Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr

Pressemitteilung vom 06.11.2007 30 Euro werden in Nordrhein-Westfalen beim Kirchenaustritt fällig. Gegen diese Gebühr wurde nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Der in Köln ansässige Beschwerdeführer, der vorläufig ungenannt bleiben möchte, sieht in der Gebühr eine unzulässige Erschwerung des Austritts. Dies verstößt nach seiner Auffassung gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. "Wir halten die Kirchenaustrittsgebühr für verfassungswidrig", so Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA). "Die Aussicht auf einen jahrelangen Prozess schreckt aber begreiflicherweise davon ab, gegen die Gebühr vorzugehen. Daher unterstützen wir den Beschwerdeführer aus einem Spendenfonds, der für derartige Fälle eingerichtet wurde." Die Kirchenaustrittsgebühr wurde 2006 in Nordrhein-Westfalen per Landesgesetz eingeführt. Auch in den meisten anderen Bundesländern wird eine solche Gebühr erhoben.

Hintergrundinfo:

Text der Verfassungsbeschwerde

Ansprechpartner:

Rudolf Ladwig (1. Vors.) Tel.: +49 2331 - 34 80 410 Fax: +49 2331 - 34 80 411 Rudolf.LadwigSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org Artikel zum Thema bei hpd-online

Ergänzung vom 08.08.2008:

Das Bundesverfassungsgericht teilte inzwischen in einer Pressemitteilung 79/2008 vom 8. August 2008 seinen Beschlusss vom 2. Juli 2008 zur Beschwerde 1 BvR 3006/07 mit: diese hatte keinen Erfolg. Nach Prüfung der ausführlichen Urteilsbegründung wird entschieden, ob die Streitfrage seitens des Beschwerdeführers demnächst vor das zuständige europäische Gericht gebracht wird.

Ergänzung vom 17.10.2009:

Die Beschwerde gegen die Austrittsgebühr beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist zurückgewiesen worden.