Einsparmöglichkeiten für die Bundesregierung

Pressemitteilung vom 30.09.02

Einsparmöglichkeiten für die Bundesregierung

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten möchte Hans Eichel einige Vorschläge für Einsparmöglichkeiten nennen. Die Streichungen dieser staatlichen Subventionen sind ohne Zustimmung des Bundesrates als Sparmaßnahme des Bundes umsetzbar (Punkte 2+3+4 in der Tabelle).

Zuwendungen des Staates an die Kirchen sind nicht mehr zeitgemäß, da ein Drittel aller Staatsbürger keiner Konfession mehr angehört. Staatsbürger, die in keiner Kirche mehr Mitglied sind, müssen aber nach wie vor über die aus allgemeinen Steuern aufgewendeten Zuschüsse innerkirchliche Aufgaben wie Mission und Anstaltsseelsorge bezahlen. Die steuerlichen Privilegien der Kirchen stammen z.T. noch aus dem vorletzten Jahrhundert, als 98% der Deutschen Kirchenmitglieder waren. Aufgrund der Veränderungen der letzten 50 Jahre gehören diese steuerlichen Vorteile, die dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3(3) widersprechen, der heutigen Realität angepasst. Die derzeitige Entwicklung geht hingegen in eine ganz andere Richtung: Aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen ergibt sich die Situation, dass die Kirchen ihren Druck auf die öffentlichen Haushalte erhöhen, um die Subventionsquote weiter zu steigern. Ferner bestehen auf der Länderebene noch weitergehende Einsparmöglichkeiten (Punkt 1 in der Tabelle). Dafür müssten die öffentlichen Haushalte durchforstet werden. Allein auf der Gemeindeebene dürfte nach Schätzungen das Einsparpotential 2,5 Mrd. Euro betragen.

Dragan Pavlovic (Pressesprecher)

Einsparmöglichkeiten als Tabelle aufgelistet:

Einsparungsmöglichkeit staatlicher Zahlungen an die Kirchen bzw. Minderung der staatlichen Steuereinnahmen zu Gunsten der Kirchen und ihrer Mitglieder.

1. Steuermindereinnahmen des Bundes und der Länder:
a. Abzugsfähigkeit der gezahlten Kirchensteuer von dem zu versteuerndem Einkommen:

Verzicht auf Steuereinnahmen
(Quelle: 17 Subventionsbericht der Bundesregierung)
DM 6,8 Milliarden (3,47 Mrd. €)
b. Generelle Steuerbefreiung der Kirchen DM 5,3 Milliarden (2,69 Mrd. €)

2. Zuschüsse der Bundesregierung zur kirchlichen Missionsarbeit im Ausland:

a. Konfessionelle Hilfs- und Missionswerke:
(Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
DM 367 Millionen (188 Mio. €)
b. Auslandssekretariate und Missionswerke der Kirchen:
(Etat des Auswärtigen Amtes)
DM 6,1 Millionen (3,1 Mio. €)

3. Seelsorge, die nach dem GG nur zuzulassen, aber nicht zu bezahlen ist.

a. Militärseelsorge DM 54 Millionen (28 Mio. €)
b. Anstaltsseelsorge DM 17,1 Millionen (8,7 Mio. €)
c. Polizeiseelsorge DM 700.000 (360.000 €)

4. Staatliche Zahlungen an die Kirchen, die auf älteren Rechtstiteln beruhen und nach Art 140 GG (in Verbindung mit Art 138,1 WRV) abzulösen, d.h. zu beenden sind:

a. Staatsdotationen an die Kirchen und Bischöflichen Stühle DM 812 Millionen (415 Mio. €)
b. Kommunale Dotationen DM 98 Millionen (50 Mio. €)
c. Baulasten DM 43 Millionen (22 Mio. €)
 
Summa Summarum DM 13.497.900.000 (6.897.427.000 €)

Quelle: Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland, Alibri Verlag 2002