NRW-Atheisten: Feiertagsgesetzgebung bevormundet Nichtreligiöse

Aktionen zum Karfreitag

Pressemitteilung vom 03.04.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen wendet sich gegen restriktive gesetzliche Regelungen an sogenannten „stillen Feiertagen“, wie etwa das Tanzverbot an Karfreitag. „Es gibt keine Rechtfertigung für ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, welche die Religionsausübung in keiner Weise stören. Es ist eine Bevormundung des nicht-religiösen Bevölkerungsanteils, per Feiertagsgesetz Ruhe, Besinnung und religiöse Andacht zu verordnen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW. „Das ist in etwa so, als würde an einem „Tag der Vernunft“ den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt.“

Mit Nachdruck wendet sich der IBKA gegen den Vorwurf mangelnder Toleranz, den Kirchenvertreter an Initiatoren und Teilnehmer von Karfreitagsaktionen richten. „Hier wird von Nichtgläubigen verlangt, die Verknüpfung des Karfreitags mit dem fragwürdigen Mythos eines sterbenden und wiederauferstehenden Gottessohnes anzuerkennen. Dies offenbart ein fragwürdiges Toleranzverständnis, da die christlichen Glaubensinhalte nur noch von einer Minderheit in der Bevölkerung geteilt werden.“ Der IBKA veranstaltet 6. April im Kölner Filmhaus eine „religionsfreie Zone“, um über die religiös-weltanschauliche Bevormundung durch die Feiertagsgesetzgebung aufzuklären. In weiteren Städten finden ähnliche und auch durch andere säkulare Organisationen organisierte Aktionen statt.

Hintergrund

Links zu Aktionen

Ansprechpartner:

Rainer Ponitka IBKA e.V., Landessprecher NRW
E-Mail: rainer.ponitkaSpamschutzBitteEntfernen@ibka.org
Web: www.ibka.org/nrw www.ibka.org/leute/rainer-ponitka