"Religiöse und weltanschauliche Meinungsfreiheit"

13. und 14. März 2010 in Ludwigshafen

Veranstaltungsbericht (hpd)

Kennen Sie den § 166 StGB?

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungs-vereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Anliegen der gemeinsamen Tagung von DFW und IBKA ist es, die Forderung nach der Abschaffung des § 166 StGB zu erneuern. Diese nicht neue Forderung wird verbunden mit der Erörterung von Fragen der Wissenschafts- und der Kunstfreiheit und vor allem der Meinungsfreiheit. Dabei sollen sowohl bundesdeutsche als auch europäische Sichtweisen zur strafrechtlichen Bedeutung der Blasphemie und zur Meinungsfreiheit in Bezug auf Religionen bzw. Weltanschauungen zur Sprache kommen.

Auf der Tagung sollen Auseinandersetzungen um den § 166 StGB in verschiedenen Kontexten beleuchtet werden. Deshalb wird eine breiter angelegte Debatte um religiöse und weltanschauliche Meinungsfreiheit angestrebt, die auf folgende Aspekte zielt:

  • die menschenrechtliche Begründung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als Individualrecht und die Versuche der Umdeutungen dieser Freiheit im internationalen menschenrechtlichen Diskurs
  • ein Vergleich des Verhältnisses von Religions- und Meinungsfreiheit mit dem Blick auf strafrechtliche Regeln zur Blasphemie, auch in verschiedenen EU-Staaten
  • das Verhältnis von Meinungs- und Religionsfreiheit in einer multireligiösen und säkularen Gesellschaft: Welche Kooperations- und Anerkennungsformen der individuellen Religionsfreiheit gibt es und inwiefern können diese (zusammen mit zivilrechtlichen Regeln) eine strafrechtliche Sanktionierung ersetzen?

Ort der Tagung:

Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz, KdöR
Johannes-Ronge-Saal
Wörthstr. 6a
67059 Ludwigshafen am Rhein

Tagungsplan

13. März 2010:

10:00 – 12:00 Uhr:
Einführung durch die Tagungsleitung

Gunnar Schedel (Aschaffenburg):
Politische und rechtliche Dimension des § 166 StGB

Rainer Statz (München):
Meinungsfreiheit und Blasphemie

Silvana Uhlrich (Potsdam):
Kultur- und Kunstfreiheit oder Blasphemie

14:00 – 18:00 Uhr: Arbeitsgruppen:

  1. Zur Abschaffung des § 166 StGB
  2. Religionsfreiheit und öffentlicher Frieden
  3. Einschränkungen der Menschenrechte und vor allem der Kunstfreiheit durch Blasphemie?
  4. Rechtssituationen in EU-Staaten

14. März 2010:

9:00 – 10:30 Uhr: Arbeitsgruppen
(Fortführung vom Vortag)

11:00 – 12:30 Uhr:
Präsentation der Ergebnisse und
Kultureller Ausklang

Tagungsleitung:

Rudolf Ladwig (Hagen),
2. Vorsitzender des IBKA

Dr. Volker Mueller (Falkensee),
Präsident des DFW