Ellen Kühl-Murges
„Religionsfreie Zone“ im Kölner Filmhaus
Am Karfreitag, einem der sog. stillen Feiertage, wurde das Kölner Filmhaus zur religionsfreien Zone erklärt. Nach der ersten erfolgreichen Veranstaltung des IBKA-Landesverbandes NRW im Jahre 2008 lud man erneut zur kritischen sowie „genüsslichen“ Reflexion der rigiden Feiertagsgesetzgebung ein.
Politische Veranstaltung zum Feiertagsgesetz NRW
Das Feiertagsgesetz des Landes NRW besagt, dass in der Zeit von Gründonnerstag 18:00 Uhr bis Samstag 06:00 Uhr öffentliche sowie nichtöffentliche (außerhalb der eigenen Wohnung) Tanzveranstaltungen gänzlich verboten sind. Dies gilt ebenso für Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen, und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, während der Hauptzeit des Gottesdienstes.
Hier wird dem vermeintlichen Anspruch des christlichen Glaubens nach Trauer und Andacht durch die Gesetzgebung ein Raum gegeben, dem sich alle Bürger zu unterwerfen haben, egal welcher Weltanschauung sie angehören.