Pressemitteilung vom 24.03.2011
Kein "kooperatives" Verhältnis von Staat und Kirche, sondern einseitige Privilegierung
Zur Frage der Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas erklärt der Erste Vorsitzende des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), René Hartmann:
Die Versuche einzelner Bundesländer, den Zeugen Jehovas den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern, dürften sich als aussichtslos herausstellen. Damit erweist sich das sogenannte kooperative Verhältnis von Staat und Kirche als Etikettenschwindel.
Der Begriff der "Kooperation" suggeriert ein Verhältnis, von dem beide Seiten profitieren. Tatsächlich stellt sich aber heraus, dass der Staat für die Privilegien, die mit dem Körperschaftsstatus verbunden sind (wie Kirchensteuereinzug, Gebührenbefreiung u. a.) keine Gegenleistungen erwarten darf. Dies verstieße nämlich gegen die durch das Grundgesetz garantierte Autonomie von Religionsgemeinschaften.
Dass der Staat von Religionsgemeinschaften nicht fordern kann, dass sie in ihrer inneren Ordnung die Werte der Verfassung respektieren, ist nichts Neues. Denn für das Grundgesetz so wesentliche Werte wie Demokratie oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben auch innerhalb der katholischen Kirche keine Geltung. Dass diese dennoch den Anspruch erhebt, das Wertefundament der Gesellschaft zu sichern, muss als groteske Anmaßung bezeichnet werden.
Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Staat und Großkirchen nicht von wechselseitiger Kooperation, sondern von einseitiger Privilegierung der Kirchen zu Lasten des Staates geprägt. Der Beitrag der Kirchen zum Sozialsystem beispielsweise erweist sich als illusorisch, sobald die Subventionen des Staates an die Kirchen gegengerechnet werden.