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Mitgliedsbeiträge und Spenden an den IBKA sind von der Steuer absetzbar. Wir stellen ab einem jährlichen Beitrag und /oder einer Spende von min. EUR 200,-- automatisch eine Zuwendungsbescheinigung aus, wofür wir Ihre zustellfähige Adresse benötigen. Spenden und Beiträge unter dem Betrag von EUR 200,-- werden von den Finanzämtern regelmäßig anerkannt, unter Vorlage des entsprechenden Kontoauszuges sowie dem Zusatz:

„Laut Freistellungsbescheid des Finanzamtes Euskirchen, Steuernummer 209/5725/1274, zuletzt vom 28.06.2022 ist der IBKA nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff. AO dient.“

Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO sind gemeinnützige Organisationen wie der IBKA gehalten, Spenden zeitnah zu verwenden. Wollen Sie unsere Arbeit langfristig unterstützen, so notieren Sie bitte im Verwendungszweck Ihrer Überweisung "Spende ins Vermögen".

Hinweis auf Datenverarbeitung Daten im Rahmen einer Spende

Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen, verarbeiten wir Ihre Daten, wie Vor- und Nachnamen, Betrag in EUR und Spendenhäufigkeit, Bankdaten sowie ggf. Anschrift (für Spendenquittungen) und ggf. Spendenzweck.
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