Ablösung der kirchlichen Baulast in Hessen
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004
Am 17. Dezember 2003 unterzeichneten das Land Hessen und die Landeskirchen einen Vertrag, der es erlaubt, ein Jahrhunderte altes "Recht" neu zu regeln. Es geht dabei um die so genannte Baulast, eine angebliche "Pflicht" der öffentlichen Hand, sich finanziell am Bau und Unterhalt kirchlicher Gebäude zu beteiligen oder die Kosten gar komplett zu übernehmen. Selbst wenn keine vertragliche oder gesetzliche Regelung besteht, können die Kirchengemeinden auf Grund ihrer in der Vergangenheit kontinuierlich angemeldeten Ansprüche auch heute noch Geld für die Instandsetzung von Kirchen und Pfarrhäusern einfordern.
Der Vertrag zwischen Land und Kirche ermöglicht es den Kommunen, die jährliche Baulast durch eine einmalige Zahlung an die jeweiligen Kirchengemeinden abzulösen. Diese Summe wird mittels einer festgelegten Formel berechnet; eine Rolle spielen dabei unter anderem der Wert des Gebäudes sowie die zu erwartenden Instandsetzungskosten.
Etwa die Hälfte der errechneten Baulast-Abgeltung wird das Land Hessen für die Kommune übernehmen, wenn sie sich noch dieses Jahr für einen Freikauf entscheidet. Für Hessens Städte und Gemeinden wurden für 2004 Ablöseleistungen von rund 150 Millionen Euro veranschlagt.
Dabei handelt es sich natürlich um ein Geschenk der hessischen CDU-Regierung an die Kirchen, da die kommunalen Baulasten nur als fragwürdiges Gewohnheitsrecht einklagbar gewesen wären. Die bisherigen wenigen Gerichtsverfahren hierzu sind allerdings zugunsten der Kirchen ausgefallen. Aber auch die Kirchenjuristen wissen, dass die Stimmung in der Bevölkerung allmählich umschlägt. In dieser Hinsicht handelt es sich bei der Ablösung der Baulasten um ein kostengünstiges Geschenk des Landes ohne Prozesskostenrisiko für die Kirchen.