„Popetown“ darf ausgestrahlt werden
Das Landgericht München lehnt die Einstweilige Verfügung des katholischen Ordinariats München, das die Ausstrahlung der ersten Folge der umstrittenen Satire „Popetown“ verhindern wollte, ab. Zuvor strebte das Gericht einen Vergleich an. Das Gericht sieht die Sendung als nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden und begründet: "Richtig ist zwar, dass bereits die Ankündigung der fraglichen Sendung und deren Bewerbung durch die Antragsgegner vielfältige Reaktionen hervorgerufen haben. Diese bewegten sich jedoch sämtlich auf der Ebene des sachlichen Diskurses mit den Vorabveröffentlichungen, ohne die Gefahr einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Dimension zu erreichen." Der IBKA e.V. begrüßt die Entscheidung des Gerichts, sieht aber auch seine Forderung nach völliger Abschaffung des so genannten „Gotteslästerungsparagraphen“ bestätigt. Sind religiöse Fundamentalisten nur „unsachlich“ genug – wären gegen MTV beispielsweise Morddrohungen gefallen – hätte das Gericht die Ausstrahlung verbieten können. Dieser Gummiparagraph muss weg und nicht etwa verschärft werden. Siehe auch: Kirchensatire muss im Fernsehen erlaubt sein