2004 - Meldungen 3419-3439

Europa

Deutschland

  • (3419) Berlin. Das Jahr 2003 brachte der katholischen Kirche Deutschlands mit einem Minus von 295.000 Mitgliedern ihren stärksten Rückgang seit 1949. Entscheidend waren nicht die rund 130.000 Austritte (plus 18.000 gegenüber 2002), sondern der immer größer werdende Überhang der Bestattungen gegenüber den Taufen. Offiziell wird die Katholikenzahl bundesweit mit 26,165 Millionen angegeben, doch tatsächlich dürften es gut 300.000 weniger sein, weil viele Diözesen immer noch nicht die amtlichen Meldedaten berücksichtigen und deshalb Personen mit doppeltem Wohnsitz oft auch doppelt gezählt werden. Die evangelische Kirche, von der ansonsten noch keine Daten zu erhalten waren, verlor 2003 sogar 375.000 Mitglieder. Demnach waren Ende 2003 effektiv noch 31,3 % der Einwohner katholisch und nahezu ebenso viele evangelisch. (Inzwischen dürften es jeweils glatt 31 Prozent sein.)

    Die katholischen Kirchensteuereinnahmen stiegen 2003 trotzdem um 55 Millionen auf 8,499 Milliarden Euro, was das Wehklagen über angeblich sinkende Einnahmen doch in einem eher fragwürdigen Licht erscheinen lässt. (Eigenmeldung auf Basis der statistischen Daten des Statistikreferats der katholischen Bischofskonferenz und der EKD sowie des Statistischen Jahrbuchs 2004)

  • (3420) Hamburg. Mit der Demokratie sei das Modell einer multikulturellen Gesellschaft nur schwer zu vereinbaren, erklärte Altkanzler Helmut Schmidt in einem Interview des "Hamburger Abendblatts". Die durch Migration entstandenen Probleme seien in Deutschland, aber auch in ganz Europa vernachlässigt worden. Bislang funktionierten multikulturelle Gesellschaften nur dort friedlich, wo es einen starken Obrigkeitsstaat gebe, sagte Schmidt und nannte Singapur als Beispiel. Die entscheidende Ursache für das Misslingen der Integration liegt nach Schmidts Worten in der Feindseligkeit gegen andere Religionen, zu der die christlichen Kirchen die Europäer über Jahrhunderte erzogen hätten. Das gelte insbesondere gegenüber dem Judentum und dem Islam. "Wir haben eine Grundhaltung der Abwehr gegenüber diesen Religionen erzeugt, und wenn jetzt einige Idealisten von Toleranz reden, kommt dieser Appell Hunderte von Jahren zu spät", sagte der Altkanzler. (Handelsblatt online, 24.11.04)

  • (3421) Bad Kreuznach. Christoph Böhr, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU, hat auf dem Sonderparteitag der rheinland-pfälzischen CDU, auf dem er zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im Frühjahr 2006 gekürt wurde, den Kulturkampf gegen "gott- und vaterlandslosen Gesellen" ausgerufen. In seiner Rede, die den diskreten Charme einer Kreuzzugspredigt von George W. Bush versprühte, würdigte Böhr sein Heimatland Rheinland-Pfalz als "Wiege der christlichen Kultur in Europa". Als steinerne Zeugnisse für diese These mussten die Dome in Mainz, Trier und Speyer herhalten, die Wegkreuze überall und "die schlanken Kirchtürme in unseren schmucken Dörfern". Deutschland sei, so führte der christliche Patriot Böhr aus, eben "keine AG, wie der Bundeskanzler meint, sondern unser Vaterland, das wir ins Herz geschlossen haben".

    Seinem Plädoyer für den Erhalt der "Werte des christlichen Abendlandes" schob Böhr noch eine Solidaritätsadresse an den verhinderten EU-Kommissar Rocco Buttiglione nach. Nur wegen seines christlichen Glaubens sei der "Mann ohne Fehl und Tadel" von den Linken im EU-Parlament "über die Reling geschubst worden". Danach gab es stehende Ovationen der 440 Delegierten für Böhr. Ein seltenes Glücksgefühl für den Mann, dem die mächtigen Bezirksfürsten der Partei zuvor alle Fähigkeiten abgesprochen hatten, die Union nach 16 Jahren der Abstinenz wieder zurück an die Fleischtöpfe der Macht in Mainz zu führen. Knapp 80 Prozent der Delegierten stimmten in geheimer Wahl für den nun wohl unumstrittenen Herausforderer des SPD-Ministerpräsidenten Kurt Beck.

    Nach der Grundsatzrede von Böhr dürfte einigermaßen klar sein, wohin die Reise bei der Union gehen wird: scharfe Polarisierung auf allen politischen Ebenen, inszeniert vor dem Hintergrund der Beschwörung der Werte des christlichen Abendlandes und zusätzlich gewürzt mit einer ordentlichen Prise Islamophobie: Das Kopftuchtragen aus politischen und religiösen Gründen jedenfalls, stellte Böhr schon einmal fest, werde von der CDU "niemals akzeptiert". (taz,15.11.04)

  • (3422) München. Die Forderung des CSU-Generalsekretärs Söder nach Wiedereinführung von flächendeckenden Schulgebeten ist ausgerechnet bei der katholischen Kirche auf Ablehnung gestoßen. Prälat Pfanzelt, Leiter des Katholischen Schulkommissariats Bayern, begrüßte zwar freiwillige Schulgebete, wollte diese aber "nicht als Instrument eines politischen oder gar religiös motivierten Kampfes gegen Andersdenkende und Andersglaubende" missbraucht wissen. Zwang sei "keine Dimension des Evangeliums". (Süddeutsche Zeitung, 16.11.04)

    Anm. MIZ: Abgesehen davon, dass die Behauptung, Zwang sei keine Dimension des Evangeliums, jeder halbwegs soliden Textinterpretation der "frohen Drohbotschaft" widerspricht, ist es doch bemerkenswert, dass alle bayrischen Bischöfe (mit Ausnahme des Regensburger Oberhirten) diese Position billigten. Dies zeigt, dass die Kirche aus der Schulkreuz-Diskussion und dem dort erfolgten Missbrauch des Kreuzes durch die CSU (als "Kultursymbol") offensichtlich gelernt hat.

  • (3423) Düsseldorf. Einmal mehr hat die "Integrationsbeauftragte" der Bundesregierung, Marieluise Beck, eine "Einbürgerung des Islam" gefordert. Auf einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag warnte sie vor sich verstärkenden kulturellen Konflikten, wenn die Kommunikationsstörungen zwischen Deutschen und muslimischen Einwanderern nicht behoben würden. In diesem Zusammenhang regte Beck an, das im Grundgesetz festgeschriebene Staatskirchenrecht zu überprüfen. Um die Zusammenarbeit des Staates auch mit muslimischen Gemeinschaften zu ermöglichen, müsse nach entsprechenden Rechtsformen gesucht werden.

    Ausdrücklich begrüßt wurde von Beck der Vorschlag der Fraktion der Grünen, ein Moschee-Register in Nordrhein-Westfalen einzurichten. In dieses Verzeichnis sollten sich (freiwillig) alle islamischen Gemeinden aufnehmen lassen, die sich zum Grundgesetz und den Strafgesetzen bekennen. (Frankfurter Rundschau, 9.10.04)

  • (3424) Berlin. Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat sich für die flächendeckende Einführung von islamischem Religionsunterricht an deutschen Schulen ausgesprochen. "Warum soll man die Inhalte der Bibel, nicht aber des Koran vermitteln?", so die Ministerin in der Berliner Zeitung. Der Unterricht böte die Chance, einen aufgeklärten Islam zu entwickeln, der sich in eine offene Gesellschaft einfügen lasse. Das Fach solle auf Deutsch unterrichtet werden. Sie forderte für die nächste Legislaturperiode zudem eine Ergänzung des Zuwanderungsgesetzes. "Ein Zuwanderer, der gut Deutsch kann, sollte im Rahmen eines Punktesystems mit einem Bonus dafür belohnt werden." Dies gelte auch für gute Qualifikationen. (Tagesschau, 3.12.2004)

  • (3425) Berlin. Im mehr als zehnjährigen Rechtsstreit um die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas strebt das Berliner Oberverwaltungsgericht eine "friedliche Einigung" an. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp legte einen Vergleichsvorschlag vor. Bei einer Einigung könnte das sehr schwierige Verfahren um die Anerkennung der Gemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Dauer beendet werden.

    Das Land Berlin versagt der Gemeinschaft bislang die Anerkennung, womit Vergünstigungen verbunden wären. Der Vorschlag muss zunächst von beiden Seiten beraten werden. Sollte keine Einigung zu Stande kommen, will das Gericht im März nächsten Jahres ein Urteil verkünden. Dieses könnte jedoch wieder angefochten werden. Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht und wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht an Berlin zurückverwiesen. In dem Vergleich schlägt das Gericht vor, dass die Zeugen Jehovas bei einer Anerkennung als öffentliche Körperschaft auf Beamtenverhältnisse, den Einzug von Kirchensteuer sowie Religionsunterricht an Schulen verzichten. Die Religionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben in Deutschland rund 210.000 Mitglieder. Das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas nicht an ihrem Glauben und ihrer Lehre, sondern an ihrem tatsächlichen Verhalten zu messen seien. Die vom Land Berlin beanstandete mangelnde Staatsloyalität sei kein Grund für eine Statusverweigerung.

    Für das Land Berlin betonte Rechtsanwalt Stephan Südhoff in der Verhandlung, die Zeugen Jehovas setzten körperliche "Zuchtmittel" gegen Kinder von Gemeindemitgliedern ein und übten psychischen Druck aus. Verboten seien auch Bluttransfusionen für Minderjährige. Dies solle nicht privilegiert werden. Die Religionsgemeinschaft wies diese Darstellung als unwahr zurück. (dpa, 3.12.04)

  • (3426) Würzburg. Der Würzburger Bischof Hofmann sprach sich für nur noch zwei statt der bisher sechs katholisch-theologischen Fakultäten in Bayern aus, die ihren Standort in Würzburg und München haben sollten. "Ich werde alles tun, um andere Bischöfe zu überzeugen, die großen Standorte zu stützen und ihre Leute dahin zu schicken, statt alles auf ein niedriges Niveau herunterzuschrauben." Obwohl direkter Widerspruch ausblieb, steht ein solch radikaler Schnitt noch nicht an. Die Bischöfe und die Hochschulleitungen von Regensburg und Passau vereinbarten in einem ersten Gespräch, dass in Passau künftig nur noch die Religionslehrerausbildung stattfinden solle, nicht aber mehr der Studiengang für Diplom- und Priesteramtstheologie angeboten wird. Bamberg und Augsburg sollen dem Passauer Beispiel folgen. Ferner beschlossen die bayerischen Bischöfe auf ihrer Herbsttagung die Schließung der zur kirchlichen Uni Eichstätt gehörenden Münchner Abteilung der Fakultät Religionspädagogik. Noch im Frühjahr hatten sie dies abgelehnt. (Süddeutsche Zeitung, 12.11.04; Kirchenzeitung der Erzdiözese Bamberg, 21.11.04)

  • (3427) Gersthofen. Einer bundesweit einmaligen Verletzung der religiös-weltanschaulichen Neutralität durch eine Kommune kam der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg dank der Aufmerksamkeit eines Mitglieds auf die Spur. Die Stadt Gersthofen bei Augsburg übernahm einen renovierungsbedürftigen Kindergarten der katholischen Kirche, den diese aus Kostengründen nicht weiter betreiben wollte. Gleichzeitig verpflichtete sich die Stadt dort künftig nur Personal einzustellen, das einer Kirche angehört.

    Gegen diese Praxis lief der bfg Sturm und drohte eine Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof an. Gleichzeitig forderte er das Landratsamt Augsburg-Land auf, diesen Passus des Vertrags wegen Rechtswidrigkeit nicht zu genehmigen. (Eine Antwort hierzu steht noch aus.)

    Nach der erheblichen Presseresonanz verteidigte der zweite Bürgermeister den Deal zunächst, doch später rückte der 1. Bürgermeister (ebenfalls CSU) davon etwas ab, indem er betonte, nicht die Kommune, sondern die Kirche habe auf dem umstrittenen Passus bestanden, der "ganz unproblematisch nicht" sei. Daher habe er die Kirche um Stellungnahme gebeten. Sollte diese aber auf der Vereinbarung bestehen, gelobte er Nibelungentreue: "Dann stehen wir das gemeinsam durch." Beiläufig wurde bekannt, dass die genannte Regelung bereits bei zwei anderen Kindergärten unbeanstandet praktiziert wurde, weil sie - anders als diesmal - nicht in der Presse erwähnt wurde. (Augsburger Allgemeine, 26./27./28.8.04 sowie 17.9.04)

    Anm. MIZ: Der Verdacht liegt nahe, dass der Kindergarten nur vorübergehend in städtische Hand übergehen soll, um nach der Sanierung wieder von der Kirche betrieben zu werden. Dies entspräche auch dem kirchlichen Bestreben, möglichst viele Sozialeinrichtungen zu betreiben - aber mit möglichst wenig Eigenanteil.

  • (3428) Saarbrücken. Der Vatikan hat den Einspruch des Saarbrücker Priesters und emeritierten Theologen Gotthold Hasenhüttl gegen seine Amtsenthebung endgültig zurückgewiesen. Mit der Zustellung des Beschlusses, den Hasenhüttl nach eigenen Angaben erhielt, ist die Suspendierung rechtskräftig. Damit würden evangelische Gläubige zu Christen zweiter Klasse gestempelt, sagte Hasenhüttl. Der amtsenthobene Priester hatte beim Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin eine gemeinsame Abendmahlsfeier mit evangelischen Christen geleitet und auch Nicht-Katholiken zum Empfang der Kommunion eingeladen (vgl. hierzu das Editorial "Die Kannibalen kommen!" in MIZ 3/03). (kna, 5.12.04)

  • (3429) Paderborn. Das Erzbistum Paderborn wird mit seinem strikten Sparkurs auch vor den Kindergärten nicht Halt machen. In Zukunft soll eine Förderung aus Kirchensteuermitteln in bisherigem Umfang nur noch dann erfolgen, wenn in den Einrichtungen mindestens 75% der Kinder katholischen Glaubens sind. Dies geht aus einem Brief hervor, den der Paderborner Generalvikar Manfred Grothe an alle Kirchengemeinden geschickt hat, die Träger eines oder mehrerer katholischer Kindergärten sind. Danach sollen die neuen Förderrichtlinien bereits ab dem 1. August 2006 in Kraft treten. Ob es dann zu Schließungen von Gruppen oder Einrichtungen komme, hänge vom Einzelfall ab, so ein Sprecher des Erzbistums. Auch betriebsbedingte Kündungen von Erziehern und Erzieherinnen seien nicht ganz auszuschließen.

    Von der neuen Förderrichtlinie, die die übrigen Bistümer in NRW teilweise noch schärfer anwenden wollen, werden landesweit tausende von Kindergärten betroffen sein. So hatte das Erzbistum Köln angekündigt, die Zuschüsse für insgesamt 900 Kindergartengruppen zu kippen. Ziel sei es, für die betroffenen Einrichtungen einen Trägerwechsel herbeizuführen. Das kirchliche Streichkonzert bringt allerorten die Kommunen noch mehr in Zugzwang. Denn sie haben letztlich die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, für jedes drei- bis sechsjährige Kind einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen.

    Der Städtetag NRW ist daher bereits in Stellung gegangen. Er sieht "Grundsatzfragen für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und kirchlichen Trägern" tangiert. Einen "flächendeckenden Rückzug der kirchlichen Träger" könnten die Kommunen "unmöglich kompensieren", teilte der Vorsitzende des NRW-Städtetages, Gerhard Langemeyer, mit. (nw-news, 30.11.04)

  • (3430) Wolfsburg. In Niedersachsen steht eine Ausweitung der "Konkordatsschulen" bevor. Durch eine Änderung der schulgesetzlichen Bestimmungen wird es den zusammengefassten Haupt- und Realschulen in katholischer Trägerschaft ermöglicht, ein gymnasiales Angebot zu schaffen. Die in den 1970er Jahren gegründeten 13 so genannten Konkordatsschulen in Niedersachsen unterscheiden sich von herkömmlichen (auch katholischen) Privatschulen durch eine bessere staatliche Subventionierung (volle Übernahme der Personalkosten, Beteiligung des Landes und der kommunalen Schulträger an den Sachkosten). Entstanden sind diese Schulen als Nachfolgerinnen der katholischen Bekenntnisschulen. Der besondere Charakter wurde dadurch unterstrichen, dass ursprünglich nur 10% der Schülerinnen und Schüler nicht-katholisch sein durften.

    Die Forderung nach einem gymnasialen Zweig begründen die Konkordatsschulen mit einer Veränderung im niedersächsischen Schulgesetz, die zum Wegfall der Orientierungsstufe führt. Damit, so ihre (nicht unbegründete) Befürchtung, würde die Mehrzahl der lernstarken katholischen Schülerinnen und Schüler nach der Grundschule auf ein öffentliches Gymnasium überwechseln. Die Folge ist, dass nun Konkordatsgymnasien gegründet werden, die - finanziell besser ausgestattet - in Konkurrenz zu den öffentlichen Gymnasien treten. Denn eine weitere von CDU und FDP vollzogene Änderung im Schulgesetz verbietet die Neugründung von Gesamtschulen; eine solche wäre aber entstanden, wenn an die bestehenden zusammengefassten Haupt- und Realschulen ein gymnasialer Zweig angegliedert worden wäre.

    Zum Schuljahresbeginn 2004/05 waren zunächst drei Konkordatsgymnasien geplant: in Duderstadt, in Göttingen und in Wolfsburg. Allerdings stießen die Pläne auf breiten Widerstand. Die Landtagsopposition stimmte unter Hinweis auf die Ungleichbehandlung freier Schulträger gegen das Gesetz; der Landesrechnungshof monierte, dass eine finanzielle Privilegierung der Konkordatsschulen fragwürdig geworden sei, weil sie sich "immer weiter von ihrem ursprünglichen Leitbild der Volksschule und Bekenntnischule entfernt" hätten. Und die (zustimmungspflichtigen) öffentlichen Schulträger in Duderstadt und Göttingen lehnten die Gründung eines Konkordatsgymnasiums in ihrer Stadt schlicht ab. Lediglich in Wolfsburg ist zum neuen Schuljahr bereits ein Gymnasium des Sekundarbereichs I (Klassen 5 bis 7) entstanden. (E&W Niedersachsen, 8/2004)

  • (3431) Bamberg. Erzbischof Ludwig Schick hat sich gegen die Banalisierungen der Heiligen ausgesprochen. Bei der Eröffnung der Sonderausstellung "St. Nik'laus komm in unser Haus. Vom Heiligen zum Weihnachtsmann" im Historischen Museum Bamberg kritisierte er, dass das Heilige zum Niedlichen verkürzt und die Heiligen zweckentfremdet werden: "So ist der heilige Nikolaus entweder zu einem außerirdischen Hilfs- oder Ersatzerzieher für hilflose Eltern geworden, der zusammen mit Knecht Ruprecht in der Weihnachtszeit Lob und Tadel, Belohnung und Strafe der Eltern ersetzt beziehungsweise verstärkt oder er wird gar zu einer Werbefigur, die das vorweihnachtliche Geschäft belebt, zu einem Werbespot in den Konsumtempeln unserer Gesellschaft".

    Diese Banalisierungen, so der Erzbischof, beraubten besonders unsere Kinder einer Dimension, die sie unbedingt für ihr Leben, ihr Wachsen, ihr Menschwerden bräuchten. Unsere Welt, unsere Zeit und unsere Zukunft bräuchten das Religiöse, sie bräuchten das Evangelium Jesu Christi, in dem vor allem die menschenfreundliche, barmherzige, gütige und alle umfassende Liebe Gottes im Mittelpunkt stehe. Die Heiligen seien Evangelium auf Füßen."

    Schick verwies in diesem Zusammenhang auf die Patentämter, die darüber wachten, dass keine Erfindung geraubt oder zweckentfremdet werde. Die Patentämter garantierten die Rechte des Ersterfinders. Die Justiz bestrafe jeden Etikettenschwindel bei Wein, Kleidung, Möbeldesign, Nahrungsmitteln. Die Rechte der Kirche auf die christlichen Symbole schütze niemand: "Um den Etikettenschwindel im Heiligen und Religiösen kümmert sich bei uns kein Gericht. Die Schäden, die diese Missbräuche, dieser Schwindel und diese Nachlässigkeiten anrichten, sind aber viel schlimmer und nachhaltiger als Patentbetrug und die Etikettenschwindel in unserem Alltagsleben. Sie berauben uns dessen, was den Menschen zutiefst angeht, ihn prägt und heiligt - das Religiöse." In der Weihnachtszeit seien Etikettenschwindel und Patentverstöße im Religiösen besonders schlimm. Sie machten selbst vor Jesus, dem "menschgewordenen Gottessohn", keinen Halt. Erzbischof Schick: "Ich hoffe sehr, dass diese Ausstellung vor allem die wahre Gestalt des heiligen Nikolaus neu ins Bewusstsein bringt und den Heiligen der Banalisierung, Vermarktung und Zweckentfrem-dung entreißt". (kath.net, 26.11.04)

    Anm. MIZ: Selbst wenn man ignoriert, dass das Urheberrecht gemeinhin 70 Jahre nach dem Tod des Wortschöpfers endet, ist Schicks Vorstellung von einer originellen und daher patentierungswürdigen, christlichen Märchen- und Mythenwelt reichlich absurd, schließlich ist das Christentum - was für religionswissenschaftlich Kundige nicht sonderlich verwunderlich ist - nichts weiter als eine "Second-Hand-Religion", die erwiesenermaßen selbst ihre zentralsten Ideen und Dogmen anderen Religionen und Kulturen abgekupfert hat.

  • (3432) Bremen. Im November hat sich eine neue Partei gegründet, die laut Grundsatzprogramm die "deutschen christlichen Konservativen und Patrioten" als Wählerschaft im Auge hat. Obwohl sie unter dem Namen Deutsche Christliche Partei firmiert, finden sich in ihren ersten programmatischen Aussagen allerdings nur wenige konkrete Bezüge auf explizit christliche oder gar kirchliche Vorstellungen. Lediglich allgemein wird auf die bedeutung der "christlich-abendländischen Kultur" für die "Wiedergewinnung von verbindlichen Werten" verwiesen.

    Dafür erinnern viele Passagen an altbekannte Positionen rechter Parteien, was angesichts des Personals nicht überrascht: Parteigründer Reinhold Thiel war bislang bei der Deutschen Partei und in der Pommerschen Landsmannschaft politisch engagiert. (heise.de, 29.12.04, Antifaschistische Nachrichten, 16.12.04)

Österreich

  • (3433) Wien. Die SPÖ hat am derzeit laufenden Bundesparteitag auf Antrag der Sozialistischen Jugend einen Antrag "zur Absicherung und Ausweitung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch" beschlossen. Der Antrag geht auf die Initiative von Stefanie Vasold, Frauensprecherin der Sozialistischen Jugend Österreich (SJÖ) zurück. Im Antrag ist die Forderung nach einer Bannmeile für Lebensrechtsgruppen im Umfeld von Abtreibungskliniken enthalten. Außerdem möchte die SPÖ, dass das Abtreibungsgesetz aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen wird und dass in Landesspitälern eine anonyme Abtreibung vorgenommen werden kann. Wörtlich meinte Vasold laut SPÖ-Pressedienst: "Die SPÖ geht in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs damit wieder in die Offensive. Nicht nur das Bewahren des Erreichten, sondern ergänzende Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, verbessern. All jenen, die fordern, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen oder einzuschränken, sei gesagt, dass das mit der SPÖ nicht zu machen ist. Denn: Ob wir Kinder kriegen oder keine, das entscheiden wir alleine!" (kath.net, 1.12.04)

Frankreich

  • (3434) Paris. Taslima Nasrin, die 2002 den Erwin-Fischer-Preis des IBKA entgegennahm, wurde mit dem Mandajeet-Singh-Preis 2004 der UNESCO für die Förderung von Toleranz und Gewaltfreiheit ausgezeichnet. Geehrt wurde sie für ihren mutigen und unermüdlichen Kampf für Menschenrechte, Freiheit und Gleichberechtigung der Frauen in islamischen Ländern. Die in Bangladesch geborene ­Ärztin, Dichterin und Autorin hatte 1994 ihr Land verlassen müssen, als islamische Fundamentalisten schworen, sie zu töten. Seither lebt sie im Exil in Europa und den USA. Zur Zeit forscht sie an der Harvard-Universität über Säkularisation und Emanzipation von Frauen in islamischen Ländern.

    Der Preis, der 1995 mit der Hilfe des indischen Schriftstellers und UNESCO-Goodwill-Ambassadors Mandajeet Singh geschaffen wurde und der alle zwei Jahre vergeben wird, ist mit 100.000 Dollars dotiert. Er wurde Taslima Nasrin am 16. November in einer Feier im UNESCO-Hauptquartier in Paris von UNESCO-Generaldirektor Koiichi Matsuura überreicht. Zuvor war der Preis im Jahr 2002 der Friedensnobelpreis-Trägerin Aung San Suu Kyi verliehen worden. (Rationalist International Bulletin Nr. 135, 2.12.04)

Großbritannien

  • (3435) Liverpool. Eine christliche Privatschule in Großbritannien hat eine Sondergenehmigung zur Wiedereinführung der Prügelstrafe beantragt. Die Züchtigung von Kindern sei Teil ihrer religiösen Überzeugungen, erklärten Vertreter der Christian Fellowship School in Liverpool. Der Antrag wurde beim Oberhaus eingereicht, dessen fünf Lordrichter die höchste Rechtsinstanz im Vereinigten Königreich darstellen. Zwei Gerichtsinstanzen hatten die Argumentation der Schule zuvor zurückgewiesen. Die Lehranstalt kämpft seit insgesamt fünf Jahren vor diversen Gerichten für das Recht auf Erziehung mit dem Rohrstock.

    Die Prügelstrafe an Schulen wurde in Großbritannien 1996 verboten. Die Liverpooler Schule sieht darin jedoch eine Einschränkung ihres Rechts auf freie Religionsausübung, wie Direktor Philip Williamson erklärte. Sein Anwalt James Dingemans machte geltend, dass es nach britischem Gesetz Eltern gestattet sei, ihre Kinder zu züchtigen. Dieses Recht müssten sie auf Lehrer übertragen können. Schon im Buch der Sprüche stehe geschrieben: "Bestrafe das Kind mit der Gerte und rette seine Seele vor dem Tod."

    Die Ansicht der Traditionalisten ist in Großbritannien allerdings auch innerhalb der Kirche umstritten. Zahlreiche Funktionsträger und kirchliche Organisationen erklärten, Kinder zu schlagen sei ein Akt der Gewalt. Kinderorganisationen und moderne Pädagogen sind über die handfesten Pläne erzürnt. Ein Bündnis mit dem Namen "Kinder sind unschlagbar" kämpft seit Jahren für ein absolutes Züchtigungsverbot. Nach britischem Recht ist es Eltern nach wie vor gestattet, ihre Kinder zu züchtigen.

    Auch in amerikanischen Schulen ist das gefürchtete "Paddling" weit verbreitet, vor allem in den religiös geprägten Bundesstaaten des "Bible Belt". Dort ist das gefürchtete Instrument rund einen Meter lang und ähnelt einem Paddel. Mit Wucht auf den Hintern geschlagen, hinterlässt es Striemen oder sogar Blutergüsse. Zur Züchtigung müssen sich Schüler nach vorne beugen - eine ebenso schmerzhafte wie erniedrigende Prozedur.

    Nur 28 amerikanische Bundesstaaten haben die Prügelstrafe offiziell abgeschafft, in den übrigen 22 ist sie noch erlaubt. Laut US-Bildungsministeriums bekamen im Bundesstaat Mississippi 9,8 Prozent der Schüler den Hintern versohlt. Auf den weiteren Plätzen folgen Arkansas mit 9,1 Prozent, Alabama mit 5,4 Prozent und Tennessee mit 4,2 Prozent.

    Hinter der Initiative der Liverpooler Schule stehen 40 weitere Privatschulen, die allesamt das Verbot der Prügelstrafe als Beschneidung der Religionsfreiheit ablehnen. Der Vorstoß werde auch von den Eltern unterstützt, behauptet der Direktor. Die Gerichtskosten in sechsstelliger Höhe hoffen die streitbaren Pädagogen durch Spenden zu decken. Die Privatschule verlangt ein Schulgeld von mehr als 3000 Euro pro Jahr.

    Das höchste Appellationsgericht des Landes hatte zuvor erklärt, Lehrer könnten bei Problemen mit Kindern deren Eltern kontaktieren, die dann eine etwaige Bestrafung selbst ausführen könnten. Für den Fall, dass die Christian Fellowship School mit ihrer Argumentation vor Gericht durchkommt, liegen bereits konkrete Gebrauchsanweisungen für das Instrument der Prügelstrafe vor. Kleine Kinder könne man "auf die Hände oder die Beine" schlagen. Größere Schüler gehörten auf den Hintern geschlagen, "mit einem Gegenstand, der einem Lineal ähnelt, aber etwa 10 Zentimeter breit ist". (Spiegel online, 6.12.04)

Niederlande

  • (3436) Den Haag. Der Mord an Theo van Gogh hat in den Niederlanden zu einer ersten politischen Entscheidung geführt - nämlich lieber gar nichts zu entscheiden. Nach wochenlanger Koalitionskrise beschloss das Parlament in Den Haag, dass der Straftatbestand der "herabsetzenden Gotteslästerung" unverändert bleibt. Das Gesetz wird weder verschärft noch wird es abgeschafft.

    Seit 70 Jahren existiert der Straftatbestand der "herabsetzenden Gotteslästerung". Doch die Paragrafen 147 und 147a wurden nur äußerst selten angewandt - und die wenigen Verfahren endeten fast immer mit Freisprüchen. Kein Wunder, wie Juristen finden: "Schließlich vertreten selbst Theologen die 'Gott-ist-tot'-Theorie. Damit ist auch strafrechtlich eine Periode abgeschlossen."

    Doch das Relikt wurde unerwartet aktuell: Nach dem Mord an van Gogh schlug der christdemokratische Justizminister Piet Hein Donner vor, Gotteslästerung künftig härter zu bestrafen. Filme wie van Goghs "Submission" sollten dann nicht mehr möglich sein. Das Werk hatte viele Muslime gekränkt, weil Teile des Korans auf die nackte Haut einer Frau gemalt wurden.

    Die Kunstwelt protestierte mit einem offenen Brief an den Justizminister: "Müssen Menschen, die Religionen und deren extreme Übersteigerungen verspotten, nun neben den Terroristen auch noch Ihre Beamten fürchten?", wollten fast alle namhaften Schriftsteller und Filmemacher wissen. Auch die Koalitionspartner konterten umgehend. So ein Gesetz, das sei ja "wie eine Belohnung für islamistische Mörder", befand etwa die Integrationsministerin Rita Verdonk von der rechtsliberalen VVD. Die linksliberale Regierungspartei D66 wiederum wollte nicht einsehen, warum ausgerechnet religiöse Gefühle besonders zu schützen seien. Dann müsste es künftig auch Sondergesetze für Homosexuelle, Behinderte, Frauen oder Ausländer geben. "Absurd", befand D66 und kündigte einen Gegenantrag an: Der Straftatbestand Gotteslästerung sollte komplett aus dem Gesetzbuch gestrichen werden.

    Der Koalitionskrach war da. Zugleich bildeten sich im Parlament ganz neue Allianzen. Der Gegenantrag von D66 hatte beste Aussichten angenommen zu werden. Denn die oppositionellen Sozialisten, Sozialdemokraten und Grüne waren ebenfalls geneigt, den Straftatbestand Gotteslästerung ganz zu streichen. Und nicht nur sie: Auch die Fortuyn-Partei LPF zeigte sich begeistert. Die Populisten fanden es schon immer unnötig, Rücksicht auf die Gefühle von Muslimen zu nehmen. Schließlich hatte doch bereits Parteigründer Fortuyn verkündet, der Islam sei "rückständig".

    Es begann eine Phase der intensiven Diplomatie, besonders die Christdemokraten machten Druck. Schließlich war D66 bereit, den Gegenantrag abzuschwächen: Man wollte nicht mehr fordern, den Straftatbestand Gotteslästerung abzuschaffen - es wurde nur noch verlangt zu "überprüfen", ob das Gesetz nicht geändert werden könnte. Doch selbst diese Mini-Version fand schließlich keine Mehrheit. Grüne, Soziallisten und Sozialdemokraten fürchteten nun doch die symbolische Wirkung. "Von der Abschaffung der Strafbarkeit könnte die Botschaft ausgehen, dass Gotteslästerung künftig erlaubt ist", erläuterte der sozialdemokratische Fraktionsführer Wouter Bos. "Das wäre jetzt ein falsches Signal gegenüber den Muslimen." (taz, 25.11.04)

Spanien

  • (3437) Madrid. Spanien verwandelt sich in raschem Tempo in ein säkulares Land, seit die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident José Luis Rodriguez Zapatero im März 2004 die Macht übernahm. Jetzt hat die Regierung einen Zeitplan aufgestellt, nach dem die staatliche Finanzierung der Römisch-Katholischen Kirche auf die Hälfte reduziert werden soll - ein erster Schritt auf dem Wege zu ihrer völligen Abschaffung. Bisher sind jedes Jahr mehr als 136 Millionen Euros aus der Staatskasse in den Klingelbeutel der Katholischen Kirche geflossen. Die Regierung hat auch eine Übereinkunft gekündigt, die spanischen Steuerzahlern bisher erlaubte, einen gewissen Prozentsatz ihrer Steuern der Kirche zu spenden. Und sie setzte eine Kommission ein, die das Verbot von Kruzifixen auf öffentlichen Gebäuden durchsetzen soll. Obwohl Spanien gemäß seiner Verfassung von 1978 ein laizistischer Staat ist, wurde die Römisch-Katholische Kirche bisher mit öffentlichen Mitteln finanziert und genoss viele Privilegien, die nun Schritt für Schritt gestrichen werden.

    Selten hat die spanische Bischofskonferenz so einmütig an einem Strang gezogen wie in den vergangenen Wochen und Monaten. Seit die sozialistischen Reformprojekte auf der Tagesordnung stehen, sind binnenkirchliche Streitthemen quasi über Nacht vergessen. Nationalistisch gefärbte Vorstöße einzelner Prälaten im Baskenland und Katalonien oder gar Erwägungen der Regionalkonferenzen, aus der spanischen Bischofskonferenz auszusteigen, sind derzeit kein Thema. Die Regierung Zapatero hat mit ihren Initiativen zu Abtreibung, Sterbehilfe, Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und einer Reform des Religionsunterrichts paradoxerweise erreicht, was die spanische Kirche seit Francos Tod nicht zustande brachte: eine nationale Phalanx zu schmieden, in der regionale Interessen eine untergeordnete Rolle spielen.

    Wie geschlossen die Bistümer derzeit agieren, zeigte kürzlich eine Kirchenkampagne gegen die Sterbehilfe. Mehr als sieben Millionen Faltblätter hatte die Bischofskonferenz drucken lassen, um die Gläubigen über die kirchliche Position zur Sterbehilfe zu informieren. Nahezu alle Gemeinden verteilten die Prospekte, obwohl es noch kurz vor Beginn der Kampagne Gerüchte über einen Boykott der baskischen Bistümer gab. Viele Geistliche riefen in den Sonntagsmessen zum Engagement für den "Lebensschutz" auf. Die Aktion bildete den Auftakt der Kampagne "Das ganze Leben leben". Themen sind der Religionsunterricht an den staatlichen Schulen, Abtreibung und die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare.

    Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Spanier nicht vor Tatsachen gestellt werden, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären: etwa der Vorschlag, einen Lehrstuhl für Öffentliche Freiheit und Laizität an der Madrider Universität Carlos III. einzurichten, oder der Plan der katalanischen Gesundheitsbehörden, Abtreibungen zu hundert Prozent über die Krankenkassen zu finanzieren. Vor allem die Verdrängung traditioneller christlicher Zeremonien und Bräuche zeigt die schwindende Bedeutung des Katholizismus in Spanien. Überregionales Aufsehen erregte am 7. November die erste Ziviltaufe im katalanischen Igualada. Die so genannte "Zeremonie der Namensgebung" geht auf die Französische Revolution zurück. In Igualada las der Standesbeamte dem Baby ein Kapitel aus der spanischen Verfassung und der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen vor, "um es mit demokratischen Grundsätzen willkommen zu heißen".

    Auch der Streit eines Schulleiters in Castejón mit dem lokalen Elternverband sorgt für Schlagzeilen. Die Schule hatte die Proben für das traditionell von Schülern aufgeführte Krippenspiel in diesem Jahr abgesagt mit dem Hinweis, weder Weihnachtsgeschichte noch -lieder seien in einer Schule, die einen Muslimenanteil von 25 Prozent aufweist, zumutbar - und damit heftige Proteste bei den Eltern ausgelöst.

    Ein Hauch von Melancholie liegt daher über den jüngsten Erklärungen spanischer Würdenträger. Der Primas des Landes, Erzbischof Antonio Cañizares, klagte, die Christen befänden sich gegenwärtig in einem kulturellen Exil, das Ähnlichkeit mit der Situation der Urchristen habe.

    Auch wenn Spaniens Bewegung in Richtung Säkularismus die Bischöfe zu neuer Zusammenarbeit treibt, ihr Aufschrei über den "moralischen Niedergang" der Legislativen und über den "allgemeinen Glaubensabfall" des Landes findet wenig Resonanz in der Bevölkerung. Umfrageergebnisse zeigen, dass es eine starke Mehrheit zugunsten der geplanten Gesetze gibt. 72% der Bevölkerung wünschen zu sehen, dass die Kirche sich selbst finanzieren muss. Obwohl etwa 90% der Spanier formal Katholiken sind, üben nur 25% ihre Religion aus, darunter nur wenige Jugendliche. Die neue Politik, sagt Ministerpräsident Zapatero, sei genau das, wofür die Leute bei der Wahl gestimmt haben. "Was die Regierung dem Parlament vorlegen wird, ist im strengsten Sinne eine Widerspiegelung dessen, was am Wahltag Unterstützung fand." (Rationalist International Bulletin Nr. 133, 6.11.04, Die Tagespost, 20.11.04)

Nordamerika

U.S.A.

  • (3438) Hollywood. Ein zehn Jahre altes Käsebrot, auf dem ein angeblich Wunder bewirkendes Antlitz der Jungfrau Maria erkennbar sein soll, hat in den Vereinigten Staaten für 28.000 Dollar (21.392 Euro) den Besitzer gewechselt. Das halbe Sandwich mit einer abgebissenen Ecke wurde beim Internet-Auktionshaus Ebay vom Online-Kasino GoldenPalace.com erstanden, wie Kasinochef Richard Rowe mitteilte. Rowe will jetzt das Sandwich zusammen mit dessen bisheriger Besitzerin Diana Duyser auf Welttournee schicken, damit das Wort von den mystischen Kräften dieses Käsebrots sich über den Erdball ausbreitet.

    Duyser berichtete auf Ebay, dass sie die Heilige Jungfrau aus dem Sandwich anblickte, nachdem sie den ersten Bissen getan hatte: "Ich habe das Sandwich vor zehn Jahren getoastet. Als ich reinbiss, sah ich ein Gesicht, das mich anblickte; es war die Jungfrau Maria, die mich anstarrte. Ich war total unter Schock." Die Schmuckdesignerin aus Florida merkte zudem als Beweis für die Besonderheit Grillsandwichs an, dass das Brot nicht verschimmelt sei. Außerdem habe es ihr "Segen" gebracht: Bei mehreren Besuchen in einem Spielkasino habe sie insgesamt 70.000 Dollar gewonnen; sie könne die Belege zeigen.

    Da Duyser soviel Geld im Glücksspiel gewonnen habe, sei es nur passend, dass das Brot nun von einem Kasino erstanden worden sei, erklärte GoldenPalace.com auf seiner Webseite. Dort wird auch ein "Virgin Mary Grilled Cheese T-Shirt" zum Verkauf angeboten. Auf der Welttournee soll Geld für wohltätige Zwecke gesammelt werden, kündigte Rowe an. Außerdem solle das Sandwich "die Lebensgeister der Menschen beflügeln".

    Das Marien-Brot löste nicht nur Klickreflexe aus - das Höchstgebot lag zwischenzeitig bei wohl nicht ernst gemeinten 70 Millionen Euro -, es animierte auch Scherzkekse: So gab es bei Ebay auch ein Käsebrot, auf dem angeblich ein Bild von Elvis Presley zu sehen ist, ein "Schnitzel mit Ariel Scharon", ein "Falafel mit Jassir Arafat" und "ein Panini mit Madonna". Das wohl seriöseste (und wahrscheinlich auch schmackhafteste) Angebot fand allerdings keine Abnehmer: Für den "echten Käsetoast ohne Jungfrau Maria" wollte sich kein Ebay-Aktionär erwärmen. (Südkurier 18.11.04, WZ-Online, 18.11.04, FAZ, 23.11.04)

Asien

Pakistan

  • (3439) Islamabad. Die Nationalversammlung von Pakistan hat - gegen die Stimmen der fundamentalistischen Koalition Muttahida Majlis-e-Amal (MMA) - ein ergänzendes Gesetz verabschiedet, das darauf abzielt, den Missbrauch der pakistanischen Blasphemie-Gesetze einzuschränken, die in Artikel 295 B, C und 298 A, B, C des Pakistanischen Strafgesetzbuches niedergelegt sind. Der neue Gesetzes-Zusatz fordert, dass Beschuldigungen von einem Polizeibeamten gehobenen Ranges auf ihren Tatsachengehalt überprüft werden müssen, bevor ein Strafverfahren eröffnet werden kann. Momentan gelten bereits vage Behauptungen gegen eine Person als zureichende Grundlage für sofortige Verhaftung und Anklage. Untersuchungen werden, wenn überhaupt, erst später und von rangniederen Beamten durchgeführt. Wegen dieser willkürlichen Verfahrensregelungen sind die Blasphemie-Gesetze nicht nur ein tödlicher Dolch in der Hand religiöser Fanatiker, sondern auch ein billiges und brutales Instrument, mit dem Skrupellose persönliche Rache üben, sich Besitztümer aneignen und viele andere Angelegenheiten auf eigene Faust regeln können, die überhaupt keine Verbindung zu Religion haben.

    Der Gesetzes-Zusatz wird wirksam, sobald das Gesetz vom Senat gebilligt ist. Die Novelle könne vielleicht tatsächlich den Missbrauch der Blasphemie-Gesetze reduzieren, aber das allein genüge nicht, erklärte Tahir Muhammed Khan, der Vorsitzende der Menschenrechtskommission von Pakistan. Ziel müsse es sein, das Blasphemie-Gesetz ganz abzuschaffen. Er kritisierte, dass die Nationalversammlung, indem sie ausschließlich Veränderungen auf Verfahrensebene berücksichtigte, ganz nebenbei bestätigt habe, dass die Todesstrafe auf Blasphemie obligatorisch bleibe.

    Die pakistanischen Blasphemie-Gesetze sind ein Überbleibsel des britischen Kolonial-Strafrechtes. Zunächst religionsneutral, wurden sie 1986 von der Militärregierung des General Zia-ul Haq "islamisiert" und an das Sharia-Recht angepasst. 1991 machte der gewählte Premierminister Nawaz Sharif die Todesstrafe obligatorisch. Durch die Islamisierung der Gesetze stieg die Zahl der Blasphemie-Verfahren gewaltig in die Höhe: Während es in den sechzig Jahren zwischen 1927 und 1987 nur ganze 7 Fälle gegeben hatte, schoss die Anzahl der Fälle zwischen 1987 und heute (knapp 16 Jahre) auf 4000 empor.

    Präsident General Musharraf hat die drakonischen Blasphemie-Gesetze mehrfach in öffentlichen Reden kritisiert, ergriff aber nie entschlossen die Initiative, sie zu ändern. Als die Fundamentalisten seiner liberalen Vision des Islam im Mai 2000 mit wütenden Demonstrationen entgegentraten, versprach er ihnen sogar, dass alle Pläne aufgegeben seien, die Blasphemie-Gesetze zu ändern. Aber der internationale Druck auf seine Regierung wuchs, als der Blasphemieprozess gegen den Rationalisten Dr. Younus Shaikh eine weltweite Welle von Protest hervorrief. Shaikh, zum Tode verurteilt und mehr als zwei Jahre lang in Einzelhaft in einer winzigen Todeszelle im Gefängnis von Rawalpindi eingesperrt, wurde schließlich freigesprochen. (Rationalist International Bulletin Nr. 135, 2.12.04)