Feiertagsgesetz (Tanzverbot) und 'Gotteslästerungsparagraph' - Fallbeile der Meinungsfreiheit?
Freitag, 15. April 2011, 18 Uhr
Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden, Rheinstraße 78
Freitag, 15. April 2011, 18 Uhr
Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden, Rheinstraße 78
Pressemitteilung vom 24.03.2011
Zur Frage der Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas erklärt der Erste Vorsitzende des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), René Hartmann:
Die Versuche einzelner Bundesländer, den Zeugen Jehovas den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern, dürften sich als aussichtslos herausstellen. Damit erweist sich das sogenannte kooperative Verhältnis von Staat und Kirche als Etikettenschwindel.
Der Begriff der "Kooperation" suggeriert ein Verhältnis, von dem beide Seiten profitieren. Tatsächlich stellt sich aber heraus, dass der Staat für die Privilegien, die mit dem Körperschaftsstatus verbunden sind (wie Kirchensteuereinzug, Gebührenbefreiung u. a.) keine Gegenleistungen erwarten darf. Dies verstieße nämlich gegen die durch das Grundgesetz garantierte Autonomie von Religionsgemeinschaften.
Dass der Staat von Religionsgemeinschaften nicht fordern kann, dass sie in ihrer inneren Ordnung die Werte der Verfassung respektieren, ist nichts Neues. Denn für das Grundgesetz so wesentliche Werte wie Demokratie oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben auch innerhalb der katholischen Kirche keine Geltung. Dass diese dennoch den Anspruch erhebt, das Wertefundament der Gesellschaft zu sichern, muss als groteske Anmaßung bezeichnet werden.
Tatsächlich ist das Verhältnis zwischen Staat und Großkirchen nicht von wechselseitiger Kooperation, sondern von einseitiger Privilegierung der Kirchen zu Lasten des Staates geprägt. Der Beitrag der Kirchen zum Sozialsystem beispielsweise erweist sich als illusorisch, sobald die Subventionen des Staates an die Kirchen gegengerechnet werden.
Pressemitteilung vom 21.12.2010
Eine "Missachtung der Trennung von Staat und Religion" sieht der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in der Einladung an Papst Benedikt XVI., vor den Abgeordneten im Bundestag eine Rede zu halten.
"Eine Papstrede ist im Bundestag fehl am Platz. Dass der Papst auch Oberhaupt eines Staates ist, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass er in erster Linie als Religionsführer auftritt und wahrgenommen wird", sagte der IBKA-Vorsitzende René Hartmann.
Diskussionsveranstaltung am Freitag, 19. November um 18 Uhr, Freireligiöse Gemeinde Wiesbaden, Rheinstraße 78
Pressemitteilung vom 18.10.2010
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich nachdrücklich gegen die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel, wonach in Deutschland fehl am Platze sei, wer das christliche Menschenbild nicht akzeptiere.
"Der Staat ist Heimstatt aller Bürger und hat das Grundrecht der Weltanschauungsfreiheit zu schützen. Die Kanzlerin wurde auf die Wahrung der Verfassung vereidigt und missachtet deren Prinzipien, wenn sie Nichtchristen quasi rhetorisch ausbürgert", sagt Rudolf Ladwig, Zweiter Vorsitzender des IBKA.
Bericht zum offenen Diskussionsabend mit Ulrich von Kirchbach,
Bürgermeister der Stadt Freiburg für Kultur, Jugend, Soziales und Integration am 06.10.2010
Veranstalter war der IBKA Regionalverband Freiburg
Bei der Veranstaltung wurden zunächst von Herrn von Kirchbach 10 Fragen zur Integrationspolitik in Freiburg, die er vorab bekommen hatte, beantwortet.
Bei den Fragen/Antworten ging es schwerpunktmäßig um Islamunterricht, kirchliche/private Schulen und Kindergärten, Rücksicht auf konfessionelle Besonderheiten und inwieweit das alles nützlich für die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund in Freiburg sei.
Daran entzündete sich im Anschluss dann auch eine rege Diskussion, vor allem mit den zahlreich anwesenden Mitbürgern türkischer Herkunft.
Veranstaltung mit Martin Budich
20. Mai 2010, 19:00 Uhr
Grüner Treff in 51465 Bergisch Gladbach, Paffrather Strasse 84
Kaum jemand spricht über die Bedeutung der Kirchen in der heutigen politischen Debatte. Und dies, obwohl es sich um zentrale Organisationen der immer noch christdemokratisch geprägten Bundesrepublik handelt.
Stellungnahme bei wissenrockt.de zum vorläufigen Ergebnis der Auseinandersetzung um Kreuze im Düsseldorfer Gericht.
Bericht zum Vortrag von Felix Thiessen im InterCity Hotel Freiburg 21.04.2010
Veranstalter waren der IBKA Regionalverband Freiburg und die Jungen Atheisten
Der Vortrag, in welchem Felix Thiessen auch alle Multimedia Möglichkeiten wirkungsvoll ausnutzte, umfasste sowohl Geschichte, Statistik, Glaubensinhalte, Gemeindestruktur der Evangelikalen Verbände in Deutschland als auch deren Einfluss auf Politik und Medien. Als Resümee aus diesen Fakten warf Thiessen dann auch die Frage nach den Gefahren dieser Bewegung für Gesellschaft und Demokratie in Deutschland auf. Daran entzündete sich im Anschluss an den Vortrag dann auch eine teils heftig geführte Diskussion.
Pressemitteilung vom 23.02.2010
(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidung, in den neuen Sälen des Düsseldorfer Amts- und Landgerichts keine Kreuze anzubringen. Er sieht darin die logische Konsequenz der Trennung von Kirche und Staat.
"In Gerichtssälen eines weltanschaulich neutralen Staates haben Kreuze nichts zu suchen", sagt Landessprecher Rainer Ponitka. "An Düsseldorfer Gerichten wird jetzt das umgesetzt, was in Köln schon seit 15 Jahren Standard ist."