Berliner Protokolle

Aus: MIZ 2/75

MIZ Vor fünf Jahren, am 2. Juli 1970, wurden die sogenannten "Berliner Protokolle", das sind Vereinbarungen über die Regelung gemeinsam interessierender Fragen zwischen dem Berliner Senat einerseits und der evangelischen und katholischen Kirche andererseits, unterzeichnet. MIZ veröffentlicht als bisher einziges Presseorgan in einer mehrteiligen Dokumentation die wichtigsten Passagen dieser Vereinbarungen.

Aufforderung zur Annullierung der Berliner Protokolle

Beilage zu MIZ 3. Jahrgang Nr.2/1974

An die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, nachrichtlich an die Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Aufforderung zur Annullierung der "Vereinbarung über die Regelung gemeinsam interessierender Fragen zwischen dem Berliner Senat einerseits und der evangelischen und katholischen Kirche andererseits" vom 2. Juli 1970.

Am 2. Juli 1970 wurden nach siebenjährigen Verhandlungen zwischen dem Berliner Senat und Kirchenvertretern Protokolle unterzeichnet, die die Beziehungen zwischen Staat und Kirche auf eine neuartige Grundlage stellen, die dem Prinzip der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates widerspricht. Die Protokolle sind den Fraktionen des Abgeordnetenhauses lediglich nach Fertigstellung des Vertragstextes zur Kenntnis gebracht und vom Parlament nicht ratifiziert worden.