Staat und Kirche im vereinigten Deutschland

Aus: MIZ 1/90

In der seit einiger Zeit intensiv geführten Diskussion über die Verfassung des zu vereinigenden Deutschland ist die Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche ausgespart worden. Auch die Ausführungen der Bundesverfassungsrichter Prof. Böckenförde und Prof. Grimm (Spiegel 10/1990) enthalten darüber kein Wort. Kürzlich hat aber Prof. A. von Campenhausen, als EKD-Kirchenexperte und als versierter Staatskirchenrechtler seit mehr als zwei Jahrzehnten anerkannt, im "Rheinischen Merkur - Christ und Welt" vom 9. März 1990 eine Verbesserung der Rechtslage für die Kirche in der DDR gefordert, diese jedoch mehr als zwiespältig begründet.

Freidenker in der DDR im Wandel

Auf der Suche nach einem neuen Selbstverständnis - Freidenker in der DDR im Wandel

Bericht vom Verbandstag in Dresden, 23./24. Juni 1990

Aus: MIZ 2/90

56 Jahre lang war die Tradition der Freidenker in der DDR verschüttet. 1933 verboten die Nationalsozialisten die Freidenker, 1946 erteilte Wilhelm Pieck ersten Initiativen zur Neukonstituierung eine brüske Abfuhr. Die SED duldete keine Konkurrenz in Weltanschauungsfragen. Um so überraschender war es, als Anfang 1989 mit großem propagandistischen Aufwand in den DDR-Medien die Gründung des Verbandes der Freidenker (VdF) betrieben wurde. Was einige damals gleich vermuteten, bestätigte sich im Frühjahr dieses Jahres. In Rostock fand sich ein Befehl des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) vom Dezember 1988. Demnach saßen die Initiatoren der Freidenker-Bewegung im Politbüro der SED.