Strukturelle Gewalt gegen Argumente

Privatradios blockieren Rundfunksendungen des IBKA

Aus: MIZ 1/97

AbonnentInnen dürfte der Untertitel bekannt vorkommen - tatsächlich hat die MIZ seit Herbst 1994 bereits mehrfach über die Auseinandersetzungen zweier Radiogruppen des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) mit den Lokalsendern, die ihnen den Zugang zum "Bürgerfunk" verwehren, berichtet. Der Vorgang ist immer der gleiche: obwohl den Privatradios eine Zensur der Bürgerfunkbeiträge vom Landesrundfunkgesetz ausdrücklich untersagt ist, verweigern Antenne Unna und Radio Hagen unter Angabe fadenscheiniger formaler oder inhaltlicher Gründe die Ausstrahlung der vom IBKA eingereichten Sendungen. Da die Sender dabei immer offener erkennen lassen, daß es ihnen darum geht, kirchenkritischen Aussagen den Zugang zur Öffentlichkeit zu verwehren, und sie in ihrem Vorgehen zumindest teilweise von der Landesrundfunkanstalt (LfR) gedeckt werden, hat der Konflikt mittlerweile grundsätzliche Bedeutung gewonnen.

Der seit nunmehr fast drei Jahren andauernde Streit zeigt aber auch die Grenzen aller Bemühungen auf, im Rahmen eines privatrechtlich verfaßten Rundfunks Freiräume für Minderheiten und ihre Positionen zu schaffen. Genau dies war der ursprüngliche Gedanke des "Bürgerfunk"-Modells, der nordrhein-westfälischen Variante des Offenen Kanals. Jeder private Rundfunksender muß ein "Fenster" von bis zu zwei Stunden Sendezeit täglich zur Verfügung stellen, damit BürgerInnen selbstproduzierte Sendungen ausstrahlen können. So hätte eine ungeahnte Programmvielfalt entstehen können; kulturelle und politische Initiativen hätten die Gelegenheit gehabt, sich im "Bürgerfunk" darzustellen, Meinungen und Perspektiven, die von den Medien nicht aufgegriffen werden, hätten ein Publikum gefunden.

Doch so sympathisch diese Idee erscheinen mag, sie konnte nicht funktionieren. Denn private Radios finanzieren sich durch Werbung, und damit möglichst hohe Einnahmen erzielt werden, muß das "redaktionelle Umfeld" für die Werbespots stimmen. Das Programm wird auf die Interessen und Bedürfnisse bestimmter Publikumskreise ausgerichtet, die als potentielle KonsumentInnen der beworbenen Produkte und Dienstleistungen angesehen werden. Beiträge, die aus diesem Rahmen herausfallen, werden als Störfaktoren begriffen, die sich "geschäftsschädigend" auswirken und deshalb möglichst selten vorkommen sollten; im klerikalen Westfalen umfaßt die "schwarze Liste" offensichtlich auch Kirchenkritik und Laizismus. Der "Bürgerfunk" stellt insofern ein großes, grundlegendes Problem für die Sender dar. Denn die Nutzungsordnung schreibt ihnen vor, daß die eingereichten Beiträge "inhaltlich und technisch unverändert" auszustrahlen seien1, aufgrund des anvisierten Publikums können sie dies jedoch keinesfalls zulassen.

"Senden ohne Filter" - wenn Norbert Dethof, Leiter der AG Medien im IBKA, das Motto des "Bürgerfunks" hört, muß er lachen. "Eigentlich, wenn es nach der ursprünglichen medienpolitischen Intention des Bürgerfunks ginge, müßte das sicherlich so sein. Aber mittlerweile werden die Rundfunkgesetze ja nur noch dazu herangezogen, neue Verbotsgründe zu konstruieren." Er spricht aus Erfahrung, kann er doch auf eine dreijährige Auseinandersetzung mit Antenne Unna und der Landesrundfunkanstalt zurückblicken. Der Schriftwechsel füllt inzwischen sechs Aktenordner und von der Illusion, daß der Offene Kanal dazu dient, freien Bürgern das freie Wort zu gewährleisten, hat Dethof schon lange Abschied genommen. Denn von den über 70 Radiobeiträgen, die von der Radiotruppe um ihn bislang produziert wurden, gingen gerademal zwei Drittel auf Sendung. "Den Bürgerfunk als Medium für politische Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, daran ist überhaupt nicht zu denken; jedenfalls nicht, wenn es um kritische Positionen geht", resümiert der Radioamateur nach unzähligen Ein- und Widersprüchen, Anträgen und Klagen. Die Hoffnung, auf diesem Wege für die Trennung von Staat und Kirche werben zu können, hat er aufgegeben. Trotzdem kämpft er weiterhin um jeden einzelnen Beitrag, denn er mißt der Sache grundsätzliche Bedeutung bei: "Sollen wir uns etwa gefallen lassen, wenn ein Privatsender aus dem Bürgerfunk einen Zensurfunk macht und die LfR tatenlos zusieht?".

Auseinandersetzung um einzelne Beiträge hatte es von Anfang an gegeben. Teils ging es um formale Fragen (etwa den "Eigenanteil"), teils um inhaltliche Aussagen (z.B. um die Einschätzung, daß es sich beim derzeitigen Verhältnis von Staat und Kirche um eine "prostitutionelle Symbiose" handele), wenn Antenne Unna sich weigerte, die IBKA-Produktionen über den Äther gehen zu lassen. Die LfR als Aufsichtsbehörde hatte in solchen Fällen dann zu entscheiden, ob die Ablehnung zurecht erfolgt war. Obwohl bereits damals das eigentliche Anliegen des Privatradios - einen "Störfaktor" dauerhaft aus dem Programm zu entfernen - erkennbar war2, sorgten die Beamten nicht für eine grundlegende Klarstellung, sondern gingen nach dem Ping-Pong-System vor: mal wurde der Sender angewiesen, den Beitrag auszustrahlen, mal mußten die BürgerfunkerInnen eine beanstandete Passage ändern. Diese wachsweiche Haltung dürfte wesentlich dazu beigetragen haben, daß Antenne Unna immer offener dazu überging, die Radioarbeit des IBKA zu sabotieren. Was mit legalen Mitteln nicht durchzusetzen war, mußte eben durch "Versehen" und "Pannen" erreicht werden; so kam es auffällig oft vor, daß Beiträge des IBKA nicht zum festgelegten Sendetermin ausgestrahlt, sondern verschoben wurden, was es den HörerInnen natürlich unmöglich machte, den IBKA-Funk kontinuierlich zu verfolgen. Auch ansonsten wurde der Gruppe um Norbert Dethof jede nur erdenkliche Sonderbehandlung zuteil. Obwohl die Nutzungsordnung des "Bürgerfunks" vorschreibt, in Zweifelsfällen "rechtzeitig vor dem geplanten Sendetermin ... der Gruppe (den) Grund der möglichen Ablehnung und (den) beanstandete(n) Teil des Beitrags mitzuteilen"3, erfuhr Norbert Dethof oft erst wenige Stunden vor dem Termin, daß der Beitrag nicht gesendet werden sollte; der Versuch einer gütlichen Einigung wurde von der verantwortlichen Redakteurin Yara Hackstein erst gar nicht unternommen. Anstatt der Gruppe, wie in der Nutzungsordnung festgeschrieben, "Produktionshilfe" zu gewähren, wurde jeder noch so kleine Fehler begierig als Ablehnungsgrund aufgegriffen.

Auch angesichts sich häufender, offensichtlich bewußter Verstöße gegen rundfunkrechtliche Bestimmungen blieb die LfR untätig. Im Gegenteil bestätigte sie sogar die Absetzung einiger Sendungen, in denen die Gruppe die vielfältigen Zensurversuche des Senders auch nur andeutete (und dazu zählte z.B. bereits die Nennung des Datums); dadurch werde, so die fast schon zynisch anmutende Begründung der Behörde, "das Gebot der Kooperation, des vertrauensvollen Zusammenwirkens und der gegenseitigen Rücksichtnahme" verletzt. Mitarbeiter von Antenne Unna hatten zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach Beiträge der IBKA-Gruppe anderen BürgerfunkerInnen mit der ausdrücklichen Bitte, einen Ablehnungsgrund zu finden, vorgelegt; sie hatten Beiträge ohne vorherige Benachrichtigung nicht gesendet, gegenüber der LfR und der Presse falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt und versucht, die Radiotruppe um Norbert Dethof als Querulanten darzustellen - ohne daß die LfR darin einen Verstoß gegen das Gebot vertrauenvollen Zusammenwirkens gesehen hätte.

Um ihre Kanäle von mißliebigen politischen Auffassungen freizuhalten, schrecken die Lokalradios nicht einmal vor Fälschungen zurück.

Textstellen aus dem Bürgerfunkbeitrag Von Ritualen, Ersatzritualen und Ritualmonopolen:
"Außerdem sind die Kirchen insofern der einzige mir bekannte Monopolist, der sich nicht nur damit brüstet, ein Monopolbetrieb zu sein, sondern dies auch noch als Argument für seine Existenzberechtigung zu gebrauchen wagt. Normalerweise ist ein Monopol ein Grund, es zu zerschlagen."
"Und wenn man bedenkt, was manche Pfarrer auf Beerdigungen so von sich geben, da wäre ein nichtreligiöser Trauerredner, der womöglich tatsächlich etwas über den Toten sagt, und vielleicht sogar darauf verzichtet, von Ihnen zu verlangen, sich beim lieben Gott dafür zu bedanken, daß er Ihr Kind umgebracht hat, vielleicht doch die bessere Alternative".
Zitat aus der Ablehnungsbegründung der Rechtsvertretung von Radio Hagen:
"Die Kirchen führen ihr Monopol als Argument für ihre Existenzberechtigung an - normalerweise aber das Vorhandensein eines Monopols schon allein Grund, es zu zerschlagen."
"Ein nichtchristlicher Trauerredner, der darauf verzichtet, von Ihnen zu verlangen, sich beim lieben Gott dafür zu bedanken, daß er Ihr Kind umgebracht hat, könnte die bessere Alternative sein".

Selbst ein behördlicherseits anberaumtes Schlichtungsgespräch im August 1995 schuf nur kurzfristig Abhilfe. Im darauffolgenden Frühjahr eskalierte der Konflikt endgültig: prinzipiell jeder vom IBKA eingereichte Radiobeitrag wird seitdem abgelehnt. Zur Begründung wird eine Formalität herangezogen, denn an einer Bürgerfunkgruppe teilnehmen darf nur, wer im "Verbreitungsgebiet" des entsprechenden Senders wohnt. Antenne Unna verlangt nun jedesmal die Vorlage einer Meldebescheinigung aller an der Produktion Beteiligten als Vorbedingung einer Sendung. Norbert Dethof hingegen ist nicht einmal zur Nennung der Namen bereit. "Nach all dem Hin und Her habe ich keinerlei Vertrauen mehr zur Redaktion; wenn die unsere Beiträge dem evangelischen Kirchenkreis zur Vorzensur vorlegen, wer will da gewährleisten, daß nicht auch die Namen unserer Gruppenmitglieder weitergegeben werden?". Die etwaigen Folgen, zum Beispiel für Leute, die in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft arbeiten, könne er nicht verantworten. "Außerdem geht es darum doch gar nicht. Das Ganze ist nur ein Vorwand, um uns rauszuwerfen." Dies ist kaum von der Hand zu weisen. Denn lange Zeit war der IBKA die einzige Gruppe, von der die Namensnennung verlangt wurde, und auch seitdem die Sonderanfertigung des betreffenden Formulars von allen BürgerfunkerInnen ausgefüllt werden muß, bekommt nur der IBKA in dieser Frage Schwierigkeiten. Und wenn die KirchenkritikerInnen pfiffig die Zensurmaßnahme ins Leere laufen lassen, ist sich Chefredakteurin Hackstein auch zur unverblümten Lüge nicht zu schade. Als Dethof im August einen Beitrag abgab, der mit Computerstimmen gestaltet war, der bisherige Ablehnungsgrund also entfiel, wurde dieser - zunächst ohne Begründung - trotzdem nicht ausgestrahlt. Im nachhinein behauptete Hackstein, das Band sei zu spät abgegeben worden, was sich anhand des Eingangsstempels auf der Sendeanmeldung jedoch widerlegen läßt.

Antenne Unna ist kein Einzelfall. Ein paar Kilometer weiter südlich demonstriert Radio Hagen, wie "Bürgerfunk" durch strukturell bedingte Macht zu verhindern ist. Betroffen sind die "Bürger für ein selbstbestimmtes Leben", eine Arbeitsgemeinschaft des IBKA und der Freigeistigen Ortsgemeinschaft Hagen. Im Dezember 1995 wurde der Beitrag Das Kreuz mit der Legende (er behandelte die Debatte um die Bezeichnung Jesu als "Legendengestalt") ohne Begründung und ohne den Versuch, die beanstandeten Stellen nachzubessern, nicht gesendet. Der Beitrag lag noch bei der LfR zur Prüfung, als auch die nächste Sendung der "Bürger für ein selbstbestimmtes Leben" ausfiel. Als die LfR, es war mittlerweile April 1996, zu einer Entscheidung kam und den Sender zur Ausstrahlung anwies, legte dieser Widerspruch ein. Aussicht auf Erfolg räumte Radio Hagen dem eigenen Widerspruch wohl nicht ein, denn ihm wurde nicht einmal eine Begründung beigegeben; es ging also allein darum, die Sendung weiter zu verzögern. Im August wies die LfR den Einspruch zurück, wogegen Radio Hagen wiederum vor Gericht zog. Dort liegt der Fall nun und der Beitrag damit auf Eis.

An diesem Fall wird die grundlegende Problematik klar erkennbar: indem das Lokalradio über die Sendeanlagen verfügen kann, liegt es in seiner Gewalt, ob eine Bürgerfunksendung die Öffentlichkeit erreicht oder nicht. Zwar kann eine Gruppe gegen das Vorgehen des Senders Widerspruch einlegen, doch selbst wenn die LfR relativ schnell arbeiten würde (derzeit benötigt sie für Entscheidungen im Konfliktfall bis zu neun Monate), ist die Wirkung aktueller Meldungen und Kommentare zerstört, wenn sie nicht zeitnah ausgestrahlt werden. Durch die Beschreitung des Klagewegs läßt sich diese "Sperrfrist" soweit ausdehnen, bis eine Sendung keinen Sinn mehr macht. Wenn schließlich alle juristischen Schritte ausgeschöpft sind, hat die Rundfunkstation immer noch die Macht, den Beitrag zu einem ihr beliebigen Zeitpunkt zu senden4. Von der Vorstellung kontinuierlicher Information, der Möglichkeit, interessierte HörerInnen auf Sendungen hinzuweisen, und dem Anspruch der Zensurfreiheit bleibt da nicht mehr viel übrig. Ganz abgesehen davon, daß es sich wenig motivierend auswirkt, wenn jedem gesendeten Beitrag ein mehrmonatiger Rechtsstreit vorausgeht.

Genau danach sieht es derzeit aber aus. In Unna wurde der IBKA-Radiogruppe im Oktober sogar mitgeteilt, daß sie generell vom Bürgerfunk ausgeschlossen werde; da es für einen solchen Schritt allerdings keinerlei rechtliche Grundlagen gibt, mußte Antenne Unna das Verdikt zurücknehmen. Auf Sendung gehen kirchenkritische Beiträge derzeit trotzdem nicht, auch nicht nach entsprechenden rechtskräftigen Bescheiden der LfR. Als am 22.November die Ausstrahlung eines Features zur Heilig-Rock-Ausstellung (zur Erinnerung: diese fand im April und Mai letzten Jahres statt) angestanden hätte, machte der Privatsender plötzlich "neue" Gründe geltend und lehnte den Beitrag erneut ab. Christian Brücker, Sprecher des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des IBKA und verantwortlich für die Radioarbeit in Hagen, ergeht es nicht viel besser. Auch ein Teil seiner Produktionen ist derzeit blockiert. Da die LfR hier ebenfalls zwar die Berichterstattung über die Zensur durch Radio Hagen im Bürgerfunk mit Hinweis auf das "Gebot der Kooperation" unterbunden, andererseits aber auf die permanenten Verstöße des Senders gegen die Nutzungsordnung in keiner Weise reagiert hatte, griff Brücker zum Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde, um die offensichtliche Parteilichkeit der Behörde abzustellen. Genau dies versucht die LfR nun gegen ihn zu verwenden, indem sie ihn in einem anderen Gerichtsverfahren (vgl. Rubrik § 166 - Der Ermittlungsausschuß informiert) bei Gericht als notorischen Querulanten anschwärzt.

Die Möglichkeiten der LfR, die Schikanen eines Senders gegen eine Bürgerfunkgruppe zu unterbinden, sind zugegebenermaßen begrenzt. Wenn die Nutzungsordnung und behördliche Anordnungen permanent unterlaufen werden und der Sender sogar bereit ist, sich in die Grauzone zwischen "Tricks" und eindeutigen Rechtsverstößen zu begeben, müßte die Aufsichtsbehörde eigentlich mit der Verhängung von Bußgeldern reagieren; sofern der Sender bereit ist, auch dies zu "investieren", bliebe am Ende nur Entzug der Sendelizenz. Aber angesichts der Machtverteilung zwischen einem Medienunternehmen und einer ehrenamtlich arbeitenden Bürgerfunkgruppe waren solche Schritte von Anfang an ziemlich unwahrscheinlich. Die LfR entschied sich für den einfacheren Weg, die Vergehen der Sender zu decken und die in diesem Konflikt schwächere Seite, die BürgerfunkerInnen, im Regen stehen zu lassen. Ob diese Strategie aufgeht, ist so sicher nicht, da die Radioamateure einen langen Atem bewiesen haben und einige grundsätzliche Fragen in absehbarer Zukunft gerichtlich geklärt werden. Dann wird sich zeigen, was jemand auf seiner Seite haben muß, um Recht zu bekommen: die Produktionsmittel oder die Gesetze.

gs

Anmerkungen:

1 Satzung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen über die Nutzung Offener Kanäle im lokalen Rundfunk § 6, Abs. 1.

2 Mehrmals waren die Einwände ganz offensichtlich unbegründet. Als krassestes Beispiel kann hier gelten, daß Chefredakteurin Yara Hackstein in völliger Unkenntnis der Rechtslage (oder in deren bewußter Mißachtung) einen Beitrag wegen "technischer Mängel" ablehnte.

3 Satzung der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen über die Nutzung Offener Kanäle im lokalen Rundfunk § 6, Abs. 4.

4 Einen im Mai 1994 eingereichten aktuellen Beitrag lehnte Antenne Unna zunächst ab; als die LfR den Sender im August zur Ausstrahlung anwies, behauptete die Chefredakteurin, dieser sei bereits am 1.Juli zu hören gewesen. Da er jedoch außerhalb der üblichen Bürgerfunkzeiten angesetzt gewesen sein soll, hegten die IBKA-FunkerInnen Zweifel und baten die LfR um eine Kontrolle der Senderprotokolle. Da dies unterblieb, steht bis heute nicht einmal einwandfrei fest, ob Antenne Unna den Beitrag nicht einfach unterschlagen hat.