Subventionsabbau bei den Kirchen?

Notker Bakker

Aus: MIZ 3/03

In den vergangenen Monaten gewann die Diskussion um einen Subventionsabbau zunehmend an Fahrt. Die auf allen Ebenen stark angespannte Haushaltslage zwingt zum Sparen. Eine denkbar geringe Rolle spielen in diesen Diskussionen Leistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus öffentlichen Kassen, insbesondere an die beiden Großkirchen. Und dies, obwohl diese - der grundlegenden Studie von Carsten Frerk folgend - Leistungen in Höhe von etwa 20 Mrd. Euro erhalten (1) - eine Summe fast so hoch wie der Etat des Bundesverteidigungsministeriums. Dass dies auch mit den verwendeten Subventionsbegriffen zusammenhängt, ist Grundthese dieses Aufsatzes. Die Definitionen zu hinterfragen und im Einklang mit den grundgesetzlichen Bestimmungen des "Staatskirchen"rechtes Alternativen anzuregen, ist Ziel dieser Anmerkungen.

"Rasenmäher" Koch und Steinbrück verschonen Subventionswildwuchs zu Gunsten der Kirchen

Pressemitteilung vom 02.10.2003

Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert aus Transparenzgründen Kirchensubventionsbericht

Dem am Mittwoch, den 1.9.03, erschienen 19. Subventionsbericht der Bundesregierung ist zu entnehmen, dass alleine die bevorzugte Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe im Berichtszeitraum (2004/5) Bund und Ländern 7,35 Milliarden Euro Steuerausfälle bescheren wird. Dennoch ist dieser gewichtige Posten weder Bestandteil der öffentlichen Diskussion, noch wurde er im Papier Koch/Steinbrück berücksichtigt.

Bedingt ist diese verzerrte öffentliche Wahrnehmung auch durch einen nicht auf die aktuell entscheidende Zielsetzung "Haushaltskonsolidierung" abgestellten Subventionsbegriff des Berichtes.

Kirchensteuer von Nichtmitgliedern

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2003

Im April 2003 hat die Bundesregierung die neue Minijob-Regelung eingeführt. Minijobs sind Beschäf­tigungen, bei denen der Arbeitgeber das vereinbarte Arbeitsentgelt von maximal 400 Euro, auch unabhängig von der Stundenzahl, dem Grunde nach steuer- und sozialversicherungsfrei in Gänze ausbezahlt. Der Ar­beitgeber zahlt hingegen zusätzlich eine Abgaben­pauschale von 25 %, darin enthalten sind 12 % Ren­tenversicherung, 11 % Krankenversicherung und 2 % pauschale Steuern. Mit den 2 % pauschalen Steuern werden Lohn­steuer, der Solidaritätszuschlag und auch die Kirchen­steuer abgegolten: Das sind bei 400 Euro zwar nur 40 Cent im Monat, dies aber bei allen Mini­jobbern, egal ob Mitglied einer Kirchensteuer ein­ziehenden Religionsgemein­schaft oder nicht.

Steuerberater müssen auf Kirchenaustritt hinweisen

Aus: IBKA Rundbrief August 2003

Steuerberater sind verpflichtet, ihre Man­danten ungefragt auf die Möglichkeit der Steuer­ersparnis durch einen Kirchenaustritt hinzu­weisen. Andernfalls können sie sich schadens­ersatzpflichtig machen.

Für Aufregung in Kirchenkreisen sorgte ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.12.02 (Az.: 23 U 39/02), das jedoch erst im Mai durch die Presse ging. Die Konsequenzen aus dem Urteil werden möglicherweise die Kirchenaustritte weiter steigen lassen.

IBKA: Internet-Diskussion über Kirchensteuer

Heike Jackler

Internet-Diskussion über Kirchensteuer

Ein Chat mit heimlichen Gästen

Aus: IBKA Rundbrief August 2002

Anfang des Jahres fragten Mitarbeiter von MSN-Deutschland (Microsoft) bei mir an, ob ich - als Mitbetreiberin des Webprojekts www.kirchensteuer.de - an einem Internet-Chat über das Thema "Kirchensteuer - nötig oder überflüssig?" teilnehmen würde. Ich sagte gerne zu, und da es "kontrovers, aber fair" (so das Motto des sonntäglichen Themenchats) zugehen sollte, schrieben die Organisatoren auch die Kirchen an, ob sie Interesse hätten mitzuwirken bzw. die Gast-Moderation zu übernehmen. Da von dieser Seite aber nur sehr zögerliche Reaktionen ohne feste Zusagen kamen, wurde schließlich die Moderation mir angeboten. Selbstverständlich ergriff ich sofort diese Gelegenheit.

Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland - Autorenlesung und Diskussion

Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland

Autorenlesung und Diskussion mit Carsten Frerk in Bochum

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2002

Bereits bevor Ende Dezember die ersten Exemplare des Buches von Carsten Frerk über "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland" (Alibri-Verlag; ISBN 3-932710-39-8; 24,50 €) versandt wurden, beschäftigte das Werk des Hamburger Politikforschers die Presse, ausgelöst durch einen ausführlichen Bericht im Spiegel. Auch die christliche, aber durchaus kirchenkritische Zeitschrift Publik-Forum stellte das Buch eingehend vor. Dort wird zwar bemerkt, dass der Alibri-Verlag dem IBKA e.V. nahe stehe, dies aber dem Rechenwerk keinen Abbruch tun würde, "zumal der Autor Frerk zumeist maßvoll urteilt".

IBKA fordert Ablösung der Staatsleistungen

Pressemitteilung vom 28.02.2002

Neue Studie zeigt, dass die Kirche das Geld des Staates nicht benötigt

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA e.V.) hat die Parteien des Deutschen Bundestages aufgefordert, sich für die sofortige Ablösung der Staatsleistungen einzusetzen. Es sei endlich an der Zeit, diesen Verfassungsauftrag zu erfüllen.

Dabei beruft sich der Vorsitzende René Hartmann auf eine jüngst erschienene Studie zu "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland". Der Hamburger Politologe Carsten Frerk hat darin auf über 400 Seiten eine Bestandsaufnahme kirchlichen Eigentums vorgelegt. Daraus gehe nicht nur hervor, dass beide Kirchen über ein beachtliches Maß an Grundbesitz und Unternehmensbeteiligungen verfügen, sondern auch das "sichtbare" Geldvermögen sich in den letzten Jahren stetig erhöht hat - während die Kirchen öffentlich ihre Verarmung beklagten.

Besonders unverständlich sei, dass angesichts der Kassenlage des Staates dieser die Kirchen in der doppelten Höhe der Kirchensteuereinnahmen bezuschusse (ca. 20 Mrd Euro). Dies bedeute, dass jeder Erwerbstätige (auch Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften und Konfessionslose) mit einem Betrag von jährlich 557 Euro zur Finanzierung der Kirchen beitrage, also gewissermaßen "indirekte Kirchensteuer" entrichte. Zumindest die so genannten Staatsleistungen, die zumeist auf Jahrhunderte alte Rechtstitel zurückgehen und etwa 500 Mio. Euro betragen, könnten sofort eingestellt werden. Die Ablösung solle ohne Ausgleich erfolgen, da sie nach fast 200 Jahren als abgegolten angesehen werden könnten.