MIZ 2/21 erschienen

Neutralität am Zug: Standpunkte moderner Religionspolitik

Mit der Frage, wie eine moderne Religionspolitik aussehen könnte und ob Neutralitätsgesetze dabei eine Rolle spielen sollten, befasst sich MIZ 2/21. Darin werden nicht nur die ersten Antworten auf die Anfrage des IBKA an die Geschäftsstellen der Parteien sowie die Bundestagsfraktionen ausgewertet, mit Hannah Wettig und Roman Grabowski kommen auch eine Säkulare Grüne und ein Mitglied der LAG Säkulare Linke in Berlin ausführlicher zu Wort. Im Editorial befürwortet Frank Welker ein Neutralitätsgesetz (bzw. ein entsprechendes Rahmengesetz, da einige Regelungen auf Länderebene getroffen werden müssten). Er sieht darin eine Möglichkeit, die Spaltung der Gesellschaft in nebeneinander existierende Parallelwelten zu verhindern.

Bundestagswahlprogramme

Wie immer in einem Wahljahr analysiert die MIZ, welche Aussagen die Parteien zum Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften treffen. Es wird deutlich, dass Linke, Grüne und Liberale davon ausgehen, dass das „Religionsverfassungsrecht“ modernisiert werden muss. Unter ihren Forderungen finden sich viele Punkte, die seit langem auf der Wunschliste der säkularen Verbände stehen. Gleichzeitig soll jedoch im Zuge von Gleichberechtigungsüberlegungen ein Teil der kirchlichen Privilegien auf Islamverbände ausgeweitet werden – was in der Folge die Abschaffung dieser Sonderrechte unwahrscheinlicher werden lässt.

Weit auseinander liegen die Positionen der Parteien, wenn es um das Thema Reproduktive Selbstbestimmung geht. Zu diesem Ergebnis kommt Nicole Thies, nachdem sie sich angesehen hat, was die Parteien zu den Paragraphen 218 und 219  zu sagen haben.

Aufklärung und Frauenrechte

In der Serie: Aufklärung reflektiert Alex Demirović diese aus der Perspektive der Kritischen Theorie. Er kommt zu dem Schluss, dass die Aufklärung für den Alltag in der bürgerlichen Gesellschaft nicht verbindlich geworden ist, bei der Beurteilung gesellschaftlichen Handelns wird nur selektiv auf Vernunft zurückgegriffen.

Viola Schubert-Lehnhardt erinnert daran, dass sich seit 150 Jahren der § 218 – und damit das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper – im deutschen Strafgesetzbuch steht.

Mit den Auseinandersetzungen um die Äußerungen der Tübinger Dogmatik-Professorin Johanna Rahner befasst sich Agnes Imhof. Dabei erörtert sie die Frage, ob jemandem, der die systematische Diskriminierung von Frauen, wie sie in der katholischen Kirche zu finden ist, legitimiert, „Rassismus“ vorgeworfen werden darf.

Evolution und Intelligenz

Thomas Waschke stellt Überlegungen zu Leistungsfähigkeit der Evolutionstheorie an. Dafür untersucht er im zweiten Teil seiner Artikelserie die wissenschaftlichen Debatten um die Selektionstheorie in der ersten Hälfte dews 20. Jahrhunderts.

Rüdiger Vaas orientiert uns über den derzeitigen Stand der Suche nach intelligentem Leben irgendwo „da draußen“.

www.miz-online.de