Antidiskriminierungsgesetz: Weltanschauung entfällt, Religion bleibt
CDU und SPD haben sich auf Änderungen am geplanten Antidiskriminierungsgesetz geeinigt. Danach entfällt das zivilrechtliche Verbot der Benachteiligung wegen einer Weltanschauung, wohingegen gegen eine Benachteiligung wegen der Religion geklagt werden kann. Damit soll angeblich verhindert werden, dass Anhänger rechtsradikalen Gedankenguts sich das Gesetz zunutze machen. Da es rechtlich allgemein anerkannt ist, dass Religion und Weltanschauung gleich zu behandeln sind, kann dieser Gesetzentwurf nur als Skandal betrachtet werden. Die Begründung macht es noch schlimmer, indem sie nichtreligiöse Weltanschauungen und rechtsextreme Ideologien in einen Topf wirft. Der Humanistische Verband Deutschlands hat in einer Pressemitteilung gegen die Änderung protestiert und erwägt eine Verfassungsklage. Auch Klaus Hartmann von Deutschen Freidenkerverband hat den Gesetzentwurf in einem Artikel in der Jungen Welt heftig kritisiert. Ältere Artikel zum Thema:
- Grüne brechen Wahlversprechen: Kirchen dürfen weiterhin diskriminieren – IBKA-Pressemitteilung vom 22.12.2004
- Konfessionslose erinnern an Antidiskriminierungsgesetz – IBKA-Pressemitteilung vom 07.06.2004
- Leserbrief zum Antidiskriminierungsgesetz von 04/2002
(Letzte Änderung 13.08.2006)