1994 - Meldungen 1948-1990
Europa
Deutschland
-
Anm. MIZ-Red.: Der Meldung über diesen Vertrag (übrigens die erste staatskirchenrechtliche Vereinbarung, die ganz Berlin umfaßt) ist nicht zu entnehmen, ob die 10 Millionen DM jährlich gezahlt werden, doch ist dies anzunehmen. Damit bekäme die jüdische Gemeinde über 1000 DM je Mitglied.
-
Weitere 120 Millionen DM werden in den Aufbau katholischer Strukturen in den neuen Bundesländern investiert. Das verbleibende gute Drittel wird für das Sekretariat der Bischofskonferenz, die dortigen Zentralstellen und andere Einrichtungen aufgewandt. Das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken, die politische Schaltstelle der katholischen Laien, erhält 3,7, die Katholische Nachrichten Agentur (KNA) 7 Mio. DM. Für den Verlustausgleich im Weltbild-Verlag und beim Rheinischen Merkur sind 20 Mio. Mark eingeplant, für den Dresdner Katholikentag 6 und für sonstige Öffentlichkeitsarbeit 1,7 Millionen DM. (Frankfurter Allgemeine, 19.4.94)
-
Der katholische Erzbischof Dyba bezeichnete die Forderung der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach rechtlicher Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare als "widernatürlichen Unfug". Auch die Leitung der Evangelisch-Kurhessischen Kirche wendet sich gegen eine Gleichstellung von Paaren ohne Trauschein mit traditionellen Ehepaaren. (Frankfurter Rundschau, 7.3. u. 26.4.94)
-
Ein Leserbriefschreiber riet ihm daraufhin, sich doch in seine frühere Existenz "rückführen" zu lassen. "Vielleicht weiß er dann auch, an welcher Stelle der Schatz der Nibelungen versenkt ist, und leistet so einen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung." (Frankfurter Rundschau, 29.4. u. 6.5.94)
-
Militärbischof Binder wies in einem Kommentar allerdings darauf hin, daß damit lediglich der Weg für Gespräche mit dem Staat frei werde. Was dabei herauskomme, sei noch völlig offen; fest stehe aber, "daß alle eventuellen Neuregelungen an den Vorzügen des bestehenden vertrages gemessen werden müssen." Überdies müsse die EKD-Synode miz Zweidrittelmehrheit zustimmen. (Welt am Sonntag, 24.7.94)
-
Als Intimus von Adenauer fädelte er mit der Stasi und dem inzwischen unter Anklage stehenden Mittelsmann Schalck-Golodkowski die umstrittenen "Kirchengeschäfte A und B" ein (vgl. dazu MIZ 4/91, S.45). Kunst bekannte sich zu seinen Gesprächskontakten: "Als ein Pastor" spreche er mit jedem. Er habe "nicht von Anfang an gewußt", daß Oberst Ludwig für die Stasi arbeitete. (SPIEGEL, 30.5.94)
Anm. MIZ-Red.: Daß Bischof Kunst mit Vertretern diktatorischer Systeme bestens konnte, ist für langjährige MIZ-Leser keine Überraschung. Als ihm 1985 der Augsburger Friedenspreis zugesprochen wurde, machten die MIZ und der bfg Augsburg braune Flecken in Kunsts Vergangenheit publik: Als Feldprediger hatte er schon 1935 angehende Soldaten mit eindeutigen Parolen auf die Hitlerarmee eingeschworen (vgl. MIZ 3/85).
-
Nicht nur die beiden Großkirchen und CDU/CSU/SPD, sondern auch einige führende Parteifunktionäre gingen zu dem Beschluß auf Distanz. So meinte Bauministerin Schwätzer, der Beschluß sei undurchführbar, weil der Staat durch Konkordate und Kirchenverträge gebunden sei. Andere Gegner tischten immer noch die durch zahlreiche (auch kirchliche) Dokumentationen längst widerlegte Behauptung auf, bei der zu erwartenden Kirchensteuereinbuße werde das soziale Netz gefährdet. Zustimmung kam hingegen von kritischen Theologen wie Norbert Greinacher, der das Kirchensteuersystem als Anachronismus bezeichnete. (Frankfurter Rundschau, 7.6.94)
-
Die relativ hohen Kosten und rückläufige Studentenzahlen brachten innerkirchlich sogar die Auflösung der beiden kleinsten bayerischen Fakultäten Bamberg und Passau in die Diskussion, zumal der universitäre Nachwuchs für die 120 katholischen Theologie-Lehrstühle immer spärlicher wird.
Die Studentenschaft begründete ihre Kritik aus anderer Perspektive: "In einer überfüllten Uni ein Häuflein angehender Theologen ausbilden zu lassen, mit der bestmöglichen Ausstattung, gerät zum Nachteil für alle anderen Studierenden." Dem verschloß sich auch der Augsburger Theologieprofessor Heinz nicht völlig: "Einen Solidarbeitrag angesichts der Überfüllung der Universität zu leisten, das steht uns gut an." (Universum, Studierenden-Magazin der Uni Augsburg, Juni 1994)
Anm. MIZ-Red.:
- 1. Die gleichen Mißproportionen bestehen praktisch in allen anderen theologischen Fakultäten.
2. Ungewollt trägt der Vatikan neuerdings selbst zur weiteren Isolierung der Theologie-Fachbereiche bei. So forderte Kurienkardinal Ratzinger dort eine Steigerung der Priesterrate bei den Dozenten, eine zahlenmäßige Begrenzung der nicht das Priesteramt anstrebenden Studenten und eine Rückverlagerung bestimmter Lehrveranstaltungen in die Priesterseminare. All das führt aber zu einer Reduzierung der Dozenten- und Studentenzahlen sowie des Lehrangebots. (Süddeutsche Zeitung, 1.8.94)
-
Auch die katholische Kirche verzeichnete 1992 einen Rückgang um etwa 100.000 auf 28,1 Mio. Mitglieder. Ihr Anteil sank offiziell um 0,43 auf 34,70 %; tatsächlich liegt er infolge einer (durch Doppeltzählungen) überhöhten Gesamtsumme der Diözesen um etwa 1 % niedriger.
Nach einer vorläufigen Schätzung verloren die beiden Kirchen 1993 weitere 300.000 (EKD) bzw. 100.000 Schäfchen, so daß ihr Gesamtanteil am Jahresende bei einer auf 81,338 Mio. gestiegenen Bevölkerungszahl auf 35,2 bzw. 34,4 % sank. (SPIEGEL, 13.6.94)
Auch das Kirchensteueraufkommen sank 1993 erstmals seit längerem wieder geringfügig von 17,17 (1992) auf 17,03 Milliarden DM; davon entfielen 8,67 Mrd. auf die katholische und 8,36 auf die evangelische Kirche. (Handelsblatt, 27.6.94)
-
Nachdem diese Erkenntnisse über einen Tonbandmitschnitt bei der Lokalpresse gelandet waren und laut bischöflicher Pressestelle "eine breite Diskussion ausgelöst" hatten, sah sich der (nach offiziellen Angaben kinderlose) erzbischöfliche Sexualexperte zu einer vorsichtigen Relativierung seiner Aussagen veranlaßt. (TAZ, 21.6.94; Die Zeit, 24.6.94)
Anm. MIZ-Red.: Psychologen wissen, daß Klienten gerade bei abnormen Sexualphantasien meist von sich auf andere schließen - wo sollten solche Gedanken auch sonst ausgebrütet werden. So gesehen ist die Entscheidung des Heiligen Stuhls, die eigenen Kleriker per Zölibat von jeder Kindererziehung fernzuhalten, womöglich sehr weise ... Und die Gefahr, daß Geistliche zu sehr in die Hausarbeit eingespannt werden könnten, ist gering, solange ihnen die Diözesen 50 bis 75 % der Kosten für eine Haushälterin aus Kirchensteuermitteln erstatten.
-
Damit ist einer Subventionswillkür im weltanschaulichen Bereich zwar grundsätzlich der Boden entzogen, offen ist aber noch, ob die Rechtsform religiös-weltanschaulicher Vereinigungen (Körperschaft des öffentlichen Rechts oder privatrechtlich) belanglos ist. Dies ergäbe sich nach dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 137 III WRV indes zwingend, da der Staat den Religionsgemeinschaften sonst eben diese freie Wahl der Rechtsform indirekt über die Subventionierungspraxis wieder nehmen würde.
Überholt ist nach dieser Entscheidung die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts von 1990, der Staat dürfe bei der "positiven Religionspflege" die Religionsgesellschaften je nach äußerer Größe und Verbreitung, ihrer öffentlichen Wirksamkeit sowie ihrer kultur- und sozialpolitischen Stellung unterschiedlich behandeln. (Neue Juristische Wochenschrift 1992, 964; MIZ-Eigenmeldung aufgrund eines Aufsatzes des Staatskirchenrechtlers Dr. Czermak)
Anm. MIZ-Red.:
- 1. Unter allen kirchenfreien Verbänden besteht Einigkeit, daß die Inanspruchnahme öffentlicher
Mittel legitim ist, wenn es sich um öffentliche soziale Zwecke (z.B. einen Kindergarten) handelt. Strittig ist allein die
Frage, ob man - genau wie die Kirchen - auch Staatsgelder für verbandsinterne Angelegenheiten fordern soll.
2. Zum Traum von einer sechsstelligen Mitgliederzahl: Alle Verbände der Kirchenfreien haben zusammen höchstens 15.000 aktive Mitglieder, davon der HVD rund 1000. Aus der Vergangenheit sind aber auch Beispiele bekannt, wo zahlenmäßig kleine Vereinigungen dank guter Argumentation große öffentliche Wirkung erzielen konnten; es kommt also nicht primär auf die Quantität an.
-
Anm. MIZ-Red.: Spaemann ist in München auch an der Aus- und Weiterbildung für das Unterrichtsfach Ethik beteiligt.
-
In Fröndenberg (Kreis Unna) erklärte sich die katholische Mariengemeinde entgegen einer früheren Zusage nur noch unter der Bedingung zum Aufbau einer zweiten Kindergartengruppe bereit, daß die Kosten für diese Gruppe - genau wie zuvor schon in Schwerte und Menden - ganz von der Stadt getragen werden. Andernfalls werde man sich völlig als Träger zurückziehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt schon eine große Vorleistung erbracht. Für das Grundstück zum Neubau dieser zweiten Kindergartengruppe sollte die Kirchengemeinde zunächst den Preis zahlen, den der unabhängige Gutachterausschuß des Kreises festgelegt hatte. Dies war der Kirche zu teuer; sie wollte nur die Hälfte entrichten. Als sich die Stadt darauf einließ, wollte der Träger das Grundstück plötzlich geschenkt haben. Die Stadt gab nach. (Westfälische Rundschau, Ausgabe Fröndenberg, 19. u. 26.7.94)
In Holzwickede (Kreis Unna) machte die evangelische Kirche ein gutes Geschäft: Sie kaufte einen bereits von ihr betriebenen Kindergarten für eine DM von der Kommune. Der Erweiterungsbau kostet laut Plan 333.375 DM, wovon das Land 220.250, Kreis und Kommune 110.125 und die Kirche 3000 DM übernehmen. (Westfälische Rundschau, Ausgabe Holzwickede, 20. u. 22.7.94)
Wesentlich konsequenter zeigte sich der Gemeinderat in Alling bei Fürstenfeldbruck. Dort forderte die kath. Kirche von der Kommune für einen Erweiterungsbau eine Übereignung des Grundstücks zu günstigen Konditionen und die Übernahme des gesamten Betriebsdefizits. Überdies sollte die Betriebsordnung für die Mitarbeiter erheblich verschärft werden. Der Gemeinderat, in dem die CSU eine absolute Mehrheit hat, reagierte empört und lehnte die Beschlußvorlage am 20.7.94 überraschend deutlich mit 10:3 Stimmen ab und sucht nun nach einem anderen Träger. (MIZ-Eigenmeldung)
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Italien
Litauen
-
Rund 7 % der Einwohner Litauens gehören der polnischen Minderheit an, der schon in der Vergangenheit immer wieder Antisemitismus vorgeworfen wurde. (Süddeutsche Zeitung, 18.6.94)
Österreich
Schweiz
-
Die Freien Humanisten Niedersachsen erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen Beschimpfung anderer Weltanschauungen und wegen Volksverhetzung. Außerdem informierten sie das baden-württembergische Wissenschaftsministerium über die Ausfälle des Professors und regten disziplinarrechtlichen Konsequenzen an.
Spanien
Vatikan
-
"Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.
Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (...), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben."
Um diese (an sich schon eindeutige) Aussage in ihrer Verbindlichkeit zu unterstreichen, fügte der Vatikan - entgegen aller üblicher Praxis bei Enzykliken - noch eine Erläuterung hinzu. Darin heißt es:
"Indem das Apostolische Schreiben formell den endgültig verbindlichen Charakter dieser Lehre erklärt, der sich vom Willen Christi und von der Praxis der apostolischen Kirche ableitet, bestätigt es eine Gewißheit, die von der Kirche beständig aufrechterhalten und gelebt wurde. Es handelt sich also nicht um eine neue dogmatische Formulierung, sondern um eine vom ordentlichen päpstlichen Lehramt in endgültiger Weise gelehrte Doktrin, das heißt nicht eine Lehre, die als Vorsichtsmaßnahme getroffen wurde, auch nicht als die wahrscheinlichste Hypothese oder als einfache disziplinäre Verfügung, sondern als eine mit Sicherheit wahre Lehre. Da es sich also nicht um eine in Freiheit bestreitbare Angelegenheit handelt, verlangt diese Lehre immer die volle und bedingungslose Zustimmung der Gläubigen; das Gegenteil zu lehren käme einer Verführung ihres Gewissens zum Irrtum gleich.
Niemand, also auch nicht die höchste Autorität der Kirche, kann diese Lehre außer acht lassen, ohne den Willen und das Beispiel Christi selbst sowie das Offenbarungsgeschehen zu verfälschen." (Frankfurter Rundschau, 31.5.94)
Die Veröffentlichung sorgte in der katholischen Öffentlichkeit für ungewöhnlich erregte Diskussionen, die teils Enttäuschung, teils den Willen zu unbedingtem Gehorsam widerspiegelten. Auch Differenzen innerhalb der Theologenschaft wurden deutlich. Der äußerst konservative Kirchengeschichtler Brandmüller, Mitglied der päpstlichen Historikerkommission, vertrat unter Berufung auf Aussagen des II. Vatikanischen die Auffassung, daß die päpstliche Entscheidung als dogmatisch unfehlbar und letztgültig anzusehen sei. "Wer gegen eine endgültige Entscheidung des Papstes Protest erhebt, sollte sich in aller Ehrlichkeit die Frage nach seiner Zugehörigkeit zur kath. Kirche stellen."
Zwei als relativ "liberal" geltende Kollegen erwiderten, dazu gebe das Papstwort noch keinen Anlaß, und ein päpstliches Rundschreiben könne kein Unfehlbarkeitsdokument sein. "Die Loyalität (zur Kirche, MIZ-Red.) wird nicht dadurch verletzt, eine offene Frage offenzuhalten." (Augsburger Allgemeine, 18. u. 25.6.94)
Anm. MIZ-Red.: Für Nichtreligiöse ist hier unerheblich, welche Seite in diesem Streit die besseren Argumente hat. Daß sich die katholische Hierarchie auf keine innerkirchliche Diskussion einläßt, ist nicht neu und kann nur Ahnungslose überraschen; das Zitat von Kurienkardinal Ratzinger "Was bedeutende Geister entscheiden, braucht nicht begründet zu werden" (Süddeutsche Zeitung, 27./28.11.93) bestätigt nur die jahrtausendealte Tradition anti-aufklärerischen Denkens.
Hier wird aber exemplarisch deutlich, daß die von der Amtskirche geschaffenen Normen von konservativen Hardlinern meist sehr genau wahrgenommen werden, während "Progressive" sie so einseitig und selektiv registrieren, daß sie mit den eigenen Vorstellungen vom gewünschten Zustand der Kirche gerade noch halbwegs in Einklang gebracht werden können. Wenn Worte noch einen Sinn haben, dann hat der Papst hier "kraft meines Amtes" eine (innerkatholisch) für alle Zeiten gültige Festlegung getroffen, die eindeutiger gar nicht mehr formuliert werden kann und an der objektiv nicht mehr herumzudeuteln ist.
Daher ist eine Aussage generell richtig: Wer die Verbandssatzung oder das Grundsatzprogramm einer Organisation nicht anerkennen kann, muß konsequenterweise austreten. Das gilt umso mehr für eine Kirche, die laut "Satzung" jede Möglichkeit der "Satzungsänderung" durch die Mitgliederbasis (also die Nicht-Kleriker) oder auch nur deren Mitwirkung daran von vornherein ausschließt.
Nordamerika
USA
Afrika
Seychellen
Asien
Bangladesh
-
Für eine Modernisierung der islamischen Gesetzgebung zeigte sie kein Interesse: "In einer modernen zivilisierten Gesellschaft werden religiöse Bücher nicht mehr gebraucht. Sie haben ohnehin immer nur einem Zweck gedient: die Vorherrschaft des Mannes zu zementieren." Auf die Frage "Empfinden Sie sich noch als Moslema?" erwiderte sie: "Nein. Ich bin Atheistin. Ich halte jede Form von Religion für unzeitgemäß. Ich träume von einer Welt ohne Religion. Denn die Religion verhält sich zum Fundamentalismus wie die Saat zum Baum. Fällt man nur den Baum, bleibt der Samen erhalten und treibt einen neuen Baum. Solange die Saat nicht zerstört ist, wird man sich auch der Fundamentalisten nicht entledigen können." Hingegen lehnte sie eine andere naheliegende Festlegung ab: "Ich bin keine Feministin. Ich bin ein menschliches Wesen, das gegen Diskriminierung und Rassismus anschreibt." (SPIEGEL, 13.6.94)
Ein islamischer Geistlicher hat nun das Kopfgeld für die Ermordung der Autorin auf 100.000 Taka (4250 DM) verdoppelt, eine für die dortige Kaufkraft ungeheure Summe. Bereits letztes Jahr hatte ein "Rat der Krieger für den Islam" ein "Todesurteil" gegen Nasrin verhängt. (Augsburger Allgemeine, 13.6.94; vgl. auch MIZ 1/94, Meldung 1913)
China
Indien
Jemen
Türkei
-
Mit dieser Begründung gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Asylklage dreier Angehöriger des syrisch-orthodoxen Glaubens statt (AZ: 12 UE 1220/93). (Süddeutsche Zeitung, 13.7.94)
Aktualisierung der Meldung 1964: