1994 - Meldungen 1948-1990

Europa

Deutschland

Anm. MIZ-Red.:

Anm. MIZ-Red.:

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Italien

Litauen

Österreich

Schweiz

Spanien

Vatikan

  • (1979) Vatikanstadt. Der Vatikan hätte im Unterschied zu den meisten deutschen Bischöfen keine Einwände, wenn der Pfingstmontag als Feiertag gestrichen würde. Dies versicherte Kardinal Ratzinger dem streng katholischen Bundesarbeitsminister Blüm telefonisch. (Welt am Sonntag, 14.2.94)

  • (1980) Vatikanstadt. Der Papst hat die Möglichkeit einer Priesterweihe für Frauen "endgültig" ausgeschlossen. In seinem apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis (Die Priesterweihe) heißt es wörtlich:

    "Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.

    Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (...), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben."

    Um diese (an sich schon eindeutige) Aussage in ihrer Verbindlichkeit zu unterstreichen, fügte der Vatikan - entgegen aller üblicher Praxis bei Enzykliken - noch eine Erläuterung hinzu. Darin heißt es:

    "Indem das Apostolische Schreiben formell den endgültig verbindlichen Charakter dieser Lehre erklärt, der sich vom Willen Christi und von der Praxis der apostolischen Kirche ableitet, bestätigt es eine Gewißheit, die von der Kirche beständig aufrechterhalten und gelebt wurde. Es handelt sich also nicht um eine neue dogmatische Formulierung, sondern um eine vom ordentlichen päpstlichen Lehramt in endgültiger Weise gelehrte Doktrin, das heißt nicht eine Lehre, die als Vorsichtsmaßnahme getroffen wurde, auch nicht als die wahrscheinlichste Hypothese oder als einfache disziplinäre Verfügung, sondern als eine mit Sicherheit wahre Lehre. Da es sich also nicht um eine in Freiheit bestreitbare Angelegenheit handelt, verlangt diese Lehre immer die volle und bedingungslose Zustimmung der Gläubigen; das Gegenteil zu lehren käme einer Verführung ihres Gewissens zum Irrtum gleich.

    Niemand, also auch nicht die höchste Autorität der Kirche, kann diese Lehre außer acht lassen, ohne den Willen und das Beispiel Christi selbst sowie das Offenbarungsgeschehen zu verfälschen." (Frankfurter Rundschau, 31.5.94)

    Die Veröffentlichung sorgte in der katholischen Öffentlichkeit für ungewöhnlich erregte Diskussionen, die teils Enttäuschung, teils den Willen zu unbedingtem Gehorsam widerspiegelten. Auch Differenzen innerhalb der Theologenschaft wurden deutlich. Der äußerst konservative Kirchengeschichtler Brandmüller, Mitglied der päpstlichen Historikerkommission, vertrat unter Berufung auf Aussagen des II. Vatikanischen die Auffassung, daß die päpstliche Entscheidung als dogmatisch unfehlbar und letztgültig anzusehen sei. "Wer gegen eine endgültige Entscheidung des Papstes Protest erhebt, sollte sich in aller Ehrlichkeit die Frage nach seiner Zugehörigkeit zur kath. Kirche stellen."

    Zwei als relativ "liberal" geltende Kollegen erwiderten, dazu gebe das Papstwort noch keinen Anlaß, und ein päpstliches Rundschreiben könne kein Unfehlbarkeitsdokument sein. "Die Loyalität (zur Kirche, MIZ-Red.) wird nicht dadurch verletzt, eine offene Frage offenzuhalten." (Augsburger Allgemeine, 18. u. 25.6.94)

    Anm. MIZ-Red.: Für Nichtreligiöse ist hier unerheblich, welche Seite in diesem Streit die besseren Argumente hat. Daß sich die katholische Hierarchie auf keine innerkirchliche Diskussion einläßt, ist nicht neu und kann nur Ahnungslose überraschen; das Zitat von Kurienkardinal Ratzinger "Was bedeutende Geister entscheiden, braucht nicht begründet zu werden" (Süddeutsche Zeitung, 27./28.11.93) bestätigt nur die jahrtausendealte Tradition anti-aufklärerischen Denkens.

    Hier wird aber exemplarisch deutlich, daß die von der Amtskirche geschaffenen Normen von konservativen Hardlinern meist sehr genau wahrgenommen werden, während "Progressive" sie so einseitig und selektiv registrieren, daß sie mit den eigenen Vorstellungen vom gewünschten Zustand der Kirche gerade noch halbwegs in Einklang gebracht werden können. Wenn Worte noch einen Sinn haben, dann hat der Papst hier "kraft meines Amtes" eine (innerkatholisch) für alle Zeiten gültige Festlegung getroffen, die eindeutiger gar nicht mehr formuliert werden kann und an der objektiv nicht mehr herumzudeuteln ist.

    Daher ist eine Aussage generell richtig: Wer die Verbandssatzung oder das Grundsatzprogramm einer Organisation nicht anerkennen kann, muß konsequenterweise austreten. Das gilt umso mehr für eine Kirche, die laut "Satzung" jede Möglichkeit der "Satzungsänderung" durch die Mitgliederbasis (also die Nicht-Kleriker) oder auch nur deren Mitwirkung daran von vornherein ausschließt.

Nordamerika

USA

Afrika

Seychellen

Asien

Bangladesh

China

Indien

Jemen

Türkei