1996 - Meldungen 2304-2347
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Äußerer Anlaß waren ein nicht genehmigtes Zeitungsinterview sowie Lays Buch Nachkirchliches Christentum. Dort hatte er die These untermauert, nicht die Kirchensteuer, sondern die katholische Dogmenlehre schrecke viele ab, weil Menschen nach Hilfestellungen für ihr Leben suchten und in den Glaubenssätzen keine zufriedenstellende Antwort fänden. Daraufhin wurde ihm innerhalb des Ordens vorgeworfen, seine Aussagen seien als ketzerische Ablehnung von Teilen der Kirchenlehre zu verstehen. Daneben mißfiel den Jesuiten, daß Lay zwei Drittel seiner Zeit für seine Manager und seine therapeutische Praxis einsetzte; gegen die "vielen Millionen" (Lay), die der Orden dafür einstrich, hatte er hingegen nichts einzuwenden.
Lay äußerte sich von der "Art der Behandlung bitter enttäuscht". Weder der Ordensgeneral in Rom noch der Leiter (Provinzial) der Norddeutschen Jesuitenprovinz hatten zuvor mit ihm gesprochen. Beide verweigerten auch jede Stellungnahme gegenüber der Öffentlichkeit. Selbst der Rausschmiß wurde Lay vom Provinzial nur telefonisch am 8.7. mitgeteilt.
Lay will den Jesuiten, denen er 1952 als 22-Jähriger beitrat, (vorerst) dennoch weiter angehören, lebt aber nun in einer eigenen Wohnung. Im Oktober will er das bisher unveröffentlichte Buch Das Ende der Neuzeit herausbringen - ohne Genehmigung seines Ordens. Falls ihn dieser endgültig "rauswerfen sollte", wolle er Diözesanpriester werden. Kurz danach gab er öffentlich zu, daß er Vater eines 13-jährigen Sohnes ist, dessen Vormundschaft er übernommen habe. Die Mutter, eine frühere Studentin von ihm, will er aber nicht heiraten. (Frankfurter Rundschau, 31.1. u. 27.7.96; Süddeutsche Zeitung, 27.7. u. 16.9.96; Publik-Forum, 9.8.96; vgl. auch MIZ 1/96, Meldung 2218)
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So mußten die Gerichte entscheiden. Das Landgericht Landshut hielt den Vertrag für rechtmäßig, doch das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil 1994 auf, weil die Gegenleistung des "Wohlfahrts"verbands nicht - wie dies das Heimgesetz vorschreibt - in einem angemessenen Verhältnis zum materiellen Gewinn stand. Doch die Kirche ließ trotz (oder wegen) des hohen Alters der inzwischen 93-jährigen Klägerin immer noch nicht locker und legte Berufung zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Außerhalb der Kirche stieß die zeitraubende Fortsetzung auf Empörung. Der Münchner Oberkirchenrat Hofmann meinte jedoch, die Vorteile für das Diakonie-Altenheim seien höherwertig als das Interesse einer einzelnen Person. Die Kirche stellte auch klar, daß sie Erbschaften ihrer Insassen dringend benötige, um ihre Stellung im Altenheimsektor zu halten.
Doch hier kam es anders. 1995 adoptierte die alte Frau ihre Nichte, der leidige Vertrag wurde unwirksam. Nun bestätigte der BGH das Münchner Urteil, so daß die Kirche auf 100.000 DM Prozeßkosten sitzenblieb. (Süddeutsche Zeitung, 6.2.96)
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Anm. MIZ: Endlich hat ein Theologe auf die Binsenweisheit öffentlich reagiert, daß ein Gott - wenn es ihn denn gäbe - angesichts des Leides in der Welt nicht gleichzeitig gut und allmächtig sein kann. Welchen Grund sollte es dann aber noch geben, ein solches Wesen anzubeten, daß dann auch nicht mächtiger als Menschen wäre? Warum sollten Menschen dann nicht gleich ihre Eigenverantwortung übernehmen und sich auf die Pflege ihrer Beziehungen zu real existierenden Menschen konzentrieren statt zu einem "Phantom"?
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Anm. MIZ: Vor allem zwei Aspekte sind bei diesem Konzept bedenklich.
1. Eine solche kirchliche Firma kann praktisch steuerfrei arbeiten, wenn eventuelle Überschüsse per Gewinnabführungsvertrag an den Caritasverband fallen, der diese dann wieder als eigene Einlagen in das Unternehmen transferieren kann. Auf diese Weise werden nichtkirchliche Wettbewerber, die ihre Steuern regulär abführen, erheblich benachteiligt.
2. Auf diese Weise erhält ein kirchliches Unternehmen Zugriff auf Personaldaten von Kommunen und kann auch deren Personalpolitik beeinflussen. Daß die Kirche dabei Eigeninteressen hat, liegt auf der Hand.
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Der Osnabrücker Theologieprofessor Pöhlmann analysierte in diesem zusammenhang den Unterschied zwischen Überzeugungs- und praktischem Atheismus. Während erstere die Existenz eines Gottes ausdrücklich bestreiten, spielt dies für die zweite Gruppe gar keine Rolle. Praktische Atheisten ließen sich vom Grundsatz leiten "Der Mensch, nicht Gott lenkt"; manche von ihnen sehen in Gott eine Art "metaphysischer Ehrenpräsident", der vielleicht hoch über den Wolken thronen mag, im täglichen Leben aber keinerlei Bedeutung hat. Nach Pöhlmanns Einschätzung trifft eine agnostische oder praktisch atheistische Position, wonach der Gottesglaube belanglos sei, das Christentum viel empfindlicher als die ausdrückliche Bestreitung einer göttlichen Existenz. (Frankfurter Allgemeine, 10.5.96; Materialdienst der EZW, 3/96)
Anm. MIZ: Die Alleineigentümerin des der katholischen Kirche nahestehenden Allensbach-Instituts, Elisabeth Noelle-Neumann, hat 99% der Gesellschafteranteile im Nennwert von 2,475 Mio. DM in die von ihr geschaffene "Stiftung Demoskopie Allensbach" eingebracht, deren Stiftungsrat acht Mitglieder aus dem konservativen Spektrum angehören. (Frau Noelle-Neumann begann ihre Karriere als Journalistin in einer Nazi-Zeitung, schaffte die Entnazifizierung erst 1949 im dritten Anlauf und gehörte auch dem rechtskonservativen Studienkreis Weikersheim an, zu dessen Mitgliedern z.B. der Ex-Ministerpräsident Filbinger und der jetzige REP-Bundesvorsitzende Schlierer zählten, vgl. MIZ 3/86, S.44, und 3/87, S. 29f., sowie die Ausgaben der Berliner Tageszeitung (TAZ) vom 12.4., 2.5. und 10.7.86).
Das Institut bezieht seine Einkünfte zu einem Drittel aus der Medienforschung, zu 30% aus Umfragen für Politik, Presse und Verbände und zu 25% aus der Marktforschung. Der Rest wird mit Umfragen für andere Auftraggeber verdient.
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Innerkirchlich beruft er sich auf die 1977 beschlossene und 1994 überarbeitete Kirchliche Datenschutzordnung (KDO), wo schon in der älteren Variante eine Bekanntgabe nur zulässig war, wenn "schutzwürdige Belange des Betroffenen" nicht verletzt wurden. Außerdem zitierte er einen Beschluß des letzten Konzils, wonach "niemand gegen seinen Willen zur Annahme des Glaubens gezwungen werden darf". Ebenso schließe Artikel 4 des Grundgesetzes ein "Verbot der Missionierung" ein. Darum "ist es unzulässig, den Ausgetretenen öffentlich unter Namensnennung als jemanden zu bezeichnen, der für Bekehrungsversuche freigegeben ist."
Als Fazit stellte Publik-Forum wörtlich fest: Aber selbst wenn es innerhalb der katholischen Kirche überhaupt keine Datenschutzbestimmungen gäbe: Die Kirche ist kein rechtsfreier Raum, auch sie hat das Grundgesetz zu achten. Und zu dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wie es der Grundgesetzartikel 2 garantiert, gehört auch das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung". Dieses Recht besagt, so Wenner, daß jeder selbst bestimmen kann, "welche seiner personenbezogenen Daten er über die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Auskünfte hinaus anderen mitteilen will". (Publik-Forum, 31.5.96; vgl. auch MIZ 4/95, Meldung 2185)
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Anm. MIZ: Konsequenterweise sollte der Hochmeister dann aber auch dem Personenkreis, der zentrale Inhalte des Christentums nicht glaubt, den Austritt aus der Kirche empfehlen, um deren "spezifisch christliches Profil" zu wahren.
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Letztlich meldeten sich von den 12.882 Schülern genau 101 (0,78%) von LER ab. Dennoch zeigte das Trommelfeuer Wirkung. Bildungsministerin Peter forderte die Schulen auf, den kirchlichen Religionsunterricht nicht in die Randstunden zu legen, wenn dies im Rahmen der "schulorganisatorischen Möglichkeiten" liege.
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW) sieht im Brandenburger Modell positive Ansätze und erneuerte seine Forderung nach einem für alle Schüler verbindlichen Pflichtfach Religions- und Weltanschauungskunde. Weder der konfessionelle Unterricht noch die Ersatzfächer genügten der notwendigen weltanschaulichen Neutralität des Staates.
(Frankfurter Rundschau, 4.u.6.7.96; KNA, 10., 13., 16., 17. u. 27.8. u. 26.9.96; Pressedienst Freier Weltanschauungsgemeinschaften Mai/Juni 1996)
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Konfessionsfreie Schüler werden vor allem durch die Konzeption als "offene Ganztagsschule" angelockt; nachmittags werden interessante Arbeitsgemeinschaften als Wahlfächer angeboten, die teils von christlichen Müttern und z.T. von Lehrern geleitet werden.
Die Pädagogen erhalten nur 80% des West-Gehalts und müssen einer Kirche angehören. Sie werden von einem fünfköpfigen Schulverwaltuungsausschuß ausgewählt, in dem die Kirche mit zwei Gemeindekirchenräten und einem Vertreter der Landeskirche die Mehrheit stellt. Bewerber werden nur angenommen, wenn sie sich "freiwillig" verpflichten, nachmittags einen Wahlkurs ohne Stundennachlaß anzubieten.
Vor kurzem hat die EKD weitere 10 Millionen DM für den Aufbau neuer Schulen in Ostdeutschland bereitgestellt. (Frankfurter Allgemeine, 12.7.96)
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Die katholische Kirche und die Caritas begrüßten die Gesetze eindeutig. Kardinal Wetter mischte sich sogar öffentlich in die Landtagsdiskussionen ein. Die Reaktionen der Protestanten waren gemischt: Das Landeskirchenamt empfahl, auf den Begründungszwang zu verzichten, lehnte aber Kliniken ab, die sich auf Abtreibungen spezialisieren; Synodalpräsident Haack (SPD) sah überhaupt "keinen Grund", in die Kritik am bayerischen Sonderweg einzustimmen. Dagegen lehnten Ärzte- und Juristenverbände, soweit sie sich äußerten, die Gesetze mit unterschiedlicher Begründung ab. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen - auch der konfessionellen - halten das Gesetz für überflüssig, weil die betroffenen Frauen ihre Motive meist ohnehin nennen. Selbst der Rechtsexperte der CDU-Bundestagsfraktion Eylmann warnte vor einem Abtreibungstourismus in andere Bundesländer.
Gegen beide Gesetze kündigten Parteien und Ärzte Verfassungsbeschwerde an. Zum einen wurde die eigenmächtige Mißachtung eines Bundesgesetzes gerügt, zum anderen der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte. Über den Weg stritten sich die Parteien jedoch. Bündnis 90/Die Grünen und PDS forderten den FDP-Justizminister auf, die bayerische Regierung zur Anwendung des Bundesgesetzes zu zwingen; dieser verwies auf die fehlende Mehrheit im Bundeskabinett für die Anwendung des Bundeszwangs und empfahl seinerseits eine Verfassungsklage von einem Drittel der Bundestagsabgeordneten.
Heftige Kritik mußte sich die CSU-Regierung auch deshalb gefallen lassen, weil sie zwar den Schutz des "ungeborenen Lebens" fordere, das geborene aber vernachlässige: Bayern bleibt das einzige Bundesland, in dem der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht gilt, weil diese Einrichtungen dort nicht dem Sozial-, sondern dem Kultusministerium zugeordnet sind. (Frankfurter Allgemeine, 4.6. u. 30.7.96; Süddeutsche Zeitung, 1. u. 2.8.96)
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Der Strauß-Intimus Lobkowicz selbst gehörte damals auch zum Gründungskuratorium des zu Opus Dei gehörenden "Bildungszentrums Weidenau" und wurde später Präsident der Katholischen Universität Eichstätt. (Süddeutsche Zeitung, 1.8.96)
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Kardinal Ratzinger begrenzte die Erlaubnis zur Tätigkeit katholischer Beratungsstellen in ganz Deutschland vorläufig auf ein Jahr. Falls danach keine für die Kirchen befriedigende Regelung erreicht sei, behalte sich der Vatikan vor, den Ausstieg der kirchlichen Stellen aus der Schwangerenberatung anzuordnen; dafür plädieren Kardinal Meisner (Köln) und Erzbischof Dyba (Fulda) bereits jetzt. (Frankfurter Rundschau, 5.7.96; Publik-Forum, 9.8.96; KNA, 24.9.96)
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Gleiches verlangt auch der CDU-Steuerexperte Gunnar Uldall, der sich als gläubigen Protestanten bezeichnete. Er betonte aber, daß zwischen dem Glauben und finanziellen Privilegien zu trennen sei.
Finanzminister Waigel stellte auf dem CDU-Parteitag klar, daß er zwar die Absetzungsmöglichkeiten bei Sonderausgaben radikal streichen, bei der Kirchensteuer "wegen der besonderen kulturellen Bedeutung der Kirchen" aber eine Ausnahme machen will. (Frankfurter Allgemeine, 8.8.96; Das Sonntagsblatt, 18.10.96; Süddeutsche Zeitung, 29.10.96)
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Katholische Publizisten wiesen ferner darauf hin, daß sich bestimmte Privilegien, z.B. die Einschränkung der Rechte von kirchlichen Arbeitnehmern, vor dem Europäischen Gerichtshof kaum mehr halten ließe. (Publik-Forum, 9.8.96)
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Nach Angaben von Scientology sind etwa 20 ihrer Mitglieder im bayerischen Staatsdienst. Der Aufforderung des Innenministers, deren Namen preiszugeben, kam die Sekte nicht nach. Vielmehr drohte sie mit Klagen für den Fall, daß das Gesetz angewandt wird. Zunächst bestätigte das Verwaltungsgericht München dem Kultusministerium das Recht, in der von ihm herausgegebenen und an den Schulen verteilten Zeitschrift Schulreport über die Methoden von Scientology aufzuklären.
Als erste größere Kommune will nun die Stadt Augsburg diese Regelung auch auf ihren Bereich anwenden. Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg forderte Staat und Stadt auf, keine Sonderregelung für eine bestimmte Sekte zu treffen, sondern von allen religiösen Vereinigungen die Beachtung der Menschenrechte und der Grundgesetznormen zu verlangen. "Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, kann aber nicht schrankenlos gelten. Sie muß ihre Grenze dort finden, wo andere wichtige Grundrechte verletzt werden."
In NRW sind die Regierungsparteien noch uneins über ihr Vorgehen. Die SPD möchte Scientology durch den Verfassungsschutz überprüfen und vom Landeskriminalamt beobachten lassen, die Grünen halten dies für wirkungslos. Auch in anderen Bundesländern warnten die Behörden offiziell vor der Organisation. Die Sekte wehrte sich durch ganzseitige Anzeigen in den großen US-Tageszeitungen, in denen die Kampagne in Deutschland mit der gegen die Juden in den 30er Jahren verglichen wurde. Prompt reagierten besorgte US-Abgeordnete mit Nachfragen in Deutschland. Sogar das Außenministerium äußerte seine "Besorgnis über die in Deutschland gegenüber der Kirche ausgeübte Diskriminierung" und forderte die Bundesregierung auf, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Außerdem erhob Scientology Klage bei der Menschenrechtskommission der UNO.
(Frankfurter Allgemeine, 6., 8., 9. u. 10.8.96; Süddeutsche Zeitung, 9.8., 31.10. u. 2.11.96; Augsburger Allgemeine, 21.8. u. 6.9.96; KNA, 9., 10. u. 28.8.96; Der Spiegel, 14.10.96)
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Auch mit seinem eigenen Jugendverband ging er hart ins Gericht. "Wenn zum Beispiel in einer Veröffentlichung der Katholischen Jungen Gemeinde steht, man sollte die Bibel nur in Auswahl lesen und sich von ihr auch nicht beleidigen lassen, dann heißt das doch: Texte, mit denen wir nicht zufrieden sind, die existieren für uns einfach nicht." Um solchen "Verirrungen in unserem Volk" zu entgegnen, sei der Papst gekommen. (KNA, 9.8.96)
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Dennoch ergriff die CSU die Gelegenheit, den Kirchen vorzuwerfen, sie hätten keine neue Wertedebatte aus christlicher Perspektive begonnen. Allein die CSU habe dies erreicht.
Das war selbst dem Klerus zuviel. Der Sprecher der Erzdiözese München bemerkte mit Blick auf seine SPD-nahe Klientel, die Kirche wolle mit ihrem Meinungsspektrum breiter sein, als dies eine Partei sein könne. Der Pressesprecher der evangelischen Landeskirche konterte, bei solchen Worten sei die CSU-Kritik "verwunderlich", wenn sich Christen für Asylsuchende einsetzten. "Offensichtlich geht es der (CSU-)Fraktion um eine 'Wertorientierung', die mit der eigenen politischen Linie konform geht."
Weit deutlicher kommentierte die SZ die Forderung nach einer Wertedebatte: "Das ist höchst scheinheilig. Vor allem sie (= die CSU, MIZ-Red.) hat die notwendige seriöse Auseinandersetzung über das Verhältnis von Kirche und Staat in diesem Land verhindert. Und die CSU hat, aus machtpolitischem Kalkül, in Wort und Tat einen Grundkonsens schwer beschädigt: daß das Recht akzeptiert werden muß. Es ist der CSU gelungen, das Wort 'Grundrechtsschutz' negativ zu besetzen. Ein feiner Beitrag zur geforderten Debatte über die Grundwerte." (Süddeutsche Zeitung, 10.8.96; Frankfurter Rundschau, 15.8.96)
Anm. MIZ: Die Zahlen des Kultusministeriums sind aus naheliegenden Gründen nach unten verfälscht; so wurden z.B. allein von Mitgliedern des bfg Augsburg drei Gerichtsverfahren angestrengt, die noch offen sind. Dennoch stimmt es, daß (vorläufig) nur eine kleine Minderheit an der Anbringung von Schulkreuzen Anstoß nimmt, aber mit der auch in Bayern zunehmenden Säkularisierung kann sich das bald ändern: Schon heute gehören 16% der bayerischen Bevölkerung keiner der beiden Großkirchen mehr an.
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Trittin bedauerte, daß nach der deutschen Einigung eine Gelegenheit verpaßt worden ist, eine saubere Trennung von Staat und Kirche im Grundgesetz zu verankern. Dennoch seien Grüne und Kirchen keine unvereinbaren Gegner. In der Sicherung der Rechte von Flüchtlingen oder beim Kampf um eine gerechte Weltwirtschaftsordnung gebe es vielfache Zusammenarbeit. (KNA, 28.8.96)
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Der Bund für Geistesfreiheit Bayern bezeichnete diese Angriffe als "ungeheure Frechheit", zumal das Ergebnis der Ermittlungen noch völlig offen sei. Die katholische Kirche "zieht zwar mit scharfer Polemik gegen Andersdenkende her, zeigt sich aber gegen Kritik an ihr selbst äußerst empfindlich". Angesichts der Aussagen des Vatikan auf dem Weltkongreß gegen Kindermißbrauch meinte der bfg Bayern: "Wenn die Ansicht des Vatikan stimmt, daß der Verfall moralischer Werte die Hauptursache für sexuellen Mißbrauch von Kindern sei, dann wäre dieser Werteverfall beim katholischen Klerus schon sehr weit fortgeschritten." Keine andere Berufsgruppe sei so häufig mit dem Vorwurf der Päderastie konfrontiert. "In der katholischen Welt vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendein Kleriker durch einen neuen Mißbrauchsfall Schlagzeilen macht." Dabei seien Pfarrer nicht nur Täter, sondern auch bedauernswerte Opfer eines "unmenschlichen und geradezu widernatürlichen" Keuschheitsgebots, das ein normaler Mensch gar nicht einhalten könne und das sexuelle Perversionen letztlich fördere. "Der Sprecher der Bischofskonferenz wäre gut beraten, sich künftig an einem passenden Bibelwort zu orientieren und nicht nur den Splitter im Auge von pro familia zu sehen, sondern auch den Balken in dem seiner eigenen Organisation." (KNA, 29. u. 30.8.96; Presseerklärung des bfg Bayern vom 2.9.96)
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Als Antwort wurde die PR-Abteilung zur "ERV-Stabsstelle" aufgewertet, in denen Medienprofis tätig werden sollen. Die ERV-Vorstandsvorsitzende, Pfarrerin Gebhardt, äußerte sich "besorgt". "Aber man sollte auch nicht sofort depressiv werden. Wir sind noch immer eine reiche Kirche". (Frankfurter Rundschau, 5.9.96)
In München stellte die Unternehmensberatungsfirma McKinsey einen Anteil von 43% "kirchenfremde Protestanten mit selbstdefiniertem Glauben" fest. Selbst ohne Kirchenaustritte und Taufunterlassungen würde die Zahl der Protestanten in der Millionenstadt bis 2030 wegen der Überalterung um 17% abnehmen; gerechnet wird aber mit einem Rückgang um 45%. (Frankfurter Allgemeine, 29.7.96)
Anm. MIZ: Bereits am 26.2.96 hatte ein Pfarrer beim Studientag der Pfälzer Evangelischen Vereinigung zum Thema "Wie sieht es in unserer Kirche wirklich aus?" festgestellt: "Wir sind auf dem Weg zur Minderheitenkirche. Die Welle der Austritte rollt ungebremst. Jede Steuererhöhung, jede kleine Unstimmigkeit mit dem Gemeindepfarrer wird mit dem Kirchenaustritt quittiert. Jedes Jahr verliert unsere Kirche (d.h. die evangelische Kirche in der Pfalz, Anm. MIZ) eine komplette Kirchengemeinde, und gleichzeitig beschäftigt diese Kirche so viele Pfarrer wie nie zuvor in ihrer Geschichte. Dabei entwickelt sich das Faktum des Kirchenaustritts ja nicht linear, sondern progressiv: Das Heer der Apostaten (=Abtrünnigen, Anm. MIZ) vermehrt sich nicht nur durch neue Kirchenaustritte, sondern auch biologisch." (Informationsbrief Nr. 178 der evangelikalen Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium", Okt. 1996)
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Die Kosten des Kirchensenders von jährlich 3 Mio. DM sollen durch Werbung, aber auch Spenden und Sponsoren sowie durch die Einlagen von insgesamt 18 kirchlichen und kirchennahen Institutionen aufgebracht werden, die Gesellschafter der Betriebsgesellschaft Christliches Radio Berlin GmbH sind. Hauptgesellschafter ist der Evangelische Presseverband Nord, aber auch die bayerische Verband beteiligt sich mit 50.000 DM. Das entsprechende katholische Projekt "Radio Campanile" in Ludwigshafen kommt hingegen wegen des Ausbleibens von Geldgebern seit Jahren nicht voran. (Fuldaer Zeitung, 21.9.96; Süddeutsche Zeitung, 23.9.96; KNA, 24. u. 26.9.96)
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Die Landeskirche Berlin-Brandenburg schreckt sogar vor der Entlassung von Mitarbeitern nicht zurück. Außerdem bereitet sie die Kündigung der Tarifverträge vor, um das 13. Monatsgehalt generell wegfallen zu lassen. In Bayern steht ein weitgehender Einstellungsstopp bevor. Die Abteilung "Kirchen" in der Gewerkschaft ÖTV warf der Kirche vor, einen "bequemen Weg zu Lasten der Beschäftigten" zu gehen. Die Gehälter der Pfarrer sollen dort unangetastet bleiben.
Auch andere Landeskirchen haben inzwischen angekündigt, ihre soziale Dienste einzuschränken. Laut EKD-Präses Schmude sollen vor allem Beratungsstellen geschlossen werden. Nur Kindergärten will die Kirche unbedingt halten, weil dort optimale kirchliche "Nachwuchsarbeit" möglich ist. Gleichzeitig warnte der Präsident des Diakonischen Werkes aber den Staat, seine sozialen Leistungen einzuschränken. (Süddeutsche Zeitung, 12.9., 13.9. u. 5.11.96)
Anm. MIZ-Red.: Während die meisten anderen Kirchenmitarbeiter eher schlecht bezahlt werden, sind die Pfarrer beider Konfessionen so hoch bezahlt wie in keinen anderen Staat der Welt außer der Schweiz. Bis etwa zum 40. Lebensjahr werden sie wie Regierungsräte bezahlt (Besoldungsstufe A 13), danach wie Oberregierungsräte (A 14). Außerdem zahlen sie für die Nutzung von Pfarrhäusern nur eine geringe Miete, die im Schnitt um 1000 DM unter dem Normalniveau liegt. (Diese Mietersparnis müssen die Kleriker jedoch als "geldwerten Vorteil" versteuern.) Das monatliche Durchschnittseinkommen eines Pfarrers liegt in den westlichen Bundesländern bei über 8.000 DM. So erhält z.B. ein 47-jähriger oder älterer Geistlicher zur Zeit ein Grundgehalt von 6.374,03 DM, zu dem sich bei Protestanten ein Ortszuschlag (verheiratet, ohne Kind) von 1.125,66 DM und bei katholischen Priestern diverse Zulagen in vergleichbarer Höhe addieren; für jedes Kind kommen noch 153,17 DM (ohne Kindergeld) hinzu. Rechnet man das 13. Monatsgehalt (gut 600 DM je Monat), das anteilige Urlaubsgeld (41,66 DM), vermögenswirksame Leistungen (78,00 DM) sowie die erwähnte Mietersparnis hinzu, dann ergibt sich bereits eine Summe von weit über 9.000 DM. (Die wenigen jüngeren Pfarrer bekommen zwar etwas weniger, liegen aber selbst beim Berufsanfang effektiv bereits bei über 6000 DM.)
Dabei sind weitere Vergünstigungen noch gar nicht mitgerechnet. So brauchen Pfarrer - ebenso wie Beamte des öffentlichen Dienstes - weder Beiträge zur Renten- noch zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, und selbst ihr Krankenversicherungsbeitrag ist äußerst gering. Für eine Haushälterin zahlen katholische Geistliche nur 25 bis 50% des Gehalts (je nach Diözese), den Rest finanzieren die Kirchensteuerzahler.
Bischöfe, die in der Regel vom Staat besoldet werden, beziehen in den westlichen Ländern zumeist ein Grundgehalt gemäß Besoldungsstufe B 6 (12.185,40 DM incl. Ortszuschlag), Erzbischöfe und evangelische Landesbischöfe gemäß B 10 (16.877,71 DM). Einschließlich aller Zulagen und dem 13. Gehalt liegt ihr Monatseinkommen bei gut 15.000 bzw. 20.000 DM.
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Der Betriebsrat rechnete vor, durch Einsparen der Kirchensteuer könne ein Teil der Lohnfortzahlungs-Kürzung wieder aufgefangen werden und will entsprechende Informationen aushängen.
Die Kirchen reagierten stocksauer. Der zuständige katholische Dechant sprach von "Gewissenlosigkeit", wollte zu Bischof Lehmanns Äußerungen aber wegen der "ungeheuren Vielschichtigkeit" nicht Stellung nehmen. Von Firmenchef Weyhausen erwartete er eine eindeutige Distanzierung. Stöver registrierte hingegen ein bundesweites Aufsehen. "Vor allem Betriebsräte und Vertrauensleute haben sich bei mir gemeldet und unterstützen meinen Vorschlag, den Verlust von 20% der Bezüge bei Krankheit durch Einsparen der Kirchensteuer aufzufangen." Nun wolle man eine überregionale Aktion zugunsten der Abkoppelung der Kirchensteuer von Lohn schaffen. (Süddeutsche Zeitung, 24.9.96; KNA, 28.9.96; Delmenhorster Kreisblatt, 4., 5. u. 8.10.96)
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Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CSU lehnte den Vorschlag ab, denn er sei "ungeeignet, den Austrittsboom zu beenden". Nicht Steuern, sondern die fehlende innere Bindung sei die Ursache für einen solchen Schritt.
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern wies Mixa in einem Offenen Brief auf Fehler in seiner eigenen Argumentation hin: Da die Kirchensteuer absetzbar sei, komme die eingesparte Kirchensteuer nur zu 73% dem Ausgetretenen zugute; "Den Rest entrichten sie (über ihre höheren Steuern) an den Staat, wo dieser Obolus nicht zuletzt der Minderung der Staatsverschuldung und dem Erhalt des sozialen Netzes dient. Konfessionsfreie tragen also zu diesen wichtigen Aufgaben sogar mehr bei als Kirchenmitglieder." Außerdem werde nur ein verschwindend geringer Teil der Kirchensteuer für soziale Zwecke verwendet. Schließlich sei das Ansinnen verfassungswidrig: "Die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 GG gilt nicht nur positiv, sondern auch negativ, d.h. niemandem darf wegen einer Nichtmitgliedschaft ein Nachteil entstehen. Wer einer Kirche freiwillig angehört, zahlt Mitgliedsbeitrag, wer sein Recht auf Nichtzugehörigkeit in Anspruch nimmt, darf dafür nicht bestraft werden. Ebenso absurd wäre es z.B., von Nicht-Parteimitgliedern eine Ersatzabgabe für politische Bildung, von Nicht-Gewerkschaftlern eine Arbeitsmarktabgabe, von Nicht-Sportvereinsmitgliedern eine Steuer zur Breitensportförderung zu verlangen."
Auch der bayerische EKD-Finanzexperte Hofmann teilte diese Auffassung in einem SZ-Interview. "Der Staat kann diese Kultursteuer natürlich nicht nur für diejenigen einführen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Das wäre verfassungsrechtlich nicht möglich." (Donaukurier Ingolstadt, 16.10.96; KNA, 18.10.96; Pressemitteilungen des bfg Bayern vom 26.10.96 und des bfg Augsburg vom 4.11.96; Süddeutsche Zeitung, 2.11.96; vgl. auch MIZ 1/94, Meldung 1887)
Anm. MIZ: Bezugnehmend auf die bfg-Argumentation warf die SZ im selben Interview die Frage auf: "Immer wieder wird der staatliche Einzug der Kirchensteuer mit dem Hinweis auf die sozialen Leistungen der Kirchen verteidigt. Kritiker werfen Ihnen aber vor, die Kirchen profitierten letztlich weit mehr vom Staat als umgekehrt." Hofmann wich in seiner Antwort (bezeichnenderweise) dem letzten Satz völlig aus: "Es ist sicherlich falsch, wenn die Kirchensteuer als solche damit begründet wird, daß Sozialausgaben getätigt werden. Als die Kirchensteuer geschaffen wurde, war die Verwendung für die soziale Tätigkeit der Kirchen äußerst gering, weit geringer als heute. Daß der Staat die Kirchensteuer einzieht, kann man nur damit begründen, daß die Kirchen nach wie vor nicht nur für sich selber, sondern für die gesamte Gesellschaft eine Bedeutung haben." Auf Nachhaken räumte er aber ein: "Wer nicht glaubt und von der Kirche absolut nichts wissen will, der wird wahrscheinlich auch nie zu überzeugen sein, daß die Kirche überhaupt eine Bedeutung hat."
Frankreich
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Das Bezirksgericht in Chalons-sur-Saone verbot der Stadt Reims auf Antrag der örtlichen Sozialistischen Partei, für die technische Ausstattung des Papstgottesdienstes 450.000 DM aus Steuermitteln bereitzustellen, weil die Subvention im Zusammenhang mit einer religiösen Feier stehe und daher gegen die gesetzliche Trennung von Staat und Kirche verstoße. Dies hinderte die französische Staatsführung indes nicht, ihrerseits in die Taschen zu greifen. So blieb trotz aller Proteste ein Kostenanteil von umgerechnet über 7 Millionen DM bei den Steuerzahlern hängen. Dagegen protestierten insbesondere jene 2000 französischen Freidenker, die sich kurz vor der Papstvisite in Reims versammelten. Sie kritisierten, daß im Elsaß aufgrund eines 1801 mit Napoleon geschlossenen Konkordats noch immer 1.785 katholische Priester, 300 evangelische Pastoren und 25 Rabbiner vom Staat besoldet werden. Außerdem zahlte der Staat 1994 rund 34 Milliarden Francs (10 Mrd. DM) für die Gehälter von Lehrern an katholischen Schulen. Besonders die staatliche Finanzierung einer Straße zu dem vom Papst besuchten bretonischen Wallfahrtsort Ste. Anne-d'Auray (1500 Einwohner) mit 350 Millionen Francs (gut 100 Mio. DM) erregte Ärgernis.
Ein weiterer Verbleib in Reims oder gar eine Demonstration wurde den Freidenkern verweigert; Auswärtige wurden bereits bei der Anreise ab einer bestimmten Autobahnausfahrt von der Polizei zum Versammlungslokal eskortiert und direkt nach der Veranstaltung auf gleichen Wege wieder herausgeleitet. In Paris, in Tours und in Valmy (wo 1792 die 1. Republik gegründet wurde) versammelten sich hingegen Zehntausende von Laizisten aus verschiedensten Organisationen, um gegen die staatliche Unterstützung des katholischen Werbefeldzugs zu protestieren. Dabei spielte auch die Absicht der Regierung eine Rolle, im Französisch-Unterricht der 6. Klasse die Behandlung von Bibeltexten vorzuschreiben. Verschiedene laizistische Organisationen riefen Ex-Katholiken dazu auf, ihre Streichung aus den kirchlichen Taufregistern zu beantragen. Allein in Reims vollzogen 60 Personen diesen Schritt; die Londoner Tageszeitung The Times schrieb von landesweit "mehreren hundert" Ausgetretenen.
Auch der abgesetzte Bischof Gaillot kritisierte im Vorfeld die Ehrung Chlodwigs durch den Papst, weil das nur dem Traditionalismus und den Rechtsextremen Auftrieb gebe. Sozialistenchef Jospin, der Chirac 1995 bei der Präsidentenwahl nur knapp unterlegen war, hätte die Einladung eines deutschen Spitzenpolitikers als Ausdruck der historischen Gemeinsamkeiten für angebrachter gehalten.
Lebhafte Unterstützung erhielt der Papstbesuch erwartungsgemäß von der politischen Rechten, besonders der Front National (FN), die den katholischen Charakter des Landes stets besonders betont. Nach einer Umfrage meinen 33% der praktizierenden Katholiken, die Positionen der FN sei mit dem christlichen Glauben vereinbar.
Die Einstellung der Franzosen zum Papst ist zwar positiver als in Deutschland, hat sich in den letzten zehn Jahren aber deutlich verschlechtert: Nur noch 53% haben nach einer vom konservativen Figaro publizierten Umfrage eine eher positive Meinung, 1986 waren es noch 79%. Eine andere Untersuchung des Nachrichtenmagazins Le Point ergab, daß 67% den Papst für "rückschrittlich" halten; selbst unter den Katholiken meinten das noch 49%. Die meisten Franzosen ließ der Besuch indes kalt. Obwohl 48 der 58 Mio. Einwohner getauft sind, bezeichnen sich nur mehr 6 Mio. als praktizierende Christen. Auch bei Detailfragen läßt die Religiosität nach. So glauben 69% ausdrücklich nicht an die Existenz von Teufeln, nur noch 28% behaupten das Gegenteil. Selbst unter praktizierenden Christen folgt insoweit nur die Hälfte der Doktrin des Vatikan. (Augburger Allgemeine, 20.6.96; Frankfurter Allgemeine, 4.7.96; KNA, 14., 20. u. 24.9.96; Kinzigtal Nachrichten, 6.9.96; heute, 22.9.96; Sonntagszeitung, Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 22.9.96; Freidenker Schweiz, 11/96)
Anm. MIZ: Fachleute sind sich schon seit längerem einig, daß die Taufe Chlodwigs keinesfalls 496 stattgefunden hat, sondern zwei oder drei Jahre später. Aber der jetzige Zeitpunkt schien dem Vatikan für seine Mission geeigneter.
Irland
Italien
Niederlande
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Diese und ähnliche Aussagen Steiners hatten zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Anthroposophen geführt, zumal ihr stellvertretender Vorsitzender die Zitate bekräftigte. Daraufhin distanzierte sich der Vorstand in Zeitungsanzeigen von diesen Äußerungen und erhielt nun auf einer Mitgliederversammlung von der großen Mehrheit Rückendeckung. (Frankfurter Rundschau, 2.4.96)
Anm. MIZ: Auch in Deutschland gerieten die Anthroposophen ins Zwielicht weil die zu ihr gehörende pharmazeutische Firma Weleda AG während des II. Weltkriegs Geschäfte mit dem Nazi-Arzt Sigmund Rascher gemacht und dabei sogar Zulieferungen von der Waffen-SS bezogen hatte. (Süddeutsche Zeitung, 5.10.96)
Österreich
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Der Agenturmeldung zufolge vermied Groer jedoch eine klare Äußerung zu der letztlich entscheidenden Frage, ob die Vorwürfe inhaltlich zutreffen; auch die Publizierung von schädlichen Tatsachen darf als "Rufmord" bezeichnet werden. Dennoch rehabilitierte ihn die Kirche, indem sie ihm wieder eine Stelle zuwies, und zwar immerhin als Prior des Benediktinerklosters Roggendorf bei Oberstinkenbrunn. Diese Maßnahme löste sogar innerhalb der Katholiken erhebliche Unruhe aus. Der Wiener Kirchenrechtler Primetshofer meinte: "Wer in einer solchen Weise verdächtigt wurde, kann doch nicht ohne Aufklärung der Vorwürfe wieder ein kirchliches Amt bekommen." Der Herausgeber der Zeitschrift Kirche intern sprach von einer "Frechheit" und einem "Affront". (Süddeutsche Zeitung, 3. u. 6.8.96; Augsburger Allgemeine, 6.9.96)
Polen
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Gerüchte, wonach Wojtyla bereits Vorkaufsrechte für seine persönlichen Reliquien gegen Höchstgebot auf den Markt bringen soll, wurden bisher hingegen nicht bestätigt. Der Vatikansprecher wies sogar ausdrücklich darauf hin, daß das dem Papst herausoperierte Stück Blinddarm verbrannt wurde. (Süddeutsche Zeitung, 29.8.96; Augsburger Allgemeine, 9.10.96 Publik-Forum, 25.10.96; MIZ-Eigenmeldung)
Rumänien
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Die rumänisch-orthodoxe Kirche schreibt - in genauem Gegensatz zur katholischen - vor, daß Priester unbedingt verheiratet sein müssen. (Augsburger Allgemeine, 8.7.96)
Vatikan
Nordamerika
USA
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Nach Angaben amerikanischer Sympathisanten haben die AA zwar nur gut 1000 Mitglieder und etwa 3000 Förderer, verfügen aber in ihrer Hauptgeschäftsstelle über ein modernes Medienzentrum, mit dessen Hilfe sie u.a. bei zahlreichen Radio- und Fernsehstationen präsent sind. Neue Präsidentin wurde Ellen Johnson. (American Atheist Newsletter, Juli und August 1996)
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Bereits während des Wahlkampfs hatte die US-Aufsichtsbehörde Federal Elections Commission die Christian Coalition verklagt. Der 1989 von dem Fernsehprediger und Ex-Präsidentschaftskandidaten Pat Robertson gegründete Verband, der nach eigener Darstellung 1,7 Mio. Mitglieder und Unterstützer hat, sei entgegen seiner Selbstdarstellung nicht gemeinnützig, sondern politisch tätig. Geht die Klage durch, müssen die rechten Christen nicht nur eine Strafe zahlen, sondern verlieren auch ihre Steuerbefreiung, was Nachforderungen in Millionenhöhe zur Folge hätte. Nach amerikanischem Wahlrecht dürfen Kirchen und andere steuerbefreite Organisationen nicht parteipolitisch tätig sein. (Forschungsgruppe Wahlen in der ZDF-Wahlsendung am 6.11.96; Das Sonntagsblatt, 9.8.96)