1997 - Meldungen 2401-2446
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Von den politisch aktiven Moslems gehören etwa 28.000 der SPD, 11.000 der CDU/CSU und 100 der FDP an; über andere Parteien liegen keine Zahlen vor. Ausgerechnet Milli Görüs tendiert stark zur SPD, stößt bei dortigen Mitgliedern aber auch auf Widerstand; einige streben sogar einen Unvereinbarkeitsbeschluß an, weil die IGMG laut Verfassungsschutz einen auf dem Koran basierenden Staat und eine weltweite Islamisierung anstrebt. Aus eben diesem Grund mußte der Berliner Politiker Erdan Taskiran nach aufkommenden Extremismus-Vorwürfen die CDU verlassen.
Da Erbakan von der Mutterpartei der Milli Görüs als Ministerpräsident automatisch Chef von DITIB wurde (so "säkular", wie die EZW behauptet, kann DITIB demnach nicht sein, Anm. MIZ), wird eine Annäherung der großen Islam-Organisationen erwartet. Der erbitterte Konkurrenzstreit und die fehlende Mitgliedsstruktur der muslimischen Umma (dem Pendant zur christlichen Gemeinde) verhindern bisher die Benennung eines repräsentativen Ansprechpartners, der die Richtlinien eines islamischein Religionsunterrichts festlegen und die islamischen Interessen gegenüber dem Staat vertreten könnte.
Eine Studie der Universität Bielefeld belegt die große Anziehungskraft fundamentalistischer Gruppen für türkische Jugendliche, die sich in die deutsche Gesellschaft nicht integriert fühlen. "Je stärker sie Diskriminierung erfahren, umso grö-ßer ist die Gefahr, daß sie sich aus der deutschen Gesellschaft zurückziehen", sagte der Jugendforscher Wilhelm Heitmeyer. Wurzellos zwischen der gleichermaßen fremden deutschen wie türkischen Gesellschaft suchen viele der 400.000 Jugendlichen Halt in der religiösen Gemeinschaft. 68% der 1221 Befragten maßen der Religion "große Bedeutung" bei, über die Hälfte würde eigene Kinder auf Koranschulen schicken. 54% befürworten eine scharfe Abgrenzung zwischen "Gläubigen" und "Ungläubigen", 27% halten sogar Gewalt für legitim, um religiöse Prinzipien durchzusetzen. Ein Drittel sympathisiert mit den nationalistischen "Grauen Wölfen" oder mit Milli Görüs. Für 68% ist eine starke türkische Nation wichtiger als Demokratie. Gleichzeitig betrachten sie aber andere Zuwanderer oft als Konkurrenz: Fast die Hälfte ist gegen die Aufnahme weiterer Asylbewerber. Junge Männer, die eine geringe Schulbildung aufweisen oder denen zu Hause eine patriarchalische Einstellung anerzogen wurde, sind für extremistische Weltbilder besonders empfänglich. (Moslemische Revue, Juli-September 1996; Süddeutsche Zeitung, 10.10. u. 13.12.96; Materialdienst der EZW 1/97, S. 23f.)
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Gegen diese Haltung demonstrierten etwa 400 in der Diakonie beschäftigte ÖTV-Mitglieder, weil sonst die "Zukunft der Diakonie als Niedriglohnsektor programmiert" sei. Die Proteste blieben jedoch vergeblich, das Diakonische Werk gab um keinen Deut nach. (Frankfurter Rundschau, 16. u. 18.10.96)
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Anm. MIZ: Solche Angebote sind natürlich nur für gläubige Christen interessant. Diese Gemeinde zeigt aber, daß die Trennung von Staat und Kirche auch manchen Christen - aus ganz anderen Motiven - ein wichtiges Anliegen ist. Außerdem erleichtert sie Christen (und auch Priestern) den Schritt aus der Großkirche.
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Für die Besoldung und Versorgung der Pfarrer verpflichtet sich das hochverschuldete Land zur Zahlung von jährlich 17 Mio. DM; nach fünf Jahren soll geprüft werden, ob eine Erhöhung dieses Betrags möglich ist. Die Kirchen hatten zu Verhandlungsbeginn sogar 35 Mio. DM verlangt. Weitere 5 Mio. DM pro Jahr trägt das Land zum Unterhalt kirchlicher Gebäude bei. Ferner gewährleistet es das Recht der Kirchen zur Eigentumsbildung, zur Errichtung von Anstalten zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie diakoni-scher Einrichtungen, den staatlichen Einzug der Kirchensteuer und garantiert die Mitwirkungsrechte im regionalen Rundfunk und Fernsehen. Auch die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (für die evangelische Theologie), im Meldewesen und bei der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen (Heime, Krankenhäuser, Gefängnisse, Polizei u.a.) wurde geregelt. Laut Bischof Huber haben die Kirchen bereits eine Vereinbarung erreicht, wonach das Land die Kosten für die Gefängnisseelsorge erstattet. Ausdrücklich ausgeklammert blieben (vorerst) Vereinbarungen zum Religionsunterricht.
Auch die Verhandlungen mit der katholischen Kirche sind weit fortgeschritten; mit dem Abschluß eines Konkordats wird noch 1997 gerechnet.
(Frankfurter Allgemeine, 9.11.96; Süddeutsche Zeitung, 29.3.97)
Anm. MIZ: Da die Staatsleistungen nicht nur die ausdrücklich bezifferten 17 + 5 Mio. DM umfassen, sondern auch die Lasten aus den nicht quantifizierten Verpflichtungen, sollte eine Anfrage aus dem Landtag schnellstmöglich klären, wie teuer der Vertrag das Land insgesamt kommt. Vermutlich liegt die Summe nicht weit entfernt vom Gesamt-Kirchensteueraufkommen der 690.000 Kirchenmitglieder (nämlich ca. 130 Mio. DM). Bereits jetzt subventioniert die öffentliche Hand die brandenburgischen Landeskirchen -völlig unabhängig von diesem Vertragswerk - mit einer Summe in dieser Grö-ßenordnung; allein die aus der Kirchensteuer-Abzugsfähigkeit entstehenden Steuerausfälle betragen mindestens 30 Mio. DM.
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Eine klare Absage erteilte das Ministerium dem Einsatz von Religionslehrern: "Lehrkräfte, die das Fach Religionslehre unterrichten, müssen die konfessionellen Grundsätze der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft vermitteln. Gerade dies sollen Ethiklehrer nicht tun, die Schüler unterrichten, die bzw. deren Erziehungsberechtigte sich bewußt gegen den Religionsunterricht entschieden haben. Das Staatsministerium hat deshalb die Schulen angewiesen, daß Lehrkräfte, die Religionsunterricht erteilen, grundsätzlich nicht für den Ethikunterricht herangezogen werden sollen. Im laufenden Schuljahr ist aus allen genannten Schularten lediglich im Gymnasialbereich ein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Lehrkraft für Religionslehre auch 2 Wochenstunden Ethik unterrichtet. Die betreffende Schulleitung wurde um eine Stellungnahme zur Klärung gebeten." (Drucksache 13/7519 des Bayerischen Landtags vom 05./10.3.97)
Anm. MIZ: Die katholische Bischofskonferenz hatte am 27.9.96 in Fulda eine gut 80seitige Erklärung zum Religionsunterricht (RU) veröffentlicht. In der von der Katholischen Nachrichten Agentur im November dokumentierten Zusammenfassung (KNA Nr. 17098) wird zum einen die konfessionelle Ausrichtung des RU begründet mit der "Verwurzelung und Beheimatung des Glaubens in einer erfahrbaren und anschaulichen religiösen Lebenswelt, die gerade für Kinder und Jugendliche im Sinne einer Hinführung zum Glauben unaufgebbar ist." Zum anderen wird die Funktion des Religionslehrers bestimmt: "Lehrer und Lehrerinnen haben den Auftrag, als Zeugen loyal zum Bekenntnis ihrer Kirche zu stehen und dieses glaubwürdig zu vermitteln; mit Schülern und Schülerinnen kann der Lehrer/die Lehrerin im Religionsunterricht, anknüpfend an Zeichen der Zugehörigkeit zur Kirche (z.B. Kirchenjahr, Sakramente usw.), über ein von Bekenntnis geprägtes Leben ins Gespräch kommen; ein an das Bekenntnis der Kirche gebundener Inhalt gibt in einer pluralistischen, oft unübersichtlichen Gesellschaft dem Schüler und der Schülerin eine bestimmte, zuverlässige Orientierung."
Bei einer so eindeutig missionarischen Definition des RU blieb dem Kultusministerium gar nichts anderes übrig als die Auffassung des Bundes für Geistesfteiheit zu bestätigen, daß nicht nur Fachlehrer für Religionslehre für das Fach Ethik ungeeignet sind, sondern jede Lehrkraft, die RU erteilt. In den Volksschulen kommt es durchaus vor, daß normale Lehrkräfte, welche die kirchliche Lehrerlaubnis (Missio bzw. Vocatio) erworben und sich damit zur Verbreitung des christlichen Glaubens verpflichtet haben, gleichzeitig Ethik unterrichten. Alle betroffenen Eltern sollten dies ggf. beanstanden und können sich bei Bedarf an den Bund für Geistesfreiheit wenden, der in solchen Fragen über Erfahrung und Kontakte zu Presse und Politik verfügt. Der bfg Augsburg hat das Regierungsschulamt Schwaben bereits aufgefordert, die Schulleiter über die präzisierte Rechtslage zu informieren.
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Zwar vermieden die Behörden durch diesen Schachzug eine Entscheidung in der Sache, doch klagt inzwischen ein Hauptschullehrer aus Pfaffenhofen bei Neu-Ulm vor der gleichen Kammer auf Entfernung des Kreuzes. Dessen SchuIleiter wird das Verfahren wohl kaum abbiegen, legte er doch dem Pädagogen sogar nahe, seinen Dienst zu kündigen. (Neu-Ulmer Zeitung, 10.5.97)
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Prälat Langendörfer, Sekretär der katholischen Bischofskonferenz, antwortete auf die Frage "Gesetzt den Fall, der Kirchenartikel fände keinen Eingang in den europäischen Einigungsvertrag, ist dann der deutschen Kirche bange?" ganz offen: "Nein. Wir würden es zwar bedauern. Aber damit ist weder die Freiheit der Religion in Deutschland noch in Europa aktueu gefährdet. Aber der Druck auf uns und die anderen Gemeinschaften würde zunehmen." (Südwest Presse Ulm, 13.3.97; Weltbild, 25.4.97)
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Besonders stark ist der Schwund in den nord- und ostdeutschen Kirchen, wo (mit Ausnahme der Kirchenbezirke Hannover, Braunschweig und Oldenburg) die Zahl der Kirchenaustritte sogar höher lag als die Summe aus Eintritten und Taufen.
Aufschlußreich ist auch die Differenz zwischen den "Bestattungen Evangelischer" (352.010) und den "evangelischen Verstorbenen" (400.532): Nahezu jeder achte Protestant verzichtet demnach auf ein kirchliches Begräbnis. (MIZ-Eigenmeldung auf der Basis der EKD-Statistik vom 21.3.97)
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Ein Anruf beim Oberkirchenrat der württembergischen Landeskirche brachte eine überaus verräterische Neuigkeit ans Licht: Der zuständige Amtmann räumte freimütig ein, daß dies keineswegs ein Einzelfall sei. Als die Familie mit der Einschaltung der Presse drohte, ging plötzlich alles sehr schnell. Die Kirche versicherte mit Schreiben an die Stadt Ulm, daß der junge Mann "nicht getauft und nicht konfirmiert und nicht Mitglied der Landeskirche ist". Das Fazit: "Es bestehen deshalb keine Bedenken, daß das Konfessionsmerkmal von Amts wegen auf "vd" (das heißt: verschiedene) berichtigt wird." Auf die Reaktion in den Ulmer Amtsstuben wartet der 20jährige noch; nach wie vor ist er in seiner Lohnsteuerkarte als "evangelisch" geführt und damit auf dem Papier kirchensteuerpflichtig. (Südwest Presse lAm, 19.3.97)
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Anm. MIZ: Die Diskriminierung wegen einer weltanschaulichen Überzeugung (oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheit in einem anderen Bereich) ist natürlich abzulehnen, zumal sie die offene Sachdiskussion nur erschwert. Aber das hätten Kirchenleute im Umgang mit Konfessionsfreien oder Andersgläubigen schon seit Jahrhunderten beherzigen sollen!
Vor allem aber widerlegen solche Feststellungen die regelmäßig auftauchende Behauptung, Deutschland sei ein christliches Land. Selbst im religiöseren Süden sind Christen (außer bei den über 70jährigen) eine absolute Minderheit.
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Auf einer parlamentarischen Anhörung der Grünen-Fraktion erinnerte Ursula Neumann vom Bundesvorstand der Humanistischen Union: "Die Ersatz- und Alternativfächer sind auf Drängen der Kirchen eingerichtet worden, um einen Damm gegen die Abmeldewelle nach 1968 zu errichten." Der Staatskirchenrechtler Dr. Czermak begründete die Verfassungswidrigkeit des Fachs. Sein Fazit: "Da es in Deutschland keine Religionspflicht gibt, kann es schon begrifflich keine Pflicht geben, die ersatzweise an die Stelle der Religionspflicht tritt." Vehement zurückgewiesen wurde der Anspruch der katholischen Bischofskonferenz vom September 1996, "allein die Religion" könne "zwanglos den fundamentalen Wertekonsens garantieren, auf den auch eine pluralistische Wertegesellschaft angewiesen" sei. Damals hatte bereits der Ex-Bundesverfassungsrichter Mahrenholz auf einer Tagung in Tutzing zum Verhältnis von Staat und Kirche bemerkt, 200 Jahre nach der Aufklärung seien die Kirchen nicht die einzigen Werte-Institutionen der Gesellschaft. Der Erfurter Philosophie-Dozent Schmid stellte zum Streit um das für alle verbindliche Fach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde" fest: "Die mehrjährige Erfahrung in der Praxis an den 44 brandenburgischen Schulen hat die Attraktivität des Faches ganz klar bewiesen, so daß sein Weiterbestehen unbestritten ist." Dies veranlaßte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, "die Einrichtung eines neuen, bekenntnisfreien, integrativen Pflichtfaches des gesellschaftswissenschaftlichen Fächerspektrums" zu fordern. (Süddeutsche Zeitung, 15.4.97; Frankfurter Rundschau, 27.6.96)
Zweifel an der Existenzberechtigung des herkömmlichen RU äußerte zuvor schon die hessische Landtagsfraktion der Grünen bei einer Anhörung zur Zukunft des Fachs. (FA, 11.1.97)
Anm. MIZ: Bereits in ihrem Programm zur Bundestagswahl 1994 hatten die Grünen unter dem Titel "Trennung von Staat und Kirche" ausgeführt: "Die Glaubens- und Gewissensfreiheit gehört ebenso zum Kernbestandteil einer freiheitlichen Ordnung wie das Recht, sich öffentlich zu einer Religion oder Weltanschauung zu bekennen. Die Aufgabe des Staates ist der Schutz dieser Freiheit, nicht aber die Fortsetzung einer aus vordemokratischer Zeit stammenden Verquickung kirchlicher und staatlicher Aufgaben. Die Militärseelsorge sollte daher nicht länger eine kirchliche Tätigkeit in staatlicher Trägerschaft bleiben. An die Stelle des konfessionellen Religionsunterrichts sollte ein gemeinsamer religions- und lebenskundlicher Unterricht für alte Kinder treten, der dem kulturellen Wandel in der Gesellschaft Rechnung trägt. Für Arbeitnehmerlnnen in Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen endlich die Freiheit gewerkschaftlicher Betätigung und das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gelten. Die Kirchensteuer soll schrittweise abgeschafft werden. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften können in eigener Verantwortung Beiträge erheben."
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In Schleswig-Holstein hat die Kirche mit 137.000 Unterschriften zwar die Zulassung zum Volksentscheid geschafft, der binnen neun Monaten durchzuführen ist. Dort muß aber nicht nur die Mehrheit der Votierenden zustimmen, sondern auch mindestens ein Viertel der gut 2,1 Mio. Stimmberechtigten, so daß ein Erfolg mehr als fraglich erscheint. (Evangelisches Sonntagsblatt Bayern, 27.4.97; Infonnationsdienst der Evangelischen Allianz (idea), 20.3.97; Süddeutsche Zeitung, 7. u. 21.4.97)
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Anm. MIZ: Diese Praxis hat einen entscheidenden rechtlichen Haken. Zwar ist unbestritten, daß die Kirchen das Recht zur Festsetzung von Beiträgen ihrer Mitglieder haben (strittig ist nur der Einzug durch den Staat), und auch die Bindung dieses Mitgliedsbeitrags an den Lebensführungsaufwand wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits 1965 bestätigt. Aber die Kirchen dürfen von den Finanzämtern keine Informationen über das Einkommen des nicht der Kirche angehörenden Partners erhalten. Andernfalls machen sich staatliche Behörden des Bruchs des Steuergeheimnisses schuldig.
Finnland
Großbritannien
Griechenland
Irland
Italien
Österreich
Polen
Tschechien
Vatikan
Nordamerika
USA
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Verschieden war auch die Reaktion der Bevölkerung: Während der verbreitete Unglaube der Wissenschaftler damals als Skandal erschien, sei es heute für viele ein Trost, daß immerhin noch zwei Fünftel der Forscher "so denken wie wir". (Süddeutsche Zeitung, 3.4.97)
Lateinamerika
Ecuador
Afrika
Algerien
Südaftika
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Gesundheitsministerin Zuma meinte, das Gesetz sei "humaner und kostengünstiger" als die bisherige Regelung, die die jährlich etwa 200.000 illegalen Abtreibungen nicht in den Griff bekam. Immerhin 45.000 Frauen mußten sich danach wegen Pfuscherei oder Folgen unhygienischer Bedingungen in staatliche Kliniken begeben; als Folge starben jährlich etwa 500 Frauen. Die hohe Zahl unerwünschter Schwangerschaften ist neben der fehlenden Aufklärung auf die vielen Fälle von "erzwungenem Geschlechtsverkehr" durch Jugendbanden zurückzuführen. Auch die katholische Kirche kam in Bedrängnis, als eine junge Frau vor dem Gesundheitsausschuß des Parlaments aussagte, von einem Pfarrer geschwängert worden zu sein und von der Kirche das Geld für die Abtreibung erhalten zu haben. (Frankfurter Allgemeine, 6.11.96; Frankfurter Rundschau, 18.10.96)
Asien
Indien
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Anm. MIZ: Nach den von Darwin entdeckten Gesetzen von der Entwicklung der Arten setzt sich auf die Dauer stets die lebenstüchtigere und intelligentere Spezies durch. Dieser Fall läßt den Schluß zu, daß Affen religiösen Menschen überlegen sind.
Israel
Pakistan
Philippinen
Türkei
Ozeanien
Australien
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Der jetzt 54jährige Paddy Dorrain berichtete im Fernsehen über die Praktiken der Christlichen Brüder. "Wir hatten nicht einmal einen Namen. Ich war Nummer 134. Wenn es dunkel wurde, wurden wir zu einem der Brüder gerufen, und die machten dann mit uns, was sie wollten." Nach dem jetzt ausgehandelten Vergleich erhält jedes anerkannte Opfer - die Dunkelziffer kann nur geschätzt werden - pauschal 2000 Dollar (2300 DM) Entschädigung. Wer einen besonders schweren Mißbrauch mit entsprechend negativem Einfluß auf das weitere Leben nachweisen kann, erhält bis zu 25.000 Dollar (29.000 DM) sowie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Nur 200 Mißbrauchte willigten bisher in den Vergleich ein, 15 lehnten ausdrücklich ab. Ihr Interessenvertreter bezeichnete den Deal als "nationale Schande". Der Sprecher des Ordens gab sich - nach Aufdekkung des Skandals - gegenüber der Öffentlichkeit überrascht und schockiert, obwohl ein Mißbrauch dieses Ausmaßes den Ordensoberen unmöglich jahrzehntelang verborgen geblieben sein konnte. (Frankfurter Rundschau, 15.8.96)
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(Spiegel, 15.4.96; Süddeutsche Zeitung, 25.7.96u. 26.3.97; KNA, 11.12.96 u. 7.1.97)
Anm. MIZ-Red.: Diese Form des "assisted suicide" (in Deutschland als "Beihilfe zum Freitod" straflos, aber für Ärzte standesrechtlich untersagt) ist in fast allen Staaten verboten, doch wird in den Niederlanden und einem Teil der Schweiz auf Bestrafung verzichtet, wenn strenge Auflagen beachtet werden.