Kirchensteuer von Nichtmitgliedern
Aus: IBKA Rundbrief Mai 2003
Im April 2003 hat die Bundesregierung die neue Minijob-Regelung eingeführt. Minijobs sind Beschäftigungen, bei denen der Arbeitgeber das vereinbarte Arbeitsentgelt von maximal 400 Euro, auch unabhängig von der Stundenzahl, dem Grunde nach steuer- und sozialversicherungsfrei in Gänze ausbezahlt. Der Arbeitgeber zahlt hingegen zusätzlich eine Abgabenpauschale von 25 %, darin enthalten sind 12 % Rentenversicherung, 11 % Krankenversicherung und 2 % pauschale Steuern. Mit den 2 % pauschalen Steuern werden Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und auch die Kirchensteuer abgegolten: Das sind bei 400 Euro zwar nur 40 Cent im Monat, dies aber bei allen Minijobbern, egal ob Mitglied einer Kirchensteuer einziehenden Religionsgemeinschaft oder nicht.
Der Bundesfinanzhof urteilte jedoch am 7.12.1994 mit Verweis auf ähnliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts: "Aus der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität des Staates folgt, dass einer Religionsgesellschaft Hoheitsbefugnisse nur über Personen verliehen werden dürfen, die ihr mitgliedschaftlich angehören. (...) Der Grundsatz gilt für alle Arten der Kirchensteuererhebung. Er gilt deshalb auch für die Erhebung der Kirchensteuer von einer pauschalierten Lohnsteuer." Soweit bisher ersichtlich, hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung ignoriert und will die 40 Cent auch dann für die Kirchen einziehen lassen, wenn der geringfügig Beschäftigte konfessionslos ist.
Das Kirchenmitglied hat mit der Pauschale des Arbeitgebers seine Beitragsschuld an seine Religionsgemeinschaft abgeleistet. Für Arbeitnehmer, die stattdessen einer Weltanschauungsgemeinschaft angehören, die ihre Beiträge nicht als Kirchensteuer vom Staat eintreiben lässt, gilt dies nicht. Ihren Mitgliedsbeitrag müssen sie noch zusätzlich von den 400 Euro leisten.
Es bedarf also diesmal zur Klärung eines Arbeitgebers, der bei einem konfessionslosen Minijob-Beschäftigten sich weigert, die 40 Cent in der Abgabenpauschale zu zahlen und dementsprechend eine Rechtsauseinandersetzung führt.