Das Gesetz von 1905

Christian Eyschen

(Fédération Nationale de la Libre pensée, France)

Das Gesetz vom 9. Dezember 1905 über die Trennung von Kirche und Staat in Frankreich

"La Libre Pensée", der Freie Gedanke, ist keine bestehende Lehre mit ihren unantastbaren Wahrheiten, ihren starren Dogmen, ihren Gewissheiten, die vom Himmel fallen, im Gegenteil, es ist eine Methode, die gleichzeitig Analyse und Verhalten ist.

Freidenker stehen zu ihrer Weigerung, Religionen, die sich leider immer noch anmaßen die Menschheit anzuführen, nicht von ihrem unermüdlichen Kampf für die totale Emanzipierung der Menschheit zu trennen. Überall dort, wo es Unterdrückung gibt, sind Freidenker da und handeln. Darum verweigern sie sich der intellektuellen, kulturelle,n wirtschaftlichen, sozialen und militärischen Unterjochung.

Für Freidenker sind Religionen immer ein Gegner der Demokratie. In unserem Land führt die katholische Kirche eine besonders schädliche Aktion gegen die religiöse Neutralität des Staates, die Demokratie und die Republik. Es ist erstaunlich, aber logisch festzustellen: je leerer die Kirchen sind, desto mehr will die Kirche über Körper und Seele verfügen. «Die Schwäche der Menschheit macht die Stärke der Pfarrer aus», sagte Boileau. Seit dem ersten Weltkrieg, könnte man im Bereich der Säkularisierung sagen, ist es die Feigheit der Politiker, die die Stärke der katholischen Kirche ausmacht.

Ursprung der Freidenker

Freidenker bilden die älteste französische Organisation, die aus den Idealen der Säkularisierung entstand. Gegründet 1847 auf dem Treffen vier großer politischer Strömungen:

  • Anarchisten und Marxisten, Mitglieder der I. Inter- nationalen von Marx und Bakunin
  • Radikale, die zu dieser Zeit antiklerikal waren und der großen Partei der Republik angehörten .
  • Freimaurer des Großen Orient von Frankreich

Freidenker gehörten also von Anfang an zum Tiegel, in dem sich alle Strömungen der säkularen und republikanischen Linken wiederfanden, um gemeinsame Ziele durchzusetzen. Freidenker haben vier Grundprinzipien:

  • Die Trennung der Kirchen und des Staats, was wir "Religiöse Neutralität des Staates" nennen
  • Der antireligiöse Kampf
  • Die Weigerung jeder wirtschaftlichen Unterwerfung
  • Der Kampf gegen Krieg und Militarismus

Zum Ursprung des Klerikalismus

Um unseren Kampfeinsatz gut zu verstehen, muss man ins IV. Jahrhundert unserer Zeitrechnung gehen. Das Christentum gibt es bereits seit einigen Jahrhunderten, es ist die Religion der Sklaven und Unterdrückten, entstanden durch eine jüdische Sekte, den Essenern. Nach der großen Revolte des jüdischen Volks im Jahre 70, mit der zweiten Zerstörung des Tempels, wird sich das Christentum vom Judaismus entfernen und weltweit ausbreiten.

Der wahre Begründer dieser Religion ist Paulus (und nicht Petrus, der nicht viel von dieser Sache verstanden hat). Er hat eine geniale Idee, man muss die Religion den Nichtjuden öffnen, daher sein Name: «Apostel der Heiden» (das waren die Nicht-Beschnittenen). Er trennte sich nicht nur vom Judaismus, sondern, um den Römern zu gefallen, die nicht mit denen spaßten, die sich weigerten die «Pax Romana» anzuerkennen, mussten die Juden denunziert werden.

Deshalb ist das Christentum der wahre Begründer des Antisemitismus. Wir werden später sehen, dass es die Laterankonzile von 1215 bis 1230 sind, die den Staatsantisemitismus «juristisch» veranschaulicht haben. Die Rassengesetze von Nürnberg und der Status der Juden unter Petain 1940 sind nur Kopien dessen, was die Laterankonzile in die Wege geleitet haben. Die Aristokratie des römischen Reiches gehörte dem Heidenkult an. Das Christentum verbreitet sich erst einmal unter den Sklaven und gehört zum sozialen Leben. Zu diesem Zeitpunkt schlagen die Führer der christlichen Kirche dem römischen Reich, welches langsam zerbröckelt, folgenden Pakt vor: «Wir garantieren den sozialen Frieden mit den Sklaven, dafür wollen wir einen Platz im Reich». Konstantin erkennt das Christentum als eine der Religionen des Reiches durch einen Edikt an. Dann, zum größten Unglück der Kirche, hebt Julius, Konstantins Nachfolger, das Edikt auf. Deshalb wird er durch einen multi-säkularen Hass der Heiligen Väter verfolgt, die ihn in die Geschichte unter dem Namen Julius, der Apostat, eingehen lassen. Mit Theodosius und seinem Edikt von Mailand wird das Christentum anschließend Staatsreligion im Reich und alle Heidenreligionen sind fortan verboten.

Aber Sinn dieses Sozialpakts war es, eine juristische Gleichberechtigung zwischen Staat und Kirche zu schaffen. Mit der Krise und dem Fall des römischen Reiches gelangt die Kirche allein an die Spitze. Sie wird über die weltliche Macht herrschen. Vor allen Dingen wird die Macht nach der Taufe von Chlodwig nur rechtmäßig sein, wenn sie von Gott gewollt ist und wenn der König in Reims geweiht und mit dem Öl des Herrn gesalbt wird. Der Höhepunkt der Gottesverehrung wird das Heilige Römische Reich deutscher Nation sein.

Der Sozialpakt des IV. Jahrhunderts wird der Gründungsbrief des Klerikalismus sein; die Einmischung des Religiösen in die weltliche Macht. Er wird in die westliche Geschichte unter dem Namen «Theorie der 2 Obrigkeiten» eingehen, der weltlichen und der spirituellen, und in Byzanz unter dem Namen «Symphonie der Mächte». Der byzantinische Adler hat zwei Köpfe: einen religiösen und einen militärischen.

Gute Zeiten, schlechte Zeiten, dieser Sozialpakt dauert bis zur französischen Revolution. Und dann gibt es mit der Renaissance eine gefürchtete soziale Bewegung, der Produktion und der Ideen. Das alles verbessert nicht gerade die Position der Kirche. 1516 verlangt Franz I. vom Vatikan die Unterzeichnung eines Konkordats, einem Vertrag, der zwei juristisch gleichwertige Persönlichkeiten bindet. Die weltliche Macht wird wieder gleichwertig neben der religiösen Macht. Irgendwo wurde die religiöse Neutralität des Staates mit diesem Konkordat geboren.

Während dieser vierzehn Jahrhunderte hat die Kirche das Monopol über die Bildung. Und lernen dürfen nur zwei ganz bestimmte Kategorien von Personen:

  • die Kleriker, um über die Seelen zu herrschen
  • Der Adel, um die Menschen zu regieren.

Zu dieser Zeit ist man Untertan. Man hat kein Rechte. Da der Mensch eine göttliche Kreatur ist, hat er nur Pflichten gegenüber Gott, da er dessen Abbild ist. Der Mensch ist in allem Gott verpflichtet und ein gutes Menschenleben ist ein Leben im Tränental, er muss Blut und Wasser schwitzen, und nur dann erobert er seinen Platz im Paradies.

Und dann kommt die Zeit der Französischen Revolution

Unabhängig vom Glauben, den sie zu dieser Zeit hatten, haben die Revolutionäre einen radikalen Wechsel provoziert. Mit der Menschen- und Bürgerrechtserklärung vom 26 August 1789 ordnen sie an, dass der Mensch nun die Achse der Gesellschaft ist und nicht mehr Gott. Der Mensch hat Rechte, einfach nur, weil er Mensch ist. Als der Vatikan über sein päpstliches Schreiben «Quod Aliquantum», die Menschenrechtserklärung verurteilt, weil sie «Gott aus der Gesellschaft verjagt», ist das absolut richtig. Selbst wenn alle Erklärungen «unter dem Schutz des höchsten Wesens» verabschiedet werden, so handelt es sich gleichwohl um die Verweltlichung der Gesellschaft.

Das ist die größte Revolution, die es in der Französischen Revolution gibt. Das heißt, dass die Welt nicht mehr um den Mittelpunkt, der Gott heißt, organisiert ist, die Welt ist um den Mittelpunkt, der Mensch heißt, organisiert. Es ist heute schwer sich vorzustellen, was dieses Konzept, ein Produkt der Aufklärung und des Fortschritts der Menschlichkeit, für die Revolution bedeutete.

Die Französische Revolution war zutiefst antichristlich, da die Kirche, verbunden mit dem "Ancien Regime", der alten Macht, ein Hindernis für die Menschheit auf dem Weg nach vorn ist. Die Revolution wird also die Kirchengüter zu Volkseigentum erklären und versuchen, die Kirche zu verstaatlichen, und dann, in den letzten revolutionären Zügen, wird durch die Thermidorianer (11. Monat des Revolutionskalender, 19.07.-18.08.) quasi als Abfallprodukt von 1789, die erste Trennung von Kirchen und Staat in unserem Land durchgeführt; sie wird von 1795 bis 1801 dauern.

Das Napoleonische Konkordat

Als Napoleon das Konkordat verfasste, war er ein Ungläubiger, ein Atheist. Als er das Konkordat beschloss, sagte er klar und deutlich zu dieser Zeit, er wolle eine allmächtige Religion: «.... Wie will man Ordnung in einem Staat ohne Religion haben?... die Gesellschaft kann nicht in einem Staat ohne Religion existieren. Die Gesellschaft kann nicht ohne ungleichen Reichtum existieren und der ungleiche Reichtum kann ohne Religion nicht existieren. Wenn ein Mensch vor Hunger neben jemandem, der sich den Bauch vollhaut, stirbt; ist es ihm unmöglich zu diesem Unterschied zu gelangen, wenn es keine Autorität gibt, die ihm sagt: Gott will es so, es muss Arme und Reiche in der Welt geben; aber danach und während der Ewigkeit wird die Verteilung anders vorgenommen»...

«Indem ich mich zum Katholiken machte, beendete ich den Krieg im Vendée, indem ich mich zum Muslim machte, besetzte ich Ägypten, indem ich mich zum Klerikalen machte, habe ich die Seelen in Italien gewonnen. Wenn ich ein Volk der Juden regierte, würde ich Salomons Tempel wiederaufbauen».

Diese Sicht der Dinge stammt nicht von Napoleon selber. Das ist die Position von Kant, einem Atheisten, der aber auf seinem berühmten Spaziergang in Königsberg die soziale Revolte sieht und sagt «Ich glaube nicht daran, dass die Elite an Gott glauben sollte, aber die Armen müssen daran glauben, weil es ein Faktor des sozialen Friedens ist.» Sogar Hitler nimmt in «Mein Kampf» die katholische Kirche als Beispiel der sozialen Ordnung, die er herstellen will. Mussolini, der am Anfang des Jahrhunderts ein Sozialist, sogar ein Freidenker war, wird die Übereinkommen von Lateran 1929 und das Konkordat verabschieden, um der Kirche einen Platz zu geben.

Das Problem der Religion im Staat ist kein Problem des Glaubens, sondern eine soziale Frage. Das Problem ist, dass die Botschaft, die sie enthält, eine Botschaft ist, die dazu dient, den Menschen zu sagen, dass er alles zu akzeptieren hat, dass niemand zu rebellieren hat und er seinen Nächsten lieben soll. Die Kirche hat in Frankreich einen Verein gegründet, das Französische Zentrum der christlichen Arbeitgeber, hier lernen die Arbeitgeber mit Liebe zu entlassen. Die christlichen Arbeitgeber sind für Gleichheit im Unternehmen, aber wie sie selbst sagen: «Wir sind alle gleich vor Gott, nicht vor den Menschen.» Das erlaubt eine gewisse Leichtigkeit, man kann entlassen mit einem «mehr», wenn man Christ ist; das ist besser als ohne Liebe zu entlassen. Vielleicht nicht für den Entlassenen, aber sicher für denjenigen, der entlässt.

Vom Konkordat her wird die christliche Religion so betrachtet, als ob die Mehrheit der Franzosen ihr angehört. Es ist nicht die Religion aller Franzosen, außer zwischen 1815 und 1830 am Anfang der Restauration. Im Konkordat ist ein Platz für alle Religionen. Der Staatschef ist obligatorisch katholisch, egal ob er Kaiser, König oder Präsident der Republik ist, das Konkordat drängt ihm die katholische Konfession auf.

Napoleon hat die öffentliche Universität für die sozialen Eliten gegründet, den Grundschulunterricht überlässt er vollständig privaten Personen und vor allen Dingen den religiösen Vereinigungen, besonders den Ignorantinischen Brüdern. Schon allein der Name sagt viel aus.

Das schulische Werk der Dritten Republik

Die III. Republik wurde am 4. September 1870 proklamiert. Es gab die Niederlage der Pariser Kommune, die beträchtliche Leistungen für das säkulare Werk erbracht hat. In nicht einmal 2 Monaten dekretiert sie die zweite Trennung der Kirchen und des Staats und geht einen weiteren Schritt zur kostenlosen und neutralen Schulpflicht. Die Niederlage eröffnet eine Periode der Reaktion und moralischen Ordnung. Es müssen zehn Jahre vergehen, bevor eine republikanische Mehrheit gewählt wird, eine Koalition der bürgerlichen Republikaner und der neuerwachten Arbeiterbewegung. Diese Koalition besteht aus zwei Schwerpunkten: Amnestie der Kommunarden und die religiöse Neutralität des Staates.

Am 16. Juni 1881 lässt Jules Ferry das Gesetzt über die kostenfreie öffentliche Primarschule verabschieden. Am 28. März 1882 ist es das Gesetz über die Schulpflicht. Nachdem genügend Lehrer in den pädagogischen Schulen ausgebildet sind, beschließt die III. Republik die Säkularisierung des Lehrpersonals und verbietet jede öffentliche Subvention für die private Primarschule.

Das legislative Werk der III. Republik ist beträchtlich. Sie beschließt die Presse-, Versammlungs-, Vereins- und Gewerkschaftsfreiheit. Sie ermöglicht wieder die Scheidung. Sie erlaubt zivile Beerdigungen. Sie setzt den Militärdienst für Priesterschüler, die bisher davon befreit waren, durch. Für ihr Werk der Freiheit kämpft sie gegen die Kirche in jeder Minute und gegen alles mögliche.

Trennung der Kirchen und des Staates

Nachdem eine ganze Generation in der öffentlichen Schule ausgebildet wurde, ist die Öffentlichkeit bereit für die Trennung von Kirchen und Staat. Durch das Konkordat von 1801 sind die Kirchen ein integrierter Teil des Staates, sie sind juristisch gesehen «öffentlich» und ihre Angestellten sind Beamte. Um die Trennung zu vollziehen, muss man die Kirchen vom öffentlichen Dienst in die Private Hand überführen. Darum verabschieden die Republikaner 1901 das Gesetz über die Vereine, das jedem erlaubt, egal für welche Sache irgendeinen Verein zu gründen. Es gibt kein vergleichbares Gesetz in der Welt, weil es nirgendwo anders ein Gesetz wie das von 1905 gibt.

Danach greifen die Republikaner die Kongregationen an. Am 4. Juli 1904 müssen die 1500 Kongregationen ihre Genehmigung beantragen. Die Regierung verweigert allen bis auf drei, die mit der Armee verbunden sind, die Genehmigung, entsprechend einer Verordnung. Die Vereinigungen verschwinden in alle Himmelsrichtungen. Alle Vereinigungen im Schulbereich sind verboten.

Nach sechsmonatiger Diskussion wird am 9. Dezember 1905 zum dritten Mal die Trennung von Kirchen und Staat beschlossen.

Das Gesetz und sein Inhalt

Die Republik festigt sich mit diesem Gesetz. Die Republik triumphiert mit der Trennung der Kirchen und dem Staat. Die Allianz des Throns und des Altars ist für immer am menschlichen Verstand zerbrochen. Der Ausgangspunkt dieser Bewegung, die dann zur Verabschiedung des Gesetzes führt, ist die Weigerung des Vatikans, zwei von der Regierung nominierte Bischöfe zu akzeptieren. Die Bischöfe wurden als zu «weich» gegenüber der Republik beurteilt. Auf seiner diplomatischen Reise nach Rom weigert sich Präsident Loubet als Reaktion auf die Nichtanerkennung, dem Papst einen Besuch abzustatten. Der Bruch zwischen der III. Republik und dem Vatikan ist also vollzogen. Untersuchen wir die Trennung, wie sie das Gesetz vorsieht: das Fundament des Gesetzes ist die Trennung in weltlich und spirituell. Es ist die volle und vollständige Regierungsfähigkeit der Republik. Artikel 1 reduziert die Verfügung der Kirche über den Bürger auf ein Nichts : «Die Republik garantiert die Glaubensfreiheit».

Artikel 2 bestätigt: «Die Republik erkennt weder an, noch bezahlt oder subventioniert sie irgendeinen Gotteskult. Als Folge werden ab 1. Januar nach Inkrafttreten des Gesetzes in sämtlichen Budgets des Staates, der Departements und der Kommunen alle Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung des Glaubens abgeschafft...Die öffentlichen Glaubenseinrichtungen sind abgeschafft.».

Die Republik garantiert die freie Ausübung des Glaubens - dies bedeutet die Demokratie -, und zwingt die religiösen Einrichtungen, sich in kulturelle Vereine, entsprechend dem Gesetz von 1905, umzuwandeln. Die Kleriker werden ein Verein wie alle anderen, mit den gleichen Rechten und Pflichten wie andere Vereine (Artikel 18 des Gesetzes). Religion wird zu einer Privatangelegenheit.

Die kulturellen Vereine müssen aus eigenen Mitteln finanzieren. Artikel 19 sagt aus : «Sie können unter keinen Umständen Subventionen vom Staat, Departement oder von den Kommunen erhalten. Nicht als Subventionen werden die Kosten für Reparaturen für Gebäude unter Denkmalschutz angesehen».

Alle religiösen Einrichtungen, deren Mobilar und Archive werden mit der Bekanntgabe des Gesetzes zu Staatseigentum erklärt. Ab diesem Moment ist es normal, dass der Staat das, was ihm gehört, unterhält oder für Reparaturkosten aufkommt. Es handelt sich hierbei auf keinen Fall um eine Anerkennung der Religion im öffentlichen Dienst. Aber im Gegensatz dazu sind alle Einrichtungen, die nach dem Gesetz von 1905 gebaut werden, Eigentum der Kirche und nicht des Staates, er kommt somit nicht für die Reparaturen auf.

Das Gesetz von 1905 behandelt alle Probleme der Tren- nung von Kirchen und Staat. Artikel 27 besagt: «Das Läuten der Glocken wird über Gemeindebeschluss ge- regelt» und Artikel 28 «verbietet in Zukunft das Anbringen oder Anschlagen religiöser Abzeichen oder Sinnbilder an öffentlichen Gebäuden oder auf irgendwelchen öffentlichen Plätzen».

Das Gesetz von 1905 ändert in seinem Kampf gegen den Klerkalismus ebenfalls das Strafgesetzbuch. So betrachtet es der Artikel 199 als Delikt, wenn die religiöse Heirat vor der standesamtlichen Heirat stattfindet. Desgleichen wird als Delikt betrachtet, wenn die Beerdigung stattfindet, bevor der Standesbeamte die Freigabe erfolgen lässt.

Das Gesetz von 1905 endet mit Artikel 44, der Aufhebung des napoleonischen Konkordats, der Aufhebung des Ge- setzes vom 18. Germinal des Jahres X (7. Monat des Revolutionskalenders, 21.03 - 19.04.) und der Aufhebung aller Gesetze, die die katholische, evangelische und jüdi- sche Religion als öffentlichen Dienst anerkennen. Der Staat wird sein eigener Herr im Haus und schickt die Pfarrer, Pastoren und Rabbiner in die Einsamkeit ihrer Gebete.

Die Freidenker im Kampf um die Verabschiedung des Gesetzes

Der Vorsitzende der Kommission, die das Gesetz ausarbeitet, ist Ferdinand Buisson, Vorsitzender der Freidenker. Berichterstatter ist Aristide Briand, ebenfalls ein wichtiger Freidenker. Die offizielle Stellungnahme der Freidenker ist in einer Versammlung am 21. März 1905 bei den Freimauern des Grand Orient de France beschlossen worden. Sie fordert die Kammer aiuf, «ein Gesetz zur Trennung von Kirchen und Staat ohne Verzögerung und Unterbrechung auszuarbeiten», entsprechened den genauen Angaben, die Ferdinand Buisson der Kammer vorlegt. Ferdinand Buisson erklärt: «Wir haben uns geschlagen, wir schlagen uns, um zu wissen, ob die Kirche oder die Revolution im Moment in Frankreich das letzte Wort hat.»

Aristide Briand macht folgende Aussagen: «Einem Gesetz ist es glücklicherweise noch niemals gelungen, weder Personen noch Gruppen von Personen und noch weniger ihre Gedanken zur Ohnmacht zu reduzieren. Ein solches Gesetz, das solch ein Ziel hat, kann nur ein Verfolgungs- und Tyrannei-Gesetz sein. Das ist nicht das Konzept der Freidenker. Wir sind der Ansicht, dass ein gesundes Konzept des neuen Regimes jede Möglichkeit ausschließt, dass weder das Budget des Staats, oder der Departements oder der Kommune noch die Bürger in Form von Steuern verpflichtet werden, den Kult zu unterhalten. Für uns Republikaner ist die Trennung das Verschwinden der offiziellen Religion, um der Republik wieder ihre Würde und Respekt ihrer Grundprinzipien zurückzugeben. Sie verlan- gen, dass sie ihre Freiheit wiederaufnimmt, aber fordern nicht, dass dies über eine Geste der Verfolgung geschieht. Die Freidenker wollen, dass Sie der Kirche das offizielle Schild, hinter dem sie sich gegen die Bemühungen der Freidenker verstecken kann, wegreißen; sie haben nur das Recht zu fordern, nämlich dass der Staat sie der Kirche gegenüberstellt, Angesicht zu Angesicht, um mit den gleichen Waffen zu kämpfen, um endlich einen fairen Kampf zu haben, die Stärke des Verstandes gegen die Brutalitäten des Dogmas. Ich komme zum Ende: Wenn Sie wollen, dass der Verstand, der freie Gedanke Schutz braucht, bauen Sie diesen Schutz, aber versuchen Sie nicht, ihn in das Bett der Kirche zu legen. Dieses wurde nicht für den Verstand gemacht».

Die Freidenker waren für das Gesetz von 1905. Sie haben es alle verabschiedet. «La Lanterne», Zeitung der antiklerikalen Republikaner, den Freidenkern nahestehend, schreibt über das Gesetz: «Jetzt hat die Religion keinen offiziellen Charakter mehr. Die Republik deckt nicht mehr die skandalöse Ausbeutung der menschlichen Leicht- gläubigkeit, des Fanatismus und des Aberglaubens; sie stellt nicht mehr die Betrüger im schwarzen Rock an».

Die Menschenrechtsliga begrüßt in «L'Humanité» von Jaurès «dieses denkwürdige Ereignis mit Freude». Jaurès, der für das Gesetz stimmt (..) schreit: «Das Gesetz der Trennung, das ist der beschlossene Weg des Geistes in die volle Aufklärung, die volle Wissenschaft und den ganzen Verstand».

Gegen den Obskurantismus: Der Verstand

Über ein Dogma kann man nicht durch Unterdrückung triumphieren. Man triumphiert nur mit dem Verstand über den Obskurantismus. Über vierzehn Jahrhunderte hatte die Kirche nicht nur die Beredsamkeit ihrer Pfarrer, nicht nur den Eifer ihrer Vereinigungen, sondern auch die eifrige Mithilfe der weltlichen Macht. Das alles hat die Freidenker nicht daran gehindert, nach und nach durch beharrliche Anstregungen, gegen alle Verfolgungen, gegen alle Gewalt, dahin zu kommen, dass das Gesetz der Trennung von Kirchen und Staat verabschiedet wird.

Ansicht von Marx und Engels

Das Gesetz von 1905 ist die Umsetzung der Prinzipien, die sie in den Programmkritiken von Gotha und Erfurt» verteidigt haben. Die Partei muss atheistisch sein und gegen die Religionen, einschließlich der Doktrinen, kämpfen, aber der Staat muss neutral sein. Er darf sich nicht in die Weltanschauung der Bürger einmischen. Marx und Engels lehnten den Staatsatheismus ab.

Der Staat muss neutral sein, das heißt, neutral in konfessionellen und religiösen Bereichen, aber die Arbeiterpartei muss atheistisch und antreligiös sein. Die Partei darf nicht neutral sein, weil sie sich der Religionsprobleme annehmen muss. Marx und Engels denken, dass Religion «das Opium des Volkes ist» und dass man sie bekämpfen muss, weil es eine Quelle der Unterdrückung ist. Aber der Staat hat nicht die gleiche Funktion. Die Parteien vertreten besondere Interessen, während der Staat ein allgemeines Interesse vertritt. Es kann also kein metaphysisches Weltkonzept geben. Daher wird eine Debatte geführt. In der ganzen Geschichte des 20. Jahrhunderts gibt es nur einen einzigen Staat, der den Staatsatheismus verordnet hat, es ist Albanien, mit dem Ergebnis, das wir kennen, denn die Religionen sind in voller Stärke zurück. Selbst im Osten haben die Länder in ihren Verfassungen nie den Staatsatheismus verordnet. In der UdSSR galt bis zu Gorbatschow das Lenins Dekret von 1918, das die Trennung der orthodoxen Kirchen vom Staat zum Inhalt hat. Modell war die Französische Revolution und das Gesetz von 1905.

Vom I. zum II. Weltkrieg

Das Gesetz der Trennung wird tatsächlich in den Jahren von 1905 bis 1914 umgesetzt. Die heilige Union wird im Ersten Weltkrieg dem Gesetz wichtige Gegenschläge versetzen. 1918 erhält Frankreich seine Departements Elsaß und Mosel zurück. Um der Kirche zu danken, die sich doch so gut um die Moral der Truppen gekümmert hat, erweitert man die säkulare Gesetzgebung nicht auf die drei Departements, sondern hält an der Gesetzgebung von Bismarck fest. Das ist die erste Schädigung. 1919 wird das Gesetz Astier verabschiedet, das die technische Ausbildung organisiert und welches den privaten Bildungseinrichtungen erlaubt, öffentliche Mittel zu erhalten. Das ist die zweite Schädigung. Zur dritten kommt es 1924, als die diplomatischen Beziehungen zum Vatikan (vom Gesetz 1905 unterbrochen) wiederaufgenommen werden. Dieser war zu dieser Zeit noch kein Staat. Er wurde es erst 1929 im Lateran-Vertrag zwischen der katholischen Kirche und dem faschistischen Italien. Das war die dritte Schädigung.

Petain, de Gaulles und Mitterand

Kurz nach der Niederlage werden die Kirche und Marschall Petain gemeinsam die Neutralität der Schule und des Staats angreifen. Eine außerordentliche antisäkulare Gesetzgebung wird zwischen 1940 und 1944 eingesetzt, das Wichtigste ist heute noch in Kraft.

  • 15. Juli 1940 : die Kardinäle schreiben an Petain, um den Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen wieder einzuführen.
  • Oktober 1940: die Pädagogischen Schulen werden abgeschafft.
  • 6. Dezember 1940: der französische Staat beschließt, dass «die Pflichten gegenüber Gott» in der öffentlichen Schule unterrichtet werden.
  • 6. Januar 1941: der Beschluss, dass Religionsunterricht fakultativ in der Schule stattfindet.
  • 5. Februar 1941: das gesamte Eigentum, das mit dem Gesetz von 1905 konfisziert wurde, geht an die Kirche zurück. Da wo die Katholiken keinen kulturellen Verein zwecks Verwaltung gegründet haben, hatte die III. Republik sie geschlossen. Diese religiösen Gebäude gibt Petain der Kirche zurück, darunter: die Höhle von Lourdes und das Bistum Autun, welches Talleyrand gehörte. Dieses Gesetz wird nicht nach der Befreiung aufgehoben. Die Kirche wird eine Immobilienmacht und bleibt es.
  • 1941: die Bischöfe schreiben an Petain, damit ein neues Konkordat mit dem Vatikan abgeschlossen wird.
  • 2. November 1941: ein Gesetz beschließt, dass die katholischen Privatschulen mit öffentlichen Mitteln subventioniert werden. Später werden die Kassen der öffentlichen Schulen dazu angehalten, die Privatschulen zu finanzieren.
  • 8. April 1942 : ein Gesetz hebt das Gesetz vom 4. Juli 1904 über die Kongregationen auf. Diese kommen massenweise nach Frankreich zurück und bleiben nach der Befreiung, denn das Gesetz von 1904 bleibt aufgehoben und das Gesetz von Petain bleibt bestehen.
  • 25. Dezember 1942: ein Gesetz wird verabschiedet, das den kulturellen katholischen Vereinen zivile und testamentarische Erbrechte gibt. Das Gesetz von 1905 verbot es ihnen, um zu verhindern, dass die Prälaten den Sterbenden bedrängen, damit die Kirche sie im Tausch für einen Platz «im Himmel» beerben kann. Dieses petainistische Gesetz wird nach der Befreiung aufgehoben. Wenn die katholische Kirche Kirchengelder, Spenden und testamentarische Vermächtnisse erhält, so geschieht das im Namen eines Gesetz von Vichy.
  • 3. Januar 1943: ein Gesetz beschließt, dass die Kommunen die Kosten für die Unterhaltung der Kirchen zu tragen haben.

Die V. Republik des Generals de Gaulle wird die antisäkularen Gesetze beträchtlich verschlimmern. François Mitterrand setzt dies in der gleichen Weise fort. Und am 10. Juli 1989 wird das Orientierungsgesetz von Lionel Jospin verabschiedet. Es ist der schwerste antisäkulare Angriff, den unser Land seit der Verabschiedung der Gesetze von Jules Ferry je gekannt hat: wie Petain, schafft Jospin die pädagogischen Fachhochschulen ab. Das Gesetz privatisiert die öffentliche Schule, entsprechend den katholischen Schulen. Das Gesetz verpflichtet die Schulen, sich ein eigenes pädagogisches Projekt zuzulegen, es zerstört den universalen Charakter der öffentlichen Bildung. Unter dem Vorwand der Wahrung «der Rechte der Schüler» erlaubt dieses Gesetz - wie der Staatsrat es deutlich sagen wird - das Tragen von Kopftüchern, Kreuzen und Kippas innerhalb der öffentlichen Schule.

Neueroberung des Gesetzes von 1905

Frankreich kennt heute verschiedene Statuten über die Beziehungen des Staats mit den Kirchen. Im Kernland Frankreich (außer Elsaß-Mosel) wird theoretisch das Gesetz von 1905 angewendet, außerdem gibt es in den Überseegebieten andere gesetzliche Konkordats-Rege- lungen.

Darum kämpfen die Freidenker:

  • für die Wiederherstellung aller Original-Regelungen des Gesetzes von 1905, die vom Vichy-Regime aufgehoben wurden.
  • Für die Aufhebung des klerikalen Statuts des Departements Elsaß-Mosel
  • Für die Aufhebung aller antisäkularen Schulgesetze

Wir sind der Ansicht, dass die Konstruktion der europäischen Union eine der größten Gefahren für die religiöse Neutralität des Staates in Frankreich und in Europa darstellt. Im Einzelnen kommen wir noch im Referat zu unseren Vorschlägen für eine gemeinsame internationale Arbeit darauf zurück.