Pressemitteilung vom 22.12.2004
Antidiskriminierungsgesetz
Grüne brechen Wahlversprechen: Kirchen dürfen weiterhin diskriminieren
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) bewertet den Entwurf für ein
Antidiskriminierungsgesetz(1) als völlig unzureichend. Erst ein Strafverfahren der EU konnte die
Bundesregierung überhaupt verspätet bewegen, die Umsetzung der beiden EU-Richtlinien endlich anzugehen, was auf Druck der
Kirchen in der letzten Legislaturperiode noch gescheitert war. Entsprechend kirchenfreundlich ist der jetzige Entwurf
ausgefallen. Die verbesserten Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen, beziehen sich im Gesetzentwurf
lediglich auf Formen einer "offenen Diskriminierung". Ein "Ausländer unerwünscht"-Schild am Eingang einer Diskothek wäre
demnach unzulässig, der faktische Nichteinlass - nach inhaltlich nicht explizit angegebenen Selektionskriterien durch den
Türsteher - jedoch nicht.