Plädoyer für einen weltanschaulich neutralen Staat
Festvortrag anläßlich des 80jährigen Bestehens des Bundes für Geistesfreiheft (bfg) Augsburg, am 7. Juni 1991
Aus: MIZ 3/91
Festvortrag anläßlich des 80jährigen Bestehens des Bundes für Geistesfreiheft (bfg) Augsburg, am 7. Juni 1991
Aus: MIZ 3/91
Aus: MIZ 1/90
Der folgende Entwurf wurde von Rechtsanwalt Erwin Fischer erstmals auf einer Podiumsdiskussion des IBKA am 17. Mai 1990 in Berlin vorgestellt (im Podium u.a. die Professoren und ehemaligen Theologen Johannes Neumann und Horst Herrmann sowie Verena Krieger von den GRÜNEN). Verena Krieger kündigte auf dieser Veranstaltung an, das Thema Trennung von Staat und Kirche in der Bundespartei zur Diskussion zu stellen.
Aus: MIZ 2/87
Der Präsident der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, Adolf Bossart, wies uns kürzlich auf ein ihm zugänglich gemachtes, bisher unveröffentlichtes Manuskript über das neue katholische Kirchengesetzbuch, den "Codex Iuris Canonici" (im folgenden Codex), hin. Der Autor, ein angesehener Schweizer Jurist und Kirchenkritiker, ist der MIZ-Redaktion bekannt. Wir veröffentlichen den Beitrag in leicht redigierter Fassung mit freundlicher Genehmigung des Verfassers, der nicht genannt werden will.
von Rechtsanwalt Erwin Fischer, Ulm
Aus: MIZ 2/86
Am 6. Juni 1986 hielt Erwin Fischer aus Anlaß des 75jährigen Bestehens des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg ein Grundsatzreferat zum Verhältnis von Bürger und Christ/Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland. Wir veröffentlichen den Vortrag nachstehend ungekürzt. In diesem Zusammenhang verweisen wir nachdrücklich auf Erwin Fischers Standardwerk Trennung von Staat und Kirche - Die Gefährdung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der BRD (Europäische Verlags-Anstalt 1984; siehe auch ausführliche Buchbesprechung in MIZ Nr. 1/86). - Die halbfetten Zwischenüberschriften sind von uns nachträglich dem Redetext hinzugefügt worden.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 9.Wahlperiode |
Aus: MIZ 1/84
Die in Paris erscheinende Zeitschrift Europe et Laïcité bringt in Kürze ihre 100. Nummer heraus. Für diese Festausgabe schrieb einer der profiliertesten Atheisten der Bundesrepublik, Dr. Otto Bickel aus München, den nachstehenden Artikel.
Aus: MIZ 2/84
Am 15. Mai 1984 fand im Landtag von Nordrhein-Westfalen (im folgenden NRW) ein Ereignis statt, das als eines der finstersten kulturpolitischen Kapitel in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden kann: Die erste Lesung eines Konkordats zwischen dem Land NRW und dem Vatikan sowie mit drei evangelischen Regionalkirchen. Dieses Vertragswerk wirft ein bezeichnendes Licht auf den inneren Zustand der SPD, die - in NRW als Regierungspartei mit dem Brandt-Vertreter Johannes Rau an der Spitze - sich ganz besonders anstrengt, die politische Wende der Bonner Koalition noch radikaler nachzuvollziehen.
Aus: MIZ 2/80
Angesichts verschiedener extremer Praktiken mancher Sekten hat es in letzter Zeit eine verstärkte öffentliche Diskussion über das Wesen dieser Gruppen gegeben. Besonders das schreckliche Geschehen in Guayana bot hierzu Anlaß. Dabei wird meist der enge Zusammenhang übersehen, der zwischen Phänomenen dieser Art und dem eigentlichen und ursprünglichen Wesen der Religion besteht. Wir lesen in der Apostelgeschichte 5, 1-10, daß Ananias, Mitglied einer urchristlichen Gemeinde, wie zahlreiche andere Gläubige sein Haus und seine Äcker verkauft hatte, jedoch nur einen Teil zu der Apostel Füße gelegt hatte, den anderen heimlich für sich behielt, auf Vorhalt des Apostels Petrus tot niederfiel, weil er Gott belogen habe. Von den in dem Bericht vorher nicht erwähnten Jünglingen wurde er begraben. Als einige Stunden später seine nichts ahnende Frau erschien, widerfuhr ihr das gleiche.
Aus: MIZ 1/80
Die im November 1979 gegründete Arbeitsgemeinschaft für die Trennung von Staat und Kirche hat die nachfolgenden, von Rechtsanwalt Erwin Fischer (Ulm) konzipierten Thesen beschlossen. Soweit sie sich bereits aus dem geltenden Bundesverfassungsrecht ergeben, sind sie in I zusammengefaßt, soweit es sich um rechtspolitische Forderungen handelt, die zur vollen Verwirklichung der Trennung Verfassungsänderungen voraussetzen, in II.