Katholische Kirche auf dem fundamentalistischen Weg

Presseerklärung vom 29.01.1998:

Säkulare Gegenkräfte müssen sich in diesem Land endlich organisieren

Im Gegensatz zu den Niederlanden sind in Deutschland der Staat und die Kirche engstens miteinander verknüpft. (Algemen Dagblad, 28.1.98: Deutscher Kniefall für den Papst)

Die Entscheidung der Bischöfe, die Ausstellung von Beratungsscheinen in katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einzustellen, dürfte einige Illusionen über die katholische Kirche und ihr Verhältnis zum Staat zerstört haben - die Illusionen von Katholiken, die glaubten,sie könnten in ihrer Kirche etwas erreichen zugunsten des Fortschritts und zugunsten von Frauen in Bedrängnis - Illusionen, in der katholischen Kirche würde die Meinung der Basis etwas gelten. Zerstört wurden auch die Illusionen derer, die in der katholischen Kirche eine zuverlässige Partnerin des Staates sehen wollten.

Konkurrenz im Supermarkt der Religionen

Gunnar Schedel

Editorial aus MIZ 1/93

Wer mit dem Zug nach Aschaffenburg kommt - vielleicht zum Seminar des Antiklerikalen Arbeitskreises über den §166 StGB -, dem fällt noch in der Passage von den Gleisen zum Bahnhofsgebäude eine Vitrine auf, die eine besondere Ware anpreist. Zwischen Zinngeschirr verspricht ein Plakat die Erweckung des "Inneren Lichtes", die über eine Würzburger Postfachadresse zu bekommen sei (leider ohne Preisschildchen).

Nein zu Gott im Grundgesetz!

Anderes Umfeld gebietet Verfassungsrevision

Erwin Fischer

Aus: MIZ 2/93

Seitdem Wolfgang Ullmann vor der Bonner Verfassungskommission beantragt hat, in der Verfassung auf "Gott" zu verzichten, weil er da nicht hingehört, ist Bewegung in die Auseinandersetzung zwischen Staat und Religion (Kirche) gekommen, zunächst weil dem berechtigten Antrag Ullmanns - "sinnvolle Rückbesinnung zum echten Christentum ohne Machtmonopol" - unsachlich und erkenntnislos entgegengetreten wurde, insbesondere soweit es sich um den evangelischen Kirchenpräses Jürgen Schmude (SPD) gehandelt hat. Gestört hat vor allem, daß Ullmann sich gegen die Privilegien für die großen Kirchen wendet, die sich aus der durch Art. 140 GG in das Grundgesetz eingefügten Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung vom 11. 8.1919 ergeben.