Merkblatt zum Kirchenaustritt „Fünf Schritte in die Freiheit“

Pressemitteilung des RV Freiburg vom 11. April 2010

Immer mehr Menschen überlegen sich angesichts der zahlreichen sexuellen und gewalttätigen Übergriffe sowie der Reaktion der offiziellen Kirchenvertreter, aus der Kirche auszutreten.

Der Regionalverband Freiburg des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat jetzt ein „Merkblatt Kirchenaustritt“ vorgelegt, in dem alle hierfür notwendigen Informationen enthalten sind. Im Zentrum des Merkblatts stehen „Fünf Schritte in die Freiheit“. Hier wird genau beschrieben, was man in Freiburg oder sonst im Land Baden-Württemberg tun muss, um die Kirche rechtsgültig zu verlassen.

Der Freiburger Atheistenverband kritisiert in seinem Merkblatt u.a., dass die Städte und Gemeinden für den Austritt eine Gebühr erheben (in der Stadt Freiburg sind es gegenwärtig 35 Euro). Begründet wird diese Verwaltungsgebühr damit, dass der Bürger eine Dienstleistung honorieren müsse. „Dabei dient sie in Wirklichkeit der Abschreckung vom Austritt“, sagte Regionalsprecher Arno Ehret, „denn für den Eintritt oder den Übertritt von Kirche zu Kirche fallen keine Gebühren an, obwohl der Verwaltungsaufwand für die Umschreibung des Melderegisters usw. identisch ist. Außerdem führen die Kirchen drei Prozent ihrer Kirchensteuereinnahmen als Verwaltungskostenpauschale an den Staat ab; die Dienstleistung ist also schon bezahlt.“

IBKA Regionalverband Freiburg
Arno Ehret, Regionalsprecher

Update: Das ursprünglich an dieser Stelle verlinkte Merkblatt des ehemaligen IBKA-Regionalverbands Freiburg ist nicht mehr aktuell. Aktuellere Informationen finden sie auf der Seite Kompaktinfo Kirchenaustritt der Evolutionären Humanisten Freiburg.