6. Steuern und Zuschüsse

Für die beiden großen christlichen Kirchen übernimmt der Staat das Eintreiben ihrer Mitgliedsbeiträge in Form der sogenannten Kirchensteuer - im Jahr 1992 über 17 Milliarden Mark! Vor allem diesem Umstand ist die große finanzielle Macht der Kirchen in Deutschland zuzuschreiben. Soweit es sich um Lohn- und GehaltsempfängerInnen handelt, müssen die ArbeitgeberInnen den Abrechnungs- und Buchungsaufwand für das Beitreiben dieser Kirchensteuer kostenlos für die Kirchen übernehmen. Das Verfassungsprinzip, daß niemand seine weltanschauliche Einstellung offenbaren muß, wird zugunsten der Kirchensteuerbeitreibung mißachtet. So erfahren die ArbeitgeberInnen die Konfessionszugehörigkeit ihrer MitarbeiterInnen bzw. Behörden das religiöse Bekenntnis der von ihnen verwalteten BürgerInnen.

Petition an den Niedersächsischen Landtag

Petition an den Niedersächsischen Landtag:
Bitte um Überprüfung des Gesetzes über Kirchenaustritt - Abschaffung der Gebühren

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,

als Frau M. in Braunschweig aus der Kirche austreten wollte, erfuhr sie, daß sie dafür 40 DM Gebühren entrichten müsse, aufgrund eines Landesgesetzes. 40 DM sind viel Geld für eine Sozialhilfeempfängerin. Für sie wie für andere Bezieher niedriger Einkommen bedeutet eine solche Gebühr eine Härte. In einem Sozialstaat ist das Grund genug, darüber nachzudenken.

Pressemitteilung zur Kirchenfinanzierung

Pressemitteilung

Zu den für Morgen, Montag, den 18.1., anberaumten Gesprächen zwischen den Vetretern der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem Bundesfinanzministerium über die Suche nach "Lösungsmöglichkeiten" für die "finanziellen Einbußen" der EKD durch die Unternehmenssteuerreform hat der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V. in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium Stellung genommen.

Sicher an der Erlösung ist nur der Erlös

Florian Pronold

Zum Konflikt zwischen Religionsfreiheit und Profitstreben

Aus: MIZ 3/98

"Mein Haus soll ein Bethaus sein und ihr habt eine Räuberhöhle daraus gemacht!" Mit diesen Worten soll der christliche Religionsstifter Jesus von Nazareth die Geldwechsler und Taubenhändler aus dem Gotteshaus vertrieben haben (Matth. 21, 12-13). Seit mindesten 2000 Jahren ist die Symbiose zwischen Religionsausübung und wirtschaftlicher Betätigung umstritten. Die beiden christlichen Großkirchen teilen diese Sichtweise ihres Gründers nicht. Sie sind in Deutschland der zweitgrößte Arbeitgeber und betreiben viele "wirtschaftliche Einrichtungen", die neben Kirchensteuern eine beachtliche Einnahmequelle sind, um ihre Tätigkeit zu finanzieren.

"Sozialsteuer" als Bußgeld

Der Diskurs über die Kirchensteuer hat sich grundlegend verändert

Aus: MIZ 1/98

Anfang der 1990er Jahre war die Kirchensteuer das Symbol für ökonomische Macht und materielle Ausrichtung der Amtskirche. Der Mitgliedsbeitrag in Milliardenhöhe, eingetrieben vom Staat nach einem in Europa einzigartigen System, wurde von Atheisten wie Christen gleichermaßen kritisiert (wenn auch aus unterschiedlicher Motivation heraus), alternative Modelle wurden in die Diskussion geworfen und Hunderttausende entzogen sich den monatlichen Abzügen vom Lohn durch ihren Kirchenaustritt.

Kirchensteuerabzug für konfessionslose Arbeitslose ist rechtens!

Bundesverfassungsgericht bestätigt:

Aus: MIZ 3/94

"Im Namen des Volkes" hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) am 23. März beschlossen, daß es verfassungsrechtlich zulässig ist, auch bei Arbeitslosen, die einer kirchensteuererhebenden Kirche nicht angehören, bei der Berechnung des Nettogehaltes, nach dem sich die Höhe des Arbeitslosengeldes bestimmt, einen Kirchensteuerhebesatz zu berücksichtigen.1 Diese Regelung ist auch gültig für das Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und für die Höhe des Altersübergangsgeldes in den neuen Bundesländern.

Theologe bestätigt Kirchenkritiker

Aus: MIZ 2/93

Was Kirchenkritiker wie Horst Herrmann, Gerhard Rampp, Johannes Neumann und Edgar Baeger schon lange belegen, hat jetzt ein "Mann der Kirche" vor einem Millionenpublikum freimütig bestätigt: In der Fernsehreihe "Doppelpunkt" am 29. April im ZDF klärte der Professor für systematische Theologie an der Universität Paderborn, Dr. Peter Eicher, über das soziale Engagement der Kirche auf. Den Beitrag Eichers geben wir auszugsweise wieder: