Besonderes Kirchgeld und Kirchensteuer

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Neues gibt's in Sachen Kirchgeld aus NRW zu berichten. Nachdem die Koalition aus SPD und Grünen in der letzten Wahlperiode das Ansinnen der evangelischen Kirche auf Einführung des "besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe" abgelehnt hatte, drängt die Kirche seit Mitte Oktober erneut auf eine dementsprechende Gesetzesvorlage, um möglichst schnell bei den Partnern der Nicht-Mitglieder abzukassieren. Anvisiert wurde bereits der 1. Januar 2001, was sich aber wohl trotz mächtigem Druck der Lobbyisten auf die Parteien nicht verwirklichen lässt.

Kirchgeld - wieso, weshalb ... und vor allem wann?

Einblicke in kirchliche Strategien

Aus: IBKA Rundbrief Juli 2000

Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz dürfen seit 1999 ein Ortskirchgeld kassieren. Dafür hatte sich die Landessynode ausgesprochen, denn die Kirche braucht bekanntlich Geld. Auf der Homepage der Landeskirche im Internet wird dies entsprechend ausführlich behandelt, denn, so heißt es dort, "das Thema 'Kirche und Geld' erfordert höchste Sensibilität im Umgang mit der Öffentlichkeit."

Einnahmen und Leistungen der Kirche

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Ende Dezember beklagte Bischof Lehmann mal wieder sinkende Einnahmen und sieht die sozialen Leistungen der Kirche in Gefahr. Darüber berichteten verschiedene Zeitungen am 27.12.99. Lehmann, der sogar den Rückzug aus dem Krankenhauswesen, welches überhaupt nicht von der Kirche finanziert wird, androhte, wird in der Rheinpfalz, Süddeutschen und Stuttgarter Zeitung wie folgt zitiert: "Scharf kritisierte Lehmann Menschen, die aus der Kirche austreten, aber deren Dienstleistungen nutzten. Wenn wohlhabende Bürger aus Steuergründen die Kirche verließen, ihre Kinder aber auf katholische Schulen schickten, halte er das für ‚moralisch ekelhaft‘". IBKA-Mitglied Fritz Köhler schrieb an die Zeitungen die passende Antwort:

Gieriger Klerus

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Auch die Zeitschrift FINANZtest ließ sich vom Jammern der Kirchen erbarmen und veröffentlichte 8/99 den Artikel "Kirchensteuer: Wen die Kirchen künftig zur Kasse bitten wollen". Der damalige Regionalbeauftragte des IBKA in Hessen, Rolf Heinrich, klärte die "Finanzexperten" über die Kirchenfinanzierung auf (veröffentlicht in FINANZtest 11/99):

Kirchgeldinitiative in NRW vorerst [!] gescheitert

Rudolf Ladwig

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Im Rundbrief September 1999 (Heidensteuer, S. 12) berichtete Matthias Krause über Versuche der evangelischen Kirche, in sämtlichen Bundesländern auf eine Änderung der jeweiligen Landeskirchensteuergesetze hinzuwirken. Überall sollte ein "Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe" neu eingeführt werden - so, wie ihnen dies politisch in bereits 11 Bundesländern gelang.

Kirchenaustrittsgebühren

Wie einige Bundesländer den Austritt erschweren

Aus: IBKA Rundbrief März 2000

Egal, ob in einem Bundesland das Amtsgericht den Kirchenaustritt gebührenfrei beurkundet, oder in einem anderen das Standesamt dafür eine Gebühr von den Austretenden erhebt, in jedem Fall werden staatliche Behörden benötigt, um eine Angelegenheit der Mitgliederverwaltung der Kirchen zu organisieren.