MIZ 4/18 erschienen

100 Jahre Waldorfschule

Mit der umstrittenen Waldorfpädagogik setzt sich das neue Heft der MIZ auseinander. Vor 100 Jahren wurde die erste Waldorfschule eingerichtet, heute gibt es alleine in Deutschland über 200. Dahinter steht die Anthroposophie, eine von Rudolf Steiner begründete esoterische Weltanschauung. Im Editorial gelangt Gunnar Schedel zu der Einschätzung, dass die Anthroposophie durch ihre „niedrigschwelligen“ Angebote in den Bereichen Kindererziehung, Bio-Lebensmittel und Alternativmedizin gut an den „religiösen Supermarkt“ angepasst und insofern modern sei. Ihre Inhalte fußen hingegen auf dem Okkultismus des 19. Jahrhunderts und sind rückwärtsgewandt.

Ministerpräsident Kretschmann äußert sich über Staat und Kirche

Als Gastredner beim "Ökumenischen Dies" in Mannheim sprach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bundnis 90/Die Grünen) auch über die Kirchensteuer und die vom Grundgesetz geforderte Ablösung der Staatsleistungen. Dabei bekräftigte er die gängige Ansicht, wonach für eine Ablösung eine Summe zu zahlen wäre, die die jährliche Zahlung übersteigt. Dies sei nicht finanzierbar. Ferner äußerte er sich verwundert darüber, dass sich Atheisten, die gar keine Kirchensteuer zahlten, an der Steuer stören.

MIZ 3/18 erschienen

Revolution und Säkularismus

Mit der Novemberrevolution 1918 endete in Deutschland die Zeit der Staatskirchen. Die Suche nach der Rolle, die die beiden großen christlichen Kirchen in der Republik spielen sollten, gestaltete sich hingegen schwierig. Im Editorial verweist Christoph Lammers darauf, dass der Kompromiss der Weimarer Reichsverfassung lediglich die gesellschaftliche Entwicklung nachvollzog, aber für die Lösung zukünftiger weltanschaulicher Entwicklungen nicht taugte.

Die (Ab-)Speisung der Vielen oder: von Fensterreden und tätiger Reue

Ursula Neumann

Aus der im Moment wahrlich reichen Auswahl an mea-culpa-Beteuerungen hoher und höchster Geistlichkeit habe ich nicht zufällig eine von Kardinal Woelki ausgewählt. Denn es geht um einen Fall aus seiner Diözese. Näherhin um den Unterschied zwischen Sagen und Tun:

Missbrauch: Kardinal Woelki predigt schweigend vor Bischöfen

Kirchliche Betriebe dürfen Konfessionslose nicht grundsätzlich ausschließen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.10.2018 entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht mehr pauschal auf der Kirchenzugehörigkeit eines Bewerbers bestehen dürfen.

Die deutsche Rechtsprechung hat den Kirchen diese Form der Diskriminierung bisher erlaubt, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs war dies aber unhaltbar geworden. Das Urteil stellt insofern einen Meilenstein dar.

Siehe auch:

Päpstliches Eigentor

Ursula Neumann

Domradio Köln meldet am 26.09.18:

Papst Franziskus hat davor gewarnt, Fehlverhalten früherer Zeit ausschließlich nach heutigen Kriterien zu betrachten. Das gelte auch für den Umgang mit sexuellem Missbrauch…. In früheren Zeiten seien solche Vergehen überall verschwiegen worden; ‚auch in Familien, wo der Onkel die Nichte vergewaltigte, der Vater die Kinder - weil das eine riesengroße Schande war‘, so der Papst. So sei man leider im vergangenen Jahrhundert damit umgegangen.

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