Mein Ende gehört mir. Für das Recht auf assistierten Suizid

Letzte Hilfe

Podiumsdiskussion

Donnerstag, 26. Februar 2015, 20 Uhr
Jazz-Schmiede
Himmelgeister Straße 107G
40225 Düsseldorf
Eintritt: EUR 10,-- / 7,--

Darf der mündige Mensch, der sein Leben selbst in die Hand nimmt, nicht auch sein Sterben selbst in die Hand nehmen? Und soll ihn ein Arzt auf dem letzten Weg begleiten dürfen? Ginge es nach dem Willen der Bevölkerung, wäre Sterbehilfe längst umgesetzt: 87 Prozent der Deutschen finden, dass der Mensch selbst bestimmen soll, wann und wie er sterben möchte. Das Selbstbestimmungsrecht darf nicht enden, wenn es um den Tod geht! Die Politik hingegen ignoriert dieses klare Votum bislang: konservative Politiker kultivieren stattdessen überholte Vorurteile gegenüber dem Suizid. Gesundheitsminister Gröhe (CDU) plant derzeit sogar, die Sterbehilfe noch weiter einzuschränken als bislang und Ärzte zu kriminalisieren, die diese „letzte Hilfe“ leisten.
Die Podiumsdiskussion soll juristische, ethische und medizinische Positionen klären, vor dem Hintergrund eines humanistischen Menschenbildes und im internationalen Vergleich.

Lebenshilfe durch Sterbehilfe

Praktische Erfahrungen aus dem Ausland

Podiumsdiskussion

Montag, 2. Februar 2015, 18 bis 20 Uhr
Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums, Geschwister-Scholl-Straße 3, 10117 Berlin (direkt am S- und U-Bahnhof Friedrichstraße, nördliche Seite)

Mein Ende gehört mir“ sagen in Deutschland immer mehr Menschen, der Bundestag ringt um eine gesetzliche Regelung im Umgang mit der Beihilfe zur Selbsttötung. Wie aber gehen andere Länder damit um, wenn Menschen durch ärztliche Hand sterben wollen? Welche Erfahrungen machen sie mit dem ärztlich begleiteten Suizid? Zu diesen Fragen veranstaltet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) eine Podiumsdiskussion. Im Anschluss laden wir zu einem kleinen Umtrunk.

Es diskutieren Renate Künast (MdB), Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, und Bernhard Sutter, Vizepräsident der Sterbehilfegesellschaft EXIT Deutsche Schweiz. Außerdem sitzen auf dem Podium der niederländische Arzt und Präsident des europäischen Dachverbands Right-to-die-Europe, Dr. med. Aycke Smook, und Uwe-Christian Arnold, Arzt, Sterbehelfer und Buchautor („Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben“). Moderation: Dr. phil. Michael Schmidt-Salomon, gbs-Vorstandssprecher.

Veranstaltungbericht (hpd.de)

Sind Christen bessere Menschen?

Was Lesben und Schwule tun müssen, um in den Himmel zu kommen

Vortrag mit anschl. Diskussion im Rahmen des QUEER-LIFE Duisburg
Referent: der Autor, Publizist und Journalist Dr. Carsten Frerk (Berlin)

Freitag, 14. November 2014 – 19:00 Uhr
AStA-Keller | Uni Duisburg | Gebäude LF | Raum 030
Lotharstr. 65 | 47057 Duisburg (Neudorf)
Eintritt: frei

Für das Recht auf selbstbestimmtes Lebensende

Organisierte Sterbehilfe soll, wenn es nach den Kirchen und einigen Politikern geht, durch gesetzliche Verbote unterbunden werden. Hiergegen richtet sich mit Unterstützung prominenter Persönlichkeiten die Kampagne „Letzte Hilfe“, getragen von DGHS, gbs und IBKA. Zum Auftakt rollten Großplakate am 6. Oktober 2014 durch Berlin.

Mehr zum Thema:

Weitgehende Kriminalisierung von Sterbehilfe geplant

Atheistenverband gegen Kriminalisierung von Sterbehilfe

Politischer Leitfaden des IBKA: Selbstbestimmung

Weitgehende Kriminalisierung von Sterbehilfe geplant

Breites Bündnis von Organisationen fordert: Hilfe für selbstbestimmtes Lebensende muss straffrei bleiben

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat gefordert, jede Form „organisierter“ Suizidhilfe zu verbieten. Derartiges war bereits in der Vergangenheit bekannt geworden (s. IBKA-Pressemitteilung vom 11.12.2012), diesmal jedoch scheint die Union Ernst machen zu wollen. Aus Unionskreisen verlautet, dass für Februar kommenden Jahres ein Gesetzentwurf vorgelegt werden soll. Es ist damit zu rechnen, dass versucht wird, den ärztlich assistierten Suizid so weitgehend wie möglich unter Strafe zu stellen.

Demgegenüber hat sich ein breites Bündnis gegen die Kriminalisierungspläne formiert. Diesem gehören die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, der Humanistische Verband Deutschlands, die Giordano-Bruno-Stiftung, die Humanistische Union, der Bund für Geistesfreiheit Bayern, der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften sowie der IBKA an. In zehn Leitsätzen werden die Grundsätze eines selbstbestimmten Lebensendes formuliert. Zentrales Grundprinzip ist, dass der in freier Verantwortung geäußerte Wille zu respektieren ist und es möglich sein muss, dass Menschen Unterstützung für die Umsetzung ihres Willens erhalten.

Webseite des Bündnisses: www.mein-ende-gehoert-mir.de

Positionspapier: Kein Staatsanwalt am Sterbebett!

Konfessionslose: Bundestagsentscheidung zur Sterbehilfe missachtet Recht auf Selbstbestimmung (Update 13.11.2015)

WORLDWIDE DAY OF GENITAL AUTONOMY

Einladung zur Demo am 7. Mai in Köln

WWDoGA-Logo
Am 7. Mai jährt sich zum ersten Mal die Verkündung des Urteils des Kölner Landgerichtes, das auch die "Beschneidung" von Jungen als strafbare Körperverletzung bewertete und damit eine heftige, bis heute anhaltende Debatte auslöste.

Für diesen Jahrestag möchte der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V., alle UnterstützerInnen der Forderung nach einem zweijährigen Moratorium vom Juli des vergangenen Jahres und des schließlichen alternativen Gesetzentwurfes einladen, eine Demonstration zu Ehren der Rechte aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gemeinsam durchzuführen – dort, wo die Debatte einen ihrer wichtigsten Impulse erfuhr:

am 7.5. 2013 um 11 Uhr am Landgericht KÖLN
Die Website der Aktion

Atheistenverband gegen Kriminalisierung von Sterbehilfe

Pressemitteilung vom 11.12.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen Bestrebungen, Sterbehilfe zu kriminalisieren. "Wer sich aufgrund reiflicher Überlegung dazu entschließt, sein Leben zu beenden, sollte sich dazu fremder Hilfe bedienen können", sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. In diesem Zusammenhang kritisiert Hartmann den Beschluss des CDU-Bundesparteitags vom 5. Dezember 2012, auch unentgeltliche, aber geschäftsmäßig erbrachte Sterbehilfe unter Strafe zu stellen.

Knabenbeschneidung – akzeptiertes Ritual oder vorsätzliche Körperverletzung?

Vortrags- und Diskussionsveranstaltung

Dienstag, 16. Oktober 2012, 19:30 Uhr
Literaturhaus Berlin, Fasanenstraße 23, 10719 Berlin
Referenten: Prof. Rolf Herzberg und Rolf Stöckel
Der Eintritt ist frei.

Seit Monaten läuft nun eine kontroverse Debatte um die Strafbarkeit der Knabenbeschneidung. Zur weiteren Versachlichung der Debatte ist es gelungen, zwei prominente Vertreter für eine Informationsveranstaltung zu gewinnen.

Konfessionslose sehen Kinderrechte gestärkt

Pressemitteilung vom vom 28.06.2012

Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt das Urteil des Landgerichtes Köln zur Beschneidung aus religiösen Gründen.

"Es wurde Zeit, dass die Beschneidung als das gesehen wird, was sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen. Es ist dabei irrelevant, ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA. "Das Urteil stärkt die Rechte der Kinder vor religiösen Übergriffen. Eine Beschneidung ohne eine medizinische Notwendigkeit ist Körperverletzung."