"Sozialsteuer" als Bußgeld

Der Diskurs über die Kirchensteuer hat sich grundlegend verändert

Aus: MIZ 1/98

Anfang der 1990er Jahre war die Kirchensteuer das Symbol für ökonomische Macht und materielle Ausrichtung der Amtskirche. Der Mitgliedsbeitrag in Milliardenhöhe, eingetrieben vom Staat nach einem in Europa einzigartigen System, wurde von Atheisten wie Christen gleichermaßen kritisiert (wenn auch aus unterschiedlicher Motivation heraus), alternative Modelle wurden in die Diskussion geworfen und Hunderttausende entzogen sich den monatlichen Abzügen vom Lohn durch ihren Kirchenaustritt.

Die Kirche hat das Problem ausgesessen und Ende der 1990er Jahre hat die Debatte eine völlig neue Zielrichtung genommen: die Geldbeutel der Konfessionslosen sind wieder ins Visier geraten. Als argumentatives Brecheisen wird der Sozialbereich eingesetzt, dessen Krise (teilweise) den Menschen angelastet wird, die aus der Kirche ausgetreten sind. Die Behauptung ist natürlich so dreist wie falsch, doch seit Jahren stetig wiederholt fand sie allmählich Zugang zu den Medien und wird dort mittlerweile oft unkommentiert wiedergegeben. Nicht mehr die Kirche, die größte private Arbeitgeberin und Grundbesitzerin in der BRD, eine steinreiche Organisation, die noch dazu permanent mehr Geld aus den öffentlichen Kassen erhält, als sie für öffentliche Zwecke aufwendet, steht in der Kritik, sondern die Konfessionslosen stehen am Pranger, weil sie angeblich zwar das soziale Netz nutzen, sich aber an den Ausgaben nicht beteiligen, da sie ja keine Kirchensteuer zahlen. Als logische Konsequenz daraus ergibt sich die Forderung nach einer "Sozialsteuer" für all jene, die nicht Mitglied in einer Kirche sind.

Vor allem Unionspolitiker treten zunehmend häufiger für eine solche Sondersteuer ein. Ursprünglich entstand die Idee einer "Sozialsteuer" in der Debatte um die Abschaffung der Kirchensteuer. Sie lehnt sich an das "italienische Modell" an. In Italien gibt es keine Kirchensteuer wie in Deutschland, sondern alle Bürger sind zu einer (allerdings relativ niedrigen) Abgabe verpflichtet, über deren Verbleib sie jedoch selbst entscheiden können, d.h. sie können wählen, ob die Abgabe den Kirchen zufließt oder einer sozialen oder kulturellen Einrichtung. Von Kirchenkritikern wurde dieses Modell damals als Chance angesehen, den Kirchen den Geldhahn abzudrehen, da angenommen wurde, daß viele Menschen, auch Kirchenmitglieder, eher andere Organisationen bedenken würden. Für die Parteigänger der Kirchen war es eine Rückzugslinie, die angesichts der Umfrageergebnisse (die zeigten, daß die Mehrheit der Bevölkerung gegen eine Kirchensteuer eingestellt war) verhindern sollte, daß der staatliche Einzug von der Kirche zufließenden Beiträgen völlig abgeschafft würde.1 In dem Maße, wie die Kirchen in der Debatte über ihre Finanzen wieder Oberwasser gewannen, verlor die "Sozialsteuer" jedoch ihren Alternativcharakter und lebt nun als "Bußgeld" für Ausgetretene in christdemokratischen Wahlkampfreden fort. Der Ton wird dabei zusehends aggressiver. Der sächsische Sozialminister Hans Geisler sprach von "vordergründiger Schlitzohrigkeit", wenn Konfessionslose soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft nutzen, Bundesvorstandsmitglied Andreas Renner sah eine "Solidaritätslücke" und die CSU-Bundestagsabgeordnete Renate Blank geißelte den Kirchenaustritt als "unsoziales Ärgernis". Sie war es auch, die bei der Bundesregierung nachgefragt hatte, ob eine solche Konfessionslosen-Steuer nicht eingeführt werden könne.

Die Gegenargumente sind bekannt:

  • Da die Kirchensteuer eigentlich ein Mitgliedsbeitrag ist und keine "Religionspflicht" besteht, kann niemand vom Staat dafür mit einer Ersatzabgabe belastet werden; dies wäre ein unvorstellbarer Verstoß gegen die negative Religionsfreiheit. Bislang haben regierungsamtliche Stellen das auch immer eingeräumt und Forderungen nach einer "Sozialsteuer" mit Verweis darauf abgelehnt. In der Antwort der Bundesregierung auf den jüngsten Vorstoß von CSU-MdB Blank war hingegen nur noch von "Abgrenzungsproblemen" die Rede, während auf die verfassungsrechtliche Unmöglichkeit eines solchen "Bußgeldes" kein Bezug genommen wurde.
  • Auch die Sozialarbeit der Kirchen erfolgt nicht im staatlichen Auftrag. Zwar stellt eine öffentliche Aufgabe dar und wird deshalb im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips staatlich gefördert, doch bieten die Kirchen diese Dienste aus freien Stücken an. Wenn Konfessionslose - in "vordergründiger Schlitzohrigkeit" - diese Einrichtungen nutzen, liegt es oft genug daran, daß keine weltanschaulich neutralen Alternativen zur Verfügung stehen - was dem Staat vorzuwerfen wäre, nicht aber den Konfessionslosen. Denn in einem weltanschaulich neutralen Gemeinwesen sollte es selbstverständlich sein, daß mit einer sozialen Dienstleistung nicht gleich auch christliche Mission in Anspruch genommen werden muß.
  • Das Geld für ein Netz weltanschaulich neutraler Einrichtungen müßte angesichts der vielen Kirchenaustritte der letzten Jahre eigentlich da sein. Denn die Behauptung, die Nicht-Kirchensteuerzahler würden den Staatssäckel belasten, da dieser für Sozialleistungen aufkommen müsse, die ansonsten die Kirchen zahlten, ist unbegründet. Wer nachrechnet, wird schnell feststellen, daß es genau umgekehrt ist. 29% der Kirchensteuerlast können Kirchenmitglieder in ihrer Steuererklärung absetzen, d.h. in dieser Höhe erfährt der Staat einen Steuerausfall. Die Kirchen hingegen wenden nur ca. 10% ihrer Kirchensteuereinnahmen für öffentliche soziale Zwecke auf - woraus sich ergibt, daß der Staat bei diesem Geschäft drauflegt. Ein Kirchenaustritt entlastet also den Staat und dieser könnte das so mehr vereinnahmte Geld für Sozialeinrichtungen (in eigener oder der Regie weltlicher Träger) ausgeben.
  • Für den einzelnen Steuerzahler ist die Rechnung ähnlich: wer karitative Einrichtungen unterstützen will, kann dies direkt wesentlich effektiver tun als über die Kirchensteuer. Denn da nur rund 10% davon bei Kindergärten, Obdachlosenbetreuung oder Psychosozialer Beratung landen, hilft dort schon eine Spende von einem Bruchteil der gesparten Kirchensteuer effektiver.

Die Argumente dürften in der Union kaum unbekannt sein. Matthias Krause, der die Homepage atheismus.de unterhält, hat immer wieder diejenigen angeschrieben, die eine "Sozialsteuer" gefordert haben, zuletzt den baden-württembergischen Finanzminister Gerhard Mayer-Vorfelder. Antworten hat er nur selten erhalten; Gegenargumente hat bislang niemand vorgelegt. Ganz offensichtlich geht es nur darum, im Wahlkampfjahr einen Nebenkriegsschauplatz zu eröffnen und die Debatte um die Zukunft des Sozialstaates auf dem Rücken der Konfessionslosen auszutragen.

Die Kirchen halten sich in der Frage einer "Sozialsteuer" übrigens - von wenigen Ausnahmen abgesehen2 - vornehm zurück, ja gelegentlich treten kirchliche Amtsträger sogar als Gegner dieses Modells auf.3 Das können sie auch, denn fast ohne eigenes Zutun haben sie erreicht, daß einer Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs heute kaum noch die Rede ist. Und schon gar nicht vom Reichtum der Kirche, ihren Ländereien, Betrieben und Beteiligungen. Aber heißt es nicht schon in der Bibel: Selig sind die Reichen, denn ihnen wird gegeben werden.

gs

Anmerkungen:

1 Vgl. Forderung des CDU-Abgeordneten Romer Anfang 1992; MIZ 2/92, Internationale Rundschau, Meldung 1600.

2 Aus den höheren Etagen sind diesbezügliche Forderungen nur sehr selten zu hören; eine der wenigen Ausnahmen war der Eichstätter Bischof Mixa, der 1996 eine "Austrittsbuße für Kirchenabtrünnige" forderte. MIZ 4/97, Internationale Rundschau, Meldung 2331.

3 Wilhelm Schätzler, Sekretät der deutschen Bischofskonferenz, sprach sich in Focus 42/1993 gegen eine "Sozialabgabe für Konfessionslose" aus. Sein Gegenspieler in diesem Pro und Contra war der CDU-Politiker Andreas Renner, der eine solche forderte und dabei u.a. von einem "Entsolidarisierungsprozeß" sprach.