Atheisten: Verbot des betäubungslosen Schlachtens muss ohne Ausnahme gelten

Pressemitteilung vom 4. Februar 2021

(Oberursel) Das Ende der Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten fordert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

"Wie der Europäische Gerichtshof jüngst festgestellt hat, verstößt das ausnahmlose Verbot des betäubungslosen Schlachtens nicht gegen die Religionsfreiheit", erklärt René Hartmann, 1. Vorsitzender des IBKA in Oberursel. "Nach dem Urteil des Gerichtshofs bedeutet eine Pflicht zur Betäubung kein Verbot rituellen Schlachtens und verstößt daher nicht gegen die Freiheit der Religionsausübung."

Der Tierschutz dürfe nicht durch religiös begründete Ausnahmen unangemessen eingeschränkt werden.
Hartmann weiter: "Daher sind die zuständigen Regierungen und Behörden aufgefordert, künftig keine Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten zu erteilen."

Hintergrund:

Nach dem Tierschutzgesetz dürfen warmblütige Tiere nur nach vorheriger Betäubing geschlachtet werden. Für ein Schlachten ohne Betäubung können aus religiösen Gründen jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17. Dezember 2020 können EU-Staaten betäubungsloses Schächten verbieten.

Über den IBKA:

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

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