Grenzenlose Kirchensteuer-Abzocke in Berlin

Wenn es darum geht, Menschen, die mit der Kirche nichts mehr zu tun haben wollen, doch noch irgendwie das Geld aus der Tasche zu ziehen, ist die Kirchensteuerstelle Berlin sehr erfindungsreich. Bekannt sind Fälle, in denen neu Zugezogene aufgefordert wurden, ihren teilweise Jahrzehnte zurückliegenden Kirchenaustritt nachzuweisen. Wenn sie die Austrittsbescheinigung nicht mehr vorweisen konnten, wurden sie zur erneut zur Kasse gebeten und mussten zum zweiten Mal austreten.

Eine unangenehme Überraschung erleben auch Menschen aus Ländern ohne Kirchensteuer, die bei der Frage nach der Konfession beispielsweise „katholisch“ angeben und daraufhin feststellen, dass von ihrem Gehalt Kirchensteuer einbehalten wird.

Einen Schritt weiter ging die Kirchensteuerstelle Berlin nun bei beim Franzosen Thomas Bores, der bei seiner Anmeldung „keine Religion“ angegeben hatte: Sie fragte bei der Diözese in Frankreich nach und stellte fest, dass der Betreffende katholisch getauft worden war. Er hatte seit seiner Taufe als Kind, bei der nicht gefragt worden war, nie etwas mit der Kirche zu tun gehabt und war nun einigermaßen schockiert, als von seinem Gehalt Kirchensteuer einbehalten wurde.

Da es in Frankreich keine Kirchensteuer gibt, kann man auch nicht wie in Deutschland austreten. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich aus dem Taufregister streichen zu lassen. Um den Kirchenaustritt in Deutschland wird Bores allerdings nicht herum kommen, wenn er nicht weiter Kirchensteuer zahlen will. Auf seinem Blog hat er den Fall geschildert.

Siehe auch: Datenschutzverletzung zugunsten der Kirchen