"Kein Religionsunterricht an öffentlichen Schulen!"

von Andreas Dietz, 09.07.2024

Der Religionsunterricht als Schulfach ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Das ist an sich schon kritikwürdig. Der entsprechende Grundgesetzartikel hält aber eine weitere Besonderheit bereit, die jedem auffällt, der sich mit den rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen beschäftigt. Dort ist nämlich von einer Ausnahme die Rede, die es in der deutschen Schullandschaft praktisch aber gar nicht gibt. Auf diese nie realisierte Option macht jetzt eine Petition [von Jan Szymik] aufmerksam, die sich an die Kultusminister der Bundesländer richtet. [...]

Atheistenverband fordert: Religionsunterricht abschaffen!

Pressemitteilung vom 3. Juni 2024

Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist der falsche Weg

Konfessionslosenverband IBKA e.V. fordert integrativen Unterricht in Lebensgestaltung, Ethik, Religions- und Weltanschauungskunde

Anlässlich der vom 3. bis 5. Juni 2024 an der Evangelischen Akademie Loccum stattfindenden Tagung zum Stand des islamischen Religionsunterrichts fordert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) ein Ende der Trennung der Schülerinnen und Schüler nach den Bekenntnissen ihrer Eltern.

Datenschutzinformation für die AG Schule

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der fachlichen Beratung durch die AG Schule des IBKA e.V. zur Wahrung der Religionsfreiheit im Kontext Schule.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a DSGVO (Einwilligung) erhoben.

Der IBKA behält sich vor, dass Begebenheiten aus der Beratung in anonymisierter Form in seine Verlautbarungen, Publikationen und Interessenpolitik einfließen.

Atheisten protestieren gegen Finanzierung des Religionsunterrichts durch den Staat

Pressemitteilung vom 12. Februar 2021

(Berlin) Neun Millionen Euro aus dem allgemeinen Steueraufkommen wird das Land Berlin in diesem Jahr für den katholischen Religionsunterricht an staatlichen Schulen bezahlen. Dies kritisiert der Berlin-Brandenburger Landesverband des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). Während das Vermögen des Erzbistums erneut angewachsen ist, bleibt sein finanzieller Eigenanteil am Religionsunterricht mit 5,6 Millionen Euro weit unter dem staatlichen Beitrag.

Konfessionslose wollen bekenntnisfreie Schulen

Pressemitteilung vom 27.11.2019

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert die Einrichtung bekenntnisfreier Schulen. „In bekenntnisfreien Schulen gibt es keinen konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach“, sagte René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA. „Dies ermöglicht es, im Unterricht in neutraler Weise über verschiedene Religionen und Weltanschauungen zu informieren, ohne die Schülerinnen und Schüler nach Konfession zu trennen. Diese Trennung stellt einen Anachronismus dar. Darüber hinaus verstößt ein konfessionsgebundener Unterricht in öffentlichen Schulen gegen das Neutralitätsgebot.“

Elly-Heuss-Knapp-Schule, die Zweite

Einschränkung von Grundrechten an staatlichem Berufskolleg in Düsseldorf

30. Januar 2018

Im Dezember schrieb die AG Schule einen offenen Brief an den Schulleiter Ludger Traud der Elly-Heuss-Knapp Schule in Düsseldorf. Er erhielt die Chance zur Äußerung, ob und wie er in seiner Einrichtung die absolute Freiwilligkeit der Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht gewährleistet.

Traud bat per E-Mail um mehr Zeit für die Beantwortung - der ursprünglich ihm gesetzte Termin war der 8. Januar 2018. Ihm wurde eine Fristverlängerung bis zum 23. Januar gewährt, die er aber ungenutzt verstreichen ließ.