Bericht vom dritten Tag der International Atheist Convention, 24. Mai 2015
von Carlos Zydorek und Jan Hedrich
Der dritte und letzte Tag der Convention begann mit einem Beitrag über die bayrische Feiertagsgesetzgebung, unter anderem gefolgt von Referaten zum Dschihad in Afrika sowie einem Vergleich der "gottlosen" Verfassung der USA mit der tatsächlichen Verquickung von Staat und Religion und der daraus resultierenden Tätigkeit der "Freedom From Religion Foundation" (FFRF).
Assunta Tammelleo
Auf die besondere Feiertagsgesetzgebung in deutschen Bundesländern und im Speziellen in Bayern machte Assunta Tammelleo vom "Bund für Geistesfreiheit" (bfg) München aufmerksam.
Zunächst stellte sie dar, dass an den sogenannten stillen Feiertagen, wie beispielsweise an Karfreitag, öffentliche Tanzveranstaltungen gesetzlich verboten seien, selbst wenn sie in geschlossenen Räumen stattfänden und alle üblichen Lärmauflagen einhielten. Um gegen diese den Anders- und Nichtgläubigen gegenüber intoleranten Vorschriften vorzugehen, habe sich der bfg 2007 entschlossen, an Karfreitag eine "Religionsfreie Zone" einzurichten, um ein Bußgeldverfahren zu provozieren. Dies sei die notwendige Voraussetzung, um als betroffene Organisation gegen die Feiertagsgesetzgebung zu klagen. Eine besondere Herausforderung sei gewesen, angesichts hunderter anderer illegaler Feiern auf sich aufmerksam zu machen. Dank der Empörung der katholischen Kirche (die Religionsfreie Zone käme einer "Aufforderung zum Rammeln" gleich) sei es gelungen, die Höchststrafe von 10.000 Euro bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften angedroht zu bekommen. Und tatsächlich folgte ein Bußgeldbescheid von 300 Euro. Damit habe sich der bfg durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt, wo die Feststellungsklage bereits seit 2010 aus unerfindlichen Gründen ruhe.
Tammeleo gab abschließend zu bedenken, dass auch angesichts der zahlreichen übrigen Tage im Jahr, an denen kein Tanzverbot bestehe, solche religiös motivierten Vorschriften einen Weg für Forderungen anderer Religionsgemeinschaften vorzeichneten, ihrerseits eigene Feiertage gesetzlich schützen zu lassen. In Bayern gebe es sogar immer wieder Versuche, die restriktive Gesetzgebung noch weiter auszubauen.