Kirchenaustritt zur Staatssanierung?

Pressemitteilung vom 21.03.2006

Konfessionslosenverband wendet sich gegen die Einführung von Gebühren beim Kirchenaustritt in NRW

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen eine in NRW geplante Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr.

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung, welcher am 21. März 06 im Kabinett beraten wird, sieht vor, zukünftig eine Gebühr von 30 Euro vom Kirchenaustrittswilligen zu verlangen. Diese Gebühr würde bei den zuständigen Amtsgerichten, für die Annahme der Austrittserklärung und die Unterrichtung der Kirchen, anfällig werden.

Der IBKA sieht darin eine unzulässige Einschränkung der durch Artikel 4 des Grundgesetzes garantierten Weltanschauungsfreiheit.

Nach dem Vereinsrecht stellen Austrittsgebühren eines Vereins eine sogenannte "unzulässige Erschwerung des Austritts" dar und dürfen aus diesem Grunde nicht erhoben werden.

Dem Austrittswilligen, der zumeist schon im Kindesalter durch die Taufe und damit ohne eigene Willenserklärung die Kirchenmitgliedschaft aufgezwungen wurde, ist durch Austrittsgebühren die Verwirklichung seines Grundrechtes auf Weltanschauungsfreiheit erschwert.

Der Gesetzentwurf sieht zudem in seiner jetzigen Form keine Möglichkeiten für Ermäßigungen vor.

"Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Bezieher niedriger Einkommen stellen diese 30 Euro oft eine soziale Härte dar, so dass die Verwirklichung des Austrittswunsches dadurch be- oder gar verhindert wird", so Rudolf Ladwig, 1. Vorsitzender des IBKA.

Die Kirche und Ihr Geld

Wie wird die Kirchensteuer verwendet?

Viele glauben, der Großteil der Kirchensteuer komme sozialen Zwecken zugute. Das ist jedoch falsch: In Wirklichkeit werden zwei Drittel der Kirchensteuer für die Bezahlung von Pfarrern und Kirchenpersonal verbraucht. In keinem anderen Land der Welt verdienen Pfarrer so viel wie bei uns: etwa 4000 Euro im Monat. Ihre Besoldung und Versorgung entspricht der eines Regierungsdirektors.

Kirchensteuereinnahmen 2003 gestiegen

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Wie immer jammern die beiden großen Kirchen über Sparmaßnah­men, zu denen sie wegen dramatisch sin­kender Kirchen­steuern gezwungen wären. Die Tages­zeitungen berichteten gerne und aus­führlich über die angeblich Not leiden­den Organisationen.

Die Veröffentlichung der tatsächlichen Kirchensteuerzahlen ist der Presse jedoch meist nur ein paar Zeilen wert: Nach einer ddp-Meldung vom 9.4.2004 waren die Kirchensteuer-einnahmen im Jahr 2003 nicht stark gesunken, sondern stiegen für die katholische Kirche sogar um 55,7 Mio. Euro auf 4,5 Mrd. Euro. Das ist eine Steigerung um 1,25 %.

Die evangelischen Kirchen verzeich­neten einen leichten Verlust von 52 Mio. Euro (1,3 %) auf 4,13 Mrd. Euro.

Ablösung der kirchlichen Baulast in Hessen

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Am 17. Dezember 2003 unterzeichne­ten das Land Hessen und die Landes­kirchen einen Vertrag, der es erlaubt, ein Jahrhunderte altes "Recht" neu zu regeln. Es geht dabei um die so genannte Baulast, eine angebliche "Pflicht" der öffentlichen Hand, sich finanziell am Bau und Unter­halt kirch­licher Gebäude zu beteiligen oder die Kosten gar komplett zu übernehmen. Selbst wenn keine vertrag­liche oder gesetzliche Regelung besteht, können die Kirchengemeinden auf Grund ihrer in der Vergangenheit kontinuierlich angemelde­ten Ansprüche auch heute noch Geld für die Instandsetzung von Kirchen und Pfarrhäusern einfordern.

Kirchensteuerprivileg ausbauen?

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Zu Ostern meldeten sich wieder zahlreiche Politiker in den Medien, um ihre brennende Sorge um die Kirchen­einnahmen und -mitgliedszahlen kund zu tun. Christa Nickels, kirchenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen regte an, zusätz­liches Vermögen und gut situierte Rentner in die Steuer einzubeziehen. Bisher ist die Kirchensteuer an die Lohn- und Einkom­mensteuer gekoppelt; Rentner ohne zu versteuerndes Einkommen zahlen keine Kirchensteuer.

Das Märchen von der sinkenden Kirchensteuer

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2003

Besonders deutlich machte am 25.9.03 ein Artikel der Frankfurter Neuen Presse, wie Kir­chen­propaganda funktioniert. In dem Artikel ging es laut Überschrift um massiven Einbruch bei der Kirchensteuer bei der evangelischen Kirche in Hessen. Liest man aber den Artikel genau, erkennt man, dass die Kirchensteuer­einnahmen lediglich im Verhältnis zu den viel zu überhöht angesetzten Plan­zahlen "sanken":