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FAQ Kirchenaustritt

Staat und Religion allgemein

Fragen und Antworten zum Kirchenaustritt in Deutschland

Stand: 30.06.2016

  • 1. Warum überhaupt austreten?
  • 2. Wo muss der Kirchenaustritt erklärt werden?
  • 3. Wie geht der Austritt vor sich?
  • 4. Ab welchem Lebensjahr kann der Austritt erklärt werden?
  • 5. Welche Dokumente müssen beim Austritt vorgelegt werden?
  • 6. Muss der Austritt begründet werden?
  • 7. Werden für die Austrittserklärung Gebühren verlangt?
  • 7.1 Ich kann mir die Austrittsgebühr nicht leisten. Kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden?
  • 8. Kann der Austritt auch schriftlich per Post erklärt werden?
  • 9. Wie kann man im Gefängnis austreten?
  • 10. Wann wird der Austritt wirksam?
  • 11. Kann eine Familie gemeinsam austreten?
  • 12. Kann ich Taufpatin/Taufpate sein, auch wenn ich ausgetreten bin? Kann ich kirchlich getraut werden, wenn mein/e Partner/in in der Kirche ist?
  • 13. Kann es passieren, dass ich für meine/n Ehepartner/in Kirchensteuer zahlen muss, obwohl ich selbst ausgetreten bin oder nie in der Kirche war?
  • 14. Wie sieht es mit dem Begräbnis aus, wenn ich ausgetreten bin?
  • 15. Wie kann man außerhalb Deutschlands austreten?
  • 16. Wir wollen aus der Kirche austreten, möchten aber unser Kind taufen lassen, damit ihm später keine Nachteile entstehen.

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  • 1. Warum überhaupt austreten? ›
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