Kirche und Geld

Softer oder cooler Kirchenaustritt nach Konz?

Jährlich gibt Franz Konz sein nach ihm benanntes Arbeitsbuch zur Steuer­erklärung mit „den besten Steuertipps“ heraus. Aber empfiehlt er auch den Kirchenaustritt als Steuersparmodell? Nicht wirklich. Konz spielt den Moralapostel und versucht, Austritts­willigen ein schlechtes Gewissen einzureden.

Verfassungsbeschwerde gegen Kirchenaustrittsgebühr

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Pressemitteilung vom 06.11.2007

30 Euro werden in Nordrhein-Westfalen beim Kirchenaustritt fällig. Gegen diese Gebühr wurde nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Der in Köln ansässige Beschwerdeführer, der vorläufig ungenannt bleiben möchte, sieht in der Gebühr eine unzulässige Erschwerung des Austritts. Dies verstößt nach seiner Auffassung gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

Grundrechte wichtiger als Kirchenfinanzierung

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Pressemitteilung vom 06.11.2006

Im Rahmen der von der regierenden Koalition geplanten Unternehmenssteuerreform ist beabsichtigt, den Banken die Aufgabe zuzuweisen, eine an die Abgeltungssteuer von Kapitalerträgen gekoppelte Kirchensteuer abzuführen. Hierzu sollen die Steuerpflichtigen verpflichtet werden, gegenüber ihrer Bank eine Bescheinigung über die Kirchenmitgliedschaft vorzulegen.

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) erklärt dazu:

Kirchenaustritt zur Staatssanierung?

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Pressemitteilung vom 21.03.2006

Konfessionslosenverband wendet sich gegen die Einführung von Gebühren beim Kirchenaustritt in NRW

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wendet sich gegen eine in NRW geplante Einführung einer Kirchenaustrittsgebühr.

Interview mit Carsten Frerk

Interview mit Carsten Frerk aus Junge Welt zu seinem neuen Buch Caritas und Diakonie in Deutschland. (22.06.2005)

Steuerberater müssen nicht auf Kirchenaustritt hinweisen

Ellen Kühl-Murges

Am 16. März 05 wurde ein Gerichts­urteil des Oberlandesgerichts Köln veröffentlicht, in dem es darum ging, dass ein Ehepaar keinen Schadensersatz­anspruch gegenüber dem Steuerberater hat, der versäumt hatte, darauf hinzu­weisen, dass ein Kirchenaustritt eine finanzielle Besserstellung dieses Ehe­paars ermöglicht hätte.

Die Kirche und Ihr Geld

Wie wird die Kirchensteuer verwendet?

Viele glauben, der Großteil der Kirchensteuer komme sozialen Zwecken zugute. Das ist jedoch falsch: In Wirklichkeit werden zwei Drittel der Kirchensteuer für die Bezahlung von Pfarrern und Kirchenpersonal verbraucht. In keinem anderen Land der Welt verdienen Pfarrer so viel wie bei uns: etwa 4000 Euro im Monat. Ihre Besoldung und Versorgung entspricht der eines Regierungsdirektors.

Kirchgeld erneut bestätigt

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2004

Immer wieder wird beim IBKA angefragt, ob es sinnvoll ist, gegen das Kirchgeld in glaubens­verschiedener Ehe zu klagen. Jetzt hat erneut ein Gericht eben diese kirchliche und von den Ländern mit Gesetzen legitimierte Praxis, beim Nichtmitglied für den Ehepartner zu kassieren, bestätigt. Das Finanzgericht Düsseldorf stellte klar, dass keine Ver­stöße gegen Grundrechte erkennbar seien. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht schon 1965 festgelegt, dass die Kirchen nur ihre Mitglieder besteuern dür­ften. Maßstab für deren Leistungsfähigkeit sei aber ihr "Lebensführungsaufwand". Und der sei nun mal vom gemeinsamen Ehe-Einkommen abhängig. Diese Ausführungen übertrugen die Richter sodann auf das Kirchgeld.

Der IBKA empfiehlt in solchen Fällen also weiterhin den Kirchenaustritt des verbliebenen Mitgliedes.

Kirche und Geld

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2004

Kirchensteuereinnahmen 2003 gestiegen

Wie immer jammern die beiden großen Kirchen über Sparmaßnah­men, zu denen sie wegen dramatisch sin­kender Kirchen­steuern gezwungen wären. Die Tages­zeitungen berichteten gerne und aus­führlich über die angeblich Not leiden­den Organisationen.

Das Märchen von der sinkenden Kirchensteuer

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2003

Besonders deutlich machte am 25.9.03 ein Artikel der Frankfurter Neuen Presse, wie Kir­chen­propaganda funktioniert. In dem Artikel ging es laut Überschrift um massiven Einbruch bei der Kirchensteuer bei der evangelischen Kirche in Hessen. Liest man aber den Artikel genau, erkennt man, dass die Kirchensteuer­einnahmen lediglich im Verhältnis zu den viel zu überhöht angesetzten Plan­zahlen "sanken":

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