Erwin Fischer: Stationen seines Lebens

Erwin Fischer, geboren 1904 in Reutlingen, trat 1919 aus der Kirche aus. Von 1922-1925 studierte er Rechtswissenschaften in München, Hamburg und Berlin; er war Mitglied einer Vereinigung sozialdemokratischer Juristen; seit 1930 war er in Berlin als Rechtsanwalt tätig, seit Oktober 1930 auch als Geschäftsführer der Deutschen Hochschule für Politik.

1933 wurde er aus diesem Amt entlassen, zudem wegen seiner SPD-Mitgliedschaft mit einem Vorlesungsverbot belegt. Im Mai 1933 beantragte Erwin Fischer die Mitgliedschaft in der NSDAP und wurde 1935 in die Partei aufgenommen. Zudem hat er ab 1937 als Ortsgruppenleiter für die NS-Volkswohlfahrt gewirkt und ab 1941 als nebenamtlicher Referent der kulturpolitischen Abteilung des Deutschen Gemeindetages.

Während der Nazi-Zeit arbeitete er auch als Anwalt, 1942 wurde er zur Wehrmacht eingezogen.

Nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft 1945 ließ sich Erwin Fischer in Ulm nieder.

1947 wurde er - ausweislich der im Staatsarchiv Ludwigsburg befindlichen Spruchkammerakte - in einem Entnazifizierungsverfahren als "belastet" angeklagt und in einer niedrigeren Vorwurfskategorie als "Mitläufer" zu einer Geldstrafe verurteilt. Fischer hat etliche entlastende Zeugenaussagen in das Verfahren eingebracht, deren Überprüfung heute vermutlich nur mit erheblichem Rechercheaufwand und zweifelhaften Erfolgsausichten noch möglich ist. Sämtliche Zeugenaussagen bescheinigten Erwin Fischer, der Ideologie des Regimes ablehnend gegenüber gestanden zu haben. Fischer soll es danach u.a. (zunächst?) erfolgreich als geschäftsführender Verbandsleiter des „Reichsverbandes für Volksmusik e.V.“ verhindert haben, dass explizites Naziliedgut in das Pflichtrepertoire der dort organisierten 12000 Orchester, Kapellen und Musikgemeinschaften hätte aufgenommen werden müssen. Für die Behinderung dessen soll Fischer einen Verweis durch das Propagandaministerium erhalten haben. Erwin Fischer sei immer wieder aufgrund nicht regimekonformen Verhaltens und seiner "belastenden" sozialdemokratischen Vergangenheit von Entlassung bedroht gewesen. Fischer trat der NS-Juristenvereinigung nicht bei. Fischer vertrat die Interessen des von den Nazis verfemten Komponisten Paul Hindemith in einem Rechtsstreit. Fischers ehemaliger Lehrer Gustav Wyneken, eine Leitfigur der reformpädagogischen Bewegung, hielt es in seiner Zeugenaussage 1947 explizit für erforderlich, klarzustellen, der bereits 1919 erfolgte Kirchenaustritt Fischers habe nichts mit seiner späteren NSDAP-Mitgliedschaft zu tun.

In Würdigung der Spruchkammerakte besteht bislang keinerlei Indiz für eine ideologische NS-Belastung Fischers. Erwin Fischer hat offenbar in seinem weiteren Leben in sämtlichen von ihm veranlassten biographischen Darstellungen seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen nie erwähnt. Von den heute noch lebenden Freunden sagte zudem bislang niemand aus, diese Fakten seien je ein privater Gesprächsinhalt gewesen.

Nach seiner Wiederzulassung als Anwalt gründete Fischer die "Gesellschaft für Bürgerrechte" und gehörte auch zu den Gründungsmitgliedern der Humanistischen Union (1961). 1993 wurde er von der HU mit dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet.

Als Anwalt führte er mehrere Verfahren, in denen es um die Verteidigung der Bürgerrechte, insbesondere von Konfessionslosen und Andersgläubigen ging. So brachte er 1959 die Verfassungsbeschwerde eines im so genannten Rentenkonkubinat lebenden Paares vor das Bundesverfassungsgericht. 1965 erreichte er einen BVerfG-Beschluss, wonach die gesetzlichen Bestimmungen, welche die Kirchensteuer eines Angehörigen einer steuerberechtigten Religionsgesellschaft unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten bemessen und diesen für die Bezahlung in Anspruch nehmen, auch wenn dieser kein Mitglied der betreffenden Kirche ist, als verfassungswidrig einzustufen sind.

Mit seinem Buch "Trennung von Staat und Kirche", das 1964 erstmals erschien, formulierte er präzise seine Zielvorstellung einer modernen Gesellschaft, in der es keine Privilegien für bestimmte Religionsgemeinschaften mehr geben sollte. Damit wurde er zu einem der Vordenker für eine Reform des so genannten Staatskirchenrechts - die bis heute nicht erfüllt ist.

Von 2000 bis 2006 verlieh der IBKA den nach ihm benannten Erwin-Fischer-Preis.