Mit Brian gegen das Feiertagsgesetz

Rainer Ponitka

Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ (RiR) – der auch etliche IBKA-Mitglieder angehören – hat am 30 Juni des Jahres Verfassungsbeschwerde gegen das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen erhoben. Seit dem Jahr 2013 führt sie regelmäßig den Film „Das Leben des Brian“ außerhalb der eigenen Wohnung vor – obwohl dieses am Karfreitag untersagt ist.

Der bfg mÜnchen initiierte den Protest gegen die Feiertagsgesetzgebung durch öffentliche Filmvorführungen und der Einladung zur „Heidenspaßparty“ mit anschließendem „Schokoladenbuffet“ und erhielt im Jahr 2007 einen Bußgeldbescheid von der Stadt München.

Die Münchener wehrten sich gegen den Bescheid und schließlich legten Sie Verfassungsbeschwerde ein. Seit dem 2009 soll diese verhandelt werden, doch das schoben die Richter bis heute vor sich her.

Der Landesverband NRW des IBKA griff die bayrische Idee auf und mietete in den Jahren 2008 bis 2015 das Kölner Filmhauskino zur Vorführung von für den „stillen Feiertag“ zensierten Filmen. Doch selbst als der IBKA an einem Karfreitag zum Kostümball einlud und versprach: „Wer lediglich mit Dornenkrone, Lendenschurz und Lattengerüst bekleidet erscheint, erhält freien Eintritt!“ kümmerten sich die Ordnungsbehörden nicht darum und ließen den IBKA gewähren.

„RiR“ führen seit 2013 „Das Leben des Brian“ auf und bekamen bereits im ersten Jahr erfolgreich einen Bußgeldbescheid, der allerdings aufgehoben wurde. Der Bescheid des zweiten Jahres blieb bestehen; die Religionsfreien legten Widerspruch ein. Das zuständige Amtsgericht verwarf den Widerspruch und damit ist der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei.

Die Karlsruher Richter sind nun gehalten, die Verfassungsmäßigkeit der Feiertagsgesetze in Bayern und Nordrhein-Westfalen zu prüfen.