2004 - Meldungen 3399-3418

Europa

Deutschland

  • (3399) Frankfurt/Main. Auch wenn der Unterrichtsstoff an staatlichen Schulen nicht den Glaubensgrundsätzen der Eltern entspricht, müssen die Kinder die Schule besuchen. Das entschied das Hessischen Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 2 Ss 139/04). Im vorliegenden Fall gehörten die Eltern einer Glaubensgemeinschaft an, die wortgetreu der Bibel folgt. Seit August 2001 hatte die Mutter ihre damals fünf schulpflichtigen Kinder zu Hause unterrichtet, weil die Eltern mit den Inhalten des Religions- und Sexualkunde-Unterrichts nicht einverstanden waren.

    Die Richter urteilten nun, dass die Lehrinhalte an staatlichen Schulen nicht den elterlichen Ansichten entsprechen müssen. Aus der Glaubensfreiheit folge kein Anspruch, sich nicht mit wissenschaftlichen Erkenntnissen befassen zu müssen, die der eigenen religiösen Überzeugung widersprechen. Die Richter beließen es jedoch bei einer Verwarnung mit Strafandrohung, weil die Eltern aus ihrer Sicht das Beste für ihre Kinder wollten. Das Hessische Schulgesetz sieht für Eltern, die ihre Kinder der Schulpflicht entziehen, Geld- oder Haftstrafen von bis zu sechs Monaten vor. (Tagesschau, 29.7.04)

  • (3400) München. Obwohl der Landesrechnungshof die luxuriöse Ausstattung der Theologie an den bayerischen Universitäten gerügt hat und Bayern auch das einzige Bundesland ist, in dem (in der 3. und 4. Jahrgangsstufe) der Religionsunterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, hat sich die bayrische Landesregierung nicht dazu durchringen können, auch im religiösen Bereich ihren angeblich so eisernen Sparwillen zu demonstrieren. Die vorgeschlagene Streichung von vier theologischen Fakultäten in Passau, Augsburg, Bamberg und Nürnberg-Erlangen wurde von der Staatskanzlei konterkariert. Einzig die Zusammenlegung der letztgenannten Fakultäten in Bamberg scheint sicher. Entgegen der ursprünglichen Absicht wird auch die dritte Religionsstunde nicht gestrichen, weil die bayerischen Bischöfe und katholische Verbände massiven Druck gemacht und die Kraftprobe gewonnen haben. Ihr Hauptargument klang auch allzu plausibel in christlich-sozialen Köpfen: Nach den wiederholt publik gewordenen Ausbrüchen von Gewalt an der Schule brauche es dort mehr moralische Orientierung, und diese könne eben nur der Religionsunterricht garantieren. (Süddeutsche Zeitung, 3.4. und 7.4.04)

    Die Freigeistige Rundschau kommentierte: Dass die Gewalttäter in Bad Reichenhall, Metten und Freising allesamt Katholiken waren - der Mörder einer Lehrerin an einem katholischen Gymnasium in Görlitz hatte sogar tags zuvor in einer Kirche für das Gelingen seiner Tat gebetet - scheinen die staatlichen wie kirchlichen Würdenträger ebenso zu ignorieren wie den Umstand, dass ausgerechnet gläubige Katholiken an gefälschten Beitrittserklärungen in der Münchner CSU mitgewirkt haben. Der nun verurteilte und aus dem Finanzministerium ausgeschiedene Christ(ian) Baretti hatte sich sogar in den Pfarrgemeinderat wählen lassen, und jener langjährige niederbayerische Landtagsabgeordnete, der vom Landtag aus für rund 10.000 Euro Sextelefonate geführt hatte, litt nicht unter einem Mangel, sondern offenbar unter einem Überfluss an religiöser Erziehung.

  • (3401) Berlin. Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) will einheitliche Anforderungen an die kirchliche Bindung von Mitarbeitern formulieren, die für alle Einrichtungen der Kirche und Diakonie gelten sollen. Während Diakonie-Präsident Jürgen Gohde die Pläne begrüßte, halten Mitarbeitervertretungen und ver.di sie für überflüssig und schädlich.

    Der Rat der EKD wollte ursprünglich im September über den vom Kirchenamt erarbeiteten Entwurf für eine "Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (...) über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihres Diakonischen Werkes" entscheiden. Nach den Protesten aus der Mitarbeiterschaft werde sich die Beschlussfassung aber mindestens auf Ende des Jahres verschieben, sagte der Leiter des Arbeitsrechtsreferats im EKD-Kirchenamt, Detlev Fey.

    Die Loyalitätsrichtlinie soll dem Entwurf zufolge für alle Beschäftigten gelten, die nicht Amtsträger (z. B. Pfarrer) oder Kirchenbeamte sind, also für rund 620.000 der 650.000 in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In den sechs Paragrafen des Entwurfs wird geregelt, in welcher Form die Beschäftigten daran mitwirken sollen, "im Rahmen ihrer Arbeit das Evangelium zu verkünden": "Diese Verpflichtung bildet die Grundlage der Pflichten und Rechte von Anstellungsträgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern."

    Im Einzelnen geht es in dem Papier um Einstellungsvoraussetzungen, Anforderungen an Beschäftigte während des Arbeitsverhältnisses sowie mögliche Sanktionen. Es werden allgemeine Grundsätze definiert und differenzierte Anforderungen an bestimmte Gruppen von Mitarbeitern benannt. Ursprünglich wurde von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet, dass sie "Schrift und Bekenntnis wahren und ihrem Handeln zugrunde legen", so der Entwurf. Nach einem Treffen der EKD-Juristen mit Vertretern aus den Landeskirchen, der Diakonie und der Arbeitnehmerschaft soll die Richtlinie an dieser Stelle jedoch differenziert werden, da eine solche Forderung an alle Mitarbeitenden realitätsfern sei. Deshalb werde man drei Gruppen unterscheiden, an die unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt würden. So erwarte man von konfessionslosen Mitarbeitern in der Diakonie lediglich, die christliche Prägung ihrer Einrichtung zu respektieren. Mitglieder der evangelischen Kirche sollen dagegen "in ihrem Dienst das Evangelium bezeugen".

    Grundsätzlich sollen alle Mitarbeiter in Kirche und Diakonie einer Gliedkirche der EKD oder einer anderen Kirche angehören, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Das sind zum Beispiel die anglikanische Kirche und die evangelisch-methodistische Kirche. Unabdingbar ist diese Voraussetzung aber nur für Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung (als z.B. für Religionslehrer) oder leitendes Personal. Diese Gruppe von Beschäftigten hat ihre Loyalität auch durch ihre "inner- und außerdienstliche Lebensführung" zu erweisen. In den anderen Bereichen reicht als Einstellungsvoraussetzung die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK), der auch die katholische Kirche angehört. Über die Einstellung konfessionsloser Mitarbeiter sagt die Richtlinie nichts aus. Als ungeeignet gilt, wer aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, ohne in eine Kirche der ACK übergetreten zu sein. Der Austritt aus einer Kirche der ACK kann, muss aber nicht ein Hinderungsgrund sein, einen Bewerber einzustellen.

    Kritiker beurteilen die geplante Loyalitätsrichtlinie als "Verschärfung bereits bestehender Regelungen". Das normale Arbeitsrecht biete genügend Möglichkeiten, auch Loyalitätspflichten im kirchlichen Bereich zu formulieren, argumentierte beispielsweise Renate Richter, die ver.di-Kirchenbeauftragte. Der Vorsitzende der Gesamt-Mitarbeitervertretung der Diakonie in Hessen-Nassau, Erhard Schleitzer, erklärte, er registriere in den Belegschaften eine "breite Ablehnung". Im Berufs-alltag, so die Befürchtung, werde die Frage der Kirchenmitgliedschaft zur Disziplinierung eingesetzt. "Diese Erfahrung machen wir schon", sagt der langjährige Mitarbeitervertreter. "In einer Reihe von Einrichtungen werden konfessionslose Mitarbeiter stets befristet eingestellt. Verlängert wird der Vertrag nur, wenn der- oder diejenige in die Kirche eintritt." In den neuen Ländern hingegen gehe die Frage der Kirchenmitgliedschaft häufig an der Realität vorbei. Manche Einrichtung im Osten Berlins oder in Mecklenburg arbeite mit weniger als zehn Prozent kirchlichen Mitarbeitern. Zudem, argumentiert Schleitzer, "passt die Richtlinie nicht in die Beschäftigungsstruktur der Diakonie". Krankenhäuser und Kindergärten würden aus öffentlichen Mitteln und nicht aus Kirchengeldern refinanziert. Die Zeit, in der Diakonissen die Einrichtungen prägten, sei vorbei. Die Richtlinie stelle nur einen weiteren Versuch dar, "die Sonderstellung der Kirche zu festigen". (epd, 17.8.04)

  • (3402) Hamburg. Der katholische Sozialverband Caritas hat angekündigt, aufgrund der Hartz-IV-Regelung mehrere tausend neuer Jobs schaffen zu wollen. Vor allem junge Langzeitarbeitslose könnten, so die Caritas, in der Alten- und Krankenpflege tätig werden. Die Pläne sind jedoch nicht auf einhellige Zustimmung gestoßen. Bei einem Stundenlohn von zwei Euro sei das Ausbeutung, erklärte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland, gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Dirk Niebel sprach in diesem Zusammenhang von einer "Zwangsverpflichtung mit Almosenaufschlag". Die Leistungsbezieher würden "unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit" ausgenutzt. (NDR, 6.8.04)

  • (3403) München. Der 1992 seines Amtes enthobene Pfarrer Willibald Glas (76) ist mit dem Versuch gescheitert, sich durch eine Klage vor einem weltliche Gericht gewissermaßen rehabilitieren zu lassen. Das Verwaltungsgericht München hat Ende Juni seine Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter abgewiesen. Glas, der bereits in den 1980er Jahren einige der seltsamsten Glaubenssätze der katholischen Kirche in seinem Buch Der Pfarrer von Arget hinterfragt hatte, warf in der Klageschrift dem Kardinal vor, er verletze die unantastbare Würde des Menschen: "Er erzwingt von seinen Mitarbeitern die totale Unterwerfung im Denken mit dem Druckmittel sofortiger Suspendierung vom Amt und mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses." Die katholische Kirche wies jegliche Kritik zurück und forderte von ihrem ehemaligen Funktionär Besinnung und Umkehr.

    Das Gericht sah sich jedoch als nicht zuständig an, über solcherart Menschenrechtsverletzung und auch nicht über den Vorwurf der "Missachtung der Fürsorgepflicht an seinen Mitarbeitern" zu urteilen. Bereits am Tag vor dem Prozesstermin hatte ein Gerichtssprecher erklärt, dass die Klage vielleicht doch besser vor einem Kirchengericht verhandelt werden solle. Die konkrete Forderung von Willibald Glas veranlasst denn auch eher zum Schmunzeln: der 76-Jährige wünschte, wieder ins seit seiner Suspendierung leer stehende Pfarrhaus von Arget einziehen zu dürfen. (AZ, 24.6.04, kath.net, 25.6.04)

  • (3404) Essen. Weil ein Unbekannter im Internet die Nachricht verbreitet hat, im Essener Universitätsklinikum sei ein muslimischer Messias geboren, ist das Klinikgelände zur Pilgerstätte für Muslime geworden. In einem Chatroom wurde die Behauptung aufgestellt, dass eine türkische Frau bei der Geburt ihres Kindes gestorben, nach 41 Tagen aber von den Toten wiederauferstanden sei, um ihren von Allah auserwählten Sohn zu stillen und die Menschen zu mahnen, nicht mehr zu sündigen. Daraufhin besuchten in den darauf folgenden Wochen hunderte Muslime das Krankenhaus, um selbst mit der Frau zu sprechen und das "heilige" Kind zu sehen.

    Da der Zahl der Pilger zunahm und sie sich auch auf die Versicherung der Klinikleitung, dass es weder ein solches Kind noch eine "wiedergeborene" Frau gebe, nicht abweisen ließen, versuchte das Hospital zunächst, die teilweise sogar aus dem Ausland angereisten Gläubigen durch einen Wachmann am Betreten des Gebäudes zu hindern. Letztlich wandte sich das Klinikum um Unterstützung an den örtlichen Ausländerbeirat, der eine Erklärung abgab, dass es sich um eine Legende handele, und machte die Geschichte öffentlich. Erst danach ebbte der Pilgerstrom ab. (spiegel.de, 23.6.04)

  • (3405) Ulm. Nach Ende des Katholikentags wird den Bürgerinnen und Bürgern das dicke Ende präsentiert. Um den Millionenzuschuss der Kommune an die Veranstalter zu decken, mussten Gebühren erhöht und Leistungen gestrichen werden. Die Kindergarten- und -krippengebühren wurden erhöht, der Zuschuss zur Schülerbeförderung gesenkt, 250.000 Euro für die Jugendarbeit gestrichen, die Rabatte für kinderreiche Familien beim Besuch der Musikschule reduziert.

    Anm. MIZ: Diese wahrhaft "sozialen Errungenschaften" des Kirchentags können die Betroffenen allerdings durch ein "Dreiecksgeschäft" ausgleichen: Die Kirche lässt die Stadt zahlen, diese wälzt die Kosten auf ihre Bürger ab - und diese stoppen ihre monatlichen Zahlungen an die Kirche. Dann hätte der Katholikentag sogar sein Gutes gehabt. (Eigenmeldung MIZ)

Schweden

  • (3406) Stockholm. Weil er Schwule als "Perverse" bezeichnet hat, muss der Pastor einer Pfingstgemeinde in Schweden für einen Monat hinter Gittern. Im vergangenen Jahr hatte Ake Green in einer Predigt Homosexualität als "schreckliches Krebsgeschwür im Körper der Gesellschaft" gebrandmarkt und gesagt, der Teufel benutze bei Schwulen den Sexualtrieb als "seine stärkste Waffe gegen Gott". Laut einem Bericht der ökumenischen Nachrichtenagentur ENI (Genf) sah ein Gericht diese Aussage als Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz an. Es verbietet, Stimmung gegen Minderheiten aufgrund von deren Rasse oder sexueller Orientierung zu machen. Green bestritt vor Gericht seine Aussagen nicht. In seiner Predigt habe er die biblische Sicht gleichgeschlechtlicher Liebe darstellen und keineswegs Verachtung gegenüber Homosexuellen zum Ausdruck bringen wollen. Er wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen.

    Es ist das erste Mal, dass das Antidiskriminierungsgesetz auf einen Fall angewandt wurde, in dem es um die Beleidigung Homosexueller geht. Einwände, das Urteil bedrohe die Religionsfreiheit wies der Vorsitzende des Schwedischen Bundes für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen, Soren Anderson, zurück. Religionsfreiheit könne nicht dazu benutzt werden, Menschen zu beleidigen, sagte er. (kath.net, 6.7.04)

Großbritannien

  • (3407) London. Biblischer Glaube kann offensichtlich (Geld-)Berge versetzen. Eine Gruppe christlicher Unternehmer aus England bemühte sich bei den israelischen Behörden um eine Angel-Lizenz am Toten Meer. Dort hielt man dies zunächst für einen Scherz, denn in dem Salzsee gibt es bekanntlich bis auf wenige Bakterienarten kein Leben. Die Unternehmer verwiesen jedoch auf eine eindeutige Fundstelle - eine Stelle in der Bibel: Der Prophet Hesekiel (Kap. 47, Verse 9-10) sagt darin voraus, dass "die Wasser des (Toten) Meeres gesund werden": "Von En Gedi bis En Eglaim werden Plätze sein zur Ausbreitung der Netze", und die Fische werden "sehr zahlreich" sein.

    Das überzeugte die israelischen Behörden allem Anschein nach. Nun dürfen die Geschäftsleute die Angelscheine für je 100 Dollar an ihre gläubige Kundschaft verkaufen, müssen darauf aber anmerken, dass die Angler nicht mit einem Fang rechnen dürfen. (dpa, 10.10.03, Freigeistige Rundschau 2/04)

Türkei

  • (3408) Istanbul/Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 29. Juni entschieden, dass das Verbot muslimischer Kopftücher in staatlichen Schulen nicht die Religionsfreiheit verletzt. Die sieben Richter erklärten in ihrem einstimmigen Urteil, dass das Kopftuch-Verbot eine angemessene Maßnahme zum Schutze der säkularen Natur des Staates sei, insbesondere gegen extremistische Forderungen. Im Namen der Trennung von Kirche und Staat erlassen, könnten derartige Verbote als "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" erachtet werden.

    Die Entscheidung erging im Fall Leyla Sahin vs. Republik Türkei. Sahin, eine ehemalige Studentin der medizinischen Hochschule an der Universität von Istanbul, war nicht zur Ablegung eines Examens zugelassen worden, weil sie darauf bestand, ein Kopftuch zu tragen, was die offizielle Bekleidungsordnung in staatlichen Einrichtungen der Türkei verletzt. Nachdem sie ihre Klage vor dem Höchsten Gerichtshof der Türkei verloren hatte, legte sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung ein. Dieses Gericht ist Teil des Europarates in Straßburg, zu dessen Mitgliedern auch die Türkei gehört.

    "Das Prinzip des Säkularismus war mit Sicherheit eines der Gründungsprinzipien des türkischen Staates", führte das Gericht im Urteil aus. "Dieses Prinzip zu gewährleisten, kann als notwendig zum Schutze des demokratischen Systems der Türkei angesehen werden". Die regierende Gerechtigkeits-und-Entwicklungs-Partei (AKP), die islamische Wurzeln hat, hatte in Erwägung gezogen, das Kopftuch-Verbot aufzuheben, gab das Vorhaben jedoch auf, nachdem sie auf harte Opposition im Lande stieß.

    Da Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes eine Vorrangstellung gegenüber nationalen Gerichtsurteilen einnehmen und richtungweisend für diese sind, stärkt das Urteil auch die Position der französischen Regierung, die ähnliche Verfahren zu erwarten haben dürfte. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres wird das Verbot von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen in den staatlichen Schulen Frankreichs wirksam werden. Das Straßburger Urteil dürfte auch laufende Verfahren in einigen deutschen Bundesländern beeinflussen, in denen muslimische Lehrer gegen Kopftuch-Verbots-Gesetze Berufung eingelegt haben. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)

Nordamerika

Kanada

  • (3409) Ontario. Der Plan, in der kanadischen Provinz Ontario Islamische Gerichte einzurichten und die muslimische Minderheit einer an der Scharia orientierten Gerichtsbarkeit zu überlassen, hat eine Protestwelle ausgelöst. Muslimische Frauen sind entsetzt darüber, dass eine säkulare westliche Demokratie wie Kanada archaische religiöse Gesetze, die auf der Ungleichheit der Geschlechter beruhen, in ihr Rechtssystem zu integrieren. Wachsender Widerstand gegen die drohende Menschenrechtskrise hat die Regierung von Ontario nun gezwungen, die Sache noch einmal zu überdenken.

    "Wir sehen keinen zwingenden Grund, in Kanada unter irgendeiner anderen Form von Gesetz zu leben, und wir wollen, dass für uns die gleichen Gesetze gelten wie für andere kanadische Frauen", fordert das nationale Kanadische Konzil Muslimischer Frauen. Aber einige selbsternannte Muslimführer haben andere Pläne, und die Regierung von Ontario schien willig, diese zu unterstützen.

    Der Schiedsgerichts-Akt von Ontario aus dem Jahre 1991 erlaubt religiösen und anderen Gruppen, bürgerrechtliche Streitfälle zwischen ihren Mitgliedern nach ihren eigenen Regeln und Schiedsverfahren selbst zu lösen (vgl. MIZ 1/04). Unter diesem Gesetzesakt führen Hassidische Juden seit Jahren ihre Beit-Din-Gerichte durch, die nach jüdischem Recht urteilen. Auch Katholiken, Ismailische Muslime (Nachfolger von Aga Khan) und kanadische Ureinwohner nehmen ihre traditionellen Schiedsgerichte in Anspruch. Im Oktober 2003 entdeckten konservative Sharia-Propagandisten, dass sich dieses rechtliche Schlupfloch benutzen ließ, um in Kanada islamisches Recht einzuführen. Sie sicherten sich das Einverständnis von Vertretern einiger wichtiger muslimischer Gruppen, Sekten und nationaler Gemeinschaften, und schufen rasch das sog. Islamische Institut für Gesetzliche Gerechtigkeit, das sie zum höchsten Islamischen Schiedsgericht des Landes erklärten.

    Wenn die Regierung von Ontario nicht schnell reagiert, werden Scharia-Gerichte in der Provinz bald beginnen, ihre Urteile zu verhängen. Diese Urteile werden endgültig und verbindlich sein, denn ihnen ist die volle Autorität der kanadischen Justiz verliehen. Sie garantiert ihre Durchsetzung mit Hilfe der kanadischen Polizei und der örtlichen kanadischen Gerichte - ohne dass diesen irgendein Entscheidungsspielraum in der Angelegenheit bliebe. Das heißt nicht, dass Ehebrecher zu Tode gesteinigt werden könnten, beeilt sich die Regierung zu versichern. Sie glaubt, sie habe bereits genug getan, indem sie gewisse "Sicherheitsgarantien" gegen derartige Exzesse einführte. Scharia-Gerichte werden - bis auf weiteres - nicht für den strafrechtlichen, sondern nur für zivilrechtlichen Bereich zuständig sein (Scheidung, Trennung, Sorgerecht für Kinder, Güteraufteilung usw.). Ihre Urteile müssen mit kanadischem Recht und den geltenden Menschenrechtsabkommen in Einklang stehen. Und schließlich können sie nur unter der Bedingung in Aktion treten, dass alle betroffenen Parteien ihr Einverständnis dazu geben. (Es wird also möglich sein, sich den religiösen Tribunalen zu entziehen, allerdings müssten "Apostaten" dies wohl mit hohem sozialem Druck, familiärer Ächtung etc. bezahlen.)

    Was mit dem modischen Etikett eines "multikulturellen Ethos" und als Geste der Großzügigkeit gegenüber Kanadas eine Million starker muslimischer Minderheit daherkommt, ist bei Licht betrachtet ein Ausverkauf des Rechtssystems, das die Kanadier in verschiedene Klassen aufteilt. In Zukunft könnte es Frauen geben, deren Gleichheit unter dem Schutze des Gesetzes steht, und andere - weniger glückliche -, deren Ungleichheit unter dem Schutze des Gesetzes steht.

    Das "Modell Ontario", einmal Praxis geworden, wird neue Standards setzen. Es wird dazu beitragen, die Forderungen fundamentalistischer religiöser Führer zu untermauern, die autonome Ghettos Islamischen Rechts in der ganzen säkularen Welt einrichten wollen. Delegierte der Internationalen Islamischen Konferenz im April in Kairo forderten bereits die Aufnahme des Scharia-Kodex und seiner moralischen Werte ins Internationale Recht. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)

U.S.A

  • (3410) Wisconsin. Die Freedom From Religion Foundation in Wisconsin hat wegen Präsident Bushs "Religionsgruppen-Initiative" Klage gegen die US-Regierung erhoben. Das Programm, das Bush gleich in den ersten Wochen seiner Präsidentschaft ins Leben rief, bevorzugt bei der Vergabe staatlicher Dienstleistungsverträge religiöse Gruppen gegenüber säkularen, professionellen Organisationen. Dies stellt eine Verletzung des First Amendment, der ersten Zusatzerklärung zur US-Verfassung dar. Obwohl Bushs Vorschläge nie vom Kongress bestätigt und in Gesetzesrang erhoben wurden, werden sie dennoch auf der Grundlage von Exekutiv-Vorschriften und Verordnungen praktiziert. Es wurden spezielle Institutionen eingerichtet, die religiöse Gruppen ermutigen, sich um staatliche Förderungen und Verträge zu bewerben, und ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen.

    Die Freedom From Religion Foundation kämpft für ein striktes Verbot des Einsatzes von Steuergeldern zur Finanzierung derartiger Initiativen zur Förderung religiöser Gruppen. Sie fordert auch, dass Sozialdienst-Organisationen, bei denen Religion eine integrale Komponente des Dienstes darstellt, generell von der Bewerbung um staatliche Förderungen und Verträge ausgeschlossen werden sollen. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)

  • (3411) Chicago. Trotz aller religiösen Aufrüstung in der amerikanischen Politik, ist auch in den USA eine leichte Tendenz zur Säkularisierung festzustellen. Gemäß einer Studie der National Organization for Research an der Universität von Chicago ist der Anteil der Protestanten an der Bevölkerung der USA von 62,5 Prozent im Jahr 1972 auf 52,4 Prozent in 2002 gefallen. Der Anteil der Katholiken ging im gleichen Zeitraum von 27,4 Prozent auf 25,5 Prozent zurück. Die jüdischen Gemeinden haben die Hälfte ihrer Mitglieder verloren und machen nur noch 1,5 Prozent der Bevölkerung aus. Zugenommen haben die "Anderen", von 1,9 auf 6,9 Prozent, und insbesondere die Gruppe der Religionslosen, von 5,1 auf 13,8 Prozent. (Yahoo.com, 20.7.04)

  • (3412) Washington. Am Montag, dem 14. Juni 2004, haben die USA eine historische Chance verpasst, den nationalen Treue-Eid mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Genau ein halbes Jahrhundert zuvor - am "Tag des Sternenbanners", dem 14. Juni 1954 - entschied der Congress unter Präsident Eisenhower unter dem Druck religiöser Lobby, die USA auf der Höhe des Kalten Krieges von den "gottlosen Kommunisten" zu unterscheiden, indem sie Gott in den Treue-Eid einbauten. Im Original, geschrieben 1892, hatte es keinen Gott gegeben. Fünfzig Jahre später, erwarteten viele, der Supreme Court würde diese Entscheidung rückgängig machen und die täglichen Rezitationen des Treue-Eides durch Tausende von amerikanischen Schulkindern mit dem First Amendment in Einklang zu bringen, dem ersten Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung, der es staatlichen Schulen und anderen Regierungsinstitutionen untersagt, Religion zu "etablieren". Aber der oberste Gerichtshof wählte einen einfachen Ausweg und wies den Fall Elk Grove Unified School District vs. Newdow aus technischen Gründen ab.

    Im Juni 2002 hatte ein Ausschuss des 9. US-Berufungsgerichtes entschieden, dass die Formulierung under God eine "Annerkennung Gottes" bedeutete und ihr Vortrag in staatlichen Schulen gegen das First Amendment verstieß. Der Atheist Michael A. Newdow gewann den Prozess, den er im Namen seiner damals fünfjährigen Tochter gegen die Schulbehörden angestrengt hatte, weil sie verfassungswidrig zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen wurde.

    Die Entscheidung, von Säkularisten begrüßt, löste einen Sturm der Verurteilung und des religiösen Eifers aus - besonders in den höheren Etagen der Regierung. Als Präsident Bush sich persönlich ereiferte und der Kongress alle gesetzlichen Register zog, das Urteil rückgängig zu machen, entwickelte sich die Angelegenheit zum nationalen Affäre. Der Treue-Eid, so die offizielle Position, sei keine religiöse Handlung, sondern eine zeremonielle Anerkennung des Christlichen Erbes der Nation usw. Die Regierung versuchte, das Berufungsgericht dazu zu bringen, die kontroverse Entscheidung seines Ausschusses zu revidieren, aber das Gericht weigerte sich. Der Fall ging vor den Supreme Court.

    In ihrer unbequemen Lage sahen sich die acht Richter nach einem Ausweg um und tatsächlich fanden sie einen: der Kläger hatte "keine Rechtsstellung". Der Entscheid eines Vormundschaftsgerichtes in Kalifornien tauchte genau zur rechten Zeit auf, um zu belegen, dass Newdow nicht das volle Recht besaß, Entscheidungen über die Erziehung seiner Tochter zu treffen. Dieses Recht lag bei der unverheirateten Mutter des Kindes. Es konnte eine kurze Erklärung der Dame beschafft werden, die besagte, sie habe keine Einwände dagegen, dass ihre Tochter den Treue-Eid aufsage - einschließlich der Gottesnennung. Diese unerwartete Wende des Falles bedeutete das Ende aller Verlegenheit, die der Prozess ansonsten in einem Wahljahr hätte verursachen können. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)

  • (3413) New York. Rabbiner in New York haben das Wasser in den öffentlichen Leitungen der Stadt als "nicht koscher" beanstandet. Seitdem das Wasser nicht mehr gefiltert sondern lediglich chemisch gereinigt wird, beinhaltet es mikroskopische Copepoden, die den strengen Vorschriften des Talmuds nicht genügen. Die harmlosen Schalentiere, die häufig in Leitungs- und Grundwasser vorkommen, wurden entdeckt, als geprüft wurde, ob Gemüse, die von Rabbinern als einwandfrei (d.h. frei von Insekten) zertifiziert wurde, eventuell durch das Waschen in New York kontaminiert werden konnte. Orthodox jüdische Schulen und Privathaushalten rüsten jetzt mit Filtern nach. (Süddeutsche Zeitung, 14.6.04)

  • (3414) Washington. Am 23. März ließ sich der koreanische Sektenführer und Zeitungsverleger Sun Myung Moon in einem Bürogebäude des US-Senats offensichtlich zum "Messias" krönen. In Gegenwart von Kongressmitgliedern wurden ihm und seiner Frau Kronen aufgesetzt, woraufhin Moon einen koreanischen Text verlas. In der englischen Übersetzung, die zugleich verteilt wurde, hieß es, Kaiser, Könige und Präsidenten hätten "dem Himmel und der ganzen Erde erklärt, dass Sun Myung Moon nicht anderes sei als der Retter der Menschheit, Messias, Wiederkehrender Herr und Wahrer Vater". Bald darauf distanzierten sich die anwesenden Abgeordneten von der Zeremonie und behaupteten, sie hätten nicht gewusst, was dahinter stecke, oder seien nur vorbeikommen. Einer verglich die Zeremonie mit der Krönung der Königin eines Schul-Abschlussballs oder einer Karnevalsveranstaltung. (International Herald Tribune, 25.6.04)

  • (3415) Morgantown. Rhianna Rose Schmidt starb am 19. August 2003. Sie war weniger als zwei Tage alt. Eigentlich hätte ihr mit Antibiotika geholfen werden können, aber ihre Eltern DeWayne and Maleta Schmidt ließen keinerlei medizinische Behandlung zu. Stattdessen riefen sie die Kirchenältesten der Church of the Firstborn in Morgantown, deren Mitglieder sie sind, zusammen und baten sie, für das Baby zu beten. Die 150-köpfige Gemeinde der Kirche vertraut darauf, "dass Gott alle Krankheit kuriert" und verweigert jede medizinische Behandlung. Nun wird der Fall von einem großen gerichtlichen Untersuchungsausschuss in Johnson County, Indiana, geprüft, der entscheiden soll, ob die Schmidts für den Tod ihres Babys vor Gericht gestellt werden. In ähnlichen Fällen wurden in den 1980er Jahren mehrere Eltern wegen Vernachlässigung des Kindes, Totschlag oder fahrlässiger Tötung verurteilt. Derartige Fälle von Kindestod als Folge von religiösem Fanatismus der Eltern ereigneten sich selbstverständlich auch in den letzten Jahren, aber oftmals wurden sie nicht angezeigt oder von Polizei und Justiz auf die leichte Schulter genommen. Aus jüngster Zeit sind mindestens zwei weitere Fälle bekannt, in die die kleine Gemeinde der Church of the Firstborn in Morgantown verwickelt ist. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)

Asien

Iran

  • (3416) Teheran. Der iranische Historiker und prominente RegimekritikerProf. Sayyed Hashem Aghajari wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt und für weitere fünf Jahre mit einem Lehrverbot sowie dem Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter belegt. Ein Gericht in Teheran befand ihn schuldig, in einer öffentlichen Rede in Hamedan im Jahre 2002 "heilige religiöse Werte beleidigt" zu haben. Prof. Aghajari bestreitet jede Beleidigung der Religion. Wie sein Verteidiger ankündigte, wird er gegen das Urteil Berufung einlegen.

    Das Urteil in dem Blasphemie-Verfahrens, das für landesweite Aufmerksamkeit gesorgt hatte, erging am 20. Juli. Nach seiner Hamedan-Rede, in der er dem Klerus das Recht absprach, Iran zu regieren, wurde Aghajari zweimal von einem Provinzgericht zum Tode verurteilt. Mehr als eineinhalb Jahre lang saß der invalide Kriegsveteran in der Todeszelle von Teherans Evin-Gefängnis, während der brutale Versuch, ihn mundtot zu machen, in Iran zu anhaltenden Protest führte und die Regierung gegenüber dem Ausland in große Verlegenheit brachte.

    Schließlich gaben Regierung und Justiz nach. Um die Protestbewegung zu besänftigen, verwarf der Oberste Gerichtshof am 1. Juli das Todesurteil und ordnete eine Wiederaufrollung des Falles durch ein Gericht in Teheran an. Alle Anklagepunkte, die zu einem Todesurteil führen konnten, wurden nun fallengelassen. Der neu gefassten Anklage entsprechend, schöpfte das Gericht das Strafmaß von fünf Jahren Gefängnis voll aus, erließ aber zwei Jahre. Nach Anrechnung der bisherigen zwei Jahre im Evin-Gefängnis, bliebe also noch ein Jahr übrig. Prof. Aghajari wurde Haftentlassung gegen Hinterlegung einer Bürgschaft zugestanden. Er kann gegen eine Kaution von einer Milliarde Rials (etwa 100.000 Euro) freigelassen werden. Gegen das Urteil hat er Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegt.

    Nachdem die drohende Hinrichtung schon sehr nahe gekommen schien, sind Aghajaris Unterstützer erleichtert über den Ausgang des neuen Verfahrens, weigern sich jedoch, Kompromisse zu akzeptieren. "Der Fall stellt eine schwere Verletzung der Rede- und Meinungsfreiheit dar. Die Herrschenden haben die Justiz missbraucht, um einen einflussreichen Kritiker zum Schweigen zu bringen", sagte ein Vertreter der iranischen Rationalistenorganisation Gruppe RA, die einen "Freispruch Erster Klasse" ohne alle Beschränkungen für Aghajari fordert und seine Wiedereinsetzung in alle früheren Ämter und Positionen. (Rationalist International Bulletin Nr. 129, 29.7.04)

Afrika

Nigeria

  • (3417) Abuja. Islam Online, eine internationale islamische Website für Nachrichten und Glaubensangelegenheiten, hat einen irreführenden und gefährlichen Bericht aus Nigerias Hauptstadt Abuja verbreitet, der Hass und Gewaltausbrüche gegen Atheisten in Nigeria auslösen könnte. Afrikas dichtest bevölkerter Staat herrscht seit vielen Jahren ein blutiger, auch religiös motivierter Bürgerkrieg, der bis heute Tausende von Leben gefordert hat.

    Islam Online berichtete, neun nigerianische Atheisten seien festgenommen worden, weil sie in einer Moschee in Abuja am 18. Juli friedliche Gläubige "mit Messern und Äxten" angegriffen hätten, und stünden nun "vor dem Obersten Gerichtshof im Staate Osun, angeklagt der Stiftung öffentlicher Unruhe, Beschädigung öffentlicher Einrichtungen, Bruch der Religionsfreiheit und Auslösung sektiererischen Aufruhrs". Der Artikel provoziert muslimische Leser weiterhin, indem er behauptet, dass "atheistische Kultgruppen" mit Rückendeckung einer "amerikanischen, christlich-atheistischen Koalition" (sic!) in der Vergangenheit bereits mehrere derartige Angriffe verübt hätten und verantwortlich seien für Tötungen und planvoll verübte Attentate auf Muslime in Nigeria.

    "Dies ist ein kalkulierter Versuch, nigerianische Atheisten zu erpressen und als gewalttätig zu brandmarken", sagte Leo Igwe, Sekretär des Nigerian Humanist Movement (NHM), einer Allianz von Atheisten, Rationalisten und Humanisten in Nigeria. Die NHM ist islamischen Hardlinern schon lange ein Dorn im Auge, denn sie verhilft Menschen, die nach islamischem Scharia-Recht der Blasphemie oder des Ehebruches angeklagt sind, zu einem Rechtsbeistand. Obwohl das Rechtssystem Nigerias aus einer Kombination von traditionellem Recht und britischem Recht besteht, haben die muslimischen Provinzen im Norden die Scharia eingeführt.

    "Wir sind schockiert von der schwerwiegenden Geschichtsfälschung", sagte Loe Igwe, "und wir legen Wert darauf, kategorisch festzustellen, dass es in Nigeria keine atheistischen Kultgruppen gibt und dass es in der Geschichte des Landes keinen einzigen Fall von Angriffen oder Tötungen durch Atheisten gegeben hat." Auf der anderen Seite habe Nigeria eine blutige Geschichte von Bürgerkriegen zwischen Muslimen und Muslimen, Muslimen und Christen, Muslimen und Animisten, Christen und Christen, Christen und Muslimen, Christen und Animisten. In allen Fällen von religiösem Blutvergießen im Lande seien auch Atheisten Opfer gewesen. Igwe forderte den Islam-Online-Korrespondenten in Abuja mit allem Nachdruck auf, "diese Kampagne der Verleumdung, der Lüge und der Geschichtsfälschung zu beenden." (Rationalist International Bulletin Nr. 129, 29.7.04)

  • (3418) Abuja. Die Nationale Rundfunk-Kommission Nigerias (NBC) hat ein Verbot der Darstellung von "Wundern" und "religiösen Wunderheilungen" für alle Fernsehprogramme erlassen. Die Sendeanstalten wurden ermahnt, den Erlass strikt zu respektieren. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldstrafen, erzwungenen Sendepausen oder gar Lizenzentzug rechnen.

    NBC-Generaldirektor Dr. Silas Yisa initiierte die Aktion, um damit den Praktiken christlicher Wunderpriester und Tele-Evangelisten Einhalt zu gebieten, die die Fernsehkanäle mit dramatischen Präsentationen der angeblich sensationellen Erfolge ihrer Heildienste überschwemmten. Die NBC habe die Pflicht, die Interessen der Nigerianer gegen solchen Betrug zu verteidigen, sagte Yisa.

    Die Fernsehanstalten haben große finanzielle Einbußen zu verzeichnen, seit die Wunderprogramme verschwunden sind. Sie hatten früher von Kirchen und Tele-Evangelisten Millioneneinnahmen eingebracht. Das Senden eines einstündigen Programms via Satellit kostete 10.000 US-Dollar, einige der Kirchen finanzierten 20 Stunden pro Woche. Nun sind die Programmlücken mit Musik und Dokumentarfilmen gefüllt.

    Viele Nigerianer sind erleichtert über den Wechsel zu "unvergifteten" Fernsehprogrammen. Es herrscht eine große Verärgerung über die Kirchen vor, die weithin als skrupellose Geschäftsunternehmen angesehen werden. Einige fordern, die Kirchen sollten steuerpflichtig werden. Die christlichen Kirchen allerdings laufen Sturm gegen das "Wunder"-Verbot. Sie haben versucht, den Senat dagegen zu mobilisieren. Dieser hat eine offizielle Untersuchung der Angelegenheit eingeleitet, aber bis jetzt noch nicht Stellung bezogen. Die Christ Embassy, eine der größten Kirchen Nigerias, hat bereits ein Gerichtsverfahren gegen das Verbot angestrengt. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)