2002 - Meldungen 3095-3126

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  • (3095) München. In der Finanzaffäre des Deutschen Ordens will die SPD Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) ins Kreuzverhör nehmen. Stoiber solle vor den geplanten Untersuchungsausschuss des Landtags geladen werden, teilte die SPD-Fraktion mit. Die SPD hat dazu einen Katalog mit 33 Fragen an die Landtagsfraktionen von CSU und Grünen übergeben. Der Deutsche Orden hatte sich in den neunziger Jahren in einen Konzern verwandelt und dabei Schulden in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro angehäuft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Verdächtige wegen Untreueverdachts und anderer Delikte.

    Prüfen wollen die Sozialdemokraten vor allem die "Doppelrolle" von "Ordensritter" Edmund Stoiber, der als Laienmitglied zu dessen Förderung verpflichtet sei und als Regierungschef Einfluss auf die Verleihung der Körperschaftsrechte genommen habe. "Stoiber ist eine zentrale Figur", sagte der SPD-Wirtschaftsexperte Heinz Kaiser. Die Sozialdemokraten verwahrten sich gleichzeitig gegen den Vorwurf, mit dem Untersuchungsausschuss Wahlkampf zu betreiben. "Seit die Finanzprobleme des Ordens im November 2000 offenkundig wurden, drängen wir auf Aufklärung und haben sie im Landtag nicht bekommen", sagte Kaiser. Auch Stoiber sei seither "abgetaucht".

    Sozial- und Kultusministerium sowie die CSU-Landtagsfraktion wiesen die Kritik zurück, während die Landtags-Grünen ihre Unterstützung für den Untersuchungsausschuss bekundeten. Der Deutsche Orden war im Jahr 1998 vom ursprünglichen Stammsitz in Hessen nach Bayern umgezogen. In Hessen war der Orden lediglich ein Verein, in Bayern verlieh ihm das Kultusministerium 1998 den privilegierten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit dem unter anderem steuerliche Vorteile verknüpft sind. (Süddeutsche Zeitung, 23.2.02)

  • (3096) Hamm. Ein Moslem darf während seiner Arbeitszeit nicht ohne das Einverständnis des Arbeitgebers Gebets-pausen einlegen. Das hat das Landesarbeitsgericht für Nordrhein-Westfalen in Hamm entschieden. Ein türkischer Arbeiter aus Ennigerloh (Kreis Warendorf) war abgemahnt worden, weil er sich während der Arbeitszeit ungefragt gen Mekka wandte, um seiner Gebetspflicht als Moslem nachzukommen. Dies hätte er nach Ansicht des Gerichts auf die offiziellen Pausen verschieben müssen. Unter Berufung auf den Islamrat in Köln argumentierten die Richter der 5. Kammer in Hamm, die Religion erlaube für die täglichen Gebete zeitliche Spielräume. Das Beten könne zum Teil über mehrere Stunden verschoben werden. Deshalb sei das Einverständnis des Arbeitgebers für Gebetspausen in der Arbeitszeit unumgänglich gewesen (Az.: 5 Sa 1782/01).

    Der Türke war am 11. Januar 2001 laut Gericht von Vorgesetzten im Verpackungslager des Betriebes bei rituellen Waschungen und anschließenden Gebeten angetroffen worden. Er räumte ein, die etwa sechs Minuten langen Gebetspausen schon seit sechs Jahren während der Arbeitszeit einzulegen. Er sei als Moslem zu den Gebeten verpflichtet. In den Wintermonaten fielen die vorgeschriebenen und nach islamischer Tradition am Sonnenstand orientierten Gebetszeiten in die Arbeitszeit, hatte er argumentiert. Er habe dafür auf Kaffee- oder Zigarettenpausen verzichtet und stets in Absprache mit seinen Kollegen gehandelt. Die ausgesprochen Abmahnungen sollten daher aus seiner Personalakte entfernt werden. Mit dieser Argumentation war der Moslem bereits in erster Instanz gescheitert. Nun wies das Landesarbeitsgericht auch die Berufung zurück, ließ jedoch eine Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. (Westfalenpost, 26.2.02)

  • (3097) Berlin. Im Streit um den Religionsunterricht und das Schulfach LER setzt das Bundesverfassungsgericht weiter auf eine Verständigung der Konfliktparteien. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hatte im Dezember eine Aufwertung des konfessionellen Religionsunterrichts in Brandenburg vorgeschlagen. Zugleich regten die Richter an, Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) als einziges weltanschauliches Pflichtfach zu erhalten. Das Gericht geht davon aus, dass Brandenburgs Landesregierung "auf der Grundlage einer Verständigung" einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringt. Das Bildungsministerium hat nach eigenen Angaben bereits einen Entwurf des neuen Schulgesetzes fertig gestellt. (tagesspiegel, 8.2.02)

  • (3098) Berlin. Mehr Transparenz in Geldfragen hat der Politikwissenschaftler Carsten Frerk von den Kirchen gefordert. Der Hamburger stellte seine Studie vor, die erstmals seit dreißig Jahren einen umfassenden Überblick über die Vermögensverhältnisse von katholischer und evangelischer Kirche in Deutschland geben soll. Nach dreijähriger Fleißarbeit beziffert Frerk den Finanzbestand der beiden großen Kirchen auf die gewaltige Summe von 500 Milliarden Euro. Da darin auch Kirchengebäude enthalten sind, die nicht verkäuflich wären, ist das theoretisch "kapitalisierbare" Vermögen geringer: Frerk geht von 327 Milliarden Euro in Geld- und Sachwerten aus.

    Die Kirchen können die Zahlen weder bestätigen noch korrigieren: Sie haben wenig Überblick über ihr Vermögen, dessen Träger tausende Kirchengemeinden, Landeskirchen und Bistümer sowie Ein-zelorganisationen sind, etwa Altenheimstiftungen und die Hilfswerke Brot für die Welt und Misereor. Zwar erstellen die Protestanten in großen zeitlichen Abständen Gesamtaufstellungen, die letzte datiert aber von 1984, eine aktuelle ist noch in Arbeit.

    Frerk will nun "ein stärkeres Bekenntnis" der Kirchen zu ihrem wirtschaftlichen Gewicht hören. Er findet es ärgerlich, wenn in der Öffentlichkeit der undifferenzierte Eindruck entstehe, "die Kirchen seien arm dran". Diskussionen wünscht sich der konfessionslose Hamburger mit Blick auf die "intensiven finanziellen Verflechtungen zwischen Staat und Kirche". So solle klarer gemacht werden, dass Militärseelsorge, Religionsunterricht, christliche Kindergärten oder Sozialarbeit von Caritas und Diakonie zu einem wesentlichen Teil aus öffentlichen Mitteln refinanziert werden. Und in Zeiten, in denen sich der Staat aus der Finanzierung sozialer Aufgaben zurückziehe, müssten die Kirchen in die Bresche springen - stärker als bisher mit ihrem eigenen Geld. (Frankfurter Rundschau, 8.2.02)

  • (3099) Dortmund. Durch die Fusion zur KD Bank eG (Die Bank für Kirche und Diakonie) mit der neuen Zentrale in Dortmund wollen die Bank für Kirche und Diakonie (Duisburg) und die Ev. Darlehens-Genossenschaft Münster e.G. ab 2003 zu einer der größten deutschen Kirchenbanken wachsen. Die neue Bank hat 162 Mitarbeiter. Das Institut, das 2003 die Geschäfte am neuen Hauptsitz aufnimmt, kommt auf eine Bilanzsumme von 3,78 Mrd. Euro. (WAZ, 30.1.02)

  • (3100) Kassel/Mainz. Die umstrittene Broschüre Kraft zum Leben soll nicht mehr im Fernsehen beworben werden. Bei den Spots für das Buch der amerikanischen Arthur-S.-DeMoss-Stiftung handele es sich um religiöse und weltanschauliche Werbung, die in Deutschland verboten sei, begründete die Gemeinsame Stelle Werbung der Landesmedienanstalten ihre Empfehlung. Eine weitere Ausstrahlung der mit Prominenten wie dem Fußballer Paulo Sergio, dem Golfer Bernhard Langer und dem Sänger Cliff Richard besetzten Spots solle unterbunden werden. Die Gemeinsame Stelle der Landesmedienanstalten gibt im Bereich Werbung Handlungsempfehlungen für die zulassenden Medienaufsichtsbehörden. Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle in Kassel, Wolfgang Thaenert, sagte, "das Werbeverbot soll verhindern, dass Sendezeit gekauft oder genutzt wird, um außerhalb des redaktionellen Programms für bestimmte inhaltliche Positionen zu werben". Die Rundfunksender seien verpflichtet, die Vielfalt und Ausgewogenheit der Programme zu beachten. "Ideelle Werbung würde diesem Gebot zuwiderlaufen", sagte Thaenert.

    Die Arthur-S.-DeMoss-Stiftung wird seit längerem auch in Amerika kritisiert. In der ARD-Sendung Report bezeichnete Rob Boston von der Bürgerrechtsorganisation Americans United for Separation of Church and State die Stiftung als "intolerant, dogmatisch und fundamentalistisch". Es sei bekannt, dass sie rechte Gruppen unterstütze, "die ganz offensichtlich die Rechte der Frauen in der Gesellschaft beschneiden und Homosexualität als Verbrechen brandmarken wollen, das die Todesstrafe nach sich ziehen kann". (taz, 4.1.02; Berliner Zeitung, 9.1.02)

    Anm. MIZ: Das Verbot der DeMoss-Werbekampagne ist in Anbetracht der starken medialen Präsenz der beiden Großkirchen in Deutschland rechtlich alles andere als unbedenklich. Dennoch trifft es nicht unbedingt wehrlose Opfer: Mit einem Vermögen von rund 500 Million Dollar ist die DeMoss Foundation die Nummer 98 der reichsten amerikanischen Stiftungen überhaupt. Das Geld stammt aus dem Vermögen des 1979 verstorbenen Versicherungsunternehmers Arthur DeMoss. Seine Witwe Nancy und zeitweise bis zu sieben Familienmitglieder leiten die Stiftung, die mit Millionenspenden und eigenen Aktionen seit Jahren den erbitterten Kampf der christlichen Rechten gegen Abtreibung und Homosexualität unterstützt. Sogar an die christlichen Fundamentalisten der Plymouth Rock Foundation, die sich für die Einführung "biblischen Rechts" in den USA einsetzt, flossen nach Informationen der amerikanischen Zeitung Palm Beach Post großzügige Summen. Zudem wurde bekannt, dass Mark DeMoss, Sohn von Nancy DeMoss und lange Zeit einer der führenden Funktionäre der Stiftung, unter anderem als Medienvertreter für den erzkonservativen Priester Jerry Falwell arbeitete, der Homosexuellen, Ungläubigen und Feministinnen eine Mitschuld an den Terroranschlägen auf New York und das Pentagon gegeben hatte. Welche Verfehlung die DeMoss-Funktionäre allerdings begangen haben, die dazu führte, dass der "liebe Gott" das bundesdeutsche Verbot des Kraft zum Leben-Filmchens zuließ, entzieht sich leider unserer Kenntnis?

  • (3101) Bonn/Hannover. Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen aufgerufen. Nur ein funktionierender Betriebsrat könne die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft wirksam wahrnehmen, heißt es in einer in Bonn und Hannover veröffentlichten gemeinsamen Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und des Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock. Die von der Globalisierung und dem Wandel zu einer Wissensgesellschaft ausgehenden Veränderungen böten vielfältige Chancen für Arbeitnehmer und Betriebe, erklärten die beiden Bischöfe. Mit ihrem hohen persönlichen Einsatz leisteten die Betriebsräte nicht nur einen "unverzichtbaren Beitrag zum innerbetrieblichen Frieden und Fortschritt, sondern darüber hinaus auch einen wichtigen zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Dienst". (Frankfurter Rundschau, 10.1.02)

    Anm. MIZ: Starke Worte, doch was steckt dahinter? Nichts als heiße Luft, meint die Webredaktion von www.kirchensteuer.de, die den Aufruf der Kirchen mit vollem Recht als "besonders dreiste Fensterpredigt" bezeichnete, da sie in ihren eigenen Einrichtungen keine Betriebsräte, sondern nur rechtlich schlechter gestellte Mitarbeitervertretungen zulassen und ihren Angestellten wichtige Arbeitnehmerrechte verweigern. (www.kirchensteuer.de, 11.1.02)

  • (3102) Kiel. Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, konnten in Schleswig-Holstein bislang zu einem "Ersatzdienst" in einer beliebigen anderen Klasse verpflichtet werden, wenn nur der dortige Unterricht für sinnvoll erklärt wurde. So konnte religionsmündigen Schülern die Abwahl des Faches Religion verleidet und zugleich das Aufsichtsproblem gelöst werden. Dieser Praxis hat nun der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht erklärte aufgrund der Klage eines Vaters von vier Kindern in einem Revisionsverfahren diesen Teil des Erlasses des Kieler Bildungsministeriums für unzulässig und hob ein gegenteiliges Urteil erster Instanz auf (7.12.2001, Az.: 3 L 6/00). Es bezog sich dabei auf ein Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.7.1998 zum Ethik-unterricht, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz erkannt hatte, wenn als Ersatz für den Religionsunterricht eine nicht gleichwertige "zweitklassige Beschäftigungstherapie" zur Pflicht gemacht würde.

    Nun brauchen Eltern und Schüler nur noch einen Unterricht zu akzeptieren, der gleichwertige Inhalte behandelt. Schülerinnen und Schüler "sind im Falle ihrer Abmeldung vom Religionsunterricht nur verpflichtet, stattdessen an einem anderen gleichwertigen Unterricht - soweit angeboten - teilzunehmen". Wenn Philosophie oder Ethik nicht erteilt werden können, haben sie unterrichtsfrei.

    Damit ging eine fünfjährige Auseinandersetzung des jetzt 62-jährigen Architekten mit Schulen, Schulbehörden und Bildungsministerium zu Ende. Nach seiner Meinung ergibt sich nun für diese daraus die Verpflichtung, die Unterrichtsversorgung für vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler zu verbessern oder den Religionsunterricht so in die Randstunden zu legen, dass ohne Nachteile ausgewichen werden kann. (Presseerklärung des Klägers Sigmar Salzburg, 2.1.02)

  • (3103) Köln. Auf scharfe Ablehnung der Handwerkskammer stoßen die Überlegungen der evangelischen Kirche, ein kircheneigenes Bestattungsunternehmen zu gründen. "Der Kirche ist es als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersagt, sich privatwirtschaftlich zu betätigen", erklärte Ortwin Weltrich, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kammer. "Für die Kirche gilt hier kein anderes Recht als für die Kommunen und andere öffentliche Unternehmen."

    Weltrich weist darauf hin, dass allein in Köln 70 Bestatterfirmen - meist Familienbetriebe - mit rund 500 Mitarbeitern "in einem intensiven Wettbewerb stehen" und sieht Arbeitsplätze durch die Überlegungen der Kirche gefährdet. Diese dürfe ihr Privileg der Kirchensteuer nicht "zu einem Konkurrenzkampf mit der Privatwirtschaft" einsetzen. Da auch viele Bestatter Kirchensteuer zahlten, kämen sie in die Situation, mit ihrem Geld den eigenen Mitbewerber zu finanzieren. (Kölner Stadtanzeiger, 25.1.02)

    Anm. MIZ: In vielen Bereichen sind der Kirche zugehörige Unternehmungen längst wirtschaftlich tätig. Dazu wurden entsprechende GmbHs oder andere Formen gewählt. Weniger durch die Kirchensteuer - denn die fließt nicht direkt in die Wirtschaftsbetriebe -, als durch die Nichtgeltung des Betriebsverfassungsgesetzes haben die kirchlichen Unternehmen hier Wettbewerbsvorteile.

  • (3104) Lüneburg/Minden. Die Beratungsstellen der katholischen Kirche für Schwangere haben ohne die Ausgabe von Beratungsscheinen kein Anrecht auf staatliche Förderung. Das entschieden jetzt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und das Verwaltungsgericht Minden in zwei Prozessen. Nachdem auf Anordnung der Kirchenleitungen die Beratungsstellen seit Anfang 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellen, hatten die staatlichen Stellen deren Anerkennung verweigert und die Zuschüsse eingestellt. Dagegen klagten wiederum zahlreiche Beratungsstellen. Die Scheine sind Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung.

    Eine Beratung, die für die Schwangeren keine Bescheinigung ausstelle, sei keine Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des Gesetzes, argumentierte das Oberverwaltungsgericht. Die Beratung müsse ergebnisoffen geführt werden, um der Schwangeren eine eigene verantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. Lehne die Beratungsstelle die Ausgabe einer Bescheinigung nach erfolgter Beratung ab, verliere sie ihren gesetzgeberischen Zweck. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden lehnte mit einer entsprechenden Begründung die Klagen dreier Ortsverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen ab. (Az.: OVG Lüneburg 11 MA 3363/01, VG Minden 7 K 27/01, 7 K 72/01, 7 K 555/01) (Frankfurter Rundschau, 25.1.02)

  • (3105) München. Das neue Kruzifix-Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) ist bei der Staatsregierung und der CSU auf heftige Kritik gestoßen. Kultusministerin Monika Hohlmeier warf dem erfolgreichen Kläger Konrad Riggenmann vor, er habe sich "ohne Toleranz und Rücksicht auf die Gemeinschaft gegen die große Mehrheit gestellt". Der 49-jährige Volksschullehrer aus Pfaffenhofen a.d.Roth hatte nach einem mehrjährigen Rechtsstreit erzwungen, dass in seinen Klassenzimmern die Kreuze abgehängt werden müssen. CSU-Generalsekretär Thomas Goppel forderte den Lehrer auf, das Unterrichten aufzugeben.

    Riggenmann hatte in dem Kruzifix einen Angriff auf seine Religionsfreiheit gesehen. Seine Abneigung dagegen begründete er unter anderem damit, dass im Zeichen des Kreuzes seit dem Tod Jesu 13 Millionen Juden ermordet worden seien. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Klage statt, verwies zugleich aber darauf, dass man damit keine Grundsatz-entscheidung gefällt habe.

    Manfred Rothenberger, der Direktor der Pfaffenhofener Volksschule, will das Kruzifix im Zimmer von Riggenmanns Klasse 8a nun abhängen. Auch in den Räumen, in denen der Lehrer vertretungsweise Unterricht gibt, werden die Kruzifixe entfernt. "Das werden wir erst mal üben müssen", sagte Rothenberger, der selbst Religionslehrer ist und an Kreuzen in Klassenzimmern nichts auszusetzen hat.

    Kultusministerin Hohlmeier bezeichnete die Entscheidung des VGH als sehr problematisch. Es handle sich dabei jedoch um einen "atypischen Einzelfall". Sie habe keinen Grund anzunehmen, dass nun auch andere bayerische Lehrer ihre "befremdlichen Auffassungen rücksichtslos gegen Schüler und Eltern durchsetzen wollten". Bisher gebe es gerade einmal zehn Fälle, in denen Eltern die Abnahme von Kreuzen erzwungen hätten.

    Goppel hingegen sprach von einem Präzedenzfall. Die Verfassung werde ausgehebelt, "wenn dies Schule macht". Nach dem Urteil müsse das Kultusministerium den klagenden Lehrer auffordern, seinen Unterricht abzugeben: "Wenn der Mann Beamter bleiben will, muss er raus aus dem Unterricht. Dafür ist er nicht geeignet." Ein Lehrer dürfe die Liebe zum Unterricht nicht dem eigenen Gewissen unterordnen.

    Der CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Glück wollte dem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung bemessen. "Es schaffte keine neue Rechtssituation", sagte er. Die Kirchen müssten sich aber darauf einstellen, dass der Begründungszwang für christliche Positionen immer stärker werde. Der Münchner Domdekan und Leiter des katholischen Schulkommissariats, Ernst Blöckl, warf Riggenmann eine absurde und völlig fehlgeleitete Interpretation des Kreuzes vor. Es sei keinesfalls eine "Pfahlwurzel des Antijudaismus", sondern stehe vielmehr für Erlösung, Hingabe und Versöhnung. Er verwies auch darauf, dass gemäß der Bayerischen Verfassung der Unterricht an den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse auszurichten sei. Bei den Grünen allerdings stieß das Urteil auf Zustimmung. "Die Krokodilstränen von Staatsregierung und CSU sind scheinheilig", sagte Christine Stahl, die Vorsitzende der Landtagsfraktion. Die Landtagsmehrheit habe es mit ihrem Kruzifix-Gesetz selbst zu verantworten, dass einzelne ihre Gewissensnöte in Aufsehen erregenden Prozessen begründen müssten. Der SPD-Landesvorsitzende Wolfgang Hoderlein hingegen zeigte sich erstaunt über die Gerichtsentscheidung: Offensichtlich werde der Gewissensfreiheit des Einzelnen Vorrang vor der kulturell-religiösen Prägung des Staates und seiner Verfassung eingeräumt. In der Praxis werde das jedoch ein Ausnahmefall bleiben. (Süddeutsche Zeitung, 4.1.02)

    Anm. MIZ: Wollen wir hoffen, dass sich der - wie es scheint - reichlich traditionsblinde SPD-Mann hier irrt (siehe hierzu auch die nachfolgende Meldung). Wir empfehlen den um das kulturelle Erbe besorgten bayerischen Politikern einen Blick in Riggenmanns vorzügliches Buch Kruzifix und Holocaust. Über die erfolgreichste Gewaltdarstellung der Weltgeschichte. Vor dem Hintergrund dieser Argumentation wird die immer wieder strapazierte Formel von der "kulturell-religiösen Prägung des Staates" doppelt problematisch. Es bleibt dabei: Die Trennung von Staat und Weltanschauung ist die entscheidende Grundvoraussetzung für jede offene Gesellschaft. Sie sollte bundesweit gelten - selbstverständlich auch in Bayern?

  • (3106) Neu-Ulm. Ein Akt mit symbolischem Charakter: Der Neu-Ulmer Volksschullehrer Gerhard Rauch hängte im Januar das Kreuz in seinem Klassenzimmer ab, der zuständige Hausmeister kurze Zeit später wieder auf. Rauch will nicht mehr unter dem Kruzifix unterrichten. Für den 53-jährigen Atheisten ist das Kreuz ein Symbol der Intoleranz. Außerdem beruft er sich auf die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit. Diese müsse auch die Ablehnung von Religion mit einschließen. Ermutigt fühlte sich Rauch vom Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das dem Pfaffenhofener Lehrer Konrad Riggenmann Recht gab.

    "Herr Rauch muss schriftlich beantragen, was er sich wünscht", erklärte Rektor Roland Denninger, der erst aus der Zeitung von der Abhäng-Aktion des Lehrers erfahren hatte. "Bis eine Entscheidung gefallen ist, bleibt das Kreuz hängen." Selbstverständlich ist Gerhard Rauch klar, dass er sich mit seinem Einsatz für Weltanschauungsfreiheit Probleme einhandelt. "Wenn man den Ärger nicht in Kauf nimmt, hat man bald keine Rechte mehr", sagt er. Deshalb steht für ihn fest, dass er nicht nachgeben werde. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, werde er eben vor Gericht gehen. Von dem Erfolg ist er überzeugt: "Ich bin hundertprozentig zuversichtlich." (Augsburger Allgemeine, 13.1.02)

Österreich

  • (3107) Salzburg. Der Vorstoß von FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Schöppl, die im neuen Kinderbetreuungsgesetz vorgesehene "verpflichtende Anbringung eines Kruzifixes in öffentlichen Kindergärten" aufzuheben, stößt bei Volkspartei und Katholischer Kirche auf Ablehnung. Das Kreuz sei "ein Sinnbild für die christlich-abendländische Kultur", erklärte Wilhelm Rieder vom Katechetischen Amt der Erzdiözese Salzburg. Die Kirche sei von dem FP-Ansinnen "überrascht", so Rieder, immerhin habe ja die Bundespartei sehr vehement für die Kreuze in Schulen plädiert. Ähnlich argumentiert auch die ÖVP. Deren Landtagsabgeordneter Michael Neureiter will das Kreuz ebenfalls als Symbol "christlich-abendländischer Werte" verstanden wissen. Die "kulturkämpferischen Urtöne" Schöppls seien fehl am Platz. Dieser hatte von einer "Zwangsmissionierung von Kindergartenkindern" gesprochen, will aber erst dann gegen die Bestimmung aktiv werden, "wenn es konkrete Probleme gibt". (Der Standard, 28.2.02)

  • (3108) Ried. Wegen Missbrauchs von minderjährigen Ministranten wurde in Ried im Innkreis (Oberösterreich) ein Pfarrer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Geistliche hatte schon zuvor in einem Schreiben die Übergriffe im Pfarrhof gestanden und als "abscheulich" bezeichnet. Aus generalpräventiven Gründen dürfe bei derartigen Übergriffen keine teilbedingte Strafe ausgesprochen werden, sagte der vorsitzende Richter. Der Pfarrer erbat Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Fünf Opfern wurde Schmerzensgeld zwischen 1000 und 2500 Euro zugesprochen. (Der Standard, 8.1.02)

Frankreich

  • (3109) Paris. Das Plakat zum Film Der Stellvertreter hat Klagen seitens der Katholischen Kirche provoziert. Es zeigt ein Kruzifix in Hakenkreuz-Form. Das Plakat des Films sei ein "Zeichen der damaligen Zeit" gewesen, sagte der griechische Regisseur Constantin Costa-Gavras (69) der französischen Tageszeitung Le Figaro. In der Nazizeit hätten deutsche Kirchenvertreter nun einmal beide Abzeichen getragen, das sei gut dokumentiert. Der kürzlich auf der Berlinale unter dem internationalen Titel Amen vorgestellte, auf das berühmte Buch von Rolf Hochhut zurückgehende Streifen kommt erst am 30. Mai in Deutschland in die Kinos. (Hier allerdings unter dem Hochhutschen Originaltitel Der Stellvertreter.)

    In Frankreich lief der Film, in dem der katholischen Kirche und vor allem Papst Pius XII. Schweigen zum Holocaust vorgehalten wird, bereits an. Die Gerichtsklage einer katholischen Vereinigung (Agrif) gegen das Plakat des italienischen Fotografen Oliviero Toscani, der auch schon umstrittene Anzeigen der Firma Benetton fotografiert hatte, war in der vorangegangenen Woche gescheitert. Die Vereinigung hatte eine "Verletzung religiöser Gefühle" geltend gemacht. In der Interpretation des Gerichts zeuge das Plakat "von dem Willen, das Hakenkreuz zu zerbrechen". Nur eine verengende Interpretation der Botschaft des Plakats könne es als einen Angriff auf die Religion missverstehen, argumentierte das Gericht. Es verwies auf das Schuldbekenntnis des französischen Episkopats vom 30. September 1997, in dem bedauert wurde, dass "die Kirche durch ihr Schweigen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zugelassen hat". Nach Ansicht der Deutschen Bischofskonferenz stellt das Plakat eine "grobe Verleumdung und Geschichtsklitterung" dar. Zum Abschluss ihrer Frühjahrskonferenz hatten die Oberhirten erklärt: "Die vielen Menschen, die auch aus dem Bereich der katholischen Kirche im Kampf gegen den Nationalsozialismus ihr Leben eingesetzt und verloren haben, müssen sich im Nachhinein verhöhnt vorkommen." (Rheinpfalz, 27.2.02)

Großbritannien

  • (3110) London. Geistliche der Anglikanischen Kirche in Großbritannien wollen sich künftig mit Tae Kwon Do gegen körperliche Angriffe verteidigen. Nach einem Bericht der Times bietet die zuständige Gewerkschaft MFS das koreanische Kampfsporttraining an. Es sei eine "traurige Tatsache" dass anglikanische Geistliche häufiger angegriffen würden als Ärzte oder Gefängniswärter, hieß es von Seiten der Gewerkschaft. Dabei gehe es manchmal um so lapidare Dinge wie Ärger darüber, dass der gewünschte Trauungstermin schon vergeben ist. (Die Welt, 17.12.01)

Irland

  • (3111) Dublin. Die katholischen Orden in Irland wollen Opfer von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Heimen mit insgesamt 128 Millionen Euro entschädigen. Die irische Regierung wird die restlichen Mittel der auf bis zu 500 Millionen Euro geschätzten Entschädigungssumme bereitstellen. Eine entsprechende Übereinkunft sei von der dafür zuständigen Staat-Kirche-Kommission erzielt worden, teilte Erziehungsminister Michael Woods in Dublin mit. Gleichzeitig habe die Regierung zugesagt, keine weiteren Forderungen gegen die Orden zulassen zu wollen. (ARD Videotext, 4.2.02)

Italien

  • (3112) Rom. Papst Johannes Paul II. hat alle Anwälte und Richter zu einem Boykott von Scheidungen aufgerufen. Ehescheidungen seien eine "eiternde Wunde", die die Gesellschaft zerstörten. Der Papst erklärte, seine mahnenden Worte bezögen sich auf alle Scheidungen, nicht nur auf die von Katholiken. Die Unauflöslichkeit der Ehe sei Teil der göttlichen Ordnung und gelte für jeden. Wer als Anwalt oder Richter an Scheidungsverfahren teilnehme, kollaboriere mit dem Bösen. Stattdessen sollten sie sich bemühen, die Eheleute zu versöhnen.

    Der Boykottaufruf aus dem Vatikan rief einen Sturm der Entrüstung bei der Mehrheit der Politiker in Italien hervor. Die Radikale Partei bezeichnete den Standpunkt des Papstes als "fundamentalistisch". "Der Papst macht einen großen Fehler. Das hier ist immer noch ein laizistischer Staat - trotz des Vatikans", heiß es in einer Erklärung. (Kölnische Rundschau, 29.1.02)

Vatikan

  • (3113) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. hat dem katholischen Geistlichen und Exorzisten Gabriele Amorth zufolge drei Teufelsaustreibungen vorgenommen. Zuletzt sei dies im September 2001 geschehen. Die erste Austreibung habe der Papst 1982 vorgenommen. "Dieses Mädchen rollte auf dem Boden herum. Die Leute im Vatikan hatten so etwas noch nie gesehen. Für uns Exorzisten ist das alltäglich", behauptete Amorth. Johannes Paul II. habe an zwei weiteren Austreibungen teilgenommen, um die Bedeutung der Zeremonie zu unterstreichen. "Er wollte ein Zeichen setzen, dass wir wieder Exorzismen bei denen vornehmen müssen, die von Dämonen besessen sind." Die 20-jährige Frau, bei der im September die Austreibung vorgenommen worden sei, werde immer noch behandelt, sagte Amorth. "Es ist ein sehr ernster Fall. Eine Serie von Flüchen."

    Amorth zufolge kann die Besessenheit verschiedene Formen annehmen. "Ich habe viel seltsame Dinge gesehen, Objekte wie Nägel wurden ausgespuckt. Der Teufel sagte einer Frau, dass er sie zwingen würde, ein Transistor-Radio auszu-spucken und sehe da, sie fing an, Stücke eines Radio-Transistors auszuspucken. Ich habe Levitationen gesehen, und eine Kraft so stark, dass sechs oder acht Männer benötig wurden, um die Person ruhig zu halten", sagte er. "Solche Dinge sind selten, aber sie kommen vor." (Kölnische Rundschau, 18.2.02)

    Anm. MIZ: Seltsamerweise scheint die Anwesenheit von unbefangenen Wissenschaftlern den Teufel enorm zu besänftigen. Zumindest konnten niemals irgendwelche Phänomene bestätigt werden, die nicht auf wissenschaftliche Weise weit besser hätten erklärt werden können (beispielsweise durch die Diagnose psychischer bzw. hirnorganischer Störungen wie Schizophrenie oder Epilepsie).

  • (3114) Vatikanstadt. Der Vatikan will schärfer als bisher gegen den sexuellen Kindesmissbrauch durch Priester vorgehen. Dazu hat Papst Johannes Paul II. alle Bischöfe in der Welt angewiesen, künftig alle Verdachtsfälle direkt dem Vatikan zu melden. Die innerkirchlichen Ermittlungen soll die päpstliche Glaubens-Behörde unter ihrem Vorsitzenden Kardinal Joseph Ratzinger zentral führen. Ratzinger hat außerdem die Aufgabe, genaue Richtlinien zu erarbeiten, wie die Diözesen mit Pädophilen unter Priestern und Ordensleuten umgehen sollen.

    Damit reagiere der Papst auf sich häufende Skandale, berichteten italienische Zeitungen. Er habe sich entschlossen, endlich offensiv gegen das Tabuthema vorzugehen. Mit diesen Maßnahmen wolle man "nicht nur dazu beitragen, Verbrechen zu verhindern, sondern auch durch notwendige Sanktionen die Heiligkeit des Priesteramtes zu schützen", meinte Ratzinger den Angaben zufolge.

    Vor allem in den USA deckten Medien kürzlich mehrere Fälle von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche auf. Schlagzeilen machte zudem der Fall des französischen Bischofs Pierre Pican, den ein Zivilgericht zu drei Monaten Haft verurteilte, weil er einen pädophilen Priester deckte. Auch in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren mehrmals Kirchenleute verurteilt. In der österreichischen Kirche löste in den 90er Jahren der Fall des ehemaligen Wiener Erzbischofs, Kardinal Hans-Hermann Groer, eine Krise aus: Er hatte sich als Religionslehrer an Kindern vergangen.

    Die Maßnahmen des Vatikans berühren nicht das Vorgehen von Zivilgerichten gegen Verdächtige. Sie sehen außerdem vor, dass künftig auch sexuelle Vergehen gegen Jugendliche bis zu 18 Jahren von der Kirche verfolgt werden; bisher lag die Altersgrenze bei 16 Jahren. Allerdings würden keine genauen Strafen festgelegt, hieß es in Rom. Kritiker hatten immer wieder moniert, dass Fälle von Kindesmissbrauch durch Priester von der römisch-katholischen Kirche vertuscht würden. Häufig seien Priester in der Vergangenheit lediglich ermahnt oder versetzt worden. (dpa, 9.1.02)

    Anm. MIZ: Der IBKA kritisierte an der vatikanischen Erklärung zu Recht, dass der Papst sich mehr Sorgen um die "Gnade des Weiheamts" mache als um die Opfer. Es fehle an einer Vorsorge zum Schutze von potentiellen Opfern, die an den Ursachen ansetze. Zu diesen Ursachen zählten die repressive Sexualmoral der Katholischen Kirche und das Zölibat. Priester, denen akzeptable Formen der Sexualität untersagt seien, kämen hierdurch leichter in Versuchung, ihre Sexualität in inakzeptabler Weise auszuleben.

Spanien

  • (3115) Madrid. José Mantero ist Priester. In einem Interview mit der Schwulenzeitschrift Zero hat er sich als erster Geistlicher in Spanien offen zu seiner Homosexualität bekannt. Das Outing löste in der spanischen Kirche einen Skandal aus, und zwar nicht nur, weil José Mantero schwul ist. Der 39-Jährige hat zudem eingeräumt, er halte sich seit Jahren auch nicht an das Zölibat. "Ich danke Gott, schwul zu sein, weil mir das die Fähigkeit zum Lieben gegeben hat", sagte er in dem Zero-Interview.

    Danach ist Pfarrer Mantero erst einmal aus seinem Dorf Valverde del Camino in Andalusien in der westandalusischen Provinz Huelva nach Madrid gereist - um dem Medienrummel zu entgehen. Doch der Bannstrahl der Kirche traf ihn auch dort. Die spanische Bischofskonferenz habe Mantero von seinem Dienst als Priester suspendiert, berichtet die spanische Zeitung El Pais. Die Begründung des zuständigen Bischofs Ignacio Noguer Carmona: "Wer das Gelöbnis des Zölibats bricht und damit gegen heilige Prinzipien der Kirche verstößt, kann kein Priesteramt ausüben."

    Bereits kurz nach dem Erscheinen des Interviews hatte der Sprecher der spanischen Bischofskonferenz, Juan José Asenjo, erklärt: "Die Kirche akzeptiert die Praxis der Homosexualität nicht, sie hält sie für eine Sünde und eine moralische Verwirrung." Und bald fand sich auch ein Bischof, Gea Escolano aus dem traditionell konservativen Galizien, der zu schärferen Worten griff: "Eine Homosexueller ist nicht normal, er hat einen Fehler in seiner Natur." Ganz so wie Blinde oder Taubstumme, befand der Bischof. Viele in Spanien sind über solche Worte empört.

    In ganz Spanien machen sich Laienverbände, Homosexuellengruppen und Politiker für den rebellischen Priester stark. Auch aus der katholischen Kirche kommt Kritik. Der Theologe Enrique Miret Magdalena sagt, selbst der Vatikan gehe nicht so streng mit seinen schwulen Priestern um. Die Zeitung El Mundo schreibt: "Mantero ist das Opfer des machistischen, intoleranten und reaktionären Spaniens."

    Am weitesten ist bisher Carlos Alberto Biendicho gegangen. Der Sprecher der "Schwulen Plattform" der regierenden konservativen Volkspartei (PP) erzählte, er selbst habe in seiner Zeit auf dem Priesterseminar Anfang der achtziger Jahre mit drei Kollegen sexuellen Kontakt gehabt, aus denen mittlerweile Bischöfe geworden seien. "Wenn einer von diesen dreien gegen Mantero vorgehen sollte, werde ich seinen Namen nennen", kündigte Politiker Biendicho an. (Berliner Zeitung, 8.2.02)

Tschechien

  • (3116) Prag. Der Prager Erzbischof, Kardinal Miloslav Vlk, wirft der sozialdemokratischen Minderheitsregierung vor, sie wolle die Kirchen zum "Kleingärtnerverein" degradieren und aus dem öffentlichen Leben verdrängen. Grund für die scharfe Auseinandersetzung ist das vom Abgeordnetenhaus beschlossene neue Gesetz über die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dies sieht unter anderem vor, dass bei der Bildung von kirchlichen Institutionen und Sozialeinrichtungen von Caritas und Diakonie künftig nicht mehr die Kirchen, sondern der Staat das letzte Wort haben soll. Demzufolge erhalten diese den Status einer juristischen Person erst durch die Eintragung beim Innenministerium - allerdings rückwirkend zum Tag der Gründung.

    Auf den ersten Blick handelt es sich dabei um eine Formalität. Doch gerade in dieser Frage sind die tschechischen Kirchen, denen - anders als in der früheren DDR - zu kommunistischer Zeit jegliche soziale Arbeit in der Gesellschaft untersagt war, äußerst empfindlich. Sie sehen erneut Anzeichen für die Einschränkung ihrer Souveränität. Das Gesetz sei ein deutlicher Schritt zurück hinter die 1989 erlangte Freiheit und erinnere an den Umgang mit den Kirchen unter dem kommunistischen Regime, sagt der Vorsitzende der Tschechischen katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jan Graubner.

    Kulturminister Pavel Dostal verteidigt dagegen die neue Verfahrensweise. Kirchenrecht könne nicht über die staatliche Rechtsordnung gestellt werden, betont er. Am bisherigen Stellenwert der kirchlichen Sozialeinrichtungen in der Gesellschaft werde sich trotzdem nichts ändern.

    Der Streit zwischen Staat und Kirchen in Tschechien zieht sich schon seit zwölf Jahren hin. Die Tschechische Republik ist das einzige Land im ehemaligen Ostblock, in dem das Verhältnis zwischen Kirche und Staat noch nicht verfassungsrechtlich geregelt ist. Somit hängen die Kirchen nach einem Gesetz von 1949 bis heute am finanziellen Tropf des Staates, die Pfarrer bekommen ihren Sold vom Kulturministerium.

    Für die Eigenständigkeit fehlt den Kirchen die materielle Basis. Die Einführung einer Kirchensteuer zur Finanzierung ihrer Arbeit lehnen die Kirchen jedoch ab, denn es fehlt ihnen an finanzkräftigen Mitgliedern. Tschechien gilt als eines der am stärksten säkularisierten Länder in Mittelosteuropa. Der jüngsten Volkszählung zufolge sind nur etwa 30 Prozent der Bevölkerung katholisch, die Mitglieder der anderen christlichen Kirchen machen knapp fünf Prozent aus. (Süddeutsche Zeitung, 17.12.01)

Mazedonien

  • (3117) Skopje. Der Besuch des Militärbischofs Mixa bei den deutschen Truppen in Mazedonien hatte gerade erst begonnen, da begab sich Hochwürden am zweiten Weihnachtsfeiertag auf eine ganz andere Mission. Ohne Begleitung ließ sich der 60-jährige Oberhirte der bayerischen Diözese Eichstätt am Bischofssitz seines Amtskollegen Joakim Herbut in Skopje absetzen, und als Walter Mixa am nächsten Morgen die Privatgemächer Herbuts im ersten Stock verließ, trug er 400.090 Mark, größtenteils in Tausenderscheinen, bei sich.

    Als Zollbeamte drei Tage später auf dem Flughafen Skopje die Aktentasche des Bischofs aufmachten, beschlagnahmten sie zwei Kuverts mit Geld - wegen Verstoßes gegen das mazedonische Devisengesetz. Mixa war nun in Erklärungsnot, woher das Geld stammte. Während deutsche Kirchenoberen zunächst noch den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit breiten wollen, stellte sich bald heraus: Mixa war offenbar mit Geld aus einer grauen Kasse des Bischofs von Skopje unterwegs. Eine peinliche Affäre, die auch den Ambitionen des ehrgeizigen Kirchenfürsten Mixa schadet, Nachfolger des Münchner Kardinals Friedrich Wetter zu werden.

    Während in deutschen Kirchenkreisen schon über "Mixa Bargeld" gejuxt wird, hätte vor allem Skopjes Bischof Herbut offenbar Grund zur Beichte: Einnahmequellen hatte er in den vergangenen Jahren wohl weit mehr, als bislang bekannt. So zahlte das katholische Osteuropahilfswerk Renovabis eifrig Summen in Mark an Herbuts Bistum, etwa für den Bau einer Kirche in der Stadt Ohrid (200.000 Mark) oder als "Unterhaltshilfe für Seminaristen" (50.000 Mark im Jahr), außerdem Zuschüsse für ein "Pastoralzentrum", ein "Begegnungszentrum" oder als Existenzhilfe für Priester. Auch die deutsche Caritas fördert viele Projekte wie etwa den Bau einer Schule im Bistum.

    Offensichtlich rechnete die Kirche so ab, dass von den Spendenflüssen am Jahresende 400.000 Mark in bar übrig blieben. "Das Geld stammt aus einer ganzen Reihe von Spendenfonds", bestätigte man im Bischofshaus von Skopje dem Spiegel hinter vorgehaltener Hand. Dieser inoffizielle Bischofsschatz musste nun wegen der Euro-Einführung im neuen Jahr umgewandelt werden, um nicht wertlos zu werden. Doch beim "Umrubeln" in den Wechselstuben von Skopje wäre durch einen schlechten Kurs und hohe Gebühren zu viel Geld verloren gegangen; auf einem kircheneigenen Konto wären die Devisen sogar in schnöde Dinare umgestellt worden. Ein Geldbote musste also her, der - illegal - die Scheine diskret ins Ausland schaffte. Dumm nur, dass "Mixa Bargeld" den Job vermasselte? (Der Spiegel 5/2002)

Nordamerika

USA

  • (3118) Louisiana. Ein Berufungsgericht im US-Staat Louisiana hat das dort erlaubte Schulgebet als verfassungswidrig bezeichnet und damit der Klage einer Mutter gegen das obligatorische Gebet zum Unterrichtsbeginn stattgegeben. Kürzlich hatte das Oberste US-Gericht Schulgebete unter Bedingungen zugelassen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 14.12.01)

  • (3119) Alamogordo/New Mexiko. Mehrere hundert christliche Fundamentalisten trafen sich in der Kleinstadt Alamogordo im südlichen New Mexiko, um einer Predigt des Priesters Jack Brock zu lauschen. Dessen biblischer Zorn galt vor allem einem Werk, dem Kinder-Bestseller Harry Potter. "Potter ist ein Teufel und er zerstört die Menschen", rief der Anführer der radikalen Christ Community Church seiner Gemeinde zu, während er einen Potter-Band in die Höhe hielt: "Hinter diesem unschuldigen Gesicht sitzt die Kraft satanischer Dunkelheit." Er habe zwar keines der Potter-Bücher gelesen, gab Brock zu verstehen, dennoch habe er ihren Inhalt studiert. Der sei Hexenwerk, Satanszeug und Anleitung zur Zauberei.

    Anschließend warfen die Versammelten mehrere dutzend Potter-Bücher auf einen Scheiterhaufen. Auch andere Werke, die den Gottesfürchtigen als Teufelszeug galten, flogen in die Flammen, darunter Werke des Bestseller-Autors Steven King. Nicht auf den Scheiterhaufen, sondern in eine Mülltonne warfen die erzürnten Gemeindemitglieder CDs und Videos, darunter das Disney-Werk Schneewittchen. Brock hatte seine Gemeinde aufgefordert, alles aus ihren Häusern zu verbannen, was die Kommunikation mit Gott stören könne.

    Gegenüber des Gottesdienstes hatten sich hunderte Stadt-Einwohner zu einer Gegendemonstration versammelt. Sie begleiteten den Gottesdienst mit Protestgesängen gegen die Verbrennung von Büchern und hielten Zeichen in die Höhe wie: "Hitler - Bin Laden - Pastor Brock". (Der Spiegel, 31.12.01)

Lateinamerika

Brasilien

  • (3120) Rio de Janeiro. Ein deutscher Franziskanermönch und ein Touristenpaar aus Deutschland sind in Brasilien wegen Kindesmissbrauchs festgenommen worden. Sie seien beim sexuellen Missbrauch eines achtjährigen Jungen ertappt worden, teilte die Polizei des nordöstlichen Bundeslandes Bahia mit. Der Ordensbruder sowie die beiden Touristen seien am Tatort in einer Touristenherberge nahe der Gemeinde Rio de Contas in Bahia nach einer Anzeige der Mutter des Jungen dingfest gemacht worden. Sie hätten die Szenen des Missbrauchs mit zwei Digitalkameras aufgenommen, hieß es. [Die Namen der Personen wurden nachträglich gestrichen, Anm. der Webredaktion]

    Bei der Festnahme der drei Deutschen seien Fotos und Filmmaterial mit "unglaublich obszönen Szenen" sichergestellt worden, erklärte die zuständige Kommissarin Marinalva Rocha ohne Angaben von Einzelheiten. Sie sagte, man wolle die Festgenommenen nun wegen Sittlichkeitsverbrechen und Kindermissbrauchs vor Gericht bringen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in Brasilien mit Freiheitsentzug zwischen einem und vier Jahren bestraft.

    Der Ordensmann arbeitete nach Medienangaben in seiner Gemeinde in der Provinzhauptstadt Joao Pessoa im nordöstlichen Land Paraiba seit vielen Jahren mit Kindern ärmerer Familien. Negativ aufgefallen war er bislang nicht. (Mannheimer Morgen, 13.1.02)

Asien

Saudi-Arabien

  • (3121) Riad/Kairo. Ein Richter aus Saudi-Arabien hat wegen angeblicher Gotteslästerung die Todesstrafe für die bekannte tunesische Sängerin Dhikra Mohammed gefordert. Vermeintliches Vergehen: Sie soll ihre eigenen Erfahrungen im Leben mit den Schwierigkeiten des Propheten Mohammed bei der Verbreitung des Islam verglichen haben. Dieser Vergleich sei "blasphemisch" erklärte Scheich Ibrahim al-Hodeiri vom "Großen Gericht" in der saudischen Hauptstadt Riad.

    Nach Angaben der arabischen Tageszeitung al-Hayat bezog sich der Scheich dabei auf Äußerungen, die Dhikra Mohammed bei einer Pressekonferenz in Katar gemacht hatte. Dort war die Tunesierin zusammen mit anderen arabischen Künstlern aufgetreten. Die Sängerin habe sich so ausgedrückt, "als sei sie selbst von Gott gesandt", wetterte der Scheich. Sollte sie keine Reue zeigen, so habe sie den Tod verdient.

    Bei den Worten des saudischen Scheichs handele es sich allerdings nicht um eine Fatwa (islamisches Rechtsgutachten), wie sie einst über den aus Indien stammenden Schriftsteller Salman Rushdie wegen seiner Satanischen Verse verhängt wurde. Die Sängerin könnte aber wegen des "Skandals" nach Einschätzung arabischer Beobachter künftig Probleme bei der Einreise in islamische Länder bekommen und möglicherweise sogar von Fanatikern angegriffen werden. (Spiegel-online, 7.2.02)

Afrika

Tansania

  • (3122) Arusha. Ein katholischer Priester, dem der UN-Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen in Ruanda im Jahr 1994 vorwirft, hat sich nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Internews dem Tribunal in Tansania gestellt. Die Staatsanwaltschaft in Arusha klagt Athanase Seromba an, an der Ermordung von 2000 Angehörigen des Tutsi-Volkes beteiligt gewesen zu sein. Seromba äußerte in einem Brief, der in der Kirchenzeitung Toscana Oggi (Toscana Heute) veröffentlicht worden war, er habe nichts Falsches getan. Seromba war kurz zuvor aus Italien nach Afrika zurückgekehrt, wo er seit 1997 im Exil gelebt hatte. (Stuttgarter Zeitung, 8.2.02)

Nigeria

  • (3123) Lagos. Mit Plänen für einen "Kreuzzug" löst ein umstrittener deutscher Prediger in Nigeria Unruhe aus. Trotz gewaltsamer Proteste von Moslems genehmigten die Behörden des südwestlichen Bundesstaates Osun das Missionierungsvorhaben von Reinhard Bonnke. Der Prediger will auf einer fünftägigen Tour durch den Süden Nigerias für seine Vorstellung des Christentums werben. Aus Protest zerstörten aufgebrachte Moslems der Polizei zufolge elf Kirchen. Die Unruhen gelten als ungewöhnlich: Der Südwesten Nigerias, der von der Volksgruppe der Yoruba dominiert wird, ist traditionell von religiöser Toleranz geprägt. Christen und Moslems sind dort gleichermaßen vertreten. Der Gouverneur von Osun kündigte an, die Provinzregierung werde für Sicherheit und Ordnung sorgen. Als Bonnke vor zehn Jahren in Kano im Norden Nigerias zu einem "Kreuzzug" rüstete, starben Hunderte. Bonnke verfolgt laut Webseite seiner Organisation Christus für alle Nationen seit 25 Jahren eine Mission zur "Rettung Afrikas". Der Kontinent müsse durch das "Blut Jesu Christi reingewaschen" werden. (Frankfurter Rundschau, 3.12.01)

  • (3124) Lagos. Bei religiös motivierten Auseinandersetzungen sind in der nigerianischen Millionenstadt Lagos mindestens 55 Menschen getötet worden. Wie ein Mitarbeiter des nigerianischen Roten Kreuzes im örtlichen Radio sagte, befürchteten die Helfer noch mehr Opfer, da sie in dem betroffenen Stadtteil bislang nicht überall Zugang hätten. Mindestens 200 Menschen seien verletzt worden, 57 schwer. Wie das Rote Kreuz weiter mitteilte, wurden mehr als 200 Häuser niedergebrannt und über 1.000 Familien obdachlos. Die nigerianische Armee habe Soldaten in den Stadtteil entsandt, um die Kämpfe zu beenden, sagte eine Armeesprecher. (news.ch, 6.2.02)

Kenia

  • (3125) Nairobi. Die Genitalverstümmelung von Mädchen, die jünger als 17 Jahre sind, ist fortan im ostafrikanischen Kenia verboten. "Jedem, der bei der Beschneidung eines jüngeren Mädchens erwischt wird, droht das Gefängnis", sagte Präsident Daniel Arap Moi in seiner Ansprache zum Unabhängigkeitstag in der Hauptstadt Nairobi. "Mädchen, die älter sind, sollen die freie Wahl haben. Wehren sie sich aber gegen die Beschneidung, soll das Gesetz sie schützen." Die Änderung ist Bestandteil eines neuen Kinder- und Jugendgesetzes in Kenia. Bislang stand dort keine Strafe auf die Ausübung des schmerzhaften und gefährlichen Rituals, bei dem Frauen und Mädchen Teile ihrer primären Geschlechtsorgane abgeschnitten werden. Nach einer drei Jahre alten Studie sind 38 Prozent aller Kenianerinnen zwischen 15 und 49 Jahren beschnitten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass 130 Millionen Frauen in 28 Ländern verstümmelt sind. (Frankfurter Rundschau, 14.12.01)

Australien

Australien

  • (3126) Sydney. Sein Mangel an Respekt gegenüber dem Weihnachtsmann hat einem australischen Grundschullehrer seinen Job gekostet. Nach einem Bericht der Zeitung Sunday Herald Sun wurde dem Mann seine Lehr-Erlaubnis an der Schule von Corowa (Neu-Süd-Wales) entzogen, weil er seiner Klasse erzählte, der Nikolaus sei eine Erfindung. Freimütig soll der Lehrer den Kindern weiter erklärt haben, die Geschenke unter dem Christbaum stammten in Wirklichkeit von den Eltern. "Es war unangemessen, das zu sagen - ein unglücklicher Vorfall", zitierte die Zeitung den Leiter der zuständigen Schulbehörde. "Wenn ein Kind an den Weihnachtsmann glaubt und das auch seine Eltern wollen, hat niemand das Recht, diese Vorstellung zu zerstören." Eine Mutter sagte, ihre kleinen Söhne seien verwirrt und ärgerlich, seit Vater und Mutter als Lügner dargestellt worden seien. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 3.12.01)