Unterrichtsfrei für Religionsverweigerer in Schleswig-Holstein

Aus: IBKA Rundbrief Mai 2002

Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, konnten in Schleswig-Holstein bislang zu einem "Ersatzdienst" in einer beliebigen anderen Klasse verpflichtet werden, wenn nur der dortige Unterricht für sinnvoll erklärt wurde. So konnte religionsmündigen Schülern die Abwahl des Faches Religion verleidet und zugleich das Aufsichtsproblem gelöst werden.

Schulgottesdienst Pflicht für alle Kinder?

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2000

Eine konfessionslose Mutter aus Nordrhein-Westfalen konnte es kaum glauben, was ihre Tochter berichtete:

Zum Ende der Grundschulzeit lud der Klassenlehrer alle Kinder seiner 4. Klasse zum Abschlussgottesdienst am letzten Schultag in die Kirche ein. Das Mädchen, das - wie der Lehrer wusste - weder einer Kirche angehört, noch am Religionsunterricht teilnimmt, fragte nach: "Müssen da alle Kinder hin?" "Ja, alle", so der Lehrer.

Die Mutter hielt es für ein Missverständnis und fragte bei nächster Gelegenheit beim Lehrer nach: "Meine Tochter hat sich doch sicherlich verhört, dass alle Kinder zum Gottesdienst müssen?" Doch der junge Lehrer bestätigte: "Doooch, ist doch Abschlussgottesdienst."

Humanistische Union dokumentiert Verfassungsbruch in Brandenburg

Aus: IBKA Rundbrief Dezember 2001

Im Land Brandenburg gibt es - neben dem Disput um LER - einen Streit um Grundrechte, der die Verfassungsposition der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates betrifft und von bundesweiter Bedeutung ist. Es geht um Weltanschauungsunterricht. Hintergrund ist ein vom Brandenburger Bildungsministerium abgelehnter Antrag des Humanistischen Verbandes auf Durchführung eines Lebenskundeunterrichts zu gleichen Bedingungen, wie sie für den evangelischen Religionsunterricht gewährt werden. Rechtlich stützt sich der Humanistische Verband bei seinem Antrag auf das Grundgesetz und die Landesverfassung. Das GG schreibt die uneingeschränkte Gleichbehandlung von Weltanschauungs- mit Religionsgemeinschaften vor. Eine entsprechende Gleichbehandlungsklausel findet sich auch in der Brandenburger Landesverfassung.

Berliner SPD fordert Ethikunterricht für alle Schüler

Aus: IBKA Rundbrief Juli 2001

Seit längerem versuchen in Berlin die Kirchen, die Landespolitik (SPD/CDU-Koalition) dazu zu bewegen, auf die Rechte aus Artikel 141 GG zu verzichten und konfessionellen Religionsunterricht – als ordentliches Lehrfach nach Art. 7,3 GG – einzuführen.

Im Herbst 2000 schien es so, als würde dies der zähen Lobbyarbeit – aufgrund einer den Kirchen oftmals gerne willfährigen Politik – auch gelingen. Der zuständige Berliner Bildungssenator Böger (SPD) favorisierte plötzlich – entgegen vorheriger Parteibeschlüsse und ohne Koalitionsvertragsnotwendigkeiten – das Kirchenmodell.

Der Kampf der Kirche um den Religionsunterricht

Aus: IBKA Rundbrief Juli 2001

Während in dem Prozess der Familie Neumann gegen den Zwangs-Ethikunterricht vom Gericht zumindest eine Gleichbehandlung des Faches mit dem Religionsunterricht gefordert wurde (siehe Festschrift zur Verleihung des Erwin-Fischer-Preises 2000, S. 16), hoben dessen ungeachtet Bischöfe und Theologieprofessoren bei einem Treffen in Mainz die besondere pädagogische Bedeutung des Religionsunterrichts gegenüber anderen wertorientierenden Schulfächern hervor. Sie betonten, der Religionsunterricht habe im Sinn von Artikel 7 (Abs. 2 und 3) des Grundgesetzes "Vorrang vor anderen wertorientierenden Fächern".