Atheistenverband: Ethikunterricht verhindert Gleichberechtigung

Pressemitteilung vom 17. April 2014

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.04.2014. Das Gericht verneinte eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Schulfachs Ethik in der Grundschule. Die Klägerin behauptete, die Nichterteilung des Faches Ethik bedeute eine Benachteiligung der Konfessionslosen.

"Konfessionslose Schülerinnen und Schüler werden durch die Nichterteilung eines Ethik-Unterrichtes keineswegs benachteiligt. Am freiwilligen Religionsunterricht Teilnehmende erhalten gute Noten für das Nachbeten von Glaubensinhalten. Dieser augenscheinliche Vorteil ist durch einen Ersatzunterricht 'Ethik' nicht auszugleichen, da diesem Fakten – und keine Glaubenssätze – zugrunde liegen", sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA.

"Der Ethikunterricht als Zwangsersatzfach erschwert für Lernende die Entscheidung, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen, oder eben nicht. Ebenfalls wertet er den Religionsunterricht auf, der einzig den Sinn hat, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Die Installation des Ersatzfaches vermittelt den Eindruck, Konfessionslose müssten einen Makel kompensieren."

Staatliche Waldorfschule in Hamburg

Aus: IBKA Rundbrief Winter 2013/14

Die Waldorfschule steht bei vielen schlecht informierten Zeitgenossen als Alternative zur staatlichen Regelschule hoch im Kurs, bedient sie doch ein weitverbreitetes Bedürfnis nach „Ganzheitlichkeit“. Wer sich jedoch schon einmal mit Rudolf Steiner, Begründer der Waldorfschulen und der sog. Anthroposophie, befasst hat, dem stehen angesichts der kruden Esoterik und des hanebüchenen Unsinns, der einem aus Steiners Werken entgegenschlägt, die Haare zu Berge.

3. Aktion 2013 in Hannover: IBKA-Infostand "Reli Adieu" und "GerDiA"

Im Rahmen der bundesweiten Kampagnen [1] "Reli Adieu" und "GerDiA" waren am Samstag, den 07.09.2013 auch Mitglieder des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen auf der Straße, um über Weltanschauungsfreiheit an staatlichen/öffentlichen Schulen und religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz zu informieren.

IBKA-Stand für ''Reli-Adieu''-KampagneDer Infostand auf dem Platz der Weltausstellung in Hannover war insgesamt eine unserer erfolgreichsten Aktionen der letzten Zeit - eine erfreulich große Anzahl von Aktiven aus den Reihen des IBKA und der gbs [3] vertraten unsere Ansichten in vielen Einzelgesprächen und verteilte eine große Menge an Flyern und Informationsmaterial an Interessierte.
Insbesondere die Materialien der Schulkampagne "Reli Adieu" [2] waren, trotz großzügiger Stückzahlen, in kurzer Zeit vergriffen. Die Informationen zu "GerDiA" (Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz) [4] waren ebenfalls sehr gefragt, genauso wie grundsätzliche Informationen über säkulare Verbände und deren Arbeit in Deutschland.

Quer durch alle Bevölkerungsschichten, die wir mit unserer breit gefächerten Standbesetzung ansprechen konnten, ist eine deutliche Zunahme des Interesses an unseren Themen, aber auch an unserer Arbeit zu vermerken. Etliche StandbesucherInnen bekundeten auch ihr Interesse an unseren monatlichen Stammtischen in Hannover, Braunschweig und Hildesheim. Besonders breiten Zuspruch erhielten wir für Forderungen, die darauf zielen, die immensen staatlichen Zuwendungen an die Kirchen und deren schleichende Einmischungen in der Politik zu beenden.

Kampagne gegen Religionsunterricht gestartet

Pressemitteilung vom 15.08.2013

(Overath) Pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres startet der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) eine jahresweite Kampagne gegen den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen.

„Der konfessionelle Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 unseres Grundgesetzes hat die Aufgabe, die Inhalte des jeweiligen Bekenntnisses als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Das widerspricht dem Bildungsauftrag der Schulen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA. „Schulen sollen überprüfbare Inhalte vermitteln. Der Glaube an Götter, Propheten oder die Zahnfee ist eine Leidenschaft, jedoch nicht unter wissenschaftlichen Bedingungen nachweisbar.“

Wichtig sei vielmehr eine historisch fundierte Information aller Schülerinnen und Schüler gemeinsam über jegliche Weltanschauung und Religion.

NRW-Atheisten kritisieren Gerichtsbeschluss zur religiösen Kindererziehung

Pressemitteilung vom 22.04.2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten in Nordrhein-Westfalen äußert seine Verwunderung über einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 18.04.2013. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichtes Monschau, das religiöse Erziehungsrecht zweier Kinder auf den von ihnen getrennt lebenden Vater zu übertragen. Durch diesen Beschluss müssen die Kinder vorläufig am konfessionellen Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen.

"Der Lebensmittelpunkt der ungetauften und bislang nicht religiös erzogenen Kinder ist bei der Mutter, und die Richter übertragen das religiöse Erziehungsrecht auf den von der Familie getrennt lebenden Vater - mit der lapidaren Begründung, eine Teilnahme am Religionsunterricht sei für die Allgemeinbildung der Kinder förderlich. Hingegen definierte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1987: 'Der Gegenstand des Religionsunterrichtes ist der Bekenntnisinhalt, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe.' ", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW. "Der Beschluss des Oberlandesgerichtes fällt hinter den des Verfassungsgerichtes zurück"

Das OLG Köln habe Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen; der IBKA prüfe derzeit die Erfolgschancen.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 2,4 MB

Isch geh Schulhof

Bericht über die Lesung mit Philipp Möller aus seinem Buch “Isch geh Schulhof” vom 19.11.2012

Philipp Möller

Dem Publikum der gut besuchten Lesung von Philipp Möller war abwechselnd zum Lachen und zum Weinen zumute. Schauspielerisch gekonnt trug Möller die Dialoge aus seinem Bestseller "Isch geh Schulhof" vor. Dialoge, die ihm selbst während seiner Zeit als Aushilfslehrer zu Ohren gekommen sind. Das Lachen des Publikums ist ein kathartisches, denn den anwesenden Lehrern, Lehramtsstudenten, Eltern und Schülern ist klar, dass Möller die alltägliche deutsche Bildungskatastrophe beschreibt, gegen die dringend etwas unternommen werden muss.

"Die Politik hat die Dringlichkeit einer fundierten Bildungsreform nicht erfasst. Vielleicht hätte sie an diesem Abend dazulernen können." (Münstersche Zeitung 21.11.2012, Text/Foto: Moseler)

Religion ist kein Unterricht

Vortrag mit Diskussion zur Thematik “konfessionslose Schüler und Religionsunterricht / Religionsersatzunterricht an öffentlichen Schulen”

Am 02.12.2011 hielt Rainer Ponitka auf Einladung der IBKA-Regionalgruppe Münsterland in der Universität Münster den Vortrag 'Religion ist kein Unterricht'.

Rainer Ponitka

Rainer Ponitka ist Landessprecher NRW und Sprecher der AG Schule des IBKA. Der IBKA in Nordrhein-Westfalen berät nichtreligiöse Schüler, Eltern und Lehrer und unterstützt sie in der Wahrung ihrer Religionsfreiheit.

Religionsunterricht hat an deutschen Schulen eine Sonderstellung.
In diesem Fach findet nicht die Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen über Religionen statt, sondern die Vermittlung von Glaubenssätzen einer bestimmten Religionsgemeinschaft als Wahrheit. Sozusagen eine staatlich finanzierte Mitgliederschulung einzelner Religionsgemeinschaften.

Konfessionslosenverband: Schüler von Reli abmelden

Pressemitteilung vom 10.08.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) rät Eltern, Erstklässler vom konfessionellen Religionsunterricht abzumelden. Er widerspricht damit einem Aufruf des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst, in dem dieser erklärt, Kinder hätten ein Recht auf Religion und damit auf den Religionsunterricht.

„Der konfessionelle Religionsunterricht vermittelt keine allgemeinen Kenntnisse über Religionen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher der AG Schule des IBKA. „Seine Aufgabe ist es, die Glaubenssätze der jeweiligen Religion als bestehende Wahrheit zu vermitteln. Sein Zweck ist nicht die Vermittlung von Wissen, sondern Indoktrination.“

NRW-Atheisten fordern weltanschaulich neutrale Schule

Pressemitteilung vom 28.07.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen verurteilt den Verweis einer muslimischen Drittklässlerin von einer evangelischen Grundschule in Mönchengladbach.

"Der IBKA fordert die Abschaffung der staatlichen Konfessionsschulen zugunsten eines flächendeckenden Angebotes weltanschaulich neutraler Schulen", sagt IBKA-NRW-Sprecher Rainer Ponitka. "Schülerinnen und Schüler an staatlichen Bekenntnisschulen in NRW werden aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld geworfen, sobald sie sich gegen die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Religion und religiöse Unterweisung haben nur noch einen geringen Stellenwert in der Gesellschaft. Die Werte des modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenrechte sind gegen Religion und Kirche erstritten worden. Die Ablehnung von Schülerinnen und Schülern aufgrund ihres Glaubens ist ein Relikt aus der Zeit der Glaubenskriege und hat an Schulen des demokratischen Staates nichts verloren."