10. Wann wird der Austritt wirksam?

10. Wann wird der Austritt wirksam? rhartmann Di, 2009-06-30 20:04
Kirche und Geld

Der Austritt wird sofort wirksam. Er gilt allerdings nur für den staatlichen Bereich, da die Taufe nach kirchlichem Verständnis nicht rückgängig gemacht werden kann.

Die Kirchensteuerpflicht endet jedoch zumindest in manchen Bundesländern erst mit dem Ablauf des auf den Austritt folgenden Monats.

Wer bisher nicht ausgetreten ist, weil er/sie noch kein steuerpflichtiges Einkommen hatte, sollte beachten, dass zumindest in manchen Bundesländern die Kirchensteuer aus dem Einkommen des ganzen Jahres berechnet wird. Erfolgt der Austritt zur Jahresmitte, so ist für die Zeit davor anteilig Kirchensteuer zu zahlen, auch wenn erst danach ein Einkommen erzielt wurde. Der Austritt sollte daher rechtzeitig vor dem Antritt einer Erwerbstätigkeit (am besten im Jahr davor) erfolgen.