2003 - Meldungen 3290-3319

Europa

Deutschland

  • (3290) Mannheim. Ein kirchlich ausgerichtetes Krankenhaus darf einer leitenden Krankenschwester kündigen, wenn diese aus der Kirche ausgetreten ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn es sich bei der Angestellten um eine Schwerbehinderte handelt. Das geht aus einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim hervor. Gegen die Entlassung hatte der Landeswohlfahrtsverband geklagt, der laut Schwerbehindertengesetz der Entlassung zustimmen muss. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende des 9. Senats, dass das Gericht nicht darüber zu entscheiden hatte, ob es dem Arbeitgeber, einem evangelischen Krankenhaus, als christlicher Einrichtung nicht gut zu Gesicht gestanden hätte, die Schwester weiter zu beschäftigen. An ihrer fachlichen Qualifikation gab es zudem keinen Zweifel. Entscheidend sei allein der rechtliche Maßstab.

    Die Mannheimer Richter, die ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aufhoben, beriefen sich auf die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Wenn ein kirchlicher Arbeitgeber den Austritt einer Angestellten aus einer christlichen Kirche als Loyalitätsverletzung und damit Kündigungsgrund ansehe, müsse das akzeptiert werden. (Urteil des baden-württembergtschen VGH vom 26.5.2003, Aktenzeichen: 9 S 1077/02) (Mannheimer Morgen, 27.5. 03)

    Die Freigeistige Rundschau kommentierte: "Das Verhalten der Kirchen ist nicht nur moralisch widersprüchlich, weil sie sich bei anderen gern als Garant der Grundrechte darstellen, sondern auch unlogisch, weil sie mit Recht betonen, dass der Kircheneintritt durch die Taufe erfolgt und daher ein beim Standesamt erklärter "Kirchenaustritt" in Wirklichkeit nur ein Austritt aus der Kirchensteuerpflicht ist, der über den Glauben noch gar nichts besagt. Letztlich wird also nur die fehlende Zahlungsbereitschaft bestraft."

  • (3291) Leipzig. Die Kirche darf ausgetretene Mitglieder von einer Steuerermäßigung ausschließen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Mitte Mai in Leipzig. Laut Urteil gelten für die Kirchensteuer die gleichen Gebote wie für staatliche Steuern. Diese können nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erhoben oder erlassen werden. Eine entsprechende Regelung gibt es weder im Kirchensteuergesetz von Rheinland-Pfalz, wo die Klägerin wohnt, noch in der Steuerordnung der Kirche (Az.: BVerwG 9 C 12.02). Im konkreten Fall wollte die Klägerin von der Evangelischen Kirche der Pfalz einen Teil ihrer Kirchensteuer erlassen bekommen. Diese war 1998 wesentlich höher als zuvor ausgefallen, weil sie ein Unternehmen verkauft hatte. Die Kirche lehnte eine Ermäßigung, wie sie sie anderen Mitgliedern gewährt hatte, ab. Ihre Ablehnung begründete die Kirche mit dem Austritt der Klägerin aus der Kirche 1999. Dies ist nach Auffassung der Leipziger Richter zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit dem Urteil bestätigte das Bundesgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. (Handelsblatt, 21.5.03)

  • (3292) Berlin. Gut ein Drittel der Deutschen würde zugunsten der Altersvorsorge aus der Kirche austreten, um die gesparte Kirchensteuer anzulegen. Dies geht aus einer Umfrage unter 5000 Usern der Internetplattform www.vorfreu.de hervor. Fast 20 Prozent würden auf einen modernen PC verzichten und 17 Prozent würden bei Urlaubsreisen sparen. (www.vorfreu.de, 22.5.03)

  • (3293) Kassel. Eltern müssen freiwillige Tischgebete in kommunalen Kindergärten akzeptieren. Dies entschied nun auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Das freiwillige Tischgebot verstößt nach diesem Urteil nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot, wenn es nicht auf staatliche Anordnung hin gesprochen werde, sondern nach Absprache zwischen Eltern und Kindergartenpersonal. Der Vater eines Kindergartenkindes hatte Klage eingereicht [siehe MIZ 4/02 u. 1/03)] mit der Begründung, christliche kultische Handlungen im Kindergarten verletzten das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit. (Fuldaer Zeitung, 3.7.03)

  • (3294) Berlin. Der "Ökumenische Kirchentag zu Berlin wurde zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. Obwohl die Stadt Berlin hochverschuldet ist, machte sie 1,8 Mio Euro aus dem Senatshaushalt locker. Weitere 5,6 Mio Euro kamen von der landeseigenen Klassenlotterie hinzu. Schließlich erhielten die Kirchentags-Veranstalter noch 120.000 Euro aus Landesmitteln (Brandenburg) und 1,5 Mio Euro aus Bundesmitteln (Innenministerium). Bei einem Gesamtetat von 18,2 Mio Euro hat die öffentliche Hand somit etwa die Hälfte der Kosten getragen. Da unter den zahlreichen Spendern neben der Kirche zuzuordnenden Firmen wie der HUK Coburg auch die IHK Berlin oder die Bundeswehr aufgelistet sind, ist der Ökumenische Kirchentag zu weniger als der Hälfte durch Geld aus dem kirchlichen Bereich finanziert worden. (Märkische Allgemeine, 28.4.03; Evangelisches Sonntagsblatt 23/03)

  • (3295) Berlin/Vatikanstadt. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel war Ende Mai zu Besuch bei Papst Johannes Paul II. Die Privataudienz bei dem Kirchenoberhaupt dauerte ungefähr 15 Minuten. Anschließend bezeichnete die Protestantin Merkel diese Unterredung als ein "bewegendes Erlebnis". Die CDU-Chefin sprach auch mit Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano und mit dem Präfekten der Glaubenskongregation, dem deutschen Kardinal Joseph Ratzinger. Danach wurde Merkel zu einem Besuch bei Kardinal Walter Kasper, dem Präsidenten des Päpstlichen Einheitsrates, erwartet. Ihre Gespräche im Vatikan seien sehr erfolgreich gewesen, erklärte Merkel nach den Treffen vor Journalisten. Sie betonte, dass sich die CDU "mit aller Kraft" für einen Gottesbezug in der EU-Verfassung einsetzen wolle. Außerdem hätten sich die Gespräche um das Thema Krieg und Frieden gedreht; vor allem eine Unterstützung der CDU für den Schutz der christlichen Minderheit im Irak soll Angela Merkel bei den Unterredungen zugesichert haben. (Radio Vatikan, 27.5.03)

  • (3296) Rottenburg. Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst hat den in Isny (Kreis Ravensburg) geplanten "Friedwald" scharf kritisiert. Solch eine Einrichtung bedeute eine Absage an die "christlich-humane" Begräbnis und Auferstehungskultur, sagte der katholische Oberhirte. Die Friedwald GmbH aus Darmstadt will in einem Wald bei Isny-Neutrauchburg Urnengräber unter Bäumen anlegen. Die Asche der Toten soll dabei als Nährstoff für die Bäume dienen.

    Die katholische und die evangelische Kirchengemeinden der Allgäustadt haben sich gegen diese Bestattungsform ausgesprochen. Sie kritisierten, dass hinter der Bestattungsform in einem Friedwald eine "naturreligiöse Weltvorstellung" stehe. Bischof Fürst monierte, die Friedwald GmbH mache ihre weltanschauliche Ausrichtung nicht transparent. Offenkundig handle es sich um eine "Hinwendung zur Natur als quasi-göttlicher Instanz". Das christliche Kreuz als Zeichen der Erlösung werde durch den Baum ersetzt. "An die Stelle der christlichen Hoffnung auf ewiges Leben bei Gott", meinte Fürst "tritt die Rückkehr in den naturhaften Kreislauf des Stirb und Werde." Beim Einrichten von Friedwäldern seien Anklänge an esoterische oder neuheidnische "Naturvergötzung" unverkennbar.

    Friedwälder gibt es bereits im hessischen Michelstadt und in Kassel. Die Bewegung stammt aus der Schweiz, wo bereits 19 Friedwälder bestehen. (Südwestpresse Ulm, 27.5.03)

  • (3297) Hagen. Zum 70. Jahrestag des Reichskonkordates forderte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die sofortige Kündigung des Reichskonkordates durch die Bundesregierung. Dieser Schritt wäre ein begrüßenswerter Einstieg, das durch so genannte "Staatskirchenverträge" geprägte Verhältnis zwischen Staat und Kirchen zu beenden. Alles, was im Verhältnis zwischen bestimmten Religionsgesellschaften und staatlichen Gliederungen zu regeln ist, könne ebenso gut im Wege allgemeiner Gesetzgebung geregelt werden. Staatskirchenverträge seien Ausdruck einer altertümlichen Verbindung von Staat und Kirchen, von Thron und Altar. Trennung von Staat und Kirchen sei jedoch das zugrundeliegende Leitmotiv des Grundgesetzes. "In einer modernen, demokratischen Gesellschaft sollten Religionsgesellschaften keine Extrarolle für sich fordern, sondern als selbständige gesellschaftliche Gruppen neben Parteien, Gewerkschaften und anderen Verbänden ihre Angelegenheiten verfolgen" erklärte Rudolf Ladwig, stellvertretender Vorsitzender des IBKA, in Hagen. Daher sei das Reichskonkordat zügig zu kündigen, das Staatskirchenvertragssystem aufzulösen. Es gäbe schließlich auch keine Staatsparteien- oder Staatsvereinsverträge.

    Hintergrund: Am 20. Juli 1933 schlossen das Deutsche Reich und der Heilige Stuhl als Vertreter des internationalen Katholizismus das so genannte Reichskonkordat, einen "internationalen" Vertrag. Dem NS-Regime verschaffte es seinerzeit einen erheblichen Ansehensgewinn und trug dazu bei, die vorhandene Skepsis in der katholischen Bevölkerung Deutschlands gegenüber der Hitlerdiktatur zu entschärfen. Der katholischen Kirche wurden von Seiten Hitlers erhebliche Zugeständnisse gemacht, die ihnen zuvor in den 14 Jahren der Weimarer Republik von demokratischen Regierungen zu Recht nicht eingeräumt wurden.

    Dieser Vertrag ist als einziger "internationaler" Vertrag aus der NS-Zeit noch heute gültig, wenn auch z.B. die Schulartikel keine Anwendung finden. Auch heute noch dient das Reichskonkordat als Rechtfertigung verschiedenster kirchlicher Privilegien. So wird beispielsweise die ersatzlose Einstellung der so genannten "Staatsleistungen" durch die Knebelartikel 18 und 33 des Reichskonkordates erschwert, obwohl sie sachlich gerechtfertigt wäre. Diese "Staatsleistungen", jährliche Zahlungen der Bundesländer (aber auch Zahlungen verschiedenster Kommunen), stellen tatsächlich heute nichts anderes dar als Kichensubventionen in einem Staat, der eigentlich weltanschaulich neutral sein sollte. Allein diese Maßnahme könnte einen jährlichen Einspareffekt von ca. 420 Millionen Euro für die Länder bewirken und einen hohen, aber schwer zu beziffernden Einspareffekt auf kommunaler Ebene. (Presseerklärung des IBKA, 14.7.03)

  • (3298) Berlin. Zur Veröffentlichung der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom zur rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erklärte der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Kues, dass die "Erwägungen" aus Rom und auch die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz die klare Position der Union bestätigten, wonach eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau mit der vom Grundgesetz gewollten Bevorzugung von Ehe und Familie nicht vereinbar sei. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hätten Anspruch auf Toleranz und Respekt und rechtliche Absicherung ihrer Beziehung. Allerdings sei eine Gesellschaft, die heterosexuellen Beziehungen keinen Vorrang einräume, nicht zukunftsfähig. Insofern könne es konsequenterweise nicht sinnvoll sein, die Mitversicherung in den Sozialsystemen für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. (Presseerklärung der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, 1.8.03)

  • (3299) Trier. Schon im Jahr 2000 wurde ein Trierer Priester wegen des amtskirchlich verbotenen Feier eines ökumenischen Abendmahls scharf gemaßregelt. Der neue Trierer Bischof Reinhard Marx folgte nun dem Vorbild seines Vorgängers Spital und suspendierte den abtrünnigen Theologen Gotthold Hasenhüttl vom Priesteramt. Hasenhüttl hatte am 29. Mai am Rande des ökumenischen Kirchentages einen Gottesdienst zelebriert, bei dem der "Leib Christi" auch an evangelische Christen verteilt wurde. Eine Handlung, die nach dem Kirchenrecht streng verboten ist. Außerdem hatte Hasenhüttl unerlaubterweise das Hochgebet geändert und den Papst darin nicht ausdrücklich erwähnt - dafür aber "Bischöfe und Bischöfinnen". Vor zahlreichen Pressevertretern rechtfertigte Marx die Suspendierung des 69-jährigen Theologen mit seiner bischöflichen Pflicht, für die Einheit der katholischen Kirche Sorge zu tragen: "Ich habe die Verantwortung, dort einzuschreiten, wo offensichtlich und demonstrativ die Ordnung der Kirche verletzt wird." Marx unterstrich, er sei nach wie vor überzeugt von der Notwendigkeit der Ökumene, der Hasenhüttl geschadet habe. Der Bischof sagte, er werde Hasenhüttl auch die kirchliche Lehr-Erlaubnis entziehen. Hasenhüttl erklärte, er habe mit der Entscheidung gerechnet, sei aber gleichwohl enttäuscht über die Machtdemonstration der Kirche. Hasenhüttl ist der zweite Geistliche, der nach dem Berliner Kirchentag wegen eines verbotenen Gottesdienstes bestraft wird. Zuvor war schon der Pfarrer Bernhard Kroll aus der Diözese Eichstätt suspendiert worden. Wir sind Kirche und die Initiative Kirche von unten solidarisierten sich mit Hasenhüttl. Die Suspendierung sei "völlig überzogen". Auch im Bistum Trier regte sich der Widerstand: Die kirchenkritische Zeitschrift Imprimatur protestierte in einem offenen Brief an Bischof Marx gegen dessen Entscheidung. Der Theologe Hans Küng forderte in einem Interview mit dem Trierischen Volksfreund alle Priester im Bistum Trier zum Widerstand gegen die Suspendierung Hasenhüttls auf. Doch dieser Aufruf verhallte ungehört im Raum. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) stärkte Bischof Marx den Rücken. "Wir bedauern, dass Hasenhüttl durch Dialogverweigerung den Konflikt dramatisiert hat", sagte ZdK-Präsident Meyer. (Trierischer Volksfreund, 18.7.03)

    Anm. MIZ: In der hitzigen Diskussion um die verbotene Abendmahl-Zeremonie tat sich der Eichstätter Bischof Mixa besonders hervor. Er bezeichnete das evangelische Abendmahl u.a. als "geselliges Brötchenessen". Auch seine Floskel "Sonntagsbrunch mit Alkoholausschank" stieß - obwohl aus katholischer Sicht gut begründet - bei Protestanten auf wenig Gegenliebe. Die meisten Journalisten konnten sich keinen Reim auf die Sache machen. Der Kommentator des Trierischen Volksfreundes etwa meinte, dass das ganze Geschehen "mit gesundem Menschenverstand" kaum zu verstehen sei. Wohl wahr. Aber alles andere wäre auch sehr verwunderlich gewesen, denn schon das Ritual des "christlichen Abendmahls", das dem Streit zugrunde liegt, hat mit "gesundem Menschenverstand" rein gar nichts zu tun. Die Zeremonie wurde schon von Sigmund Freud als Form des "rituellen Kannibalismus" beschrieben. In der Tat glauben sowohl Katholiken als auch Lutheraner, ihre spirituellen Kräfte dadurch stärken zu können, dass sie während des Abendmahls wahrhaftig (nicht bloß symbolisch!) den "Leib des Herrn" verspeisen. Der derzeitige Streit entzündet sich allein an der Frage, wer für die seltsame Wandlung (Transsubstantiation) der vegetarischen Oblate in die jesusfleischhaltige Hostie verantwortlich ist. Gläubige Katholiken nehmen an, dass sich hierbei die Priester als Brotverwandlungskünstler betätigen (fehlen diese, ist das Abendmahl aus katholischer Sicht tatsächlich nur ein "geselliges Brötchenessen"!), Luther hingegen meinte, das mache der liebe Gott persönlich. Es ist schon sehr erstaunlich, dass mehr als 200 Jahre nach Einsetzen der Aufklärung die Gemüter immer noch durch diesen christlichen "Hokuspokus" (das Wort leitet sich pikanterweise ab von der Konsekrationsformel, die vor der vermeintlichen Verwandlung des Brotes in den Leib Christi gesprochen wird: "Hoc est corpus meum"/ "Dies ist mein Leib") erregt werden.

  • (3300) Bochum. Der Bochumer Theologieprofessor Joachim Wiemayer unterstützt angesichts der Kostenexplosion im Gesundheitswesen den Vorschlag, die besonders kostspielige Behandlung von über 75-Jährigen einzuschränken. Besonders pikant: Wiemayer ist offizieller Berater der katholischen Bischofskonferenz, die sonst so vehement für den "Schutz des Lebens" eintritt. Deren Vorsitzender, Kardinal Lehmann, distanzierte sich von dem Vorschlag erst zwei Tage später, als die öffentliche Empörung ihm gar keine andere Wahl mehr ließ. Nach einem persönlichen Gespräch ließ er den Theologen in seiner herausgehobenen Beratungsfunktion. (Report Mainz, 2.6.03; Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz, 4.6.03)

  • (3301) Augsburg. Der bfg Bayern hat die katholische Kirche aufgefordert, analog zu den Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern nun auch in einer Untersuchungskommission die teilweise menschenunwürdige Behandlung von Kindern in katholischen Heimen aufzuarbeiten und den Opfern Schmerzensgeld zu zahlen. Nach dem großen Echo des Films Die unheiligen Schwestern über die Zustände in katholischen irischen Kinderbewahranstalten häuften sich in Leserbriefen die Klagen von Betroffenen, die in ihrer Jugendzeit von strengen Nonnen und Patres psychisch geschädigt wurden (vgl. dazu die SZ vom 19.4. und vom 3.5.03 sowie den Spiegel vom 12. und 26.5.03). Opfer berichteten, dass sie sogar, wenn sie das z.T. miserable Essen nicht behalten konnten, gezwungen wurden, das Erbrochene nochmals zu essen.

    Nachdem sich die Zahl der bekannt gewordenen Fälle von sexuell mißbrauchten Kindern im letzten Jahr lawinenartig vermehrt hatte, konnte die Bischofskonferenz unter dem Druck der Öffentlichkeit nicht umhin, Nachforschungen im Klerus anzustellen. Die Frage von Entschädigungen ist indessen noch ungeklärt. Zu den kaum weniger schlimmen Erziehungsmißständen äußerten sich die Bischöfe hingegen bisher nicht. Der bfg stellte darüber hinaus die Frage, warum die Erziehung von Heimkindern überhaupt so oft den Nonnen überlassen wurde. "Besondere Frömmigkeit ist jedenfalls noch lange kein Qualitätsmerkmal für besondere pädagogische Fähigkeiten, zumal den Schwestern in den meisten Fällen jegliche sozialpädagogische Ausbildung fehlte." (Freigeistige Rundschau 3/2003, 22.7.03)

Großbritannien

  • (3302) London. Sechzehn Bischöfe der Kirche von England protestierten gegen die Ernennung eines bekennend homosexuellen Mannes zum Bischof. Die Tageszeitung The Guardian berichtete von einem offenen Brief, in dem die überwiegend evangelikalen Bischöfe die Rücknahme der umstrittenen Bischofsberufung fordern. Beobachter bezeichnen den Brief auch als eine Kampfansage an den anglikanischen Primas, Rowan Williams, der als ein Befürworter der Gleichbehandlung Homosexueller gilt. Nach Bekanntwerden des Briefes forderten Anglikanische Bischöfe aus der ganzen Welt den homosexuellen Priester Joffrey John dazu auf, auf sein Bischofsamt zu verzichten. Der anglikanischen Kirche drohe eine Spaltung, wenn John, der nach eigenen Angaben über Jahrzehnte mit einem männlichen Partner zusammengelebt hat, im Oktober zum Bischof von Reading geweiht werde. Laut BBC äußerten sich insgesamt 35 anglikanische Bischöfe in dieser Richtung. Die Ernennung verstoße gegen die von der Mehrheit der anglikanischen Kirche vertretene Morallehre. (Radio Vatikan, 17.6.03, KNA/BBC 26.6.03)

Vatikan

  • (3303) Vatikanstadt. Der Entwurf der künftigen EU-Verfassung ist im Vatikan auf Kritik gestoßen. Zwar begrüßt er, dass der Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufrechterhalten werden soll. Vatikansprecher Joaquin Navarro Valls zeigte sich aber enttäuscht über das Fehlen einer ausdrücklichen Erwähnung des Christentums. Der "Heilige Stuhl" wiederholte daher die Forderung, in der Präambel aus Gründen der geschichtlichen Wahrheit und einer besseren Ausgewogenheit einen derartigen Passus einzubinden. Der vatikanische Wirtschaftsminister Kardinal Sergio Sebastiani betonte in der Turiner Tageszeitung la Stampa: "Das Christentum aus der neuen Verfassung zu streichen hieße, die 2.000-jährigen Wurzeln Europas abzuschneiden". Nach Ansicht des vatikanischen Außenministers, Erzbischof Jean-Louis Tauran, sei der Entwurf der Präambel "unausgeglichen". Die Tatsache, dass philosophische Strömungen der Aufklärung, nicht aber das Christentum erwähnt würden, sei eine "ideologische Entscheidung mit der dreisten Absicht, die Geschichte umzuschreiben", erklärte er dem Corriere della Sera. Auch das Argument, eine Erwähnung des Christentums hätte für die anderen Religionen die gleichen Konsequenzen gefordert, will Tauran nicht gelten lassen. (Radio Vatikan, 30.5.03)

  • (3304) Vatikanstadt. Die ursprüngliche Darstellung des Vatikan, wonach der Schweizergardist Cedric Tornay am 4. Mai 1998 seinen Chef Alois Estermann und dessen Frau ermordet und dann sich selbst getötet haben soll, ist eindeutig unhaltbar. Ein Abschiedsbrief Tornays erwies sich als gefälscht, und als Täter kommt er nicht in Frage, sondern er wurde von einem Dritten umgebracht. Warum Vatikan-Sprecher und Opus-Dei-Mitglied Navarro Valls bereits drei Stunden nach der Tat ohne jede Untersuchung diese Version aufgetischt hat, bleibt bis heute unklar, denn der Vatikan verweigert jede unabhängige gerichtliche Nachprüfung, obwohl seinerzeit die üblichen gerichtsmedizinischen und richterlichen Ermittlungen weitgehend unterblieben waren.

    Die Theologin und Vatikan-Expertin Valesca von Roques sieht in ihrem Buch Mord im Vatikan Indizien, dass Estermann umgebracht wurde, weil er in einem internen Machtkampf eine zentrale Rolle gespielt hat. Er stand dem Opus Dei nahe, dessen Gegner eine völlige Kontrolle dieses Geheimbunds über den Papst verhindern wollten. Auch andere Schweizergardisten meinten, Tornay sei der Mord in die Schuhe geschoben worden, weil persönliche Spannungen zwischen ihm und seinem Vorgesetzten bekannt waren.

    Aufsehen erregte, dass Estermanns Nachfolger im letzten Jahr völlig überraschend seinen Abschied nahm und ein Angebot als Chef der Luzerner Polizei annahm (vgl. SZ, 6.5.02). Schon damals wurde ein Zusammenhang mit dem Fall Estermann angenommen. (DreiSat Schweiz, 16.6.03; Phoenix-Dokumentation, 20.6.03; Freigeistige Rundschau 3/2003)

Spanien

  • (3305) Madrid. Der Nachrichtendienst der spanischen Bischofskonferenz hat unter dem Titel "Die Errichtung Europas und das christliche Erbe" einen Artikel über einen "Zehnpunkteplan für die Errichtung eines neuen Europa" veröffentlicht. Dieser "Zehnpunkteplan" sieht folgendermaßen aus: "1. Europa ist in Vergangenheit und Gegenwart zutiefst vom Christentum durchwirkt. Der christliche Glaube hat die europäische Kultur gestaltet und sie und trotz der schmerzlichen Trennung zwischen Ost und West zu einem harmonischen Ganzen zusammengebildet? 2. Die vom Evangelium gepredigten Werte werden zu einem neuen geistigen Europa, einem Europa der Hoffnung beitragen. Die Union hätte keinen Bestand, würde sie nur auf eine wirtschaftliche oder geografische Größe reduziert werden. Sie muss vor allem in einer Eintracht der Werte bestehen. 3. Christliche Inspiration kann auch die politische, kulturelle und wirtschaftliche Integration in ein Zusammenleben verwandeln, bei dem sich alle Europäer heimisch und als eine Familie der Nationen fühlen. So werden sie auch zum Vorbild für andere Kontinente. 4. Die christlichen Wurzeln sind Hauptgarantie für Europas Zukunft. Europas christliches Erbe zu ignorieren, zu verhehlen oder zu vergessen, wäre eine schwerwiegende Ungerechtigkeit und ein Zeichen von beklagenswerter Verarmung, die früher oder später schlimme Folgen zeitigen wird. 5. Daher muss das Christentum auch unbedingt in der künftigen EU-Verfassung als besonderes kulturelles und religiöses Erbe Erwähnung finden. 6. In einem von Laizismus, Materialismus und Konsumismus geprägten Umfeld wie dem heutigen muss die Kirche konsequent die transzendente Dimension menschlicher Existenz bezeugen. 7. Europa muss weiterhin die unverletzliche Würde der menschlichen Person von der Zeugung bis zum natürlichen Ableben hinsichtlich aller unveräußerlicher Rechte verteidigen und fördern. 8. Das Europa der Zukunft wird ein Europa der Liebe und des Dienstes an den Armen und Notleidenden sein, ein Europa, das Kultur und Solidarität fördert. 9. Das Fundament des vereinten Europa muss von Offenheit, Achtung, Dialog und Brüderlichkeit geprägt sein. 10. Fürchte dich also nicht, Europa. Das Evangelium ist nicht gegen dich, sondern für dich. Im Evangelium, das Jesus selbst ist, wirst du die feste und dauerhafte Hoffnung finden, die du suchst." (ZENIT, 25.7.03)

    Anm. MIZ: In der Sozialpsychologie wird der Begriff "groupthink" benutzt, um das Verhalten einer Gruppe zu beschreiben, die durch ihre besondere innere Einmütigkeit von Überzeugungen zu völlig unangemessenen Beurteilungen der Außenwelt verleitet wird. In der Regel wird zu Illustration dieses Phänomens Kennedys Beraterteam herangezogen, das fälschlicherweise von einem Erfolg der Schweinebuchtinvasion überzeugt war. Die spanische Bischofskonferenz scheint jedoch ein noch besseres Anschauungsobjekt für dieses interessante Phänomen einer gruppendynamischen Wahrnehmungsverzerrung zu sein?

Dänemark

  • (3306) Kopenhagen. Ein protestantischer Pastor ist von seinem Amt suspendiert worden, weil er nicht mehr an Gott glaubt. Der Mann hatte seine Zweifel einer Tageszeitung anvertraut und rief damit seine lutherische Bischöfin auf den Plan. Es sei inakzeptabel, dass der Priester unter anderem von einem "kindischen Glauben der Christen" gesprochen habe. (Radio Vatikan, 4.6.03)

Polen

  • (3307) Wladyslawowo. Die geplante Ankunft des niederländischen "Abtreibungsschiffs" in einem polnischen Ostseehafen ist auf starken Protest der katholischen Kirche gestoßen. Der polnische Bischof Tadeusz Pieronek bezeichnete die durch einen Sturm verschobene Landung des Schiffes in Wladyslawowo als "Piraterie". Zwei an Bord befindliche Ärzte führen für Frauen aus Ländern mit restriktiven Abtreibungsgesetzen in internationalen Gewässern Schwangerschaftsabbrüche durch. Das niederländische Schiff war von polnischen Feministinnen als Protest gegen den strengen "Lebensschutz" im Land eingeladen worden. Die Hafenpolizei beschlagnahmte bei der Landung des Schiffs alle in Polen verbotenen Abtreibungsmittel. (Radio Vatikan, 21.6.03, AFP 24.6.03)

Russland

  • (3308) Moskau. Via Handy können Vergessliche in Zukunft Gebetstexte empfangen. Die russische Mobiltelefongesellschaft Megaphon bietet ab sofort einen Service an, der den Gläubigen die Texte eines Gebetes direkt ins Ohr souffliert. Vom gleichen Anbieter kann man auch Informationen über orthodoxe Kirchengeschichte oder Glaubensartikel erhalten. Die Telefongesellschaft betonte, dass diese Initiative den Segen des orthodoxen Metropoliten von Sankt Petersburg habe. (AFP, 22.7.03)

Nordamerika

USA

  • (3309) Washington. Weil die Geschworenen während ihrer Beratungen die Bibel konsultierten, hat ein US-Richter das Todesurteil gegen einen überführten Mörder aufgehoben. Der Mann war bereits 1995 für die Ermordung einer Kellnerin und eines weiteren Gewaltverbrechens zum Tod verurteilt worden. Der Richter nannte die Taten nun zwar besonders verabscheuungswürdig, verwies jedoch auf schwere Verfahrensfehler. Die Geschworenen hätten in einem Hotelzimmer beraten, wo sie zwar keinen Zugang zu Zeitungen und sonstigen Medien, jedoch zur Bibel gehabt hätten. Die Anwälte des Mörders argumentierten, Bibelzitate wie "Auge um Auge" und weitere alttestamentliche Rechtstexte hätten möglicherweise Einfluss auf das Urteil gehabt. Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden. (Stuttgarter Nachrichten, 27.5.03)

  • (3310) Massachusetts. Vermutlich über 1.000 Kinder sind in der Erzdiözese Boston in den vergangenen 40 Jahren Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Das steht in dem Bericht des Generalstaatsanwalts von Massachussetts, der Mitte Juli veröffentlicht wurde. Nach 16 Monaten Recherche sei klar, dass die Übergriffe von Kirchenleuten gegen Kinder alle Befürchtungen an Ausmaß und Gewicht noch übertroffen hätten, so Staatsanwalt Tom Reilly. Dabei sprach er auch von einem "unentschuldbaren" Verhalten der Kirchenleitung unter dem inzwischen zurückgetretenen Bostoner Kardinal Bernard Law. Dennoch wird die Bundesstaatsanwaltschaft voraussichtlich keine Klage gegen Law erheben. Reilly begründete seine Entscheidung mit Hinweis auf die schwache Gesetzeslage. Diese habe es ihm nicht erlaubt, die Vorgesetzten von pädophilen Priestern in der Erzdiözese Boston zur Verantwortung zu ziehen. Dem zurückgetretenen Erzbischof Bernard Law wird vorgeworfen, pädophile Priester von einer Pfarrei in die andere versetzt zu haben. (AP, 23/24/25.7.03)

  • (3311) Minneapolis. Nach Anschuldigungen sexueller Belästigung hat die anglikanische Kirche in den USA die Ernennung des ersten praktizierenden homosexuellen Bischofs, Gene Robinson, aufgeschoben. Primas Frank Griswold sagte vor der in Minneapolis tagenden Generalversammlung der Episkopalkirche, Robinson sei beschuldigt worden, einen Mann sexuell belästigt zu haben. Bis zur Klärung der Vorwürfe wird nun die Ernennung Robinsons als neuer Bischof von New Hampshire zurückgestellt. Nachdem Robinsons Wahl im Juni bereits von den Kammern der Laien und der Kleriker bestätigt worden war, hätte die Kammer der Bischöfe über die Ernennung des 56-Jährigen abstimmen sollen. Doch nun haben führende Bischöfe der anglikanischen Weltgemeinschaft ultimativ gefordert, die Ernennung Robinsons zurückzunehmen. Andernfalls wolle man handeln - eine Zerschlagung der Kirchengemeinschaft will der evangelikale Flügel der rund 75 Millionen Anglikaner nicht ausschließen (vgl. Meldung 3302). Der Ehrenprimas der anglikanischen Weltgemeinschaft, Erzbischof Rowan Williams von Canterbury, hatte wiederholt alle nationalen Kirchen ermahnt, in strittigen Fragen keine Alleingänge zu unternehmen. (KNA, 5.8.03)

Kanada

  • (3312) Ontario. Die katholischen Bischöfe haben die Einführung der Homosexuellenehe in Kanada scharf kritisiert. Sie wandten sich gegen das jüngste Urteil des Berufungsgerichts in Ontario, das die Ehe als Lebensgemeinschaft von zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht definiert. Die Bischofskonferenz forderte Justizminister Martin Cauchon auf, Einspruch zu erheben. Der Gerichtshof hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Generalstaatsanwalt keine substanziellen Gründe dargelegt habe, aus denen die Ehe als ausschließlich heterosexuelle Institution aufrecht erhalten werden müsse. (Radio Vatikan, 15.6.03)

Afrika

Ägypten

  • (3313) Kairo. Aus religiösen Gründen darf der amerikanische Erfolgsfilm Matrix Reloaded in ägyptischen Kinos nicht gezeigt werden. Der Film setze sich in einer dem Islam widersprechenden Art und Weise mit der Frage der Schöpfung auseinander, heißt es in der Begründung des 14-köpfigen Zensurkomitees. Außerdem verherrliche der Science-Fiction-Thriller Gewalt. (Radio Vatikan, 11.6.03)

Asien

Indien

  • (3314) Neu Delhi. Wegen angeblicher Hexerei ist im ostindischen Bundesstaat Jharkhand eine 65-jährige Frau bei lebendigem Leibe verbrannt worden. Das berichtete die Tageszeitung Hindustan Times. Tage zuvor waren in demselben Bundesstaat bereits zwei Frauen erschlagen und ihre Leichen verbrannt worden, weil ein Dorfrat sie der Hexerei für schuldig befunden hatte. In Jharkhand ist seit zwei Jahren ein Gesetz in Kraft, dass das Töten angeblicher Hexen verbietet. Das Gesetz wird aber nicht angewendet. (dpa, 6.7.03)

  • (3315) Ayodhya. Hindus wollen in Ayodhya auf den Ruinen eines moslemischen Gotteshauses einen Tempel bauen. Die Resolution ist von der Regierungspartei von Ministerpräsident Atal Behari Vajpyee angenommen worden. Wie die französische Agentur AFP berichtet, wird allerdings nicht mit einer baldigen Umsetzung des Vorhabens gerechnet. Der Tempelbau in Ayodhya ist seit Jahren umstritten und hat mehrfach zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Moslems und Hindus geführt. (AFP, 19.7.03))

  • (3316) Kalkutta. Die von Mutter Teresa von Kalkutta gegründeten "Missionarinnen der Nächstenliebe" haben das "Copyright" für den Namen der Gründerin ihrer Kongregation beantragt, um so eine Vermarktung [durch andere!!] zu verhindern. "Solange Mutter Teresa lebte, hat sie immer wieder gesagt, sie wolle nicht, dass ihr Name von anderen Personen und Organisationen ohne ihre Zustimmung und nach ihrem Tod ohne die Zustimmung ihrer Nachfolgerin gebraucht würde", so Schwester Nirmala, die Generaloberin des Ordens. Viele Organisationen sind dieser Bitte bereits gefolgt und verwenden den Namen Teresas nicht mehr, so die Generaloberin. "Wir danken allen, die den Namen Mutter Teresas aus der Bezeichnung ihrer Einrichtungen herausgenommen haben, wie das Mother Teresa Institute of Management". (ZENIT, 20.7.03)

    Anm. MIZ: Mit der "Copyright"-Sicherung ist der Weg frei für eine (geld-)segenreiche, innerkirchliche Vermarktung der "Scheinheiligen von Kalkutta" (vgl. MIZ 4/99). Im Jahr ihrer Seligsprechung auf vielfältige Weise verewigt werden: Das Erzbistum Kalkutta will ein Mutter-Teresa-Denkmal in Kalkutta errichten. Zudem soll eine Straße nach der Ordensgründerin und Friedensnobelpreisträgerin benannt werden. Zur Seligsprechung am 19. Oktober in Rom sollen alle Armen in den von ihrem Orden betreuten Zentren Geschenke erhalten. Ferner ist ein gemeinsamer Umzug von Straßenkindern geplant, die zum Grab von Mutter Teresa pilgern sollen usw. usf.

Irak

  • (3317) Nadschaf/Teheran/London. Hussein Chomeini, Enkel von Ajatollah Chomeini, hat den heutigen geistlichen Führern in Iran den Kampf angesagt. Wie 1979 sein Großvater, der Revolutionsführer, plant er derzeit von der irakischen Stadt Nadschaf aus den Umsturz. Die in London erscheinende Zeitung al-Sharq al-Awsat zitierte den 46 Jahre alten Hussein Chomeini mit den Worten: "Iran braucht ein neues demokratisches Regime, das die Religion nicht benutzt, um die Menschen zu unterdrücken." Staat und Religion sollten in Iran voneinander getrennt werden. Alle Nachfolger seines Großvaters an der Spitze des iranischen Staates hätten seinen Namen zur Legitimierung ihrer ungerechten Herrschaft missbraucht. Er rechne bald mit einer neuen Revolution in Iran. "Freiheit ist wichtiger als Brot", sagte er laut al-Sharq al-Awsat. Wenn die Amerikaner Iran die Freiheit bringen könnten, dann sei ihm auch das recht. Hussein Chomeini, der mit den Reformern und der iranischen Studentenbewegung sympathisiere, habe in Nadschaf im schiitischen Südirak ein einst von seinem Großvater genutztes Haus bezogen, berichtete die Zeitung weiter.

    Das Chomeini-Büro in Teheran dementierte allerdings die Berichte über ein Exil des Enkels im Irak und erklärte, er sei wohl von al-Sharq al-Awsat und einer niederländischen Zeitung falsch zitiert worden. Hussein Chomeini habe lediglich erklärt, dass die von seinem Großvater einst geforderte Gedankenfreiheit in Iran auch umgesetzt werden müsse. Hussein Chomeini befinde sich derzeit auf einer Pilgerreise im Irak. Nadschaf ist neben Kerbela nicht nur das wichtigste Ziel schiitischer Pilger im Irak, sondern auch Sitz der einflussreichen Religionsakademie Hauza Ilmija. (Spiegel-online, 4.8.03)

Afghanistan

  • (3318) Kabul. Die neue, USA-gestützte Regierung von Afghanistan hat die Wochenzeitschrift Aftaab wegen Veröffentlichung "blasphemischer" Artikel verboten. Alle Hefte wurden von Zeitungsständen und Verkäufern beschlagnahmt. Chefredakteur Sayed Mir Hussein Mahdavi und sein iranischer Assistent Ali Reza Payam Sistany wurden am 17. Juni auf Anordnung der Regierung in Kabul verhaftet und von der Generalstaatsanwaltschaft verhört. Zur Zeit der Verhaftung lag kein schriftlicher Haftbefehl vor. Die beiden Journalisten werden seither im zentralen Untersuchungsgefängnis von Kabul festgehalten und harren ihres Schicksals. Sie werden beschuldigt, das Pressegesetz des islamischen Staates verletzt zu haben, das in seinem Artikel 31 die "Beleidigung des Islam" verbietet. Der Oberste Gerichtshof von Afghanistan kann auf Vorschlag der Regierung direkt Blasphemie-Prozesse gegen angebliche Delinquenten eröffnen und ihnen ihre Strafe zumessen.

    Rationalist International hat die Inhaftierung der Journalisten und den Akt von Pressezensur schärfstens verurteilt. In einem Brief an den Afghanischen Präsidenten Hamid Karzai schrieb der Präsident von Rationalist International, Sanal Edamaruku: "Nach der langen und dunklen Phase des religiösem Despotismus braucht Afghanistan nichts dringender als Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, um zu genesen und eine positive Zukunft für seine Bevölkerung zu schaffen. Wir fordern Sie auf, Ihr hohes Amt zu nutzen, diese Grundrechte zu garantieren und die Rückkehr zu den alten Taliban-Praktiken brutaler Unterdrückung, ausgeübt im Namen von Religion, zu verhindern. Wir fordern Sie dringend auf, alle Anklagen gegen Sayed Mir Hussein Mahdavi und Ali Reza Sistany zurückzuziehen und beide unverzüglich freizulassen." Protestbriefe, die die sofortige Freilassung der Journalisten fordern, wurden auch vom Journalisten-Schutz-Komitee CPJ mit Sitz in den USA und von den Journalisten ohne Grenzen in Frankreich geschickt.

    "Religion plus Verwaltung ist gleich Despotismus", lautet nach Angaben des Informations- und Kulturministers Abdul Hamid Mubariz einer der "blasphemischen" Sätze, die zum Arrest der Journalisten führten. "Dies sind sensitive blasphemische Themen, denen gegenüber wir nicht gleichgültig bleiben können," sagte der Minister. Mahdavis Unterstützer hingegen erklärten, die Regierung missbrauche eindeutig das Pressegesetz und versuche, unter dem Deckmantel religiöser Betroffenheit private Rechnungen zu begleichen.

    Mahdavi hatte gefordert, Afghanistan brauche eine säkulare, religionsneutrale Regierung. Er warf den Führern der Taliban (viele wieder in Amt und Ehren) und vielen Anti-Taliban-Politikern gleichermaßen vor, "auf Kosten des Blutes des Volkes" zu handeln. In seinem Artikel "Heiliger Faschismus", am 11.Juni in Aftaab erschienen, klagte er prominente Führer der Nördlichen Allianz, darunter den ehemaligen Präsidenten Rabbani und den amtierenden Vizepräsidenten Khalini, für die Rolle an, die sie im Bürgerkrieg von 1992-1996 spielten, der mehr als 50.000 Menschen das Leben kostete und schließlich die Taliban an die Macht brachte. (Rationalist Bulletin 111, 15.7.03)

Pakistan

  • (3319) Peshawar. Am 2. Juni 2002 verabschiedete das Provinz-Parlament in Peshawar das Shariat-Gesetz und machte damit die Nord-West-Grenz-Provinz (NWFP) zur ersten Provinz Pakistans unter Islamischem Recht. Nach einer offenen Abstimmung begrüßten die Abgeordneten die Entscheidung mit Triumphrufen wie "Allah ist groß! Allah ist mächtig!" Die schwache Opposition war zu verängstigt, sich dem religiösen Vormarsch entgegenzustellen.

    Die NWFP an der Grenze zu Afghanistan ist eine traditionelle Brutstätte des Islamischen Fundamentalismus. Seit den Wahlen Ende Oktober 2002 von der radikalen Sechs-Parteien-Koalition Mutahida Majlis-e-Amal (MMA) regiert, marschiert sie in rasendem Tempo in Richtung Talibanisierung. Die Einsetzung von Shariat-Recht bedeutet das Ende bürgerlicher Rechte und Freiheiten. Sie bedeutet die Schaffung eines parallelen Rechtssystems auf der Grundlage von Religion und bringt dramatische Veränderungen im Erziehungs- und im Finanzsystem mit sich, die beide durch spezielle Ausschüsse in Einklang mit dem Koran gebracht werden. Die nationale Regierung in Islamabad zögert ganz offensichtlich, gegen die alarmierenden Vorgänge in der NWFP in Aktion zu treten. So schritt die unter Kommando der zentralen Regierung stehende Polizei nicht ein, als fundamentalistische Gruppen zur Feier der Vorlage des Shariat-Gesetzes randalierend durch die Straßen zogen, Kabelfernseh-Verbindungen zerstörten und Werbeplakate niederrissen, auf denen Frauen abgebildet waren.

    Nur wenige Tage nach Verabschiedung des Shariat-Gesetzes kam das Hisba-Gesetz, das die Grundlage zur Schaffung eines Hisba-(Rechenschafts-)Ministeriums bildet - eine Kopie des gefürchteten Talibanministeriums "zur Verhütung von Laster und zur Förderung von Tugend". Mit dem Aufbau paralleler Rechts-, Regierungs- und Polizeistrukturen gerät die NWFP unter totale Kontrolle der Fundamentalisten. In ihrer sechsmonatigen Regierungszeit hat die MMA bereits Alkohol verboten, Musik von öffentlichen Plätzen und Bussen verbannt, die Schuluniformen für Jungen von "westlichen" Hemden und Hosen zur traditionellen Kurta verändert und Mädchen gezwungen, die traditionelle Kopfbedeckung zu tragen. Männliche Ärzte dürfen in Krankenhäusern keine weiblichen Patienten mehr behandeln. Seit 1. Juni müssen alle Büros, Schulen und Geschäfte während der Gebetszeiten geschlossen werden, damit alle Männer in die Moschee gehen können. Staatsbedienstete sind verpflichtet, fünfmal am Tag zu beten.

    Auf der Welle weit verbreiteter anti-amerikanischer Gefühle zum Sieg reitend, hat die MMA in den Oktoberwahlen nicht nur die Regierung in der NWFP erobert. Sie konnte auch fast ein Viertel der Sitze im nationalen Parlament besetzen. Sie wirbt für ein Taliban-Pakistan und fordert, dass Shariat-Recht im ganzen Lande eingesetzt wird. (Rationalist-Bulletin 110, 10.6.03)