1993 - Meldungen 1734-1828

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  • (1820) Warschau. Nur 38 % der Polen haben sich für einen Religionsunterricht an Schulen ausgesprochen. 59 % waren der Auffassung, religiöse Unterweisung solle nur innerhalb der Pfarreien durchgeführt werden.

    Seit 1992 mußten die Schüler zwischen den Fächern Religion und Ethik wählen, was den vom Parlament ernannten Bürgerbeauftragten Zielinski auf den Plan rief, der in einer Verfassungsklage u.a. die Benotung des Religions- oder Ethikunterrichts, den Zwang zum Besuch eines Ersatzunterrichts in Ethik, die Bezahlung der Religionslehrer durch den Staat und die Anbringung religiöser Symbole im Klassenzimmer monierte.

    Kardinal Glemp kritisierte diese Verfassungsbeschwerde mit der Bemerkung, es sei "traurig und verletzend, daß die Religion vor den Verfassungsgerichtshof gezogen wird". Ferner stellte er einen Zusammenhang zu Angriffen auf die Kirche im Nationalsozialismus und im Kommunismus her. Zielinski warf Glemp daraufhin "Mißachtung des Verfassungsgerichts" und einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz vor. Anscheinend wolle die Kirche entscheiden, welches Urteil das Gericht im Streit um religiöse Angebote in der Schule zu fällen habe.

    Tatsächlich gab das Verfassungsgericht Zielinski in drei von acht Punkten recht: Eltern und Schüler brauchen keine Erklärung zu unterschreiben, wenn die Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen; sie müssen dann auch keinen Ethikunterricht besuchen. Und schließlich brauchen Religionslehrer auch keine bischöfliche Zulassung.

    Kardinal Glemps Vorgehen stieß auch in den eigenen Reihen auf Kritik. Weihbischof Pieronek mahnte, die polnische Kirche sei "zu wenig offen" und ängstige sich "vor nicht überprüften Lösungen". Manche Kräfte in der Kirche glaubten immer noch, man könne nur durch "Dekrete von oben" führen. (Sonntagszeitung der Diözese Augsburg, 29.5.93; KNA, 17. u. 22.4. u. 7.5.93)

  • (1821) Warschau. Nach 13jährigen Verhandlungen wurde das neue Konkordat zwischen Polen und dem "Heiligen Stuhl" (Vatikan) unterzeichnet, das noch vom neuen, aus den Wahlen vom 19.9.93 hervorgehenden polnischen Parlament gebilligt werden muß.

    Die Bestimmungen bestätigen grundsätzlich die Trennung von Staat und Kirche, doch soll die kirchliche Eheschließung die gleiche Rechtsgültigkeit wie die Zivilehe erhalten. Umstritten war die Teilnahme am Religionsunterricht an staatlichen Schulen, der weiterhin freiwillig bleibt. (Süddeutsche Zeitung, 29.7.93)

Schweiz

  • (1822) Bern. Die beiden letzten Volkszählungen zeigen, daß der Anteil der Konfessionslosen hat in der Schweiz zwischen 1980 und 1990 deutlich zugenommen hat.

    Während sich 1980 nur 241.551 Schweizer als konfessionslos bezeichneten (3,79 %), verdoppelte sich ihre Zahl binnen eines Jahrzehnts auf 510.927 Einwohner (7,43 %). Zusätzlich stieg die Zahl derer, die keine Angaben machten (und nach aller Erfahrung der Gruppe der Konfessionslosen hinzuzurechnen sind), von 69.097 (1,09 %) auf 101.899 (1,48 %), so daß über 600.000 Schweizer (rund 9 %) keiner Kirche oder Sekte angehören.

    Der Anteil der großen Kirchen nahm unterschiedlich ab. Die protestantische mußte einen Rückgang von 44,33 auf 39,98 % hinnehmen, die römisch-katholische verzeichnete nur eine geringe Einbuße (von 47,60 auf 46,15 %) und nahm absolut sogar leicht von 3,03 auf 3,17 Mio. Mitglieder zu; die Gesamt-Einwohnerzahl stieg allerdings wesentlich deutlicher von 6.365.960 auf 6.876.687. Der Anteil der gleichfalls privilegierten christkatholischen (=altkatholischen) Kirche sank rapide von 0,26 auf 0,17 %, während die Moslems von 0,89 auf 2,21 % zunahmen.

    Die absolute Hochburg der Konfessionslosen ist Basel, wo sie mit 34,51 % (+ 0,27 ohne Angabe) die Protestanten (32,10) und Katholiken (25,43) bereits übertreffen. Stark sind sie auch in Genf (18,97 + 5,02 %), Neuchatel (14,84 + 1,48 %) und Zürich vertreten, wo sie im Kanton allerdings nur auf 7,94 + 1,42 % kamen. Überdurchschnittlich repräsentiert sind Konfessionslose noch in den Kantonen Basel-Land (9,84 + 0,63 %), Schaffhausen (9,77 + 0,95 %) und Waadt (9,28 + 2,39 %). (MIZ-Eigenmeldung aufgrund einer ersten Übersicht des Schweizer Bundesamts für Statistik)

Anm. MIZ-Red.:

1. Die regionalen Angaben beziehen sich nur auf Kantone. Daher können von Städten noch keine Daten geliefert werden.

2. Die hohe Zahl von Austritten in Basel-Stadt und Basel-Land hängt auch mit dem dortigen Kirchensteuer-Einzugssystem zusammen: Dort zieht nicht der Staat ein, sondern die Beiträge werden vom Konto abgebucht und jährlich abgerechnet, weshalb die Summe deutlicher ins Auge sticht.

3. Seit 1990 stiegen auch in der Schweiz die Austrittszahlen deutlich an, so daß der Anteil der Konfessionslosen mittlerweile über 10 % liegt.

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