Bußgeld für Leben des Brian in Bochum

Konfessionslosenverband trägt Prozesskosten

Pressemitteilung vom 9. Juli 2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt die gezielte Provokation der Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Sie führte am vergangenen Karfreitag den Film "Das Leben des Brian" offentlich auf. Die Stadt Bochum verfolgt nun diesen Verstoß gegen das Feiertagsgesetz NW.

"Der IBKA stellt sich hinter die Initiative 'Religionsfrei im Revier'. Wir übernehmen anfallende Prozesskosten und hoffen auf eine Bewertung der rückständigen Bestimmungen des Feiertagsgesetzes auf höchster juristischer Ebene", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW.

"Das Feiertagsgesetz spiegelt nicht mehr den Willen der Bevölkerung wider. Zur Zeit seiner Verabschiedung sah sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den christlichen Großkirchen verbunden. Im Dezember 2007 stellte eine Forsa-Studie heraus: 56% der Befragten führen ein 'eigenständiges, selbstbestimmtes Leben frei von Religion und den Glauben an einen Gott.' Eine den Bevölkerungsmehrheiten angepasste Säkularisierung des Feiertagsgesetzes ist lange überfällig. In seiner jetzigen Form gewährt es Artenschutz für eine weltanschauliche Minderheit und bevormundet Nichtreligiöse."

O-Töne Rainer Ponitka, mp3, 6 MB

NRW-Atheisten kritisieren Gerichtsbeschluss zur religiösen Kindererziehung

Pressemitteilung vom 22.04.2013

(Overath) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten in Nordrhein-Westfalen äußert seine Verwunderung über einen Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 18.04.2013. Das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichtes Monschau, das religiöse Erziehungsrecht zweier Kinder auf den von ihnen getrennt lebenden Vater zu übertragen. Durch diesen Beschluss müssen die Kinder vorläufig am konfessionellen Religionsunterricht der Grundschule teilnehmen.

"Der Lebensmittelpunkt der ungetauften und bislang nicht religiös erzogenen Kinder ist bei der Mutter, und die Richter übertragen das religiöse Erziehungsrecht auf den von der Familie getrennt lebenden Vater - mit der lapidaren Begründung, eine Teilnahme am Religionsunterricht sei für die Allgemeinbildung der Kinder förderlich. Hingegen definierte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1987: 'Der Gegenstand des Religionsunterrichtes ist der Bekenntnisinhalt, die Glaubenssätze der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Diese als bestehende Wahrheiten zu vermitteln ist seine Aufgabe.' ", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA in NRW. "Der Beschluss des Oberlandesgerichtes fällt hinter den des Verfassungsgerichtes zurück"

Das OLG Köln habe Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen; der IBKA prüfe derzeit die Erfolgschancen.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 2,4 MB

NRW-Atheisten für Säkularisierung der Feiertagsgesetze

Pressemitteilung vom 26.03.2013

(Overath) Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in NRW kritisiert die religiöse Ausrichtung des nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetzes.

„Alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf Erholung an arbeitsfreien Tagen neben dem regulären Urlaub. Hier ist es gerechtfertigt, dass an Sonn- und Feiertagen besondere gesetzliche Regelungen gelten, was zum Beispiel das Verursachen von Lärm angeht“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW.

„Der Gesetzgeber ist gefragt: So wie eine Einschränkung für Baustellenlärm gilt, muss dies im Rahmen der Gleichbehandlung aller auch für Glockengeläut umgesetzt werden. Doch anstatt 'Lärm' mit 'Lärm' gleichzusetzen, genießen Glaubensgemeinschaften an sogenannten 'Stillen Tagen' - wie Karfreitag und Allerheiligen - besondere Privilegien: So dürfen vom Vorabend 18:00 Uhr bis zum Folgetag um 6:00 Uhr selbst private Feiern, wie der Jahrestag einer Gartenkoloniegründung, nicht außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Selbst dann nicht, wenn sie in geschlossenen Räumen stattfinden, ohne die Andacht der Gläubigen in irgendeiner Art zu stören.“

NRW-Atheisten für weltanschaulich neutrale Krankenhäuser

Pressemitteilung vom 29.01.2013

(Overath) Zur Abweisung mehrerer Vergewaltigungsopfer in zwei Kölner Kliniken sagt Rainer Ponitka, NRW-Pressesprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA):
„Der Staat muss der Bevölkerung flächendeckend Krankenhäuser zur Verfügung stellen. Auch kirchliche Träger handeln im Auftrag der gesamten Gesellschaft und dürfen keinesfalls aus religiösen Gründen medizinische Standards in Behandlung, Beratung und Medikation verweigern.“
Ponitka weiter: „ Anlässlich des Kölner Krankenhaus-Skandals bekräftigt der IBKA seine Forderung nach einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit weltanschaulich neutralen Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge.“
Auch Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft seien durch die öffentliche Hand, Versicherungsbeiträge und Eigenleistungen der Patienten finanziert. So habe die Umsetzung der Forderung keine stärkere Belastung des Steuerzahlers zur Folge.

O-Ton Rainer Ponitka mp3 - 1,64 MB

NRW-Atheisten: Feiertagsgesetzgebung bevormundet Nichtreligiöse

Aktionen zum Karfreitag

Pressemitteilung vom 03.04.2012

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen wendet sich gegen restriktive gesetzliche Regelungen an sogenannten „stillen Feiertagen“, wie etwa das Tanzverbot an Karfreitag. „Es gibt keine Rechtfertigung für ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen, welche die Religionsausübung in keiner Weise stören. Es ist eine Bevormundung des nicht-religiösen Bevölkerungsanteils, per Feiertagsgesetz Ruhe, Besinnung und religiöse Andacht zu verordnen“, sagt Rainer Ponitka, Sprecher des IBKA in NRW. „Das ist in etwa so, als würde an einem „Tag der Vernunft“ den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt.“

NRW-Atheisten: Für Verfassung ohne Gott

Pressemitteilung vom 23.12.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Nordrhein-Westfalen begrüßt den Antrag der Linksfraktion im Landtag NRW, das Erziehungsziel "Ehrfurcht vor Gott" aus Artikel 7 der Landesverfassung zu streichen.

"Ehrfurcht vor Gott als Erziehungsziel degradiert die öffentliche Schule zu einer Umerziehungsanstalt für Atheisten und Mitglieder nichtreligiöser Weltanschauungen. Das hat mit demokratischer Bildung nichts zu tun", sagt dazu IBKA Sprecher Rainer Ponitka.

NRW-Atheisten fordern weltanschaulich neutrale Schule

Pressemitteilung vom 28.07.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen verurteilt den Verweis einer muslimischen Drittklässlerin von einer evangelischen Grundschule in Mönchengladbach.

"Der IBKA fordert die Abschaffung der staatlichen Konfessionsschulen zugunsten eines flächendeckenden Angebotes weltanschaulich neutraler Schulen", sagt IBKA-NRW-Sprecher Rainer Ponitka. "Schülerinnen und Schüler an staatlichen Bekenntnisschulen in NRW werden aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld geworfen, sobald sie sich gegen die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Religion und religiöse Unterweisung haben nur noch einen geringen Stellenwert in der Gesellschaft. Die Werte des modernen Zusammenlebens wie Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenrechte sind gegen Religion und Kirche erstritten worden. Die Ablehnung von Schülerinnen und Schülern aufgrund ihres Glaubens ist ein Relikt aus der Zeit der Glaubenskriege und hat an Schulen des demokratischen Staates nichts verloren."

NRW-Atheisten: Religionsfreie Zone am Karfreitag

Pressemitteilung vom 19.04.2011

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen veranstaltet am Karfreitag, dem 22.04.2011, eine Religionsfreie Zone im Kölner Filmhaus.

"Das nordrheinwestfälische Feiertagsgesetz schützt bestimmte "stille" Tage, die der christliche Glaube mit Trauer und Andacht verknüpft – besonders leidig für Menschen, die an rein gar nichts glauben. Auch ihnen sind am Karfreitag öffentliche Feiern außerhalb der eigenen Wohnung untersagt – selbst wenn solche Feiern die Andacht der Christen weder akustisch noch räumlich stören", sagt Rainer Ponitka, NRW-Sprecher des IBKA.

NRW-Atheisten: Tanzverbot am Karfreitag muss fallen

Pressemitteilung vom 18.04.2011

Konfessionslose kritisieren Ministerpräsidentin Kraft

"Das Bestehen der NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf dem Tanzverbot am Karfreitag ist ein Affront gegen die nicht-religiöse Bevölkerung. Das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen verbietet am Karfreitag Tanzveranstaltungen und sogar private Feiern ausserhalb der eigenen vier Wände. Das ist in etwa so, als würde an einem 'Tag der Vernunft' den Gläubigen die Religionsausübung außerhalb der eigenen Wohnung untersagt", sagt Rainer Ponitka, NRW-Sprecher des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA).

NRW-Atheisten: Staatliche Konfessionsschulen abschaffen

Pressemitteilung vom 03.02.2011

(Lindlar) Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Nordrhein-Westfalen verurteilt die Ablehnung nicht- oder andersgläubiger Schüler an staatlichen Bekenntnisschulen.

"Bekenntnisschulen sind ein Relikt aus der Zeit der Glaubenskriege. In einem weltanschaulich neutralen Staat müssen auch die staatlichen Schulen neutral sein", sagt IBKA-NRW-Sprecher Rainer Ponitka.