Atheisten-Verband begrüßt Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht

Kirchen dürfen nicht mehr machen, was sie möchten

Pressemitteilung vom 18. April 2018

(Oberursel) "Der Europäische Gerichtshof hat dem diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrecht einen schweren Schlag versetzt", sagt René Hartmann, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). "Wollen sie einen Rechtsstreit vermeiden, müssen kirchliche Arbeitgeber nun genau abwägen, ob für zu besetzende Stellen – z.B. in der Verwaltung, Küche oder Raumpflege – die Mitgliedschaft in der Kirche tatsächlich zur Bedingung gemacht werden kann."

Der IBKA-Vorsitzende begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausdrücklich als einen Schritt in die richtige Richtung: "An die Stelle einer Rechtsprechung, welche dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen stets Vorrang vor individuellen Rechten eingeräumt hat, muss jetzt eine Abwägung von Grundrechten treten."

Grundsätzlich solle der Zwang zur Kirchenmitgliedschaft nur für diejenigen Mitarbeiter bestehen, welche im unmittelbaren Verkündigungsbereich tätig seien.

Weiterführende Information

17. April 2018 - Der Tagesspiegel - Kirchliche Arbeitgeber dürfen Konfession nicht immer fordern

17. April 2018 - Zeit Online - Kirchen dürfen nicht diskriminieren

Die vom IBKA initierte Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA)

Über den IBKA

Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.

Ansprechpartner:

Rainer Ponitka
E-Mail: rainer.ponitka@ibka.org
Druckfähiges Portrait
Web: www.ibka.org