Internationale Rundschau der MIZ
Internationale Rundschau der MIZ rhartmann Fri, 12/31/2004 - 10:00Die Jahreszahlen beziehen sich i.d.R. auf das Erscheinungsjahr der MIZ-Ausgabe, in der die Meldungen erschienen sind.
1977 - Meldungen 1-40
1977 - Meldungen 1-40 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Deutschland
BRD
DDR
Osteuropa
CSSR
Jugoslawien
UdSSR
Ungarn
1977 - Meldungen 41-64
1977 - Meldungen 41-64 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
Frankreich
Schweiz
Spanien
Afrika
Südafrika
Lateinamerika
Argentinien
Nordamerika
USA
Asien
VR China
Vatikan
1977 - Meldungen 65-94
1977 - Meldungen 65-94 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Deutschland
BRD
DDR
Osteuropa
CSSR
Polen
UdSSR
1977 - Meldungen 95-124
1977 - Meldungen 95-124 rhartmann Sun, 11/14/2004 - 14:58Westeuropa
Belgien
Frankreich
Italien
Niederlande
Österreich
Schweiz
Afrika
Ägypten
Saudi-Arabien
Senegal
Lateinamerika
Chile
Nordamerika
USA
Asien
Burma
VR China
In Stichworten
Europatag in Ottobeuren
Europa- Wahlen
-
(116) Sep 1977. Über 60 Prozent der Einwohner in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft (EG) sind Katholiken (etwa 160 Millionen von rund 255 Millionen). Durch die Aufnahme von Spanien und Portugal verändert sich das Konfessionsverhältnis völlig zugunsten der Katholiken.
KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad
Mission
Ökumene
Pfadfinder
Paulus-Gesellschaft
Unfehlbarkeit des Papstes
Vatikan
1978 - Meldungen 125-130
1978 - Meldungen 125-130 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Deutschland
BRD
DDR
1978 - Meldungen 131-141
1978 - Meldungen 131-141 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
Italien
Norwegen
Schweiz
Österreich
Lateinamerika
Brasilien
Asien
VR China
Vatikan
-
Mit Johannes Paul I. ist ein Mann zum Papst gewählt worden, der das Dogmengebäude der katholischen Kirche durch "Spiritualität" und Volksfrömmigkeit" als "guter Hirte" und "Seelsorger der Armen" ins 21. Jahrhundert hinüberretten soll. Über die diplomatische Tätigkeit des Vatikans durfte die Öffentlichkeit in Zukunft noch weniger als bisher erfahren.
1978 - Meldungen 142-202
1978 - Meldungen 142-202 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Deutschland
BRD
DDR
Osteuropa
Bulgarien
Polen
UdSSR
Ungarn
Westeuropa
-
Apr 1978. Die in Salzburg von 18 christlich-konservativen Parteien aus 14 europäischen Ländern gegründete "Europäische Demokratische Union" (EDU) verabschiedete ein Grundsatzdokument, das nur zehn der Gründungsparteien unterzeichneten. In dem Papier sind die Begriffe "christlich" und "konservativ" nicht enthalten. Kohl (CDU) und Strauß (CSU) gehören zu den Mitunterzeichnern.
Frankreich
Italien
Österreich
Portugal
Schweiz
Spanien
Ägypten
Äquatorial-Guinea
Äquatorial-Guinea
Lateinamerika
Nordamerika
USA
Asien
VR China
In Stichworten
Mission
Weltkirche
Vatikan
-
Wojtylas Auffassungen über Moral, Ehe und Familie weichen prinzipiell kaum von der "Pillen-Enzyklika" "Humanae vitae" seines Vorgängers Paul VI. ab. Auch in Fragen des Zölibats, der Frauengleichberechtigung und der Geburtenregelung vertritt er unerbittlich den dogmatischen Standpunkt der Kirche. Politisch ist er ein Repräsentant des harten, konservativsten Kerns der katholischen Kirche. Zwar hat er schärfere Töne gegenüber seinen kommunistischen Widersachern bisher vermieden, doch kann diese Haltung nicht als Zeichen von Schwäche gedeutet werden. Wojtyla ist ein kühler Rechner und Stratege, der seine Züge im Stillen vorbereitet und zu gegebener Zeit hart und kompromißlos handelt.
1978 - Meldungen 250-272
1978 - Meldungen 250-272 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
England
Frankreich
Italien
Österreich
Portugal
Spanien
Afrika
Ägypten
Israel
Marokko
Sambia
Somalia
Tansania
Lateinamerika
Argentinien
Chile
Guayana
Peru
Asien und Ozeanien
VR China
Fidschi
Hongkong
In Stichworten
Dialog Marxisten-Christen
Künstliche Befruchtung
Weltkonferenz der Religionen
1979 - Meldungen 273-297
1979 - Meldungen 273-297 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Vatikan
-
Menschen dieses Jahrhunderts hätten sich "gegenseitig viele Ungerechtigkeiten und Leiden zugefügt". - Einer konkreten Benennung der Ursachen von Armut und Ungerechtigkeit weicht der Papst in seinem Schreiben aus. Die "Überflußgesellschaft" habe sich bisher als unfähig erwiesen, "die aus der Vergangenheit überkommenen Ungerechtigkeiten aufzufangen oder den Herausforderungen und ethischen Ansprüchen der Gegenwart standzuhalten". Deshalb müsse eine (vom Papst nicht näher definierte) "umfassende und unmittelbare Umverteilung der Reichtümer und ihrer Kontrolle" im Rahmen eines "Gesamtplans eines wirklich menschenwürdigen Fortschritts" erfolgen. Das Wohl des Menschen müsse als Grundfaktor des Gemeinwohls das "wesentliche Kriterium für alle Programme, Systeme und Regime' bilden. Allerdings verfüge die Kirche in dieser Auseinandersetzung "über keine anderen Waffen als nur über die Waffen des Geistes, des Wortes und der Liebe". Die Enzyklika erwähnt so wichtige Themen wie "Produktionssystem" und "soziale Kommunikationsmittel" nur am Rand und übergeht sie mit unverbindlichen Formulierungen. Sie weicht nur in der Frage der Religionsfreiheit (d.h. der ungehinderten Einflußnahme durch die Kirche) von ihrem nichtssagenden Plauderton ab: Er, der Papst, könne keine Situation hinnehmen, in "der nur der Atheismus das Bürgerrecht im öffentlichen Leben besitzt, während die gläubigen Menschen fast aus Prinzip kaum geduldet oder als Bürger zweiter Klasse behandelt werden".
Deutschland
BRD/Westberlin
-
Aus der Begründung: "Mit der Petition werden staatliche Maßnahmen in Form der Ausschöpfung bestehender oder der Schaffung neuer Gesetze gegen die sogenannten Neuen Jugendreligionen - Vereinigungskirche (Mun-Sekte), Kinder Gottes, Mission des göttlichen Lichts, Hare-Krishna-Jünger, Transzendentale Meditation, Scientology-Kirche u.a. gefordert. Die parlamentarische Prüfung hat ergeben: Dem Petitionsausschuß liegen zahlreiche Eingaben vor, in denen Klage über das Verhalten der Neuen Jugendreligionen geführt wird. Die Petenten tragen im wesentlichen vor, bei diesen Gruppierungen handele es sich um anti-christliche, politische, militante und kommerzielle Vereinigungen. Sie gäben sich aber vielfach als christlich aus und träten vor allem an Jugendliche heran, die sich in alters- und entwicklungsbedingter Unsicherheit oder sonstigen Schwierigkeiten befinden und auf der Suche nach einem Lebenssinn sind. Bei der Anwerbung und Einfügung der Jugendlichen in die Vereinigungen würden Psychotechniken angewandt, was in vielen Fällen zu einer Entpersönlichung führe, die den einzelnen zur Kommunikation mit Menschen außerhalb seiner Gruppe unfähig mache. Die so manipulierten Jugendlichen lösten sich von heute auf morgen von Familie und Freunden, gäben Ausbildung oder Arbeitsplatz auf und seien infolgedessen ohne jedwede soziale Sicherung. Ihr Eigentum träten die Jugendlichen vielfach an ihre Vereinigung ab. Sie würden u.a. zum Sammeln für angeblich wohltätige Zwecke ihrer Vereinigung veranlaßt; tatsächlich fließe das Geld, soweit es nicht für eine bescheidene Lebenshaltung der Mitglieder gebraucht werde, den Führern der Gruppierung zu. Jugendliche, denen es - meist nur mit fremder Hilfe - gelinge, ihre Vereinigung zu verlassen, müßten sich häufig einer langwierigen und kostspieligen Rehabilitation unterziehen ... Der in Vorbereitung befindliche Fünfte Jugendbericht der Bundesregierung soll auch auf die Problematik eingehen und Konsequenzen für Jugendhilfe und Jugendpolitik aufzeigen. Der Bundesminister der Finanzen stellt sicher, daß die für die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit der Vereinigungen zuständigen Landesfinanzbehörden auf dem jeweils neuesten Erkenntnisstand über die Jugendsekten gehalten werden und die Entscheidung unter Mitwirkung des zuständigen Ministeriums und nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder erfolgt ... Die Bundesregierung sollte darüber hinaus die bislang gewonnenen und in zahlreichen Veröffentlichungen festgehaltenen Erkenntnisse dazu nützen, alsbald ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, wie sie in geeigneter Weise nicht zu billigende Bestrebungen der Neuen Jugendreligionen begegnen und Betroffene wirksam schützen und unterstützen kann. In diesem Sinne wird die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen." (Aus der Begründung der Petition [600]-8-2221-17628.) Anmerkung der MIZ-Redaktion: Die Einschätzung, bei den Neuen Jugendreligionen handle es sich um "antichristliche" Vereinigungen, ist nicht von seiten des IBDK in die Petition eingeflossen. Die Sekten arbeiten zwar gegen die Kirchen, sind unserer Meinung nach in ihrer hierarchischen Struktur aber durchaus ähnlich.
DDR
Osteuropa
Albanien
1979 - Meldungen 298-306
1979 - Meldungen 298-306 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
Österreich
Schweiz
Vatikan
1979 - Meldungen 307-336
1979 - Meldungen 307-336 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
BRD
BRD/Westberlin
Italien
Schweiz
Nordamerika
USA
Asien und Ozeanien
VR China
Australien
Vatikan
Osteuropa
DDR
Polen
1979 - Meldungen 337-351
1979 - Meldungen 337-351 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
BRD
BRD/Westberlin
-
Ich sah Millionen ohne Hoffnung dahinleben. Da wurde mir klar, im Mai 1980 im Olympiastadion eine Massenveranstaltung zu planen." (IN: CBZ-Info Nr. 8/9 1979.) - Spitzer verkauft seine Geschichten offenkundig gut beim Westberliner Senat. Das "Christliche Zentrum" war im April 1979 Veranstalter des "Charismatischen Kongresses" in Berlin, auf dem die Schwester des US-Präsidenten Carter, Ruth Stapleton, eine "Evangelisationsrede" hielt. Der Kongreß wurde vom Senat finanziell unterstützt (vgl. Meldung Nr. 293 "Internationale Rundschau" in MIZ Nr. 2/79, s. 19.).
Schweden
1980 - Meldungen 352-363
1980 - Meldungen 352-363 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
BRD
Italien
Schweiz
Spanien
Lateinamerika
Argentinien
Vatikan
1980 - Meldungen 364-384
1980 - Meldungen 364-384 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
BRD
BRD/Westberlin
Italien
Österreich
Osteuropa
DDR
Jugoslawien
UdSSR
Afrika
Ägypten
Lateinamerika
Argentinien
Brasilien
Vorderasien
Iran
Asien
VR China
1981 - Meldungen 385-406
1981 - Meldungen 385-406 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Vatikan
Westeuropa
BRD
-
In diesem Zusammenhang erwähnt Koch die Verleihung des vatikanischen Gregoriusordens im Herbst 1980 an Otto von Habsburg: "Die vatikanische Auszeichnung ist mehr als eine kuriose Erinnerung an vergangene Zeiten. Im Zusammenhang mit manchen verwandten Aktivitäten dient sie dem Wahn eines klerikalen Europa, das zwischen der Sowjetunion und den USA unabhängig das Mittelalter als christliche Gemeinschaft der Völker in der naturrechtlich-göttlichen Tradition des heiligen römischen Reiches restauriert. Ausgesprochen und diplomatisch verdeckt lebt dieser Wahn in zahlreichen Publikationen und Demonstrationen klerikaler Einzelner, klerikaler Organisationen und klerikaler Parteiungen. Unter dem Titel 'Vatikan und Habsburg - Weichensteller der Reaktion' dokumentiert ihn das Heft 3/80 der Zeitschrift Materialien und Informationen zur Zeit. Der Umstand, daß die Zeitschrift sich 'Politisches Journal der Konfessionslosen und Atheisten' nennt, sollte niemand abhalten, die Angaben zu lesen und zu prüfen ... Aber vorläufig rangiert der romantische Wahn eines erneuerten heiligen Reiches voran. 'Naturrecht', 'göttliches Recht' und 'Gottesgnadentum' werden gehandelt, als gäbe es die weltrevolutionäre Öffnung des geschlossenen Mittelalters nicht ..." Schließlich sieht Koch "die wahre Chance eines christlichen Europa" darin, "sich aus den beiden Weltblöcken zu lösen, im Innern eine starke, im Gewissen fundierte Grundordnung des kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenlebens aller europäischen Völker zu entwickeln, den USA wie der Sowjetunion ziviles Vertrauen zu geben". Nach Nikolaus Koch ist "der christliche Dienst, der mir, Ihnen und uns Allen ziemt", die Verwirklichung der "allgemeinen Menschenwürde und der elementarsten Menschenrechte auf gesundes Loben, auf Bildung, auf Arbeit, auf Muße und auf solidarische Hilfe in der Not".
BRD/Westberlin
Italien
Österreich
Osteuropa
Polen
1981 - Meldungen 407-420
1981 - Meldungen 407-420 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
BRD
BRD/Westberlin
Großbritannien
Italien
Niederlande
Schweiz
1981 - Meldungen 421-430
1981 - Meldungen 421-430 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
BRD/Westberlin
BRD
Frankreich
Italien
Spanien
Osteuropa
DDR
1981 - Meldungen 431-445
1981 - Meldungen 431-445 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
BRD
BRD/Westberlin
Osteuropa
CSSR
DDR
Polen
UdSSR
Asien
VR China
1981 - Meldungen 446-465
1981 - Meldungen 446-465 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Vatikan
Westeuropa
BRD
Das allerletzte
Stichwort NATO
Vatikan
1982 - Meldungen 466-482
1982 - Meldungen 466-482 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Westeuropa
BRD
Italien
Vatikan
1982 - Meldungen 483-500
1982 - Meldungen 483-500 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
BRD
Italien
BRD
BRD
BRD/Westberlin
Vatikan
1983 - Meldungen 501-504
1983 - Meldungen 501-504 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
BRD
BRD/Westberlin
1984 - Meldungen 505-532
1984 - Meldungen 505-532 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
Vatikan
Frankreich
Italien
Polen
Nordamerika
Vereinigte Staaten
Vatikan
1984 - Meldungen 533-583
1984 - Meldungen 533-583 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
Frankreich
Großbritannien
Malta
Portugal
Spanien
Rumänien
Afrika
Ägypten
Nordamerika
Vereinigte Staaten
Vatikan
1984 - Meldungen 584-615
1984 - Meldungen 584-615 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
-
an. Ein Grund liege in der gesunkenen Attraktivität der Großkirchen. (Rheinischer Merkur, 20.7.84.)
-
Der letzten Meldung können wir nicht so recht froh werden, denn die Maßnahme der Behörden in einer Stadt des katholischen Spanien richtete sich, wie aus der Süddeutschen Zeitung vom 9. August 1984 hervorgeht, gegen eine nationale und religiöse Minderheit (protestantische Zigeuner). Als besonders ärgerlich mag in der katholischen Nachbarschaft auch gegolten haben, daß diese Minderheit mit ihren Gottesdiensten eine publikumswirksame Präsentation ihrer selbst gelang, heißt es doch in der SZ.- "Angelockt durch das lautstarke Gotteslob, hätten sich auch ständig Passanten vor dem Gebäude angesammelt, um den Chorälen zu lauschen." Wir meinen: in dubio non contra religionem, sed pro minoritate! (im Zweifel nicht gegen die Religion, sondern für die Minderheit!)
Großbritannien
Italien
1984 - Meldungen 610-662
1984 - Meldungen 610-662 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Vatikan
-
Der Nachdruck auf diesen fast dogmengleichen Kirchengeboten sollte all jenen Katholiken zu denken geben, die den angestaubten vatikanischen Standpunkt erhaben belächeln zu können meinen. Gerade solche Aussagen gehören - ebenso wie die in jüngster Zeit wiederholt betonte Behauptung der Jungfrauengeburt (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 27.12.1984) - zum spezifisch Katholischen, wenn nicht gar Christlichen. (Die Lehre von der Geburt Jesu aus einer Jungfrau ist auch für die protestantischen Kirchen "theoretisch" noch ein verbindlicher Glaubenssatz; vgl. hierzu auch bekannte Kirchenlieddichtungen Luthers.) Demgegenüber ist praktisches Handeln im Sinne der "Nächstenliebe" außerhalb der Kirchen mindestens ebenso gut möglich wie innerhalb ihrer und verdient daher nicht das Prädikat "christlich".
Europa
Bundesrepublik Deutschland
-
Deutsche Demokratische Republik
Österreich
Frankreich
Großbritannien
Republik Irland
Schweden
Spanien
Jugoslawien
Griechenland
Afrika
Südafrika
Lateinamerika
Argentinien
Brasilien
Kuba
Nordamerika
USA
Vatikan
1984 - Meldungen 663-695
1984 - Meldungen 663-695 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
-
In Hamburg wurde ein Oberkirchenrat der Nordelbischen Kirche wegen der Teilnahme an spiritistischen Sitzungen, in denen Seelen von Toten angerufen wurden, vorläufig beurlaubt. (Süddeutsche Zeitung, 25.5.1985.) In München wurde der "Wunderheiler" Ernest Angley, der sich an den Massenprediger Billy Graham anlehnt, als Betrüger und Scharlatan verhaftet. (Süddeutsche Zeitung, 12.7.1984.) - Ein anderer "Wundertäter", der in Rom Tausende von Menschen anzieht, die sich Heilung durch Handauflegung versprechen, blieb auf freiem Fuß: Da Emmanuele Milingo immerhin Erzbischof ist, kann er im Vatikan immerhin das Argument vorweisen, daß er die Leute wieder in die Kirche locke. (Süddeutsche Zeitung, 16.4.1985.) Die evangelische Kirche beklagte, daß neben "Evangelisationen" auch Jugendkreise Zuspruch fänden, die germanische Mythen wiederbelebten und zum Rechtsextremismus neigten. (Süddeutsche Zeitung, 21.5.1985.) - Gleichzeitig wurde kritisiert, daß evangelische Pastoren und sogar eine evangelische Akademie Gurus und Jugendsekten unterstützten, (Rheinischer Merkur, 5.10.1984 und Evangelisches Sonntagsblatt Bayern, 24.3.1985.) Kein Wunder, daß die 1,2 Millionen Bundesbürger, die nach einer Umfrage des Allensbacher Instituts an Hexen glauben, fast alle gleichzeitig Kirchenmitglieder sind. (Süddeutsche Zeitung, 9.4.1985.)
Österreich
Schweiz
Niederlande
Belgien
Frankreich
Großbritannien
Finnland
Italien
Malte
Afrika
Südafrika
Asien
China
Nordamerika
USA
Kanada
Vatikan
-
Don Juan hat zwar nie existiert, und wahr ist nicht einmal, daß der vom Vatikan so liebevoll ins Auge gefaßte Edelmann Miguel de Leca y Colona dem ersten Don-Juan-Autor Tirso de Molina als Vorbild gedient hätte: Als der nämlich sein erstes Drama verfaßte, war Klein-Miguel ganze drei Jahre alt. (Vgl. Süddeutsche Zeitung, 15.7.1985) Dennoch sind wir für die Seligsprechung des Frauenhelden: Wenn Grace Kelly demnächst an der Reihe ist und die verblichene Gattin des großen Staatsmannes Franz Strauß demnächst eine Mariensäule erhält (vgl. Augsburger Allgemeine, 24.6.1985), darf auch dieses Vorbild der Kirche nicht zu kurz kommen. Nun warten wir eigentlich nur noch auf die Seligsprechung von Kasperl und Mickey Mouse.
1985 - Meldungen 696-714
1985 - Meldungen 696-714 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
-
(706) Würzburg. Der Stadtrat hat auf massiven Druck der Katholischen Kirche den Verkauf von stadteigenem Grund an das "Heimholungswerk Jesu Christi" verhindert. Die Sekte hatte sich verhaßt gemacht, weil sie gerade der katholischen Kirche erfolgreich Mitglieder abspenstig macht. Sie zeigt auch Interesse an der Beteiligung an einer kommunalen Kabelkommunikationsgesellschaft. Die katholische Kirche hat freilich Grund in vergleichbarer Lage zu sehr günstigen Bedingungen erwerben können. Nun sollen auch die Mormonen aus der Stadt mit dem Hinweis ferngehalten werden, bei ihnen handle es sich nicht um eine christliche Gemeinschaft. (Süddeutsche Zeitung, 18. und 21.6.,23.7.1985.) Obwohl wir den Absichten und Vorhaben des "Heimholungswerks" bzw. der Mormonen keine Träne nachzuweinen brauchen, zeigt sich hier exemplarisch, wie die Großkirchen die Religionsfreiheit einseitig auslegen, wenn es um Geld und Macht für sie geht.
Vatikan
1985 - Meldungen 715-747
1985 - Meldungen 715-747 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
-
Deutsche Demokratische Republik
Schweiz
Österreich
Niederlande
Frankreich
Republik Irland
Spanien
Asien
Philippinen
Afrika
Kenia
Südafrika
Lateinamerika
Kolumbien
Brasilien
Vatikan
1985 - Meldungen 748-776
1985 - Meldungen 748-776 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
-
Auch der geplante Hochschulbau des Erzbischöflichen Ordinariats München sorgte für Schlagzeilen. Nach der neuen Planung soll der Bau nur zu einem Viertel der Hochschulseelsorge, zu drei Vierteln aber der lukrativen Vermietung an Privatfirmen sowie Laden- und Cafébesitzer dienen. Der Bau wird in nicht unerheblichem Maße auch aus öffentlichen Mitteln gefördert. Um diese nicht zu verlieren, behauptet die Kirche, sie wolle die Mieteinnahmen für ein neues Altenheim nutzen. Dessen Löwenanteil finanziert aber wiederum die öffentliche Hand. (Süddeutsche Zeitung, 27.7.1985.)
Schweiz
-
Die Zuschüsse der Gemeinden sind hierin nicht enthalten. (Neue Zürcher Zeitung, 12.11. und 13.11.1985.)
Belgien
Frankreich
Italien
Spanien
Großbritannien
Ungarn
Griechenland
Lateinamerika
Kuba
Nicaragua
1986 - Meldungen 777-866
1986 - Meldungen 777-866 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
-
Das Problem der öffentlichen Namensnennung von Austretenden ist rechtlich bislang nicht geklärt. Offen ist, ob es nach innerkirchlichem Recht zu behandeln ist, - nach erfolgtem Austritt handelt es sich ja um einen Streitfall zwischen Kirche und Außenstehendem. Offen ist ferner, ob "kirchliche Aufgaben" (bei denen die Namensnennung angeblich zulässig ist) nicht auf administrative Aufgaben zu begrenzen sind. Eindeutig scheint hingegen der Vorrang des persönlichen Datenschutzes vor angeblichen Gemeindeinteressen zu sein.
-
Andere Sorgen hatte die katholische Caritas in Stuttgart. In aller Stille kündigte sie ihrem Direktor und ihrem Verwaltungsdirektor wegen "schwerwiegender Mängel in der Geschäftsführung", die auch den Prälaten an der Spitze des Caritasverbandes zum Rücktritt veranlaßten.
Welcher Art die finanziellen Unregelmäßigkeiten waren, wurde verschwiegen. (Frankfurter Rundschau, 25.4.1986, Deutsche Tagespost, 23.4.1986.)
Frankreich
Republik Irland
Italien
-
Nachrecherchierende Journalisten stellten fest, daß der Espresso aus einem "Codex" mit 479 Artikeln zitiert hatte, der 1950-1983 gültig war und von einem "Codex des Sonderrechtes des Opus Dei" mit 185 Artikeln abgelöst wurde. Dieser blieb bislang aber immer noch geheim. (Frankfurter Rundschau, 1. und 4.3.1986, Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 6.4.1986, Deutsche Tagespost, 16.4.1986.)
Jugoslawien
Österreich
Schweden
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einen Rücktritt. (Süddeutsche Zeitung, 19.3.1986.)
Schweiz
Spanien
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Dem katholischen Geheimbund Opus Dei wird ein starker redaktioneller Einfluß auf die Zeitung nachgesagt.
Tschechoslowakei
Vatikan
Afrika
Zaire
Asien
Iran
Israel
Japan
Nordamerika
USA
Lateinamerika
Argentinien
Chile
-
Kurz zuvor hatte der Erzbischof von Santiago, Kardinal Fresno, eine Einladung zum Tee von Pinochet persönlich angenommen und nachher geäußert: "Ich meine, wenn einer jemanden zu sich nach Hause zum Tee einlädt, dann tut er das, um gute Beziehungen zu wahren." (Katholische Nachrichten Agentur, 13. 3. 1986.)
Europa
Bundesrepublik Deutschland
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In Visbek (Kreis Vechta) drohte der katholische Pfarrer der Leiterin der Pfarrbücherei mit Kündigung und Rausschmiß aus der kircheneigenen Wohnung, weil sie bei den niedersächsischen Kommunalwahlen für die SPD kandidieren wollte. Sie zog ihre Bewerbung "nach einem einvernehmlichen Gespräch freiwillig" zurück, wie ein Kirchensprecher behauptete. Eine evangelische Einrichtung in Hamburg zog ihre Einstellungszusage zurück, nachdem die Bewerberin ihre Schwangerschaft angezeigt hatte. In Osnabrück machte eine gemeinnützige kirchliche Wohnungsbaugesellschaft einer kinderreichen katholischen Familie einen Grundstückskauf unmöglich, weil die Frau geschieden war und wieder geheiratet hatte. Nicht alle Gerichte zeigen sich allerdings mit einer derartigen "Selbstentfaltung" der Kirchen einverstanden. Als in Regensburg ein kirchlicher Bibliothekar eine geschiedene Katholikin heiraten wollte, die ein Kind in die Ehe brachte und ein zweites von ihm erwartet, wandte er sich zunächst an den Bischof und bat um "fürsorgliche Beurteilung". Einzige Reaktion war - vier Wochen nach der Hochzeit - die Kündigung wegen eines "schwerwiegenden Verstoßes gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre". Da sich der bischöfliche Justitiar vor Gericht weder von der ausweglosen beruflichen Situation des Bibliothekars noch von der Tatsache beeindrucken ließ, daß die Kirche ein Zusammenleben ohne Ziviltrauung geduldet hätte und nicht einmal eine minimale Abfindung zugestand, hob das Arbeitsgericht Regensburg die Kündigung auf (AZ: 5 Ca 968/86). Das bischöfliche Ordinariat, das dem jungen Ehemann im Kündigungsschreiben "Dank für die geleisteten Dienste und die besten Wünsche für die Zukunft" ausgesprochen hatte, erwägt eine Berufung. (Katholische Nachrichten Agentur, 21.7.1986, Rheinischer Merkur, 18.7.1986, Süddeutsche Zeitung, 14./15.6. und 23.7.1986, Frankfurter Rundschau, 21.6.1986, Tageszeitung, 16.6.1986, Augsburger Allgemeine, 25.7.1986.)
-
Deutsche Demokratische Republik
Griechenland
Republik Irland
Italien
Malta
Niederlande
Schweden
Schweiz
Spanien
-
Madrid. Die Niederlage des spanischen Klerus im Schulstreit mit der sozialistischen Regierung (vgl. MIZ 1/86, Meldung 771, und 2/86, Meldung 798) hat nicht nur zu internen Streitigkeiten und Schuldzuweisungen zwischen kirchlichen Schulverbänden und dem Episkopat geführt, sondern auch den Schulstreit zum Wahlkampfthema gemacht. Entgegen den Beschlüssen des spanischen Episkopats, sich jeder Parteinahme vor den Parlamentswahlen zu enthalten, nahmen die Bischöfe von Alicante und Avila gegen die Sozialisten Stellung - ohne Erfolg allerdings: Die Partei von Felipe Gonzales behielt ihre Parlamentsmehrheit. (Katholische Nachrichten Agentur, 29.5., 5. und 16.6.1986.)
Tschechoslowakei
Vatikan
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Vgl. auch MIZ 1/86, Meldung 766.)
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Der Papst wendet sich neuerdings wieder mit Vorliebe einer skurrilen Sonderdisziplin der Theologie zu: der Angelologie (Lehre von den Engeln, aber auch von den Teufeln). Innerhalb von sechs Wochen nahm er mindestens fünfmal zum angeblichen Wirken von Engeln und Teufeln öffentlich Stellung. Danach sind Teufel nichts anderes als "böse Engel", die durch "einen falschen Glauben an die eigene Unabhängigkeit und Selbständigkeit" und "aufgrund eigener moralischer Entscheidung" schlecht geworden sind, hierin gleich den Menschen bösen Willens. Den bösen Engeln bescheinigte er "großartige Intelligenz", aber gerade diese habe zu ihrer Verblendung und zu einer Ignorierung der "Überlegenheit Gottes" geführt. Kritisch zu den päpstlichen Aussagen äußerte sich der Vizedirektor der italienischen Jesuitenzeitschrift Civilta Cattolica. Er bestritt zwar nicht die Realität Satans als einer "Realität geistiger Ordnung" (also im übertragenen Sinne), jedoch bezweifelte er die Möglichkeit einer "Besessenheit". In den meisten Fällen handele es sich dabei um eine psychische Krankheit, die von Ärzten geheilt werden könne. (Katholische Nachrichten Agentur, 25.7.,14.,16., 18. und 21.8.1986, Frankfurter Rundschau, 24.7.1986.) Sollte ein Protestant meinen, sich angesichts dieser Kontroverse ein mitleidiges Lächeln erlauben zu können, so sei er an das Teufelserlebnis Martin Luthers auf der Wartburg erinnert.
Afrika
Kenia
Asien
Israel
Japan
Philippinen
Türkei
Nordamerika
USA
Lateinamerika
Argentinien
Nicaragua
1986 - Meldungen 867-907
1986 - Meldungen 867-907 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bulgarien
Bundesrepublik Deutschland
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(869) München. Das Erzbischöfliche Ordinariat München hält den "finalen Todesschuß" für ethisch gerechtfertigt, Dies teilte die Pressestelle auf Anfrage mit, nachdem in München ein Geiselnehmer durch einen Scharfschützen der Polizei getötet worden war, obwohl eine unmittelbare Lebensgefahr für die Geisel nicht erkennbar war. (KNA, 5.11.1986.)
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(882) Berlin-West. Übereinstimmend haben Vertreter von evangelischer und katholischer Kirche sowie vom Berliner Senat ihr Interesse an einem weiteren engen Zusammenwirken bekräftigt. Bei der Unterzeichnung einer Vereinbarung über erweiterte Zuschüsse an kirchliche Schulen (11 Millionen mehr für evangelische, 4 Millionen mehr für katholische Schulen) machte der katholische Vertreter trotz eines "herzlichen Wortes des Dankes" klar, daß sein Hunger immer noch nicht gestillt sei: Die Erwartungen (!) seiner Kirche seien "nicht ganz erfüllt worden". (KNA, 16. 10. 1986.) U.a. wird der Personalkostenzuschuß für kirchliche Schulen von 75 % auf 85 % und der Zuschuß für kirchlichen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (einschließlich Ausbildungskosten) von 80% auf 90% angehoben. Entgegen allen sonstigen Gepflogenheiten treten die Vergünstigungen rückwirkend ab 1.1.1986 in Kraft. (Allgemeines Deutsches Sonntagsblatt, 2.11.1986.)
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Der neueste Fall ereignete sich auf dem Katholikentag in Aachen, wo zwei junge Leute, mittels eines (lt. Polizei "obszönen") Kreuzes gegen die unerbittliche Haltung der Kirche gegen Verhütung und Abtreibung demonstrierten und festgenommen wurden. (taz, 16.9.1986.)
Wie wir nach Redaktionsschluß erfahren, sind am 13. November 1986 die Kanzleiräume von zwei Freiburger Rechtsanwälten von Staatsanwaltschaft und politischer Polizei durchsucht worden. Anlaß war, laut einer Presseerklärung der Bunten Liste Freiburg vom 14. November 1986, "eine angeblich beleidigende Äußerung in einem Protestbrief des antiklerikalen Arbeitskreises der Bunten Liste an einen Münchner Amtsrichter, der im Verlauf des Strafverfahrens gegen einen Kirchengegner dessen psychiatrische Zwangsuntersuchung angeordnet hatte" (vgl. MIZ Nr. 3/85 , S. 4ff.: "Zwangsinkasso oder Klapsmühle - christliche Alternative im Rechtsstaat BRD"). Wir bemühen uns um weitere Hintergrundinformationen über den jüngsten Freiburger Vorfall. MIZ-Redaktion.
Frankreich
Italien
Jugoslawien
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Bestätigt sich dieser Trend weiter, muß untersucht werden, ob dazu nicht eine gewisse Einschränkung der Weltanschauung beiträgt, die alle mit der offiziellen Staatsideologie Unzufriedenen in die Arme der Institutionen treibt, die sich dank ihrer Infrastruktur und weltweiten Macht dort behaupten können - die Kirchen.
Österreich
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(Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 14.9.1986.) - Gegen die Reaktionen der "linksrevolutionären Blätter, die sagen, ich bin konservativ" (Groer), nahmen ihn berufene Freunde in Schutz: Der Deutsche Anzeiger aus dem Verlag der neofaschistischen Nationalzeitung stellte ihn am 3.10.1986 positiv gegenüber dem "Rotkardinal" Koenig heraus und vertrat Groers Positionen.
Schweiz
Vatikan
Afrika
Burundi
Südafrika
Asien
Bangladesch
Israel
Japan
Singapur
Philippinen
Australien
Nordamerika
USA
Lateinamerika
Argentinien
Chile
1986 - Meldungen 908-947
1986 - Meldungen 908-947 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Belgien
Bundesrepublik Deutschland
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Kardinal Höffner beschäftigte sich unterdessen mit der Definition des "christlichen Unternehmerbildes". Damit Unternehmer dem Allgemeinwohl verpflichtet sein könnten, bedurften sie eines rentablen Betriebs, der mit Gewinn arbeite. Höffner begrüßte ausdrücklich den aus "unternehmerischer Initiative entstehenden Pioniergewinn, falls dieser Gewinn in volkswirtschaftlich sinnvoller Weise angelegt wird". Das Unternehmen sei ein "Verbund freier Menschen", in dem nicht Mitbestimmungsrechte wichtig seien, sondern "das persönliche Verhältnis zwischen den Leitern des Unternehmens und den Arbeitnehmern".(Katholische Nachrichten Agentur 13.1.1987, Die Weit, 12.12.1986.)
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In Dieburg hieß es, das Publikum wolle mehr unterhaltsam Stücke; in Ottobrunn dagegen argumentierte der Pfarrer theologisch: Hochhuths Drama sei Lüge; da aber der Teufel der Vater der Lüge sei, würde man mit der Aufführung des Stücks den Teufel ins kirchlich gesegnete Bürgerhaus einlassen. Die CSU folgte zwar nicht dieser Argumentation, wohl aber dem Begehren in der Sache, während sich die SPD mit ihrer Warnung davor, "nur noch Stücke zu spielen, die vom Pfarrgemeinderat genehmigt sind", nicht durchsetzen konnte. (Frankfurter Rundschau, 28.11.1986, Süddeutsche Zeitung, 3.2.1987.)
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Deutsche Demokratische Republik
Frankreich
Griechenland
Italien
Niederlande
Österreich
Schweiz
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Dieser Versuch, eine juristische Grundsatzfrage politisch zu lösen, kann nichts Gutes bedeuten. Die Regierung wird sich eher an der christlichen Bevölkerungsmehrheit als an Grundrechten von Minderheiten orientieren. Vermutlich hätte das Bundesgericht dem freidenkerischen Lehrer, der diesen Rechtsstreit herbeigeführt hatte, Recht geben müssen.
Spanien
Ungarn
Asien
Indien
Lateinamerika
Argentinien
Nordamerika
USA
Ozeanien
Neuseeland
1987 - Meldungen 948-973
1987 - Meldungen 948-973 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Italien
Malta
Niederlande
Portugal
Schweden
Spanien
Asien
Indien
Iran
Israel
Lateinamerika
Argentinien
Uruguay
Nordamerika
USA
1987 - Meldungen 974-1023
1987 - Meldungen 974-1023 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
Italien
Österreich
Schweden
Schweiz
Vatikan
Asien
Philippinen
Lateinamerika
Chile
Nicaragua
Nordamerika
USA
Bundesrepublik Deutschland
Europa
Großbritannien
Italien
Österreich
Polen
Schweiz
Asien
Indien
Lateinamerika
Chile
Kolumbien
Nordamerika
USA
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Erst wenige Tage zuvor hatte das gleiche Erzbistum um Spenden von Gläubigen gebettelt und den Eindruck erweckt, es habe Schwierigkeiten, die Kosten des Papstbesuchs zu finanzieren.
1988 - Meldungen 1024-1072
1988 - Meldungen 1024-1072 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
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Die MIZ-Redaktion weist darauf hin, daß das Finanzgebaren kirchlicher Sozialeinrichtungen von der öffentlichen Hand so gut wie nicht kontrolliert wird, obwohl letztere in ganz erheblichem Maße als Geldgeber fungiert und auch in diesem Betrugsfall ein Hauptgeschädigter ist.
Frankreich
Griechenland
Großbritannien / England
Großbritannien / Schottland
Spanien
Österreich
Vatikan
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Die Enzyklika ist blanker Zynismus: Denn wenn die Kirchenleitung jetzt noch auf ,Notfälle' wartet, wird sie weiter das tun, was sie seit 2000 Jahren tut. Predigen statt Verteilen.
Afrika
Burundi
Asien
Indien
Südkorea
Lateinamerika
Uruguay
Nordamerika
Kanada
USA
Europa
Bundesrepublik Deutschland
Großbritannien
Asien
Bangladesh
Nordamerika
USA
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Außer der 25-Jahrfeier und der Eröffnungszeremonie in der neuen, Über 5000 Quadratmeter großen Geschäftsstelle, dem multi-million dollar American Atheists General Headquarters in Austin, Texas, findet gleichzeitig eine Feier der Sommer-Sonnenwende statt. (Presseerklärung, American Atheists, Juni 1988)
1988 - Meldungen 1073-1101
1988 - Meldungen 1073-1101 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
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In einem anderen Fall wurde eine Gesundbeterin und Geistheilerin "wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz" zu 10.000 DM Geldstrafe verurteilt. Allein im November und Dezember 1985 kassierte die Frau jedoch rund 100.000 DM, indem sie Kranken Heilung durch Gebete und angebliche telepathische Kräfte versprach. Die Angeklagte, der ein psychiatrischer Gutachter abnormes Sendungsbewußtsein und überwertige fixe Ideen bescheinigte, gab an, nicht sie habe geheilt, sondern Gott habe durch sie gewirkt. Außerdem wies sie darauf hin, daß auch die Ärztin Veronika Carstens, Ehefrau des Alt-Bundespräsidenten, Patienten zu ihr geschickt habe. (Süddeutsche Zeitung, 25.6.1988; Frankfurter Allg. Zeitung, 22.6.1988)
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Während die evangelische Kirche in einer eigenen Dokumentation die Verfehlungen der Diakonie zugab und sogar einräumte, daß die Mehrzahl der Diakonie-Mitarbeiter die Nazis mit Begeisterung begrüßt hätten, protestierte die katholische Kirche auf mehreren Ebenen gegen die Ausstrahlung solcher Beiträge. (Süddeutsche Zeitung, 27.7.1988; Frankf. Rundschau, 19.5.1988; Kath. Nachrichten Agentur, 28. 7. u. 27.10.1988; Rheinischer Merkur, 19.8.1988; Augsb. Allgemeine, 4.11.1988)
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Im Rahmen der Bayerischen Verfassung ist das Urteil konsequent, aber interessant ist erst eine (bislang nie erfolgte) Überprüfung dieses Artikels 131,2 der Bayerischen Verfassung nach den Normen des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.
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Deutsche Demokratische Republik
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Gerade das letzte Zitat belegt, daß "atheistische" und "staatsbürgerlich loyale" Gesinnung in der DDR heute keineswegs mehr identisch sind und daß man dieser Lesart zufolge nicht mehr von einem atheistischen Staat sprechen kann.
Polen
Österreich
Schweiz
Ungarn
Vatikan
Asien
Iran
Sri Lanka
Lateinamerika
Chile
Mexiko
Nordamerika
USA
1988 - Meldungen 1102-1140
1988 - Meldungen 1102-1140 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
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Deutsche Demokratische Republik
Griechenland
Großbritannien
Irland
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In dem 14 Jahre dauernden Rechtsstreit hatten sich Regierung und Justiz darauf berufen, die irische Verfassung müsse mit der christlichen Lehre übereinstimmen. (Tagesspiegel, 27.10.1988; Frankfurter Rundschau, 29. 11. 1988)
Eine "Kampagne für die Trennung von Staat und Kirche" (Campaign to Seperate Church and State, CSCS) wandte sich in diesem Zusammenhang an die internationale Öffentlichkeit und bat um finanzielle Unterstützung. Sie strengt zur Zeit eine Reihe von Gerichtsprozessen gegen Regierungsministerien wegen Verletzung der irischen Verfassung an. So sind in Irland Scheidung, Abtreibung und Homosexualität verboten, eine Zensur von Sexualität findet in allen Bereichen statt, Erziehungsund Gesundheitswesen stehen unter Kontrolle religiöser Interessen. Die Kampagne erwägt als letztes Mittel die Anrufung der Europäischen Menschenrechtskommission. (international Humanist, April 1989; Free lnquiry 1/1989)
Italien
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an. Die evangelisch-lutherische Kirche rechnete mit einem diplomatischen Protest des Vatikan. (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 24.3.1989)
Niederlande
Polen
Sowjetunion
Spanien
Türkei
Vatikanstaat
Asien
Israel
Nordamerika
USA
Südamerika
Argentinien
1989 - Meldungen 1141-1204
1989 - Meldungen 1141-1204 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
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Die Katholische Nachrichten Agentur verschwieg übrigens den Urheber der Veranstaltung und sprach nur von einem internationalen Priestertreffen.
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Anm. der MIZ-Redaktion: Natürlich sind Konfessionslose nicht von Hause aus toleranter, selbständiger oder - wie andere Untersuchungen im gleichen Heft ergeben haben - überdurchschnittlich gebildet; vielmehr führen gerade diese Eigenschaften Kirchenmitglieder besonders häufig zur Konsequenz des Austritts. Wenn im Langzeitvergleich also die Bedeutung des Grundwerts Selbständigkeit und freier Wille seit 1967 insgesamt um 30 Prozentpunkte gestiegen, aber die Ziele Ordnungsliebe und Fleiß und vor allem Gehorsam und Unterordnung um 13 bzw 17 Punkte gefallen sind, beweist dies, daß sich der Trend zu unseren Gunsten entwickelt.
DDR
Österreich
Frankreich
Belgien
Großbritannien
Norwegen
Polen
Jugoslawien
Schweiz
Sowjetunion
Italien
Afrika
Elfenbeinküste
Südafrika
Asien
Israel
Philippinen
Nord-Amerika
Vereinigte Staaten
Kanada
1989 - Meldungen 1205-1244
1989 - Meldungen 1205-1244 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
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Faßt man beide Gruppen zusammen, ergibt sich für die katholische Kirche immerhin ein Zuwachs von 140.000 Mitgliedern (61% der Aus- und Übersiedler), für die evangelische jedoch nur von 53.000 (22,9%). Die Konfessionslosen kommen auf einen Anteil von 6,4%, die "Sonstigen" machen 5% aus, und 4,7% machten keine Angaben. Es ist also nicht verwunderlich, daß sich die katholische Kirche auf eine "Blutauffrischung" aus einem offenkundig stockkonservativen Milieu freut.
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Anmerkung: Damit wird die oft zu hörende Behauptung, Nonnen im Sozialdienst sparten dem Staat Geld, allein schon "mangels Masse" gegenstandslos. Darüberhinaus ist zu betonen, daß zwar die Ordensschwestern persönlich nur ein geringes Taschengeld erhalten, ihre Orden aber vom Staat bzw. den zuständigen Sozialträgern sehr wohl den tariflich zustehenden Lohn einschließlich aller Zuschläge einfordern.
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Anmerkung der MIZ-Redaktion: Auch wenn das Vorgehen der Landesmedienanstalten in diesem Falle wegen der Gefahr einer unlauteren Ausnutzung von persönlichen Notlagen zweifellos berechtigt ist, bleibt ein Widerspruch: Hier wurde die Wahrnehmung einer redaktionellen Oberhoheit des Senders verlangt, während dieselben Hoheitsrechte bei den (überdies völlig kostenlosen) Werbesendungen der Großkirchen in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ausdrücklich den Kirchen belassen werden.
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Bereits im Vorfeld hatte die SPD-Bundestagsabgeordnete Edith Niehuis Kirchenkreise in Aufregung versetzt, als sie in einer Bundestagsanfrage wissen wollte, ob es die Bundesregierung für rechtens halte, daß die staatlichen Finanzbehörden auch für jene Organisationen Kirchensteuer einziehen, die die grundgesetzlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau mißachteten. (Süddeutsche Zeitung, 19.9. 1989; Frankfurter Rundschau, 9.9.1989)
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In München hatte die gleiche Organisation ein hochwertiges Grundstück nahe dem Nymphenburger Schloß geerbt, für das die Erblasserin in einem "Vortestament" eine Nutzung für Bedürftige und sozial Benachteiligte wünschte. Da diese Klausel aber im eigentlichen Testament nicht mehr ausdrücklich wiederholt worden war, ließ die Caritas das Wohnhaus abreißen und verkaufte die 1130 Quadratmeter Grund für 1,3 Millionen DM. Die hervorragende Lage habe nur einen Verkauf an privat und nicht etwa an das Katholische Siedlungswerk möglich gemacht, meinte der Caritas-Chef. In einem solchen Fall müsse(!) sich die Caritas um eine möglichst hohe Rendite bemühen. Der dankbare Privatkäufer des Grundstücks: Bayerns Ministerpräsident Max Streibl. (Augsburger Allgemeine, 28.10.1989; Süddeutsche Zeitung, 31.10.1989; Mittelbayrische Zeitung Regensburg, 3.11.1989)
Unmittelbar vor Redaktionsschluß wurde bekannt, daß Streibl trotz eines abgeschlossenen Kaufvertrags das Grundstück wieder loswerden, die Caritas es jedoch nicht mehr zurücknehmen will. (Süddeutsche Zeitung, 6.12.1989)
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Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten wies in diesem Zusammenhang allerdings auf die völlige Befreiung der Kirchen von der Grundsteuer, der Grunderwerbssteuer, der Börsenumsatzsteuer und allen anderen Arten von Steuern hin und forderte die Streichung dieses Privilegs zumindest in all jenen Fällen, in denen die Kirchen als Gewerbebetrieb, Kapitalsammelstelle oder zur ausschließlichen Begünstigung ihrer Mitglieder tätig werde. Inzwischen bemüht sich der IBKA, über eine Parlamentsanfrage die Höhe der durch diese Steuerbefreiung verursachten staatlichen Einnahmeausfälle zu ermitteln. (Augsburger Allgemeine, 28.10. 1989; siehe auch MIZ-Artikel in dieser Ausgabe)
Zwei Wochen zuvor hatte sich bei den Haushaltsberatungen der Kommune erneut gezeigt, wer in der Bischofsstadt wirklich das Sagen hat: Als einzige hessische Gemeinde lehnte Fulda einen Zuschuß für die Beratungsarbeit von pro familia von 7000 DM ab, obwohl dieser nicht einmal für die Schwangerenberatung nach 218 vorgesehen war. Die Ablehnung mit 26 zu 28 Stimmen erfolgte, weil sich die drei FDP-Ratsmitglieder der Stimme enthielten, obwohl sich die FDP vor der Kommunalwahl für pro familia ausgesprochen und damals sogar selbst Anträge zu ihrer Unterstützung eingebracht hatte. Inzwischen koaliert sie allerdings mit der CDU. (Frankfurter Rundschau, 11.10.1989; Kinzigtal-Nachrichten, 11.10.1989)
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Prozeßbeobachter werten diese letzte Aussage als Hinweis, daß auch andere Versuche, die Notlagenindikation durch finanzielle Hürden zu erschweren, zum Scheitern verurteilt sind. Auch die Bonner Regierung hält die Weigerung einiger Krankenkassen, die Kosten legaler Schwangerschaftsabbrüche zu tragen, für rechtswidrig, wie ein Sprecher auf eine parlamentarische Anfrage betonte. Die württembergische Landesregierung hatte zuvor noch eine entgegengesetzte Auffassung vertreten und lehnte sogar kurz danach dienstaufsichtliche Schritte gegen eine betroffene Krankenkasse ab. (Süddeutsche Zeitung, 9.11.u.24.10.1989; TAZ 27.11.1989)
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Ordensangehörige psychisch krank bis an die Grenzen des Wahnsinns. In seinem Buch Kleriker. Psychogramm eines Ideals beschreibt er den typischen Priester als Kind einer überforderten, sich für die Familie aufopfernden Mutter; er wolle sich selbst in gleicher Weise aufopfern und hoffe dann, seine Sehnsucht nach Geborgenheit im kirchlichen Lebensmodell stillen zu können. Die vielen kirchlichen Gebote seien aber geeignet, ihn psychisch zu zerstören.
In einem Interview mit der evangelischen Wochenzeitung Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt warf der Theologe Teilen der katholischen Kirche vor, einer Ideologie von Macht und Herrschaft verhaftet zu sein. Drewermann, um dessen Veröffentlichungen sich heftige innerkirchliche Kontroversen entzündet haben, rechnet mit dem baldigen Entzug seiner kirchlichen Lehrerlaubnis. (Südwest-Presse Ulm, 17.11.1989; vgl. auch SPIEGEL, 30.10.1989, S. 11 6ff.; KNA, 3.11.1989)
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Mit Problemen ähnlicher Art hatte das Münchner Rationaltheater zu kämpfen: Hofer Pfarrgemeinderäte versuchten eine Aufführung des Programms Tatort Vatikan zu verhindern, das u.a. eine Abrechnung mit diversen vatikanischen Finanzskandalen enthält (vgl. MIZ 2/89). Der Hofer Kulturreferent blieb jedoch standhaft. Das Kabarett hat nach einem Jahr Spielzeit mit rund 60.000 Zuschauern laut eingegangenen schriftlichen Äußerungen von Kabarettbesuchern gut 1.000 Menschen zum Kirchenaustritt veranlaßt. (TAZ 29.11.1989, Süddeutsche Zeitung, 5.10.1989)
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In Berlin reagierte die katholische Kirche auf die beabsichtigte Änderung des Privatschulgesetzes, wonach die öffentlichen Zuschüsse für private Schulen ab 1993 nicht wie vorgesehen erhöht werden sollen, mit ungewöhnlicher Polemik. Eine Kirchensprecherin sah die guten Beziehungen zum Senat gefährdet und nannte den Entwurf gar verfassungsfeindlich.
Ganz andere Probleme schaffen die CDU und die Landesregierung in Baden-Württemberg: Sie wollen das Privatschulgesetz so ändern, daß die Finanzzuweisungen an die Freien Waldorfschulen ab 1994 um jährlich bis zu 20 Millionen DM sinken. (Süddeutsche Zeitung, 23.9., 7.10.u. 23.11.1989; KNA, 19. u. 27.10.1989)
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Anm. der MIZ-Redaktion: Die Zwölftelungsregelung bedeutet die Zugrundelegung des gesamten Jahreseinkommens bei der Berechnung der Kirchensteuer, wobei für jeden Monat der Kirchenmitgliedschaft ein Zwölftel der Jahreskirchensteuer erhoben wird. Dies bedeutet z.B. für jemanden, der zum Ende des ersten Halbjahrs austritt, sein Einkommen aber ausschließlich im zweiten Halbjahr erzielt, daß sechs Zwölftel seines Jahreseinkommens kirchensteuerpflichtig sind. Gerade in solch krassen Fällen besteht nunmehr aber eine gute Chance auf Erlaß der Kirchensteuer.
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Unterstützung erhielt Schönhuber von der Katholische Jugend - Schüler-Union (KJSU), einer Abspaltung des offiziellen Dachverbands Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Deren saarländischer Landesverband beschloß die Unterstützung der REP bei den Landtagswahlen im Januar 1990. Viele KJSU-Mitglieder seien den REP bereits beigetreten, darunter 5 der 13 Vorstandsmitglieder. (KNA, 27.10. u. 1.11.1989)
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Anm. der MIZ-Redaktion: Wir stimmen mit der Bewertung überein, daß das Nazi-Regime (und die sie stützenden Personen, Organisationen und Vertragspartner) unsägliches Leid über Europa und die gesamte Welt gebracht haben. Daß es sich dabei um ein gottloses Regime gehandelt haben soll, widerspricht allerdings sowohl dem damaligen Selbstverständnis der Nazi, die auch von aus der Kirche Ausgetretenen eine gottgläubige Weltanschauung forderten, als auch der damaligen Einschätzung der Kirche, die auf vertragliche und institutionelle Bindungen zu Hitler, Franco, Mussolini (allesamt Katholiken!) großen Wert legte.
Besonders infam ist jedoch der Versuch, Ungläubige pauschal in die nationalsozialistische Ecke zu schieben. Alle Umfragen bestätigen, daß gerade Konfessionslose jeder Form von Nationalismus besonders kritisch gegenüberstehen. Die Gleichung Nazi = gottlos, folglich: gottlos = Nazi ist also in doppelter Hinsicht falsch.
Doch damit nicht genug der Geschichtsklitterung: Wenn der Unglaube am Ende zum Tod der Menschenwürde und in die Katastrophe führt, dann müßten Inquisition, Hexenprozesse, Kreuzzüge, Religionskriege, Kriegspredigten, Ketzerverbrennungen, Zwangschristianisierung (in Lateinamerika verbunden mit Massenmorden an Eingeborenen), Frauendiskriminierung ja allesamt atheistische Erfindungen sein. Oder fällt das bei Kirchenführern nicht unter die Rubrik Tod der Menschenwürde?
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Einen Schritt weiter ging der Bund für Geistesfreiheit Augsburg, der in diesem Telefon-Canvassing ebenso eine rechtswidrige Nötigung und Belästigung sieht, wie dies bei gewerblichen Zwecken bereits festgestellt wurde. Überdies werde bei einer solchen Überrumpelungsaktion die Glaubensfreiheit verletzt, weil der Angerufene - im Gegensatz zum Adressaten einer Flugblatt-Aktion - genötigt ist, seine Glaubensvorstellungen zu offenbaren. Der bfg Augsburg hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth Strafanzeige erstattet. (Süddeutsche Zeitung, 4.12.1989; Mitteilungen des bfg Augsburg vom 5.12.1989)
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Internationale Fachleute und die Internationale Föderation für Familienplanung (IPPF) erwarten, daß derartige Medikamente das Abtreibungsproblem und insbesondere die Zahl von Todesfällen nach heimlicher Abtreibung drastisch verringern könnten. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.10.1989; KNA, 20.10.1989; TAZ, 13.11.1989)
Der Schriftsteller Graham Greene, der sich selbst als "katholischer Agnostiker" bezeichnet, antwortete in einem Interview (Frankfurter Rundschau, 2.10.1989) auf die Frage "Seit lhrer Konvertierung 1927 hat sich in der katholischen Kirche einiges verändert. Gefällt sie ihnen heute besser als damals?" folgendermaßen: Ich fühle mich unwohl bei den Lehren der Kirche in Bezug auf die Empfängnisverhütung. Empfängnisverhütung ist für den Fortbestand der Menschheit unerläßlich. Durch die kirchlichen Lehren mehren sich die Abtreibungen. Und bei der Überbevölkerung in Afrika und überall auf der Welt sind Empfängnisverhütung und Familienplanung eine Notwendigkeit.
DDR
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mit schätzungsweise 3,4 Millionen Mitgliedern und rund 4000 Geistlichen. Die Zahl der Katholiken wird mit 1,1 Millionen angegeben, rund 245.000 Bewohner gehörten anderen Religionsgemeinschaften an. Insgesamt bekennen sich schätzungsweise 28 bis 30 Prozent der Wohnbevölkerung in der DDR zu einer der religiösen Glaubensrichtungen. - Bislang war man allein für die evangelische Kirche von 7 Mio. Mitgliedern ausgegangen. Die BZ hob auch die umfangreichen Staatssubventionen an die Kirchen hervor: Die bereits seit 1949 gewährten Zuschüsse zur Pfarrerbesoldung machten gegenwärtig 11 Millionen Mark aus. (Anm. der MIZ: Das entspricht dem Jahreshaushalt der gesamten evangelischen Landeskirche Thüringen.) Seit den siebziger Jahren gebe es auch Vereinbarungen über die Rentenversorgung von Diakonissen und kirchlichen Mitarbeitern durch Staat und Sozialversicherung. Ferner werden die 76 kirchlichen Krankenhäuser mit 11 234 Betten (das sind 14% aller Krankenhäuser und 7% der Betten) vom Staat so unterstützt, daß sie sich finanziell tragen. Stipendien und Beihilfen für die Ausbildung medizinischer Fachkräfte in kirchlichen Sozialeinrichtungen - allein in den letzten 10 Jahren 75 Millionen Mark - werden ausschließlich aus dem Staatshaushalt gezahlt.
Auch beim Kirchenbau hilft der Staat kräftig mit: Seit 1973 wurden im Rahmen eines von Staat und Kirchen vereinbarten Bauprogramms 107 evangelische und 54 katholische Gotteshäuser sowie eine Vielzahl anderer kirchlicher Gebäude aufgebaut, rekonstruiert oder instandgesetzt; zusätzlich entstanden in Neubaugebieten jeweils mehr als 20 evangelische und katholische Kirchen mit Gemeindezentren mit öffentlichen Subventionen. Zudem wurden laut BZ seit Anfang der fünfziger Jahre rund 20% der Mittel des zentralen Denkmalsfonds für die Restaurierung religiöser Kultstätten eingesetzt. Besonders hebt die Zeitung hervor, daß das kirchliche Eigentum an Grund und Boden in der DDR auch durch die Bodenreform niemals angetastet wurde. Die evangelische Kirche ist Eigentümer von rund 170.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und 33.000 ha Wald, der katholischen Kirche gehören etwa 30.000 ha Agrar- und 5000 ha Waldfläche.
(Anm. der MIZ : Das sind rund 2380 Quadratkilometer, was knapp der Fläche des Saarlands entspricht. Dabei ist das Areal der, laut BZ, über 10.000 Kirchen sowie sonstiges Grundeigentum an Gebäuden, Friedhöfen, Brachflächen etc. noch nicht einmal mitgerechnet. Insgesamt dürften rund drei Prozent der 107.000 Quadratkilometer DDR-Fläche den Kirchen gehören.) Zusammenfassend heißt es in der Zeitung: Für Marxisten galt es, sich von anfänglich vorhandenen unrealistischen Vorstellungen bezüglich der Entwicklung von Religion und Kirche zu trennen und den Umgang mit konfessionell gebundenen Bürgern in solchen Formen zu gestalten, die eine Einbeziehung der Christen in den Kampf um Frieden und Sozialismus ermöglichten und förderten. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.9.1989)
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Wie eng die Parallelen zwischen Staatspartei und Kirche verlaufen, zeigte u.a. der erste wegen zu enger Bindungen an die SED erzwungene Rücktritt eines Bischofs (Horst Gienke von der Landeskirche Greifswald) kurz nach dem Köpferollen in der SED-Führung. Wie stark die beiderseitige Verflechtung jedoch nach wie vor ist, belegt die Tatsache, daß der stellvertretende Vorsitzende des Evangelischen Kirchenbundes der DDR, Stolpe, in der neuen Regierung ursprünglich als stellvertretender Ministerpräsident und Kirchenminister vorgesehen war. (Letzteres Amt fiel dann dem Kirchenexperten der Ost-CDU, de Maizière, zu.)
Die Ost-CDU erweist sich nach der Machteinbuße der SED immer stärker als neues Sprachrohr der Kirchen: In einem Grundsatzpapier forderte sie ein neues konstruktives Verhältnis zwischen Staat und Kirche, was auf eine noch stärkere Stützung der Kirche durch den Staat hinauslaufen soll. (Frankfurter Rundschau, 14.9.1989; TAZ 20.9.89; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.10.89; Süddeutsche Zeitung, 28.10., 7., 15. u. 17.11.89)
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Anm. der MIZ-Redaktion: Bei allem Verständnis für das Bemühen, eine atheistische Weltanschauung weiterzuverbreiten, laufen die DDR-Freidenker Gefahr, hier ein klassisches Eigentor zu schießen. Da die Trennung von Staat und Kirche die Gleichberechtigung aller Weltanschauungsgemeinschaften notwendigerweise bedingt, kann man in der Tat nicht der einen Seite verweigern, was man der anderen zugesteht. Wollen die Freidenker hier wirklich zum ungewollten, aber naiven Vorkämpfer für einen Religionsunterricht an staatlichen Schulen werden?
Österreich
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Anmerkung der MIZ-Redaktion: Der Kirchenaustritt ist deshalb vor einer staatlichen Behörde zu erklären, weil die meisten Kirchen - so auch die katholische die Möglichkeit intern gar nicht kennen. Der Staat muß auf diese Weise das Recht des Austretenden auf Religionsfreiheit gegen den Anspruch der Kirche schützen. Daß dies überhaupt nötig ist, beruht in der Tat auf einem mittelalterlichen System - nur sollte Krenn dabei nicht mit dem Finger auf andere zeigen. Außerdem ist der Schritt eines Menschen aus der Kirche heraus gerade keine innerkirchliche Angelegenheit mehr (abgesehen davon, daß es ohnehin eine Angelegenheit des Individuums und nicht der Organisation ist). Auch in anderer Hinsicht ist des Weihbischofs Verhalten so typisch für Diktatoren und autoritäre Führer: Droht eine unangenehme Nachricht, so setzt man sich nicht mit deren Inhalt auseinander, sondern versucht sie zu unterdrücken, indem man die Informationsquelle unter seine Kontrolle bringt.
Polen
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Anm. der MIZ: Aus Platzgründen und angesichts der umfassenden Berichterstattung in der Tagespresse verzichten wir auf eine detaillierte Darstellung. (Vgl. auch MIZ 2/89, S. 43f.)
Ungarn
Rumänien
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Der Weltkirchenrat hatte es im Juli dieses Jahres abgelehnt, die Menschenrechtsverletzungen in Rumänien (die als die schlimmsten in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg gelten) zu verurteilen, da dies von den Kirchen des Landes nicht gewünscht werde. Diese Haltung hatte sich speziell der Generalsekretär des Weltkirchenrats, Emilio Castro, zu eigen gemacht. (Evangelischer Pressedienst, 22.10.1989; Südwestpresse Ulm, 23.10.1989)
Jugoslawien
Spanien
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Bereits in den Monaten zuvor hatte es erbitterte Auseinandersetzungen zwischen Klerus und Regierung um den Status des Religions- und Ethikunterrichts gegeben, in die sich sogar Kardinalstaatssekretär Casaroli eingeschaltet hatte. Schließlich gab die sozialistische Regierung nach und stimmte der Einführung eines Ethikunterrichts als gleichrangigem Wahlpflichtfach zu. (KNA, 21.12.88, 4.2.,18.4. u. 15.6.1989)
UdSSR
Vatikan-Staat
Asien
Jordanien
Türkei
Indien
Nord-Amerika
Vereinigte Staaten
1989 - Meldungen 1245-1268
1989 - Meldungen 1245-1268 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bundesrepublik Deutschland
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Noch einen Schritt weiter ging der Bund für Geistesfreiheit Augsburg, der den dortigen Bischof Stimpfle wegen Ruhestörung anzeigte, was bei der Bevölkerung angesichts des überwiegend als lästig empfundenen Geläutes auf überraschend breite positive Resonanz stieß. In seiner Strafanzeige machte der bfg auch eine Beschimpfung seines weltanschaulichen Bekenntnisses gemäß § 166 StGB geltend. Selbst der Sprecher der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, Oberkirchenrat Jeziorowski (Hannover), vertrat die Auffassung, das Läuten werde sich "einpendeln zwischen Lärmbelästigung und Zumutung."
Da es auch innerkirchliche Bedenken, z.B. vom Katholischen Frauenbund (kfd) und der Initiative Kirche von unten gegen die Absicht gab, Frauen an den Pranger zu stellen, folgte insbesondere in Großstädten eine Reihe von Pfarreien der bischöflichen Aufforderung nicht, zumal die Aktion auch von Sprechern von SPD, FDP und Grünen in seltener Einhelligkeit verurteilt wurde. (Frankfurter Rundschau, 29.11. u. 27.12.89; Presseerklärung der Freien Humanisten Niedersachsen v. 19.12.89; Augsburger Allgemeine, 28.12.89; Süddeutsche Zeitung, 29.12.89)
Inzwischen forderten die Jungen Liberalen in München, das Glockenläuten auch an Sonntagen bis auf besondere Ausnahmen einzustellen, da sich viele Menschen dadurch gestört fühlten und die Religionsfreiheit dort ende, wo sie die Freiheit anderer beschneide. (Süddeutsche Zeitung, 18.1.90)
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In der gleichen Ausgabe bezeichnete Schönhuber auch seine Vorbilder für einen christlichen Nationalismus: Die Vereinbarkeit von Glauben und Patriotismus haben uns der Deutsche Luther und der Pole Wojtyla gelehrt. (Der Republikaner, 2/90, S.6)
Zum Bundesbeauftragten seiner Partei für Gespräche mit den Kirchen schlug Schönhuber den Religionslehrer am Gymnasium Kamen/Westfalen, Burghard Schmanck, vor. Das Bischöfliche Generalvikariat Paderborn teilte daraufhin mit, es seien keine Äußerungen oder Lebensumstände des Lehrers nachweisbar, die den Grundsätzen der Kirche widersprächen. (Deutsche Tagespost, 12.12.89)
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Anm. der MIZ-Redaktion: So richtig (und eigentlich selbstverständlich) der Antrag allein wegen des Prinzips ist, daß jede Vereinigung ihre internen Belange auch selbst zu finanzieren hat, so bleibt angesichts der Begründung doch ein unguter Nachgeschmack: Sollen denn Pfarrheime von Kommunen finanziert werden, wenn nur die Kirchen entsprechendes Wohlverhalten an den Tag legen?
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In Münster warnte der renommierte Kirchenrechtler Prof. Dr. Horst Herrmann vor einer vorschnellen Übernahme des Bonner Grundgesetzes durch die DDR. Offensichtlich sei sich kaum jemand bewußt, welche finanziellen Folgen ein bloßer Anschluß auch im Hinblick auf die Kirchen habe. So müßten die Einwohner der DDR alle spezifisch bundesdeutschen Kirchenprivilegien wie etwa die Kirchensteuer schlucken. Hinzu komme, daß die Übernahme eines in der Bundesrepublik fortgeltenden Kirchenvertrages wie des Konkordats des Vatikans mit der Hitlerdiktatur von 1933 eine Zumutung an die DDR darstelle. Würde dagegen eine neue gesamtdeutsche Verfassung ausgearbeitet, könnten endgültig die schon seit Jahrzehnten zur Ablösung anstehenden Staatsleistungen an die Kirchen wegfallen, die Jahr für Jahr Milliardenbeträge ausmachten. Auch seien bei dieser Gelegenheit die Zahlungen der Bundesrepublik an die Kirchen auf dem Schul- und Sozialsektor zu überprüfen und endlich den von Grund auf gewandelten Verhältnissen anzupassen. (MIZ-Eigenmeldung)
Auch der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen, Brem, sieht in der bislang praktizierten Trennung von Staat und Kirche in der DDR ein "Beispiel", das bei einer Vereinigung beider deutscher Staaten beachtet werden sollte. Er warnte davor, bundesdeutsche Strukturen "blindlings" zu übernehmen: "Anstatt unsere teilweise verfehlten Modelle zu exportieren, sollten wir lieber prüfen, wo wir selbst noch lernen können." (KNA, 5.4.90)
Auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, mit über 35 000 Mitgliedern die bundesweit größte kirchenkritische Organisation, forderte die Abgeordneten der DDR-Volkskammer auf, bei Verhandlungen über eine neue Verfassung auf einer klaren Trennung von Staat und Kirche zu bestehen und die persönliche Selbstbestimmung in moralischen Fragen zu garantieren.
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Die gleichfalls amtskirchenkritische, aber christliche Initiative Kirche von unten erwägt, auf dem Berliner Katholikentag einen Verein Kirchensteuer von unten zu gründen. Vorausgehen soll eine öffentliche Veranstaltung, auf der austrittswillige Christen ihren Abschied von der Amtskirche nehmen, ohne ihre christliche Bindung aufzugeben. (Publik-Forum, 23.2.90)
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Seine Klage vor dem Landesarbeitsgericht Hamm brachte dem Mediziner im Berufungsverfahren in einer gütlichen Einigung eine Abfindung in Höhe von 14 000 DM ein. (AZ: 7 Sa 1363/89) (Frankfurter Rundschau, 1.12.89)
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Während in einem anderen Fall der Meineidige noch im Gerichtssaal festgenommen worden war, unternahm die Staatsanwaltschaft gegen die beiden Kirchenmänner zunächst gar nichts, obwohl sie zu einem Ermittlungsverfahren wegen Falscheids verpflichtet gewesen wäre. Erst auf eine Strafanzeige des Freiburger Anwalts wegen Meineids, falscher Verdächtigung, Verleumdung und Beleidigung hin war sie zum Eingreifen gezwungen. Sie brachte jedoch das Kunststück fertig, die Existenz eines objektiven Beweismittels in ein Entlastungsargument für die falschen Zeugen umzumünzen: Weil der Vortrag ja "für jedermann erkennbar" mit einer Videokamera aufgezeichnet worden sei, sei "kaum anzunehmen, daß die Beschuldigten in Kenntnis dieser Tatsache bewußt falsche, jederzeit widerlegbare Angaben" gemacht hätten. Außerdem hätten sie selbst "ein vorsätzliches Handeln entschieden in Abrede gestellt". Daher sei die Schuld so gering, daß durch Zahlung einer Geldbuße das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung beseitigt werden könne. (Süddeutsche Zeitung, 21.4.90)
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Damit haben die Konfessionslosen nach jahrelangem Ringen wenigstens einen Teilerfolg errungen. (Mitteilung der Humanistischen Union vom 21.3.90; vgl. MIZ 4/89, S.36 ff.)
DDR
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Anm.: Die MIZ-Redaktion stimmt dieser Auffassung grundsätzlich zu. Nur muß dann die Trennung von Schule und anderen weltanschaulich einseitig fixierten Organisationen ebenso konsequent gefordert werden.
Österreich
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Damit wurde erstmals ein ausländisches Staatsoberhaupt als "Gegenstand religiöser Verehrung" hingestellt. Ebenfalls neu ist die Anzeigeerstattung in Zusammenhang mit einer Demonstration katholischer Gruppen. Gegen Fanatiker, die abtreibende Frauen als Mörderinnen diffamiert hatten, wurde kein Verfahren eingeleitet. (Mitteilung Antiklerikaler Arbeitskreis - Organisation für Atheismus und Aufklärung Salzburg v. 3.4.90)
Schweiz
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Besondere Kritik erfuhr die Forderung der evangelisch-reformierten Kirche, der Kanton Zürich müsse bei einer Entflechtung von Staat und Kirche etwa 400 Millionen Franken als einmalige Ablösesumme aufbringen. Die Behörden lehnten eine Auflistung dieser Summe in den kantonalen Haushaltsplan ab, weil ein solcher Anspruch strittig sei, wollen aber weiterhin die darauf beruhenden Staatszuschüsse zahlen und streben auch keine gerichtliche Klärung über deren tatsächliche Berechtigung an. (Freidenker, Organ der Freidenker-Vereinigung der Schweiz, 3/90)
Spanien
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Dennoch fand der Exorzist, ein Straßenhändler und Pastor der "Evangelischen Kirche von Philadelphia", auch Fürsprecher: Der Zivilgouverneur von Almeria, Ramon Lara, meinte, der Exorzismus sei "Teil der Freiheit des religiösen Kultes, den unsere Verfassung schützt" und warf der Polizei sogar Amtsanmaßung vor. Auch der von der Polizei eingeschaltete Untersuchungsrichter war der Ansicht, es liege kein Delikt vor, weil der Teufelsaustreiber mit Erlaubnis der Eltern gehandelt habe und direkte Gesundheitsschäden nicht erkennbar seien. - Satansmessen und Teufelsaustreibungen kommen in Spanien noch relativ häufig vor. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.2.90)
Malta
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Möglich wurde die Annäherung Maltas an den Heiligen Stuhl erst nach Ablösung der jahrzehntelang regierenden Sozialisten, die sich für eine stärkere Trennung von Staat und Kirche eingesetzt hatten, durch die konservative Opposition. (KNA, 21.11.89; vgl. MIZ 2/87, S. 23, sowie 3/86, S. 35, und 2/84, S. 31)
1990 - Meldungen 1269-1297
1990 - Meldungen 1269-1297 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Die badische Landeskirche verteidigte ihr Vorgehen gegen Kritik aus den eigenen Reihen. (Frankfurter Rundschau, 3.7.90; Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 11.5.90)
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Auch im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck hat man von einer derartigen Diskriminierung Konfessionsloser bislang "noch nie gehört". Dennoch meinte Oberlandeskirchenrat Dickel, dies sei ein "Anstoß zum Nachdenken" für jene, die durch ihren Kirchenaustritt "Tausende von Mark" sparten und ihre Kinder "auf Kosten der Allgemeinheit in den Kindergarten schicken".
Der Streitfall wurde durch eine lokale Kontroverse veranlaßt: Während in Hessen Eltern, Kommune und Kindergartenträger üblicherweise je ein Drittel der Kosten aufbringen, sollen die Eltern in Fritzlar einen geringeren Anteil tragen. Die daraus resultierende Deckungslücke wollte die Stadt bisher jedoch nicht zur Hälfte tragen, wie dies die Kirchen wünschen, sondern nur zu einem Viertel. Ebendiese Differenz wollte die Kirche nun den konfessionslosen Eltern aufbürden. Nach Protesten der Eltern und der Grünen-Stadtratsfraktion verhandelt die Stadt jetzt nochmals mit den Kirchen über einen Kompromiß. (Frankfurter Rundschau, 16.7.90)
Anmerkung der MIZ-Redaktion:
- Niemand zwingt die Kirchen, sich der öffentlichen Sozialeinrichtungen zu bemächtigen; vielmehr sind den Kommunen durch das
seit 1961 geltende Subsidiaritätsprinzip sogar die Hände bei der Einrichtung konfessionsneutraler Kindergärten gebunden. Wenn
die Kirchen aber schon meinen, sich in das öffentliche Sozialwesen drängen zu müssen, haben sie den dort geltenden
weltanschaulichen Gleichheitsgrundsatz zu respektieren.
Vermutlich wollen sie hier ein genau kalkuliertes Aufsehen erregen, um ein Entgegenkommen der Stadt mit rabiaten Methoden zu erzwingen, denn daß ein solcher Verstoß gegen die Weltanschauungsfreiheit und das grundgesetzliche Gleichbehandlungsgebot vor Gericht kaum Billigung fände, dürfte auch den Kirchenverantwortlichen klar sein.
- Es ist üble Methode, Konfessionslose als Schmarotzer kirchlicher Sozialeinrichtungen hinzustellen. Tatsächlich wenden die
Kirchen jedoch von ihren jährlich über 13 Milliarden DM Kirchensteuern höchstens eine einzige Milliarde (knapp 8 %) für
öffentliche soziale Zwecke auf. Andererseits finanzieren Konfessionslose aber über die staatlichen Steuern die Priester- und
Theologenausbildung der Kirchen (eine Milliarde DM) ebenso mit wie den kirchlichen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
(über 3 Milliarden DM), die kirchliche Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen wie Militär, Polizei, Grenzschutz, Gefängnis,
geschlossene Anstalten, z.T. Krankenhaus etc. (150 Mio. DM), Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten und Kirchenverträgen
(über 600 Mio. DM), Bundes-, Landes- und kommunale Zuwendungen für Kirchenbauten (geschätzt auf mindestens 4 Mrd. DM) sowie
zahlreiche andere innerkirchliche Belange.
Stellt man die kirchlichen Sozialleistungen zugunsten der Öffentlichkeit den Subventionen der öffentlichen Hand für innerkirchliche Angelegenheiten gegenüber, ergibt sich ein krasses Mißverhältnis von mehr als 1:8 zum Nachteil der Konfessionslosen.
Dieser auf der Auswertung kirchlicher und öffentlicher Haushalte beruhende Sachverhalt wurde in der Vergangenheit noch von keiner kompetenten kirchlichen Stelle bestritten; andernfalls ließe sich durch eine schrittweise Entflechtung staatlicher und kirchlicher Subventionierung sehr schnell verifizieren, welche Seite mehr von der anderen profitiert!
- Niemand zwingt die Kirchen, sich der öffentlichen Sozialeinrichtungen zu bemächtigen; vielmehr sind den Kommunen durch das
seit 1961 geltende Subsidiaritätsprinzip sogar die Hände bei der Einrichtung konfessionsneutraler Kindergärten gebunden. Wenn
die Kirchen aber schon meinen, sich in das öffentliche Sozialwesen drängen zu müssen, haben sie den dort geltenden
weltanschaulichen Gleichheitsgrundsatz zu respektieren.
Deutsche Demokratische Republik
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Inzwischen hat sich allerdings der Staatssekretär im Bildungsministerium, York (CDU), gegen Religionsunterricht und für Gesellschaftskunde als Pflichtfach ausgesprochen. (Frankfurter Rundschau, 3.7.90; Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.7.90)
Anm. MIZ-Red.: Damit wird der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten genau bestätigt, der von Anfang an den eigentlichen Grund für das massenhafte Besetzen politischer Ämter durch Pfarrer in der Absicht vermutet hatte, die Rechtslage der DDR möglichst stark zugunsten der Kirchen zu verschieben.
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Anm. MIZ-Red.: Schon lange war klar, daß nicht die angeblich höheren Verwaltungskosten der Grund für das kirchliche Festhalten am staatlichen Kirchensteuereinzug sind. Bei dem heute erreichten Standard der Großrechenanlagen dürfte eher das Gegenteil zutreffen. Die Beispiele in den Schweizer Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land zeigten aber, daß eine Abbuchung vom Konto wesentlich stärker ins Auge springt als ein unscheinbarer Abzug vom Bruttolohn, der auf dem Gehaltszettel zwischen Steuern und Sozialabgaben fast verschwindet. Daher nimmt die Austrittsneigung rapide zu, zumal dann auch der Arbeitgeber nichts mehr davon mitbekommt.
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Bedenken meldete die SPD-Volkskammerfraktion gegen den Begriff der "freien Schulen" an, weil damit suggeriert werde, daß "öffentliche Schulen nicht frei sind". Versuche, den Begriff in "Privatschulen" oder "Schulen in nicht-staatlicher Trägerschaft" abzuändern, blieben erfolglos. Weit mehr empörte die SPD freilich, daß damit in die Finanzhoheit der künftigen Länder und der Kommunen eingegriffen wird. (Frankfurter Rundschau, 19. u. 26.7.90)
Belgien
Großbritannien
Österreich
Polen
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In Polen werden jährlich etwa eine Million Abbrüche vorgenommen. (Frankfurter Rundschau, 25.4.90)
Portugal
Schweiz
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Zusatzinformation der MIZ-Red.:
1. Der auf die katholische Kirche entfallende Anteil dürfte insgesamt nur geringfügig hinter dem der (statistisch leicht dominierenden) evangelisch-reformierten Kirche liegen. Die Gesamtsumme dieser strittigen Einkünfte liegt in der Größenordnung von etwa 20 Millionen DM im Jahr.
2. Da eine juristische Person ihren Austritt aus der Kirche begreiflicherweise nicht erklären kann, kommt in der Mehrzahl der betroffenen Kantone (zu denen auch der besonders finanzstarke Kanton Zürich zählt) eine Befreiung nur in Frage, wenn keiner der Eigentümer einer juristischen Person einer Kirche angehört.
Spanien
Tschechoslowakei
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Auch seine Parteifreunde gerieten immer häufiger ins Zwielicht. Der neue Bürgermeister von Brünn, der einen kommunistischen Amtsvorgänger ersetzen sollte, konnte nur wenige Stunden amtieren. Als seine Mitarbeit in der Staatsicherheit feststand, entschuldigte er sich mit dem Hinweis, er habe dies mit Zustimmung von "Bruder Bartoncik" getan, inzwischen Vorsitzender der Katholischen Volkspartei. Nur enthüllte die österreichische Zeitschrift Profil mittlerweile, daß Bartoncik sowie seine Parteifreundin Vera Bartoskova (nach der Wende stellvertretende Außenministerin) selbst Mitglieder des Sicherheitsdienstes waren. (TAZ, 17.5.90)
Anm. MIZ-Red.: Bei den zwischenzeitlichen Wahlen erhielt die Katholische Volkspartei die Quittung: Mit nur wenig über 10 Prozent der Stimmen ist ihre Bedeutung erheblich geschrumpft.
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In der Bevölkerung löste der Besuch jedoch zwiespältige Gefühle aus. Enthusiastische Slowaken forderten die Heiligsprechung des Priesters Jozef Tiso, der 1939 bis 1945 als Präsident des Nazi-Vasallenstaats Slowakei 70.000 Juden an die Nazis auslieferte, ohne daß ein einziger deutscher Soldat auf slowakischem Boden stand. Zahlreiche Bürger kritisierten jedoch den Zeitpunkt der Visite kurz vor den ersten freien Wahlen. Frantisek Sykora, Chefredakteur und Herausgeber der Preßburger Kirchenzeitung, versprach zwar: "Wir werden der Versuchung nicht erliegen, Macht und Einfluß zu erringen", räumte aber ein, daß die Kirche in den Wahlkampf eingreife. Auf Tiso anspielend fügte er hinzu: "Wir haben schreckliche Erfahrungen mit dem Klerikalismus in der Politik gemacht. Aber ich glaube, es gibt jetzt keine Alternative. Wir werden bis zu den Wahlen den Menschen begreiflich machen müssen, um welche Werte es geht."
Noch deutlicher brachte ein Studentenvertreter das Unbehagen weiter Bevölkerungskreise auf den Punkt: "Das Letna-Gelände ist seit Wochen gesperrt, um alles für den Tag T, den Tag des Besuchs vorzubereiten. Dort wird dann, statt wie früher die leninistische, die katholische Messe zelebriert werden. Kaum ist der Kommunismus abgeschafft, sollen die Menschen auch schon wieder das Knie beugen vor einer Macht, die ebenso autoritär und intolerant ist wie die vorigen Machthaber. Das Gedächtnis der Menschen ist so erschöpft, daß es sich vorhergehender Verbrechen nicht mehr erinnert." (Süddeutsche Zeitung, 23.4.90; TAZ, 21.4.90)
Dem SZ-Artikel war auch zu entnehmen, daß nach kirchlichen Schätzungen 80 % der Slowaken katholisch sind, während in Mähren nur noch 60 % als Christen gelten (also einschließlich der anderen christlichen Konfessionen) und in Böhmen gar nur mehr 25 %.
Ungarn
Nordamerika
USA
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Der Untersuchung zufolge nimmt die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei einer restriktiven Gesetzeslage keineswegs ab, die Zahl der Todesfälle bei illegalen Abbrüchen jedoch drastisch zu. In Ländern, in denen Empfängnisverhütung eine geringe Rolle spielt - sei es aus religiösen Gründen, mangelnder Information oder fehlenden Verhütungsmitteln - ist die Abtreibung die gebräuchlichste Form der Geburtenregelung.
Am schnellsten ist die Zahl der Abbrüche laut dieser Studie in jenen Ländern gesunken, die sie zu einem legalen Teil der freiwilligen Familienplanung gemacht haben. Als Beispiele für Staaten, in denen Abtreibungen nach der Sterilisation der Frau sowie nach mechanischen und chemischen Verhütungsmitteln erst an vierter Stelle der Geburtenkontrollmaßnahmen stehen, werden Dänemark, Frankreich, Island, Italien und die Niederlande angeführt. (Frankfurter Rundschau, 16.7.90)
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Der katholische Gouverneur New Yorks, Mario Cuomo, hat seine Zustimmung bereits angekündigt, weil alle Patienten "eine Behandlung erfahren, die ihren persönlichen religiösen und moralischen Vorstellungen entspricht". Das Gesetz wurde sowohl von Organisationen der Aids-Kranken als auch der Seniorenvereinigung begrüßt. (KNA, 2.7.90)
Lateinamerika
Mexiko
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Im Gegensatz zu ihrem wachsenden politischen Einfluß nimmt der Anklang der katholischen Kirche in der Bevölkerung merklich ab: Der Anteil der Katholiken sank seit 1980 von 91 auf 85 %. (Der Spiegel, 26.2.90; Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 11.5.90)
Nicaragua
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Chamorro ist selbst Mitglied des Baukomitees, dem u.a. auch der US-Unternehmer Tom Monaghan angehört. (KNA, 14.7.90)
Brasilien
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Wie isoliert die römische Kurie in Brasilien trotz ihrer personalpolitischen Strategie immer noch ist, zeigte sich am Boykott zahlreicher Würdenträger: Nur 96 von 373 Bischöfen sagten ihre Teilnahme an Veranstaltungen mit Ratzinger zu, der von Kritikern als moderner Großinquisitor betrachtet wird. (Frankfurter Rundschau, 26.7.90)
Asien
Irak
1990 - Meldungen 1298-1328
1990 - Meldungen 1298-1328 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Fachleute gehen davon aus, daß sich das Zahlenverhältnis von Katholiken, Protestanten und Sonstigen infolge der Kirchenaustritte und des Generationenwandels noch in diesem Jahrzehnt auf je ein Drittel angleichen wird. (MIZ-Eigenmeldung auf Grundlage der Angaben des statistischen Jahrbuchs 1990)
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Die Kirchenaustrittswelle hält dort jedoch unvermindert an. Allein in Ost-Berlin verlassen wöchentlich rund 400 Personen die evangelische Kirche. Die Finanzdezernentin im Konsistorium Berlin-Brandenburg rechnet mit dem Austritt von 400.000 der 1,3 Millionen Mitglieder der Landeskirche. Für 1991 rechnet sie sogar mit "Mindereinnahmen", äußerte anschließend jedoch eine sehr verräterische Zukunftsperspektive: "Erst im Jahr 2000 haben wir mehr Geld. Dann erschließen sich neue Möglichkeiten, beispielsweise in der Diakonie." (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 28.9.90)
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Ähnliche Sorgen plagen auch die Lutheraner, die einen Besucheranteil von drei bis vier Prozent in städtischen und acht bis 25 Prozent in ländlichen Regionen angeben. Der Durchschnitt liegt hier allerdings seit Jahren bei etwa fünf Prozent. (Süddeutsche Zeitung, 12.10.90)
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Entwicklungshilfeminister Warnke (CSU) forderte die katholische Kirche in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen auf, ihre Position zur Familienplanung zu korrigieren. Die "Bevölkerungsexplosion kann ohne Mithilfe der Kirchen nicht gestoppt werden", sagte er. Deshalb "darf die Familienplanung kein Tabu mehr sein." In diesem Zusammenhang reiche es auch nicht, wenn sich "kirchliche Einrichtungen in Afrika bereits aktiv an Maßnahmen zur Familienplanung beteiligen". Nach den Worten des Ministers "wäre es nur zu begrüßen, wenn diese Praxis auch in den kirchlichen Verlautbarungen ihren Niederschlag finden" würde. Noch deutlicher wurde der für die Aids-Problematik zuständige Staatssekretär (und Gauweiler-Nachfolger) im bayerischen Innenministerium, Beckstein (CSU). Auf das jüngste Verdikt des Papstes angesprochen, der vor afrikanischen Katholiken den Gebrauch von Kondomen als Vorschub für unmoralisches Verhalten gegeißelt hatte, sagte er: "Wir sind kein Gottesstaat. Wir haben nicht die Gebote der Religion zur Grundlage staatlicher Tätigkeit zu machen." (Augsburger Allgemeine, 8./9.9.90; Süddeutsche Zeitung, 5.9.90)
Auch die evangelische Kirche mußte einen Rückschlag hinnehmen. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahl lehnte der bayerische Kultusminister Zehetmair die Gründung einer evangelischen Universität in Nordbayern ab, "da hierfür kein Bedarf mehr besteht"; es gebe genug staatliche Universitäten. Außerdem verwies er auf die Kosten: "Selbst bei einer kirchlichen Trägerschaft würde eine Universitätsgründung erfahrungsgemäß Investitionskosten und laufende Betriebskosten in Höhe von hunderten Millionen Mark verursachen, die vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen." (Süddeutsche Zeitung, 25./26.8.1990)
Auch in der früheren DDR wurde dem damaligen Innenminister Diestel (CDU) die Theologenschwemme in politischen Funktionen zuviel: "Woher nehmen junge Theologen, die irgendwann mal ihre Gemeinden im Stich gelassen haben, das Recht, jetzt hier das Maß der Dinge angeben zu wollen?", meinte er gegenüber der PDS-Zeitung Neues Deutschland. Er habe "mit großer Abneigung festgestellt, welchen Haß, welche Schärfe einige Vertreter dieser Zunft in ihren politischen Äußerungen an den Tag legen". (Süddeutsche Zeitung, 7.8.90)
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Während die Käufer vor allem an dem Titel Deutsche Zeitung interessiert sind, hofft sich der Rheinische Merkur durch den Eigentümerwechsel finanziell zu sanieren. Offen ist noch, welche Anteile die bisherigen Eigner, neun katholische Bistümer, weiter halten wollen; auf jeden Fall soll durch eine Sperrminorität der klerikale Charakter der Wochenzeitung garantiert werden. Gespräche mit dem Bonner Kanzleramt haben ergeben, daß man auch dort eine starke konservative Wochenzeitung als Gegengewicht zu der liberalen Zeit für nützlich hält.
Der Start des Projekts ist für April 1991 geplant, wobei auch mehrere frühere DDR-Wochenzeitungen integriert werden sollen. Die FAZ will jedoch keine Sonntagszeitung herausbringen, weil man die Konfrontation mit der Springer-Presse vermeiden will. (Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 4.11.90; KNA, 19.10.90)
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Die euphorische Bewertung seitens der Bonner SPD ist allerdings voreilig, denn in dem widersprüchlichen Papier heißt es an anderer Stelle: "Im Bereich des strafrechtlichen Schutzes dürften keine grundlegenden Verbesserungen gegenüber dem geltenden Recht der Indikationsregelung durchsetzbar sein....Eines aber sollte klar sein: Auf strafrechtliche Sanktionen darf auch in Zukunft zu keiner Zeit der Entwicklung ungeborener Kinder verzichtet werden." Man solle aber nicht die Frau belangen, sondern müsse prüfen, wie "das Verhalten des Vaters sowie des sozialen Umfelds der Frau einer besseren strafrechtlichen Würdigung zugeführt werden kann." (Süddeutsche Zeitung, 27./28.10.90)
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Die Stadt machte inzwischen aber deutlich, daß man andere Trägerorganisationen suche oder das Hospiz notfalls in Eigenregie betreiben will, falls die kirchlichen Träger stur bleiben sollten. (Süddeutsche Zeitung, 25./26.8. und 19.9.90)
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Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten kritisierte diese großzügige Zuwendung der verschuldeten Kommune zugunsten einer reichen Organisation für deren interne Zwecke und stellte die Frage, warum die Stadt überhaupt Eigentümerin (und Baulastträgerin) eines Gotteshauses sei, wenn andererseits nur die Kirche den Nutzen habe. (Kinzigtal-Nachrichten, 9.10.90)
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1979 verkaufte die Caritas ein 30 000 Quadratmeter großes Grundstück für 800 000 Mark (26 DM pro qm) an seinen Architekten Volz. Dieser brauchte jedoch den Großteil des Kaufpreises erst dann zu zahlen (laut Kaufvertrag "ohne Beilage von Zinsen"), wenn er einzelne Parzellen weiterverkauft hatte; für die Baugenehmigung hatte bereits die Caritas gesorgt. Bis Anfang 1981 hatte der Architekt bereits acht Baulandparzellen zu Quadratmeterpreisen von 109 bis 246 DM weiterverkauft und damit für ein Viertel des Grundes (7778 qm) bereits fast das Doppelte des ursprünglichen Gesamtkaufpreises (1 555 000 DM) kassiert.
1986 erwies er sich dafür dankbar: Für 600 000 DM erwarben er und ein Schwager des für Immobiliengeschäfte zuständigen Caritas-Finanzdirektors Kett ein Objekt in Gröbenzell. Nur sechs Wochen später gab er seinen 300 000-Mark-Anteil für nur 110 000 an den Caritas-Direktor ab. Drei Jahre später stießen Kett und sein Schwager das Objekt mit sattem Gewinn (für nunmehr 900 000 DM) wieder ab - an die Caritas! (Süddeutsche Zeitung, 10.10.90; Quick, 27.9.90)
Doch damit nicht genug: In Rimsting/Chiemsee wurde ein auf zwei Millionen Mark geschätztes Ufergrundstück samt Landhaus, das der wohltätigen Organisation vererbt worden war, für nur 520 000 DM verkauft - von Caritas-Direktor Kett an dessen Freund und Bauunternehmer Schiedermeier. (Dieser hatte zufälligerweise auch einige lukrative Aufträge von dem karitativen Verband erhalten.) Kurz darauf stellte sich aber heraus, daß der beglückte Käufer seinem Freund Kett eine Einlieger-Ferienwohnung in dem Haus überlassen hatte. Kett wurde inzwischen auf einen anderen Posten versetzt; für eine Entlassung oder gar die Einleitung strafrechtlicher Schritte sah man bei der Wohlfahrtsorganisation keinen Grund.
Verschiedene Pfarrgemeinden weigerten sich nach Aufdeckung der Skandale, an Caritas-Straßensammlungen mitzumachen, darunter die Gemeinde eines aufmüpfigen Geistlichen, der 1980 bereits einmal für sechs Monate in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war. (Sein damaliger Frevel: Er hatte sich geweigert, den obligatorischen Peterspfennig an den Vatikan zu überweisen!) Insgesamt gingen die Erträge der Caritas-Straßensammlung im Herbst 1990 in Bayern um 20 % zurück, in München sogar um 30 %. (Augsburger Allgemeine, 18.9. und 16.11.90)
Unterdessen kam heraus, daß der bayerische Ministerpräsident Streibl das Grundstück, das er in bester Münchner Wohnlage von der Caritas erworben hatte (vgl. MIZ 3-4/89, S.53), erst ein Jahr später bezahlt hat, nachdem er das Grundstück bereits weiterveräußert hatte. Das Hilfswerk schenkte Streibl dadurch Zinsen in Höhe von "mehr als 100.000 Mark" (laut SPD-Experten Naumann).
Streibl sah sich gezwungen, die Immobilie wieder abzustoßen, nachdem die Münchner Abendzeitung den Deal aufgedeckt hatte und später ruchbar wurde, daß das Grundstück gar nicht auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten worden war. Oberbürgermeister Kronawitter hatte der Caritas daraufhin nach Anhörung von Experten eine Nachzahlung von mehreren hunderttausend Mark gefordert. Für die Münchner SPD-Stadtratsfraktion war sogar "der Punkt erreicht, wo das städtische Revisionsamt das Geschäftsgebaren des Katholischen Caritasverbandes der Erzdiözese München und Freising prüfen muß". Immerhin erhalte der Verband erhebliche Zuschüsse aus den Steuermitteln der Bürger. "Ein Wohlfahrtsverband, der seine Eigenmittel durch Unterwertverkäufe und Überwerteinkäufe vorsätzlich schmälert, stellt seine Berechtigung, städtische Zuschüsse zu erhalten, in Frage." (Süddeutsche Zeitung, 2./3.10.1990)
Streibl selbst verwahrte sich vor der bayerischen Landtagswahl vehement gegen solche Vorwürfe. Kurz danach bestätigte jedoch die Deutsche Allgemeine Treuhand AG bei einer Sonderprüfung aller 80 Caritas-Immobilientransaktionen seit 1979 im Bereich der Erzdiözese genau diesen Sachverhalt, so daß sogar Ordinariatssprecher Röhmel kleinlaut zugeben mußte, daß auch in diesem Fall "nicht mit der nötigen Fachkompetenz zur Erzielung eines höheren Erlöses verhandelt worden ist". (Süddeutsche Zeitung, 29./30.9.90; Augsburger Allgemeine, 16.11.90)
Die Caritas beschäftigt 351 500 festangestellte Mitarbeiter (mehr als die Bundespost) in 30 000 Einrichtungen, darunter 4 500 Krankenhäuser, 5000 Altenheime sowie 12 000 Kindertagesstätten und Jugendheime. Da der Bundesverband in viele kleine selbständige Einheiten aufgeteilt ist, fehlt sowohl ein Gesamtetat als auch eine umfassende Kontrolle der Caritas-Milliarden.
In München sind 3500 Personen in 315 Einrichtungen beschäftigt. Der Jahresetat von rund 200 Millionen DM wird zum größten Teil von Kostenerstattungen der Krankenkassen, Sozialhilfe, Elternbeiträge und Staatszuschüsse getragen. Selbst Finanzchef Neubauer räumt ein, nur "ein Viertel" des Etats entfalle auf "Spenden, Sammlungen, Erlöse aus Erbschaften und Kirchensteuern". (Quick, 27.9.1990)
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Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg protestierte in einem Schreiben an das Kultusministerium entschieden gegen diese beispiellose Bevorzugung der Großkirchen, die selbst nach den äußerst kirchenfreundlichen Bestimmungen des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes ohne Rechtsgrundlage seien, und drohte mit juristischen Schritte bis hin zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof, falls die ministeriellen Zusagen nicht revidiert würden. Ferner wurde auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8.4.1987 (vgl. MIZ 2/87, S.20f.) hingewiesen, das eine "angemessene" finanzielle Eigenbeteiligung des privaten Schulträgers vorschreibt. Der bfg kritisierte auch die Klerikalisierung des öffentlichen Schulwesens durch Kultusminister Zehetmair: "Nachdem Sie für Ihre Verdienste um die Stärkung der katholischen Kirche im bayerischen Hochschulwesen kürzlich vom Papst das Komturkreuz des Gregoriusordens erhalten haben, sind wir gespannt, welche Belohnung Ihnen die Kirchen für diesen neuerlichen Coup - sollte er denn durchgehen - zuteil werden lassen." (Pressemitteilung des bfg Augsburg vom 18.11.90)
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Das Engelwerk zählt nach eigenen Angaben über eine Million Anhänger und hat sowohl im Vatikan wie auch bei Bischöfen (z.B. Stimpfle aus Augsburg) einflußreiche Gönner (vgl. auch MIZ 2/89, S.39f.).
Polen
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Auch in der Abtreibungsdebatte dauert das Tauziehen noch an. Vom Vatikan aus sprach sich der Papst (der anderen Geistlichen in Lateinamerika eine Einmischung in die Tagespolitik strikt verbietet, MIZ-Redaktion) für ein Verbot jeglicher Abtreibung in Polen aus. Das bisherige liberale Gesetz verletze die "moralische Ordnung" nicht nur der Gläubigen, sondern auch der Nichtgläubigen (!) und trage noch die "Zeichen des totalitären Systems".
Der Senat folgte diesem Ansinnen allerdings nur teilweise. Er sprach sich zwar für ein weitgehendes Verbot (außer bei Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter) aus, empfahl aber gegen den Widerstand einer klerikalen Minderheit eine Straffreiheit für die Frauen, nicht hingegen für das medizinische Personal. Kritiker wie der Schriftsteller Andrzej Szczypiorski, Autor des Bestsellerromans Die schöne Frau Seidenman, der dem von der Solidarität abgespaltenen Parlamentarischen Bürgerklub (OKP) angehört, warnte in einer leidenschaftlichen Rede davor, weltanschauliche Fragen zu Grundlagen des Strafrechts zu machen und Menschen anderer Anschauung zu kriminalisieren. Er warb stattdessen für mehr Verständnis für Frauen in Notlagen.
Während der Senatssitzung demonstrierten vor dem Gebäude über 500 Frauen mit Transparenten wie "Zu jeder Kirchengemeinde ein Gefängnis für die Frauen." Nach einer Umfrage der liberalen Gazeta Wyborcza sind in den städtischen Regionen die meisten Frauen gegen jede Änderung des seit Jahrzehnten gültigen Gesetzes. (Süddeutsche Zeitung, 1. und 5. 10. 90)
Schweiz
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In der katholischen Presse des Tessins löste das Urteil maßlose Reaktionen aus. So schrieb die bistumseigene Tageszeitung Giornale del Popolo, die Entscheidung beleidige die gesamte (also auch nichtkatholische) Tessiner Bevölkerung, und das oberste Gericht habe sieben Jahrhunderte Christentum in der Schweiz ausradiert. (Süddeutsche Zeitung, 28.9.90)
Anm. MIZ-Red.: Wenn das Entfernen von Kreuzen aus Schulzimmern schon ausreicht, um sieben Jahrhunderte Christentum auszuradieren, kann es mit dieser Religion ja nicht mehr weit her sein!
(Eine Zusammenfassung dieser Auseinandersetzungen seit 1984 nebst Schweizer Pressestimmen zum Urteil ist der Monatsschrift der Schweizer Freidenker-Vereinigung, Freidenker, 11/1990, S.81-83, zu entnehmen.)
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Anm. der MIZ-Redaktion: In zahlreichen Kantonen der Schweiz trägt der Staat einen Teil der innerkirchlichen Personalkosten (vgl. u.a. MIZ 4/87, S.28, und MIZ 2/90, S.40).
Spanien
UDSSR
Vatikan
Afrika
Elfenbeinküste
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Anm. MIZ-Red.: Angesichts der eingehenden Berichterstattung in der Tagespresse verzichten wir auf eine ausführlichere Rückblende auf dieses Thema.
Lateinamerika
Mexiko
Asien
Türkei
Indonesien
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Nach Ansicht politischer Beobachter ist die prompte Reaktion der Regierung ein Zeichen für die Angst vor spontanen Aktionen moslemischer Fundamentalisten. Indonesien ist der Staat mit den weltweit meisten islamischen Einwohnern. (Süddeutsche Zeitung, 25.10.90)
Philippinen
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Anm. MIZ-Red.: Solange solche Praktiken des Mädchenhandels (die offensichtlich nicht auf italienische Klöster beschränkt sind) nicht revidiert und die verschleppten Philippininnen in ihr Heimatland zurückgebracht worden sind, hat die katholische Kirche jede moralisch Berechtigung verwirkt, den (selbstverständlich ebenso zu verurteilenden) Handel von westlichen Heiratsvermittlern mit Asiatinnen anzuprangern.
Indien
Australien
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Unterschiedlich fielen die Reaktionen der Religionsvertreter aus: Während aus Thailand sogar von buddhistischen Mönchen berichtet wurde, die Kondome segnen und mit geweihtem Wasser besprengen, sperrte sich der katholische Erzbischof von Manila, Kardinal Jaime Sin, als einziger gegen Kondome. Diese seien "eine zwar praktische Lösung eines Problems, die jedoch nicht als eine verantwortungsvolle Entscheidung qualifiziert werden kann." (Süddeutsche Zeitung, 9.8.90)
1990 - Meldungen 1329-1358
1990 - Meldungen 1329-1358 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Die Auswirkungen waren jedoch höchst unterschiedlich: Die katholische Kirche konnte ihre Verluste durch Wanderungsgewinne ausgleichen und ihren in der Volkszählung von 1987 ermittelten Anteil von 42,9 % bis Ende 1988 genau halten, während der Anteil der Protestanten in diesen gut eineinhalb Jahren um 0,8 auf 40,8 % zurückging. Ursache war neben den Kirchenaustritten auch die ungünstige Altersstruktur.
Die Sonstigen (überwiegend Konfessionslose) nahmen zwischen Mai 1987 und Dezember 1988 um über eine halbe Million auf 10.056.000 Personen zu und machten nahezu ein Sechstel der Bevölkerung aus (16,3 %).
(MIZ-Eigenmeldung auf der Grundlage der von den Kirchen stammenden Angaben im Jahrbuch 1990 des Statistischen Bundesamtes)
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Anm. MIZ-Red.: In diesen Zahlen scheint der (besonders stark konfessionsunabhängige) Stadtteil Ost-Berlin nicht inbegriffen zu sein, da man bei Berechnung der Prozentanteile auf nur mehr 12 Millionen ehemalige DDR-Bewohner käme, was entschieden zu niedrig ist. Außerdem ist eine solche Umfrage nie ganz exakt und deshalb nur mit Vorbehalt zur Kenntnis zu nehmen. Andererseits räumen inzwischen aber auch kirchliche Stellen eine deutlich verringerte Kirchenbindung in der Ex-DDR ein. Der katholische Publizist Otto Roegele wies z.B. im CDU-Organ Die politische Meinung darauf hin, daß sich im "Beitrittsgebiet" nur 36 % als Christen, aber 40 % ausdrücklich als glaubensfrei bezeichnen. (Frankfurter Allgemeine, 27.10.90). Der evangelikale Pastor Kopfermann geht bundesweit von nur mehr 36 % Protestanten und 34 % Katholiken aus (vgl. Frankfurter Rundschau, 14.11.90). Auf jeden Fall wurden damit die eigenen Recherchen der MIZ (vgl. MIZ 3-4/90, Meldungen 1298 und 1299) voll bestätigt.
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Gegen diese Verunglimpfung der Jugendweihe und die einseitige Parteinahme zugunsten des Christentums protestierte der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands (BFGD) auf seiner Bundesversammlung, da er sich mitbetroffen fühlte. (Untergliederungen des freireligiösen Bundesverbands führen selbst seit vielen Jahrzehnten Jugendweihen durch, die von der SED später kopiert worden sind.)
Die Reaktionen der Konservativen fielen unterschiedlich aus. Während Bötsch seine Kritik allein auf Jugendweihen im Stil der früheren DDR-Machthaber begrenzt wissen wollte und beteuerte, es habe ihm ferngelegen, "die Bekenntnisfreiheit des Grundgesetzes einengen zu wollen", setzte sein Kollege Lintner noch eins drauf. Er verband die Zurückweisung des freireligiösen Protests mit kaum verhüllten Attacken gegen Andersgläubige: "Ihr Bund als Erbe der alten Kirchenkritik muß sich nach wie vor fragen lassen, wem denn in den Jugendweihen was geweiht werden soll? Die von Anfang an als Konkurrenz zur Firmung und zur Konfirmation gedachten Jugendweihen können in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter keinen Umständen eine Unterstützung erfahren." Anschließend legte er für seine Fraktion ein Bekenntnis zur christlichen Missionierung ab, das in dieser Deutlichkeit Seltenheitswert hat: "Wir werden nicht nachlassen in dem Bemühen, den Menschen in den fünf neuen Bundesländern die Werte des Christentums darzulegen und die Nachteile sogenannter Freireligiosität und Bindungslosigkeit zu verdeutlichen. Als Christen haben wir einen Missionsauftrag."
Der frühere Präsident des BFGD verwahrte sich in einem Antwortschreiben gegen die herabwürdigenden und intoleranten Auslassungen Lintners. Die "Parallelisierung von Freireligiosität und Bindungslosigkeit" bezeichnete er als Verstoß gegen die Art. 3 und 4 GG. "Es ist sogar eine Beschimpfung einer nichtchristlichen Religion und Weltanschauung, die im zusammenhang mit dem § 166 Strafgesetzbuch zu sehen" sei.
Der Bundespräsident selbst ließ durch seinen Referenten mitteilen, daß er "sich in dem erwähnten Sinne öffentlich nicht äußern kann und wird, da die Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz ein weltanschaulich neutral verfaßtes Staatswesen ist." (Neue Osnabrücker Zeitung, 9.11.90; Der Humanist 1/91, S.17-21)
Anm. MIZ-Red.: Es gibt innerhalb der organisierten Kirchenfreien nicht wenige, die bezweifeln, ob die Jugendweihe noch zeitgemäß ist. In Westdeutschland hat das Interesse der Jugendlichen daran jedenfalls konstant abgenommen. Völlig unabhängig davon darf aber das Recht zur Durchführung solcher Feiern in keiner Weise angetastet werden.
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Auf dieses Ergebnis wies der Sozialdienst Katholischer Frauen hin, der nun in Zusammenarbeit mit Sozialpädagogen verstärkte Aufklärung über ungewollte Schwangerschaften in den 9. und 10. Klassen durchführen will. (Frankfurter Rundschau, 25.10.90)
Anm. MIZ-Red.: Diese konstruktive Initiative ausgerechnet einer katholischen Organisation in Bayern ist eine schallende Ohrfeige für sexualfeindlich-klerikale Eiferer, die schon jegliches Reden über Sexualität (und gar erst diese selbst) als Teufelswerk ansehen und damit erst jenen Mißstand schaffen, den zu bekämpfen sie vorgeben. Andererseits ist auch von Atheisten anzuerkennen, daß Sachkenntnis und Vertrautheit mit der Alltagswirklichkeit auch gläubige Katholikinnen zu vernünftigen Lösungsansätzen führen können, wenn sie sich über weltfremde Chefideologen in den eigenen Reihen hinwegzusetzen wagen.
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Religion soll nach Wagners Geschmack "Lebensfragen und Anliegen der Schüler immer im besonderen Licht des Glaubens behandeln". (Frankfurter Rundschau, 22.10.90)
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Der frühere BLLV-Vorsitzende und jetzige Präsident der bundesweiten Lehrerorganisation Verband Bildung und Erziehung (VBE) forderte auf der Fachtagung "Schule und Kirchen" seines Verbands, die Auseinandersetzung mit religiösen Fragen müsse Bestandteil der Erziehung sein, und der Wert religiöser Erfahrungen für Heranwachsende dürfe nicht unterschätzt werden. Es gebe ein fundamentales Bedürfnis nach Religiosität, das einer stark wissenschaftsorientierten Schulbildung gegenüberzustellen sei. (Süddeutsche Zeitung, 22.10.95)
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Der Trierer Bischof Spital kritisierte die Fragestellung der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen bei einer Umfrage zu Papst und Empfängnisverhütung. (Der Frage "Der Papst hat sich bei seinem Besuch in Afrika gegen die Empfängnisverhütung ausgesprochen. Stimmen Sie dieser Meinung des Papstes zu oder stimmen Sie ihr nicht zu?" stimmten 88 % nicht zu.) Der Papst habe sich nicht gegen jegliche Familienplanung ausgesprochen. (KNA, 27.10.90)
Anm. MIZ-Red.: Laut Süddeutsche Zeitung vom 17.12.90 lehnt der Papst auch natürliche Methoden der Geburtenkontrolle als "zulässige Variante" anderer Empfängnisverhütungsmittel ausdrücklich ab. Eine KNA-Meldung vom 15.12.90 präzisiert, daß die natürliche Geburtenregelung zur Wahl des günstigsten Zeitpunkts einer Geburt erlaubt sowie zur Geburtenbegrenzung möglich sei, sie dürfe aber "nicht als eine erlaubte Variante einer Entscheidung gegen das Leben begriffen werden, die in der Substanz einer Entscheidung zur Verhütung entspreche." Soweit Originalton KNA. Die obige Fragestellung war also sachlich absolut korrekt, während die episkopalen Kritiker nicht einmal die genaue Position ihres obersten Chefs zu kennen scheinen.
Wenige Tage später warf der Limburger Weihbischof sogar den Kirchenfunkredaktionen verschiedener Rundfunkanstalten wegen ihrer Berichterstattung über die Weltbischofssynode (mit dem Thema Zölibat) "Indoktrination statt Information" vor und riet den Zuschauern, sich über solche Themen künftig aus Kirchenzeitungen, der deutschsprachigen Ausgabe von Osservatore Romano und den Radiosendungen von Radio Vatikan zu informieren. (KNA, 6.11.90)
Wieder zwei Wochen später meinte der Münchner Kardinal Wetter, die Medien zeigten "oft nicht das wahre Bild der Kirche". Er räumte aber gleichzeitig ein: "Auch unser Widerspruch zur Welt und der Widerspruch der Welt zu uns gehören zur Kirche."
Als Sündenbock nahm er sich vor allem die innerkirchlichen Gegner des autoritären Papstkurses aufs Korn. Wenn die Kirche ein schlechtes Bild in der Öffentlichkeit abgebe, seien daran "Besserwisser" in der Kirche mitverantwortlich, die sich "einzeln oder in Gruppen profilieren". Diese müßten sich fragen, ob sie selbst die Kirche durch ihr Verhalten unglaubwürdig oder lächerlich machten. Auch ein Patentrezept hatte er parat: "Wenn wir heute so wenig gewinnbringend (sic!) sind, dafür aber einen Schrumpfungsprozeß erleben, hängt das doch wohl daran, daß wir nicht intensiv genug aus der Gemeinschaft mit Gott leben." (KNA, 23.11.90)
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Die MIZ hat über den Fall Schweizer wiederholt ausführlich berichtet, vor allem in den Ausgaben 2/89, S.5ff., 3-4/89, S.9ff. und 1/90, S.46 ff.
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Kritiker hatten ihm vorgeworfen, er störe auch den Radioempfang Unbeteiligter; außerdem könne jeder am Kirchenbesuch Verhinderte über Radio und Fernsehen genug Gottesdienste mithören.
Frankreich
Österreich
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Anm. MIZ-Red.: So richtig, ja überfällig der Schritt der Bank ist, so verkehrt ist die Wahl der nutznießenden Organisation. Letztlich nutzt die Kirche dieses Geld zur Eigenwerbung, und eine Vergabe an eine weltanschaulich neutrale Hilfsorganisation wäre ohne weiteres möglich gewesen.
Polen
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Nicht erwähnt blieb auch das Verhalten des neugewählten Präsidenten und Papst-Vertrauten Lech Walesa im Wahlkampf: Dieser hatte Politiker mit jüdischem Hintergrund aufgefordert, sich auch offen dazu zu bekennen. Ferner hatte er sich gebrüstet, nicht zu dieser Gruppe zu gehören: "Ich kann beweisen, daß alle meine Vorfahren Polen waren. Ich bin rein, ich bin Pole." (Süddeutsche Zeitung, 21.12.90)
Spanien
Vatikan
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Für den Ehrendoktortitel muß ein Umweg über den mit dem Vatikan verbundenen Patriarchen der katholisch-melkitischen Kirche von Damaskus gewählt werden: Dessen 1968 gegründete Lafayette University Aurora (USA) verleiht den Dr.h.c. für eine Spende von etwa 50.000 Mark. Der Finanzberater und offizielle Statthalter des melkitischen Patriarchen in Rom ist zufälligerweise - Monsignore Giacomo Ugolini.
Eine weitere Geldquelle sind telefonische Papstbotschaften, die per Anrufbeantworter wahlweise auf englisch, spanisch und italienisch erklingen. Ein Teil der Telefongebühren kommt dem Heiligen Stuhl zugute. Damit diese Masche jedoch funktionieren konnte und nicht gegen Gesetze des jeweiligen Landes verstieß, kam die Kurie auf die Idee, die Anschlüsse im fernen Australien zu ordern, wohin die Gebühren besonders teuer sind (was wiederum den päpstlichen Profit mehrt). (Forbes, Heft 8/90, S.60ff.; Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 25.7.90; Süddeutsche Zeitung, 17.8.90)
Vom Vatikan wurde lediglich der Behauptung widersprochen, eine Papstaudienz koste 30.000 DM; in Wirklichkeit sei sie billiger zu haben. (KNA, 26.10.90)
Anm. MIZ-Red.: Die unterschiedliche Darstellung beim Preis für Audienzen liegt möglicherweise darin begründet, daß Forbes die Kosten inclusive der Video-Aufnahmen angegeben hat, während der Vatikan diese nicht mitrechnet.
Von diesem unwesentlichen Detail abgesehen spricht allein schon die Tatsache Bände, daß der Vatikan alle anderen Angaben des offenbar ausgezeichnet informierten Wirtschaftsmagazins nicht dementiert hat. Die Machenschaften der Sindona, Marcinkus, Gelli und Komplizen setzen sich also fort.
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Angesichts des unerwartet starken Empörungssturms versuchte der Klerus daraufhin, den Schwarzen Peter an die Katholische Nachrichten Agentur weiterzuschieben: Der Titel von deren Meldung ("Papst an Apotheker: Keine Verhütungsmittel verkaufen") verrate "verantwortungslosen Journalismus", da der Papst "keine spezifischen Medikamente" genannt, sondern nur allgemein von Präparaten gesprochen habe, die "im Gegensatz zu den moralischen Prinzipien der Katholiken stehen" und die "das Leben und die Würde des Menschen" nicht respektierten. (Anm. MIZ-Red.: Soll das etwa heißen, der Papst habe Verhütungsmittel damit nicht gemeint?)
KNA-Chef Hock wies solche Vorwürfe als verleumderisch und rufschädigend zurück. Ihm sei unerfindlich, wie eine Meldung, die mit der Morallehre und den häufig wiederholten Papstaussagen in Einklang stehe, als Versuch bezeichnet werden könne, den Papst und die Kirche zu diskreditieren. (Süddeutsche Zeitung, 5. u. 6.11.90; Augsburger Allgemeine, 8.11.90)
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Kurz nach der Aufdeckung dieses Skandals wurde die katholische Kirche überdies einer peinlichen Lüge überführt: Sie hatte die Darstellung des Stern-TV umgehend dementiert, jedoch bestätigte ein Sprecher der jetzt in Genf ansässigen Firmenleitung telefonisch noch einmal den Sachverhalt. Auch der Chef des jetzigen Gesamtkonzerns bestätigte einer italienischen Wirtschaftsjournalistin, "daß der Vatikan bis Ende der 60er Jahre die Mehrheit der Aktien an der Firma Serono besaß". Aus steuerlichen Gründen, so die beiden Autoren Eckehard Sieker und Elke Groß, habe der Papst dann entschieden, sein Vermögen umzustrukturieren. Bis 1970 sollten die Aktienanteile des Vatikan an Serono demnach an die Banca Unione veräußert werden, das allerdings wiederum zu 73 % der Vatikanbank IOR (16 %) und dem engen Vatikan-Vertrauten Michele Sindona (57 %) gehörte. Als dieses Geldinstitut 1974 bankrott ging, stellte die Mailänder Staatsanwaltschaft in einem Untersuchungsbericht jedoch fest, daß sich Serono noch bis 1972 in päpstlicher Hand befand. (Frankfurter Rundschau, 26.11.90)
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Der Chefredakteur des angesehenen Nachrichtenmagazins Panorama entgegnete: "Hier liegt Zensur in der Luft." Sein Kollege vom Nachrichtenprogramm des staatlichen Senders RAI meinte: "Die Worte Wojtylas werfen uns nicht Jahre, sondern Jahrhunderte zurück. Vom II. Vatikanischen Konzil sind wir nun Lichtjahre entfernt." Die Turiner Zeitung La Stampa konfrontierte den Papst mit dem "sonderbaren Kontrast" zwischen seiner Schmährede und dem eigenen Gebrauch von den Kommunikationsmitteln: "Ist nicht das Auftreten des Papstes selbst mehr Show als reine Botschaft?" Insgesamt wiesen die Journalisten darauf hin, daß sie mit ihrer Arbeit eine Gesellschaft widerspiegelten, deren Realität nur noch am Rande von christlichen Werten bestimmt werde. (Frankfurter Rundschau, 20.9.90; Süddeutsche Zeitung, 21.9.90)
Selbst der absolut papsttreue Vatikan-Korrespondent der Katholischen Nachrichten Agentur sah sich zur Feststellung veranlaßt: "Allerdings zeigen sich dabei auch die Grenzen der vatikanischen Öffentlichkeitsarbeit: mehrere Skandale des letzten Jahres zu Lasten des Papstes hätten sich durch überzeugendere PR-Arbeit, durch rechtzeitiges Richtigstellen von seiten der vatikanischen Presseverantwortlichen eingrenzen lassen - kaum vermittelbar war allerdings die Einweihung der dem römischen Petersdom nachgebauten Basilika von Yamassoukrou/Elfenbeinküste durch den Papst. (KNA, 13.12.90)
Nordamerika
Vereinigte Staaten
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Anm. MIZ-Red.: In den USA gibt es rund 55.000 katholische Priester, so daß eine Befragung von rund drei Prozent der Betroffenen eine im Vergleich zu Repräsentativumfragen sehr exakte Basis ist.
Lateinamerika
Peru
Asien
Philippinen
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Anm. MIZ-Red.: Derartige Verfahrensweisen sind keineswegs neu. So hatte z.B. bereits im Jahre 1970 eine ungleich größere (und anfangs geleugnete) Entführungswelle junger Inderinnen für einen Skandal gesorgt.
Indien
Japan
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Für den 22. November war eine Opfer-Zeremonie angesetzt, bei der der Kaiser nach Shinto-Glauben in direkten Kontakt mit der Ahnengottheit des Tenno-Clans tritt, nämlich der Sonnengöttin Amaterau Omikami. Dieser Teil der Festivitäten löste bei Buddhisten, ungebundenen Intellektuellen und auch Christen scharfen Protest aus. Besonders umstritten ist die Errichtung von drei Shinto-Tempeln für 16 Millionen DM, die nach alter Tradition einen Tag nach den Feierlichkeiten zerstört werden.
Die laizistischen Kritiker sind auch der Meinung, mit der Zeremonie solle der Kaiser wieder zur Gottheit erhoben werden, während die Nachkriegsverfassung ausdrücklich nur eine Repräsentation des japanischen Volkes vorsieht. (Süddeutsche Zeitung, 20.9.90)
Anm. MIZ-Red.: In Japan gelten je 70 % als Anhänger der Shinto-Religion und des Buddhismus; nur ein Prozent ist christlich. Der Anteil der Bekenntnislosen wird auf 15 % geschätzt. (Daß sich in der Summe mehr als 100 Prozent ergeben, liegt daran, daß viele Japaner sowohl Buddhisten als auch Shintoisten sind, da diese Religionen im Gegensatz zum Christentum, Judentum und Islam keinen Monopolanspruch erheben.)
1991 - Meldungen 1359-1407
1991 - Meldungen 1359-1407 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bulgarien
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Als eine der ersten Amtshandlungen will Bulgarien sämtliche Unterlagen, die über eine mögliche Beteiligung bulgarischer Stellen am Papstattentat von 1981 Aufschluß geben könnten, einer internationalen Kommission übergeben. (Süddeutsche Zeitung, 5.4.91)
Dänemark
Deutschland
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Auch in Bayern verlief die Tendenz dem westdeutschen Durchschnitt entsprechend; erstmals wurde die Marke von insgesamt 30.000 Austritten gestreift. Besonders auffällig ist die katholische Entwicklung: Bis 1984 lag die Austrittszahl stets unter 15.000 pro Jahr, seit 1985 liegt sie konstant darüber, 1989 sogar bei 19.130. (Statistisches Jahrbuch Bayern 1990, S.86)
Erste Daten für 1990 signalisieren eine nochmalige beträchtliche Steigerung. In Augsburg-Stadt verdoppelten sich die Austritte sogar beinahe (von 722 auf 1336), was allerdings auch auf die Aufklärungsaktionen des örtlichen Bundes für Geistesfreiheit über die kirchlichen Finanzen zurückzuführen ist (vgl. MIZ, 3-4/90, S.3-5). (Augsburger Allgemeine, 9.4.91; Aichacher Zeitung, 6.4.91)
Auch im Landkreis Fürstenfeldbruck (bei München) wurde 1990 eine Zunahme von durchschnittlich 15 Prozent gegenüber 1989 registriert. (Fürstenfeldbrucker Neueste Nachrichten, 22.2.91)
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"Daß in der Charakterisierung des zersetzenden Einflusses des dekadenten Weltjudentums und seiner Gefährdung des deutschen Kulturlebens Rosenberg Wesentliches erkannt und dargestellt hat, ist nicht zu bestreiten. Verständlich ist ferner, daß er aus Liebe zum Volk und zur eigenen Rasse mit der ganzen Kraft seiner Seele das deutsche Wesen vor der Vergiftung durch diesen jüdischen Geist bewahren möchte und diesem Fremdgeist den unerbittlichen Kampf ansagt. Der Fehler liegt jedoch darin, daß die ganze Minderwertigkeit und Gefährlichkeit des entarteten Weltjudentums kritiklos auf das Volk Israel und auf das Alte Testament übertragen wird (...), als ob die Geistigkeit des wurzellosen Asphaltjudentums der Gegenwart gleichbedeutend wäre mit dem Geist des Alten Testaments."
Seitens des Betroffenen oder der evangelischen Kirchenleitung erfolgte keinerlei Reaktion. (Frankfurter Rundschau, 29.12.90 und 8.1.91)
Anm. MIZ-Red.: Die letzte größere Entlarvung gelang 1985 dem Bund für Geistesfreiheit Augsburg in Verbindung mit der MIZ, als der Militärgeistliche, Feldprediger und spätere Militärbischof Hermann Kunst (der sich in der Nachkriegszeit gleichfalls als Nazi-Gegner hinzustellen versuchte) mit Vereidigungs-Predigten während der Nazizeit konfrontiert wurde, die ihn als theologischen Einpeitscher der Hitlerarmee auswiesen (vgl. MIZ 3/85, S.2ff.).
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Die Entscheidung ist umso bemerkenswerter, als fast alle anderen Gründe, z.B. politische Betätigung im Heimatland, nicht als hinreichend bewertet und nur rund 3 % der Asylbewerber anerkannt werden. Soll aber das Urteil nun heißen, daß Verfolgte aus islamischen Ländern sich künftig zum Christentum bekehren müssen, um als Asylsuchende eine Chance zu erhalten?
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Wohin die Marschrichtung geht, machte Dyba gleich zu Beginn deutlich. Bereits bei seiner Amtseinführung plädierte er für stärkere Wehrbereitschaft des deutschen Volkes und indirekt auch für die Ausdehnung des Einsatzbereichs der Bundeswehr: "In dieser Völkergemeinschaft müssen und wollen wir unseren Beitrag leisten, auch durch und mit der Deutschen Bundeswehr. Deren Dienst im Verbund mit den freien Völkern ist ja von Anfang an Friedensdienst gewesen, und er sollte von unserer Gesellschaft als solcher honoriert werden. Dazu gehört ein gewisses Geschichtsbewußtsein." Friedensdemonstrationen und "Heidenangst" seien keine christlichen Tugenden. (Weltbild, 8.3.91)
Auf einem Militärgottesdienst kurz nach Amtsantritt forderte Dyba vor Bundeswehr-Kommandeuren zu mehr Selbstbewußtsein in Kirche und Armee auf und schlug seinen Adressaten einen Pakt vor (dazu auch die "Titelbild-Story" in dieser MIZ): In seiner Gegenwart werde die Bundeswehr nicht mehr ungerechtfertigt angegriffen, gleichzeitig sollten die Kommandeure darauf achten, daß in ihrer Gegenwart die Kirche nicht mehr ungerechtfertigt angegriffen werde. (KNA, 13.3.91)
Im Gegensatz zum "Dritten Reich" ist der katholische Militärbischof, derzeit Chef von 99 hauptamtlichen und 44 nebenamtlichen Militärseelsorgern, nur noch im Nebenamt tätig, d.h. zusätzlich zur Funktion als Ortsbischof. Seine Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 7.200 DM wird aus dem Militärhaushalt gezahlt.
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Von den zahlreichen anschließend befragten Teilnehmern des Soldaten-Gottesdienstes war allerdings kein einziger Wehrpflichtiger bereit, sich freiwillig in das Krisengebiet versetzen zu lassen. (Augsburger Allgemeine, 1.2.91)
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Anm. der MIZ-Redaktion: Der letzte Halbsatz des Bischofs ist geradezu zynisch: Niemand zwingt die Caritas in Westdeutschland, in so "gefährlich" hohem Umfang öffentliche Gelder abzuschöpfen!
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Aus ihrem verschwindend geringen Bevölkerungsanteil will der Katholikenverband sogar noch Kapital schlagen: Wegen des angeblichen "Nachholbedarfs" müsse die Quote christlicher Sendungen sogar noch (laut KNA-Text) "erheblich über den Anteilen in den alten Bundesländern liegen". (KNA, 8.3.91)
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Die westdeutsche EKD sucht solche Einwände mittels einer neuen Denkschrift zur Rolle des RU zu zerstreuen. Zwar wird dort eingeräumt, daß die Distanz zwischen Kirche und der nach geistiger Unabhängigkeit strebenden neuen Mittelschicht noch gewachsen sei. "Der christliche Glaube wird immer seltener mit der modernen, technisierten Lebenswelt in Verbindung gebracht", heißt es unter anderem. Dennoch wird der RU als besonders wichtig hingestellt: Er sei "kein Privileg der Kirchen, sondern diene der Sicherung der Grundrechtsausübung (sic !) durch den einzelnen" (Zitat FAZ). Der Feststellung, Religion sei Privatsache des Betroffenen, stellt die EKD eine angebliche Pflicht von Staat und Schule, Kindern bei der religiösen Orientierung zu helfen, gegenüber. (Frankfurter Allgemeine, 28.3.91)
Auf katholischer Seite haben sich die ostdeutschen Bischöfe hingegen der Position ihrer westdeutschen Kollegen angepaßt. Trotz nur noch knapp 5 % Katholikenanteil forderte der Berliner Bischof Sterzinsky in den neuen Ländern die Einführung der Religionslehre als ordentliches Lehrfach, das nur von Katholiken unterrichtet werden dürfe, die aktiv am kirchlichen Leben teilnähmen. Ein Fach Religionskunde zur bloßen Wissensvermittlung über Religionen lehnte er ab; dessen Inhalte sollten in anderen Fächern (zusätzlich zur Glaubenslehre) vermittelt werden.
Gleichzeitig blies der Bischof zum Großangriff auf das weltanschaulich neutrale Schulwesen: Zum 1.9.91 kündigte er die Gründung katholischer Gymnasien in Dresden und Heiligenstadt sowie einer Schule in Magdeburg an. Weitere katholische Schulen in Halle und Dessau seien geplant; in Berlin soll am 1.10.91 eine katholische Fachhochschule für Sozialarbeit ihren Betrieb aufnehmen. Das Kolpingwerk hat in Magdeburg und Hettstadt zwei Ausbildungsstätten eingerichtet.
Alle diese Einrichtungen werden ganz überwiegend aus öffentlichen Steuergeldern finanziert. (KNA, 6. und 7.3.91)
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Eine völlig konträre Position nahm der evangelische Theologe und Bundestagsabgeordnete des Bündnis 90, Wolfgang Ullmann, auf einer Tagung der Katholischen Akademie in Berlin ein. Eine Verfassung müsse auch "die Gewissensfreiheit des Nicht-Christen respektieren". Deshalb sei er nicht mit der im Einigungsvertrag vorgeschlagenen Neuformulierung der Präambel einverstanden. "Wenn darin steht: 'In Verantwortung vor Gott und den Menschen ...', dann ist das der Redestil 'Helm ab zum Gebet' und gehört nicht in eine moderne Verfassung." (KNA, 4.3.91)
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Ähnliche Tendenzen zeigten sich bei einer Untersuchung des Deutschen Jugendinstituts (DJI), München, und des Zentralinstituts für Jugendforschung, Leipzig. In einer vergleichenden Befragung von 2000 15- bis 16jährigen Großstadtschülern aus Köln, München, Berlin, Leipzig und Magdeburg war das Thema "Religion" fast der einzige Bereich, in dem die Vorstellungen auseinanderdrifteten. Nur 16 % der ostdeutschen Schüler bekundeten, an Gott zu glauben, im Westen immerhin 56 %. Konträr verhielt sich der Anteil der bekennenden Atheisten mit 54 bzw. 20 %. Entsprechend gehören 86 % der ostdeutschen, jedoch nur 16 % der westdeutschen Befragten keiner Religionsgemeinschaft an. (Frankfurter Rundschau, 31.1.91)
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Anm. MIZ-Red.: Bedürfte es noch eines Beweises, daß kirchliche Verbände gerade von Konservativen nur solange privilegiert werden, wie sie sich durch Gefälligkeiten und geistig-moralische Gegenleistungen zum "nützlichen Idioten" (Lenin) machen lassen - er wäre hier erbracht.
Für tolerante Atheisten gilt das Prinzip, daß ein kirchlicher Jugendverband vom Staat genauso zu behandeln ist wie jeder andere, nicht besser und nicht schlechter: Er hat seine Anliegen grundsätzlich selbst zu finanzieren, der Staat hat aber auch seine unabhängige Meinung zu respektieren. Ebenso verfehlt ist des Jungpolitikers Aufforderung an die Adresse der Kirche: Was diese mit ihrem Geld machen soll, ist ihre interne Angelegenheit. Als Parlamentarier hat er die Trennung von Staat und Kirche auch insofern zu respektieren, als staatliche Pressionen gegen Religionsgemeinschaften unzulässig sind.
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"Vom biologischen Standpunkt aus ist jede Definition des Anfangs individueller menschlicher Existenz willkürlich. Eine Diskussion darüber mag nützlich sein, um strittige Fragen im Zusammenleben der Menschen zu regeln, trifft aber kaum die Fakten.
Die Verschmelzung von Ei und Samenzelle und die Entwicklung der befruchteten Eizelle zum individuellen Menschen erfolgen allmählich, und man hat bisher keinen Punkt finden können, der wissenschaftlich gesichert den Beginn des individuellen Lebens darstellt.
Als Mitglied der Spezies Homo sapiens ist der Mensch zudem im Verlauf der Evolution der Primaten als eine Entwicklungsrichtung unter vielen entstanden. Auch hier finden wir keinen definitiven Anfang." (Weltbild, 14.12.90)
Anm. der MIZ-Redaktion: Nach der Morallehre beider Großkirchen beginnt menschliches Leben bereits mit der Empfängnis; das Bundesverfassungsgericht setzte den Beginn menschlichen Lebens 1975 auf den Zeitpunkt der Nidation, also etwa 14 Tage später fest, weil erst dann alle Bedingungen für die Entwicklung menschlicher Existenz gegeben seien.
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Die Forderung nach kostenloser Abgabe der Pille wird auch von Bayerns FDP-Nachwuchsorganisation Junge Liberale sowie einem Teil der FDP-Bundestagsfraktion mitgetragen. Bei Jugendlichen sei Verhütung nicht zuletzt eine Frage des Geldes, und unter dem Strich komme sie billiger als Abtreibungen. (Süddeutsche Zeitung, 7.3.91)
Die SPD tritt für eine ersatzlose Streichung des § 218 ein. Ein Abbruch soll demnach für die Frau straffrei bleiben, aber nicht automatisch für den ausführenden Arzt. (Frankfurter Allgemeine, 26.3.91)
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Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg stellte dazu in einer Presseverlautbarung fest, daß in der Hauptsache noch gar nicht entschieden worden sei. Überdies gebe es bislang kein höchstrichterliches Urteil zur Frage von Kreuzen in Klassenzimmern. "Insofern kommt dem Regensburger Verfahren erst dann grundsätzliche Bedeutung zu, wenn nach Durchlaufen des Instanzenwegs das Bundesverfassungsgericht hierzu ein Urteil fällt." (Süddeutsche Zeitung, 9.3. und 4.4.91)
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In der Begründung heißt es u.a.: "Nach der vollzogenen Wiedervereinigung sollte die BRD ihr Verhältnis zu den beiden Amtskirchen auf den Stand bringen, den alle europäischen Länder, die USA und alle anderen amerikanischen Staaten haben." Ferner wird darauf hingewiesen, daß die SPD schon in ihrem Erfurter Programm von 1881 die "Abschaffung aller Aufwendungen aus öffentlichen Mitteln zu kirchlichen und religiösen Zwecken" gefordert habe. Außerdem erinnerten die Antragsteller an die Vorgeschichte des Reichskonkordats und an die Bereitschaft des Vatikan, die deutschen Bischöfe schwören zu lassen, "die verfassungsmäßig gebildete Regierung der Nationalsozialisten zu achten und vom Klerus achten zu lassen".
Eine besonders traurige Rolle bei der Berichterstattung spielte die Lokalredaktion der Frankfurter Rundschau. Während sich die FR vor dem Parteitag in einer abwertend-ironischen Glosse über die "scharfe Forderung" der Sossenheimer SPD amüsierte (mit der witzig sein sollenden Schlußpointe: "Bei Redaktionsschluß war noch nicht bekannt, ob der Vatikan einen offiziellen Beobachter nach Zeilsheim schicken wird."), war nachher kein Wort mehr von der eindeutigen Annahme zu lesen. (Frankfurter Rundschau, 18.4.1991)
Frankreich
Griechenland
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Der Bischof hatte allerdings bereits früher so viele Politiker und harmlose Bürger exkommuniziert (u.a. Stafettenläufer der Olympiade, weil diese einen heidnischen Brauch ausübten), daß er durch ein ärztliches Gutachten für geistesgestört erklärt werden sollte. Dies scheiterte jedoch an seiner hohen Stellung. (Frankfurter Rundschau, 11.2.91)
Großbritannien
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Andererseits distanzierte sich ein Teil des Rushdie-Solidaritätskomitees von ihm. Der führende Rechtsanwalt Bennion meinte, der Autor sei es nicht mehr wert, verteidigt zu werden, weil er "potentiellen Mördern nachgegeben" habe. "Am schlimmsten ist es jedoch, daß er seine Unterstützer verraten hat, indem er das heuchlerische Glaubensbekenntnis angenommen hat, dessen Anhänger berechtigt sind, einen Schriftsteller wegen eines Romans zu ermorden." Andere äußerten hingegen Verständnis angesichts Rushdies schwieriger persönlicher Lage. (TAZ, 9.1., 21.1. und 3.4.91)
Italien
Irland
Polen
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Das Verhältnis zwischen beiden katholischen Kirchen ist seit Jahrhunderten gespannt, besonders nach dem letzten Weltkrieg, als die Kommunisten mit stillschweigender Duldung der römisch-katholischen Kirche zahlreiche unierte Kirchen schlossen und der größeren Konkurrenzkirche überließen. (Frankfurter Allgemeine, 4.3.91; Süddeutsche Zeitung, 12.3.91))
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Eine fast ebenso deutliche Mehrheit lehnt den von der katholischen Kirche unterstützten Gesetzentwurf zum Verbot und zur harten Bestrafung der Abtreibung ab. 58 Prozent befürworten die Beibehaltung der bisherigen liberalen Regelung, hingegen sprachen sich nur 30 Prozent für die klerikale Position aus. (KNA, 4.3.91)
Sogar der frühere Ministerpräsident und Führer der oppositionellen Demokratischen Union, Mazowiecki, warnte in Krakau vor der Ausweitung des Klerikalismus in Polen. (Frankfurter Rundschau, 11.2.91)
Diese Haltung wird auch als Warnung an Staatspräsident Walesa verstanden, der sich in seinem Amtssitz, dem Warschauer Schloß Belvedere, auf Staatskosten eine (laut Kardinal Glemp) "der gesegneten Jungfrau Maria, Königin von Polen" geweihte Privatkapelle einrichten läßt. Der überzeugte Katholik Walesa trägt schon seit Jahren am Jackenrevers eine verkleinerte Nachbildung der Ikone der schwarzen Madonna von Tschenstochau, dem katholischen Nationalheiligtum der Polen. Zusätzlich wurde Walesas Beichtvater zum "Kaplan des Präsidenten" ernannt. (Frankfurter Rundschau, 12.1.91)
Schweiz
Spanien
Tschechoslowakei
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Lebhafte Zustimmung der Bischöfe fand jedoch die Neuerung in der tschechischen Republik, daß Abtreibung künftig nur noch bei medizinischer Indikation kostenlos bleiben soll, während ansonsten 3000 Kronen (ca. 200 DM) entrichtet werden müssen. (KNA, 8.3.91)
Vatikan
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Mit keinem Wort ging der dem Opus Dei zugerechnete Vatikan-Sprecher Navarro-Valls auf die Menschenrechtsverletzungen und den autoritären Stil des Ceausescu-Nachfolgers ein. (Frankfurter Allgemeine, 2.2.91)
Nordamerika
Kanada
Vereinigte Staaten
Lateinamerika
Brasilien
Asien
Indonesien
Irak
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Präsident Bush rief den 3.Februar zu einem "nationalen Tag des Gebetes" aus, nachdem er einige Tage vorher in einer Rede vor Journalisten religiöser Rundfunksender den Kampf der von den USA angeführten Alliierten gegen den Irak als "gerechten Krieg" im Sinne der Doktrin des Kirchenlehrers Augustinus (aus dem 5.Jh.) bezeichnet hatte. Bei einem sogenannten "Gebetsfrühstück" hatte er bedauert, nicht schon eher klargemacht zu haben, daß Gott "unser Felsen und unsere Rettung" sei.
Saddam Hussein, Chef der eigentlich strikt säkularen irakischen Baath-Partei, schlug schon vor dem Krieg islamische Töne an, um sich der Zustimmung der Moslems zu versichern. Auf einer Konferenz muslimischer Persönlichkeiten aus zahlreichen Ländern hatte er sich vorsorglich einige Monate vor der Kuwait-Invasion zum Heiligen Krieger des Islam proklamieren lassen.
Nach Kriegsbeginn äußerten sich zahlreiche Vertreter verschiedenster Religionen jedoch verstimmt, weil beide Kriegsparteien den "Heiligen" bzw. "Gerechten Krieg" ohne jede Rücksprache mit den Religionsgemeinschaften proklamiert hatten.
Besondere Probleme bekam die saudi-arabische Staatsführung, die einerseits gleichfalls den Heiligen Krieg ausrief, sich andererseits aber der Kritik frommer Moslems erwehren mußte, weil sie die ungläubigen westlichen Soldaten ins Land gelassen hatte. Die Saudis organisierten extra einen Theologen-Kongreß, auf dem sie sich von Hunderten von Religionsgelehrten bestätigen ließen, daß sie sich mit diesem Schritt auf dem rechten Weg des Islam befanden. (Frankfurter Allgemeine, 6.2.91; TAZ, 15.1.91)
Israel
Jemen
Afrika
Algerien
Sudan
1991 - Meldungen 1408-1468
1991 - Meldungen 1408-1468 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Albanien
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Nach Schätzungen einheimischer Kleriker sind etwa 12 Prozent der 3,2 Millionen Albaner Katholiken und 18 Prozent orthodox, jedoch dürfte es sich dabei nicht um den Anteil der Gläubigen, sondern der Getauften handeln. Außerdem läßt der Zusammenhang darauf schließen, daß deren Durchschnittsalter deutlich über dem der Gesamtbevölkerung liegt. (Die Welt, 22.2.91)
Deutschland
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Der Rowohlt-Verlag wertete das Urteil nicht nur als literaturpolitischen Sieg für ein Buch, sondern vor allem als Gewinn einer für die Kunstfreiheit entscheidenden Schlacht. Er will nun auch die Indizierung anderer Werke (u.a. Henry Millers Opus Pistorum) anfechten. (Frankfurter Rundschau, 11.u.12.1.91)
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Der Magdeburger Bischof Demke hatte kurz zuvor bestritten, die evangelische Kirche sei zur Hälfte "Stasi-durchsetzt" gewesen. Die Kirchenleitung verfüge über keine Erkenntnisse über die Tätigkeit leitender Stasi-Agenten innerhalb der Kirche; auch Rücktrittswünsche wegen früherer Stasi-Tätigkeit seien ihm unbekannt. Gerade solche Fälle hält hingegen der Konsistorialpräsident Harder (Greifswald) allein schon aus "statistischen Gründen" in Zukunft für wahrscheinlich.
Vorbeugend suchte Bischof Demke die Aussagekraft belastender Dokumente erst einmal herunterzuspielen: "Definitionen aus den Akten der Stasi erkenne ich nicht an". (Frankfurter Rundschau, 3.1.91)
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Der Steuersatz beträgt 9 % der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, höchstens aber 3,5 % des zu versteuernden Einkommens (was Großverdiener bevorzugt) und mindestens 7,20 DM jährlich. Außerdem ist ein Kirchgeld von jährlich 48 DM für Berufstätige und 30 DM für Rentner zu entrichten; Schüler und Studenten zahlen den Mindestsatz von 6 DM, ebenso nichtberufstätige Verheiratete. Ist bei letzteren jedoch der Ehepartner konfessionslos, erhöht sich - quasi zur Strafe - das Kirchgeld auf 12 DM. (Amtsblatt der EKD, 15.2.91, S.76 ff.)
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Im Rahmen eines ähnlichen Rechtfertigungsartikels publizierte die katholische Zeitschrift Weltbild (11.1.91) eine Etataufstellung mit den Durchschnittswerten von 17 Diözesen. Soziale Dienste und Gesamtkirchliche Aufgaben machten demnach 13,49 % der Ausgaben aus; welcher Anteil davon auf rein innerkirchliche Belange entfällt (und nicht auf öffentliche soziale Leistungen), war jedoch nicht zu entnehmen.
Noch aufschlußreicher ist die Dokumentation Die Kirche und ihr Geld über ein Hearing vom 26.5.90 im Rahmen des Münchner Evangelischen Kirchentags. Der Finanzreferent der Evangelischen Landeskirche teilte mit, daß 80 Prozent des Landeskirchenhaushalts von 906 Millionen DM auf Personalausgaben entfallen. Auf Nachhaken einer kirchlichen Sozialarbeiterin räumte er ein, daß darin Mitarbeiter der Diakonie nicht enthalten sind. Für die gesamte Sozialarbeit (einschließlich der innerkirchlichen Gemeindediakonie) bringe die Landeskirche 40 Millionen DM (=4,4 % des Kirchenhaushalts) auf. - In den Anhang des Dossiers wurde bemerkenswerterweise auch die vom bfg Augsburg stammende Aufstellung über die finanzielle Verflechtung von Staat und Kirche (vgl. MIZ 3-4/90, S. 4 u. 5) aufgenommen.
Experten des Mediensektors gehen davon aus, daß nur eine ganz weitreichende öffentliche Resonanz, bis tief in das kirchentreue Milieu hinein, die Kirchen überhaupt zu einer derartigen (ansatzweisen) Offenlegung zwingen konnte.
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Mit keinem Wort erwähnte die sonst so selbstkritische Studie allerdings die Notwendigkeit, auch mit anderen Weltanschauungen (und nicht nur Religionen) zu einem Verhältnis der Toleranz und Gleichberechtigung zu kommen. (Rheinischer Merkur, 22.3.91)
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Die Bereiche mit der größten Spendenbereitschaft waren der Umweltschutz (40 %), der Sport (33 %), Behinderte (24 %) und der Tierschutz (23 %). Die bekanntesten Organisationen waren das Rote Kreuz (45 %) vor der Caritas (41 %), während Brot für die Welt (14 %) und Diakonisches Werk (8 %) weit abgeschlagen waren. Besonders auffällig war das Generationengefälle: Mit den Begriffen Diakonie und Innere Mission konnten zwar noch 85 % der 50- bis 59jährigen etwas anfangen, aber nur 40 Prozent der jungen Leute. Spenden können die Caritas nur von jedem siebten, Brot für die Welt von jedem zehnten Befragten erwarten, für Diakonie wie Innere Mission spenden jedoch nur je drei, bei unter 30jährigen sogar nur noch ein Prozent. Weit attraktiver sind demgegenüber das Rote Kreuz, die Krebshilfe und bei jungen Leuten die Aids-Hilfe.
Auffälligerweise zeigt die Studie, daß Kirchenferne bei konkreten Hilfen wesentlich aufgeschlossener sind als betont Kirchliche. Greenpeace hat von 28 % der Kirchenfernen, aber nur von 13 % der Kirchennahen etwas zu erwarten; bei der Aids-Hilfe liegt das Verhältnis bei 14 zu 8 %.
Daß das Spenden zum christlichen Glauben gehöre, meinen nur 40 %, bei den unter 30jährigen sogar nur 22 %. Gleichfalls rund 40 % sind aber auch der Ansicht, daß die Kirchen so reich seien, daß sie eigentlich keine Spenden bräuchten, und daß Spendenaufrufe sich erübrigen würden, wenn die Kirchensteuer anders verwendet würde. (Rheinischer Merkur, 29.3.91)
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Ein Versuch des Konvents der Theologiestudenten zur Streichung des diskriminierenden Passus scheiterte nunmehr schon im Ansatz: Sie versandten Briefe an 1900 bayerische Pfarrer mit der Aufforderung, auf ihr Einspruchsrecht zu verzichten, aber nur rund 240 erklärten sich dazu bereit. Gegner argumentierten, ohne diesen "Minderheitenschutz" würde die evangelische Kirche zu einer "Sekte" degenerieren, die mit anderen Meinungen "vergleichbar der Inquisition" verführe. Der Vorsitzende der Sammlungsbewegung um Bibel und Bekenntnis, Künneth (Sohn des bekannten völkischen Ideologen; vgl. MIZ 2/91, Meldung 1362), betrachtet die Zulassung von Frauen überhaupt schon als "Symptom der gesamtkirchlichen Glaubenskrise"; dem Mann als Hirten der Gemeinde obliege aufgrund der "biblischen Offenbarung die letzte Verantwortung für das Altarsakrament". (Süddeutsche Zeitung, 28.3.91)
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Trotz der Anzeige der Mutter lehnte es die Staatsanwaltschaft Kempten jedoch ab, gegen den obskuren "Bruder Michael" zu ermitteln. Obwohl die jüngere Schwester sofort in psychiatrische Betreuung kam, behauptete die Behörde, es lägen keine Anhaltspunkte vor, daß die beiden Frauen "von Sinnen" gewesen seien. (Augsburger Allgemeine, 3. und 10.4.91)
Anm. der MIZ-Redaktion: Bei rational durchaus nachvollziehbaren Fällen von Freitod, etwa angesichts einer qualvollen, zum Tode führenden Krankheit, sind Polizei und Staatsanwaltschaft sehr schnell mit harten Maßnahmen und Untersuchungen bis hin zu Hausdurchsuchungen bei der Hand. Religiöser Wahn scheint so ziemlich das einzige Motiv für einen Selbsttötungswunsch zu sein, das die Justizbehörden unbesehen respektieren.
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Der Vizepräsident der sächsischen evangelischen Landessynode, Küttler, räumte jedoch bedauernd ein, auch nach der Wiedervereinigung sei die Jugendweihe "nicht so schnell totzukriegen".
Nach offiziellen Erhebungen nahmen 1991 in den neuen Ländern etwa 86.000 14jährige an der Jugendweihe teil, was einem Anteil von rund 60 % entspricht. In Ostberlin beteiligten sich z.B. zwei Drittel, in Plauen rund die Hälfte der Jugendlichen. Hingegen geht, selbst nach optimistischen kirchlichen Prognosen, nur etwa ein Fünftel zur Konfirmation, und zwar fast ausschließlich in ländlichen Gebieten. Ein wachsender Anteil von jungen Konfessionslosen verzichtet allerdings völlig auf derartige Festivitäten. (Weltbild, 19.10.90; epd Bayern, 11.3.91; Süddeutsche Zeitung, 12.3.91; Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 24.3.91)
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In offenbar genau berechneter Abstimmung forderte der Papst gleichzeitig die Verankerung des Religionsunterrichts an den staatlichen Schulen aller europäischer Länder. (KNA, 16.4.91)
Die besonders kirchentreue sächsische Landesregierung entsprach inzwischen den kirchlichen Forderungen und führte als erstes der neuen Länder den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ein, das trotz der konfessionslosen Bevölkerungsmehrheit kein Anmelde-, sondern ein Abmeldefach ist für Schüler, die nicht teilnehmen wollen. Vom Zwang zum Besuch eines Ersatzunterrichts ist allerdings (noch) nicht die Rede. (Neue Bildpost, 7.7.91)
Anm. MIZ-Red.: Das westdeutsche System ist in Europa die absolute Ausnahme. In den meisten Ländern gibt es ein solches Schulfach überhaupt nicht, in einigen wird der Kirche die Nutzung öffentlicher Schulräume zur Durchführung einer selbst organisierten Glaubensunterweisung gestattet.
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Das Katholische Büro ist die bei der Bundes- und jeder Landesregierung angesiedelte Lobby der Deutschen Bischofskonferenz. Der katholische Bevölkerungsanteil in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei etwa zwei Prozent.
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Daß sie dennoch gerade in den ländlich-katholischen Wahlkreisen überdurchschnittlich verlor, ist nach einer infas-Untersuchung auf die Auflösung dieses typisch christdemokratischen Milieus in der jüngeren Generation zurückzuführen. (Frankfurter Rundschau, 23.4.91)
Anm. MIZ-Red.: Damit bestätigen sich einmal mehr langjährige Beobachtungen über Kirchenbindung und Wahlverhalten: Bei den Kirchentreuen ist für andere als die C-Parteien kaum etwas zu holen, andererseits wird gerade diese Wählergruppe immer kleiner (und älter), so daß es für andere Parteien umso weniger bringt, sich den Kirchen anzunähern (und sich damit der wachsenden Zahl der Kirchenfreien zu entfremden).
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Eine besonders krasse Bevorzugung sieht die der evangelischen Kirche angehörende Landtagsabgeordnete darin, daß Religionslehrer "an Kirchen und kirchlichen Genossenschaften" (also nicht Privatschulen, sondern rein innerkirchlichen Einrichtungen) 1991 mit 5,5 und 1992 mit 5,8 Millionen DM aus Haushaltsmitteln des Kultusministeriums vergütet werden. Auch das Ansteigen der Konkordatsleistungen in Höhe von 97,183 (1991) bzw. 101,147 Millionen DM (1992) für Gehälter und Pensionen kirchlicher Würdenträger kritisierte sie: "Die Jahresrenten der Bischöfe und Erzbischöfe, der Weihbischöfe und Dignitäre sollten doch wirklich eine Angelegenheit der Kirchen sein, die auch aus Kirchensteuermitteln finanziert wird." Ferner verurteilte sie einen geplanten Baukostenzuschuß an die Oberdeutsche Provinz der Jesuiten in Höhe von 1,5 Millionen DM (u.a. für die Erweiterung der Tiefgarage an deren Hochschule für Philosophie). In einem Leserbrief wies Karin Hiersemenzel auch darauf hin, daß sich etwa 80 % der bayerischen Kindergärten in kirchlicher Hand befänden, wodurch "Andersgläubigen die Ergreifung eines sozialen Berufes erheblich erschwert wird."
Während Kirchensprecher die Kritik als unberechtigt und "unerklärlich" bezeichneten, wies FDP-Fraktionschef Doeblin den Vorwurf eines neuen Kulturkampfs zurück; seine Fraktionskollegin habe "in ganz vorsichtiger Form die Frage gestellt, ob die Förderung in Ordnung ist". (FDP-Pressemitteilung v. 26.4.91; Augsburger Allgemeine, 27.4., 30.4. u. 13.5.91)
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Laut Urteil ist eine richterliche Entscheidung über eine vorbeugende Freiheitsentziehung schon vorher, im Notfall unmittelbar danach einzuholen, was hier unterblieb. Außerdem habe hier nicht die gesetzliche Voraussetzung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgelegen, weil die Aufschrift der mitgeführten Transparente (Schützt Kinder vor Allmächtigen und Heil Kind) nicht beleidigend war. Selbst ein möglicher (und hier nicht einmal vorliegender) Verstoß gegen die Anmeldepflicht einer Versammlung könne "den schwerwiegenden Eingriff der Freiheitsentziehung bei Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur in Ausnahmefällen rechtfertigen". (Augsburger Allgemeine, 4.5.91)
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Unter dem früheren Vorsitzenden, Kultusminister Dr. Alois Hundhammer, hatte der erzkatholische Zirkel in den fünfziger und sechziger Jahren großen Einfluß ausgeübt (u.a. beim Kampf für den Erhalt der Konfessions-Volksschule, gegen den Sex-ualkundeunterricht und sogar gegen die Zulassung zweiteiliger Badeanzüge), verlor aber schließlich den Machtkampf gegen den weltlicheren Flügel, nicht zuletzt weil Dr. Hundhammer ebenso wie sein frommer Nachfolger Dr. Ludwig Huber - gleichfalls Kultusminister - ausgerechnet wegen außerehelicher Beziehungen kompromittierbar waren. Auch über den jetzigen Amtsinhaber formuliert die SZ süffisant: "Gegen den zweiteiligen Badeanzug zum Beispiel würde Hans Zehetmair nie ein Wort verlieren; dazu, das räumt er freimütig ein, wisse er den Inhalt desselben wohl genug zu schätzen. Es gibt Politikerinnen, die das aus eigener Erfahrung bestätigen können, weil ihnen der neue Vorsitzende des Katholischen Männervereins Tuntenhausen, als er noch Landrat in Erding war, diese Wertschätzung anläßlich eines Tanzes auf dem Garnisonsball handgreiflich zum Ausdruck brachte." (Süddeutsche Zeitung, 11.5.91)
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Das Gericht stellte fest, daß die dienstlichen Belange Vorrang vor dem Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit oder der ungestörten Religionsfreiheit haben.
Die Sekte Worldwide Church of God beruft sich in ihrer Lehre strikt auf die Vorschriften der alten jüdischen Schriften und glaubt, daß die Festtage Gottes auch heute noch so einzuhalten seien, wie es im 23. Kapitel des 3. Buch Mose (das übrigens nachgewiesenermaßen nicht von Moses stammt, MIZ-Red.) vorgeschrieben ist. (Süddeutsche Zeitung, 6.6.91)
Anm. MIZ-Red.: Diese Rechtsgrundsätze gelten allerdings nicht für die Großkirchen. So haben Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes grundsätzlich Anspruch auf zwei Tage Dienstbefreiung jährlich, um an religiösen Veranstaltungen, z.B. einem Kirchentag, teilzunehmen.
Wie einer Selbstdarstellung in ihrer Hauszeitschrift Klar und Wahr (engl. Originaltitel The Plain Truth = Die Reine Wahrheit), 3/91 zu entnehmen ist, hat die 1931 gegründete Sekte nach eigenen Angaben über 100.000 Anhänger in 120 Ländern. Da ihre Mitglieder zehn Prozent ihres Einkommens abführen müssen, kann sie zwölf Regionalbüros unterhalten und 800 Teilzeit- sowie 700 Vollzeitprediger beschäftigen. Außerdem verfügt sie über mehrere Publikationsorgane, zwei Schulungszentren und einen Fernsehsender.
Interessenten wirbt sie in erster Linie, indem sie für aktuelle Probleme in einer immer komplizierter werdenden Welt einfache Patentrezepte anbietet, die sie von ausgewählten und jeweils passend interpretierten Auszügen der Bibel ableitet.
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Daß Meyer seine katholische Verbandstätigkeit für wichtiger hält als die arbeitsintensive Aufbauarbeit in seinem Ministerium, wurde durch eine Vortragsreise auf Einladung des Schulwerks der Diözese Augsburg deutlich. Dort referierte er zum Thema "Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Glaubensvermittlung an Jugendliche in den neuen Bundesländern". (Bonifatiusblatt 3/91, S.14; Mitteilung des Schulwerks der Diözese Augsburg für den 13.7.91)
Frankreich
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"Touvier, der sich dank außerordentlicher Beziehungen zu konservativen kirchlichen Kreisen 45 Jahre der Justiz entziehen konnte, war 1989 in einem Kloster bei Nizza verhaftet und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Anklage gestellt worden." (Wörtliches Zitat AFP/dpa) Ihm wird vor allem die Beteiligung an der Ermordung des früheren Menschenrechtsliga-Vorsitzenden Basch und dessen Frau sowie an der Verschleppung bzw. Ermordung spanischer politischer Flüchtlinge und jüdischer Geiseln, begangen jeweils 1944, zur Last gelegt. (Süddeutsche Zeitung, 12.7.91)
Anm. MIZ-Red.: Zu den Umständen der Verhaftung Touviers und seiner jahrzehntelangen kirchlichen Obhut vgl. MIZ 2/89, S.43, Meldung 1180.
Großbritannien
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Gravierender wirkt sich jedoch der rapide Rückgang des Gottesdienstbesuchs aus. In den letzten 20 Jahren wurden deshalb bereits 1300 Kirchen außer Dienst gestellt. Die meisten landen auf dem Immobilienmarkt und werden zu Begegnungszentren, Büros, Galerien und Geschäften umgebaut; kleinere Kirchen finden auch bei Wohnungskäufern Anklang. Rund 300 Gotteshäuser wurden abgerissen, weil sich keine Verwendung mehr anbot. (Frankfurter Rundschau, 7.1.91; TAZ, 6.6.91)
Anm. MIZ-Red.: Wie einem Artikel der katholischen Illustrierten Neue Bildpost vom 14.7.91 zu entnehmen ist, werden auch in Deutschland Kirchen geschlossen und verkauft, ohne daß dies jedoch bisher offiziell bekanntgemacht wurde.
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Im Gegensatz zur katholischen hielt sich die anglikanische Kirche bisher völlig zurück.
Irland
Italien
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Der katholische Klerus zeigte sich mit dem Urteil äußerst unzufrieden. Kardinal Poletti, Vorsitzender der italienischen Bischofskonferenz und Vikar des Papstes kritisierte, die Entscheidung "schwächt das Angebot kultureller Werte und behindert die christliche Erziehung in den Familien". Der evangelische Kirchenbund begrüßte dagegen das Urteil: "Wir haben ein Nachhutgefecht von erheblicher Bedeutung gewonnen", meinte das gewählte Oberhaupt der Waldenser-Kirche. Republikaner, Liberale, Linke und Gewerkschafter (nicht aber Sozialdemokraten und Sozialisten) äußerten sich ebenfalls positiv und sehen mit dem Urteil die Gleichheit aller Bürger besser gesichert. (Frankfurter Rundschau, 16.1.91)
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Bei diesen Durchschnittswerten seit 1981 bleibt allerdings unberücksichtigt, daß die Säkularisierung gerade innerhalb der letzten zehn Jahre überall in Süd- und Westeuropa auffallend vorangeschritten ist, so daß die Ergebnisse von 1990 für Konfessionslose wesentlich günstiger ausfallen als die von 1980.
Jugoslawien
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Der Vatikan dementierte diese Meldung umgehend. Dennoch erhärtete Politika die Vorwürfe mit Hinweisen "aus Kreisen, die der Führung der katholischen Kirche nahestehen", und behauptete, Vertreter der kroatischen Regierung, des Vatikan und des Malteser-Ordens hätten Gespräche über die Modalitäten der Geldübergabe geführt. (Augsburger Allgemeine, 12.2.91; KNA, 20.2.91))
Anm. MIZ-Red.: Selbst wenn die Darstellung der Politika eine Falschmeldung sein sollte (was keineswegs sicher ist), zeigt sie doch, wie tief in Serbien die Angst vor einer erneuten Kooperation von Kroatien mit dem Vatikan ist, die während des Zweiten Weltkriegs - unter maßgeblicher Beteiligung katholischer Geistlicher - das Leben von mehreren hunderttausend Serben gekostet hat (vgl. Deschner, Kirche und Faschismus, S.99-118, sowie Mit Gott und dem Führer, S.270-303, und Dedijer, Jasenovac - das jugoslawische Auschwitz und der Vatikan; siehe auch TAZ, 16.4.91: Von Jasenovac wollen die meisten Kroaten nichts mehr wissen).
Polen
Schweiz
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Anm. der MIZ-Red.: Weitere exakte Zahlenangaben wurden zwar nicht gemacht, doch ging aus früheren Presseberichten hervor, daß zumindest im Kanton Zürich eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen ist.
Spanien
Tschechoslowakei
UdSSR
Ungarn
Vatikan
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Zunächst setzte Wojtyla genau bei den konziliaren Grundfragen an: "Ist die Mission unter den Nicht-Christen noch aktuell? Wird sie vielleicht durch den Dialog unter den Religionen ersetzt? Ist die Förderung im Bereich des Menschlichen nicht eines ihrer Ziele, das genügt? Schließt nicht die Achtung vor dem Gewissen und vor der Freiheit jeden Bekehrungsversuch aus? Kann man nicht in jeder Religion gerettet werden? Warum also Mission?"
In seiner Antwort unterstrich er, verglichen mit den Konzilstexten, deutlich stärker die katholische "Pflicht und Entschlossenheit, ohne Zögern Jesus Christus zu verkünden" und kam zu dem Schluß: "Der Glaube wird stark durch die Weitergabe". Im Gegensatz zur Missionspraxis früherer Jahrhunderte betonte er zwar, daß Mission stets gewaltfrei zu erfolgen habe, vermied aber jeden Hinweis, ob er darin auch eine Absage an politischen, wirtschaftlichen und psychologischen Druck (z.B. auf Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen) mit einschließe.
Ausdrücklich beklagte der Papst die ihm zu weit gehende Toleranz und Verständnisbereitschaft vieler Katholiken, die er als "Gleichgültigkeit" und "Relativismus" diffamiert: "Eine der schwerstwiegenden Ursachen des geringen Interesses für den Missionseinsatz ist jedoch eine Denkweise der Gleichgültigkeit, die leider auch unter Christen weit verbreitet ist und ihre Wurzeln in theologisch unrichtigen Vorstellungen hat. Diese Denkweise ist durchdrungen von einem religiösen Relativismus, der zur Annahme führt, daß eine Religion gleich viel gilt wie die andere". (Frankfurter Allgemeine, 23.1.91)
Nordamerika
Kanada
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Vertreter der kanadischen Indianer werfen der katholischen Kirche seit langem vor, in von ihr geleiteten Internaten seien Indianerkinder körperlich, psychisch und sexuell mißhandelt worden. (Frankfurter Rundschau, 7.2.91)
Anm. MIZ-Red.: Mindestens ebenso skandalös wie diese Verbrechensserie ist der späte Zeitpunkt der Anklage, der auf eine jahrelange Vertuschung schließen läßt.
Vereinigte Staaten
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Ein anderer Theologe rechtfertigte diese Verhaltensweise: Es gibt einen Haufen amoralischer oder einfach nihilistischer Leute, die in den Gettos groß geworden sind, und wenn man versucht, Moral in diese allgemeine Unmoral zu bringen, dann bedeutet das beinahe schon Selbstmord." (Rhein-Zeitung, 22.5.90)
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Als nun jedoch in Robertsons eigener Radiostation ein Brand ausbrach, merkten seine Kritiker an, daß die Sendungen des Predigers vielleicht seinem höchsten Chef auch nicht mehr gefallen haben. (Süddeutsche Zeitung, 7.3.91)
Lateinamerika
Guatemala
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Beobachter bringen diese Sensation mit dem ungeheuren Zulauf zu fundamentalistischen Splittergruppen in Verbindung, die vor allem in Elendsvierteln sowie in armen Dörfern besonders viele Kapellen und Gotteshäuser aus dem Boden stampfen. Das Geld hierzu stammt meist von Spenden reicher Brudergemeinden aus den USA.
Der Zusammenhang ist offensichtlich: Einerseits wirbt die buntgemischte Schar von Wunderheilern, Fernsehpredigern, Wiedergeborenen und adretten Missionaren durchweg mit Heilsversprechen, predigt Glaube und Hoffnung als oberste Maxime und interpretiert Armut und Unterdrückung als Prüfung Gottes und Vorstufe zum Paradies. Andererseits fördert die US-Regierung solche Missionierung indirekt, seitdem der Rockefeller-Bericht für die Nixon-Administration 1969 feststellte: "Die katholische Kirche hat aufgehört, ein glaubwürdiger Verbündeter der USA und ein Garant der sozialen Stabilität zu sein." Auch die Reagan-Regierung bestätigte im Strategiepapier von Santa Fé 1980, die US-Außenpolitik müsse der katholischen Befreiungstheologie offensiv entgegentreten.
Damit in Zusammenhang kam kurz danach erstmals ein "wiedergeborener" Christ, Rios Montt, durch einen Putsch an die Macht und prophezeite, bis zum Jahr 2000 werde das Land evangelikal sein. Nachdem er sich in einem "heiligen" Feldzug gegen das Böse jedoch als blutiger Schlächter erwies, mußte er sein Amt 1985 abgeben. Zur Wahl Ende 1990 wurde er als ehemaliger Putschist nicht mehr zugelassen, doch hatte er bereits die ganze Spitze von Armee und Verwaltung mit Sektenmitgliedern durchsetzt. Davon profitierte nun sein enger Berater Serrano. (Frankfurter Rundschau, 8. u. 18.1.91)
Anm. MIZ-Red.: So verdienstvoll der helfende Einsatz vieler von den Befreiungstheologen inspirierten Sozialarbeiter in einigen mittelamerikanischen Staaten ist, so unstreitig bleibt dort allerdings auch die tiefe Kluft zwischen ihnen und den ungleich mächtigeren papsttreuen und konservativen Oberhirten, die politisch den Evangelikalen ähneln.
Peru
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Findige Journalisten spürten jedoch ein Handbuch des Militär-Geheimdienstes auf, in dem Wunder als Beruhigungsmittel für die überwiegend katholische Bevölkerung empfohlen werden. Der Schwindel flog endgültig auf, als auffiel, daß eine weinende Madonna von Fatima im Haus eines Regierungsangestellten und eine weitere im Büro der Regierungspartei stand. (Süddeutsche Zeitung, 8.5.91)
Asien
Israel
Australien
1991 - Meldungen 1469-1534
1991 - Meldungen 1469-1534 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Wörtlich führte er aus: "Vielfach geht man von falschen Tatsachen aus und operiert mit Scheinargumenten. So wird der Kirche immer wieder unterstellt, sie benötige die Kirchensteuer, um ihre umfangreiche Sozialarbeit zu finanzieren. Die Gegner der Kirchensteuer haben mit diesem Argument leichtes Spiel, weil es in der Tat nicht stimmt und meines Wissens auch noch nie von einem Kenner der Sache so vorgetragen worden ist. Wie wird die Sozialarbeit der Kirche tatsächlich finanziert, und welche Rolle spielt dabei die Kirchensteuer?
Die meisten Sozialeinrichtungen 'verdienen' die Mittel, die sie benötigen, als Leistungsentgelte (beispielsweise über Pflegesätze), und die Finanzierung ist durch staatliche Kostenträger weithin gesetzlich geregelt. ... Kirchliche soziale Einrichtungen werden nach denselben Regeln finanziert wie die der Kommunen. Trotz der klaren gesetzlichen Bestimmungen muß allerdings auch hier in manchen Fällen das Bistum aus Kirchensteuermitteln helfen. Kaum eine Kapelle in diesen Sozialeinrichtungen wäre ohne Kirchensteuerzuschuß finanzierbar." (KNA, 21.9.90; Kirchenzeitung des Erzbistums Köln, 21.9.90; Unterstreichungen MIZ-Redaktion)
Anm. MIZ-Red.: Wer außer Kirchenleuten hat denn bisher "unterstellt", die Kirchensteuer sei im wesentlichen für soziale Zwecke bestimmt?
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"Zu den Trittbrettfahrern der Wende in der DDR zählen nicht nur die ehemaligen Blockparteien wie die 'Ost-CDU'. Auch die Kirchen erwiesen sich als erstaunlich 'wendig', wenn es um die Darstellung der eigenen Rolle im Prozeß der Veränderung geht. Nachdem der Aufbruch gelungen ist, wollen sie alle dabei gewesen sein. Die kirchliche Vermittlerrolle am 'Runden Tisch' und das dabei erworbene Vertrauen als Makler im Konflikt zwischen Regierung und Opposition verdrängen gegenwärtig eine andere Realität nahezu völlig aus dem öffentlichen Bewußtsein: die Tatsache, daß die Kirchen in der DDR 'vor der Wende' allesamt in einem überwiegend distanzierten Verhältnis zu jenen emanzipatorischen Gruppen und Kräften gestanden haben, die den demokratischen Aufbruch durch ihre Arbeit überhaupt erst möglich machten und schließlich herbeiführten. Das schöne Bild von 'den Kirchen' als Vorreitern der Wende erweist sich bei genauerem Hinsehen als korrekturbedürftig." (Publik-Forum, 23.2.90)
Im Gefolge dieser und weiterer freimütigen Aussagen verlor Garstecki seine Anstellung als Studienleiter für Friedensfragen bei den pikierten Ost-Evangelen, die ihm vor allem die Publizierung seiner Insider-Kenntnisse verübelten; er fand aber einen Posten in der Bundesleitung des katholischen Verbands Pax Christi.
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Gut zwei Wochen später leistete der damalige Bürgermeister Momper weitere Abbitte: Er unterzeichnete mit den Kirchen Vereinbarungen, denenzufolge das Land Berlin die Arbeit der Kirchen mit 57.7 Millionen DM subventioniert - 6,4 Mio. DM (= 12,5 %) mehr als im Vorjahr. (KNA, 19.9.90)
Noch spendabler zeigte sich der jetzige CDU/SPD-Senat: Trotz massiver Sparmaßnahmen erhöhte er die Zuschüsse an die Kirchen noch einmal ganz erheblich, unter anderem auch für Ausbildungsstätten für Kirchenmusik sowie den Religionsunterricht an Ostberliner Schulen. Obwohl keine genauen Zahlen genannt wurden, dürfte der Zuschußbetrag aus dem Kulturhaushalt bei über 80 Millionen DM liegen. Ob der Senat damit auch die aufwendigen Plakataktionen mitfinanziert, mit denen im Ostteil für den Religionsunterricht geworben wird, ging aus den Meldungen nicht hervor. (KNA, 31.8. u. 3.9.91)
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Im Rundfunk könnten kirchliche Themen kritisch behandelt werden, aber nur dann, wenn "Fairneß, Redlichkeit und Menschlichkeit" auch nach Meinung kirchentreuer Katholiken gewahrt blieben. (KNA, 15.1.91)
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Kritisiert wurde von den Pfarrfrauen, daß sie im Fall einer Scheidung von der Kirche alleingelassen werden und ohne Wohnung, Sozialversicherung und Rentenansprüche dastehen, die Kirchenleitungen ihr Frauenbild aber dennoch nicht ändern. (epd Bayern; Süddeutsche Zeitung, 6.8.91)
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Welcher Art die Schwierigkeiten waren, teilte die FAZ-Verlagsgruppe zwar nicht mit, jedoch liegt auf der Hand, daß eine kirchliche Zeitung in den neuen Ländern kaum Marktchancen hat. Erst vor wenigen Monaten hatte die FAZ die Anteilsmehrheit an dem unter Leserschwund leidenden Rheinischen Merkur gekauft (vgl. MIZ 3-4/90, S.72 f.).
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Synodenpräsident Schmude räumte ein, daß die Kirchenversammlung von einer "Honoratiorenliste" geprägt sei, die für die Bevölkerung nicht repräsentativ sei. Es bestehe die Gefahr, daß die wenigen ostdeutschen Synodalen nach und nach verschwinden, weil unter hochgeistigen Diskussionen und Terminverpflichtungen ihnen die Mitarbeit unmöglich wird. (Frankfurter Rundschau, 1. u. 2.7.91)
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Als DDR-Kultusminister unter De Maizière hatte er nämlich noch versichert, auf Privilegien für die Kirche verzichten zu wollen. Damals meinte er zum Thema Jugendweihe in der Schule: "Die Jugendweihe gehört nicht in die Schule. Wer die Jugendweihe durchführen möchte als Ausdruck seiner Weltanschauung oder seines Lebensgefühls, der kann das tun, aber außerhalb der Schule. ... Ich bin auch nicht der Meinung, daß wir einen Ersatz für die Jugendweihe brauchen."
Im selben Interview hatte er allerdings auf die Frage Wird es demnächst das Fach Religionsunterricht an den Schulen der DDR geben? geantwortet: "Zunächst habe ich hierzu meine persönliche Haltung, die der Haltung meiner katholischen Freunde entspricht. ... Wir sind der Meinung, daß die Regelung, wie sie die Verfassung der DDR von 1949 kannte, nämlich daß die Kirchen grundsätzlich das Recht auf Erteilung von Religionsunterricht in Schulräumen haben, wiederhergestellt wird." Im gleichen Interview behauptete er noch treuherzig, "das Bildungsministerium ist kein Instrument der Rechristianisierung der DDR". (KNA, 26.4.90)
Auch in Sachsen-Anhalt hat sich die katholische Position geändert. Noch vor einem Jahr wollte das Bischöfliche Amt Magdeburg den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen als "reines Informationsfach" einführen, während die Glaubensunterweisung in den Kirchengemeinden stattfinden sollte. Sogar der Landesgesetzentwurf wurde auf Vorschlag der Katholiken geändert: Statt der Formel "Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach" lautete der Passus "Religionsunterricht wird an den Schulen gewährleistet". (KNA, 20.9.90)
Nun strebt die katholische Kirche innerhalb der nächsten drei Jahre (also noch vor den nächsten Landtagswahlen, in denen die CDU ihre Vormachtstellung zu verlieren droht) ein Konkordat auf der Grundlage des Preußenkonkordats von 1932, des Reichskonkordats von 1933 und der anhaltinischen Vereinbarungen von 1929 an, wo die Schul- und Hochschulfragen zur Zufriedenheit der katholischen Kirche geregelt werden sollen. (KNA, 18.9.91)
Doch auch die evangelische Kirche muß sich eine Kehrtwendung vorwerfen lassen. Noch am 30.7.1990 schrieb sie dem damaligen DDR-Ministerpräsidenten De Maizière: "Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR sieht es als erforderlich an, in den Verhandlungen mit der Bundesregierung zu Festlegungen zu kommen, daß die Regelung des Religionsunterrichts den künftigen Ländern und den Kirchen überlassen bleibt. Artikel 7, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland kann deshalb für die Länder in der DDR nicht zur Anwendung kommen. Er müßte für diesen Bereich ausgesetzt werden." (Frankfurter Allgemeine, 17.6.91)
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Bei der Kirche stoßen die Pläne von Bildungsministerin Birthler (Bündnis 90) auf "große Bedenken"; die CDU-Opposition will sogar noch weitergehen. Ihr bildungspolitischer Sprecher Dr.Sessner erklärte: "Wenn es zur Einführung dieses Faches kommt, werden wir beim Bundesverfassungsgericht Klage erheben, weil es aus unserer Sicht nicht mit dem Grundgesetz konform geht. Wir brauchen für die Schüler ein Fach, das ihnen den Sinn des Lebens nahebringt, da kann es keine Vermischung von Religion und Lebensgestaltung geben." (Frankfurter Rundschau, 8.8.91)
Anm. MIZ-Red.: Der Verfassungsstreit entzündet sich an den Grundgesetz-Artikeln 7,3 Satz 1 und 141. Der Artikel 7, Abs.3 GG beginnt mit dem Satz: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." Artikel 141 - fälschlich als Bremer Klausel bezeichnet, obgleich auch für andere Länder geltend - schränkt jedoch ein: "Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand." Dies trifft auf das Land Brandenburg zweifellos zu, denn am 1.1.1949 galt dort, daß religiöse Unterweisung an Schulen (auf eigene Kosten und Verantwortung der Kirchen) "zuzulassen", nicht aber ordentliches Lehrfach sei. Klerikalen Kräften bleibt jedoch ein Hintertürchen offen: Die DDR hatte 1953 die Länder aufgelöst, die erst 1990 (in den alten Grenzen) wieder erstanden. So wäre die formalistische Argumentation möglich, es handle sich heute nicht mehr um das Land Brandenburg vom 1.1.1949. Ob diese durchsichtige Konstruktion vom Bundesverfassungsgericht allerdings akzeptiert würde, ist mehr als fraglich, zumal die Rechtsfolgen in anderen Bereichen nicht absehbar wären.
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In Alling bei Regensburg forderte ein Landwirt finanzielle Entschädigung für die Nutzung des einzigen Zugangs zur Dorfkirche, der 25 Meter über seinen Privatgrund führt. Da die Kirche ablehnte, sperrte der Eigentümer kurzerhand den Weg, so daß die Gottesdienste bis zur Entscheidung des Regensburger Landgerichts über den Streitfall ausfallen.
In Geisenfeld war es sogar der Freistaat Bayern, der feststellte, daß das Kirchenportal überwiegend auf Staatsgrund steht, und nunmehr eine Entschädigung fordert. (Augsburger Allgemeine, 26.7.91; Süddeutsche Zeitung, 3.7.91)
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Diese Bewegungen seien keine harmlosen, frommen Vereinigungen, sondern kämpferische Organisationen, die die Öffnungsbestrebungen des letzten Konzils entschieden ablehnten. Fundamentalismus, so Neuner, sei nach heutigem Verständnis "eine Reaktion auf die Moderne, die pauschale Ablehnung neuzeitlicher Entwicklung und der Rückzug in eine in sich geschlossene Sonderkultur". Ursache sei eine "Ich-Schwäche", die es Autoritäten leicht mache, sich als Vormünder aufzuspielen. (Publik-Forum, 20.9.91)
Der einzige Bischof, der sich offen gegen diese Analyse wandte, war der Augsburger Stimpfle; er verteidigte namentlich den rechtsorientierten Geheimbund Opus Dei, für den er sogar seine "Hand ins Feuer" lege. (Kirchenzeitung für die Diözese Augsburg, 8.9.91; KNA, 12.9.91)
Der Fundamentalismus-Experte des Diakonischen Werks, Pastor Paul Kluge, betonte in einem Beitrag für die Zeitschrift des evangelischen Wohlfahrtsverbandes, daß sich die protestantischen Fundamentalisten heute zumeist als evangelikal oder bibeltreu bezeichneten. Zu dieser Richtung bekennen sich in der EKD etwa 5 % der "engagierten" und 15 % der "distanzierten" Kirchenmitglieder. Merkmal jeglichen Fundamentalismus sei die Überzeugung, "im Besitz der einzig gültigen Wahrheit zu sein". Grundlage einer "unfehlbaren und irrtumslosen Vorgabe mit Offenbarungscharakter" ist laut Kluge für protestantische Fundamentalisten vor allem das Neue Testament, für jüdische das Alte Testament, für islamische der Koran und für kommunistische die Schriften von Karl Marx bzw. Mao Tse Tung. Nach Kluges Erkenntnissen wirke sich jeglicher Fundamentalismus menschenfeindlich und friedensgefährdend aus, weil sich aus einem solchen System Rassismus, Sexismus, Intoleranz und Autoritätsgläubigkeit ergebe. Die Zielrichtungen dieser Glaubensrichtungen umfaßten "unsichere, unselbständige, nicht selten auch ungebildete Menschen, die ihre Selbstverantwortung nicht wahrnehmen (können oder wollen) und es als Hilfe empfinden, sich einer Macht unterordnen zu können".
Ein Vertreter evangelikaler Gruppen protestierte, daß "die Negativa undifferenziert auf evangelikale Mitglieder" übertragen würden und forderte die Kirchenleitung auf, beim Diakonischen Werk zu intervenieren. (idea; Informationsbrief Nr. 147 der Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium, August 1991, S. 29 f.)
Anm. MIZ-Red.: Selbstverständlich sind nicht "alle" Angehörigen der genannten Diesseits- oder Jenseitsreligionen als Fundamentalisten einzustufen, auch nicht die Mehrzahl der Katholiken. Eher wäre zu fragen, ob sich das Selbstverständnis der Mehrheit praktizierender Agnostiker noch mit der Satzung ihrer Religionsgesellschaft in Einklang bringen läßt.
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Das Kultusministerium hatte sich geweigert, die Genehmigung zu erteilen, war aber bereits vor dem Würzburger Verwaltungsgericht unterlegen. Während damals auch auf den undurchsichtigen Charakter der (früher unter dem Namen Heimholungswerk Jesu Christi bekannten) Sekte abgestellt wurde, argumentierte das Ministerium diesmal nur, eine Glaubensgemeinschaft müsse sich erst über einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren festigen, ehe sie die für einen Schulbetrieb nötige Gewähr für Dauerhaftigkeit biete. Ein solches zeitliches Limit verwarfen die Richter jedoch.
Ob der Freistaat Bayern Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt, ließ der Sprecher des Kultusministeriums offen. (epd Bayern, 20.8.90; Süddeutsche Zeitung, 27.7.91)
Inzwischen erließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Einstweilige Anordnung, in der er den Freistaat verpflichtete, die am 24.10.86 beantragte Genehmigung für den Betrieb der Schule zu erteilen. (Süddeutsche Zeitung, 8.10.91)
Anm. der MIZ-Redaktion: Unabhängig von der Weltanschauung dieser Sekte ist es doch beispielhaft, mit welcher Hartnäckigkeit sich das bayerische Kultusministerium gegen die Umsetzung geltenden Rechts sträubt und sich im zeitraubenden Gang durch die Instanzen jeden Zentimeter Weltanschauungsfreiheit einzeln abringen läßt. Daß mit dieser Taktik des hinhaltenden Widerstands auch Steuergelder verpulvert und die überlasteten Gerichte zusätzlich beschäftigt werden, sei nur am Rande erwähnt.
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Laut dem früheren Vizepräsidenten im Diakonischen Werk der EKD (zugleich Bevollmächtigter der westdeutschen Landeskirchen bei der DDR-Regierung), Geißel, lieferte das Diakonische Werk zwischen 1957 und 1990 Waren im Wert von 1,8 Milliarden DM zur Ausstattung der Kirchen und ihrer Einrichtungen. Gut die Hälfte (zuletzt sogar 60 %) erstattete ihr jedoch das innerdeutsche Ministerium aus öffentlichen Steuermitteln zurück. Für die entsprechenden Lieferungen der katholischen Kirche ist nach Angaben eines ehemaligen Ministeriums-Mitarbeiters "eine Größenordnung zwischen 500 Millionen und einer Milliarde D-Mark zu veranschlagen".
Zusätzlich transferierten die Kirchen zur Bezahlung von Pfarrern und Mitarbeitern versorgungswichtige Rohstoffe, deren Gegenwert in DDR-Mark gutgeschrieben wurde. Dieser mit Schalck-Golodkowski ausgehandelte Teil des Deals machte auf evangelischer Seite insgesamt 1,4 Milliarden DM aus, zu denen noch Warenlieferungen in Höhe von weiteren 700 Millionen auf Rechnung der EKD kamen. Die katholische Kirche stellte dafür aus Haushaltsmitteln der Diözesen seit 1966 jährlich 50 bis 60 Millionen DM bereit, die in Form von Elektrolytkupfer geliefert wurden.
Dieses "Kirchengeschäft A" blieb streng geheim, weil beide Seiten angesichts solch umstrittener Kumpanei mit dem ideologischen Konkurrenten einen Verlust an Glaubwürdigkeit in der eigenen Basis befürchten mußte. Daneben entwickelte sich nach dem Mauerbau 1961, als "Kirchengeschäft B" tituliert, der Freikauf von DDR-Häftlingen gegen Waren oder Devisen, den ursprünglich die evangelische Kirche einfädelte. Nach Übernahme durch die Bundesregierung 1964 begnügte sich die EKD mit der Vermittlung, wobei die Bonner Gelder über Kirchenkonten in den Osten flossen. Dabei nutzte die Kirche ihren Einfluß, daß nur ihr genehme Personen freikamen, während die Kosten der Staat trug. Als EKD-Unterhändler fungierte ihr DDR-Bevollmächtigter Hermann Kunst, vor dem Zweiten Weltkrieg wehrmachtfreundlicher Feldprediger, 1956 bis 1972 Militärbischof (vgl. MIZ 3/85).
Den innerkirchlich erhobenen Vorwurf einer ökonomischen Stabilisierung des SED-Regimes spielt EKD-Unterhändler Geißel mit Hinweis auf den - gesamtwirtschaftlich gesehen - relativ geringen Umfang der Warenlieferungen herunter. Kritiker führen indes die qualitative Bedeutung der Lieferungen ins Feld; das diktatorische System habe gerade die am dringendsten benötigten Güter auf diesem Wege erhalten. Bezeichnenderweise befürchtet die EKD laut der kirchlichen Zeitschrift Publik Forum nach Bekanntwerden dieser Geschäfte und angesichts der ausstehenden Vergangenheitsbewältigung "vermehrtes katholisches Sperrfeuer gegen die evangelische Kirche" wegen deren allzu großer Staatsnähe. (Süddeutsche Zeitung, 27.7.91; Frankfurter Rundschau, 2.7.91)
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Die Stadt Augsburg registrierte im August 1991 mit 313 Austritten (= etwa jedes 600. Kirchenmitglied) den bei weitem größten Exodus überhaupt; der Monatsdurchschnit der letzten 20 Jahre wurde um das Sechsfache übertroffen. (Eigenmeldung)
Auch in der eher kleinstädtisch-ländlich geprägten Diözese Bamberg, wo die katholischen Austritte 1989 auf 2083 gestiegen waren (395 mehr als im Vorjahr = +23,4 %, MIZ-Red.), rechnet die Kirche selbst für 1990 und 1991 mit je etwa 3000 Abmeldungen. (Süddeutsche Zeitung, 9.10.91)
Die evangelische Kirche verzeichnete in Bayern 1990 mit 11.174 Austritten eine vergleichsweise geringe Steigerung um 5,3 %, was aber die zweithöchste Zahl nach dem Jahr 1974 bedeutet. (Augsburger Allgemeine, 19.9.91)
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Noch deutlicher zeigt sich der Trend bei der Frage Welche Partei würden Sie wählen, wenn am nächsten Sonntag gesamtdeutsche Wahlen wären? Die westdeutschen Kirchenfreien würden demnach zu 17 % grün (total 6 %) und zu 20 % FDP wählen (total 11 %). 38 % gäben der SPD (total 39 %) und 21 % der CDU/CSU ihre Stimme (total 41 %). Das bedeutet, daß die Grünen ohne den überdurchschnittlichen Zuspruch der Konfessionslosen den Einzug in den Bundestag nicht schaffen.
Besonders auffallend war das Ergebnis einer parallelen Umfrage zum Wahlverhalten, wo (bei gleicher Fragestellung wie oben) zusätzlich die Rubrik "keine von allen, werde nicht wählen" angeboten wurde: Nicht weniger als 28 % der Kirchenfreien kreuzten diese Möglichkeit an (ev. 10 %, r.k. 11 %). Damit wurde nachgewiesen, daß zumindest den kleinen Parteien ein kirchenkritisches Profil keineswegs schadet, sondern sogar einen erheblichen Stimmenzuwachs bringen kann.
Weniger stark ist der konfessionelle Unterschied in Ostdeutschland: SPD, FDP, Grüne/Bündnis 90 und PDS schneiden bei Konfessionslosen jeweils geringfügig besser ab als im Durchschnitt, die CDU hingegen in gleichem Maße schlechter wie auch im Westen. (emnid-Informationen 3-4/91)
Anm. MIZ-Red.: Die Umfragen wurden im März und April 1991 bei je rund 1000 Befragten vorgenommen.
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Um katholische Proteste zu dämpfen, versprach er gleichzeitig die Einstellung zusätzlicher Religionslehrer. (KNA, 14.9.91)
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Ferner kritisierten die Kirchenvertreter die Überrepräsentierung der Parteien im Rundfunkrat, während "Randgruppen" unberücksichtigt blieben. Sie verloren jedoch kein Wort über den Umstand, daß sie statistisch z.T. selbst nur noch eine Randgruppe (allerdings mit beträchtlichem Einfluß) darstellen und daß Konfessionslose, obgleich die Bevölkerungsmehrheit im Sendegebiet repräsentierend, überhaupt nicht im Rundfunkrat vertreten sind. (KNA, 17.9.91)
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Im Zusammenhang mit den vermehrten Austritten warnte der Schleswiger Bischof Knuth vor deren Dramatisierung. Es sei nicht erforderlich, daß sich die Kirche verstärkt um Ausgetretene kümmere. Der Finanzreferent der Landeskirche in Braunschweig, Oberlandeskirchenrat Fischer erwiderte, diese Aussage mache ihn "geradezu wütend", und zwar wegen der finanziellen Folgen. Mittel- und langfristig habe er wegen dieser Abkehr "große Bedenken". (Informationsbrief 10/91 der evangelischen Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium; Frankfurter Allgemeine, 1.8.91)
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Inzwischen verließen langjährige Mitarbeiter das Referat, weil sich das Arbeitsklima unter der selbstherrlichen Chefin dramatisch verschlechtert habe. Selbst die oppositionelle CSU, die zunächst aus der überraschenden Situation Kapital schlagen wollte, forderte die beamtete Stadträtin zum Rücktritt auf. Den aber lehnt sie auf angeblich göttlichen Befehl hin ab, und als Wahlbeamtin ist sie nur absetzbar, wenn sie ernstere Straftaten begeht.
Dies könnte allerdings bald aktuell werden: Nach lokalen Zeitungsberichten verschickte sie auf dem offiziellen Briefpapier des Kulturreferats rund 1000 Briefe an Freie Christengemeinden - zu Lasten der städtischen Portokasse. Ein Ermittlungsverfahren ist bereits eingeleitet. (Augsburger Allgemeine, 9.9.91; Frankfurter Rundschau, 28.9.91)
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Wegen des letzten Satzes verlangte der veranstaltende Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) eine Gegendarstellung, zumal die Katholische Nachrichten Agentur bereits zutreffend gemeldet hatte, daß es sich bei den Störern um kirchliche Randgruppen handelte (vgl. u.a. KNA, 28.9.91), und der IBKA schon auf der einleitenden Pressekonferenz klargestellt hatte, daß er derartige Formen der Auseinandersetzung nicht für richtig halte (vgl. Fuldaer Zeitung, 28.9.91). Dennoch lehnte das Kirchenblatt die Gegendarstellung zunächst ab, mußte sie aber nach einer von einem beauftragten Anwalt erwirkten Einstweiligen Verfügung schließlich doch bringen - noch dazu auf Seite 1.
Doch die Kirchenleute weigerten sich auch jetzt noch, die Fehlinformation richtigzustellen oder sich gar zu entschuldigen; vielmehr beharrten sie, "gemäß Presserecht" seien sie "verpflichtet, die Gegendarstellung ohne Rücksicht auf ihren Wahrheitsgehalt abzudrucken". Deshalb erwartet die Autorin und den Chefredakteur nun eine Strafanzeige wegen übler Nachrede. (Eigenmeldung; Deutsche Tagespost, 28.9. u. 12.10.91)
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Dieser Vorstoß trifft sogar bei Evangelikalen auf Widerspruch: "Mit Recht fragt einer der Leitartikler des Westfalenblattes, Rolf Dreßler, seit wann die Kirche beim Staat etwas zu fordern hätte für Menschen, die sich von ihr abgewandt hätten. Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, als ob die Kirche durch eine Strafmaßnahme des Staates diese Schüler(innen) wieder 'einfangen' wolle, mindestens ihnen aber die gewonnene Freistunde vermiesen will, so als ob dadurch neue Freude am Religionsunterricht erzwungen werden könnte. Sieht so das "missionarische" Bemühen der Kirche aus ...?" (Informationsbrief der evangelischen Bekenntnisbewegung Kein anderes Evangelium, 10/91)
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Anm. der MIZ-Red.: Natürlich erfolgen solche Austritte aus ganz anderen Motiven, als sie Nichtchristen für vorrangig halten. Dennoch zeigt sich darin ein bemerkenswerter Wandel: Selbst in tiefreligiösen Gegenden und konservativstem politischem Umfeld wird die Kirchenzugehörigkeit nicht mehr durchweg für selbstverständlich gehalten. Ist dieses Bewußtsein erst einmal Allgemeingut, werden sich Austrittsgründe und -zahlen explosionsartig vermehren.
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Doch auch die Bekenntnisse der anwesenden Referenten waren aufschlußreich. Der Sprecher der Spar- und Kreditbank der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern räumte selbstkritisch ein, auch bei seiner Bank "geht es um knallharte Gewinnmaximierung". Der Einlagenüberschuß werde zinsgünstig angelegt, da die Kreditnachfrage sehr gering sei. Gerade die kirchlichen Mitarbeiter, soweit sie Privatkunden seien, dächten fast ausschließlich an ihre Rendite. Dies bestätigte auch der Direktor der katholischen LIGA Spar- und Kreditgenossenschaft München: "Die Solidarität fehlt; die kirchlichen Kunden wollen die Vorteile bei Krediten und Gebühren wahrnehmen, andererseits aber genauso hohe Anlagerenditen erzielen wie bei anderen Banken." Für erhebliche Irritation sorgte das Auftreten eines Repräsentanten der umstrittenen Anlagefirma artus, der vom Veranstalter ausdrücklich eingeladen wurde und den Eindruck erweckte, eng mit den Kirchen zusammenzuarbeiten. Vor diesem Verkäufer "ethischer" Geldanlagen warnten aber nicht nur verschiedene Wirtschafts-Informationsdienste, sondern auch das Magazin finanztest (Ausgabe Mai/Juni 91, S.17 ff.) von der Stiftung Warentest. Zu dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit dubiosen Finanzhändlern mochte sich danach jedoch kein Kirchenmann mehr äußern, ebensowenig zu dem Umstand, daß der Veranstalter auch ein Flugblatt jenes Schiller-Instituts auslegte, das als Tarnorganisation der rechtsextremen Patrioten (früher Europäische Arbeiterpartei-EAP) bekannt ist. (MIZ-Eigenmeldung)
Finnland
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Ähnlich wie in Deutschland, Schweden und den meisten Schweizer Kantonen wird in Finnland die Kirchensteuer vom Staat mit der Einkommensteuer abgezogen. Der evangelischen Staatskirche gehören rund 91 Prozent der fünf Millionen Einwohner an. (Rheinischer Merkur, 6.9.91)
Frankreich
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In Frankreich (außer Elsaß-Lothringen) gehören alle vor 1905 errichteten Kirchen der öffentlichen Hand, die auch für den Unterhalt aufkommen muß, während die Kirchen ein kostenloses Nutzungsrecht haben. Lediglich die nach 1905 gebauten Kirchen sind im Besitz von Kult-Vereinen der jeweiligen Diözesen. (KNA, 6.2.91)
Eine Sonderregelung gilt auch für Ordenskirchen, deren Eigentümer meist das Kloster blieb. So verkaufte z.B. die Gemeinschaft der Oblaten der Heiligen Unbefleckten Maria die romanische Abtei von Solignac meistbietend, weil die dortige Niederlassung nur noch 12 Mönche (mit einem Altersdurchschnitt von 63 Jahren) umfaßte. (KNA, 7.2.91)
Großbritannien
Italien
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Der Bischof von Fano, der den Kongreß vergeblich zu verhindern suchte, beschimpfte zunächst den Bürgermeister, weil dieser seinem Wunsch nach einem Verbot nicht nachkam, und ließ dann einen Hirtenbrief in den Kirchen seiner Diözese verlesen, in dem er gegen die angebliche Vulgarität der Veranstaltung wetterte. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.8.91)
Jugoslawien
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Nachdem daraufhin sogar Kardinal Ratzinger offizielle Wallfahrten nach Medjugorje verbot (den Augsburger Bischor Stimpfle mußte er hierzu extra schriftlich anweisen), fürchten die Einwohner des Dorfes um ihr wirkliches Wunder: den Strom der bislang zehn Millionen Pilger. (Spiegel, 27.8.90)
Niederlande
Österreich
Polen
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Auch der Direktor des Polnischen Ökumenischen Rats, Andrzej Wojtowicz, warnte vor einer "totalitären Versuchung" der polnischen katholischen Kirche, der er Bestrebungen vorwarf, aus einem kommunistischen einen katholischen Staat zu machen. "Die katholische Kirche hat nach dem Ende des Kommunismus einen neuen Feind gefunden: Den Pluralismus und Säkularismus westlicher Prägung", denen sie eine "Theologie der Nation" entgegenzusetzen versuche. Demgegenüber tritt der Polnische Ökumenische Rat, der sieben nichtkatholische Religionsgemeinschaften mit 1,5 Millionen Mitgliedern vertritt, für eine strikte Trennung von Staat und Kirche ein und lehnt auch das von katholischer Seite angestrebte totale Abtreibungsverbot ab. (Süddeutsche Zeitung, 23. und 25.5.91)
Rumänien
Schweden
Schweiz
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Die Finanzen des Bistums Chur/Zürich blieben infolge der staatskirchlichen Struktur in den meisten deutschschweizerischen Kantonen jedoch gut. "Die Jahresrechnung 1990 schließt zum sechstenmal hintereinander mit einem Einnahmenüberschuß ab. Bei Einnahmen von 23.522.106 Fr. (1 Schweizer Franken = ca. 1,25 DM, MIZ-Red.) und Ausgaben von 23.020.299 Fr. resultierte ein Ertragsüberschuß (sic!) von 501.806 Fr. ... Der Staat leistete 4,2 Mio. Fr. an Beiträgen an die katholische Kirche" (Zitat NZZ). (Neue Züricher Zeitung, 13.6.91; Freidenker Schweiz, 9/91)
Weniger rosig steht die Kirche jedoch im Kanton Basel da: In einem Bettelbrief an Ausgetretene beklagte ein Pfarrer die Einnahmeausfälle infolge Mitgliederschwunds, gab aber gleichzeitig zu: "Schon jetzt verwendet die katholische Kirche Basel zwei Drittel der Steuereinnahmen für die Löhne der kirchlichen Angestellten." (Freidenker Schweiz, 7/90)
Spanien
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Bischöfe und katholische Elternverbände protestierten, schlagen aber unterschiedliche strategische Wege ein: Während der Elternverband eine Verfassungsklage ankündigte, meinte der Generalsekretär der spanischen Bischofskonferenz, die Kirche wolle mit der Regierung verhandeln, aber keinen "Religionskrieg vom Zaun brechen".
Unzufrieden ist aber auch der laizistische Elternverband, da eine "Freistunde" unter Aufsicht die Nichtteilnehmer am Religionsunterricht unzulässig diskriminiere. (KNA, 17. u. 28.6.91)
Tschechoslowakei
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Damit bestätigten sich Beobachtungen, wonach in allen osteuropäischen Staaten außer der Sowjetunion die Religiosität seit dem Umbruch rapide nachgelassen hat.
Ungarn
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Kritik kam von jüdischer Seite: Oberrabbiner Kardos warf Ungarns Bischöfen vor, sie hätten "niemals öffentlich die Deportation von Hunderttausenden Juden während der Naziherrschaft verurteilt. Wer weiß, was geschehen wäre, wenn sie ihre Gleichgültigkeit und ihr Schweigen aufgegeben hätten." (1944 waren rund 600.000 ungarische Juden nach Auschwitz verschleppt worden; heute leben noch 90.000 Juden in Ungarn.)
Gerade bei Juden ist die Furcht vor einem "christlichen Kurs" präsent, denn in den Jahren 1920 bis 1927 wurde neben anderen Maßnahmen der Anteil der Juden an den Universitäten aufgrund dieses Kurses beschränkt. Während des Horthy-Regimes vergrößerte die Kirche nicht nur ihren Einfluß, sondern auch ihren Grundbesitz auf rund 5750 km2, was einer Fläche von 76 x 76 km oder 6,2 % des ganzen Landes entspricht. Nach der Bodenreform 1945 wurden 80 % der Kirchengüter eingezogen, jedoch paßte sich die Kirchenführung unter Kadar den veränderten Bedingungen an und übte sich - zur Erbitterung des Kirchenvolks - in Loyalität zum Staat. Nach basiskirchlichen Schätzungen wird der nun bevorstehende Reinigungsprozeß etwa 400 bis 500 Priester betreffen. (Frankfurter Rundschau, 17. u. 20.8.91; Süddeutsche Zeitung, 17. u. 19.8.91; Augsburger Allgemeine, 20.8.91)
Vatikan
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Damit attackierte der Papst nach seiner Ansprache beim Besuch in Fatima zweimal binnen kurzem den aufklärerischen Liberalismus, ohne ihn direkt beim Namen zu nennen.
Nordamerika
Vereinigte Staaten
Lateinamerika
Brasilien
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Die enormen Kosten von rund 25 Millionen Dollar, die das verarmte Land zu tragen hat, riefen weithin Unverständnis hervor. Allein die provisorische Zelt-Empore vor den Kuppeln des Parlaments in Brasilia (kurioserweise angefertigt von dem weltberühmten Architekten und unbeugsamen Altkommunisten Oscar Niemeyer, der sogar den Putsch gegen Gorbatschow begrüßte) kostete den Bundesdistrikt statt der veranschlagten 50.000 fast 400.000 Dollar.
Vertreter der übriggebliebenen Indianer, die sich vehement gegen die Absicht der Kirche wandten, im kommenden Jahr den Beginn der Missionierung Amerikas zu feiern, wurden mit einer vorformulierten und abgelesenen Erklärung abgespeist, in der der Papst die Blutopfer der Indianer unerwähnt ließ, aber der "wertvollen und opferbereiten Missionare" gedachte. "Die Kolonisierung und Christianisierung Brasiliens überlebten schätzungsweise fünf Prozent der indianischen Urbevölkerung. Zur Zeit gibt es noch rund 230.000 Indianer in Brasilien." (Zitat SZ v. 18.10.91)
Auch sozial engagierte Priester und Befreiungstheologen reagierten enttäuscht. Zwar mahnte Wojtyla eine Landreform an, verurteilte aber jede Besetzung von Ländereien. Unter keinem Vorwand sei es gerechtfertigt, jemandem Schaden zuzufügen oder Eigentum zu besetzen. (In Brasilien konzentrieren sich rund 60 % des Ackerlandes in den Händen von 2 % der Grundbesitzerfamilien.) In den Städten bekam das katholische Oberhaupt die Probleme nicht zu Gesicht: Während des Papstaufenthalts wurden die 300 Straßenkinder der Stadt Goiania kurzerhand eingesperrt. Die Priester wies der Pontifex an, sich aus der Politik herauszuhalten; die "Präferenz für soziale Probleme" erzeuge "fortschreitende Entleerung des Glaubensinhalts". Der sozial orientierte Bischof Casaldaldiga faßte die Vorbehalte weiter Teile der Bevölkerung zusammen: "Die Päpste gehen, aber die Armen bleiben". Der Theologe Boff sowie katholische europäische Missionsexperten hatten schon im Vorfeld der Visite betont, die Kirche sei mitschuld an den heutigen sozialen Verhältnissen in Lateinamerika, und angesichts der Verbrechen bei der Missionierung seien, so der Geschäftsführer des Missionswerks Adveniat, Prälat Spelthahn, in der Kirche keine Jubelfeiern, sondern Schuldbekenntnis und Reue angebracht.
Von den rund 155 Millionen Einwohnern gelten offiziell rund 80 Prozent als katholisch; Brasilien gilt damit als das Land mit den meisten Katholiken. Zu einem negativeren Ergebnis kam der Präsident der nationalen katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Almeida, auf dem IV. Lateinamerikanischen Missionskongreß im Februar 1991 in Lima: "Im Jahre 1980 bekannten sich in Brasilien 82 Prozent zum Katholizismus, heute sind es nur noch 76,2 Prozent." Für die Jahrtausendwende sagt der konservative Bischof Kloppenburg einen katholischen Anteil von nur mehr 65 % voraus; 1940 waren es noch 95 %. Dagegen wachsen die aggressiven evangelikalen Sekten jährlich um 600.000 Mitglieder und zählen bereits zwischen 16 und 20 Millionen Anhänger. (Süddeutsche Zeitung, 9., 14., 15., 16., 17., 18., 21. u. 23.10.91; Frankfurter Rundschau, 9.9., 14. u. 15.10.91; KNA, 24.9.91; Augsburger Allgemeine, 26.10.91)
Paraguay
Afrika
Ägypten
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In Ägypten sind etwa zehn Prozent der Bevölkerung koptische Christen. (KNA, 9.2.91)
Anm. MIZ-Red.: Derartige Grundrechtsverletzungen dürfen auch Atheisten nicht gleichgültig lassen, nicht nur weil sie leicht einmal selbst betroffen sein können. Es geht vorrangig um das Prinzip der Gleichberechtigung aller Religionen/ Weltanschauungen und der persönlichen Glaubensfreiheit. Daß sich die Großkirchen bei uns um diese Ideale nicht mehr kümmern, sobald ihre eigene Macht auf dem Spiel steht, darf Atheisten hier nicht zu hämischer Schadenfreude verleiten.
Nigeria
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Von den 110 Millionen Einwohnern bekennt sich die Hälfte zum Islam, ein gutes Drittel wird einer der christlichen Varianten zugerechnet, ein schwindender Rest hängt afrikanischen Stammesreligionen an. Während der islamische Norden die meisten Soldaten stellt, profitieren die christlichen Stämme im Süden vom Ölreichtum ihrer Region und dem daraus resultierenden Vorsprung in Ausbildung und Einkommen. (TAZ, 3.9.91; Spiegel, 28.10.91)
Uganda
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Bisher hat das Land einen von der Weltgesundheitsorganisation WHO als vorbildlich bezeichneten Kampf gegen die Immunschwächekrankheit geführt; dennoch ist in Uganda die höchste Zahl von aidsinfizierten Menschen auf dem afrikanischen Kontinent registriert. Bischöfe und Scheichs brandmarkten nun aber den Gebrauch von Kondomen als "Lizenz für Promiskuität und Unmoral" bzw. als "anti-islamisch". (Mannheimer Morgen, 14.9.91)
Asien
Philippinen
1991 - Meldungen 1535-1589
1991 - Meldungen 1535-1589 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Während die westdeutsche Einwohnerzahl 1989 um fast eine Million zunahm, wuchs die der Katholiken nur um 263.000 auf 26,746 Mio.; die Protestanten nahmen sogar um 44.000 auf 25,132 Mio. ab. Dadurch sank der Anteil der Katholiken auf 42,67 % (minus 0,24 %) und der Protestanten auf 40,10 % (minus 0,69 %). Der Bevölkerungsanteil der Sonstigen (zu fünf Sechsteln Konfessionslose) nahm also binnen eines einzigen Jahres von 16,3 auf 17,23 % zu.
(Anm. MIZ-Red.: Die Zunahme der Konfessionslosen wie auch der Gesamtbevölkerung ist mit dem Wohnortwechsel ehemaliger DDR-Bürger in die alten Bundesländer zu erklären.)
Die Quote der sonntäglichen Gottesdienstbesucher sank bei beiden Konfessionen nur noch geringfügig: bei den Katholiken um 0,3 auf 22,8 %, bei den Protestanten um 0,1 auf 5,0 %.
Die Einnahmen aus Kirchensteuern nahmen 1990 in der katholischen Kirche infolge der Steuerreform und der Kirchenaustritte gegenüber 1989 um 318 Millionen auf 6.771 Millionen DM ab, liegen aber immer noch deutlich über dem Stand von 1988. Ähnlich die Entwicklung in der evangelischen Kirche: Sie verzeichnete 1990 einen Rückgang um 274 Millionen auf 6.489 Millionen DM. (Jahrbuch des statistischen Bundesamts 1991, S.108 ff.; eigene Recherchen)
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Derart einseitige Propaganda stieß allerdings an den Schulen auch auf Widerstand. Eine Schülerinitiative des Gymnasiums Neckargemünd stellte u.a. fest: "Wir Schülerinnen und Schüler brauchen in Sachen Liebe, Sex und "Schutz des ungeborenen Lebens" keine Aufklärung von den Bischöfen und vom Papst. Eine umfassende Aufklärung über Verhütungsmittel ist besser als Moralpredigten." (Emma 4/91, S.10f.)
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Nachdem er 1986 geäußert hatte, Südafrika sei der einzige freie Staat in Afrika, aber das allgemeine Wahlrecht würde seinen Untergang bedeuten (vgl. MIZ 2/89, Meldung 1196), gab er nun auf einer Veranstaltung der CDU-nahen Hermann-Ehlers-Akademie seine Vorstellungen über sein "Staatsverständnis aus protestantischer Sicht" (so der Titel seines Vortrags) preis.
Ausgangspunkt seiner Überlegungen war Luthers Zwei-Reiche-Theorie, die weiterhin gelte, weil sie richtig sei. Staat und Kirche seien unterschiedliche Regierweisen des selben Gottes. Die "Barmer Erklärung" von 1934, in der die Evangelische Kirche "in Ehrfurcht" den Staat als "eine Wohltat Gottes" erkannt habe, würdigte er ausdrücklich. Eine dauerhafte Entscheidung der evangelischen Kirche für eine bestimmte Staatsform könne es jedoch nicht geben. Leider habe die EKD diese Neutralität aufgegeben, als sie sich in einer Denkschrift für die Demokratie aussprach. Dort rügte er vor allem die "Überbetonung des Rechts auf Widerstand". Viel Verständnis äußerte v.Campenhausen hingegen für "unsere Väter": "Sie kannten Demokratie nicht oder nur als Strafmittel nach dem Versailler Vertrag". Auch hätten sie "achtbare Gründe" gehabt, Menschenrechtsideen abzulehnen. Dazu zählte er deren Herkunft aus der Französischen Revolution. Der deutsche Protestantismus sei gegen solche Menschenrechtsideen lange immun geblieben.
Den Einfluß der neu integrierten "mitteldeutschen" Kirchen betrachtet er mit Mißtrauen; hingegen verwies auf frühere Vorbilder: "Wir müssen hoffen, daß uns wieder Führer, äh, Kirchenführer geschenkt werden wie Dibelius und Lilje". (Dibelius hatte schon vor 1933 enge Verbindungen zu den Nazis, konnte sich später aber lange Zeit als Widerstandskämpfer ausgeben, Anm. MIZ-Red.) Nachdrücklich warnte er vor einem "wachsenden Pazifismus, der mit der christlichen Tradition nicht vereinbar" sei. Den Vortrag schloß er mit der Warnung: "Der mündige Bürger ist viel dümmer, als man denkt - er ist sehr dumm".
Kritische Stellungnahmen hoben vor allem die über Jahrzehnte hinweg führende Rolle v.Campenhausens in der EKD hervor. Angesichts fehlender Reaktionen der Kirchenspitze stellten sie die Frage, ob der Kirchenrechtler am Ende nicht gar das artikuliere, was in der evangelischen Chefetage weithin gedacht werde. (Frankfurter Rundschau, 14. u. 21.9.91)
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Die Gastgeber, eine Konferenz evangelischer Religionslehrer, dankte dem Minister die Verbeugung jedoch keineswegs, sondern nutzte die Gunst der Stunde, um weitere Forderungen zu stellen. (Kinzigtal-Nachrichten, 26.9.91)
Anm. MIZ-Red.: 1. Die Behauptung, Religionsunterricht fördere die freie Entscheidung in Glaubensfragen, ist ebenso absurd wie die Vorstellung, man solle einen Säugling bei der jeweils herrschenden Partei anmelden und in deren Kindergarten schicken, damit er sich später einmal frei über seinen politischen Standort entscheiden könne.
2. Bei den letzten Landtagswahlen gaben laut infas 57 % der Katholiken der CDU, aber nur 26 % der SPD ihre Stimme; auch Grüne und FDP waren unterrepräsentiert (KNA, 24.1.91). Auch wenn die Verhältnisse bei den Protestanten für die SPD günstiger waren, so hat die jetzige Koalition ihren entscheidenden Vorsprung gerade bei den Kirchenfreien erzielt.
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Auch die Sprecherin der Grünen hielt derartiges Gedankengut für verfassungswidrig. Minister Schwier verteidigte sich mit der Behauptung, das Gesetz über die Anerkennung von Privatschulen biete keine Handhabe, Träger mit solchem Gedankengut auszunehmen. Seine Parteikollegin Speth verwies ihn jedoch auf mehrere Fälle, in denen kirchenunabhängige freie Schulen erst nach mehreren Prozessen oder bislang überhaupt nicht zugelassen wurden. (Frankfurter Rundschau, 4.10.91)
Die Psychologin Ursula Neumann, als ausgebildete Theologin mit den Praktiken der Amtskirche bestens vertraut, wies in einem Leserbrief auf die Tatsache hin, daß die römisch-katholische Kirche bis in die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts hinein genau das gleiche Frauenbild wie die Traditionalisten vertrat und sich davon bis heute nicht distanziert hat. So reagierten die deutschen Bischöfe in den 50er Jahren auf die geplante Familienrechtsreform mit einem "ernste(n) Wort der Belehrung" gegen die "überholten individualistischen oder liberalistischen Anschauungen" des Gesetzentwurfs. Die "natürliche Ordnung" verlange auch "in einer Gemeinschaft von nur zwei Personen eine Autorität". Wer das war, blieb außer Zweifel: "Wer grundsätzlich die Verantwortung des Mannes und Vaters als Haupt der Ehefrau und Familie leugnet, stellt sich in Gegensatz zum Evangelium und zur Lehre der Kirche." (Frankfurter Rundschau, 14.11.91; Hirtenbrief der deutschen Erzbischöfe und Bischöfe vom 30.1.53)
Anm. MIZ-Red.: Die von Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft Pius X. ist eine Abspaltung der römisch-katholischen Kirche, die die Neuerungen des II. Vatikanischen Konzils strikt als "modernistisch" ablehnt und dem Vatikan vorwirft, er sei von Freimaurern unterwandert. Lefebvre-Anhänger forderten u.a. für das "Verbrechen der Apostasie" (=Abfall vom Glauben) die Todesstrafe.
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Gleichzeitig teilte das Amt mit, daß 1990 genau 16.537 Personen (+ 11,1 % gegenüber 1989) aus der katholischen und 16.054 (+ 1,0 %) aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind. (Badisches Tagblatt, 24.10.91; Eigenmeldung)
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Auch in ländlichen Regionen sowie in anderen Bundesländern ergab sich eine ähnliche Tendenz: Stadt und Landkreis Fulda melden auf evangelischer Seite einen Anstieg von 92 auf 121, bei den Katholiken sogar von 167 auf 254 Austritten (Fuldaer Zeitung, 15.1.92). Im benachbarten Amtsgerichtsbezirk Schlüchtern wurde - diesmal schnell und anstandslos (vgl. MIZ 2/91, S.8ff.) - eine Zunahme von 84 auf 112 mitgeteilt.
Laut der kirchlichen Wochenzeitung Rheinischer Merkur ist die Austrittswelle nur vordergründig auf steuerliche Erwägungen zurückzuführen: "In aller Regel geht einem amtlich bekundeten Auszug ein langer Entfremdungsprozeß voraus." Hinzu komme, "daß das Erscheinungsbild unserer Kirchen den massenhaften Rückzug offenbar erleichtert". Entscheidend sei aber neben dem "generellen Autoritätsverlust von Institutionen", daß der Mensch heute jenseitige, metaphysische Theorien für unerheblich halte: "Logisch (sic!), wenn er dann die Kirche verläßt." Die Kirche stehe vor dem Problem, sich "wieder nötig zu machen." (Rheinischer Merkur, 8.11.91)
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Anm. MIZ-Red.: Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.11.1984 - BVerwG 7 C 66.82 - (insoweit bestätigt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8.4.1987) "enthält Art.7 Abs.4 GG keine Bestandsgarantie für die einzelne private Ersatzschule; diese hat einen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf staatliche Finanzhilfe nur nach Maßgabe dessen, was zur Erhaltung des privaten Ersatzschulwesens als Institution nötig ist. Aus der Sicht des Art.7 Abs.4 GG braucht der Staat nicht sämtliche Kosten der Privatschule zu übernehmen. Dem Schulträger ist vielmehr zuzumuten, daß er selbst ein gewisses Maß an finanzieller Eigenleistung erbringt und einen geringen Fehlbetrag selbst trägt. Das Unternehmerrisiko muß dem Träger der Privatschule nicht in vollem Umfang abgenommen werden." Demnach ist "eine Regelförderung von 80 v.H. ... des laufenden notwendigen Schulaufwands ... nicht zu beanstanden" (zit. nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 7 C 13.84 - vom 11.4.1986)
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Kritische Kommentatoren erinnerten den Kardinal jedoch an die nicht gerade fremdenfreundliche Rolle der Kirche bei Kreuzzügen und der Eroberung Amerikas. Außerdem sei die Einwanderung aus der Dritten Welt die Folge der dortigen Verarmung, deren Ursache nicht zuletzt im rasanten Bevölkerungswachstum liege, für das die Kirche mitverantwortlich sei. Schließlich wurde Meisner nahegelegt, einen Beitrag zur Toleranz gegenüber Fremden zu leisten, indem er selbst mehr Toleranz gegenüber weltanschaulich Andersdenkenden praktiziere. (Frankfurter Rundschau, 19. u. 27.11.91)
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Eine Frankfurter Kirchengemeinde wollte eine Frau beerben, weil sie für deren Beerdigung gesorgt hatte. Als eine Verwandte das offenbar unter kirchlicher Beeinflussung zustandegekommene Testament anfocht, gab ihr das Oberlandesgericht Frankfurt letztinstanzlich mit der Begründung recht, die gesetzliche Erbfolge werde nicht durch ein Testament außer Kraft gesetzt, wenn als Erbe eine Person eingesetzt wird, die die Erblasserin "im Alter pflegt und ihre Beerdigung übernimmt". (TAZ, 28.11.91)
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Das zuständige Erzbistum Köln verweigerte auf Beschwerden von empörten Gläubigen über eine derartige Vergöttlichung kirchlicher Vorgesetzter jegliche Antwort. (Süddeutsche Zeitung, 30.11.91)
Anm. MIZ-Red.: Der ganzen Ausdrucksweise nach scheint es sich um eine Schrift des Opus Dei zu handeln, was den Fall aber nicht harmloser macht. Derartige Unterwerfungsregeln kommen auch der Amtskirche sehr gelegen.
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Noch deutlicher wurde der Augsburger Bischof Stimpfle. Während einer Demonstration, zu der er selbst aufgerufen hatte, der aber nur 1500 Menschen (zumeist Kroaten und Mitglieder der ultrakonservativen Paneuropa-Union) folgten, forderte er unverhüllt ein militärisches Eingreifen der Westmächte zugunsten Kroatiens. Der katholische Präsident der kroatischen Paneuropa-Union, Mislaw Jezic, nannte auch den tieferen Grund: Dies sei "nicht nur ein Kampf für Kroatien, sondern auch ein Kampf für das Fundament des künftigen Europas" (Zitat AZ; Anm. MIZ-Red.: Der Begriff "Fundament des künftigen Europas" meint in der vatikanischen Sprachregelung die Rekatholisierung des Kontinents.)
Selbst christliche Gruppen distanzierten sich ungewöhnlich deutlich von der militaristischen Haltung des Bischofs, die dem Prinzip der Friedens- und Nächstenliebe widerspreche. Ein christlicher Leserbriefschreiber erinnerte an Kreuzzüge und Inquisition, "und nun ruft wieder ein Kirchenfürst zu einem Kreuzzug auf". In bezug auf die unverbesserliche Kirche hatte er gleich noch ein passendes Bibelzitat (Offenbarung 18,4 u. 5) parat: "Geht aus ihr hinaus, mein Volk, wenn ihr nicht mit ihr teilhaben wollt an ihren Sünden und wenn ihr nicht einen Teil ihrer Plagen empfangen wollt. Denn ihre Sünden haben sich aufgehäuft bis zum Himmel..."
Der örtliche Bund für Geistesfreiheit warf Stimpfle vor, er wolle den Nationalitätenkonflikt endgültig zum Religionskrieg ausweiten. "Wären die Serben katholisch, hätte der Bischof gewiß nicht zu einer Kundgebung aufgerufen". Ferner erinnerte der bfg an die tiefe Verstrickung der katholischen Kirche in den Massenmord von Jasenovace, wo 1941 faschistische Ustascha-Verbände unter Anführung katholischer Geistlicher Hunderttausende von nichtkatholischen Serben massakriert hatten. (Süddeutsche Zeitung, 27.11.91; Augsburger Allgemeine, 11. u. 21.12.91; Presseerklärung des bfg Augsburg v. 21.12.91)
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Anm. MIZ-Red.: Unseres Wissens ist es ein absolutes Novum, daß die Kirche selbst die weltanschauliche Neutralität staatlicher Behörden anmahnt. In der Konsequenz heißt dies, daß städtische Räume - außer wenn sie zur Vermietung bestimmt sind - auch für kirchliche Veranstaltungen nicht mehr überlassen werden. Außerdem dürfen dann städtische Amtsträger nur noch als Privatpersonen an klerikalen Ereignissen teilnehmen. - Solchen erzbischöflichen Wünschen können wir uns nur anschließen.
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Auch die Pressestelle des katholischen Bistums Berlin gab auf sich häufende Anfragen hin zu, daß kirchliche Mitarbeiter, Priester wie Laien, für die Stasi gearbeitet hatten. Im September hatten die ostdeutschen Bischöfe "alle Belasteten" im kirchlichen Dienst aufgefordert, ihre Beziehungen zum MfS zu offenbaren. Bisher hätten "einige Personen ihre Kontakte eingestanden". Vorsorglich nahm die Pressestelle ihre höheren Repräsentanten in Schutz: Um ihren "Sendungsauftrag" zu erfüllen, habe die katholische Kirche nicht darauf verzichten können, Kontakte mit verschiedenen Ministerien zu unterhalten. So hätten sogar die Bischöfe einzelne Geistliche beauftragt, Kontakte mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu unterhalten. (KNA, 13. u. 18.12.91)
Vor noch gravierenderen Problemen steht die evangelische Kirche. Angesichts der weitreichenden Stasi-Verstrickung von Pfarrern ist ein interner Streit ausgebrochen, ob eine "Selbstreinigung" wünschenswert und überhaupt durchführbar sei. Der Präses der EKD, Jürgen Schmude, meinte, eine "Kirche im Kampf" wäre ein Fehlgriff gewesen, während der Mecklenburger Bischof Berger entgegenhielt: "Kirchenpolitisch hat er recht. Aber die Kirche darf sich nicht nur kirchenpolitisch verhalten, sondern muß auch klar - entweder oder - Stellung beziehen, sonst ist sie als Kirche zu nicht mehr viel brauchbar."
Auf der Synode der Kirchenprovinz Sachsen offenbarten sich mehrere Synodale als Stasi-Mitarbeiter, warnten aber vor einer allgemeinen Überprüfung, weil das zu schlimmen Folgen führe. In Sachsen-Anhalt wurde sogar ein Oberkirchenrat und Dezernent der Landeskirche als Stasi-Agent enttarnt.
Auch der brandenburgische Kirchenfunktionär und Ministerpräsident Stolpe - er ist nach wie vor Kirchenbeamter im Wartestand (vgl. Frankfurter Rundschau, 2.10.91) - mußte sich innerkirchlich den Vorwurf gefallen lassen, staatskritische Kirchengruppen behindert zu haben und in den internen Stasi-Berichten durchweg gelobt worden zu sein. Überdies wurde bekannt, daß er die seinerzeitige Ausweisung des kritischen ARD-Korrespondenten Lothar Loewe selbst vorgeschlagen hatte und noch im Oktober 1989 die Sammlung von Augenzeugenberichten über Polizeiübergriffe unterbinden wollte. (TAZ, 2.11.91, 3., 6. u. 20.1.92; Frankfurter Rundschau, 18.9.91)
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Anm. MIZ-Red.: So positiv diese Grundsatzentscheidung ist, so bleibt doch ein bitterer Nachgeschmack. In der Vergangenheit waren nämlich mehrfach Kirchenkritiker wegen angeblicher "Religionsbeschimpfung" belangt worden, weil sie aus Druckwerken zitiert hatten, die im Original nicht beanstandet worden waren. Noch 1988 war eine einschlägige Verfassungsbeschwerde abgewiesen worden - zu Unrecht, wie das Gericht jetzt indirekt einräumt. (vgl. MIZ 2/89, S.24 sowie vorangehende Berichterstattung)
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Auch im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) gab Intendant Udo Reiter, Mitglied der bayerischen CSU, die Parole aus, die Kirche solle überall und nicht nur in Nischenprogrammen vertreten sein. Dennoch sieht der katholische Sendebeauftragte, Pfarrer Prause, seine Kirche schlecht plaziert.
Beiläufig sprach sich der Geistliche auch gegen eine Fortführung des kirchenkritischen Jugendsenders DT 64 aus, womit er zu verstehen gab, wo für die Kirche die Grenzen des Minderheitenschutzes erreicht sind. (KNA, 21.12.91)
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Binders Abtritt kommt nicht überraschend; schon Mitte letzten Jahres schied Militärgeneraldekan Gramm aus, weil er trotz Rückendeckung durch Verteidigungsminister Stoltenberg seine militärnahe Seelsorgekonzeption nicht mehr durchsetzen konnte. (Augsburger Allgemeine, 6.7.91; KNA, 16.2.91)
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Die politischen Chancen für eine Verfassungsänderung in diesem Sinne bezeichnete Ullmann allerdings als "eher schlecht". (Berliner Zeitung, 10.1.92)
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Anm. MIZ-Redaktion: Diese Feststellungen sind keineswegs neu. Seit Jahren weisen katholische Kommunikationswissenschaftler und Verlagsexperten auf das Bildungs- und Leserdefizit gerade der Katholiken hin (vgl. Herder-Korrespondenz 10/74). Offen blieb aber stets, ob es nicht gerade die gesteigerte Lese- und Bildungsbereitschaft ist, die zu einem distanzierteren Verhältnis zu Christentum und Kirche führt. Die Aussage des Weihbischofs Kampe stimmt daher nur halb: "Es wird in Zukunft schwierig sein, ohne Buch Christ zu sein." Mit Buch ist es offenbar noch schwieriger.
Frankreich
Großbritannien
GUS
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Von entscheidender Bedeutung im türkisch-iranischen Konkurrenzkampf ist die Frage, ob sich die ehemals sowjetischen Kolonialstaaten für die Einführung des lateinischen oder des arabischen Alphabets entscheiden. Die eher westlich orientierten sunnitischen Türken haben dabei den Vorteil, daß ihre Konfession in fast allen neuen Republiken vorherrscht; nur in Aserbeidschan dominieren wie im Iran die Schiiten. (Süddeutsche Zeitung, 28.12.91)
Italien
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Die Kirche, die bei anderen jede Form von Freitod und Sterbehilfe vehement bekämpft, schwieg sich zu dem spektakulären Fall bisher aus, obwohl es sich um ein besonders gravierendes Beispiel von aktiver Sterbehilfe bzw. (aus Sicht des Priesters) um eine Selbsttötung mit unbestimmtem Sterbedatum handelt. (Süddeutsche Zeitung, 15.11.91; MIZ-Eigenmeldung)
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In seinem Bestseller-Buch Ein Exorzist erzählt verriet er die Zutaten zu seinem überaus profitablen Erfolgsrezept: Extrafeines Olivenöl, eine Flasche geweihten Wassers, jede Menge exorziertes Salz nebst obligatem Kruzifix hielten den Teufel garantiert fern. Der Tageszeitung Repubblica versicherte er, daß der uralte Spruch "Im Namen Christi, Satan fahre aus" immer noch eine wirksame Formel darstelle. Als seinen größten Mentor pries er den Pontifex höchstpersönlich: "Karol Wojtyla ist ein großer Papst. Er hat bestätigt, daß Satan existiert, und ich weiß, daß er persönlich sich mindestens zwei Exorzismen unterzogen hat."
Die solchermaßen beeindruckte Bischofskonferenz reagierte denn auch prompt. Sie will laut KNA eine Pastoralkommission zur Ausbildung kirchlicher Exorzisten sowie ein eigenes "Büro für Teufelsaustreibungen" einrichten.
Daneben wurde bekannt, daß rund 12 Millionen Italiener für okkulte Praktiken wie Magie, Wahrsagerei, Kartenlesen oder den Spiritismus anfällig sind. Zu ihnen zählen auch Fiat-Chef Agnelli oder der klerikal-konservative Ministerpräsident Andreotti. (Frankfurter Rundschau, 19.11.91; Süddeutsche Zeitung, 19.11.91; Sonntags-Blick Zürich, 29.12.91)
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Ähnlich wie in Spanien (vgl. Meldung 1580) kann in Italien jeder Steuerzahler entscheiden, ob ein Anteil von 0,8 % der Steuerschuld der Kirche oder sozialen Einrichtungen zugutekommen soll. Bei den sich nicht Festlegenden wird die Zwangsabgabe im Verhältnis der sich für eine Seite entscheidenden Steuerzahler aufgeteilt.
Jugoslawien
Österreich
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Zwischen der Volkszählung 1981 und Ende 1989 ist der Anteil der Katholiken von 84,34 auf 82,93 % gesunken. (MIZ-Eigenmeldung auf der Basis der Angaben im Österreichischen Statistischen Handbuch 1990 und der KNA-Meldung)
Polen
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Prompt forderten viele Priester - entgegen der Wahlordnung - in den Gottesdiensten die Gläubigen auf, für christliche Kandidaten zu stimmen. In Lodz und Bydgoszcz (Bromberg) gingen Wahlbeschwerden ein, weil den Kirchenbesuchern beim Verlassen sogar Zettel mit Wahlanweisungen übergeben wurden. (Frankfurter Rundschau, 23. u. 28.10.91)
Schweiz
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Haas hatte gezielt Opus-Dei-Anhänger in wichtige Positionen gebracht; seinen Stellvertreter setzte er schon nach drei Tagen an die Luft, den Leiter des diözesanen Priesterseminars kurz darauf. Da er auch auf unterer Ebene zahlreiche nicht linientreue Kleriker kaltstellte, nahmen mehrere Pfarrer sogar ihren Abschied.
Unmittelbar nach der päpstlichen Bestätigung entzog er prompt einem weiteren Kritiker, dem Sekretär des Züricher Generalvikariats, die Firmerlaubnis. Da das Kirchenvolk aber die neu beauftragten Geistlichen ablehnte und der geschaßte Sekretär ohne Erlaubnis zu firmen drohte, lenkte Haas erstmals ein und erteilte die Erlaubnis für ein Jahr.
Nicht geändert hat sich allerdings die Ablehnung durch das Kirchenvolk: Die Katholische Kirchengemeinde Luzern betonte in einem Schreiben an die Bischofskonferenz, daß sich die Zahl der Kirchenaustritte in der Stadt seit der Wahl von Haas auf jährlich 240 verdoppelt habe. (Süddeutsche Zeitung, 6.3., 6.6., 29.11., 17. u. 23.12.91; Blick Zürich, 11.1.92)
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Im Berner Großen Rat argumentierte ein Antragsteller der Schweizer Demokraten, juristische Personen könnten im Gegensatz zu Einzelpersonen nicht aus der Kirche austreten, da nur natürliche Personen einer Kirche auch wirklich angehören könnten. Überdies hätten juristische Personen ohnehin keinen Nutzen von den Kirchen. Dennoch wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Im Züricher Kantonsrat wurde ein Vorstoß der rechtsstehenden Auto-Partei auf Abschaffung dieser Unternehmens-Kirchensteuer abgeblockt. Dabei wurde bekannt, daß die Römisch-Katholische, die Evangelisch-Reformierte und die Christkatholische (=Altkatholische) Kirche 1990 im Kanton Zürich 37,3 Millionen Franken vom Staat und über 70 Millionen aus dieser Unternehmenskirchensteuer erhalten haben. (Neue Züricher Zeitung, 22.1.91; Tacho, 12/91)
Anm. MIZ-Red.: Auch die Schweizer Freidenker bemühen sich seit Jahren, dieses völlig unlogische Kirchenprivileg zu Fall zu bringen.
Spanien
Tschechoslowakei
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In der Slowakei erklärten sich nur gut 511.000 der 5.268.935 Einwohner als konfessionslos (9,7 %), zu denen jedoch der größte Teil jener 921.000 Personen hinzuzurechnen ist, die keine Angaben machten (17,5 %). Hier dominierten eindeutig die Katholiken mit 3.179.000 Mitgliedern (60,3 %). Unter den kleineren Kirchen hatten die evangelisch-lutherische (326.000), evangelisch-reformierte (85.000), griechisch-katholische (180.000) und griechisch-orthodoxe (34.000) die meisten Anhänger.
Insgesamt büßten die Katholiken ihre Vorrangstellung mit einem Anteil von 47,6 % ein. Beobachter wiesen darauf hin, daß in der Tschechei schon vor 1945 rund 90 Prozent der Sudetendeutschen, aber nur drei Viertel der Tschechen katholisch waren. (Sudeten-Zeitung, 1.11.91)
UdSSR
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Auch der Leiter des Außenamtes im Moskauer Patriarchat, der Metropolit Kyrill von Smolensk und Kaliningrad, gestand ein, daß es in der Kirche viele gegeben habe, die mit dem KGB zusammengearbeitet hätten. Nach Edelschtejns Ansicht ist gerade dieses Außenamt "vollständig, vom Leiter bis zum Türsteher" vom Geheimdienst besetzt. (Frankfurter Rundschau, 17.9.91)
Vatikan
Nordamerika
Vereinigte Staaten
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Vom Senat wurde der den Republikanern angehörende Richter nur mit 52 zu 48 Stimmen bestätigt, nachdem ihm mehrere Frauen Fälle sexueller Belästigung vorwarfen. (Frankfurter Rundschau, 10.10.91; KNA, 17.10.91)
Lateinamerika
Brasilien
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"Die katholische Kirche hat viele idealistische, unruhige Geister verloren, die wesentlich dazu beitrugen, daß sie zur Opposition gegen die Militärdiktatur wurde. Ohne die Generäle läßt sich etwa der Erfolg der politisierten linken "Basisgemeinden" nicht begreifen. Die Politik wurde inzwischen wieder Sache der Parteien und Gewerkschaften. Die Kirche schrumpfte zur Gemeinschaft der Gläubigen. Durch die erzwungene Rückbesinnung auf die zentrale Mission der Kirche wird nun überdeutlich, wie klein der Kreis der praktizierenden Katholiken geworden ist." Die Befreiungstheologie existiere faktisch nur noch innerhalb kleiner Kreise engagierter kirchlicher Außenseiter.
Die Ausgrenzung fortschrittlicher Priester führte jedoch zur Verschärfung des Priestermangels; 1988 gab es mit 13.892 Klerikern praktisch genausoviel wie 1970, obwohl die Gesamtbevölkerung um 50 Millionen zunahm (die der Katholiken allerdings in geringerem Maße). Auch das Ansehen des Klerus ist gesunken: Umfragen zufolge glaubt nur ein Prozent der Bevölkerung, daß der Zölibat eingehalten wird.
Gegenüber dem ersten Papstbesuch 1980 ging die Zuschauerzahl bei der jetzigen Tournee von 50 auf 6 Millionen zurück. (Frankfurter Allgemeine, 12. u. 21.10.91; vgl. auch MIZ 4/91, Meldung 1529)
Kolumbien
Mexiko
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Angesichts ihrer unrühmlichen Rolle in der Kolonialzeit war die Kirche in der nach der mexikanischen Revolution ausgearbeiteten Verfassung von 1917 nicht rechtlich anerkannt. Obwohl diese Konstitution immer noch gilt, hatte sich die Kirche de facto längst eine wichtige gesellschaftliche Rolle erobert, zumal sie in der Bevölkerung wegen ihrer Einbeziehung volkstümlich-indianischer Riten immer noch einen (allerdings schwindenden) Rückhalt hat.
Als Hauptgrund für die Annäherung von Staat und Katholiken wird das Vordringen der von den USA aus operierenden evangelikalen Sekten betrachtet. Viele Mexikaner sehen darin die Gefahr der Amerikanisierung, während die katholische Kirche lateinamerikanische Vorstellungen tradiert. (Frankfurter Allgemeine, 31.12.91; Süddeutsche Zeitung, 20.12.91)
Asien
Israel
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Anm. MIZ-Red.: Daß es auch in Lourdes, Medjugorje, Altötting oder Vatikanstadt zu solchen Syndromen kommen kann und daß diese in weniger auffälliger Form als weitverbreitete Massenpsychose auch anderswo grassieren könnten, ist sicher nicht ganz abwegig ...
Südkorea
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Damit sehen sich Beobachter bestätigt, die die religiöse Propaganda der Mun-Sekte (wie auch bei Scientology) lediglich als Mittel zum Zweck eines möglichst raschen Vermögens- und Machtzuwachses vermutet hatten.
1992 - Meldungen 1590-1627
1992 - Meldungen 1590-1627 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Offen blieb bei der Begründung allerdings, ob die Kirche überhaupt ein Recht hat, das "sittliche Verhalten" oder die Glaubenstreue ihrer Mieter zu überprüfen. (Augsburger Allgemeine, 14.11.91)
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Während die Kommune und der Freistaat mindestens je 40 % der Personalkosten und die Eltern über die Beiträge die Sachkosten abdecken, erklären sich öffentliche Träger in zunehmendem Maße bereit, zusätzlich einen Teil des Restbetrags zu übernehmen. Häufig werden darüber hinaus die Kindergartenbeiträge erhöht.
Ein typisches Beispiel wurde jetzt in Augsburg-Haunstetten bekannt: Dort stockte der evangelische Träger die Gebühren zum 1.1.92 drastisch auf, rechnete aber gleichzeitig vor, daß die Kirche vom Gesamtetat von 260.400 DM gerade noch 21.650 DM (= 8,3 %) selbst beisteuert. 93.600 DM kommen von der Stadt, etwa die gleiche Summe vom Freistaat Bayern. (Eigenmeldung)
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Der örtliche Bund für Geistesfreiheit sah sich in einer Stellungnahme durch solche Bemühungen in seiner Auffassung bestätigt, daß es sich bei den Kirchen zu einem wesentlichen Teil um Vermögensverwaltungsgesellschaften und Wirtschaftsimperien handelt. Er bezeichnete es aber als Skandal, daß der Ökonomie-Lehrstuhl einer staatlichen Fachhochschule mit öffentlichen Steuergeldern Werbekonzepte für die Kirche erstellt. Prof. Gindert, gleichzeitig als Diözesanratsvorsitzender der ranghöchste Laie des Bistums, mißbrauche seine berufliche Stellung zur Förderung seiner Verbandsinteressen. Überdies würden die beteiligten Studenten ohne Rücksicht auf ihre weltanschauliche Überzeugung für Kircheninteressen eingespannt. Deshalb kündigte der bfg Augsburg Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kultusministerium an. (Augsburger Allgemeine, 18.1. u. 6.2.92; Rundschreiben 4/92 des bfg Augsburg)
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Bundestagspräsidentin Süßmuth forderte die Kirche auf, ihre Auffassung vom Zeugungsakt zu überdenken. Andernfalls trage sie eine Mitschuld am "unkontrollierten Kinderreichtum und der Verelendung in vielen Staaten dieser Erde." Zu Recht sähen viele Menschen einen Widerspruch, wenn der Papst natürliche Verhütung propagiere, künstliche aber ablehne, da beide dem gleichen Ziel dienten.
Außerdem solle die Kirche ihre "überholte scholastisch-naturrechtliche Auffassung vom Zeugungsakt" aufgeben und den Erkenntnissen der modernen Medizin Rechnung tragen, wonach die Hälfte aller befruchteten Eizellen auf natürliche Weise vor der Einnistung in der Gebärmutter absterbe. Die Entstehung menschlichen Lebens geschehe offensichtlich anders, als es die traditionelle scholastische Auffassung verstanden habe. Es wäre, so Süßmuth, sehr bedauerlich, wenn sich die Kirche "wie zu Galileis Zeiten" weigerte, naturwissenschaftliche Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. (Frankfurter Rundschau, 20.1.92)
Auch der katholische Bensberger Kreis warf der Kirche in einem Memorandum "Kirche - Macht - Sexualität" vor, die Sexualität zu mißbrauchen, weil Gläubige mit schlechtem Gewissen besser zu regieren seien. Die kirchliche Sexualmoral stigmatisiere alle Formen menschlicher Sexualität außerhalb der monogamen Ehe. Menschliche Sexualität könne nicht in erster Linie durch den Fortpflanzungszweck bestimmt werden.
Der "Pflichtzölibat" sei "ein zentrales Steuerungsinstrument kirchlicher Machtverteilung und -ausübung mit kaum überschaubaren Vernetzungen von Herrschaft und entsprechenden Unterdrückungen dar". Oft würden Priester durch den Zwang zur Ehelosigkeit deformiert. (KNA, 5.3.92)
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Die Katholische Sozialethische Arbeitsstelle in Hamm widerlegte derlei klerikale Unterstellungen auf der ganzen Linie. Alkohol sei gerade für Geistliche besonders oft ein Problem. Acht bis zehn Prozent dieser Berufsgruppe seien alkoholkrank - doppelt so viel wie beim Durchschnitt der Berufstätigen. Nach einer wissenschaftlichen Untersuchung ist etwa jeder zehnte Patient in Suchtkliniken ein Theologe. Als Hauptursachen werden Glaubenszweifel, ein allgemeiner Autoritätsverlust der Pfarrer und (bei katholischen Priestern) der Zölibat genannt. (Südwestpresse, 5.3.90)
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Die Besuchquote beim Sonntagsgottesdienst - für Katholiken eigentlich eine absolute Pflicht - nahm auf nur mehr ganze 21,9 % ab (- 0,6 %). Die Gesamtzahl der Katholiken liegt bereinigt bei 26,746 Millionen, davon leben etwa 825.000 in Ostberlin und den neuen Bundesländern. (Aus den Meldungen der einzelnen Diözesen ergibt sich ein Gesamtstand von 28,251 Millionen Mitgliedern, der aber durch Doppelmeldungen bei mehreren Wohnsitzen überhöht ist. Das Statistik-Referat der katholischen Bischofskonferenz bezeichnet diesen Summe selbst als "nicht zutreffend".) Da die Gesamtbevölkerungszahl am 31.12.1990 genau 79.753.227 ausmachte, lag der katholische Anteil mit 33,5 % sogar noch unter den bisherigen Schätzungen.
(Eigenmeldung laut Mitteilung des Statistik-Referats der Deutschen Katholischen Bischofskonferenz sowie des Bundesamts für Statistik; KNA, 20.2.92; Frankfurter Rundschau, 20.2.92)
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Hintergrund dieses vorsichtigen Abrückens von den Kirchen (nicht aber von den Grundwerten des Christentums) ist der Umstand, daß nach der Integration der Ost-CDU nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch unter den CDU-Mitgliedern ein Drittel konfessionslos ist. (Augsburger Allgemeine, 22.2.92)
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Lüder meinte, die Kirchensteuer dürfe "nicht unter dem Deckmantel vermeintlicher Religiosität zum Tabu gemacht werden". Das "einzigartige deutsche Kirchensteuersystem" müsse allein schon wegen der Rechtsangleichung in Europa fallen. "Es kann doch nicht sein, daß Arbeitnehmer, die künftig zwischen den Ländern pendeln können, bei uns Kirchensteuer zahlen müssen und in einem anderen EG-Land nicht." Edith Niehuis verwies auf kirchliche Regeln, die gegen allgemeine Grundrechte verstoßen. "Das kann ja jede Kirche machen, wie sie will. Aber der Staat kann nicht Dienstleistungen für Religionsgemeinschaften erbringen, die gegen Grundgesetze verstoßen." Eine Verfassungsklage habe sie bisher lediglich aus Zeitgründen nicht angestrengt. Hennig meinte, die Kirche entfalte dort "stärkere Kraft", wo sie nicht "staatlicherseits mit automatischen Einkünften versehen wird". (Augsburger Allgemeine, 24. u. 25.2.92; Spiegel, 2.3.92)
Ganz anders lautete die Argumentation des CDU-Mannes aus Baden-Württemberg: In der irrigen Meinung, die Kirchensteuer sei für soziale Aufgaben da, wollte er diese Abgabe der Kirchenmitglieder durch eine "Sozialsteuer" für alle ersetzen - erntete aber bei den Kirchen prompt heftige Schelte. (Südwestpresse, 10.3.92)
Auch Sprecher vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) wandten sich gegen dieses Ansinnen, weil Konfessionslose dann eine Zusatzsteuer entrichten müßten. (KNA, 27.2.92) Faktisch handle es sich bei der Kirchensteuer um einen vom Staat eingezogenen Mitgliedsbeitrag, den die Kirchen deshalb nicht selbst einziehen wollten, weil die auf Dauer immense Größenordnung bei einer Abbuchung vom Konto viel stärker auffiele als beim Einbehalt durch den Arbeitgeber. (Süddeutsche Zeitung, 14.3.92)
Die eigentliche Überraschung war indes das Echo aus der Bevölkerung: Bei einer Blitzumfrage während der RTL-plus-Sendung Der heiße Stuhl zum Thema "Stoppt die Macht der Kirche, sie ist nur auf unser Geld aus" mit IBKA-Gründungsmitglied Frank Schütte stimmten am 31.3.92 immerhin 84,4 % der ca. 49.000 Umfrageteilnehmer dieser These zu. Bei einer ähnlichen Umfrage des bayerischen Regionalfernsehens am 21.4.92 plädierten nur 15 % der Teilnehmer für die Beibehaltung der Kirchensteuer; 85 % sprachen sich für ihre Abschaffung aus.
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Zwar meinten mehrere Redner, sein Schicksal berühre ein unrühmliches Kapitel der Verstrickung von Staat und Kirche in der Nazi-Zeit, doch wagte keiner, die Fakten offen darzulegen: Da der deutschstämmige Bischof Bursche eine eigenständige polnische evangelische Kirche anstrebte, war er nicht nur den polnischen Katholiken suspekt (die ihn einer versteckten Unterstützung der Deutschen bezichtigten), sondern auch den deutschen Protestanten, die ihn als "Verräter am Deutschtum" brandmarkten und dies z.T. sogar noch heute tun.
Nach dem Überfall Polens wurde Bursche am 3.10.1939 von der Gestapo verhaftet und in das KZ Sachsenhausen eingeliefert. Trotz zahlreicher Proteste, vor allem von polnischen und skandinavischen Glaubensbrüdern schwieg das Außenamt der Deutschen Evangelischen Kirche unter Bischof Theodor Heckel und überließ ihn der Gestapo. Heckel setzte sogar wider besseres Wissen - in Absprache mit dem Reichsführer-SS und anderen Nazi-Reichsdienststellen - Falschinformationen über Bursche in die Welt, so z.B., der Polen-Bischof sei ins Baltikum geflüchtet.
In Wirklichkeit fürchtete die deutsche Kirche, ein unabhängiger evangelischer Bischof in Polen könne Pläne zur Neuverteilung kirchlicher Provinzen in Polen stören und ein Hort des Widerstands gegen NS-Staat und deutsche Kirche werden. (Frankfurter Rundschau, 21.2.92)
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Schon zuvor hatte der katholische Entertainer Thomas Gottschalk während einer RTL-Talkshow vor 4,3 Millionen Zuschauern erklärt, wenn Drewermann ausgegrenzt werde, "dann trete auch ich aus der Kirche aus". Der Schauspieler und Regisseur Helmut Dietl ("Schtonk") machte in diesem Zusammenhang keinen Hehl aus seiner antiklerikalen Einstellung: Er erklärte öffentlich, am liebsten würde er nochmals in die Kirche eintreten, um sofort demonstrativ wieder austreten zu können. (Abendzeitung München, 7.2.92)
In einem Interview mit der Berliner Morgenpost sprach sich der Theologe inzwischen auch für eine Abschaffung der Kirchensteuer aus. Die katholische Kirche würde vom Wegfall ihrer Finanzgrundlage zu einer Reform gezwungen, zu der sie aus eigener Kraft nicht mehr fähig sei. Die finanzielle Sicherheit habe sie faul gemacht. Der "real existierende Katholizismus" könne nur noch auf zwei Ebenen getroffen werden: "Macht und Geld".
Bischof Lehmann reagierte darauf ungewöhnlich verärgert: "So kann eigentlich nur jemand reden, der von außen in alles hineinredet, aber in Wirklichkeit nicht weiß, wie es wirklich von innen her zugeht." Ferner behauptete er, bei der Kirchensteuer gehe es auch "um sehr viele Dienste, die wir für viele Menschen, auch Nichtkatholiken, in diesem Land übernommen haben." (Berliner Morgenpost, 18.4.92; Süddeutsche Zeitung, 21.4.92)
Anm. MIZ-Red.: Von den jährlich knapp 14 Milliarden DM Kirchensteuereinnahmen wird etwa eine Mrd. für öffentliche soziale Aufgaben verwendet; eine etwa gleich hohe Summe zahlt aber der Staat allein schon für die Priester- und Theologenausbildung an den Theologischen Fakultäten der Universitäten und kirchlichen Fachhochschulen.
Frankreich
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Der Bericht bestätigt, daß der 1947 wegen seiner Mitwirkung an Judenmorden der Nazis zum Tode verurteilte Touvier von hochrangigen Klerikern geschützt wurde. Er lebte jahrelang in Klöstern, ehe er 1971 begnadigt wurde. Nach einer weiteren Anklage 1973 wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" tauchte er erneut unter, ehe er 1989 in einem Traditionalistenkloster bei Nizza gestellt und verhaftet wurde. (KNA, 8.1.92)
Kurz danach sorgte ein weiteres Dossier für Unruhe, das der unlängst verstorbene Jesuitenpater Lubac bereits 1944 verfaßt hatte und das jetzt in der Zeitschrift Revue des deux mondes publiziert wurde. Darin warf er den Bischöfen vor, in ihrer großen Mehrheit die Augen vor den Verbrechen von Besatzern und Kollaborateuren verschlossen und diese teilweise sogar unterstützt zu haben. An den Händen einiger Bischöfe klebe auch das Blut von Menschen. Die Kirchenfürsten hätten sich mit ihrer Situation "zufrieden" gezeigt. (KNA, 10.2.92)
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In einer Umfrage des Instituts CSA (im Auftrag der Zeitung Le Parisien) zeigten sich drei Viertel der Franzosen empört über diese Gerichtsentscheidung, die nur noch vom Obersten Gerichtshof umgestoßen werden kann. Zwei Prozent erklärten sich "befriedigt", 16 äußerten sich "gleichgültig". 57 % sehen eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Ex-Gestapo-Chef von Lyon, Barbie, der 1987 zu lebenslanger Haft verurteilt worden war.
Beobachter werteten das Urteil als Freispruch für das Vichy-Regime, Kritiker machten auf die unterschiedliche Behandlung von Verbrechen der Nazis gegenüber gleichartigen der Vichy-Diktatur oder in Algerien aufmerksam. Auch die Einflußnahme des Klerus zugunsten hochrangiger Kollaborateure wurde als Grund für die harmlosere Bewertung vermutet. (Süddeutsche Zeitung, 16. u. 18.4.92)
Irland
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Noch 1983 hatte ein Referendum mit Zweidrittelmehrheit (bei allerdings nur 54 % Beteiligung) eine Festschreibung des Abtreibungsverbots in der Verfassung befürwortet; danach ist ein Abbruch nur bei Gefahr für das Leben der Schwangeren erlaubt. Auch die irische Umweltministerin Harney setzte sich für ein Abtreibungsrecht bei Vergewaltigung und Inzest ein.
Informationsschriften zum Thema Abtreibung und sogar Verhütungsmittel für Minderjährige sind offiziell nicht erlaubt; dennoch fahren jährlich 5000 Irinnen nach Großbritannien. (Frankfurter Rundschau; 14., 19. u. 28.2.92; KNA, 22.2.92; Augsburger Allgemeine, 27.2.92; Süddeutsche Zeitung, 3.3.92)
Inzwischen entschied sich die irische Regierung dafür, abtreibungswilligen Frauen - entgegen dem geltenden irischen, aber in Übereinstimmung mit dem EG-Recht - die Ausreise ins Ausland generell zu gestatten. Innerhalb der EG stieß der irische Außenminister mit einer Forderung nach Änderung der einschlägigen EG-Bestimmungen auf einhellige Ablehnung. Noch wesentlich deutlicher wurde das Straßburger Europa-Parlament, das die Dubliner Regierung zu einer Liberalisierung des Abtreibungsrechts aufforderte. (Süddeutsche Zeitung, 28.3. u. 7.4.92; KNA, 14.3.92)
Anders reagierten die Bischöfe. Sie wünschen sogar noch eine Verschärfung der Gesetze und eine Einschränkung der EG-weit verbindlichen Reisefreiheit für abtreibungswillige Frauen. (Süddeutsche Zeitung, 13.3.92)
Italien
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Am 6.8.1982 war das 1893 gegründete Bankinstitut in Konkurs gegangen und hatte seinen Gläubigern rund 1 Milliarde Dollar Schulden hinterlassen, nachdem es sich mit Hilfe der Vatikanbank auf zahlreiche komplizierte (und großenteils illegale) Kapitaltransfers ins Ausland eingelassen hatte. Die Vatikanbank unter Erzbischof Marcinkus, die zunächst kräftig verdient hatte, akzeptierte später eine Erstattung von 243 Millionen Dollar an diverse Gläubigerbanken. Ungeklärt blieb trotz einiger Indizien, wieweit über die Bank auch Drogengeld und Gewinne der Mafia gewaschen wurden, zumal Banco Ambrosiano-Chef Roberto Calvi kurz vor dem Zusammenbruch, am 18.6.1982, in London ermordet wurde.
Die höchsten Strafen erhielten die führenden Köpfe der Geheimloge P 2 , die neben der Vatikanbank Hauptdrahtzieher der Finanzmanipulationen war. Ihr einstiger Chef Licio Gelli erhielt 18 Jahre und sechs Monate, sein Stellvertreter Ortolani 19 Jahre, der frühere Chef des Verlagshauses Rizzoli, Bruno Tassan Din (der Calvi bei der Eroberung der Zeitung Corriere della Sera unterstützt hatte) bekam 14 Jahre. Giuseppe Ciarrapico, einst Pressechef der Ambrosiano-Bank und enger Freund des mehrmaligen Ministerpräsidenten Andreotti, sprach angesichts seiner fünfeinhalbjährigen Strafe von einem "stalinistischen" Urteil, weil er wegen seiner Beziehungen mit Freispruch gerechnet hatte. Am spektakulärsten fiel das Urteil gegen den Großindustriellen und Olivetti-Besitzer Carlo De Benedetti aus: Er soll für sechs Jahre und vier Monate ins Gefängnis, obwohl er an den Betrügereien nicht beteiligt war und lediglich 65 Tage lang als Vizepräsident der Bank fungierte. Sein Schweigen über dessen maroden Zustand ließ er sich jedoch für einen Zugewinn von 37 Millionen DM abkaufen.
Da alle Verurteilten sofort Berufung einlegten, rechnen Beobachter allerdings noch mit einem langwierigen Verfahren durch alle Instanzen, bei dem noch völlig offen ist, ob es wirklich zu Haftstrafen kommt. Während der zweijährigen Hauptverhandlung mußte nämlich keiner der Angeklagten einsitzen, und auch nach dem Urteilsspruch blieben sie auf freiem Fuß. (Süddeutsche Zeitung, 18.4.92)
Die spektakulären Strafen verdeckten allerdings, daß sämtliche kirchlichen Mittäter, allen voran der ehemalige Chef der Vatikanbank IOR und Erzbischof, Paul Marcinkus, gar nicht auf der Anklagebank Platz nehmen mußten, weil sie von allerhöchster vatikanischer Stelle gedeckt wurden, so daß eine Auslieferung trotz gültigen Haftbefehls unterblieb.
Außerdem wurde in der Berichterstattung das Ende des Banco Ambrosiano-Vorsitzenden Calvi als ungeklärt dargestellt. Tatsächlich stellte aber ein Gericht nach genauer Rekonstruktion des Tathergangs fest, daß Calvi sich gar nicht selbst getötet haben konnte, weswegen seine Lebensversicherung zur Zahlung an die Witwe verurteilt wurde. Journalisten des WDR stellten nach genauen Recherchen fest, daß die mutmaßlichen Mörder gedungene Profis waren, die in engem Kontakt zum Vatikan standen und dem einflußreichen Kurienkardinal Hnilica für eine Millionensumme Calvis Aktenkoffer mit wichtigen Dokumenten übergaben. (Vgl. die Dokumentation Im Namen des Papstes, ausgestrahlt im I. Programm (ARD) am 8.12.91 um 23.00 Uhr.) Eine Anklage gegen die Täter oder gar gegen die geistlichen Hintermänner ist aber nicht in Sicht. (Vgl. auch die ausführliche Berichterstattung in zahlreichen MIZ-Ausgaben seit 1982.)
Jugoslawien
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Anm. MIZ-Red.: Gerade Franziskaner haben in Jugoslawien militärische Erfahrung. Die kroatische faschistische Ustascha, die 1941 mehrere hunderttausend Serben bestialisch abschlachtete, stand unter Führung von Franziskaner-Mönchen. Tradition verpflichtet!
Österreich
Polen
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Derzeit liegt dem polnischen Parlament ein Entwurf vor, der ein generelles Verbot und bei Zuwiderhandlung eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren vorsieht für "alle Personen, die den Tod des ungeborenen Kindes verursacht haben". Lediglich die Frau selbst soll straflos ausgehen. (KNA, 17.3.92)
Spanien
Tschechoslowakei
Vatikan
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Der Vatikan reagierte auf die Vorwürfe wie in totalitären Systemen bei Menschenrechtsverletzungen allgemein üblich: Die Gestaltung seiner Arbeitsverträge sei eine interne Angelegenheit, in die sich Außenstehende nicht einzumischen hätten. (Süddeutsche Zeitung, 3.4.92)
Nordamerika
USA
Asien
Afghanistan
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Aber auch die einheimische Bevölkerung leidet unter dem Heiligen Opium-Krieg. Der Leiter des UNO-Drogenkontrollprogramms stellte fest: "10 bis 15 % der 15- bis 35jährigen Männer in den Flüchtlingslagern Pakistans sind heroinabhängig." Die Hilfe von UNO und Fachorganisationen wird durch die Mujaheddin-Drogenbarone massiv behindert. (Süddeutsche Zeitung, 10.4.92)
Indonesien
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Anm. MIZ-Red.: Bleibt nur zu hoffen, daß der vom Erzbischof zitierte Gott nicht vergißt, auch seinen Statthalter auf der anderen Seite des Planeten von dieser neuen Erkenntnis zu unterrichten.
Philippinen
1992 - Meldungen 1628-1667
1992 - Meldungen 1628-1667 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Albanien
Deutschland
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Einen Sinn macht der Aufwand für das Bauwerk um so weniger, als nur 200 Meter entfernt eine gleich große Kirche existiert, in der sakrale Veranstaltungen ebensogut stattfinden können und wo sie während der Renovierung auch abgehalten wurden. (Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 29.7.90)
Anm. d. MIZ-Red.: Zwar werden für einzelne bekannte Sakralbauten ungleich höhere öffentliche Mittel aufgewandt, so z.B. allein 1992 rund 8 Mio. DM für den Kölner Dom (Berliner Zeitung, 2.4.92) und etwa 10 Mio. DM für die erneute Renovierung des Münchner Liebfrauendoms, die dritte binnen 25 Jahren (Augsburger Allgemeine, 11.8.92). Dabei wird aber übersehen, daß die Masse der öffentlichen Renovierungs-Subventionen keineswegs Bauten von besonderer denkmalschützerischer Bedeutung zufließt, sondern Gebäuden, für die heute gar kein Bedarf mehr besteht.
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Zwischen 1947 und der Einführung des Grundgesetzes 1949 sprachen Landesgerichte mehrfach die Todesstrafe aus, für die sich u.a. der CDU-Justizminister Süsterhenn stark gemacht hatte. Zu Hinrichtungen kam es nur deshalb nicht, weil die französischen Besatzer ihre Guillotine nicht ausleihen wollten und die von dem christlichen Justizminister eigenhändig bestellte Tötungsmaschine erst kurz vor Inkrafttreten des Grundgesetzes einsatzbereit war; mehrere Messerlieferanten hatten den todbringenden Auftrag verweigert. (Frankfurter Rundschau, 23.2.91)
Anm. MIZ-Red.: Gläubige Katholiken brauchen ob dieser etwas späten pazifistischen Regung kein schlechtes Gewissen zu haben. Auch der Vatikan schaffte die Todesstrafe erst 1969 ab, und in der neuen Ausgabe des Katechismus des Heiligen Stuhls wird die Todesstrafe unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich als moralisch nicht unerlaubt bezeichnet (vgl. Süddeutsche Zeitung, 8.7.92).
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Insgesamt soll das Land mit dem Gesetz etwa 20 Mio. DM jährlich einsparen; gleichzeitig fördert es im oberschwäbischen Saulgau eine japanische Schule für Kinder von Top-Managern mit erheblichen Summen. (Frankfurter Allgemeine, 25.1.92)
Ob die neue, mit der SPD gebildete Regierung das Gesetz noch einmal novelliert, wurde bisher nicht bekannt.
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"Es ist jene Haltung, die dem Menschen alles zutraut und alles zumutet, die ihn zum Homo faber macht. Er lebt auf Kosten der anderen. Er verneigt sich vor ihnen, um sie sich geneigt zu machen. Er erwartet ihr Schuldbekenntnis, um sich selbst in seiner moralischen Überlegenheit bekanntzumachen. Er stellt alles in seine Verfügungslogik, und so überanstrengt er sich selbst und die anderen und die Natur. Daran zerbricht Gemeinschaft zwischen den Menschen - den armen und reichen, gesunden und kranken, den alten und jungen, fremden und einheimischen; daran zerbricht Gemeinschaft zwischen Menschen und Pflanzen und Tieren. Muß erst alles zu Trümmern zugrunde gerichtet werden, damit ein Neuanfang möglich wird? Das wäre die deprimierende Konsequenz abendländischer Gottlosigkeit." (Frankfurter Allgemeine, 16.4.92)
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Mit solchen Meinungen haben evangelikale Pastoren durchaus eine breite Kirchenströmung hinter sich, da ihre Kirchen (ganz im Gegensatz zu denen ihrer Widersacher) oft gut gefüllt sind. Tolerantere Kirchenleute sehen einen Dialog gleichwohl als unmöglich an: "Die Leute sind schwer belehrbar und nicht dialogfähig." (TAZ, 24.4.92)
Bereits vor der Wahl hatte es bei Evangelikalen so starke Proteste gegeben, daß weitere Zerreißproben absehbar sind. Eine wesentliche Rolle spielen bestimmte Bibelstellen wie das Paulus-Zitat "Das Weib schweige in der Gemeinde". (Tagesspiegel, 29.3.92)
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Auf Beschwerden von Anliegern hin hatte das saarländische Gewerbeaufsichtsamt bereits 1984 das nächtliche Läuten mit Hinweis auf den Immissionsschutz untersagt. Die katholische Kirche nahm den Bescheid nicht hin. Das Läuten von Kirchenglocken sei "kein Lärm im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes", sondern eine "traditionelle Äußerungsform kirchlichen Gemeindelebens", das von der "überwiegenden Mehrheit der Gemeindebewohner toleriert oder sogar als wohltuend empfunden" werde.
Das Saarbrückener Verwaltungsgericht bestätigte den schalldämpfenden Bescheid, das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hob ihn wieder auf. Grundsätzlich unterliege auch Kirchengeläut dem Immissionsschutz, doch habe das Gewerbeaufsichtsamt Gewerbe- und Kirchenlärm zu undifferenziert gleichgesetzt. Der Viertelstundenschlag dürfe nachts 60 dB(A) nicht überschreiten; für den vollen Stundenschlag wurden aber 5 dB mehr zugestanden, denn er enthalte "einen deutlichen Hinweis auf die Präsenz der Kirche und die Zeitlichkeit des menschlichen Seins" (AZ: 8 R 7/91).
Dieser Hinweis hat nun seinerseits das Zeitliche gesegnet. Glockengeläut als Zeitansage ist laut Bundesverwaltungsgericht keine "kirchliche Äußerung", sondern - wie beim Stundenschlag von Rathausuhren - eine Tradition, die ihre Bedeutung angesichts gewandelter Lebensbedingungen weitgehend verloren hat. Daher seien zumindest zur Nachtzeit keine "höheren Duldungspflichten erlaubt" als bei Gewerbelärm.
1983 hatten die Bundesrichter dem liturgischen Glockenlärm tagsüber noch einen Schallbonus eingeräumt. (Augsburger Allgemeine, 2.5.92; Die Zeit, 5.12.91 u. 7.5.92; KNA, 5.5.92; Frankfurter Allgemeine, 26.11.91))
Das höchstrichterliche Urteil führte bereits zu ersten Konsequenzen. In Zell bei Würzburg hatte sich ein Bürger zunächst vergeblich bei der Gemeinde über den nächtlichen Lärm beschwert; nach späteren Messungen wies das Landratsamt die Kommune an, für das zeitweise Abstellen des Läutwerks zu sorgen. (Süddeutsche Zeitung, 8.8.92)
Die Diözese Augsburg will von sich aus dem Urteil Rechnung tragen und die Uhren umrüsten oder austauschen. Die Kosten sollen, je nach Einzelfall, zwischen knapp 500 und über 1000 DM liegen. (Stellungnahme der Bischöflichen Finanzkammer Augsburg vom 20.7.92)
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Anm. MIZ-Red.: In einem Punkt irren die kirchlichen Mitarbeiter: Sie kennen die Praktiken des Vatikan nicht genau genug. Dort ist für weibliche Angestellte sogar die Heirat ein Entlassungsgrund (vgl. MIZ 2/92, Meldung 1623), und ein Recht zur gewerkschaftlichen Organisierung besteht gleichfalls nicht.
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Der moderne Staat sei laut Streibl zwar weltanschaulich neutral, aber nicht gleichgültig. Er sei daran interessiert, daß die Kirchen ihre Funktionen ohne Beeinträchtigung wahrnehmen könnten. Sie wirkten auf die staatliche Gemeinschaft ein, indem sie die Gewissen bildeten.
Der Würzburger Bischof Scheele würdigte in seiner Antwort das "fruchtbare Miteinander von Kirche und Staat" und dankte Streibl, daß man sich dieser "glücklichen Konstellation" noch immer erfreuen könne. (KNA, 5.6.92)
Anm. MIZ-Red.: Wenn Klerikern und christliche Politiker die verfassungsmäßige Neutralität des Staates unterlaufen wollen, ohne sich ausdrücklich gegen das Grundgesetz zu stellen, verwenden sie regelmäßig die Floskel, der Staat sei zwar weltanschaulich neutral, aber nicht gleichgültig (wertneutral/wertblind/indifferent o.ä.). In der Praxis meinen sie damit genau dasselbe.
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Der Sprecher des Katholischen Militärbischofsamts erwiderte, Militärseelsorge leite sich aus dem Recht auf freie Religionsausübung ab. Die besonderen Dienstumstände der Soldaten machten eine Teilnahme an der örtlichen Seelsorge nicht immer möglich und deshalb eine eigene Seelsorge nötig. Als Dienstherr müsse der Staat den Soldaten die Ausübung ihres Bekenntnisses ermöglichen und sehe sich deshalb (!) in der Pflicht, die Kosten der Militärseelsorge zu tragen. Außerdem sei die Teilnahme an allen ihren Veranstaltungen freiwillig. (KNA, 12.6.92)
Anm. MIZ-Red.:
- 1.) So freiwillig ist die Teilnahme nicht. Der Lebenskunde-Unterricht durch Militärpfarrer ist in
den Dienstplan integriert; wer ihm nicht beiwohnen will, muß mit einer so unattraktiven Ersatzbeschäftigung rechnen, daß er
lieber "freiwillig" teilnimmt. Außerdem werden Soldaten über das Recht auf Abmeldung meist nicht informiert.
2.) Daß der Staat den Soldaten zur Teilnahme an Gottesdiensten Gelegenheit geben muß, kann vielleicht noch als Argument zugunsten der derzeitigen Organisationsform der Militärseelsorge gewertet werden, auf keinen Fall aber zugunsten einer Finanzierung durch den Staat. Die Garantie zur Ausübung eines Grundrechts schließt nicht die Kostenübernahme im Falle der Ausübung ein.
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Die Kirchensteuer finden 42 % der Westdeutschen "viel zu hoch", 31 % "etwas zu hoch" und nur 27 % "angemessen". Die Mitglieder beider großen Konfessionen sprachen sich mehrheitlich (ev. 64, r.k. 53 %) für "freiwillige Zahlungen" aus. (Für Ostdeutschland wurden keine Daten genannt, doch ist allgemein bekannt, daß die Kirchensteuer dort noch wesentlich weniger Gegenliebe findet.)
Auch der Glaube an die Kirchenlehren nahm in der BRD (West) stark ab. Nur mehr 56 % glauben an die Existenz eines Gottes - 12 % weniger als 1967. Selbst unter den Kirchenmitgliedern bejahen nur 53 (ev.) bzw. 70 % (r.k.) diese zentrale Glaubensaussage, ohne die jegliche Kirchenzugehörigkeit geradezu unsinnig ist. Immerhin 11 % der Protestanten und 7 % der Katholiken meinen "Ich glaube nicht, daß es Gott gibt"; der Rest stimmt der agnostischen Aussage zu "Ich weiß nicht, ob es Gott gibt".
Für "allmächtig" halten diesen Gott allerdings nur 38 % der Westdeutschen, und daß Jesus der Sohn dieses höchsten Wesens sein soll, akzeptieren nur mehr 29 %. Insgesamt sei, so der SPIEGEL, selbst in der alten BRD "nur noch jeder vierte ein Christ". (SPIEGEL, 15.6.92)
Anm. MIZ-Red.:
- 1.) 29 % sehen Jesus als "Sohn Gottes", aber 42 % meinen gleichzeitig, "Jesus hat Tote
auferweckt". Demnach müssen mindestens 13 % diese sagenhafte Gestalt für einen Menschen mit unerklärlichen übernatürlichen
Fähigkeiten halten - ein Hinweis für die konfusen religiösen Vorstellungen nicht weniger Menschen, die ihren anerzogenen
Kinderglauben, ihre irrationalen Sehnsüchte und die Erkenntnisse ihres gesunden Menschenverstands (noch) nicht in Einklang
gebracht haben. Nur so ist der Widersinn zu erklären, daß Menschen in der Kirche verbleiben, die in zentralen Fragen vom
genauen Gegenteil der "Verbandssatzung" überzeugt sind.
2.) Tabellen mit den wichtigsten Umfrageergebnissen sind (allerdings nur noch in begrenzter Auflage) kostenlos erhältlich bei: SPIEGEL-Dokumentation, Postfach 11 04 20, D-2000 Hamburg 11.
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Dem Umzug, der in mancher Hinsicht den früheren Mai-Paraden in kommunistischen Staaten ähnlich ist, wohnten heuer in München - nach Angaben des Erzbischöflichen Ordinariats - gerade noch 6000 Gläubige bei. Das ist binnen eines einzigen Jahrzehnts eine Schrumpfung auf ein Fünftel und sogar weniger als die Quote der jährlichen Kirchenaustritte.
Besonders aussagekräftig war die Zusammensetzung der Teilnehmer. Nach den zahlreichen Klerikern traten landes- und kommunalpolitische Repräsentanten (vorwiegend der CSU wie Ministerpräsident Streibl und Kultusminister Zehetmair, aber auch SPD-OB Kronawitter und FDP-Chefin Kaspar) sowie Abordnungen der "Ordnungskräfte" (Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr) und die mittelalterlichen kirchlichen Ritterorden (Malteser, Deutsch-Ritter etc.) auf. Neben Burschenschaften und Trachtengruppen fiel die starke Präsenz erzkonservativer katholischer Gruppen auf, von "charismatischen" und "Apostolatsgruppen" bis hin zu okkulten Gruppen wie Legio Mariae und Opus Dei. (Süddeutsche Zeitung, 19.6.92)
Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg hatte in der Vergangenheit die Teilnahme von Bürgermeistern mit Amtskette und öffentlich Bediensteten in Dienstkleidung an derartigen kirchlichen Veranstaltungen wiederholt als Verstoß gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche gerügt.
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Die Geheimhaltung der Studie wird im Papier selbst empfohlen, da eine Publizität des Themas der Kirche nur schade. So hätten jüngste Berichte über Kirchenaustritte eine "Sogwirkung" für andere austrittswillige Kirchenmitglieder gehabt.
Besonders hohe Austritts-Steigerungen gab es dem Zeitungsbericht zufolge in NRW. Die lippische Kirche verzeichnete 1991 eine Zunahme von 110, die Kirche Westfalens von 101 %. In der evangelischen Kirche des Rheinlandes stiegen die Austritte von 18.000 um 91 % auf rund 35.000. Nicht besser ging es den Katholiken: In der mit 2,4 Mio. Mitgliedern größten deutschen Diözese, dem Erzbistum Köln, stiegen die Austritte um 78,4 % auf 22.800. (Welt am Sonntag, 2.8.92)
Auch in Bremen erreichten die Austrittszahlen Rekordniveau. In der evangelischen Kirche stieg sie um 71,3 % von 3.205 (1990) auf 5.485, während die Eintrittszahl sogar noch von 513 auf 462 sank. Bei den Katholiken fiel der Anstieg der Austritte (ohne Bremen-Nord) mit 46,4 % - von 486 auf 700 - zwar etwas bescheidener aus, doch nahm der Katholikenanteil in der Hansestadt binnen eines einzigen Jahres immerhin von 13,43 auf 13,12 % ab. (Weser-Kurier, 26.3.92; Weser-Rundschau, 19.4.92)
Daß auch 1992 keine Trendwende zu erwarten ist, zeigt die Bilanz des ersten Halbjahres in Augsburg. Dort nahmen die Austritte gegenüber dem Vorjahreszeitraum nochmals um 11 % auf 906 zu. (Augsburger Allgemeine, 5.8.92)
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Da die Schulen nicht genügend katholische Lehrkräfte finden und teilweise auch einen bestimmten Prozentsatz von Schülern anderer (christlicher) Konfessionen aufnehmen müssen, sind nur 86 % der Lehrer und 81 % der Schüler katholisch. (Weltbild, 7.8.92)
Frankreich
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Als vor gut 30 Jahren die Kinderzahl im Ort stark zurückging und gleichzeitig die Kirche baufällig wurde, erlaubte die Schulverwaltung die Umfunktionierung des nicht mehr benötigten Schulhauses in eine provisorische Kirche. Inzwischen ließ der Kirchenbesuch (wie überall in Europa) stark nach, während sich die Einwohnerzahl mehr als verdoppelte und Bedarf für eine Schule entstand. Dennoch konnte der Bürgermeister den Besitzanspruch der Gemeinde nicht gegen den ebenso halsstarrigen wie einflußreichen Klerus durchsetzen. (Augsburger Allgemeine, 19.3.91)
Irland
Italien
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Auf der letzten Bischofskonferenz hatte Kardinal Ruini, Vikar des Papstes, alle Katholiken aufgefordert, "im politischen Bereich ein geeintes Engagement" zu zeigen. Diese Formel war als indirekte Wahlwerbung zugunsten der Democrazia Cristiana bekannt, da frühere Päpste die Gläubigen bereits wiederholt aufgefordert hatten, "geeint zu wählen". (Frankfurter Rundschau, 2.10.91)
Inzwischen wurde die katholische Wahlhilfe etwas verständlicher. Einem Artikel des Vikars Rodolfo Reviglio im Turiner Bistumsblatt Il nostro tempo zufolge haben eine Reihe von Pfarrern und Leitern katholischer Organisationen Schmiergelder für Parteienwerbung angenommen. Diese wurden teils in bar, teils verdeckt als Zuwendung öffentlicher Mittel für Kirchenrenovierungen oder in ähnlicher Form zugeleitet. Der Vikar erklärte, auch außerhalb der Wahlperiode gebe es illegale Kollaboration zwischen Geistlichen und Behördenvertretern. Der Pressesprecher des Turiner Erzbischofs meinte nur knapp, er habe von solchen Fällen nichts erfahren, und die Angelegenheit sei noch zu klären. (KNA, 23.6.92)
Beobachter gehen davon aus, daß dieser Artikel nur die Spitze eines Eisbergs darstellt und die Erzdiözese Turin in Italien mit Sicherheit nicht isoliert als Insel klerikaler Korruption dasteht. Außerdem wurde darauf hingewiesen, daß vor allem in ländlich-katholischen Regionen Süddeutschlands und Österreichs das Zusammenwirken von Klerus und christlichen Politikern schon so eingespielt ist, daß die Zuwendung öffentlicher Gelder für Kirchengebäude nicht einmal mehr von allen als Gegenleistung für politisches Wohlverhalten wahrgenommen wird.
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Für Aufsehen sorgte die Mehrheit des Rates mit der Aussage: "Wir müssen handeln, als ob Gott nicht existierte." Zur Erläuterung fügte sie hinzu, in einer multikulturellen Gesellschaft müßten Christen wie Atheisten Platz haben. Anderer Meinung ist die katholische Seite. Der Theologe Spagnolo kritisierte vor allem den Begriff "Selbstbestimmung". Nach katholischer Lehre habe kein Mensch das Recht, über sein eigenes Leben zu bestimmen. Das gelte auch für Nichtglaubende, "denn das Leben ist kein Gut, über das wir verfügen dürfen. Vielmehr hat es einen sozialen Wert, den die Gesellschaft schützen muß." (Frankfurter Rundschau, 15.4.92)
Österreich
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Der für seinen autoritären Stil bekannte Kirchenfürst hat auch persönlich Grund diesen frommen Wunsch. Ein Pfarrer hatte ihm jüngst einen "luxuriösen Lebensstil" vorgeworfen, was die Medien prompt nicht unterdrückt hatten. Dem Kritiker drohte Krenn disziplinarische Maßnahmen an. (KNA, 27.3.92)
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Doch dürfte es noch schlimmer kommen, denn die Priesterseminare lichten sich merklich. Traten schon 1989 nur mehr 83 Neubewerber ein (von denen erfahrungsgemäß jeder zweite abspringt), so sank die Quote in den beiden Folgejahren über 72 auf gerade noch 58.
Entsprechend rückläufig ist die Priesterzahl. 1989 zählte man noch 5.118 Diözesan- und Ordenspriester, ein Jahr später 5.036. 1991 schrumpfte das Häuflein der Kleriker auf ganze 4.745; das sind 5,8 % weniger binnen 12 Monaten. Da der verbleibende Rest unter starker Überalterung leidet - mehr als ein Drittel ist älter als 60 Jahre - denken einzelne Bischöfe bereits laut über eine Aufhebung des Zölibats nach. Die große Mehrheit des (in Österreich überaus konservativen) Klerus will davon aber nichts wissen. (Süddeutsche Zeitung, 12.8.92)
Spanien
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Nach der Eroberung des (für seine weltanschauliche Toleranz gerühmten) islamischen Königreichs Granada hatten die "katholischen Könige" Isabella von Kastilien und Ferdinand von Aragon am 31. März 1492 die Ausweisung aller Untertanen jüdischen Glaubens verfügt. (Tagesspiegel u. KNA, 29.3.92)
Vatikan
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Der (inzwischen verstorbene) Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Galinski, erhofft sich von den argentinischen Geheimarchiven, die (im Gegensatz zu denen des Vatikan) in Kürze offengelegt werden, neue Erkenntnisse über die Rolle der katholischen Kirche bei der Flucht von Nazis. Wo "Kirchenfürsten" Fluchthilfe geleistet hätten, müsse auch der Vatikan Stellung nehmen. (Frankfurter Rundschau, 7. u. 13.2.92)
Anlaß für den Vorstoß war offenbar der Dokumentarfilm Persilscheine und falsche Pässe, der kurz zuvor sogar im ARD-Kirchenfunk zu sehen war.
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Schon zuvor präsentierte die Organisation zahlreiche Unterstützungserklärungen insbesondere von den bekannt konservativen Bischöfen aus Spanien, wo Opus Dei während der Franco-Zeit (mit großem Wohlwollen des Staatsapparates) seine Machtstrukturen aufgebaut hatte. (KNA, 27.3.92)
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Kirchliche Sprecher beteuerten zwar, der Fall der Prinzessin sei nach den gleichen Regeln beurteilt worden wie alle anderen, doch wurden daran von Anfang an Zweifel laut. Da es um die Tochter eines regierenden Herrschergeschlechts ging, durfte sich das streng katholische Fürstenhaus Grimaldi nach kanonischem Recht z.B. unmittelbar an den Papst wenden.
Das Erzbischöfliche Generalvikariat Köln rechnet damit, daß die Entscheidung die "ohnehin negativ belastete Stimmung gegen die Kirche und ihre Institutionen verstärken wird". Eine Reihe empörter Anrufer hätten bereits ihren Kirchenaustritt angekündigt. (Süddeutsche Zeitung, 2. u. 6.7.92)
Nordamerika
Vereinigte Staaten
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Vor Journalisten gestand ihr Vorsitzender, Erzbischof Pilarczyk aus Cincinnati, in der Vergangenheit seien zweifellos Fehler gemacht worden. Teils habe es Vertuschungsversuche gegeben, in anderen Fällen seien beschuldigte Priester einfach versetzt worden. Nach kircheninternen Schätzungen werden in mindestens 100 der 180 Diözesen Kinder von Priestern sexuell mißbraucht.
Pilarczyk deutete indirekt an, daß die Bischöfe ihre Haltung nicht ganz freiwillig änderten: Mehrere Fälle mündeten in Prozesse mit hohen Schmerzensgeldzahlungen mit einer geschätzten Gesamtsumme von etwa 400 Millionen Dollar, was auch die relativ wohlhabende katholische Kirche der USA nicht ungerührt läßt. (TAZ, 22.6.92)
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Der Supreme Court erklärte allerdings einschränkende Begleitmaßnahmen für zulässig, wie sie im strittigen Gesetz des Staates Pennsylvania auferlegt werden: Eine Pflichtberatung durch einen Arzt, eine 24-stündige Wartefrist bis zum Eingriff und die Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen gelten als verfassungskonform. Abgelehnt wurde lediglich die Pflicht zur Information des Ehemanns bei verheirateten Frauen; überdies dürften derartige Einschränkungen der Frau keine "unangemessene Last" auferlegen.
Beobachter erwarten nun, daß in konservativen Staaten wie Utah und Louisiana restriktive Indikationsmodelle zwar fallen, das freie Entscheidungsrecht der Frau aber durch zahlreiche Zusatzauflagen ausgehöhlt wird. Daher quittierten nicht nur Abtreibungsgegner, sondern auch Befürworter eines Selbstbestimmungsrechtes das Urteil mit Enttäuschung. (Süddeutsche Zeitung, 30.6. u. 1.7.92)
Lateinamerika
Brasilien
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Gleichzeitig nimmt die Relation der Priesteranwärter ab. Kam 1980 noch ein Bewerber auf 9.400 Einwohner, so lag diese Zahl 1990 schon bei 10.600. Kurienkardinal Rossi meinte zu der Entwicklung: "Brasilien ist dabei, wieder zu einem Missionsland zu werden." (KNA, 27.3.92)
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Die vergangenen zwanzig Jahre hätten der Vatikan und der Orden ihn unterdrückt, ihm das Lehren, Schreiben und Sprechen verboten und ihn bestraft, sagte der Mitbegründer der Befreiungstheologie. In jeder erdenklichen Form sei Zensur ausgeübt worden. Ohne Luft könne man aber nicht atmen, und ohne Freiheit gebe es keine Kreativität, begründete er seine Entscheidung. Das vatikanische Regiment sei ein "Unterdrückungsregime, das das Licht fürchtet wie eine Fledermaus". (Diese Tierart durch einen solchen Vergleich zu diskriminieren, hält die MIZ-Redaktion - bei allem Respekt für Boffs Konsequenz - allerdings für deplaziert.) (Süddeutsche Zeitung, 30.6. u. 3.7.92)
Asien
Usbekistan
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Vor dem Hintergrund aggressiver Missionierungskampagnen sowohl von islamisch-fundamentalistischen als auch von protestantischen Gruppierungen will die Regierung mit dem Gesetz Religionskriegen von vornherein den Boden entziehen. (KNA, 20.6.92)
1992 - Meldungen 1668-1733
1992 - Meldungen 1668-1733 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Belgien
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Anm. MIZ-Red.: Für Normalmenschen sind die Haftbedingungen in einem Kloster und einem offiziellen Gefängnis zwar durchaus vergleichbar. Für Kleriker, die sich mitunter sogar freiwillig dort einschließen lassen, stellt aber ein Klosteraufenthalt subjektiv gar keine echte Strafe dar, so daß eine Gleichbehandlung zu weltlichen Straftätern nicht gegeben ist.
Bulgarien
Dänemark
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Gleichzeitig wurde bekannt, daß auch im ähnlich liberalen Schweden die Abtreibungszahl 1990 um 5 Prozent sank. (Süddeutsche Zeitung, 7.8.92)
Deutschland
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Als Ursachen der zunehmenden Kirchenferne werden (neben den bekannten Gründen) die auch auf dem flachen Land wachsende Distanz von Pfarrern zu Gemeindegliedern sowie die häufige Abmeldung anläßlich eines Umzugs angegeben. Außerdem hat der Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte einen erheblichen Einfluß. (Main-Echo/Obernburger Bote, 11.1.92
Diese Entwicklung dürfte sich seither fortsetzen, denn im benachbarten Würzburg schnellten die Austrittserklärungen 1991 nochmals um 40 % gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 618 in die Höhe. (Main-Echo, 5.11.92)
In der Erzdiözese München verabschiedeten sich 1991 genau 15.075 Katholiken gegenüber 10.893 im Vorjahr. (Süddeutsche Zeitung, 6.11.92)
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Da die Schule, das Gymnasium Olching auf einer Teilnahme am Ethikunterricht bestand, klagten die Mütter und erhielten schließlich vor dem Verwaltungsgericht recht. (Fürstenfeldbrucker Tagblatt, 8.2.92; Augsburger Allgemeine, 12.3. u. 10.8.92; Süddeutsche Zeitung, 29.7.92)
Inzwischen stellte sich heraus, daß die Schule - neben zahlreichen anderen Rechtsfehlern - versäumt hat, die Eltern zu informieren, daß die Teilnahme am Ethikunterricht allen Schülern offensteht. Dieses offenbar häufig auftretende Problem wurde auch in einer Sitzung des kulturpolitischen Ausschusses am 28.10.92 angesprochen, in der der Sprecher der Grünen, Herbert Brückner, auch ein Gespräch des Kultusministeriums mit dem Bund für Geistesfreiheit anregte.
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Bei einigen der genannten Kirchenführern ist die Untersuchung allerdings noch nicht abgeschlossen; bei Plath und Harder bereitet die Kirchenleitung ein Disziplinarverfahren vor. Nach Untersuchungen eines Vorermittlungsausschusses der EKD fühlte sich Harder entlastet, während sich die EKD merkwürdigerweise völlig ausschwieg.
(TAZ, 27.1.92; Frankfurter Rundschau, 14.1., 25.3., 25.5. 31.7. u. 4.9.92; Süddeutsche Zeitung, 16.4., 31.7., 8.8.92 u. 5.1.93; DER SPIEGEL, 24.2. u. 22.6.92; Lutherische Welt-Information 12/92)
Anm. MIZ-Red.:
- Nicht erwähnt ist hier der Ex-Konsistorialpräsident Stolpe, dessen Fall in der Presse ohnehin breit gewürdigt worden ist (z.B. in nahezu jeder SPIEGEL-Ausgabe seit Jahresbeginn). Er fällt nach bisherigen Erkenntnissen nicht unter die Rubrik der Stasi-Mitarbeiter, doch wird ihm - neuerdings sogar von seiner eigenen Kirche (vgl. z.B. Augsburger Allgemeine, 27.10.92) - vorgehalten, daß er mit dem Staatssicherheitsdienst vertraulichere Kontakte pflegte als notwendig und daß er "im Einzelfall seinen Auftrag überschritten" hat. Außerdem wurde ihm nachgewiesen, daß er die Öffentlichkeit nur stückchenweise und z.T. irreführend über seine Rolle in der DDR informiert hat.
- Nachdem Umfragen gezeigt haben, wie sehr die Verquickung von Kirche und Stasi dem Ansehen der evangelischen Kirche schadet, ist seit Jahresende eine Tendenz erkennbar, innerkirchliches Fehlverhalten so weit wie möglich zu vertuschen.
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Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten bemängeln außerdem die einseitige religiöse Parteinahme der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Vor allem über den DGB und die DAG äußerten sie sich enttäuscht und fragten, warum es bei einer solchen Haltung überhaupt noch einen eigenen "christlichen" Gewerkschaftsbund brauche. (Eigenmeldung)
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Besonders verärgert reagierten die Arbeitnehmer. Zahlreiche Redakteure, die von anderen Verlagen abgeworben worden waren, wurden nach Ende der Probezeit wieder gekündigt. Außerdem lehnte die Geschäftsleitung eine Anhörung des Betriebsrats zu den Massenkündigungen ab. (Süddeutsche Zeitung, 9. u. 30.4.92)
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Eine ganz andere Vorbeugungsmaßnahme gegen Wahlbeeinflussung trafen nicht wenige Kirchengemeinden in Baden-Württemberg: "Am Wahlsonntag werden keine Lieder gesungen, in denen vom Teufel die Rede ist." (Frankfurter Allgemeine, 6.4.92)
Ob die Richtlinie auch ergangen wäre, wenn es nicht ausgerechnet die CDU gewesen wäre, deren Spitzenkandidat den Namen Teufel trägt?
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So sehr Dybas Analyse ins Schwarze traf, so wenig redlich war sein Motiv: Ihm war die klerikale Großshow nämlich zu pluralistisch ausgerichtet. (Süddeutsche Zeitung, 2.7.92)
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Die Kirchen zeigten sich jedoch zu keinem Entgegenkommen bereit - im Gegenteil. Nach der jüngsten EKD-Synode sah sich die Gewerkschaft ÖTV veranlaßt, gegen die von der evangelischen Kirche geplante Neufassung des Kirchengesetzes über die Rechte kirchlicher Arbeitnehmer zu protestieren. Die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitervertretungen (MAV) sollen z.B. bei Kündigungen noch stärker eingeschränkt werden. Außerdem dürfen künftig nur noch Angehörige christlicher Kirchen in die MAV gewählt werden; bisher galt dies nur für den Vorsitzenden. (Augsburger Allgemeine, 23.10.92; Süddeutsche Zeitung, 23.10.92))
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Jörg van Essen, der auch Mitglied der Verfassungskommission ist, forderte die generelle Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts. Konflikte in diesem Bereich sollten von Arbeitsgerichten statt von kirchlichen Kommissionen behandelt werden. Rund 900.000 kirchliche Mitarbeiter würden gegenüber anderen Arbeitnehmern unzumutbar benachteiligt. (Südwest-Presse, 16.9.92)
Einen ersten Schritt hierzu tat das Bundesarbeitsgericht: Es entschied, daß staatliche Gerichte trotz der Autonomie der Kirchen berechtigt sind zu prüfen, ob bei der Kündigung in einer kirchlichen Einrichtung das dort geltende kirchliche Recht korrekt angewandt wurde. (AZ: 2 AZR 49/92) (Süddeutsche Zeitung, 18.9.92)
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Mit dieser Entscheidung stellten sich die zustimmenden CDU, SPD und FDP sogar gegen eine Empfehlung des Beauftragten der evangelischen Landeskirche bei der Regierung, der die Berücksichtigung der weltanschaulichen Mehrheitsverhältnisse angemahnt hatte (vgl. MIZ 2/92, Meldung 1597). Bündnis 90 und PDS stimmten (allerdings wegen der Regelung zum Volksentscheid) gegen den Verfassungsentwurf, der mit 80 zu 19 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen wurde. (Frankfurter Rundschau, 16.7.92)
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Demnach zeigt die junge Generation einen ausgeprägten Individualismus und eine starke Abneigung gegen jede Art von Anpassung an Institutionen. Als die "subjektiv wichtigsten Säulen des individuellen Glücks" stellten die Forscher fest: "Bewährte Freundschaft", "Geborgenheit in der Partnerbeziehung/Familie", "Gehobener Lebensstandard", "Freiheit und Selbstkongruenz", und "Zufriedenheit im Beruf". Die Kirche spielt eine völlig untergeordnete Rolle; der Gottesglaube "scheint weniger gründlich abgedrängt". In Notsituationen breche noch der "irrationale 'Kinderglaube'" durch, der aber kaum mehr dem "genuin jüdisch-christlichen Gottesbild" entspreche: "Soweit Gott heute noch denkbar scheint, wird er monistisch, immanent und technomorph (statt dualistisch, transzendent und anthropomorph) vorgestellt und die Ausgrenzung des vermeintlich widergöttlichen Bösen kritisiert." Der Autor nimmt das Streben nach individuellem Glück (Eudämonismus) bei den Jugendlichen gegen Vorurteile in Schutz: "Hervorzuheben ist ..., daß Eudämonismus nicht mit Hedonismus als kurzfristiger Lustmaximierung und auch nicht mit rücksichtslosem, gemeinschaftsschädigendem Egoismus verwechselt werden darf!"
Trotz der Minderheit von religiösen Fundamentalisten und "Häretikern" kommt Barz zu dem Fazit, "daß die sog. 'normalen' Jugendlichen von Religion ganz überwiegend nicht viel wissen wollen." Als "zentrales Ergebnis dieser Studie" stellt er fest:
"Die Religionskritik eines Feuerbach, Marx oder Freud und der Glaube an die Wissenschaft prägen heute das Denken des Durchschnittsmenschen in wohl noch nie dagewesenem Maße. Überprüfbarkeit im Sinne des wissenschaftlichen Experiments und Machbarkeit sind zentrale Koordinaten des diesseitsorientierten Weltbildes, vor denen metaphysische und theologische Spekulationen einen schweren Stand haben. Und dies gilt für das überkommene Religionssystem genauso wie für die Auswüchse der neuen spirituellen Szene. Desinteresse, Mitleid und Spott allen derartigen Angeboten gegenüber scheinen weit verbreitet. Genauso denen gegenüber, die ihr Heil von einem vor 2000 Jahren gestorbenen Menschen mit großem Redetalent abhängig machen, wie denen gegenüber, die eine stumpfe Rasierklinge unter eine Drahtpyramide legen und meinen, sie werde dadurch nach vier Wochen wieder scharf. Die Diesseitigkeit der Wertmaßstäbe (Eudämonismus) und das Ideal der vermeintlichen mentalen Autarkie des autonomen Individuums, das nur glaubt, was durch die eigene Erfahrung (bzw. stellvertretend durch die Wissenschaft) verifizierbar ist, prägen den durchschnittlichen Alltagsglauben." (Frankfurter Rundschau, Dokumentation, 27.7.92)
Auch der Theologe Heinz Zahrnt kommt nach einer ausführlichen Analyse über die Zukunftsperspektiven der Kirche zu dem abschließenden Resümee: "Das Zeitalter der repräsentativen Kirche neigt sich unweigerlich dem Ende zu - genauso wie die Zeit der Galionsfiguren, Truppenparaden, Ordensfeste und livrierten Chauffeure. Wie es länger als anderthalb Jahrtausende im Abendland gewesen ist, so wird es in Europa niemals wieder werden. Die Kirchen werden keinen zentralen Platz mehr in der Gesellschaft einnehmen und keinen direkten autoritären Einfluß mehr auf die politische Ordnung und das kulturelle Leben ausüben. Auch die Zeit der großen Zahlen ist - trotz Kirchen- und Katholikentagen - vorüber. Die Kirchen werden nur noch eine bescheidene Rolle in der Gesellschaft spielen." (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 11.12.92)
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Deutlich stärker als im Bundesdurchschnitt ist die Position der Kirchen im Süden der Republik: Im durchaus repräsentativen Bistum Augsburg sind 41 % aller Kindergärten in katholischer Hand; insgesamt werden drei Viertel von freien - meist kirchlichen - Trägern geleitet. (Weltbild, 7.8.92)
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Anm. MIZ-Red.: Die Kirchenaustritte wirken sich im gleichen Jahr finanziell noch kaum aus. Nach Erkenntnissen von Finanzexperten hängt das Kirchensteueraufkommen kurzfristig vor allem von der Beschäftigungsquote (Zahl der Erwerbstätigen) und von der Höhe der Einkommenssteigerung ab; so führt z.B. ein Lohnzuwachs von 5 % wegen der höheren Steuerprogression an der Einkommensspitze zu einem Steuer- (und Kirchensteuer-)zuwachs von etwa 12 %. Langfristig hingegen fällt eine Kirchenaustrittsquote von jährlich knapp einem Prozent durchaus ins Gewicht, zumal die Austretenden zumeist überdurchschnittlich viel Steuern zahlen.
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Anläßlich eines neuen Falles teilte die Vereinigung verheirateter Priester mit, daß allein die Diözese Augsburg in den letzten 20 Jahren immerhin 58 Priester durch Heirat verloren haben. (Augsburger Allgemeine, 27.7.92) Laut Weltbild vom 23.3.89 waren dort Ende 1988 genau 847 Priester aktiv; inzwischen dürften es noch ca. 750 sein.
Anm. MIZ-Red.: Solange die Geistlichen ihre private Bindung nicht publik machen und nicht den Zölibat grundsätzlich kritisieren - wie jüngst der "Pfarrer von Arget" Willibald Glas (vgl. die süddeutsche Presseberichterstattung zwischen 20.9. und 10.10.92) und der Mainzer Klinikpfarrer Eifler (vgl. Report vom 20.7.92 und die folgende Presseresonanz) - werden sie nicht selten in der Kirche weiterbeschäftigt (z.B. als Religionslehrer) und zugleich "unter Kontrolle" gehalten.
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Die von der Stadt Erlangen finanzierte Seniorenzeitschrift Herbstzeitlose lehnte einen Beitrag zur Evolutionslehre (aus nichtreligiöser Sicht) ab, druckte aber neben zahlreichen kirchlichen Beiträgen u.a. den Beitrag eines Pfarrers ab, der Nichtgläubige und Andersdenkende als "Geisterfahrer im Leben" beschimpfte. Auf die Beschwerde des Bundes für Geistesfreiheit in Erlangen verwies die 2. Bürgermeisterin auf die journalistische Freiheit der Redaktion. Daß die Stadt als und Herausgeberin das (eigentlich selbstverständliche) Gebot der weltanschaulichen Ausgewogenheit zur Voraussetzung für die Finanzierung machen könnte, kam ihr nicht in den Sinn. (Herbstzeitlose, 1/92)
Das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Neu-Ulm brachte unter der Rubrik "Kirchliche Nachrichten" (die, von der Kirche redigiert, in einem Amtsblatt ohnehin nichts zu suchen hat) einen Artikel, der "alle, die bei Gott sein dürfen", lobend herausstellt. Wer hingegen als Ungläubiger "getrennt von Gott sein Dasein fristen muß (Umschreibung 'Hölle')", wird buchstäblich verteufelt. (Mitteilungsblatt der Stadt Neu-Ulm vom 29.10.92) Ob die Beschwerde örtlicher bfg-Mitglieder Erfolg hat, läßt sich noch nicht absehen.
In München hingegen ließ die Stadt auf Initiative eines CSU-Stadtrats sofort Broschüren des bfg aus U-Bahn-Haltestellen entfernen, in denen eine Beratung über Fragen des Kirchenaustritts angeboten wurde.
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Das Referat ist zuständig für Fragen des Staatskirchenrechts, die Koordinierung des Religionsunterrichts an den Schulen und für die Fragen zwischen Land und Kirchen in Gesetzgebung und Verwaltung. (Süddeutsche Zeitung, 10.9.92)
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Besonders krass ist die Entwicklung in Tübingen, einer der größten Fakultäten für Evangelische Theologie. Zwischen dem Wintersemester 1984/5 und dem Sommersemester 1992 nahm die Theologenzahl von 2225 auf 1370 ab. Auch bei der Katholisch-Theologischen Fakultät ist seit Jahren eine rückläufige Entwicklung festzustellen: Allein im Sommersemester 1992 ging die Studentenzahl gegenüber dem Vorsemester nochmals um 21 auf 589 zurück. (Frankfurter Rundschau, 23.7.92)
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Mehrere konfessionslose Sprecher - vor allem vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten - hatten darauf hingewiesen, daß kirchliche Sozialeinrichtungen ohnehin fast ganz aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. (Neu-Ulmer Zeitung, 25.9.92)
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Das Kultusministerium verwies auf langfristige Verträge mit den Kirchen, blieb aber eine Erklärung schuldig, warum diese nicht schon längst gekündigt wurden. (Augsburger Allgemeine, 13.10.92)
Der Bund für Geistesfreiheit forderte in einer Erklärung eine generelle Reduzierung des Religionsunterrichts in den Jahrgangsstufen 2 bis 4 von drei auf zwei Wochenstunden. Auch in Bayern müsse möglich sein, was im Saarland und in Hessen anstandslos realisiert worden sei und in Rheinland-Pfalz bevorstehe. Nach Berechnung des bfg könnten jährlich immerhin rund 60 Millionen DM eingespart werden.
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Inzwischen zeichnet sich immer deutlicher ab, daß 1992 mindestens ebensoviele Personen ihrer Kirche den Rücken kehren wie im Vorjahr (vgl. hierzu auch MIZ 3/92, Meldung 1648). Eine Schnellumfrage bei den 51 Dekanaten der württembergischen Landeskirche ergab eine Austrittsquote von rund 8000 Protestanten; im Vorjahr waren es insgesamt 16.521.
Andere Kirchenvertreter prognostizierten für beide Kirchen sogar rund 600.000 Austritte im laufenden Jahr. (Südwest-Presse, 17. u. 19.10.92; Bild, 7.11.92)
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In München-Freimann hofft die evangelische Kirche, städtische Zuschüsse für den Bau einer Kirchenuhr im neuen Pfarrgemeindezentrum zu ergattern, indem sie zur "öffentlichen Uhr" umdeklariert wird. Der Bezirksausschuß des Stadtteils befürwortete den Antrag; nun muß der Stadtrat entscheiden. Ob eine solche Turmuhr heutzutage überhaupt noch nötig ist, wurde bisher kaum erörtert.
Noch anspruchsvoller gebärdet sich das Management für den Evangelischen Kirchentag, der vom 9. bis 13. Juni 1993 in München stattfinden soll. Obwohl von den geplanten 17,7 Mio. DM Kosten bereits Bund und Land zusammen etwa fünf Millionen übernehmen, fordern die Veranstalter von der hochverschuldeten Stadt weitere zwei Millionen. Außerdem wollen sie nur etwa die Hälfte der 3,7 Millionen DM Gebühren entrichten, die für die Nutzung von Messe- und Olympiaparkgelände, Gasteig und Schulen anfallen. Insgesamt würden demnach die öffentlichen Kassen mehr als die Hälfte der Kosten abdecken. Bleibe die Stadt hart, so die schreckliche Drohung der Veranstalter, dann müsse am Programm deutlich gekürzt werden.
Die Stadt verweist hingegen auf ihre Finanzprobleme. Eine Arbeitsgruppe aus Stadt- und Kirchenvertretern soll nun die strittigen Fragen im Detail klären, wobei auch Nebenkosten etwa für Abfallbeseitigung zur Debatte stehen. Die endgültige Entscheidung fällt schließlich der Stadtrat. (Süddeutsche Zeitung, 22.10.92)
Der Bund für Geistesfreiheit forderte Stadt und Kirche auf, den Grundsatz der Gleichbehandlung konsequent anzuwenden. Es könne nicht angehen, daß eine innerkirchliche Veranstaltung mit öffentlichen Mitteln auch der Konfessionslosen gefördert werde. Dies gelte hier umso mehr, als eine extrem reiche Organisation, die 1991 eine Einnahmensteigerung von 16 Prozent erzielt habe, eine hochverschuldete Kommune anbettle. Dieses Ansinnen sei zutiefst unsozial und moralisch geradezu widerwärtig. Den Kirchen warf der bfg vor, ihre ethischen Prinzipien immer nur bei anderen einzufordern, selbst aber keine Bereitschaft zu Einschränkung und Verzicht zu zeigen.
Pikanterweise wurde fast gleichzeitig bekannt, daß die evangelische Landeskirche für andere Großprojekte durchaus genug Geld hat. So erwarb sie für vier Millionen DM das Schloß Craheim in Unterfranken, das nun fundamentalistisch-charismatischen "Geistlichen Gemeinde-Erneuerung" zur Verfügung gestellt wird (Süddeutsche Zeitung, 13.11.92), und in Bayreuth baut sie mit Mitteln ihrer Pfründestiftung ein Romantik-Restaurant und ein Nobel-Hotel mit 107 Zimmern (Süddeutsche Zeitung, 1.9.92)
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Obwohl im Neu-Ulmer Stadtteil Pfuhl bisher nur zwei kirchliche Kindergärten bestehen, kommt nun auch der dritte in klerikale Obhut. Dabei leistet die Stadt einen Baukostenzuschuß von 90 %, stellt den Grund zu einem extrem niedrigen Erbbauzins zur Verfügung, gewährt ein zinsloses Darlehen und beteiligt sich später zu zwei Dritteln an den Gebäudefolgekosten. Überdies tragen Stadt und Bundesland 100 % der Personalkosten.
Ein Sprecher des bfg Augsburg kritisierte, daß unter diesen Konditionen Bau und Betrieb in städtischer Regie billiger wären. Außerdem handle es sich um eine öffentliche Aufgabe, bei der klerikale Interessengruppen nicht einseitig bevorzugt werden dürften. (Neu-Ulmer Zeitung, 27.11.92)
Anm. MIZ-Red.: Die Errichtungskosten bestreiten Kindergartenträger, Kommune und Land grundsätzlich zu je einem Drittel. Vielfach übernehmen die Gemeinden auf Druck christlicher Gemeinderäte freiwillig zusätzliche Lasten. Die Eigentumsrechte bleiben hingegen beim Träger, der allein vom Wertzuwachs profitiert. Zwar sind staatliche Baukostenzuschüsse für Kindergärten grundsätzlich an eine "Bindungsfrist" (meist 25 oder 30 Jahre) gekoppelt. Fällt es aber dem kirchlichen Träger ein, das Gebäude anders zu nutzen, hat er dazu das Recht. Er muß nur jenen Anteil der Bauzuschüsse an die öffentliche Hand zurückzahlen, der dem nicht eingehaltenen Bindungszeitraum entspricht. Dabei ist aber nur die ursprüngliche Bausumme maßgebend, die zwischenzeitliche Wertsteigerung der Immobilie und der Inflationsverlust des Geldes bleiben außer Betracht.
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Der Dachverband von 40 evangelischen Frauenorganisationen forderte die sofortige Einstellung des Versuchs und protestierte "gegen die Aufspaltung in eine gehirntote Person und einen technisch funktionsfähig gehaltenen Gebärapparat". Die Mutter werde zum Gefäß und Instrument herabgewürdigt. (Lutherische Welt-Information 12/92)
Auch sieben namhafte katholische und evangelische Theologieprofessoren kritisierten in einer öffentlichen Erklärung die Haltung ihrer Kirchenoberen. "Was uns besonders bedrückt, ist die Eilfertigkeit, mit der Theologen und Kirchenvertreter die Frage der Zulässigkeit solcher Experimente an die Medizintechnologen abtreten." Die Würde eines Menschen verbiete es, ihn als Mittel zu fremden Zwecken zu benutzen. Die Autoren stellten die Frage, warum sich kaum ein "Ethik-Experte" zu sagen traue, daß ein Kind, "das noch nicht den Reifegrad für ein selbständiges Leben erreicht hat, in das Sterben seiner Mutter verwoben ist und mit ihr sterben muß". (Augsburger Allgemeine, 31.10.92)
Anm. MIZ-Red.: Einen Aspekt übersehen die Theologen in ihrer sonst treffenden Argumentation: Kirchen und Moraltheologen haben in ethischen Fragen keine Kompetenz "abzutreten", weil sie kein Monopol für Ethik und Moral besitzen.
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Kritiker warfen der Kirche einen "moralischen Offenbarungseid" vor; sie gebe damit zu, daß sie "im Grunde nur eine Dienstleistungsfirma ist, der es um eine Verbesserung der Einnahmen und um möglichst viel Macht geht". Die Aktion gehe überdies ins Leere, weil nur die Symptome der Kirchenkrise kuriert würden, nicht aber ihre Ursachen. (Augsburger Allgemeine, 14.12.92 u. 2.1.93)
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Eine zweite Gruppe von Organisationen hob am 14.1.93 den Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) aus der Taufe. Obwohl ursprünglich wesentlich mehr Landesverbände an den Vorbereitungen beteiligt waren, fungierten nur der Freidenker-Verband Berlin, die Freigeistige Landesgemeinschaft Nordrhein-Westfalen sowie kleine Gruppen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die erst im Aufbau sind, als Gründungsmitglieder. Aus anderen Bundesländern kommen noch Einzelpersonen hinzu. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern lehnte einen Beitritt wegen des riskanten Finanzkonzepts ab, die Freien Humanisten Niedersachsen hatten bereits vorher abgewunken. Damit hat der Verband effektiv nur gut 1000 Mitglieder, während er der Presse gegenüber 10.000 angab.
Beiden neugebildeten Bundesverbänden, DFW wie HVD, geht es nicht primär um eine konsequente Trennung von Staat und Kirche, sondern um die Gleichstellung mit den Kirchen, was lediglich den Kreis der Privilegierten um zwei Verbände erweitern würde. Der zur Zeit stark wachsende Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) fordert hingegen einen konsequenten Abbau der materiellen Privilegien sowohl der Kirchen als auch anderer Weltanschauungsgemeinschaften. (MIZ-Eigenmeldung auf der Grundlage diverser Presseerklärungen des DFW sowie des DFV Berlin; Welt am Sonntag, 24.1.93)
Großbritannien
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Anm. MIZ-Red.: In wieviel anderen Fällen wohl konnte das Märchen von der klösterlichen Armut noch nicht durch einen späten Zufallsfund richtiggestellt werden?
Italien
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Erst vor einigen Monaten hatte Fiat-Boß Agnelli dem Papst einen Fiat 500 geschenkt und mit dem Übergabe-Photo geworben. Das Vorbild ihres Oberhirten hatte aber offenbar nicht einmal bei Klerikern gewirkt. (Der SPIEGEL, 31.8.92)
Österreich
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Anm. MIZ-Red.: Leider ist dieser sonst sehr instruktiven, vom Antiklerikalen Arbeitskreis Salzburg erstellten Zeitschrift nicht exakt zu entnehmen, aus welcher Quelle die Informationen stammen. Im vorliegenden Fall dürfte es sich um die Salzburger Nachrichten handeln.
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Auch Kräutler forderte in einer verlesenen Stellungnahme den "Auszug aus einer realitätsfernen Kirche zur Kirche als Volk Gottes der Armen".
Ratzinger hingegen verteidigte die päpstliche Missionspolitik, die zu seinem Bedauern "weithin als Geschichte einer Entfremdung und Vergewaltigung" gesehen werde. Es wäre "Veruntreuung" des Glaubens gewesen, so der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation, wenn man ihn "nicht in den letzten Winkel der Erde" getragen hätte. "Die Mission wurde aber nicht als Zugewinn von Menschen für den eigenen Machtbereich betrachtet", behauptete er, "sondern als pflichtgemäße Weitergabe dessen, was für alle bestimmt war und wessen alle bedurften." Ob Indianer und andere den christlichen Glauben überhaupt annehmen wollten, ließ den nach dem Papst ranghöchsten vatikanischen Glaubenshüter kalt. (Süddeutsche Zeitung, 5.8.92; Augsburger Allgemeine, 3.8.92)
Polen
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Kritiker befürchten allerdings, die Kirche wolle in Wirklichkeit ihren Einfluß nicht reduzieren, sondern nur in verdeckterer Form zur Geltung bringen (siehe auch folgende Meldung).
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Ein etwas weniger rigider Gesetzentwurf, der eine sehr restriktive Indikationslösung vorsah (vor allem bei Gefahr für das Leben der Mutter), wurde mit 179 zu 149 Stimmen abgelehnt. Auch ein Antrag auf Volksabstimmung wurde verworfen - aus naheliegenden Gründen: Meinungsumfragen ergaben, daß eine breite Mehrheit der polnischen Bevölkerung das liberale Abtreibungsrecht aus dem Jahre 1956 beibehalten möchte, das einen Abbruch auf einfachen Antrag hin erlaubt.
Der Entwurf ist indes noch nicht rechtskräftig. Er wurde an einen Expertenausschuß verwiesen und muß später nochmals das Parlament passieren.
(Frankfurter Rundschau, 27.7.92; vgl. MIZ 2/92, Meldung 1618)
Anm. MIZ-Red.: Ein pikantes Detail, das die vatikanische Einflußnahme besonders deutlich nachweist, ging in der Berichterstattung fast völlig unter: Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verbot der Spirale und ähnlicher Verhütungsmittel vor.
Schweiz
Vatikan
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Vor der päpstlichen Akademie der Wissenschaften vertrat Wojtyla die Meinung, daß es "zwei Reiche des Wissens gibt: eines, dessen Quelle die Offenbarung ist, und eines, welches der Verstand durch eigene Kraft erkennen kann".
Während der Großteil der deutschen Presse nur die Rehabilitierung meldete (z.B. KNA, Frankfurter Allgemeine, Süddeutsche Zeitung vom 2.11.92), sprach die italienische von einer "Absolution für die Inquisition" (La Republicca) und einem "wahrhaft mittelalterlichen Verständnis" (Corriere della Sera). Kirchenkritiker führten den Eiertanz des Papstes auf den Versuch zurück, im Einzelfall zuzugeben, was nicht mehr zu leugnen ist, ansonsten aber das Gebäude der Dogmen aufrechtzuerhalten. (Münchner Abendzeitung, 2.11.92)
Nordamerika
Vereinigte Staaten
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Anm. MIZ-Redaktion: Bereits vor einigen Jahren wurde die ungewöhnlich hohe Aids-Rate bei US-Geistlichen als Problem festgestellt. Damals schätzten Fachjournalisten (u.a. in Le Monde und in der Tageszeitung Boston Globe) den Anteil der Homosexuellen im katholischen Klerus auf 20, im evangelischen sogar auf 40 Prozent.
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Die nationale Medikamentenbehörde (FDA) argumentiert, die Herstellerfirma habe die geltenden Vorschriften nicht eingehalten, Abtreibungsgegner wie -befürworter sind jedoch übereinstimmend der Auffassung, daß die ablehnende Haltung der Regierung Bush zu Schwangerschaftsabbrüchen den Ausschlag gab, zumal sich das Justizministerium gegen die Einführung des Mittels aussprach.
Wenige Tage später gab die Zulassungsbehörde das Präparat frei - aber nur zur Behandlung von Gehirnkrebs. Seit kurzem ist nämlich bekannt, daß es zur Bekämpfung von Tumoren geeignet ist. (Frankfurter Rundschau, 20. u. 31.7.92)
Im Gegensatz zu Bush gilt sein Nachfolger Bill Clinton in der Abtreibungsfrage als wesentlich liberaler.
Lateinamerika
Dominikanische Republik
Asien
Israel
Australien/Ozeanien
Australien
1993 - Meldungen 1734-1828
1993 - Meldungen 1734-1828 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Begründet wurde die Maßnahme mit der angeblich angespannten Finanzlage der Kirche, obwohl inzwischen bekannt ist, daß die Kirchensteuer-Einnahmen 1991 und 1992 um insgesamt 24 % zugenommen haben. (Frankfurter Rundschau, 21.10.92; vgl. auch MIZ 1/93, Meldung 1688 sowie Meldung 1742 in diesem Heft)
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34 CSU-Abgeordnete hatten nicht nur die Sexualmoral der Kirchenlehre kritisiert, sondern die Thesen des Vatikan-Beauftragten für Ehe- und Familienfragen, Caffarra, wonach Verhütung mit "Mord" gleichzusetzen sei. Ratzinger hatte daraufhin Caffarra verteidigt und mit Gegenvorwürfen gekontert, intern aber dessen Thesen mißbilligt.
Nachdem im neuen Weltkatechismus weiterhin jede "künstliche" Verhütung untersagt bleibt, entzündete sich der Konflikt von neuem. (Süddeutsche Zeitung, 4.12.92; vgl. auch MIZ 4/88, Meldung 1096)
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Zur Situation in Deutschland faßte der Papst zusammen: "Einige befürchten, die Kirche in Deutschland könne auf die Ebene einer unbedeutenden Sekte absinken, wenn sie den gesellschaftlichen Trends zu sehr widerspreche." Demgegenüber beschwor Wojtyla "die Gefahr, daß Prinzipien, Wahrheiten und Werte, die in Jahrhunderten mühsam erworben wurden, auf die Müllhalde eines übertriebenen Liberalismus gekippt werden." (Frankfurter Rundschau, 5.12.92)
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Der Münchner Kardinal Wetter behauptete im Münchner Presseclub, die Ursachen für gewalttätige Ausschreitungen gegen Ausländer wie in Mölln oder Rostock lägen im "fehlenden Bezug" der Menschen zu Gott.
Einwänden von Journalisten, daß die Gewalt vieler Jugendlicher eigentlich auf deren Arbeitslosigkeit und trostlose Lebensbedingungen zurückzuführen sei, mußte der Kardinal recht geben, konnte aber keine Idee nennen, wie die Kirche diese Klientel ansprechen könnte. Die Kriegsgreuel im ehemaligen Jugoslawien verurteilte er, aber - so die SZ wörtlich - "völlig überrascht zeigte sich Wetter von der Frage, inwieweit denn das Erzbistum etwas für die von Tod und Krankheit bedrohten Gefangenen in serbischen Lagern tun könne. Der Kardinal hatte keine Antwort parat." (Süddeutsche Zeitung, 18.12.92)
Noch weit polemischer gebärdete sich Kölns Oberhirte Meisner. In seiner Silvesterpredigt bezeichnete er Deutschland als gottvergessene, unfruchtbare Wüste. "Die deutsche Gottvergessenheit zeigt sich heute in der geschwundenen Menschlichkeit in unserem Lande." "Wem Gott nicht mehr heilig ist, dem ist nichts mehr heilig." Auch kritisierte er scharf, daß "in deutschen Medien ständig Kirche, Christentum und Gott demontiert" werde. "Hier wird doch deutlich, wo die Verantwortlichen für die gegenwärtige Ausländerfeindlichkeit wirklich sitzen. Wer dagegen Gott kennt, kennt grundsätzlich keine Ausländer". (Süddeutsche Zeitung, 2.1.93)
In einem Leserbrief wies der Bund für Geistesfreiheit Augsburg auf zahlreiche Umfrageergebnisse hin, wonach Konfessionslose deutlich seltener als Kirchenmitglieder die Frage bejahen "Sind Sie stolz, ein Deutscher zu sein?", aber wesentlich öfter einer "Heirat des Kindes mit einem Ausländer" zustimmen würden. (vgl. emnid-Informationen 1/87 und 1/89)
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Fast gleichzeitig ergab eine Umfrage der Wickert-Institute eine Mehrheit von 72 % für die völlige Abschaffung der Kirchensteuer; in Ostdeutschland waren es sogar 81 %. (Augsburger Allgemeine, 9. u. 18.1.93)
Genau die gegenläufige Entwicklung ist in der CSU festzustellen. Dort soll ein neuer Passus größere Unabhängigkeit vom Klerus ermöglichen: "Da die CSU für die weltanschauliche Neutralität des Staates eintritt und da der christlichen Sicht der Politik die Einsicht entspricht, daß aus der christlichen Grundlage kein politischer Absolutheitsanspruch hergeleitet werden kann, steht die Christlich-Soziale Union auch Nichtchristen offen." (Süddeutsche Zeitung, 20.8.92)
Anm. MIZ-Red.: Der zitierte Staatssekretär Göhner erwies sich u.a. in der Debatte um den neuen § 218 als christlicher Fundamentalist. Ob sein frommer Wunsch angesichts der gesellschaftlichen Wirklichkeit repräsentativ für seine Partei ist, bleibt abzuwarten.
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Die Steigerung ist ausschließlich auf höhere Steuerzahlungen zurückzuführen. Die Kirchenaustritte blieben nach ersten Schätzungen mit etwa 250.000 allein in den alten Bundesländern nicht unter der Zahl von 1991. (Frankfurter Allgemeine, 11.2.93; vgl. auch MIZ 1/93, Meldung 1688)
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Die CDU-SPD-Landesregierung will die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen, die allein in diesem Bundesland bei jährlich 170 Millionen DM liegen (bundesweit 1,4 Milliarden), nicht mehr entsprechend der Inflationsrate erhöhen, sondern einfrieren. Verantwortlich zeichnet ausgerechnet der klerikal-konservative Finanzminister Mayer-Vorfelder, dessen "Haushaltsstruktur-Kommission" die Zuschüsse an die Kirchen "auf den Prüfstand" stellte. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Oettinger betonte, Kürzungen der Pauschalzahlungen seien "kein Tabu". Auch SPD-Fraktionsvorstandsmitglieder und die oppositionelle FDP begrüßen die Sparvorschläge. Lediglich von der grünen Landtagsfraktion wurde keine Stellungnahme bekannt.
Die eigentliche Überraschung liegt jedoch in dem Umstand, daß die Regierung erstmals offiziell von "freiwilligen Leistungen" spricht, während die Kirchen nach wie vor auf dem Standpunkt steht, der Staat sei auch heute noch verpflichtet, für die Säkularisationsverluste von 1803 Entschädigungen zu zahlen (unter anderem die Gehälter von Bischöfen und Domkapitularen). (Südwest Presse Ulm, 24.2.93)
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Besonders einträglich ist das Gruppengeschäft, das inzwischen sogar auf überseeische Ziele wie die Bahamas, Thailand, Hongkong und Mexiko ausgeweitet wurde. Der Umsatz beziffert sich auf mindestens 150 Millionen DM im Jahr. (Augsburger Allgemeine, 4.3.93)
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Konfessionslose Gruppen wie der IBKA, die immer wieder gewarnt hatten, jeder Versuch einer Demokratisierung der Kirchen von innen heraus sei aussichtslos, sehen sich nun in ihrer Einschätzung bestätigt. (Mitteilung Christenrechte in der Kirche, 7.3.93)
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Als Sponsoren stiegen verschiedene westdeutsche Firmen ein. So nutzten der Medienkonzern Bertelsmann und die Bausparkasse Schwäbisch Hall die Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit der zukunftsträchtigen Zielgruppe. Das früher übliche Gelöbnis auf den Staat entfiel; das offizielle Buchpräsent "Deutschland - So schön ist unser Land" wies etwas dezenter auf die staatstragende Funktion des Ereignisses hin. (Welt am Sonntag, 21.3.93)
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Ein Teil der Betroffenen fühlt sich davon allerdings abgestoßen und nimmt von dem Vorhaben Abstand. So traten in Deggendorf (30.000 Einwohner) 1992 nur 10 Personen in eine der Großkirchen ein, während sich die Austritte mit insgesamt 116 mehr als verdoppelten. (Deggendorfer Zeitung, 24.3.93)
Anm. MIZ-Red.: Mit einer Austrittsquote von 0,4 % liegt die niederbayerische Kreisstadt damit nur knapp unter dem Landesdurchschnitt - ein Beweis, daß die Austrittswelle auch das flache Land erreicht hat.
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Ablehnende Stimmen beziehen sich vor allem auf Verbrechen der Kirchengeschichte und auf Machtmißbrauch. Stellvertretend für andere wurde die Stellungnahme eines 14jährigen Gymnasiasten zitiert: "Religionen wurden ersonnen, um alle Menschen zu unterjochen. Es geht allen Kirchen nur um die Macht." (TAZ, 25.3.93)
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Der Autor, ein kirchlicher Chefredakteur aus Köln, schloß gewalttätigen Widerstand nicht aus. "Der kalte Haß der Nachtaufklärer und Medienstars, die schrecklichen Blödel-Shows müssen wir auch als freie Christenmenschen nicht hinnehmen. Wir müssen uns in einem christlich geprägten Land auch nicht alles bieten lassen." (Weltbild, 29.3.93)
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Anm. MIZ-Red.: Unerwähnt blieb der Hauptgrund für das Festhalten an der Säuglingstaufe: Sie ist die Rechtsgrundlage für den späteren Kirchensteuereinzug.
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Wörtlich meinte er: "Zur Zeit existieren 18 Theologische Fakultäten in kirchlicher oder staatlicher Trägerschaft, dazu theologische Abteilungen an einigen Universitäten. Ihre Zahl könnte verringert werden. Die Übernahme der Fakultäten in ausschließlich kirchliche Trägerschaft wäre, soweit sie nicht schon besteht, erforderlich."
Einerseits führt er für seinen Vorstoß innerkirchliche Probleme an. Die theologischen Fakultäten seien "unter günstigen politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen ... schnell und stark gewachsen." Daher werde "eine adäquate Besetzung mit qualifiziertem Personal" immer schwieriger.
Zum anderen weist er auf die "neue Säkularisierung" hin: "Der Einzelne, gesellschaftliche Gruppen und der Staat lösen sich aus den Bindungen an Kirche und Christentum. Die Kirchen verlieren immer mehr Gläubige." Auch die finanziellen Lasten des Staates räumt Streithofen ein und sieht sie als Konfliktpotential: "Die Stellung der Kirche an den Universitäten verlangt von den Bundesländern hohen finanziellen Einsatz. Die Kritik daran entwickelt eine eigene Dynamik in dem Maße, wie Zahl und Engagement der Katholiken abnehmen. Die gesellschaftliche Stellung des Katholizismus in Deutschland wurde zudem durch die Wiedervereinigung erheblich geschwächt."
Für die nötigen Konkordatsverhandlungen hat er klare Vorstellungen:" Die Kirche müßte den Verzicht auf die bisherigen konkordatsmäßig abgesicherten Fakultäten anbieten. Als Gegenleistung wäre eine Ablösesumme zu fordern, die ein Mehrfaches des Jahresetats der künftig wegfallenden Fakultäten betragen müßte. Die Höhe dieser Summe, Zahlungsmodalitäten und Übergangsregelungen wären allerdings eine schwierige Verhandlungsmaterie." Mit den Zinsen solle dann ein (verkleinertes) kircheneigenes Ausbildungsnetz finanziert werden.
Widerstand erwartet er vor allem von den Professoren, deren Status als Staatsbeamte in Frage stünde, und "von einem unreflektierten Besitzstands- beziehungsweise Traditionsdenken der Diözesen".
Streithofen machte deutlich, daß seine Mahnung an die Kirche keineswegs uneigennützig ist oder gar laizistischen Denken entspringt, sondern von analytischem Kalkül zeugt: "Noch herrscht Rechtsfriede. Der kirchliche Besitzstand ist im wesentlichen unangefochten. Damit hat die Kirche eine gute Verhandlungsbasis. Ihre Lage ändert sich aber schnell.
Deutschland entwickelt sich rasant zu einem völlig laizistischen Staat. Die bisherigen Positionen der Kirche werden sich kaum halten lassen. Doch jetzt kann man noch verhandeln. ... Die deutschen Bischöfe, das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und der Vatikan sollten nüchtern die langfristigen Perspektiven prüfen." (Welt am Sonntag, 18.4.93)
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In Einzelfällen geht die Kulanz sogar noch weiter. Der für die Kirchen besonders wichtige Schauspieler Günter Strack ("Oh Gott, Herr Pfarrer") drohte mit seinem Austritt, weil er 73.000 DM Kirchensteuer nachzahlen sollte. Prompt erließen ihm die Kirchenoberen 20.000 DM. (Tip Augsburg, 26.4.93)
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Auf die ostdeutschen Länder entfallen bisher 528 Einrichtungen mit gut 10.000 Beschäftigten. (KNA, 1.4.93)
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In Hessen lassen die Protestanten für über zwei Millionen DM ein buntes Magazin kostenlos an alle Haushalte verteilen. Außerdem werden neue Formen des Gottesdienstes - vom Tanz vorm Altar und dem gemeinsamen Kaffeetrinken bis zum Basteln von Windrädern - ausprobiert, um die trostlose Leere in den Kirchenbänken zu beenden. (Anm. MIZ-Red.: Vielleicht kämen ja noch mehr Leute, wenn man beim Tanzen und Kaffeetrinken auf jeden Anflug von religiöser Zeremonie verzichten würde!)
Nach Erscheinen von zehn Heftnummern soll Infratest erneut eine Marktanalyse erstellen. (Frankfurter Rundschau, 1.12.93)
In Pforzheim telefonieren 600 evangelische und katholische Aktivisten sämtliche Haushalte an, um ein kostenloses Buch anzubieten, in dem Christen von ihrem Glauben erzählen. Bei positivem Gesprächsausgang wird das Traktat persönlich ins Haus gebracht, zwei Wochen später kommt ein weiterer Missionar vorbei, um über das Buch zu sprechen. Die Vorbereitungszeit dauerte vier Jahre, die Kosten liegen bei 170.000 DM. (Stuttgarter Zeitung, 21.4.93) In Schweinfurt wurde die gleiche Kampagne mit 500 Helfern und 300.000 DM Kosten durchgeführt (Süddeutsche Zeitung, 12.3.93)
In Augsburg, wo für 1995 dieselbe Aktion erwogen wird, kündigte der örtliche Bund für Geistesfreiheit rechtliche Schritte an. Die unseriöse "Methode des "Telefon-Canvassing" wurde Parteien und Firmen "bereits höchstrichterlich verboten, weil sie als aggressiv gilt und den Überraschungseffekt des ahnungslosen Opfers ausnutzt." (Augsburger Allgemeine, 8. u. 26.4.93)
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Anm. MIZ-Red.: Letztere These wird im Grunde schon von den Kirchen selbst widerlegt, da sie in ihren Haushaltsplänen sehr genau zwischen beiden Bereichen unterscheiden. Seelsorge wird definiert als religiöse Betreuung der Gläubigen (also eines Teils der Kirchenmitglieder), soziale Angebote sind hingegen fast immer an die Allgemeinheit - unabhängig von einer Konfessionszugehörigkeit - gerichtet; nur so ist eine Bezuschussung aus öffentlichen Kassen überhaupt zu rechtfertigen. Außerdem zeigt die Praxis, daß sich Konfessionslose im Sozialwesen ebenso stark wie Kirchenmitglieder engagieren, im religiös-seelsorgerlichen Bereich hingegen überhaupt nicht.
Da der geringe Kirchensteueranteil für Soziales mit zum Negativimage der Kirchen führt, sind diese an einer Verwischung der genannten Unterschiede interessiert. Um eine derartige Vernebelungsstrategie von vornherein zu unterbinden, sollten Kirchenfreie hier stets von öffentlichen sozialen Leistungen sprechen.
Nachtrag: Inzwischen distanzierte sich sogar die zitierte Diözese von der Report-Darstellung. Der Leiter der Informationsstelle teilte mit: "Natürlich können wir auch im Bistum Limburg nicht 74 % unserer Haushaltsansätze für den Bereich soziale Aufgaben ausgeben. Die Zahl, die in dem Beitrag von Report genannt wurde, resultiert aus einer unzulässigen Vereinfachung. Der Autor hat alle Positionen, die nicht unmittelbar mit Verwaltung zu tun hatte, zusammengefaßt und dem Bereich "Soziales" zugeschlagen. Wie Sie dem beiliegenden Faltblatt über den Haushaltsplan 1992 entnehmen können, stellen wir selbst unseren Bistumshaushalt völlig anders dar." (Demnach wendet die Diözese fast exakt 10 % für soziale Aufgaben auf.)
Frankreich
Griechenland
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(1771) Athen. Die Sehnsucht nach Wundern ist auch in Griechenland ungebrochen.
Weil in der Kirche des Dorfes Toxotis die Jesusfigur auf einer antiken Ikone angeblich kurz die Augen geöffnet und wieder geschlossen haben soll, pilgerten bereits einen Tag später Hunderte von Gläubigen aus der ganzen Region Xanthi zu der wundersamen Kirche. Wie der Dorfpope der Presse berichtete, hätten zahlreiche Schulkinder den Vorfall bezeugt, so daß an einem wirklichen Wunder nicht zu zweifeln sei.
Die Möglichkeit, die ganze Episode (sofern sie nicht ohnehin kindlicher Massensuggestion entspringt) könnte der Ankurbelung des regionalen Tourismus dienen, erwähnte der Geistliche nicht. (Süddeutsche Zeitung, 31.3.93)
Italien
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Der Vatikan erklärte auf Anfrage, dies sei "eine Sache der örtlichen Kirchenbehörden". Medien und Öffentlichkeit sehen darin jedoch den Beginn eines "Kreuzzugs" gegen das staatliche Abtreibungsgesetz, da in letzter Zeit nicht nur der Papst, sondern auch italienische Bischöfe immer heftiger dagegen wettern. (Augsburger Allgemeine, 27.2.93)
Frauenverbände forderten hingegen einen finanziellen Boykott der Kirche, weil sie am Abtreibungsverbot für vergewaltigte bosnische Frauen festhält. (Süddeutsche Zeitung, 6.3.93; vgl. Meldung 1768)
Polen
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Neuen Streit löste kurz danach Kardinal Glemp aus. Er wandte sich gegen jede Sexualaufklärung an Schulen; genau das sieht aber das neue Abtreibungsgesetz vor, um die Zahl unerwünschter Schwangerschaften zu reduzieren. (Frankfurter Allgemeine, 2.12.92; Süddeutsche Zeitung, 1.2. u. 23.3.93)
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Die Bischofskonferenz verband die Mitteilung mit heftigen Ausfällen gegen die unfähige und manipulative Berichterstattung" durch die säkularen Medien, wodurch die eigenen Absichten deutlich zutage traten. (Der Tagesspiegel Berlin, 28.3.93)
Schweiz
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Aus der Evangelisch-Reformierten Landeskirche nahmen schon 1991 mit rund 3100 etwa doppelt soviele ihren Abschied wie im Durchschnitt der zehn Vorjahre; 1992 waren es sogar 3500. Einen regelrechten Sprung verzeichnete die Kirche im ersten Quartal 1993, wo von "50 bis 60 Austritten täglich" die Rede war (was einer Jahresrate von über 10.000 entspräche). Der Kirchenrat will sich mit dem Problem auseinandersetzen, steht aber vorläufig ratlos da. (Neue Züricher Zeitung, 26.3.93)
Serbien
Spanien
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Laut Konkordat vom 3.1.1979 erhält sie (nach dem Auslaufen von Übergangsbestimmungen) seit 1991 keine Staatssubvention mehr, sondern nur einen Beitrag von 0,52 % der Steuerschuld, der aber auch anderen Organisationen zugewiesen werden kann. Obwohl sich noch drei Viertel der Spanier als katholisch bezeichnen, kreuzen nur 35 % der Steuerpflichtigen die Kirche an. Mehr als die Hälfte unterstützt hingegen direkt ein "soziales Werk".
Die Kirche verteidigte ihr Vorgehen mit dem Argument, sie könne gemäß ihrem Auftrag "nicht schließen", und verwies auf kommerzielle Vorbilder: "Coca-Cola macht auch immer Werbung". (Frankfurter Rundschau, 30.11.92)
Ungarn
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Das Gesetz löst die bisher geltende Fristenregelung ab; ein wesentlich restriktiverer, von der katholischen Kirche gestützter Entwurf, der den Wegfall der sozialen Indikation vorsah, erhielt keine Mehrheit. (Frankfurter Allgemeine, 18.12.92)
Vatikan
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Am 2. Oktober veröffentlichte der Heilige Stuhl ein offizielles Dokument zum weltweiten Flüchtlingsproblem. Darin rief er zur Solidarität mit den 30 Millionen Asylsuchenden auf; man dürfe gegen sie "keine neuen Mauern bauen". Solidarität bedeute die Überwindung des Egoismus; vielmehr müßten "wir uns einem einfacheren Lebensstil zuwenden, um zum gemeinsamen Wohl beizutragen". (Frankfurter Rundschau, 5.10.92)
Wenige Wochen später erwies sich, daß sich die Autoren in ihrem eigenen Appell keineswegs mitgemeint hatten: Einige Somalis, deren Unterkunft in Rom abgebrannt war und die im Kirchenstaat um Asyl bitten wollten, wurden von Sicherheitskräften abgewiesen. Als die Flüchtlinge dem Papst "Mißachtung angesichts der Diskriminierung und Verfolgung" vorwarfen, behauptete der Vatikan trotz seiner zahlreichen und nahezu leerstehenden Palastbauten, eine Aufnahme von Flüchtlingen sei leider unmöglich, weil freier Wohnraum fehle. (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 11.12.92)
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Zeugen für diese Darstellung gibt es allerdings nicht, und wie der Verlauf zeigte, war auch des Papstes "Arbeit im stillen" nicht sonderlich erfolgreich. (Focus, 29.3.93)
Anm. MIZ-Red.: Das bei Heiligsprechungen obligatorische Wunder hätten wir schon parat. Pontifex Pacelli hinterließ bei seinem Tod 1958 nämlich ein Privatvermögen von 81 Millionen DM (nach heutigen Geldwert rund 250 Mio. DM). Allein durch redliche Arbeit so viel Geld anzusammeln, ist in der Tat ein Wunder, vor allem wenn man gleichzeitig dem Gebot der Armut verpflichtet ist.
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Die Zunahme ist vor allem der Entwicklung in Südostasien zuzuschreiben; in Europa und Nordamerika ist die Priesterzahl unverändert rückläufig. (KNA, 1.4.93)
Nordamerika
Vereinigte Staaten
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Die Bigotterie gerade in den USA war in der Vergangenheit mehrfach zu Massenmorden oder -suiziden eskaliert. Die meisten Opfer nahm 1978 der Führer der "Volkstempelsekte", Jim Jones, mit in den Tod.
Afrika
Uganda
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Leon Schwartzenberg, französischer Krebsforscher und Mitglied des Europaparlaments, warf Wojtyla daraufhin unterlassene Hilfeleistung vor. "Die Benutzung von Präservativen zu verbieten und zur Enthaltsamkeit aufzurufen ist eine unverantwortliche Unterlassung von Hilfeleistungen gegenüber Menschen, die in Ländern, in denen Aids schon enorme Opfer fordert, in Gefahr schweben." Präservative seien das wirkungsvollste Schutzmittel gegen Aids.
Jedes dritte Klinikbett Ugandas ist von einem Aids-Patienten belegt. Als Folge der Seuche gibt es dort 1,5 Millionen Waisen. (Süddeutsche Zeitung, 8. u. 12.2.93)
Asien
Israel
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Eine Zustimmung seiner Kollegen steht nach wie vor aus. (Süddeutsche Zeitung, 10.3.93)
Saudi-Arabien
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Obwohl Kritik an der Religion im fundamentalistischen Saudi-Arabien verboten ist, wird deshalb normalerweise nicht die Todesstrafe verhängt. (Frankfurter Rundschau, 5.9.92)
Deutschland
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Inhaltlich enthielt die Anzeige einen Appell an "die politische Führung unseres Landes", die Schutzbestimmungen gegen mögliche schädliche Auswirkungen der Gentechnik zu lockern.
Das Satiremagazin Titanic publizierte daraufhin eine fingierte Anzeige mit den Unterschriften der 18 Unterzeichner und - eine wahre Horrorvision der Genetik - dem jeweils identischen Abbild des bekannten Gentechnik-Experten Dr. theol. Lehmann. (Frankfurter Rundschau u.a., 1.2.93; Titanic 2/93)
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Bund und Land tragen zusätzlich etwa fünf der veranschlagten 17,7 Millionen DM (vgl. MIZ 1/93, Meldung 1699).
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Anm. MIZ-Red.: Besonders brüsk behandelt wurde Brüsewitz von einem hohen Kirchenfunktionär, der noch vor wenigen Monaten jede Mitschuld der Kirche oder gar seiner eigenen Person abgestritten hatte: dem Ex-Oberkonsistorialrat Manfred Stolpe.
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Nach Information der Gründerin, Marianne Poppenwimmer, meldeten sich allein nach einer Club 2-Sendung im ORF 70 Menschen mit derartigen Erfahrungen. Bereits kurz nach der Gründung gehören der Initiative 26 Eltern an, deren Kinder zum Teil in psychiatrischen Kliniken landeten, für immer arbeitsunfähig sind oder sich sogar umbrachten. "Eine Frau hat sich erhängt, weil sie es nicht mehr aushielt, daß überall in der Wohnung Teufel und Dämonen lauern."
Die Initiative sammelte umfangreiches Daten- und Faktenmaterial, um zu beweisen, "daß es dem Engelwerk genau wie der Mun-Sekte oder den Scientologen nur um Macht und Geld geht". So sind die Mitglieder gehalten, ihr Vermögen der innerkatholischen Gruppierung zu vermachen ("Sollten Sie jedoch noch ein Sparkonto haben oder ein Sparbuch, müßte auch das aufgelistet werden"). Auch Unterlagen über Haus- und Hotelkäufe sowie Testamente dokumentieren den Reichtum des Engelwerks, das nach einem Einbruch in seiner eigenen Universität in Anapolis/Brasilien 40 Millionen DM und 1250 Kilo Goldbarren als gestohlen meldete.
Scharfe Kritik übt die Initiative an der Haltung der Amtskirche. So wurde in der Erzdiözese München zwar auswärtigen Priestern ein Predigt- und Exerzitienverbot auferlegt, gegen alle übrigen aber überhaupt nichts unternommen. Der Sektenbeauftragte des Ordinariats hatte dafür eine pikante Begründung parat: "Ein Predigt- oder Beichtverbot kommt einem Berufsverbot gleich." (Anm. MIZ-Red.: Beschäftigte im Sozialbereich, die wegen einer Scheidung mit Wiederheirat oder Zusammenlebens ohne Trauschein von der Kirche gefeuert werden, dürften eine solche Begründung als blanken Hohn empfinden!) Daneben führte der Sektenexperte einen höchst aufschlußreichen Grund an: Eine Maßregelung solcher Geistlichen würde "die Kirche ins Schisma (=Kirchenspaltung, MIZ-Red.) treiben", weil der innerkatholische Fundamentalismus gerade im Klerus von München schon so weit fortgeschritten sei, daß "er ganze Gemeinden und Klöster spaltet".
Auch die Deutsche Bischofskonferenz sah bisher keinerlei Grund zur Reaktion. Die Gründerin der Elterninitiative sandte ihr die gesammelten Schicksalsprotokolle der Opfer zu. "Dort gingen sie aber aus ungeklärten Gründen verloren." (Süddeutsche Zeitung, 14.4.93)
Das Opus Angelorum ist mit angeblich rund einer Million Anhängern (vorwiegend in Österreich, der Schweiz und Süddeutschland) die stärkste klerikal-fundamentalistische Kraft innerhalb der katholischen Kirche neben dem Vereinigten Apostolat Mariens, einem Zusammenschluß von 13 Gruppierungen, darunter die Opus-Dei-nahe Marianische Priesterbewegung und die extrem militante Katholische Pfadfinderschaft Europas, die jüngst Schlagzeilen machte, als sie trotz behördlicher Ablehnung in Alsmoos bei Augsburg eine frühere Diskothek heimlich zu einem "Internat" umbaute (Augsburger Allgemeine, 6.8.93; vgl. auch MIZ 2/93, Meldung 1744). Allen diesen Gruppen ist der Glaube an die unmittelbar bevorstehende Endzeit und an den Endsieg von Jesus gemeinsam.
Die Anhänger des Engelwerks glauben an eine System von etwa 400 guten und 200 bösen Geistern (darunter auch der "Teufel des Kirchenaustritts"). Böse Dämonen steckten z.B. in gefleckten Katzen, schwarzen Hennen, Schweinen, glatthaarigen Hunden sowie Ziegen, Affen, Ameisen und Kühen, während Hasen, Hirsche und Tauben sogar bei Neumond vor Verhexungen magischer Kräften gefeit seien. (vgl. dazu auch MIZ 2/89, Meldung 1169)
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Grund für den Rückgang ist nicht nur die hohe Austrittsquote, sondern auch die geringe Taufrate bei den Geburten. (Südwest Presse Ulm, 26.4.93)
Anm. MIZ-Red.: In den ostdeutschen Ländern ist die Überalterung der Kirchenmitgliederschaft besonders deutlich: Die Hälfte ist über 60 Jahre alt, und nur noch etwa 10 % der Neugeborenen werden getauft.
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Angebote von Sekten würden zwar neugierig in Augenschein genommen, aber nicht akzeptiert. Die Vorstellungen von einem Leben nach dem Tode sind "so gut wie gar nicht mehr gebunden an die christliche Auferstehungslehre". Die aus dem asiatischen Kulturkreis stammende Wiedergeburtstheorie, die im Westen bereits sehr einflußreich sei, beschränke sich im Osten "pikanterweise gerade auf die Kirchennahen". (Sonntagszeitung der Diözese Augsburg, 29.5.93)
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Beachtet wurde auch die Stellungnahme vom Forum Krieg und Frieden, das die EKD in einer Resolution aufforderte, den Militärseelsorgevertrag aufzukündigen und nicht länger "Büttel des Verteidigungsministeriums" zu sein.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker warf dem Kirchentagspräsidium vor, den Bosnien-Krieg bei dem Treffen "bewußt" ausgeblendet zu haben. Der Vorsitzende Zülch erklärte, der Kirchentag sei "blind für den Völkermord an bosnischen Muslimen" gewesen. (Süddeutsche Zeitung, 14.6.93)
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Da das Bundesverfassungsgericht 1985 den Kirchen eine weitgehende Autonomie bei der Gestaltung des Tendenzschutzes zugestanden hatte, ging das Gericht hier von einem Sonderfall aus. Eine wesentliche Rolle spielte dabei, daß der wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisstand der Sexualforschung der kirchlichen Sexuallehre entgegenstehe. In solchen Fällen widerspreche die Kirchenlehre der staatlichen Ordnung "ebenso, wenn sie die Heliozentrik der Himmelskörper leugnet, wie die naturwissenschaftlichen Grunderkenntnisse über die Geschlechtlichkeit des Menschen." Die von der Kirche geforderte Enthaltsamkeit könnten Homosexuelle in der Regel gar nicht wahren, "ohne ihrerseits daraus seelischen Schaden zu erleiden". "Kurz gefaßt", so das Gericht, "die geschlechtliche Betätigung in Formen, die die katholische Glaubenslehre mißbilligt, gehört zum menschlichen Regelverhalten. ... Dies (ist) ein Teil der menschlichen Natur."
Außerdem wies das Gericht darauf hin, daß der Kläger als Auszubildender zum Heilerziehungspfleger kein besonderer "Tendenzträger" sei.
Gegen das Urteil wurde Berufung zum Landesarbeitsgericht in Freiburg eingelegt. (AZ: 1 Ca 125/92) (Die Zeit, 25.6.93; Süddeutsche Zeitung, 7.5.93)
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Die Zahl der Kirchenaustritte im 1. Halbjahr 1993 scheint wieder leicht rückläufig. In Augsburg-Stadt sank sie um 15 % auf 773 (gegenüber 906 im Vergleichszeitraum des Vorjahrs), nach bayernweiten Stichproben war die Abnahme mit 5 bis 10 % geringer.
Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg betonte in einer Presseerklärung, damit sei immer noch das Niveau des Jahres 1991 erreicht, das bis dahin die weitaus höchste Austrittsrate aufwies. (Augsburger Allgemeine, 26.7.93; MIZ-Eigenmeldung)
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Die Hamburger Bischöfin Jepsen warf der bayerischen Kirche deshalb "Anti-Judaismus" vor. (Politische Berichte, 24.7.93; Süddeutsche Zeitung, 31.7.93)
Erst wenige Wochen zuvor hatte der badische Landeskirchenrat einen Pfarrer ordiniert, dessen Berufung 1991 aus exakt demselben Grund abgelehnt worden war. Öffentliche Proteste hatten die Landeskirche dann aber zu einer Revision des Pfarrerdienstgesetzes veranlaßt. Danach "kann" nun von der Regel abgewichen werden, daß der Ehepartner einer christlichen Kirche angehören muß. (Süddeutsche Zeitung, 4.6.93)
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Die auf umfangreichem, bisher z.T. nicht zugänglichem Material aus staatlichen und kirchlichen Archiven beruhende Arbeit zeigt, daß die kirchliche Anpassung schon früh vollzogen wurde. So distanzierte sich Thüringens Landesbischof Mitzenheim (der drei Tage nach dem Mauerbau 1961 den Vaterländischen Verdienstorden in Gold erhielt) vom Arbeiteraufstand am 17. Juni 1953 und bezeichnete ihn als "faschistische Provokation". Auch der Greifswalder Bischof Krummacher verpflichtete sich unter dem Decknamen "Martin" frühzeitig den Sowjets und trat später dem SED-gesteuerten Nationalkomitee freies Deutschland bei, von dem er als "ehrlicher Freund der Zusammenarbeit mit Kommunisten" eingestuft wurde. Später förderte der Staat gezielt jene Kräfte, die einen eigenen DDR-Kirchenbund gründen wollten, was 1969 gelang - "unter Federführung von Albrecht Schönherr, im Hintergrund Manfred Stolpe", so der Heidelberger Kirchengeschichtler.
Danach sei eine "systematische Vereinnahmung von Teilen der ostdeutschen Protestanten durch die Staatsführung" (Zitat Welt am Sonntag) erfolgt.
(Welt am Sonntag, 1.8.93)
Griechenland
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Rund 90 % der über 10 Millionen Einwohner gelten (formal) als griechisch-orthodox. Lediglich auf den ionischen und ägäischen Inseln gibt es kleine katholische Gemeinden; im Norden des Landes wächst die moslemische Minderheit. (Süddeutsche Zeitung, 8.4.93; vgl. auch Meldung 1770 in MIZ 2/93)
Italien
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Anm. MIZ-Red.: Gemäß dem Konkordat von 1984 müssen in Italien alle Steuerzahler 0,8 % ihrer Steuerschuld zusätzlich abführen, können aber wählen, ob sie den Betrag der Kirche, einer anderen Weltanschauungsvereinigung oder einer sozialen Organisation zukommen lassen. Nur etwa 44 % der Steuerpflichtigen kreuzen die katholische Kirche an. Selbst dann kassiert sie aber - mit ihrem ausdrücklichen, vertraglich fixiertem Einverständnis - nur knapp ein Zehntel des Anteils ihrer deutschen Schwesterkirche (0,8 % gegenüber 8 bzw. 9 % der Steuerschuld). Zum Vergleich: Die deutsche katholische Kirche kassiert, obgleich zahlenmäßig nur gut halb so groß, 1993 etwa 8 Milliarden DM, die Italiener kommen mit einem Zwölftel dieser Summe aus.
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Noch bei den letzten Kommunalwahlen hatten katholische Bischöfe einen Wiederbelebungsversuch unterstützt, indem sie offen für die DC warben.
Kritiker sehen in diesem Schritt allerdings nur einen Wechsel des Etiketts, denn das christliche Programm der neuen Partei und sogar das Signet mit einem roten Kreuz auf weißem Grund sollen erhalten bleiben. (Augsburger Allgemeine, 23.7.93; Tagesspiegel Berlin, 27.7.93)
Niederlande
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Der Vatikan bezeichnete laut seinem Organ Osservatore Romano eine solche Sterbehilfe als "Barbarei", die kennzeichnend für das Erbe der Aufklärung und des Rationalismus sei.
Die niederländische Regierung wies diese ausländische Kritik zurück. Besonders verärgert zeigte sich der katholische Ministerpräsident Lubbers, über den Kurien-Bischof Elio Sgreccia, der das Gesetz mit nationalsozialistischen Verhältnissen in Deutschland verglichen hatte: "Für Hitler waren die Juden oder die Geisteskranken nicht zweckdienlich, und für diesen Typ von Gesellschaft, die im Vergleich zu der Zeit Hitlers hedonistischer ist, gilt die gleiche Überlegung." (KNA, 22.2.93; Augsburger Allgemeine, 22.2.93)
Österreich
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Die österreichischen Diözesen nahmen demnach 1991 4,4 Mrd. ÖS (etwa 630 Millionen DM) Kirchenbeiträge ein. Hinzu kommen etwa 80 Millionen DM sonstige Einnahmen (einschließlich Staatszuschüssen). Offiziell werden davon nur 1,5 Mio. DM als Abgaben an den Vatikan ausgewiesen.
Über die Verwendung der Gelder entscheidet letztlich der Ortsbischof allein. Kritisiert wurde das Beispiel des St.Pöltener Bischofs Krenn, der nach seiner Ernennung seine Privatwohnung für ca. 350.000 DM - aus Kirchenmitteln - herrichten ließ. Von den 4,4 Mrd. ÖS Kirchenbeiträgen werden angeblich 2,5 Mrd. (rund 60 %) für Gehälter und Verwaltung ausgegeben, weitere 0,8 Mrd. für Baumaßnahmen. Für die 313 katholischen Schulen werden 328 Mio. ÖS (45 Mio. DM) aufgewendet, für soziale Aufgaben bleiben nur 167 Mio. ÖS (28 Mio. DM), was einem Anteil von ganzen 3,8 % der Kirchenbeiträge entspricht.
Die Bezahlung der Seelsorger erfolgt überwiegend aus Kirchenbeitragsmitteln, doch werden Religionsstunden vom Staat vergütet. Als Beispiel wurde ein 52jähriger Pfarrer genannt, der eine 3100-Mitglieder-Pfarrei verwaltet und 12 Wochenstunden Religionsunterricht erteilt. Er bezieht monatlich 22.327 ÖS von der Diözese plus 13.825 ÖS vom Landesschulamt, zusammen also etwa 5.200 DM - netto wohlgemerkt. (Nicht erwähnt wurde die übliche Wohnmöglichkeit im Pfarrhaus zu äußerst niedrigen Mieten.) Über Bischofsgehälter wurden unklare Angaben gemacht.
Der Gesamtumsatz aller kirchlicher Institutionen wird auf etwa 30 Mrd. ÖS (4,3 Milliarden DM) geschätzt, der Reingewinn bleibt verborgen. Allgemein wurde bemängelt, daß nur schwer an verläßliche Finanzberichte heranzukommen sei. (Freidenker Schweiz, 8/93)
Anm. MIZ-Red.: In Österreich machen die Kirchenbeiträge nur 1,15 % der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus, in Deutschland je nach Bundesland 8 oder 9 % der Steuerschuld. Daher liegen die Einkünfte der österreichischen Kirche auch im Verhältnis zur Mitgliederzahl nur bei knapp einem Drittel der deutschen katholischen Kirche. Dennoch kommt sie problemlos damit aus.
Die Gehälter deutscher Pfarrer liegen nicht wesentlich höher. Ein Pfarrer mit eigener Pfarrstelle wird üblicherweise nach Besoldungsstufe A 15 (also wie ein Regierungsdirektor) bezahlt. Das sind monatlich im vorliegenden Vergleichsfall etwa 8.000 DM (plus 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und Mietersparnis), wovon etwa 200 DM Krankenversicherungsbeitrag sowie Steuern abgehen.
Polen
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Seit 1992 mußten die Schüler zwischen den Fächern Religion und Ethik wählen, was den vom Parlament ernannten Bürgerbeauftragten Zielinski auf den Plan rief, der in einer Verfassungsklage u.a. die Benotung des Religions- oder Ethikunterrichts, den Zwang zum Besuch eines Ersatzunterrichts in Ethik, die Bezahlung der Religionslehrer durch den Staat und die Anbringung religiöser Symbole im Klassenzimmer monierte.
Kardinal Glemp kritisierte diese Verfassungsbeschwerde mit der Bemerkung, es sei "traurig und verletzend, daß die Religion vor den Verfassungsgerichtshof gezogen wird". Ferner stellte er einen Zusammenhang zu Angriffen auf die Kirche im Nationalsozialismus und im Kommunismus her. Zielinski warf Glemp daraufhin "Mißachtung des Verfassungsgerichts" und einen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz vor. Anscheinend wolle die Kirche entscheiden, welches Urteil das Gericht im Streit um religiöse Angebote in der Schule zu fällen habe.
Tatsächlich gab das Verfassungsgericht Zielinski in drei von acht Punkten recht: Eltern und Schüler brauchen keine Erklärung zu unterschreiben, wenn die Kinder nicht am Religionsunterricht teilnehmen; sie müssen dann auch keinen Ethikunterricht besuchen. Und schließlich brauchen Religionslehrer auch keine bischöfliche Zulassung.
Kardinal Glemps Vorgehen stieß auch in den eigenen Reihen auf Kritik. Weihbischof Pieronek mahnte, die polnische Kirche sei "zu wenig offen" und ängstige sich "vor nicht überprüften Lösungen". Manche Kräfte in der Kirche glaubten immer noch, man könne nur durch "Dekrete von oben" führen. (Sonntagszeitung der Diözese Augsburg, 29.5.93; KNA, 17. u. 22.4. u. 7.5.93)
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Die Bestimmungen bestätigen grundsätzlich die Trennung von Staat und Kirche, doch soll die kirchliche Eheschließung die gleiche Rechtsgültigkeit wie die Zivilehe erhalten. Umstritten war die Teilnahme am Religionsunterricht an staatlichen Schulen, der weiterhin freiwillig bleibt. (Süddeutsche Zeitung, 29.7.93)
Schweiz
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Während sich 1980 nur 241.551 Schweizer als konfessionslos bezeichneten (3,79 %), verdoppelte sich ihre Zahl binnen eines Jahrzehnts auf 510.927 Einwohner (7,43 %). Zusätzlich stieg die Zahl derer, die keine Angaben machten (und nach aller Erfahrung der Gruppe der Konfessionslosen hinzuzurechnen sind), von 69.097 (1,09 %) auf 101.899 (1,48 %), so daß über 600.000 Schweizer (rund 9 %) keiner Kirche oder Sekte angehören.
Der Anteil der großen Kirchen nahm unterschiedlich ab. Die protestantische mußte einen Rückgang von 44,33 auf 39,98 % hinnehmen, die römisch-katholische verzeichnete nur eine geringe Einbuße (von 47,60 auf 46,15 %) und nahm absolut sogar leicht von 3,03 auf 3,17 Mio. Mitglieder zu; die Gesamt-Einwohnerzahl stieg allerdings wesentlich deutlicher von 6.365.960 auf 6.876.687. Der Anteil der gleichfalls privilegierten christkatholischen (=altkatholischen) Kirche sank rapide von 0,26 auf 0,17 %, während die Moslems von 0,89 auf 2,21 % zunahmen.
Die absolute Hochburg der Konfessionslosen ist Basel, wo sie mit 34,51 % (+ 0,27 ohne Angabe) die Protestanten (32,10) und Katholiken (25,43) bereits übertreffen. Stark sind sie auch in Genf (18,97 + 5,02 %), Neuchatel (14,84 + 1,48 %) und Zürich vertreten, wo sie im Kanton allerdings nur auf 7,94 + 1,42 % kamen. Überdurchschnittlich repräsentiert sind Konfessionslose noch in den Kantonen Basel-Land (9,84 + 0,63 %), Schaffhausen (9,77 + 0,95 %) und Waadt (9,28 + 2,39 %). (MIZ-Eigenmeldung aufgrund einer ersten Übersicht des Schweizer Bundesamts für Statistik)
Anm. MIZ-Red.:
2. Die hohe Zahl von Austritten in Basel-Stadt und Basel-Land hängt auch mit dem dortigen Kirchensteuer-Einzugssystem zusammen: Dort zieht nicht der Staat ein, sondern die Beiträge werden vom Konto abgebucht und jährlich abgerechnet, weshalb die Summe deutlicher ins Auge sticht.
3. Seit 1990 stiegen auch in der Schweiz die Austrittszahlen deutlich an, so daß der Anteil der Konfessionslosen mittlerweile über 10 % liegt.
Tschechische Republik
Vatikan
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Hintergrund der Entscheidung sind Erbfragen: Falls das Fürstenhaus Grimaldi ohne gültigen männlichen Erbfolger bleibt, fällt das Fürstentum Monaco an Frankreich.
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Demnach habe sich eine Besucherin während einer Audienz vor Wojtyla "schreiend auf dem Fußboden gewälzt", woraufhin der Papst spontan exorzierende Gebete gesprochen habe. (Augsburger Allgemeine, 21.7.93)
Nordamerika
USA
1993 - Meldungen 1829-1878
1993 - Meldungen 1829-1878 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Im übrigen sei die Kirche zu sehr auf das Verhältnis zwischen Christen und Marxisten fixiert gewesen und habe dabei übersehen, daß der größte Teil der DDR-Bevölkerung weder christlich noch marxistisch orientiert gewesen sei. (Frankfurter Rundschau, 15.2.93; Frankfurter Allgemeine, 15.2.93)
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Schon zu Jahresbeginn hatte die Präsidentin der katholischen Laienorganisation Zentralkomitee der Katholiken den Bischöfen widersprochen: "Die katholische Kirche in Deutschland bräche nicht zusammen, wenn der Pfingstmontag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft würde. Es trifft auch zu, daß im Vatikan am Pfingstmontag gearbeitet wird." (Frankfurter Allgemeine, 3.2.93)
Später forderten zwei führende Vertreter der Ost-CDU, Münch und Eggert, sogar die Streichung eines weiteren kirchlichen Feiertags. (Süddeutsche Zeitung, 3.7.93)
Schließlich lenkte auch Kardinal Meisner ein. Zwar würde er diesen Schritt bedauern, aber "der CDU nicht das C absprechen, wenn sie den Pfingstmontag abschafft." (Augsburger Allgemeine, 16.8.93)
Weniger Gegenliebe zeigte allerdings der Mainzer Bischof Lehmann, Leiter der Deutschen Bischofskonferenz. Die Kirche werde "keine Feiertage auf den Opferaltar legen". (Süddeutsche Zeitung, 4.9.93)
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Stolpe betonte, für eine Stasi-Tätigkeit der Konsistorialrätin habe es damals keinerlei Hinweise gegeben. Er räumte aber ein, daß ihr die Kirche bei der Wohnungssuche behilflich war. (Welt am Sonntag, 7.3.93; Frankfurter Allgemeine, 8.3.93)
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In Darmstadt wurde ein "Seelsorger" aus dem Odenwald wegen sexueller Nötigung und Mißbrauchs von minderjährigen Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Als noch skandalöser als das milde Strafmaß empfand die Presse das Verhalten der Kirchenleitung, die bereits vor 13 Jahren auf die Sexualstraftaten des geistlichen aufmerksam gemacht wurde. Der Vater einer Geschädigten hatte damals nur deshalb auf eine Anzeige verzichtet, weil die Kirche zugesichert hatte, den priester nicht mehr mit Jugendlichen in Berührung kommen zu lassen. (Frankfurter Rundschau, 11.3.93)
Noch krassere Ausmaße nahm der Fall eines 65jährigen Priesters an, der seit 1966 zahlreiche Verhältnisse pflegte, darunter auch zu minderjährigen Mädchen. Obwohl die Diözesanleitung frühzeitig davon erfuhr, reagierte sie lediglich 1979 mit einer Versetzung in eine andere Dorfpfarrei. Dort zwang er ab Anfang 1982 ein damals 12jähriges Mädchen binnen 18 Monaten mindestens 45 Mal zum Geschlechtsverkehr. Damals, ab dem 14. Geburtstag des Opfers, intensivierte er die Beziehung sogar noch, doch waren diese Straftaten bereits verjährt, so daß der Täter mit vier Jahren Gefängnis davonkam. Die Verbrechensserie kam erst vor kurzem eher zufällig auf, weil sich bei dem Opfer gesundheitliche Spätfolgen einstellten, woraufhin es sich zuerst einem Arbeitskollegen und später der Polizei offenbarte. "Mir hätte auch keiner geglaubt, denn in so einem Dorf steht der Pfarrer auf einem Podest", erklärte die Frau vor Gericht.
Aus der bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten Personalakte des Pfarrers ging hervor, daß dem bischöflichen Ordinariat die Fakten aber bereits 1984 bekannt waren. Statt die Taten anzuzeigen, rieten Bischof Stimpfle und Generalvikar Kleindienst dem Amtsbruder aber, sich für eine gewisse Zeit aus der Diözese zurückzuziehen. 1988 äußerte der Bischof schriftlich, die Verjährungsfrist für derlei Fälle liege bei drei Jahren. Vor Gericht behauptete der damalige Generalvikar Kleindienst - er wurde mittlerweile zum Finanzdirektor der Diözese ernannt, wobei der neue Bischof Dammertz eine ausdrückliche Ehrenerklärung für ihn abgab - nunmehr, er habe die Personalakte des Sex-Pfarrers nicht gelesen und könne sich an nichts Genaues erinnern. Der vorsitzende Richter äußerte an dieser Darstellung erhebliche Zweifel und stellte sogar ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung in Aussicht, da Kleindienst Beschwerden aus der Pfarrei erhalten hatte und aus der Personalakte vor der Beschlagnahmung noch zwei Blätter herausgerissen worden waren. "Ich frage mich, warum sich die Vorgesetzten des Pfarrers eingehend mit Verjährungsfristen beschäftigen, wenn sie angeblich von nichts wissen." Das Gericht hielt der Kirche auch vor, sie habe eine Fürsorgepflicht nicht nur für die Pfarrer, sondern auch für die Kinder, die zum Pfarrer geschickt würden.
Wenige Tage später berief die bayerische CSU ausgerechnet Kleindienst zum (nicht stimmberechtigten) Vorstandsmitglied, was aber nach Protesten aus der Bevölkerung sofort rückgängig gemacht wurde. (Süddeutsche Zeitung, 4. u. 5.10.93)
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Bei Vertretern von Menschenrechtsgruppen, Humanisten und jüdischen Organisationen löste der Einstellungsbescheid Empörung aus. (Süddeutsche Zeitung, 7.7.93; Frankfurter Rundschau, 24.7.93; vgl. auch MIZ 2/93, Meldung 1740)
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In ersten Entscheidungen gaben einzelne Gerichte Konfessionslosen recht. Das Landessozialgericht hob diese Urteile zwar auf, ließ aber die Revision beim Bundessozialgericht zu. (Der Spiegel, 26.7.93)
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Die bei Würzburg ansässige Sekte Universelles Leben scheiterte vor dem Verwaltungsgericht München und vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit dem Begehren, dem Sektenbeauftragten der evangelischen Landeskirche "abträgliche Meinungsäußerungen" über sie verbieten zu lassen. Die Gemeinschaft sollte nicht mehr als totalitäre Organisation mit "geschlossener Ideologie und einem Mangel an Kritikfähigkeit und Gewissensbildung" bezeichnet werden dürfen. Außerdem sollte eine Bezugsetzung zu der Massenselbsttötung der Davidianer-Sekte in Waco/Texas unterbleiben.
Das Verwaltungsgericht urteilte jedoch, die Glaubensgemeinschaft müsse zulässige Werturteile im Rahmen der religiösen Auseinandersetzung hinnehmen, zumal ihr Recht auf ungestörte Religionsausübung durch solche Äußerungen nicht verletzt werde.
Mehr Erfolg hatte sie vor dem Verwaltungsgericht Würzburg, das dem CSU-Bürgermeister von Hettstadt bei Würzburg in einer Einstweiligen Anordnung eine Reihe kritischer Bemerkungen über die umstrittene Gemeinschaft untersagte (AZ: W 7 E 93.823). Die staatliche Gemeinde dürfe sich nicht an weltanschaulichen Auseinandersetzungen beteiligen. (Süddeutsche Zeitung, 31.7.93; Augsburger Allgemeine, 18.8.93)
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Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) sowie der Bund für Geistesfreiheit Augsburg unterstützten die Klage durch eine Beteiligung an den Prozeßkosten. (Südwestpresse Ulm, 31.7.93)
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Das höchste Gericht hatte in seiner Entscheidung (AZ: 1 BvR 167/87) jedoch die Zulassung privater Schulen erleichtert. Während nach Art. 7 des Grundgesetzes eine private Grundschule nur zuzulassen ist, "wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt", stellte das BVG nun fest, das Konzept müsse lediglich eine "sinnvolle Alternative zum bestehenden Schulangebot" sein, brauche aber "weder neu noch einzigartig" zu sein. Frankfurter Rundschau, 4.3.93)
Anm. MIZ-Red.: Noch nie wurde bekannt, daß ein Kultusministerium einer kirchlichen Privatschule mit gleicher Begründung die Zulassung versagt hätte.
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Anm. MIZ-Red.: Derartiger Baumschmuck ist in katholischen Regionen in jeder kleinen Gemeinde üblich, so daß die bundesweiten Ausmaße dieser Abholzaktion wohl auf das Tausendfache zu schätzen sind.
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Prompt mußte er erfahren, daß die Kirchenleitung gerade beim Geld keinen Spaß versteht. Er mußte sich einem Disziplinarverfahren unterziehen und erhielt einen Verweis, wogegen er inzwischen Widerspruch einlegte. Der Herforder Superintendent bezeichnete die Kritik als "ungeheuerlich". Da er sie nicht intern, sondern in der Öffentlichkeit vorgebracht habe, sei "die Kirche global diffamiert". Gerade er hat indes einen speziellen Grund zur Kollegenschelte: Wegen der Zusatzkosten von jährlich 120.000 DM forderte der aufmüpfige Pfarrer nämlich auch die Abschaffung der hauptamtlichen Superintendentur ... (Südwest Presse Ulm, 16.8.93)
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Der katholische Militärgeneralvikar Niermann verteidigte die jetzige Praxis und wies darauf hin, daß die individuelle Befreiungsmöglichkeit nicht von allen Priesteramtskandidaten in Anspruch genommen werde. Rund 30 % aller angehenden Geistlichen habe den Wehr- oder Zivildienst geleistet. (KNA, 17.8.93)
Unterdessen entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, daß die Freistellung auch für Prediger der "Zeugen Jehovas" gelte. Solche Personen seien hauptamtlichen Pfarrern der Großkirchen gleichzustellen, da der Gesetzgeber auch Geistliche "anderer Bekenntnisse" von Wehr- und Zivildienst habe freistellen wollen (AZ: 2 K 3953/91). (Frankfurter Allgemeine, 8.2.93)
Das Bundesverwaltungsgericht schränkte jedoch ein, das Freistellungsprivileg gelte nur für hauptamtliche Geistliche, die höchstens während einem Fünftel ihrer Arbeitszeit außerhalb der Kirche erwerbstätig sein dürfen (AZ: 8 C 9.92). (Süddeutsche Zeitung, 23.8.93)
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Die CDU mit ihrer absoluten Rathausmehrheit hatte schon früh ein "Katholisches Freies Gymnasium" verlangt, weil die Kosten von etwa 33 Millionen DM zwischen Stadt und Kirche geteilt würden. Tatsächlich will die CDU der Kirche aber auch noch das Grundstück kostenlos überlassen, so daß die Gesamtförderung den bei anderen Privatschulen üblichen Rahmen weit überstiege. Teile der örtlichen Lehrer- und Elternschaft lehnten das Vorhaben aus schulischen und weltanschaulichen Gründen ebenso ab wie SPD, Grüne und FDP: Der kirchliche Träger will nämlich Abgänger einer katholischen Grundschule bevorzugt aufnehmen und überdies die Schule erst langsam von unten aufbauen, so daß die Raumnot vorerst nicht gelindert würde. Ein Bürgerentscheid brachte zwar eine Mehrheit gegen die klerikale Schule (5484 von 9062 Stimmen), scheiterte aber wegen der zu geringen Wahlbeteiligung von 36,8 %. Dennoch ist das Projekt noch nicht sicher: Die CDU hat vor der endgültigen Stadtratsentscheidung die Kommunalwahl 1994 zu bestehen. (Die Zeit, 7.5.93; Süddeutsche Zeitung, 7.9.93)
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Auch die Protestanten mußten einen Negativrekord verkraften. 320.635 Mitglieder kehrten ihnen 1991 den Rücken, 67.645 wurden neu aufgenommen, darunter fast die Hälfte Spättaufen. (Die Vergleichszahl für 1990 lag nur für die westlichen Bundesländer vor.) Mit den angegebenen 29,208 Millionen Protestanten (=36,62 %) kamen die Großkirchen Ende 1990 gemeinsam auf einen Anteil von genau 70,16 %.
Besonders in Bayern schnellte die Austrittsquote der Katholiken in die Höhe. Wurde 1990 mit 22.531 erstmals die 20.000-Marke übertroffen, sprang sie 1991 schon auf 31.467 und 1992 gar auf 37.331. Bei den Protestanten war die Steigerung von 11.174 (1990) auf 17.617 (1991) und ca. 21.000 für 1992 (vorläufiges Ergebnis) nicht geringer. Besonders aufschlußreich war dort die Differenzierung der 3.774 Eintritte: Rund die Hälfte (1753) entfiel auf Übertritte von der katholischen Kirche, ein Viertel (969) auf Wiedereintritte und ein Viertel (1052) auf Spättaufen. Unberücksichtigt bleibt dabei die Zahl der gar nicht mehr erst getauften Säuglinge ("Taufunterlassungen"), die mindestens so hoch wie die Eintrittszahl liegt. (MIZ-Eigenmeldung aufgrund von Recherchen beim Statistischen Bundesamt sowie dem bayerischen statistischen Landesamt)
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Kurz danach trat die EKD mit den Ergebnissen einer eigenen Mitgliederbefragung an die Öffentlichkeit. Sie sprach von einer sinkenden Austrittsneigung, räumte aber ein, daß auch nach ihren Erhebungen 17 % der Protestanten im Westen und 19 % im Osten an einen Austritt dächten. (Augsburger Allgemeine, 25.9. u. 27.10.93)
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Der angestrebte Ost-West-Dialog erwies sich als schwierig, weil die Osteuropäer zu wenig über den westlichen Säkularismus und die Westeuropäer zu wenig über die östliche Religiosität wußten. Kritik fand auch der Ablauf: "Es war eine Schwäche der Konferenz, daß über zu viele Themen diskutiert wurde. Von den vielen Vollversammlungen und Workshops war nur ein Workshop speziell dem Atheismus gewidmet." Auch die Aussagen über Demokratie, Menschenrechte und Humanismus blieben laut Hiorth, der selbst als Referent aktiv war, unbefriedigend: "Vieles von dem, was zu diesen Themen gesagt wurde, war auf Allgemeinplätze beschränkt, die man in Zeitungen oder anderen populären Publikationen nachlesen kann." (Freidenker Schweiz, 10/93)
Die Presse nahm von dem Kongreß kaum Notiz; aus den wenigen Berichten ging fast nie hervor, daß es sich um ein Treffen nichtreligiöser Menschen handelte.
Anm. MIZ-Red.: Daß der Kongreß trotz prominenter Referenten nahezu unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfand, lag sicher nicht an der Vorbereitung. Für die Werbung per Presse und Plakatierung scheuten die Veranstalter weder Mühe noch Kosten (letztere wurden allerdings in erheblichem Maße aus öffentlichen Steuermitteln abgedeckt). Auch die nicht gerade aufregenden und recht allgemein gehaltenen Themen können dafür nicht die alleinige Ursache sein.
Vielmehr müssen humanistische und atheistische Verbände zur Kenntnis nehmen, daß sie vorläufig nur einen winzigen Teil der konfessionslosen Bevölkerung ansprechen können. Dabei werden sie nicht eben glaubwürdiger, wenn sie verbal für die Trennung von Staat und Kirche eintreten, aber im gleichen Atemzug - genau wie die Kirchen - staatliche Gelder für interne Anliegen in Anspruch nehmen.
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Der vorsitzende Richter führte in der mündlichen Begründung aus, das Foto stelle einen Angriff auf die Würde Dybas dar. Es handle sich um eine "Verächtlichmachung" des Erzbischofs, die "jenseits jeder zulässigen, auch polemischen Kritik" liege.
Zippert kündigte Revision gegen das Urteil an. Er argumentiert, es handle sich um eine durch Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckte Satire. (Kinzigtal-Nachrichten, 1. u. 4.10.93)
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Nachdem die Grünen Bedenken gegen den Verbrauch von Weihrauch vorbrachten, weil der bei kirchlichen Zeremonien verwendete Wirkstoff zwischen 11 und 14 % Haschisch enthält, erklärten Vertreter beider Kirchen, sie wollten an der bisherigen Praxis festhalten.
Ärzte sprachen angesichts des jährlich mehrere Tonnen umfassenden Weihrauchkonsums von einem "zentnerweisen Drogendeal", mit dem die Kirche ungestraft "religiöses Hochgefühl" verkaufe, während Jugendliche, die im Besitz von wenigen Gramm Haschisch angetroffen würden, mit Gefängnis rechnen müßten. (Augsburger Allgemeine, 22. u. 30.10.93)
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Der örtliche Bund für Geistesfreiheit warf dem Kirchenmann "erschreckende Intoleranz" und mangelnden respekt vor anderen Weltanschauungen" vor. "Die humanistischen Grundwerte, wie sie sich seit der Aufklärung herausgebildet haben, sind rein innerweltlich und verstandesmäßig begründet, deshalb aber nicht schon minderwertig oder nur eine Kopie christlicher Werte. Wenn Christen Andersdenkende derart von oben herab behandeln, kann man nur hoffen, daß ihre theoretischen Grundsätze überzeugender sind als eine solche Praxis." (Augsburger Allgemeine, 2.11.93; Presseerklärung des bfg Augsburg)
Großbritannien
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Schon 1990 ergab eine Zählung, daß nur mehr 1,1 Millionen Menschen (also 4 % der Mitglieder) den Sonntagsgottesdienst besuchen; die Zahl der Aktiven wird intern sogar noch kleiner eingeschätzt.
Nun machen zwei weitere Probleme zu schaffen. Die Zulassung von Frauen zum Priesteramt droht den Klerus zu spalten. 3000 bis 4000 Geistliche, also ein Drittel, denken aus Protest an einen Übertritt in die katholische Kirche, zwei Bischöfe haben den Schritt bereits vollzogen. Auch die enge Verschränkung von Kirche und Königshaus erweist sich angesichts der Skandalchronik der Königsfamilie als belastend, so daß neuerdings nicht nur Laizisten, sondern auch Kirchenführer wie der Erzbischof von York, der zweithöchste der anglikanischen Hierarchie, an eine Lockerung der Bindung denken. (Frankfurter Allgemeine, 24.2.93)
Inzwischen entschied das Oberste Gericht auf Antrag einer kirchlichen Organisation, daß der dem Unterhaus vorliegende gesetzentwurf über die Zulassung von frauen zum (anglikanischen) Priesteramt in der jetzigen Form noch nicht ausreicht. Wegen des britischen Staatskirchensystems muß die rein innerkirchliche Reform vom Parlament als Gesetz verabschiedet und von der Königin verkündet werden. (Welt am Sonntag, 24.10.93)
Italien
Litauen
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Auch das Auftreten der Kleriker blieb widersprüchlich: Der Papst geißelte die "Konsumgesellschaft", die er als "weniger aggressiv, aber nicht weniger bedrohlich als der Marxismus" einstufte; der Klerus wollte (wenn auch mit geringem Erfolg) Profit aus dem Verkauf von Papstbildchen ziehen, die umgerechnet immerhin 3,20 DM kosten sollten. Auch die Anwesenheit des früheren Vatikanbank-Chefs IOR Marcinkus und die zusätzliche Beleuchtung - trotz Energieknappheit - durch 31.000 Lampen wurden mit Befremden registriert.
Aufsehen erregte die deutliche Formulierung des Ziels der vatikanischen Politik, "das menschliche Gewebe des Landes mit Geduld, Liebe und ausdauerndem apostolischen (=missionarischen, MIZ-Red.) Sendebewußtsein" wieder aufzubauen. Mit Blick auf die Altkommunisten meinte er, es dürfe "weder Gewinner noch Verlierer geben", sondern nur "Männer und Frauen, denen man helfen muß, den Irrtum zu überwinden." Die "Verlierer" von gestern (die es nach Meinung des Papstes also doch gibt, MIZ-Red.) müßten allerdings eine wahrhafte Umkehr und, wenn nötig, Buße leisten. Den "Gewinnern" sprach er Mut zu: "Der Stunde des erzwungenen Schweigens über Gott folgt nun die Zeit der mutigen Verkündung der Bibel."
(Augsburger Allgemeine, 4., 6. u. 7.9.93; Süddeutsche Zeitung, 6.9.93)
Polen
Slowakei
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Anm. MIZ-Red.:
- Das kirchliche Areal entspricht einem Quadrat von mindestens 48 x 48 Kilometern und macht 5 % der Gesamtfläche der Slowakei aus.
- Die slowakische Kirche hatte engste Verbindungen zu den Nationalsozialisten und profitierte auch von Enteignungen der Juden und Antifaschisten.
Spanien
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Von Nachfolger Yanes hofft man, daß er zumindest vor Wahlen keine Empfehlungen oder Wahlverbote für bestimmte Parteien ausspricht. (Frankfurter Allgemeine, 17. u. 18.2.93)
Vatikan
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Ob US-Präsident Clinton die vatikanischen Bemühungen unterstützen will, wurde nicht bekannt. (Süddeutsche Zeitung, 12.8.93)
Erstmals erwähnte der Papst auch den Skandal um den sexuellen Mißbrauch von Kindern durch katholische Priester, gegen die zur Zeit über 400 Prozesse in den USA laufen. (Das betrifft also immerhin ein Prozent aller katholischen US-Kleriker, Anm. MIZ-Red.) Zwar sprach er von "Schmerzen", die durch "die Sünden einiger Priester" entstanden seien, beabsichtigt aber keinerlei Strafmaßnahmen. Die US-Bischöfe hatten bei ihrer letzten Visite im Vatikan gefordert, die angeklagten Priester sofort zu entlassen - ohne Erfolg. (Süddeutsche Zeitung, 16.8.93)
Der Vatikan hatte nämlich bereits den wahren Schuldigen an den sexuellen Verfehlungen seiner Hirten geortet. Er erklärte offiziell: "Man muß sich fragen, ob der wirklich Schuldige nicht eine unverantwortlich permissive Gesellschaft ist, mit Sexualität überfüttert und in der Lage, Umstände zu schaffen, unter denen selbst Menschen mit solidem moralischen Gerüst zu schwerwiegenden amoralischen Handlungen verführt werden." (Süddeutsche Zeitung, 24.6.93)
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Als neue Gefahr wurde die Verstärkung nationaler oder ethnischer Unterschiede durch religiöse Differenzen erkannt. Dies spiele bei neu aufgebrochenen Konflikten im ehemaligen Jugoslawien, im Kaukasus sowie in Rußland und der Ukraine eine Rolle. Zudem seien vor allem die nationalen Kirchen allzu lange Gefangene ihrer eigenen Tradition gewesen und betrachteten daher die Überzeugungen anderer Konfessionen als Verrat am Christentum.
Ebenso starr zeigt sich die katholische Kirche. Kardinal Cassidy unterstrich, ohne die Institution des Papstes als Oberhaupt aller Christen (und nicht nur der Katholiken) sei eine Einheit nicht zu haben.
Nach Ansicht von Experten würde eine Ökumene nur dann ans Ziel kommen, wenn jede Kirche bereit sei, "auch ihren eigenen Wahrheitsanspruch kritisch zu hinterfragen". (Zitat SZ)
Religionswissenschaftler bezweifeln jedoch, ob eine auf Offenbarungslehren gegründete Kirche zu einer solchen Offenheit überhaupt in der Lage sein kann, ohne ihr Fundament preiszugeben. (Süddeutsche Zeitung, 13.8.93)
Nordamerika
Haiti
Jamaika
USA
Asien
China
Indien
Israel
Philippinen
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Ausgelöst wurde die Reisewelle durch einen 12jährigen "Seher"; ihm soll seit 1989 an jedem ersten Samstag im Monat und an allen katholischen Marienfesten die "Jungfrau Maria" erschienen sein (die demnach mit dem irdischen wie dem Kirchenkalender bestens vertraut wäre).
Der extra aus der 200 km entfernten Hauptstadt Manila angereiste Parlamentspräsident versuchte den Reinfall politisch zu nutzen. In einer Ansprache nannte er das "Ereignis" einen Aufruf zur Versöhnung, "damit das Land Frieden und Wohlstand erreichen" könne. (Frankfurter Allgemeine, 8.3.93)
1993 - Meldungen 1879-1914
1993 - Meldungen 1879-1914 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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In Frankfurt, wo die hochverschuldete Kommune die freiwilligen Zuschüsse für ambulante Pflegestationen um 400.000 DM kürzen mußte, reagierten die kirchlichen Sozialdienste mit einer Reduzierung des Personals. Obwohl sich die Kirchensteuern seit 1970 mehr als vervierfachten und im Durchschnitt um 7,2 % pro Jahr zunahmen (trotz sinkender Mitgliederzahl), behaupteten sie, die Mehrkosten nicht aus Eigenmitteln decken zu können. (Frankfurter Rundschau, 23.7.93; Abendzeitung München, 24.7.93)
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Den Anfang machte Sachsen-Anhalt, das mit den sechs auf dem Territorium tätigen evangelischen Kirchen offene Fragen des Staat-Kirche-Verhältnisses regelte. Für die Besoldung und Versorgung der Pfarrer zahlt das Land allein 1993 fast 29 Millionen DM. Im Rundfunk werden "angemessene" Sendezeiten für Seelsorge und Verkündigung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner darf die Kirche in staatlichen Krankenhäusern, Heimen, Gefängnissen und Polizeiausbildungsstätten Gottesdienste und Veranstaltungen abhalten sowie seelsorgerisch tätig werden. (Wer dafür die Kosten trägt, ging aus der Berichterstattung nicht hervor, doch ist analog zur Regelung in den meisten anderen Bundesländern anzunehmen, daß auch hier die öffentliche Hand die Lasten trägt.) Weiter verpflichtet sich Sachsen-Anhalt, die "uneingeschränkte Widmung" der Dome in Magdeburg, Halle, Havelberg und Halberstadt sowie der Quedlinburger Stiftskirche zu gewährleisten, was auf eine Übernahme aller Bau- und Unterhaltslasten hinausläuft. Ebenso wird der Erhalt kirchlicher Friedhöfe gefördert. Der schulische Religionsunterricht und die Mitsprache bei der Besetzung theologischer Lehrstühle sind ähnlich wie in den meisten alten Bundesländern geregelt. Vergleichbare Abkommen mit der katholischen Kirche und jüdischen Gemeinden werden ausgearbeitet. (Frankfurter Allgemeine, 9.,14. u. 16.9.93)
Ähnlich lauten die Regelungen, die Mecklenburg-Vorpommern mit den beiden ansässigen evangelischen Landeskirchen kurz danach unterzeichnet hat. Obwohl die kirchlichen Finanzvorstellungen um zwei Drittel zurückgeschraubt wurden, erhalten sie auch dort jährlich 13 Millionen DM Besoldungszuschüsse für Pfarrer und Kirchenleitungen und 7 Millionen DM für Kirchenrenovierungen sowie einmalig 13 Millionen DM als Ablösung für sonstige historische "Ansprüche" wie z.B. alte Holzrechte. (Ob solche Rechte überhaupt rechtmäßig zustandegekommen sind bzw. heute noch rechtsgültig sind, wurde offenkundig nicht nachgeprüft. Auch hier will die katholische Kirche in sechs Wochen nachziehen. (Schweriner Volkszeitung, 21.1.94)
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Zwar gelten weiterhin der Tendenzschutz kirchlicher Einrichtungen sowie die besondere Loyalitätspflicht der Mitarbeiter, aber eine Abweichung von kirchlichen Auffassungen muß nicht mehr automatisch zu einer fristlosen Kündigung führen, sondern hängt vom Ermessen des jeweiligen Leiters der Einrichtung ab.
Differenziert wird künftig sowohl nach der Nähe der Tätigkeit zur christlichen Glaubensverkündigung als auch nach der Konfessionszugehörigkeit der Mitarbeiter(innen) zum Zeitpunkt der Einstellung, wobei zwischen "katholisch", "nichtkatholisch christlich" und "nichtchristlich" unterschieden wird. Von ersteren wird erwartet, "daß sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten", Nichtchristen müssen hingegen nur bereit sein, ihre Aufgaben "im Sinne der Kirche" zu erfüllen. "Mit entscheidend ist, ob der Mitarbeiter grundlegend mit dem kirchlichen Auftrag und den Grundprinzipien der katholischen Kirche übereinstimmt - auch wenn er im Einzelfall davon abgewichen ist - oder ob er sie ablehnt oder gar bekämpft." Wie sich diese schwammige Umschreibung in der Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Kritiker unter den Beschäftigten sehen in der neuen Linie eine indirekte Einladung zur Heuchelei. Die meisten ihrer Wünsche blieben unberücksichtigt; Tarifverträge mit den Einzelgewerkschaften werden nach wie vor abgelehnt.
(Frankfurter Allgemeine, 18. u. 24.9.93; Pressedienst der Deutschen Bischofskonferenz, undatiert)
Anm. MIZ-Red.: Entgegen einzelnen Pressemeldungen ist Kirchenaustritt während der Tätigkeit bei der Kirche nach wie vor ein Kündigungsgrund. Richtig ist aber, daß die Nichtmitgliedschaft zum Zeitpunkt der Einstellung als weniger gravierend betrachtet wird.
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Anm. MIZ-Red.: 1. Dieses in der Fachwelt bisher offenbar übersehene Ökonomie-Institut legt exakt die Betrachtungsweise der Arbeitgeberverbände an den Tag, die zwar legitim ist, aber auch nur einen Teil der Wahrheit beschreibt. Als z.B. die Erträge der Selbständigen nach 1983 mehrere Jahre hindurch Wachstumsraten bis zu 20 % aufwiesen, blieben die bischöflichen Volkswirtschaftler stumm.
2. Die Kirchen geben aus eigenen Mitteln (Kirchensteuern) jährlich etwa 1,5 Milliarden DM für das öffentliche Sozialwesen aus, erhalten aber allein von Bund und Ländern für rein innerkirchliche Zwecke über 11 Milliarden DM. Addiert man die Zuschüsse von Kommunen, Landkreisen und Bezirken, ergibt sich für die öffentliche Hand insoweit ein jährliches Defizit von mindestens 15 Milliarden DM und seit 1949 - unter Einrechnung des Zinseffektes - ein Gesamtdefizit von mehreren hundert Milliarden DM. Ohne diese jahrzehntelangen Subventionsleistungen wäre die Staatsverschuldung heute um mindestens ein Viertel geringer.
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Fachleute nannten indes eine weitere Ursache: Die kirchlichen Beratungsstellen wurden von betroffenen Frauen kaum mehr aufgesucht, während pro familia einen starken Anstieg der Beratungsfälle feststellte. Schon 1992 bearbeiteten die vier SKF-Stellen in Fulda, Hanau, Kassel und Marburg insgesamt gerade 369 Fälle bei landesweit über 14.000 Konfliktberatungen, die vorwiegend von pro familia durchgeführt wurden. (Oberhessische Presse, 30.9.93; Frankfurter Rundschau, 30.9.93)
Schon zuvor hatten die drei in Hessen fungierenden Bischöfe Dyba, Kamphaus und Lehmann gegen die Kostenhilfe für finanzschwache Frauen bei straffreien Abtreibungen protestiert, obwohl es sich um Landesmittel handelt, die gar nicht in ihre Zuständigkeit fallen. (Frankfurter Rundschau, 24.7.93)
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Dieser Auffassung widersprach sogar Prälat Schätzler, Sekretär der katholischen deutschen Bischofskonferenz. "Die Kirchensteuer ist keine normale Steuer. Sie ... ist an die freie Entscheidung des einzelnen gebunden, ob er Mitglied dieser Kirche sein will. Sie ist also eine Abgabe der Gläubigen an ihre Kirche und keine staatliche Zwangsabgabe." Er ließ allerdings auch erkennen, daß die Kirche nicht ganz uneigennützig gegen eine "Kultursteuer" ist: "Es ist dann unvermeidlich, daß Kirche und Staat um Steuergelder konkurrieren. Ich würde mir keine Situation wünschen, in der der Staat praktisch an Kirchenaustritten bzw. der Abwendung von der Kirche verdiente!"
Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg wies den CDU-Nachwuchspolitiker darauf hin, daß selbst nach kirchlichen Angaben nur etwa 13 % der Kirchensteuer für soziale Zwecke verwendet werden, wovon noch ein Teil rein innerkirchlichen Aufgaben zugute kommt. Überdies verstoße sein Vorschlag gegen das Verfassungsrecht auf "negative Vereinigungsfreiheit" (das Recht, einem Verein nicht anzugehören, ohne deshalb Nachteile zu erleiden, MIZ-Red.). Während Renner eine Antwort schuldig blieb, machte die Bundes-CDU deutlich, daß sie "nicht daran gedacht hat", eine Ersatzabgabe für Konfessionslose zu fordern. (Focus, 18.10.93)
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Nachdem der Rundfunkrat keine Verletzung des Staatsvertrages feststellen konnte, wollte der Funkhauschef Kellermeier plötzlich einen "qualitativ mißglückten" Beitrag gesehen haben. Dutzende Gutachten wanderten in die NDR-Chefetage und füllten dort neun Aktenordner. Ergebnis: NDR-Intendant Plog höchstselbst entschuldigte sich bei Fischer, "Extra-III"-Chef Börner mußte versichern: "... religiöse Gefühle werden wir nicht mehr verspotten", und dem Autor Fritz Tietz wurde der zuvor angebotene Rahmenvertrag abgeschlagen, so daß er mindestens bis Ende 1993 nicht mehr für den Sender arbeiten durfte. (Süddeutsche Zeitung, 26.10.93)
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Anm. MIZ-Red.: Wir bezweifeln nicht, daß Pastoren gerade als Märchenerzähler vorzüglich geeignet sind. Und Musik statt Bibelsprüchen mag auch bei Atheisten Anklang finden, wenn der Eintritt niedrig und die Akustik gut ist. Vielleicht ließe sich der Zuspruch aber noch steigern, wenn auch die letzten Relikte von Religion vermieden würden.
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Erst nachdem der Kulmbacher MdB zum Generalsekretär gewählt wurde, lancierte ein CDU-Vertreter diese Stellungnahme in die überregionale Presse. Die CSU warf Verheugen "antiklerikale und atheistische Positionen" vor und sprach von einer "ungeheuerlichen Entgleisung". Auch CDU, FDP und seine eigene Parteiführung gingen auf Distanz, nur die Grünen äußerten Zustimmung. Daraufhin teilte Verheugen mit, er habe die Stellungnahme als persönliche Meinungsäußerung, seiner Grundhaltung als evangelischer Christ entsprechend, zu einem Zeitpunkt abgegeben, als eine Wahl in das SPD-Spitzenamt noch nicht absehbar war. Als Mitglied der Verfassungskommission habe er genau entgegengesetzt - also für den Gott-Bezug - gestimmt und werde sich auch im Bundestag so verhalten. (diesseits 3/93; Bayerische Rundschau Kulmbach, 21.12.93)
Anm. MIZ-Red.: Im Laufe der öffentlichen Diskussion über diesen Vorgang äußerten sich bemerkenswert viele religiöse Menschen, die fehlende Gottgläubigkeit mit moralischer Schlechtigkeit gleichsetzten und dabei Atheisten in beleidigender Form herabsetzten. Dabei bestätigte sich einmal mehr die Erkenntnis, daß Kirchenkritik weit eher hingenommen wird - weil konkreter erfahrbar und nachprüfbar - als Religionskritik.
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Der Verein kritisiert vor allem den Anspruch der Amtskirchen, "als einzige Hüter und Verwalter unseres Glaubensbekenntnisses auftreten zu dürfen". Ebenso werde "von den Gläubigen ein nahezu bedingungsloser Gehorsam verlangt. Wer sich nicht - oftmals wider besseren Wissens und gegen die eigenen Überzeugungen - einfügt, wird entweder zum unliebsamen Querulanten oder distanziert sich zunehmend von seiner Kirche." Unter den vielen als legitim anerkannten Austrittsgründen wird auch die Kirchensteuer genannt, zumal "diese Zwangssteuer, die wie selbstverständlich von jedem Kirchenmitglied eingezogen wird, bei nicht wenigen eine beachtliche Höhe erreicht." Bei den Ausgaben seien "oftmals weder das erforderliche Verantwortungsbewußtsein noch die gebotene Sparsamkeit" festzustellen - offenbar eine Anspielung auf den geringen Sozialanteil und die weltweit höchsten Pfarrereinkommen. Der Mitgliedsbeitrag des Vereins liegt bei 60 Mark im Jahr - ein Bruchteil der durchschnittlichen Kirchensteuer. (MIZ-Eigenmeldung)
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Wesentlich kostenbewußter zeigte sich die Bundesbahn. Sie schränkt ihr Angebot für Lourdes-Reisen ab 1995 erheblich ein, da es für die speziellen Liegewagen außerhalb der rund 20 Wallfahrten im Jahr (mit jeweils etwa 1000 Teilnehmern) keine Verwendungsmöglichkeit gibt und sich der Transport deshalb nicht rechnet. Ab dem Jahr 2000 sollen die Liegewagen sogar ganz verschwinden. (KNA, 13.8.93)
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Auch der Berliner Theologe und Senator für Jugend und Familie, Krüger, wurde wegen freundlich-unverbindlicher Grußworte gerügt. Damit habe ein "Theologe in einem hohen Staatsamt nicht nur Legitimationshilfe" geleistet, "sondern schon durch die Tatsache der Unterstützung die Jugendweihe auch politisch" aufgewertet.
Am härtesten attackiert wurde der Pfarrer und SPD-Landesvorsitzende in Brandenburg, Steffen Reiche. Er hatte 1992 und 1993 auf Jugendfeiern sogar die Festrede gehalten. Als er trotz einer innerkirchlichen Abmahnung erneut die Ansprache hielt, drohte ihm das berlin-brandenburgische Konsistorium mit dem Entzug der Ordinationsrechte, obwohl er als Parlamentarier zur Zeit gar nicht im Kirchendienst ist. Die Begründung des zuständigen Propstes Furian: "Das sind allesamt keine christlichen Persönlichkeiten, einschließlich der Vorsitzenden. Es handelt sich in jedem Fall um eine nichtchristliche Reifefeier." (Welt am Sonntag, 5.12.93)
Anm. MIZ-Red.: Am besten entlarvt die Studie das, was sonst diskret getarnt bleibt: Was die Kirche von Theologen in hohen Staatsämtern wirklich erwartet.
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Bemerkenswert ist auch der Rückgang des sonntäglichen Kirchenbesuchs. Bei den Katholiken nahm die Quote von 21,9 auf 20,9 % ab, bei den Protestanten von 4,2 auf 4,1 %. (Jahrbuch 1993 des Statistischen Bundesamtes; Allgemeines Deutsches Sonntagsblatt, 3.12.93)
Auch für 1992 liegen erste konkrete Zahlen vor. Demnach traten 192.768 Katholiken und etwa 330.000 Protestanten aus. Infolge des anhaltenden Auszugs blieben die Kirchensteuereinnahmen mit 8,7 bzw. 8,6 Milliarden DM trotz einer nochmaligen Steigerung um etwa 1,6 Milliarden DM hinter den Erwartungen zurück. (Der Spiegel, 10.1.94)
Einzeldaten für 1993 (u.a. aus zahlreichen bayerischen Groß- und Mittelstädten) lassen zwar erstmals seit 1988 wieder einen leichten Rückgang der Austrittszahlen erwarten, jedoch dürfte das Niveau von 1991 kaum unterschritten werden. (Eigenmeldung MIZ)
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Eine Erfolgsquote wollte der Stadtkirchenverband nicht nennen, doch wertete er schon als "Erfolg", daß der Werbefeldzug zu "spannenden Auseinandersetzungen" geführt habe. (Südwest Presse, 20.12.93; vgl. auch MIZ 2/93, S. 48)
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Besonders aufschlußreich sind die (steuerfreien) Einkünfte aus Vermögen in Höhe von 2,8 bzw. 2,3 Milliarden DM. Legt man nämlich eine Rendite von knapp 5 % zugrunde, läßt sich auf ein Ertragsvermögen von 60 bzw. 50 Milliarden DM schließen. Hinzu kommt Vermögen ohne Rendite sowie von autonomen Sondergemeinschaften (z.B. Klöstern). Die Einnahmen aus Spenden und Kollekten spielen hingegen mit 0,9 bzw. 0,8 Milliarden DM eher eine untergeordnete Rolle.
Die beiden Sozialkonzerne der Kirchen, Caritas und Diakonisches Werk, finanzieren sich zu 70 % aus Leistungsentgelten wie Pflegesätzen und Elternbeiträgen, zu 20 % aus Staatszuschüssen und nur zu 3 bis 5 % aus Kirchensteuern. Der Rest wird größtenteils durch Spenden gedeckt. Der Spiegel-Bericht schließt mit dem Fazit: "Im jährlichen Gesamtetat von Caritas und Diakonischem Werk von rund 40 Milliarden Mark stecken mithin zwischen ein und zwei Milliarden Mark aus Kirchenmitteln. Mehr nicht." (Der Spiegel, 10.1.94)
Frankreich
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Die konservative Regierung will den Kommunen erlauben, die Investitionen der "freien" Schulen (zu über 90 % katholische Konfessionsschulen) beliebig mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen. Die laizistischen Kritiker sehen darin nicht nur einen Bruch der Verfassung, sondern auch eine Aushöhlung des öffentlichen Schulsystems. Schon der reaktionäre Minister de Falloux hatte eine Bresche geschlagen, als er die Wiedereinrichtung katholischer Anstalten erlaubte. Die kommunalen Subventionen waren aber auf 10 % der Kosten begrenzt. Bildungsminister Bayrou, selbst praktizierender Katholik, will auch diese Hürde beseitigen.
Linke, Laizisten und Lehrergewerkschaften riefen nun (aus unterschiedlichen Motiven) zu einer Massendemonstration in Paris auf, die mit 600.000 Teilnehmern die größte seit der Studentenrebellion 1968 war und auch konservative Politiker beeindruckte. So meinte Ex-Premierminister Barre, die Franzosen fühlten sich nach wie vor dem öffentlichen Schulwesen und dem Laizismus stark verpflichtet. (Der Spiegel, 2.8.93; Libération, 17.1.94)
Großbritannien
Italien
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Bereits zuvor hatten acht Geistliche mit Blick auf Mafia-Verbindungen an den Papst geschrieben, es gebe in Sizilien weiterhin Priester und Bischöfe, die "keine echten Zeugen der Befreiung" seien. (Süddeutsche Zeitung, 29.9. u. 2.10.93)
Für die an Skandale bereits gewöhnte Vatikanbank war des Erzbischofs Einzahlung indes nur ein kleiner Routinefall. Die Mailänder Staatsanwaltschaft sucht dort die Einzahler von 70 bis 90 Millionen Mark an Schmiergeldern. (Augsburger Allgemeine, 18.10.93)
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Anm. MIZ-Red.: Für MIZ-Leser, die mit dem katholischen Ritus weniger vertraut sind: Kommunion ist ein Teil des Gottesdienstes, bei dem der Gläubige eine von einem Priester gereichte, zuvor geweihte Oblate verspeist, die sich während des Gottesdienstes durch eine spezielle Zeremonie angeblich in das Fleisch des Religionsstifters verwandelt hat. Ob Vegetarier durch diesen Verzehr gegen ihre Prinzipien verstoßen, wird kontrovers diskutiert.
Niederlande
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Zahlreiche außerhalb der Partei stehende Frauen strengen nun ein Gerichtsverfahren an, weil die Partei gegen das in der Verfassung und der UN-Charta verankerte Diskriminierungsverbot verstoße. Die sozialistische Kulturministerin D'Ancona sieht eine Verletzung des Gesetzes über Gleichbehandlung. Die SGP beruft sich hingegen auf die Glaubens- und Vereinsfreiheit.
Konflikte drohen der Partei aber auch intern. Der Beschluß ging selbst dem Vorsitzenden, Pfarrer Hovius, zu weit; er legte sein Amt nieder. Überdies muß die auf einer orthodoxen Bibelauslegung basierende Partei Einbußen in ihrer bisher treuen Klientel befürchten. Sie verfügt zwar (seit Jahrzehnten konstant) über nur drei Parlamentsmandate, aber 60 % ihrer Wähler waren bislang Frauen. (Frankfurter Allgemeine, 29.9.93)
Schweiz
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Inzwischen wurde die Züricher Initiative zurückgestellt, da die Erfolgsaussichten im Moment weniger günstig eingeschätzt werden als in Zukunft. Eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche gibt es in der Schweiz nur in den Kantonen Genf und Neuenburg. (Südwest Presse Ulm, 26.7.93; Freidenker Schweiz, 1/94)
Slowakei
Vatikan
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Für die Unterhaltung standen ihm drei Filme zur Verfügung, wahlweise auf englisch oder italienisch, darunter einer mit dem Sex- und Popstar Madonna. Zum Abendessen wurde u.a. Kaviar, Kerbelhühnchen und Lachs serviert. Auch der päpstliche Wunsch nach Kuchen wurde umgehend erfüllt. Die Kosten für den Flug wollte die Airline-Gesellschaft nicht nennen. (Frankfurter Rundschau, 13.8.93)
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Kritiker wiesen indes auf Widersprüche hin. So werde zwar der "Schutz des Lebens" propagiert, im neuen Katechismus aber die Todesstrafe ausdrücklich für zulässig erklärt. Ebenso wende sich der Pontifex verbal gegen inhumane Lebensbedingungen, lehne aber Sterbehilfe auch bei Schwerstkranken mit großen Schmerzen ab. (Augsburger Allgemeine, 6. u. 18.10.93)
Nordamerika
USA
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Die Kehrseite dieses Booms: 4 % der erwachsenen US-Bevölkerung sind spielsüchtig geworden, nur ein Zehntel davon läßt sich therapieren. Der Rest verschuldet sich hemmungslos. Doch diesen Gestrandeten bieten sich ja Trostspender an - die Kirchen. (Welt am Sonntag, 4.4.93)
Asien
Bangla Desh
Indonesien
Australien/Ozeanien
Papua-Neuguinea
1994 - Meldungen 1915-1947
1994 - Meldungen 1915-1947 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Gleichzeitig unterstützten Referenten von Wirtschaftsminister Rexrodt die Bemühungen des Stahlbauunternehmers und Scientology-Mitglieds Gerhard Haag, in Südosteuropa Fuß zu fassen. Juristisch wurde Haag von dem Münchner Anwalt Michael Scheele vertreten, früher auch von dessen Ex-Sozius Jürgen Warnke (langjähriger CDU-Entwicklungshilfeminister). Wie gut die Verbindungen der Kanzlei nach Bonn noch immer funktionieren, erfuhr auch die Scientology-Kritikerin Renate Hartwig, die sich mit detaillierten Hinweisen zum Fall Haag schriftlich an Rexrodt gewandt hatte. Statt einer Antwort aus Bonn erhielt sie wenige Tage später eine Unterlassungsaufforderung von der Kanzlei Scheele, in der auch auf ihren Brief an den Wirtschaftsminister verwiesen wurde. (SPIEGEL, 7.3.94)
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Anm. MIZ-Red.: 1. Der Religionsunterricht (RU) dient nicht der allgemeinen "Wertevermittlung" (was immer darunter zu verstehen sein mag), sondern der Unterweisung konfessionsangehöriger Schüler in der Glaubens- und Sittenlehre ihres Bekenntnisses. Daher verstößt ein Ersatzunterricht für nicht Konfessionsgebundene gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
2. Der Beweis, daß sich Teilnehmer am RU bzw. EU ethisch oder moralisch besser verhalten als Nichtteilnehmer, muß erst noch erbracht werden.
3. Die Funktionäre der Großkirchen sind für ihre Mitglieder zuständig; was für Andersdenkende oder Andersglaubende gut ist, haben sie nicht festzulegen. Schließlich bestimmen Konfessionsfreie auch nicht über die mitunter recht fragwürdigen Lehrinhalte im RU mit.
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Der Friedberger Verwaltungsrichter und Experte für Staatskirchenrecht, Dr. Czermak, bemängelte die Ungleichbehandlung des Faches Ethik gegenüber Religionslehre in Baden-Württemberg, die insbesondere in der Kursphase zu Benachteiligung der Ethikschüler führe. Außerdem führte er aus, daß ein Ersatz-Pflichtunterricht für Nichtteilnehmer am Religionsunterricht verfassungswidrig sei. (Südwest Presse Ulm, 26.10.93)
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Noch unverfrorener ging der Münchner Kardinal Wetter nach der Wiedereröffnung der Münchner Frauenkirche vor. In seiner Predigt ging er auf die Not in der Welt ein und formulierte ebenso salbungsvoll wie unverbindlich: "Der Schrei der Kinder und Mütter, der Hungernden und Erfrierenden in Bosnien steht für die Not der Welt." Daß ein erheblicher Teil der 42 Millionen DM Renovierungskosten für das Bauwerk genau für die Linderung dieser Not hätte verwendet werden können, kam ihm jedoch nicht in den Sinn. (Frankfurter Rundschau, 11.,15. u. 27.12.93)
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Anm. MIZ-Red.: Selbst der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte 1988 festgestellt, daß dieses Verfassungsziel nicht für alle gelten könne.
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Wie groß die Sucht nach übersinnlichen Erklärungen ist, verdeutlichten mehrere Umfragen. Nach einer Allensbach-Erhebung glaubt fast jeder fünfte Deutsche an die Existenz von Ufos. Gar jeder dritte Bundesbürger ist von der Wirksamkeit von "Geistheilern" überzeugt, und immerhin 11 % meinen, daß sich die Sonne um die Erde dreht; weitere 7 % waren sich nicht sicher. (Augsburger Allgemeine, 28. bzw. 22.2.94; Wege ohne Dogma, 1/94)
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Prof. Johannes Neumann, Vorstandsmitglied des IBKA, wies darauf hin, daß die Aneignung der Kirchengüter im 16. Jahrhundert oft auf fragwürdige Weise erfolgte. Zudem waren der sächsische Kurfürst und seine Rechtsnachfolger bis 1918 in Personalunion Landesbischöfe. Änderungen der kirchlichen Besitzverhältnisse durch Entscheidungen von Kurfürsten waren also gleichzeitig Maßnahmen des Landesbischofs, für die sich die Kirche nun am Staat schadlos halten wolle. Die Abmachung ermögliche nun auch katholische Forderungen wegen der 1659 erfolgten Annektierung katholischer Bistümer durch den evangelischen Landesbischof und Kurfürst - wiederum auf Staatskosten. Kirchliche Vermögensansprüche seien offenbar die einzigen, die selbst nach Jahrhunderten nicht verjährten. Prof. Neumann erinnerte auch daran, daß die gezahlten 40 Millionen DM knapp 1 % der Steuereinnahmen Sachsens von 1991 entsprächen und mehr als zwei Drittel der Einwohner für eine Kirche zahlten, "der sie weder angehören noch zugehören wollen". Die Kirchen seien "im Erschließen von Geldquellen unbestreitbar Spitze", besonders dort, "wo die Herren Kirchenjuristen Minister sind". (Frankfurter Rundschau, 4. u. 13.1.94)
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Der "Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für SAT 1" verspricht sich mit der Serie eine "Sympathiewerbung" für die Kirche. (Süddeutsche Zeitung, 3.2.94)
Aber auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen beugt sich kirchlichen Vorgaben. Jobst Plog, ARD-Vorsitzender und NDR-Intendant, zeigte sich überzeugt, daß die von ihm verwalteten Rundfunkanstalten dem vom Papst herausgegebenen Moralkodex für Sender folgen können. Der katholischen Zeitschrift Weltbild sagte er: "Wer die Rundfunkgesetze und -staatsverträge liest, erkennt, daß sie den Grundforderungen der Zehn Gebote nahe sind." Der (aus der Kirche ausgetretene) RTL-Chef Thoma erwiderte hingegen, sein Sender sein keiner katholischen Soziallehre verpflichtet. "RTL sollen auch Nicht-Katholiken gucken können."
Der Papst hatte in seiner Botschaft zum "Weltmediensonntag" an die Fernsehverantwortlichen appelliert, einen Moralkodex zu befolgen, in dem religiöse Werte gestärkt würden. (Weltbild, 4.2.94; Süddeutsche Zeitung, 10.2.94)
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Obwohl sich die Austrittszahlen zwischen 1982 und 1992 verdreifacht haben, rechnen die Kirchen selbst für die nächsten Jahre mit einem neuerlichen Anstieg, weil die Wiedereinführung eines "Solidaritätszuschlags" und Steuererhöhungen ins Haus stehen. (Süddeutsche Zeitung, 9.3.94; Augsburger Allgemeine, 12.3.94, eigene Recherchen der MIZ-Redaktion)
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Die Fraktion der Grünen meinte dazu: "Zwar sind Ausländer keine Wähler, aber eben doch Steuerzahler. Sie finanzieren damit auch die 90 % Stadtzuschuß an das Christophoruszentrum. ... Sie finanzieren auch mit die Kirchenrenovierungen und die 108 Millionen im Jahr, die der bayerische Staat für die Gehälter der Bischöfe und Priester der katholischen Kirche zuschießt. Intergration? Na klar, aber nur als Steuerzahler." (Neu-Ulmer Zeitung, 10.3.94)
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Anm. MIZ-Red.: Dieser Vorgang ist umso bemerkenswerter, als die beiden Großkirchen vor der Wahl von Verfassungsrichtern ein formelles Anhörungsrecht haben, was ihnen zumindest eine atmosphärische Einflußnahme ermöglicht.
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Anm. MIZ-Red.: Der Anteil der Kirchenmitglieder an der Gesamtbevölkerung liegt in Deutschland derzeit bei rund 70 %; er nimmt jährlich zwischen einem halben und einem Prozentpunkt ab, und zwar nicht nur wegen der Kirchenaustritte, sondern auch infolge zunehmender Überalterung der Kirchenmitglieder. Wann der Schrumpfungsprozeß zum Stillstand kommt, ist derzeit noch überhaupt nicht absehbar. Das heißt aber nicht, daß sich die politische Macht der Kirchen gleichermaßen reduziert.
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Unterdessen wurde bekannt, daß in einer Reihe von Volksschulen konfessionslose Schüler ungefragt in den Religionsunterricht gesteckt wurden. Dies veranlaßte die Grünen-Abgeordneten Raimund Kamm und Elisabeth Köhler zu einer parlamentarischen Anfrage im Landtag. In mindestens zwei Fällen verweigerten Schulleiter den Erziehungsberechtigten konfessionsloser (!) Kinder sogar zunächst die Abmeldung von Religionsunterricht. (Augsburger Allgemeine, 26.3.94)
Großbritannien
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Zwischen 1900 und 1980 nahm der Anteil der "Nichtreligiösen", die dem agnostischen oder atheistischen Spektrum zuzuordnen sind, von 0,2 auf 20,8 % zu. Im gleichen Zeitraum blieben die vier großen Weltreligionen allerdings weitgehend stabil. Der christliche Anteil sank um 2,2 auf 32,2 %, der buddhistische von 7,8 auf 6,3 %; gleichzeitig nahmen der Islam von 12,4 auf 16,5 und der Hinduismus von 12,5 auf 13,3 % zu.
Seit den 80er Jahren gehen die Verfasser allein in den westlichen Ländern von einem jährlichen Zuwachs der "Säkularisten" von 8,5 Millionen aus. Als besonders stark säkularisiert galten dort 1980 Schweden (28,7 %), Italien (16,2 %), Frankreich (15,6 %) und die Niederlande (12,1 %). Außerhalb der damals kommunistisch orientierten Staaten wiesen Japan (12,0 %) und vor allem Uruguay (35,1 %) den höchsten Anteil auf. In diesen südamerikanischen Land, das bereits früh eine klare Trennung von Staat und Kirche einführte, bekannten sich schon 1908 bei einer Volkszählung 37,2 % zu einer nichtreligiösen Weltanschauung. (Kristall 1/94)
Anm. MIZ-Red.: Hiorth wies allerdings selbst auf zahlreiche Mängel in den Statistiken der Enzyklopädie hin. Schon der Begriff "secular" ist ungenau, weil die Grenzen zwischen Atheisten, Agnostikern und "Religiösen" sehr verschwommen sind. Zudem wurde 1900 die Gruppe der "Nichtreligiösen" fast nirgendwo gezielt erfaßt. Aber auch 1980 wurden sehr ungleiche Maßstäbe angewandt. In Schweden gehörten z.B. über 90 % der Einwohner der evangelischen (Staats-)Kirche an, so daß sich der o.a. Anteil der "secular" nur auf die Glaubensüberzeugung stützen kann. Dieselben Daten für Westdeutschland (4,6 %), Österreich (2,7 %) und die Schweiz (1,9 %) beruhten hingegen auf jenem Teil der Konfessionslosen, der dies bei den jeweils schon zehn Jahre zurückliegenden Volkszählungen von 1970 ausdrücklich angegeben hatte. Wie wir heute wissen, gab es in diesen drei Staaten 1980 etwa doppelt so viele Nichtglaubende wie in der Enzyklopädie ausgewiesen.
Trotz allem ist diese Quelle nicht wertlos, doch wäre eine aktuellere Studie dringend nötig: Zumindest in den westlichen Industriestaaten verlief der Ablösungsprozeß von religiösen Mustern seit 1980 so rasch wie nie zuvor.
Italien
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Anm. MIZ-Red.: Wenn die Vatikanbank für ein gutes Drittel von 140 Mio. DM knapp 14 Mio. DM an Gebühren kassiert, macht das mindestens ein Viertel der eingezahlten Summe aus. Da auch die unverschämteste Bank keinen derart hohen Gebührenanteil verlangt, liegt die Schlußfolgerung zwingend auf der Hand, daß das "Institut für die Werke der Religion" für mehr als nur bankübliche Dienste bezahlt wurde.
Polen
Serbien
Spanien
Tschechische Republik
Vatikan
Nordamerika
USA
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Daß es mit der Kirchenbindung der US-Katholiken auch nicht besser steht als in Europa, belegt eine Umfrage anläßlich des letzten Papstbesuchs. Speziell die kirchliche Morallehre wird von einer deutlichen Mehrheit ignoriert. 89 % der Befragten befürworteten den Gebrauch von Verhütungsmitteln, 62 % die Möglichkeit von Abtreibungen, und 57 % sprachen sich offen für vor- und außereheliche Sexualität aus. (KNA, 17.8.93)
Asien
Philippinen
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Von den 65 Millionen Filipinos lebt gut die Hälfte am Rande des Existenzminimums. Die Bevölkerung wächst mit jährlich 2,5 % mehr als doppelt so schnell wie die Agrarproduktion. (DER SPIEGEL, 9.8.93)
1994 - Meldungen 1948-1990
1994 - Meldungen 1948-1990 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Anm. MIZ-Red.: Der Meldung über diesen Vertrag (übrigens die erste staatskirchenrechtliche Vereinbarung, die ganz Berlin umfaßt) ist nicht zu entnehmen, ob die 10 Millionen DM jährlich gezahlt werden, doch ist dies anzunehmen. Damit bekäme die jüdische Gemeinde über 1000 DM je Mitglied.
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Weitere 120 Millionen DM werden in den Aufbau katholischer Strukturen in den neuen Bundesländern investiert. Das verbleibende gute Drittel wird für das Sekretariat der Bischofskonferenz, die dortigen Zentralstellen und andere Einrichtungen aufgewandt. Das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken, die politische Schaltstelle der katholischen Laien, erhält 3,7, die Katholische Nachrichten Agentur (KNA) 7 Mio. DM. Für den Verlustausgleich im Weltbild-Verlag und beim Rheinischen Merkur sind 20 Mio. Mark eingeplant, für den Dresdner Katholikentag 6 und für sonstige Öffentlichkeitsarbeit 1,7 Millionen DM. (Frankfurter Allgemeine, 19.4.94)
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Der katholische Erzbischof Dyba bezeichnete die Forderung der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach rechtlicher Besserstellung gleichgeschlechtlicher Paare als "widernatürlichen Unfug". Auch die Leitung der Evangelisch-Kurhessischen Kirche wendet sich gegen eine Gleichstellung von Paaren ohne Trauschein mit traditionellen Ehepaaren. (Frankfurter Rundschau, 7.3. u. 26.4.94)
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Ein Leserbriefschreiber riet ihm daraufhin, sich doch in seine frühere Existenz "rückführen" zu lassen. "Vielleicht weiß er dann auch, an welcher Stelle der Schatz der Nibelungen versenkt ist, und leistet so einen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung." (Frankfurter Rundschau, 29.4. u. 6.5.94)
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Militärbischof Binder wies in einem Kommentar allerdings darauf hin, daß damit lediglich der Weg für Gespräche mit dem Staat frei werde. Was dabei herauskomme, sei noch völlig offen; fest stehe aber, "daß alle eventuellen Neuregelungen an den Vorzügen des bestehenden vertrages gemessen werden müssen." Überdies müsse die EKD-Synode miz Zweidrittelmehrheit zustimmen. (Welt am Sonntag, 24.7.94)
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Als Intimus von Adenauer fädelte er mit der Stasi und dem inzwischen unter Anklage stehenden Mittelsmann Schalck-Golodkowski die umstrittenen "Kirchengeschäfte A und B" ein (vgl. dazu MIZ 4/91, S.45). Kunst bekannte sich zu seinen Gesprächskontakten: "Als ein Pastor" spreche er mit jedem. Er habe "nicht von Anfang an gewußt", daß Oberst Ludwig für die Stasi arbeitete. (SPIEGEL, 30.5.94)
Anm. MIZ-Red.: Daß Bischof Kunst mit Vertretern diktatorischer Systeme bestens konnte, ist für langjährige MIZ-Leser keine Überraschung. Als ihm 1985 der Augsburger Friedenspreis zugesprochen wurde, machten die MIZ und der bfg Augsburg braune Flecken in Kunsts Vergangenheit publik: Als Feldprediger hatte er schon 1935 angehende Soldaten mit eindeutigen Parolen auf die Hitlerarmee eingeschworen (vgl. MIZ 3/85).
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Nicht nur die beiden Großkirchen und CDU/CSU/SPD, sondern auch einige führende Parteifunktionäre gingen zu dem Beschluß auf Distanz. So meinte Bauministerin Schwätzer, der Beschluß sei undurchführbar, weil der Staat durch Konkordate und Kirchenverträge gebunden sei. Andere Gegner tischten immer noch die durch zahlreiche (auch kirchliche) Dokumentationen längst widerlegte Behauptung auf, bei der zu erwartenden Kirchensteuereinbuße werde das soziale Netz gefährdet. Zustimmung kam hingegen von kritischen Theologen wie Norbert Greinacher, der das Kirchensteuersystem als Anachronismus bezeichnete. (Frankfurter Rundschau, 7.6.94)
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Die relativ hohen Kosten und rückläufige Studentenzahlen brachten innerkirchlich sogar die Auflösung der beiden kleinsten bayerischen Fakultäten Bamberg und Passau in die Diskussion, zumal der universitäre Nachwuchs für die 120 katholischen Theologie-Lehrstühle immer spärlicher wird.
Die Studentenschaft begründete ihre Kritik aus anderer Perspektive: "In einer überfüllten Uni ein Häuflein angehender Theologen ausbilden zu lassen, mit der bestmöglichen Ausstattung, gerät zum Nachteil für alle anderen Studierenden." Dem verschloß sich auch der Augsburger Theologieprofessor Heinz nicht völlig: "Einen Solidarbeitrag angesichts der Überfüllung der Universität zu leisten, das steht uns gut an." (Universum, Studierenden-Magazin der Uni Augsburg, Juni 1994)
Anm. MIZ-Red.:
- 1. Die gleichen Mißproportionen bestehen praktisch in allen anderen theologischen Fakultäten.
2. Ungewollt trägt der Vatikan neuerdings selbst zur weiteren Isolierung der Theologie-Fachbereiche bei. So forderte Kurienkardinal Ratzinger dort eine Steigerung der Priesterrate bei den Dozenten, eine zahlenmäßige Begrenzung der nicht das Priesteramt anstrebenden Studenten und eine Rückverlagerung bestimmter Lehrveranstaltungen in die Priesterseminare. All das führt aber zu einer Reduzierung der Dozenten- und Studentenzahlen sowie des Lehrangebots. (Süddeutsche Zeitung, 1.8.94)
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Auch die katholische Kirche verzeichnete 1992 einen Rückgang um etwa 100.000 auf 28,1 Mio. Mitglieder. Ihr Anteil sank offiziell um 0,43 auf 34,70 %; tatsächlich liegt er infolge einer (durch Doppeltzählungen) überhöhten Gesamtsumme der Diözesen um etwa 1 % niedriger.
Nach einer vorläufigen Schätzung verloren die beiden Kirchen 1993 weitere 300.000 (EKD) bzw. 100.000 Schäfchen, so daß ihr Gesamtanteil am Jahresende bei einer auf 81,338 Mio. gestiegenen Bevölkerungszahl auf 35,2 bzw. 34,4 % sank. (SPIEGEL, 13.6.94)
Auch das Kirchensteueraufkommen sank 1993 erstmals seit längerem wieder geringfügig von 17,17 (1992) auf 17,03 Milliarden DM; davon entfielen 8,67 Mrd. auf die katholische und 8,36 auf die evangelische Kirche. (Handelsblatt, 27.6.94)
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Nachdem diese Erkenntnisse über einen Tonbandmitschnitt bei der Lokalpresse gelandet waren und laut bischöflicher Pressestelle "eine breite Diskussion ausgelöst" hatten, sah sich der (nach offiziellen Angaben kinderlose) erzbischöfliche Sexualexperte zu einer vorsichtigen Relativierung seiner Aussagen veranlaßt. (TAZ, 21.6.94; Die Zeit, 24.6.94)
Anm. MIZ-Red.: Psychologen wissen, daß Klienten gerade bei abnormen Sexualphantasien meist von sich auf andere schließen - wo sollten solche Gedanken auch sonst ausgebrütet werden. So gesehen ist die Entscheidung des Heiligen Stuhls, die eigenen Kleriker per Zölibat von jeder Kindererziehung fernzuhalten, womöglich sehr weise ... Und die Gefahr, daß Geistliche zu sehr in die Hausarbeit eingespannt werden könnten, ist gering, solange ihnen die Diözesen 50 bis 75 % der Kosten für eine Haushälterin aus Kirchensteuermitteln erstatten.
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Damit ist einer Subventionswillkür im weltanschaulichen Bereich zwar grundsätzlich der Boden entzogen, offen ist aber noch, ob die Rechtsform religiös-weltanschaulicher Vereinigungen (Körperschaft des öffentlichen Rechts oder privatrechtlich) belanglos ist. Dies ergäbe sich nach dem Prinzip des Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 137 III WRV indes zwingend, da der Staat den Religionsgemeinschaften sonst eben diese freie Wahl der Rechtsform indirekt über die Subventionierungspraxis wieder nehmen würde.
Überholt ist nach dieser Entscheidung die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts von 1990, der Staat dürfe bei der "positiven Religionspflege" die Religionsgesellschaften je nach äußerer Größe und Verbreitung, ihrer öffentlichen Wirksamkeit sowie ihrer kultur- und sozialpolitischen Stellung unterschiedlich behandeln. (Neue Juristische Wochenschrift 1992, 964; MIZ-Eigenmeldung aufgrund eines Aufsatzes des Staatskirchenrechtlers Dr. Czermak)
Anm. MIZ-Red.:
- 1. Unter allen kirchenfreien Verbänden besteht Einigkeit, daß die Inanspruchnahme öffentlicher
Mittel legitim ist, wenn es sich um öffentliche soziale Zwecke (z.B. einen Kindergarten) handelt. Strittig ist allein die
Frage, ob man - genau wie die Kirchen - auch Staatsgelder für verbandsinterne Angelegenheiten fordern soll.
2. Zum Traum von einer sechsstelligen Mitgliederzahl: Alle Verbände der Kirchenfreien haben zusammen höchstens 15.000 aktive Mitglieder, davon der HVD rund 1000. Aus der Vergangenheit sind aber auch Beispiele bekannt, wo zahlenmäßig kleine Vereinigungen dank guter Argumentation große öffentliche Wirkung erzielen konnten; es kommt also nicht primär auf die Quantität an.
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Anm. MIZ-Red.: Spaemann ist in München auch an der Aus- und Weiterbildung für das Unterrichtsfach Ethik beteiligt.
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In Fröndenberg (Kreis Unna) erklärte sich die katholische Mariengemeinde entgegen einer früheren Zusage nur noch unter der Bedingung zum Aufbau einer zweiten Kindergartengruppe bereit, daß die Kosten für diese Gruppe - genau wie zuvor schon in Schwerte und Menden - ganz von der Stadt getragen werden. Andernfalls werde man sich völlig als Träger zurückziehen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt schon eine große Vorleistung erbracht. Für das Grundstück zum Neubau dieser zweiten Kindergartengruppe sollte die Kirchengemeinde zunächst den Preis zahlen, den der unabhängige Gutachterausschuß des Kreises festgelegt hatte. Dies war der Kirche zu teuer; sie wollte nur die Hälfte entrichten. Als sich die Stadt darauf einließ, wollte der Träger das Grundstück plötzlich geschenkt haben. Die Stadt gab nach. (Westfälische Rundschau, Ausgabe Fröndenberg, 19. u. 26.7.94)
In Holzwickede (Kreis Unna) machte die evangelische Kirche ein gutes Geschäft: Sie kaufte einen bereits von ihr betriebenen Kindergarten für eine DM von der Kommune. Der Erweiterungsbau kostet laut Plan 333.375 DM, wovon das Land 220.250, Kreis und Kommune 110.125 und die Kirche 3000 DM übernehmen. (Westfälische Rundschau, Ausgabe Holzwickede, 20. u. 22.7.94)
Wesentlich konsequenter zeigte sich der Gemeinderat in Alling bei Fürstenfeldbruck. Dort forderte die kath. Kirche von der Kommune für einen Erweiterungsbau eine Übereignung des Grundstücks zu günstigen Konditionen und die Übernahme des gesamten Betriebsdefizits. Überdies sollte die Betriebsordnung für die Mitarbeiter erheblich verschärft werden. Der Gemeinderat, in dem die CSU eine absolute Mehrheit hat, reagierte empört und lehnte die Beschlußvorlage am 20.7.94 überraschend deutlich mit 10:3 Stimmen ab und sucht nun nach einem anderen Träger. (MIZ-Eigenmeldung)
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Italien
Litauen
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Rund 7 % der Einwohner Litauens gehören der polnischen Minderheit an, der schon in der Vergangenheit immer wieder Antisemitismus vorgeworfen wurde. (Süddeutsche Zeitung, 18.6.94)
Österreich
Schweiz
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Die Freien Humanisten Niedersachsen erstatteten daraufhin Strafanzeige wegen Beschimpfung anderer Weltanschauungen und wegen Volksverhetzung. Außerdem informierten sie das baden-württembergische Wissenschaftsministerium über die Ausfälle des Professors und regten disziplinarrechtlichen Konsequenzen an.
Spanien
Vatikan
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"Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.
Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (...), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben."
Um diese (an sich schon eindeutige) Aussage in ihrer Verbindlichkeit zu unterstreichen, fügte der Vatikan - entgegen aller üblicher Praxis bei Enzykliken - noch eine Erläuterung hinzu. Darin heißt es:
"Indem das Apostolische Schreiben formell den endgültig verbindlichen Charakter dieser Lehre erklärt, der sich vom Willen Christi und von der Praxis der apostolischen Kirche ableitet, bestätigt es eine Gewißheit, die von der Kirche beständig aufrechterhalten und gelebt wurde. Es handelt sich also nicht um eine neue dogmatische Formulierung, sondern um eine vom ordentlichen päpstlichen Lehramt in endgültiger Weise gelehrte Doktrin, das heißt nicht eine Lehre, die als Vorsichtsmaßnahme getroffen wurde, auch nicht als die wahrscheinlichste Hypothese oder als einfache disziplinäre Verfügung, sondern als eine mit Sicherheit wahre Lehre. Da es sich also nicht um eine in Freiheit bestreitbare Angelegenheit handelt, verlangt diese Lehre immer die volle und bedingungslose Zustimmung der Gläubigen; das Gegenteil zu lehren käme einer Verführung ihres Gewissens zum Irrtum gleich.
Niemand, also auch nicht die höchste Autorität der Kirche, kann diese Lehre außer acht lassen, ohne den Willen und das Beispiel Christi selbst sowie das Offenbarungsgeschehen zu verfälschen." (Frankfurter Rundschau, 31.5.94)
Die Veröffentlichung sorgte in der katholischen Öffentlichkeit für ungewöhnlich erregte Diskussionen, die teils Enttäuschung, teils den Willen zu unbedingtem Gehorsam widerspiegelten. Auch Differenzen innerhalb der Theologenschaft wurden deutlich. Der äußerst konservative Kirchengeschichtler Brandmüller, Mitglied der päpstlichen Historikerkommission, vertrat unter Berufung auf Aussagen des II. Vatikanischen die Auffassung, daß die päpstliche Entscheidung als dogmatisch unfehlbar und letztgültig anzusehen sei. "Wer gegen eine endgültige Entscheidung des Papstes Protest erhebt, sollte sich in aller Ehrlichkeit die Frage nach seiner Zugehörigkeit zur kath. Kirche stellen."
Zwei als relativ "liberal" geltende Kollegen erwiderten, dazu gebe das Papstwort noch keinen Anlaß, und ein päpstliches Rundschreiben könne kein Unfehlbarkeitsdokument sein. "Die Loyalität (zur Kirche, MIZ-Red.) wird nicht dadurch verletzt, eine offene Frage offenzuhalten." (Augsburger Allgemeine, 18. u. 25.6.94)
Anm. MIZ-Red.: Für Nichtreligiöse ist hier unerheblich, welche Seite in diesem Streit die besseren Argumente hat. Daß sich die katholische Hierarchie auf keine innerkirchliche Diskussion einläßt, ist nicht neu und kann nur Ahnungslose überraschen; das Zitat von Kurienkardinal Ratzinger "Was bedeutende Geister entscheiden, braucht nicht begründet zu werden" (Süddeutsche Zeitung, 27./28.11.93) bestätigt nur die jahrtausendealte Tradition anti-aufklärerischen Denkens.
Hier wird aber exemplarisch deutlich, daß die von der Amtskirche geschaffenen Normen von konservativen Hardlinern meist sehr genau wahrgenommen werden, während "Progressive" sie so einseitig und selektiv registrieren, daß sie mit den eigenen Vorstellungen vom gewünschten Zustand der Kirche gerade noch halbwegs in Einklang gebracht werden können. Wenn Worte noch einen Sinn haben, dann hat der Papst hier "kraft meines Amtes" eine (innerkatholisch) für alle Zeiten gültige Festlegung getroffen, die eindeutiger gar nicht mehr formuliert werden kann und an der objektiv nicht mehr herumzudeuteln ist.
Daher ist eine Aussage generell richtig: Wer die Verbandssatzung oder das Grundsatzprogramm einer Organisation nicht anerkennen kann, muß konsequenterweise austreten. Das gilt umso mehr für eine Kirche, die laut "Satzung" jede Möglichkeit der "Satzungsänderung" durch die Mitgliederbasis (also die Nicht-Kleriker) oder auch nur deren Mitwirkung daran von vornherein ausschließt.
Nordamerika
USA
Afrika
Seychellen
Asien
Bangladesh
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Für eine Modernisierung der islamischen Gesetzgebung zeigte sie kein Interesse: "In einer modernen zivilisierten Gesellschaft werden religiöse Bücher nicht mehr gebraucht. Sie haben ohnehin immer nur einem Zweck gedient: die Vorherrschaft des Mannes zu zementieren." Auf die Frage "Empfinden Sie sich noch als Moslema?" erwiderte sie: "Nein. Ich bin Atheistin. Ich halte jede Form von Religion für unzeitgemäß. Ich träume von einer Welt ohne Religion. Denn die Religion verhält sich zum Fundamentalismus wie die Saat zum Baum. Fällt man nur den Baum, bleibt der Samen erhalten und treibt einen neuen Baum. Solange die Saat nicht zerstört ist, wird man sich auch der Fundamentalisten nicht entledigen können." Hingegen lehnte sie eine andere naheliegende Festlegung ab: "Ich bin keine Feministin. Ich bin ein menschliches Wesen, das gegen Diskriminierung und Rassismus anschreibt." (SPIEGEL, 13.6.94)
Ein islamischer Geistlicher hat nun das Kopfgeld für die Ermordung der Autorin auf 100.000 Taka (4250 DM) verdoppelt, eine für die dortige Kaufkraft ungeheure Summe. Bereits letztes Jahr hatte ein "Rat der Krieger für den Islam" ein "Todesurteil" gegen Nasrin verhängt. (Augsburger Allgemeine, 13.6.94; vgl. auch MIZ 1/94, Meldung 1913)
China
Indien
Jemen
Türkei
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Mit dieser Begründung gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Asylklage dreier Angehöriger des syrisch-orthodoxen Glaubens statt (AZ: 12 UE 1220/93). (Süddeutsche Zeitung, 13.7.94)
Aktualisierung der Meldung 1964:
1994 - Meldungen 1991-2020
1994 - Meldungen 1991-2020 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Im vorliegenden Fall sah die Gebührenordnung der Herzberger Kirchengemeinde eine Verdopplung der Friedhofsgebühren vor, wenn die verstorbene Person nicht Kirchenmitglied war. Einen Zuschlag hielten die Richter aber nur dann für gerechtfertigt, wenn nachweislich Kirchensteuern in die Gebührenkalkulation des Friedhofs einfließen. Diesen Nachweis konnte die Kirchengemeinde nicht vorlegen. (Göttinger Tagblatt, 7.9.92)
Anm. MIZ-Red.: Im Normalfall besteht bei Kirchenfriedhöfen die vertragliche Regelung, daß die Kommune die Betriebskostendefizite oder auch den gesamten Betrieb übernimmt, dafür aber im Gegenzug freier Zugang für die Allgemeinheit gewährt wird.
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Anm. MIZ-Red.: Laut statistischer Mitgliederzahl entsprechen die Zuschüsse einer Summe von jährlich rund 2000 DM pro Mitglied; tatsächlich nimmt aber nur eine Minderheit am religiösen Leben teil. Wenn die MIZ die Privilegierung religiöser Organisationen durch den Staat - und schon gar in diesem extremen Ausmaß - kritisiert, können auch jüdische Verbände nicht ausgenommen werden. Gerade weil wir stets für die strikte Gleichbehandlung und gegen jede Diskriminierung von Menschen jüdischen Glaubens eingetreten sind, können wir mit gutem Recht auch deren Bevorzugung kritisieren.
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Verbandspräsident Grehn nannte die Entscheidung "haarsträubend", weil es auf falschen Grundlagen beruhe. Die Richter seien von Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeit ausgegangen, wonach 15 % der Arbeitslosen konfessionslos seien. "Nach jüngsten Untersuchungen sind in den alten Bundesländern ca. 30 % und in den neuen Bundesländern etwa 70 % der Arbeitslosen nicht konfessionell gebunden." Die Benachteiligung konfessionsfreier Erwerbsloser mit abrechnungstechnischen Gründen zu rechtfertigen, sei unhaltbar. Schließlich werde ja auch unterschieden, ob Arbeitslose Kinder hätten und ob sie im Osten oder Westen der Republik lebten.
In einem offenen Brief an Bundespräsident Herzog stellte der Arbeitslosenverband auch die Neutralität des BVG in Frage. Der Erste Senat habe das Urteil gefällt, als der Christdemokrat und überzeugte Protestant Herzog noch BVG-Präsident gewesen sei. "Es widerspricht unserem Rechtsempfinden, wenn der Vorsitzende des urteilenden Senats nicht nur konfessionell, sondern auch parteipolitisch entsprechend gebunden ist." (Frankfurter Rundschau, 1.6. u. 12.8.94; TAZ, 16.6.94)
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Anm. MIZ-Red.: Sollte dieses Urteil Bestand haben, eröffnet es auch zur Stellung der Großkirchen im Staat neue Perspektiven. Da laut Grundgesetz alle religiösen und weltanschaulichen Strömungen gleich behandelt werden müssen, bleiben den Behörden auf die Dauer nur zwei Möglichkeiten, die gewerblichen Aktivitäten von religiösen oder pseudoreligiösen Vereinigungen zu regulieren, ohne das Grundgesetz zu verletzen:
Entweder wird jede religiöse Vereinigung auf die Verfassungskonformität ihrer Zielsetzung hin geprüft. Wie und von wem immer eine solche Kontrolle durchgeführt werden mag - die Großkirchen müßten sich ihr in gleicher Weise unterziehen, sofern ein solches Verfahren überhaupt durchführbar ist. Oder die Staatsgewalt schränkt die Privilegien religiöser Organisationen generell auf das Maß ein, das auch anderen Vereinigungen zugestanden wird (z.B. Verzicht auf pauschale Steuerbefreiung; Besteuerung von Einkünften, die nicht für gemeinnützige Zwecke verwendet werden; Unterordnung der religiösen Normen unter die des Grundgesetzes). Diese Lösung läuft genau auf jene Trennung von Staat und Kirche hinaus, die die meisten kirchenfreien Verbände seit Jahrzehnten fordern.
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Die Disziplinarkammer der hannoverschen Landeskirche verurteilte einen in vierter Ehe lebenden Pastor "wegen seiner Lebensführung in Ehe und Familie" zum Verlust seiner Pfarrstelle. Als besonders erschwerenden Umstand brandmarkte das Landeskirchenamt die Beziehung des Geistlichen zu seiner vierten Frau, während die dritte Ehe noch bestand. Dennoch fällt der Delinquent relativ weich, denn er erhält im "Wartestand" vorläufig seine vollen Bezüge.
Schlimmer traf es einen Kölner Kollegen. Wegen Segnung eines homosexuellen Paars erhielt er vom rheinischen Landeskirchenamt eine "schärfste Mißbilligung"; disziplinarische Maßnahmen wegen "Amtspflichtverletzung" würden demnächst eingeleitet. (Publik Forum, 12.8.94)
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In Bayern sank der Anteil der Katholiken bis Ende 1992 auf 63,0 und der Protestanten auf 23,1 %, während die "Sonstigen" seit der letzten Volkszählung 1987 um 5,0 auf 13,9 % zulegten. (MIZ-Eigenmeldung; Jahrbuch 1994 des statistischen Bundesamts, S.104 f.)
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Der Lehrer, Mitglied im bfg Augsburg, wandte sich noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Augsburg. Daraufhin erklärte das dem Schulleiter vorgesetzte Schulamt Augsburg-Land, es bestehe nicht weiter auf der dienstlichen Weisung und hätte sie (angeblich) auch gar nicht gebilligt, wenn es von der Haltung des Lehrers Kenntnis gehabt hätte. Nach diesem Rückzieher erklärte das Gericht den Fall für erledigt, ließ aber erkennen, daß der Lehrer auch in der Hauptsache im Recht war. Das Kultusministerium mochte sich auf Anfrage nicht auf diesen Standpunkt festlegen, sondern bezeichnete die Angelegenheit als "juristisch noch zu klären".
Nicht erledigt war der Fall jedoch für den gar nicht zuständigen Bürgermeister von Gessertshausen. In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung, zu der der Schulleiter und die Elternbeiratsvorsitzende, nicht aber der betroffene Lehrer eingeladen waren, verurteilte er das Verhalten des Lehrers "moralisch", obwohl er einräumte, daß es juristisch korrekt war. Andere Gemeinderatsmitglieder sprachen jedoch von "Arbeitsverweigerung" und kritisierten gewisse (nicht näher genannte) "Behördenvertreter", die den Schulleiter im Stich gelassen hätten.
Daraufhin erhob der bfg Augsburg Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister und den Gemeinderat des Ortes, weil er 1. weder zuständig noch sachkundig war und 2. das Grundrecht der Religionsfreiheit gröblichst verletzt habe, indem er den Lehrer, der sich nur sein gutes Recht bestätigen ließ, öffentlich an den Pranger gestellt habe. "Das kommt einer Aufforderung zum Mobbing gleich." Für den Fall, daß die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung die Dienstaufsichtsbeschwerde niederschlagen sollte, kündigte der bfg Augsburg eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht an. (Augsburger Allgemeine, 23.9. u. 26.10.94; Süddeutsche Zeitung, 28.9.94; Pressemitteilunges des bfg Augsburg vom 14.9. und 31.10.94)
Anm. MIZ-Red.: Noch Anfang 1989 hatte die Schulbehörde der Regierung von Schwaben die Ansicht vertreten, Lehrer müßten die Schulklassen sogar in den Gottesdienst begleiten und während der Zeremonie beaufsichtigen. Erst auf Anfrage des bfg Augsburg korrigierte das Kultusministerium kurz darauf diese Regelung (vgl. MIZ, 2/89, S.40 u. 41).
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Anm. MIZ-Red.: Aus dem Text ist zu erschließen, daß es sich nicht einmal um eine atheistische, sondern eine innerchristliche Satire handelt.
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Der Streit schwelte seit 1982 anläßlich der Pfarrhaus-Renovierung. Damals hatte die Kirchenstiftung (=die Vermögensverwaltung der örtlichen Pfarrei, MIZ-Red.) von der Kommune die Erfüllung der Baulast verlangt. Diese erklärte sich zur Kostenübernahme auch bereit, jedoch nur auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung eines Rechtstitels; verpflichtet sei die Kirchenstiftung selbst.
Der VGH erkannte jedoch die Gültigkeit der Urkunde von 1792 an. Damals hatten sich "die unterzeichneten Schultheisen, Gerichtsgeschworenen und Bürgermeister" verpflichtet, das Pfarrhaus "in allem notwendigen Bau und Reparatur zu unterhalten". Das Gericht sah darin einen einseitig verpflichtenden Anerkenntnisvertrag, der ordnungsgemäß zustandegekommen sei. (Süddeutsche Zeitung, 28.10.94)
Anm. MIZ-Red.: Jetzt bleibt nur abzuwarten, ob die Gemeinde daraus die Konsequenz zieht und den "Anerkenntnisvertrag" kündigt.
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Der Jesuit Friedhelm Hengsbach kritisierte das gemeinsame Papier der beiden Kirchen zur sozialen Lage in Deutschland, das offiziell erst Anfang 1995 erscheinen sollte, zum Unwillen der Bischöfe aber bereits vor der Bundestagswahl bekannt wurde. Vor allem bemängelte er, "daß die Selbstanwendung der Erneuerung, die der Gesellschaft vorgeschlagen wird im Hinblick auf mehr soziale Gerechtigkeit, für die Kirchen selbst ausgeblendet worden ist. Also die Rückfrage 'Kirche, wie hältst Du es denn selbst mit der sozialen Gerechtigkeit als Arbeitgeberin oder wie hältst Du es selbst mit der gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen als Kapitaleigner?' - diese Frage wird nicht gestellt." Darauf angesprochen, reagierte Bischof Lehmann sichtbar verlegen und um Worte ringend: "Vielleicht ist das einfach gestrichen worden hier, weil in der Zwischenzeit, nachdem wir uns selber beschäftigen hier, wir ja doch auch stärker Träger dieses Konsultationsprozesses werden, so daß man sich nicht ohne weiteres in dieser Form ansprechen kann, aber wir müssen selbstverständlich selbstkritisch reden."
Zur Vermögenslage der Kirchen führte Autor Peter Wingert aus: "Das kirchliche Kapitalvermögen darf auf 15 Milliarden und mehr geschätzt werden, und auf ihm ruht der besondere Segen des Finanzamtes: Es ist absolut steuerfrei, genauso wie der kirchliche Grundbesitz. Faßt man alles zusammen, was im Laufe der Jahrhunderte den Kirchen geschenkt, vererbt und von ihnen geraubt wurde, dann kommt eine Fläche zusammen, die der Fläche der Stadtstaaten Hamburg, bremen und Berlin entspricht; hinzu kommt noch das Saarland. ... Ein Gutteil des kirchlichen Besitzes liegt in Deutschlands teuersten Geschäftsvierteln - steuerfrei, versteht sich."
(Anm. MIZ-Red.: Ein erheblicher Teil dieser Fakten entstammt Recherchen, die in MIZ veröffentlicht wurden. Nachdem der Spiegel am 10.1.94 die Einkünfte der beiden Großkirchen aus Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten etc. auf 2,8 (r.k.) bzw. 2,3 Milliarden DM veranschlagt hat, liegt die Schätzung des Kapitalvermögens mit Sicherheit zu niedrig. Selbst wenn man unterstellt, daß die Hälfte dieser Einkünfte nicht auf Kapital-, sondern andere (z.B. Grundstücks-)Erträge entfällt, ergibt sich bei einer Durchschnittsrendite von 5 % ein Kapital von 50 Mrd. DM. Dabei ist hier das Vermögen der Klöster und anderer eigenständiger kirchlicher Genossenschaften noch gar nicht enthalten.)
Noch aufschlußreicher waren Aussagen eines langjährigen Mitglieds im Kirchensteuer-Ausschuß der Diözese Stuttgart-Rottenburg. Josef Funk, der in diesem Gremium 22 Jahre lang mit der Haushaltsberatung befaßt war, berichtete von zahlreichen "Unebenheiten", die hinter dem offiziellen Zahlenwerk "verborgen" blieben. Als z.B. bei einem überprüften sparbuch ein angeblicher Zinsertrag von 150 % entdeckt wurde, habe die Diözesanverwaltung bemerkt: "Jetzt haben sie wieder eine schwarze Kasse erwischt."
Noch größeres Aufsehen erregte ein Vorfall aus dem Jahre 1973. Beim Übertrag vom 31.12. zum 1.1. des Folgejahrs fehlten im Diözesanhaushalt 40 Millionen DM. Auf Nachfragen des Autors erklärte das Ordinariat, diese Summe sei auf ein anderes Konto transferiert worden - in das der Diözesanrat keine Einsicht hatte. Ex-Diözesanrat Funk bejahte die Existenz von "Schattenhaushalten" und nannte das Grundproblem seines Gremiums: "Der Diözesanrat kontrolliert natürlich nur den Diözesanhaushalt. Was er nicht kontrollieren kann, ist das Vermögen des bischöflichen Stuhls; was nur am Rande erwähnt wird, ist das Kapitalvermögen. Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, die überhaupt nicht im Haushalt sind: Beteiligungen der Diözese an Hotels, an einem Verlag, am Siedlungswerk der Diözese - alles Dinge, die Erträge abwerfen und von denen eigentlich niemand im Diözesanrat weiß, wo sie stecken." Im Bistumshaushalt sind laut Funk "einige hunderttausend Mark" Zins- und ähnliche Einnahmen ausgewiesen, in Wirklichkeit seien sie aber um ein Vielfaches höher. "Die Schätzungen, die ich gehört habe - allerdings alle hinter vorgehaltener Hand, aber immerhin auch von Vertretern des Ordinariats - gehen für 1993 an Zinsen zwischen 30 und 300 Millionen." Ein "Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz" habe ihm persönlich erklärt, diese versteckten Rücklagen seien für Zeiten gedacht, in denen die Kirchensteuern nicht mehr so reichlich sprudelten.
Bei einem Vergleich der Kirchenhaushalte fand der Autor außerdem heraus, daß die Kirchen angesichts der Zunahme von Sozialhilfeempfänger zwar von anderen ein verstärktes soziales Engagement verlangten, selbst aber den Sozialanteil in ihren Haushalten 1993 um 10 bis 15 % gekürzt hätten, während die Personalausgaben gleichzeitig um etwa 5 % stiegen. (MIZ-Eigenmeldung)
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Diese Doppelzüngigkeit störte die Vertreter der Kirchenbasis allerdings nur in diesem speziellen Fall: Soviel "Offenheit und Toleranz", eine islamische Erzieherin zu akzeptieren, mochte auch der Kirchenvorstand nicht aufbringen. (Süddeutsche Zeitung, 4.11.94)
Großbritannien
Italien
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Selbst ihr Parteivorsitzender Bossi (Lega Nord) meinte, schon immer hätten die Gläubigen das Land mit ihrem Fanatismus und Extremismus ruiniert. Die Sekretärin der Radikalen Partei (in der Regierungsmehrheit) sprach von klerikalem Faschismus. Auch die Kommentare der ehemaligen Christdemokraten ("päpstlicher als der Papst", "nie so viel Fanatismus gefunden wie hier") waren eindeutig. (Frankfurter Allgemeine, 30.8.94)
Polen
Spanien
Vatikan
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Entsprechend schwer taten sich die "Kolpingfamilien" mit der Emanzipation: Erst vor gut 20 Jahren wurden dort überhaupt Frauen als Mitglieder zugelassen. (Süddeutsche Zeitung, 24.10.91)
Nordamerika
USA
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Die Mordpläne sogenannter Lebensschützer an Abtreibungsärzten sind keineswegs ein US-amerikanisches Phänomen. Auch in Europa wurden Mediziner bedroht, so z.B. in Kempten/Allgäu nach der Einrichtung einer Abbruchsmöglichkeit im städtischen Krankenhaus, die ausschließlich für völlig gesetzeskonforme Fälle Anwendung fand. (TAZ, 29.6.91)
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Das Präparat ist derzeit legal in Frankreich, Großbritannien und Schweden erhältlich und wurde bereits von 150.000 Frauen verwendet. (Süddeutsche Zeitung, 29.10.94)
Lateinamerika
Argentinien
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Ob er Homo- und Heterosexuellen dann gegenseitige Reise- und Besuchsfreiheit zugestehen will, ließ der Oberhirte offen. (KNA, 22.8.94)
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Anm. MIZ-Red.: Auch in Mitteleuropa wurde selbst im 20. Jahrhundert immer wieder der Vorwurf der Erbschleicherei durch Geistliche erhoben. Da die Beweisführung gerade hier aber extrem schwierig und eine Vertuschung sehr einfach ist, kamen nur wenige Fälle zur Anklage.
Brasilien
Afrika
Ägypten
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Unterdessen teilte der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) mit, daß die weltweite Einwohnerzahl derzeit um 94 Millionen pro Jahr steige und Mitte 1994 bei 5,66 Milliarden lag. Ab etwa drei Jahren werden sich laut einer UNFPA-Studie die überall sinkenden Geburtenzahlen bemerkbar machen, doch werde der Anstieg auch bis zum Jahr 2020 nur auf 85 Millionen zurückgehen. Die Stärkung der Frauen in der Gesellschaft sei der Schlüssel zur Lösung der Bevölkerungsprobleme in der Welt. (Frankfurter Allgemeine, 17.8.94)
Ruanda
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Auch Samuel Isaac, Vizedirektor der Dokumentationsstelle im Weltkirchenrat, meinte nach seiner Rückkehr aus Ruanda, die christlichen Kirchen hätten sich dort "diskreditiert"; wegen ihrer engen Verbindungen zu dem früheren Hutu-Regime werde ihnen ein Eintreten für Versöhnung nicht mehr geglaubt. "In jedem Gespräch, das wir führten, ob mit Regierungsvertretern oder Kirchenangehörigen, erinnerte man uns daran, daß die Kirche befleckt ist. Und zwar nicht nur aufgrund passiver Indifferenz, sondern durch irrige Haltungen und verübte Taten." So berichtete Isaac von einem katholischen Priester (einem Hutu), der zehn fliehenden Tutsi nicht nur jede Zuflucht verweigert, sondern sie auch gleich eigenhändig erschossen hatte.
Selbst der Präsident des katholischen Missionswerks Missio, Prälat Kaut, gab enge Verbindungen der Kirche zum Hutu-Regime zu: Sie sei "auf verhängnisvolle Weise" den Verlockungen der Macht verfallen. So sei der Erzbischof von Kigali, Nsengiyumva, langjähriges Mitglied des Zentralkomitees der Regierungspartei gewesen. Die katholische Zeitschrift Weltbild wurde sogar noch konkreter und zitierte einen BBC-Bericht: "Neun Tage nach Beginn des Gemetzels veröffentlichten einige Bischöfe einen Hirtenbrief, in dem die Rolle der Armee gepriesen wurde." (Publik Forum, 12.8.94; KNA, 13. u. 25.8.94; Weltbild, 30.9.94)
Anm. MIZ-Red.: Nach Angaben Isaacs sind von den 1,25 Millionen Tutsi 1,15 Mio. Opfer der kirchennahen Hutu-Regierung geworden, nur 100.000 überlebten. Umso befremdlicher ist sein Bedauern, daß es unter der aktuellen, von den Tutsi gebildeten Regierung keine kirchlichen Strukturen mehr gebe, weil sich die meisten Kirchenführer (ebenso wie die früheren Hutu-Machthaber) auf der Flucht im Ausland befänden. Sollen etwa die Kollaborateure des alten Massenmord-Systems wieder in Ämter und Würden kommen? Und gibt es für den Neuaufbau Ruandas wirklich nichts Wichtigeres als die Restauration kirchlicher Strukturen?
Asien
Thailand
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Unter der Rubrik "Splitter und Balken" eingeordnet:
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Anm. MIZ-Red.: Bei aller Freude über den Lernprozeß des Ex-Theologen Fischer verrät der letzte Satz doch, welche Schwierigkeiten er noch hat, sich in atheistische Positionen hineinzudenken: Wir wären wirklich neugierig zu erfahren, wie ein "Hinweis auf Gott" lauten soll, den "auch Atheisten mittragen könnten"!
1994 - Meldungen 2021-2077
1994 - Meldungen 2021-2077 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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(Süddeutsche Zeitung, 28.4.94)
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Beiläufig wurde bekannt, daß ein bisheriger Mitherausgeber das sinkende Schiff nach 14 Jahren verläßt: Roman Herzog. (Publik Forum, 12.8.94)
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Die Freien Humanisten Niedersachsen kritisierten, die Urteilsbegründung rüttle an Verfassungsgrundsätzen. Zwar sei jede bereute Straftat löblich, aber bei der Strafzumessung dürfe nicht entscheidend sein, ob der Täter Christ, Moslem oder Humanist und ob er strenggläubig sei oder nicht. "Eine Argumentation, die bestimmte religiöse oder weltanschauliche Auffassungen als moralisch besser oder schlechter qualifiziert, ist der Tod jeder demokratischen Gesellschaft. Das III. Reich hat das überdeutlich gezeigt." (Hannoversche Neue Presse, 31.8.94; Presseerklärung der Freien Humanisten vom 6.9.94)
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Anm. MIZ-Red.: Letztere Behauptung ist widerlegt. Die Richter hätten nur einen Blick in das Statistische Jahrbuch 1994 werfen und die Bevölkerungszahl mit der (von den Kirchen selbst angegebenen!) Kirchen-Mitgliederzahl vergleichen brauchen. Zum Ende 1992 ergab sich folgender Stand: Bevölkerung: 80.986.600; katholisch: 27.663.000 (=34,16 %); evangelisch: 28.875.000 (35,65 %); daraus ergeben sich Sonstige: 24.448.600 (=30,19 %).
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Anm. MIZ-Red.: Diese Feststellung des Katholikenkomitees läßt auch einen Umkehrschluß zu: Es lohnt sich für die anderen Parteien nicht, im ohnehin rapide schrumpfenden Reservoir der Kirchentreuen zu fischen. Viel erfolgversprechender ist für SPD, Grüne und FDP das Rezept, die wachsende Klientel der religiös nicht oder kaum Gebundenen anzusprechen.
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Ferner wies die HU die Behauptung aus Kirchenkreisen zurück, vom staatlichen Kirchensteuereinzug hänge das Schicksal der kirchlichen Sozialeinrichtungen ab. Da schon jetzt "durchschnittlich 90 % der laufenden Kosten" vom Staat, den Nutzern, und anderen Kostenträgern aufgebracht würden, könne der kirchliche Eigenanteil "leicht durch Direktfinanzierung aufgefangen werden. Die staatliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer von der Lohnsteuer beispielsweise führt zu wesentlich höheren Kosten für die öffentliche Hand als die erforderliche bescheidene Erhöhung der Direktfinanzierung." (Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 23.10.94)
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In Münster protestierten Anwohner gegen den Magistratsbeschluß, eine Straße nach Greta Bünichmann zu benennen, die 1635 auf Betreiben des bei ihr hoch verschuldeten Arbeitgebers als "Hexe" verbrannt wurde. Der Name passe nicht "in das Sinngefüge" der umliegenden Straßen, die auf einem ehemaligen Klosterviertel liegen und Namen wie Prozessionsweg oder Straße vom Guten Hirten tragen. Der örtliche Pfarrer ließ seine Klientel nicht im Stich und warf dem Rat vor, "einer mutmaßlichen Kriminellen des Mittelalters" eine Straße widmen zu wollen.
In Dillingen/Donau, jahrhundertelang Sommerresidenz der Augsburger Bischöfe und bis vor 25 Jahren auch Sitz des Priesterseminars, wurde gegen den Widerstand des Bischöflichen Ordinariats eine Gedenktafel enthüllt, auf der auch an die Hexenverbrennungen erinnert wird. Der Oberbürgermeister sagte, die Tafel solle an die schrecklichen Folgen der Ausgrenzung und Verfolgung von Minderheiten bis in die heutige Zeit hinein mahnen. Der Historiker der Diözese bedauerte die Erwähnung der Hexenverfolgung "außerordentlich" und schlug vor, statt der vor 250 Jahren erdrosselten "Hexe" Barbara Zielhauser jener Jesuiten zu gedenken, die damals gegen den Hexenwahn Stellung bezogen hätten. Nach zahlreichen Leserprotesten machte die Diözese einen Rückzieher und behauptete, bei dem Einspruch habe es sich um eine private (gleichwohl unter diözesanem Briefkopf verfaßte, Anm. MIZ-Red.) Meinungsäußerung des Bistumsbeauftragten gehandelt. Der Münsteraner Kirchenkritiker Prof. Horst Herrmann bezeichnete in einer Stellungnahme diesen Protest einer "Organisation, die von schönen Worten über die Würde des Menschen überfließt und täglich Reue und Buße - bei anderen! - einfordert" als "Gipfel der Schamlosigkeit". (TAZ, 28.10.94; Augsburger Allgemeine, 13. u. 17.12.94; Süddeutsche Zeitung, 31.12.94)
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Der Abwärtstrend bei den etwa 30.000 deutschen Alt-Katholiken wurde in letzter Zeit gestoppt, weil die Abgänge infolge Überalterung durch Übertritte aus der römischen Amtskirche ausgeglichen werden. Der letzte Satz der FAZ-Meldung lautete allerdings: "Auch die Alt-Katholiken spüren in Deutschland die abnehmende Bedeutung von Religion." (Frankfurter Allgemeine, 17.11.94)
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Anm. MIZ-Red.: Die Kirchen in West und Ost haben zumindest eine Gemeinsamkeit: Beide haben sich bereitwillig angepaßt (bzw. tun dies noch), um mehr politischen Einfluß und finanzielle Vorteile zu erlangen.
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Mehrere Bischöfe sprachen sich dafür aus, wiederverheiratete Geschiedene während der Gottesdienste in Ausnahmefällen zum Verzehr geweihter Oblaten ("Kommunion") zuzulassen, obwohl der Papst dies in einem Rundschreiben ausdrücklich ausgeschlossen hatte. Sie erhielten auch von katholischen CSU- und CDU-Politikern wie den Ministerpräsidenten Vogel und Teufel Unterstützung. Dagegen lobten Kardinal Meisner (Köln) und Erzbischof Dyba (Fulda) die römische Haltung ausdrücklich. Der österreichische Kurienkardinal Stickler nannte das einschlägige Hirtenwort dreier südwestdeutscher Bischöfe sogar einen "antikatholischen Anschlag".
Erzbischof Dyba griff das sonst eher konservative Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) wegen dessen Wunsch nach Aufhebung des Zölibats an, während sein Mainzer Amtskollege Lehmann diesen Vorstoß als Zeichen einer "lebendigen Kirche" lobte. Mit Bezug auf das definitive päpstliche Verbot der Priesterweihe für Frauen meinte er sehr diplomatisch, "die meisten" Argumente gegen die Frauenpriesterschaft seien "aus heutiger Sicht" falsch. Kurz danach plädierte er jedoch für eine andere Form päpstlicher Lehrschreiben; dies gelte speziell für Länder, in denen das Klima gegenüber der Kirche kritischer sei als in Südeuropa.
Beim heftig kritisierten Papstbuch "Die Schwelle der Hoffnung überschreiten" wurde jedoch ein anderer Schuldiger gefunden: Die Übersetzung des Hoffmann & Campe Verlags sei zu schlecht gewesen.
(Welt am Sonntag, 16.10.94; Süddeutsche Zeitung, 26.9., 31.10., 12.11. u. 27.12.94; Frankfurter Rundschau, 1.12.94; Frankfurter Allgemeine, 6.12.94)
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Besonders kritisch beurteilen die Bischöfe die anonymen Bestattungen; für Christen empfehlen sie nach wie vor die Erdbestattung, die an die Grablegung ihres Religionsstifters erinnere, doch wird auch bei Feuerbestattung eine kirchliche Beteiligung nicht verweigert, außer wenn sie aus antichristlichen Motiven erfolge. (In diesem Fall dürfte kirchliche Anwesenheit wohl auch kaum erwünscht sein, Anm. MIZ-Red.) Bei der Bestattung von Ausgetretenen entschlossen sich die Kirchenfürsten mit Blick auf kirchengebundene Angehörige zur Befürwortung einer individuellen Vorgehensweise. (Frankfurter Allgemeine, 8.12.94)
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Nicht beseitigt ist damit das größte interne Problem: der Personalmangel. Bis Oktober 1993 sank die Zahl der katholischen Militärseelsorger (vorwiegend wegen des allgemeinen Pfarrermangels) binnen 12 Monaten von 92 auf 81. (Frankfurter Allgemeine, 8.10.93)
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Nach Bekanntwerden der Pläne zeigte die katholische Kirche allerdings auch, welche Druckmittel sie hat. Nachdem sie mit genereller Schulschließung drohte, nahm das Finanzministerium die Kürzungspläne zurück. An eine von den Kirchen gewünschte Ausweitung der Förderung ist jedoch künftig nicht mehr zu denken. (Süddeutsche Zeitung, 16.12.94; Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 25.12.94; Augsburger Allgemeine, 11. u. 12.1.95)
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Da es in Bayern mit 13 immer noch die meisten Feiertage gibt, kündigte die katholische Kirche durch ihren Münchner Kardinal Wetter vorsorglich an, daß sie sich der Streichung eines weiteren Feiertags mit allen Mitteln widersetzen werde. Im Nachbarland wollen sich vor allem Schausteller noch nicht mit dem Wegfall des lukrativen Pfingstfeiertags zufriedengeben und starten ein Volksbegehren für die alternative Streichung des Buß- und Bettags. Auch in Niedersachsen haben die Kirchen bereits 170.000 Unterschriften gegen die Abschaffung des Feiertags gesammelt und schließen ein Volksbegehren nicht aus. (Süddeutsche Zeitung, 22.12.94, Augsburger Allgemeine, 23.1.95; SPIEGEL, 30.1.95; Frankfurter Rundschau, 1.11.94; vgl. auch die umfangreiche Berichterstattung in den Printmedien während des gesamten Jahres 1994)
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Nach Umfragen von dpa und idea erreichten die Austritte 1994 entgegen früheren Erwartungen das Vorjahresniveau. Während bis Oktober ein Rückgang zu verzeichnen war, setzte seither ein regelrechter Ansturm auf Standesämter bzw. Amtsgerichte ein. In Hamburg wurde bereits am 22.12. das Doppelte des Dezember-Wertes von 1993 erreicht. Im größten der fünf Münchner Standesämter traten im Dezember 750 statt der monatlich üblichen 200 aus. In Dortmund kehrten in den letzten Monaten täglich 50 Personen der Kirche den Rücken, im ersten Halbjahr hingegen nur etwa 10. In Augsburg wurde das Niveau von 1993 (1617) mit 1594 Austritten fast erreicht, obwohl bis Ende September erst 850 registriert waren. Eine ähnliche Tendenz wurde aus Stuttgart und Hannover gemeldet, wo 1994 exakt 3546 bzw. 5200 Austritte verzeichnet wurden. In Frankfurt/Main stieg die Austrittszahl mit 5978 um 12 % gegenüber 1993. Deutlich geringere Vergleichswerte wurden hingegen in ländlichen Regionen und in Ostdeutschland festgestellt. Auch die evangelische Kirche in Bayern sprach nach einer ersten Übersicht von einem landesweiten Rückgang von 17.544 auf rund 16.500 Austritten. - Neuesten Mitteilungen zufolge stieg die Austrittszahl 1994 bei den Katholiken, während sie bei den Protestanten im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig war.
Der wiedereingeführte Solidaritätszuschlag und aktuelle Entscheidungen des Vatikan zur kircheninternen Stellung von Frauen und von Geschiedenen werden in kirchlichen Analysen nur als äußere Anlässe für die Trendwende gesehen. Der Sprecher der Katholischen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt, räumte ein, daß der Stellenwert der Religion in Deutschland abgenommen hat. Die Diskussion über die Kirchensteuer zeige überdies, daß es den Kirchen nicht mehr ausreichend gelinge, ihre Notwendigkeit plausibel zu machen. Der Kirchenamtspräsident der Hannoverschen evangelischen Landeskirche, von Vietinghoff, warnte zwar vor einer Dramatisierung der Lage, da die jährliche Austrittsquote abzüglich der Eintritte bisher stets unter einem Prozent der Mitglieder lag, meinte aber zu den langfristigen Aussichten: "Wir befinden uns auf einem geordneten Gleitflug zu bescheideneren Verhältnissen." Zuvor hatte die Austrittswelle aber auch für Streit zwischen den beiden Großkirchen gesorgt: Der Ratsvorsitzende der EKD beschuldigte die katholische Schwesterorganisation, wegen ihrer ablehnenden Haltung zur Empfängnisverhütung auch an den evangelischen Austritten mitschuld zu sein.
Unmittelbar vor Redaktionsschluß wurde bekannt, daß auch zu Jahresbeginn 1995 in Großstädten fast dreimal so viele Austritte wie im Vorjahr zu verzeichnen waren. (Augsburger Allgemeine, 24.9., 10.12.94, 13.1. u. 2.2.95; Süddeutsche Zeitung, 23.12.94; Tagesthemen ARD, 23.12.94; idea (Informationsdienst der Evangelischen Allianz), 5.1.95; MIZ-Eigenrecherchen)
Anm. MIZ-Red.: Damit hat sich eine von der evangelischen Kirche durchgeführte "Meinungsumfrage" vom Herbst 1993 als plumper Suggestionsversuch entlarvt. Dort war entgegen allen seriösen Erhebungen behauptet worden, nur mehr 1 % der Protestanten dächte an Kirchenaustritt (vgl. Süddeutsche Zeitung, 26.10.93, und die EKD-Dokumentation Fremde Heimat Kirche vom Sept. 1993). Dieser Wert ist seither bereits übertroffen.
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Beobachter bewerten den Vorstoß als Panikreaktion auf die sprunghaft gestiegenen Kirchenaustritte; im Dezember hatten 1400 Hamburger die evangelische Kirche verlassen, nachdem es in den elf Vormonaten zusammen nur 3100 waren. (Stellungnahme des IBKA vom 4.1.95; idea, 5.1.95; Aichacher Zeitung, 5.1.95; Augsburger Allgemeine, 7.1.95)
Anm. MIZ-Red.: Entgegen dem von interessierter Seite erweckten Eindruck führen Kirchenaustritte zu einer erheblichen Entlastung des Staates: Während von 100 DM Kirchensteuern nur etwa acht für öffentliche soziale Zwecke verwendet werden, führt die steuerliche Absetzbarkeit zu einem weit höheren Einnahmeausfall des Fiskus (im Schnitt knapp 27 % der Kirchensteuern). Wer aus der Kirche austritt, mindert also die Staatsverschuldung.
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Die evangelische Kirche verweigerte sogar ihrem geistlichen Stammpersonal die Entgiftung der Dienstwohnungen. Allein in Bayern sind mindestens 15 katholische Klöster, Kirchen und Pfarreiwohnungen mit PCP oder Lindan verseucht, die Zahl der betroffenen Kindergärten und Altenheime ist noch nicht erfaßt. (Süddeutsche Zeitung, 9.1.95)
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Anm. MIZ-Red.: Auch das Bekenntnis, die meisten Menschen seien durch persönliche Kontakte in christlichen Zirkeln bekehrt worden, gibt zu denken. Die Methode, nicht etwa die religiösen Inhalte für sich sprechen zu lassen und damit zu überzeugen, sondern durch ein geeignetes persönliches Umfeld das natürliche emotionale Kontaktbedürfnis auszunutzen und den "Bekehrten" mit institutionalisierten Bindungen "einzuwickeln", entspricht haargenau der gemeinsamen Strategie aller Sekten.
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Bemerkenswert war auch die Informationspolitik des Opus Dei. Als der katholische Spiegel-Redakteur Kontakt mit dessen Berliner Außenstelle aufnehmen wollte, wurde stets der Hörer aufgelegt. Im Kölner "Informationsbüro" beschied man ihm: "Das geht sowieso schlecht für uns aus. Schreiben Sie erst mal, wir lesen das, und wenn es uns gefällt, dann sprechen wir auch mit Ihnen." (SPIEGEL, 9.1.95)
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Auch die katholische Kirche stellt ähnliche Überlegungen an. Schon 1992 dachte das Bistum Hildesheim wegen eines Haushaltslochs von 37 Mio. DM an den Verkauf von Immobilien. Generalvikar Schenk stellte damals die Frage, "ob wir alle vorhandenen kirchlichen Gebäude auf Dauer unterhalten können". Es sei nicht auszuschließen, daß auch Gotteshäuser aufgegeben werden müßten. (Süddeutsche Zeitung, 11.8.92)
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(Anm. MIZ-Red.: Pfarrer entrichten für die Nutzung ihrer Dienstwohnungen bzw. Pfarrhäuser nur einen äußerst geringen Mietanteil. Die Differenz zur ortsüblichen Miete wird vom Finanzamt als steuerpflichtiger "geldwerter Vorteil" herangezogen; dieser Bonus macht je nach Wohnort und -lage zwischen 500 und 2500 DM monatlich und im Schnitt etwa 1000 DM aus.)
Bereits Mitte 1994 wurde auch die Finanzlage einiger Landeskirchen wegen der geringeren Zahl von Beschäftigten (und damit Kirchensteuerzahlern) nach eigener Darstellung deutlich ungünstiger. Die westfälische Kirche nahm bis August 7,8 % weniger ein als im gleichen Zeitraum 1993 und mußte erstmals 7 Mio. DM Kredit aufnehmen. Neue Kindergartenprojekte will sie auf Eis legen. - Die Nordelbische Kirche muß ihren 721-Millionen-Haushalt für 1995 erstmals mit einem Kredit über 3,5 Millionen DM abdecken. Ihr Sprecher teilte mit, wegen der zu erwartenden Kirchenaustritte werde binnen vier bis sechs Jahren der frei verfügbare Teil der Einnahmen um ein Viertel schrumpfen. - Wie man effektiv sparen kann, demonstrierte eine Frankfurter Kirchengemeinde. Wegen der geringen Besucherzahlen findet dort nur noch jeden zweiten Sonntag ein Gottesdienst statt. - Die württembergische Landeskirche entdeckte plötzlich den Kirchensteuerzahler und richtete ein kostenloses Info-Telefon ("Kirchensteuertelefon") ein. Potentielle Austrittskandidaten habe die Kirche dabei jedoch nicht im Auge, schränkte der Finanzdezernent ein. - Die Bayerische Landeskirche konnte ihren Haushalt zwar problemlos ausgleichen, rechnet aber nach Inkrafttreten des Verfassungsgerichtsurteils zur Steuerfreiheit des Existenzminimums mit Einbußen von 55 Millionen DM, d.h. über 5 % des Kirchensteueraufkommens.
(Westfälische Rundschau, 25. u. 26.10.94; Süddeutsche Zeitung, 24.11.94 u. 6.2.95; Frankfurter Rundschau, 2.12.94; Südwest Presse Ulm, 11.1.95)
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Irland
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Fast gleichzeitig mußte sich ein anderer Gottesmann vor Gericht verantworten, weil er einen 18jährigen Anhalter unsittlich belästigt hatte. Ebenfalls in derselben Woche starb ein 68jähriger Pater nach einem Herzinfarkt - in einem Dubliner Saunaklub für Schwule. Er hatte aber noch Trost im Unglück: Zwei ebenfalls dort weilende Amtsbrüder konnten ihm gleich die Sterbesakramente spenden. (SPIEGEL, 21.11.94)
Jugoslawien
Schweiz
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Auf diese Fakten wies der Publizist Peter Fürer hin, der die Volksinitiative für die Trennung von Staat und Kirche in Zürich unterstützt. Im Herbst 1995 soll darüber voraussichtlich abgestimmt werden.
Fürer bemängelt auch die extrem hohen Staatsleistungen an die Kirchen, die die kirchlichen Eigenleistungen zugunsten der Allgemeinheit erheblich übertreffen. 1990 hätten die Kirchen allein im Kanton Zürich 45 Millionen Franken (ca. 56 Mio. DM) an Staatszuschüssen und 72 Mio. Franken (ca. 90 Mio. DM) an "indirekten Kirchensteuern" von juristischen Personen eingenommen, an denen die 18 % Konfessionslosen und Andersgläubigen mit 21 Mio. Franken (ca. 25 Mio. DM) beteiligt gewesen seien. (MIZ-Eigenmeldung; Tagesanzeiger Zürich, 1.7.93)
Anm. MIZ-Red.: 1. In den Kantonen Genf und Neuenburg können die Kirchen die Mitgliedsbeitragspflicht nicht mit Hilfe des Staates durchsetzen, so daß sie faktisch auf freiwillige Abgaben angewiesen sind. 2. Inzwischen dürfte der Anteil der Konfessionslosen in Zürich sogar noch höher liegen. Im April 1993 berichtete die Neue Züricher Zeitung, daß die evangelische Kirche täglich 50 bis 60 Austritte zu verzeichnen habe und die katholische nur geringfügig weniger (vgl. Freidenker Schweiz, 5/93). Das entspräche einem jährlichen Verlust von mindestens 3 % der Bevölkerung.
3. Daß nur ein geringer Teil der Kirchenmitglieder wirklich zu den Christen gerechnet werden können, geben auch Kirchenleute gelegentlich zu. So meinte z.B. der damalige Essener Bischof Hengsbach 1990, viele Namens-Christen lebten heute einen praktischen Atheismus (KNA, 26.2.90).
Slowenien
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Unabhängig davon laufen aber Verhandlungen zur Vorbereitung eines Konkordats mit dem Vatikan. (KNA, 9.8.94)
Vatikan
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Anm. MIZ-Red.: Bereits zuvor waren die Beziehungen zwischen Berlusconi und der Kurie vertieft worden. Der damalige Regierungschef hatte Jas Gawronski als Pressesprecher engagiert, einen persönlichen Freund Wojtylas und Sproß einer alten katholischen Adelsfamilie. (Focus, 17.10.94)
Nordamerika
USA
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Aus dem Rennen ist vorläufig jedoch der Gründer Pat Robertson selbst. Ihm wird vorgeworfen, die über seine Kirche vermittelten Fernsehauftritte zur Vermarktung von Schlankheitsmitteln genutzt zu haben. Außerdem wird gegen ihn wegen Verbindungen zur Mafia ermittelt. (American Atheist Newsletter, 9/94 u. 11/94; Washington Post, 15.9.94; Focus, 17.10.94; Spiegel, 24.10.94; Süddeutsche Zeitung, 10.11.94; Südwest Presse, 17.11.94)
Lateinamerika
Haiti
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Der Vatikan war weltweit der einzige Staat, der das Militärregime 1991 anerkannt hatte. (Frankfurter Rundschau, 14.10.94)
Asien
Bangladesh
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In Straßburg würdigte Parlamentspräsident Hänsch zwar Nasrins Mut und Engagement für Menschenrechte, ein Eingehen auf ihre Vorschläge war aber zumindest den Presseveröffentlichungen nicht zu entnehmen. (Augsburger Allgemeine, 15.12.94)
Auch in Bangladesh selbst hat sich inzwischen eine säkulare Opposition gegen die islamischen Fundamentalisten formiert. Die Awami-Liga und das Anti-Communal Students Action Committee organisierten einen Generalstreik gegen die von der Partei Jamaat-i-Islami betriebene Islamisierung der Gesellschaft. Auch führende Juristen des Landes warnten vor einem neuen Anti-Blasphemie-Gesetz, das einen Rückfall ins Feudalzeitalter darstelle und sich zum Abwürgen jeder demokratischer Willensbekundung mißbrauchen ließe. Wegen einer für Ende 1994 geplanten Blasphemie-Anklage und den Bedrohungen durch fanatische Moslems hatte Nasrin im August 1994 in Schweden politisches Asyl gefunden und kurz danach den Kurt-Tucholsky-Preis erhalten. (Neues Deutschland, 2.8.94; Frankfurter Rundschau, 11.8.94)
Indien
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Im Gegensatz zu dem von ihr vermittelten Eindruck weile die Friedensnobelpreisträgerin von 1979, die sich 1980 von dem haitianischen Diktator "Baby Doc" Duvalier mit einem Orden auszeichnen ließ, nur selten in ihrem Heim in Kalkutta, sondern fliege um die Welt, um das Prestige ihres "Ordens der Barmherzigkeit" zu mehren. Eine medizinische Versorgung findet im "Heim für die sterbenden Armen" praktisch nicht statt. Der Autor Christopher Hitchens kritisierte, die Menschen, die sonst qualvoll auf der Straße sterben würden, sterben stattdessen qualvoll in Mutter Teresas Sterbehospiz. Hitchens fand heraus, daß die Nonne bei der Kampagne zur Steigerung des Spendenaufkommens mit einem US-Millionär zusammengearbeitet hat, der sein Vermögen mit Unterschlagung und Betrug aufgebaut hatte. Politisch sei sie eine "erbarmungslose Fundamentalistin", die sich als Symbolfigur "des rechten katholischen Flügels" präsentiere.
Ein Ordensmitglied in London erklärte, man habe zwar von dem Filmvorhaben gewußt, werde aber nichts unternehmen als "beten für den Produzenten und für alle, die mitgewirkt haben." (Süddeutsche Zeitung, 10.11.94)
Israel
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Die Abgeordneten der religiösen Parteien gerieten in wilde Empörung und stellten einen Mißtrauensantrag. Schließlich wurden die erzürnten Ultraorthodoxen vom Präsidenten der Knesseth des Saales verwiesen. (Süddeutsche Zeitung, 23.12.94)
Philippinen
Sri Lanka
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70 % der 17 Millionen Bewohner Sri Lankas sind Buddhisten, 7 % christlich. (Süddeutsche Zeitung, 31.12.94; Augsburger Allgemeine, 23.1.95)
Türkei
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Bereits im Sommer war von zahlreichen Cholerafällen in einigen von fundamentalistischen Bürgermeistern regierten Armenvierteln Istanbuls berichtet worden. (Frankfurter Allgemeine, 20.10.94)
Ozeanien
Australien
1995 - Meldungen 2078-2127
1995 - Meldungen 2078-2127 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Nach Berechnungen des Bundesamts für Statistik wird die EKD allein infolge ihrer Überalterung zwischen 1990 und 2030 rund ein Drittel ihrer Mitglieder und sogar rund zwei Fünftel ihrer Kirchensteuerzahler verlieren; hinzu kommt der Schwund durch Kirchenaustritte. Daher müsse sich die Kirche verstärkt aus Spenden und dem gemeindebezogenen "Kirchgeld" finanzieren. Kleine Kirchengemeinden seien zu einer größeren "Regionalgemeinde" zusammenzufassen, und die Gehälter kirchlicher Mitarbeiter dürften sich nicht mehr am öffentlichen Dienst orientieren, sondern seien "der Finanzsituation der Kirche anzupassen". Auch der Beamtenstatus für Pfarrer wurde in Frage gestellt; zumindest sollten sie "zur Zahlung von Mieten und Beiträgen zur Altersversorgung herangezogen werden". (Süddeutsche Zeitung, 17.1.95; vgl. auch MIZ 1/95, Meldung 2048)
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Dem Opus Dei gehören u.a. die Tagungsstätten "Bildungszentrum Aufderhöhe" in Solingen und "Haus Hardtberg" in Euskirchen. (KNA, 20.1.95; Süddeutsche Zeitung, 23.3.95)
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Anm. MIZ-Red.: Wenn eine angeblich unparteiische Tageszeitung die Kirchen-Berichterstattung in die Hände kirchlicher Medienexperten legt, kann sie ebensogut Berichte über politische Parteien von deren Pressesprecher abfassen lassen.
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Anm. MIZ-Red.: Exakte statistische Daten für den ostdeutschen Bereich liegen bis heute nicht vor. Einzeldaten aus den letzten fünf Jahren bestätigen aber die angegebene Tendenz.
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Im Sozialbereich deutete sie Einsparungen an. "Sind wir da nicht ein Dienstleistungsunternehmen geworden wie andere kommerzielle, private Anbieter auch, unkenntlich geworden im Markt der Sozialdienste?" Das Diakonische Werk brauche überdies einen "Diakonie-Manager", der das Unternehmen erst einmal "auf die Höhe der Zeit hievt".
Neben Sozialeinrichtungen wie Familienheimen stehen auch einzelne Kirchen zur Disposition, doch ist weniger an einen Verkauf als an eine kommerzielle Nutzung gemeinsam mit privaten Investoren gedacht. "Es geht darum, daß wir langfristig wirtschaftlich denken müssen - und das ist wirklich der Einbruch eines neuen Denkens in der Kirche." (Frankfurter Rundschau, 15.2.95)
Anm. MIZ-Red.: Umso mehr ist auch ein "neues Denken" bei den Finanzämtern gefragt. Es kann nicht angehen, daß sich die Kirchen mehr und mehr kommerziell engagieren und gleichzeitig wie bisher von allen Steuern befreit bleiben. Dies geht nicht nur auf Kosten der Allgemeinheit (die zur Kompensation umso mehr Steuern zahlen muß), sondern verzerrt auch den Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Konkurrenten.
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In diesem Zusammenhang verbat sich der sonst erzkatholische Kultusminister auch "Belehrungen und Appelle" des evangelischen Sektenbeauftragten Behnk, der gegen die Wertungen dieses Berichts heftig protestiert hatte und der Sekte auch weiterhin eine "grundgesetzwidrige, demokratiefeindliche Ideologie und Praxis" vorwirft. Auch Zehetmair verwies auf kritische Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur inneren Ordnung des UL und auf ihre "Weltverschwörungstheorie". Mit Blick auf Pfarrer Behnk fügte er aber hinzu, dies dürfe nicht dazu führen, "daß man den Staat zum Büttel des Sektenbeauftragten macht". Laut Artikel 4 des Grundgesetzes seien Religionsgemeinschaften eindeutig vor dem Zugriff des Staates geschützt. "Dieser Schutz gilt in diesem Falle nicht nur für das Universelle Leben, sondern auch für den Sektenbeauftragten der evangelischen Kirche, wenn er sich über das Universelle Leben äußert." (Süddeutsche Zeitung, 6.3.95)
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Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg protestierte in einer Presseerklärung gegen diese unerlaubte Form der Telefon-Missionierung, soweit Nichtmitglieder der Kirche betroffen waren. Gleichzeitig wies er aber auf den Bumerang-Effekt hin, weil am Rande der Kirche Stehende durch solche Aktionen nur abgestoßen werden könnten. Entscheidend sei langfristig der Glaubensschwund; wenn mindestens ein Viertel der Kirchenmitglieder nicht an einen Gott glaubten, sei ein weiterer Ablösungsprozeß nicht zu stoppen. (Augsburger Allgemeine, 8.3.95; Focus, 20.3.95)
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Anm. MIZ-Red.: Diese klare und konsequente Aussage ist für die Beurteilung des Ethikunterrichts von erheblicher Bedeutung. Damit stellen die Bischöfe nämlich klar, daß der Religionsunterricht keine "Unterweisung in allgemeinem sittlichen Verhalten" ist, sondern - neben der Vermittlung der konfessionsgebundenen Glaubenslehre - ein Unterricht in der spezifisch katholischen bzw. evangelischen Auffassung von Ethik. Letzterer kann aber keine Ersatzpflicht für Konfessionslose begründen.
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Anm. MIZ-Red.: Die angegebene Katholikenzahl beruht auf den von den Diözesen gemeldeten Daten. Für 1992 stellte das katholische Statistikreferat jedoch eine Überhöhung um immerhin 1.465.000 Katholiken fest, so daß die tatsächliche Zahl von 29,128 auf 27,663 Millionen korrigiert werden mußte (vgl. MIZ 4/94, Meldung 1998). Wie stark diese Überhöhung 1993 ausfiel, wurde noch nicht mitgeteilt, doch dürfte die Katholikenzahl gegenüber 1992 nicht gestiegen sein. Der katholische Bevölkerungsanteil lag Ende 1993 demnach fast exakt bei 34 %.
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Recherchen des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg in 25 schwäbischen Städten und größeren Kommunen (mit einer Gesamt-Einwohnerzahl von über 750.000) ergaben, daß die Kirchenaustritte in den ersten beiden Monaten 1995 bereits ein Drittel der gesamten Vorjahreszahl erreicht hatten.
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Der Begründung der Kläger ging in zwei Richtungen. Zum einen stellten sie anhand von zahlreichen Einzelbelegen dar, daß der Ethikunterricht in Baden-Württemberg gar nicht neutral, sondern faktisch Religionsunterricht in anderer Form sei. Zum anderen gebe es grundsätzlich keine Pflicht zum Besuch des Religionsunterrichts, so daß auch keine Ersatzpflicht geltend gemacht werden könne. Das Gericht nahm diese Argumentation jedoch nicht in die Urteilsbegründung auf. Es wertete auch den Umstand, daß Ethik im Gegensatz zu Religion in Baden-Württemberg nicht als Leistungskursfach wählbar ist, nicht als Grundrechtsverstoß, empfahl allerdings dem Gesetzgeber, diese Ungleichbehandlung in absehbarer Zeit abzustellen. Eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde zugelassen. (Acher-Rench-Zeitung, 16.3. u. 8.4.95; Südkurier Freiburg, 4.4.95; Schwenninger Tagblatt, 4.4.95)
Anm. MIZ-Red.: Das Urteil (und die konsequente Ignorierung der entscheidenden Gründe für die Verfassungswidrigkeit einer Ersatzpflicht bei Nichtbesuch des Religionsunterrichts) war angesichts der bisherigen Rechtsprechung keine Überraschung. Bereits 1987 hatte das Bundesverfassungsgericht eine einschlägige Beschwerde nicht angenommen, ohne auf die Argumente näher einzugehen (vgl. MIZ 4/87, S.14). Den klagenden Schülereltern (beide sind im Beirat des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten, IBKA) und den unterstützenden Verbänden (IBKA, Bund für Geistesfreiheit Augsburg, Humanistische Union) war von vornherein klar, daß erst vor dem Europäischen Gerichtshof die Chance für eine unvoreingenommene Prüfung aller Argumente wirklich groß ist.
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Der Rheinische Merkur stellte bereits die Frage nach den Folgen dieses Gnadenerweises für Verfahren gegen andere Kirchenleute. "Jeder, der mit der Stasi kooperierte, kann künftig noch lautstärker als bisher darauf hinweisen, er habe mit seinen konspirativen Kontakten nur Gutes tun wollen und letztlich die Kirche vor schlimmerem Schaden bewahrt. Wer will da noch widersprechen?" (Rheinischer Merkur, 7.4.95)
Beobachter waren sich im klaren, daß die Kirche ihren wichtigsten staatlichen Ansprechpartner gerade vor dem Abschluß eines für sie äußerst vorteilhaften Staatsvertrags (vgl. MIZ 1/95, S. 21-29) niemals "im Regen stehen lassen" konnte. Wie die Kirchenleitung über den Fall Stolpe wirklich denkt, machte der neue Bischof Huber deutlich. Vor der Landessynode erklärte er zum künftigen Verhalten von Mitarbeitern und Funktionsträgern: "Ausgeschlossen ist jede, damit erst recht auch die konspirative Zuarbeit für eine der Kirche fremde und ihr feindlich gesonnene Instanz."
Auf der gleichen Synode demonstrierte der Bischof, wie sozial ausgewogen er mit der Finanzknappheit seiner Landeskirche umgeht: Das Tarifsystem des öffentlichen Dienstes soll erhalten bleiben, aber die Gehälter der Mitarbeiter im Ostteil werden erst später an das Westniveau angepaßt, als es im Land Berlin vorgesehen ist. (Das Sonntagsblatt, 28.4.95)
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Die sächsische Landeskirche will jedoch in den kommenden fünf Jahren 10 % der Personalkosten einsparen und dabei speziell die Kinder- und Jugendarbeit einschränken. Ob dann vorrangig Konfessionsfreie auf die Straße gesetzt werden, wurde offiziell nicht mitgeteilt. (Das Sonntagsblatt, 7.4.95)
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Da sich die Kirchenvertreter jahrelang hartnäckig geweigert hatten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, erreichte Wirtz bei seinen Rehabilitierungsbemühungen nur einen unbefriedigenden Kompromiß. Nun erklärten die klerikalen Lobbyisten nach Einvernahme durch den Petitionsausschuß übereinstimmend, sie hätten sich niemals beschwert, sondern im Gegenteil mit Wirtz "stets gut zusammengearbeitet". Sie hatten geschwiegen, so vermutet der Staatskirchenrechtler und Limburger Domkapitular Prof. Werner Böckenförde, "weil sie sich der möglichen rechtlichen Folgen einer wahrheitsgemäßen Antwort bewußt waren und ebendiese aus politischen Opportunitätserwägungen nicht mitursächlich herbeiführen wollten". Später redeten sich sich auch darauf hinaus, der Gauland-Nachfolger, Staatssekretär Suchan (SPD) habe sie dazu ja nicht gefragt.
Erstaunlich offen kritisierte der Petitionsausschuß einen Hauptverantwortlichen der Affäre. Dem Limburger Bischof Kamphaus hielt er vor, daß seine früheren Aussagen zum Fall Gauland eine "verhängnisvolle Wirkung dadurch entfaltet hätten, daß Dritte sie benutzt hätten, um daraus unberechtigte Vorwürfe gegen den Beamten herzuleiten".
Noch deutlicher äußerte sich der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW): "Über sechs Jahre hat es der Limburger katholische Bischof Prof. Dr. Kamphaus im Fall Gauland wider besseres Wissen schweigend hingenommen, daß die Hessische Staatskanzlei einen bis dahin angesehenen Beamten in der Öffentlichkeit verunglimpfen ließ." Erst "unter dem Druck einer Anfrage des Petitionsausschusses des Hessischen Landtages mußte der Bischof in diesen Tagen öffentlich dementieren. ... Ist es schon ungewöhnlich genug, daß sich im laizistischen Hessen ein katholischer Bischof offensichtlich anmaßen darf, über Loyalität und Integrität eines staatlichen Beamten zu befinden, so wird es abenteuerlich, wenn - wie geschehen - eine SPD-geführte Landesregierung eine solche bischöfliche Anmaßung auch noch für relevant hält und dem Beamten eine 'Gefährdung des Staatswohls' vorhält. Und schier grotesk wird die Affäre schließlich, wenn sich auch noch herausstellt, daß der Beamte Wirtz in staatlichem Auftrag einen Rechtsstreit gegen Kamphaus und eine private Jesuitenhochschule zu führen hatte und dabei zu dessen und der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Jesuiten Leidwesen auch noch Erfolg hatte."
(pfw, Pressedienst des Dachverbandes Freier Weltanschauungsgemeinschaften, 2/95; Presseerklärung des DFW vom 28.3.95)
Anm. MIZ-Red.: Wenige Monate vor dem Bericht des Petitionsausschusses leistete sich auch Joschka Fischer eine peinliche Fehleinschätzung. Während er in der Opposition als Grünen-Fraktionsvorsitzender die Vernebelungstaktik der CDU im "Fall Wirtz/Gauland" noch kritisiert hatte, erklärte er 1994 öffentlich, er habe sich wohl geirrt, und sprach Gauland ohne plausible Gründe sein Vertrauen aus. Warten wir ab, ob er sich nun ein zweites Mal korrigiert...
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Der evangelische Weltanschauungsbeauftragte in Berlin äußerte allerdings Zweifel an den Zahlenangaben, die nicht nachprüfbar seien. (Rheinischer Merkur, 14.4.95)
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Anm. MIZ-Red.: Daß sich eine Ex-Theologin nicht unbedingt für dieses Ziel einsetzt, wundert nicht, auch wenn es eine Reihe von Gegenbeispielen gibt. Ihre Begründung zeigt aber, daß sie überhaupt nicht begriffen hat, worum es bei der Trennung von Staat und Kirche geht. Außerdem sind die Einwände sachlich überwiegend falsch und z.T. sogar von Kirchenvertretern widerlegt.
1. Über das Ausmaß der klerikalen "Seelentyrannei" mag man streiten; sie gehört aber erst dann der Vergangenheit an, wenn niemand mehr befürchten muß, wegen seiner Konfessionszugehörigkeit bestimmte soziale Berufe nicht ergreifen zu können oder gesellschaftlich geächtet zu werden. Entscheidend ist, daß die Voraussetzungen dafür entfallen.
2. Trennung von Staat und Kirche hat nicht den Zweck, den einzelnen zur Distanz zu Kirchen anzuhalten, sondern ihm darüber eine möglichst freie, unvoreingenommene Entscheidung zu ermöglichen. Ob die Verwirklichung dieser Forderung eine Zunahme der Kirchenaustritte nach sich zieht, ist völlig offen, denn zur Zeit treten auch nicht wenige Christen aus, die sich gerade von der amtskirchlichen Gier nach Geld, Macht und Privilegien abgestoßen fühlen.
3. Auch hochrangige Kirchenvertreter weisen immer wieder darauf hin, daß der finanzielle Aspekt nur der äußere Anlaß für den Kirchenaustritt ist, nicht aber der tiefere Grund. Der liegt ganz einfach in der fehlenden Übereinstimmung mit Glaubenslehre und/oder Politik der Kirchen. Wer ohne Säuglingstaufe nicht in die Kirche eingetreten wäre, wird bei freier, logischer Entscheidung früher oder später aus ihr austreten.
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Bereits vor einem Jahr merkte ein Leserbriefautor treffend an: "Natürlich sollten erhaltenswerte Denkmäler deutscher Bau- und Kulturgeschichte, wie die Frauenkirche in Dresden, nach den Originalplänen rekonstruiert werden, aber erst, nachdem genügend Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser, Sozialwohnungen, Kindergärten, Schulen und andere soziale Einrichtungen gebaut worden sind. Das wären die derzeit dringendsten Baustellen Deutschlands." (Augsburger Allgemeine, 14.5.94)
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Im vorliegenden Fall hatte der Enkel einer konfessionsfreien Verstorbenen dagegen geklagt, daß die Bremer Sankt-Martini-Gemeinde für die Urnenbeisetzung nebst 20jähriger Ruhezeit 740 statt der üblichen 370 DM kassiert hatte. Das OVG meinte in der Urteilsbegründung, es sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn kirchliche Friedhöfe grundsätzlich für Kirchenangehörige freigehalten würden, sofern dadurch keine Monopolstellung entstehe. (Das Sonntagsblatt, 28.4.95)
Großbritannien
Italien
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Anm. MIZ-Red.: Berlusconi, der im Heiligen Stuhl große Sympathien genießt, war seinerzeit Mitglied der Geheimloge P2, die mit der Vatikanbank IOR enge Kontakte geknüpft hatte. Schon 1990 hatte ihm sogar die christdemokratische Politikerin Tina Anselmi vorgeworfen, die alten Kämpen der P2 wieder um sich geschart zu haben. (vgl. SPIEGEL, 22.1.90)
Lettland
Niederlande
Polen
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An das Thema "Verstrickung katholischer Geistlicher in die Tätigkeit der staatlichen Sicherheitsdienste" wagten sich die Würdenträger nur zögerlich. In Polen sollen ausgerechnet jene Akten verschwunden sein, die Aufschluß über das Ausmaß der Kontakte geben könnten. Kritiker der fehlenden "Vergangenheitsbewältigung" bemängelten, die "blinden Flecken" seien übergangen worden, um das Bild von der nach dem Zusammenbruch des Kommunismus triumphierenden Kirche nicht zu trüben. "Schonungslose Wahrhaftigkeit hätte dem Klerus aber allemal besser angestanden", zitierte die FAZ. (Frankfurter Allgemeine, 15.10.94)
Spanien
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Auch der Papst sorgte in seinem jüngsten Hirtenbrief für Verärgerung bei Historikern und anderen Wissenschaftlern, weil er die Zweite Spanische Republik (1931 bis 1936) an die Seite der totalitären Regimes von Hitler und Stalin stellte. Selbst papsttreue Kommentatoren räumten ein, daß der Pontifex im Hinblick auf Fälle von Kirchenverfolgung offenbar die Zeit der Republik mit der der Bürgerkriege verwechselt habe, wo diverse Kirchen und Klöster von radikalen Gruppen angezündet wurden, nachdem sich die spanischen Bischöfe mit zwei Ausnahmen auf die Seite der putschenden Franco-Faschisten gestellt und die Gläubigen zur Unterstützung des Aufstands aufgefordert hatten. (Frankfurter Allgemeine, 17.11.94)
Anm. MIZ-Red.: Daß sich das spanische Episkopat geistig noch längst nicht von der Franco-Aera gelöst hat, wurde bereits vor zwei Jahren offenkundig. Seinerzeit hatte der damalige Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Suquia, die Demokratisierung und Säkularisierung Spaniens heftig kritisiert. (Frankfurter Allgemeine, 12.4.92)
Ganz andere Sorgen machte die klerikale Basis: Eine Reihe baskischer Priester unterstützte die gewalttätige separatistische Untergrundorganisation ETA. (Frankfurter Rundschau, 30.3.94)
Vatikan
Nordamerika
USA
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Nach Angaben des World Almanac and Book of Facts 1995 gibt es weltweit 912.874.000 Nichtreligiöse, darunter 241.852.000 erklärte Atheisten; das sind 16,4 bzw. 4,4 % der Weltbevölkerung. (American Atheist Newsletter, März 1995, S.11)
Lateinamerika
Argentinien
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Auch der Erzbischof von La Plata, Antonio Plaza, geriet wieder in die Kritik. Er war eng mit dem berüchtigten Polizeichef Ram•n Camps befreundet, der für zahlreiche Morde verantwortlich gemacht wird. Erzbischof Plaza ermunterte die Militärs: "Sieben Stunden Folter ist keine Sünde." (SPIEGEL, 20.3.95)
Ecuador
Mexiko
Afrika
Südafrika
Asien
China
Israel
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Anm. MIZ-Red.: In Israel legen bei Ehen von Juden nicht die staatlichen Behörden, sondern der Rat der Rabbiner die Bestimmungen fest.
Philippinen
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Die Behörden registrierten bereits erste Todesfälle. Während die Bräuche dort auf Schaudern und Unverständnis stoßen, blieb die Distanzierung des Klerus halbherzig. (Südwest Presse Ulm, 13.4.95)
Türkei
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Der türkische Präsident Demirel hat ein "Diktat von Demokratie und Menschenrechten durch Europa" abgelehnt. Er reagierte damit auf Kritik am Vorgehen der türkischen Behörden gegen die kurdischen und alevitischen Minderheiten sowie die Sorge um den Bestand der Religionsfreiheit in der Türkei. (Süddeutsche Zeitung, 28.12.94; Frankfurter Allgemeine, 20.1.95)
Ozeanien
Papua-Neuguinea
1995 - Meldungen 2128-2174
1995 - Meldungen 2128-2174 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bosnien
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Die päpstliche Losung stieß inner- wie außerhalb der Kirche auf Widerspruch: Es gebe keinen "gerechten" Krieg, und wenn auch die Hilflosigkeit in Bosnien betroffen mache, so rufe Gewalt immer nur neue Gewalt hervor. Die traditionellen "Friedenskatholiken" von Pax Christi konnten sich nicht zu einer einheitlichen Haltung aufraffen. (Augsburger Allgemeine, 24. u. 29.7.95; Tag des Herrn, Kirchenzeitung der ostdeutschen Diözesen, 4.6.95)
Deutschland
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Gegen Risiken sicherten sich die christlichen Jungmanager professionell ab. Die "Käuferinnen" mußten anerkennen, daß jegliche Reklamation ausgeschlossen war und der Veranstalter keine Gewähr für "Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel" übernehme. Auch "technische Daten, Maße oder Gewichte" der Junggesellen wurden unverbindlich angegeben. Nach Zuschlag sollte der Junggeselle der Käuferin gehören, um deren Wohl er sich "in geeigneter Weise" zu kümmern habe. Im Gegenzug sollte er "würdig behandelt" werden.
Die evangelische Landeskirche hielt sich mit einer offiziellen Reaktion zurück. (Süddeutsche Zeitung, 4.4.95)
Anm. MIZ-Red.: Selbst wenn man im Zweifelsfall gutgemeinte Absichten und das Einverständnis der betroffenen Singles unterstellt, erinnern die Umstände fatal an den (gleichfalls von Christen organisierten) Sklavenhandel früherer Zeiten. Wer den privaten Wunsch einsamer Junggesellen nach zwischenmenschlichem Anschluß und die allzumenschliche Neugier derart kombiniert und als öffentliches Spektakel "vermarktet", unterbietet das Niveau fragwürdiger Kontakt-Shows in gewissen Privatsendern noch beträchtlich und hat jedes moralische Recht verloren, über einen "allgemeinen Werteverfall" zu jammern.
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Dieses finanzielle Engagement der deutschen Bischofskonferenz ist innerkirchlich umstritten und stößt besonders bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten auf starke Kritik. (KNA, 8.4.95)
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Anm. MIZ-Red.: Je nach Bundesland überlassen die Kirchen dem Staat als Ausgleich für den Mehraufwand zwischen 2,5 und 4 % des Kirchensteueraufkommens, der nach Auskunft der Finanzämter die Kosten ungefähr deckt.
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Bischof Lehmann meinte dazu, die katholische Kirche sei als Weltkirche nicht nur auf Westeuropa fixiert. (Weltbild, 28.4.95)
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Umfragen ergaben, daß über 70 % der Eltern in Brandenburg einen nichtkonfessionellen Werteunterricht wünschen; die Zahl der Aspiranten für eine religiöse Unterweisung lag bisher meist unter der Mindestzahl von 12 pro Schule. Bischof Huber führt diesen geringen Zuspruch auf "mangelnde Aufklärung" zurück, erntete dafür aber öffentlichen Spott. Dennoch tritt sogar die katholische Kirche weiterhin für einen konfessionellen Religionsunterricht ein. (KNA, 14.3.95; Kinzigtal-Nachrichten, 20.5.95; Sonntagsblatt, 2. u. 30.6.95; Weltbild, 28.4.95; Neues Deutschland, 6.6.95; Rheinischer Merkur, 21.7.95)
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Innerkirchlichem Widerstand nahm er selbst den Wind aus den Segeln: "Kaum hatte ich dieses Tabu aber einmal angerührt, da hörte ich von hoher Warte, daß ein Eingriff in diesen Gral "den Anfang vom Ende einer wissenschaftlichen Theologie" bedeuten würde. Das klingt zunächst beeindruckend. Wenn man dieses Argument aber wirklich ernst nehmen wollte, müßte man folgerichtig zu dem Schluß kommen, daß es in den letzten zwei Jahrtausenden nirgendwo - mit Ausnahme Deutschlands im vergangenen Jahrhundert - wissenschaftliche Theologie gegeben hat oder geben konnte: Nie und nirgendwo gab es ja je die Voraussetzungen unserer heimischen Konkordate. Da bleibt nüchtern zu konstatieren, daß man sich hier an einem alten preußischen Konkordatszopf festhält, der, wie alle Zöpfe der Geschichte, früher oder später abgeschnitten wird."
Er erinnerte daran, daß die meisten führenden deutschen Theologen an kirchlichen Hochschulen ausgebildet worden waren. "Um so unverständlicher ist es daher, daß gerade in der krassen Diaspora der ehemaligen DDR so intensiv an die Errichtung neuer staatlicher Fakultäten gedacht wird. Der Bedarf im wiedervereinigten Deutschland ist mehr als gedeckt. Qualifizierte Theologieprofessoren sind ausgesprochen rar und Theologiestudenten noch viel rarer. In dieser Situation den Regierungen der neuen Bundesländer mit ihren durchschnittlich fünf bis acht Prozent katholischer Bevölkerung (Anm. MIZ-Red.: Tatsächlich sind es sogar nur vier bis fünf Prozent!) Katholische Fakultäten mit den bereits beschriebenen kostspieligen Konkordatsprivilegien aufnötigen zu wollen, erscheint mir nicht als ein sinnvolles Vorgehen."
Die deutsche katholische Bischofskonferenz reagierte ungehalten, weil sie - laut Informationen des Kirchenfunks - gerade in Geheimverhandlungen mit den Kultusministerien der Länder Sondervereinbarungen anstrebt, wonach zwar die Zahl der Theologie-Lehrstühle reduziert werden soll, ohne aber die grundsätzliche Stellung der theologischen Fakultäten anzutasten. Wegen des erwähnten Mangels an Theologen und Studenten denken die Bischöfe sogar an eine Zusammenlegung benachbarter Fakultäten; als Beispiele wurden München und Augsburg sowie Münster und Paderborn genannt. Damit wollen sie dem Drängen einiger Länder auf Einsparungen entgegenkommen, denen angesichts ihrer Finanznot die üppige Ausstattung der theologischen Fakultäten zunehmend lästig ist.
Die Bischöfe befürchten jedoch, daß nach dem öffentlichen Vorstoß von Dyba ein "Dammbruch" entstehen könnte, der u.a. den staatlichen Kirchensteuereinzug sowie die Stellung des Religionsunterrichts und der Militärseelsorge gefährden könne. Auch der Vatikan will die Präsenz der Theologie an den Staatsuniversitäten beibehalten, wie Kurienkardinal Pio Laghi in einem Schreiben betonte. (Frankfurter Allgemeine, 5.4.95; Kirchenfunk im Bayerischen Rundfunk, 5. Hörfunkprogramm, 28.5.95, 15.30 Uhr; Weltbild, 7.7.95)
Anm. MIZ-Red.: Obwohl rein innerkirchliche Spannungen der Anlaß sind, hält die MIZ die ausführliche Zitierung Dybas für höchst wichtig, denn damit hat sich erstmals ein Bischof zum Kronzeugen gemacht, daß
1. die staatliche Finanzierung deutscher theologischer Fakultäten weltweit einmalig ist;
2. diese Fakultäten ohne Qualitätseinbußen als kircheneigene Hochschulen betrieben werden können;
3. eine Finanzierung durch den Staat eine Zumutung für den Steuerzahler darstellt;
4. die Konkordate überholt und durch Initiative des Staats veränderbar (kündbar) sind;
5. die Privilegierung durch Konkordate nach seiner eigenen Einschätzung in absehbarer Zeit beendet wird.
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Der Zweckverband beschloß nach kontroverser Diskussion, bis zur "rückhaltlosen Klärung" keine weiteren Aufträge an das APE-Institut zu vergeben. Ein Sprecher des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg verurteilte zwar jede Einflußnahme religiöser Zirkel auf ein öffentliches Krankenhaus, kritisierte aber die Einmischung ausgerechnet eines evangelischen Pfarrers. "Wo bleibt die Neutralitätspflicht des Staates bei den katholischen und evangelischen Seelsorgern, die in Krankenhäusern ungehindert missionieren dürfen" und "denen der Staat sogar für ein billiges "Vergelt's Gott" die mit Staatsgeldern aller Bürger finanzierten Krankenhauskapellen zur Verfügung stellt?" (Augsburger Allgemeine, 20., 26. u. 28.4.95)
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Von Einsparungen will die Kirche nur den direkten Seelsorgebereich ausnehmen, obwohl Pfarrer im Durchschnitt über 8000 DM im Monat verdienen. Beim weltlichen Personal hingegen "haben wir auch schon Kündigungen ausgesprochen". Bei dauerhaftem Einnahmeschwund müßten "fast alle Kindergärten geschlossen, die freien Schulen aufgegeben werden". Über die Beibehaltung der Kirchensteuer ist er sich indes sehr sicher: "Die beiden großen Parteien im Bundestag, CDU/CSU und SPD, sind in der Mehrheit der Mitglieder und in der Führung der Parteien eindeutig für die Beibehaltung dieses Systems. Es gibt immer einzelne Abweichler in allen Parteien. FDP, PDS und Grüne sind für ihre andere Position bekannt. Daher sehe ich von seiten der Politik keine Gefährdung. Wie weit aber der gesellschaftliche Konsens zur Kirchensteuer bleibt, kann man nicht übersehen. Im Augenblick halte ich die Kirchensteuer für eine verläßliche Einnahme der Kirche." (Weltbild, 26.5.95)
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Daneben erhalten die Kirchen 52 Mio. DM für die Militärseelsorge. (Kinzigtal-Nachrichten, 29.5.95)
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Auch die Zahl der vom Staat besoldeten evangelischen Militärseelsorger wird demnächst abnehmen. Der Rat der EKD führte mit Kanzler Kohl bereits ein Gespräch über die Änderung des Militärseelsorgevertrags von 1957, den die ostdeutschen Landeskirchen abgelehnt hatten. Dort sollen die Soldatenpfarrer im Kirchendienst bleiben, aber sonst unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie ihre Kollegen arbeiten, die Staatsbeamte auf Zeit sind. (Sonntagsblatt, 9.6.95)
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In Bamberg versuchten zwei Professoren für Religionspädagogik vergeblich, einen ökumenischen Religionsunterricht als Modellversuch einzurichten. Die zuständigen Leiter der kirchlichen Schulabteilungen, ein Oberkirchenrat und ein Domkapitular, sahen sich zu einer Genehmigung außerstande, weil keine der beiden Kirchen dazu bereit sei. (Fuldaer Zeitung, 12.6.95; Süddeutsche Zeitung, 24.7.95)
Anm. MIZ-Red.: Damit wurden einmal mehr all jene widerlegt, die behaupten, der Religionsunterricht sei ohnehin bereits eine Art Ethikunterricht, weshalb Konfessionslose ein gleichartiges Ersatzpflichtfach besuchen müßten.
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1. Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Art. 4 Abs. 1 GG.
2. § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.
Maßgeblichen Anteil an diesem Beschluß hatte auch ein fundiertes Rechtsgutachten des Staatskirchenrechtlers Dr. Czermak (gleichzeitig 2. Vorsitzender des bfg Augsburg und juristischer Fach-Mitarbeiter der MIZ).
Dem Vernehmen nach setzte sich besonders der scheidende Vizepräsident Henschel für eine zügige Bearbeitung ein. Der FDP-nahe Pastorensohn hatte zwar 1987 eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Ersatzpflichtfach Ethik mit abgewiesen, profilierte sich aber in diesem Verfahren laut Insider-Informationen als Verfechter einer größeren weltanschaulichen Neutralität in der Schule.
Der Beschluß stellt eine schallende Ohrfeige für das Regensburger Verwaltungsgericht und den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dar, die das Anliegen der Kläger als abwegig abgetan hatten. Der Familienvater war sogar zwölf Tage lang zur psychiatrischen Untersuchung in einem Nervenkrankenhaus festgehalten worden. Einem in gleicher Sache klagenden Ehepaar aus Rheine war die Gewährung von Prozeßkostenhilfe wegen angeblich "fehlender Erfolgsaussicht" verweigert worden. (MIZ-Eigenmeldung)
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Daß längst nicht alle unter den 125.000 Dauerteilnehmern (6.000 weniger als 1993) aus religiösem Interesse auf den Kirchentag kommen, wurde diesmal statistisch untermauert: Jeder neunte Teilnehmer gehörte keiner Konfession an; nur 82 % waren evangelisch, sieben katholisch. Die geringfügige Rückgang der Teilnehmerzahl ist ausschließlich auf das geringere Interesse der jüngeren Generation zurückzuführen: Nur noch 52 % waren unter 30 Jahre alt; 1993 waren es noch 61 %.
Ein beträchtlicher Teil der sich äußernden Theologen, Journalisten und Besucher meinte, die Mammutveranstaltung habe mit Kirche und Glauben nur noch wenig zu tun, sondern sei eher ein "Markt der Beliebigkeit". (Rheinischer Merkur, 23.6.95; Sonntagsblatt, 23.6.95; vgl. auch MIZ 3/93, Meldung 1789)
Anm. MIZ-Red.: Religionssoziologen erklären das scheinbar erstaunliche Phänomen, daß die "liberalere" evangelische Kirche wesentlich stärker unter Auszehrung leidet als die viel autoritärere katholische, mit ihrer stärkeren Tendenz zur Beliebigkeit. Während die Catholica zumindest ein klares religiöses Profil anbietet, präsentiert sich die evangelische weithin als "Gemischtwarenladen" mit Debattierklub, kleiner sozialer Nische, Kontaktbörse sowie als Veranstalter folkloristischer Familienfeiern zu Geburt, Erwachsenwerden, Heirat und Tod. Kein Wunder, daß da so manchem Gläubigen und erst recht den Taufscheinmitgliedern viel schneller auffällt, wie ungünstig das Preis-Leistungs-Verhältnis angesichts der immensen Kirchensteuern geworden ist.
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Die Pille oder andere Mittel zur Empfängnisverhütung werden strikt abgelehnt; dabei distanziert sich der Katechismus sogar ausdrücklich von der als weltoffener aufgefaßten "Königsteiner Erklärung" der Bischofskonferenz von 1968: "Leider ist sie - entgegen ihrem Wortlaut - oft als Gegen-Instanz ... ausgelegt und vielfach auch zur Bekämpfung der kirchlichen Lehre über die Empfängnisregelung mißbraucht worden."
Zur Homosexualität wird der blumig verklausulierte Satz des Weltkatechismus wiederholt: Homosexuelle "sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Veranlagung erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen."
Bewußte und freiwillige Selbsttötung, auch aus hohen ethischen Motiven, gilt als unerlaubt. Hingegen schließen die Bischöfe die Todesstrafe als letztes Mittel des Staates nicht aus, wenn sie auch "für unser Land" zur Zeit keine Notwendigkeit dafür sehen. In der Gentechnologie erklären die Bischöfe eine Anwendung bei Pflanzen und Tieren sowie an menschlichen Körperzellen als sittlich erlaubt.
Auch von Toleranz gegenüber Nichtreligiösen ist nichts zu bemerken. Als "Sünde" gilt ausdrücklich, einen "Humanismus ganz ohne Gott" zu vertreten.
Mit bemerkenswerten Ausführungen schloß das evangelische Sonntagsblatt (bis Ende 1994 bekannt unter dem Titel Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt) seine Analyse ab: "Spannend hätte die Lektüre des zweiten Bandes bei sozialethischen Themen werden können, dort nämlich, wo das Verhältnis Staat-Kirche berührt ist. Beim Plädoyer für die "Achtung gesellschaftlichen Eigentums" heißt es beispielsweise, daß Organisationen, die Spendengelder an der Steuer vorbeimanövrieren, unsittlich handeln. Kein Wort davon, daß die Kirche aufgrund ihrer privilegierten Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Steuern zahlt und hohe Kirchenleute wie Bischöfe und Domkapitulare - trotz jährlicher Steuereinnahmen von acht Milliarden Mark - vom Staat besolden läßt, und dies aus einem Steuertopf, in den auch jene einzahlen, die nicht einmal Kirchenmitglied sind." (Augsburger Allgemeine, 22.6.95; Frankfurter Rundschau, 22.6.95; Sonntagsblatt, 30.6.95)
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Die Kirche war 1900 auf Kosten des sächsischen Hofes errichtet worden und wurde je zur Hälfte von den beiden Großkirchen genutzt. Wie überflüssig das Bauwerk ist, zeigt sich schon an der Tatsache, daß im evangelischen Teil seit über 30 Jahren kein Gottesdienst mehr stattgefunden hat. (Sonntagsblatt, 30.6.95)
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Auch die Zahl der evangelischen Theologiestudenten ist seit Ende der achtziger Jahre um 40 % geschrumpft. Als Hauptursache wurde die sinkende gesellschaftliche Akzeptanz der Kirche genannt. (Weltbild, 7.7.95; KNA, 3.8.95; Frankfurter Allgemeine, 1.4.95; vgl. auch MIZ 1/89, Meldung 1103).
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Zum Teil hat die Kirche damit auch Erfolg: In Großrudestedt (Thüringen) gewährten die Gemeinde 120.000 und der Kreistag 100.000 DM Zuschuß für die Renovierung eines Kirchturms, dessen Subventionierung die Denkmalbehörde abgelehnt hatte. Die Kirchengemeinde selbst beteiligte sich mit ganzen 35.000 DM, erhielt aber weitere 30.000 DM über das Landwirtschaftsministerium aus Lottomitteln. (Frankfurter Allgemeine, 7.4.95; Weltbild, 7.7.95; Thüringer Allgemeine, 9.6.95; vgl. auch MIZ 2/95, Meldungen 2082 und 2104, und MIZ 1/95, Meldung 2046)
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Jährlich gehen etwa 30 einschlägige Anzeigen bei der deutschen Justiz ein, von denen aber nur etwa ein Fünftel zur Aufnahme eines Verfahrens führt. Davon endet wiederum die Mehrheit mit einem Freispruch.
Die beiden großen Kirchen lehnten den Vorstoß der Grünen ab. Der § 166 StGB diene dazu, Fairneß und Anstand zu fördern; die EKD meinte, das "tief im Menschen verwurzelte religiöse Empfinden" sei ein Rechtsgut, das gesetzlich geschützt werden müsse. Das Gesetz gelte zudem nicht nur für die Kirchen, sondern auch für die anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. (Anm. MIZ-Red.: Genau diese Behauptung erwies sich nach allen bisherigen Erfahrungen als sachlich falsch: Keine einzige Verunglimpfung von nichtreligiösen Organisationen wurde bisher strafrechtlich verfolgt!)
Noch wesentlich polemischer fielen die Stellungnahmen der Unionsparteien aus, die durchweg den Eindruck erweckten, als ob damit die Religion der Verunglimpfung preisgegeben sei. CDU-Sprecher Kiefer sprach von einer "Attacke auf die Gefühle christlicher Menschen", der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe Oswald stellte den "Frontalangriff" auf religiöse Gefühle als Teil eines "Entkriminalisiserungs-Feldzugs" der Grünen dar, mit dem sie Ladendiebstähle, Schwarzfahren und Drogenvergehen ungeahndet lassen wollten; nun machten sie nicht einmal mehr vor den Kirchen halt. Die Justizministerin enthielt sich zwar solcher Töne, lehnte eine Änderung aber ebenfalls ab.
Die Grünen wollen allerdings nicht locker lassen. Sie sehen die Initiative nur als ersten Schritt zur konsequenten Trennung von Staat und Kirche. Die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs und die Neuordnung von Militärseelsorge und Religionsunterricht sollten folgen. (Frankfurter Rundschau, 27.7.95; Frankfurter Allgemeine, 27.7.95; Süddeutsche Zeitung, 30.7.95; Welt am Sonntag, 30.7.95)
Italien
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Die italienische Bischofskonferenz kommentierte diese Änderung hin zu einer stärkeren Trennung von Staat und Kirche bisher nicht. Der Vatikan ließ sogar mitteilen, daß er zu Entscheidungen des italienischen Staates keine Stellung nimmt. Ob dies auch für Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts gilt, bleibt abzuwarten (vgl. Meldung 2146).
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Unter den 2,8 Mio. Einwohnern Roms sind 35.000 islamischen Glaubens. (Süddeutsche Zeitung, 22.6.95; Sonntagsblatt, 30.6.95)
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Bereits vor vier Jahren hatte ein Pfarrer die Delikte angezeigt, doch blieben die Behörden erst einmal zwei Jahre untätig. Nun ließen sich die Ermittler weitere zwei Jahre Zeit, und ein Anklagetermin steht immer noch nicht fest. (Associated Press, 16.7.95; vgl. MIZ 1/94, Meldung 1903)
Niederlande
Österreich
Polen
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Nach massiven öffentlichen Protesten jüdischer Organisationen, des PEN-Clubs, des parlamentarischen Ombudsmannes Zielinski sowie zahlreicher Intellektueller und Journalisten entschuldigte sich ein Teil der Bischöfe, ohne sich aber ausdrücklich vom Inhalt zu distanzieren. Präsident Walesa hingegen blieb zunächst stumm und fand sich erst auf diplomatische Proteste Israels und der USA hin zu einer ganz pauschalen Verurteilung des Antisemitismus bereit. Zwei Wochen später entschuldigte sich auch Pfarrer Jankowski selbst, wonach sein Danziger Erzbischof auf Disziplinarmaßnahmen verzichtete.
Durch die Affäre schwächte Walesa seine angeschlagene Stellung weiter; schon vorher war klar, daß er zur erneuten Präsidentschaftskandidatur gegen die erstarkten Liberalen und Sozialisten dringend auf die Hilfe der Kirche und speziell des Papstes angewiesen ist. (Süddeutsche Zeitung, 29.5., 22.6., 6. u. 30.7.95; Kinzigtal-Nachrichten, 19.6.95)
Rußland
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Kurz nach dieser "heiligen Mission" flammten die Kämpfe in Bosnien und im kroatischen Grenzgebiet in einer seit drei Jahren nicht mehr gekannten Heftigkeit wieder auf.
Schweiz
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Kirchenrechtler wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Zölibat Priestern nur die Ehelosigkeit zwingend gebiete, während eine Mißachtung der sexuellen Enthaltsamkeit lediglich eine verzeihliche Sünde sei.
Serbien
Tschechien
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Aktiv waren beim Papstbesuch nur die Hussiten, die gegen frühere katholische Greueltaten und gegen die Heiligsprechung von Jan Sarkander protestierten, der als fanatischer Vertreter einer "willkürlichen Rekatholisierung des Landes" (so der Vorsitzende des tschechischen ökumenischen Kirchenrates) gilt. Das Konfessionskundliche Institut der EKD sieht deshalb sogar die Ökumene "ramponiert", weil Sarkander ein "Vertreter schlimmster Katholisierung in den Zeiten blutiger Gegenreformation" gewesen sei.
Die katholische sudetendeutsche Ackermann-Gemeinde resümierte: "Die Tschechen zählen zu den am wenigsten religiösen Völkern Europas. Am zweiten Papstbesuch interessiert die Bevölkerung vor allem, was er sie kostet." Selbst Erzbischof Vlk stellte fest: "Die Kirche gilt heute als der Feind des Volkes." Maßgeblich dazu beigetragen haben die Forderungen der Kirche nach Rückgabe von Grundstücken und anderen materiellen Gütern, die von der Bevölkerung als "Habgier" aufgefaßt werden. So wollen zwei Drittel der Tschechen, daß der Prager Veitsdom in der Hand des Staates bleibt. (Tagesthemen ARD, 20. u. 21.5.95; Süddeutsche Zeitung, 20.5.95; Sonntagsblatt, 2.6.95; Mitteilungsblatt der Ackermann-Gemeinde Juli/August 1995)
Ukraine
Vatikan
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Zur Moral-Enzyklika kommentierte die SZ: "Noch nie hat die Kirche in so massiver Weise Regierungen und internationale Organisationen angegriffen und die Gläubigen zum Widerstand aufgerufen. Dennoch ist sehr fraglich, ob viele Katholiken, vor allem die christlichen Politiker, dem Papst in seiner Aufforderung zum "Einspruch aus Gewissensgründen" Folge leisten werden. Auch im Vatikan fragen sich manche, ob die ständige Wiederholung der bekannten Positionen überhaupt der Sache nützt." (Süddeutsche Zeitung, 1.4.95)
Nordamerika
USA
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Zwar gibt es in den USA über 1500 verschiedene Religionsgemeinschaften, aber nur 19 % der Erwachsenen (= 36 Millionen) sind praktizierende Gläubige. Nur 20 % der Protestanten und 28 % der Katholiken gehen sonntags tatsächlich zur Kirche, während eine doppelt so hohe Quote dies den Meinungsforschern gegenüber behauptet. Die Tatsache, daß 50 % der angeblichen Gottesdienstbesuchern zu einer Lüge greift, belegt indes, daß die Minderheit der religiös Gebundenen infolge ihres höheren Organisationsgrades eine weit überproportionale Macht ausübt.
Im Bildungsgrad unterscheiden sich Konfessionslose, von denen 24 % einen College-Abschluß vorweisen können, nur wenig von Protestanten (23 %) und Katholiken (20 %), doch liegt der Anteil bei engagierten Nichtreligiösen deutlich höher. An der Spitze stehen Unitarier (in Europa mit den Freireligiösen vergleichbar), amerikanische Hindus und Juden mit 49,5 bzw. 47 und 46 %. (Freidenker Schweiz 8/95; Newsweek, 29.11.93; vgl. auch MIZ 2/95, Meldung 2116, und MIZ 2/94, Meldung 1946)
Lateinamerika
Argentinien
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Die gleiche Zeitung hatte eine Woche zuvor auch schwere Vorwürfe gegen den damaligen Apostolischen Nuntius und heutigen Kurienkardinal Pio Laghi erhoben. Die Nuntiatur sei detailliert über die Geschehnisse in den Folterzentren informiert gewesen, ohne dagegen vorzugehen. Auch die "Mütter der Plaza de Mayo" prangerte das "wissende Schweigen" des Klerus während der Diktatur an. Auf einem "Volkstribunal" der Menschenrechtsorganisation verlas Rechtsanwalt Antonio Rojas Molinas eine lange Liste mit Namen katholischer Geistlicher, die "die Foltermethoden rechtfertigten oder verschleierten". (Sonntagsblatt, 21.4.95; Süddeutsche Zeitung, 6.5.95)
Anm. MIZ-Red.: Selbst das Eingeständnis des selbstkritischeren Bischofs Hesayne bleibt noch weit hinter den Recherchen zurück, die bereits vor Jahren veröffentlicht worden waren. Danach hatten Geistliche und sogar Bischöfe aktiv zugunsten der Militärs eingegriffen und die Folterer mehr oder weniger direkt unterstützt. Bezeichnenderweise war Argentinien bis 1988 der letzte Staat auf dem gesamten amerikanischen Kontinent mit enger Verbindung von Staat und Kirche, was sich die Militärjunta prompt zunutze machte (vgl. auch MIZ 1/85, Meldung 651, MIZ 2/87, Meldung 972, und MIZ 1/89, Meldung 1139).
El Salvador
Peru
Afrika
Uganda
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Anm. MIZ-Red.: Allein im Alten Testament finden sich mehr als 1000 Passagen, in denen vom biblischen Gott Brutalität gegenüber Andersgläubigen bis hin zum Völkermord befohlen werden (vgl. zu den Details das Standardwerk von Prof. Buggle Denn sie wissen nicht, was sie glauben). Bei allem Abscheu kann man dieser Sekte eines nicht absprechen: konsequente Bibeltreue.
1995 - Meldungen 2175-2215
1995 - Meldungen 2175-2215 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Unter den Konfessionslosen im Westen waren 56 % früher evangelisch, 27 % katholisch, und nur 16 % gehörten nie einer Kirche an (was im Osten für 60 % zutrifft). Fest entschlossen, ihre Kirche zu verlassen, sind 2 % der Katholiken und 4 % der Protestanten, während 12 bzw. 26 % dahin tendieren, sich aber noch nicht endgültig entschlossen haben. Entgegen dem Trend der ersten Jahre nach der deutschen Vereinigung werden die Austritte im Osten nicht mehr überproportional steigen, denn einen Austritt erwogen haben im Westen 21 % der Katholiken und 39 % der Protestanten, im Osten hingegen nur 12 bzw. 28 %. Doch wegen der noch stärkeren Überalterung werden die Kirchen auch weiterhin im Osten stärker schrumpfen.
Die meisten Menschen bleiben nicht aus religiösen Gründen in der Kirche: "Es muß beide Konfessionsgemeinschaften beunruhigen, wenn ihre Mitglieder den Wert dieser Mitgliedschaft in erster Linie in der Möglichkeit sehen, Feiern einen würdigen Rahmen zu geben." Auch die Kirche selbst macht nach Auffassung der Autorin Fehler: "Die große Versuchung für beide Kirchen ist heute, sich auf die gesellschaftlich akzeptierten Aufgaben zu konzentrieren und ihren eigentlichen Auftrag zu vernachlässigen. Nur 39 Prozent der Bevölkerung haben den Eindruck, daß sich die Kirchen der Verkündigung widmen, für den Glauben werben; der katholischen Kirche wird dieses Engagement weitaus stärker zugeschrieben als der protestantischen. Während die Kirchen die Säkularisierung der Gesellschaft beklagen, unterliegen sie selbst einem Säkularisierungsprozeß, der ihren Kern bis zur Unkenntlichkeit überlagert." Die psychologischen Folgen ihres Festhaltens an Macht und Einfluß sind daher Grund für ihren weiteren Abstieg: "Das Selbstbewußtsein der großen Konfessionsgemeinschaften ist zur Zeit eng an die Entwicklung ihrer zahlenmäßigen Stärke gebunden; wie paralysiert blicken beide auf die Entwicklung der Bestandsgrößen." (Frankfurter Allgemeine, 5.4.95)
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Grundlage ist ein Konkordat, das die Landesregierung 1994 mit dem Vatikan abgeschlossen hat. Ein evangelischer oldenburgischer Großherzog hatte der katholischen Minderheit in Südoldenburg eine kleine Lehrerbildungsstätte zugestanden; daraus leitete der Vatikan dauerhafte Rechte her.
In Würdigung seiner Zugeständnisse erhielt Schröder eine Einladung zu einer Papst-Audienz nach Rom. (Frankfurter Rundschau, 3.7.95)
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Während der "Freundeskreis der Sinti und Roma" enttäuscht erklärte, damit habe sich die Kirche dem Druck der Straße gebeugt, riefen Neonazis per Computernetz zum Besuch der populär gewordenen Stätte auf, um die "Kämpfer" zu ehren. Kurz danach zerschlug ein anonymes Mitglied der "antifaschistischen Kriegsgräberfürsorge" dreizehn der Hakenkreuze. Nun ermittelt die Kriminalpolizei wegen "Zerstörung einer öffentlichen Einrichtung". (Frankfurter Rundschau, 13.6.95)
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Anm. MIZ-Red.: Damit wird Stoibers Konfrontationskurs gegen den Kruzifix-Beschluß des BVG verständlich. Nun ist aber eine weitere Anfrage notwendig, um zu klären, welches Amtsverständnis die Mitgliedschaft eines Ministerpräsidenten in diesem Verein nötig macht und ob die Amtsvorgänger Strauß und Streibl ebenfalls von Amts wegen Grabesritter waren.
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Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und der Humanistische Freidenkerbund Brandenburg (HFB) wenden sich gegen die Einführung eines Fachs "Religion" mit einem Ersatz-Pflichtfach für Konfessionslose und fordern dazu eine Befragung der Bevölkerung. Sollten die beiden Wahlpflichtfächer eingeführt werden, erwägt der HFB eine Verfassungsklage; für den gegenteiligen Fall drohen die Kirchen mit demselben Schritt. (Das Sonntagsblatt, 7.7.95; pfw Pressedienst freier Weltanschauungsgemeinschaften 3/95, S.9)
Nach dem neuesten Stand hält die SPD-Fraktion nun doch an ihrer Konzeption zum Fach LER fest. (Süddeutsche Zeitung, 26.10.95
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Anm. MIZ-Red.: Auch in Nordbayern hatte die evangelische Kirche noch in den 80er Jahren mehrmals eine Besetzung der Regierungspräsidien durch evangelische Vertreter gefordert, war aber nicht immer durchgekommen. Auf die Idee, daß auch in Süddeutschland einmal Konfessionsfreie leitende Funktionen einnehmen könnten, kamen bisher weder Parteien noch Kirchen.
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Er bezeichnete die Zeugen Jehovas als demokratiefeindliche Organisation, die "Merkmale totalitärer Sekten" aufweise und "ungeahnten Jugendterror" betreibe, indem sie Mitglieder unter massiven Druck setze, einen Strafenkatalog für Abtrünnige aufweise und über ein weltweites Spitzelsystem gebiete. In ihren Schriften diffamiert die Gruppierung laut Mauz die UNO und die Volkskirchen als "Instrumente des Satans".
Daß zumindest auf die katholische Kirche eine Reihe dieser Kriterien ebenfalls zutreffen - mit dem Unterschied daß dort die Zeugen Jehovas (ebenso wie andere religiöse Minderheiten und Atheisten) verteufelt werden - entging dem frommen CDU-Funktionär. (Stuttgarter Nachrichten, 11.8.95)
Anm. MIZ-Red.: Eine anschauliche Darstellung der Parallelen von Sekten und "Mega-Sekten" (Küng in der SZ vom 5./6.8.95) lieferte die öffentliche Erwiderung eines Mitglieds des bfg Augsburg in der evangelischen Wochenzeitung Das Sonntagsblatt, nachdem zwei protestantische Sektenexperten beklagt hatten, "Sekten suchen immer jüngere Anhänger. Die Werber kommen jetzt schon ... in Kindergärten":
"Um mich ist gar nicht erst geworben worden, und die Sektenfunktionäre kamen ganz ungeniert und ungetarnt. Schon am zweiten Tag meines Erdenlebens wurde mir von einem Sektenfunktionär, der wie ein Transvestit gekleidet war, im Beisein meiner Eltern Wasser über den Kopf gegossen - damit war ich Zwangsmitglied dieser Sekte. Schon als Kleinkindern hat meine Mutter meinem Bruder und mir abends bestimmte Formeln dieses Kultes eingeprägt. Schon in der Grundschule durften die Kultfunktionäre - vom Staat bezahlt! - ihre Propaganda machen, und wir waren ihr ausgeliefert. Jeden A, egal wie schön das Wetter war, wurden wir in ein kaltes, muffiges, hallendes Versammlungshaus mitgenommen. Dort vollzog der Sektenfunktionär ein "Opfer", und alle mußten dazu geradeaus schauen, abwechselnd sitzen, stehen, knicksen und viele Worte, teilweise in einer mir fremden Sprache, monoton vor sich hinmurmeln. Der Funktionär, wieder gekleidet wie ein Transvestit, legte dann allen Leuten, die zu ihm kamen, eine weiße Oblate auf die herausgestreckte Zunge, und mit niedergeschlagenen Blicken kehrten alle zu ihren harten Holzbänken zurück und knieten sich mit gesenkten Köpfen und zusammengepreßten Händen hin. Frauen und Männer, Jungen und Mädchen waren während dieser Rituale scharf voneinander getrennt. Da wurde versucht, Natürlichkeit und Lebensfreude zu zerstören und eine lebenslängliche Denkblockade einzubauen.
Es ist mir mit 25 Jahren gelungen, mich zu entsekten, wie (ein Sektenbeauftragter) das wohl ausdrücken würde. ... Meine beiden Kinder dürfen sich die Propaganda meiner ehemaligen Sekte in der Schule anhören, und sie können auch in das Versammlungshaus der Sekte gehen. Sie sollen diesen obskuren Kult mit seinen kannibalistischen Ritualen kennen- und verstehen lernen. Wenn sie gegen diese Sekte immun werden, dann sind sie auch gegen alle anderen Sekten und deren Methoden immun." (Das Sonntagsblatt, 3.3.95)
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Verschärft wurde der Konflikt durch ein TAZ-Interview des BEK-Sektenbeauftragten, der im Hinblick auf eine umstrittene Aktion des weltweit operierenden Missionswerks OM gefragt wurde: "Vor einigen Wochen zogen 700 Jugendliche durch Bremen, organisiert von freikirchlichen und evangelischen Kirchengemeinden. Schauen Sie als Sektenbeauftragter der Evangelischen Kirche eigentlich auch dahin, was sich in der evangelischen oder katholischen Kirche tut?" Die Antwort: "Ja, auch dies ist natürlich ein problematischer Bereich. Wir können allgemein feststellen, daß sich gerade bei jungen Leuten fundamentalistische Organisationen oder fundamentalistisch orientierte Gemeinden immer mehr ausbreiten".
Die evangelikale Bekenntnisbewegung konterte daraufhin: "Es wird anscheinend Zeit, daß die von der Kirche protegierte Theologie, oder besser Ideologie, einmal auf ihren Sektencharakter hin untersucht wird." Den Kirchentag 1995 bezeichnete ihr Bundesvorstand als "idealen Tummelplatz für Sektenforscher". Bei kaum einem anderen Ereignis seien so viele Irrlehren und pseudochristliche Angebote auf engstem Raum versammelt. (Informationsbrief Nr. 171 der Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium", August 95)
Anm. MIZ-Red.: Hier geht es nicht um innerkirchliche Reibungen, wie sie ähnlich überall vorkommen können, sondern um einen Grundsatzkonflikt, auf den u.a. Prof. Buggle in seinem religionskritischen Werk "Denn sie wissen nicht, was sie glauben" hingewiesen hat: Einerseits stehen die Positionen "progressiver" Christen im Ergebnis den Auffassungen von Atheisten oder weltlichen Humanisten viel näher, wenn auch die biblischen Begründungen oft "an den Haaren herbeigezogen" sind. Andererseits ist den Evangelikalen zuzugestehen, daß sie sich viel konsequenter an die Bibel halten und sie nicht bloß selektiv und nahezu willkürlich interpretieren. Man kann die Bibel als "Wort Gottes" akzeptieren oder ablehnen, aber es widerspricht jeder intellektuellen Redlichkeit, ihren Gehalt einseitig darzustellen oder gar zu verfälschen, um noch einen kleinen Teil ihrer Aussagen als "Rettungsanker" gebrauchen zu können.
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Anm. MIZ-Red.: Dieses letzte Beispiel steht für viele: Sowie sich kirchliche Einrichtungen nicht mehr auf öffentliche Subventionen betten können, entdecken sie plötzlich ungeahnte Einsparungsreserven, zu denen sie zuvor gar nicht motiviert waren. Vor allem bei den Theologischen Fakultäten, aber auch im Sozialbereich würde die Abnabelung vom staatlichen Tropf zu einer enormen Einsparung bei der öffentlichen Hand führen, die die Kirche durch Rationalisierung und Verschlankung problemlos auffangen könnte.
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Die Rechtsabteilung des Generalvikariats hält die Bekanntgabe für zulässig, "soweit die zuständige kirchliche Stelle dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben für erforderlich ansieht", weil der Austritt ebenso wie die Taufe oder Trauung ein "öffentliches Datum" sei. Die Mehrheit der Bevölkerung scheint dies jedoch anders zu sehen. Auch die Pfarrei selbst ist "gespalten".
Beobachter sehen einen engen Zusammenhang zwischen dieser Praxis und Meldungen, daß die Zahl der Kirchenaustritte vor allem in den Großstädten im ersten Halbjahr 1995 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres sprunghaft gestiegen ist. (Kölner Stadt-Anzeiger, 10.8.95; Rhein-Sieg-Anzeiger, 11. u. 12.8.95)
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Der Sonntag hat für die große Mehrheit (W:67 %, O:92 %) keine religiöse Bedeutung. Nur 15 % (W) bzw. 4 % besuchen jeden oder fast jeden Sonntag einen Gottesdienst; bei den über 50jährigen ist die Bereitschaft zum Kirchgang wesentlich höher. Besonders aufschlußreich sind die Angaben, welche Themenbereiche im Fernsehen öfter bzw. seltener gewünscht werden. (Die folgenden Prozentangaben bedeuten: "sollte öfter kommen" minus "sollte seltener kommen".) Unter 25 Themen zählen Kirchliches (O:-14, W:-6) und Religiöses (O:-12, W:-6) zu den unbeliebtesten; im Osten werden die Negativwerte nur noch vom Sport übertroffen, und auch im Westen sind nur drei Bereiche schlechter plaziert. Nicht nur den Konfessionslosen, sondern auch den Protestanten ist das kirchlich-religiöse Angebot deutlich zu viel (O:-6, W:-10).
Bei einer Analyse nach bestimmten Arten von Sendungen liegen Gottesdienstübertragungen (O:-20, W:-10) sowie "Sendungen über kirchliche bzw. religiöse Themen" (O:-17, W: -8) im Osten neben Sportsendungen (-21) am Ende der Beliebtheitsskala, im Westen ebenfalls deutlich im letzten Drittel. Im Hörfunk sind religiöse Themen sogar noch unbeliebter. Gottesdienstübertragungen und Morgenandachten werden im Radio von der ganz großen Mehrheit (O:76 %, W:63 %) überhaupt nicht gehört, ebensowenig im Fernsehen (O:73 %, W:59 %) gesehen.
Unter den religiösen Sendungen werden noch am ehesten solche akzeptiert, die sich mit Lebenshilfe und sozialen Themen (Armut, "Dritte Welt", Frieden) auseinandersetzen, während Glauben und Beten als uninteressant gelten. Am besten kommen noch jene Sendungen an, die nicht sofort als kirchlich erkennbar sind. Die Studie schließt mit dem Satz: "Eindeutig ist nämlich die Tatsache, daß man weithin Sendungen aus dem Weg geht, die das Etikett 'Kirche und Religion' tragen."
Aufschlußreich ist auch die nicht unmittelbar zum Thema der Studie gehörende Nachfrage bei Kirchenmitgliedern nach dem Grad ihrer Kirchenbindung. Bei der "Verbundenheit mit der Kirche" (fünf Alternativen) zeigen sich mehr Katholiken "sehr" verbunden (O:17 %, W:20 %) als Protestanten (O:8 %, W:13 %), aber wesentlich mehr wählten auch das andere Extrem "überhaupt nicht", nämlich 18 (O) bzw. 10 % (W). Bei den Protestanten sind es im Osten 11 und im Westen 10 %. (Media Perspektiven 8/95, S. 393-406)
Anm. MIZ-Red.: Grundlage waren eine repräsentative telefonische Befragung des Enigma-Instituts, an der etwa 1000 Personen ab 14 Jahren im Westen und 500 im Osten teilnahmen, sowie eine Studie der Arbeitsgemeischaft Media Analyse e.V. bei 5226 Personen im Westen und 1297 im Osten. In beiden Fällen wurden die Daten zwischen August 1994 und Februar 1995 erhoben.
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Anm. MIZ-Red.: Die 230 Mio. DM sind keineswegs die einzige Rücklage der Landeskirche. Bereits 1984 gab sie ihren Immobilienbesitz mit einer ungenannten Zahl von Grundstücken sowie 5.500 Gebäuden (darunter gut die Hälfte von Pfarrern bewohnte Häuser) im Neubauwert von insgesamt 6,4 Milliarden DM an (vgl. Süddeutsche Zeitung, 31.10.84, und MIZ 2/85, Meldung 664). Zwar lag der Verkehrswert niedriger, und nicht alle Gebäude lassen sich veräußern; andererseits haben sich die Immobilienpreise in Bayern seither mehr als verdoppelt, so daß die gesamten Rücklagen auf jeden Fall bei über 5 Milliarden DM liegen, das sind 2000 DM pro Mitglied.
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Lehmann hatte in einem KNA-Interview mit ungewöhnlicher Offenheit erklärt: "Die Kirche ist keine Demokratie und kann sich überhaupt nicht an eine Verfassung oder ein einziges Regierungssystem binden." (Letzteres hatte sie im Dritten Reich überdeutlich bewiesen, MIZ-Red.)
Auch der neue Bamberger Erzbischof Braun sieht zwischen Kirche und Demokratie einen Widerspruch, der aber nicht "tragisch" sein müsse. Die Kirche gründe in ihrem Entstehen und Bestehen nicht auf der Volkssouveränität, sondern in der "Hoheitsgewalt Gottes". Die Probleme der hierarchisch verfaßten Kirche würden durch eine Demokratisierung nicht gelöst. (Süddeutsche Zeitung, 5.10.95; KNA, 6.9.95; Erlanger Nachrichten, 6.10.95)
Anm. MIZ-Red.: Im erwähnten Interview meinte Lehmann treffend: "Freilich kann auch in einer Demokratie nicht über alles durch bloßen Mehrheitsbeschluß abgestimmt werden, zum Beispiel über die Grundrechte." Es wäre gut, wenn er die CSU-Landtagsfraktion - angesichts der Auswüchse in der Schulkreuz-Debatte - baldmöglichst über diesen Sachverhalt in Kenntnis setzen könnte.
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Anm. MIZ-Red.: In einem Punkt schoß der Stadtrat allerdings über das Ziel hinaus: Er beschloß einen öffentlichen Zuschuß von 100.000 DM zu dem 1,8 Mio. DM teuren Bauwerk. Die Begründung des Bürgermeisters ("Wir verhalten uns so, als ob die Moschee eine ganz normale Lauinger Kirche wäre. Sie erhält unsere volle Unterstützung.") trägt zwar dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung, aber auf der falschen Ebene, denn der Rat ignoriert das Verfassungsgebot der Trennung von Staat und Kirche völlig.
Frankreich
Großbritannien
Italien
Kroatien
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Sein Amtsbruder Kardinal Kuharic bezeichnete die "Befreiung" der Krajina als gerechtfertigten Akt der Selbstverteidigung Kroatiens. Er berief sich ausdrücklich auf den neuen, vom Papst abgesegneten Weltkatechismus, wo die Bedingungen für einen "gerechten Krieg" aufgeführt sind; diese träfen auf sein Land zu.
Der Ethiker Dietmar Mieth (Tübingen) wies diese Ansicht zurück: "Der gerechte Krieg ist eine Fiktion. ... Tatsächlich haben immer wieder kriegführende Staaten die Kriterien in ihrer Propaganda verwendet oder auch mißbraucht. Noch im Zweiten Weltkrieg haben Vertreter der katholischen und auch der evangelischen Kirche die deutsche Aggression in diesem Sinne qualifiziert." Zur Frage, ob "gerechter Krieg" nur eine Steigerungsform des "heiligen Kriegs" sei, meinte Mieth: "Die Wortverbindung "gerechter Krieg" erweckt den Eindruck, sozusagen mit Stolz der gerechten Sache zu dienen und in jedem Fall auf der richtigen Seite zu sein. ... Deshalb finde ich es sehr ungeschickt, wie der Papst den Begriff "gerechter Krieg" benutzt, und noch ungeschickter, wie Kardinal Kuharic ihn verwendet. Gerade in Ex-Jugoslawien steht "gerechter Krieg" in einer Tradition, die man mit dem zusammensehen kann, was "heiliger Krieg" mitunter gemeint hat. Das islamische Verständnis vom "heiligen Krieg" besagt ja zunächst einmal nichts anderes als eine Anstrengung im Dienst des Glaubens. Daraus schließt man, daß kriegerische Anstrengungen unter bestimmten Voraussetzungen gegen Andersgläubige erlaubt sein könnten. In Ex-Jugoslawien scheint es schwer, die Nationalität unabhängig von Glaubensfragen zu definieren. Wir dürfen nicht vergessen, daß solche Überlegungen des Islam und die Kreuzzüge der Christen in einem Zusammenhang stehen. In Ex-Jugoslawien darf man in der jetzigen Lage nicht übersehen, daß jede Berufung auf den "gerechten Krieg" auf den Glauben abfärbt. Da herrscht dann die Vorstellung, daß man zu der gerechten Partei gehört. Und die gerechte Partei ist im wesentlichen - wenigstens äußerlich - durch die Religionszugehörigkeit gekennzeichnet."
Von solchen Mahnungen völlig unbeeindruckt zeigte sich der Bischof und frühere Moraltheologe Lehmann, der "unter Umständen" ein militärisches Eingreifen der NATO auf dem Balkan für notwendig hält. (KNA, 9., 10. u. 11.8.95)
Österreich
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Die Sozialistische Jugend (SJ), die Jugendorganisation der SPÖ, bereitet sogar eine Verfassungsklage vor. SJ-Vorsitzender Delfs erklärte gegenüber dem Wochenmagazin News: "Wir werden einen Schüler unterstützen, der beim Verfassungsgerichtshof gegen die verpflichtende Anbringung eines Kreuzes in seiner Klasse klagen will." Der Wiener Verfassungsrechtsexperte Heinz Mayer meinte dazu, der deutsche Beschluß werde im Falle einer Klage starken Vorbildcharakter bei der Rechtsprechung haben.
Obwohl die "Aufregung" in der SPÖ groß ist und sich die gesamte Parteispitze für die Beibehaltung der Kreuze ausgesprochen hat, wird die Klage aus dem Budget der Parteijugend bezahlt. Im Laufe der inzwischen ausgelösten Debatte wandten sich katholische Verbände gegen eine Änderung, während der evangelische Bischof Knall einen Zwang zum Aufhängen des Kreuzes für falsch hält. Man müsse sich damit abfinden, "daß Christen nicht mehr selbstverständlich von Amts wegen geschützt und behütet werden". Sein katholischer Amtsbruder Krätzl, der die schulpolitischen Interessen seiner Kirche wahrnimmt, kritisierte diese Auffassung. Sie sei zwar "abstrakt bedenkenswert", aber ohne "Rücksicht auf das politische Umfeld" getroffen worden. Konkret heißt dies, daß selbst "Schulbischof" Krätzl den Kreuz-Zwang in staatlichen Schulen für diskussionswürdig hält, die österreichische Kirche aber nicht zur freiwilligen Aufgabe einer Machtposition bereit ist. (KNA, 12., 17., 19. u. 22.8.95)
Anm. MIZ-Red.: Die bisherige Regelung weist mehrere Widersprüche auf. Ihr zufolge müssen auch in Klassen mit christlicher Minderheit Kreuze hängen, wenn Konfessionsangehörige in der gesamten Schule die Mehrheit bilden - davon abgesehen, daß die formale Kirchenzugehörigkeit noch nichts über den tatsächlichen Elternwillen aussagt und daß es christliche Minderheiten gibt, die die Anbringung eines Kreuzes gar nicht wünschen. Außerdem wird hier durch ein Religionsunterrichts-Gesetz etwas geregelt, was auch außerhalb des RU wirksam ist. Gipfel der Unlogik ist schließlich, daß eine Angelegenheit des allgemeinen Schulwesens - über den RU hinaus - Gegenstand eines Völkerrechtsvertrags mit einem ausländischen Staat ist, wobei überdies die Zugehörigkeit zu einem nichtkatholischen Bekenntnis mit zum Maßstab gemacht wird.
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Nachdem der Katholiken-Anteil schon zwischen den Erhebungen von 1981 und 1991 von 84 auf 78 Prozent sank, wird er bis zum Jahr 2045 auf maximal 50 und minimal 30 (in Wien gar nur 13) Prozent fallen. Dabei ist der "Schneeballeffekt" noch gar nicht berücksichtigt: je mehr Menschen erst einmal aus einer "Mehrheits-Organisation" ausgetreten sind, umso größer wird dieselbe Neigung bei den Verbleibenden. (Frankfurter Rundschau, 21.8.95)
Nach eigenen Angaben traten in den ersten sieben Monaten 1995 in der Erzdiözese Wien 13.728 Katholiken aus, 29 % mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahrs. (3Sat, 23.8.95)
Polen
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Das Episkopat griff auch den sozialdemokratischen Premier Oleksy an, dem er "antinationale Politik" unterstellte. Der Sekretär der Bischofskonferenz gab der regierenden Linkskoalition die Schuld, daß das 1993 unterzeichnete Konkordat immer noch nicht ratifiziert sei.
In den Tagen vor der Abstimmung ließen sich immer wieder hohe Kirchenfürsten an Walesas Seite ablichten. Walesa selbst gab sich angesichts des geistlichen Beistands so siegessicher, daß er sich zu einem verräterischen Vergleich hinreißen ließ: "Nur der Papst kann mit mir konkurrieren." (Süddeutsche Zeitung, 19. u. 21.9.95; Welt am Sonntag, 22.10.95; Stern, 26.10.95)
Schweden
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Nur 15 % der Schweden lehnen laut Umfragen die Reform ab, und selbst nach Auffassung der führenden bürgerlichen Zeitung Göteborgs-Posten hat sich "das veraltete Staatskirchensystem selbst überlebt. Der schwedische Staat "benutzte die Kirche als effektives Machtinstrument und bestrafte die Abtrünnigen. Die Kluft zwischen dieser Funktion und der eigentlichen Botschaft konnte kaum größer sein." Nach Umfragen sind die Schweden noch weniger religiös als die meisten Mitteleuropäer. Nur 5 % der 7,6 Mio. Protestanten gehen sonntags in die Kirche.
Dennoch wurde erst 1951 die Zwangsmitgliedschaft in der evangelischen Kirche abgeschafft und allen Schweden Religionsfreiheit gewährt. Das Personenstandsregister, von der Kirche jahrhundertelang auf Staatskosten geführt, ging erst 1991 an den Staat über, der seither eigene Einwohnermeldeämter führt.
Was sich genau ändert, muß eine Kommission aus Vertretern von Staat und Kirche noch festlegen; danach richtet sich auch der Wortlaut der neuen Verfassung. Fest steht aber, daß ab 2000 nicht mehr der Reichstag das höchste kirchliche Organ sein und das Kirchenministerium aufgelöst wird. Außerdem wird die staatliche Kirchensteuer durch einen von den örtlichen Kirchengemeinden bestimmten Mitgliedsbeitrag ersetzt. Der Staat leistet dann nur noch Zuschüsse zu kulturhistorischen Bauten. (Neues Deutschland, 18.10.95)
Anm. MIZ-Red.: In der Diskussion ist ein stark verringerter Friedhofs-Beitrag für Nichtmitglieder, sofern das kirchliche Monopol im Friedhofswesen bleibt; genannt wurden 0,4 % des Einkommens, während die Kirchensteuer bisher 0,85 plus jene 0,4 % ausmacht. Überdies soll nur noch als Kirchenmitglied geführt werden, wer (neben der Taufe als innerkirchliche Voraussetzung) ab dem Erreichen der Religionsmündigkeit (in Schweden 16 Jahre) eine Beitrittserklärung ausfüllt.
An Geldnot wird die schwedische Kirche aber auch künftig nicht leiden, wie der Spiegel bereits 1989 auflistete. Damals veranschlagten der Kirchenjurist Karlberg und das staatliche Vermessungsamt allein das Vermögen der im "Pfarrerlohnfonds" eingebrachten Stiftungen und Schenkungen aus früheren Jahrhunderten (vor allem verpachtete Bauernhöfe, vermietete Immobilien und ein riesiger Forstbestand von 3.750 qkm, also einer Fläche von 75 x 50 km) auf rund 4 Milliarden DM. Da die Rendite, aus der die Gehälter der Pfarrer mitfinanziert werden, nur bei knapp 3 % lag, sollte das Vermögen unter dem Dach einer (in der Landespresse als "Aktiengesellschaft schwedische Kirche" bezeichneten) Holding mit drei Konzerntöchtern zusammengefaßt werden: einem Forstunternehmen, das mit professionellem Management die Renditen verbessert, einem Agrarverwaltungsunternehmen, das weniger rentable Pachthöfe abstößt, und einem Finanzunternehmen, das die kirchlichen Wertpapiere wie eine Bank verwaltet. Karlberg dachte sogar an eine Einführung der neuen Kirchenunternehmen an der Börse; dieser Teil des Konzeptes wurde bisher aber nicht realisiert. Zusätzlich nahm die Staatskirche 1988 umgerechnet 2,4 Milliarden DM Kirchensteuern ein. (Der Spiegel, 28.8.89)
Schweiz
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Kantonsparlamentarier Honegger, der für die Trennung eintritt, führte das Ergebnis auf eine "Angstkampagne" der Kirchen zurück. Die FDP-Politikerin und Trennungsgegnerin Wettberg räumte ein, daß trotzdem Reformen nötig seien. Die staatlichen Zuschüsse, die auch von Anders- und Nichtgläubigen finanziert werden, müsse man überdenken. Die Schweizer Freidenker wiesen darauf hin, daß die Rechtsgrundlage für die Staatszuschüsse, nämlich angebliche "Historische Rechtstitel" der Kirchen, gar nicht existiert.
Ihr Ehrenpräsident Bossart erklärte seinen Austritt aus der Sozialdemokratischen Partei, weil sich diese nicht einmal bereit zeigte, sich neutral zu verhalten und auf eine Stimmempfehlung zu verzichten. (Süddeutsche Zeitung, 25.9.95, Freidenker Schweiz 11/95; vgl. auch MIZ 3/95, Meldung 2163)
Anm. MIZ-Red.: Nach einem von Prof. H. Nef (in ihrem Auftrag) ausgearbeiteten Gutachten kam die Kantonsregierung in einem Abschlußbericht am 12.1.1983 zu folgendem Ergebnis: "Das führte zu den nachstehenden Folgerungen: die 'historischen Rechtstitel', welche der Verfassungstext von 1963 vorbehalten hat, bestehen nicht. ... Das von Prof. H. Nef geleitete Gutachten der Direktion des Innern gelangte deshalb zum Ergebnis: Wenn der Kanton eine radikale Trennung von Kirche und Staat durchführen wollte, wobei auch gleich die Kirchgemeinden liquidiert würden, so könnte er das tun, und zwar ohne den Kirchen oder allfälligen Rechtsnachfolgern irgend etwas bezahlen zu müssen." (S. 23 u. 24 des Berichts)
Vatikan
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Überraschung rief die radikale Verdammung der Sterbehilfe hervor: "Die Euthanasie ist eine Mordtat, die kein Ziel zu rechtfertigen vermag... Es gibt für das Individuum kein Recht zur Euthanasie, weil es kein Recht zur willkürlichen Verfügung über das eigene Leben gibt. Kein im Gesundheitsdienst Tätiger kann sich daher zum vollziehenden Hüter eines nicht bestehenden Rechtes machen. ... Vor allem darf er sich über das ihm zur Sorge anvertraute Leben nicht Macht und Recht anmaßen, das weder er noch der Patient selbst besitzt."
Die Charta war so abgefaßt, daß sie sich nicht nur an katholische, sondern an alle im Gesundheitswesen Beschäftigte richtete. (Tag des Herrn, Kirchenzeitung der ostdeutschen Diözesen, 17.9.95)
Anm. MIZ-Red.: 1. Die kirchenoffizielle Übersetzung verwendete den Begriff der "Unterbrechung" der Schwangerschaft, also genau die Formulierung, die von Lebensschützern so heftig angegriffen wird, weil sie angeblich verharmlose.
2. Schon vor Jahren hatten katholische Gynäkologen betont, die Ausnutzung des Fruchtbarkeitszyklus (von Befürwortern als "natürliche Methode", von Kritikern als "vatikanisches Roulette" bezeichnet) sei in Wirklichkeit nichts anderes als ein "geistiges Kondom".
3. Der Direktor des "bio-ethischen Zentrums" an der Herz-Jesu-Universität in Rom, Sgreccia, hatte bereits 1989 mit päpstlicher Billigung auf einem Kirchenkongreß erklärt, "auch wenn ein Ehepartner an Aids erkrankt sei, dürfe ein Kondom zum Schutz vor Ansteckung nicht verwendet werden. ... Einen Schwangerschaftsabbruch bei aidsinfizierten oder aidskranken Müttern lehnte Sgreccia entschieden ab. Auch ein infizierter oder kranker Fötus habe ein Recht auf Geburt. Der betroffenen Familie müsse in einem solchen Fall seelische und materielle Hilfe der Gesellschaft (aber nicht etwa der Kirche, Anm. MIZ-Red.) zuteil werden." (Zitat von KNA) Auf derselben Tagung kritisierte übrigens der jetzige Chef der katholischen Volkspartei, Rocco Buttiglione, die "Ideologie des Präservativs" und verteidigte die Klassifizierung von Aids als "Strafe Gottes". (KNA, 16.11.89)
Lateinamerika
Brasilien
Mexiko
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Gründe für die Ernennung eines Koadjutors, der das Recht zur Bischofs-Nachfolge hat, sind laut Kirchenrecht "schwerwiegendere Umstände, auch persönlicher Art" wie z.B. hohes Alter oder angeschlagene Gesundheit des Amtsinhabers. Auf Ruiz trifft beides nicht zu. (KNA, 15.8.95)
Paraguay
Asien
Philippinen
1996 - Meldungen 2216-2255
1996 - Meldungen 2216-2255 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Bosnien
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Dem SWF-Korrespondentenbericht zufolge wurden die Mönche vom zuständigen Bischof in ihre Klöster zurückgeschickt. Als in nationalistischen Kreisen Unmut darüber laut wurde, erklärte ein Diözesansprecher, es handle sich dabei um eine Anweisung aus dem Vatikan. Der Korrespondent spielte nur ganz am Rande auf die führende Rolle von Franziskanern während der Massenmorde an Serben und Muslimen in den Jahren 1940 bis 1942 an, wies aber darauf hin, daß die in Bosnien lebenden Kroaten von ihren Landsleuten seit jeher als besonders fanatisch, fromm und nationalistisch angesehen werden. (Südwestfunk-Radio, 9.2.96, 8.05-8.15 Uhr)
Anm. MIZ-Red.: Zu den erwähnten Massenmorden unter Führung und Mitwirkung von diversen Franziskanern während des II. Weltkriegs: Vgl. Deschner, Kirche und Faschismus, S.99-118, sowie Mit Gott und dem Führer, S.270-303, und Dedijer, Jasenovac - das jugoslawische Auschwitz und der Vatikan. Daher wundert nicht, daß der Vatikan eine Wiederbelebung dieser unseligen Tradition unter allen Umständen verhindern will, und sei es auch nur wegen seines Ansehens in der Weltöffentlichkeit.
Dänemark
Deutschland
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Der Jesuit darf auch sein fast fertiges neues Werk nicht veröffentlichen und keine Interviews mehr geben, weil er nach Auffassung seiner Vorgesetzten für Verunsicherung gesorgt und "erhebliche Kontroversen" ausgelöst habe. (Kinzigtal-Nachrichten, 16. u. 17.10.96; Frankfurter Rundschau, 9.12.95; KNA, 18.1.96)
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Zwischen 1970 und 1992 hatten die Kirchen ihre Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen mehr als vervierfacht, seitdem stagnieren sie und sollen 1996 sogar um jeweils knapp eine halbe Milliarde DM zurückgehen. (MIZ-Eigenmeldung auf der Basis des Statistischen Jahrbuchs 1995).
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) berechnete den aus Kirchenaustritten resultierenden Einnahmeausfall der beiden Kirchen auf 13 Milliarden DM seit 1970. (Frankfurter Allgemeine, 25.10.95)
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Zum einen wurde die Streichung des "Macho-Paragraphen" abgelehnt, wonach Pfarrer in ihrem Dienstbereich die Besetzung anderer Pfarrstellen mit Frauen durch ein Veto verhindern können. Einen entsprechenden Beschluß hatte die Synode 1991 gefaßt; damals war die Zulassung von Frauen zum Pfarramt überhaupt als "Symptom der gesamtkirchlichen Glaubenskrise" bezeichnet worden (vgl. MIZ 3/91, Meldung 1423). Erst kürzlich machte ein Nürnberger Pfarrer von diesem Vetorecht Gebrauch, indem er sich auf das Paulus-Wort "Das Weib schweige in der Gemeinde" berief.
Die zweite Diskriminierungsklausel war den evangelischen Publizisten so peinlich, daß sie nicht einmal in der Kirchenpresse, sondern nur in einer Kirchenfunk-Spezialsendung zur Sprache kam: Seit 1990 übernimmt die Landeskirche Vikarinnen (d.h. Referendarinnen, die als Kirchenbeamte auf Widerruf den letzten Teil ihrer Ausbildung absolvieren, Anm. MIZ-Red.) am Ende der Ausbildung nicht als "Kirchenbeamtin zur Probe" in das übliche Dienstverhältnis, wenn sie zu diesem Zeitpunkt schwanger sind. Vielmehr werden diese Frauen sogar vorübergehend entlassen, so daß auch der Krankenversicherungsschutz endet und sie die gesamten Geburts- und Folgekosten selbst tragen müssen. Offiziell wird diese grobe Mißachtung des allgemeinen Kündigungsschutzes von Schwangeren mit der Einsparung von Kosten begründet, doch weisen Kritikerinnen darauf hin, daß künftige Väter, die gleichfalls Anspruch auf Elternschaftsurlaub hätten, in der gleichen Situation anstandslos übernommen werden.
Außerdem dürfen Pfarrer(innen) grundsätzlich auch weiterhin keine nichtchristlichen Partner heiraten. Nur in Einzelfällen ist mit Zustimmung des Landeskirchenrats eine Ausnahme möglich, sofern anläßlich der Eheschließung ein evangelischer Gottesdienst stattfindet und die Kinder evangelisch getauft werden. 1993 war ein Pfarranwärter abgewiesen worden, weil er eine Jüdin heiraten wollte.
(Bayerischer Rundfunk, 5. Hörfunkprogramm, Kirchenfunk, 19.11.95; Süddeutsche Zeitung, 27.11. u. 2.12.95; Der Spiegel, 22.1.96)
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Ex-Verfassungsgerichtspräsident Simon sieht das Gesetz zwar als Fortschritt an, hält aber verschiedene Details für verfassungswidrig. So sei der Mehrheitswille völlig unerheblich, und Eltern dürfe auch keine weltanschauliche Begründung für ihren Antrag abgenötigt werden.
Laut Monitor haben bisher etwa 20 Eltern das Entfernen von Kreuzen verlangt. Mehrfach wurden sie oder ihre Kinder an den Pranger gestellt. In einem Fall ließ der Schulleiter nicht etwa das Kreuz abnehmen, sondern die betroffene Klasse in den Keller des Schulgebäudes umziehen.
Selbst Kultusminister Zehetmair, der von bislang 12 Fällen sprach, rechnet mit einem erneuten Gang nach Karlsruhe.
Für weiteren Zündstoff sorgte das Kultusministerium, indem es in einem Schreiben an die Bezirksregierungen behauptete, Lehrer dürften die Entfernung des Kreuzes nicht verlangen, weil sie nur als Amtsträger handelten und insoweit nicht grundrechtsfähig seien; außerdem hätten sie ihren Beruf schließlich freiwillig gewählt. Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg erwiderte in einer Presseerklärung, damit würden Beamte in Bayern zu rechtlosen Subjekten "wie in einer Bananenrepublik" herabgestuft. "Anscheinend will das Kultusministerium für Volksschullehrer während der Dienststunden wieder die Leibeigenschaft einführen." Noch 1989 habe das Ministerium unter Hinweis auf das Grundrecht auf Religionsfreiheit verneint, daß Lehrer Schulklassen in Gottesdienste begleiten müßten. Der bfg kündigte an, Klagen von betroffenen Lehrern zu unterstützen.
(Süddeutsche Zeitung, 14.12.95; Frankfurter Rundschau, 14.12.95, Monitor, 4.1.96; KNA, 13.1.96; Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums vom 5.12.95)
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Welcher Anteil von anderen öffentlichen Stellen (z.B. von den Kommunen, den Bezirken oder aus Mitteln des Bundesdenkmalfonds und des Landesamts für Denkmalpflege) sowie aus halboffiziellen Quellen (wie den Lotterien oder Abführungen aus Bußgeldeinnahmen) hinzukommt, ließ der CSU-Mann offen. Hingegen ließ er keine Zweifel an den Motiven seiner Unterstützung: "Nicht nur durch die Kreuze in den Schulzimmern, sondern auch durch die Unterhaltung unserer Kirchen machen wir deutlich, welchen Stellenwert christliche Grundwerte bei uns in Bayern haben." (Süddeutsche Zeitung, 27.11.95)
Kurze Zeit später teilte das bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit, daß sein Gesamtetat wegen der allgemeinen Haushaltslage zwischen 1991 und 1996 von 49 auf 36 Millionen DM reduziert wurde; ähnliche Tendenzen seien bei den Kommunen und den Kirchen zu erkennen. Darüber hinaus steht aber noch ein "Entschädigungsfonds" von 40 Mio. DM für große Sanierungsprojekte (wie Schlösser und Klöster) zur Verfügung, der je zur Hälfte vom Land und den Kommunen finanziert wird. Aus den Angaben des Vorsitzenden des Landesdenkmalrates ist zu schließen, daß etwa die Hälfte der Zuschüsse auf kirchliche Bauten entfallen dürfte. (Augsburger Allgemeine, 31.1.96)
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Im abgelaufenen Jahr 1995 werden die Austrittszahlen entgegen bisherigen Annahmen nicht weiter steigen, sondern in etwa auf dem (hohen) Niveau von 1994 verharren, weil sich der Austrittsboom zwischen November 1994 und Februar 1995 nicht fortgesetzt hat. Laut einer Umfrage der Katholischen Nachrichten Agentur gab es in Stuttgart, Karlsruhe, Heidelberg, Frankfurt, Nürnberg und Erfurt Zunahmen um bis zu 18%, während die Tendenz in Hamburg, Berlin, Bonn, Leipzig und Schwerin rückläufig war; in München, Köln, Aachen und Augsburg blieb das Niveau etwa gleich. Eine Sonderentwicklung war in Dresden festzustellen, wo die Abmeldungen um 110% auf 3.463 zunahmen. Laut dem zuständigen Amtsleiter der Stadt hatte die evangelische Landeskirche dort sogenannte Prüffälle, bei denen die Zugehörigkeit unklar war, "ganz massiv" angeschrieben. Ärger und scharenweise Austritte waren die Folge. (KNA, 18.1.96)
Anm. MIZ-Red.:
- 1. Die beiden Sozialkonzerne der Kirchen, Caritas und Diakonisches Werk, finanzieren sich zu 70%
aus Leistungsentgelten wie Pflegesätzen und Elternbeiträgen, zu 20% aus Staatszuschüssen und nur zu 3 bis 5% aus
Kirchensteuern; der Rest wird durch Spenden, Erbschaften etc. gedeckt (vgl. MIZ 1/94, Meldung 1899).
2. Seit Ende der 80er Jahre gerieten beide Organisationen - wie auch andere weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände - wiederholt ins Zwielicht (vgl. z.B. die MIZ-Ausgaben 1/88, S. 40, 2-3/88, S. 69, 2/89, S. 47f., 3-4/89, S. 53, sowie diverse neuere IR-Meldungen), weil sie trotz eines mangelhaften Kontrollsystems immer wieder beim Versuch ertappt wurden, mit rechtlich bedenklichen "Tricks" zusätzliche öffentliche Mittel lockerzumachen. Juristische Schritte (außer der Rückforderung der zu Unrecht erhaltenen Zuschüsse) folgten jedoch selten, so daß die Verlockung zu einträglichen und risikolosen Abrechnungsmanipulationen entsprechend groß ist.
In diesem Zusammenhang ist eine Studie aufschlußreich, die am 30.12.95 in der Frankfurter Allgemeinen unter dem Titel "Das teure Wohlfahrtskartell" dokumentiert wurde. Der Untertitel lautet: "Die Bereitstellung sozialer Dienste durch die Wohlfahrtsverbände verursacht unnötig hohe volkswirtschaftliche Kosten".
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Der bfg Augsburg wies in einer Stellungnahme auf die Tatsache hin, daß die Unterzeichner nicht einmal 10% der 7,5 Mio. bayerischen Katholiken ausmachten. "Die große Mehrheit ist offenbar anderer Auffassung. Dabei hat noch niemand nachgeprüft, ob nur Katholiken mit Wohnsitz in Bayern unterschrieben haben und wieviele der Unterzeichner mehrfach signiert haben. Wer 700.000 Unterschriften als "Welle der Empörung" gegen den Karlsruher Beschluß deutet, muß auch die 715.000 Kirchenaustritte in Bayern seit 1970 als "Welle der Ablehnung" gegen die Amtskirchen zur Kenntnis nehmen." (Augsburger Allgemeine, 22. u. 28.12.95)
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Bei einer Expertenanhörung im Potsdamer Landtag kritisierten drei kirchlich orientierte Juristen den Entwurf, während ihn sechs Gutachter als absolut verfassungskonform bezeichneten. Einhellig verwarfen die Experten die von Bildungsministerin Peter - im Gegensatz zur SPD-Fraktion - vorgesehene Abmeldemöglichkeit für Teilnehmer am Religionsunterricht. Der Verwaltungsrichter Dr. Czermak bezeichnete den Ethikunterricht in den meisten westlichen Ländern als "Sanktion für Religionsunterrichtsverweigerer".
Die SPD-Landtagsfraktion sah sich durch das Ergebnis der Anhörung bestätigt und lehnt im Gegensatz zur Regierung - insbesondere dem Ex-Konsistorialpräsidenten Stolpe sowie dem Pfarrer und Kulturminister Reiche - die Abmeldemöglichkeit vom LER weiterhin ab. Der Landtag soll Ende März endgültig entscheiden. (TAZ, 8.10.95; Focus, 30.12.95; Berliner Zeitung, 12.1.96; KNA, 11. u. 13.1.96)
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Grund für ihren Vorstoß sei nicht der Kruzifix-Beschluß, sondern die Veränderung der Lage seit 1990. "In Ostdeutschland sind die Christen eine kleine Minderheit, und auch im Westen kehren immer mehr Leute den Religionsgemeinschaften den Rücken. Die Kirche in Deutschland ist keine Volkskirche mehr, und das muß Konsequenzen für das Verhältnis von Staat und Kirche haben. ... Ich habe den Eindruck, daß die Kirchen und viele Politiker sich weigern, diese Veränderung zur Kenntnis zu nehmen." Sie forderte "den Abbau von Privilegien und von Verquickungen mit dem Staat". Ferner monierte sie, daß die Kirchen "mit hohen staatlichen Zuschüssen in vielen Regionen ein Beinahe-Monopol aufgebaut (haben). Andere Organisationen können genauso gut soziale Aufgaben übernehmen."
Veränderungen forderte sie beim Religionsunterricht, wo sie den brandenburgischen LER favorisierte, der weltanschaulich, aber nicht wertneutral sein solle. "Die Kirchen sind ziemlich überheblich, wenn sie meinen, nur sie könnten Werte vermitteln." Außerdem sprach sie sich gegen den staatlichen Kirchensteuereinzug sowie die jetzige Form der Militärseelsorge aus. Auch beim kirchlichen Dienstrecht gebe es Handlungsbedarf. "Dort, wo es um die Verkündigung des Glaubens geht, haben die Kirchen durchaus das Recht auf Tendenzschutz. Wenn es aber um Kindergärtnerinnen oder Krankenschwestern geht, sehen wir nicht ein, daß die Kirchen als Arbeitgeber weiterhin Sonderrechte genießen".
Das Interview rief heftige Reaktionen bei Kirchenvertretern hervor. Prälat Schätzler, Sekretär der katholischen Bischofskonferenz warf Nickels "Realitätsverlust" vor. Immerhin seien noch zwei Drittel Mitglied einer Kirche, und eine Trennung von Staat und Kirche bestehe schon.
Der evangelische Bischof Huber wandte sich gegen eine deutlichere Trennung beider. Er verteidigte auch das besondere Dienstrecht der Kirchen: Auch in Sozialeinrichtungen finde Verkündigung des Glaubens statt. "Daß die Kirche eigene Kindergärten betreibt, hat doch damit zu tun, daß Eltern ihre Kinder in diese Kindergärten schicken, weil sie wollen, daß sie dort mit Grundgehalten des christlichen Glaubens zu tun bekommen, daß da also Verkündigung des Glaubens geschieht."
Der Vorsitzende der Katholischen Elternschaft Deutschlands, der CSU-Landtagsabgeordnete Eykmann, räumte zwar ein, daß es eine "Erosion der Kirchlichkeit" gebe, doch habe Nickels daraus für den Religionsunterricht falsche Schlüsse gezogen. Der als Ersatz vorgeschlagene Ethikunterricht sei "zur Wertevermittlung ungeeignet", weil er ein "Selbstbedienungsladen verschiedener Ethiken" sei. Diese Form der Beliebigkeit fördere nicht die Persönlichkeitsentwicklung und widerspreche der "Kultur und Tradition" der BRD. "Wir leben in einem Staat, dessen Verfassung und Grundordnung auf christlichen Werten basiert". (KNA, 4., 5. u. 6.1.96)
Anm. MIZ-Red.: Mit dieser Einschätzung des Ethikunterrichts widerlegt Eykmann die Beteuerungen seiner Glaubensbrüder, ein Religions-Ersatzunterricht für Konfessionslose sei nötig, damit auch diesen ethische Werte vermittelt würden. Er macht das bemerkenswerte Eingeständnis, daß dieses Ersatzfach eine ganz andere Funktion hat - außer dem "Strafcharakter" bleibt wohl keine Möglichkeit mehr übrig.
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Der SPD-Bildungspolitiker Peter Glotz tritt hingegen für die Beibehaltung der theologischen Fakultäten ein. Er behauptete gegenüber epd, "gerade" ein säkularer Staat habe ein Interesse an der Wertevermittlung durch die Theologie und den Religionsunterricht an der Schule, weil der demokratische Staat mit seinem Bekenntnis zur Pluralität nicht in der Lage sei, ein Wertebewußtsein hervorzubringen. Außerdem liege es im staatlichen Interesse, daß künftige Pfarrer und Religionslehrer in Kontakt mit Studierenden kämen. Daß Theologieprofessoren Staatsbeamte sind, sichere ihren Freiraum gegenüber kirchlichen Pressionen. (KNA, 12.1.96; Das Sonntagsblatt, 2.2.96)
Anm. MIZ-Red.: Wie muß es um die SPD-Spitze bestellt sein, wenn selbst der (angebliche) "Atheist" Glotz das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche/Religion offenkundig nicht verstehen will oder kann! Mit seiner Begründung könnten ebensogut auch Pfarrer zu Staatsbeamten gemacht werden, um ihre Unabhängigkeit von den Bischöfen zu sichern - aber was hat der Staat mit innerkirchlichen Strukturproblemen zu schaffen?
Die Kirchen haben längst erkannt, daß sie ein Monopol auf "Wertevermittlung" gar nicht mehr wahrnehmen können; Glotz scheint dies entgangen zu sein. Viel schlimmer ist aber, daß er ein solches Monopol in einer demokratischen Gesellschaft offenbar für wünschenswert hält. Strebt er einen Staat an, der sich nur deshalb pro forma eine gewisse Pluralität leistet, weil die Kirchen in die Bresche springen und die einheitliche ethische Ausrichtung garantieren sollen?
Wir verkennen nicht, daß gerade in dieser Hinsicht ein beachtlicher Teil der SPD-Basis eine völlig andere Auffassung hat als die Parteispitze. Hierin liegt aber auch eine der Ursachen für ihre Enttäuschung und ihren teilweisen Rückzug.
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Beide reagierten verärgert: die Kirche, weil der Gewerkschafter früher angeblich behauptet habe, der Kirche anzugehören; Schösser wiederum bestritt dies energisch und zeigte sich empört, weil ihn die Kirche ohne Rücksprache oder gar sein Einverständnis nominiert hatte. (Augsburger Allgemeine, 30.1. u. 2.2.96; Süddeutsche Zeitung, 2.2.96)
Anm. MIZ-Red.: Der Ärger der evangelischen Kirchenführer ist wohl auf einen unerwünschten Nebeneffekt zurückzuführen. Der Öffentlichkeit wurde nämlich demonstriert, daß ihre Kirche die Verfilzung mit dem Staat genauso zielstrebig praktiziert wie die katholische. Nur die Mittel sind subtiler: Führende Vertreter möglichst aller Machtzentren in Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Verbänden werden in die kirchlichen Leitungsgremien integriert, so daß die wichtigen Kontakte bereits innerhalb der Kirche geknüpft werden.
Frankreich
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Kurz nach dem Interview wurde Gaillot vom Papst empfangen und zur Treue ermahnt, mußte selbst aber über das Gespräch schweigen.
(Frankfurter Rundschau, 18., 21. u. 22.12.95)
Irland
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Die (zumeist politisch rechtsgerichteten) Scheidungsgegner gaben ihren Widerstand auch nach dem Referendum nicht auf und kündigten eine Anfechtung beim Obersten Gericht an, weil sich die Regierung für eine Reform ausgesprochen und die Anzeigenkampagne der Scheidungsbefürworter mit umgerechnet 1,2 Millionen DM unterstützt habe. Die weit massivere Förderung der Gegenseite durch den Klerus ließen die Antragsteller hingegen unerwähnt. Das Verfahren über die Rechtmäßigkeit des Volksentscheids begann erst im Januar 1996, ein Ergebnis ist nicht vor März zu erwarten. (heute journal, 24.11.95; Süddeutsche Zeitung, 27.11., 28.11. u. 1.12.95; KNA, 12.1.96)
Österreich
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Eine Gemeinderätin äußerte brieflich ihr Befremden. "Es erscheint mir demokratiepolitisch und verfassungsmäßig bedenklich, wenn sie - ausdrücklich in Ihrer Eigenschaft als Bürgermeister - die gewählten Gemeindevertreter zur Teilnahme an einer rituellen Handlung einer bestimmten Religionsgemeinschaft auffordern." Sie wies darauf hin, daß "die öffentliche Bevorzugung einer bestimmten Religion" unzulässig sei. "Andersgläubige und konfessionsfreie Gemeinderäte sehen sich durch Ihr Schreiben einer Nötigung ausgesetzt." Sie forderte den Bürgermeister auf, die Einladungen zu religiösen Feiern künftig "den dafür zuständigen Religionsgemeinschaften zu überlassen" und "die verfassungsmäßig verankerte Trennung von Staat und Kirche" zu beachten.
Obwohl es sich um ein privates Schreiben handelte, verlas es der Bürgermeister im Gemeinderat. Dies veranlaßte die regionale Wochenzeitung Niederösterreichische Nachrichten (nach außen als "unabhängig" firmierend, aber im Besitz jener Erzdiözese St. Pölten, die von dem extrem konservativen Bischof Krenn geleitet wird) zu einem tendenziösen Kommentar, in dem nicht etwa dem Bürgermeister, sondern der Gemeinderätin Verfassungsbruch vorgeworfen wurde.
Eine groteske Fortsetzung entwickelte sich, als der örtliche Fremdenverkehrsverein (FVV) die Hausbesitzer entlang des Prozessionsweges aufforderte, "die Ehre die damit verbunden ist" zu würdigen, indem sie "Ihrem Haus jenes festliche Kleid geben, das diesem Tag angemessen ist. Durch einen Fahnenschmuck rundet sich das festliche Bild noch ab und gibt diesem Fest jenen Glanz den es verdient und dokumentiert so seinen Stellenwert im kirchlichen Jahresablauf." Für die "Neuanschaffung einer Fahne" - nicht etwa eine kirchliche, sondern mit den Staatsfarben - wurde wiederum auf die Gemeinde verwiesen. "Mit der Bitte um Ihr Verständnis, Ihr Mittun und gemeinsam ein schöne Fest zu gestalten" schloß die Aufforderung des FVV, dessen Vorsitzender mit dem Kirchenkalender offenbar weit besser vertraut ist als mit der deutschen Sprache. Die mitbetroffene gleichnamige Mutter der Gemeinderätin kritisierte in einer Antwort diese Parteinahme und schlug dem Adressaten eine Umbenennung in "Katholischer" FVV vor. Außerdem erinnerte sie, daß vor nicht gar so langer Zeit "mit ebensolchen Prozessionen ... massenhaft Hexen und Ketzer zum Scheiterhaufen geleitet wurden". Daher fand sie eine "Lichterkette zum Andenken an die vielen Opfer" der Kirche "angemessener". Das bischöfliche Wochenblatt kommentierte diese Antwort mit der Bemerkung "Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm", vermochte aber sachlich ebensowenig auszusetzen wie zuvor am Schreiben der Tochter und veröffentlichte sogar eine längere Passage im Wortlaut. (MIZ-Eigenmeldung; Niederösterreichische Nachrichten, 28.6. u. 9.8.95; Kurier, 8.7.95)
Polen
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Obwohl der Stimmenvorsprung rund 650.000 betrug, wollte sich Walesa mit der Niederlage nicht abfinden. Fast 600.000 seiner Anhänger fochten die Wahl an, aber ohne Erfolg: Das Oberste Gericht erklärte nach sechsstündiger Beratung die Wahl mit 12 zu 5 Stimmen für gültig, stellte aber auch fest, daß Kwasniewskis Angabe, einen Magistertitel zu besitzen, nicht der Wahrheit entsprach. Kurz danach wurde aber auch bekannt, daß Walesa eine unkorrekte Steuererklärung abgegeben hatte; er mußte umgerechnet mehrere hunderttausend Mark nachzahlen. (Frankfurter Rundschau, 16.11.95; Süddeutsche Zeitung, 11.12.95)
Das gewiß nicht kirchenkritische CSU-Parteiorgan Bayernkurier brachte die Zusammenhänge auf den Punkt: "Walesa dürfte die massive Unterstützung der polnischen Kirche in Bevölkerungskreisen zum Verhängnis geworden sein, die den Anspruch der Bischöfe, in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft mitzureden, wie auch den übersteigerten Nationalismus vieler Kirchenmänner für nicht mehr zeitgemäß halten." (Bayernkurier, 25.11.95)
Schweden
Spanien
Ukraine
Vatikan
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Anm. MIZ-Red.: "Hostien" sind geweihte Oblaten, die ein Priester laut katholischer Glaubenslehre während des Gottesdienstes durch das Sprechen bestimmter Gebetsformeln in das Fleisch seines Religionsstifters verwandelt. Ob deren Verzehr mit den Grundsätzen katholischer Vegetarier vereinbar ist, hat die Glaubenskongregation noch nicht mitgeteilt: Nach der unverändert gültigen "Transsubstantionslehre" handelt es sich eindeutig um Fleisch, wenn auch Aussehen, Geruch und Geschmack dieser Feststellung partout nicht entsprechen wollen.
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In seinem ersten Interview betonte Lajolo, daß seine Aufgaben nicht nur die Beziehungen zum Staat, sondern auch die Regelungen von Problemen mit aufmüpfigen Theologen umfaßten. Aus dem Absolutheitsanspruch der Kirche machte er kein Hehl: "Die Lehre der Kirche ist nicht irgendeine Lehre, sondern die Lehre, die in untrennbarem Heil des Menschen steht. Sie ist Weg zum ewigen Leben. In Fragen der kirchlichen Lehre wissen die Gläubigen, auf wen sie acht geben müssen, um sich in einem so lebenswichtigen Bereich auf sicherem Boden zu halten." Trotz aller diplomatischer Höflichkeit brachte er ungewöhnlich deutlich zum Ausdruck, daß er die deutschen Bischöfe dazu anhalten will, papstkritische Theologen künftig von der Priesterausbildung fernzuhalten: "Daß es solche (vom Papst distanzierte, MIZ-Red.) Theologen gibt, sollte Grund sein für eine tiefere Reflektion vor allem in Anbetracht von Priesteramtskandidaten, die später das Wort Gottes dem christlichen Volk verkünden werden. Es ist dies ein Bereich, in dem noch mehr und direkter als der Apostolische Nuntius die Bischöfe aufgerufen sind, ihre eigene Verantwortung mit Klarheit und überzeugender Feinfühligkeit auszuüben." Auch beim Prozeß der europäischen Einigung will der Nuntius dafür sorgen, daß Europas "Gefüge von sicheren geistig-geistlichen Werten zusammengehalten und gefördert wird. Die Kirche ist sich bewußt, daß sie eine verantwortungsvolle Rolle in diesem Prozeß zu spielen hat. Der besondere Beitrag des Apostolischen Nuntius besteht auch darin, im Rahmen seiner Kompetenzen mitzuhelfen, damit die Kirche auf der Höhe solcher Anforderungen ist und wirkt." (Süddeutsche Zeitung, 14.12.95; Welt am Sonntag, 24.12.95)
Nordamerika
USA
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Innerhalb des Klerus wird nun verstärkt über die innerkirchliche Tabuisierung des ungeliebten Themas diskutiert, zumal man dort von mehreren hundert erkrankten Geistlichen ausgeht. Vertraute von Moore meinten, der Bischof sei auch an der "weißen rassistischen Institution" verzweifelt, als die er die katholische Kirche schon 1967 öffentlich angriff. 1990 hatte er als einziger Bischof eine ganzseitige Zeitungsanzeige unterzeichnet, die ein Ende des Zölibats und eine neue katholische Sicht von Sexualität forderte. Als er danach im Episkopat zunehmend isoliert wurde, griff er nach eigenen Bekunden zu Crack und Kokain und wurde auch alkoholabhängig. (Süddeutsche Zeitung, 12.10.95)
Erst kurz nach Moores Tod fanden 40 Bischöfe den Mut, die Kirche als "multinationalen Konzern mit dem Hauptquartier in Rom" zu kritisieren, während die Diözesen als "Nebenstellen" ohne eigene Autorität degradiert seien. (Der Spiegel, 1.1.96)
Anm. MIZ-Red.: 1. Das Problem ist in den USA keineswegs neu. Schon 1988 hatte die Bischofskonferenz festgestellt, die meisten Geistlichen und auch Bischöfe seien "sexuell gestört" und vereinsamt (vgl. MIZ 1/89, Meldung 1134).
2. Die ungewöhnlich hohe Aids-Rate bei US-Geistlichen ist den Kirchenfürsten ebenfalls seit langem bewußt, doch entschlossen sie sich von Anfang an zur Isolation der infizierten Priester (vgl. MIZ 2/87, S. 26). Am 10.2.87 hatte der Boston Globe von (bis dahin) 19 nachweislich an Aids verstorbenen katholischen Priestern berichtet, die Dunkelziffer aber auf das Drei- bis Vierfache veranschlagt, was immerhin zwei Promille der damals 57.000 Priester ausmacht (heute sind es noch ca. 50.000). Angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklung ist davon auszugehen, daß die Zahl der aidstoten US-Priester inzwischen eine vierstellige Zahl erreicht hat.
1987 schätzten Fachjournalisten (u.a. in Le Monde und im Boston Globe) den Anteil der Homosexuellen im katholischen Klerus auf 20, im evangelisch-freikirchlichen sogar auf 40 Prozent.
Als einzige Maßnahme führte die Bischofskonferenz 1992 einen Aids-Zwangstest für Priesteranwärter ein - um spätere Krankheitskosten zu vermeiden (vgl. MIZ 1/93, Meldung 1725).
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Anlaß für diesen Vorstoß ist die Haltung der katholischen Zentrale zu Frauenrechten, insbesondere bei Fragen von Sexualität und Geburtenregelung, wo "der Heilige Stuhl in letzter Zeit immer häufiger seinen Beobachterstatus mißbraucht, um Aktivitäten der UNO sowie die Konsenssuche unter den Mitgliedstaaten zu behindern". Außerdem kritisieren die Frauenorganisationen, daß er "das UNO-System benützen kann, um die theologischen Anschauungen der katholischen Kirche zu verbreiten". Auch die Gleichbehandlung mit anderen Religionen und nichtreligiösen Organisationen sei verletzt: "Keine religiöse Institution sollte größere Privilegien genießen als irgendein nicht-staatliches Gremium ... Die UNO hat eine ethische Verpflichtung zur Neutralität in Fragen der Religion. Die der Römisch-katholischen Kirche unter dem Mantel des Heiligen Stuhls gewährten Privilegien verletzen diese Unparteilichkeit und sollten im Interesse der Gleichbehandlung aller widerrufen werden". (Freidenker Schweiz, 2/96)
Afrika
Algerien
Asien
Indien
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In seinem Theaterstück "Die sechste der heiligen Wunden Christi" tritt Jesus als manisch-depressiver Selbstmörder auf, den Judas zum Märtyrertum überredet. Schon während der ersten Proben veranlaßte die katholische Kirche die Polizei, den Probenraum zu stürmen, das Manuskript zu konfiszieren und Antony für einige Tage zu verhaften. Dennoch wurde das Stück 1986 in Aleppey uraufgeführt.
Danach organisierte die in der Provinz Kerala einflußreiche katholische Kirche unter Leitung des Bischofs von Trichur große öffentliche Demonstrationen mit dem Ziel, das Werk zu verbieten und den Autor erneut zu inhaftieren. Nachdem es vor jeder geplanten Aufführung zu Gewalttaten in den Straßen von Kerala kam, die die Kirche ganz offiziell durch entsprechende Veröffentlichungen förderte, wurde das Stück zunächst in Trichur und dann in ganz Kerala verboten. Daraufhin veröffentlichte die Rationalist Association das Manuskript als Buch; die Absicht, auch die Druckfassung aus dem Verkehr zu ziehen, kam zu spät, da binnen kurzem Tausende von Büchern in Umlauf waren.
Nun rächten sich die Religionsfanatiker auf andere Weise. Als ein wegen Folterungen verrufener Fabrikbesitzer ermordet wurde, lenkten die Behörden den Verdacht auf den Autor, obwohl dieser zur Tatzeit ein Theaterstück in den örtlichen Tempelanlagen aufführte. Im ersten Untersuchungsbericht tauchte Antonys Name noch gar nicht auf, doch dann wurde er plötzlich als "Angeklagter Nr. 11" in den Akten geführt und aufgrund von Aussagen der Angehörigen des Ermordeten zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Die Berufungsverhandlung endete 1989 nicht etwa mit einem Freispruch, sondern mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft, wobei das erste Gericht Alibizeugen aus dem Theaterpublikum ablehnte, während die Berufungsinstanz das Fehlen solcher Zeugen gegen Antony verwandte. Überdies begingen die Untersuchungsbehörden bei den Ermittlungen grobe Fehler; so gab es nicht einmal eine Gegenüberstellung von Tatzeugen mit den Angeklagten. Nach zahlreichen Protesten erreichten Freunde Antonys schließlich einen erneuten Revisionsantrag, für den sich der leitende Anwalt beim Höchsten Gerichtshof sogar unentgeltlich zur Verfügung stellte. Doch ebendiese letzte Instanz lehnte am 29.9.94 die Wiederaufnahme des Verfahrens ab.
Antony schrieb dazu: "Mir ist bewußt, daß die Aussagen meines Stückes sowohl die Kirche als auch politische Führer verärgert haben. Möglicherweise haben sich diese Kräfte gegen mich verschworen, um mich als Plagegeist und Störenfried zu unterwerfen. Was mir passierte, erinnert ans finsterste Mittelalter." Die katholischen Würdenträger begrüßten hingegen die lebenslange Haft und bezeichneten sie als gutes Beispiel für eine Strafe Gottes.
(diesseits 4/95, übernommen aus Modern Freethinker, Zeitschrift der indischen Rationalist Association)
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Auf der Straßendemonstration und der folgenden abendlichen "State Rationalist's Conference" in Madras nahmen etwa 2000 Personen teil. Nach einer kämpferischen Rede des Finanzministers von Tamil Nadu und mehrerer führender Mitglieder der Bewegung hielt auch ein Mitglied des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) eine Gastansprache. Der Redner appellierte an die KundgebungsteilnehmerInnen, Positiven Atheismus und Kampf um die Menschenrechte miteinander gleichzusetzen. Er rief dazu auf, sich mit dem Plan des verstorbenen türkischen Schriftstellers und Atheisten Aziz Nesin zur Einberufung einer Antifundamentalistischen Weltkonferenz in Istanbul zu solidarisieren. (MIZ-Eigenmeldung; Freidenker Schweiz, 2/96)
Israel
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Ben-Chorin kritisierte speziell die vom Jerusalemer Oberrabbinat streng geheimgehaltene Liste von vier- bis zehntausend Personen, die als "Bastarde" und damit als "eheunfähig" gelten. Dazu zählen Kinder aus einer verbotenen Ehe oder aus einem Ehebruch. Betroffen sind auch Nachkommen von Überlebenden des Holocaust. Frauen, deren Männer von den Nazis ermordet wurden, die das aber nicht durch zwei Zeugen beglaubigen könnten, dürfen nach den Religionsgesetzen nicht mehr heiraten; dies gilt ebenso für ihre Kinder. (KNA, 5.1.96)
1996 - Meldungen 2256-2303
1996 - Meldungen 2256-2303 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Es handelte sich meist um örtliche Alimentierungen für Pfarrer und Kirchendiener. Da längst nicht mehr die einstigen Naturalien geliefert wurden, mußten die Bezirksfinanzdirektionen jährlich neu den Gegenwert von Roggen, Weizenstroh, Dinkel, Karpfen, Weißkraut, Stroh etc. berechnen, wobei die Umrechnung der alten Maße (z.B. "Schober") zusätzliche Probleme schaffte. (Augsburger Allgemeine, 29.10.95; vgl. Süddeutsche Zeitung, 25.2.94)
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Während sich der Passauer Bischof "vorerst nicht äußern" wollte, nahm ihn das Kultusministerium in Schutz. Juristen des Hauses hätten das Ansinnen "sehr genau auf Straftatbestände geprüft", so ein Sprecher. Die Frage nach der Pietät habe sich gar nicht erst gestellt: "Wenn ein Ordinariat an einen herantritt, geht man davon aus, daß keine unmoralischen Vorschläge gemacht werden." Ähnlich urteilt die Passauer Justiz. "Wir sehen keine Veranlassung, ein Ermittlungsverfahren auch nur einzuleiten", empörte sich der leitende Oberstaatsanwalt. "Gegen einen Bischof!" (Süddeutsche Zeitung, 19.12.95)
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24.1.96)
Anm. MIZ-Red.: Folgt man der Argumentation der Anbieter und der Umweltaktion bis zur letzten Konsequenz, dann ist also der völlige Verzicht auf ein derart umstrittenes Produkt am gesündesten und umweltschonendsten. (Zu den gesundheitlichen Risiken sei auch auf Meldung 2247 in MIZ 1/96 hingewiesen.)
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Unterdessen hat ein Nördlinger Berufsschullehrer und Mitglied des bfg Augsburg vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Eilantrag auf Entfernung des Kreuzes in seinem Klassenraum gestellt. (Das Gericht selbst sprach in einer Pressemitteilung fälschlich von mehreren Kreuzen und verweigerte später dem Kläger die Zusendung dieser Verlautbarung.)
Inzwischen hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgewiesen. Es vertrat in seinem Beschluß (AZ: Au 2 E 96.480) die Ansicht, Lehrer hätten darauf keinen Anspruch, denn die Anbringung eines Kreuzes "bewege sich im Rahmen des Erziehungs- und Lehrauftrages der Schulen (Art. 131 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung), die Schüler zur Ehrfurcht vor Gott anzuhalten. Lehrkräfte haben diesen Auftrag in gleicher Loyalität auszuführen wie andere dienstliche Anordnungen." Dadurch sei auch nicht das Grundrecht des Lehrers auf Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 GG verletzt, denn es müßten "ihre persönlichen Glaubensbelange zurückstehen hinter den vorrangigen Interessen und Befugnissen des Staates als Dienstherrn."
Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg warf dem Gericht in einer Presseerklärung schwere Rechtsfehler vor. Es habe den Grundsatzbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16.5.95 völlig ignoriert. Zudem stütze sich das VG ausschließlich auf einen Artikel der bayerischen Verfassung, der dem Art. 4 des Grundgesetzes (Religionsfreiheit) eindeutig nachrangig sei. Überdies sei die "Ehrfurcht vor Gott" bereits seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 "unbeachtlich"; damals war festgelegt worden, daß sich christliche Bezüge in Länderverfassungen auf den "Kultur- und Bildungsfaktor" zu beschränken haben und Glaubensangelegenheiten nicht umfassen dürfen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warf dem Verwaltungsgericht vor, es wolle christenfreie Lehrer zwingen, "unter dem Missionszeichen des Christentums ihre Arbeit zu verrichten". Der Berufsschullehrer hat mittlerweile Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Auch einzelne Schulen haben Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Gesetzes. So verweigerte eine Volksschule in Marktoberdorf nach Aufforderung von Schülereltern die Entfernung des Kreuzes aus dem Klassenzimmer, weil dies einen unangemessenen "Eingriff in die Schulverwaltung" darstelle. Das Regierungsschulamt wies die Schulleitung jedoch an, gemäß dem neu eingefügten Art. 7,3 des bayerischen Gesetzes über das Erziehungsund Unterrichtswesen (BayEUG) eine Einigung mit den Eltern herbeizuführen. Inzwischen zeichnet sich auch hier ein Gerichtsverfahren ab. (Augsburger Allgemeine, 7.3., 26.3., 23. u. 29.5.96; Presseerklärung des bfg Augsburg vom 26.5.96; MIZ-Eigenrecherchen; vgl. auch MIZ 1/96, Meldung 2224)
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In bisher einmaliger Weise griff der Bundestag in die Länderhoheit ein und beschloß mit den Stimmen der Koalition eine Resolution, in der Brandenburg aufgefordert wurde, Religion als Pflichtfach einzuführen. CDU/CSU-Fraktionschef Schäuble bezeichnete LER als "staatlichen Religionsersatz", der nicht mehr "weltanschaulich neutral" sein werde. Brandenburgs Justizminister Bräutigam verwahrte sich gegen "politische Pressionen" aus Bonn. Christa Nickels, kirchenpolitische Sprecherin der Grünen, warf der Koalition vor, sie wolle über Brandenburg auch die Berliner Regelung - auch dort ist Religion nicht ordentliches Lehrfach - "aushebeln", wenn es zur Vereinigung der beiden Länder komme.
Auch der evangelische Theologe Schorlemmer sprach sich in einer eigenen Stellungnahme für LER aus. Die Schüler sollten mit möglichst vielen Meinungen konfrontiert werden und sich eigene Urteile bilden. Den Vorwurf des Pfarrers und früheren DDR-Verteidigungsministers Eppelmann, das Fach bedeute eine nachträgliche "Legalisierung der Entchristianisierung" in der DDR, nannte Schorlemmer "billigste Polemik". (Süddeutsche Zeitung, 16.3.96; Frankfurter Rundschau, 16. u. 21.3.96; Kinzigtal Nachrichten, 15. u. 18.3.96; KNA, 29.3.96; vgl. auch MIZ 1/96, Meldung 2231)
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Der Berliner Tagesspiegel wies angesichts der Kritik der Berliner CDU am Brandenburger LER-Modell darauf hin, daß im Ostteil der Stadt nur 4,9% der Schüler am Religionsunterricht teilnehmen. (Berliner Zeitung, 25.4.96; Frankfurter Rundschau, 3.5.96; Tagesspiegel, 18.3.96)
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In der Stadt Gersthofen (20.000 Einwohner) wurde ein CSU-Bürgermeister am Wahlsonntag vom katholischen Ortspfarrer wütend attackiert, weil er einen Straßenstand von Scientology genehmigt hatte. Der Jurist hatte für ein Verbot keine rechtliche Handhabe gesehen und mußte sich anschließend gegen die Unterstellung einer heimlichen Sympathie für die dubiose Sekte verwahren. Eigentlicher Anlaß für die Kontroverse war die vom Bürgermeister durchgesetzte Streichung eines Sonderzuschusses für den katholischen Kindergarten. Den für seine Distanz zur Kirche bekannten Amtsinhaber konnte die klerikale Kritik nicht anfechten: Er wurde mit 66% der Stimmen wiedergewählt.
In der Marktgemeinde Kühbach gingen die Uhren völlig anders. Dort wurde ein unabhängiger Bürgermeisterkandidat verdächtigt, aus der Kirche ausgetreten zu sein. Er trat der "üblen Nachrede" in einer großen Zeitungsanzeige entgegen, wo er seine "ununterbrochene" Kirchenmitgliedschaft beteuerte. ("Taufschein und Kirchensteuerbescheid kann jedermann bei uns einsehen!") Trotzdem erhielt er nur 16% der Stimmen.
Erfreulicher war der Erfolg eines Mitglieds des Bundes für Geistesfreiheit Augsburg in einem anderen 20.000-Einwohner-Vorort. Er nahm einem CSU-Amtsinhaher mit klarer Mehrheit den Bürgermeisterposten ab. (Augsburger Allgemeine, 7.,11. u. 23.3.96)
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In Fürstenzell bei Passau wurde der Staat für die Renovierung eines stillgelegten Klosters zur Kasse gebeten. Weil er seit der Säkularisation für den Unterhalt der Kirche aufkommen muß, zahlt der Freistaat Bayern mit 7,5 Mio DM den Löwenanteil der Kosten. (Süddeutsche Zeitung, 4.11.95)
Wie wenig begeistert die Bevölkerung von solchen Verpflichtungen ist, mußte der langjährige CSU-Bürgermeister der Marktgemeinde Thierhaupten (Landkreis Aichach-Friedberg bei Augsburg) erfahren. Bei den Kommunalwahlen unterlag er völlig überraschend, nachdem er ein aufgegebenes Benediktinerkloster mit öffentlichen Mitteln gekauft und renoviert hatte. Selbst Parteifreunde räumten ein, daß bei den Wählern "wohl Ängste mit der Riesen-Bausumme" des Klosters aufgekommen seien. (Augsburger Allgemeine, 13.3.96)
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Nicht von den Kürzungsabsichten betroffen ist die kirchliche Universität Eichstätt, deren Gesamtkosten zu 85% vom Freistaat getragen werden. (Süddeutsche Zeitung, 30.3.96)
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Ernst Benda, Präsidiumsmitglied des evangelischen Kirchentags und früherer CDU-Innenminister sowie Verfassungsrichter, meinte, die evangelische Kirche sei der Gefahr erlegen, daß die Menschen aus der Kirche "herausgepredigt" würden. Der katholische Bischof Kasper riet, das Verhältnis der Kirche zum Staat neu zu überdenken, damit "sie nicht zur Komplicin bestimmter Tendenzen im Staat wird". Er dachte dabei jedoch nicht an die großzügige Dotierung der Kirchen aus Steuermitteln und eine Komplicenschaft bei der Staatsverschuldung, sondern an die Themen Asyl und Arbeitslosigkeit. (Focus, 6.4.96; Süddeutsche Zeitung, 6.4.96)
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Daß der Exodus nicht abreißt, belegt eine Mitteilung der Nordelbischen evangelischen Landeskirche: Sie verlor 1995 rund 47.000 ihrer 2,4 Mio. Mitglieder. (MIZ-Eigenmeldung; epd, 20.4.96; vgl. auch MIZ 1/96, Meldung 2228)
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Eine genau gegenläufige Tendenz verzeichnet jedoch die erzkonservative "Priesterbruderschaft St. Petrus", die just in derselben Diözese ihr Zentrum hat und sich für die Wiedereinführung der lateinischen Messe und die Wiederbelebung traditioneller Rituale stark macht. Ursprünglich als römisch-katholisches Auffangbecken für die Anhänger des exkommunizierten rechtsextremen Erzbischofs Lefèbvre gedacht, ist die Bruderschaft stark im Wachsen begriffen. Ende 1995 umfaßte sie bereits 65 Priester sowie 113 unterschiedlich stark in das System eingegliederte Priesterkandidaten. (Informationsblatt der Priesterbruderschaft St. Petrus, März 1996; Augsburger Allgemeine, 10.5.96)
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Immerhin scheint die Akzeptanz erheblich zu sein, denn der Sprecher der CSU-Gruppe im Bundestag beschimpfte die Jugendweihe als "symbolträchtiges Relikt quasi-öffentlicher Ersatzhandlungen für eine zu DDR-Zeiten verpönte Religionsausübung" und forderte die Kirchen zu verstärktem Einsatz im Osten auf. Während C-Parteien und Kirchen die Jugendweihe als bloßen Religionsersatz herabsetzen, kritisiert das Bundesfamilienministerium genau das Gegenteil: Ihm ist die enge Verknüpfung der Jugendweihe mit allgemeiner Jugendarbeit ein Dorn im Auge. Die sonst (auch bei Kirchen) bereitwillig zur Verfügung gestellten Mittel verweigert es daher der Interessenvereinigung für humanistische Jugendarbeit und Jugendweihe e.V: "Weder organisatorisch noch satzungsrechtlich ist eine klare Trennung von Jugendweihe und zusätzlicher offener Jugendarbeit dieser Vereinigung erkennbar. Aus diesem Grund kann der Bund keine offene Jugendarbeit dieser Vereinigung fördern." (Rheinischer Merkur, 19.4.96; idea - Informationsdienst der Evangelischen Allianz, 16.4.96; epd, 27.4.96)
Anm. MIZ-Red.: Wer mit den Teilnehmerzahlen im Recht ist, läßt sich naturgemäß kaum beweisen; hier steht Behauptung gegen Behauptung. Was aber hat ein Sektenbeauftragter damit zu tun? Der Verdacht drängt sich auf, daß diese Spezialisten weniger für die sachliche Analyse von Sekten als vielmehr für die Bekämpfung jeder weltanschaulicher Konkurrenz zuständig sind. Daß C-Parteien und Bundesregierung die vom Grundgesetz gebotene weltanschauliche Neutralität systematisch mißachten, ist hingegen nicht mehr neu.
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Anm. MIZ-Red.: Bemerkenswert ist nicht die Tatsache, daß kriminelle Delikte unter Pfarrern ebenso häufig vorkommen wie in anderen Bevölkerungskreisen, sondern daß sie von der Justiz oft genug entgegenkommender behandelt werden. Die Annahme, daß ein Lebensgefährte nicht mitbekommt, wann seine Frau ein Kind auf die Welt bringt, ist mehr als lebensfremd. Hauptschuld an einem solchen Dilemma trägt aber eine Kirche, die mit rigiden Moralvorschriften die Trennung der Partner erzwingt, sobald die "Schande" publik geworden ist. Eben diese Kirche sollte nicht mit auf die Anklagebank kommen.
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Das Gericht folgte dieser Auffassung. Zudem verstoße das Schächten gegen das deutsche Tierschutzgesetz, weil der Verzicht auf Betäubung und das technisch notwendige Umlegen in die Rückenlage beim Tier Angstzustände und Abwehrreaktionen auslöse. Es sei nicht nötig, Tiere aus religiösen Gründen zu quälen. Gläubige, die beim herkömmlichen Betäubungsverfahren ein mangelhaftes Ausbluten des Tieres befürchteten - der Koran verbietet des Genuß von Blut - könnten ganz auf Fleisch verzichten, auf Geflügel sowie Fisch oder auf importiertes Fleisch geschächteter Tiere ausweichen.
Dem türkischen Großmetzger ging es allerdings gar nicht um Glaubensfragen, sondern um finanzielle Aspekte: "Wir importieren monatlich rund 900 Tonnen Fleisch von geschächteten Rindern aus Frankreich." Würde seine Firma selbst schächten, könne sie rund 1000 DM je Tonne sparen, jährlich also gut 10 Millionen DM.
Das Münchner Gericht lehnte sich damit an eine erst kürzlich ergangene ähnliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an (BVerwG 3 C 31.93). Als einziges Bundesland erlaubt Hessen das Schächten. Daneben haben auch die Juden eine bundesweite Ausnahmegenehmigung. (Süddeutsche Zeitung, 24.5.96)
Anm. MIZ-Red.: Der letzte Absatz sollte zum Nachdenken veranlassen. So einleuchtend nämlich die Urteilsbegründung ist, so unverständlich bleibt danach die Inkonsequenz bei der Durchsetzung des Rechts. Wenn religiös motivierte Tierquälerei (wie jede andere) sowohl unzulässig als auch unnötig ist, dann verliert jede Ausnahmeregelung ihre Logik. Wer meint, aus religiösen Gründen eine (relativ) schmerzfreie Tötung von Tieren ablehnen zu müssen, dem sollte auch der Verzicht auf Rind- und Schaffleisch ebenso leichtfallen wie der auf Schweinefleisch.
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Der Ex-Pressechef der Mormonen in Europa, der den Titel eines Bischofs führt, hatte 1993 gebeichtet, mehrfach Ehebruch begangen zu haben, was bei den Mormonen nach Mord als zweitschwerste Sünde gilt. Der Seelsorger hatte ihn an den Gebietspräsidenten verwiesen, wo der reuige Bischof seine Beichte wiederholte, aber eine Woche später vom Beichtvater die Kündigung erhielt.
Das LAG bestätigte der Mormonenkirche, als staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft habe sie grundsätzlich das Recht, selbst zu befinden, an welche Normen sich ihre Arbeitnehmer zu halten hätten. Hier habe die Kirche jedoch "bei der Kündigung in unzulässiger, unanständiger Weise ein Wissen verwertet, das - wenn nicht rechtlich, so doch ganz klar moralisch - der seelsorgerlichen Schweigepflicht unterlag".
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen (Aktenzeichen: 7 Sa 719/95). (Frankfurter Rundschau, 14.6.96)
Anm. MIZ-Red.: Die in sich widersprüchliche Begründung des LAG ist die zwangsläufige Folge einer verfehlten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1985. Damals wurde den Kirchen ein so weiter Spielraum bei der Selbstverwaltung eingeräumt, daß dort nicht einmal die im Grundgesetz garantierten Menschenrechte beachtet werden brauchen. Um das Ausmaß der dadurch entstehenden Grundrechtsverletzungen einzudämmen, versuchen staatliche Gerichte nun im Streitfall zu bewerten, ob innerkirchliche Normen (in diesem Fall die Bedeutung des Beichtgeheimnisses) richtig angewandt wurden. Gerade das geht den Staat aber gar nichts an; Gerichte haben nicht zu theologisieren. Überdies geben die Richter hier selbst zu, daß die seelsorgerliche Schweigepflicht nur "moralisch", nicht aber rechtlich von Belang ist. Es würde daher nicht wundern, wenn das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil wieder kassierte und das BVG zu einer Überprüfung seiner Rechtsprechung zwänge.
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Von Anfang an blieb die Besucherzahl enttäuschend. Schon bei der Ankunft in Paderborn erschienen nur 4000 statt 10.000 Zuschauer. Auch ins Berliner Olympiastadion kamen statt der erwarteten 130.000 nur (kirchenoffiziell) 90.000 Besucher. Die Pleite wäre noch deutlicher ausgefallen, wären nicht 30.000 Polen aus dem nahen Nachbarland angereist. Rechnet man hinzu, daß ein weiteres Drittel auf extra eingeladene "Berufskatholiken" und etwa 10.000 auf anders- und nichtgläubige Schaulustige entfielen, dann zeigt sich das ganze Ausmaß des Desinteresses unter den insgesamt 400.000 katholischen Berlinern und Brandenburgern.
Inhaltlich stieß der Papst fast alle Andersdenkenden vor den Kopf. Bei der Seligsprechung zweier von den Nazis verfolgter Priester ging der Papst nicht auf die teils passive, teils sogar zustimmende Rolle seiner Kirche im Nationalsozialismus ein. Den Satz im Manuskript, in dem er Kritikern des Papstes Pius XII. "billige Polemik" vorwarf, trug er nur aus Zeitgründen nicht vor. Dafür attackierte er Ungläubige und warf sie pauschal mit kommunistischen Machthabern in einen Topf: "Im Osten haben atheistische Regime geistig-seelische Wüsten in den Herzen vieler Menschen und insbesondere bei der Jugend hinterlassen". Beim neuen Fach LER in Brandenburg reklamierte er eine "Dienstfunktion des Staates" gegenüber der Kirche und meinte: "Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland ist auf Kooperation hin angelegt und nicht auf Trennung." Ehrliche Worte fand er hingegen zum RU, wobei er die Existenz des Fachs LER ungewollt rechtfertigte: "Neutral ist der Staat und nicht der Religionsunterricht."
Führende evangelische Vertreter zeigten sich ernüchtert über die Aussagen des Papstes zu ihrer Kirche. Der Berliner Landesbischof Huber bemängelte, in den entscheidenden Fragen habe es keine Fortschritte gegeben. Der westfälische Präses Sorg nannte die Papstaussagen "unverbindlich" und sprach von "Schneckentempo". Der Rat der EKD rügte außerdem die Schlußzeremonie des Besuchs. Der gemeinsame Gang von Papst und Bundeskanzler durch das Brandenburger Tor sei eine "zu enge und zu machtvolle Demonstration" der Verflechtungen von Staat und katholischer Kirche gewesen. Dadurch sei der "verzerrte" Eindruck erweckt worden, allein die Bundesregierung und die katholische Kirche hätten die Wende von 1989 herbeigeführt.
Auch bei Katholiken regte sich Kritik. Vor allem Jugendvertreter bedauerten die mangelnde Bereitschaft des Papstes zum Dialog über kontroverse Themen sowie den überzogenen Aufwand. Unter den kirchenoffiziell mindestens drei Millionen DM Kosten (nicht gerechnet die vielen kostenlos vom Staat erbrachten Dienstleistungen, z.B. für die Sicherheitsvorkehrungen incl. der Aufstellung von Scharfschützen und der Untersuchung der Berliner Kanalisation) entfielen allein 500.000 DM auf den Aufbau eines Altars bei Paderborn, der drei Stunden später wieder abgebaut wurde. Nach einer Erhebung der Wochenzeitung Die Woche dachten 26% der Katholiken wegen des Papstes an Kirchenaustritt.
Eine breite Koalition kirchenkritischer Kräfte veranstaltete eine medienwirksame Gegendemonstration mit der Krönung einer schwarzen Gegenpäpstin "Joy Anna II." und zahlreichen satirischen Einlagen. Dies führte auch zu einem Strafantrag wegen Religionsbeschimpfung nach § 166 StGB - bezeichnenderweise nicht durch die Kirchen, sondern durch drei CSU/CDU-Hinterbänkler, die bisher im Bundestag noch nie aufgefallen waren und dies nun auf intelligenzschonende Weise nachholen wollten. Empörung bei Fanatikern erntete auch das ARD-Magazin Monitor, das einen "Pater" verkünden ließ, der Papstbesuch im "sündigen Deutschland" falle aus. Einige gläubige Anrufer ereiferten sich derart, daß laut Moderator Bednarz "manche auch gleich den Papst mit dem lieben Gott verwechselten." Die Humanistische Union erinnerte in einer öffentlichen Erklärung an das noch immer existierende Hitlerkonkordat von 1933.
Auch die Presse kommentierte den Papstbesuch kritisch, aber vor allem aus innerkirchlicher Warte. So meinte die Badische Zeitung (Freiburg): "Was der Papst an die Adresse der Evangelischen sagte, ist vor allem Vertröstung"; die Braunschweiger Zeitung ergänzte diesen Gedanken: "Natürlich hat auch das Oberhaupt der katholischen Kirche nichts gegen die Ökumene - aber nur als Rückkehr in den Schoß seiner Kirche." Die Dernières Nouvelles d'Alsace (Straßburg) bemängelte: "Der slawische Papst erscheint wie der Hüter einer moralischen Ordnung, die einen guten Teil der Gläubigen ausschließt." Auf die massive Kritik ging die Pariser Ausgabe des Herald Tribune ein: "Die Proteste waren eine der stärksten Demonstrationen von Feindseligkeit gegen den Papst, die ihm während seiner insgesamt 72 Auslandsreisen entgegengeschlagen sind." (KNA, 20., 22. u. 24.6. 96; Süddeutsche Zeitung, 4. u. 25.6.96; Frankfurter Rundschau, 19., 20., 22., 24., 25.6. u. 1.7.96)
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In der katholischen Kirche sanken die Kirchensteuereinnahmen 1995 hingegen um 114 Millionen (=1,3%) auf 8,391 Milliarden DM. (MIZ-Eigenrecherchen)
Anm. MIZ-Red.: Zwischen 1970 und 1992 hatten die Kirchen ihre Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen mehr als vervierfacht, seitdem stagnieren sie.
Großbritannien
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Anm. MIZ-Red.: Wenn der Begriff "Hölle" in diesem neutralisierten Sinne den Tod als definitives Ende des Menschen (ohne irgendein Weiterleben einer Seele) festlegt, entfallen der bisherige Drohcharakter und die Diffamierung Nichtgläubiger. Dies ist anzuerkennen. Gleichzeitig fragt sich aber, ob der Begriff "Hölle" dann nicht zu einer Banalität wird, die mit dem sehr weltlichen Satz "Nach dem Tod ist alles aus" viel greifbarer ausgedruckt wird. Die Hölle als "Realität" zu retten, indem sie zur beliebigen Leerformel gemacht wird, ist letztlich untauglich für jede Auseinandersetzung.
Italien
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Am 6.8.1982 war das 1893 gegründete Bankinstitut in Konkurs gegangen und hatte seinen Gläubigern rund 1 Milliarde Dollar Schulden hinterlassen, nachdem es sich mit Hilfe der Vatikanbank auf zahlreiche komplizierte (und großenteils illegale) Kapitaltransfers ins Ausland eingelassen hatte. Die Vatikanbank unter Erzbischof Marcinkus, die zunächst kräftig verdient hatte, akzeptierte später eine Erstattung von 243 Millionen Dollar an diverse Gläubigerbanken. Ungeklärt blieb trotz einiger Indizien, wieweit über die Bank auch Drogengeld und Gewinne der Mafia gewaschen wurden, zumal Banco Ambrosiano-Chef Roberto Calvi kurz vor dem Zusammenbruch, am 18.6.1982, in London ermordet wurde.
Gegen 33 Angeklagte war damals eine Gesamtstrafe von knapp 324 Jahren ausgesprochen worden. Die höchsten Strafen erhielten die fahrenden Köpfe der Geheimloge P 2, die neben der Vatikanbank Hauptdrahtzieher der Finanzmanipulationen war. Ihr einstiger Chef Licio Gelli erhielt 18 Jahre und sechs Monate, sein Stellvertreter Ortolani 19 Jahre, der frühere Chef des Verlagshauses Rizzoli, Bruno Tassan Din (der Calvi bei der Eroberung der Zeitung Corriere della Sera unterstützt hatte) bekam 14 Jahre. Giuseppe Ciarrapico, einst Pressechef der Ambrosiano-Bank und enger Freund des mehrmaligen Ministerpräsidenten Andreotti, sprach angesichts seiner fünfeinhalbjährigen Strafe von einem "stalinistischen" Urteil, weil er wegen seiner Beziehungen mit Freispruch gerechnet hatte.
Beobachter rechnen mit einem langwierigen Verfahren durch alle Instanzen, bei dem noch völlig offen ist, ob es wirklich zu Haftstrafen kommt. Während der zweijährigen Hauptverhandlung mußte nämlich keiner der Angeklagten einsitzen, und auch nach dem ersten Urteilsspruch blieben sie auf freiem Fuß. Außerdem blieben sämtliche kirchlichen Mittäter, allen voran Paul Marcinkus, ehemaliger Chef der Vatikanbank IOR und Erzbischof, der Anklagebank fern, weil sie von höchster vatikanischer Stelle gedeckt wurden, so daß eine Auslieferung trotz gültigen Haftbefehls unterblieb. Auch Marcinkus' Rückkehr in die USA änderte daran nichts. (Süddeutsche Zeitung, 20.11.95; vgl. MIZ 2/92, Meldung 1615)
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Aufsehen erregte ein couragierter Student, der im Petersdom während einer Adventsmesse, statt ein Gebet zu verlesen, Kritik an der Haltung des Papstes übte: "Ich bitte den Heiligen Vater um Vergebung, aber ich fühle mich verpflichtet, mein Unverständnis über den warmherzigen Empfang zum Ausdruck zu bringen, den er Senator Andreotti bereitet hat." Dann zitierte er Auszüge aus dem Vermächtnis des ermordeten Ministerpräsidenten Aldo Moro, der sich kritisch zu Andreotti geäußert hatte, verlas sein Gebet und verließ wortlos den Dom. Der Papst reagierte in keiner Weise. (Süddeutsche Zeitung, 27.1 1. u. 14.12.95)
Irland
Niederlande
Österreich
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Anm. MIZ-Red.: Mit einer Austrittsquote von 0,75% binnen eines Jahres liegt der österreichische Wert sogar über dem Höchststand der deutschen Katholiken, die 1992 genau 0,69% und in den drei folgenden Jahren konstant um 0,55% erreichten. (Diese Austrittsraten mögen auf den ersten Blick gering erscheinen, müssen aber im längerfristigen Zusammenhang gesehen werden: Wenn der seit 1990 erkennbare österreichische Jahresdurchschnitt von etwa zwei Dritteln eines Prozents konstant bleibt, bedeutet das binnen 15 Jahren einen Exodus von einem Zehntel aller Mitglieder. Der tatsächliche Schwund ist sogar noch größer, weil die Austretenden überdurchschnittlich jung sind.)
Schweiz
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Im gesamten Kanton Zürich verzeichnete die evangelisch-reformierte Kirche 1995 mit 3778 Austritten eine Zunahme von 434 gegenüber dem Vorjahr. Dort gehörten noch 78,5% einer Kirche an: 32,9% der katholischen, 45,4% der ev.-reformierten und 0,2% der christkatholischen Kirche, die in Deutschland als altkatholisch bezeichnet wird. (Neue Züricher Zeitung, 5.3.96, Freidenker Schweiz 7/96)
Nordamerika
USA
Lateinamerika
Brasilien
Afrika
Ägypten
Kenia
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Dafür hinterließ der Pontifex seiner Landeskirche ein weiteres Problem: 10.000 Erinnerungs-T-Shirts, die keiner haben wollte.(Süddeutsche Zeitung, 19.u.22.9.95)
Uganda
Asien
Iran
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Die iranische Polizei hatte im August 1995 verordnet, daß Hochzeitsfeiern strikt nach islamischen Regeln abzulaufen hätten. Männer und Frauen müßten in getrennten Räumen sitzen und dürften nicht miteinander tanzen. (Süddeutsche Zeitung, 6.9.95)
Israel
Japan
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Die (vergeblichen) Bemühungen, die Japaner zur massenhaften Rückkehr zur rechten Lehre zu bewegen, verband "Aum Shintiky“" (so ihr Name seit 1987) mit einer scharfen Kritik am politischen und gesellschaftlichen System Japans sowie dem verkrusteten Buddhismus. Die Gesellschaft antwortete mit Ablehnung gegenüber der Sekte, die wiederum mit Einigelung, Verhärtung und Militarisierung reagierte. Asaharas Äußerungen wurden radikaler und pessimistischer; vor dem für 1997 vorausgesagten Weltuntergang wollte er nun nicht mehr die Allgemeinheit, sondern nur mehr die eigene Gruppe retten, was zu einer weiteren Selbstabschließung und Realitätsentfremdung und schließlich zum Aufbau eines "Staates im Staate" führte. Hinzu kamen interne Rivalitäten, die Asahara zu einem brutalen, mit Symptomen des Verfolgungswahns einhergehenden Durchgreifen gegen Aussteiger veranlaßten.
Der Polizei war diese Entwicklung bekannt, weshalb sie bereits Razzien geplant hatte. Umgekehrt hatte die Sekte von diesen Plänen erfahren und bereitete als vorbeugende Gegenmaßnahme Giftgasanschläge u.a. im Regierungsviertel von Tokio vor. Vermutlich war auch dies der Polizei bekannt, doch griff sie nicht zu, sondern wartete die Ausführung ab, um das Versagen des Staates nach dem Erdbeben von Kobe im Januar 1995 durch eine "Erfolgsstory" Wettmachen zu können: So wurde die Öffentlichkeit bereits ab dem übernächsten Tag nach dem Anschlag mit einer Serie von "Fahndungserfolgen" im Begeisterungsrausch gehalten - eine Taktik, die mindestens ein Dutzend Menschenleben gekostet hat.
Die Verschärfung der Religionsgesetze ist auch darin begründet, daß eine Reihe anderer Sekten ein ähnlich autoritäres (und meistens gleichzeitig auch rechtsextremes) Weltbild aufweisen und ähnlicher Terroraktionen für fähig gehalten werden. Dazu zählen die rechtsnationale K“fuku no Kagaka("Wissenschaft vom Glück"), deren Chef Okawa Ry–h“ sich als gleichzeitige Inkarnation von Jesus, Buddha Gautama, Lao Tse und Kun Fu-tse betrachtet, sowie die "Vereinigungskirche" (Mun-Sekte), die in Japan ihren stärksten Zweig hat, und die relativ große Söka Gakkai, die einst wegen aggressiver Missionierungsmethoden in Verruf geraten war und nun beschuldigt wird, das neue "Gesetz über religiöse Gemeinschaften" mit Gewalttaten gegen kritische Politiker zu unterlaufen. (Materialdienst der EZW, 2/96, S. 43-49)
Am 24.4.96 begann der erste einer Reihe von Prozessen gegen Asahara, die vermutlich Jahre dauern werden. Zum Auftakt herrschte riesiger Andrang. Die 48 Besucherplätze mußten unter 12.000 Neugierigen verlost werden. (Frankfurter Rundschau, 25.4.96)
Jemen
Malaysia
1996 - Meldungen 2304-2347
1996 - Meldungen 2304-2347 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Äußerer Anlaß waren ein nicht genehmigtes Zeitungsinterview sowie Lays Buch Nachkirchliches Christentum. Dort hatte er die These untermauert, nicht die Kirchensteuer, sondern die katholische Dogmenlehre schrecke viele ab, weil Menschen nach Hilfestellungen für ihr Leben suchten und in den Glaubenssätzen keine zufriedenstellende Antwort fänden. Daraufhin wurde ihm innerhalb des Ordens vorgeworfen, seine Aussagen seien als ketzerische Ablehnung von Teilen der Kirchenlehre zu verstehen. Daneben mißfiel den Jesuiten, daß Lay zwei Drittel seiner Zeit für seine Manager und seine therapeutische Praxis einsetzte; gegen die "vielen Millionen" (Lay), die der Orden dafür einstrich, hatte er hingegen nichts einzuwenden.
Lay äußerte sich von der "Art der Behandlung bitter enttäuscht". Weder der Ordensgeneral in Rom noch der Leiter (Provinzial) der Norddeutschen Jesuitenprovinz hatten zuvor mit ihm gesprochen. Beide verweigerten auch jede Stellungnahme gegenüber der Öffentlichkeit. Selbst der Rausschmiß wurde Lay vom Provinzial nur telefonisch am 8.7. mitgeteilt.
Lay will den Jesuiten, denen er 1952 als 22-Jähriger beitrat, (vorerst) dennoch weiter angehören, lebt aber nun in einer eigenen Wohnung. Im Oktober will er das bisher unveröffentlichte Buch Das Ende der Neuzeit herausbringen - ohne Genehmigung seines Ordens. Falls ihn dieser endgültig "rauswerfen sollte", wolle er Diözesanpriester werden. Kurz danach gab er öffentlich zu, daß er Vater eines 13-jährigen Sohnes ist, dessen Vormundschaft er übernommen habe. Die Mutter, eine frühere Studentin von ihm, will er aber nicht heiraten. (Frankfurter Rundschau, 31.1. u. 27.7.96; Süddeutsche Zeitung, 27.7. u. 16.9.96; Publik-Forum, 9.8.96; vgl. auch MIZ 1/96, Meldung 2218)
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So mußten die Gerichte entscheiden. Das Landgericht Landshut hielt den Vertrag für rechtmäßig, doch das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil 1994 auf, weil die Gegenleistung des "Wohlfahrts"verbands nicht - wie dies das Heimgesetz vorschreibt - in einem angemessenen Verhältnis zum materiellen Gewinn stand. Doch die Kirche ließ trotz (oder wegen) des hohen Alters der inzwischen 93-jährigen Klägerin immer noch nicht locker und legte Berufung zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Außerhalb der Kirche stieß die zeitraubende Fortsetzung auf Empörung. Der Münchner Oberkirchenrat Hofmann meinte jedoch, die Vorteile für das Diakonie-Altenheim seien höherwertig als das Interesse einer einzelnen Person. Die Kirche stellte auch klar, daß sie Erbschaften ihrer Insassen dringend benötige, um ihre Stellung im Altenheimsektor zu halten.
Doch hier kam es anders. 1995 adoptierte die alte Frau ihre Nichte, der leidige Vertrag wurde unwirksam. Nun bestätigte der BGH das Münchner Urteil, so daß die Kirche auf 100.000 DM Prozeßkosten sitzenblieb. (Süddeutsche Zeitung, 6.2.96)
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Anm. MIZ: Endlich hat ein Theologe auf die Binsenweisheit öffentlich reagiert, daß ein Gott - wenn es ihn denn gäbe - angesichts des Leides in der Welt nicht gleichzeitig gut und allmächtig sein kann. Welchen Grund sollte es dann aber noch geben, ein solches Wesen anzubeten, daß dann auch nicht mächtiger als Menschen wäre? Warum sollten Menschen dann nicht gleich ihre Eigenverantwortung übernehmen und sich auf die Pflege ihrer Beziehungen zu real existierenden Menschen konzentrieren statt zu einem "Phantom"?
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Anm. MIZ: Vor allem zwei Aspekte sind bei diesem Konzept bedenklich.
1. Eine solche kirchliche Firma kann praktisch steuerfrei arbeiten, wenn eventuelle Überschüsse per Gewinnabführungsvertrag an den Caritasverband fallen, der diese dann wieder als eigene Einlagen in das Unternehmen transferieren kann. Auf diese Weise werden nichtkirchliche Wettbewerber, die ihre Steuern regulär abführen, erheblich benachteiligt.
2. Auf diese Weise erhält ein kirchliches Unternehmen Zugriff auf Personaldaten von Kommunen und kann auch deren Personalpolitik beeinflussen. Daß die Kirche dabei Eigeninteressen hat, liegt auf der Hand.
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Der Osnabrücker Theologieprofessor Pöhlmann analysierte in diesem zusammenhang den Unterschied zwischen Überzeugungs- und praktischem Atheismus. Während erstere die Existenz eines Gottes ausdrücklich bestreiten, spielt dies für die zweite Gruppe gar keine Rolle. Praktische Atheisten ließen sich vom Grundsatz leiten "Der Mensch, nicht Gott lenkt"; manche von ihnen sehen in Gott eine Art "metaphysischer Ehrenpräsident", der vielleicht hoch über den Wolken thronen mag, im täglichen Leben aber keinerlei Bedeutung hat. Nach Pöhlmanns Einschätzung trifft eine agnostische oder praktisch atheistische Position, wonach der Gottesglaube belanglos sei, das Christentum viel empfindlicher als die ausdrückliche Bestreitung einer göttlichen Existenz. (Frankfurter Allgemeine, 10.5.96; Materialdienst der EZW, 3/96)
Anm. MIZ: Die Alleineigentümerin des der katholischen Kirche nahestehenden Allensbach-Instituts, Elisabeth Noelle-Neumann, hat 99% der Gesellschafteranteile im Nennwert von 2,475 Mio. DM in die von ihr geschaffene "Stiftung Demoskopie Allensbach" eingebracht, deren Stiftungsrat acht Mitglieder aus dem konservativen Spektrum angehören. (Frau Noelle-Neumann begann ihre Karriere als Journalistin in einer Nazi-Zeitung, schaffte die Entnazifizierung erst 1949 im dritten Anlauf und gehörte auch dem rechtskonservativen Studienkreis Weikersheim an, zu dessen Mitgliedern z.B. der Ex-Ministerpräsident Filbinger und der jetzige REP-Bundesvorsitzende Schlierer zählten, vgl. MIZ 3/86, S.44, und 3/87, S. 29f., sowie die Ausgaben der Berliner Tageszeitung (TAZ) vom 12.4., 2.5. und 10.7.86).
Das Institut bezieht seine Einkünfte zu einem Drittel aus der Medienforschung, zu 30% aus Umfragen für Politik, Presse und Verbände und zu 25% aus der Marktforschung. Der Rest wird mit Umfragen für andere Auftraggeber verdient.
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Innerkirchlich beruft er sich auf die 1977 beschlossene und 1994 überarbeitete Kirchliche Datenschutzordnung (KDO), wo schon in der älteren Variante eine Bekanntgabe nur zulässig war, wenn "schutzwürdige Belange des Betroffenen" nicht verletzt wurden. Außerdem zitierte er einen Beschluß des letzten Konzils, wonach "niemand gegen seinen Willen zur Annahme des Glaubens gezwungen werden darf". Ebenso schließe Artikel 4 des Grundgesetzes ein "Verbot der Missionierung" ein. Darum "ist es unzulässig, den Ausgetretenen öffentlich unter Namensnennung als jemanden zu bezeichnen, der für Bekehrungsversuche freigegeben ist."
Als Fazit stellte Publik-Forum wörtlich fest: Aber selbst wenn es innerhalb der katholischen Kirche überhaupt keine Datenschutzbestimmungen gäbe: Die Kirche ist kein rechtsfreier Raum, auch sie hat das Grundgesetz zu achten. Und zu dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wie es der Grundgesetzartikel 2 garantiert, gehört auch das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung". Dieses Recht besagt, so Wenner, daß jeder selbst bestimmen kann, "welche seiner personenbezogenen Daten er über die gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Auskünfte hinaus anderen mitteilen will". (Publik-Forum, 31.5.96; vgl. auch MIZ 4/95, Meldung 2185)
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Anm. MIZ: Konsequenterweise sollte der Hochmeister dann aber auch dem Personenkreis, der zentrale Inhalte des Christentums nicht glaubt, den Austritt aus der Kirche empfehlen, um deren "spezifisch christliches Profil" zu wahren.
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Letztlich meldeten sich von den 12.882 Schülern genau 101 (0,78%) von LER ab. Dennoch zeigte das Trommelfeuer Wirkung. Bildungsministerin Peter forderte die Schulen auf, den kirchlichen Religionsunterricht nicht in die Randstunden zu legen, wenn dies im Rahmen der "schulorganisatorischen Möglichkeiten" liege.
Der Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften (DFW) sieht im Brandenburger Modell positive Ansätze und erneuerte seine Forderung nach einem für alle Schüler verbindlichen Pflichtfach Religions- und Weltanschauungskunde. Weder der konfessionelle Unterricht noch die Ersatzfächer genügten der notwendigen weltanschaulichen Neutralität des Staates.
(Frankfurter Rundschau, 4.u.6.7.96; KNA, 10., 13., 16., 17. u. 27.8. u. 26.9.96; Pressedienst Freier Weltanschauungsgemeinschaften Mai/Juni 1996)
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Konfessionsfreie Schüler werden vor allem durch die Konzeption als "offene Ganztagsschule" angelockt; nachmittags werden interessante Arbeitsgemeinschaften als Wahlfächer angeboten, die teils von christlichen Müttern und z.T. von Lehrern geleitet werden.
Die Pädagogen erhalten nur 80% des West-Gehalts und müssen einer Kirche angehören. Sie werden von einem fünfköpfigen Schulverwaltuungsausschuß ausgewählt, in dem die Kirche mit zwei Gemeindekirchenräten und einem Vertreter der Landeskirche die Mehrheit stellt. Bewerber werden nur angenommen, wenn sie sich "freiwillig" verpflichten, nachmittags einen Wahlkurs ohne Stundennachlaß anzubieten.
Vor kurzem hat die EKD weitere 10 Millionen DM für den Aufbau neuer Schulen in Ostdeutschland bereitgestellt. (Frankfurter Allgemeine, 12.7.96)
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Die katholische Kirche und die Caritas begrüßten die Gesetze eindeutig. Kardinal Wetter mischte sich sogar öffentlich in die Landtagsdiskussionen ein. Die Reaktionen der Protestanten waren gemischt: Das Landeskirchenamt empfahl, auf den Begründungszwang zu verzichten, lehnte aber Kliniken ab, die sich auf Abtreibungen spezialisieren; Synodalpräsident Haack (SPD) sah überhaupt "keinen Grund", in die Kritik am bayerischen Sonderweg einzustimmen. Dagegen lehnten Ärzte- und Juristenverbände, soweit sie sich äußerten, die Gesetze mit unterschiedlicher Begründung ab. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen - auch der konfessionellen - halten das Gesetz für überflüssig, weil die betroffenen Frauen ihre Motive meist ohnehin nennen. Selbst der Rechtsexperte der CDU-Bundestagsfraktion Eylmann warnte vor einem Abtreibungstourismus in andere Bundesländer.
Gegen beide Gesetze kündigten Parteien und Ärzte Verfassungsbeschwerde an. Zum einen wurde die eigenmächtige Mißachtung eines Bundesgesetzes gerügt, zum anderen der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte. Über den Weg stritten sich die Parteien jedoch. Bündnis 90/Die Grünen und PDS forderten den FDP-Justizminister auf, die bayerische Regierung zur Anwendung des Bundesgesetzes zu zwingen; dieser verwies auf die fehlende Mehrheit im Bundeskabinett für die Anwendung des Bundeszwangs und empfahl seinerseits eine Verfassungsklage von einem Drittel der Bundestagsabgeordneten.
Heftige Kritik mußte sich die CSU-Regierung auch deshalb gefallen lassen, weil sie zwar den Schutz des "ungeborenen Lebens" fordere, das geborene aber vernachlässige: Bayern bleibt das einzige Bundesland, in dem der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht gilt, weil diese Einrichtungen dort nicht dem Sozial-, sondern dem Kultusministerium zugeordnet sind. (Frankfurter Allgemeine, 4.6. u. 30.7.96; Süddeutsche Zeitung, 1. u. 2.8.96)
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Der Strauß-Intimus Lobkowicz selbst gehörte damals auch zum Gründungskuratorium des zu Opus Dei gehörenden "Bildungszentrums Weidenau" und wurde später Präsident der Katholischen Universität Eichstätt. (Süddeutsche Zeitung, 1.8.96)
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Kardinal Ratzinger begrenzte die Erlaubnis zur Tätigkeit katholischer Beratungsstellen in ganz Deutschland vorläufig auf ein Jahr. Falls danach keine für die Kirchen befriedigende Regelung erreicht sei, behalte sich der Vatikan vor, den Ausstieg der kirchlichen Stellen aus der Schwangerenberatung anzuordnen; dafür plädieren Kardinal Meisner (Köln) und Erzbischof Dyba (Fulda) bereits jetzt. (Frankfurter Rundschau, 5.7.96; Publik-Forum, 9.8.96; KNA, 24.9.96)
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Gleiches verlangt auch der CDU-Steuerexperte Gunnar Uldall, der sich als gläubigen Protestanten bezeichnete. Er betonte aber, daß zwischen dem Glauben und finanziellen Privilegien zu trennen sei.
Finanzminister Waigel stellte auf dem CDU-Parteitag klar, daß er zwar die Absetzungsmöglichkeiten bei Sonderausgaben radikal streichen, bei der Kirchensteuer "wegen der besonderen kulturellen Bedeutung der Kirchen" aber eine Ausnahme machen will. (Frankfurter Allgemeine, 8.8.96; Das Sonntagsblatt, 18.10.96; Süddeutsche Zeitung, 29.10.96)
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Katholische Publizisten wiesen ferner darauf hin, daß sich bestimmte Privilegien, z.B. die Einschränkung der Rechte von kirchlichen Arbeitnehmern, vor dem Europäischen Gerichtshof kaum mehr halten ließe. (Publik-Forum, 9.8.96)
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Nach Angaben von Scientology sind etwa 20 ihrer Mitglieder im bayerischen Staatsdienst. Der Aufforderung des Innenministers, deren Namen preiszugeben, kam die Sekte nicht nach. Vielmehr drohte sie mit Klagen für den Fall, daß das Gesetz angewandt wird. Zunächst bestätigte das Verwaltungsgericht München dem Kultusministerium das Recht, in der von ihm herausgegebenen und an den Schulen verteilten Zeitschrift Schulreport über die Methoden von Scientology aufzuklären.
Als erste größere Kommune will nun die Stadt Augsburg diese Regelung auch auf ihren Bereich anwenden. Der Bund für Geistesfreiheit Augsburg forderte Staat und Stadt auf, keine Sonderregelung für eine bestimmte Sekte zu treffen, sondern von allen religiösen Vereinigungen die Beachtung der Menschenrechte und der Grundgesetznormen zu verlangen. "Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut, kann aber nicht schrankenlos gelten. Sie muß ihre Grenze dort finden, wo andere wichtige Grundrechte verletzt werden."
In NRW sind die Regierungsparteien noch uneins über ihr Vorgehen. Die SPD möchte Scientology durch den Verfassungsschutz überprüfen und vom Landeskriminalamt beobachten lassen, die Grünen halten dies für wirkungslos. Auch in anderen Bundesländern warnten die Behörden offiziell vor der Organisation. Die Sekte wehrte sich durch ganzseitige Anzeigen in den großen US-Tageszeitungen, in denen die Kampagne in Deutschland mit der gegen die Juden in den 30er Jahren verglichen wurde. Prompt reagierten besorgte US-Abgeordnete mit Nachfragen in Deutschland. Sogar das Außenministerium äußerte seine "Besorgnis über die in Deutschland gegenüber der Kirche ausgeübte Diskriminierung" und forderte die Bundesregierung auf, sich um die Angelegenheit zu kümmern. Außerdem erhob Scientology Klage bei der Menschenrechtskommission der UNO.
(Frankfurter Allgemeine, 6., 8., 9. u. 10.8.96; Süddeutsche Zeitung, 9.8., 31.10. u. 2.11.96; Augsburger Allgemeine, 21.8. u. 6.9.96; KNA, 9., 10. u. 28.8.96; Der Spiegel, 14.10.96)
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Auch mit seinem eigenen Jugendverband ging er hart ins Gericht. "Wenn zum Beispiel in einer Veröffentlichung der Katholischen Jungen Gemeinde steht, man sollte die Bibel nur in Auswahl lesen und sich von ihr auch nicht beleidigen lassen, dann heißt das doch: Texte, mit denen wir nicht zufrieden sind, die existieren für uns einfach nicht." Um solchen "Verirrungen in unserem Volk" zu entgegnen, sei der Papst gekommen. (KNA, 9.8.96)
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Dennoch ergriff die CSU die Gelegenheit, den Kirchen vorzuwerfen, sie hätten keine neue Wertedebatte aus christlicher Perspektive begonnen. Allein die CSU habe dies erreicht.
Das war selbst dem Klerus zuviel. Der Sprecher der Erzdiözese München bemerkte mit Blick auf seine SPD-nahe Klientel, die Kirche wolle mit ihrem Meinungsspektrum breiter sein, als dies eine Partei sein könne. Der Pressesprecher der evangelischen Landeskirche konterte, bei solchen Worten sei die CSU-Kritik "verwunderlich", wenn sich Christen für Asylsuchende einsetzten. "Offensichtlich geht es der (CSU-)Fraktion um eine 'Wertorientierung', die mit der eigenen politischen Linie konform geht."
Weit deutlicher kommentierte die SZ die Forderung nach einer Wertedebatte: "Das ist höchst scheinheilig. Vor allem sie (= die CSU, MIZ-Red.) hat die notwendige seriöse Auseinandersetzung über das Verhältnis von Kirche und Staat in diesem Land verhindert. Und die CSU hat, aus machtpolitischem Kalkül, in Wort und Tat einen Grundkonsens schwer beschädigt: daß das Recht akzeptiert werden muß. Es ist der CSU gelungen, das Wort 'Grundrechtsschutz' negativ zu besetzen. Ein feiner Beitrag zur geforderten Debatte über die Grundwerte." (Süddeutsche Zeitung, 10.8.96; Frankfurter Rundschau, 15.8.96)
Anm. MIZ: Die Zahlen des Kultusministeriums sind aus naheliegenden Gründen nach unten verfälscht; so wurden z.B. allein von Mitgliedern des bfg Augsburg drei Gerichtsverfahren angestrengt, die noch offen sind. Dennoch stimmt es, daß (vorläufig) nur eine kleine Minderheit an der Anbringung von Schulkreuzen Anstoß nimmt, aber mit der auch in Bayern zunehmenden Säkularisierung kann sich das bald ändern: Schon heute gehören 16% der bayerischen Bevölkerung keiner der beiden Großkirchen mehr an.
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Trittin bedauerte, daß nach der deutschen Einigung eine Gelegenheit verpaßt worden ist, eine saubere Trennung von Staat und Kirche im Grundgesetz zu verankern. Dennoch seien Grüne und Kirchen keine unvereinbaren Gegner. In der Sicherung der Rechte von Flüchtlingen oder beim Kampf um eine gerechte Weltwirtschaftsordnung gebe es vielfache Zusammenarbeit. (KNA, 28.8.96)
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Der Bund für Geistesfreiheit Bayern bezeichnete diese Angriffe als "ungeheure Frechheit", zumal das Ergebnis der Ermittlungen noch völlig offen sei. Die katholische Kirche "zieht zwar mit scharfer Polemik gegen Andersdenkende her, zeigt sich aber gegen Kritik an ihr selbst äußerst empfindlich". Angesichts der Aussagen des Vatikan auf dem Weltkongreß gegen Kindermißbrauch meinte der bfg Bayern: "Wenn die Ansicht des Vatikan stimmt, daß der Verfall moralischer Werte die Hauptursache für sexuellen Mißbrauch von Kindern sei, dann wäre dieser Werteverfall beim katholischen Klerus schon sehr weit fortgeschritten." Keine andere Berufsgruppe sei so häufig mit dem Vorwurf der Päderastie konfrontiert. "In der katholischen Welt vergeht kaum eine Woche, in der nicht irgendein Kleriker durch einen neuen Mißbrauchsfall Schlagzeilen macht." Dabei seien Pfarrer nicht nur Täter, sondern auch bedauernswerte Opfer eines "unmenschlichen und geradezu widernatürlichen" Keuschheitsgebots, das ein normaler Mensch gar nicht einhalten könne und das sexuelle Perversionen letztlich fördere. "Der Sprecher der Bischofskonferenz wäre gut beraten, sich künftig an einem passenden Bibelwort zu orientieren und nicht nur den Splitter im Auge von pro familia zu sehen, sondern auch den Balken in dem seiner eigenen Organisation." (KNA, 29. u. 30.8.96; Presseerklärung des bfg Bayern vom 2.9.96)
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Als Antwort wurde die PR-Abteilung zur "ERV-Stabsstelle" aufgewertet, in denen Medienprofis tätig werden sollen. Die ERV-Vorstandsvorsitzende, Pfarrerin Gebhardt, äußerte sich "besorgt". "Aber man sollte auch nicht sofort depressiv werden. Wir sind noch immer eine reiche Kirche". (Frankfurter Rundschau, 5.9.96)
In München stellte die Unternehmensberatungsfirma McKinsey einen Anteil von 43% "kirchenfremde Protestanten mit selbstdefiniertem Glauben" fest. Selbst ohne Kirchenaustritte und Taufunterlassungen würde die Zahl der Protestanten in der Millionenstadt bis 2030 wegen der Überalterung um 17% abnehmen; gerechnet wird aber mit einem Rückgang um 45%. (Frankfurter Allgemeine, 29.7.96)
Anm. MIZ: Bereits am 26.2.96 hatte ein Pfarrer beim Studientag der Pfälzer Evangelischen Vereinigung zum Thema "Wie sieht es in unserer Kirche wirklich aus?" festgestellt: "Wir sind auf dem Weg zur Minderheitenkirche. Die Welle der Austritte rollt ungebremst. Jede Steuererhöhung, jede kleine Unstimmigkeit mit dem Gemeindepfarrer wird mit dem Kirchenaustritt quittiert. Jedes Jahr verliert unsere Kirche (d.h. die evangelische Kirche in der Pfalz, Anm. MIZ) eine komplette Kirchengemeinde, und gleichzeitig beschäftigt diese Kirche so viele Pfarrer wie nie zuvor in ihrer Geschichte. Dabei entwickelt sich das Faktum des Kirchenaustritts ja nicht linear, sondern progressiv: Das Heer der Apostaten (=Abtrünnigen, Anm. MIZ) vermehrt sich nicht nur durch neue Kirchenaustritte, sondern auch biologisch." (Informationsbrief Nr. 178 der evangelikalen Bekenntnisbewegung "Kein anderes Evangelium", Okt. 1996)
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Die Kosten des Kirchensenders von jährlich 3 Mio. DM sollen durch Werbung, aber auch Spenden und Sponsoren sowie durch die Einlagen von insgesamt 18 kirchlichen und kirchennahen Institutionen aufgebracht werden, die Gesellschafter der Betriebsgesellschaft Christliches Radio Berlin GmbH sind. Hauptgesellschafter ist der Evangelische Presseverband Nord, aber auch die bayerische Verband beteiligt sich mit 50.000 DM. Das entsprechende katholische Projekt "Radio Campanile" in Ludwigshafen kommt hingegen wegen des Ausbleibens von Geldgebern seit Jahren nicht voran. (Fuldaer Zeitung, 21.9.96; Süddeutsche Zeitung, 23.9.96; KNA, 24. u. 26.9.96)
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Die Landeskirche Berlin-Brandenburg schreckt sogar vor der Entlassung von Mitarbeitern nicht zurück. Außerdem bereitet sie die Kündigung der Tarifverträge vor, um das 13. Monatsgehalt generell wegfallen zu lassen. In Bayern steht ein weitgehender Einstellungsstopp bevor. Die Abteilung "Kirchen" in der Gewerkschaft ÖTV warf der Kirche vor, einen "bequemen Weg zu Lasten der Beschäftigten" zu gehen. Die Gehälter der Pfarrer sollen dort unangetastet bleiben.
Auch andere Landeskirchen haben inzwischen angekündigt, ihre soziale Dienste einzuschränken. Laut EKD-Präses Schmude sollen vor allem Beratungsstellen geschlossen werden. Nur Kindergärten will die Kirche unbedingt halten, weil dort optimale kirchliche "Nachwuchsarbeit" möglich ist. Gleichzeitig warnte der Präsident des Diakonischen Werkes aber den Staat, seine sozialen Leistungen einzuschränken. (Süddeutsche Zeitung, 12.9., 13.9. u. 5.11.96)
Anm. MIZ-Red.: Während die meisten anderen Kirchenmitarbeiter eher schlecht bezahlt werden, sind die Pfarrer beider Konfessionen so hoch bezahlt wie in keinen anderen Staat der Welt außer der Schweiz. Bis etwa zum 40. Lebensjahr werden sie wie Regierungsräte bezahlt (Besoldungsstufe A 13), danach wie Oberregierungsräte (A 14). Außerdem zahlen sie für die Nutzung von Pfarrhäusern nur eine geringe Miete, die im Schnitt um 1000 DM unter dem Normalniveau liegt. (Diese Mietersparnis müssen die Kleriker jedoch als "geldwerten Vorteil" versteuern.) Das monatliche Durchschnittseinkommen eines Pfarrers liegt in den westlichen Bundesländern bei über 8.000 DM. So erhält z.B. ein 47-jähriger oder älterer Geistlicher zur Zeit ein Grundgehalt von 6.374,03 DM, zu dem sich bei Protestanten ein Ortszuschlag (verheiratet, ohne Kind) von 1.125,66 DM und bei katholischen Priestern diverse Zulagen in vergleichbarer Höhe addieren; für jedes Kind kommen noch 153,17 DM (ohne Kindergeld) hinzu. Rechnet man das 13. Monatsgehalt (gut 600 DM je Monat), das anteilige Urlaubsgeld (41,66 DM), vermögenswirksame Leistungen (78,00 DM) sowie die erwähnte Mietersparnis hinzu, dann ergibt sich bereits eine Summe von weit über 9.000 DM. (Die wenigen jüngeren Pfarrer bekommen zwar etwas weniger, liegen aber selbst beim Berufsanfang effektiv bereits bei über 6000 DM.)
Dabei sind weitere Vergünstigungen noch gar nicht mitgerechnet. So brauchen Pfarrer - ebenso wie Beamte des öffentlichen Dienstes - weder Beiträge zur Renten- noch zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, und selbst ihr Krankenversicherungsbeitrag ist äußerst gering. Für eine Haushälterin zahlen katholische Geistliche nur 25 bis 50% des Gehalts (je nach Diözese), den Rest finanzieren die Kirchensteuerzahler.
Bischöfe, die in der Regel vom Staat besoldet werden, beziehen in den westlichen Ländern zumeist ein Grundgehalt gemäß Besoldungsstufe B 6 (12.185,40 DM incl. Ortszuschlag), Erzbischöfe und evangelische Landesbischöfe gemäß B 10 (16.877,71 DM). Einschließlich aller Zulagen und dem 13. Gehalt liegt ihr Monatseinkommen bei gut 15.000 bzw. 20.000 DM.
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Der Betriebsrat rechnete vor, durch Einsparen der Kirchensteuer könne ein Teil der Lohnfortzahlungs-Kürzung wieder aufgefangen werden und will entsprechende Informationen aushängen.
Die Kirchen reagierten stocksauer. Der zuständige katholische Dechant sprach von "Gewissenlosigkeit", wollte zu Bischof Lehmanns Äußerungen aber wegen der "ungeheuren Vielschichtigkeit" nicht Stellung nehmen. Von Firmenchef Weyhausen erwartete er eine eindeutige Distanzierung. Stöver registrierte hingegen ein bundesweites Aufsehen. "Vor allem Betriebsräte und Vertrauensleute haben sich bei mir gemeldet und unterstützen meinen Vorschlag, den Verlust von 20% der Bezüge bei Krankheit durch Einsparen der Kirchensteuer aufzufangen." Nun wolle man eine überregionale Aktion zugunsten der Abkoppelung der Kirchensteuer von Lohn schaffen. (Süddeutsche Zeitung, 24.9.96; KNA, 28.9.96; Delmenhorster Kreisblatt, 4., 5. u. 8.10.96)
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Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CSU lehnte den Vorschlag ab, denn er sei "ungeeignet, den Austrittsboom zu beenden". Nicht Steuern, sondern die fehlende innere Bindung sei die Ursache für einen solchen Schritt.
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern wies Mixa in einem Offenen Brief auf Fehler in seiner eigenen Argumentation hin: Da die Kirchensteuer absetzbar sei, komme die eingesparte Kirchensteuer nur zu 73% dem Ausgetretenen zugute; "Den Rest entrichten sie (über ihre höheren Steuern) an den Staat, wo dieser Obolus nicht zuletzt der Minderung der Staatsverschuldung und dem Erhalt des sozialen Netzes dient. Konfessionsfreie tragen also zu diesen wichtigen Aufgaben sogar mehr bei als Kirchenmitglieder." Außerdem werde nur ein verschwindend geringer Teil der Kirchensteuer für soziale Zwecke verwendet. Schließlich sei das Ansinnen verfassungswidrig: "Die Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 GG gilt nicht nur positiv, sondern auch negativ, d.h. niemandem darf wegen einer Nichtmitgliedschaft ein Nachteil entstehen. Wer einer Kirche freiwillig angehört, zahlt Mitgliedsbeitrag, wer sein Recht auf Nichtzugehörigkeit in Anspruch nimmt, darf dafür nicht bestraft werden. Ebenso absurd wäre es z.B., von Nicht-Parteimitgliedern eine Ersatzabgabe für politische Bildung, von Nicht-Gewerkschaftlern eine Arbeitsmarktabgabe, von Nicht-Sportvereinsmitgliedern eine Steuer zur Breitensportförderung zu verlangen."
Auch der bayerische EKD-Finanzexperte Hofmann teilte diese Auffassung in einem SZ-Interview. "Der Staat kann diese Kultursteuer natürlich nicht nur für diejenigen einführen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Das wäre verfassungsrechtlich nicht möglich." (Donaukurier Ingolstadt, 16.10.96; KNA, 18.10.96; Pressemitteilungen des bfg Bayern vom 26.10.96 und des bfg Augsburg vom 4.11.96; Süddeutsche Zeitung, 2.11.96; vgl. auch MIZ 1/94, Meldung 1887)
Anm. MIZ: Bezugnehmend auf die bfg-Argumentation warf die SZ im selben Interview die Frage auf: "Immer wieder wird der staatliche Einzug der Kirchensteuer mit dem Hinweis auf die sozialen Leistungen der Kirchen verteidigt. Kritiker werfen Ihnen aber vor, die Kirchen profitierten letztlich weit mehr vom Staat als umgekehrt." Hofmann wich in seiner Antwort (bezeichnenderweise) dem letzten Satz völlig aus: "Es ist sicherlich falsch, wenn die Kirchensteuer als solche damit begründet wird, daß Sozialausgaben getätigt werden. Als die Kirchensteuer geschaffen wurde, war die Verwendung für die soziale Tätigkeit der Kirchen äußerst gering, weit geringer als heute. Daß der Staat die Kirchensteuer einzieht, kann man nur damit begründen, daß die Kirchen nach wie vor nicht nur für sich selber, sondern für die gesamte Gesellschaft eine Bedeutung haben." Auf Nachhaken räumte er aber ein: "Wer nicht glaubt und von der Kirche absolut nichts wissen will, der wird wahrscheinlich auch nie zu überzeugen sein, daß die Kirche überhaupt eine Bedeutung hat."
Frankreich
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Das Bezirksgericht in Chalons-sur-Saone verbot der Stadt Reims auf Antrag der örtlichen Sozialistischen Partei, für die technische Ausstattung des Papstgottesdienstes 450.000 DM aus Steuermitteln bereitzustellen, weil die Subvention im Zusammenhang mit einer religiösen Feier stehe und daher gegen die gesetzliche Trennung von Staat und Kirche verstoße. Dies hinderte die französische Staatsführung indes nicht, ihrerseits in die Taschen zu greifen. So blieb trotz aller Proteste ein Kostenanteil von umgerechnet über 7 Millionen DM bei den Steuerzahlern hängen. Dagegen protestierten insbesondere jene 2000 französischen Freidenker, die sich kurz vor der Papstvisite in Reims versammelten. Sie kritisierten, daß im Elsaß aufgrund eines 1801 mit Napoleon geschlossenen Konkordats noch immer 1.785 katholische Priester, 300 evangelische Pastoren und 25 Rabbiner vom Staat besoldet werden. Außerdem zahlte der Staat 1994 rund 34 Milliarden Francs (10 Mrd. DM) für die Gehälter von Lehrern an katholischen Schulen. Besonders die staatliche Finanzierung einer Straße zu dem vom Papst besuchten bretonischen Wallfahrtsort Ste. Anne-d'Auray (1500 Einwohner) mit 350 Millionen Francs (gut 100 Mio. DM) erregte Ärgernis.
Ein weiterer Verbleib in Reims oder gar eine Demonstration wurde den Freidenkern verweigert; Auswärtige wurden bereits bei der Anreise ab einer bestimmten Autobahnausfahrt von der Polizei zum Versammlungslokal eskortiert und direkt nach der Veranstaltung auf gleichen Wege wieder herausgeleitet. In Paris, in Tours und in Valmy (wo 1792 die 1. Republik gegründet wurde) versammelten sich hingegen Zehntausende von Laizisten aus verschiedensten Organisationen, um gegen die staatliche Unterstützung des katholischen Werbefeldzugs zu protestieren. Dabei spielte auch die Absicht der Regierung eine Rolle, im Französisch-Unterricht der 6. Klasse die Behandlung von Bibeltexten vorzuschreiben. Verschiedene laizistische Organisationen riefen Ex-Katholiken dazu auf, ihre Streichung aus den kirchlichen Taufregistern zu beantragen. Allein in Reims vollzogen 60 Personen diesen Schritt; die Londoner Tageszeitung The Times schrieb von landesweit "mehreren hundert" Ausgetretenen.
Auch der abgesetzte Bischof Gaillot kritisierte im Vorfeld die Ehrung Chlodwigs durch den Papst, weil das nur dem Traditionalismus und den Rechtsextremen Auftrieb gebe. Sozialistenchef Jospin, der Chirac 1995 bei der Präsidentenwahl nur knapp unterlegen war, hätte die Einladung eines deutschen Spitzenpolitikers als Ausdruck der historischen Gemeinsamkeiten für angebrachter gehalten.
Lebhafte Unterstützung erhielt der Papstbesuch erwartungsgemäß von der politischen Rechten, besonders der Front National (FN), die den katholischen Charakter des Landes stets besonders betont. Nach einer Umfrage meinen 33% der praktizierenden Katholiken, die Positionen der FN sei mit dem christlichen Glauben vereinbar.
Die Einstellung der Franzosen zum Papst ist zwar positiver als in Deutschland, hat sich in den letzten zehn Jahren aber deutlich verschlechtert: Nur noch 53% haben nach einer vom konservativen Figaro publizierten Umfrage eine eher positive Meinung, 1986 waren es noch 79%. Eine andere Untersuchung des Nachrichtenmagazins Le Point ergab, daß 67% den Papst für "rückschrittlich" halten; selbst unter den Katholiken meinten das noch 49%. Die meisten Franzosen ließ der Besuch indes kalt. Obwohl 48 der 58 Mio. Einwohner getauft sind, bezeichnen sich nur mehr 6 Mio. als praktizierende Christen. Auch bei Detailfragen läßt die Religiosität nach. So glauben 69% ausdrücklich nicht an die Existenz von Teufeln, nur noch 28% behaupten das Gegenteil. Selbst unter praktizierenden Christen folgt insoweit nur die Hälfte der Doktrin des Vatikan. (Augburger Allgemeine, 20.6.96; Frankfurter Allgemeine, 4.7.96; KNA, 14., 20. u. 24.9.96; Kinzigtal Nachrichten, 6.9.96; heute, 22.9.96; Sonntagszeitung, Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 22.9.96; Freidenker Schweiz, 11/96)
Anm. MIZ: Fachleute sind sich schon seit längerem einig, daß die Taufe Chlodwigs keinesfalls 496 stattgefunden hat, sondern zwei oder drei Jahre später. Aber der jetzige Zeitpunkt schien dem Vatikan für seine Mission geeigneter.
Irland
Italien
Niederlande
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Diese und ähnliche Aussagen Steiners hatten zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Anthroposophen geführt, zumal ihr stellvertretender Vorsitzender die Zitate bekräftigte. Daraufhin distanzierte sich der Vorstand in Zeitungsanzeigen von diesen Äußerungen und erhielt nun auf einer Mitgliederversammlung von der großen Mehrheit Rückendeckung. (Frankfurter Rundschau, 2.4.96)
Anm. MIZ: Auch in Deutschland gerieten die Anthroposophen ins Zwielicht weil die zu ihr gehörende pharmazeutische Firma Weleda AG während des II. Weltkriegs Geschäfte mit dem Nazi-Arzt Sigmund Rascher gemacht und dabei sogar Zulieferungen von der Waffen-SS bezogen hatte. (Süddeutsche Zeitung, 5.10.96)
Österreich
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Der Agenturmeldung zufolge vermied Groer jedoch eine klare Äußerung zu der letztlich entscheidenden Frage, ob die Vorwürfe inhaltlich zutreffen; auch die Publizierung von schädlichen Tatsachen darf als "Rufmord" bezeichnet werden. Dennoch rehabilitierte ihn die Kirche, indem sie ihm wieder eine Stelle zuwies, und zwar immerhin als Prior des Benediktinerklosters Roggendorf bei Oberstinkenbrunn. Diese Maßnahme löste sogar innerhalb der Katholiken erhebliche Unruhe aus. Der Wiener Kirchenrechtler Primetshofer meinte: "Wer in einer solchen Weise verdächtigt wurde, kann doch nicht ohne Aufklärung der Vorwürfe wieder ein kirchliches Amt bekommen." Der Herausgeber der Zeitschrift Kirche intern sprach von einer "Frechheit" und einem "Affront". (Süddeutsche Zeitung, 3. u. 6.8.96; Augsburger Allgemeine, 6.9.96)
Polen
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Gerüchte, wonach Wojtyla bereits Vorkaufsrechte für seine persönlichen Reliquien gegen Höchstgebot auf den Markt bringen soll, wurden bisher hingegen nicht bestätigt. Der Vatikansprecher wies sogar ausdrücklich darauf hin, daß das dem Papst herausoperierte Stück Blinddarm verbrannt wurde. (Süddeutsche Zeitung, 29.8.96; Augsburger Allgemeine, 9.10.96 Publik-Forum, 25.10.96; MIZ-Eigenmeldung)
Rumänien
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Die rumänisch-orthodoxe Kirche schreibt - in genauem Gegensatz zur katholischen - vor, daß Priester unbedingt verheiratet sein müssen. (Augsburger Allgemeine, 8.7.96)
Vatikan
Nordamerika
USA
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Nach Angaben amerikanischer Sympathisanten haben die AA zwar nur gut 1000 Mitglieder und etwa 3000 Förderer, verfügen aber in ihrer Hauptgeschäftsstelle über ein modernes Medienzentrum, mit dessen Hilfe sie u.a. bei zahlreichen Radio- und Fernsehstationen präsent sind. Neue Präsidentin wurde Ellen Johnson. (American Atheist Newsletter, Juli und August 1996)
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Bereits während des Wahlkampfs hatte die US-Aufsichtsbehörde Federal Elections Commission die Christian Coalition verklagt. Der 1989 von dem Fernsehprediger und Ex-Präsidentschaftskandidaten Pat Robertson gegründete Verband, der nach eigener Darstellung 1,7 Mio. Mitglieder und Unterstützer hat, sei entgegen seiner Selbstdarstellung nicht gemeinnützig, sondern politisch tätig. Geht die Klage durch, müssen die rechten Christen nicht nur eine Strafe zahlen, sondern verlieren auch ihre Steuerbefreiung, was Nachforderungen in Millionenhöhe zur Folge hätte. Nach amerikanischem Wahlrecht dürfen Kirchen und andere steuerbefreite Organisationen nicht parteipolitisch tätig sein. (Forschungsgruppe Wahlen in der ZDF-Wahlsendung am 6.11.96; Das Sonntagsblatt, 9.8.96)
Afrika
Südafrika
1996 - Meldungen 2348-2399
1996 - Meldungen 2348-2399 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00von Gerhard Rampp
Europa
Deutschland
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Eine weitere Dokumentation erschien im Verlag der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung über das Verhalten der Pfarrer und Kirchenoberen in Kurhessen-Waldeck. Herausgeber Martin Hein führte aus, daß politisch motivierter Widerstand so gut wie nicht existierte. Zur Verfolgung jüdischer Mitbürger ließ sich kaum ein kritisches Wort finden, während sich bei Einschnitten in die innere Organisation der Kirche sofort Widerspruch regte. (Frankfurter Rundschau, 13.u. 14.5.96)
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Bisher nahmen 1 800 Exorzismus-Touristen an den Fahrten teil, jeden Monat kommen 50 hinzu. Die Diözese Augsburg verweigert nicht nur die Genehmigung, sondern warnt sogar vor der Teilnahme. Zwar lehnt sie Teufelsaustreibungen nicht generell ab, doch könnten diese nur eine Ergänzung zu einer ärztlichen Behandlung darstellen. Der "Sektenexperte" der Diözese meinte, wenn jemand ein psychisches Problem habe, werde fälschlicherweise oft ein Dämon verantwortlich gemacht. Wer einmal zum Exorzismus gegangen sei, gerate häufig im wahrsten Sinne des Wortes in einen "Teufelskreis". Daraus könne eine regelrechte Abhängigkeit entstehen, ohne daß das eigentliche Problem beseitigt werde. "Gefragt wären eigentlich Psychologen oder Psychiater." (Augsburger Allgemeine, 25.7.96)
Anm. MIZ: Diese sonst treffende Analyse des "Sektenpfarrers" unterschlägt freilich, daß die gleiche Abhängigkeit auch durch die Forderung entsteht, sich ständig durch Beichten von Sünden zu reinigen, um nicht im Zustand der "schweren Sünde" zu sterben. Außerdem fördert die Kirche das Exorzismus-Unwesen solange, wie sie die prinzipielle Möglichkeit zu Teufelsaustreibungen bejaht. Strittig bleiben dann nämlich nur die Modalitäten, unter denen das Ritual stattfindet. Wie absurd die ganze Teufelsbesessenheits-Theorie ist, zeigte der Theologe Herbert Haag schon vor Jahren an einem einfachen Phänomen auf: "Noch nie hat etwa ein Atheist behauptet, er sei vom Teufel besessen, obwohl doch ein Teufel dort viel leichter einen Platz fände."
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Nach Auffassung der Katholischen beitnehmer-Bewegung (KAB) "stehen die Bischöfe immer noch auf der falschen Seite". Das von den Bischöfen akzeptierte Sparpaket der Bundesregierung sei "ein weiterer Schritt im Sozialabbauprogramm". Daher "warnt die KAB die Bischöfe davor, den praktischen Sozialabbau auf Kosten der Ärmsten, ebenso wie dies die Bundesregierung tut, als Transformation sozialer Leistungen zu verschleiern". (Frankfurter Rundschau, 28. u. 30.9.96)
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Inzwischen ermittelt die Darmstädter Staatsanwaltschaft nach Angaben von Focus gegen den Mainzer Bischof Lehmann und Domkapitular Einig. Beide stehen im Verdacht, von den schweren Mißhandlungen im katholischen St.-Josefs-Haus in Groß-Zimmern gewußt und nichts unternommen zu haben. Vier Erzieherinnen hatten zunächst Einig über die brutalen Methoden informiert. Als keine Reaktion erfolgte, fuhr eine Erzieherin am 6.4.92 zu Lehmann. Der Bischof habe zugesagt, sich um den Fall zu kümmern, doch geschehen sei nichts. (Süddeutsche Zeitung, 11.10.96; Focus, 25.11.96 u. 13.1.97)
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Anm. MIZ: Ein aktueller Vergleichsfall von ähnlicher Schwere: Das Landgericht Essen hatte sich mit einem Taxifahrer zu befassen, der laut Anklage vier 13- bis 17jährige Mädchen in 61 Fällen sexuell genötigt hatte. Der Mann hatte mit der Anwendung von schwarzer Magie und Voodoo-Zauber gedroht. In diesem Fall erkannte das Gericht auf eine Haftstrafe von fünf Jahren. (Augsburger Allgemeine, 7.11.96)
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Dennoch gehen die Kirchen von rückläufigen Einnahmen aus. Nach der evangelischen Kirche (vgl. MIZ 4/96, Meldung 2329) kündigte nun auch der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz an, die Kirche werde sich aus solchen Sozialdiensten zurückzuziehen, die von ihr in nennenswertem Maße mitfinanziert werden. Kritik daran wurde sowohl inner- wie außerkirchlich laut. Pfarrer warfen den Kirchen vor, sich nicht genügend für die Armen einzusetzen, weil sie ausgerechnet dort am meisten sparten, wo sie ihnen helfen könnten. Kirchenkritiker erinnerten daran, daß der Löwenanteil der Kosten ohnehin von der öffentlichen Hand, den Sozialträgern und den betroffenen Nutzern bezahlt werden. Der Kölner Generalvikar Feldhoff betonte ausdrücklich, die Entlassung von Mitarbeitern in die Arbeitslosigkeit lasse sich "sehr wohl" mit der katholischen Gesellschaftslehre vereinbaren.(Frankfurter Rundschau, 19.9.96; Süddeutsche Zeitung, 9.11. u. 23.12.96; KNA, 18.1.97)
Anm. MIZ: Als öffentliche soziale Einrichtungen betreiben die Kirchen vor allem Kindergärten, Sozialstationen, Krankenhäuser und Altenheime.
Kindergärten werden je nach Bundesland unterschiedlich finanziert. Bereits am 3.10.89 meldete die Katholische Nachrichten Agentur, drei Viertel der Kosten würden aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Rechnet man einen Elternbeitrag von 15% hinzu, blieb den Kirchen schon damals nur ein Restanteil von 10%, der sich inzwischen noch verringert hat, weil die Kommunen vielfach zu freiwilligen Zusatz-Subventionen übergegangen (bzw. genötigt worden) sind. Zum Betrieb der Sozialstationen leisten die Kirchen einen Eigenanteil von 12% (vgl. MIZ 2/93, S.25). Zu Krankenhäusern und Altenheimen schießen sie praktisch überhaupt keine Kirchensteuermittel zu; der minimale Anteil, der als "Eigenmittel" deklariert wird, stammt in der Regel gar nicht von den Kirchen, sondern von zweckgebundenen Spenden oder Erbschaften. Was also soll die "Drohung" der Kirchen mit dem Rückzug aus sozialen Einrichtungen anderes sein als eine genau kalkulierte Irreführung der Öffentlichkeit?
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Der Fuldaer Erzbischof Dyba vertrat die Auffassung, "eindeutig homosexuell geprägte Männer" besäßen nicht die Eignung zum Priester. Der evangelische Theologe Pannenberg gab aus Protest sein Bundesverdienstkreuz zurück, weil der Orden auch verliehen wurde an "zwei Personen, die die Gleichberechtigung von Homosexuellen und ihren Lebensgemeinschaften in Kirche und Gesellschaft betreiben".
Noch schwereres Geschütz fuhr der katholische Generalvikar Elmar Fischer auf. Einem Bericht des Österreichischen Rundfunks zufolge meinte er, Homosexuelle seien häufiger geisteskrank als Heterosexuelle. (Stimmen der Zeit 10/96, S. 681 ff.; Augsburger Allgemeine, 4. u. 14.11.96; KNA, 9. u. 15.1.97; Sonntagszeitung, Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 12.1.97; Welt am Sonntag, 25.1.97; vgl. auch MIZ 1/91, Meldung 1354, und 1/93, Meldung 1725)
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Allein die Herstellung des Heftes kostete 170.000 DM, hinzu kam nach Einschätzung von Fachleuten mindestens die gleiche Summe für die sonstigen Kosten. Fliege bekräftigte seine Haltung kurz danach in einem Focus-Interview. (Frankfurter Rundschau, 7.11.96; Süddeutsche Zeitung, 7.11.96; Welt am Sonntag, 10.11.96; Focus, 11.11.96)
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Eine ehemalige SED-Funktionärin hoffte bereits zuvor vergebens, ihre Entlassung aus dem Schuldienst mit dem Hinweis auf Gottesdienstbesuche anfechten zu können. Das Bundesarbeitsgericht urteilte (AZ: 8 A7-R 12/94), die bloße Teilnahme an Gottesdiensten sei noch nicht als "aktiver Beitrag zur demokratischen Wende oder zumindest als Zeichen der Abkehr von den Zielen der SED" aufzufassen. (Frankfurter Rundschau, 25.5.96; Welt am Sonntag, 10.11.96)
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Der Bund für Geistesfreiheit Bayern forderte das Landes-Kultusministerium auf, diesem Beispiel zu folgen. Immerhin hätten sich sogar die Kirchen selbst mit dieser Kürzung einverstanden erklärt. (KNA, 9.11.96; Presseerklärung des bfg Bayern, 17.11.96)
Anm. MIZ: In den letzten Jahren wurde die 3. Religionsstunde - die es durchweg nur in den Klassen 2 bis 4 gab - bereits im Saarland, in Hessen und in Rheinland-Pfalz gestrichen. Nur Bayern und Baden-Württemberg machen eine Ausnahme.
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Der Landesverband unterhielt fünf Kindertagesstätten, zwei Jugendhäuser, einen Jugendclub und ein Wohnprojekt, die sich bisher dank öffentlicher Zuwendungen über Wasser halten konnten. Da der Verband aber nahezu ohne Eigenmittel operiert, überraschte der Zusammenbruch die Fachleute nicht. Die Zukunft der 186 Beschäftigten blieb zunächst völlig unklar; einige von ihnen hatten schon seit November kein Gehalt mehr bekommen. Die Jugendweihe-Veranstaltungen sollen aber wie geplant durchgeführt werden. (Mitteldeutsche Zeitung, 14.12.96)
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Die bayerische Landeskirche startete eine Unterschriftenaktion, bei der sie 205.000 Unterstützer gewinnen konnte. Der bfg Bayern konterte, das seien nicht einmal 10% aller bayerischen Protestanten. Dabei sei die jetzige Regelung ein sinnvoller Kompromiß. "Wer den Bußtag als Feiertag haben und dafür auf einen Urlaubstag verzichten will, hat darauf bereits jetzt einen Rechtsanspruch. Es geht aber nicht an, daß dieser - schon erfüllte - Wunsch einer Minderheit all jenen aufoktroyiert wird, die einen Urlaubstag zu einem anderen Zeitpunkt vorziehen." Die Kirche wolle offenbar die Nichtgläubigen treffen. Ministerpräsident Stoiber versprach dennoch, einen entsprechenden Vorstoß im Bundesrat zu unternehmen.
In Rheinland-Pfalz startete die Landeskirche am 17.1. ein Volksbegehren zum selben Zweck. Sie benötigt dafür zunächst 20.000 Unterschriften.
(Süddeutsche Zeitung, 19.12.96; Augsburger Allgemeine, 19. u. 28.12.96; Presseerklärung des bfg Bayern vom 19.12.96; epd-Wochenspiegel, 20.1.97)
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Bayernweit gab es 1995 genau 32.937 Austritte aus der katholischen und 18.786 aus der evangelischen Kirche. Die Zahl der Eintritte (einschließlich Erwachsenentaufen) lag bei 2.317 bzw. 4.432. Damit schrumpfte der katholische Anteil bis Ende 1995 auf 62,4%, der evangelische auf 22,5%. (MIZ-Recherchen; Süddeutsche Zeitung, 28.12.96)
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Die Geschäftsführerin des kirchennahen Demoskopie-Instituts Allensbach, Renate Köcher, bezeichnete die Kirchenaustritte als "nicht dramatisch". Zwar erwartet sie in den nächsten 20 Jahren in Westdeutschland einen Rückgang des konfessionsgebundenen Bevölkerungsanteils von "über 80%" (tatsächlich sind es derzeit nur mehr 77%, Anm. MIZ) auf "rund 60%". Das Potential der "Austrittsanfälligen" bezifferte sie für beide Kirchen zusammen auf 21%. Andererseits starrten die Kirchen zu sehr auf Quantitäten. "Die Vitalität einer Religionsgemeinschaft hängt nicht von Mehrheiten ab", meinte die Demoskopin. Sie widersprach auch der Meinung, in der Gesellschaft herrsche ein kirchenfeindliches Klima. Vielmehr hätten die Christen selbst eine große Scheu entwickelt, ihren Glauben in der Öffentlichkeit zu vertreten. (MIZ-Recherchen; Frankfurter Rundschau, 30.9.96; KNA, 15.1.97; Sonntagszeitung, Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 26.1.97)
Anm. MIZ: Offensichtlich geht Frau Köch er von einem anderen Kirchenbegriff aus als die Vertreter der Amtskirchen. Wenn sie "Kirche" als Gemeinschaft der gläubigen Christen versteht, kommt es in der Tat nicht auf die Zahl an. Wenn es aber Ziel der Kirchen wäre, möglichst starken Einfluß auf die Gesamtgesellschaft auszuüben und dabei auch die eigene Stellung in der Gesellschaft zu verteidigen? Dann wäre ein Schrumpfen der Mitgliederzahl um ein Viertel binnen 20 Jahren geradezu eine Katastrophe.
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Auf die Spur des geheimen kirchlichen Reichtums kam das langjährige Mitglied des Diözesan-Kirchensteuerausschusses, Josef Funk, der zahlreiche Belege über die "schwarzen Kassen" seiner Kirche sammelte. Das Fazit des gläubigen Katholiken: "Die Bischöfe brauchen weder Kirchensteuer noch die Gläubigen. Ihr Geld reicht aus, um auch so weiterzumachen - mit verheerenden Folgen für ihre Einstellung zum Kirchenvolk". Funk kritisierte auch das "unausrottbare Märchen", die sozialen Einrichtungen der Kirchen würden im wesentlichen aus Kirchensteuern bezahlt. "Alle diese Einrichtungen werden bis zu 100 Prozent von Staat, Krankenkassen und anderen bezahlt." Krankenhäuser könnten sogar zur Quelle stetiger Einnahmen werden. Funk: "Die Träger erhalten die üblichen Tarife, die kirchlichen Orden als Besitzer geben ihren Schwestern aber nur ein Taschengeld weiter."
Finanzexperten fanden überdies heraus, daß die über 400 Millionen DM, die der Vatikan 1984 als Entschädigung für den Zusammenbruch der Banco Ambrosiano zu zahlen hatte, von dem ehemaligen Spitzen-Bankier und Ritter vom Heiligen Grab, Hermann Abs, aus den deutschen Diözesen organisiert worden war. Noch heute trage "Deutschland einen großen Teil" der Kosten, gestand der heutige Leiter des vatikanischen Haushalts- und Wirtschaftsrats, Kardinal Szoka. (Focus, 30.12.96; vgl. auch MIZ, 4/94, Meldung 2005)
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Grundsätzlich rügt der bfg, daß das seit 1.1.96 geltende Gesetz "dem Staat die Rechtspflicht auferlegt, in jedem Volksschul-Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen, ohne daß es für eine solche Verpflichtung einen verfassungsrechtlich einleuchtenden Grund" gebe. Außerdem verstoße das Gesetz gegen das Neutralitätsgebot des Staates (Art. 107 der Bayerischen Verfassung), weil es einseitig zugunsten einer bestimmten Glaubensrichtung Partei ergreife, deren Glaubenssymhol das Kreuz sei. "Sogar der Gesetzgeber räumt ein, daß das Anbringen eines Kreuzes einen Grundrechtseingriff darstellt, sonst hätte er keine flankierenden Bestimmungen über das Widerspruchsrecht und die Einzelfallregelung aufnehmen brauchen."
Auch im Detail weist das Gesetz nach Auffassung des bfg verfassungswidrige Elemente auf. So zwingt die erwähnte Widerspruchsregelung Schüler, Eltern und Lehrer, die ein staatlich verordnetes Schulkreuz nicht akzeptieren, ihre religiös-weltanschauliche Auffassung - entgegen Art. 107 Abs. 5 S. 1 der Bayerischen Verfassung - offenzulegen und sich darüber hinaus "im ausforschenden Gespräch" einem "weltanschaulichen Rechtfertigungszwang" auszusetzen. Außerdem sei der Landesgesetzgeber nicht berechtigt, ein Gesetz zu erlassen, das den bekannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts genau konterkariere. (Pressemitteilung des bfg Augsburg vom 3.1.97)
Anm. MIZ: Die große Mehrheit der bayerischen Verfassungsrichter wird von der CSU ernannt. Dennoch hofft der bfg, daß auch regierungsnahe Juristen solch offensichtliche Rechtsverletzungen nicht einfach unter den Teppich kehren.
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Hintergrund des Vorstoßes ist die Prognose der EKD-Planungsgruppe, daß sich bis zum Jahr 2030 die Zahl der evangelischen Kirchensteuerzahler halbiert. Noch pessimistischer ist der Leiter der Expertenrunde, Oberkirchenrat Schloz: Er weist darauf hin, daß zu diesem Zeitpunkt "deutlich weniger als die Hälfte derjenigen, die heute die Finanzierung tragen, dafür in Frage kommen."
Der Synodenpräsident der Berlin-brandenburgischen Landeskirche räumte allerdings auch ein, daß die Kirche "schlecht gewirtschaftet" habe. (epd-Wochenspiegel, 20.1.97; Welt am Sonntag, 26.1.97; Berliner Zeitung, 16.1.97; vgl. auch MIZ 2/95, Meldung 2078)
Anm. MIZ: Die Kirchen behaupten immer wieder, das an die Steuerlast gebundene Kirchensteuersystem sei besonders gerecht. Sie müssen sich aber vorhalten lassen, daß gerade diese Ortskirchensteuer oder das in manchen Bundesländern erhobene Kirchgeld extrem unsozial sind.
Frankreich
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Die deutsche Quelle spricht von einem "bestürzenden Glaubenszusammenbruch". 1987 glaubten unter den sich als katholisch definierenden Befragten 21% nicht an Gott, 57% nicht an die "Auferstehung am Ende der Welt", 70% nicht an die Hölle. An diesen Daten änderte sich zwar bei aktuelleren Umfragen fast nichts, doch ist der Anteil der Katholiken allein zwischen 1986 und 1994 von 81 auf 67% geschwunden. (La Nef, Juli/August 1996; Informationsblatt der Priesterbruderschaft St. Petrus, 11/96; vgl. MIZ 3/94, Meldung 1968 und 4/96, Meldung 2332)
Großbritannien
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Anm. MIZ: Bei so hohen ethischen Ansprüchen könnte die Kirche ebensogut Beteiligungen an Bordellen erwerben, um dort für mehr Moral zu sorgen. Und auch des Bischofs Zusatz-Begründung gilt entsprechend.
Italien
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In einer Benediktinerabtei bei Parma wurde ein 66jähriger katholischer Priester verhaftet, weil er nach Polizeiangaben als Drogenkurier der Mafia gearbeitet hat. Die Fahnder entdeckten ihn mit 4 kg Kokain, die in einer Madonnenstatue versteckt waren.
In Monreale auf Sizilien steht sogar der Erzbischof selbst unter Anklage. Salvatore Cassisa werden nicht nur Kontakte zur Mafia, sondern auch Korruption und Subventionsbetrug vorgeworfen. Laut der Staatsanwaltschaft von Palermo hat der 75jährige von einem Bauunternehmer umgerechnet 3800 DM Bestechungsgeld angenommen, damit dieser den Auftrag für Renovierungsarbeiten an der Kathedrale erhält, und die Größe der kirchlichen Weingüter zu hoch angegeben, um höhere EU-Subventionen zu erhalten. Die Machenschaften des Kirchenfürsten waren zunächst zwei Jahre lang von der italienischen Bischofskonferenz gedeckt worden.
Inzwischen erschüttert ein weiterer Fall die italienische Öffentlichkeit. Eine Strafkammer in Marsala verurteilte einen Architekten und einen Unternehmer zu Bewährungsstrafen, weil sie durch Bestechung versucht hatten, Bauaufträge des Bistums Mazaro zu ergattern. Ein Priester der Diözese gab an, der Bischof habe von den Bestechungen gewußt. Dieser verweigerte dazu die Aussage. Die Staatsanwaltschaft behielt sich vor, gegen den Oberhirten ein Verfahren wegen Falschaussage einzuleiten. (Frankfurter Rundschau, 8.1. u. 3.4.96; KNA, 15.1.97; vgl. auch MIZ 1/94, Meldung 1902)
Bereits in den 80er Jahren wurden mehrfach Geistliche verhaftet, die für Mafiosi Kassiber in Gefängnisse geschmuggelt hatten.
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Anm. MIZ: Auch in Aachen wird alle sieben Jahre eine "Windel Jesu" in feierlicher Prozession durch die Straßen getragen. Beide Windeln wurden aber noch nicht auf braune Spuren hin untersucht. Dabei müßte doch jeder Jesus-Anhänger entzückt sein, wenn er endlich einmal ein direkt vom Meister stammendes Andenken bewundern könnte (getreu nach dessen Motto "An meinen Früchten sollt ihr mich erkennen")!
Liechtenstein
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Interessenten müssen zu Lebzeiten einen Fragebogen mit persönlichen Angaben ausfüllen, der später als Identifikationsmerkmal dient. Wer glaubt, schon einmal gelebt zu haben, kann sich an die Stiftung wenden. Wenn drei "anerkannte Reinkarnationstherapeuten" feststellen, daß der "Wiedergänger" mit einer Person übereinstimmt, die vorher einbezahlt hat, soll er sein Kapital verzinst zurückerhalten. (Daß Mitarbeiter der Stiftung ihr Insiderwissen dazu benutzen können, sich oder Angehörige als Wiedergeborene von besuchten Anlegern auszugeben, ist allerdings keinesfalls auszuschließen, Anm. MIZ.) Die Mindesteinlage beträgt 200.000 DM. "Einige Privatleute, darunter Amerikaner und Japaner, hätten bereits Interesse angemeldet.
Der Bayerische Anwaltsverein hält die Stiftung für rechtlich "vollkommen neu und ungesichert", zumal die Rechtsfähigkeit eines Menschen nach deutschem Recht mit dem Tod ende. "Keine Scharlatanerie, nach liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht möglich", urteilt hingegen der Schweizer Anwalt der Stiftung.
Laut Umfragen glaubt mindestens jede(r) siebte Deutsche an die Wiedergeburt. Das bischöfliche Ordinariat Augsburg meinte dazu: "Nach christlichem Glauben ist so etwas absoluter Humbug. Jeder Mensch ist einzigartig und lebt nur einmal." (Süddeutsche Zeitung, 30.9.96)
Anm. MIZ: Von "absolutem Humbug" zu sprechen, steht gerade Christen nicht zu. Zum einen glauben ausgerechnet die Kirchenmitglieder in weit höherem Maße als Konfessionsfreie an diese Spekulation, zum anderen ist die christliche Theorie von der Existenz einer menschlichen Seele, die zwar einen Anfang, aber kein Ende habe, logisch noch weit weniger nachvollziehbar als die Reinkarnationslehre.
Österreich
Rußland
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Der Skandal wäre vermutlich noch jahrelang verborgen geblieben, hätte ihn nicht der Reformpolitiker Gleb Jakunin, der als Priester von seiner Kirche Amtsverbot erhielt, durch eine Anzeige ans Licht gebracht. Der Parlamentsabgeordnete forderte die Generalstaatsanwaltschaft auf, das Moskauer Patriarchat wegen krimineller Machenschaften aufzulösen. Mit dem Tabakhandel verstoße die Kirche gegen das Gesetz über nichtkommerzielte Organisationen. (Focus,11.11.96)
Schweiz
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Anm. MIZ: Leider scheint den Schweizer Freidenkern bis jetzt noch nicht aufgefallen zu sein, daß die Einführung eines solchen Ersatzpflichtfachs ein glatter Bruch des Verfassungsrechts auf Religionsfreiheit darstellt. Da zum Religionsunterricht niemand gezwungen werden darf und mithin eine Originalpflicht zu dessen Besuch nicht besteht, kann es auch keine Ersatzpflicht geben.
Tschechien
Vatikan
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Während der Vatikan die Kontakte herunterspielte und meinte, es werde nur geprüft, ob "eine ganz pragmatische Kooperation von Radio zu Radio möglich" sei, wurde Larijani konkreter. In Radio Teheran verkündete er, es sei im Westen wie im Osten wichtig, die Moral in allen Sendungen zu respektieren, um die Grundlagen der Familie zu erhalten. Die "Teile der westlichen Massenmedien, die unter kapitalistischer und zionistischer Kontrolle" stünden, übten einen schlechten Einfluß aus. Der Vatikan, so der Direktor des staatlichen iranischen Rundfunks und Fernsehens, müsse als geistige Kraft im Westen gegen die Gefahren angehen, die von solchen Medien drohten. Pater Borgomeo versicherte seinem iranischen Gesprächspartner, der Papst sei ebenso gegen Unmoral wie die Islamische Republik Iran und kämpfe gegen den moralischen Niedergang im Westen an.
Der Heilige Stuhl und Iran unterhalten seit einigen Jahren diplomatische Beziehungen und haben bei der Weltbevölkerungskonferenz 1994 in Kairo eng zusammengearbeitet. Seitdem pflegen beide Seiten regelmäßige Kontakte auf theologischer Ebene. (Süddeutsche Zeitung, 23.7.96)
Nordamerika
Kanada
USA
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Die Michigan Miliz bekommt vor allem vom weißen unteren Mittelstand Zulauf, der sich durch europäische und asiatische Konkurrenz in seiner Existenz bedroht sieht. Die ebenso militante wie bibelfeste Endzeitsekte wird daher von Fachleuten als keineswegs untypische amerikanische Erscheinung betrachtet. (Frankfurter Rundschau, 6.2.96; ZDF, 6.2.96, 22.15 Uhr: Nur mit der Waffe kann ich leben)
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Anm. MIZ: Die religiös motivierten Lebensschützer der USA lehnen nicht nur Abtreibungen ab, sondern bekämpfe ebenso vehement auch das Recht auf Freitod - bei anderen. Dieses Beispiei bestätigt einmal mehr: Je fanatischer und irrationaler eine religiöse Doktrin vertreten wird, umso häufiger sind Fälle von Widersprüchlichkeit und Doppelmoral zu beobachten.
Lateinamerika
Mexiko
Asien
Ägypten
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Der Professor für Islam-Wissenschaften und arabische Literatur hatte in mehreren Schriften die "nicht mehr zeitgemäße" Auslegung des Islam kritisiert. Sowohl er als auch seine Frau, die Französisch-Professorin Ibtihal Yunis hatten mehrfach betont, sie seien beide überzeugte und gläubige Muslims. Bei der Verhandlung des Kassationsgerichts waren sie nicht anwesend, weil sie sich nach Holland ins Exil abgesetzt hatten. Die Scharia fordert für den Abfall vom Islam die Todesstrafe, die nach Auslegung eines Teils der islamischen Rechtsgelehrten von jedem gläubigen Muslim vollzogen werden darf (Süddeutsche Zeitung, 27.9. u.21.12.96)
Anm. MIZ: Daß der Koran - je nach Auswahl der Stellen - für tolerante wie für intolerante Interpretationen Raum läßt, ist eine Binsenweisheit. Experten sehen in dem Streitfall einen Machtkampf um die Herrschaft über die "richtige" Auslegung der islamischen Quellen.
Indien
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Ob die katholische Klosterschwester - aus eigener praktischer Erfahrung klüger geworden - nun auch für ein allgemeines Selbstbestimmungsrecht anderer Menschen beim Sterben eintritt, war leider nicht zu erfahren. (Süddeutsche Zeitung, 27.11.96)
Iran
Japan
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Ebenso wird ihm der Auftrag zum Mord am Sektenkritiker Tsutsumi Sakamoto angelastet, nachdem ihm vom Chef des Fernsehkonzerns Tokyo Broadcasting Inc. (TBI) ein Video zugespielt worden war, das ein - später nie gesendetes - Interview mit dem Rechtsanwalt enthielt. Der TBI-Chef Isozaki mußte eine Woche nach seinem Eingeständnis zurücktreten. (Süddeutsche Zeitung, 21.6.96; Frankfurter Allgemeine, 6. u. 10.4.96)
Kuwait
1997 - Meldungen 203-249
1997 - Meldungen 203-249 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Deutschland
BRD
BRD/Westberlin
BRD
BRD/Westberlin
DDR
Osteuropa
UdSSR
Ungarn
1997 - Meldungen 2401-2446
1997 - Meldungen 2401-2446 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Von den politisch aktiven Moslems gehören etwa 28.000 der SPD, 11.000 der CDU/CSU und 100 der FDP an; über andere Parteien liegen keine Zahlen vor. Ausgerechnet Milli Görüs tendiert stark zur SPD, stößt bei dortigen Mitgliedern aber auch auf Widerstand; einige streben sogar einen Unvereinbarkeitsbeschluß an, weil die IGMG laut Verfassungsschutz einen auf dem Koran basierenden Staat und eine weltweite Islamisierung anstrebt. Aus eben diesem Grund mußte der Berliner Politiker Erdan Taskiran nach aufkommenden Extremismus-Vorwürfen die CDU verlassen.
Da Erbakan von der Mutterpartei der Milli Görüs als Ministerpräsident automatisch Chef von DITIB wurde (so "säkular", wie die EZW behauptet, kann DITIB demnach nicht sein, Anm. MIZ), wird eine Annäherung der großen Islam-Organisationen erwartet. Der erbitterte Konkurrenzstreit und die fehlende Mitgliedsstruktur der muslimischen Umma (dem Pendant zur christlichen Gemeinde) verhindern bisher die Benennung eines repräsentativen Ansprechpartners, der die Richtlinien eines islamischein Religionsunterrichts festlegen und die islamischen Interessen gegenüber dem Staat vertreten könnte.
Eine Studie der Universität Bielefeld belegt die große Anziehungskraft fundamentalistischer Gruppen für türkische Jugendliche, die sich in die deutsche Gesellschaft nicht integriert fühlen. "Je stärker sie Diskriminierung erfahren, umso grö-ßer ist die Gefahr, daß sie sich aus der deutschen Gesellschaft zurückziehen", sagte der Jugendforscher Wilhelm Heitmeyer. Wurzellos zwischen der gleichermaßen fremden deutschen wie türkischen Gesellschaft suchen viele der 400.000 Jugendlichen Halt in der religiösen Gemeinschaft. 68% der 1221 Befragten maßen der Religion "große Bedeutung" bei, über die Hälfte würde eigene Kinder auf Koranschulen schicken. 54% befürworten eine scharfe Abgrenzung zwischen "Gläubigen" und "Ungläubigen", 27% halten sogar Gewalt für legitim, um religiöse Prinzipien durchzusetzen. Ein Drittel sympathisiert mit den nationalistischen "Grauen Wölfen" oder mit Milli Görüs. Für 68% ist eine starke türkische Nation wichtiger als Demokratie. Gleichzeitig betrachten sie aber andere Zuwanderer oft als Konkurrenz: Fast die Hälfte ist gegen die Aufnahme weiterer Asylbewerber. Junge Männer, die eine geringe Schulbildung aufweisen oder denen zu Hause eine patriarchalische Einstellung anerzogen wurde, sind für extremistische Weltbilder besonders empfänglich. (Moslemische Revue, Juli-September 1996; Süddeutsche Zeitung, 10.10. u. 13.12.96; Materialdienst der EZW 1/97, S. 23f.)
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Gegen diese Haltung demonstrierten etwa 400 in der Diakonie beschäftigte ÖTV-Mitglieder, weil sonst die "Zukunft der Diakonie als Niedriglohnsektor programmiert" sei. Die Proteste blieben jedoch vergeblich, das Diakonische Werk gab um keinen Deut nach. (Frankfurter Rundschau, 16. u. 18.10.96)
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Anm. MIZ: Solche Angebote sind natürlich nur für gläubige Christen interessant. Diese Gemeinde zeigt aber, daß die Trennung von Staat und Kirche auch manchen Christen - aus ganz anderen Motiven - ein wichtiges Anliegen ist. Außerdem erleichtert sie Christen (und auch Priestern) den Schritt aus der Großkirche.
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Für die Besoldung und Versorgung der Pfarrer verpflichtet sich das hochverschuldete Land zur Zahlung von jährlich 17 Mio. DM; nach fünf Jahren soll geprüft werden, ob eine Erhöhung dieses Betrags möglich ist. Die Kirchen hatten zu Verhandlungsbeginn sogar 35 Mio. DM verlangt. Weitere 5 Mio. DM pro Jahr trägt das Land zum Unterhalt kirchlicher Gebäude bei. Ferner gewährleistet es das Recht der Kirchen zur Eigentumsbildung, zur Errichtung von Anstalten zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie diakoni-scher Einrichtungen, den staatlichen Einzug der Kirchensteuer und garantiert die Mitwirkungsrechte im regionalen Rundfunk und Fernsehen. Auch die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (für die evangelische Theologie), im Meldewesen und bei der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen (Heime, Krankenhäuser, Gefängnisse, Polizei u.a.) wurde geregelt. Laut Bischof Huber haben die Kirchen bereits eine Vereinbarung erreicht, wonach das Land die Kosten für die Gefängnisseelsorge erstattet. Ausdrücklich ausgeklammert blieben (vorerst) Vereinbarungen zum Religionsunterricht.
Auch die Verhandlungen mit der katholischen Kirche sind weit fortgeschritten; mit dem Abschluß eines Konkordats wird noch 1997 gerechnet.
(Frankfurter Allgemeine, 9.11.96; Süddeutsche Zeitung, 29.3.97)
Anm. MIZ: Da die Staatsleistungen nicht nur die ausdrücklich bezifferten 17 + 5 Mio. DM umfassen, sondern auch die Lasten aus den nicht quantifizierten Verpflichtungen, sollte eine Anfrage aus dem Landtag schnellstmöglich klären, wie teuer der Vertrag das Land insgesamt kommt. Vermutlich liegt die Summe nicht weit entfernt vom Gesamt-Kirchensteueraufkommen der 690.000 Kirchenmitglieder (nämlich ca. 130 Mio. DM). Bereits jetzt subventioniert die öffentliche Hand die brandenburgischen Landeskirchen -völlig unabhängig von diesem Vertragswerk - mit einer Summe in dieser Grö-ßenordnung; allein die aus der Kirchensteuer-Abzugsfähigkeit entstehenden Steuerausfälle betragen mindestens 30 Mio. DM.
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Eine klare Absage erteilte das Ministerium dem Einsatz von Religionslehrern: "Lehrkräfte, die das Fach Religionslehre unterrichten, müssen die konfessionellen Grundsätze der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft vermitteln. Gerade dies sollen Ethiklehrer nicht tun, die Schüler unterrichten, die bzw. deren Erziehungsberechtigte sich bewußt gegen den Religionsunterricht entschieden haben. Das Staatsministerium hat deshalb die Schulen angewiesen, daß Lehrkräfte, die Religionsunterricht erteilen, grundsätzlich nicht für den Ethikunterricht herangezogen werden sollen. Im laufenden Schuljahr ist aus allen genannten Schularten lediglich im Gymnasialbereich ein einziger Fall bekannt geworden, in dem eine Lehrkraft für Religionslehre auch 2 Wochenstunden Ethik unterrichtet. Die betreffende Schulleitung wurde um eine Stellungnahme zur Klärung gebeten." (Drucksache 13/7519 des Bayerischen Landtags vom 05./10.3.97)
Anm. MIZ: Die katholische Bischofskonferenz hatte am 27.9.96 in Fulda eine gut 80seitige Erklärung zum Religionsunterricht (RU) veröffentlicht. In der von der Katholischen Nachrichten Agentur im November dokumentierten Zusammenfassung (KNA Nr. 17098) wird zum einen die konfessionelle Ausrichtung des RU begründet mit der "Verwurzelung und Beheimatung des Glaubens in einer erfahrbaren und anschaulichen religiösen Lebenswelt, die gerade für Kinder und Jugendliche im Sinne einer Hinführung zum Glauben unaufgebbar ist." Zum anderen wird die Funktion des Religionslehrers bestimmt: "Lehrer und Lehrerinnen haben den Auftrag, als Zeugen loyal zum Bekenntnis ihrer Kirche zu stehen und dieses glaubwürdig zu vermitteln; mit Schülern und Schülerinnen kann der Lehrer/die Lehrerin im Religionsunterricht, anknüpfend an Zeichen der Zugehörigkeit zur Kirche (z.B. Kirchenjahr, Sakramente usw.), über ein von Bekenntnis geprägtes Leben ins Gespräch kommen; ein an das Bekenntnis der Kirche gebundener Inhalt gibt in einer pluralistischen, oft unübersichtlichen Gesellschaft dem Schüler und der Schülerin eine bestimmte, zuverlässige Orientierung."
Bei einer so eindeutig missionarischen Definition des RU blieb dem Kultusministerium gar nichts anderes übrig als die Auffassung des Bundes für Geistesfteiheit zu bestätigen, daß nicht nur Fachlehrer für Religionslehre für das Fach Ethik ungeeignet sind, sondern jede Lehrkraft, die RU erteilt. In den Volksschulen kommt es durchaus vor, daß normale Lehrkräfte, welche die kirchliche Lehrerlaubnis (Missio bzw. Vocatio) erworben und sich damit zur Verbreitung des christlichen Glaubens verpflichtet haben, gleichzeitig Ethik unterrichten. Alle betroffenen Eltern sollten dies ggf. beanstanden und können sich bei Bedarf an den Bund für Geistesfreiheit wenden, der in solchen Fragen über Erfahrung und Kontakte zu Presse und Politik verfügt. Der bfg Augsburg hat das Regierungsschulamt Schwaben bereits aufgefordert, die Schulleiter über die präzisierte Rechtslage zu informieren.
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Zwar vermieden die Behörden durch diesen Schachzug eine Entscheidung in der Sache, doch klagt inzwischen ein Hauptschullehrer aus Pfaffenhofen bei Neu-Ulm vor der gleichen Kammer auf Entfernung des Kreuzes. Dessen SchuIleiter wird das Verfahren wohl kaum abbiegen, legte er doch dem Pädagogen sogar nahe, seinen Dienst zu kündigen. (Neu-Ulmer Zeitung, 10.5.97)
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Prälat Langendörfer, Sekretär der katholischen Bischofskonferenz, antwortete auf die Frage "Gesetzt den Fall, der Kirchenartikel fände keinen Eingang in den europäischen Einigungsvertrag, ist dann der deutschen Kirche bange?" ganz offen: "Nein. Wir würden es zwar bedauern. Aber damit ist weder die Freiheit der Religion in Deutschland noch in Europa aktueu gefährdet. Aber der Druck auf uns und die anderen Gemeinschaften würde zunehmen." (Südwest Presse Ulm, 13.3.97; Weltbild, 25.4.97)
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Besonders stark ist der Schwund in den nord- und ostdeutschen Kirchen, wo (mit Ausnahme der Kirchenbezirke Hannover, Braunschweig und Oldenburg) die Zahl der Kirchenaustritte sogar höher lag als die Summe aus Eintritten und Taufen.
Aufschlußreich ist auch die Differenz zwischen den "Bestattungen Evangelischer" (352.010) und den "evangelischen Verstorbenen" (400.532): Nahezu jeder achte Protestant verzichtet demnach auf ein kirchliches Begräbnis. (MIZ-Eigenmeldung auf der Basis der EKD-Statistik vom 21.3.97)
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Ein Anruf beim Oberkirchenrat der württembergischen Landeskirche brachte eine überaus verräterische Neuigkeit ans Licht: Der zuständige Amtmann räumte freimütig ein, daß dies keineswegs ein Einzelfall sei. Als die Familie mit der Einschaltung der Presse drohte, ging plötzlich alles sehr schnell. Die Kirche versicherte mit Schreiben an die Stadt Ulm, daß der junge Mann "nicht getauft und nicht konfirmiert und nicht Mitglied der Landeskirche ist". Das Fazit: "Es bestehen deshalb keine Bedenken, daß das Konfessionsmerkmal von Amts wegen auf "vd" (das heißt: verschiedene) berichtigt wird." Auf die Reaktion in den Ulmer Amtsstuben wartet der 20jährige noch; nach wie vor ist er in seiner Lohnsteuerkarte als "evangelisch" geführt und damit auf dem Papier kirchensteuerpflichtig. (Südwest Presse lAm, 19.3.97)
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Anm. MIZ: Die Diskriminierung wegen einer weltanschaulichen Überzeugung (oder der Zugehörigkeit zu einer Minderheit in einem anderen Bereich) ist natürlich abzulehnen, zumal sie die offene Sachdiskussion nur erschwert. Aber das hätten Kirchenleute im Umgang mit Konfessionsfreien oder Andersgläubigen schon seit Jahrhunderten beherzigen sollen!
Vor allem aber widerlegen solche Feststellungen die regelmäßig auftauchende Behauptung, Deutschland sei ein christliches Land. Selbst im religiöseren Süden sind Christen (außer bei den über 70jährigen) eine absolute Minderheit.
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Auf einer parlamentarischen Anhörung der Grünen-Fraktion erinnerte Ursula Neumann vom Bundesvorstand der Humanistischen Union: "Die Ersatz- und Alternativfächer sind auf Drängen der Kirchen eingerichtet worden, um einen Damm gegen die Abmeldewelle nach 1968 zu errichten." Der Staatskirchenrechtler Dr. Czermak begründete die Verfassungswidrigkeit des Fachs. Sein Fazit: "Da es in Deutschland keine Religionspflicht gibt, kann es schon begrifflich keine Pflicht geben, die ersatzweise an die Stelle der Religionspflicht tritt." Vehement zurückgewiesen wurde der Anspruch der katholischen Bischofskonferenz vom September 1996, "allein die Religion" könne "zwanglos den fundamentalen Wertekonsens garantieren, auf den auch eine pluralistische Wertegesellschaft angewiesen" sei. Damals hatte bereits der Ex-Bundesverfassungsrichter Mahrenholz auf einer Tagung in Tutzing zum Verhältnis von Staat und Kirche bemerkt, 200 Jahre nach der Aufklärung seien die Kirchen nicht die einzigen Werte-Institutionen der Gesellschaft. Der Erfurter Philosophie-Dozent Schmid stellte zum Streit um das für alle verbindliche Fach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde" fest: "Die mehrjährige Erfahrung in der Praxis an den 44 brandenburgischen Schulen hat die Attraktivität des Faches ganz klar bewiesen, so daß sein Weiterbestehen unbestritten ist." Dies veranlaßte die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, "die Einrichtung eines neuen, bekenntnisfreien, integrativen Pflichtfaches des gesellschaftswissenschaftlichen Fächerspektrums" zu fordern. (Süddeutsche Zeitung, 15.4.97; Frankfurter Rundschau, 27.6.96)
Zweifel an der Existenzberechtigung des herkömmlichen RU äußerte zuvor schon die hessische Landtagsfraktion der Grünen bei einer Anhörung zur Zukunft des Fachs. (FA, 11.1.97)
Anm. MIZ: Bereits in ihrem Programm zur Bundestagswahl 1994 hatten die Grünen unter dem Titel "Trennung von Staat und Kirche" ausgeführt: "Die Glaubens- und Gewissensfreiheit gehört ebenso zum Kernbestandteil einer freiheitlichen Ordnung wie das Recht, sich öffentlich zu einer Religion oder Weltanschauung zu bekennen. Die Aufgabe des Staates ist der Schutz dieser Freiheit, nicht aber die Fortsetzung einer aus vordemokratischer Zeit stammenden Verquickung kirchlicher und staatlicher Aufgaben. Die Militärseelsorge sollte daher nicht länger eine kirchliche Tätigkeit in staatlicher Trägerschaft bleiben. An die Stelle des konfessionellen Religionsunterrichts sollte ein gemeinsamer religions- und lebenskundlicher Unterricht für alte Kinder treten, der dem kulturellen Wandel in der Gesellschaft Rechnung trägt. Für Arbeitnehmerlnnen in Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen endlich die Freiheit gewerkschaftlicher Betätigung und das allgemeine Arbeits- und Sozialrecht gelten. Die Kirchensteuer soll schrittweise abgeschafft werden. Die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften können in eigener Verantwortung Beiträge erheben."
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In Schleswig-Holstein hat die Kirche mit 137.000 Unterschriften zwar die Zulassung zum Volksentscheid geschafft, der binnen neun Monaten durchzuführen ist. Dort muß aber nicht nur die Mehrheit der Votierenden zustimmen, sondern auch mindestens ein Viertel der gut 2,1 Mio. Stimmberechtigten, so daß ein Erfolg mehr als fraglich erscheint. (Evangelisches Sonntagsblatt Bayern, 27.4.97; Infonnationsdienst der Evangelischen Allianz (idea), 20.3.97; Süddeutsche Zeitung, 7. u. 21.4.97)
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Anm. MIZ: Diese Praxis hat einen entscheidenden rechtlichen Haken. Zwar ist unbestritten, daß die Kirchen das Recht zur Festsetzung von Beiträgen ihrer Mitglieder haben (strittig ist nur der Einzug durch den Staat), und auch die Bindung dieses Mitgliedsbeitrags an den Lebensführungsaufwand wurde vom Bundesverfassungsgericht bereits 1965 bestätigt. Aber die Kirchen dürfen von den Finanzämtern keine Informationen über das Einkommen des nicht der Kirche angehörenden Partners erhalten. Andernfalls machen sich staatliche Behörden des Bruchs des Steuergeheimnisses schuldig.
Finnland
Großbritannien
Griechenland
Irland
Italien
Österreich
Polen
Tschechien
Vatikan
Nordamerika
USA
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Verschieden war auch die Reaktion der Bevölkerung: Während der verbreitete Unglaube der Wissenschaftler damals als Skandal erschien, sei es heute für viele ein Trost, daß immerhin noch zwei Fünftel der Forscher "so denken wie wir". (Süddeutsche Zeitung, 3.4.97)
Lateinamerika
Ecuador
Afrika
Algerien
Südaftika
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Gesundheitsministerin Zuma meinte, das Gesetz sei "humaner und kostengünstiger" als die bisherige Regelung, die die jährlich etwa 200.000 illegalen Abtreibungen nicht in den Griff bekam. Immerhin 45.000 Frauen mußten sich danach wegen Pfuscherei oder Folgen unhygienischer Bedingungen in staatliche Kliniken begeben; als Folge starben jährlich etwa 500 Frauen. Die hohe Zahl unerwünschter Schwangerschaften ist neben der fehlenden Aufklärung auf die vielen Fälle von "erzwungenem Geschlechtsverkehr" durch Jugendbanden zurückzuführen. Auch die katholische Kirche kam in Bedrängnis, als eine junge Frau vor dem Gesundheitsausschuß des Parlaments aussagte, von einem Pfarrer geschwängert worden zu sein und von der Kirche das Geld für die Abtreibung erhalten zu haben. (Frankfurter Allgemeine, 6.11.96; Frankfurter Rundschau, 18.10.96)
Asien
Indien
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Anm. MIZ: Nach den von Darwin entdeckten Gesetzen von der Entwicklung der Arten setzt sich auf die Dauer stets die lebenstüchtigere und intelligentere Spezies durch. Dieser Fall läßt den Schluß zu, daß Affen religiösen Menschen überlegen sind.
Israel
Pakistan
Philippinen
Türkei
Ozeanien
Australien
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Der jetzt 54jährige Paddy Dorrain berichtete im Fernsehen über die Praktiken der Christlichen Brüder. "Wir hatten nicht einmal einen Namen. Ich war Nummer 134. Wenn es dunkel wurde, wurden wir zu einem der Brüder gerufen, und die machten dann mit uns, was sie wollten." Nach dem jetzt ausgehandelten Vergleich erhält jedes anerkannte Opfer - die Dunkelziffer kann nur geschätzt werden - pauschal 2000 Dollar (2300 DM) Entschädigung. Wer einen besonders schweren Mißbrauch mit entsprechend negativem Einfluß auf das weitere Leben nachweisen kann, erhält bis zu 25.000 Dollar (29.000 DM) sowie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Nur 200 Mißbrauchte willigten bisher in den Vergleich ein, 15 lehnten ausdrücklich ab. Ihr Interessenvertreter bezeichnete den Deal als "nationale Schande". Der Sprecher des Ordens gab sich - nach Aufdekkung des Skandals - gegenüber der Öffentlichkeit überrascht und schockiert, obwohl ein Mißbrauch dieses Ausmaßes den Ordensoberen unmöglich jahrzehntelang verborgen geblieben sein konnte. (Frankfurter Rundschau, 15.8.96)
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(Spiegel, 15.4.96; Süddeutsche Zeitung, 25.7.96u. 26.3.97; KNA, 11.12.96 u. 7.1.97)
Anm. MIZ-Red.: Diese Form des "assisted suicide" (in Deutschland als "Beihilfe zum Freitod" straflos, aber für Ärzte standesrechtlich untersagt) ist in fast allen Staaten verboten, doch wird in den Niederlanden und einem Teil der Schweiz auf Bestrafung verzichtet, wenn strenge Auflagen beachtet werden.
1997 - Meldungen 2447-2485
1997 - Meldungen 2447-2485 rhartmann Wed, 12/31/1997 - 09:00Europa
Deutschland
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Inzwischen wird die Jugendweihe auch in Hamburg und Schleswig-Holstein wegen der Zuzüge aus Ostdeutschland und der dadurch entfachten "regen Diskussion" immer beliebter. In Kiel nehmen heuer über 500 Jugendliche an der Feier teil. Ein Kirchenfunktionär führte den Erfolg der Jugendweihe auch auf "zuviel Unehrlichkeit und Heuchelei" bei den Konfirmationsfeiern zurück, die zwar den Anspruch hochhielten, die "Aufnahme in die Kirchengemeinde" darzustellen. In Wirklichkeit seien sie aber meist die "Verabschiedung von der Kirchengemeinde". (Frankfurter Rundschau, 5.4.97; Frankfurter Allgemeine, 10.4. u. 8.7.97)
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Anm. MIZ: Bisher ist der Besuch des Fachs ebenso wie in Bremen freiwillig. Zu einer Änderung der Praxis besteht umso weniger Anlaß, als Ende 1995 nur noch 30,2% der Berliner der evangelischen und 9,5% der katholischen Kirche angehörten. Inzwischen liegen die Anteile noch etwas niedriger.
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Als spektakulärste Veranstaltung wurde zunächst eine "Bibelarbeit" mit Roland Wötzel, dem ehemals ersten Sekretär der SED-Bezirksleitung in Leipzig angekündigt. Nach stürmischen Protesten von Christen verzichtete Wötzel, der als "Atheist" vorgestellt wurde, selbst aber betonte, er sei getauft sowie konfirmiert und habe sich intensiv mit der Bibel auseinandergesetzt. In einer ersatzweise anberaumten Podiumsdiskussion mit dem Titel "Ist Versöhnung möglich?" wurde der frühere SED-Funktionär von Anfang an wegen seiner Täter-Rolle in der Ex-DDR in die Defensive gedrängt und nach allen Regeln der Kunst demontiert. Zu einer Podiumsdiskussion mit einem wirklichen Atheisten oder Agnostiker über das Verhältnis von Staat und Kirche war der Kirchentag jedoch nicht bereit. (KNA, 24.6.97; Rheinischer Merlair, 20. u. 27.6.97)
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Auf den ersten Blick suggeriert das Ergebnis, daß 56,8% der Deutschen an "einen Gott" glauben. Bei der Nachfrage nach den dahinterstehenden Gottesvorstellungen (Mehrfachnennungen waren möglich) antworteten jedoch 48,5%, "Gott ist in der Natur", und 43,9%, "Gott ist eine universale Kraft". Ganze 17,3% bejahten die biblisch-christliche Vorstellung von einem Gott als persönlichem Gegenüber. Die Mehrzahl der "Gottgläubigen" ist überzeugt, Gott schaue dem Weltgeschehen nur tatenlos zu; nur 21.4% weisen ihm eine aktive Rolle zu.
Weit mehr Interesse als die von den Kirchen verbreiteten Lehren finden "Astrologie und Sterne" (43,8%), "Schicksal und Vorbestimmung" (39,6%), "Jesus als historische Figur" (37,9%) und "Okkultismus" (35%). (KNA, 18.6.97, Das Sonntagsblatt, 20.6., 27.6. u. 4.7.97)
Anmerkungen MIZ:
- Einen Satz wie "Gott ist in der Natur" könnte auch ein Atheist unterschreiben - mit der Einschränkung, daß Nichtgläubige den Begriff "Gott" in diesem Zusammenhang für mißverständlich und irreführend halten. Solche materialistischen oder pantheistischen Vorstellungen haben mit Christentum nichts zu tun.
- Am unbegreiflichsten bleibt wohl die Feststellung, 26% der (nominellen) Protestanten und 16% der Katholiken glaubten an keinen Gott. Nicht das Ergebnis überrascht - es bestätigt im wesentlichen die bekannten Erkenntnisse - sondern daß die ungewöhnlich hohe Zahl von Kirchenmitgliedern, die offenbar an Schizophrenie leiden, nicht abnimmt. Denn wie kann man einer Organisation angehören und Tausende von Mark an Mitgliedsbeiträgen zuwenden, wenn man nicht einmal ihren zentralsten Programmpunkt teilt? (Die Fälle, in denen von außen ein beruflicher oder privater Zwang zum Verbleib aufoktroyiert wird, seien hier ausdrücklich ausgenommen.)
Früher wurde in Freidenkerkreisen die Uberzeugung vertreten: "Wer an Gott glaubt, ist dumm." Ein so kategorisches Urteil geht indes zu weit angesichts der Unmöglichkeit von Beweis und Gegenbeweis in metaphysischen Fragen, zumal auch Atheisten das Grundrecht der Glaubensfreiheit ernstnehmen sollten. Wer aber nicht glaubt und trotzdem freiwillig einer Glaubensgemeinschaft angehört, ist nicht anders zu beurteilen als ein Nichtraucher, der Mitglied im Raucherverein ist bzw. bleibt. Er muß sich entweder Gedankenlosigkeit bzw. Unkenntnis oder aber Opportunismus nachsagen lassen, auf jeden Fall aber ein Demokratie-Defizit. Denn ohne Praktizierung von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ist das bestgemeinte demokratische System zum Scheitern verurteilt.
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Der konservative evangelische Kirchenhistoriker Prof. Dr. Dr. Besier warf seiner Kirche vor, mit geschonter "Zahlenakrobatik" das "geistliche Problem kleinzureden" und mit dem Begriff "Abschlußbericht" aus der Welt schaffen zu wollen. Der Kirchenbericht berücksichtige nur jene, die 1990/91 noch im Kirchendienst waren; gerade unter den Betroffenen habe sich aber ein besonders hoher Anteil "zum Überprüfungs-Zeitpunkt bereits frühpensionieren lassen oder den Arbeitgeber gewechselt." Überdies vernichtete die Stasi "vorrangig die Akten derjenigen, die sich 1989 noch im aktiven Dienst befanden." Unerwähnt bleibe im Kirchenbericht auch die brisante Tatsache, "daß der Belastungsgrad an der Kirchenspitze signifikant höher lag (nämlich bei über 20 Prozent) als an der Basis. In der Thüringischeu Landeskirche waren in manchen Phasen sogar mehr Oberkirchenräte bei der Stasi angebunden als unabhängig." Laut Prof. Besier seien noch weitere Aktenfunde zu erwarten. "Die zerrissene IM-Akte des früheren thüringischen Landesbischofs Braecklein (IM Ingo) wurde erst unlängst rekonstruiert."
Tatsächlich hätten allein die bisher bekannten Unterlagen der Gauck-Behörde ergeben, daß etwa 5% aller kirchlichen Mitarbeiter (also rund 250) als IM zu betrachten seien - "kaum weniger als im öffentlichen Dienst der DDR sonst". Wenn man die Zuträger mitrechnen die sich bereits im Ruhestand befanden, sei sogar von 800 kirchlichen Stasi-Informanten auszugehen. Auch die Gauck-Behörde weist je nach Gliedkirche zwischen 4,7 und 6,3% der Überprüften als IM aus. Der Theologe und Historiker Peter Beier, der ebenfalls im Auftrag der EKD über das Verhalten der DDR-Pfarrer forschte, spricht von etwa 10%, die vom Staat Geldbeträge zur privaten Nutzung erhielten. Und wer von den "Sonderkonten Kirchenfragen" profitiert habe, sei auch IM gewesen. (Augsburger Allgemeine, 10.6.97; Süddeutsche Zeitung, 21.6.97; Publik-Forum, 11.7.97)
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Dort hatten zwei Ärzte wenige Tage zuvor im Eilverfahren einen vorläufigen Stop des bayerischen Schwangerenhilfegesetzes erreicht, demzufolge die Einkünfte eines Mediziners aus Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr als ein Viertel der Gesamteinkünfte ausmachen dürfen. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus. (Augsburger Allgemeine, 25., 27., 28. u. 30.6.97; Presseerklärung des bfg Bayern vom 30.6.97)
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Auch Kanzler Kohl sprach sich vor der evangelischen Akademie Tutzing für die Beibehaltung der Kirchensteuer aus und bezeichnete das "partnerschaftliche" Verhältnis von Staat und Kirche als "glückliche Entwicklung". Es seien vor allem die Kirchen, die "in einer säkularisierten Welt die Frage nach einer den Staat und die Gesellschaft übersteigenden Wirklichkeit"(!) offenhielten: Bayerns Ministerpräsident Stoiber wies in seinem Grußwort darauf hin, daß "die Zahl der Kritiker des Zusammenwirkens von Staat und Kirche nicht nur bei der Kirchensteuer zunehmen" werde. Bestrebungen nach einer radikalen Trennung von Staat und Kirche träfen jedoch bei der CSU-Staatsregierung auf energischen Widerstand. (KNA, 25.6.97; Sonntagszeitung, Kirchenzeitung der Diözese Augsburg, 12.7.97)
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Der Anwalt der ZJ bezeichnete das Urteil als "Rückschritt, mit dem man ein Staatskirchentum moderner Fassung wiedereingeführt hat". Das vom Grundgesetz gebotene Prinzip der Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften werde aufgegeben. Der Jurist kündigte den Gang zum Bundesverfassungsgericht an (AZ: BverwG 7 C 11.96). Auch der konservative evangelische Kirchenrechtler Campenhausen kritisierte das Urteil, weil das Gericht "theologische Bewertungsfragen, welche die Reichsverfassung gerade ausschließen wollte", in den Vordergrund gerückt habe. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern bezeichnete das Urteil zwar als einen prinzipiell richtigen Schritt, lehnte aber die Begründung ab. "Erstmals wurde klargestellt, daß der bloße Status einer Religionsgemeinschaft noch nicht für die Zuerkennung der Körperschaftsrechte ausreicht." Nach Auffassung des bfg Bayern müsse als weitere Voraussetzung die Anerkennung "des Grundgesetzes und der allgemeinen Menschenrechte sowie deren Praktizierung im internen Umgang hinzutreten." Das Verbot zu wählen sei hingegen ein dürftiger Ablehnungsgrund, denn niemand sei verpflichtet, das Wahlrecht auszuüben. Die Belohnung einer größeren Staatsnähe und die Bestrafung einer distanzierteren Haltung sei schon vom Prinzip her unannehmbar. Die Bejahung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze werde mit Treue zu den Staatsorganen verwechselt. Der bfg erinnerte auch an antidemokratische Elemente innerhalb der Großkirchen. (Süddeutsche Zeitung, 27.6.97; Presseerklärung des bfg Bayern vom 27.6.97)
Anm. MIZ: Im Gegensatz zur bisherigen Praxis legt die "Wachtturmgesellschaft" seit neuestem großen Wert auf professionellere Öffentlichkeitsarbeit und sichtet genau die erschienenen Berichte. In diesem Zusammenhang ist auch eine Rückrufaktion der Zentrale für das Buch "Die Zeugen Jehovas und die Schule" zu sehen, das offenbar eingestampft und durch eine weltoffener klingende Fassung ersetzt werden soll. (Materialdienst der EZW, 8/97, S. 249-254)
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Auch im katholischen Bereich ist ein drastischer Rückgang zu beobachten. Während 1962 noch 557 und 1989 immerhin 297 Priester geweiht wurden, ging die Zahl seither konstant zurück bis auf 179 im letzten Jahr. (Informationsblatt der Priesterbruderschaft St. Petrus, Mai 1997) Inzwischen werden allein in der Diözese Augsburg etwa 200 ausländische Priester (davon 75 aus Polen, 50 aus Indien und 20 aus Uganda bzw. Nigeria) als Urlaubsvertretung eingeflogen. Zwar erhalten die Vertreter ganze 1000 DM Aufwandsentschädigung im Monat, doch wird die Aktion wegen der Reise- und sonstigen Kosten ein erheblich teureres Unternehmen. (Stadtzeitung Augsburg, 30.7.97)
Der Bayerische Oberste Rechnungshof rügte die überflüssige Paralleiarbeit der evangelischen Fakultäten in München und Nürnberg sowie die "überreichliche" Ausstattung der sechs katholischen Theologie-Fakultäten, wo 114 Professoren 1151 Diplomstudenten gegenüberstehen. Er empfahl die Auflösung der Fachbereiehe in Augsburg, Bamberg und Passau. Falls der Landtag bei der endgültigen Entscheidunim Frühjahr 1998 diesen Vorstellungen folgt, wäre allerdings eine Änderung des Bayern-Konkordats nötig. Um Verhandlungen mit dem Vatikan zu vermeiden, zieht das Kultusministerium vor, alle Fakultäten zu erhalten, aber "einschneidend" zu verschlanken. Der Bund für Geistesfreiheit Bayern regte an, die Kirche zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen. (Augsburger Allgemeine, 2.7.97; Rheinischer Merkur, 11.7.97)
Erste Konsequenzen wurden bereits gezogen. An der Universität Augsburg wurde ein Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre in eine C3-Professur (d.h. ohne Assistentenstellen und Lehrstuhlausstattung) umgewandelt, so daß sich die Gesamtzahl der Lehrstühle für katholische Theologie in den letzten Jahren von 16 (+ drei C3-Professuren) auf 1 (+ vier C3-Professuren) reduzierte. (UNIpress, Zeitschrift der Universität Augsburg, 2/97)
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Die katholischen Diözesen Freiburg und Rottenburg-Stuttgart wollen dagegen auf die Einziehung des "besonderen Kirchgelds" verzichten, weil sie darin "mehr Nachteile als Vorteile" sehen. Laut SWP "befürchtet die katholische Kirche als mögliche Reaktion auf Mehrbelastungen eine Welle von Kirchenaustritten." (Südwestpresse Ulm, 16. u. 17.7.97)
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Ein Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg meinte zwar, der Schritt sei eine Privatangelegenheit. In kirchlichen Kommentaren wurde aber auch die Befürchtung laut, angesichts der Vorbildfunktion von Prominenten sinke dadurch die allgemeine Hemmschwelle zum Kirchenaustritt. So schrieb das Konradsblatt der Diözese Freiburg, es sei "die Sorge berechtigt, daß der Austritt Schule machen könnte". Vor allem bei Fans wird ein Nachahmungseffekt erwartet. Focus machte bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam, daß nur 15% der Kirchensteuer für soziale Zwecke verwendet werden (wobei innerkirchliche Mitgliederbetreuung mitgerechnet ist, Anm. MIZ) und der Durchschnittsverdiener ein Jahr seines Erwerbslebens nur für die Kirche arbeitet. Als weitere prominente Kirchenaussteiger wurden Heide Simonis, Barbara Eligmann, Jule Neigel und Rudi Völler vorgestellt. Auch Radstar Jan Ullrich stellte während der Tour de France klar: "Ich gehöre keiner Religion an." Bei der Trauerfeier für Schauspieler Helmut Fischer ("Monaco Franze") lehnte der Verstorbene ausdrücklich Priester ab, weil er ebenso wie sein Freund, der Produzent Helmut Dietl, aus Überzeugung die Kirche verlassen hat. (Süddeutscher Rundfunk, 22.7.97; Frankfurter Allgemeine, 24.7.97;
KNA, 24.7. u. 2.8.97; Focus, 28.7.97)
Anm. MIZ: Gerade dieser Austritt ist für die katholische Kirche besonders schmerzlich: Noch 1989 hatte sich die Sportlerin als 20jährige in einem Interview mit einer Kirchenzeitung als gläubige und kirchentreue Katholikin bezeichnet; zahlreiche Pfarreien hatten damals in ihren Schaukästen Plakate mit Textauszugen (unter dem Titel "Danke Steffi") gegehängt. Dieses Beispiel zeigt freilich auch, wie vorläufig religiöse Bekenntnisse in einem Alter sind, in dem das Nachdenken über die eigene Weltanschauung und Lebenseinstellung - gerade in religiös geprägtem Milieu - oft erst beginnt.
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Anm. MIZ: Der aus dem 19. Jh. stammende Text wurde vor einigen Jahren sogar von Strauß für so katastrophal veraltet befunden, daß ein Co-Autor die 2. und 3. Strophe zu einer einzigen, etwas zeitgemäßeren zusammenfaßte. Der heutige, immer noch reichlich angestaubte und martialische Text lautet: "Gott mit dir, du Land der Bayern, deutsche Erde, Vaterland! Über deinen weiten Gauen ruhe seine Segenshand! Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau und erhalte dir die Farben seines Himmels weiß und blau!" (1.Strophe)
Daß auch ein Teil der etwas liberaleren Bayern den Vorstoß als Tabubruch empfinden, zeigt nur, wie tief die Verbindung von Volkstum, Religion und Staat in Bayern verinnerlicht ist.
Großbritannien
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Fast 100% der nichtreligiösen 16- bis 18jährigen bejaht die Frage, ob unverheiratet zusammenlebende Paare sexuelle Beziehungen haben dürften. Bei Katholiken und Anglikanern waren es 85,4 bzw. 80%. Auch Muslime, Hindus, Juden und andere Religionsangehörige äußerten sich ähnlich.
Auch der Gebrauch von Verhütungsmitteln und aktive Homosexualität fanden breite Zustimmung, doch lehnte die Hälfte der Katholiken die "Pille danach" ab. Zur Frage außerehelicher Beziehungen meinten 50% der agnostischen und atheistischen Jugendlichen, dies sei "unter Umständen" akzeptabel; unter Katholiken und Anglikanern vertraten nur knapp 30% diese Ansicht. (The Times, 18.6.97; KNA, 19.6.97)
Interessanterweise hatte die Katholische Nachrichten Agentur in ihrer Meldung die von den Resultaten nicht gedeckte Darstellung verbreitet, zwischen den religiösen und nichtreligiösen jungen Leuten gebe es überhaupt keinen Unterschied.
Irland
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Der Kleriker hatte 1993 indirekt den Sturz der Regierung herbeigeführt, als seine Auslieferung nach Nordirland (wo er wegen ähnlicher Vergehen eine Haftstrafe verbüßt hatte) vom Generalstaatsanwalt Irlands hinausgezögert wurde. Als dieser zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofs ernannt wurde, machte die Arbeiterpartei den Fall publik und verließ die Regierung. Daraufhin mußte Ministerpräsident Reynolds zurücktreten.
Auch die katholische Kirche konnte den Vorwurf nicht widerlegen, in den Fall verwickelt zu sein und darüberhinaus jahrelang versucht zu haben, auch andere Fälle von Päderastie durch Priester verschleiert zu haben. (KNA, 26.7.97; vgl. auch MIZ, 1/95, Meldung 2056)
Italien
Osterreich
Polen
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Einige Geistliche führten bis zu 30 Gebrauchtwagen ein und betrieben einen schwunghaften Autohandel. Ein Pfarrer kam in Haft, weil er sogar die Schenkungsurkunden selbst angefertigt hatte. Insgesamt importierten die Pfarreien über 1 600 Autos. Dies wurde sogar den Bischöfen zuviel, die den Import weiterer Fahrzeuge untersagten, gleichzeitig aber das Ausmaß der Affäre auf "einzelne Fälle des Mißbrauchs" herunterspielten.
Inzwischen machen den Behörden auch religiöse Splittergruppen zu schaffen, die die Gebührenbefreiung gleichfalls ausnutzen dürfen. Nach dem Gesetz reichen bereits 15 Gläubige aus, um offiziell als Religionsgemeinschaft registriert zu werden. Ein hoher Zollbeamter meinte: "Wir haben den Eindruck, daß manche Sekten nur gegründet werden, um Autos zollfrei einzuführen." (Süddeutsche Zeitung, 19.12.96)
Schweden
Schweiz
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Anm. MIZ: So respektabel die Aufklärungsbemühungen Portmanns sein mögen - sie laufen ins Leere. Wer an den Teufel glaubt, ist Vernunft-Argumenten nicht zugänglich, und wer rational denkt, durchschaut den Teufelskult ohnehin als Teil einer widersinnigen Jenseitstheorie.
Vatikan
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Auch nach dem Bankrott der Banco Ambrosiano 1982 versuchte sich der Vatikan zunächst mit einer Lüge aus der Verantwortung zu stehlen: Mailänder Richter hatten festgestellt, daß die Vatikanbank IOR zivilrechtlich voll für den Konkurs des Instituts haftbar war, das sie zuvor jahrelang systematisch ausgesogen hatte. (Die Banco Ambrosiano hatte sich mit Hilfe der Vatikanbank auf zahlreiche komplizierte und großenteils illegale Kapitaltransfers ins Ausland eingelassen, an denen vor allem IOR verdiente.) Nach dem Zusammenbruch wollte sich die Vatikanbank den Forderungen der 119 geschädigten internationalen Banken zunächst mit der Behauptung entziehen, fünf vom Banco Ambrosiano in ihr eigenes Depot gewanderte, in Panama ansässige Finanzholdings gehörten gar nicht IOR, sondern seien Kundeneinlagen. Erst nach harten Verhandlungen akzeptierte die päpstliche Hausbank einen Vergleich und trat zum Ausgleich für die rund 1 Milliarde Dollar Schulden etwa 406 Mio. Dollar ab - darunter eben jene fünf Gesellschaften, die sie wenige Wochen zuvor laut eigenen Beteuerungen gar nicht besaß! (Vgl. MIZ 2/84, Meldung 528.)
Die Glaubwürdigkeit des Vatikan bei Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen bedarf danach keines weiteren Kommentars.
Nordamerika
USA
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10.Niemand wird Sie umbringen, wenn Sie kein Bier trinken.
9. Bier schreibt Ihnen nicht vor, wann und wie Sie Sex haben dürfen.
8. Bier hat niemals einen größeren Krieg verursacht.
7. Niemand zwingt Bier kleinen Kindern auf, die noch nicht für sich selbst entscheiden können.
6. Wer Bier hat, klopft nicht an anderer Leute Türe, um es ihnen aufzudrängen.
5. Niemand wurde je im Zeichen des Bieres auf dem Scheiterhaufen verbrannt, aufgehängt oder gefoltert.
4. Sie müssen nicht über 2000 Jahre auf ein zweites Bier warten.
3. Es gibt Gesetze, die vorschreiben, daß Bier-Etiketten Sie nicht belügen dürfen.
2. Sie können beweisen, daß Sie ein Bier haben.
1. Wenn Sie Ihr ganzes Leben dem Bier gewidmet haben, gibt es Gruppen, die Ihnen helfen.
(American Atheist Newsletter, März 1997)
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Religionswissenschaftler wiesen darauf hin, daß es in den USA über 2000 Glaubensgemeinschaften gibt, die sich mit Ufos beschäftigen - fast alle im Bibelgürtel. Die Ähnlichkeit mit anderen Selbstmord-Sekten wie den Davidianern (1993, 86 Opfer; damals hat allerdings auch das FBI kräftig mitgeholfen) oder der "Volkstempel-Sekte" von Jim Jenes (1978, rund 900 Tote) ist ebensowenig zufällig wie die Übereinstimmung mit christlich- fundamentalistischen Gruppen, die sich in ihrem Glauben an die Leibhaftigkeit des Guten und des Bösen so weit von der Realität entfernen, daß die Wiederholung derartiger Exzesse nur eine Frage der Zeit ist. (Frankfurter Allgemeine, 1.4.97; Frankfurter Rundschau, 1.4.97)
Anm. MIZ: Nach diversen repräsentativen Umfragen glauben zwischen 35 und 40% der US-Amerikaner, daß ihre Regierung geheime Kontakte zu Außerirdischen habe.
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Nach Prinzessin Caroline von Monaco erhielt nun Joseph Kennedy, Sohn des ermordeten Justizministers Robert und Neffe des ebenfalls erschossenen Präsidenten John F. Kennedy, vom Kirchengericht der Erzdiözese Boston die Dispens - gegen den ausdrücklichen Willen seiner Ex-Frau, die energisch beim Vatikan protestierte. Die Ehe war 1979 geschlossen und 1991 geschieden worden. Erst 1993, bei seiner erneuten Heirat, hatte Joseph Kennedy um eine Annullierung seiner ersten Ehe nachgesucht.
Dieses Verfahren erschien auch 24 katholischen Laienverbänden peinlich und unglaubwürdig. Sie forderten die US-Bischofskonferenz in einem offenen Brief auf, endlich die zivile Ehescheidung anzuerkennen. (KNA, 1.7.97)
Afrika
Ägypten
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Edgar Pusch vom Hildesheimer Pelizaeus-Museum stellte nach einem Jahrzehnt Grabungen in Pi-Ramesse (der Hauptstadt des Pharao Ramses II.) fest: "Den Exodus in der beschriebenen Form hat es nicht gegeben." In der Erzählung über den Auszug der Israeliten aus Ägypten habe sich die "jahrhundertelange Wanderung von Stämmen" im Raum Palästina "zur Geschichte des Exodus verdichtet". Auch für Rainer Stadelmann, Leiter des Deutschen Archäologischen Instituts in Kairo, gibt es "weder einen Hinweis, daß es einen Aufenthalt von israelitischen Stämmen in Ägypten gegeben hat, noch einen, daß es einen solchen Exodus gab." Seine Erklärung: "Möglicherweise gab es eine Großfamilie, die dann später im palästinensischen Raum mit anderen zusammengekommen ist und einen Städtebund bildete". Sein Kollege Manfred Bietak, Leiter des Österreichischen Archäologischen Instituts, ist in Luxor immerhin auf eine Spur gestoßen. Er fand Reste eines Hauses mit vier Räumen, das zwischen 1200 und 107 (vor unserer Zeitrechnung) aus Schilf und Lehm hergestellt wurde. Dort lebten vermutlich Kriegsgefangene, die für den Bau des Tempels von Ramses IV. eingesetzt wurden. Sie hatten den gleichen kulturellen Hintergrund wie die Urväter der Israeliten, die etwa zur gleichen Zeit das Land von Kanaa besiedelten.
Noch aufsehenerregender sind die Entdeckungen des Ägyptologen Rolf Kraus. Nach Entzifferung diverser Funde ist sich der Wissenschaftler am Ägyptischen Museum in Berlin absolut sicher, daß Moses der Sohn Amenmesse des Pharao Sethos 11. war, der ihm 1204 den südlichen Teil des Reiches als "Vizekönig" überlassen hatte. Ein Jahr später putschte der 25jährige Sohn jedoch gegen Sethos, mußte aber nach längerem Kampf das Feld räumen. Noch mehr als diverse Ähnlichkeiten bei historischen Angaben fallen genealogische Übereinstimmungen auf. Laut Bibel war Moses der Sohn einer Pharaonentochter und heiratete später eine Nubierin. Sein Vater blieb zwar ungenannt, wohl aber wurde erwähnt, daß dessen Eltern untereinander im Verhältnis von Neffe und Tante verwandt waren. Genau dies trifft auch bei den Eltern von Sethos II. zu. Auch Amenmesse heiratete eine Prinzessin aus Kusch (Nubien) und mußte später fliehen.
Zahlreiche Experten beurteilten diese Erkenntnisse als "einleuchtend" und "plausibel". Ohnehin steht heute so gut wie fest, daß die Autoren der "Fünf Bücher Mose" (Pentateuch) keineswegs Schreiber am Hofe des König David (um 1000 vor unserer Zeitrechnung) waren, sondern daß die Schriften erst nach der Eroberung Jerusalems durch die Babylonier (587) entstanden.
Auch für eine militärische Eroberung von Kanaan, etwa durch die Schlacht vor Jericho oder die Vernichtung der Städte Ai und Hebron, konnten Archäologen nicht die geringste Spur im gesamten Raum Palästina ausmachen, obwohl mehrere Grabungsteams jahrzehntelang geforscht hatten. Der Tel Aviver Archäologe Israel Finkelstein geht davon aus, daß um 1200 nomadisierende Schafhirten von Transjordanien nach Palästina einzogen und Bergdörfer bauten, die mit den Städten der Kanaanitern in den Tälern nicht ins Gehege kamen.
Auch ein Großreich von David, das laut Bibel vom Euphrat bis zum Mittelmeer gereicht habe, kann es nicht gegeben haben. Eine ethnische Einheit "Israel" läßt sich erst in römischer Zeit nachweisen. Zuvor gab es fast permanent rivalisierende Mini-Staaten und konkurrierende Stämme, die zudem ständig von mächtigeren Nachbarn unterjocht wurden: Bis 1000 wurde Palästina von Ägypten verwaltet, dann war es Kolonie im Neuassyrischeu Großreich. Anschließend wurde es von Babyloniern, Persern, Alexander dem Großen und schließlich den Römern besetzt.
Selbst Theologen zogen daraus bereits ihre Konsequenz. Der Heidelberger Alttestamentler Bernd Diebner sieht in der Exodus-Story und der Mär vom Großreich Davids eine "Retrojektion eigener Großmachtträume in die Vergangenheit", redigiert von einem aus dem babylonischeu Exil zurückgekehrten Juden. Auch der Kopenhagener Alttestamentler Lernehe spricht von "Romanautoren", die in voller Absicht "elementarste geschichtliche Tatsachen oftmals und erheblich" verdreht hätten. Der Theologe Diebner kommt zu dem Fazit: "Das Alte Testament mutet wie ein Märchen an, als Geschichtsbuch ist es unbrauchbar." (Frankfurter Rundschau, 16.4.97; Der Spiegel, 23.6.97)
Südafrika
Asien
Israel
Türkei
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Anm. MIZ: Wegen der 10%-Hürde kamen 1996 nur fünf Parteien ins Parlament. Die beiden eher laizistisch orientierten Linksparteien DSP und CHP konnten ihren Stimmenanteil zwar verbessern, aber rechnerisch mit keiner der drei anderen eine Koalition bilden.
1998 - Meldungen 2486-2524
1998 - Meldungen 2486-2524 rhartmann Thu, 12/31/1998 - 09:00Europa
Deutschland
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Hinsichtlich ersterer mahnte Frau Nickels, antikirchliche Positionen seien kontraproduktiv. Einerseits erschwerten sie es, die notwendigen staatskirchenrechtlichen Reformen voranzubringen, andererseits lieferten sie die "Wahlkampfmunition", um die Bündnisgrünen "fälschlicherweise als Speerspitze einer antiklerikalen Heidenkampagne" zu denunzieren. Der ursprüngliche Formulierungsvorschlag für das Kapitel "Kirche und Gesellschaft" in dem neuen Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen, der von Christa Nickels und Parteivorstandssprecherin Gunda Röstel stammte, war noch kirchenfreundlicher als der jetzt präsentierte Entwurf. Nun werden zwar zunächst die Gemeinsamkeiten herausgestellt und die Kirchen als wichtige Bündnispartner im Kampf gegen die Ellenbogengesellschaft und für eine humane Ausländerpolitik gelobt. Im nächsten Abschnitt heißt es dann allerdings, die säkulare Gesellschaft erfordere eine konsequente Trennung von Staat und Kirche. Die Kirchensteuer soll mittelfristig durch einen Mitgliedsbeitrag ersetzt werden, den die Kirchen selbst eintreiben sollen. (Frau Nickels hatte allerdings erst wenige Monate zuvor eine "Sozialsteuer" für alle gefordert). Auf der "Streichliste" stehen auch die Militärseelsorge und das kirchliche Arbeitsrecht. Christa Nickels hofft auf eine "freundliche Trennung" von Staat und Kirche. Eine Absage erteilte sie einer Forderung bündnisgrüner Politiker nach einer Änderung von Art. 7 des Grundgesetzes, nach welchem der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist. Für eine solche Verfassungsänderung sieht sie keinen Anlaß. (epd Wochenspiegel 43/97)
Folgerichtig trafen am 8. Dezember 1997 zum ersten Mal VertreterInnen von Bündnis 90/Die Grünen und der katholischen Kirche im Gästehaus der Deutschen Bischofskonferenz zu einem Meinungsaustausch zusammen. Im Mittelpunkt der Begegnung standen die programmatische Entwicklung der Bündnisgrünen, die gemeinsamen Worte der Amtskirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage und zu Migration und Flucht sowie die Bedeutung der Grundwerte, des Religiösen und der Kirche in der Gesellschaft. Gemeinsamkeiten wurden in der Asyl- und Sozialpolitik und bei der Bewahrung der Schöpfung ausgemacht. Unterschiedliche Positionen wurden vor allem hinsichtlich der Abtreibung, Ehe und Familie, der Stellung der Frau sowie in staatskirchenrechtlichen Fragen festgestellt. Das Gespräch fand in einer offenen Atmosphäre statt. Im Sinne einer Normalisierung des Verhältnisses zwischen den Grünen und der katholischen Kirche verständigten sich beide Seiten darüber, jeweils dazu beizutragen, antikirchliche bzw. antigrüne Affekte in den eigenen Reihen durch sachliche Auseinandersetzung zu ersetzen. Beide Seiten waren sich darin einig, daß sich das Verhältnis zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der Kirche gerade in der letzten Zeit entspannt habe. Der Dialog zwischen den Grünen und der Deutschen Bischofskonferenz soll auf Wunsch beider Seiten in Zukunf fortgesetzt und intensiviert werden. (Pressemitteilungen von Bündnis 90/Die Grünen und der Deutschen Bischofskonferenz vom 9.12.97)
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Für Kohl ist die ethische Dimension "unabdingbare Voraussetzung für den Bau des Hauses Europa". Die EU sei nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Daß im Rahmen des EU-Vertrages von Amsterdam vom Oktober 1997 eine Erklärung durchgesetzt wurde, die den Status der Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten "gegenüber allen europäischen Institutionen ausdrücklich wahrt" (siehe MIZ 3/97, Meldung 2457), sei einer deutschen Initiative zu verdanken.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) protestierte in einer Presseerklärung gegen einen Gottesbezug in einer EU-Verfassung. Es gehe nicht an, den "Völkern von Europa" eine "Verantwortung vor Gott" zuzuschreiben. Eine Verpflichtung gegenüber einem Gotte sei nur möglich "als freiwillige Selbstverpflichtung eines einzelnen Menschen". Außerdem sei die EU in weltanschaulich-religiösen Fragen zu strikter Neutralität verpflichtet. Das gelte besonders für die mögliche, künftige Formulierung einer EU-Verfassung. Dort sei ein Bekenntnis zu Gott "ebenso fehl am Platze wie ein Bekenntnis zum Atheismus". (Die Welt vom 30.1.1998; Presseerklärung des IBKA)
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Im Bereich der hessen-nassauischen Kirche gibt es insgesamt 621 Tageseinrichtungen für Kinder mit rund 39.000 Plätzen und etwa 5.700 Erzieherinnen und Erziehern. (epd Hessen-Nassau 6.2.97)
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(2492) Düsseldorf. Der Humanistische Verband NRW äußerte Kritik an Schulgottesdiensten und anderen religiösen Einschulungsfeiern, weil dadurch konfessionsfreie und andersgläubige Schüler in eine Außenseiterposition gedrängt werden. Stattdessen schlugen die NRW-Humanisten eine allgemeine Einschulungsfeier vor, in der statt Psalmen oder Suren Auszüge aus der Erklärung der Menschenrechte vorgetragen werden könnten. (Freies Denken, 5/97)
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Das Angebot solle Jugendlichen, die keiner Kirche oder Sekte angehören, Begleitung "auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens" vermitteln. Außerdem sei die Jugendweibe keineswegs eine Erfindung der DDR, sondern vor 140 Jahren von freireligiösen Vereinigungen eingeführt worden. Daß der Arbeiter- und Bauernstaat diese Tradition aufgriff, sei nicht dem bfg anzutasten und dürfe die Grundidee auch nicht diskreditieren. Sie lud Freller zur Teilnahme ein, um sich ein unvoreingenommenes Bild zu verschaffen, was dieser aber ablehnte. Der bfg-Landesvorsitzende Meister protestierte gegen die hinter Frellers Attacke stehende weltanschauliche Intoleranz, die in bemerkenswertem Gegensatz zu der Empfindlichkeit steht, die sich umgekehrt bei weit berechtigterer (und meist dennoch viel sachlicherer) Kritik an den Kirchen zeigt. Außerdem bescheinigte er dem ehemaligen Religionslehrer angesichts dessen verfälschter Geschichtsdarstellung fehlende Bildung in geschichtlichen und philosophischen Fragen. (Nürnberger Nachrichten, 27.12.97; Presseerklärung des bfg Bayern vom 28.12.97)
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Anmerkung der MIZ-Redaktion: Ein solches Schulgeld kann Konfessionsfreien nur recht sein. Spätestens in der Kollegstufe (d.h. in den letzten beiden Jahren vor dem Abitur), wenn die Klassenverbände sowieso aufgelöst sind und Schüler häufig die Schule wechseln, wird die Attraktivität kirchlicher Schulen rapide abnehmen.
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Der baden-württembergische Finanzminister wies aber auch darauf hin, daß es den Kirchen freistelle, den Hebesatz für die Kirchensteuer zu erhöhen. Außerdem sprach es sich für flexiblere Gottesdienstzeiten aus. Die Maschinen würden bald rund um die Uhr laufen, und der Mensch müsse ihnen folgen. (epd-Wochenspiegel 3/1998)
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Fischer sagte weiter, in seinem Bundesland sei die Kirche nach VW der größte Arbeitgeber. Bei einem Wegfall der Kirchensteuer müßten viele ihrer sozialen Einrichtungen vom Staat übernommen werden, was zu einer Erhöhung der allgemeinen Ausgaben führen würde. Ähnlich äußerte sich der Bremer Finanzsenator Hartmut Perschau (CDU): Sollte die Kirchensteuer weiter sinken oder wegfallen, so müsse der Staat zahlreiche kirchliche soziale Einrichtungen übernehmen oder aber sie fielen "schlicht weg".
Der Heidelberger Kirchenhistoriker Prof. Gerhard Besier kritisierte auf dem gleichen Symposium, in keinem Land Europas müßten die kirchensteuerpflichtigen Mitglieder soviel zahlen wie in Deutschland. Auch sei in keinem anderen Land Europas die Belastung mit Kirchensteuern so "ungerecht" verteilt wie in Deutschland: Nur ein Drittel der Kirchenmitglieder werde überhaupt zur Kirchensteuer herangezogen, und dies seien meist die Berufstätigen zwischen 30 und 50, die die Dienste der Kirche am wenigsten in Anspruch nähmen. Besier stellte weiter fest, in keinem anderen Land Europas hätten die Kirchen nach 1945 soviel Vermögen zusammengebracht, und "nirgendwo sonst wurde so wenig danach gefragt, was mit dem Geld geschehen ist". (idea spektrum 48/97)
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Anmerkung der MIZ-Redaktion: Dieser Versuch ist nicht neu: schon 1995 hatte der Sekretär der katholischen Bischofskonferenz, Prälat Schätzler, vorgeschlagen, der Staat solle ganz auf seine Selbstkostenerstattung beim Kirchensteuereinzug verzichten. Damals reagierte keine der Parteien darauf. Konsequenterweise müßten die Kirchen ihre Mitgliedsbeiträge jetzt selbst einziehen. Diese Forderung wird von Andersgläubigen schon seit Jahren gestellt, von den Kirchen aber mit dem Hinweis auf die viel höheren eigenen Verwaltungskosten vehement abgelehnt. Bei dem heute erreichten Stand der Computertechnik ist dies aber kein Argument mehr. Der wirkliche Grund am Festhalten des staatlichen Einzugs liegt wohl darin, daß eine Abbuchung vom Konto dem Kirchenmitglied wesentlich stärker ins Auge springt, als ein Abzug vom Bruttolohn, der auf dem Gehaltszettel zwischen Steuern und Sozialabgaben fast verschwindet - die Zahl der Kirchenaustritte würde zunehmen.
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Die Regelung zielt auf diejenigen Kirchenmitglieder ab, deren Ehepartner der Hauptverdiener ist, jedoch aufgrund fehlender Kirchenzugehörigkeit keine Kirchensteuer zahlt, und die selbst aufgrund ihres fehlenden oder nur geringen Einkommens selbst auch keine Virchensteuer zahlen müssen.
Scharfe Kritik an der Entscheidung der Synode übte die Vereinigung evangelischer Freikirchen (VEF). Das VEF-Präsidium äußerte sich betroffen darüber, daß die Freikirchen nicht an den Beratungen beteiligt gewesen seien. Das Gesetz lasse außer acht, daß Angehörige von Freikirchen oft sehr beträchtliche Beträge für ihre Kirche sowie für missionarische und diakonische Aufgaben leisteten. Die katholische Kirche erhebe kein derartiges "Kirchgeld". Die VEF will nun die Rechtslage zu prüfen. (idea spektrum 49/97)
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Entschieden wies der Finanzminister Kritik von seiten der Kirchen zurück, daß die geplante Steuerreform zu einem Rückgang der Kirchensteuer führe. Zwar bringe ein niedrigerer Steuersatz eine gewisse Nettoentlastung, jedoch zeigten Beispiele aus den USA und Skandinavien, daß sinkende Steuersätze sogar zu einem Wachstum von Steuereinnahmen führen könnten.
Waigel machte zudem darauf aufmerksam, daß die Kirchen es in der Hand hätten, Einnahmeverluste durch eine Anhebung des Kirchensteuersatzes auszugleichen. Er erwarte allerdings nicht, daß die Kirchen diesen Schritt wagten. Dies würde seiner Meinung nach auch bei jenen Bürgern auf Unverständnis stoßen, die der Kirche nahestünden. Einen finanziellen Ausgleich der Kirchensteuerausfälle durch den Staat lehnte Waigel ab. Vielmehr böte sich den Kirchen die Möglichkeit, "mündige Christen" dazu zu bewegen, die durch eine Steuerreform freigewordenen Gelder für das soziale Engagement der Kirchen zu spenden. (epd-Wochenspiegel 49/97)
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Hingegen distanzierten sich die Jungen Liberalen von dem Vorhaben. Der JuLi-Bundesvorsitzende Michael Kauch stellte klar: "Die Beschimpfung von Religionen darf nur dann unter Strafe gestellt werden, wenn der öffentliche Frieden gefährdet ist. [... ] Wie in der Auseinandersetzung [...] um den Sonder-Ehrenschutz von Soldaten gilt auch hier: nicht alles, was man von Inhalt und Form her für inakzeptabel hält, darf auch verboten werden." (epd Top News 5101/28.7.97; Presseerklärung der Jungen Liberalen)
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(2505) Düsseldorf. Mit dem Schuljahr 1997/98 hat Nordrhein-Westfalen das Fach "Praktische Philosophie" an zunächst 140 Schulen versuchsweise eingeführt. Das neue Fach werde nur für Schüler auf dem Stundenplan stehen, die nicht am konfessionellen Unterricht teilnehmen, erklärte Schulministerin Gabriele Behler (SPD) in Düsseldorf. Das neue Fach solle die Schüler mit Sinn- und Wertfragen vertraut machen. Ministerin Behler wies eigens darauf hin, daß man damit einem Wunsch der Kirchen erfülle. (epd-Wochenspiegel 34/97)
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Deutschland braucht nach Ansicht des SPD-Vorsitzenden Oskar Lafontaine "ein neues Nachdenken über das Kulturgut Sonn- und Feiertag". In einem schriftlichen Grußwort an die EKD-Synode erklärte der Politiker: "Um Gottesdienste auch in Zukunft unbeschwert feiern zu können, darf der gesellschaftliche Schutz des Sonn- und Feiertags nicht angetastet werden." Die SPD trete dafür ein, diesen Freiraum nicht Stück um Stück zu beschneiden. "Wir brauchen (und das nicht nur am Sonntag) Zeiten, in denen äußere und innere Ruhe gefunden werden kann. Diese Zeiten können nicht ohne schwerwiegende Folgen für den einzelnen und die Gemeinschaft zur Disposition gestellt werden."
Der Dialog mit der Kirche sei für die SPD unverzichtbar. Er gebe ihr wichtige Anregungen für die Bewältigung der politischen Herausforderungen. Der Kanzler nennt es "erbärmlich", daß manche den Religionsunterricht aus den Schulen verdrängen wollen, und sieht darin einen "Angriff auf die religiöse Erziehung unserer Kinder".
"Wo ein Mangel an Glauben herrscht, gibt es weniger Hoffnung. Und wo Hoffnung schwindet, verbreiten sich Ängste und Unsicherheit. Das ist ein Preis der Säkularisierung unserer Gesellschaft." Dies erklärte Bundeskanzler Helmut Kohl in einem Grußwort an die EKD-Synode in Wetzlar. Der Kanzler weiter: "Wer die Fehlbarkeit und Schuldhaftigkeit des Menschen leugnet, läuft Gefahr, an Politik ideologische Heilserwartungen zu knüpfen. Die beste Immunisierung dagegen ist die Stärkung des Glaubens und der christlichen Institutionen. (... ) Der Angriff auf die religiöse Erziehung unserer Kinder muß uns als Christen wie als Staatsbürger alarmieren." Kohl weiter: "Wir sind hier auch als Staatsbürger betroffen, weil es hier nicht zuletzt um Grundwerte der freiheitlichen Demokratie geht." Der Kanzler vertrat die Auffassung "Konfessioneller Religionsunterricht ist kein überholtes Privileg der Kirchen, sondern eine notwendige Aufgabe des säkularen Staates." Schließlich erklärte er: "Auch wer die Glaubenslehre der christlichen Kirchen nicht teilt, muß ihre [...] tragende Rolle für unsere demokratische Ordnung anerkennen."
Erst im Juli hatte Kohl Gegnern der Kirchensteuer "Heuchelei" vorgeworfen, da sie zumeist nicht bereit seien, eine Anbebung staatlicher Ausgaben anstelle des von den Kirchen erbrachten Beitrags im Sozialbereich zu akzeptieren. Belege für diesen Vorwurf blieb der Kanzler freilich schuldig. (MIZ-Eigenmeldung)
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Anfang Juli war bereits die ähnliche Klage eines siebzehnjährigen Gymnasiasten vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgelehnt und zur Revision beim Bundesverfassungsgericht zugelassen worden. (epd Top News 5589/20.8.97)
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Oberlandesanwalt Jochen Mehler vertrat die Ansicht, "Wer keiner Glaubensgemeinschaft angehört, kann auch nicht in Konflikt mit anderen geraten". Eher könne er verstehen, daß Angehörige des jüdischen Glaubens im Kreuz ein Symbol der Verfolgung sähen. Bei der Klage habe er aber den Eindruck, es handele sich lediglich umeine "Vetoposition" zu dem bayerischen Kruzifix-Beschluß. Laut Mehler weist das Kreuz auf die christlichen Werte hin, in denen die abendländische Gesellschaft wurzele.
Die Anwältin des Klägers kündigte an, daß ihr Mandant möglicherweise das Bundesverfassungsgericht anrufen werde. "Als Widerspruchsgrund gegen Schulkreuze darf nicht nur akzeptiert werden, daß jemand einen anderen Glauben hat, sondern auch, daß jemand keinen Glauben hat". (Süddeutsche Zeitung 23.10.97)
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Gemäß dem Militärseelsorgevertrag von 1957 sorgt der Staat "für den organisatorischen Aufbau der Militärseelsorge und trägt ihre Kosten." 1997 weist der Bundeshaushalt allein für die evangelische Militärseelsorge 28,6 Millionen Mark aus, 1998 sind es 28 Millionen. In den neuen Bundesländern wird die Soldatenseelsorge im Gegensatz zu den alten Bundesländern nicht durch staatlich bezahlte und auf Zeit verbeamtete Militärpfarrer geleistet, sondern aufgrund einer befristeten Rahmenvereinbarung durch acht hauptamtliche und 30 nebenamtliche Pfarrer, die ausschließlich im Kirchendienst stehen.
Gemäß dem Militärseelsorgevertrag ist pro 1.500 evangelische bzw. katholische Soldaten ein Militärgeistlicher vorgesehen. Bei 140.000 evangelischen Soldaten dürfte es demnach lediglich 93,3 evangelische Militärpfarrer geben und nicht 109. Außerdem könnte man noch die evangelischen Soldaten in den neuen Bundesländern in Abzug bringen, wo der Militärseelsorgevertrag ja nicht angewandt wird.
Knauer wies darauf hin, daß bei den Soldaten eine kirchliche Sozialisation nicht mehr als gegeben unterstellt werden könne. Elementare religiöse Inhalte müßten im Lebenskundlichen Unterricht (der während der Dienstzeit erteilt wird, MIZ) neu vermittelt werden. Diese Worte des Generaldekans machen deutlich, wie weit sich die Praxis der Militärseelsorge von der betreffenden Vorschrift des Grundgesetzes entfernt hat. Dort heißt es in Art.140 i.V.m. Art.141 WRV:"Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen". In der Praxis werden den Soldaten während der Dienstzeit durch staatlich bezahlte Pfarrer "elementare religiöse Inhalte" vermittelt. (epd Top News 6891/14.10.97)
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Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche streben an, daß der Religionsunterricht in Berlin innerhalb eines Bereichs von Wahlpflichtfächern ordentliches Lehrfach wird. Dietmar Volk, kirchenpolischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, hält ein Wahlpflichtfach Religion in Trägerschaft der Amtskirchen für "überflüssig". In Berlin sei der Religionsunterricht wie in Bremen freiwillig und werde vom Land Berlin mit jährlich 56 Millionen Mark für den evangelischen und 13 Millionen Mark für den katholischen Unterricht gefördert. Die Resonanz des Religionsunterrichts in den Berliner Schulen sei in den letzten Jahren "eher bescheiden" und im Westteil der Stadt sogar leicht rückläufig gewesen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte den Senat auf, den Religionsunterricht bei den Verhandlungen über den Kirchenvertrag auszuklammern und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bremer Klausel abzuwarten. (epd-Wochenspiegel 48/97; Pressemitteilung von Dietmar Volk)
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Bayerns Kultusininister Hans Zehetmair (CSU) hingegen ist "weiterhin gegen eine Schließung von ganzen Fakultäten". Zehetmair zufolge seien die meisten bayerischen Universitäten aus theologischen Hochschulen hervorgegangen. Mit einer Schließung wäre ein "erheblicher Eingriff in die historisch gewachsene Hochschullandschaft Bayerns verbunden". Stattdessen will Zehetmair die Fakultäten selbst' verschlanken. Alle Fakultäten sollten weiterhin das Grundstudium anbieten. Kooperationen zwischen den Fakultäten sollen zu "Synergieeffekten" führen. Einem Bericht der Bamberger Zeitung Fränkischer Tag zufolge sieht ein interner Entwurf des Kultusministeriums die Streichung von 30 Professuren vor. (epd Bayein, 11.12.97)
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Das Land verpflichtet sich in dem Konkordat zu Zahlungen an die katholische Kirche, die, ausgehend von 5,2 Millionen Mark im Jahre 1992, entsprechend der Besoldung für Beamte im Staatsdienst angepaßt werden sollen. Außerdem verpflichtet sich das Land, an öffentlichen Schulen katholischen Religionsunterricht zu gewährleisten und Lehrer dafür auszubilden. Auch der Schutz kirchlicher Feiertage wurde festgeschrieben.
Es handelt sich um das vierte Konkordat mit einem neuen Bundesland nach ähnlichen Verträgen zwischen dem Vatikan und Sachsen, Thüringen sowie Mecklenburg-Vorpornmern. Ein Vertrag mit der evangelischen Kirche wurde bereits 1993 geschlossen, entsprechende Vereinbarungen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt bestehen seit 1994. (epd-Wochenspiegel 4/1998)
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Die nordelbische Kirche hatte in den vorhergehenden Wochen einen regelrechten "Wahlkampf" für den Buß- und Bettag geführt. Mit Fassadenkletterern wurden Banner mit der Aufschrift "Ja zum Bußtag" am Petri-Dom in Schleswig und an der Petrikirche in Lübeck angebracht. Ein lila "Buß-Mobil" wurde auf Tour geschickt. Landesweit wurden Plakate geklebt und eine Anzeigenkampagne geschaltet. Unter anderem wurde auch mit Autoaufklebern, lilafarbenen Krawatten, Halstüchern und Luftballons geworben.
Für die Kampagne waren 600.000 Mark vorgesehen. Für jede abgegebene Ja-Stimme erhält die nordelbische Kirche vom Land 50 Pfennig Wahlkostenerstattung. Die Kosten des Volksentscheids für das Land bezifferte Abstimmungsleiter Dietmar Lutz mit über 6 Millionen Mark.
Eine Initiative Bayerns im Bundesrat zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlichem Feiertag wurde am 19. Dezember mit großer Mehrheit abgelehnt. Dabei ging es um einen Gesetzentwurf, bei dem der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung statt durch den Wegfall des Bußtags durch Mehrarbeit oder Verzicht auf einen Urlaubstag kompensiert werden sollte. Bayern hatte als Begründung auf den andauernden Widerstand gegen die Streichung des Feiertages verwiesen. Der bayerische evangelische Landesbischof Hermann von Loewenich äußerte Bedauern über die Entscheidung des Bundesrates.
In Bayern wird es aller Voraussicht nach kein Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags als Qesetzlichem Feiertag geben. Dir bayerische evangelische Landesbischof Hermann von Loewenich sagte im Münchener Presseclub, es sei "schwierig, das Quorum zu erreichen", da in Bayern nur 27 Prozent der Bevölkerung evangelisch seien. Angesichts des gescheiterten Volksentscheids in Schteswig-Holstein müsse die bayerische Kirche "ein Stück Realitätsbewußtsein bewahren und einen Alleingang vermeiden".
Der Kirchenamtspräsident der EKD, Valentin Schmidt, sieht wenig Chancen für die Wiedereinführung des Buß- und Bettags. Schmidt erklärte in Hamburg, das Ergebnis des Volksentscheids in Schleswig-Holstein sei zwar "überraschend" gut gewesen, jedoch würde eine zweite verlorene Volksabstimmung vermutlich das Ende der Diskussion bedeuten. (epd Top News 7851, 20.11.97, epd-Wochenspiegel 1/98, epd Bayern 17.1.98)
Schweiz
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Die Lehrerin war 1991 zum Islam übergetreten und trug seitdem in der Klasse ein Kopftuch. Dies wurde ihr 1996 von der Kantonsregierung verboten mit der Begründung, die Verfassung schreibe die religiöse Neutralität des Staates und seiner Bediensteten vor. Dagegen hatte die Lehrerin beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Nach dem Entscheid des Bundesgerichts erschien die 32jährige am 24. November mit einem breitkrempigen Hut im Klassenzimmer. Auch dies will der Stadttat jedoch nicht hinnehmen. Das Verbot gelte für alle Kleidungsstücke, die den gleichen Zweck wie das Kopftuch erfüllten. Auch die Schüler dürften in der Klasse keine Mütze tragen. Außerdem sei offensichtlich, daß die Lehrerin ihre Haare aus religiösen Gründen verdecke, was eine Verletzung des Gerichtsurteils darstelle.
Die Lehrerin will sich jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beschweren. (epd-Wochenspiegel 48/97; dpa 26.11.97)
Italien
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Anmerkung der MIZ-Redaktion: Der größte Teil der kirchlichen Entwicklungsarbeit kommt durchaus ähnlichen Zwecken wie die staatliche zugute, aber fast immer werden dort Hilfe und Mission in geeigneter Weise verquickt. Außerdem wird die Verwendung der Mittel durch kirchliche Organisationen vom Staat nicht im Detail nachgeprüft. Und ein weiteres Ärgernis stellt die kirchliche Propaganda dar, die sich gern mit Projekten brüstet, welche in Wirklichkeit von der Allgemeinheit bezahlt werden. Vergessen wir nicht, daß allein das katholische Verbot von Verhütungsmitteln mehr Probleme schafft, als durch alle Entwicklungshilfe gelöst werden kann.
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Anmerkung der MIZ-Redaktion: Über Jesus wissen wir erschütternd wenig. Das hat zu allen Zeiten die Phantasie seiner Anhänger angeregt. Auch Herr Magnani ist nicht besser informiert als seine Vorgänger, schließlich war auch er kein Augenzeuge, und er kann sich nicht auf mehr Quellen stützen als sie. Daher ist nach dem Motiv zu fragen, warum ein Mitarbeiter der päpstlichen Universität (in päpstlichem Auftrag?) das Bild vom armen Jesus korrigieren will. Soll der Religionsstifter zum Interessenvertreter der Reichen umfunktioniert werden? Wie auch immer: Von Jesus ist kein einziger Brief oder ein sonstiges schriftliches Zeugnis erhalten, was darauf hindeutet, daß der jüdische Wanderrabbi (der in einem Zeitraum von gut drei Jahren ein Gebiet von der Größe eines Landkreises durchwandert hat und eigentlich nichts anderes wollte, als das Judentum zu reformieren) höchstwahrscheinlich überhaupt nicht schreiben konnte, und schon gar keine Fremdsprache beherrschte.
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Wie Der Spiegel berichtet, möchten "vatikanische Experten" das "italienische Modell" mit der Einführung des Euro auf alle EU-Länder übertragen. Bei diesem Modell muß jeder Steuerzahler eine "Kultursteuer" entrichten. Dabei kann er wählen, ob er seine Abgabe einer bestimmten Kirche, einer kulturellen oder sozial-karitativen Institution zukommen lassen will. (Der Spiegel 46/97)
Tschechien
1998 - Meldungen 2525-2559
1998 - Meldungen 2525-2559 rhartmann Thu, 12/31/1998 - 09:00Europa
Deutschland
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Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) und Rita Grißhaber von Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, daß das Gesetz allein Sache des Staates sei.
Allerdings wurde die katholische Kirche aufgefordert, sich nicht aus dem Beratungssystem zurückzuziehen. (Meldungen von Radio Vatikan im Internet, 16.2.98)
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Seit 1996 ist LER in Brandenburg Pflichtfach und wird schrittweise in der Sekundarstufe 1 eingeführt. Bisher unterrichten in Brandenburg etwa 300 Lehrer an 171 Schulen LER, der von rund 24400 Schülern besucht wird. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.2.98)
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Auch in anderen Bundesländern setzen die Kirchen die Landesregierungen und speziell die Kommunen unter Druck. Im Bistum Trier werden die 570 katholischen Kindergärten (=51% aller Kinderbetreuungsplätze) nur gehalten, wenn die kirchlichen Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten von 18 auf 11% reduziert werden. Zu diesem Zweck hat Rheinland-Pfalz bereits eine zusätzliche Finanzleistung von 10 Mio. DM zugesagt, während sich das Saarland noch sperrt. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.6.98)
Auch die evangelische Kirche in Hessen und Nassau will ihr absehbares Defizit zur Hälfte durch die Kürzung der Zuschüsse für die 380 evangelischen Kindergärten abfangen. Künftig sollen höchstens noch 10% der laufenden Kosten selbst getragen werden; andernfalls müssen die Einrichtungen schließen. Stattdessen entschied sich die Synode, drei Studentenwohnheime in Mainz und Frankfurt zu behalten, jedoch die Zuschüsse auf Null zu reduzieren. Angesichts der Sparbeschlüsse im Sozialbereich demonstrierten etwa 500 Kirchenbedienstete vor dem Tagungsgebäude der Synode. (Frankfurter Rundschau, 3., 4., 8. und 12.12.97)
Dabei ist die evangelische Kirche nach wie vor scharf auf neue Kindergärten, solange sie nichts kosten. In Schlüchtern übernahm sie nach jahrelangem Tauziehen - nachdem die Stadt einen neuen kommunalen IGndergarten errichtet hatte deren alten Kindergarten. Die Umbau- und Renovierungskosten in Höhe von 1,2 Millionen DM teilten sich die Stadt Schlüchtern (40%), das Land Hessen (50%) und die Landeskirche (10%). Noch im Februar erklärte der zuständige Pfarrer gegenüber der Zeitung, daß die Stadt Schlüchtem 80% der ungedeckten laufenden Kosten übernimmt. Bei der Einweihung des Kindergartens im Juni wurde dies von seiten des Bürgermeisters korrigiert: die Stadt übernimmt künftig die gesamten Betriebskosten und verpflichtet sich zudem, das Freigelände gärtnerisch anlegen zu lassen. (Kinzigtal-Nachrichien, 20.2. und 8.6.98)
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Für die Fraktion hatte sich zuvor Roland Hahnemann kritisch zum Religionsunterricht und dem Einzug von Kirchensteuern geäußert. Er gestand aber auch für die Partei "eine beträchtliche Mitverantwortung an einer weitestgehend verfehlten Politik gegenüber Gläubigen und Kirchen in der jüngsten Vergangenheit" ein. (Thüringer Allgemeine, 12.7.97, Erfurter Allgemeine, 12.7.97)
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Ein Viertel der Kosten der Orgel mit 56 Registern wird dabei aus öffentlichen Mitteln bestritten. Während die sächsischen Landeskirche in Dresden das Vorhaben mit DM 500.000 unterstützt, stellt der Freistaat Sachsen DM 400.000 zur Verfügung. Der Restbetrag wurde in den vergangenen Jahren durch Spenden aufgebracht. (AP, 15.5.98)
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IBKA-Mitglied Matthias Krause bietet auf seiner Homepage (www.atheismus.de) die Möglichkeit, eine Protest-Email an Blüms Ministerium zu schicken. Für alle, die ihrem Ärger lieber per Brief oder Fax Luft machen wollen, hier Adresse und Faxnummer: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Postfach 500, 53105 Bonn. Fax: 0180-5151511. Email: infoebma.bund400.de.
Währenddessen erklärte der Münchener Kardinal Wetter im Bayerischen Rundfunk: "Wo Gott keine Rolle spielt, spielt nichts eine Rolle - auch nicht der Mensch." (idea spektrum 25/1998)
Und der neue Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, Peter Krug, vertrat in seiner Einführungspredigt die Auffassung: "Wer heute den Gottesbezug aus den Verfassungen streichen will, öffnet der Gefahr Tor und Tür, daß über kurz oder lang auch andere Grundrechte je nach Mehrheitsverhältnissen verändert werden". (idea spektrum 19/1998)
Anmerkung der MIZ-Redaktion: Seit wann ist der Gottesbezug ein Grundrecht? Und glaubt Krug ernsthaft, die Grundrechte würden mit Gottesbezug nicht (wie z.B. beim Asylrecht) je nach den Mehrheitsverhältnissen verändert? Nicht zuletzt ist gerade der Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes das Ergebnis der damaligen Mehrheitsverhältnisse.
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Auf die Nachfrage, wie hoch die von Waigel behauptete Ersparnis denn sei, und ob dabei die Mindereinnahmen des Staates aufgrund der unbeschränkten steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer berücksichtigt seien, mußte ein Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums (BMF) jedoch mitteilen: "Im Zuge der Steuerreformdiskussionen wurden die Steuermindereinnahmen durch den Kirchensteuerabzug als Sonderausgabe auf rd. 6 Mrd. DM geschätzt. In welchem Verhältnis dieser Betrag zu den Aufwendungen der Kirchen für die von ihnen unterhaltenen, allgemein zugänglichen kulturellen und sozialen Einrichtungen [...] steht, ist mir nicht bekannt." (Main-Rheiner, 30.5.98)
Anmerkung der MIZ-Redaktion: Damit stellt sich allerdings die Frage, wie der Bundesfinanzminister - in Kenntnis der milliardenschweren Steuereinbußen durch die Kirchensteuer - eine Ersparnis für den Staat behaupten kann, wenn dem BMF die Aufwendungen der Kirchen zugunsten der Allgemeinheit gar nicht bekannt sind. Zumindest muß er sich fragen lassen, weshalb er ausgerechnet den Aspekt des Themas, über den er unzureichende Kenntnis hat, hervorhebt, den anderen jedoch übergeht. Zumal sich abschätzen läßt, daß eine tatsächliche Entlastung des Staates durch die Kirchensteuer ausgeschlossen ist. Denn die 6-Milliarden-Subventionierung der Kirchensteuer (um nichts anderes handelt es sich beim Kirchensteuerabzug) macht immerhin fast 40 Prozent des gesamten Kirchensteueraufkommens aus (1997 waren es 7,8 Mrd. für die katholische und 7,58 Mrd. für die evangelische Kirche). Der Anteil der Kirchensteuer, der zugunsten der Allgemeinheit ausgegeben wird, liegt jedoch - selbst nach kirchlichen Angaben - deutlich darunter.
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Anmerkung der MIZ-Redaktion: Bei seiner Entscheidung verkennt das BVerwG allerdings, daß die genannte Bedingung - nämlich alle Schüler in vergleichbarer Weise zu verantwortungs- und wertbewußtem Verhalten erziehen zu wollen - in Baden-Württemberg offenkundig gar nicht erfüllt ist. Denn dann müßte konsequenterweise überall dort, wo kein Religionsunterricht erteilt wird, erst recht Ethikunterricht angeboten werden. Tatsächlich ist es aber so, daß dort, wo kein Religionsunterricht angeboten wird, Ethik nicht erteilt werden darf.
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Generell sieht die Kommission von den neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften oder Psychogruppen derzeit keine Gefahr für Staat und Gesellschaft ausgehen. Zwar wiesen einzelne Gruppen ein hohes politisches Konfliktpotential auf, allerdings könnten keine verallgemeinernden Aussagen über das Gesamtspektrum der Gruppierungen getroffen werden. Die Kommission zog daraus die Konsequenz, den pauschalen und stigmatisierenden Begriff der "Sekte" nicht mehr zu verwenden.
Andererseits werde der Staat nicht aus seiner Verantwortung entlassen, bei Gesetzesverletzungen einzugreifen. Nach Ansicht der Kommission ist der Staat zu flankierender Hilfe aufgefordert, indem er den einzelnen durch Information und Aufklärung dabei unterstützt, sich in einer unübersichtlich gewordenen Welt zurechtzufinden. Daher empfiehlt die Kommission die Einrichtung einer Bund-Länder-Stiftung zur Aufklärung und Information sowie eine gesetzliche Regelung für die staatliche Förderung privater Beratungs- und Informationsstellen. Im "Psychomarkt" soll der Verbraucherschutz verbessert werden, indem die sogenannte gewerbliche Lebensbewältigungshilfe gesetzlich geregelt werden soll. Die Kommission fordert außerdem die Fortsetzung der Beobachtung von Scientology durch den Verfassungsschutz. Eine Verfassungsänderung hält die Kommission allerdings für "völlig verzichtbar".
Die Grünen bedauern in einem Sondervotum, daß die von der Kommission empfohlenen Regelungen den Eindruck erweckten, bei den neuen religiösen und weltanschaulichen Bewegungen handele es sich um einen "hochgefährlichen Bereich".
Einmütig - bei Enthaltung der Grünen wies die Kommission die Kritik von sechs Hochschulprofessoren zurück, nach deren Ansicht der Abschlußbericht der Bundesrepublik schweren Schaden zufügen werde. "Bewußt oder unbewußt verbreiten die Autoren ohne Kenntnis des Abschlußberichts nahezu ausschließlich Falschinformationen und Fehlinterpretationen", erklärte dazu die Kommissionsvorsitzende Ortrun Schätzle (CDU).
(Pressemitteilung Nr. 0350/98 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.5.98; Gemeinsame Pressemitteilung der Kommissionsvorsitzenden, Ortrun Schätzle MdB und des Obmanns der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ronald Pofalla MdB, vom 29.5.98)
In einer 10-Punkte-Erklärung hatten der Heidelberger Kirchenhistoriker Gerhard Besier, der Tübinger Psychologe Niels Birbaumer, der Kölner Staatsrechtler Martin Kriele, der Züricher Staatsphilosoph Herrmann Lübbe, der Kölner Soziologe Erwin K. Scheuch sowie Ex-Bundesminister Hans Apel üetzt Honorarprofessor für Wirtschaftswissenschaften in Rostock) der Kommission Verstöße gegen das staatliche Neutralitätsgebot, ja "Weltanschauungskontrolle" vorgeworfen. Die Kommission begünstige einseitig das Machtinteresse der beiden Amtskireben gegen konkurrierende soziale Dienstleister und kleine religiöse Gruppierungen.
So seien als sachverständige Mitglieder zwar Sekten- und Weltanschauungsbeauftragte der beiden Amtskirchen berufen worden, nicht aber Sachverständige anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Auch seien keine Vertreter des "heftig kritisierten freien Fortbildungsmarktes und Management-Trainings" zu Wort gekommen.
Journalisten seien aus der vertraulich tagenden Kommission immer wieder "Informationen" speziell gegen Beratungsfirmen zugespielt worden. Die Kommissionsvorsitzende Schätzle bezeichnete derartige rufschädigende Indiskretionen zwar als "zweifelsohne sehr bedauerlich", konnte aber - eben aus Vertraulichkeitsgründen - den Anwälten einer betroffenen Firma nicht einmal mitteilen, ob die Kommission tatsächlich ein "Opfer" der betreffenden Firma befragt habe, wodurch der Firma praktisch jede Möglichkeit einer Stellungnahme verwehrt worden sei. (Focus 23/1998)
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CDU und CSU hingegen sind weiterhin strikt gegen eine staatliche Förderung des Vereins. Auch die katholische Familienministerin Claudia Nolte (CDU) hatte erklärt, die Bundesregierung beabsichtige nicht, die Interessenvereinigung finanziell zu unterstützen, da die Jugendweihe "eine weltanschauliche Feier sei und Weltanschauungsgemeinschaften keine staatlich geförderten Jugendhilfeträger" sein könnten. Zum darüber hinausgehenden jugendpolitischen Engagement der Interessenvereinigung erklärte sie, daß bislang kein diesbezüglicher Förderantrag vorliege und deshalb auch keine Aussage über eine etwaige Förderfähigkeit getroffen werde könne.
CDU-Politiker hatten der Forderung, die Interessenvereinigung und damit die Vorbereitung der humanistischen Jugendweihe staatlich zu unterstützen, entgegengehalten, daß dann auch die Konfirmation durch die Bundesregierung finanziell bezuschußt werden müsse.
Die Interessengemeinschaft wurde nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten neu gegründet und organisiert seit 1991 Jugendweihen, an denen jährlich rund 90.000 Jugendliche teilnehmen. Die PDS-Abgeordneten Heidemarie Lüth und Rosel Neuhäuser wiesen am Mittwoch darauf hin, daß bereits über 800.000 Jugendliche die Freizeitangebote des Vereins genutzt hätten, und kritisierten die starre Haltung der Union. Deren Ablehung habe "in der Unterstellung" gegipfelt, allein der Name des Vereins schließe nicht aus, daß die zur Verfügung gestellten Gelder für die nach DDR-Vorbild fortgesetzte Jugendweihe "mißbraucht" werden könnten.
Die "Jugendweihe" war bereits 1859 vom "Bund freireligiöser Gemeinden" an Stelle der Konfirmation eingeführt worden und hatte bis in die Weimarer Republik eine Tradition in der Arbeiterbewegung. In der DDR wurde die Jugendweihe ab 1955 als offizieller Festakt im 8. Schuljahr für 14- und 15jährige begangen, 1964 wurde sie im "Jugendgesetz" geregelt. (AP, 27.5.98 und 4.5.98)
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Dieser Vorschlag läßt sich auf zwei Forderungen reduzieren, die einzeln allerdings auf wenig Gegenliebe stoßen dürften: Nämlich 1. eine Steuererhöhung, 2. die hundertprozentige Übernahme der Kosten der sozialen und caritativen Einrichtungen der Kirchen durch den Staat und die Nutzer. Dafür braucht es allerdings keine "Gemeinwohlabgabe", und die Vorstellung, daß erst dadurch "alle Bürger an einer solidarischen Finanzierung der Wohlfahrt beteiligt" würden, ist absurd angesichts der Tatsache, daß die kirchlichen Einrichtungen schon jetzt bis zu 100 Prozent fremdfinanziert sind.
Hintergrund ist, daß die Kirchen zwar durchaus in der Lage wären, den Rückgang der Lohn- und Einkommensteuer durch eine Erhöhung des Kirchensteuerhebesatzes (z.Zt. etwa 8 bis 9 Prozent der Einkommensteuer) auszugleichen, jedoch davor zurückschrecken, da sie dadurch weitere Kirchenaustritte befürchten. Die Vorschläge aus den Kreisen von SPD und Grünen stellen den Versuch dar, ein rein innerkirchliches Problem mit staatlichen Mitteln zu Lasten der Allgemeinheit zu lösen. (Süddeutsche Zeitung, 10.6.98)
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Die MIZ-Redaktion hat Kohls Vorschlag aufgegriffen und in der Bibel die Geschichte vom Goldenen Kalb nachgelesen. In dem "verläßlichen Kompaß", an dem sich laut Kohl "politische Programmatik und Praxis ausrichten können", stellt sich die vom Kanzler als Beispiel gepriesene Lehre folgendermaßen dar:
(2.Mose 32,27) [... ] "So spricht der HERR, der Gott Israels: 'Nehmt euer Schwert und geht durch das ganze Lager, von einem Tor zum andern! Tötet alle, die schuldig geworden sind, selbst eure Brüder, Verwandten und Freunde!"' (28) Die Leviten führten den Befehl aus und töteten an jenem Tag dreitausend Mann. (29) Darauf sagte Mose zu den Leviten: "Weiht euch heute zum Priesterdienst für den HERRN! Weder Sohn noch Bruder habt ihr geschont, darum wird der HERR seinen Segen auf euch legen."
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Am geringsten ist die Teilnahme am Religionsunterricht in Sachsen-Anhalt. Lediglich 16.500 der insgesamt rund 370.000 Schüler an allgemeinbildenden Schulen nehmen derzeit am Religionsunterricht teil. Ähnlich stellt sich die Situation für das Fach "Ethik" dar; auch diesen Unterricht besuchen nur 68.000 Kinder und Jugendliche.
Ein Kirchensprecher kritisierte, daß von den in Halle ausgebildeten Religionspädagogen im vergangenen Jahr nicht einer in den Schuldienst übernommen wurde und verwies auf das CDU-regierte Ilüringen, wo nach Angaben des Kultusministeriums gut 90 Prozent aller Schüler an einem Werteunterricht teilnehmen. Im ebenfalls CDU-regierten Sachsen liegt die Quote bei 54 Prozent, und in Mecklenburg-Vorpommern gab es im vergangenen Schuljahr für ein Drittel aller Schüler ein Angebot.
An den Schulen, wo es einen evangelischen Religionsunterricht gab, lag der Prozentsatz der Schüler, die sich dafür entscheiden, im Schuljahr 1996/97 zwischen 17% (Sachsen-Anhalt) und 37% (Mecklenburg-Vorpommern). In Brandenburg, wo eigentlich nur "Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde" (LER) ordentliches Lehrfach ist, entscheiden sich nach Kirchenangaben 20% der Eltern dafür, ihr Kind in den Religionsunterricht schicken. Das brandenburgische Kultusministerium führt dies allerdings darauf zurück, daß in der Grundschule LER derzeit noch nicht als Regelfach angeboten werde. Dort bestehe die stärkste Nachfrage nach Religionsunterricht, was sich nach Einschätzung von Ministeriumssprecher Stefan Woll ändern werde, wenn die LER-Lehrkräfte eingestellt werden. (ADN, 23.5.98)
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"Unsere Krise ist eine religiöse Krise, weil die Menschen Gott vergessen haben", meinte Habsburg in einer kurzen Ansprache. Die Anwesenden forderte er auf, auch außerhalb der Kirche aktive Bekenner zu sein, denn: "Ohne Gott wird dieses Europa zugrunde gehen". Die Paneuropa-Union gilt als "Brückenkopf" der Union ins demokratiefeindlieche rechte Lager. (Fränkischer Tag, 16.6.98)
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Auslöser war eine Petition des in Alzenau lebenden Zivildienstleistenden Shahzada-K. Akhtar (pakistanischer Herkunft). Dieser hatte, weil er wegen des Fastenmonats Ramadan in seiner Dienststelle tagsüber nichts aß, einen Antrag gestellt, für diesen Monat das Essensgeld ausbezahlt zu bekommen. Doch sowohl Dienststelle als auch das Bundesamt für den Zivildienst in Köln hatten sein Anliegen abschlägig beschieden.
Mit Hilfe des kirchlichen Beauftragten für Kriegsdienstverweigerung und eines Hanauer Bundestagsabgeordneten formulierte Akhtar daraufhin eine Petition an den Deutschen Bundestag, in der er sich auf die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit berief, nach der niemand wegen seines Glaubens benachteiligt werden darf. (Berliner Morgenpost, 19.5.98)
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Nach Einschätzung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes haben sich die örtlichen Führer der GIA inzwischen "weitgehend verselbständigt" und verfolgten ihre eigenen Interessen. Eine einheitliche politische Strategie sei nicht erkennbar. Bedeutendste islamistische Gruppe in Deutschland sei keine algerische Gruppierung, sondern - wegen ihres Organisationsgrads und ihrer 26.500 Mitglieder - die türkische Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), deren Einrichtungen von etwa 70.000 Menschen regelmäßig genutzt würden. (AP, 26.5.98)
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Spital versicherte, alle Sondermittel als Sachkostenzuschüsse an die Kirchengemeinden weiterzuleiten. (Main-Rheiner, 23.5.98)
Belgien
Großbritannien
Italien
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Die römische Zeitung La Repubblica sprach sogar von einer "starken Dosis an psychologischem Terrorismus". Eine derartig offene Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat ist in Italien sehr ungewöhnlich. Selbst die als streng katholisch geltende Gesundheitsministerin Rosy Bindi distanzierte sich vom Oberhaupt der katholischen Kirche.
Der Papst hatte gesagt: "In Italien sind in den letzten 20 Jahren mit Hilfe des Gesetzes gut dreieinhalb Millionen Kinder beseitigt worden. Keine menschliche Autorität, auch nicht der Staat, kann die Tötung Unschuldiger moralisch rechtfertigen." Der Schwangerschaftsabbruch ist in Italien nach dem 1978 verabschiedeten Gesetz in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erlaubt. (Stuttgarter Zeitung online, 25.5.98)
Niederlande
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Ein Gericht in s'Hertogenbosch verurteilte nun die Psychiaterin, die diese Diagnose gestellt hatte, ohne ein einziges Mal persönlich mit der Frau gesprochen zu haben. Aufgrund des Gutachtens hatte das Bistum Roermond befunden, daß die Frau "moralisch und psychisch nicht imstande ist, die Voraussetzungen für eine christliche Ehe zu erfüllen". Damit konnte die Ehe für ungültig erklärt werden, ihr Ex-Ehemann konnte erneut vor den Altar treten.
Die Frau, die sich durch das Gutachten für verrückt erklärt sah, hatte erst nach längeren Bemühungen erfahren, weshalb ihre Ehe Oberhaupt für ungültig erklärt worden war. Vor Gericht wollte sie ihre Reputation wiederherstellen. (dpa, 25.2.98)
Türkei
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Nach den Vorstellungen von Ministerpräsident Mesut Yilmaz sollen unter anderem Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr für Männer, die einen Turban oder eine andere islamische Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit tragen, nicht mehr in Geldbußen umgewandelt werden können. Die Geldstrafe droht nun zusätzlich zur Haft. (In der Türkei dürfen nur von der Regierung anerkannte Geistliche die islamische Kopfbedeckung und den traditionellen Umhang tragen.) Frauen dürfen zwar die vom.Islam vorgeschriebene Kleidung in der Öffentlichkeit tragen, nicht jedoch in Amtsräumen, Schulen und Universitäten.
An Universitäten ist ihnen zukünftig sogar das Tragen von Kopftüchern untersagt; ihre männlichen Kommilitonen dürfen keinen Vollbart mehr tragen. Studienanfänger müssen bei der Immatrikulation ein höchstens sechs Monate altes Paßfoto ohne Kopftuch beziehungsweise ohne Vollbart vorlegen. Wer über keinen Studentenausweis mit einem solchen Foto verfügt oder anders aussieht als auf dem Foto, wird vom Studium ausgeschlossen.
Kopftuch und Vollbart werden als Bekenntnis zu islamistischen Vorstellung gewertet, das mit dem laizistischen Selbstverständnis des türkischen Staates kollidiert. (dpa, 4.5.98; AP, 5.6.98)
Vatikan
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In einer begleitenden Regierungserklärung hob Polens Präsident Aleksander Kwasniewski hervor, die Rechte und Freiheiten Andersgläubiger würden durch das Konkordat nicht beeinträchtigt. (Main-Echo, 26.3.98)
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Auch für das laufende Jahr wird nach Aussagen eines Vatikan-Sprechers wieder ein Haushaftsüberschuß erwartet. (Reuters, 18.6.98)
Nordamerika
USA
Afrika
Ruanda
Asien
Philipinen
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Pornographische Schriften sind auf den Philippinen verboten, werden jedoch in großen Stückzahlen aus Japan und den USA eingeschmuggelt und vor allem in Manila von Straßenhändlern verkauft. (AP, 25.5.98)
Tadschikistan
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Im Juni zog die tadschikische Regierung ein umstrittenes Gesetz über ein Verbot religiöser Parteien auf den Druck der Islamisten hin zurück. Präsident, Parlament und Opposition verständigten sich auf eine Neufassung, wonach Parteien lediglich Versammlungen unter religiösen Voraussetzungen verboten sind. (Reuter, 18.2.98; AP, 18.6.98)
1998 - Meldungen 2560-2588
1998 - Meldungen 2560-2588 rhartmann Thu, 12/31/1998 - 09:00Europa
Deutschland
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Im Einvernehmen mit dem Justiz- und Innenminister Fritz Behrens wies die Schulministerin auf die grundsätzliche Verpflichtung aller Lehrerinnen und Lehrer zur Neutralität hin. Sie hätten alles zu vermeiden, was als Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern im Sinne bestimmter Glaubensüberzeugungen außerhalb des Religionsunterrichts verstanden werden könnte. Die beiden nordrheinwestfälischen Lehrerinnen hätten bisher keinen Anlaß für dienstrechtliche Maßnahmen bzw. für generelle Regelungen gegeben. Da der Staat das Ausbildungsmonopol für den Schuldienst habe, könne das Tragen des Kopftuches in der Ausbildungsphase kein Hindernis sein, erklärte die Schulministerin. Auch im baden-württembergischen Fall hatte die angehende Lehrerin während des Vorbereitungsdienstes ein Kopftuch tragen dürfen. Behler sprach sich dafür aus, Beamtenanwärter nur bei einem begründeten Verdacht der Nichteignung an ihren jeweiligen konkreten Taten und Worten zu messen und nicht etwa vermutete Einstellungen aufgrund religiöser Überzeugungen als Ablehnungsgrund zu benennen. (Frankfurter Rundschau, 17.9.98)
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Langfristig sieht das brandenburgische Schulgesetz von 1996 Unterricht in Lebensgestaltung bereits für Sechsjährige vor. Deshalb wird nun in einem zweijährigen Modellversuch erprobt, wie sich Fragen von Ethik und Religion schon in den ersten vier Schuljahren vermitteln lassen. Benutzt wird dazu der Sachkundeunterricht, ein Pflichtfach, in dem die Kinder ihre Umgebung und die Natur erkunden. Wir probieren aus, inwiefern sich Werte altersgerecht vermitteln lassen, sagt Stefan Woll vom Bildungsministerium Brandenburg. In der fünften und sechsten KJasse wird LER ein eigenes Fach sein. Das Pädagogische Landesinstitut betreut die Probephase.
Schon seit Jahren sind beim Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden sowie ein Normenkontrollantrag anhängig. Die Beschwerden werden wohl nicht vor Ende 1999 behandelt, schätzt die Sprecherin des Karlsruher Gerichts, Uta Fölster. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg, das Erzbistum Berlin, Görlitz und Magdeburg und eine Elterngruppe wollen erreichen, daß Religion an Brandenburger Schulen als ordentliches Fach eingeführt wird. Momentan ist sie von den Schulen in die Kirchenräume verbannt und kann von Interessenten nur freiwillig am Nachmittag besucht werden. LER dagegen ist Pflichtfach.
Zwar können Kinder sich per Antrag beim Schulamt davon befreien lassen. Sie müssen aber entweder nachweisen, daß sie den Religionsunterricht besuchen oder aber mehr in anderen Fächern tun, etwa in Geschichte oder Politik. Im Schuljahr 1997/98 hatten sich 483 Schüler befreien lassen, zwei Prozent aller Schüler. Reinhard Stawinski von der evangelischen Kirche moniert: Grundschüler aber können sich nicht mal aus LER abmelden, weil er ja in das Pflichtfach Sachkunde integriert wird. (Süddeutsche Zeitung, 24.8.98)
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Deshalb kann es, laut Huber, nicht angehen, daß durch staatliches Handeln ein Vorzug dieses atheistischen Weltbildes vor religiösen Überzeugungen anerkannt wird. Auch müsse Wert darauf gelegt werden, daß Schulen als Organisatoren oder Werbeträger für Jugendfeiern oder Jugendweihen nicht in Frage kommen könnten. (Idea spektrum, 36/1998)
Anm. MIZ: Bischof Huber hat durchaus recht, wenn er die weltanschauliche Neutralität der Schule einklagt. Dies verlangt allerdings zunächst einmal ein gründliches Umdenken in eigenen Reihen (z.B. Abschied vom konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen). Auch die Kritik der Politikerpräsenz bei Jugendweihen dürfte sich angesichts der politischen Prominenz bei Kirchentagen und ähnlichen kirchlichen Großveranstaltungen als Bumerang erweisen.
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Anm. MIZ: Das Jahr 2000 wirft seine Schatten voraus, der damit verbundene Endzeittaumel sorgt für einen wahren Boom an Jesus-Reinkarnationen. Gerüchte besagen, daß auch der Vatikan eine baldige Wiederkehr des Messias erwartet. Ob sich Papst Johannes Paul II. allerdings dem ehemaligen Asylbewerber Mazimpaka anschließen wird, darf bezweifelt werden.
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(Berliner Zeitung, 24.9.98)
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Anmerkung MIZ: Das Jammern der Kirchen über rückläufige Einnahmen wird durch die neuesten Zahlen für 1997 nicht bestätigt. Demnach hat die katholische Kirche mit 8.111 Mio. DM und die evangelische mit 7.903 Mio. DM etwas weniger Kirchensteuern als im Vorjahr eingenommen, aber bei weitem nicht in jenem Ausmaß, das in mitleiderregenden Herrormeldungen verbreitet worden war. Auch verweisen die Kirchen immer darauf, daß die Kirchensteuern seit ihrem Höchststand von 1992 um gut eine Milliarde zurückgegangen sind. Aber bei einem Vergleich mit 1968 sieht die Lage ganz anders aus: Damals lagen die Einnahmen beider Kirchen noch bei insgesamt 3.078 Mio. DM, 1997 mehr als fünfmal so hoch. Daraus errechnet sich immer noch eine durchschnittliche jährliche Steigerung um 5,9 %. Niemand kann bestreiten, daß diese Zuwachsrate von 5,9% deutlich sowohl über der Inflationsrate als auch über den Steigerungen von Löhnen und Gehältern liegt. Die Kirchen müssen sich also fragen lassen, was sie in den fetten Jahrzehnten mit ihrem Geld gemacht haben.
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Diese hatte Lüdemann vorgeworfen, durch seine öffentliche Lossagung vom Christentum habe er sich gleichsam selbst ausgeschlossen. Lüdemann bestätigte, daß er auf Grund seiner Forschung die Grundzüge von Lehre und Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche preisgegeben habe. Der Glaube an die Gottessohnschaft Jesu, die Auferstehung Jesu, die Wiederkunft Jesu zum Gericht sowie die Auffassung der Bibel als Wort Gottes werden seiner Ansicht nach allerdings auch von der Mehrheit der evangelischen Pfarrer nicht mehr vertreten. Daß sie dennoch bei ihrer Ordination darauf verpflichtet werden, sei Anstiftung zur Heuchelei seitens der Amtskirche. Er habe es nie als seine Aufgabe angesehen, künftige Geistliche auszubilden, betonte Lüdemann. Er erhebe als Professor allerdings den Anspruch, diese mit den Ergebnissen der Wissenschaft vertraut zu machen.
Die Konföderation drängt weiter auf eine Entfernung des umstrittenen Professors aus der Fakultät für evangelische Theologie. Der Fall Lüdemann ist nicht abgeschlossen, teilte die Pressestelle der hannoverschen Landeskirche mit. Nach wie vor bleibe zu klären, ob das Land Niedersachsen und die Universität verpflichtet seien, den Neutestamentler organisatorisch auszugliedern. Die Zugehörigkeit zu einer konfessionsbestimmten Fakultät sei an den Bekenntnisstand gebunden. (Evangelische Zeitung, 13.9.98)
Großbritannien
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Nachdem noch im Februar, am Jahrestag der Fatwa Chomeinis, die iranische Stiftung 15. Chordad das Kopfgeld für die Ermordung Rushdies auf 2,5 Millionen Dollar erhöht hatte und erklärte, eine weitere Heraufsetzung werde erwogen, will die iranische Regierung nun, wie es hieß, versuchen, das ausgesetzte Kopfgeld der iranischen Stiftung aus der Welt zu schaffen. Eine schriftlich fixierte Aufhebung des Todesurteils, wie von London gefordert, war aber bisher nicht zu erhalten. Irans Außenminister Charrazi trat kurze Zeit nach der Erklärung Chatamis gemeinsam mit seinem britischen Amtskollegen in New York vor die Mikrofone und faßte die neue Position seiner Regierung in sorgfältig gedrechselten Sätzen zusammen. Teheran beabsichtige nicht mehr, dem Autor der Satanischen Verse nach dem Leben zu trachten. Außerdem distanziere man sich von der Zwei-Millionen-Dollar-Prämie, die auf den Kopf des Briten ausgesetzt war.
Für manche Beobachter bedeutet der Kurswechsel nicht das Ende der Bedrohung. Das Todesurteil sei keineswegs aufgehoben worden. Auch die Kopfgeld-Prämie bleibt im Spiel und wird von der regierungsnahen Khordad-Stiftung weiter ausgelobt. Offenbar wurde die Fatwa nur privatisiert. Prominente britische Moslems erklärten bereits, daß sich im Grunde nichts an Rushdies Situation geändert habe. Die Fatwa kann nicht aufgehoben werden, sie existiert auch weiter, sagte z.B. Ghayasuddin Siddiqui, der Führer des Islam-Parlaments in Großbritannien. (Berliner Morgenpost, 24.9.1998; WAZ, 26.9.98)
Niederlande
Polen
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Die Behörden hatten wegen der provokativ aufgestellten Kreuze den Pachtvertrag für das umstrittene Grundstück gekündigt. Die Kündigung ist aber bislang nicht wirksam. Im Mittelpunkt des seit Jahren schwelenden Streites steht ein acht Meter hohes Holzkreuz, das vor knapp zehn Jahren ohne Erlaubnis der Kirchenleitung aufgestellt worden war. Es stammt von einer Papstmesse im Jahr 1979 und soll an 152 Polen erinnern, die auf dem Kiesplatz 1941 von den Nazis ermordet worden waren. Auf Gerüchte über eine Entfernung des Kreuzes reagierten national-katholische Gruppen mit dem Aufstellen der neuen Kreuze. (dpa, Yahoo-Schlagzeilen, 23.8.98)
Schweiz
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Hassan Hanafi, Philosophieprofessor der Universität Kairo, warnte davor, durch eine Überbetonung der unterschiedlichen Gebräuche und Rituale der einzelnen Religionen unnötige Fronten aufzubauen. Rituale sind einfache, äußerliche und symbolische Gesten für etwas anderes. Sie drücken nicht das Wesentliche der Religion aus. Ein Dialog zwischen den Religionen dürfe sich nicht auf brüderliche Umarmungen und diplomatische Begegnungen beschränken. Nötig seien gemeinsame Projekte gegen Hunger, Unwissenheit und Unterentwicklung.
An der Veranstaltung beteiligen sich rund 150 Religionswissenschaftler, Philosophen und Forscher aus unterschiedlichen Fachgebieten wie Gentechnik, Management, Abrüstung und Erziehung. Berühmte Philosophen aus Europa und den USA sucht man auf der Teilnehmerliste jedoch vergeblich. Die Mehrheit der Redner stammt aus Asien und Afrika. (dpa, Yahoo-Schlagzeilen, 5.8.98)
Anm. MIZ: Die fehlende Beteiligung bekannter Philosophen ist nicht verwunderlich. So sympathisch die Zielsetzungen Hanafis auch sein mögen, es ist naiv zu glauben, die Fronten zwischen den Religionen seien auf wenige unbedeutende Rituale zurückzuführen. Untersucht man nämlich philosophisch-kritisch die anthropologischen und ethischen Grundlagen der Religionen, so wird man feststellen, daß deren zentrale Konzepte von Humanität, Gerechtigkeit und Freiheit über weite Strecken inkompatibel sind. Ein ethischer Konsens ist deshalb nur auf der Basis eines säkularen Grundethos möglich.
Italien
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In einer kurzen offiziellen Stellungnahme erklärte der Vatikan seine Nähe zu dem 67jährigen Kardinal und betonte, den Fall mit Aufmerksamkeit zu verfolgen. Andere hohe kirchliche Würdenträger versicherten ihm ihre uneingeschränkte Solidarität und äußerten sich überzeugt von der Unschuld des Erzbischofs von Neapel, der in der Vergangenheit in seinen Predigten die in Süditalien weitverbreitete Wucher-Kriminalität immer wieder scharf verurteilt hatte. Giordano ist nicht der erste Würdenträger Italiens, der ins Visier der Justiz geriet. Im Februar 1997 wurde gegen den Bischof von Monreale, Salvatore Cassisa, der Prozeß eröffnet. Ihm wird Amtsmißbrauch, Erpressung und Betrug vorgeworfen. Nie geklärt wurde die Rolle der Vatikanbank IOR im Skandal um die spektakuläre Pleite der Banco Anzbrosiano im Jahre 1982. (dpa, Yahoo-Schlagzeilen, 27.8.98)
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1981 stürzte die Entdeckung der Mitgliederlisten der P2 Italien in eine tiefe politische Krise. Es stellte sich heraus, daß die Geheimloge eine Art verschwörerische Sekte war, zu der Minister, Geheimdienstgeneräle, Kirchenleute, aber auch Unternehmer wie Silvio Berlusconi gehörten, die ihre dauerhaften Kontakte untereinander zu politischen Ränkespielen und zur persönlichen Bereicherung genutzt hatten. Die fürchten nun, Gelli könnte angesichts seiner angeschlagenen Gesundheit doch noch schwach werden und Namen nennen.
Gelli, Freiwilliger der faschistischen Truppen in Spanien, ein Getreuer Mussolinis und gegen Kriegsende Spion für den amerikanischen Geheimdienst, gilt bis heute als der Kenner aller politischen Mysterien Italiens. Seine Macht bezog er aus der Kenntnis des Spionagearchivs des früheren italienischen Geheimdienstes SI-FAR, der die wichtigsten Persönlichkeiten Italiens bis ins Schlafzimmer ausspioniert hatte. Gellis politisches Ziel war offenbar, Italien in einen autoritären Staat umzuwandeln. Dafür setzte er skrupellos große finanzielle Mittel ein, wie der Putschversuch 1973 ebenso zeigte wie der illegale Aufbau einer antikommunistischen Untergrundarmee. Auch die Ermittler der Hintergründe des terroristischen Bombenanschlags von Bologna 1980, bei dem 82 Menschen starben, fanden Spuren zu Gelli. 1996 war er schließlich wegen seiner Verstrickung in den Zusammenbruch der Banco Ambro,@iano zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Während des Berufungsverfahrens vorübergehend aus der Haft entlassen, konnte er im Mai untertauchen - rechtzeitig vorgewarnt, von einem seiner zahlreichen Freunde im Staatsapparat. (Stuttgarter Nachrichten, 16.9.98)
Vatikan
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Sensationell ist nicht nur, daß Lorscheider erklärte, er empfinde es als schmerzlich, daß die Hintergründe des Todes an Johannes Paul 1. nie aufgeklärt wurden. Als nahezu unglaublich gilt, daß der eheinalige italienische Ministerpräsident Giulio Andreotti, ein enger Freund aller Päpste der vergangenen 40 Jahre, in seiner Zeitschrift 30 Tage Lorscheiders Erklärung abdruckte. Andreotti war unmittelbar nach dem Tod Johannes Paul 1. der Anführer der Fraktion, die eine Mordtheorie und das Buch David Yallops "Im Namen Gottes", das die Mordtheorie rekonstruierte, für absoluten Unfug hielten.
Im Vatikan glaubt man, daß Lorscheider und Andreotti neue Indizien für ein Mordkornplott in der Hand haben, mit denen sie jetzt einen gemeinsamen Gegner schlagen wollen: Opus-Dei. Unbestritten ist, daß unmittelbar vor dem Tod von Johannes Paul 1. der Bischof Paul Marcinkus die Vatikanbank in einen 200-Millio- nen-Dollar-Bankencrash verwickelte, zwei Banker kamen dabei unter seltsamen Umständen zu Tode. Die Fäden zu diesem Bankenbetrug sollen nach Meinung vieler Ermittler der italienischen Justiz Hintermänner, die zu dem Opus-Dei-Orden gehören, gezogen haben.
Johannes Paul II. deckte darüber immer den Mantel des Schweigens, weil er große Summen von Opus Dei während der Streiks in Danzig für Solidarnosc brauchte. Das Geld übergab vermutlich der vor einigen Wochen unter rätselhaften Umständen ermordete Kommandant der Schweizergarde, Alois Estermann. Auch er war Opus-Dei-Mitglied.
Lorscheider ist Bischof von Fortaleza in Brasilien und ein engagierter Franziskaner. Er kämpfte sein Leben lang gegen die reichen Großgrundbesitzer Südamerikas, die Opus Dei mit aufbauten. Nahezu die Hälfte des Kardinalskollegiums wird derzeit von Opus Dei kontrolliert. Die Jesuiten, deren bedingungslos treuer Anhänger Andreotti ist, sehen das mit Entsetzen. Da sich ein Ende der Ära Karol Woitylas, der Opus Dei groß machte, abzeichnet, scheinen die ersten Gefechte anzufangen, um den mächtigen Orden zu schwächen, meinen viele Bischöfe im Kirchenstaat. Sollte ein Nachfolger Johannes Paul 11. genau wissen wollen, wie das Geld der Vatikanbank in den Crash verwickelt wurde, könnte ein Ende der Allmacht von Opus Dei abzusehen sein. (Berliner Morgenpost, 11.8.98)
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Anm. MIZ: Eine skandalöse Verharmlosung der Inquisition und der Verbrechen der katholischen Kirche! So ungeheuerlich die politische Vermarktung der Lewinsky-Affäre auch ist, einen solchen Vergleich hat selbst Sonderermittler Starr nicht verdient. Im Namen der heiligen Inquisition wurden Menschen bekanntlich unter Folter gezwungen, Taten zu gestehen, die sie in der Regel nicht einmal begangen hatten. Von Respektieren der eigenen Persönlichkeit kann da wohl kaum die Rede sein.
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Die zahlreichen Veröffentlichungen des Jesuitenpaters wurden in mehrere Sprachen übersetzt. Sie enthalten nach Meinung des Vatikans einige gültige Elemente der orientalischen Weisheit, die helfen können, die Selbstbeherrschung zu erlangen. Vor allem in späteren Werken sei aber eine zunehmende Abwendung von den wesentlichen Inhalten des christlichen Glaubens festzustellen, heißt es in der Vatikan-Erklärung. (dpa, Yahoo-Schlagzeilen, 16.8.98)
Spanien
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Die Erklärung war eine Reaktion auf die Verlautbarungen der spanischen Bischofskonferenz auf einen Vorschlag der Sozialisten (PSOE), der Schwangerschaftsabbruch solle auch bei der Indikation persönliche, familiäre oder soziale Konflikte bis zur Zwölften Woche straffrei sein. Das Vorhaben, daß ab dem 22. September im spanische Parlament über Gesetzesinitiativen zur Erweiterung des Abtreibungsrechts debattiert werden soll, kritisierte die spanische Bischofskonferenz als unmoralisch, schändlich und nicht verfassungsgemäß. (Reformierte Presse, 16.9.98)
Türkei
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Der 44jährige Politiker war wegen einer Rede, die er im Dezember letzten Jahres im ostanatolischen Siirt gehalten hatte, vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakir zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. In seiner Rede hatte er den Dichter Ziya Gökalp zitiert: Die Moscheen sind unsere Garnisonen, die Kuppeln unsere Helme, die Minarette unsere Bajonette und die Gläubigen unsere Soldaten. Nachdem das Urteil wegen Volksverhetzung am Mittwoch vom Kassationshof bestätigt wurde, bleibt ihm als letzter Weg der Antrag zur Berichtigung des Urteils, der jedoch von derselben Instanz bearbeitet und mit Sicherheit negativ beschieden wird. Erdogan verliert damit seinen Posten, er darf lebenslang nicht für öffentliche Ämter kandidieren, wird aus seiner Partei ausgeschlossen und muß für mindestens vier Monate ins Gefängnis. (TAZ, 25.9.98)
Israel
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Die israelische Friedensbewegung Peace Now (Frieden Jetzt) wollte mit einer Kundgebung in Hebron am selben Tag ein deutliches Zeichen setzen. Aus Jerusalem reiste ein Konvoi mit elf Bussen, Dutzenden von Autos und Transparenten "Schluß mit der Schande: Siedler raus aus Hebron - Sofort!" an. Jedoch wurde der Konvoi unterwegs von der Polizei angehalten und aufgefordert, die Kundgebung auf einem Autobahn-Parkplatz zu veranstalten. Als die Friedens-Aktivisten aber bemerkten, daß die Busse der Siedler weiter ungehindert ins angebliche militärische Sperrgebiet durchgelassen wurden, begannen sie, die Autobahn zu blokkieren. Ihre gewaltlose Blockade hielten sie trotz Beschimpfungen durch Siedler als Verräter und trotz zahlreicher Festnahmen aufrecht. (Festgenommen wurde unter anderem der Knesset-Abgeordnete Dedi Zucker, trotz seiner Immunität, nachdem er von der Polizei Dutzende Meter auf dem Boden entlang geschleift worden war.) Nach zwei Stunden konnte Peace Now in Verhandlungen durchsetzen, daß die Friedenskundgebung doch in Hebron stattfinden konnte, wenn auch an einein abgelegenen Ort. (The Other Israel, No. 83/84)
Pakistan
Bangladesch
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In Dhaka, der Hauptstadt von Bangladesch, demonstrierten am Mittwoch mehrere hundert Menschen gegen Nasreens Rückkehr. Tod den Ungläubigen rief ein Mitglied der Partei Vereinigter Islamischer Rat, die 1994 die Proteste gegen Nasreen organisiert hatte. Die Partei Janwat-i-Islami forderte zu Massendemonstrationen nach dem Freitagsgebet auf. Die Autorin und Ärztin Taslima Nasreen hat sich in Interviews immer wieder für die Gleichstellung der Frau im Islam ausgesprochen. In dem Buch Lajia (Scham) schrieb sie, daß Hindus im moslemischen Bangladesch vieles zu erleiden hätten. Allerdings merkten auch nicht-islamistische Intellektuelle in Bangladesch an, daß nicht die ganze Gesellschaft religiös intolerant sei. Der Roman wurde in ihrer Heimat wegen seiner kritischen Grundhaltung gegen den Islam verboten. Radikale Islamisten warfen der Autorin vor, den Koran umschreiben zu wollen und verlangten ihren Tod. (Hanihtirger Ahendblatt, 17.9.98)
Nordamerika
- USA.
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Anm. MIZ: Die Lewinsky-Affäre verdeutlichte einmal mehr die immense Bedeutung religiösen Denkens in den USA. Das zeigte sich nicht nur in dem mit Bibelzitaten gespickten Kreuzzug des Sonderermittlers und Predigers Starr gegen Clinton, sondern auch immer wieder in dessen Rechtfertigungsversuchen. So betonte der US-Präsident in seiner mit Spannung erwarteten, weltweit ausgestrahlten Bußrede, er habe sich vor allem vor drei Instanzen zu verantworten: vor seiner Frau, seiner Tochter und - kurze dramatische Pause - vor Gott.
1998 - Meldungen 2589-2633
1998 - Meldungen 2589-2633 rhartmann Thu, 12/31/1998 - 09:00Europa
Deutschland
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Der kirchliche Träger wurde von der Verwaltung aufgrund der "langjährigen bewährten Partnerschaft" von vorneherein favorisiert, obwohl die Bayerische Gesellschaft auf ausgiebige Erfahrung bei der Betreuung psychiatrischer Mientel und eine breite Laienheiferstruktur verweisen konnte. Im Ausschuß stimmten dann die CSU-Stadträte für die Verwaltungsvorlage, zudem sind zwei der stimmberechtigten Ausschußmitglieder Vertreter der Katholischen Jugendfürsorge.
Margot Murr vom Paritätischen Wohlfahrtsverband kritisierte, daß eine langjährige Zusammenarbeit kein Kriterium für die Vergabe des Projektes sein könne. "Wenn das die Grundlage für die Entscheidung ist, besteht das Postulat der Trägervielfalt nur noch auf dem Papier", wurde sie in der Regionalzeitung zitiert. Andere Stimmen sprachen unverhohlen von einem "Trägermonopol".
Nicht unbedingt zur Entkräftung dieser Vorwürfe hat beigetragen, daß wenige Wochen später die katholische Jugendfürsorge auch die heilpädagogische Tagesstätte der Sonderpädagogischen Förderstätte Regensburg übernommen hat. Die Eltern waren über den Trägerwechsei erst sehr spät informiert und in die Entscheidung nicht mit einbezogen worden. (Mittelbayerische Zeitung, 7.7.98)
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Anm. MIZ: Es ist zu hoffen, daß diese Bekenntnisse des EKD-Vorsitzenden auch bei Politikern und Richtern Beachtung finden. Bekanntlich werden noch immer Entscheidungen, die gegen die Interessen von Konfessionslosen gerichtet sind, mit dem Argument begründet, daß die Angehörigkeit zu einer christlichen Kirche in Deutschland die Norm sei.
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Wie in der MIZ (3/98) bereits berichtet wurde, war Taslima Nasrin Mitte September nach viejährigem Exil in Stockholm, Berlin und New York in ihre islamische Heimat zurückgekehrt, um ihre todkranke Mutter zu besuchen. Fundamentalistische Geistliche forderten dort erneut die Todesstrafe für die feministische Schriftstellerin wegen angeblicher Gotteslästerung. (Frankfurter Rundschau, 2./3.10.98)
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Anm. MIZ: Die Mitglieder des VDL sind anscheinend so christlich geprägt, daß sie sich eine Religion ohne verbindlich formulierte Dogmen durch eine Institution ähnlich den christlichen Großkirchen nicht vorstellen können. Zudem übersehen sie, daß ein Teil der Charakterisierungen - anti-demokratisch, anti-jüdisch, frauenfeindlich durchaus auch auf die katholische Kirche zutreffen. So wichtig das Engagement gegen religiösen Fundamentalismus auch ist: wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen...
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Die Politik wird aufgefordert, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und alle Bürger an Wohlstand und Fortschritt teilhaben zu lassen. Zudem werden günstigere Rahmenbedingungen für die Entfaltung unternehmerischer Initiativen angemahnt. Der Staat müsse sich auf seine zentralen Aufgaben konzentrieren. Gerade in der Beschränkung auf wohl definierte Aufgaben, der strikten Zurückweisung darüber hinausgehender Ansprüche sozialer Vollversorgung und in der Rückgewinnung seiner Unabhängigkeit gegenüber Interessengruppen [auch Unabhängigkeit gegenüber der Interessengruppe Kirche? Anm. MIZ] liege der Schlüssel zu einem leistungsstarken Staat.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat das Papier als höchst aktuellen Kontrapunkt zu der wohlfahrtsstaatlichen Programmatik der neuen Regierung gelobt. Der DGB kritisierte das Papier schar£ So gingen u.a. die Aussagen zur Lohnzurückhaltung haarscharf an der Wirklichkeit vorbei. (Westfälische Allgemeine Zeitung, 30.10.98)
Belgien
Schweiz
Frankreich
Großbritannien
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Nachdem die iranische Regierung im September die Affäre Rushdie für beendet erklärt hatte (vgl. MIZ 3/98, Meldung 2571), sind im Iran erneut Kopfgelder für die Ermordung des Schriftstellers ausgesetzt worden. (Westfälische Allgemeine Rundschau, 19.10.98)
Vatikan
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Am Aschermittwoch des Jahres 2000 will Papst Johannes Paul 11. quer durch das römische Stadtzentrum mit vermutlich mehr als 200.000 Pilgern um Vergebung für die Sünden der katholischen Kirche bitten. Ende Oktober nahm im Vatikan eine Kommission ihre Arbeit auf, die dieses größte Schuldeingeständnis der Kirchengeschichte vorbereiten soll. Oberhirte des Gremiums ist allerdings einer der größten Gegner des Projektes: Kardinal Joseph Ratzinger, der als Präfekt der Glaubenskongregation eben jener Institution vorsteht, die bis 1965 Sanctum Officium hieß und in diesem Namen die Morde und Folterungen der Inquisition organisierte.
Als der Papst 1989 das Inquisitions-Opfer Galileo Galilei rehabilitierte und Fehler des Sanctuni Officiunz einräumte, sperrte sich Ratzinger. Man könne Jahrhunderte später nicht die Arbeit der Kirche verurteilen, es müsse aus dem historischen und theologischen Gesamtkontext gesehen werden. Doch der Papst bleibt bei seiner Meinung, die Kirche habe schwere Fehler gemacht. Ratzinger muß sich damit beschäftigen, obwohl er wie viele Kardinäle glaubt, daß die Arbeit nicht sauber bewältigt werden kann. Eine der Hauptschwierigkeiten des großen Mea culpa liegt darin, daß einige der schwersten Sünden der Kirche ausgerechnet von Heiligen oder seliggesprochenen Päpsten, Mönchen und Bischöfen begangen wurden. Aus Sicht der Kirche befinden sich selig- oder heiliggesprochene Christen zweifellos im Paradies, können also keine schweren Sünden begangen haben.
Dennoch bleiben die zahlreichen Opfer der katholischen Kirche, insbesondere bei Kreuzzügen und Inquisitionsverfahren, natürlich ein historisches Faktum und bereiten dem päpstlichen Rat verständlicherweise einiges Kopfzerbrechen. Denn die Mea-culpa-Kommission weiß, daß sie etwa zwei Dutzend Päpste, ein gutes Dutzend Heilige und ein oder zwei Ordensgründer nachträglich ins Unrecht setzen würde, sollte nur für die größten Sünden der Kirche um Vergebung gebeten werden. Dementsprechend zurückhaltend äußerte sich der Papst in der Frage der Inquisition. Sie sei ein schmerzliches Kapitel in der Kirchengeschichte, vor der Verurteilung der Inquisition müsse aber erst geprüft werden, ob diese tatsächlich Methoden der Intoleranz und der Gewalt im Dienste der Wahrheit benutzt habe. [Was alle Historiker schon lange bewiesen haben, muß die Kirche erst prüfen, MIZ]. Nach der römische Zeitung La Republica ließen die vorsichtigen Äußerungen des Papstes auf innerkirchliche Auseinandersetzungen um das geplante Schuldbekenntnis für die Verfolgung Andersgläubiger schließen. Johannes Paul 11. müsse dazu noch Widerstand in der Kirche überwinden, kommentierte das Blatt (Hamburger Abendblatt, 7.10.98, Westfälische Allgemeine Zeitung, 2.11.98)
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Das 180 Seiten lange Schriftstück Fides et Ratio befaßt sich mit der Sinnkrise in der heutigen Zeit. Es bekräftigt die klassische theologische Position, daß die Wahrheit ausschließlich durch göttliche Offenbarung zu erkennen sei. Wenn die moderne Wissenschaft alle Fragen nach Sinn und Ethik in den Bereich des Irrationalen abdränge, komme es zu der gefährlichen Vorstellung, daß alles, was technisch machbar ist, eben dadurch auch moralisch annehmbar wird. Eindringlich warnt der Papst vor einem Denken, das absolute Wahrheit ablehne und alle Erkenntnisse relativiere. Die praktischen Folgen aus dieser Denkrichtung seien beträchtlich. Sie beträfen auch die Auffassung von Demokratie, wonach jenseits aller ethischen Normen allein die Mehrheit das Handeln rechtfertige. Der Vorsitzende der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, sagte in diesem Zusammenhang: "Die Wahrheit gilt für alle, also auch das Christentum, weil es wahr ist". Das moderne Denken der Philosophen beruhe dagegen auf dem Zweifel und erkenne die Offenbarung nicht an, kritisierte Ratzinger. Deshalb sei das heutige Denken oft leer und ohne Sinn. (Lübecker Nachrichten, 15.10.98, Westfälische Allgemeine Zeitung, 16.10.98)
Anm. MIZ: Ein grandioses Eigentor: Wer Sätze formuliert, wie: Die Wahrheit gilt für alle, also auch das Christentum, weil es wahr ist, sollte nicht beklagen, daß das heutige Denken oft leer und ohne Sinn sei, sondern vielmehr schamhaft erröten. Die gedankliche Leere der Ratzingerschen Sätze ist in der Tat kaum zu überbieten.
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"Da die Regierungsform, die mit dem heutigen Empfindungsvermögen am meisten im Einklang steht, die Demokratie ist, wurden unter manchen Gläubigen Rufe nach einer Demokratisierung der Kirche laut, die sich gerade in Eurem Land und über dessen Grenzen hinaus mächtig Gehör verschafft haben", sagte Johannes Paul. Die Wahrheit sei aber kein Produkt einer Kirche von unten, sondern komme von oben, von Gott. (werde, 20.11.98)
Anm. MIZ: Wo der Papst Recht hat, hat er Recht: In der Tat sind Offenbarungsglauben und Demokratieprinzip nicht miteinander zu vereinbaren. Würde die Kirche die Überzeugung aufgeben, daß ein privilegierter Zugang zur Wahrheit möglich ist, so würde sie hiermit das Fundament jeglichen Offenbarungsglaubens in Frage stellen. Es ist zu hoffen, daß die VertreterInnen der Mrche von unten diese Erkenntnis ernstnehmen und aus ihr die richtigen Schlüsse ziehen: Die Kirche ist nicht reformierbar. Um mit Büchner zu sprechen: Sie mag untergehen, das ist das einzige Neue, was sie noch erleben kann.
Italien
Tschechien
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Vlk hatte dem Ministerpräsidenten des Landes, Milos Zeman, Wortbruch vorgeworfen, weil dieser die Besetzung des Gremiums nicht wie vereinbart abgesprochen habe. Zeman forderte daraufhin von Vlk eine Entschuldigung. Die im Oktober beschlossene Staat-Kirche-Kommission soll die Rückgabe von kirchlichen Gebäuden koordinieren, die nach der kommunistischen Machtübernahme in der Tschechoslowakei 1948 konfisziert worden waren. (web.de, 23.11.98)
Polen
Kroatien
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Kurz nach der Machtübernahme durch die Ustascha-Faschisten 1941 sorgte das katholische Krchenoberhaupt für einen engen Kontakt zwischen dem kroatischen Ustascha-Führer Ante Pavelic und dem Vatikan. Stepinac forderte seine katholischen Landsleute als Vorstand der Heiligen Kirche auf, das Marionetten-Regime und seinen Führer Pavelic nach Kräften zu unterstützen. 1942 bereits ernannte ihn der Vatikan zum obersten Militärseelsorger der Ustascha-Armee, die vor allem durch schreckliche Greueltaten an Nichtkatholiken bekannt geworden ist. Zwischen 1941 und 1945 kostete die rassistische und religiöse Verfolgung in Kroatien nach Minimalschätzungen 750.000 Serben, 60.000 Juden und 26.000 Zigeuner das Leben. 240.000 Serben wurden während des katholischen Kreuzzuges im unabhängigen Kroatien zum Katholizismus zwangsbekehrt. Junge Welt, 05.10.98)
Selbst dem Vatikan dürften diese Erkenntnisse nicht verborgen geblieben sein, dennoch rechtfertigte Karo] Wojtyla die Seligsprechung von Stepinac. Der Kardinal habe am eigenen Leib die Grausamkeiten des kommunistischen Systems erfahren und sei nun im Gedächtnis seiner Landsleute mit der leuchtenden Auszeichnung des Märtyrertums verankert. (Main-Echo, 5.10.98)
Anm. MIZ: Die Seligsprechung Stepinacs ist sicherlich einer der größten Skandale in der an Skandalen nicht unbedingt armen Amtszeit von Johannes Paul II. Selbst ihm dürfte es kaum gelingen, diese Ungeheuerlichkeit zu übertreffen. Oder unterschätzen wir ihn doch? Müssen wir vielleicht damit rechnen, daß Männer wie Franco und Mussolini, beides bekanntlich furchtlose Kämpfer wider den gottlosen Kommunismus, in den holden Kreis der Seligen aufgenommen werden? Für Franco würde zudem noch sprechen, daß er sich zeitlebens rührend um die Anliegen des seligen Opus Dei-Gründers Josemaria Escriva kümmerte. Ein idealer Kandidat also, oder was meinen Sie, Herr Wojtyla?
Nordamerika
USA
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Nachdem der anerkannte Bühnenautor Terence McNally mit den Proben zu Corpus Christi begonnen hatte, war das Thema des Schauspiels schnell bekannt. Innerhalb weniger Tage rief der Chef der Catholic League, William Donohue, zum Boykott des Bühnenwerks auf, das er selbst noch nicht gesehen hatte. Mord- und Bombendrohungen folgten. Schon war der Manhattan Theater Club, Vorführungsstätte des Skandalstückes, kurz davor, Corpus Christi ersatzlos zu streichen, als sich Bürgerrechtsbewegungen aller Couleur für McNally stark machten. Das Stück gelangte dann doch zur Aufführung, allerdings nicht ohne großen Aufruhr. So standen sich am Abend der Premiere Protestierende beider Lager auf der West 55th Street, dem Standort des Theaters, gegenüber. Gegen die Aufführung demonstrierte eine Mischung aus religiösen Führern, katholischen Kriegsveteraneu und Franziskanerpatern, für die Vorstellung setzten sich Mitglieder von Studentengruppen, Bürgerrechtler und liberale Christen ein. Die Gäste, denen der Eintritt ins Theater schließlich gelang, erlebten eine Vorführung, die dem Aufruhr draußen kaum gerecht wurde. Zwar hat Jesus, den McNally Joshua nennt und der als Außenseiter an der Pontius Pilatus Highschool irgendwo in Texas studiert, eine gleichgeschlechtliche Erfahrung. Doch außer dem Zusammentreffen mit Judas auf der Herrentoilette wurde nichts möglicherweise Anzügliches geboten. In moderner Sprache und aktuellem Ambiente versucht McNally, das Neue Testament neu zu interpretieren und junge wie alte Zuschauer durch die Figur von Jesus auf die Gefahren des modernen Lebens vorzubereiten. (Berliner Zeitung, 15.10.98)
Anm. MIZ: Wenn schon das harmlos-naive Corpus Christi-Stück für Skandale sorgt; wie hätten die Amerikaner wohl erst auf Das Maria-Syndrom reagiert? Das in Deutschland bis heute verbotene Werk von MIZ-Redakteur Michael Schmidt-Salomon bietet im Gegensatz zu McNallys religiösem Klamauk tatsächlich Momente radikaler Religionskritik. Um in Amerika einen Blasphemie-Skandal zu erzeugen, bedarf es in der Tat nur weniger Stimuli: Selbst der gefeierte Musicalkomponist Andrew Lloyd Webber geriet einst ins Kreuzfeuer der Kritik, als er Anfang der siebziger Jahre versuchte, sein Erfolgsmusical Jesus Christus Superstar auf die Bühne zu bringen. Amerikanische Fundamentalisten sahen in dem streng gläubigen Webber gar einen Jünger Satans und versuchten mit allen Mitteln, die Aufführung des Werks zu verhindern.
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Wie die Theologin Mary Ramerman am 14. Oktober mitteilte, hatte sie die ganze Zeit hindurch an der Corpus-Christi-Kirche in Rochester die Kommunion ausgeteilt und andere liturgische Handlungen vorgenommen, was nach Lehrmeinung der katholischen Kirche Frauen verboten ist.
Ramermans Vorgesetzter, der Gemeindepfarrer James Callan, wurde bereits im vergangenen Monat wegen seiner liberalen Kirchenpraxis in eine andere Gemeinde strafversetzt. Er hatte nicht nur Frau Ramerman eingestellt, sondern auch homosexuelle Paare getraut und die Heilige Kommunion an Nichtkatholiken ausgeteilt. Callan sagte, seine Strafversetzung sei auf Befehl von hohen Amtsträgern im Vatikan erfolgt, doch erklärte Bischof Matthew Clark von Rochester, er habe die Anordnung selbst getroffen, da der Geistliche ständig gegen die offizielle Lehrmeinung verstoßen habe. Rund 200 Gemeindemitglieder protestierten in der Kirche gegen die Maßnahme der Diözese. (Berliner Kurier/Berliner Abendblatt, 15.10.98)
Lateinamerika
Kuba
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Kirchennahe Kreise drohen damit, daß sich neugeöffnete Türen wieder schließen könnten. Von dem Papst-Besuch im Januar 1998 habe die kubanische Regierung profitiert. Dem bis dahin im Westen weitgehend isolierten Kuba eröffneten sich hochrangige Kontakte in Politik und Wirtschaft. Umgekehrt wurden mittlerweile - entsprechend den päpstlichen Reden über Menschenrechte - 300 Häftlingefreigelassen, Gesprächsebenen zwischen Staat und Kirche ausgebaut und die Einreise ausländischer Priester etwas erleichtert. Auf der Wunschliste stehen neben dem Religionsunterricht noch weitere Reiseerleichterungen für Pfarrer, Zugang zu Massenmedien, Einrichtung kirchlicher Radios und der Neubau von Kirchen. Die nächste Lateinamerikanische Bischofskonferenz wird die Profite der vatikanischen Investition evaluieren; sie lagt im Februar 1999 in Kuba. (Frankfurter Rundschau, 21.9.98)
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1969 hatte die Regierung unter Staatsund Parteichef Fidel Castro den Weibnachtsfeiertag abgeschafft - in der Absicht, durch den so geschaffenen zusätzlichen Arbeitstag eine Zuckerrohr-Rekordernte einfahren zu lassen. In einer versöhnlichen Geste vor dem Papstbesuch hatte die kubanische Regierung das Volk bereits am letzten 25. Dezember wieder Weihnachten feiern lassen. Die Zustimmung des kubanischen Parlaments zu dem Vorschlag gilt als sicher.
Die katholische Kirche Kubas begrüßte die Ankündigung. Die Maßnahme stehe im Einklang mit den religiösen Gefühlen der Bevölkerung und einer Tradition auf der Karibikinsel, die seit langem existiere, erklärte Kirchensprecher Orlando Marquez der Agentur Reuters. (Yahoo, 1.12.98)
Asien
Israel
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Der radikal-christliche Sekten-Führer Monte Kim Miller habe seine Anhänger überzeugt, zur Jahrtausendwende stehe der Weltuntergang bevor. Sie wollten sich deshalb am 31. Dezember 1999 gemeinsam das Leben nehmen, um ewiges Leben im Jenseits zu finden, schrieb die US-Zeitung New York Times.
Chezi Leder, Repräsentant der israelischen Polizei in den USA, äußerte seine Besorgnis über die Anzahl der Menschen, die unter einer "Milleniums-Phobie" leiden und nach Israel kommen, um extremistische Taten zu unternehmen. Bereits vor 30 Jahren hatte ein australischer religiöser Fanatiker und Mitglied der protestantischen Sekte Kirche Gottes Feuer in der Al-Aksa-Moschee auf dem Tempelberg von Jerusalem gelegt. Die Anschlag war religiös motiviert und sollte nach späteren Aussagen des Täters die Voraussetzung für den Wiederaufbau des jüdischen Tempels und die Ankunft des Messias schaffen. Ein erneuter Anschlag auf die heilige moslemische Stätte würde schwerste arabisch-israelische Konflikte auslösen, gilt sie doch als sensibelster Brennpunkt des Nahost-Konflikts. (web.de, 23.11.98)
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Marionette der Ultras agieren können, kommentierte die Zeitung Haaretz. Denn auch seine Wähler kommen überwiegend aus dem religiösen Lager. Die jüdischen Fundamentalisten haben sich mit ihrem Erfolg auch den Zugriff auf die Stadtkasse gesichert.
Schon jetzt werden große Teile des Budgets von Jerusalem zur Finanzierung von religiösen Einrichtungen wie Talmudschulen und rituellen Bädern verwendet. Rund zwei Drittel der ultraorthodoxen Männer in Jerusalem leben weitgehend von Sozialhilfe: Weil sie ihr Uben der Ausübung der Religion widmen, gehen sie keiner geregelten Arbeit nach. (Spiegel, Nr.47, 16.11.98)
Pakistan
Iran
Afghanistan
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Die Taliban werden weltweit wegen ihrer frauenfeindlichen Politik kritisiert. Frauen dürfen nicht allein aus dem Haus gehen und nicht arbeiten. Journalisten ist es verboten, Frauen zu filmen. (Westfälische Allgemeine Zeitung, 7.10.98)
Afrika
Togo
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(2633) Lome. Der westafrikanische Staat Togo hat ein Gesetz gegen die ritueile Genitalverstümmelung von Frauen erlassen. Es gebe keinerlei religiöse oder kulturelle Rechtfertigung für solch einen Eingriff. Das erklärte der Parlamentsausschuß für Menschenrechte in der Hauptstadt Lome. Von den moslemischen Frauen des Landes seien zwei Drittel von Genitalverstümmelungen betroffen. Das Strafmaß sieht Geldstrafen von umgerechnet 300 bis 3000 DM sowie Haftstrafen bis zu 10 Jahren vor. Nach Angaben der Vereinigten Nationen (UNO) werden pro Tag weltweit 6000 Mädchen Opfer von Genitalverstümmelungen. (Westfälische Allgemeine Zeitung, 23.11.98, FAZ, 2.10.98)
1999 - Meldungen 2634-2670
1999 - Meldungen 2634-2670 rhartmann Fri, 12/31/1999 - 09:00Europa
Deutschland
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Der Synodale Klaus Brinker, der 1984 als Beamtenanwärter wegen seiner Homosexualität vom Pfarrdienst entlassen wurde, nannte den Bericht einen "Rückschritt". Wenn die Landeskirche jetzt nicht handele, bleibe sie "bei der Praxis der Berufsverbote" und verlängere "antihomosexuelle Einstellungen". Er kritisierte den Umgang des Arbeitskreises mit den Bibeltexten als "neuartige Form des Fundamentalismus". In die Auslegung biblischer Texte müsse die Lebenswirklichkeit der Gegenwart einbezogen werden. Die Betroffenen seien in dem Bericht nicht zu Wort gekommen.
Der Arbeitskreis war auf einen Beschluß der Synode vom November 1993 hin eingesetzt worden. Damals hatte die Synode mit einer Stimme Mehrheit an die Kirchenleitung appelliert, Arbeitsmöglichkeiten für homosexuelle Menschen in der Kirche zu eröffnen. (Top-News, 25.11.98)
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Meisner hatte die Abtreibungspille RU 486 indirekt mit dem zum Judenmord benutzten Gas "Zyklon B" verglichen. Der Kölner Erzbischof schrieb in der "Rheinischen Post", daß RU 486 kein Heilmittel sei, sondern "das genaue Gegenteil, nämlich ein chemisches Tötungsinstrument speziell für ungeborene Kinder". In der Nazi-Zeit seien "schlimmste Verbrechen durch den Einsatz chemischer Substanzen verübt worden". So sei es "eine unsägliche Tragödie, wenn sich am Ende dieses Jahrhunderts die chemische Industrie ein zweites Mal anschicken würde, in Deutschland ein chemisches Tötungsmittel für eine bestimmte gesetzlich abgegrenzte Menschengruppe zur Verfügung zu stellen".
Regierungsmitglieder reagierten auf die Äußerungen Meisners empört. So verurteilte Familienministerin Bergmann (SPD) die Haltung des Erzbischofs, die sich massiv gegen die Frauen richte. Die Grünen-Fraktionssprecherin Kerstin Müller bezeichnete in einem Interview mit der Westfälischen Allgemeinen Zeitung "den bischöflichen Versuch, die Pille in die Nähe des KZ-Vernichtungsgases Zyklon B zu bringen, als ungeheuerlich". Ausgelöst wurde die Diskussion durch das geplante Vorhaben des französischen Patentinhabers, Mitte Januar das Genehmigungsverfahren des Medikaments für den deutschen Markt einzuleiten. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 7.12.98, 22.12.98, 4.1 99)
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Wörtlich sagte der Kardinal: "Wo der Mensch sich nicht relativieren und eingrenzen läßt, dort verfehlt er sich immer am Leben selbst: zuerst Herodes, der die Kinder von Bethlehem umbringen ließ, heute unsere Gesellschaft, in der jährlich zirka 300.000 unschuldige ungeborene Kinder getötet werden." Die Schwangerschaftsabbrüche seien die Folgen "dieses anmaßenden Aufbegehrens gegen Gott", so Meisner. "Das sind nicht in erster Linie soziale Probleme, sondern theologische." Der Mensch dürfe sich nicht selbst zu Gott machen, "der sich Verfügungsrecht über seinen eigenen Leib und über das Leben anderer anmaßt". (Kölnische Rundschau , 7.1.99)
Anm. MIZ: Ob Frauen in Not auch der Meinung sind, ihre Probleme seien nur theologischer Art?
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Bei schweren Gesprächen und in dramatischen Situationen profitieren die Seelsorger von ihrer zusätzlichen Ausbildung als Psychotherapeuten. Dennoch gebe es Unterschiede zwischen ihnen und den Psychologen, die in der Klinik arbeiten. Die Patienten sprechen sehr häufig ihre Schuldgefühle an'', betont Hummler. Denn auch jüngere Menschen deuten die Krankheit oft als Strafe für frühere Verfehlungen. (Stuttgarter Zeitung, 18.1.99)
Anm. MIZ: Bei all dem darf man nicht vergessen, daß den Patienten diese Schuldgefühle (Krankheit als Strafe für Sünden) erst von der Kirche und ihren Hirten eingeredet worden ist. Das Verhalten der Kirche, Schuldgefühle zunächst zu erzeugen, um sie dann therapieren zu können, erinnert an einen alten Chaplin-Film, in dem ein Glaser sein Geschäft dadurch ankurbelte, daß er Scheiben einschmeißen ließ.
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Jeder Dritte in Deutschland ist der kircheneigenen Statistik zufolge katholisch. Bundesweit liegt die Quote bei 33,4 Prozent, im Westen bei 40,7 Prozent und im Osten einschließlich Berlin bei 6,2 Prozent. Vom Gottesdienst halten diese Christen offenbar immer weniger, denn die Statistik der Bischofskonferenz weist auch eine abnehmende Quote der Kirchenbesucher aus. An einem normalen Sonntag kamen demnach 4,8 Millionen Katholiken oder 17,6 Prozent in die Kirchen. 1996 waren es noch 18 Prozent. (Yahoo, 23.11.98)
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Anm. MIZ: Nach 50 Jahren sollte wirklich über den Gottesbezug in der Präambel im Grundgesetz nachgedacht werden. Er schließt einen nicht unbeträchtlichen Teil der Bevölkerung aus, der sich nicht über ein höheres Wesen definiert.
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Mit einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten sowie einer Geldstrafe von 100 000 DM bestrafte die Wirtschaftskammer des Landgerichts Mannheim die von Uriella im Prozess gestandene Steuerhinterziehung in einer Größenordnung von 1,2 Mio DM. Dabei berief sich die Chefin der etwa 700 Mitglieder starken Sekte "Fiat Lux" (Es werde Licht) darauf, sie habe stets nur "den göttlichen Gesetzen entsprechend gehandelt". [Das muß das 11. Gebot sein: Du sollst Steuern hinterziehen!, Anm. MIZ] Doch das sah das Gericht trotz der Proteste von etwa 50 Sektenmitgliedern anders. Der unverzollte Import von angeblichen Heilmitteln, Kosmetika und anderen Waren aus der Schweiz sei ein klarer Fall von Schmuggel, auch wenn die Kuriere "Uriellas" in dem Glauben gehandelt hätten, diese Transporte seien "gottgewollt".
Für Erika Bertschinger-Eicke, die in Deutschland lebt und in der Schweiz als "Geistheilerin" arbeitet, war dieser Prozeß nicht die erste Begegnung mit irdischer Gerechtigkeit. 1996 mußte sie sich in Waldhut-Tiengen verantworten - unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Damals wurde ihr vorgeworfen, die ärztliche Betreuung von drei schwerkranken Frauen verhindert zu haben. Zwei Frauen waren gestorben. Das Gericht sprach "Uriella" aus Mangel an Beweisen frei. Jetzt könne sie sich wieder um Kranke kümmern, so "Uriella" nach dem gestrigen Urteil. Vielleicht nicht sehr lange. Ehemann Eberhard alias "Icordo" nannte mal wieder ein neues Datum für den Weltuntergang - 1999. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 23.12.98)
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Vor allem bei politischen Prophezeiungen zeigten Deutschlands Wahrsager wenig Gespür. Kein einziger der 21 von dem Forum überprüften Hellseher habe das rot-grüne Bündnis in Bonn korrekt vorausgesagt. Im Gegenteil: Astrologin Monika Transier sah nach ihren langjährigen Sterndeutungen einen erneuten Wahlsieg für Helmut Kohl. Dagegen wurden für Schröder von Medienastrologe Winfried Noe nur "Fehlschläge" und "schlechte Aspekte" orakelt. Ebensowenig treffsicher erwiesen sich die Prophezeiungen der nationalen Hellseher-Gemeinde beim Thema Fußball. Die Astrologen Dieter Hempel und Monika Transier waren sich fälschlicherweise sicher: "Berti Vogts führt seine Fußballspieler zum Weltmeistertitel." Als unzutreffend erwies sich auch die Vorhersage des Astrologen Noe, der Formel-1-Fahrer Michael Schumacher werde erneut Weltmeister. Gleiches gilt für die Weltuntergangsszenarien, die von zahlreichen Hellsehern - zum Teil Jahrzehnte im voraus - für 1998 "vorhergesehen" worden waren. Sie blieben allesamt aus.
"Es ist mir rätselhaft, wie nach einem derartigen Prognose-Fiasko noch irgend jemand an solche Prophezeiungen glauben kann", sagte Wunder. Dabei seien die wirklich überraschenden Ereignisse des Jahres 1998 - etwa das Zugunglück von Eschede oder das Grubenunglück von Lassing - von keinem "Hellseher" vorausgesagt worden. (www.spiegel.de , 29.12.98, Westdeutsche Allgemeine Zeitung , 29.12.98)
Schweiz
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Zürichs "Tages-Anzeiger" erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der Zwist nicht zufällig gerade im Großmünster ausgebrochen ist. Dort begann Ulrich Zwingli an Neujahr 1519, seine neue Glaubenslehre zu predigen. Der eidgenössische Reformator verdammte jedes Freizeitvergnügen, erhob rigide Kleidervorschriften und "Sittenmandate". (Westfälische Allgemeine Zeitung , 23.1.99)
Frankreich
Grossbritannien
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(Berliner Kurier, 17.12.98)
Vatikan
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In der Bulle erfolgen Anweisungen "für die Erlangung des Jubiläums-Ablasses". Der "Sünden-Ablass" sei u.a. mit Wallfahrt, Kirchgang, Kommunion und Beichte zu erlangen. Die Gläubigen werden in dem Papstschreiben bereits jetzt gemahnt, dann Buße zu tun. Sie sollen einen Tag lang auf "weltliche Laster" wie Rauchen und Alkohol verzichten sowie das gesparte Geld zu wohltätigen Zwecken spenden.
In Rom stießen die Anweisungen auf Kritik. Das seien "Regeln für einen Platz im Paradies", meint spöttisch die Zeitung "La Repubblica". Sie hält diese Regeln teilweise für überholt. Und sie zitiert Martin Luther, der sich vor allem wegen der Ablassgeschäfte - dabei wurden Ablassbriefe verkauft - von der katholischen Kirche abwandte. (Westfälische Allgemeine Zeitung, 30.11.98, 1.12.199)
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Hört man dazu den Jesuiten-Pater und Theologie-Professor Peter Gumpel, so enthüllt sich eine Strategie katholischer Globalisierung und Mobilisierung, die auf einzigartige Weise den Wunderglauben frommer Überlieferung mit heutigem wissenschaftlichem Anspruch verquickt. Johannes Paul II. hält es für nötig, den mehr als einer Milliarde Katholiken in aller Welt neue konkrete Vorbilder einer christlichen Lebensweise vor Augen zu stellen. Mit Blick auf das große Jubiläum des Jahres 2000, das Anstoß für eine religiöse Erneuerung der Kirche sein soll, läßt er das amtliche Verzeichnis der Heiligen überarbeiten und darin auch christliche "Helden" der Gegenwart aufnehmen, alte Bekannte könnten bald daraus verschwinden. (Süddeutsche Zeitung, 5.1.99)
Nordamerika
USA
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Die Katholische Kirche setzte sich an die Spitze derer, die empört dagegen protestierten, daß sich das renommierte Fernsehmagazin «60 Minutes» in die Kampagne des umstrittenen Pathologen Jack Kevorkian für eine «humane Euthanasie» einspannen ließ.
Kardinal James Hickey rief die Gläubigen dazu auf, mit einer Briefkampagne zu reagieren. Es sei nicht hinnehmbar, jemanden im Fernsehen «zu ermorden«, sagte seine Sprecherin. Euthanasie dürfe nicht wie Abtreibung «kulturell akzeptabel» werden.
Aber auch in den Medien und in den journalistischen Fakultäten der Hochschulen gab es kritische Stimmen. Mehrere Stationen des US-Fernsehsenders CBS entschieden sich, den Beitrag nicht auszustrahlen. Der «Boston Globe« nannte ihn in einem Leitartikel
eine "Schande" und "einen Akt der Barbarei". Hunderte von Zuschauern riefen CBS nach der Ausstrahlung am 22. November an, die meisten beschwerten sich. (web.de, 29.11.98)
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Die Methodisten haben die Segnung der Partnerschaft von Homosexuellen 1996 verboten, so daß die teilnehmenden Pfarrer jetzt mit Strafmaßnahmen rechnen müssen. Mit 8,5 Millionen Mitgliedern ist die United Methodist Church nach der Southern Baptist Convention die zweitgrößte protestantische Kirche in den USA. (Yahoo Schlagzeilen, 17.1.99)
Lateinamerika
Chile
Asien
Israel
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Anm. MIZ: Oh "Gott", oh "Gott", oh "Gottogott"! (Bitte schicken Sie diese MIZ einem Orthodoxen. Der muß sie nun aufbewahren. Oder ordentlich beerdigen).
Saudi-Arabien
Afghanistan
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Vier Monate nachdem die USA einige seiner Lager in Afghanistan bombardierten, meldete sich der gegenwärtig meistgesuchte Terrorist der Welt damit zurück. "Amerikaner und Briten haben die Entscheidung ihrer Regierungen gebilligt, den Irak anzugreifen", erklärte der 41-jährige gegenüber einem pakistanischen Journalisten, der das Gespräch an einen US-Fernsehsender, eine arabische Tageszeitung und an das pakistanische Blatt "The News" weitergab. Moslems in aller Welt sollten deshalb "amerikanische und britische Interessen angreifen", verkündete der Sohn eines schwerreichen saudi-arabischen Bauunternehmers.
Osama Bin Laden wird von Washington vorgeworfen, für zwei Bombenanschläge auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania im August verantwortlich zu sein, bei denen 250 Menschen ums Leben gekommen waren. Er bestritt jede Mitverantwortung, bedauere die Anschläge aber nicht und kenne einige der Hinterleute: "Das waren wahre Männer."
Das Interview fand am Heiligen Abend in einem Zelt in der Wüste außerhalb der südafghanischen Stadt Kandahar, dem Sitz der radikal-islamischen Taliban-Milizen, statt. Mullah Mohammad Hassan Rehmani, der Gouverneur der Region, hatte erst wenige Tage vor dem Auftritt von Osama Bin Laden erklärt: "Osama Bin Laden ist unser Gast. Aber wir haben sichergestellt, daß er keine Terroraktionen planen und daß er keine öffentlichen Erklärungen abgeben wird."
Die Taliban-Milizen, die mittlerweile rund 70 bis 80 Prozent des afghanischen Territoriums kontrollieren, sind untereinander über die Behandlung von Osama Bin Laden zerstritten. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 28.12.98)
Iran
Indonesien
China
Kasachstan
Afrika
Simbabwe
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Die orthodoxen Kirchen beklagen eine Dominanz protestantisch-liberaler Kirchen aus dem Westen im ÖRK. Zwei orthodoxe Kirchen, die georgische und die bulgarische, haben sich aus diesem Grund bereits vom ÖRK zurückgezogen. Andere drohten ebenfalls mit Austritt, falls die Orthodoxen künftig nicht in den Gremien angemessen beteiligt würden. Inhaltlich sind vor allem die Frauenordination sowie der Umgang mit Homosexualität zwischen orthodoxen und protestantischen Kirchen strittig. (Evangelischer Pressedienst (epg), 12.12.98)
1999 - Meldungen 2671-2722
1999 - Meldungen 2671-2722 rhartmann Fri, 12/31/1999 - 09:00Europa
Deutschland
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Anm. MIZ: "Wir brauchen keine Menschen, die denken können... oder: Dicke Finsternis ruht über dem Lande". (Deschner)
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Anm. MIZ: Das Erzbischöfliche Ordinariat meinte weiter: Die Darstellung der Folterung eines Menschen zum Gegenstand einer Modenschau zu machen, ist zynisch und pervers.. Dies müsse gläubige Christen provozieren und zutiefst verletzen. Bemerkenswert: Gegen die Darstellung der Folterung Jesu am Kreuz in den Klassenzimmern vor Kindern wurde nicht protestiert.
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Anm. MIZ: Zunächst kämpft Ratzinger dafür, dass das die Religion (hier: das Christentum) das Recht, die Gesetzgebung und unser Leben bestimmt. Und dann wirft er genau dies dem Islam vor. Eine wahrhaft wunderliche Logik besitzen doch diese Theologen...
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Anm. MIZ: Wie heißt es doch so teuflisch-christlich-schön? Du wirst dran glauben oder: Du wirst dran glauben...
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Anm. MIZ: Der Fall Lüdemann beweist einmal mehr: Theologie ist unwissenschaftlich, schließlich gehört es zu den Grundfesten der Wissenschaft, dass sie ergebnisoffen, nicht an den Glauben an ewig gültige Wahrheiten gebunden ist. Lüdemann hat recht, wenn er statt doktrinärer Theologie eine säkulare, von Religionsgemeinschaften unabhängige Religionswissenschaft einfordert, denn nur dort könnten die Religionen der Vergangenheit und Gegenwart in einer Weise erforscht werden, die den Anforderungen eines multikulturellen, weltoffenen Gesellschaft entspricht.
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Anm. MIZ: "Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner segnet die Waffen..." Zugeben: Lehmann ging in dieser Beziehung nicht so weit wie sein serbisch-orthodoxer Kollege in Belgrad. Dennoch sind auch seine theologischen Rechtfertigungen des Militärs letztlich kriegstreiberisch. Moralische Entrüstung statt politischem Weitblick, Stimmung statt Argumente, ein in diesen Tagen häufig zu beobachtendes Phänomen. Die religiösen Eiferer aller Fronten haben ihr Scherflein zur Entstehung des immer größer werdenden Elends Katastrophe beigetragen [siehe hierzu auch Meldung 2701].
Österreich
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Anm. MIZ: Warum der künstliche Gegensatz zwischen Rechstsextremismus und katholischem Fundamentalismus? Da kommt doch nur zusammen, was zusammengehört...
Frankreich
Großbritannien
Niederlande
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Anm. MIZ: Die Haltung der StudentInnen ist durchaus verständlich: Wahrscheinlich ist ihnen das Bibellesen nach der Mahlzeit zu sehr auf den Magen geschlagen...
Italien
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Anm. MIZ: Armer, bedauernswerter Papst! Selbst ihm dürfte es schwerfallen, nachvollziehbar zu belegen, warum Kartenlegen Aberglaube, Jungfrauengeburt aber amtlich beglaubigte Wahrheit ist. Aber vielleicht gelingt es ihm ja mittels Teufelsaustreibungen [siehe hierzu die nachfolgende Meldung].
Vatikan
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Nach dem neuen Regelwerk, das keinen Bruch mit der Tradition darstellt und im Auftrag des II. Vatikanischen Konzils die einschlägigen Riten im wesentlichen sprachlich modernisiert und erweitert hat, darf nur der zuständige Diözesanbischof die Genehmigung zum großen Exorzismus geben, nur ein Priester darf ihn ausführen. Wieviele Exorzisten derzeit tätig sind, ist nicht erfaßt, italienische Zeitungen sprechen von mehreren hundert. Exorzisten haben laut Kardinal Medina im Zusammenwirken mit Psychiatern zu prüfen, ob jemand, der sich als besessen betrachte, nicht einfach psychisch oder geistig krank sei. In einigen Ländern, etwa in Italien, haben Exorzisten großen Zulauf, manche treten sogar im Fernsehen auf. Der in Rom lebende sambische Bischof Emmanuel Milingo zog zeitweise zehntausende Gläubige an, seine Oberen mahnten ihn indes zur Zurückhaltung. Auch der Papst persönlich hat im Vatikan schon Teufelsaustreibung praktiziert. Der französische Kardinal Jacques Martin, vormals Präfekt des Päpstlichen Hauses, berichtete 1993, elf Jahre zuvor seien der Bischof von Spoleto und ein Pfarrer aus einem umbrischen Dorf mit einer besessenen Frau zu Johannes Paul II. gekommen. Dieser habe die Beschwörungsformeln gesprochen und ihr damit geholfen. (Süddeutsche Zeitung, 27.1.99)
Anm. MIZ: Was soll man dazu noch sagen? Versuchen wir es mit einem Gedicht: "Drum verbieten sie das Denken/Sie indizieren selbst den guten alten Kant/ Nun, wenn es einen Teufel gäbe/ Er trüge sicherlich ein geistliches Gewand!" (Aus: Das Maria-Syndrom)
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Anm. MIZ: Wir danken sehr für die freundliche Erinnerung. Es bleibt also alles beim Alten: In der katholischen Welt gibt es natürlichen und unnatürlichen Sex. Schade nur (für den Papst und seine Kirche) dass Mutter Natur sich scheinbar nicht einen Deut um katholische Definitionen schert. Mutter Natur strotzt nämlich nur so von wildem, "unnatürlichem Sex": Wann erscheint endlich die Enzyklika, in der der Papst den Teufel für die Promiskuität der Bonobos oder das geradezu widernatürliche Liebesleben der Bettwanzen verantwortlich macht? Wir dürfen gespannt sein.
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Anm. MIZ: Alles klar? Das Böse ist da, um die Menschen zu retten. Wir können also weiterhin mit Gottes Hilfe Krieg spielen. Hipp Hipp Hurra! Wir haben es doch gewußt: Zum Wohle der Menschheit donnern die Kanonen! Zum Wohle der Menschen brennen die Städte! Welch solides ethisches Fundament das Christentum doch ist...
Spanien
Griechenland
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Anm. MIZ: Daß der griechisch-orthodoxe Erzbischof seinen serbisch-orthodoxen Glaubensbrüdern zur Seite springt ist nicht verwunderlich, sondern zeigt noch einmal deutlich auf, dass der Krieg im Kosovo auch und vor allem starke religiöse Hintergründe hat.
Polen
Jugoslawien
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Anm. MIZ: Ob die betroffenen Frauen (in der Regel ja keine Katholiken!) besonders glücklich darüber sind, dass sie nach Ansicht des Vatikans nun doch im voraus die Pille hätten nehmen dürfen? Ob auch sie der Meinung sind, dass die Verteilung des Medikaments unwürdiger ist, als das erzwungene Austragen eines durch Vergewaltigung entstandenen Kindes?!
Bosnien-Herzegowina
Tschechien
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Anm. MIZ: Welches von den beiden Tüchern ist denn nun die echte Fälschung?
Nordamerika
U.S.A
Lateinamerika
Mexiko
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Doch wo Geld knapp ist, herrschen andere Sitten. Denn nicht nur scheint Mexikos Regierung, die den 78jährigen zum vierten Mal seit 1979 empfängt, unwillens, für die Reisekosten aufzukommen. Auch die katholische Kirche vor Ort hat nicht ausreichend Kleingeld im Klingelbeutel, wie die Medien erfahren mußten. 300 Dollar verlangte die Kirche anfänglich für die Akkreditierung von Journalisten. "Eine unverschämte Summe'', klagte ein Reporter, "nicht einmal Kuba traute sich das.'' (Stuttgarter Zeitung, 18.1.99)
Brasilien
Venezuela
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Anm. MIZ: Wohlgemerkt, die Betonung liegt auf "können". Es soll keine Zwangssterilisation stattfinden. Aber auch diese Möglichkeit der Geburtenkontrolle will die Kirche nicht erlauben. Die Weltkirche braucht Nachwuchs...
Asien
Japan
Israel
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Iran.
Bangladesch
Indien
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Anm. MIZ: Mutter Teresa ist wahrlich eine Heilige, wie sie im Buche steht! Der vielgepriesene "Engel der Armen" war nämlich in Wirklichkeit ein unerbittlicher Todesengel. Teresa wollte keine Menschen, sondern Seelen retten. Ihr Lebensziel war es, möglichst viele Menschen zum Christentum zu bekehren. Die Heilung irdischer Gebrechen geriet dabei völlig in den Hintergrund. Konsequent wie die "Heilige in Spe" nun einmal war, investierte sie deshalb auch die vielen Millionen Dollar, die ihrem vermeintlichen Hilfswerk gespendet wurden, nicht in die dringend notwendige bessere medizinische Versorgung der Kranken, nein, Teresa wußte damit Besseres anzufangen: Sie bunkerte das Geld auf Konten des Vatikans - zum Zwecke einer weiteren Christianisierung der Welt. Zu diesem Zweck stieg Teresas Orden auch in das illegale Adoptionsgeschäft ein, die barmherzigen Schwestern entführten indische Kinder, um sie im Westen gegen harte Währung abzusetzen. (Freilich: Dies alles war nur zum Besten der Kinder gemeint. Schließlich wurden sie ja per Adoption vom moslemischen bzw. hinduistischen Aberglauben befreit und landeten in guten christlichen Familien...) Kurzum: Mutter Teresa, mit ihrem blinden Missionseifer, ihrem fanatischen Demokratiehass und ihrer tiefen Verbundenheit zu den diversen Diktatoren und Folterknechten dieser Welt, hat gute Chancen, zur Heiligen des Jahrhunderts gekürt zu werden. Aufklärung tut not!
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Anm. MIZ: Leider setzen sich Religiöse nur dann für Laizismus ein, wenn sie selber in der Minderheit sind.
Indonesien
Afrika
Namibia
Ruanda
1999 - Meldungen 2723-2759
1999 - Meldungen 2723-2759 rhartmann Fri, 12/31/1999 - 09:00Europa
Deutschland
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Anm. MIZ: Getroffene Hunde heulen bekanntlich am lautesten. Wer Jahr für Jahr Millionen vom Staat abkassiert, die eigenen Bischöfe aus den allgemeinen Steuern bezahlt und selbst die letzte Ölung über die allgemeinen Krankenhaussätze abrechnet, sollte sich nicht damit schmücken, dass er hin und wieder selbstgebackene Oblaten kostenlos verteilt. Die scharfen Geschütze, die die Kirchen gegen die Jugendweihe auffahren, dienen nur dem Zweck, einen ungeliebten Konkurrenten vom Markt zu drängen. Es ist zu hoffen, dass die verantwortlichen PolitikerInnen diesen Versuch eines unlauteren Wettbewerbs durchkreuzen.
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Anm. MIZ: Erinnert dieser Segenskoffer nicht frappant an den "Feldkoffer", den Militärgeistliche im Krieg benutzten, um die Utensilien für das Abendmahl immer griffbereit zu haben?
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Generell gab das Bundesverwaltungsgericht der bayerischen Widerspruchsregelung aber dennoch seinen Segen. Bei verfassungskonformer Auslegung" bestünden dagegen "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", hieß es. Dem vom Bundesverfassungsgericht betonten Grundsatz der Freiwilligkeit werde mit dem bayerischen Modell, wonach nur bei einem konkreten Einspruch das Kreuz abzuhängen ist, "noch hinreichend Rechnung getragen". (Frankfurter Rundschau, 22.4.99)
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Anm. MIZ: Der Versuch des Humanistischen Verbandes, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden und somit in gewisser Weise (was die "Ausplünderung des Staates" betrifft) mit den Kirchen gleichzuziehen, hat unter Konfessionslosen lange Zeit für heftige Kontroversen gesorgt. Vielleicht sorgt das Urteil dafür, dass die Positionen neu überdacht werden.
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"Wir sehen im Kirchentagspräsidium, dass die Frage der Judenmission nicht ad hoc entschieden werden kann", betonte die Generalsekretärin des Kirchentages, Margot Käßmann, die zugleich Bischöfin der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover ist. Ebenso äußerte sich auch der Stuttgarter Landesbischof Eberhardt Renz: "So leicht kann man keine Antwort darauf geben." (Spiegel online, 16.6.99)
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Anm. MIZ: Wie sagt man so schön? Da wurden alte Fans vergrault, aber keine neuen hinzugewonnen...
Niederlande
Österreich
Spanien
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Auch das Erziehungsministerium will dem Bericht zufolge die Kruzifixe hängen lassen, weil sich die Lehrer gegen eine Entfernung aussprächen. Die Religionsfreiheit der Lehrer müsse respektiert werden, erklärte ein Sprecher. Außerdem sei das Kreuz in Spanien nicht nur ein christliches Symbol, sondern auch ein Teil der Landeskultur. Ein Sprecher der Lehrergewerkschaft "Comisiones Obreras" forderte gegenüber epd, Religion solle generell an den Schulen keine Rolle mehr spielen. Religiöse Motive sollten nicht öffentlich gezeigt werden. Wenn sich ein Kreuz im Klassensaal mit der Religionsfreiheit des Lehrers rechtfertigen lasse, würden andere Lehrer mit dem Hinweis auf ihre Meinungsfreiheit Poster von Che Guevara oder Fidel Castro in den Schulen aufhängen. Die spanischen Protestanten wollen, dass die religiöse Neutralität Spaniens in allen staatlichen Einrichtungen umgesetzt wird, nicht nur in den Schulen, sondern auch beim Militär oder den sozialen Diensten. (epd, 16.3.99)
Großbritannien
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Anm. MIZ: Die Religionsführer geben sich entsetzt - doch soll man es ihnen wirklich glauben? Immerhin predigen sie weiterhin das "Wort Gottes", in dem es unverblümt heißt: "Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung. [...] Wer so handelt, verdient den Tod." (Röm 1:27-32)
Irland
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Anm. MIZ: Hoffen wir für die gute Sinead O'Connor, dass sie eines Tages einsehen wird, was nun wirklich der größter Fehler in ihrem Leben war...
Italien
Vatikan
Polen
Nordamerika
USA
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Die Maßnahme wird als Warnung an die wachsende Zahl von Geistlichen verstanden, die sich in den USA um Homosexuelle und Aids- Kranke kümmern. Sie sollten dabei nicht den Hinweis vergessen, dass die katholische Kirche homosexuelle Akte ablehnt. Die beiden Gemaßregelten haben angezweifelt, dass Homosexualität eine Verhaltensstörung sei. (Yahoo-Schlagzeilen, 14.7.99)
Lateinamerika
Kolumbien
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Polizeiberichten zufolge sind die Verschwundenen zuletzt am Montag abend an der Sierra Nevada da Santa Marta im Norden des Landes gesehen worden. Seitdem gebe es von den Leuten kein Lebenszeichen mehr. Ein Polizeisprecher in Cartagena erklärte, es sei keine Suchaktion eingeleitet worden, da es keine Anzeichen für einen geplanten Massenselbstmord gebe. Auch habe man keine Hinweise darauf, dass die Sektenmitglieder zu der Expedition gezwungen worden seien. 1978 war es in Joneston (Guayana) zu einem der größten Massenselbstmorde gekommen, als sich mehr als 900 US-amerikanische Anhänger einer Endzeit-Sekte umbrachten. (Spiegel Online, 9.7.99)
Brasilien
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Die CNBB will sich den Angaben nach aber nicht nur für die Fehler der Vergangenheit entschuldigen, sondern auch zur Bekämpfung der Greuel der Gegenwart verpflichten. "Die Jagd auf Indios und die Diskriminierung der Schwarzen setzt sich in diesen Tagen in Brasilien fort", beklagt Bernardino. Ein großer Teil der katholischen Kirche unterstützte in Brasilien jahrhundertelang die erst 1888 offiziell abgeschaffte Versklavung von Schwarzen sowie auch die gewalttätigen Übergriffe der portugiesischen Eroberer gegen die indianischen Ureinwohner. (Yahoo Schlagzeilen, 31.3.99)
Asien
Israel
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Anm. MIZ: Wird Boeing nun mit einem Modell kontern, das in der Lage ist, die Schallmauer trotz integrierter Klagemauer zu durchbrechen? Wir dürfen gespannt sein...
Indien
Afghanistan
China
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Die Demonstranten protestierten dagegen, dass das Buch des 47-jährigen in China verboten wurde. Wegen ihrer "abergläubischen Tendenzen" ist die Gruppe in einigen Provinzen für illegal erklärt worden. Li Hongzhi, der sich als ein höheres Wesen als Buddha ansieht, will seinen Anhängern übernatürliche Kräfte verleihen. Sein 1993 erschienenes Buch ist u.a. auch ins Deutsche übersetzt worden. Die Bewegung behauptet, 100 Millionen Anhänger weltweit zu haben. Deutschen Sektenbeauftragten sind bisher noch keine Probleme mit Falun Gong bekannt. (WAZ, 27.4.99)
Philippinen
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Obwohl die Bevölkerung der Philippinen jedes Jahr um 2,32 Prozent und damit stärker wächst als in den meisten anderen asiatischen Ländern, lehnt die katholische Kirche jede Geburtenkontrolle strikt ab. Das frühere Mitglied der Pop-Gruppe Spice Girls hatte sich in Kirchenkreisen schon zuvor mit einem Video unbeliebt gemacht, das die Sängerin als Nonne zeigt. Seit Oktober ist Halliwell Botschafterin des UN-Bevölkerungsfonds. Bewußt hatte sie sich bei ihrem ersten offiziellen Einsatz für die Philippinen entschieden. (Bonner Generalanzeiger, 16.6.99)
Afrika
Ruanda
1999 - Meldungen 2760-2804
1999 - Meldungen 2760-2804 rhartmann Fri, 12/31/1999 - 09:00Europa
Deutschland
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Die umstrittene Sekte war bei der Kommunalwahl im Herbst mit einer eigenen Liste in dem kleinen Schwarzwalddorf angetreten. Ihr Einzug in den Gemeinderat galt als sicher, denn der Gruppierung gehören nach deren Angaben 33 der 304 Wahlberechtigten in dem Ort an. Somit sind mehr als zehn Prozent der Wählerschaft Ordensanhänger. Bisher stellte die CDU alle acht Gemeinderäte.
Die Sektengründerin "Uriella" sah sich in den letzten Jahren oft schweren Vorwürfen ausgesetzt. So wurde sie im Dezember 1998 zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung und 100 000 Mark Strafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Sie hatte Ordensmitglieder veranlasst, unverzollt pflanzliche Arzneien von der Schweiz nach Deutschland zu schaffen und dann damit einen lebhaften Handel zu betreiben. (Aol-NewsBote, 18.9.99; Lycos, 23.9.99; Stern 44/99)
Anm. MIZ: In Insiderkreisen ist man über das kommunalpolitische Engagement von Fiat Lux nun doch ein wenig erstaunt. Denn - so lautet die berechtigte Frage: Wird sich das überhaupt noch lohnen? Immerhin hatte Uriella ihr mangelndes Interesse an Steuerzahlungen vor nicht allzu langer Zeit damit begründet, dass all das Reden über Steuern und Finanzen angesichts des drohenden Weltuntergangs bedeutungslos sei. Aber vielleicht ist Uriella ja aus entstandenem Schaden klug geworden. Ihr Ehemann jedenfalls sorgte in der Öffentlichkeit unlängst für die Berichtigung einer anderen, berühmt-berüchtigten Uriella-Prophezeiung: Niemals habe Fiat Lux behauptet, dass am Südpol Ufos bereitstehen, um Anhänger der Sekte vor dem drohenden Weltuntergang zu retten. Diese Vorstellung sei völlig irrig, so Bertschinger, schließlich sollte doch eigentlich jeder wissen, dass sich in der Antarktis nur Ufos befänden, die die Nazis dort geparkt hätten... Da staunt der Fachmann und wundert sich der Laie.
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In der Politik gibt es immer mehr Stimmen gegen eine Umstellung der Bemessungsgrundlage auf das Bruttoeinkommen, die von den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz und Hessen, Kurt Beck (SPD) und Roland Koch (CDU), ins Gespräch gebracht worden war. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, räumte ein, dass dieses Berechnungsmodell zwar zu mehr Kirchensteuerzahlern führe, aber auch zu erheblich höheren Kirchensteuern. Dann müssten Familien einen Teil der Kindergelderhöhung sofort an die Kirchen abführen. Das könne nicht gewollt sein. Für "unsinnig" hält auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß (Emmendingen) eine Bemessung der Kirchensteuer am Bruttoeinkommen. Erstens müsse auch bei der Kirchensteuer die Leistungsfähigkeit des Einzelnen als Maßstab bleiben, und zweitens bedeute eine solche Umstellung einen "riesigen Verwaltungsaufwand". Da die Kirchen aber Dienste für die Gesellschaft erbrächten, die der Staat so billig und effektiv nicht leisten könne, müsse er sie hier stärker unterstützen. (idea, 29.7.99). Bundesfinanzminister Hans Eichel forderte, dass die Bundesländer für einen finanziellen Ausgleich für den zu erwartenden Kirchensteuer-Ausfall sorgen sollten. Der Bund könne das Problem des Rückgangs der Kirchensteuern nicht lösen. Die direkten Beziehungen zu den Kirchen hätten die Länder, erklärte Eichel. Beide sollten in Verhandlungen sicherstellen, dass die Kirchen ihre sozialen Aufgaben weiterhin erfüllen können. (Radio Vatikan, 25.-27.7.99)
Anm. MIZ: Besser Informierte wissen, dass die kirchliche Sozialarbeit erstens kaum etwas mit der Kirchensteuer zu tun hat (auch nach kircheneigenen Angaben werden weniger als 10 Prozent der Kirchensteuer für allgemeine soziale Aufgaben ausgegeben), und zweitens so effektiv und billig nicht ist. Außerdem nimmt der Staat dabei in Kauf, dass die kirchlichen MitarbeiterInnen in ihren verfassungsmäßig garantierten Rechten beschnitten werden.
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Für betagte Bürger, die regelmäßig einen Messe besuchten, war das Sterbe-Risiko demzufolge nur etwa halb so hoch wie bei ihren weniger gläubigen Altersgenossen. Wer oft in die Kirche gehe, trüge damit genauso viel zur Lebenserhaltung bei wie durch den Verzicht auf das Rauchen, unterstrich der Studienleiter vom Duke University Medical Center in New York, Harold Koenig unter Berufung auf die sechs Jahren dauernde Untersuchung. Für die lebensverlängernde Wirkung der Kirchentreue können laut Koenig mehrere Faktoren verantwortlich sein: So seien kirchlich aktive Menschen sozial besser abgesichert und erhielten etwa im Krankheitsfall schneller Unterstützung. Zudem seien Kirchgänger geselliger, seltener depressiv und könnten mit außergewöhnlichen Belastungen besser umgehen; ihre positivere Lebenseinstellung reduziere Stress und erhalte die Gesundheit, glaubt Koenig. Zudem konsumierten Kirchgänger seltener Alkohol und Zigaretten.
Sechs Jahre lang haben die Forscher die Lebens- und Ernährungsgewohnheiten von 4000 Senioren beobachtet. In diesem Zeitraum starben 1177 der untersuchten Menschen; 22,9 Prozent waren häufige und 37,4 Prozent seltene Kirchgänger. Selbst unter Berücksichtigung von Krankheiten und gesundheitsbewusstem Verhalten bleibt der Studie zufolge immer noch ein 28 Prozent niedrigeres Risiko für die regelmäßigen Kirchgänger. (Aol-NewsBote, 10.8.99)
Anm. MIZ: Trau keiner Statistik, es sei denn, du hast sie selbst gefälscht! Der Grundfehler vieler Untersuchungen zum Thema Gesundheit von Christen und Nichtchristen besteht darin, dass konsequent nichtreligiös denkende Menschen nicht berücksichtigt werden. Korrigiert man diesen Grundfehler im Forschungsdesign, gelangt man zu völlig anderen Ergebnissen (vgl. den Beitrag von Uhmann/Nohe/Buggle in MIZ 4/98).
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Der Senat und die Türkei haben ein Interesse daran, eine Alternative zu bestehenden Koran-Schulen zu schaffen, wo "man ja nicht so genau sieht, was da passiert". Koran-Schulen sind jetzt noch die einzige Möglichkeit für die 27 000 türkischen Schüler in Berlin, etwas über den Islam zu erfahren. Der Islamkunde-Unterricht soll dagegen "bekenntnisfrei" über islamische Kultur informieren. Die CDU und der SPD-Landeschef Peter Strieder hatten sich gegen einen Islamunterricht ausgesprochen. (Berliner Morgenpost, 6.10.99)
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Nach deutschem Abtreibungsrecht bleiben Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen nur dann straffrei, wenn die Frau sich zuvor in einer staatlich anerkannten Stelle hat beraten lassen und dies schriftlich nachweisen kann. Der Vatikan ist der Ansicht, die Ausgabe von Beratungsscheinen "verdunkle das Zeugnis der Kirche für das Leben".
In Berlin soll es vorerst keine Einschränkungen bei der Konfliktberatung geben. Die vier Caritas-Beratungsstellen und jene des katholischen Sozialdienstes könnten zunächst wie gewohnt weitermachen, sagte Erzbistumssprecher Andreas Herzig. Auch die Bischöfe von Hamburg, Limburg, Magdeburg, Erfurt und Osnabrück kündigten an, erneut mit dem Papst reden zu wollen. Dagegen wollen die Bischöfe von Eichstätt und Bamberg so schnell wie möglich aussteigen. (Berlin Online, 11.10.99) Das Bistum Speyer wird bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2000 keine Beratungsscheine mehr ausstellen. (Radio Vatikan, 15.-18.10.99) Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken gründete den Verein "Donum Vitae". Er soll nach dem Ausstieg der Amtskirche die Konfliktberatung weiterführen. Konkrete Strukturen für die Beratung wollen die Laien bis November vorlegen. Die Bischöfe nahmen die Initiative lediglich zur Kenntnis. Bei der einwöchigen Vollversammlung in Fulda sei keine Zeit gewesen, das Vorhaben genauer zu beurteilen, sagte Lehmann. Bisher werden die rund 270 katholischen Beratungsstellen von der Caritas und dem Sozialdienst katholischer Frauen getragen. (Berlin Online, 11.10.99)
Anm. MIZ: Gegenwärtig entsteht eine gesellschaftliche Situation, in der konservative Kräfte in der katholischen Kirche ungewollt ein Ziel befördern, das dem laizistischen Ideal einer strikten Trennung von Staat und Kirche entgegenkommt. So sehr die Klarheit der päpstlichen Anweisung auch zu begrüßen ist (angesichts der wortreichen Doppelzüngigkeit deutscher Bischöfe), die päpstliche Einmischung in das deutsche Abtreibungsrecht zeigt einmal mehr, dass die römisch-katholische Kirche ein autoritär-zentralistisch geführtes, nach patriarchalen Grundsätzen agierendes Gebilde ist, in dem demokratische Prinzipien keine Rolle spielen.
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Zu allem Übel droht nun auch das Finanzamt, der Caritas-Trägergesellschaft die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Der Grund dafür wäre Doerferts Geschäftsverhalten, das wenig mit Wohltätigkeit und Gemeinnützigkeit zu tun hatte. Der einst vom Trierer Bischof Spital hoch geschätzte Klinik-Manager nutzte beispielsweise die Ärztliche Abrechnung Trier (ÄAT), eine 100 prozentige CTT-Tochter, als Drehscheibe für Millionenkredite. Nach ersten Berechnungen pumpte er mindestens 37,5 Millionen Mark aus der CTT-Kasse zur ÄAT, um das Geld von dort aus weiter zu verteilen. Der Fußballclub Eintracht Trier, dessen Präsident Doerfert war, bekam hierbei u.a. ein Darlehen von 2,1 Millionen Mark und eine Bürgschaft über 0,9 Millionen Mark. Zudem wurden Werbeverträge über 1,4 Millionen Mark gemacht. Doerfert holte sich auch selbst Geld aus der Kasse, angeblich zinslose Darlehen ohne Vertrag. Hier stehen Summen von 1,7 und 2,8 Millionen Mark im Raum, die inzwischen angeblich teilweise wieder zurückgezahlt wurden. (Saarbrücker Zeitung, 9.9.99; Trierischer Volksfreund, 9.9.99; Tageblatt, 23.9.99)
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Anm. MIZ: Frage an Frau Waschbüsch: Wie trennt man "echte" von "manipulierten" Marienerscheinungen? Haben MarienseherInnen jemals etwas anderes vernommen als Alltagsweisheiten? Nein, die Protokolle der Marpinger Erscheinungen unterscheiden sich nicht einen Deut von den Protokollen anderer Erscheinungen. Sie sind durchaus authentische Zeugnisse - nicht für die Allgegenwart "Unserer Lieben Frau", sondern für den Jahrhunderte überdauernden, kläglichen Geisteszustand ihrer treusten AnhängerInnen.
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Damit bleibt vorerst alles beim alten: LER wird weiterhin als Wahlpflichtfach unterrichtet, während die Teilnahme am Religionsunterricht freiwillig ist. Nach dem Urteil soll "auf der Basis des Staatsvertrags" eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, sagte Schönbohm. Ziel der Union sei es, dass Religionsunterricht wie LER als Wahlpflichtfach festgeschrieben wird. (Berliner Morgenpost, 26.8.99; 27.9.99)
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Unter Hinweis auf die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" wurde der Schwesternschülerin daraufhin die Kündigung ausgesprochen. In einer Erklärung schreibt der Geschäftsführer Werner Siepermann in bestem Bürokratendeutsch: "Die Personalleitung unseres Hauses weist betroffene Mitarbeiter auf die Konsequenzen ihrer Handlung hin und gibt Gelegenheit, die Entscheidung zu überdenken." Auf den Widerspruch, warum in diesem Fall ein Exempel statuiert wurde, während ansonsten im St.-Elisabeth-Krankenhaus sowohl evangelische als auch andersgläubige Ärzte sowie Pflege- und Verwaltungskräfte beschäftigt sind, ging die Leitung des Krankenhauses nicht ein.
Auch in Oestrich hat im Juli ein besonders krasser Fall von "Tendenzschutz" stattgefunden. Nach 18 Dienstjahren im katholischen Kindergarten wurde einer 40jährigen Erzieherin fristlos gekündigt. Die Frau hatte einen geschiedenen Mann geheiratet. Da die Ehe nur vor dem Standesamt geschlossen wurde (die katholische Kirche weigert sich, Geschiedenen für eine zweite Ehe ihren erneuten Segen zu geben), sah Pastor Helmut Malorny den Arbeitsvertrag, der ein Leben nach den Vorgaben der Kirche vorsieht, verletzt und sprach die Kündigung aus. Obwohl sich die Eltern der betreuten Kinder für die Erzieherin ausgesprochen hatten, lehnte der Kirchenvorstand jede Verhandlung über einen Kompromiss ab. (Iserlohner Kreisanzeiger, 10.7.99)
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Als die Diözese wegen des gestiegenen Holzpreises nun eine Verdoppelung der jährlichen Zuwendungen forderte, versuchte die Gemeinde, aus dem Uralt-Vertrag herauszukommen. "Keine Chance", lautete die Auskunft des Gemeindetages, jene Vereinbarungen würden auch bei "völliger Veränderung der Rechtsverhältnisse" nicht erlöschen. Da auch eine von einigen Stadträten angestrebte Rückverwandlung zur Naturalienlieferung vertraglich ausgeschlossen war, blieb der Kommune nichts anderes übrig als sich zum 18,6-fachen Satz des Jahresbetrags freizukaufen. (Süddeutsche Zeitung, 31.5.1999)
Anm. MIZ: Solche auf die Zeit der Säkularisierung zurückgehenden Zahlungen der öffentlichen Hand an die Kirchen gibt es noch heute zuhauf. Die auf diese Weise in die Kasse der Kirchen fließende Summe ist schwer abzuschätzen, dürfte aber nicht unerheblich sein.
Österreich
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Männern in Wien gekommen. Die Männer stehen im Verdacht, Kinderpornografie im Internet verbreitet zu haben. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Geistliche auch tätliche Übergriffe auf Jugendliche begangen habe, sagte der Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich, Johannes Riedl. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 9.8.99)
Frankreich
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Sie erwarte Vorschläge von der Sektenkommission der Regierung. Französischen Rundfunkberichten zufolge kamen bei Gerichten im nordfranzösischen Caen und ostfranzösischen Verdun weitere Akten für Prozesse gegen Scientology-Mitglieder abhanden. Zuvor war bekannt geworden, dass Prozess-Akten von zwei Verfahren gegen Scientology-Mitgliedern in Paris und Marseille verschwunden sind. (Frankfurter Rundschau, 10.9.99)
Großbritannien
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Die bekanntesten Unternehmen Großbritanniens übernehmen den Part der zwölf Jünger am großen Konferenztisch: Während sie sich in der Runde mit ihren Firmen-Logos vorstellen, hat der "Sprecher" vorne an der Tafel das wohl bekannteste Markenzeichen der Welt auf seinem Kärtchen - das Kreuz. Der Werbeslogan stammt aus einem Beatles-Song: "All You Need Is Love".
"Mit der Überarbeitung des berühmten Gemäldes wollen wir einfach die zentrale Botschaft einer 2 000 Jahre alten Geschichte neu erzählen", sagte Jackie Sheppard, Vorsitzende der "Kirchlichen Werbegemeinschaft" (CAN) bei der Vorstellung der landesweiten Kampagne. Pastor Peter Owen-Jones aus Cambridge meinte begeistert: "Warum sollte immer nur der Teufel die besten Bilder haben?" (Bonner Generalanzeiger, 16.9.99)
Schottland
Schweden
Italien
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Die italienische Homosexuellen-Organisation sprach von "der üblichen Sexualangst des Vatikans". Papst Johannes Paul II. (79) hatte vor Krebsspezialisten gesagt, "Krebs kann die Folge menschlichen Verhaltens sein, einschließlich mancher Sexualpraktiken". Welche Praktiken er meinte, das verschwieg der Papst. (Frankfurter Neue Presse, 2.10.99)
Vatikan
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Nach den Worten des Papstes existieren auch Paradies und Hölle, allerdings ebenfalls nicht als reale Orte. Die Verdammnis sei mit einem Zustand des Unglücks, das Paradies mit einem Zustand der Glückseligkeit vergleichbar. Es befinde sich nicht "zwischen den Wolken".
"Es ist nicht Gott, der den Menschen zur Hölle verdammt, es ist der Mensch, der sich selbst zur ewigen Verdammnis verurteilt", erklärten demgegenüber die Jesuiten in der italienischen Jesuiten-Wochenzeitung "Civiltà Cattolica". Die Zeitschrift bedauerte, dass die Kirche in der Vergangenheit allzu sehr bestrebt war, die Gläubigen mit dem Bild einer brennenden Hölle in Schrecken zu versetzen. (Spiegel online, 5.8.1999)
Anm. MIZ: Es war nicht nur die Kirche, die die Gläubigen mit der ewig brennenden Höllenpein ängstigte. Sie hatten ein prominentes Vorbild, Jesus Christus höchst daselbst. In Mt 13,49-50 z.B. beauftragt der Menschensohn seine Engel mit der Selektion an der himmlischen Rampe, wo sie "die Bösen von den Gerechten trennen und in den Ofen werfen, in dem das Feuer brennt", so dass sie "heulen und mit den Zähnen knirschen." Ohne Hölle kein Christentum, da hat der Papst durchaus Recht. Fragt sich nur, was die Jesuiten in die Verzweiflungstat trieb, das Kernstück der christlichen Theologie, die Hölle, in Frage zu stellen. Etwa die Angst vor dem Opus Dei, dessen Mitglieder nicht nur theoretisch viel über die Hölle zu wissen scheinen, sondern selbige hiernieden auch gerne in die Praxis umsetzen?
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Auf diese Vorgehensweise einigten sich das Internationale Jüdische Komitee für Interreligiöse Fragen (IJCIC) und der katholische Kirchenstaat. Drei jüdische und genauso viele noch nicht benannte katholische Wissenschaftler sollen die Untersuchung leiten. Entfacht wurde eine erneute Diskussion über die Rolle der Kirche in der NS-Zeit durch das Buch des britischen Katholiken John Cornwell über Papst Pius XII. In seiner Abhandlung stellt Cornwell das damalige Kirchenoberhaupt als Nazi-Kollaborateur dar. (Aol-NewsBote, 19.10.99)
Griechenland
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Das Johannes-Kloster gilt als eine der heiligsten Stätte Griechenlands. Auf Patmos soll der Apostel Johannes die Offenbarung - das letzte Kapitel der Bibel - geschrieben haben. Das Leben der rund 1 000 Einwohner und der 80 Mönche der Insel ist seit Jahrhunderten eng mit dem Kloster verbunden. Der größte Teil von Patmos gehört zum Grundbesitz des Klosters.
Mehr als 300 000 Gläubige und Touristen besuchen jährlich die Insel. In den vergangenen Jahren hat auch der Jet-Set von Athen die Insel entdeckt. Wie die Lokalpresse schreibt, sei "die Versuchung für die Mönche zu groß" gewesen. Angeblich werde starker Druck auf sie ausgeübt, die Einschränkungen zu lockern und die klösterlichen Ländereien zu verkaufen. (Yahoo-Schlagzeilen, 12.8.99)
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Der Papst habe sich nicht für die Verbrechen der Kreuzritter gegen orthodoxe Christen entschuldigt, heißt es in einer Erklärung des Vorstandes der autonomen Mönchs-Republik Athos. Außerdem warf die Führung des Landes dem Oberhaupt der katholischen Kirche vor, dass er mit Hilfe der Bewegung der unierten Kirchen versuche, in Osteuropa einzudringen..In einem Brief an die orthodoxen Kirchen des östlichen Mittelmeeres hatte der Papst im Juni bekannt gegeben, dass er im Jahre 2000 eine Reihe von heiligen Stätten im östlichen Mittelmeer - darunter auch einige in Griechenland - besuchen wolle. (Yahoo-Schlagzeilen, 5.9.99)
Polen
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"Wir müssen lernen, dass sich soziale Aktivitäten in ihrer Wirkung nicht nur auf die Mitglieder der eigenen Konfession beschränken dürfen, sondern unabhängig von der Religionszugehörigkeit zu gewähren sind." Als Schwierigkeit auf dem Weg der kirchlichen Zusammenarbeit in Polen sieht der PÖR-Direktor "die Konfrontation mit einem neuen Nationalismus, der oft kirchlich untermauert wird." (Reformierte Presse, 29.7.99)
Russland
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Einer der Kommandeure der Moslem-Rebellen in der russischen Föderationsrepublik Dagestan sei der aus Jordanien stammende Chattab, der schon im Tschetschenien-Krieg 1994 bis 1996 gekämpft habe, sagt Halbach. Damals hat Russland die Kontrolle über diese Republik weitgehend verloren. Von der Bevölkerung Dagestans würden die aus Tschetschenien kommenden Rebellen kaum unterstützt; ihren Nachschub erhielten sie meist aus dem benachbarten Tschetschenien. Wie Halbach hinzufügt, habe nicht zuletzt deshalb die russische Luftwaffe vermutete Ausbildungslager für Terroristen in dieser Republik bombardiert. Die Vermutung läge auf der Hand, dass die beiden Anschläge auf Wohnhäuser in Moskau mit zusammen rund 200 Toten Racheakte tschetschenischer Extremisten seien.
Als Hauptmotiv für eine ausländische Unterstützung der Rebellen in Dagestan und moslemischer Oppositioneller in den anderen Staaten der Region sehen Experten Bestrebungen zur Islamisierung. Die Unterstützung des Islam im Kaukasus und in anderen Teilen der früheren Sowjetunion gehöre zur Außenpolitik Saudi-Arabiens, sagt Halbach. Dazu zählt auch der Bau von Moscheen und Koran-Schulen sowie die Vergabe von Stipendien an Studenten. (Hamburger Abendblatt, 15.9.99)
Nordamerika
USA
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Auch andere Bundesstaaten haben aufgrund des Drucks religiös-fundamentalistischer Pressure-Gruppen bereits vergleichbare Gesetze verabschiedet, so z.B. Alabama, wo Schulbücher mit der Evolutionslehre den Vermerk tragen müssen, dass es sich dabei "nur um eine Theorie" handle und es "andere ebenso zwingende Berichte" gebe (welche "Berichte" damit gemeint sind, kann jeder im Buch Genesis der Bibel nachlesen). Mark Looy von der Gruppe "Answers in Genesis" sieht in der Evolutionstheorie dann auch die Ursache für Mord- und Totschlag: "Sie erzeugt ein Gefühl von Sinnlosigkeit und Hoffnungslosigkeit, welches, denke ich, zu Dingen wie Schmerz, Mord und Selbstmord führt." (Der Humanist, 12.8.99; American Atheist Newsletter, 12.8.99)
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In einem Interview mit dem Playboy hatte er organisierte Religionen als "Heuchelei" und als "Krücke für die geistig Armen" bezeichnet. Zudem bringe Religion Menschen dazu, sich in die Angelegenheiten anderer einzumischen. Ferner sprach er sich für die Legalisierung von Drogen und Prostitution aus. Für die gesellschaftliche Verdammung von Prostitution machte er Religionen verantwortlich. Und er sprach sogar die offensichtliche, aber unaussprechliche Tatsache aus, dass der 1963 erschossene US-Präsident John F. Kennedy Opfer einer Verschwörung im "militärisch-industriellen Komplex" wurde. In seinem Buch "I Ain't Got Time to Bleed" ("Ich hab' keine Zeit zu bluten") gibt er freimütig den Konsum von Marihuana und Alkohol und den Besuch einer Prostituierten zu. Als das Interview bekannt wurde, erfolgten öffentliche Angriffe und Rücktrittsforderungen. Konservative Pressure-Groups wie die Catholic League for Religious and Civil Rights zeigten sich empört: "Freiheit ohne religiöse Basis ist die wahre Heuchelei" und sprachen von einem "anti-religiösen, intoleranten Menschen, in Unkenntnis religiöser Traditionen". Im Gegenzug riefen Säkularisten dazu auf, Ventura den Rücken zu stärken. (American Atheist Newsletter, 1./3.10.99)
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Anm. MIZ: Priester Chiodo scheint der Prototyp des katholischen Priesters zu sein. Nicht nur, dass er in der Sexualität eine große Gefahr sieht, sein ganzes Auftreten verrät ihn als wahren Katholiken: Wenig beisteuern, aber große Reden schwingen. Der Beitrag von Chiodos Kirchengemeinde zum Budget des Obdachlosenheims beläuft sich auf weniger als 10 Prozent...
Asien
Iran
Indien
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In Goa an der indischen Westküste sei ein Teil der Bevölkerung unter portugiesischer Kolonialherrschaft gezwungen worden, zum Christentum überzutreten. Der VHP wirft christlichen Kirchen seit langem vor, in Indien mit großem finanziellen Aufwand zu missionieren, um das Christentum im Land zu verbreiten. Außerdem haben Hindu-Fundamentalisten die Kirche vor dem Papst-Besuch in Indien verdächtigt, dass Land spalten zu wollen. "Der Aufruhr im Nordosten wird von der Kirche unterstützt", sagte der Generalsekretär des "Welt-Hindu-Rates" VHP, Praveen Togadia, der indischen Zeitung "Asian Age" im Oktober Die katholische Kirche fördere Separatisten im Nordosten Indiens. Zugleich verurteilte der VHP den Anspruch der katholischen Kirche, sie weise den einzigen Weg zur Erlösung.
Fanatische Hindu-Gruppen hatten Anfang des Jahres im Bundesstaat Gujarat zahlreiche Kirchen in Brand gesteckt und in Orissa im Osten Indiens einen australischen Missionar, der eine Lepra-Station betrieb, zusammen mit seinen Kindern bei lebendigem Leib verbrannt. Außerdem sind drei christliche Prediger in Indien wegen angeblicher Agitation gegen den Hinduismus vorübergehend festgenommen worden.
Indien erwartete den Papst Anfang November zu einer Synode asiatischer Bischöfe. In einer Erklärung des VHP-Funktionärs Madhab Ghungurde heißt es, der Besuchstermin sei in der Erwartung festgelegt worden, dass die aus Italien stammende Oppositionsführerin Sonia Gandhi im November Regierungschefin sei. Das berichtete die indische Zeitung "Asian Age" im Oktober.
Sonia Gandhi ist die Witwe des ermordeten früheren Regierungschefs Rajiv Gandhi und bekennt sich nicht mehr öffentlich zu ihrer christlichen Herkunft. Während des Wahlkampfs war sie jedoch vor allem von Hindu- Parteien als "Ausländerin" angegriffen worden. Sie hatte die Wahl gegen Regierungschef Atal Behari Vajpayee von der hinduistischen Volkspartei BJP verloren. (Aol-NewsBote, 25.10.99)
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Der Erzbischof nahm den Orden Mutter Teresas, die Missionarinnen der Nächstenliebe, gegen Kritik in Schutz, dass es bei der Seligsprechung vor allem um Spendengelder gehe.
Papst Johannes Paul II. hatte im Fall Mutter Teresas das Kirchenrecht außer Kraft gesetzt, wonach das Verfahren erst fünf Jahre nach ihrem Tod hätte beginnen dürfen. Mit der Sondergenehmigung könne es bereits in einem, aber auch erst in zwei bis drei Jahren abgeschlossen sein, so der Erzbischof. Als Grund für das unübliche Vorgehen gab er an, dass möglichst viele Beweise zusammengetragen werden sollten. "Viele Zeugen könnten sterben", sagte er. Außerdem gebe es weltweiten Druck, Mutter Teresa heilig zu sprechen. (Frankfurter Rundschau 6.8.99; Aol-NewsBote, 25.8.99)
Anm. MIZ: Mutter Teresa ist in der Tat eine wunderbare katholische Scheinheilige, die es wahrhaft verdient hat, in Rekordgeschwindigkeit seliggesprochen zu werden (siehe die entsprechenden Beiträge in dieser Ausgabe der MIZ).
China
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Nach den Vereinbarungen soll der Vatikan die Beziehungen zu Taiwan abbrechen, das Peking als abtrünnige Provinz betrachtet. Von den chinesischen Behörden soll ein Bischof in China ernannt werden, was dann vom Heiligen Stuhl nachträglich bestätigt wird. Die Volksrepublik und der Kirchenstaat hatten ihre Beziehungen 1957 abgebrochen, weil der damalige Papst Pius XII. zwei von China ernannte Bischöfe exkommuniziert hatte. Danach nahm der Vatikan diplomatische Beziehungen zu Taiwan auf. (Aol-NewsBote, 25.10.99)
Indonesien
Südkorea
Japan
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Die Koalitionserweiterung war lange umstritten, da hinter der Komeito, der bisher zweitgrößten Oppositionspartei, die neo-buddhistische Massenorganisation Soka Gakkai stehen soll. Kritiker verdächtigen die Vereinigung totalitärer Tendenzen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Politik und Religion wurde als Argument gegen die Koalitionserweiterung genannt. Obuchi hatte jedoch bereits seit vergangenem November mit Blick auf die im Oberhaus bislang fehlende Mehrheit um die Buddhisten gebuhlt. (Aol-NewsBote, 5.10.99)
Afrika
Kenia
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Auch aus Kenia hört man wieder harsche Töne. Der Staatschef Arap Moi forderte, Männer, die Ohrringe tragen, um damit andere anzulocken, gehörten hinter Gittern. In Kenia lautet die Strafe für Homosexuelle wegen "Vergehens wider die Natur" auf Haft von bis zu 14 Jahren mit körperlicher Züchtigung. Ein Mitglied der Juristenvereinigung in Nairobi berichtet: "Unser Gesetz stammt von 1897 aus Großbritannien. Wir haben es von den Kolonialherren übernommen, und bis heute war niemand mutig genug, eine Änderung zu beantragen. Immer wieder, wenn Menschenrechtler auf die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwulen und Lesben drängen, schlagen die Politiker Krach, und die Kirchen stärken ihnen den Rücken."
2000 - Meldungen 2805-2849
2000 - Meldungen 2805-2849 rhartmann Sun, 12/31/2000 - 09:00Europa
Deutschland
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(2805) Frankfurt/Main. Der Religionsunterricht in Deutschland muss sich nach Ansicht von Erziehungswissenschaftlern anderen Glaubensgemeinschaften öffnen. Die Schulen dürften sich nicht länger der "multireligiösen Realität" in unserem Land verschließen, sagte der Frankfurter Theologe Prof. Hans-Günter Heimbrock. Er plädierte dafür, "religiöse und kulturelle Unterschiede in der Schule offensiv zum Thema zu machen", statt andere Glaubensrichtungen als das Christentum auszugrenzen. "Die Vielfalt der Religionen" sei im heutigen modernen Europa eine Realität. Zu Unrecht werde das als Hindernis für Verständigung und als Hemmschuh für die Ausbildung einer gemeinsamen Identität verstanden, sagte Heimbrock. Das führe dazu, dass das Thema Religion als Privatsache betrachtet und aus den Schulen verbannt werde. "Die oft befürchtete fundamentalistische Abschottung der religiösen Gemeinschaften voneinander wird damit erst recht gefördert", kritisierte er. Heimbrock plädierte stattdessen für "interreligiöses Lernen". Dabei sollen die Schüler ihren Glauben "anhand ihrer konkreten Lebenssituation" thematisieren. Statt theoretische Glaubensgrundsätze zu büffeln, sollen die Schüler selbst berichten, wie sie ihren Glauben wirklich leben. Ein entsprechendes Modellprojekt für Schulen im kulturell vielfältig besiedelten Rhein-Main-Gebiet wird zur Zeit am Fachbereich Evangelische Theologie der Goethe-Universität entwickelt. (Frankfurter Neue Presse, 11.10.1999)
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(2806) Frankfurt/Main. Der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba hat die Medien in der Bundesrepublik scharf kritisiert. Im Hessischen Fernsehen warf der katholische Geistliche den Massenmedien vor, alle Anstrengungen der Kirche um Moral und Sitte nieder zu machen. In den letzten 20 Jahren sei die Kirche, immer wenn sie sich für sittliche Werte eingesetzt habe, von Zeitungen und Fernsehen lächerlich gemacht worden, sagte Dyba in der Diskussionssendung "3 zwei eins". Außerdem habe das Unterhaltungsfernsehen überwiegend bei den privaten TV-Sendern die "Schamgrenzen auf ein bisher unbekanntes Niveau abgesenkt", kritisierte der Erzbischof weiter. 95 Prozent der Spannungselemente im deutschen Fernsehen würden nicht aus christlichen Werten bezogen, sondern aus Gewalt, Untreue und Unzucht. (Frankfurter Rundschau, 18.12.99)
Anm. MIZ: Zugegeben: Für Erotikfilme und Stripshows gibt die Bibel - abgesehen vom alttestamentarischen Hohelied Salomos und dem Schleiertanz Salomes- wenig her. Aber dass sich die medialen Gewaltdarstellungen nicht auf christliche Überlieferungen stützen können, wird doch niemand behaupten wollen. Im Gegenteil: Die Bibel ist so sehr von Mord- und Gewaltverherrlichung geprägt, dass nur die wenigsten Action- oder Horrorfilme hier mithalten können. Vielleicht ist dies auch der Grund, warum die in der letzten Zeit im Kino angelaufenen Endzeitthriller (beispielsweise der Schwarzenegger-Streifen "End of days") auf christliche Apokalyptik zurückgreifen.
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(2807) Berlin. Der Streit um den mit Bibelzitaten geführten Wahlkampf von Ekkehard Wruck, Kreisvorsitzender der CDU in Berlin-Wilmersdorf, hat ein Nachspiel. Er ist aus Protest gegen den Landesvorstand seiner Partei aus der CDU ausgetreten. Wruck kritisierte, dass der Landesvorstand seine Wahlplakate habe überkleben lassen, weil auf ihnen der Bibelspruch "Die Wurzel trägt dich" zu lesen war. "Es ist eine bewusste Kampagne der Berliner CDU-Spitze gegen mich geführt worden", sagte Wruck, der seit 20 Jahren für die Christdemokraten im Berliner Abgeordnetenhaus sitzt. Die führenden Leute hätten offensichtlich auf atheistische Wähler geschielt, als sie den Spruch des Apostels Paulus überkleben ließen. Nachdem seine Wahlwerbung verdeckt worden war, hatte Wruck seinerseits wieder die alten Plakate anbringen lassen. Kurz vor Wahltermin verbreitete er dann ein zusätzliches mit der alttestamentlichen Aufschrift: "Oh Land, höre des Herrn Wort". Ergebnis: Am 10. Oktober fuhr er als Direktkandidat mit 52,7 Prozent der Stimmen 2,1 Prozentpunkte mehr ein als 1995. Sein Fraktionsvorsitzender Klaus Landowsky hatte ihm dagegen wegen der christlichen Wahlwerbung einen Stimmenanteil von 25 Prozent prophezeit.
Die starke Wählerzustimmung ermutigt den 57-Jährigen, der evangelisches Kirchenmitglied ist und nach eigenen Angaben regelmäßig den Gottesdienst besucht, sein Mandat auch nach dem Parteiaustritt zu behalten. Anderslautende Forderungen von Generalsekretär Volker Liepelt und Fraktionschef Landowsky weist Wruck zurück. "Meine eigene Partei hat den Wahlkampf gegen mich geführt." Für den Rechtsanwalt und Notar ist die Kritik an seinem christlichen Bekenntnis im Wahlkampf unverständlich. "Was bedeutet der CDU noch das C in ihrem Namen?" In seiner Austrittserklärung an den CDU-Landesvorsitzenden Eberhard Diepgen geht Wruck nicht auf den vorangegangenen Streit ein. In den Mittelpunkt stellt er ein Lutherzitat, in dem es heißt, es sei besser, "im Unfrieden dieser Zeit verstoßen" als "in ewigem Unfrieden unter dem Zorn Gottes durch unerträgliche Qualen" zerrieben zu werden. (idea-online, 20.12.99)
Anm. MIZ: Jedes Volk bekommt die Volksvertreter, die es verdient. Angesichts des Wahlkampferfolges von Wruck zeigt sich wieder einmal, dass - wie Gabor Koscics einmal feststellte - "die überwiegende Mehrheit der Menschen, die Anspruch auf die Mündigkeit erheben, den Ansprüchen, die die Mündigkeit an sie stellt, nicht gewachsen ist."
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(2808) Berlin. In Berlin hat sich ein Aktionsbündnis gegen die Einführung eines Wahlpflichtfaches Religion gebildet. Dem Zusammenschluß gehören etwa zwei Dutzend Verbände, Parteien und Einzelpersonen an, darunter die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Vertreter der SPD – u.a. Walter Momper – , der PDS, von Bündnis 90/Die Grünen, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sowie des Humanistischen Verbandes. In einem Aufruf plädieren die Mitglieder des Bündnisses für den Erhalt des "Berliner Modells" und damit für die "uneingeschränkte Freiwilligkeit des Religions-und Weltanschauungsunterrichts". So sei der kulturellen Vielfalt in der Hauptstadt am besten gedient. Das Bündnis plädiert im Einzelnen für die Beibehaltung der bisherigen Regelung und damit für die "Erhaltung der bewährten zeitgemäßen Trennung von Staat und Kirche im Bereich der öffentlichen Schulen Berlins". Die religiöse und weltanschauliche Vielfalt der Stadt lasse es fraglich erscheinen, ob ein Wahlpflichtfach Religion "hinreichend zur Integration und zum wechselseitigen gegenseitigen Verständnis beitragen" könne, heißt es in dem Aufruf. Schließlich führen die Verfechter den Unterrichtsmangel ins Feld: Die schulische Grundversorgung müsse gesichert werden, bevor an die Einführung "kostenintensiver neuer Fächer" zu denken sei. Sowohl Böger als auch das Aktionsbündnis fordern nun einen "ergebnisoffenen Dialog" mit gesellschaftlichen Gruppen über die Zukunft des Religionsunterrichtes in Berlin. (Frankfurter Allgemeine, 23.12.99)
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(2809) Darmstadt. Eine Bilanz der Prognosen für das Jahr 1999 zeigt, wie oft Hellseher im Dunkeln tappten. "Das Fazit ist ernüchternd", stellt das "Forum Parawissenschaften" mit Sitz bei Darmstadt fest, wenn es die Vorhersagen für das Jahr Revue passieren lässt. Im gesamten zu Ende gehenden Jahrzehnt hätten Deutschlands Prognostiker nicht gerade Höchstleistungen gezeigt, konstatierte Edgar Wunder, Sprecher des Forums. Der Soziologe und Astrologie-Kritiker präsentiert gemeinsam mit dem Freiburger Astrologen Peter Niehenke - ehemals Vorsitzender des Deutschen Astrologieverbands (DAV) - nackte Zahlen: Von 1990 bis 1999 hätten sich von 803 registrierten Prognosen nur 31 als richtig herausgestellt. Anders gesagt: Noch nicht einmal jede 25. Vorhersage traf ins Schwarze, 96 Prozent waren Nieten. Zu den Treffern zählen vor allem Wahlergebnisse, bei denen letztlich nur auf einen von jeweils zwei Kandidaten zu tippen war. Bei der Bundestagswahl 1994 sagte beispielsweise je die Hälfte der Seher einen Sieg des damaligen SPD-Kandidaten Rudolf Scharping, die andere die des damals amtierenden Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) voraus. Unabhängig vom Wahlausgang waren also 50 Prozent Trefferquote fällig. Dennoch überwog nach der Untersuchung des Forums bei den rund 200 beteiligten Wahrsagern, Hellsehern und Astrologen die Zahl der Fehlprognosen deutlich die der Treffer. Auch an Papst Johannes Paul II scheitern die Astrologen seit Jahren: Zwar hatte der "Heilige Vater" jüngst zu Beginn des Heiligen Jahres Schwierigkeiten, das goldene Tor im Vatikan zu öffnen - aber er lebt. Dabei steht die Prophezeiung "Der Papst stirbt" seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen auf der alljährlichen Themenliste der Hellseher. Die tatsächlich bedeutsamen und überraschenden Ereignisse kamen nicht in das Blickfeld der Hellseher: Weder mit dem Kosovo-Krieg, noch mit dem Rücktritt von Oskar Lafontaine oder dem CDU-Parteispendenskandal hatten sie gerechnet. (Schweriner Volkszeitung, 28.12.99)
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(2810) Potsdam. Das Bundesverfassungsgericht wird möglicherweise erst im Jahr 2001 über die Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene brandenburgische Lehrfach "Lebensgestaltung-Ethik-Religion" (LER) entscheiden. "Wir bemühen uns, es noch in diesem Jahr zu schaffen. Ich halte es aber auch für möglich, dass eine Entscheidung erst 2001 fällt", sagte die Sprecherin des Karlsruher Gerichts, Uta Fölster. Der Grund sei, dass noch andere wichtige Verfahren anständen, erklärte Frau Fölster. (Berliner Morgenpost, 13.1.2000)
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(2811) Merseburg. Katholische und evangelische Kirche haben ein Faschingsplakat der Fachhochschule Merseburg als blasphemisch kritisiert. Unter dem Titel "Bibelfasching 2000 - Wir nageln, was das Kreuz hält" ist darauf ein an ein Kreuz genageltes Paar beim Geschlechtsverkehr abgebildet. Das Plakat greife in "geradezu geschmackloser Weise Religion und Glaube von Menschen an", schreibt der Dechant von Halle, Reinhold Pfafferodt, in einem in Merseburg veröffentlichten Brief an die Fachhochschule. Als Christ sei er "zutiefst betroffen über eine derartige Blasphemie". Das Plakat mache deutlich, mit welcher Blindheit die Würde des Menschen und religiöse Gefühle verletzt würden. Die Superintendentin des Kirchenkreises Merseburg, Annette-Christine Lenk, erklärte, das Plakat zeuge von großer Armut im Hinblick auf religiöses Empfinden. Sie erwarte eine öffentliche Entschuldigung. Eine juristische Auseinandersetzung behalte sie sich vor. (Darmstädter Echo, 21.1.2000)
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(2812) Köln. Enttäuscht und entsetzt reagierte die Deutsche Hospiz Stiftung auf die Vorstellung der neuen gemeinsamen Patientenverfügung der beiden Kirchen. Die lange Vorbereitung und die Schwierigkeit des Themas hätten mehr erwarten lassen. Neues Betreuungsrecht, Bundesärztekammer-Grundsätze und verfassungsrechtliche Aspekte sind nicht ausreichend berücksichtigt. Zentraler Kritikpunkt ist jedoch: Das Dokument schafft für die Betroffenen keine Sicherheit. Die Formulierungen sind so allgemein und schwammig, dass sie für keinen Arzt bindend sind, sondern nur ein "Autonomie-Placebo" darstellen, wie es in einem Gutachten des renommierten Kölner Verfassungsrechtlers Prof. Höfling heißt. Durch die anleitende Vorgabe wird der Betroffene zu dieser Unsicherheit bewußt hingeführt. Das ist Volksverdummung, nicht Hilfestellung. Eine Patientenverfügung muß möglichst genau die Situation beschreiben, um valide zu sein. (Deutsche Hospizstiftung, 18.10.99)
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(2813) Hamburg. Einer der prominentesten Hamburger SPD-Politiker, der frühere Bundesfinanz- und Verteidigungsminister (1974 - 1982) Hans Apel und seine Frau Ingrid sind enttäuscht aus der evangelisch-lutherischen Kirche ausgetreten. "Besonders peinlich hat uns die Neigung der Nordelbischen Kirche berührt, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen", sagte Hans Apel dem Hamburger Abendblatt. In einem Brief an das Abendblatt erklärte Apel die Motive für den Austritt. "Seit Jahren verfolgen wir mit wachsender Sorge, wie Tagespolitik und gesellschaftliche Trends zunehmend Einfluss auf das Handeln und das Erscheinungsbild von Nordelbien nehmen", heißt es da. "Die kirchliche Segnung von Pastor Jarchow und seines Weggefährten ist dafür nur ein letzter Beleg. Bis heute haben wir vergeblich auf eine Stellungnahme der Kirche gewartet. Das Maß ist voll. Meine Frau und ich treten aus." Hans Apel: "Große Probleme mit meiner Kirche bekam ich bereits als Verteidigungsminister, als mir viele Pastoren wegen meiner Unterstützung des NATO-Doppelbeschlusses mein Christsein bestritten. Auf dem Hamburger Kirchentag 1981 kam es dann zur Explosion: Teilnehmer bewarfen mich mit Schafsblut-Beuteln und faulen Eiern, um mich am Reden zu hindern." Seit Jahren hat das Ehepaar überlegt, "ob wir unsere beträchtlichen Kirchensteuerzahlungen weiterhin für die Irrungen in Nordelbien einsetzen dürfen". Seine Frau ergänzt: "Wir haben halbe Nächte über unseren Kirchenaustritt diskutiert. Er muss sein." (Hamburger Abendblatt, 4.11.99)
Anm. MIZ: Trotz ihrer jetzigen Konfessionslosigkeit sind die Apels wohl keine potentiellen Mitstreiter für die Rechte der Konfessionslosen. Sie wollen bei den Freikirchen eine neue Heimat finden.
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(2814) Wetzlar. Die wachsende Zahl von Erdbeben im vergangenen Jahr seien aus Sicht der Bibel Signale des kommenden Endes und des Gerichtes Gottes. Diese Ansicht vertritt der Leiter der Arbeitsgemeinschaft "Christen für Israel" (CFI), Fritz May (Wetzlar). Die Katastrophen seien für alle Menschen eine ernste Warnung, sich auf den "großen Tag Gottes" vorzubereiten. Die Bibel bezeuge, dass in der Zukunft Jerusalem und die ganze Welt von Erdbeben heimgesucht würden. Die Stadt liege in einem der gefährlichsten Erdbebengebiete der Welt, nämlich dem der Arava-Senke im syrisch-afrikanischen Graben, der sich von der Türkei bis nach Südafrika hinziehe. May erinnert daran, dass es wiederholt starke Erderschütterungen zu biblischer Zeit im Heiligen Land gegeben habe. Durch ein Erdbeben sei vermutlich auch die Essener-Siedlung von Qumran am Toten Meer um 31 nach Christus zerstört worden. Viele orthodoxe Juden und Christen hofften, so May, auf ein Zeichen Gottes, dass durch ein erneutes Beben auf ganz unpolitische Weise bald der islamische Felsendom in Jerusalem zerstört und an alter biblischer Stätte der Tempel wieder aufgebaut werde. In der Offenbarung des Johannes werde prophezeit, dass ein Zehntel der Stadt zerstört und 7.000 Menschen dabei umkommen würden. Danach werde Gott in Jerusalem einziehen, begleitet von seinen himmlischen Heerscharen. (idea-online, 4.11.99)
Anm. MIZ: So, so, viele Christen und Juden "hoffen" also auf ein Erdbeben. Tote werden in Kauf genommen, Hauptsache "Gott" gibt ein Zeichen. Schön, dass die Inhumanität religiöser Überzeugungen manchmal so deutlich ans Tageslicht tritt.
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(2815) Nürnberg. Polizeibeamte drangen im November letzten Jahres in das Privatzimmer einer iranischen Asylbewerberin ein und brachten sie in die Polizeiinspektion am Nürnberger Jakobsplatz. Dort forderten sie Roya Mosayebi auf, ein Kopftuch anzulegen. Als Frau Mosayebi sich weigerte und erklärte, sie werde nie mehr einen Schleier tragen, wurde die zierliche Frau von sechs PolizeibeamtInnen niedergerungen und auf einen Stuhl gezwungen. Frau Mosayebi wurde gewaltsam festgehalten, ein Kopftuch wurde angelegt. In dieser Aufmachung wurde die wegen der Demütigung und vor Schmerzen weinende Frau fotografiert. Roya Mosayebi erlitt eine Verletzung des linken Schultergelenkes, eine Zerrung der Rotatorenmanschette und Blutergüsse am rechten Oberarm. Die Polizeiaktion wurde durch die Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg veranlasst. Frau Mosayebi war aufgefordert worden, vier Fotos mit Kopfbedeckung abzugeben, um diese zur Beschaffung von Heimreisedokumenten, die für eine Abschiebung der Familie Mosayebi benötigt werden, an die iranische Botschaft weiterzuleiten. Roya Mosayebi legte jedoch vier Fotos ohne Kopfbedeckung vor und ließ sich auch in der Folgezeit nicht zwingen, das Kopftuch anzulegen. Mindestens vier weitere Frauen erhielten ein derartiges Schreiben des Ausländeramtes.
Roya Mosayebi war 1997 mit ihren beiden Söhnen nach Deutschland geflüchtet. Im Iran war sie durch die islamischen Sittenwächter verfolgt worden, die ihr als Frau unmoralisches (=unislamisches) Verhalten vorwarfen. Der fundamentalistische islamische Revolutionsrat im Iran zwingt den iranischen Frauen eine strikte Kleiderordnung auf, äußeres Symbol eines Systems, welches die Rechte der Frauen und das Recht auf Religionsfreiheit missachtet und mit brutalen Mitteln die islamistischen Gesetze durchsetzt. Die bayerischen Behörden setzen die Verfolgungsmassnahmen fort, indem sie Roya Mosayebi und weitere betroffene Frauen das Kopftuch mit Gewalt aufzwingt. (Pressemitteilung Karawanengruppe München, 15.11.99)
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(2816) Berlin. Ein Honorarprofessor der Freien Universität Berlin hat gegen die Verleihung der Ehrendoktorwürde an den britischen Schriftsteller Salman Rushdie protestiert. Der Vizepräsident der Universität, Dieter Lenzen, wies im Beisein Rushdies die Kritik als "völlig inakzeptabel" zurück. Der namentlich nicht genannte Honorarprofessor hatte Parallelen zur Verunglimpfung der Juden in der NS-Zeit und den geistigen Vorbereitungen zum Holocaust gezogen. Rushdie wird von islamischen Fundamentalisten eine Verunglimpfung des Islams vorgeworfen. Der damalige iranische Revolutionsführer Ajatollah Chomeini hatte 1989 zur Ermordung Rushdies wegen dessen angeblich gotteslästerlichen Romans "Die satanischen Verse" aufgerufen. Die Freie Universität würde ihren Gründungsgedanken verraten, wenn sie sich nicht gerade dann für jemanden stark machen würde, der bedroht ist, sagte Lenzen. "Wir wollen aber in keiner Weise Angehörige der islamischen Religion beleidigen." Der Honorarprofessor, dessen Namen Lenzen unter Berufung auf das Briefgeheimnis nicht öffentlich nennen wollte, hatte in seinem Brief an den FU-Präsidenten Peter Gaehtgens gemeint, dass Deutschland schon einmal "durch seine Feindseligkeit gegen eine andere große Weltreligion und deren Duldung das größte denkbare Unglück für Millionen von deren Anhängern eingeleitet" habe. Lenzen nannte dies eine Entgleisung. Rushdie meinte auf einer unter großen Sicherheitsvorkehrungen abgehaltenen Pressekonferenz im Universitätsviertel vor Journalisten, dass sich seine Situation seit dem iranischen Todesurteil gegen ihn vor zehn Jahren zwar gebessert habe, "aber es ist noch nicht ganz vorbei". Man könne noch nicht ganz sicher sein, ob die iranische Regierung die volle Kontrolle über Extremisten habe. Es sei jetzt an der Bevölkerung Irans zu entscheiden, "ob sie mehr Zivilisation und Normalität will". (Spiegel online, 25.11.99)
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(2817) Heilbronn. "Möge Allah diesen Ketzern Unglück bescheren", heißt es in einem per Internet verbreiteten Appell. "Im Namen des Erhabenen" wettert eine nicht namentlich bekannte, aber als radikal eingeschätzte Muslim-Organisation gegen "Corpus Christi", ein Stück des amerikanischen Dramatikers Terrence McNally, das am Heilbronner Theater im September seine deutsche Uraufführung erlebte. Seither bemühen sich vor allem fromme Christen um eine Absetzung des als blasphemisch verurteilten Treibens der 13 Schauspieler. Vor jeder Vorstellung postiert sich eine Mahnwache, mobilisiert von der Partei Bibeltreuer Christen. Die Mehrheit der Demonstranten, von denen etliche auch kleine Kinder mitbringen, kennen "Corpus Christi" nur vom Hörensagen. Während drinnen die Geschichte von Jesus Christus im modernen Rahmen einer schwulen Gemeinschaft im heutigen Amerika erzählt wird, singen draußen Gläubige drei Stunden lang kirchliche Lieder. Weil Intendant Klaus Wagner den Spielplan nicht ändern will und offensichtlich auch die Gebete um Erleuchtung der angeblich teuflischen Theaterleute nicht erhört wurden, suchen aufgebrachte Christen - die auch gerne Drohbriefe schreiben - Beistand bei weltlichen Juristen. Doch Strafanzeigen wegen Gotteslästerung und Beleidigung wurden ebenso abgelehnt wie Anträge auf Verbotsverfügungen. Weder Staatsanwälte noch Richter wollten sich als Zensoren aufspielen.
Der Aufruhr, der auch Leserbriefspalten der Lokalpresse füllt, brachte dem Theater volle Ränge ein. "Wir sind immer ausverkauft", freut sich der Dramaturg James McDowell, "das Stück ist der absolute Renner." Wegen des großen Interesses wird "Corpus Christi" bis Februar verlängert. Weil sich jetzt Moslems mit den wütenden Christen solidarisieren, sieht sich die Polizei mit "einer anderen Dimension" konfrontiert. Im Internet wird dazu aufgefordert, "lauthals vor dem Theater" gegen das "höchst lästerliche Stück" zu protestieren, zumal das Abendmahl mit Prophet Isa (der arabische Name für Jesus) als "Saufgelage" gezeigt werde. Verschärft wird die Situation durch die Tatsache, dass der Autor Terrence McNally (61) nach der Aufführung in London von Scheich Omar Bakri Muhammed, einem Islam-Führer, für vogelfrei erklärt wurde, als er die Fatwa gegen ihn aussprach. Diese, schränkte er zynisch ein, solle "nur in islamischen Staaten vollstreckt" werden. Auch Schauspieler, die bei "Corpus Christi" in Heilbronn mitwirken, können ihres Lebens nicht mehr sicher sein. Es wurde einem Akteur anonym gedroht: "Wir werden dein Haus abbrennen." (Südwest Presse, 30.11.99)
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(2818) Stuttgart/Hamm. Ein Ehepaar aus Sri Lanka will gegen das evangelische Hilfswerk "Brot für die Welt" (Stuttgart) klagen. Nach Angaben der katholischen Wochenzeitung "Neue Bildpost" (Hamm) wendet es sich gegen ein Werbeplakat, das seine beiden Kinder sowie zwei weitere Kinder als hungernde und zerlumpte Jugendliche aus der Dritten Welt darstellt. Das Plakat wurde von einer Fotoagentur in Mühlheim/Ruhr erstellt. Der Zeitung zufolge wußten die Eltern nicht, dass man die Fotos im Rahmen einer bundesweiten Plakataktion veröffentlichen werde. Trotz einer Zusage der Spendenorganisation, die Plakate aus dem Verkehr zu ziehen, würden sie zur Zeit in Leipzig neu geklebt. (idea, 7.9.99)
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(2819) Wiesbaden. Katholische Priester müssen zölibatär, also ehelos leben und auf jede Sexualität verzichten - ob sie nun heterosexuell oder homosexuell sind. Deshalb seien homosexuelle Männer nicht von vornherein von der Priesterweihe ausgeschlossen, folgerte eine von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe.Der vor zwei Jahren gegründeten Arbeitsgruppe gehörten Mediziner, Theologen und Psychologen unter Vorsitz des Fuldaer Weihbischofs Johannes Kapp an. Allerdings kämen für das Priesteramt nur Männer in Betracht, deren geistliches Leben deutliche Anzeichen einer Berufung zum Priestertum aufweise, heißt es in ihrem Papier weiter. Außerdem müssten sie in "überzeugender Weise sexuelle, personale und geistliche Reife und Integration" zeigen und zur zölibatären Lebensweise "bereit und fähig" sein. Das Papier der Arbeitsgruppe ist zwar nur für den internen Gebrauch der Bischöfe gedacht, der Inhalt wurde aber jetzt durch Indiskretion bekannt. Vor drei Jahren hatte der Augsburger Pastoraltheologe Hanspeter Heinz die kirchliche Öffentlichkeit mit dem Hinweis aufgeschreckt, dass rund 20 Prozent der katholischen Priester und Priesteramtskandidaten homosexuell seien - eine Zahl, die der Arbeitskreis "Homosexuelle und Kirche" (HuK) noch viel höher einschätzt. Der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba, der auch für das Militär zuständig ist, warf Heinz seinerzeit vor, eine "publikumswirksame Beschimpfung des priesterlichen Standes" zu betreiben. Er selbst, so brüstete sich Dyba damals, weihe keine Homosexuellen, sondern nur Männer, die "das Zeug zu gesunden und guten Familienvätern" hätten. (Frankfurter Rundschau, 3.9.99)
Anm. MIZ: Warum Priester das Zeug zu Familienvätern haben sollen, wenn sie eh nicht dürfen, wird wohl Dybas Geheimnis bleiben.
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(2820) Coburg. Gegen einen katholischen Geistlichen aus dem Kreis Coburg hat der Staatsanwalt Anklage wegen sexuellen Missbrauchs erhoben. Dem 58-Jährigen wird vorgeworfen, sich in 13 Fällen an drei Kindern vergangen zu haben. Die mutmaßlichen Vergehen des Geistlichen aus Sonnefeld waren Weihnachten 1998 auf spektakuläre Weise bekannt geworden. Der Vater eines 9-jährigen Kindes trat vor Beginn der Messe an den Altar und beschuldigte den Priester, seinen Sohn mehrmals missbraucht zu haben. Daraufhin meldeten sich andere Familien. Sie sagten aus, der Geistliche habe Kinder belästigt, als er sie nach dem Gottesdienst nach Hause fuhr. Der Mann, der einschlägig vorbelastet ist, wurde daraufhin vom Religionsunterricht freigestellt. Im unterfränkischen Obernburg war er 1987 wegen eines ähnlichen Falles zu einer Geldbuße verurteilt worden.
Der Priester streitet die Vorwürfe ab. Er zeigte den Vater des 9-Jährigen wegen übler Nachrede und Störung der Relgionsausübung an. Gegen einen mit dem Fall befassten Beamten beim Landratsamt stellte er Strafantrag wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 4.9.99)
Österreich
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(2821) Wien. Der österreichische Bischof Kurt Krenn hat sich lobend über den Rechtspopulisten Jörg Haider geäußert, dessen Freiheitliche Partei (FPÖ) zur zweitstärksten politischen Kraft in Österreich aufgestiegen ist. "Ich stehe zu Leuten, die ich schätze - und ich schätze Jörg Haider", sagte er gegenüber dem Nachrichtenmagazin "profil". "Wenn Haider etwas Gutes bewegen kann, dann soll man ihn das auch tun lassen", erklärte Krenn, der die Diözese St. Pölten leitet. "Ich will nicht gegen Haider auftreten, das kommt gar nicht in Frage." Der Bischof wies auch die internationale Kritik am Rechtsruck in Österreich zurück. "Es kann nicht so sein, dass wir uns von allen möglichen Nicht Österreichern bestimmen lassen", sagte Krenn, der wegen seiner erzkonservativen Haltung auch innerkirchlich mehrfach scharf kritisiert wurde. (Neues Deutschland, 19.10.99)
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(2822) Wien. Der weltanschaulich neutrale Staat kann nach Ansicht des Verfassungsrichters Paul Kirchhof nicht auf christliches Gedankengut verzichten. Entscheidungen in Fragen wie Schwangerenkonfliktberatung, Sterbehilfe oder Sonntagsschutz seien ohne Berücksichtigung religiöser Auffassungen wie die vom Menschen als Ebenbild Gottes kaum denkbar, sagte der Karlsruher Richter und Heidelberger Professor für Öffentliches Recht auf dem 10. Europäischen Theologenkongress in Wien. Eine Vertreibung des religiösen aus dem öffentlichen Leben stünde zudem im Widerspruch zur Verfassung, betonte der Jurist. Insbesondere der Begriff der Menschenwürde sei ohne religiöses Fundament kaum aufrechtzuerhalten. Als Beispiel nannte er den Gewissenskonflikt der Verfassungsrechtler im Streit um die Abtreibung. (Darmstädter Echo, 2.10.99)
Anm. MIZ: Dass Rechtsprechung in einem pluralistisch geprägten Staat auf der Basis einer säkularen Ethik erfolgen kann und muss, scheint Kirchhof bisher nicht aufgegangen sein. Ob ein Mann, der solche Meinungen vertritt, dem Amt eines Verfassungsrichters gewachsen ist, darf bezweifelt werden.
Schweiz
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(2823) Basel. Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fährt grobes Geschütz auf. In einer Erklärung vom 12. Januar dieses Jahres wird dem in Luzern wohnenden emeritierten Tübinger Professor Herbert Haag öffentlich das Vertrauen entzogen. Grund für die geharnischte Reaktion der Schweizer Bischöfe ist Haags Artikel "Katholische Kirche: Verhungern einem Dogma zuliebe". Herbert Haag kommt in diesem Artikel zu dem Schluss, dass sich der Priesterstand nicht auf Jesus zurückführen lasse und dass zur Feier der Eucharistie die Mitwirkung eines geweihten Priesters nicht absolut notwendig sei: "Wir wissen heute", so Haags Begründung, "dass vom 1. bis zum 3. Jahrhundert der Vorsitz beim Herrenmahl nicht an eine Weihe gebunden war, dass vielmehr von der Gemeinde beauftragte Männer und Frauen dieser Feier vorstanden. Erst im 3. Jahrhundert kam die Vorstellung auf, es bedürfe für die Mahlfeier einer Weihe." Entsprechend handle es sich bei der kirchlichen Bestimmung, wonach für die "gültige" Eucharistiefeier ein Priester nötig ist, "keinesfalls um ein unaufgebbares Dogma". Auch angesichts des gravierenden Priestermangels in der katholischen Kirche forderte Haag, dass sich die Kirche eine neue Verfassung geben müsse, "wenn sie überleben will". Dass es für schweizerische Verhältnisse relativ unüblich ist, einen 85-jährigen Professor öffentlich abzukanzeln, war offenbar auch den Bischöfen klar. Als Rechtfertigung wird denn auch angeführt: "Als Bischöfe können wir es zudem nicht verantworten, unwidersprochen zuzusehen, wie das Volk Gottes desinformiert und in einer äusserst gefährlichen Weise indoktriniert wird." (Basler Zeitung, 14.1.2000)
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(2824) Grenoble. Vier Jahre nach dem Tod von 16 Mitgliedern der Sekte "Orden des Sonnentempels" hat die französische Justiz ihre Ermittlungen zu dem Fall abgeschlossen. Wie ein Anwalt der Nebenkläger in Grenoble mitteilte, gehen die Untersuchungsrichter von einem kollektiven Selbstmord aus. Die Leichen der 16 Sektenangehörigen, darunter drei Kinder, waren am 16. Dezmber 1995 in einer schwer zugänglichen Waldlichtung des südfranzösischen Vercors-Massivs entdeckt worden. Der Fund der verkohlten Leichen hatte die Öffentlichkeit in Frankreich schockiert und eine landesweite Debatte über die Gefährdung durch Sekten ausgelöst. Nach den Erkenntnissen der Justiz erschossen zwei der Sonnentempler, ein Schweizer Architekt und ein französischer Polizist, ihre 14 Glaubensgenossen, übergossen deren Leichen mit Benzin und steckten sie in Brand. Danach erschossen sie sich selbst. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass der am Ort des Dramas gefundene Kanister genügend Benzin enthielt, um die Toten zu verbrennen. Das war von den Angehörigen einiger Opfer bezweifelt worden, die davon ausgingen, dass noch andere Täter beteiligt waren. Die Sonnentempler haben ihren Hauptsitz in der Schweiz. Seit 1994 haben in Kanada, der Schweiz und Frankreich insgesamt 74 Mitglieder der Sekte Selbstmord begangen. (aol-newsbote, 1.11.99)
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(2825) Genf. Was haben amerikanische Rabbiner, Mormonen, Baptisten, erzkonservative Katholiken und iranische Rechtsgelehrte gemeinsam? Eine ganze Menge, wie in dieser Woche auf dem "2. Weltkongress der Familien" in Genf sichtbar wird. In einem Luxushotel in der Schweizer Konferenzstadt schmieden 1 000 Juden, Christen und Moslems aus 70 Ländern über alle konfessionellen und politischen Grenzen hinweg eine Allianz, die den Slogan "Fundamentalisten aller Länder vereinigt Euch" haben könnte. Sie wollen bei den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen gemeinsam gegen Abtreibung, die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare und andere "unnatürliche Praktiken" vorgehen. Mit vereinten Kräften wollen sie außerdem gegen aufklärerischen Sexualunterricht in Schulen kämpfen. Rein optisch mutet der Genfer Schulterschluss von edel gewandeten europäischen Adeligen, Turban-tragenden Mullahs, sportlich gekleideten Hausfrauen, Amerikanern in Anzug und Bequem-Schuhen und Frauen mit schwarzem Kopftuch etwas merkwürdig an. Inhaltlich sind sie sich jedoch in den meisten Punkten einig. Lediglich bei den Themen Verhütung in der Ehe und Vielehe gibt es noch Differenzen. Alle Redner beklagen den Zerfall der Familie, vor allem in den westlichen Industrienationen. Die Selbstverwirklichung von Frauen im Beruf hat für sie keine Priorität. "Das größte Geschenk, dass eine Mutter der Gesellschaft machen kann, ist ein rechtschaffener Sohn oder eine anständige Tochter", betont Jehan Sadat, die Witwe des ermordeten ägyptischen Präsidenten Anwar Sadat, und erntet großen Applaus. Rabbi Michael Gold aus Florida wettert gegen Popsängerin Madonna und Schauspielerin Jodie Foster, weil sich beide Frauen entschieden haben, ihre Kinder ohne Vater aufzuziehen. Dies seien schlechte Beispiele für die amerikanische Jugend, meint er.
Der Präsident des päpstlichen Rates für die Familie, Alfonso Kardinal Lopez Trujillo, ist für den Vatikan dabei. Rund die Hälfte der Kongress-Teilnehmer stammt aus den USA. "Hier trifft man sich auf neutralem Boden", meint der Amerikaner und Kongress-Hauptorganisator Allan Carlson zum Konferenzort. Ihm dankt auch die iranische Politikerin Fatemeh Hashemi, Tochter von Ex-Präsident Rafsandschani, für seinen unermüdlichen Einsatz im Dienste der Familie. Am Rednerpult zupft Hashemi erst einmal ihren Tschador zurecht, entschuldigt sich für ihr bescheidenes Englisch und beschwört dann in einem kurzen Vortrag die "Liebe und das Gefühl, dass ein Mensch nur von seiner Familie erhalten kann". Die längste Rede dieses Abends hält die australische Abtreibungs- Gegnerin Rita Joseph, die für ihre fundamentalistischen Positionen von den Anwesenden stehende Ovationen erhält. Für sie sind Verhütung und künstliche Befruchtung "abnormale und unnatürliche" Eingriffe in die göttliche Ordnung. Ein Abgesandter der iranischen Organisation für Kultur und islamische Beziehungen, wirkt da geradezu wie ein Liberaler, befürwortet er doch den Gebrauch von Verhütungsmitteln in der Ehe, "wenn dies aus sozio-ökonomischen Gründen sinnvoll erscheint".(aol-newsbote, 17.11.99)
Niederlande
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(2826) Amsterdam. Die Vereinten Nationen haben nach Angaben des Amsterdamer Podium Verlages versucht, einen Text von Salman Rushdie zu zensieren. Rushdie hatte einen Beitrag für den Sammelband "Briefe für den sechsmilliardsten Weltbürger" geschrieben. Die Vereinten Nationen hätten nach Lektüre des Textes die Streichung einiger Passagen verlangt. Als der Verlag sich weigerte, habe sich die UNO von dem Buch distanziert und das bereits geschriebene Vorwort von UN-Generalsekretär Kofi Annan zurückgezogen, sagte Herausgeber Joost Nijsen. Rushdie habe zwar angeboten, den Text zu ändern. "Wir wollen aber nicht aus politischen Gründen einen literarischen Text verändern", so Nijsen.
In den umstrittenen Textpassagen warnt der Autor vor Gefahren durch die Religion. "Die echten Religionskriege sind die Kriege, die Religionen gegen einfache Bürger in ihrem Einflussgebiet anzetteln. Es sind Kriege der Frommen gegen die vorwiegend wehrlosen Bürger. Amerikanische Fundamentalisten gegen Abtreibungsärzte, iranische Mullahs gegen die jüdische Minderheit in ihrem Land, Hindu-Fundamentalisten in Bombay gegen die immer ängstlicher werdenden Muslime in ihrer Stadt." Kritisiert wurde auch die Passage: "Selbst als die nicht-islamische Nato einen Krieg zu Gunsten der überwiegend muslimischen Kosovo-Albaner führte, dauerte es lange, bevor die muslimische Welt mit der humanitären Hilfe kam." Nijsen ist erstaunt über die Kritik. "Es sind alles unschuldige Sätze." Es sei schade, dass das Buch nun nicht wie geplant bei der Frankfurter Buchmesse an UN-Generalsekretär Annan übergeben werden könne. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 29.9.99)
Schweden
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(2827) Stockholm. In Schweden wurde die Staatskirche 473 Jahre nach ihrer Einführung zum Jahreswechsel abgeschafft. Die Weichen zur Beendigung der Zwangsehe von Staat und Kirche hatte der Reichstag in Stockholm 1995 gestellt. Alle Parteien stimmten für eine entsprechende Neuregelung. Bereits 1996 war die in Schweden bisher mit der Geburt automatisch geltende Mitgliedschaft in der Staatskirche abgeschafft worden. Nach dem 1. Januar verlor die Kirche auch ihr Recht zur Eintreibung von Steuern. (Rhein-Zeitung, 30.12.99)
Großbritannien
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(2828) London. In Großbritannien haben Christen dagegen protestiert, dass sich die meisten Radiostationen nach wie vor weigern, den jüngsten Song von Cliff Richard zu spielen. Sein "Milliennium-Gebet" – das Vaterunser gesungen zur Melodie des schottischen Volkslieds "Auld Lang Syne" - ist trotz des Boykotts auf Nummer 1 der Hitliste gelangt. Der Direktor der "Evangelischen Allianz" (EA), Joel Edwards (London), kritisierte das Verhalten vieler Sender als "Zensur". In einem Brief an die Leiter der Musikabteilungen von 115 Radiostationen verwies er darauf, dass sich die Medien sonst zu Recht gegen jede Art von Zensur stemmten; jetzt aber machten sie sich selbst dieses Verhaltens schuldig. Edwards: "Wenn diese Art der Zensur einer Radiostation in einem politischen Konflikt aufgezwungen würde, gäbe es eine Kampagne in den britischen Medien. Weil es sich aber gegen ein christliches Gebet in einem christlichen Land vor einem christlichen Jubiläum, nämlich dem zweitausendsten Geburtstag des Begründers, richtet, sehen manche diese Zensur nicht nur für akzeptabel, sondern sogar als moralische Pflicht an." Die Allianz repräsentiert über eine Million Christen in Großbritannien. Nicht nur Radiostationen, auch Cliff Richards Plattenfirma EMI hatte die Veröffentlichung der Platte verweigert. (Reformierte Presse, 22.12.99)
Anm. MIZ: Nach Verlautbarungen aus kompetenten Kreisen soll das "Gebet" musikalisch so grauenvoll sein, dass selbst die konservative Times die Leserschaft vor dem mehr als kitschigen Gesingsang warnte. Jeder Hund müsse bei solcher Musik in der Küche aufheulen Das grauenhafte Video zum Song zeigt Sir Cliff Richard in zartrosigem Hemd vor den Schwarzweißbildern des Jahrtausends. Glücklich weinende Afrikanerkinder. Fröhlich behütete Bauarbeiter. Wunderschöne Autobahnauffahrten. Winkende Menschen auf der fallenden Mauer. Feldblumen sogar in Farbe. Cliff steht dumm lächelnd davor und schwingt seine Arme, als wolle er irgendwie seine Hände im Studio-Wind trocknen. Kurzum: Man sollte im Fall "Millennium-Prayer" wohl eher von gutem Geschmack der Radiosender sprechen anstatt von "Zensur".
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(2829) London. Der zweithöchste Geistliche der anglikanischen Kirche Großbritanniens hat vorgeschlagen, dass der britische König künftig nicht mehr nur einen Eid auf den Schutz des protestantischen Glaubens ablegt. Auch das Verbot, eine Katholikin zu heiraten, sollte abgeschafft werden, sagte der Erzbischof von York, Hope. "Ich kann nicht einsehen, warum Mitglieder der königlichen Familie nicht heiraten dürfen, wen sie wollen." Ein 298 Jahre altes Gesetz untersagt den Königen die Heirat mit einer Katholikin. Die anglikanische Kirche hatte sich von der katholischen abgespalten, als Heinrich VIII. (1491-1547) sich weigerte, den Papst weiterhin als Oberhaupt der Kirche anzuerkennen. (Frankfurter Neue Presse, 27.12.99)
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(2830) London. Hilflos mussten britische Mönche die nächtliche Randale eines Betrunkenen über sich ergehen lassen, denn wegen ihres Schweige-Gelübdes konnten sie ihn nicht zur Ordnung rufen. Wie die BBC berichtete, hatte der Fünfundfünfzigjährige die Mönche mit einer Solodarbietung der beliebtesten britischen Weihnachtslieder aus dem Schlaf gerissen. (Darmstädter Echo, 15.1.2000)
Anm. MIZ: Selten so gelacht. Zum Glück gibt es hin und wieder doch Nachrichten, die uns mit dem kalten Universum versöhnen können...
Italien
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(2831) Rom. Sündiges Rom: 150 Meter von den Mauern des Vatikans entfernt hat sich ein Sex-Shop eingenistet. Der Laden ist gut getarnt: Auf dem Türschild steht "Europa 92". Der 'vatikanische' Sex- Unternehmer Massimo freut sich über 30 Millionen Pilger, die im kommenden Jahr in Rom erwartet werden. "Frömmigkeit und Sex haben immer nebeneinander existiert. Zu unseren Kunden zählen etliche Priester und Vatikananagestellte", sagt ein Mitinhaber, der nur seinen Vornamen Massimo angeben wollte. Der "vatikanische" Sex-Shop liegt in der Via Vitelleschi, genau zwischen Petersdom und Engelsburg. Da die Pilgerbusse im Jubeljahr nicht an den Vatikan heranfahren dürfen, werden die Pilger durch die sündige Straße zum Papst marschieren müssen. Auch Prozessionen sollen am Sex-Shop vorbeiführen. Die römische Zeitung "Il Messagero": "Es gibt reichlich Flagellationsinstrumente zu kaufen. Aber die dienen wohl weniger der Erhebung des Geistes." (Berliner Morgenpost, 18.10.99)
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(2832) Rom. Der Prozess gegen Giulio Andreotti, den langjährigen christdemokratischen Spitzenpolitiker und nach wie vor politisch und publizistisch aktiven Senator, war durch Angaben von reuigen Ex-Mafiosi ausgelöst worden. Die Staatsanwaltschaft glaubte, dem Angeklagten einen Einsatz für die Mafia und die Verbindung zu verschiedenen Mafia-Bossen nachgewiesen zu haben. Sie hatte eine Strafe von fünfzehn Jahren Haft, die Verteidigung dagegen Freispruch gefordert. Am Ende fehlten der fünften Straf-Sektion des Tribunals in der sizilianischen Hauptstadt Palermo die für eine Verurteilung nötigen ausreichenden und eindeutigen Beweise. Andreotti kam damit zu seinem zweiten Freispruch innerhalb von 29 Tagen. Das Verfahren werde als die "Ungerechtigkeit des Jahrhunderts" in Erinnerung bleiben, meinte Andreotti- Verteidigerin Giulia Bongiorno nach der Urteilsverkündung. Die junge Anwältin wollte nicht mehr vom "Prozess des Jahrhunderts" reden. Als solcher war das Verfahren oft bezeichnet worden, auch weil darin fünf Jahrzehnte christdemokratischer Herrschaft und die Verbindungen zwischen Politik und organisierter Kriminalität aufgearbeitet werden sollten. Der Vatikan und Politiker der einstigen Christdemokratischen Partei (DC) begrüssten das Urteil. Einer von ihnen, Rocco Buttiglione, heute Chef der kleinen italienischen CDU, meinte knapp: "Es ist auch ein Freispruch für die DC." Sein Freispruch machte Andreotti ausnahmsweise kurzfristig sprachlos, bevor er bekannte: "Ich kann eine gewisse Bewegung nicht verbergen." Er danke Gott, so der strenggläubige Katholik und enge Freund mehrerer Päpste, dass er diesen Tag noch habe erleben dürfen. (Baseler Zeitung, 25.10.99)
Anm. MIZ: Nicht nur Andreotti war sprachlos, auch die meisten Prozessbeobachter. Dass Andreotti der "Garant" des Zusammenspiels zwischen Mafia und Politik gewesen sei, wisse jedes Kind, hatte Palermos Bürgermeister Leoluca Orlando schon vor einigen Jahren festgestellt. Bleich, wortkarg und geschlagen zogen die tüchtigen Staatsanwälte von dannen. Sie hatten den 21-fachen Minister und siebenfachen Ministerpräsidenten beschuldigt, einen "ruchlosen Pakt" mit dem organisierten Verbrechen eingegangen zu sein. Auf über einer Million Aktenseiten hatten die Ankläger Roberto Scarpinato und Guido Lo Forte mit ungewöhnlicher Akribie ein beeindruckendes Bild von der Vernetzung zwischen Politik und Kriminalität, zwischen der über Jahrzehnte regierenden Democrazia Cristiana, insbesondere von Andreottis Parteiflügel, und der sizilianischen Mafia-Variante Cosa Nostra zusammengetragen. Dass Andreotti trotz alledem freigesprochen wurde, hat er wohl weniger dem lieben Gott zu verdanken als der Tatsache, dass die Mafia auch heute noch einigen Einfluss auf den italienischen Staat hat und Andreotti anscheinend über ein gefährliches Wissen verfügt, das - sofern er auspacken würde - die politische Klasse in Italien bis ins Mark erschüttern würde
Vatikan
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(2833) Vatikanstadt. Das Jubeljahr der katholischen Kirche hat mit Öffnung der Heiligen Pforte im Vatikan begonnen. Und damit der Rubel in den nächsten 371 Tagen auch ordentlich rollt, wurde das Großereignis in allen Medien herausragend gewürdigt. Nicht berichtet wurde in den Massenblättern von einer Aktion der Gruppe "Freie Christen für den Christus der Bergpredigt", darunter auch Deutsche. Die Kirchenkritiker verteilten während der Feierlichkeiten auf dem Petersplatz antiklerikale Informationsschriften - und wurden prompt verhaftet. Die Kriminalpolizei und sogar die Anti-Terror-Einheit waren sofort zur Stelle, rissen die Flugblätter an sich und durchsuchten die Hotelzimmer der Festgenommenen. Die Freien Christen beklagten die Ablasspraxis der katholischen Kirche und wiesen darauf hin, dass die Kirche für deren Verbrechen der vergangenen 2000 Jahre noch keine Wiedergutmachung und Entschädigung erbracht habe. Nach Aussage der verhinderten Protestler hatten die Polizisten später auf der Wache bekundet: "Der Inhalt [der Informationsschriften] entspricht zwar der Wahrheit, doch an einem Abend, an dem die ganze Welt nach Rom blickt, könnt ihr sowas nicht verteilen." (humanist.de, 28.12.99)
Anm. MIZ: Der schöne Schein muss gewahrt bleiben und alle spielen mit: Kirche, Staat und Medien. Die Verbreitung von Wahrheit wird als Geschäftsschädigung empfunden. Keine gute Voraussetzungen für das unvollendete Projekt der Aufklärung...
Polen
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(2834) Wroclaw. "Ein guter Titel in unglücklicher Zeit": Unter dieser Überschrift veröffentlichte die Tageszeitung "Slowo Polskie" auf Seite 1 die Nachricht, dass Altbundeskanzler Helmut Kohl von der Päpstlichen Theologischen Fakultät zu Wroclaw mit der Würde eines "doctor honoris causa sacrae theologiae" geehrt wurde. Weitere Informationen in dieser Angelegenheit würden nicht erteilt, sagte ein anonymer Sprecher der Katholischen Hochschule. Tatsächlich verlautete in örtlichen und zentralen Medien kein einziges Wort mehr über den peinlichen Fall. Selbst die sozialistische "Trybuna" hatte nach Angaben ihres Wroclawer Korrespondenten "keinen Bedarf" an dem Thema. Das mag daran liegen, dass die "Dollaranleihe" der KPdSU an die PVAP 1989/90, die immer wieder vom politischen Gegner aufgerollt wird, seinerzeit auch per Koffer "von Hand zu Hand" abgewickelt wurde. Die bürgerliche Presse hat andere Gründe zum Schweigen. "Polens größter Freund" als Rechtsbrecher ist höchst unbequem. Der deutsche "demokratische Rechtsstaat" gilt hier schließlich als Vorbild an westlicher und christlicher Tugend. Die überregionalen Tageszeitungen mit eigenen Korrespondenten in Berlin haben zwar zurückhaltend über die Kohl-Affäre berichtet, doch vor Kommentaren hütete man sich wie der Teufel vor dem Weihwasser. Die Warschauer "Polityka", deren Autor Adam Krzeminski stets den Finger am deutschen Puls hält, begnügte sich am 8. Januar mit einer 14-Zeilen-Information.
Die offensichtliche Zurückhaltung polnischer Medien geht keineswegs auf den Befehl irgendeines "Pressebüros" zurück. Diesmal war es Außenminister Bronislaw Geremek, der im Fernsehen die Richtung wies: "Wir in Polen wollen uns zu einem laufenden Verfahren, wie es die CDU-Geldaffäre ist, nicht äußern." Helmut Kohl werde in die Geschichte Deutschlands und Europas als "Kanzler der Einheit" eingehen und die Geldsache werde sein Bild kaum trüben. Außenamtssprecher Pawel Dobrowolski übernahm diese Interpretation: Das politische Gewicht Helmut Kohls für die deutsch-polnischen Beziehungen sei durchaus positiv, und das zähle vor allen anderen "Momenten". Zur Ehrendoktorwürde wolle er sich umso weniger äußern, als dies die innere Angelegenheit einer kirchlichen Hochschule ist.
Dass "Slowo" die Sache dennoch aufgriff, liegt vielleicht an den Herausgebern: Im Unterschied zu den meisten Tageszeitungen, die fest in deutscher Hand sind, steckt dieses Blatt in norwegischer Tasche. Der Sejmabgeordnete Ryszard Wawryniewicz, führendes Mitglied der Christlich-Nationalen Vereinigung (ZChN), meinte in der Zeitung, die Kirche kenne die Gnade der Vergebung, und die solle man Herrn Kohl zukommen lassen. (Neues Deutschland, 11.1.2000)
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(2835) Auschwitz. Der mit seiner Kampagne zum Errichten von Kreuzen an der Gedenkstätte des ehemaligen Vernichtungslagers Auschwitz bekannt gewordene katholische Rechtsextremist Kazimierz Switon ist wegen Anstachelung zum Rassenhass verurteilt worden. Ein Gericht in Auschwitz verhängte über Switon eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und eine Geldstrafe von 400 Zloty (180 Mark). (taz, 13.1.2000)
Russland
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(2836) Moskau. Im Kreml, einer früheren Hochburg des Atheismus, spielt Religion inzwischen eine immer stärkere Rolle - vom Christentum über den Islam bis hin zur Astrologie. Von Beginn an setzte der amtierende Staatspräsident Wladimir Putin Zeichen religiöser Aufgeschlossenheit.
Bei seinem Amtsantritt hatte er den Segen des Oberhauptes der Russisch-Orthodoxen Kirche, Patriarch Alexej II., empfangen. Am 7. Januar besuchte Putin einen orthodoxen Weihnachtsgottesdienst in der wiederaufgebauten, aber noch nicht ganz fertiggestellten Moskauer Christuskirche. 1931 hatte Stalin die frühere Kathedrale sprengen lassen. Der ökumenischen Nachrichtenagentur ENI zufolge formulierte Putin in einer Weihnachtsansprache: "Warum ist Christus in die Welt gekommen? - Um die Menschen von Krankheit, Not und Tod zu befreien. In diesem Sinne ist Weihnachten ein Fest der Hoffnung."
Auch die Astrologie hat im Kreml großen Einfluß gewonnen. Ex-Präsident Jelzin habe täglich von Vize-Sicherheitschef Georgij Rogosin ein Horoskop erhalten, berichtet das in Düsseldorf erscheinende Handelsblatt. Nach Rogosins Angaben hätten die Sterndeutungen "Zar Boris" vor etlichen Katastrophen bewahrt. Die neuen "Kreml-Astrologen" berechneten genau, zu welcher Uhrzeit man politische Gespräche führe, von welcher Seite man den Saal betreten und wo man sich setzen solle. Nach Rogosins Ansicht sind die religiösen Voraussetzungen für die jetzige russische Führung günstig. Am 5. Februar beginne das "Jahr des Drachens". Das sei vorteilhaft für den am 7. Oktober 1952 geborenen Putin. Seinem kommunistischen Gegenspieler, dem 1944 im "Jahr des Affen" geborenen Genadij Sjuganow, tue hingegen das Drachenjahr nicht gut. (idea online, 13.1.2000)
Anm. MIZ: Ob Russland auf diese Weise die Krise überwinden kann? Spätestens seit der astrologiegläubige Ronald Reagan sein Land an den Rand des Konkurses führte, sollte man wissen: Wer sich in der Politik auf die Macht der Sterne verläßt, ist von allen guten Geistern verlassen.
Jugoslawien
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(2837) Kosovo. Im Kosovo geraten albanische Katholiken ins Visier islamischer Extremisten. Darauf hat der Koordinator des "Jesuit Refugee Service" für den Kosovo, Mate Jakovic, hingewiesen. Vor allem Familien, aus denen ein Priester stammt, würden bedrängt. So seien die Häuser der Angehörigen von zwei Franziskaner- Patres niedergebrannt worden. Jakovic berichtete ferner von Grabschändungen. In kirchlichen Kreisen wurde bereits seit Monaten vermutet, dass hinter der Fassade internationaler Schutztruppen islamistische Eiferer Nicht-Muslime terrorisierten. (ARD-Videotext, 14.1.2000)
Bulgarien
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(2838) Sofia. Erstmals seit 1947 beschäftigt Bulgarien wieder orthodoxe Geistliche in den Strafanstalten. Die Priester wurden von Justizminister Wassil Gozew in zwölf Gefängnissen und einer Besserungsanstalt angestellt. In den Kapellen der Strafanstalten werden die Priester Abendgebete und feierliche Gottesdienste abhalten. Sie wollen die Gefangenen auch seelsorgerisch betreuen. (dpa, 2.9.99)
Türkei
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(2839) Istanbul. Einer der führenden Rebellenkommandeure in Tschetschenien hat die Einführung des islamischen Rechts für den Kaukasus gefordert. "Das Volk im Kaukasus ist ein moslemisches Volk, und der Kaukasus ist ein Teil der islamischen Welt", sagte der Jordanier Emir Chattab in einem Interview mit dem privaten türkischen Fernsehsender NTV. Moslems brauchten das islamische Recht (Scharia).
Russische Truppen waren im Herbst 99 in die abtrünnige Kaukasus-Republik Tschetschenien einmarschiert, um dort nach offizieller Darstellung internationale Terroristen zu vernichten. Die Islamistische Tugend-Partei (FP) in der Türkei hat Ministerpräsident Bülent Ecevit aufgefordert, seinen Besuch in Moskau abzusagen. FP-Abgeordnete Abdüllatif Sener bezeichnete das russische Vorgehen als Völkermord. Es finde ein Völkermord statt, doch kein islamisches Land erhebe die Stimme.
Laut Chattab fehlt es den Rebellen im Moment an nichts. Die Moslems brauchten nur ihre Religion und den "Heiligen Krieg". Allerdings benötigten sie "Glaubenskämpfer", sagte der Rebellenkommandeur und rief die Moslems damit praktisch auf, sich dem Kampf anzuschließen. Es sei eine religiöse Pflicht für die Türken, dem moslemischen Volk zu helfen, "weil das türkische Volk den Menschen im Kaukasus am nächsten steht", sagte Chattab. Chattab war neben dem Feldkommandeur Schamil Bassajew einer der Anführer der moslemischen Rebellen, die im August letzten Jahres in die Tschetschenien benachbarte Republik Dagestan eingefallen waren und dort einen islamischen Gottesstaat ausrufen wollten. Russland sucht Chattab und Bassajew mit internationalem Haftbefehl. (aol-newsbote, 2.11.99)
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(2840) Istanbul. Türkische Studentinnen haben eine neue "Mode" kreiert, um das Kopftuchverbot an Universitäten zu umgehen. Da die jungen Frauen mit Kopftuch nicht in die Hochschulen gelassen werden, tragen einige von ihnen nun einen Hut über dem Kopftuch. Sobald sie die Kontrollen am Eingang passiert haben, setzten sie die Hüte wieder ab. Vorbild der Studentinnen könnte nach einen Bericht der türkischen Zeitung "Sabah" die islamistische Abgeordnete Merve Kavakci sein. Die Politikerin der Tugend-Partei (FP), die im Mai 99 bei der feierlichen Vereidigung im Parlament ein Kopftuch getragen und damit einen Tumult ausgelöst hatte, trug bei ihrer Hochzeit eine ähnliche Kopftuch-Hut-Kreation. In der Türkei wird das Kopftuch-Tragen als politisches Symbol zu Gunsten eines orthodoxen Islamismus angesehen und ist daher in öffentlichen Einrichtungen nicht erlaubt. (aol-newsbote, 5.11.99)
Nordamerika
USA
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(2841) Kansas. In Kansas kann Darwin ein Problem sein. Im Schulbezirk Topeka ist der Chemieprofessor Steve Angel für Schulisches zuständig und findet, man könne die Entwicklungstheorie nicht streichen, wenn man Naturwissenschaften lehren will. Eine neue Verordnung aber hat auf demokratischen christlich-fundamentalistischen Druck hin die Entwicklungstheorie aus den Curricula entfernt und an ihre Stelle die Schöpfungsgeschichte gestellt. Die Lehrer vor Ort sind irritiert. Ein Verleger hat aus einem Werk über die Geologie von Kansas vorsichtshalber schon einmal das erste Kapitel entfernen lassen; es handelt von frühen Fossilien, von denen man einige "von großer Bedeutung" (Encyclopaedia Britannica) im Millionen Jahre alten Boden des Bundesstaates gefunden hat. Der Verleger wollte es einfach vermeiden, jemanden durch diese Information zu beleidigen.
Dafür besteht eine statistische Wahrscheinlichkeit. In den USA haben sich bei der letzten verfügbaren Umfrage, 1997, nicht weniger als 44 Prozent aller Befragten zur biblischen Version bekannt, Gott habe den Menschen vor höchstens 10 000 Jahren geschaffen. In Kansas glauben das möglicherweise noch mehr Bürger. Und von militanten Entwicklungstheoretikern ("Darwinisten") ist wenig bekannt. Unter denen, die die biblische Schöpfungsgeschichte sehr wörtlich nehmen ("Kreationisten"), gibt es sehr kämpferische Leute. Sie wurden in den USA "Fundamentalisten" genannt, bevor dieses Wort zur Bezeichnung von Menschen aus dem neuesten "Reich des Bösen" gewendet wurde. (Frankfurter Rundschau, 19.1.2000)
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(2842) Fort Worth. Der Amokläufer, der am 15. September 99 sieben Teilnehmer eines Jugendgottesdienstes in Fort Worth (Texas) tötete und sich dann selbst erschoss, wurde wahrscheinlich von religiösem Wahn angetrieben. Der nach dem Tod seiner Eltern vereinsamte Larry Gene Ashbrook (47) habe vorher seine Wohnung demoliert, in der man religiöse und anti-religiöse Schriften gefunden habe, teilte die Polizei mit. "Es sieht nach einem sehr gestörten Mann aus, der - aus welchen Gründen auch immer - die Dämonen ruhig stellen wollte, die ihn nicht in Ruhe ließen", sagte FBI-Offizier Bob Garrity. Nach Ansicht von Gemeindepastor Al Meredith steckt hinter der Tat der "Fürst der Finsternis". Aber selbst der Teufel könne die Christen nicht an Gebet und Nächstenliebe hindern. "Nie zuvor waren wir stärker vereint, haben wir intensiver gebetet und mehr geliebt", sagte der Pastor in einem Gedenkgottesdienst. Die Bluttat rief weltweit Entsetzen hervor. Der Generalsekretär der Baptisten in Deutschland, Eckhart Schaefer, schrieb an die Gemeinde, die Opfer seien "moderne Märtyrer". US-Präsident Bill Clinton forderte schärfere Waffengesetze. Der Gouverneur von Texas, George W. Bush, sagte, letztlich seien für solche Bluttaten nicht unzureichende Waffengesetze verantwortlich, sondern eine "Welle des Bösen". Bush: "Wir beten für mehr Liebe in unserer Gesellschaft." (idea-online, 21.9.99)
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(2843) Joliet. Ein Gericht im US-Bundesstaat Illionois hat eine in einem Krankenhaus als Seelsorgerin tätige Nonne zu 150 Dollar Geldstrafe verurteilt, weil sie in den Toiletten rassistische Parolen auf die Wände gemalt hatte. Die Behörden teilten zu dem Vorfall mit, Schwester Dorothy T. (66) habe zu ihrem Treiben erklärt, sie habe eigentlich nur mal sehen wollen, wie das Krankenhaus auf Toilettensprüche wie: "Die weiße Rasse ist die überlegene Rasse" reagieren würde. Insgesamt fünf Badezimmer im Provena-Sankt-Josefs-Krankenhaus versah die Ordensschwester den Angaben zufolge mit rassistischen Parolen. Wegen dieser Aktivitäten wurde sie aus dem Krankenhausdienst entlassen. Außerdem muss sie zur Strafe einen 30-stündigen Sozialdienst ableisten. (taz, 6.11.99)
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(2844) New York. Ein streng gläubiger Katholik hat in New York einen Anschlag auf ein umstrittenes Madonnenbild des Künstlers Chris Ofili verübt. Das Kunstwerk, das eine schwarze Jungfrau Maria darstellt, ist wegen pornografischer Anspielungen und der Verwendung von Elefantenkot in die Kritik geraten. Der 72-Jährige beschmierte Gesicht und Oberkörper der Madonnengestalt im Museum of Art mit weißer Farbe, bevor Sicherheitskräfte ihn festnahmen,berichtete die New York Times. Die Ehefrau des Täters gab später an, ihr Mann habe als streng gläubiger Katholik gegen "Gotteslästerung" protestieren wollen. (taz, 18.12.99)
Südamerika
Brasilien
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(2845) Sao Paulo. Die New Yorker Börse hat eine Priesterin der afro-brasilianischen Candomble-Religion mit der spirituellen Reinigung des weltgrößten Finanzplatzes beauftragt. Um die bösen Geister zu vertreiben, zelebrierte Ilka da Silva insgesamt vier Reinigungsrituale an der Wall Street, wie die Zeitung "Folha de Sao Paulo" (Sonntagsausgabe) berichtete. Die Aura der Börse sei sehr schlecht gewesen, sagte die 56-Jährige. "Viel Konkurrenz und Neid." Um die Atmosphäre zu verbessern, habe sie Körbe mit aromatischen Kräutern aufgestellt, berichtete die Priesterin. "Ich habe nur das gemacht, was ich auch normalerweise in Brasilien mache." Da Silva lebt seit 1986 in New York. Über das brasilianische Konsulat, dem strengste Geheimhaltung auferlegt wurde, nahm der Direktor der Börse Kontakt mit der Priesterin auf. Ein Investor, der sein Büro an der Wall Street hat, bestätigte die Zeremonien, die die Börse seit 1997 veranstalten lasse. (aol-newsbote, 7.9.99)
Asien
Iran
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(2846) Teheran. Ein iranisches Gericht hat nach Zeitungsberichten zwei Studenten wegen ihrer Rolle bei den Unruhen in Teheran im Juli 99 zum Tode verurteilt. Die Tageszeitung Fath berichtete unter Berufung auf eine Studentengruppe, die beiden Studenten namens Akbar Mohammadi und Ahmad Batebi hätten gegen den Islam Krieg geführt und müßten dies nach dem islamischen Gesetz der Scharia mit dem Tode büßen. Eine offizielle Bestätigung der Urteile gab es in Teheran nicht. (Frankfurter Rundschau, 26.12.99)
Israel
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(2847) Jerusalem. Führende orthodoxe Rabbiner in Israel haben ihren Anhängern den Kontakt mit dem Internet verboten. In einem in Jerusalem veröffentlichten Aufruf heißt es, das Web stelle "eine schreckliche Gefahr" dar. Ein spezielles religiöses Gericht der Orthodoxen war vorher zu dem Schluss gekommen, das Internet führe Menschen in Versuchung und Sünde. Es bringe sie in Gefahr, ihren Trieben nachzugeben und "scheußliche Dinge" zu tun. Surfen sei "tausend Mal gefährlicher als fernsehen". Das Gericht nahm aber Rücksicht auf orthodoxe Juden, die während ihrer Arbeit auf das Internet angewiesen sind. Arbeitnehmer sollen die Benutzung auf ein Minimum beschränken und keinesfalls in ihrer Freizeit surfen. Die Rabbiner verboten außerdem, sich über den Computer oder an einem anderen Ort Filme anzusehen. Nach einem Bericht der israelischen Zeitung "Haaretz" waren die orthodoxen Rabbiner ursprünglich Computern und dem Internet wohlgesonnen. So haben Orthodoxe Websites im Internet eingerichtet oder benutzen das Thora Net. Doch seit einiger Zeit sehen die Rabbiner ihre Felle davonschwimmen. Ihnen sei "bittere Wahrheit" aufgegangenen, schreibt das Blatt. Sie befürchten jetzt, durch das Internet könnten viele Mitglieder zu starken weltlichen Einflüssen ausgesetzt sein. (heise.de, 7.1.2000)
Anm. MIZ: Selig sind die, die arm im Geiste sind: Die Religionsgemeinschaften haben es in der heutigen Informationsgesellschaft offensichtlich immer schwerer, ihre Anhängerschaft für den Glauben ausreichend ungebildet zu halten.
Pakistan
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(2848) Punjab. Mehrere hundert Frauen werden jedes Jahr in Pakistan allein aus Gründen der Ehre ihrer Familie oder ihres Stammes getötet. Darauf weist amnesty international in einem Bericht hin. Die Menschenrechtsorganisation deckt darin das Netz repressiver sozialer Normen und Traditionen auf, in dem Millionen pakistanischer Frauen gefangen sind. Schon der leiseste Verdacht, dass eine Frau "Schande" über ihre Familie gebracht habe, kann ihr zum Verhängnis werden. Täter sind häufig enge Familienmitglieder: Ehemänner, Väter, Mütter oder Brüder. Der pakistanische Staat unterstützt diese Praktiken und stellt sich meist auf die Seite der Mörder. "Tötungen um der Ehre willen werden in Pakistan mit der Tradition gerechtfertigt", so ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler. "Aber diese Traditionen wurden im Lauf der Zeit so verzerrt und korrumpiert, dass sie zu extremen Fällen des Mißbrauchs führen." Oft reicht schon ein Gerücht, das in einem Dorf kursiert und eine Frau der "Ehrverletzung" bezichtigt, dass die Frau umgebracht wird. Auslöser kann eine von der Familie nicht tolerierte Liebesbeziehung sein, der Versuch, einen Mann ihrer Wahl zu heiraten oder der Wunsch, sich scheiden zu lassen. Frauen leben in ständiger Angst, Opfer von "Ehr-Verbrechen" zu werden. Allein im Punjab wurden 1998 mindestens 286 Frauen aus diesem Grund umgebracht. Die Verbrechen geschehen oftmals mit der offenen Unterstützung des Staates. "Die Regierung ignoriert die Morde und unternimmt nichts, um sie zu untersuchen oder die Täter zu bestrafen", wie ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler erklärt. Die Polizei stellt sich bei solchen Straftaten fast immer auf die Seite der Männer. In den seltenen Fällen, in denen Täter verurteilt werden, kommen sie meist mit einer geringen Strafe davon. Dies geschieht, obwohl Pakistan die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterzeichnet hat. (amnesty international, 22.9.99)
Indonesien
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(2849) Molukken. Weder der muslimische Fastenmonat Ramadan noch die christlichen Weihnachtstage konnten die Gewalt bremsen: Rund 500 Menschen starben allein in der letzten Dezemberwoche 1999 auf den indonesischen Molukken bei den schlimmsten Unruhen seit Jahrzehnten. Und kein Tag vergeht ohne neue Schreckensmeldungen: So gingen auf Seram aufgeputschte Banden aufeinander los. Ganze Dörfer gingen in Flammen auf, mindestens 17 Menschen kamen ums Leben, so ein Militärsprecher. Genaue Zahlen sind kaum zu erhalten - zu abgelegen sind die Orte der Molukken, die sich auf 86.000 Quadratkilometern verteilen. Über 180.000 Menschen flohen mittlerweile aus ihren Dörfern. Ein Gerücht, eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarn, ein Verkehrsunfall - geringste Anlässe reichen derzeit aus, um eine neue Mordwelle auszulösen.
Immer lauter wird die Kritik an Regierung und Militär: Warum ist Jakarta unfähig, das Morden zu beenden? Bis Anfang letzten Jahres schienen Christen und Muslime auf den mehr als hundert Gewürzinseln rund 2.000 Kilometer östlich von Jakarta harmonisch zusammenzuleben. Anders als im Rest des Landes sind viele Molukken-Orte überwiegend christlich - Erbe der portugiesischen und holländischen Missionare, die einst mit den Händlern von Muskatnüssen und Gewürznelken kamen.
Als die Gewalt vor einem Jahr begann und in Ambon erst Moscheen und Kirchen, dann Dörfer und Stadtviertel in Flammen aufgingen, waren Politiker und Militärs in Jakarta unvorbereitet. Inzwischen werfen Christen und Muslime Armee und Polizei vor, zugunsten der anderen Religionsgemeinschaft einzugreifen und Schutzgelder zu erpressen. Öffentliche Friedensgelöbnisse mit Politikern, Geistlichen und Uniformierten wurden - kaum waren sie ausgesprochen - wieder gebrochen. Auch ein Besuch von Präsident Abdurrahman Wahid und seiner Stellvertreterin Megawati Sukarnoputri im Dezember 99 half nicht, den "Wahnsinn" (Wahid) zu beenden. (taz, 5.1.2000)
2000 - Meldungen 2850-2882
2000 - Meldungen 2850-2882 rhartmann Sun, 12/31/2000 - 09:00Europa
Deutschland
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(2850) Würzburg. Die CSU darf sich nach einem Gerichtsurteil weiterhin "christlich" nennen. Das Landgericht Würzburg wies im Februar dieses Jahres eine Klage ab, mit der die Partei gezwungen werden sollte, den Begriff "christlich" künftig aus ihrem Namen zu streichen. Kläger waren drei ehemalige Theologen der katholischen und evangelischen Kirche, die der Gemeinschaft "Universelles Leben" nahestehen. Mit der Befürwortung der Nato-Angriffe auf Jugoslawien habe die Partei "Etikettenschwindel" betrieben. Eine christliche Partei, die sich für Kriegseinsätze ausspreche, dürfe sich nicht auf Jesus Christus berufen, der Gewaltlosigkeit gelehrt habe. Dazu stellte das Gericht fest, dass Persönlichkeitsrechte nur vom "Rechtsinhaber selbst" und nach dessen Tod von Personen wahrgenommen werden könnten, die nahe verwandt seien. (Frankfurter Rundschau, 26.1.00)
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(2851) Kempten. Der Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerenkonfliktberatung hat die Situation der Gesellschaft für Familien und Sexualberatung Pro Familia in Bayern nicht verbessert. Noch immer kämpfen vier von sieben Pro-Familia-Beratungsstellen im Freistaat um eine staatliche Förderung. Die Anerkennung, schwangere Frauen in schwieriger Lebenssituation beraten zu dürfen, hat ihnen die Staatstregierung zwar erteilt. Doch auf eine entsprechende Finanzierung aus dem Topf des Sozialministeriums warten die Einrichtungen bislang vergeblich. "In Bayern wird mit zweierlei Maß gemessen. Die kirchlichen Beratungsstellen haben in der Vergangenheit ihre Förderung gleich erhalten", sagt Inge Waidelich, Landesvorsitzende von Pro Familia.
Pro Familia hat im Sommer letzten Jahres beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage auf finanzielle Förderung eingereicht. Die Regierung von Schwaben hat bereits Abweisung der Klage beantragt. Die Begründung: Für die Einrichtung sei kein Bedarf vorhanden. Die staatlichen Gesundheitsämter in den Städten und Landkreisen des Allgäus garantierten bereits eine weltanschaulich neutrale Beratung. "In Wirklichkeit gibt es bei den Gesundheitsämtern kein eigens dafür ausgebildetes Personal", sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Heidi Lück. Gemeinsam mit ihrem Fraktionskollegen Hermann Geiger und dem Grünen-Abgeordneten Adi Sprinkart war Heidi Lück der Einladung gefolgt, mit Vertretern von Pro-Familia-Kempten die unbefriedigende Situation zu erörtern. Von den 19 schwäbischen CSU- Landtagsabgeordneten, die ebenfalls eingeladen waren, ließ sich keiner blicken. Einige hatten sich entschuldigt, andere überhaupt nicht reagiert. "Das sagt auch etwas über den Respekt, den man ihrer Arbeit bei der CSU entgegenbringt", betonte der Abgeordnete Sprinkart.
Die Vertreter der Landtagsopposition raten Pro Familia, parallel zur Klage eine Petition an den Landtag zu richten. Das Ministerium müsse dann zu dem Widerspruch zwischen staatlicher Anerkennung einerseits und vorenthaltener Förderung andererseits Stellung nehmen. Ohnehin vermuten Abgeordnete und Pro Familia, dass Sozialministerin Barbara Stamm (CSU) bewusst auf Zeit spiele, um hinterher vorrangig die Beratungsstellen des katholischen Vereins "Donum Vitae", die sich erst noch etablieren müssten, fördern zu können. (SZ, 17.1.00)
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(2852) Köln. Tod und Teufel droht den Kölnern, das scheint festzustehen. Um dies abzuwenden, übten sich die Oberhäupter beider Konfessionen in ökumenischem Schulterschluss: "Objekte des Gruselns" würden da auf dem Heumarkt ausgestellt, heißt es höchst alarmiert. "Um Voyeurismus zu bedienen, werden große Geschäfte gemacht", wettert der Evangelische Stadtkirchenverband. Laut Dompropst Bernhard Henrichs sei die Ausstellung ein "Angriff auf die menschliche Würde".
Bereits seit dem 12. Februar wird mitten in Kölns Altstadt die Ausstellung "Körperwelten" gezeigt. Ein umstrittenes, aber auch höchst erfolgreiches Projekt des Heidelbergers Gunther von Hagens. Gezeigt werden nach einem von ihm entwickelten Verfahren präparierte Leichen. Plastinate, wie Hagens seine Objekte nennt, die er ausstellt, um "Aufklärung im besten Sinne zu betreiben". Die Kölner Kirchen sehen dies, wie zuvor schon ihre Mannheimer Glaubensbrüder, gänzlich anders. (Frankfurter Rundschau, 25.1.00)
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(2853) Berlin. Ein Pflichtfach Religion, das benotet wird, soll es an Berliner Schulen nicht geben. Dies sei in der SPD nicht mehrheitsfähig, sagte die neue schulpolitische Sprecherin der Fraktion im Abgeordnetenhaus, Eveline Neumann. Als Kompromiss könne sie sich vorstellen, dass an den Schulen ein halbes Jahr lang ein konfessioneller Religionsunterricht angeboten werde. Im übrigen Halbjahr könnte dann "eine Wertevermittlung durch den Staat" erfolgen. Der jeweils verkürzte Unterrichts-Zeitraum hätte zur Folge, dass beide Fächer "nicht versetzungsrelevant" wären.
Wie der SPD-Schulsenator Klaus Böger betonte auch Frau Neumann, dass vor einer Entscheidung über ein eventuelles Wahlpflichtfach Religion ein breiter Dialog stehen sollte, an dem auch die Kirchen beteiligt werden. Sie hoffe, dass bis Ende dieses Jahres eine Lösung gefunden werde. Ohne vorherige Zustimmung der Fraktion werde es keinen Gesetzentwurf geben. (Berliner Morgenpost, 10. 2.00)
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(2854) Schwante. Erstmals verlegt eine buddhistische Gruppierung ihr Zentrum nach Brandenburg. Für 1,5 Mio. Mark erwarb die buddhistische Splittergruppe Dipankara des Mahayana-Buddhismus (in Deutschland insgesamt 600 Mitglieder) mit Hilfe des Finanzministeriums das im Stile des deutschen Reichstages errichtete Schloss Sommerswalde bei Schwante (Oberhavel). Die Buddhisten hatten den Zweitbewerber, eine Pension für altersgerechtes Wohnen, aus dem Rennen geworfen.
Versuche religiöser Bewegungen, sich in Brandenburg anzusiedeln, gab es bereits mehrfach. So wollte die Transzendentale Meditation (TM) des indischen Begründers Maharishi Mahesh Yogi in der Stadt Rheinsberg ein Meditatives Zentrum errichten. Die Stadtverordneten verweigerten aber die Ansiedlung. In Sommerswalde liegt der Fall anders. "Wir ließen gerade wegen Rheinsberg prüfen, welcher Verein hinter dem Diapankra-Zentrum steht", sagte Martin Braun vom Finanzministerium. Vorbehalte habe es nicht gegeben. Auch der Bürgermeister von Schwante, Manfred Lehmann, hat keine Bedenken gegen die Ansiedlung. Viele Ortsansässige stünden dem Projekt einfach "wertneutral" gegenüber.
Finanz-Staatssekretär Horst Mentrup schätzte bei der Urkundenübergabe den Verkauf als "erfreulichen Wertungserfolg" ein. Mentrup: "Von dem neuen Nutzer verspreche ich mir eine Bereicherung der kulturellen Vielfalt in der Region. Ich denke, dass von hier aus wichtige Impulse für den Dialog unterschiedlicher Kulturen ausgehen können."
Das sehen die Kirchen ganz anders. Der Sektenbeauftragte der Berlin-Brandenburgischen Kirche, Thomas Gandow, wies in seiner Kritik darauf hin, dass Dipankara nicht einmal Mitglied der Buddhistischen Union Deutschlands (DBU) sei, des Dachverbands aller deutschen Buddhisten. Ihn habe gewundert, wie die Landesregierung "der Gemeinde etwas übergestülpt habe", ohne die Konsequenzen zu bedenken. Man müsse sich doch fragen, wo das Geld für Investitionen herkomme, da die Gruppe außer geringfügigen Spenden kaum über eigene Einnahmen verfügen könne. (Berliner Morgenpost, 3.2.00)
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(2855) Würzburg. Kaum ein Jugendlicher bekennt sich vor der Klasse zum Christentum: "Das gilt als uncool", erfuhr der Diplom-Theologe Andreas Prokopf vom Lehrstuhl für Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts an der Universität Würzburg. Bei Interviews mit 20 unterfränkischen Jugendlichen fand Prokopf heraus, dass einzelne Fragmente des traditionellen Christentums für die jungen Menschen noch immer wichtig sind. Völliges religiöses Desinteresse sei ihm in den jeweils rund 90 Minuten dauernden Tiefeninterviews nicht begegnet, erklärte Prokop: "Eine Abwendung von der Kirche ist nicht identisch mit Religionslosigkeit. Die Jugendlichen haben eine Theologie. Allerdings ist Religiosität für die Schülerinnen und Schüler zu einer Privatangelegenheit geworden". Diffuses christliches Traditionsgut werde auf der Suche nach Antworten auf Existenzfragen in das eigene Leben integriert.
Relativ selten stoße man bei den Jugendlichen auf eine Vorliebe für Anthroposophie, Esoterik oder für die fernöstliche Religion. Laut Ziebertz gibt es in Franken kaum Jugendszenen, die sich geschlossen zu einer alternativen Religion oder einer ideologischen Heilslehre bekennen. Allerdings lasse sich ein Mix aus Christentum und der fernöstlichen Religion ausmachen: So wird der christliche Erlösungsglaube teilweise mit Wiedergeburtsvorstellungen verkoppelt.
Die Situationsanalyse, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft mit rund 130000 Mark fördert, beruht auf der Hypothese, dass Religion bei Jugendlichen präsent ist, obwohl religiöse Bindungen zu schwinden scheinen. Nach einem Jahr Vorarbeit scheint sich außerdem abzuzeichnen, dass die wenigsten Jugendlichen vollkommen außerhalb der Kirche stehen bestimmte christliche Inhalte, Symbole und Rituale werden als wichtig erachtet.
Die Wissenschaftler hoffen, nach der Auswertung der 20 Tiefeninterviews in drei Jahren dem Religionsunterricht in Bayern neue Impulse geben zu können. Sie wollen auf religiöse Bedürfnisse Jugendlicher hinweisen, die bisher von Religionspädagogen kaum wahrgenommen wurden. Ebenso sollen jene Antworten aus dem Religionsunterricht als irrelevant entlarvt werden, hinter denen keine Fragen aus der Alltagswelt heutiger Jugendlicher stehen.(Main-Echo, 8.2.00)
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(2856) Köln. In der katholischen Kirche Deutschlands geht der Streit um die Schwangerenkonfliktberatung weiter. Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner wandte sich gegen die Pläne der Laienorganisation "Donum vitae", die künftig die Konfliktberatung fortsetzen will. Laien könne nicht gestattet sein, was Bischöfen und Priestern nicht erlaubt sei, sagte Meisner in Köln. In dieser wichtigen Frage könne es keine Doppelmoral geben. (Frankfurter Rundschau, 7.2.00)
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(2857) Fürth. Wegen Beleidigung des früheren CSU-Vorsitzenden Theo Waigel muß der Lebensrechtler und promovierte evangelische Theologe Johannes Lerle (Erlangen) 1.000 Mark Strafe zahlen. Das Amtsgericht Fürth hatte ihn im Februar zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Mark verurteilt. Lerle hatte auf einem Flugblatt gegen die Tötung Ungeborener protestiert und dabei den ehemaligen Bundesfinanzminister mit Adolf Hitler
verglichen. So wie Hitler befohlen habe, "Tötungskapazitäten" für die Ermordung von Juden bereitzustellen, habe Waigel im Bundestag für ein Gesetz gestimmt, das die Bundesländer zu einem ausreichenden Angebot an Abtreibungsmöglichkeiten verpflichte, hieß es auf Lerles Flugblatt.
Bereits im September letzten Jahres wurde eine frühere Verurteilung Lerles zu einer Geldstrafe von 1.200 Mark rechtskräftig. Auf Flugblättern hatte er den auf Abtreibungen spezialisierten Nürnberger Frauenarzt Andreas Freudemann einen "Berufskiller" und "Folterknecht" genannt. Lerle selbst betrachtet die Verfahren als "Ketzerprozesse", da sie auf der wahrheitswidrigen Denkvoraussetzung beruhten, daß Embryonen keine Menschen seien. Beide Strafen will er daher nicht bezahlen.(idea online, 8.2.00)
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(2858) Nürnberg. Ob eine Pfarrerin einen Muslim heiraten darf, beschäftigt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern. Ulrike Hink, Pfarrerin an der Auferstehungskirche in Nürnberg-Zerzabelshof, schloss im Dezember letzten Jahres vor einem Standesbeamten den Bund fürs Leben mit einem Anhänger des Islam. Laut einem Beschluß der Landessynode ist das zwar möglich, aber nur unter der Bedingung, dass sich das Paar auch vor einem Traualtar das Ja-Wort gibt und später die gemeinsamen Kinder taufen lässt. "Wir gehen davon aus, dass die kirchliche Trauung noch folgt", sagte Andreas Rickerl (München), Pressereferent der Landeskirche. Der Landeskirchenrat halte an dem Grundsatz fest, dass der Ehepartner eines Pfarrers evangelisch sein solle. Man habe das Paar gebeten, die kirchliche Trauung "baldmöglichst" nachzuholen. (idea online, 18.2.00)
Anm. MIZ: Es bleibt alles beim Alten. Es wird nur soviel Relgionsfreiheit gewährt, wie man zeitgemäß muss. Die erwarteten Kinder werden schon im voraus religiös in Sippenhaft genommen.
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(2859) Hannover. Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) kommt eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare nicht in Frage. Auch die für die Ehe geltenden rechtlichen Bestimmungen dürften auf homosexuelle Partnerschaften nicht unterschiedslos angewandt werden, teilte das EKD-Kirchenamt in Hannover mit. "Neue gesetzliche Regelungen dürfen nicht auf Kosten der sozialen und rechtlichen Stellung der Ehe gehen", heißt es in der Stellungnahme.
Eine Verbesserung des Rechtsschutzes für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werde jedoch begrüßt. Nach Auffassung des Kirchenamtes ist es "ethisch geboten, Verlässlichkeit und Verantwortung im menschlichen Zusammenleben zu stärken". Dies gelte auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Im Blick auf rechtliche Regelungen für homosexuelle Paare sei jedoch "behutsames Vorgehen angebracht". Einzelheiten einer solchen Regelung seien "keine Glaubensfrage, sondern eine Frage der politischen und rechtlichen Vernunft". (Westfälische Allgemeine Zeitung, 21.2.00)
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(2860) Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mitte Februar grünes Licht für Islam-Unterricht an den staatlichen Schulen in Berlin gegeben. Der Verein "Islamische Föderation" dürfe wie auch katholische oder evangelische Kirchen Religion anbieten, entschied der 6. Senat in der seit 20 Jahren dauernden Auseinandersetzung als letzte Instanz. Zuvor müssten jetzt nur noch die Lehrpläne geprüft werden. In Berlin gibt es laut Innenbehörde mindestens 30 000 Schüler islamischen Glaubens. (Az.:BVerwG 6 C 5.99)
Der Verein wird wegen des Verdachts extremistischer Bestrebungen seit wenigen Wochen vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Land Berlin hatte ihm nicht den Status einer Religionsgemeinschaft zugebilligt und argumentiert, es handele sich dabei eher um eine politische oder kulturelle Gruppierung, nicht aber um eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Berliner Schulgesetzes. Der Verein hatte hingegen vor den Bundesrichtern eine religiöse Neutralität des Staates verlangt.
Die "Islamische Föderation" war 1980 als Dachverband von zuletzt 25 Vereinen
gegründet worden, unter anderem um Religionsunterricht an den Schulen anzubieten. Ein 1987 gestellter Antrag wurde 1994 abgelehnt. Anschließend ging der Fall vor die Gerichte.
Berlin ist neben Bremen und Brandenburg das einzige Bundesland, in dem Religion nicht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen angeboten wird, sondern als Zusatzangebot in Verantwortung der Religionsgemeinschaften. Diese Ausnahme ist in der "Bremer Klausel" des Grundgesetzes für die Länder geregelt, die vor 1949 keine Verpflichtung zur Erteilung von Religionsunterricht kannten. Ein Sprecher des Gericht erklärte, aus diesem Grund sei das Urteil nicht direkt auf andere Länder übertragbar.(Nordwest-Zeitung, 24.2.00)
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(2861) Stuttgart. Der Bund der Freien Waldorfschulen hat Rassismus- und Antisemitismus-Vorwürfe vehement zurückgewiesen. "Dies hat weder etwas mit unserem Lehrplan noch mit unserer Lehrerausbildung zu tun", sagte die Vorsitzende des Landesverbandes der freien Waldorfschulen, Gise Kayser-Gantner, in Stuttgart. Eine Umfrage an allen Schulen habe keine Anhaltspunkte für die Verbreitung rassistischen oder antisemitischen Gedankengutes oder Vorfälle in dieser Richtung ergeben. "Das ist nicht der Alltag in den Waldorfschulen", sagte sie.
Damit reagierte sie auf die jüngsten Aussagen des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel. Spiegel hatte im Südwestfernsehen (SWR) gesagt, dass ihm seit etwa eineinhalb Jahren aus verschiedenen Städten von antisemitischen Vorfällen berichtet werde. Die Eltern, die ihm davon erzählt hätten, wollten anonym bleiben. Deshalb sei er noch nicht aktiv geworden. Er werde zunächst noch mehr Fakten sammeln.
Kayser-Gantner wies darauf hin, dass die Waldorfschulen in Südafrika die ersten mit gemischten Klassen gewesen seien. Sie sagte, es könne sich bei der Fernseh-Darstellung lediglich um Ausnahmefälle gehandelt haben, die sich keinesfalls mit dem Programm der Schulen deckten. Der Begründer der Waldorfpädagogik Rudolf Steiner sei kein Rassist gewesen. Die in der "Report"-Sendung verbreiteten Zitate aus seinen Werken seien aus dem Zusammenhang gerissen worden. (NewsBote, 21.3.00)
Anm. MIZ: Eine fadenscheinige Schutzbehauptung: Man muss bei Rudolf Steiner keine Zitate aus dem Zusammenhang reißen, um seinen eigentümlichen, esoterischen Rassismus bloßzustellen. Das wissen natürlich auch die Anthroposophen. Es ist bezeichnend, dass sie in keinen ihrer vielen Prozesse gegen kritische Journalisten, die Aussage, Steiner sei Rassist gewesen, zum Gegenstand der Anklage gemacht haben. Ein solcher Schuss wäre sicherlich nach hinten losgegangen... (vgl. hierzu Grandt, Guido und Michael: Die Waldorf Connection. S.204ff.)
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(2862) Nürnberg/München. Als Asylbewerber abgelehnte Iranerinnen müssen sich für ihre Heimreisedokumente grundsätzlich mit Kopftuch fotografieren lassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte die Beschwerden zweier Frauen aus Nürnberg gegen die Kopftuch-Anordnung ab. Es billigte damit zugleich das Vorgehen des Nürnberger Ausländeramtes, das den Iranerinnen im Falle der Weigerung eine zwangsweise Vorführung bei einem Fotografen angedroht hatte (Az.: 24 CS 00.12).
Die Anwältin der Frauen, Gisela Seidler, kündigte an, sie wolle nun den Gang zum Bundesverfassungsgericht prüfen. Die Frauen hatten sich auf das in Deutschland verfassungsrechtlich verbriefte Recht der Religionsfreiheit berufen. Nach Seidlers Auffassung verletzt der Kopftuchzwang auch die Würde ihrer Mandantinnen als Frauen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erkannte in der Kopftuch-Anordnung dagegen weder einen diskriminierenden Charakter noch eine Maßnahme zur Unterdrückung der Frau. Die Iranerinnen müssten nur für den kurzen Moment einer Fotoaufnahme und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Kopftuch anlegen. Damit werde keine religiöse Handlung im Sinne eines Glaubensbekenntnisses verlangt. "Anders wäre es, wenn eine Moslemin beispielsweise gezwungen würde, sich mit einem Kreuz fotografieren zu lassen, denn das Kreuz ist im Gegensatz zum Kopftuch ein eindeutig religiöses Glaubenssymbol", erläuterte VGH- Sprecher Peter Kissner. Zudem hätten sich die beiden betroffenen Frauen bisher selbst als Moslems bezeichnet. (NewsBote, 23.3.00)
Anm. MIZ: So unterschiedlich (und interessegeleitet!) urteilen die Gerichte: Während das Bayerische Verwaltungsgericht nur das Kreuz und nicht das Kopftuch als religiöses Symbol einstuft, ist für das Verwaltungsgericht Stuttgart im Fall der Lehrerin Ludin das Kopftuch genauso ein religiöses Symbol wie das Kruzifix an der Wand. Wobei Stuttgart das am Hals getragene Kreuz offensichtlich überhaupt nicht als religiöses Symbol einstuft.
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(2863) Köln. Drastische Strukturveränderungen in der katholischen Kirche hat der Kölner Stadtdechant Johannes Westhoff prognostiziert. In einem Vortrag vor der katholischen Hochschulgemeinde verwies er darauf, daß das die Kirche allmählich aushöhlende Problem der Mangel an Gläubigen sei. In Köln gingen nur noch durchschnittlich 10% der Katholiken zur sonntäglichen Messe, zudem seien die Besucher stark überaltert. Als Konsequenz daraus ergebe sich der Abschied von der Vorstellung der "Pfarrfamilie", wo der Pfarrer jedes Mitglied kennt, sowie die Notwendigkeit zur Konzentration. Von den derzeit 141 Pfarreien in Köln würden am Ende nur 46 bis 48 "Seelsorge-Bezirke" bleiben. Der Erzdiözese warf Westhoff vor, diesen unvermeidlichen Schrumpfungsprozeß nicht zentral zu steuern.
(Kölner Stadt-Anzeiger, 24.3.00)
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(2864) Berlin. Für die jungen Deutschen spielt Religion in ihrem Leben eine immer geringere Rolle. Gottesdienst und Beten werden im Leben der westdeutschen Jugendlichen zur Nebensache. In Ostdeutschland ist Religion angesichts der atheistischen Prägung ohnehin nur noch Sache einer kleinen Minderheit. Das sind Ergebnisse der Ende März in Berlin veröffentlichten Shell-Studie "Jugend 2000". Dazu wurden 4.546 deutsche und erstmals 648 ausländische Jugendliche - meist Italiener und Türken - im Alter von 15 bis 24 Jahren befragt. Je 33 Prozent der Befragten waren evangelisch und katholisch, sechs Prozent Moslems, drei Prozent andersgläubig. Jeder vierte Jugendliche ist konfessionslos. Fazit der Studie: Die Kirchen haben wenig Chancen, "in den bisherigen Formen Einfluß auf die junge Generation zu gewinnen." Private Glaubensüberzeugungen - etwa von einer höheren Macht - spielen bei den Jugendlichen eine weitaus größere Rolle als kirchliche Lehren. So ist ihr Vertrauen in die Kirchen auch gering: Sie rangieren zusammen mit den Parteien ganz unten. Deutsche Jugendliche lassen sich immer seltener im Gottesdienst sehen. Während im Westen 1991 noch 22 Prozent in die Kirche gingen, sind es jetzt 16 Prozent. Im Osten sank dieser Anteil von 10 auf 7 Prozent. Insgesamt besuchen 14 Prozent der deutschen und 23 Prozent der ausländischen Jugendlichen einen Gottesdienst (Türken: 35 Prozent). Ebenfalls rückläufig ist der Anteil der betenden Jugendlichen. Er schrumpfte bei den Westdeutschen von 39 Prozent (1991) auf 28 Prozent, in den neuen Bundesländern von 21 auf 11 Prozent.
Während bei den jungen Deutschen 24 Prozent beten, sind es bei den Ausländern 44 Prozent. Zwei Prozent der jungen Deutschen lesen oft in der Bibel, 19 Prozent selten, 79 Prozent nie. Anders bei den jungen Muslimen: Bei ihnen lesen 41 Prozent häufig den Koran.
(idea online, 31.3.00)
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(2865) Heilbronn. Etwa 1000 Gegner des umstrittenen Theaterstücks "Corpus Christi" haben Anfang April in der Heilbronner Innenstadt gegen das nach ihrer Ansicht gotteslästerliche Bühnenwerk demonstriert. Von christlicher Nächstenliebe war bei den Protesten allerdings nicht viel zu spüren.
Im Zuge der Demonstration kam es zu Handgreiflichkeiten gegen eine Gruppe von Homosexuellen und Mitgliedern der Aids-Hilfe, die für das Theaterstück Partei ergriffen. Ein Polizist, der zusammen mit anderen Beamten schlichtend eingriff, wurde durch den Biss eines syrisch-orthodoxen Christen an der Hand verletzt. Der Täter und zwei andere Demonstranten wurden vorübergehend festgenommen.
An der Protest-Veranstaltung nahmen nach Polizeiangaben Mitglieder von drei christlichen Gruppen teil, die aus dem ganzen Bundesgebiet zum Teil mit Bussen angereist waren. In dem Theaterstück des amerikanischen Pulitzer-Preisträgers Terrence McNally, das in Heilbronn auf dem Programm steht, werden Jesus und seine Apostel unter anderem als trinkfreudige Homosexuelle dargestellt.
Intendant Klaus Wagner hatte die Aufführung des Stückes bei der Demonstration verteidigen wollen. Sein Angebot sei allerdings von den Veranstaltern zurückgewiesen worden, teilte Theatersprecher James McDowell auf Anfrage mit. Als Wagner sich am Rande der Kundgebung einer Diskussion stellen wollte, mussten Polizisten einschreiten, um Rangeleien zu unterbinden. (spiegel online, 3.4.00; Heilbronner Stimme, 10.4.00)
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(2866) Berlin. Bundespräsident Johannes Rau hat sich gegen immer wiederkehrende Forderungen gewandt, die Formel von der "Verantwortung vor Gott" aus der Präambel des Grundgesetzes zu streichen. Diese Mahnung sei unverzichtbar und zumutbar, sagte er. Es gehe dabei nicht um einen konfessionellen Gottesbegriff, denn auch Deutsche jüdischen und muslimischen Glaubens könnten sich hier angesprochen fühlen. Es sei an der Zeit, die Gemeinsamkeiten zwischen Christentum, Judentum und Islam zu entdecken. "Der beginnende Dialog der Religionen macht deutlich, dass Christen und Juden und Muslime von einem Gott reden, den wir aus unterschiedlicher Perspektive sehen", sagte der Bundespräsident.
Nach Ansicht Raus wird das Multi-Religiöse zur Gefahr, wenn an die Stelle gewollter Toleranz religiöse Beliebigkeit trete. Das Kennenlernen verschiedener Weltreligionen könne das Leben bereichern. Der Bundespräsident unterstrich zugleich die Bedeutung der christlichen Botschaft. Sie müsse gerade in einer multikulturellen Welt klar ausgesprochen werden. "Ohne diese Botschaft wären wir alle ärmer, an wen oder was auch immer der einzelne glaubt", so Rau, der wegen seiner Bibelkenntnis auch als "Bruder Johannes" tituliert wird. (idea-online, 18.4.00)
Anm. MIZ: Der Bundespräsident ist Präsident aller Deutschen, ob Christen, Juden oder Muslime. Dass es darüber hinaus auch Atheisten und Agnostiker gibt, ist ihm anscheinend völlig unbekannt...
Belgien
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(2867) Brüssel. Brüsseler Kriminalbeamte durchsuchten am Neujahrstag Büros des Erzbistums Mecheln-Brüssel, der Schule St. Geneviève und die Privatwohnung des Priesters Robert Borremans. Borremans hatte 1994 seinen Posten als Pastor einer Brüsseler Gemeinde aufgeben müssen, weil er in den Verdacht geraten war, Kinder aus seiner Pfadfindergruppe sexuell missbraucht zu haben. Bis 1996 leitete er die Verwaltung der katholischen Schule St. Geneviève in Brüssel. Als in der Schulbilanz ein Loch von 700.000 belgischen Franc auftauchte, wurde Borremans abermals versetzt - in die Schatzkanzlei des Erzbistums. Der Erzbischof veranlasste damals eine interne Untersuchung, die ergab, dass Borremans Geld zwischen den Konten der Schule und des Erzbistums verschoben und dabei umgerechnet eine halbe Million Mark in seine Tasche geleitet hatte. An die belgischen Justizbehörden wurde dieses Ergebnis nicht weitergegeben.
Kürzlich meldeten sich Zeugen, mit der Folge, dass die Ermittlungen gegen den Priester wieder aufgenommen wurden. In der Gemeinde, die Borremans 1994 verlassen musste, munkelt man, dass er mit dem Geld das Schweigen seiner Opfer erkauft habe.
Bei der Durchsuchung von Borremans Wohnung stellte die Polizei Fotos sicher, die ihn nackt neben ebenfalls nackten Kindern zeigen. Die Polizei hofft, mit Hilfe der Fotos einige Opfer ausfindig zu machen. (taz, 28.1.00)
Großbritannien
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(2868) London. Im Kampf um Gleichberechtigung gibt es leider immer wieder Rückschläge. In Großbritannien hat 1988 die Eiserne Lady und Pinochet-Freundin Margaret Thatcher ein Gesetz erlassen, das es Schulen und Stadtverwaltungen verbietet, homosexuelle und heterosexuelle Beziehungen auf eine Stufe zu stellen. Dieses Gesetz wollte Premierminister Blair jetzt endlich kippen, aber das Oberhaus hat ihm mit 210 gegen 165 Stimmen einen Strich durch die tolerante Rechnung gemacht: Beziehungen zwischen Homosexuellen dürfen im britischen Schulunterricht weiterhin nicht als gleichwertig dargestellt werden.
Peter Tatchell, Schwulenverband "OutRage!" in Großbritannien, nennt das Abstimmungsergebnis ein "Votum für fortgesetzte Zensur und Homophobie an unseren Schulen". Der Oppositionsführer William Hague dagegen weiß, was britische Bürger wollen: "Die große Mehrheit der Eltern im ganzen Land wird mit einem Seufzer der Erleichterung reagieren." Eine Umfrage in Schottland gibt ihm Recht: 80 Prozent sind für den Paragraphen. Und was halten die Religiösen von Gleichberechtigung, von toleranter Erziehung der Jugend? Natürlich gar nichts. Der katholische Kardinal Thomas Winning verglich die "militante homosexuelle Lobby" mit der deutschen Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg. Und der britische Oberrabbi Jonathan Sacks warnte, Homosexualität sei "moralisch keineswegs gleichwertig". (humanist.de, 11.2.00)
Norwegen
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(2869) Oslo. Nach den Moslems wollen nun auch die Atheisten in der norwegischen Hauptstadt Oslo ihr Bekenntnis öffentlich ausrufen. Als Antwort auf den moslemischen Gebetsruf "Gott ist groß" plant eine atheistische Gesellschaft wöchentlich bis zu zehn Mal "Gott gibt es nicht" oder Ausschnitte aus den allgemeinen Menschenrechten über Lautsprecher zu verkünden.
Das Bürgermeisteramt hatte Anfang dieses Jahres den Moslems gestattet, von den Minaretten der achtzehn Moscheen in Oslo fünf Mal am Tag öffentlich zum Gebet aufzurufen, da der Ruf nicht gegen die Lärmschutzverordnung verstoße. Außerdem entspreche die Erlaubnis der in der norwegischen Verfassung garantierten Religionsfreiheit. Von den rund 500 000 Einwohnern der norwegischen Hauptstadt bekennen sich rund 36 000 zum Islam. (Frankfurter Rundschau, 27.3.00)
Italien
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(2870) Rom. Der Vatikan ist "äußerst besorgt" wegen eines in Rom geplanten Welttreffens der Homosexuellen. Hintergrund seien mögliche Protestaktionen gegen Papst Johannes Paul II. mitten im Jubiläumsjahr der katholischen Kirche, berichtete die Zeitung "Il Messaggero". Zu dem Treffen "World Gay Pride" im Juni werden etwa eine Million Homosexuelle erwartet. "Jede Äußerung des Papstes zur Sexualmoral und zur Verteidigung der Familie wird von Homosexuellen-Gruppen stets öffentlich kritisiert", argumentiert der Vatikan laut "Messaggero". Roms Bürgermeister Rutelli verteidigte die Genehmigung der Veranstaltung. Auch Homosexuellen-Verbände müssten sich öffentlich äußern dürfen. (Frankfurer Neue Presse, 29.1.00)
Vatikan
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(2871) Vatikanstadt. Nach Ansicht der päpstlichen Haustheologen, George Cottiers,
wird es keine Rehabilitierung des vor 400 Jahren hingerichteten Renaissance Gelehrten
Giordano Bruno geben. In einem in der katholischen Tageszeitung Avvenire veröffentlichten Interview sagte Cottier, Brunos Denken sei niemals katholisch gewesen. Das unterscheide ihn beispielsweise von dem ebenfalls auf dem Scheiterhaufen verbrannten Girolamo Savonarola, der möglicherweise selig gesprochen werden könnte.
Von der Inquisition wegen schlimmster Ketzerei angeklagt wurde der Dichter und Philosoph Giordano Bruno insbesondere wegen seines materialistisch orientierten Pantheismus. Mit seiner Definition des Verhältnisses Gottes zur Welt zog er sich die Todfeindschaft der Kirche zu. Er wies die Ansicht zurück, daß Gott die Welt von außen, wie ein Roßlenker sein Gespann, regiere und lehrte, Gott stehe nicht über und außerhalb der Welt, sondern sei in der Welt, wirke als beseelendes Prinzip ihres Ganzen wie in jedem ihrer Teile. (Radio Vatikan, 1.-3.2.00; junge Welt, 17.2.00)
Polen
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(2872) Lodz. Mit einem neuen Angebot will die katholische Kirche im polnischen Lodz "wilde Ehen" vor den Traualtar bringen. Um unverheirateten Paaren auf die Sprünge zu helfen, wollen die Bischöfe die Kosten für die Trauung übernehmen, obendrein bieten sie Hilfe bei Behördengängen. Bei Taufen will die Kirche sogar bei der Organisation einer Familienfeier behilflich sein.
Um im "Heiligen Jahr" der katholischen Kirche die Zahl der Eheschließungen zu erhöhen, will sich die Kirche in Lodz besonders um diejenigen bemühen, die nach einer Scheidung mit einem neuen Partner zusammenleben. Dazu will sie sich in Rom für die Annullierung der alten Ehe einsetzen. Nach katholischem Recht spricht dann nichts mehr gegen eine neue kirchliche Trauung. In Lodz kommt laut Statistik eine Scheidung auf zwei neue Eheschließungen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 12.2.00)
Türkei
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(2873) Istanbul. Der Storch hat ausgedient. Jedenfalls, wenn es nach dem Willen des türkischen Bildungsministeriums geht. Erstmals in der Geschichte der Türkei wird von diesem Jahr an in einigen Schulen des Landes Sexualkundeunterricht erteilt - unerhört in einem Land, das nach wie vor von religiös-konservativem Denken geprägt ist.
Noch weiß niemand, wie die Türken auf die Neuerung reagieren werden. Sicherheitshalber soll der Sexualunterricht deshalb in einem Pilotprojekt auf wenige Schulen in der europäisierten Metropole Istanbul beschränkt bleiben und Jungen und Mädchen in getrennten Lehrstunden näher gebracht werden. Doch die Reform ist umstritten, noch bevor sie überhaupt begonnen hat.
Dass in der Sexualkundestunde auch gleich über Drogenabhängigkeit und andere "schädliche Gewohnheiten" aufgeklärt werden soll, legt allerdings nahe, dass selbst das Bildungsministerium dem Thema nicht ganz unbefangen entgegentritt.
Proteste strenggläubiger Moslems gegen das Pilotprojekt blieben bisher aus. Das Ziel des Bildungsministeriums, den Sexualkundeunterricht nach einer Pilotphase im mondänen Istanbul bis zum Jahr 2003 auf die ganze Türkei auszuweiten, scheint sehr ehrgeizig. Auf dem anatolischen Land gehen die jungen Mädchen noch verschleiert und werden von ihren Eltern verheiratet, oft genug ohne standesamtlichen Segen als Zweit- oder gar Drittehefrau. Familien lassen ihre Töchter nur ungern überhaupt die Schulpflicht erfüllen, weil sie dabei mit den "Knaben" zusammentreffen. (Stuttgarter Nachrichten, 17.2.00)
Nordamerika
USA
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(2874) San Francisco. In Not geratende Musliminnen, die von ihren Ehemännern geschlagen oder missbraucht werden, wenden sich kaum um Hilfe nach außen, auch dann nicht, wenn sie in einem nicht-muslimischen Land, wie etwa Amerika, leben. Der Grund hierfür liegt im großen Einfluss, den die Religion auf das Leben der islamischen Frauen ausübt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die von Dena Saadat Hassouneh Phillips, Postdoktorandin für Pflegewissenschaft an der Oregon Health Sciences University, durchgeführt und am 28. Januar auf dem 11. Internationalen Kongress für Frauengesundheit in San Francisco vorgestellt wurde.
Die Wissenschaftlerin fand heraus, dass die starken Bande von Ehre, Freundschaft und Identität, die der muslimischen Kultur eigen sind, die muslimischen Frauen oft davon abhalten, Hilfe außerhalb ihrer Gemeinschaft zu suchen. "Die Gemeinschaft ist für das soziale und geistliche Leben eines Muslims von zentraler Bedeutung", sagt Phillips. "Um einer Missbrauchssituation zu entkommen, müssten sich muslimische Frauen von ihrer Familie und ihrer Gemeinschaft distanzieren, was viele nicht zu tun wagen."
Hinzu kommt, dass das Recht des Ehemannes, seine Frau zu schlagen, gewissermaßen im Koran verankert ist. Dort werden, wie Phillips erläutert, Schritte für den Ehemann aufgezeigt, die er gegen eine unbotmäßige Ehefrau unternehmen könne, dazu gehöre auch ein "leichtes" Schlagen der Ehefrau als Zeichen seiner Missbilligung. Die Rolle des Ehemanns als Zuchtmeister steht wiederum in enger Verbindung zur Wichtigkeit der Ehe im islamischen
Kulturkreis. "Da die Ehe dem Propheten Mohammed zufolge gewissermaßen die Hälfte von jemandes Ehre ausmacht, hat sie eine enorme religiöse und kulturelle Bedeutung für muslimische Frauen", sagt Phillips. Eine Scheidung von einem gewalttätigen Ehemann sei für muslimische Frauen daher auch in den USA schwierig, da die Frauen in diesen Angelegenheiten auf ihre geistlichen Führer und Gelehrten hören. Diese entschieden oft gegen die Frauen, da sie mit dem Ehemann persönlich bekannt seien. (bild der wissenschaft, 2.2.00)
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(2875) Utah. Im US-Bundesstaat Utah darf nach dem Willen des Repräsentantenhaus an den Schulen künftig als Verhütungsmethode nur noch Enthaltsamkeit gelehrt werden. Außerehelicher Sex gilt als kriminell. (Westfälische Allgemeine Zeitung, 28.2.00)
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(2876) New York/Hamburg. Der amerikanische Dramatiker Arthur Miller hat die Frömmelei der Präsidentschaftskandidaten im amerikanischen Wahlkampf hart kritisiert. In einem Interview mit dem Hamburger Magazin stern sagte der 84-Jaehrige, in Amerika seien Politik und Religion niemals getrennt gewesen. Neu sei "allerdings der nackte Missbrauch der Religion durch Politiker". Nicht einmal ein Rechter wie Eisenhower habe es gewagt, Gott zu instrumentalisieren. "Es gab den Konsens, dass es sich einfach nicht gehört, den eigenen Glauben im Wahlkampf zur Schau zu stellen. Jetzt ist auch diese Schamgrenze gefallen", sagte Miller dem stern. "Statt die eigenen Kinder vor die Kameras zu zerren, zeigt man neuerdings sein Gebetbuch her." (ots, 2.3.00)
Südamerika
Chile
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(2877) Santiago de Chile. In Chile wird seit kurzem über die Einrichtung einer evangelischen Militärseelsorge nachgedacht. Die chilenischen Protestanten haben daher Beratung aus dem Ausland angefordert. Ende März besuchten zwei deutsche Seelsoger, der evangelische Militärdekan Peter Blaschke und Dekan Helmut Assmann, auf Einladung des chilenischen "Kommittees Evangelischer Organisationen" (COE) das südamerikanische Land. In Begleitung von COE-Repräsentanten trafen sie unter anderem Verteidigungsminister Mario Fernández und Staatssekretärin Carolina Tohá. Die sozialistische Politikerin, Tochter eines unter mysteriösen Umständen im Militärspital ums Leben gekommenen ehemaligen Ministers im Kabinett Allende, sprach vom geplanten Einzug protestantischer Pfarrer in die Kasernen als einem weiteren Schritt hin zu mehr Demokratie und Pluralismus in den Streitkräften.
Kritiker sagen dem bis heute überwiegend pinochettreuen Militär Chiles nach, es führe weitgehend ein ideologisches Eigenleben, dessen integraler Bestandteil neben vor einem Jahrhundert importierten preußischen Tugenden ein äußerst konservativer Katholizismus sei. Während die offizielle römisch-katholische Kirche des Landes in der Zeit der Militärregierung auf Grund der Menschenrechtsverletzungen von der Junta abrückte, verhielt sich die katholische Militärseelsorge damals loyal zu ihr.
Die von protestantischer Seite gesuchte und katholischerseits erst in letzter Minute bestätigte Unterredung mit dem römisch-katholischen Militärbischof General Pablo Lizana Riquelme diente dazu, einander zu versichern, daß die Bemühung der einen Kirche nicht auf Kosten der anderen gehen sollte. Lizana drückte seine Bereitschaft zu dauerhaftem konstruktiven
Dialog in Sachen Militärseelsorge aus.
Zwar wäre es ihm lieber, wenn alle Chilenen katholisch wären und blieben, aber er habe erkannt, daß der Feind nicht in anderen Christen zu suchen sei, sondern in Glaubens- und Werteverfall, in Konsumismus und Kirchenferne. Dagegen müssten die Gläubigen nun auch in der Truppe gemeinsam Zeugnis ablegen. (Reformierte Presse, 1.4.00)
Asien
Israel
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(2878) Jerusalem. In eine prekäre Lage geriet der ultraorthodoxe israelische Religionsminister Jitzhak Cohen, denn er musste sich zu einer schlüpfrigen parlamentarischen Anfrage äußern. Das Rabbinat der Stadt Herzlia hat das für den Verkauf von Lebensmitteln in Israel unabdingbare Koscher-Zertifikat an eine als Körperaufstrich gedachte Schokocreme vergeben. Die Rabbiner dachten, es handele sich um eine ordinäre Frühstücksbeilage. Dieser Fauxpas veranlasste jetzt den weltlich eingestellten Abgeordneten Joseph Lapid dazu, nachzubohren: Die Zertifizierung dieser Körperglasur verstoße ja wohl gegen alle Glaubensregeln. "Wussten Sie denn nicht", so Lapid zu Cohen, "dass diese Milchschokolade über den ganzen Körper gestrichen wird?" Peinlich für den Oberhüter der Religion, denn gläubige Juden müssen den Verzehr von Milch und Fleisch strikt trennen. (humanist.de, 15.2.00)
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(2879) Jerusalem. Zum Abschluss seiner Pilgerreise im Nahen Osten hat Johannes Paul II. erneut um Vergebung für die Judenverfolgungen in der Geschichte gebeten. Nach einem Gebet an der Klagemauer in Jerusalem hinterließ er nach jüdischem Brauch in den Mauerritzen eine schriftliche Bitte an Gott.
Die Rede an der Klagemauer war das zweite bedeutende Zeichen der Aussöhnung mit den Juden auf der einwöchigen Pilgerreise des Papstes durch den Nahen Osten.
Bereits zwei Tage zuvor hatte Johannes Paul II. beim Besuch des israelischen Holocaust-Mahnmals Jad Waschem tiefe Trauer über die Verbrechen der Christen an den Juden geäußert. Er ging aber nicht so weit, sich für das Verhalten der Kirche und des damaligen Papstes, Pius XII., zu entschuldigen. (Spiegel online, 26.3.00)
Philippinen
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(2880) Manila. Viel Blut floss beim Karfreitags-Ritual im philippinischen San Fernando: Neun Gläubige ließen sich kreuzigen, andere peitschten sich blutig. Die katholische Kirche lehnt diese Art der Selbstkasteiung zwar offiziell ab, unternimmt aber nichts dagegen.
Bei der Kreuzigung in San Fernando, 90 Kilometer nördlich von Manila, trieben Helfer sieben Zentimeter lange, zuvor in Alkohol getränkte Stahlnägel durch die bloßen Handflächen der Männer. Anschließend wurden die Holzkreuze in sengender Sonne aufgerichtet.
Im selben Ort schlugen sich Büßer mit Peitschen, deren Enden mit Glasscherben versehen sind, die nackten Oberkörper blutig, um Abbitte zu leisten.
Nach Angaben örtlicher Behörden locken die Selbstkasteiungen jedes Jahr mehr Gläubige an, darunter auch zunehmend Minderjährige. Ausländer dürfen seit 1997 nicht mehr daran teilnehmen. Damals hatte sich ein Japaner ans Kreuz schlagen lassen. Anschließend stellte sich allerdings heraus, dass die Szene in einem Pornofilm verwendet werden sollte. (Spiegel online, 17.04.00)
Afrika
Ägypten
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(2881) Kairo. Papst Johannes Paul II. hat am ersten Tag seiner Ägypten-Reise im Februar religiös motivierte Gewalt als ein "Vergehen an Gott" scharf verurteilt. Es sei ein krasser Widerspruch, Gewalt und Konflikte im Namen der Religion zu unterstützen, sagte der 79-Jährige bei seiner Ankunft in Kairo.
Während seiner 90. Auslandsreise besuchte der Papst eine der heiligsten biblischen Stätten, den Berg Sinai, wo Moses dem Alten Testament zufolge von Gott die Zehn Gebote erhielt. Auch wenn der Papst seinen Ägyptenbesuch als reine Pilgerfahrt apostrophiert hat, ist die Reise nicht unpolitisch. Die rund sechs Millionen Kopten im Land sind eine der ältesten Gemeinschaften der Christenheit. Sie erkennen den Papst zwar nicht als ihr Oberhaupt an, hoffen aber auf die Fürsprache des Gastes aus Rom bei ihren Bemühungen um Gleichberechtigung mit den 55 Millionen Moslems in Ägypten. Erst im Januar kamen bei Zusammenstößen zwischen Kopten und Moslems in Oberägypten 23 Menschen ums Leben. (Oberösterreich online, 25.2.00)
Nigeria
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(2882) Nairobi. In Nordnigeria haben Straßenschlachten zwischen Christen und Moslems mindestens 25 Todesopfer gefordert. Auslöser der Krawalle war eine Demonstration gegen die Einführung des islamischen Strafrechts, das jetzt erstmals angewandt wurde.
Mehrere zehntausend Christen in Kaduna haben mit einem Protestmarsch gegen die Scharia protestiert. Als drei Muslime es wagten, die Demonstranten zu stören, wurden sie von der Menge erschlagen, die Krawalle begannen. Mehrere Läden in der Innenstadt, die offensichtlich Muslimen gehören, wurden in Brand gesetzt. Das Militär, das zur Eindämmung des Religionsstreits eingesetzt wurde, konnte die Unruhen erst nach zwei Tagen unter Kontrolle bringen. Augenzeugen berichteten, die Straßen seien übersät mit Leichen.
Die Christen zogen durch die Stadt und riefen Parolen, wonach Kaduna laizistisch bleibe. ,,Die Scharia kann irgendwo in Nordnigeria angewandt werden, aber nicht hier. Kaduna ist anders, die Bevölkerung ist gemischt'', begründete Festus Okoye, Sprecher der Menschenrechtsgruppe ,,Human Rights Monitor" in Kaduna, den ursprünglichen Sinn der Demonstration. Tatsächlich herrschte in Kaduna bisher eher ein liberales Klima.
Kaduna, einer von 36 Bundesstaaten in Nigeria, zählt rund eine Million Einwohner, eine knappe Mehrheit davon ist muslimisch. Die Einführung des islamischen Strafrechts im Bundesstaat Zamfara Ende Januar hatte in Kaduna für hitzige Debatten gesorgt. Zamfara hatte sich ein strenges Strafrecht gegeben, das die Steinigung von Prostituierten und Ehebrechern, die Handamputation bei Dieben und die Kreuzigung von Raubmördern vorsah. Ein 18-Jähriger war in der Öffentlichkeit mit 100 Peitschenhieben bestraft worden, weil er vor der Ehe mit seiner 16-jährigen Freundin geschlafen hatte. Beide waren von einem islamischen Gericht für schuldig befunden worden, die Auspeitschung des Mädchens wurde ausgesetzt, bis es sich von einer Krankheit erholt hat.
In Zamfara gilt die Scharia theoretisch nur für Muslime, praktisch sind die wenigen Christen dort ebenso von den muslimischen Vorschriften betroffen, etwa dem Alkoholverbot oder dem Verbot für Frauen, auf dem Sozius eines Motorrades mitzufahren. Auch andere nigerianische Bundesstaaten diskutieren die Einführung der Scharia. (Neue Züricher Zeitung, 23.2.2000; Stuttgarter Zeitung, 24.2.00)
2000 - Meldungen 2883-2914
2000 - Meldungen 2883-2914 rhartmann Sun, 12/31/2000 - 09:00Europa
Deutschland
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(2883) München. Die Bibel - das weltweit meistgelesene Buch – soll nach dem Willen zweier Rechtsanwälte aus Bayern auf den Index jugendgefährdender Schriften. Im Auftrag einiger Eltern minderjähriger Kinder hätten sie einen entsprechenden Antrag bei Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) eingereicht, teilten die Anwälte Christian Sailer und Gert-Joachim Hetzel aus Marktheidenfeld mit. Die Bibel gehöre auf den Index, solange sie "blutrünstige und menschenrechtswidrige Passagen" enthalte. "Sie predigt Völkermord, Rassismus, Judenfeindschaft, grausame Hinrichtungen von Ehebrechern und Homosexuellen, die Ermordung der eigenen Kinder und viele andere Perversitäten." Diese Forderung sei absurd, meinte dagegen Adelheid Utters-Adam, Sprecherin der katholischen Kirche in München. Wenn man die Bibel auf den Index setze, müssten auch jedes Geschichtsbuch und fast jede Ausgabe der Tageszeitungen auf den Index. (Frankfurter Rundschau, 2.8.00) Anm. MIZ: Was die Sprecherin der katholischen Kirche übersah: Im Unterschied zur Bibel verherrlichen Geschichtsbücher und Tageszeitungen in der Regeln nicht den Völkermord. Dennoch ist der Hintergrund des Verbotsbegehrens nicht ganz unproblematisch: Die beiden Anwälte Sailer und Hetzel sind für die urchristliche Sekte "Universelles Leben" tätig.
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(2884) Karlsruhe. Der Bischof der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ulrich Fischer, hat sich für islamischen Religionsunterricht an Schulen ausgesprochen. Der Religionsunterricht für Muslime auf Basis des Grundgesetzes, der zu den Empfehlungen der Zukunftskommission Gesellschaft 2000 in Baden-Württemberg gehört, sollte umgesetzt werden. Die Kirche der Zukunft muss nach Ansicht Fischers in der Gesellschaft das Glaubensthema wieder verstärkt ins Zentrum rücken. In einer zunehmend kirchenfernen Gesellschaft müsse die Kirche ihren Standpunkt überdenken und neue Formen ihrer Bildungsarbeit entwickeln. Vor allem dem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen komme bei der Vermittlung christlicher Religion und Kultur eine zentrale Bedeutung zu, sagte der Landesbischof. Wichtiger Beitrag des Religionsunterrichts sei es, Kindern und Jugendlichen den christlichen Glauben zur eigenen Sinnfindung und als Lebenshilfe anzubieten.
Kirche und Staat seien in einer Zeit gesellschaftlichen Wandels gefordert, "hilfreiche Rahmenbedingungen für religiöse Bildung'" zu schaffen, damit der Religionsunterricht seinen Bildungsauftrag erfüllen könne, so Fischer. Dazu müssten drei Forderungen der Zukunftskommission umgesetzt werden: die Einführung eines Religionsunterrichts für Muslime als Grundlage einer besseren überkonfessionellen Zusammenarbeit, die verstärkte ökumenische Zusammenarbeit im Bereich des Religionsunterrichts und die Entlastung der Kirchen durch angemessene (?!) Übernahme der Kosten des Religionsunterrichts durch den Staat. (Stuttgarter Nachrichten, 9.5.00) -
(2885) Berlin. Das Bundesfamilienministerium hat bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften das Verbot des Buchs "Atlantis und das Rätsel der Eiszeitkunst" von Ernst Uehli beantragt. Der Schüler des Waldorf-Begründers Rudolf Steiner referiert darin Ideen des Urvaters der Anthroposophie. In dem Buch wird behauptet, die dunkle Hautfarbe der "Neger" komme von einem Zug von Menschen "unter Leitung des Merkur-Orakels nach Afrika". Die dortige Folge: "Das zu schwache Ich-Gefühl bewirkte, dass sie der Sonnenwirkung zu stark ausgesetzt waren und sich daher zu viel kohlenartige Bestandteile unter der Haut ablagerten." Trost für die weißen Angehörigen der "Jupiter-Rasse": "Der Europäer behält, auch in Afrika geboren, die weiße Farbe, aber nicht nur aus Vererbung, sondern aus seiner Ich-Anlage." Schlechter erging es laut Uehli und Steiner früheren Menschen, deren Ich-Gefühl so übertrieben stark entwickelt war, daß es sie "unter der Leitung des Saturn-Orakels" in den amerikanischen Westen verschlug. Die dortige Entstehung der "roten Rasse" sei so zu erklären: "Die Pigmentierung der Haut ist das physiologische Merkmal dieser Diskrepanz von zu starkem, nach außen drängendem Ich-Gefühl und unterliegendem Organismus." Daher seien die Indianer unter den "kosmischen Einfluß des Saturn" geraten, der "verhärtend auf das Drüsensystem" eingewirkt habe, weshalb die "Saturnrasse ... allmählich an Vergreisung zugrunde" gehe (und nicht etwa an der systematischen Ausrottung durch christliche Siedler und Missionare). Insgesamt kommt der Steiner-Schüler zu dem Ergebnis: "Der Keim zum Genie ist der arischen Rasse bereits in ihre atlantische Wiege gelegt worden."
Staatssekretär Haupt sagte der ARD, Teile des Buches erfüllten "zweifelsfrei einen Sachverhalt, der unter den Begriff der Rassendiskriminierung fällt". Der Geschäftsführer des Bundes der Freien Waldorfschulen" findet die öffentliche Kritik hingegen überzogen, gab aber auf Nachfrage zu, manche (!) Sätze des Buches seien "einfach Unfug". Warum das 1936 erschienene Werk, das 1980 wieder aufgelegt wurde, von dem Bund auf eine Literaturliste gesetzt wurde und dort bis jetzt völlig unbeanstandet verblieb, mochte er nicht erklären. Da es aber "hinsichtlich der Ausführungen zur eiszeitlichen Kunst mittlerweile (!) überholt" sei, werde es nunmehr aus der Bücherliste gestrichen – auf der es sowieso nicht mehr lange hätte bleiben dürfen.
Der Bund für Geistesfreiheit Bayern gab sich damit nicht zufrieden. Er forderte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften auf, auch die anderen Werke von Uehli unter die Lupe zu nehmen, vor allem aber die Schriften seines Lehrmeisters Steiner. "Wenn schon der Bundesgeschäftsführer der Waldorfschulen einräumt, das beanstandete Buch enthalte eine "verkürzte und vereinfachte Darstellung aus dem Werk Steiners", dann ist zu fragen, ob die unverkürzte Originalversion von dessen immer wieder kritisierter Rassenlehre wirklich so viel besser ist. Auch wenn Steiner selbst kein Nazi war, kann ein Teil seines Gedankenguts zur willkommenen Rechtfertigung für rechtsextreme Aggressionen dienen." (Süddeutsche Zeitung, 15.7.00, Presseerklärung des bfg, 17.8.00) -
(2886) München. Anlässlich der Sternwallfahrt aller bayerischen Diözesen am 1. Mai 2000 in Altötting bekräftigte Kultusstaatssekretär Karl Freller die Werteerziehung an Bayerns Schulen als eines der wichtigsten Bildungsziele. Einen auf Fortschritt ausgerichtete Gesellschaft könne nur dann bestehen, wenn die Menschen neben der Leistungsorientierung gemeinsame Normen des Zusammenlebens akzeptierten und Werte und Traditionen, die in Generationen gewachsen sind, erhalten blieben. Modernisierung dürfe die Menschen nicht entwurzeln und ihnen das Gefühl für Heimat und für ihre heimatlich geprägte Identität rauben. "Die Schule als wichtigste Erziehungsinstanz neben den Eltern trägt Verantwortung, junge Menschen bei der Wertorientierung zu unterstützen", so der Staatssekretär.
Als ein bedeutsames Fach für die Werteerziehung bezeichnete Freller das Fach Religion. Die in der Bayerischen Verfassung genannten obersten Bildungsziele "Ehrfurcht vor Gott" (!), "Achtung vor religiöser Überzeugung" und "Bildung von Herz und Charakter" würden dort engagiert vermittelt. Dabei gehe es sowohl um die Auseinandersetzung mit Werten und Normen, die für die eigene Lebensgestaltung und das Zusammenleben der Menschen gültig seien, als auch um deren Ursprung, ihre Begründung und die Frage nach Ziel und Sinn des menschlichen Lebens. "In einer Zeit, in der weltanschauliche Konturen zunehmend verschwimmen, kann ein lebendiges Christentum Kindern und Jugendlichen einen festen Orientierungsrahmen anbieten." Staatssekretär Freller betonte, dass auch in der heutigen Zeit, in der oftmals ein Verlust des Glaubens und der Werte beklagt werde, viele Menschen Hoffnung und Stärkung in der Religion erfahren würden. In diesem Zusammenhang hob er die Bedeutung der Wallfahrten hervor, bei denen das religiöse Leben der Menschen sehr tief bewegend erlebt werden könne. (Pressedienst Kultusministerium Bayern, 10.5.00) -
(2887) Köln. Die Kirchen haben ein medienrechtliches Verfahren einleiten lassen, um im Sat 1-Programm stärker berücksichtigt zu werden. Gleichwohl hoffe man aber noch auf einen "gütlichen Ausgleich", sagte Johanna Haberer, Rundfunkbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Bis zum September 2000 bestehe ein "Druck zur Einigung", weil dann die für Sat 1 zuständige Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter Rheinland-Pfalz (LPR) wieder über das Verfahren beraten wolle. Nach Angaben Haberers sind die Kirchen bei Sat 1 "immer weniger im Programm".Ulrich Fischer, Beauftragter der katholischen Kirche für Sat 1, beziffert die wöchentliche Präsenz der beiden Kirchen im Programm des Berliner Programmanbieters "auf zehn bis zwölf Minuten", die sich auf vorwiegend frühmorgens und spätabends ausgestrahlte Kleinformate wie "So gesehen" oder "Montag früh" verteilen. Der Rahmenvertrag mit Sat 1 aus dem Jahre 1988, auf den sich die beiden Kirchen berufen, sieht aber eine gemeinsame Sendezeit von bis zu 45 Minuten pro Woche vor.
Beide Kirchen haben bei der LPR beantragt, "ein rechtsaufsichtliches Verfahren gegen Sat 1 wegen Nichtgewährung der Drittsenderechte einzuleiten und die sofortige Vollziehung der zu erwartenden Beanstandung anzuordnen". Nach Auskunft des LPR-Justiziars Rolf Platho geht es dabei auch um die Auslegung des Paragrafen 42 des Rundfunkstaatsvertrags, der die kommerziellen Fernsehsender verpflichtet, den Kirchen auf Wunsch "angemessene Sendezeiten" zur Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen.
Sat 1 seinerseits hält die Vorwürfe zum Programm für unbegründet, da man unter den Privatsendern "absoluter Marktführer" bei der Verbreitung kirchlicher Sendungen sei, so Justiziar Lück. Lück stellte die Frage, ob es noch "zeitgemäß" sei, dass die Privatsender vom Gesetzgeber dazu verpflichtet würden, den Kirchen "angemessene Sendezeiten" einzuräumen. Bei Abschluss des Rahmenvertrags im Jahr 1988 habe eine "völlig andere Situation" geherrscht. Inzwischen gebe es mehr Frequenzen und die Kirchen könnten theoretisch "ihren eigenen Sender machen". Der Sat 1-Justiziar zeigte kein Verständnis dafür, dass sich die Kritik der Kirchen auf seinen Sender konzentriere und beispielsweise Pro 7 und RTL 2 nicht genannt würden. Wie die EKD-Rundfunkbeauftragte Haberer sagte, bestehe mit Pro 7 kein Rahmenvertrag. Beim anderen großen Sender, bei RTL, sei die kirchliche Präsenz "eher im Aufwind". (Frankfurter Rundschau, 2.8.00) -
(2888) Düsseldorf/München. Ehebruch wird in der evangelischen Kirche offenbar kaum noch als so schwerwiegender Verstoß gegen das sechste Gebot angesehen, dass er Sanktionen nach sich zieht. Im Gegenteil: Wenn ein Pfarrer in einem solchen Fall "Kirchenzucht" übt, muss er mit Abberufung rechnen. Das wird an zwei unterschiedlichen Fällen aus Bayern und dem Rheinland deutlich. Eine Pfarrerin aus Bruckberg (Mittelfranken) darf im Amt bleiben, obwohl der Landeskirchenrat ihre Freundschaft zu einem verheirateten Mann als Dienstpflichtverletzung ansieht. Ein kirchliches Verwaltungsgericht entschied, dass die Gründe für eine Suspendierung der Pfarrerin nicht ausreichen. Der getrennt lebenden Theologin Renate Schindelbauer-Hartmann wird vorgeworfen, eine Beziehung zu einem verheirateten Diakon und Kirchenvorsteher zu unterhalten. Anders als die Pfarrerin, die weiter predigen und Ehen schließen darf, ergeht es ihrem Duisburger Kollegen Dietrich Reuter. Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland gab in Düsseldorf bekannt, dass er aus seiner Kirchengemeinde Duisburg-Laar abberufen wird. Der Grund: Reuter hatte zusammen mit dem Presbyterium im vorigen Jahr zwei verheiratete Gemeindemitglieder vom Abendmahl ausgeschlossen, weil sie in einer außerehelichen Beziehung lebten und dies trotz mehrfacher Ermahnung fortsetzten. Obwohl das Landeskirchenamt den Ausschluss aufhob, weil er gegen die Kirchenordnung verstoße, blieb das Presbyterium hart. Daraufhin wurde Pfarrer Reuter im November letzten Jahres beurlaubt und die Auflösung des Presbyteriums eingeleitet. Reuter kündigte jetzt an, dass er gegen den Abberufungsbescheid Widerspruch einlegen werde. (idea-online, 16.05.00)
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(2889) Karlsruhe. Flugblätter, auf denen Abtreibungen mit dem Massenmord der Nazis an den Juden verglichen werden, dürfen weiter vor Abtreibungskliniken verteilt werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Äußerung sei ein durch die Meinungsfreiheit gedeckter "Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung". Im vorliegenden Fall hatte ein Mitglied des Vereins "Aktion Leben" 1997 Flugblätter mit der Aufschrift "Damals Holocaust, heute: Babycaust" verteilt. Durch die Gegenüberstellung des Kunstwortes "Babycaust" mit dem Holocaust werde in erster Linie zum Ausdruck gebracht, "dass es sich bei der heutigen Abtreibungspraxis ebenfalls um eine Massenvernichtung menschlichen Lebens handele", begründeten der 6. Zivilsenat sein Urteil. Der auf dem Flugblatt gezogene Vergleich möge zwar unangebracht sein, als Beitrag zur politischen Willensbildung "in einer die Öffentlichkeit sehr bewegenden, fundamentalen Frage" müsse diese Meinungsäußerung aber hingenommen werden (Az.: VI ZR 276/99). (Berliner Zeitung, 31.05.2000)
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(2890) Hamburg. Die Schwangerenkonfliktberatung hatte kurz vor Beginn des diesjährigen Katholikentags im Juni neuen innerkirchlichen Streit ausgelöst. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Meyer, wies mit scharfen Worten Kritik des Kölner Kardinals Meisner an der Laien-Initiative zur Schwangerschaftskonfliktberatung, Donum Vitae, zurück. Meisner hatte im "Rheinischen Merkur" die Konfliktberatung unter anderem der "Mitwirkung am Bösen" bezichtigt. Die Initiative dürfe sich "nicht katholisch nennen", denn sie folge nicht den Weisungen des Papstes. Donum Vitae (Geschenk des Lebens) "gefährdet die Einheit der Kirche in Deutschland", so Meisner.ZdK-Chef Meyer sagte: "Der Artikel ist eine erneute schwere Belastung des Friedens in der katholischen Kirche." Es sei abwegig, Frauen ihre Zugehörigkeit zur Kirche absprechen zu wollen, weil sie andere Frauen in Konfliktsituationen berieten. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 31.5.00)
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(2891) Siegen. Kirchen können, wenn sie Einrichtungen in eigenständige Gesellschaften ausgliedern, nicht beliebig die Gehälter der Mitarbeiter reduzieren und sich dabei auf innerkirchliche Vereinbarungen berufen. Das Siegener Arbeitsgericht gab Anfang Juni Mitarbeitern der Siegerländer Diakonie Recht, deren Arbeitsplätze aus dem Kirchenkreis in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung übergegangen waren. Die Mitarbeiter hätten - wenn es nach der Diakonie gegangen wäre - Gehaltseinbußen von bis zu 800 Mark im Monat hinnehmen müssen. Das Gericht entschied: Sie müssen es nicht hinnehmen. Die Kirchen könnten Tarifvertragsrecht und die Regelungen des Betriebsübergangs-Paragraphen 613 nicht durch innerkirchliches Recht ersetzen. Das Gehaltsniveau werde bei der Auslagerung durch den Paragraphen geschützt. Und: Die Gehaltsstrukturen in den Kirchen seien ohne Mitwirkung der Gewerkschaften entstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wenn es in der letzten Instanz bestätigt wird, hat es grundsätzliche Bedeutung für die künftigen Tarifstrukturen in den Kirchen und Religionsgemeinschaften, die als Anstalten des Öffentlichen Rechts anerkannt sind, und deren ausgelagerte Betriebseinheiten. (Westfalenpost, 6.6.00)
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(2892) Fulda. Der umstrittene Erzbischof Dyba, der noch in den Wochen zuvor wegen seiner Äußerungen zur "Homo-Ehe" wieder in die Schlagzeilen geraten war, ist im Juli völlig unerwartet im Alter von 70 Jahren gestorben. Der als konservativ bekannte Oberhirte des Fuldaer Bistums war wegen seiner massiven Kritik an dem geplanten Gesetz zur rechtlichen Stellung homosexueller Partnerschaften unter Beschuss geraten. Der Bischof hatte unter anderem von "importierten Lustknaben" und einem "weiteren fatalen Schritt in die Degeneration" gesprochen. Wenige Tage vor seinem Tod hatte Dyba seinen Rücktritt als deutscher Militärbischof öffentlich verkündet und erklärt, er werde dieses Amt aber erst niederlegen, wenn ein Nachfolger ernannt worden sei. Der Diözesanbischof des Bistums Fulda wurde 1990 zum katholischen Militärbischof von Deutschland ernannt. Seither hat er deutsche Soldaten bei Manövern oder auch beim Einsatz im Kosovo besucht und an Soldatenwallfahrten in den französischen Pilgerort Lourdes teilgenommen.
Dyba galt als äußerst konservativer und auch in den eigenen Reihen nicht unumstrittener Vertreter der katholischen Kirche. Mit seinen oft scharfen Äußerungen zu Fragen der Grundwerte und Moral polarisierte er die Gesellschaft wie kein anderer deutscher Bischof. Vor allem seine harsche Kritik an Schwangerschaftsabbrüchen, die er als "Kinder-Holocaust" bezeichnete, und an homosexuellen Lebensgemeinschaften hatte immer wieder Empörung ausgelöst. Die deutschen Abtreibungsgesetze nannte der promovierte Jurist pervers. (Spiegel Online, 23.07.00) -
(2893) Freiburg. Nachdem der mittlerweile verstorbene Fuldaer Bischof Dyba anläßlich der geplanten rechtlichen Besserstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften das christliche Abendland gegen "importierte Lustknaben" verteidigen wollte, scheint nun Hetze gegen Homosexuelle in der gesamten christlichen Rechten Konjunktur zu haben: Mitte Juli verbreitete die fundamentalistische Partei Christliche Mitte (zur CM vgl. MIZ 4/94)in Freiburg eine Postwurfsendung "Nein zu Homosexualität". Darin wurden Homosexuelle u.a. als "Sklaven pervertierter Sexsucht" bezeichnet. Einer Briefträgerin der Deutschen Post AG, die die Verteilung ablehnte, drohten arbeitsrechtliche Konsequenzen. Denn die Post konnte an der Hauswurfsendung zunächst nichts Verwerfliches finden. Solidarität fand die engagierte Zustellerin bei der Gewerkschaft, der örtlichen VVN und der Freiburger Linken Liste (LiLi). LiLi-Stadrat RA Michael Moos fand es schlicht "nicht nachvollziehbar, daß die Deutsche Post sich für eine derartige üble Hetze gegen Homosexuelle hergibt". Als die Freiburger Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen wegen Volksverhetzung auch die Räume der Deutschen Post AG durchsuchte und dabei über 10000 CM-Pamphlete beschlagnahmte, teilte der Konzern mit, auf die arbeitsrechtlichen Sanktionen gegen die couragierte Briefträgerin nun doch zu verzichten. (Neues Deutschland, 25.07.00; 2.08.00)
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(2894) Bayreuth/Augsburg. Nach jahrelangem Tauziehen hat der Freistaat Bayern die Umwandlung der Bayreuther Fachakademie für evangelische Kirchenmusik in eine Fachhochschule genehmigt. Der Jahresetat für die nur 35 Schüler und sechs Professoren steigt dadurch um 200.000 auf 1,65 Mio. DM; der Staat trägt davon 80 Prozent. So winzig die Hochschule ist – unter den bundesweit 27 Ausbildungsstätten für Kirchenmusik sind 22 sogar noch kleiner.Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) warf dem Freistaat nicht nur einen Verstoß gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche vor, sondern vor allem auch massive Verschwendung von Steuermitteln. Deshalb will er auch den Bund der Steuerzahler und die Landesrechnungshöfe einschalten. Die Ausbildung in Kirchenmusik, so der bfg, lasse sich problemlos in die bestehenden staatlichen Konservatorien integrieren. Wenn aber die Kirchen schon auf eigenen Ausbildungsstätten bestünden, sollten sie sie auch allein finanzieren. Erst recht kein Verständnis hat der bfg für die Vielzahl der kostenträchtigen Mini-Akademien. Eine Zusammenlegung auf einige wenige größere Anstalten spare Kosten und stelle auch kein Problem dar, weil viele Musiker sowieso weit von ihrer Heimat entfernt studierten. In Bayreuth kommt mehr als die Hälfte von außerhalb Bayerns, einige sogar aus dem Ausland. (Süddeutsche Zeitung, 21.6.00)
Österreich
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(2895) Salzburg. Eine "bösartige Verdrehung der Geschichte" hat der Salzburger Weihbischof Andreas Laun dem im Mai in ARD und ORF 1 ausgestrahlten "Tatort" ["Rattenlinie"] vorgeworfen. Er protestiere schärfstens gegen die Behauptung, der Vatikan "habe Naziverbrechern absichtlich zu Flucht verholfen und Pius XII. hätte eine generelle Amnestie für diese Leute gefordert". Auch die Behauptung, dass nach der Statistik jeder Dritte im Kloster schwul sei, stelle eine "durch die Fakten nicht gedeckte Verleumdung" dar. Schließlich wirft Laun in seiner Erklärung den "Tatort"-Machern vor, die Muttergottes am Ende des Films verhöhnt zu haben. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.6.00)
Anm. MIZ: Zur Erläuterung: Zum Schluss des Krimis stimmten die Kommissare Stoever und Brockmöller ihren üblichen Gesang an. Diesmal intonierten sie in der Kapelle des Klosters ein wunderschönes "Ave Maria" - herrlich überzogen, mit frömmelnd zum Himmel gerichtetem Schafsblick. -
(2896) Wien. Noch bei der Volkszählung 1991 galt Österreich als katholisches Land, obwohl nur noch 6 der 7,8 Millionen Einwohner (=78 %) dieser Konfession angehörten. Schon damals rangierten die Konfessionsfreien mit rund 950.000 (=12,1 %) an zweiter Stelle vor den Protestanten und den Sonstigen, die mit gut 380.000 (=5,0 bzw. 4,9 %) zu den Minderheiten gehörten. Inzwischen verließen rund 350.000 Katholiken und 25.000 Protestanten ihre Kirche, während nur etwa 30.000 bzw. 5.000 eintraten. 1998 wurden mit 38.403 (r.k.) bzw. 2891 (ev.) Austritten die Höchststände von 1992 und 1993 erreicht und gegenüber 1997 ein Zuwachs von 6000 bzw. 200 erzielt. Neue Zahlen über die konfessionelle Verteilung der Bevölkerung werden erst nach der nächsten Volkszählung erwartet, aber die Anteile unter den 41.394 Brautpaaren des Jahres 1997 geben Aufschluß über die Veränderungen. Nur noch 72,2 % der Männer, aber noch 77 % der Bräute waren katholisch, während der Unterschied bei den Protestanten mit 4,7 bzw. 4,8 % minimal war. 16,4 % der Männer und 11,5 % der Frauen waren konfessionslos – ein umso bemerkenswerterer Anstieg, als viele Hochzeitspaare den Kirchenaustritt (aus Rücksicht auf die religiös oft recht dogmatische Verwandtschaft) bis nach der kirchlichen Trauung verschieben. (Quelle: Statistische Jahrbücher der Republik Österreich, 1998 und 1999/2000)
Großbritannien
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(2897) London. Ein Baum, in dessen Ästen sich angeblich der Name Allahs in arabischer Schrift ausmachen lässt, ist in Großbritannien unter besonderen Schutz gestellt worden. Ein Insasse des North-Sea-Camp-Gefängnisses hatte britischen Zeitungsberichten zufolge von seinem Zellenfenster aus den eigenartigen Baumwuchs entdeckt und die Gefängnisleitung informiert. Die sicherte den Baum durch einen Zaun und rief dann einen Imam. Der bestätigte schließlich den Schriftzug. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 6.6.00)
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(2898) London. Die Missionsabteilung der anglikanischen Kirche in Großbritannien sieht eine neue Chance, Kinder die Botschaft des Christentums näherzubringen. Die derzeit ungeheuer beliebten Pokemon-Figuren, auf japanische Zeichentricktierchen zurückgehendes elektronisches Spielzeug, zeigten in ihrem Verhalten angeblich "christliche Parallelen". Während die meisten Eltern in den Pokemons wohl nur ein Action-Spiel sehen, erkennt die Theologin Anne Richards ein Ringen um fundamentale Fragen nach Sein und Sinn. Da die Taschenmonster zudem gegen teuflische Kräfte kämpften, ihren Nächsten liebten und sich vom Bösen erlösten, könnten sie in der Missionsarbeit verwendet werden. (Süddeutsche Zeitung, 10.6.00)
Anm. MIZ: Diese Meldung ist offenbar wirklich "echt", sie wurde über die Nachrichtenagentur dpa verbreitet und entstammt nicht der Satire-Zeitschrift Titanic.
Frankreich
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(2899) Paris. Als François Mitterrand 1991 mit französischen Truppen in den Golfkrieg gegen Saddam Hussein eintreten wollte, befragte er die Sterne nach einem günstigen Tag. Genauer gesagt: Er rief bei der auch in Deutschland von einer Fernsehshow bekannten Astrologin Elizabeth Teissier an und fragte: "Ich muss intervenieren, welches ist Ihrer Meinung nach der beste Tag?" Starallüren bewegten die Tessier offenbar dazu, sich Bedenkzeit auszubitten und den Staatspräsidenten, der sie seit dem Vorjahr konsultierte, warten zu lassen. Die entscheidende Sitzung fand dann im Elysée-Palast statt. Der damalige Verteidigungsminister Jean-Pierre Chevènement nahm aus Protest bald darauf den Hut. Die Episode vom Eintritt Frankreichs in den Golfkrieg ist nur eine von vielen, die mit der Veröffentlichung von Tonbändern aus den Jahren 1990–1995 bekannt geworden sind. Mitterrand hatte es dem "Star der Sterne" Elizabeth Teissier erlaubt, Aufnahmen von den Unterhaltungen zu machen. Sie veröffentliche diese nun, sagte die Teissier, um Unterstellungen zu begegnen, dass ihre Beziehung zu Mitterand nicht nur rein beruflich gewesen sei.
Die Tonbänder zeigen, dass Mitterrand die Sterne auch zu Hilfe rief, als seine Premierministerin Edith Cresson in Schwierigkeiten geriet, beim Putsch in Moskau und bei der Suche nach einem Datum für das Maastricht-Referendum, das dann knapp positiv ausfiel. In Paris wurde zugleich bekannt, dass andere Politiker ähnliche "Schrullen" haben. Zu ihnen soll Mitterrands Nachfolger im Elysee, Jacques Chirac, gehören. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass er wie Mitterrand die Astrologin Elizabeth Teissier zu Rate zieht. Die Gefahr wäre zu groß, dass sie auf Tonbandaufnahmen bestehen und über ihn gleichfalls ein Buch schreiben würde. (Nürnberger Nachrichten, 26.6.00)
Italien
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(2900) Rom. Vor einem großen Vormarsch von Magiern und Satanischen Kulten hat die römisch-katholische Kirche Italiens gewarnt. Trotz vergleichsweise enger Kirchenbindung und hohem Gottesdienstbesuch würden 12 Millionen und damit ein Fünftel der Bevölkerung Italiens jährlich zumindest einmal pro Jahr einen Magier konsultieren, hieß es an einer Kirchenkonferenz in Assisi über "Aberglauben, Magie und Satanismus". Während die römische Kirche pro Jahr umgerechnet rund 750 Millionen Mark an Kirchensteuermitteln einnehme, beliefe sich die "Kasse der Lüge" auf über eine Milliarde Mark, erklärte Ennio Antonelli, Generalsekretär der Italienischen Bischofskonferenz. Vor allem Werbung und stundenlange Fernseh-Auftritte im Privatfernsehen würden die "Magier und ihren Gewinn" groß machen, hieß es in italienischen Freitagszeitungen. Antonelli rief die Kirche zu Wachsamkeit gegenüber diesem Phänomen und zu einer lebendigen Verkündigung der christlichen Botschaft mit modernen Mitteln auf. (Reformierte Presse, 8.5.00).
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(2901) Rom. Das im Juli stattgefundene Welttreffen der Homosexuellen in Rom sorgte in Italien für Wirbel und öffentlichen Streit. Überraschend zog Bürgermeister Francesco Rutelli seine Schirmherrschaft für die Parade "World Gay Pride" zurück. "Nicht jetzt und nicht in Rom", fordert der Präsident der italienischen Bischofskonferenz Camillo Ruini. Tatsächlich gehört Papst Johannes Paul II. wegen seiner konservativen Haltung in puncto Sexualmoral zu den Feindbildern der Lesben- und Schwulenszene. Der Vatikan fürchtet Provokationen im Homo-Umzug - und Ärger für die Tausenden Pilger, die zum Heiligen Jahr in Rom sind. Unbegründet sind die Bedenken wohl nicht. "Nicht aus Zufall" habe man das Treffen zum kirchlichen Jubeljahr nach Rom verlegt, sagte Franco Grillini, einer der führenden Köpfe der italienischen Homosexuellen-Bewegung. "Wir wollen damit auch gegen die Homophobie der Kirche protestieren." Bei früheren World-Gay-Paraden etwa in Paris hatten sich Lesben und Schwule als Mönche verkleidet und so auch auf homosexuelle Tendenzen bei katholischen Kirchenmännern angespielt. Offiziell gilt für die katholische Kirche Homosexualität zwar nicht mehr als Sünde, aber als "eine objektive Verwirrung, die moralische Beunruhigung hervorruft".
Der populäre Mitte-Links-Bürgermeister Rutelli hatte sich noch vor wenigen Monaten demonstrativ hinter die Homosexuellen gestellt und das Treffen mit gut 300 000 Mark gefördert. Öffentlich begründete Rutelli den Rückzug von der Schirmherrschaft nun mit mangelnder Kooperation der Veranstalter mit den städtischen Behörden. Kritiker werfen ihm aber vor, er beuge sich nur dem Druck des Vatikans. Nun bemüht sich der Bürgermeister, zwischen den beiden Seiten zu vermitteln. Dagegen hatte Ministerpräsident Giuliano Amato kürzlich einen Aufschrei der Linken und der Grünen in der Regierung hervorgerufen, mit der Äußerung "Eine solche Veranstaltung im Heiligen Jahr finde ich unpassend." Er fügte fast bedauernd hinzu, dass man den Umzug in einer Demokratie nicht verbieten könne. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 1.6.00)
Vatikan
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(2902) Vatikanstadt. Das Oberhaupt der katholischen Kirche sollte im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein. Das jedenfalls findet Johannes Paul II. Der Papst verfügte deshalb vor seinem Aufbruch nach Portugal, dass er sein Amt niederlegt, falls seine mentalen Fähigkeiten infolge einer Krankheit beeinträchtigt würden. Einem Bericht der portugiesischen Wochenzeitung "Expresso" zufolge hat der Papst eine entsprechende schriftliche Erklärung im Vatikan zurückgelassen. Das Blatt berief sich auf Informationen aus Kirchenkreisen im portugiesischen Wallfahrtsort Fatima. Diese Entscheidung sei in der Kirchengeschichte ohne Beispiel, berichtete "Expresso". Sie zeige, dass der Papst sich seiner zunehmenden körperlichen Schwäche bewusst sei. Der Geistliche Vitor Feytor Pinto von der Diözese in Lissabon sagte der Zeitung: "Die Reise nach Fatima ist die letzte Auslandsreise von Johannes Paul II." Der Vatikan habe alle weiteren Reisepläne für dieses Jahr annulliert. Die Reiseplanungen für das Jahr 2001 seien bis auf weiteres ausgesetzt worden. (Spiegel Online, 13.05.00)
Anm. MIZ: Es ist zwar löblich, zu verlangen, dass der Papst im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein sollte, aber - Hand aufs Herz - kann man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte überhaupt Mitglied der katholischen Kirche sein?
Spanien
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(2903) Madrid. Der Papst rief und die spanischen Internauten machten sich an die Arbeit: Seit letztem Sommer sucht der Heilige Vater einen Schutzpatron für das Internet. Er soll dem Surfer künftig in allen Lebenslagen behilflich sein. Wer, wenn nicht die Internet-Gemeinde in Europas katholischstem Land Spanien (weit über 90 Prozent der Bevölkerung), könnte den Heiligen finden? Die Kardinäle in Rom schlagen San Isidro de Sevilla vor. Schlechte Wahl, denn die Seite seiner Fangemeinde (http://usuarios.arnet.com) stürzte nach Bekanntgabe des Vorhabens mehrere Male ab. (Nürnberger Nachrichten, 12.5.00)
Portugal
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(2904) Fatima. Überraschend hat der Vatikan anlässlich des Papstbesuches im portugiesischen Marienwallfahrtsort Fatima das so genannte dritte Geheimnis von Fatima enthüllt und damit jahrzehntelangen Spekulationen ein Ende bereitet. Danach soll in dieser dritten Weissagung, die die Gottesmutter bei einer Erscheinung im Jahr 1917 zwei Hirtenkindern anvertraut haben soll, das Attentat auf Johannes Paul II. am 13. Mai 1981 auf dem Petersplatz in Rom vorhergesagt worden sein. Der Papst sprach die beiden Hirtenkinder, die zwei Jahre nach der Erscheinung im Alter von neun und elf Jahren an Lungenentzündung starben, in einer Messe in Fatima selig. Der Papst sei überzeugt, dass er sein Leben dem Wirken der Madonna von Fatima verdanke. Eine "mütterliche Hand" habe beim Attentat am 13. Mai 1981 die Kugeln geleitet und es dem Papst ermöglicht, "auf der Schwelle des Todes" inne zu halten.
Wie der Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Angelo Sodano, sagte, ist in dem dritten Geheimnis von Fatima von einem "in weiß gekleideten Bischof" die Rede, "der von Schüssen getroffen - offenbar tot - zu Boden fällt". Das erste Geheimnis von Fatima wurde später als Vorhersage des Zweiten Weltkriegs und das zweite als Aufstieg und Fall des Kommunismus in Russland interpretiert. Während die beiden ersten veröffentlicht wurden, hüllte sich der Vatikan über das dritte Geheimnis über Jahrzehnte in Schweigen. Dies hat immer wieder zu wilden Spekulationen geführt. Eine davon war, dass das dritte Geheimnis die Vorhersage den Weltuntergang enthalte. (Junge Welt, 15.5.00)
Griechenland
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(2905) Athen. In Griechenland hat die geplante Ausgabe von neuen Personalausweisen einen Streit zwischen der griechisch-orthodoxen Kirche und der Regierung in Athen ausgelöst. Nach dem Willen von Justizminister Michalis Stathopoulos soll der Vermerk über die Religionszugehörigkeit aus den neuen Ausweisen verschwinden. Das stößt bei der orthodoxen Kirche auf Protest. Regierungssprecher Dimitris Reppas erklärte, dass allein die Regierung für Entscheidungen zuständig sei, die den Staat betreffen. "Die Kirche kann ihre Ansichten äußern. Diese aber betreffen religiöse Themen", sagte der Minister. Das Oberhaupt der griechisch-orthodoxen Kirche, Erzbischof Christodoulos, forderte ein Referendum über die Abschaffung des Religionsvermerks. "Dann werden wir sehen, was die Bevölkerung wirklich wünscht", sagte der Erzbischof. Die griechische Verfassung erkennt die orthodoxe Kirche als herrschende Religion an. Die Kirchenführer sagen, dass mit der Tilgung des Religionsvermerks das griechische Volk "seine Identität verlieren" werde. Griechen katholischen, jüdischen oder moslemischen Glaubens begrüßen dagegen die Absicht der sozialistischen Regierung. Die Ausgabe von neuen Ausweisen ist notwendig, weil der Beitritt Griechenlands zum Schengener Abkommens am 26. März dieses Jahres wirksam wurde. In den alten Ausweise waren alle Einträge nur in griechischer Schrift abgefasst. Die neuen Ausweise sollen auch mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. (Yahoo, 16.05.00)
Ukraine
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(2906) Kiew. Strenggläubige in der Ukraine lehnen die Einführung von persönlichen Strichcodes in Personalausweisen als Teufelswerk ab. Magnetstreifen mit Identifikationsnummern seien Zeichen des Bösen, riefen etwa 100 Orthodoxe vor dem Parlament in Kiew. Der vor der Pleite stehende Staat hat seinen in Steuerangelegenheiten nachlässigen Bürgern den Strichcode im Ausweis aufgezwungen. Banken dürfen Konten nur einrichten, wenn Kunden ihre neue Identifikationsnummer vorzeigen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 31.5.00)
Nordamerika
Kanada
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(2907) Toronto. Eine Anwaltskanzlei in Toronto hat eine Sammelanklage kanadischer Indianer gegen den Staat und die größten Kirchen des Landes angekündigt. Als Kompensation für das während ihrer Zeit in kirchlich betriebenen Internaten erlittene Elend fordern die Kläger zehn Milliarden kanadische Dollar. Die Klage soll nach Angabe der Kanzlei noch in diesem Jahr eingereicht werden. Die Anwälte vertreten mehr als 1000 Indianer, die in den Jahren von 1920 bis 1970 zum Besuch von Schulen gezwungen wurden. (Luxemburger Tageblatt, 21.06.00)
USA
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(2908) New York. Delegierte aus 188 Ländern haben der Gewalt gegen Frauen den Kampf angesagt. Nach zähem Ringen einigte sich die UN-Frauenkonferenz "Frauen 2000" in New York auf eine Abschlusserklärung. Die Deklaration "Peking+5" wurde auf einer Sondersitzung der UN-Vollversammlung verabschiedet. Darin werden vor allem die bereits 1995 bei der Weltfrauenkonferenz in Peking formulierten Ziele bekräftigt. Alle beteiligten Regierungen sind aufgerufen, das Aktionsprogramm rascher zu verwirklichen.Die erhofften Fortschritte im Bereich der sexuellen Rechte, der Nicht-Diskriminierung von Lesben oder bei der Legalisierung der Abtreibung wurden allerdings nicht erreicht. Offizielle Stellungnahmen zu "heißen Eisen" wie der sexuellen Selbstbestimmung wurden vor allem durch Pakistan und andere islamische Staaten sowie den Vatikan und einige wenige katholische Staaten mit Polen an der Spitze verhindert. Dennoch gab es nach tagelangem Tauziehen zu einigen Problemen erweiterte gemeinsame Positionen: So gelten die rituellen Beschneidungen weiblicher Geschlechtsorgane, Zwangsheiraten und auch die "Morde aus Gründen der Ehre" erstmals als "Verletzung der Menschenrechte". Bisher war dabei nur von "schädlichen Praktiken" die Rede.
Neu sind auch die Forderungen nach bezahlbaren Medikamenten und Behandlungen für HIV-Infizierte, nach scharfen Gesetzen gegen den Handel mit Frauen und Mädchen sowie nach Einführung von Quoten für die Gleichstellung von Frauen auf den Arbeitsmärkten. Gleiche Chancen für Mädchen in der Schulbildung sollen alle Regierungen bis 2005 durchsetzen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung,13.6.00) -
(2909) Washington. Die Wahlen zur Schulaufsichtsbehörde im US-Bundesstaat Kansas brachten den Gegnern der Evolutionstheorie eine herbe Niederlage ein. Der ländliche Staat gilt als Hochburg der Verfechter der Schöpfungsgeschichte. In der Hauptstadt Topeka hatte die Schulaufsichtsbehörde vor einem Jahr beschlossen, dass Schulbezirke selbst entscheiden dürfen, ob Kinder etwas über Evolution lernen sollen. Nach den damaligen Richtlinien müssen der Urknall, Evolution der Arten und die Abstammung des Menschen im Naturkunde- und Biologieunterricht nicht mehr vorkommen.Es sei gut, wenn einzelne Schulen festlegten, was die Kinder über die Entstehung der Welt lernten, befand Linda Holloway, Chefin der Behörde. Jetzt hat sie ihren Posten verloren. Bei den republikanischen Vorwahlen unterlag sie zudem deutlich gegen eine Kandidatin, die die Richtlinien vom vergangenen Jahr aufheben will.
In der neu besetzten Aufsichtsbehörde haben die Befürworter der Evolutionstheorie die Mehrheit. Der Streit hat der Republikanischen Partei in Kansas schwer zugesetzt. Führende Parteirepräsentanten beziehen unterschiedliche Positionen, und Konservative haben gedroht, nicht mehr für Evolutionsbefürworter zu stimmen. In den USA ist die Ansicht weit verbreitet, dass die biblische Schöpfungsgeschichte so viel Gewicht haben sollte wie die wissenschaftliche Evolutionstheorie. Nach einer kürzlich veröffentlichten Umfrage sind 79 Prozent der Ansicht, dass beides unterrichtet werden sollte. Die Schulbehörde von Georgia ordnete kürzlich an, dass Lehrer den Schülern "Respekt vor dem Schöpfer der Welt" beibringen sollten. In Alabama wird in Schulbüchern gewarnt, dass die Evolutionstheorie nicht bewiesen sei.
Gegner der Evolutionstheorie bieten unterschiedliche Erklärungsmodelle an: Fundamentalistische Gruppen halten an der Bibel fest und behaupten steif und fest, dass Gott die Welt in sechs Tagen erschaffen habe. Andere Kirchen vertreten die Ansicht, dass ein allwissender Schöpfer vor Milliarden Jahren die Entstehung des Kosmos in die Wege geleitet habe. Beide Thesen sind als Lehrstoff verfassungsrechtlich problematisch. Einige Gerichte haben das Lehren der Schöpfungsgeschichte in sechs Tagen verboten. Die Bibel gehöre in die Kirche, hieß es. Staatliche Schulen dürften keine religiösen Inhalte vermitteln.
Der Republikaner George W. Bush setzte sich im Präsidentschaftswahlkampf für das parallele Lehren von Evolution und Schöpfungsgeschichte ein. Der republikanische Abgeordnete Tom DeLay macht die Evolutionstheorie sogar für die Schießereien in Schulen verantwortlich. Wenn man den Kindern beibringe, dass sie vom Affen abstammten, sei es kein Wunder, wenn sie gewalttätig würden. (Frankfurter Rundschau, 3.8.00)
Anm. MIZ: Make love - not war: Unsere nächsten biologischen Verwandten, die Bonobos, sind geradezu ein Wunder an Sanftmut. Statt brutalen Kriegen veranstalten sie in Konfliktsituationen sexuelle Gruppenorgien. Bessere Vorbilder könnten wir kaum finden... -
(2910) Whitley City. Eine Tafel mit den "Zehn Geboten" im Gericht verletzt, so ein Urteil im US-Bundesstaat Kentucky, die verfassungsmäßige Trennung von Staat und Kirche. Gegen den Protest der Bevölkerung wurde die Tafel in Whitley City nun entfernt. Eine Bezirksrichterin hatte zuvor einer Klage der American Civil Liberties Union stattgegeben. Die Bürgerrechtsliga hatte erklärt, die öffentliche Zurschaustellung religiöser Symbole komme einer Förderung der Religion durch den Staat gleich. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 29.5.00)
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(2911) Cleveland. Vor dem Hintergrund schwerer Auseinandersetzungen hat die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) ihre Haltung zur Homosexualität bekräftigt. Es bleibt dabei: Homosexualität ist "unvereinbar mit christlicher Lehre". Bekennende und praktizierende Homosexuelle bleiben vom Pastorenamt ausgeschlossen.Geistliche dürfen auch keine Trauzeremonien für Schwule und Lesben Paare vornehmen. Auf der Generalkonferenz in Cleveland (USA) stimmten die 992 Delegierten, die 9,6 Millionen Kirchenmitglieder in den USA, Europa, Afrika und den Philippinen vertreten, mit überwältigender Mehrheit für diese Bestimmungen in der Kirchenordnung. Sie appellierten aber auch an die Gemeinden, "lesbische und schwule Mitglieder und Freunde nicht auszustoßen oder zu verurteilen". Vor der Abstimmung war es zu heftigen Demonstrationen zugunsten Homosexueller gekommen. Erstmals wurden Störer, darunter zwei Bischöfe, im Synodensaal von der Polizei festgenommen. Sie hatten sich einer Aufforderung des Vorsitzenden, Bischof Dan Solomon, widersetzt, den Raum zu verlassen.
Unter den Demonstranten aus Interessengruppen von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen war auch Yolanda King, Tochter des 1968 ermordeten Bürgerrechtlers Martin Luther King, sowie einer seiner Weggefährten, James Lawson. Der methodistische Pastor sieht die Aktionen als Fortsetzung der Bürgerrechtsbewegung. Die politische und religiöse Rechte "dämonisiere" Homosexuelle ebenso wie man früher Schwarze als "unmoralisch" abgestempelt habe.
Im Gegensatz dazu forderten besonders EmK-Delegierte aus Afrika, Homosexualität weiter als unvereinbar mit dem Glauben zu bezeichnen. Diese Position vertrat auch eine Gruppe von früheren Schwulen und Lesben in der EmK. Sie rief dazu auf, Homosexuellen auch seelsorgerlich zu helfen, von ihrer Neigung loszukommen. Grundsätzlich handele es sich für die Kirche hier nicht in erster Linie um eine Frage der Sexualität, sondern der Bibel. Andrea Garcanz, eine frühere Lesbe: "Wer sagt, dass Homosexualität biblisch in Ordnung ist, befindet sich nicht im Einklang mit der Heiligen Schrift." (idea-online, 12.05.00)Afrika
Ägypten
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(2912) Kairo. Erneut steht in Ägypten ein Schriftsteller wegen "Beleidigung des Islam" vor Gericht. Seit April sitzt Salah Eddine Mohsen in Untersuchungshaft, weil er im Selbstverlag ein Buch angeblich blasphemischen Inhalts herausgegeben hatte. Obwohl der Titel in einer Auflage von nur 500 Exemplaren erschienen war, wurden islamistische Extremisten auf Mohsen aufmerksam und forderten seine Verfolgung. Der ägyptische Staat, der zwar gegen militante Fundamentalisten mit größter Härte vorgeht, gibt solchen Angriffen auf angeblich blasphemische Literatur zunehmend nach, so dass auch Mohsen mit einer Verurteilung rechnen muß. Dadurch ist in Ägypten ein intellektuelles Klima entstanden, das von Angst geprägt ist. Kritische Werke werden von Verlagen kaum angenommen, weil die Zensur die Bücher erst nach dem Druck prüft. Religionskritische Aussagen sind dabei ein fast sicherer Verbotsgrund. (Kulturweltspiegel, 2.7.00)
Asien
Pakistan
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(2913) Pasrur. In Pakistan sind zwei Christen wegen angeblicher Verleumdung des Islam und des Propheten Mohammed zu 35 Jahren Haft verurteilt worden. Die Brüder Rasheed und Saleem Masih aus dem Dorf Sabu Mohaal bei Pasrur (Provinz Punjab) waren am 2. Juni vorigen Jahres festgenommen worden. Ein moslemischer Eisverkäufer hatte sich geweigert, ihnen Eis zu servieren, weil die von ihnen benutzten Becher für Moslems verunreinigt würden. Später zeigte der Verkäufer die Brüder an, weil sie angeblich "böse Bemerkungen" gegen den Islam und Mohammed gemacht hätten.
Nach dem Gotteslästerungsgesetz steht darauf die Todesstrafe. Der Richter verurteilte die Christen jedoch zu jeweils 25 Jahren Haft für die Beleidigung des Propheten und zehn Jahren für die Lästerung des Islam. Die Verteidiger haben inzwischen Revision beantragt. Rechtsanwalt Pervaiz Aslam Chaudhry will die Zuständigkeit des Gerichts anfechten; ferner gebe es "klare Widersprüche" in den Zeugenaussagen. In einer Moschee nahe dem Gericht waren Muslime aufgerufen worden, vor das Justizgebäude zu ziehen und die Todesstrafe zu verlangen. Nach dem Urteilsspruch feuerten Extremisten Freudensalven vor den Häusern der Verurteilten ab. Rasheed Masih (33) hat fünf Kinder, sein Bruder Saleem (29) drei. In Pakistan sind seit 1993 mehr als ein Dutzend Christen wegen angeblicher Lästerung des Islam vor Gericht gestellt worden. Von den etwa 130 Millionen Einwohnern sind 96 Prozent Muslime und jeweils zwei Prozent Buddhisten und Christen. (idea-online, 23.05.00)
Japan
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(2914) Tokio. Der neue japanische Ministerpräsident Yoshiro Mori hat Japan als "Götterland" mit dem Kaiser als Mittelpunkt bezeichnet und sich damit massive Kritik eingehandelt. Vertreter der Opposition sprachen von einem Verstoß gegen das Demokratieprinzip und das Verfassungsgebot einer Trennung von Politik und Religion. Mori hatte die Äußerungen nach Medienberichten Mitte Mai vor einer Parlamentariergruppe von Anhängern der Shinto-Religion gemacht. Wie es hieß, erwägen die oppositionellen Demokraten nun ein Misstrauensvotum gegen Mori. Shinto ("Weg der Götter"), Japans ursprüngliche Religion, war vor und während der Zweiten Weltkrieges, als japanische Truppen in asiatische Länder einfielen, ein für alle verbindlicher Staatskult mit dem heiligen Kaiser als Mittelpunkt. Nach der Niederlage Japans musste der Kaiser (Tenno) auf seine Göttlichkeit verzichten. Die demokratische Nachkriegsverfassung vom 3. Mai 1947 schreibt dem Tenno nur noch "symbolische" Bedeutung zu.
Einige Beobachter sahen hinter Moris Rede vor den Shinto-Anhängern den Versuch, mit Blick auf die am 25. Juni erwartete Parlamentswahl Stimmen bei religiösen Gruppen zu sammeln. Japan wird von der Komeito-Partei mitregiert, hinter der die neo-buddhistische Massenorganisation Soka Gakkai steht (die MIZ berichtete), die Kritiker totalitärer Tendenzen verdächtigen. Bereits durch die Regierungsbeteiligung der Komeito war der Regierung Verstoß gegen das Verfassungsgebot der Trennung von Politik und Religion vorgeworfen worden. ( Frankfurter Rundschau, 17.5.2000)
2000 - Meldungen 2915-2955
2000 - Meldungen 2915-2955 rhartmann Sun, 12/31/2000 - 09:00Europa
Deutschland
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(2915) Siegen. "Eine wesentliche Ursache rechtsextremer Gewalt ist die zunehmende Entchristlichung". Dieser Meinung ist zumindest der Vorsitzende der größten evangelischen Laienorganisation, des 300.000 Mitglieder zählenden Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes (Vereinigung Landeskirchlicher Gemeinschaften). Präses Christoph Morgner (Siegen) schreibt im Gnadauer Monatsblatt: "Je weniger Gottesfurcht in unserem Land herrscht, um so mehr versickert die Liebe und damit die Werte, die aus ihr erwachsen: Rücksicht auf Schwächere, Ehrfurcht vor dem Leben, Nächstenliebe, Respekt vor Andersdenkenden, Barmherzigkeit." Nach seiner Ansicht hat das SED-Regime zum jetzigen Ausbruch an Gewalt beigetragen: "Dass in der früheren DDR das Christliche madig gemacht und als hinterwäldlerisch verbrämt wurde, dass christliche Traditionen weithin ausgemerzt worden sind - auch durch den vorhergehenden Einfluss des Dritten Reiches - trägt nun böse Früchte." Deshalb sei das missionarische Engagement der Kirche vordringlich. Die Weitergabe der christlichen Botschaft wirke sich segensreich auf die innere Kultur in Deutschland aus. Fremdenfeindlichkeit und christlicher Glaube schlössen sich aus. (idea, 5.9.2000)
Anm. MIZ: Angesichts der mittlerweile gut dokumentierten Kriminalgeschichte des Christentums könnte man meinen, dass eine solche argumentative Entgleisung nur Gelächter hervorrufen könne. Doch weit gefehlt! Die von Morgner bemühte Erklärung für den Rechtsextremismus findet begeisterte Abnehmer. Vor kurzem erkannte auch die stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der neuen Länder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche, in der "systematischen Entchristianisierung der DDR" eine der Hauptursachen der Gewaltbereitschaft ostdeutscher Jugendlicher. "Die Kirchen kümmern sich um vieles, vernachlässigen aber ihre Hauptaufgabe, die Mission" betonte die 27 Jahre alte Politikerin bei einem Jugendlager des CVJM in Mötzow bei Potsdam. Uns fehlen die Worte... -
(2916) Koblenz. Anscheinend leben konfessionslose Menschen nicht so gesund wie religiöse, sehen dafür aber ihr Sexleben positiver. Dies geht aus einer Studie hervor, die das Körperkonzept von Anhängern der beiden großen Kirchen und Konfessionslosen untersuchte. Im Auftrag der Forschungsstelle Sexualwissenschaft der Universität Koblenz-Landau hatte das Emnid-Institut eine Studie mit 1.414 Menschen im Alter von 14 bis über 80 Jahren durchgeführt. Die religiös gebundenen Gruppen zeigten weniger Interesse an der Sexualität. Wie der Leiter der Forschungsstelle Prof. Norbert Kluge bestätigt, beeinflussen Sexualnormen das Liebesleben von Anhängern der Glaubensgemeinschaften nachhaltig. Deutliche Unterschiede gibt es auch, wenn es um den Konsum von Zigaretten, Alkohol und Kaffee geht. Bei den Konfessionslosen achten nur 63 Prozent darauf, möglichst wenig Genussmittel zu konsumieren, bei den konfessionsgebundenen Befragten waren es 71 Prozent bzw. 69 Prozent. (almeda.de, 13.9.00)
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(2917) Berlin. Zur neuen Werbeanzeige der Bundesregierung "Kinder, Küche und Kirche sind out. -www ist in" erklärte der kirchenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Klaus Holetschek, die Anzeige zeige die wahre Geisteshaltung der Regierung. Mit sichtlicher Empörung stellte er fest: "Anstatt dafür zu sorgen, dass die wichtige Erziehungsarbeit, also die Arbeit der Mütter und Hausfrauen besser anerkannt und aufgewertet wird und die Kirchen in ihrer Arbeit der Wertevermittlung unterstützt werden, benutzt die Bundesregierung das Geld der Steuerzahler, um auf niedrigstem Niveau zu pöbeln." Schröder solle sich für sein Bundespresseamt entschuldigen und die Werbeanzeige zurückziehen." (Mitteilung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, 19.10.00)
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(2918) Mainz. Die katholische Kirche in Deutschland stellt fünf Millionen Mark für die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern bereit, die in katholischen Einrichtungen arbeiten mussten. Mit weiteren fünf Millionen will sie die Versöhnungsarbeit kirchlicher Organisationen fördern. Am Entschädigungsfonds der deutschen Wirtschaft und des Staats beteiligen sich die Katholiken nicht. Die katholische Kirche habe zwischen 1939 und 1945 Zwangsarbeiter beschäftigt, aber "in geringem Umfang", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann. Das hätten bisherige Recherchen ergeben. Eine Zahl wollte Lehmann nicht nennen. Er sagte nur, bezogen auf die 7,6 Millionen "ausländischer Arbeitskräfte" vom August 1944 erreiche die Zahl der in katholischen Einrichtungen Beschäftigten "wahrscheinlich nicht einmal die Ein-Promille-Grenze". Auch der mit den Nachforschungen beauftragte Direktor der Kommission für Zeitgeschichte, Karl-Joseph Hummel, sagte: "Beim gegenwärtigen Stand der Forschung kann man seriös mit Zahlen nicht handeln." Unbekannt ist auch, wie viele Menschen Anspruch auf Entschädigung durch die katholische Kirche haben werden. Man habe "keine Kenntnis vom Umfang des Personenkreises", sagte Lehmann. Er erwarte, dass die Suche nach Betroffenen zwei bis drei Jahre dauert. Organisatorisch soll die Caritas für die Entschädigung verantwortlich sein. (Frankfurter Rundschau, 30.8.00)
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(2919) Mainz. Zum ersten Mal ist gegen einen deutschen katholischen Bischof öffentlich der Verdacht geäußert worden, unbefugt den sogenannten "Großen Exorzismus" (Dämonenaustreibung) vorgenommen zu haben. Dabei soll es in mindestens einem Fall zu Körperverletzung und massiven sexuellen Übergriffen gekommen sein. Diese schwerwiegenden Vorwürfe richten sich gegen den Weihbischof des Bistums Mainz, Franziskus Eisenbach (57). Der promovierte Theologe gilt als einer der bekanntesten Charismatiker, der auch unter Protestanten großes Ansehen genießt.
Gegen Eisenbach hat ein Mainzer Professorenehepaar sowohl beim Papst und der römischen Bischofskongregation als auch bei der Staatsanwaltschaft in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Anzeige erstattet. Die wie Eisenbach charismatisch geprägte Professorin Anne Bäumer hatte sich, wie sie vor den Kameras des Hessischen Rundfunks bestätigte, 1999 dem Weihbischof anvertraut und war mit diesem eine intensive Zusammenarbeit bei "Befreiungs- und Heildiensten" eingegangen. Die Kooperation mündete sogar in die Herausgabe eines Buches über das Heilige Jahr 2000. Nach einem Exorzismus an Frau Bäumer und "etwa dreistündigem inquisitorischem Befragen" soll Eisenbach die ihm Anvertraute in einem Zustand der Lähmung zurückgelassen haben. "Sie fiel regelrecht in Siechtum", heißt es in der im Vatikan vorliegenden Anzeige. Im weiteren Verlauf der "Betreuung", die offensichtlich den Charakter eines "Abhängigkeitsverhältnisses" annahm, sei es wiederholt zu sexuellen Handlungen gekommen. Deshalb bezieht sich die Klageschrift vor den römischen Instanzen auch auf Verletzung des Zölibatgesetzes.
Die Mainzer Bistumsleitung erklärte lediglich, die auf Initiative eines Mitglieds der katholischen Kirche entstandene und "beharrlich abgeforderte seelsorgerische Begleitung" habe zu einer persönlichen Nähe geführt, "die auf Initiative dieser Person auch körperliche Zuwendung umfasste". Eine solche Entwicklung einer seelsorgerischen Begleitung habe nicht die Billigung des Bischofs von Mainz gefunden. Er habe mit allem Nachdruck auf die Beendigung des Kontaktes zwischen dem Weihbischof und der Frau hingewirkt.
Eine gravierende kirchenrechtliche Frage ist, ob der Weihbischof für die Ausübung des Exorzismus überhaupt die dafür vorgeschriebene ausdrückliche Erlaubnis des Ortsbischofs, Karl Lehmann, hatte. Dennoch wollen die Kläger wissen, ob Lehmann "das Tun des Weihbischofs geduldet hat". Da Eisenbach nach eigenen Aussagen seit etwa 20 Jahren derartige Befreiungsdienste und auch Exorzismen vorgenommen habe, scheine es unmöglich, dass Bischof Lehmann "dies in all den Jahren nicht erfahren hat". In Deutschland hatte 1976 der Fall der Studentin Anneliese Michel im unterfränkischen Klingenberg Aufsehen erregt. Mit Zustimmung des Würzburger Bischofs hatten zwei Priester der "besessenen Frau" ein Jahr lang den "Teufel" ausgetrieben. Sie starb, bis auf das Skelett abgemagert.
Auf Betreiben der Deutschen Bischofskonferenz kam 1998 eine Neufassung der römischen Exorzismusbestimmungen zu Stande. Es wurde angeordnet, dass vor einem Exorzismus Medizin und Psychiatrie zum Zuge kommen müssen. (Die Welt, 17.09.00) -
(2920) Kevelaer. Scharfe Kritik am Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat der Präfekt der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, geäußert. Das ZdK führe sich immer mehr "als eine Art Gegen-Lehramt" gegen den Papst auf. Es habe in den vergangenen 20 Jahren nur wenige römische Lehrentscheide gegeben, denen "nicht prompt eine schroffe Gegenerklärung des ZdK" folgte, schreibt Ratzinger in einem von der Kevelaerer Topos-Verlagsgesellschaft veröffentlichten Buch zur Demokratie in der Kirche. Es dürfe in der Kirche nicht zwei Lehren geben. Ratzinger wörtlich: "Den sich abzeichnenden Dualismus sollte man nicht weiter wuchern lassen."
In den vergangenen Monaten hatten auch der inzwischen gestorbene Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba und der Kölner Kardinal Joachim Meisner das ZdK hart kritisiert. Meisner hatte erklärt, Äußerungen des ZdK seien mitverantwortlich dafür, dass in der Bundesrepublik der Eindruck entstehen konnte, der Papst sei eine "der katholischen Kirche in Deutschland gegenüberstehende Größe, fast eine fremde ausländische Macht".
Ratzinger warf dem ZdK darüber hinaus vor, Glauben und Politik unzulässig zu vermischen. Nahezu alle bekannteren Mitglieder des ZdK seien prominentere Politiker, die im ZdK nicht gegen Lösungen auftreten könnten, die sie zuvor als Politiker selber beschlossen hätten, schreibt der Kardinal unter Hinweis auf die Debatte um die Schwangerenkonfliktberatung. Das ZdK beschäftige sich mit innerkirchlichen Streitigkeiten, anstatt das Evangelium zu den Menschen zu bringen. (Westfalenpost, 14.09.2000) -
(2921) Wiesbaden. Die seit rund zwei Jahren anstehende Entscheidung des hessischen Kultusministeriums, ob islamischer Religionsunterricht an den allgemeinbildenden staatlichen Schulen eingeführt wird, verzögert sich weiter auf unbestimmte Zeit. Kultusministerin Karin Wolff (CDU) sieht noch "erheblichen Klärungs- und Informationsbedarf" bezüglich der 1998 gegründeten Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen (IRH), die den Antrag auf Erteilung des Konfessions-Fachs gestellt hatte und sowohl für die Auswahl der vom Land bezahlten Lehrer als auch für Inhalte und Form des Unterrichts offiziell mitverantwortlich wäre. Wolff bezieht sich auf ein offenbar kompliziertes Spektrum unter dem IRH-Dach, das von gemäßigten und aufgeschlossenen Gruppen und Nationalitäten bis hin zu extremistisch, fundamentalistisch orientierten Zirkeln reicht.Die Anerkennung der IRH als feste Religionsgemeinschaft und damit die Gleichbehandlung mit katholischer und evangelischer Kirche ist zwingende Voraussetzung, um das Fach islamische Religion zu etablieren. Das grundlegende Problem dabei: Der Islam ist keine einheitliche Lehre mit allgemeinverbindlichen Glaubensinhalten. Das Kultusministerium zitiert eine Expertise, die die IRH als "sunnitische Gruppierung mit dezidiert traditionalistischer Tendenz" einstuft, die Scharia-Normen äußerst eng und konservativ-dogmatisch auslege. Gegenüber andersdenkenden Muslimen zeige sie "geringe Dialogbereitschaft". Laut Wolff kommen zwei Gutachten zu dem Ergebnis, dass die IRH "keine Repräsentativität für den gegenwärtigen Islam beanspruchen kann". Eine große Kluft sieht die Ministerin auch noch zwischen den im Unterricht maßgebenden islamischen Glaubenssätzen und den verfassungsrechtlich verankerten Erziehungszielen. Als Beispiele nennt Wolff Religionsfreiheit, Toleranz, Verbot politischer Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit, Gleichberechtigung der Frauen. (Frankfurter Rundschau, 8.9.00)
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(2922) Berlin. Der Kulturverein Anatolischer Aleviten will möglichst bald islamischen Religionsunterricht an Berliner Schulen anbieten. Sobald die Kölner Zentrale der Aleviten die Rahmenpläne für den Unterricht erstellt habe, würden die Unterlagen bei der Schulbehörde eingereicht. Die Aleviten können sich auch vorstellen, die Lehre des Koran parallel zur umstrittenen Islamischen Föderation anzubieten. Die Idee von Schul-Staatssekretaer Thomas Haertel (SPD), sich mit der Islamischen Föderation und den Islamischen Kulturzentren zu einigen, lehnen die Aleviten entschieden ab. Die Aleviten würden sich niemals mit den beiden Organisationen an einen Tisch setzen. Dies sei so, als ob sich Katholiken und Juden auf ein gemeinsames Jesusbild verständigen würden. Nach wie vor offen ist, ob und wann die Senatsschulverwaltung die eingereichten Rahmenpläne für einen Islam-Unterricht an Berliner Schulen genehmigt. Nach Angaben von Burhan Kesici von der Föderation seien lediglich noch "technische Probleme" zu klären. Dazu zählt Kesici unter anderem die Benotung. Schulsenator Klaus Boeger (SPD) hält sich bislang bedeckt. Die Prüfung der Rahmenpläne dauere an, sagte ein Sprecher der Schulverwaltung. (Berliner Zeitung, 18.9.00)
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(2923) Frankfurt. Aus Zwang soll Freiwilligkeit werden. Das ist die Devise des Vereins zur Umwidmung der Kirchensteuer, der 1990 vor allem von katholischen, aber auch evangelischen Christen in Frankfurt am Main gegründet worden war und sich seither tapfer für die Schlachtung der "heiligen Kuh" Kirchensteuer einsetzt - obwohl sich zur Zeit keine Partei, ausgenommen Teile der Grünen, an dieses heiße Thema herantraut. Und die Kirchen zeigen angesichts der wieder rosigeren Einnahmen in den nächsten Jahren erst recht keine Bereitschaft, sich mit diesem Reizthema auseinander zu setzen.
Auch ein 1992 eingereichter Antrag des Vereins bei der Verfassungskommission, die Abschaffung der Kirchensteuer politisch zu verankern, hatte keinerlei Erfolg. Dennoch glaubt die katholische Theologin Magdalene Bußmann aus Essen, Vorsitzende des Vereins zur Umwidmung der Kirchensteuer, dass langfristig die Kirchensteuer wackeln wird, "ganz einfach deshalb, weil die Kirchen ihr religiöses Monopol in der pluralistischen Gesellschaft verlieren werden". Diese Entwicklung sei schon heute zu beobachten.
Für sinnvoller als die deutsche Kirchensteuerpflicht, noch dazu mit Hilfe des Staates eingetrieben, hält Bußmann eine Kultursteuer, wie sie in Italien und Spanien mit Erfolg eingeführt wurde. Dort können die Bürgerinnen und Bürger einen Teil ihrer Lohn- und Einkommenssteuer religiösen Institutionen ihrer Wahl zukommen lassen. "In diesem System hat auch die Kirche eine Chance", findet Bußmann, "allerdings muss sie mit ihren Angeboten konkurrenzfähig sein." Die Theologin freut sich darüber, dass der Dietrich-Bonhoeffer-Verein, ein Kreis kritischer Protestanten, die Idee der Kultursteuer ebenfalls in die politische Diskussion einbringen will, noch dazu mit dem weitergehenden Vorschlag, auch nichtkirchliche Initiativen und Bürgerbewegungen in den Kreis der möglichen Empfänger aufzunehmen. Beide Vereine wollen im Frühjahr kommenden Jahres mit einer großen Tagung auf ihr Anliegen aufmerksam machen. Dazu gehört auch ihr Plädoyer für eine Kirchenfinanzierung auf freiwilliger Basis. (Frankfurter Rundschau, 22.9.00)
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(2924) München. für einen Gottesbezug in der Präambel der Grundrechtscharta der Europäischen Union hat sich der bayerische evangelische Landesbischof Johannes Friedrich ausgesprochen. Er vermisse in dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Charta "jeglichen Hinweis auf die Verantwortung vor Gott", schreibt Friedrich in einem Brief an den früheren Bundespräsidenten Roman Herzog. Dieser ist Vorsitzender eines Konvents zur Ausarbeitung der Grundrechtecharta. In dem Schreiben weist der Landesbischof darauf hin, dass in den Verfassungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten ein Gottbezug vorhanden sei. Warum dieser in einem derart wichtigen Dokument nun fehlen solle, sei ihm unverständlich. Durch einen Gottbezug in der Präambel könnte Friedrich zufolge kenntlich gemacht werden, "dass menschliche Fähigkeiten nicht das Maß aller Dinge seien". Außerdem werde durch eine solche Aussage staatliche Macht "vor Größenwahn und Vergötzung geschützt." In dem Schreiben dankt der Landesbischof aber auch für die Intention der Charta, die EU nicht bloß zu einer Wirtschafts-, sondern auch zu einer Wertegemeinschaft zusammenwachsen zu lassen. (Süddeutsche Zeitung, 15.9.00)
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(2925) Hamburg. Die beiden großen christlichen Kirchen bitten ihre Mitglieder in Hamburg vom kommenden Jahr an stärker zur Kasse. Die Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche hob ohne Debatte den Steuersatz in Hamburg von acht auf neun Prozent an. Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Hamburg hatte den Aufschlag bereits eine Woche zuvor abgesegnet. Synoden-Präsidentin Elisabeth Lingner lobte die "historischen Beschlüsse", mit denen die Ungleichbehandlung im Norden endet. Bisher erhoben beide Kirchen nur in Schleswig-Holstein neun Prozent. Eine Welle von Austritten in Hamburg erwarte sie nicht, sagte Lingner. Sie schloss allerdings nicht aus, dass einige ohnehin "kirchenferne" Mitglieder austreten werden. (Hamburger Abendblatt, 25.9.00)
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(2926) Köln. Wer sich Christ nennt, darf gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht unterstützen. Das meint zumindest der Erzbischof von Köln, Kardinal Meisner. Er forderte die Unionsparteien auf, das "C" im Namen zu streichen, wenn sie das "Anti-Ehe- und Familiengesetz" der SPD zur teilweisen Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften unterstützten: "Wenn die CDU da fällt, dann sollte sie das 'C' ablegen." CDU und CSU hätten ein "nebulöses christliches Menschenbild", das sich nicht am christlichen Gottesbild orientiere. (humanist.de, 7.10.00)
Anm. MIZ: Wo er Recht hat, hat er Recht: Die "Homo-Ehe" verstößt eindeutig gegen "Gottes Wort", wie nachfolgendes Zitat eindrucksvoll belegt: "Und wenn ein Mann bei einem Mann liegt, wie man bei einer Frau liegt, [dann] haben beide einen Greuel verübt. Sie müssen getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen." (3. Mose, 18:22) -
(2927) München. In seiner Talkshow mit dem Thema "Sanfte Medizin: Rückenschmerzen müssen nicht sein (Teil 2)" hatte Jürgen Fliege wissentlich einen "Heiler" ohne medizinische oder physiotherapeutische Qualifikationen auftreten lassen. Obwohl Fliege von der Kompetenzlosigkeit des "Ischiasheilers" Willi Seibert wusste, ließ er ihn seine Fähigkeiten an einem weiblichen Studiogast mit 30-jähriger Leidensgeschichte demonstrieren.
Das Forum Kritische Psychologie erstattete Strafanzeige: gegen Willi Seibert wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz; gegen Jürgen Fliege und seine Produktionsgesellschaft Teletime, weil sie durch ihr Verhalten diesem Verstoß "Vorschub geleistet" hätten. Auf einer eigens aufgebauten Behandlungsliege hatte der "Heiler" mit dem Ellbogen und beachtlichem Kraftaufwand an neuralgischen Punkten am Rücken der Patientin herumgedrückt. Seibert ist freilich nicht nur zu solchen Eingriffen nicht befugt, er setzte die Patientin auch dem "enormen Risiko einer Verschlimmerung des Leidens aus", wie es in der Anzeige heißt. Dass die Patientin nach der "Behandlung" zunächst von einer Verbesserung sprach, ist laut Colin Goldner vom Forum Kritische Psychologie auf "Suggestion, Autosuggestion und den großen Druck" der öffentlichen Darbietung zurückzuführen - mögliche Risiken kamen in der Sendung nicht zur Sprache. Fliege, der selbst Pfarrer für "zuhörende Heiler" hält, hat Seibert offenbar abgenommen, was der als einzige Qualifikation angegeben hatte: Er sei eben "von Gott befähigt", Ischiasschmerzen zu heilen. (taz, 6.10.00)
Schweiz
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(2928) Bern. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist von Opfern des kleriko-faschistischen Ustascha Regimes während des Zweiten Weltkriegs in Kroatien verklagt worden. Die Kläger erklärten, die Vatikanbank, die SNB und andere Banken hätten Geld, Silber und andere "Schätze" entgegen genommen. Sie fordern von der SNB Aufklärung über den Sachverhalt, eine Rückerstattung der Einlagen sowie Auskunft über Vatikan-Konten in der Schweiz. (Berner Zeitung 15.9.00)
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(2929) Olten. Die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP) ist über die zunehmende Verfolgung christlicher und anderer religiöser Minderheiten in Indien besorgt. An der Delegiertenversammlung der in Olten referierte der Vorsitzende des "All India Christian Council" (AICC), Joseph D. Souza (Hyderabad), als Gast über die Lage der Christen in dem Subkontinent. Souza zeigte sich laut Communiqué überzeugt davon, dass die verschiedenen Übergriffe fundamentalistischer Hindus in der letzten Zeit auf Christen und ihre Einrichtungen nicht sporadischer Natur sind. Sie beruhten vielmehr auf dem Wunsch, aus dem laizistisch verfassten Indien ein Land zu machen, wo allein die oberen Kasten das Sagen haben sollen. Diesem Vorhaben stünden die Christen und andere religiöse Minderheiten wie Moslems, Buddhisten, Sikhs im Wege. In den letzten Jahrzehnten seien viele Inderinnen und Inder durch christliche Schulen ausgebildet worden, was dazu geführt habe, dass sie - ob inzwischen Christen geworden oder nicht - ihre Rechte im Staat wahrnehmen wollen, auch wenn sie aus niederen Kasten stammen.
Der Referent geißelte den Rassismus, der sich im Kastenwesen äußert und erklärte, die wachsende Verfolgung habe auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen im Lande geführt. So seien im AICC die verschiedensten Kirchen und Organisationen von römisch-katholisch bis zu Pfingstgemeinden vertreten. Zudem werde das Gespräch mit moderaten Hindus und den Moslems gepflegt mit dem Ziel, die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Indien zu erhalten. Die Schweiz könne viel für Indien tun, meinte Souza, indem auf allen Ebenen von Politik und Außenhandel der Religionsfreiheit Beachtung geschenkt werde. (Reformierte Presse, 28.8.00)
Niederlande
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(2930) Den Haag. Abgeordnete protestantischer Parteien in Hollands Parlament boykottierten den Gottesdienst vor der Thronrede von Königin Beatrix.. Sie störte, dass an dem Gottesdienst erstmals Muslime, Hindus und Juden teilnahmen. (WAZ, 13.9.00)
Belgien
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(2931) Namur. Der belgische Pfarrer Louis André (62) muss für 30 Jahre ins Gefängnis, weil er mindestens 26 minderjährige Jungen und Mädchen sexuell missbraucht hat. Das Schwurgericht in Namur verurteilte den 62-Jährigen zur Höchststrafe. Er hatte seine Taten in einem Zeitraum von über 32 Jahren in verschiedenen Pfarreien begangen. Der Mann soll mindestens fünf Kinder vergewaltigt und 21 anderen sexuelle Gewalt angetan haben. Der ehemalige Pfarrer hatte sich im Prozess uneinsichtig gezeigt. "Wenn man den Kindern kein bisschen Liebe mehr geben kann, dann lohnt es sich nicht, sich mit ihnen zu beschäftigen", wurde er in der Presse zitiert. (WAZ, 27.10.00)
Großbritannien
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(2932) London. Prinz Charles, britischer Thronfolger, kann sich auch einen Katholiken auf dem Thron vorstellen. Das enthüllte der ehemalige Chef der britischen Liberaldemokraten, Paddy Ashdown, in seinen Erinnerungen. Ein Gesetz von 1701 lässt nur Anglikaner als britische Könige zu. Charles sagte nach Ashdowns Angaben vor fünf Jahren in einem privaten Gespräch zu ihm: "Ich kann mir wirklich keinen Grund vorstellen, warum wir keinen Katholiken auf dem Thron haben sollten."
Diese Äußerung wurde in der britischen Presse als brisante Stellungnahme gewertet. Staatsrechtler beschuldigten Ashdown, Charles mit seinen Enthüllungen in große Verlegenheit gebracht zu haben. Der britische Monarch ist gleichzeitig Oberhaupt der anglikanischen Kirche und führt den Titel "Verteidiger des Glaubens". Vor einiger Zeit hatte Charles bereits gesagt, er wolle eher ein "Verteidiger der Religionen" sein als der Interessenvertreter der Anglikaner. (Schwäbische Zeitung, 25.10.00) -
(2933) London. Auch fast fünfhundert Jahre nach der Kirchentrennung zwischen Rom und London sind offensichtlich noch immer manche Ressentiments lebendig. So erklärte der Buckingham-Palast im Vorfeld des Besuchs von Königin Elizabeth II. im Vatikan, die Queen werde den Papst nicht als weltliches Oberhaupt der anglikanischen Staatskirche, sondern als Staatsoberhaupt besuchen. Ein gemeinsames Gebet werde ebenso wenig stattfinden, wie eine Vergebungsbitte im Namen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft für die Fehler der Vergangenheit, wie Kathpress meldet.
Beide Seiten hätten nach Presseberichten zunächst ein gemeinsames Gebet befürwortet. Grund für den Verzicht sei die Sorge, "beharrende" Anglikaner und Katholiken in Großbritannien zu verstören, wenn die Frage nach der Rolle der Monarchin als Kirchenoberhaupt ins Spiel gebracht werde. (Spiegel online, 26.10.2000
Frankreich
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(2934) Caen. Wegen sexueller Misshandlung von elf Jungen ist ein Geistlicher im französischen Caen zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 56-jährige ehemalige Pfarrer zwischen 1987 und 1996 an dem ihm anvertrauten Minderjährigen vergangen hat. 1998 hatte sich ein Opfer der Polizei offenbart. Die Staatsanwaltschaft hatte für den geständigen Angeklagten, den ein Gutachter als sexuell pervers beschrieb, zwölf Jahre Gefängnis gefordert. Der Geistliche hatte in dem Prozess ausgesagt, die Taten mehrfach gebeichtet zu haben. Der als Zeuge vernommene Erzbischof von Bayeux-Lisieux verweigerte vor Gericht die Aussage zu den Vorwürfen. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Nichtanzeige von Straftaten. (Yahoo.de, 6.10.00)
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(2935) Nizza. Konservative katholische Priester sind in Südfrankreich zusammengekommen um gegen das "Satans-Fest" Halloween zu demonstrieren. Das Fest, bei dem Kinder als Geister, Hexen und Kobolde verkleidet von Haus zu Haus ziehen, um Süßigkeiten zu betteln, sei der Häßlichkeit, dem Satan und dem absolut Bösen gewidmet. Die Priester kritisierten zudem, dass die "direkt aus den USA importierten" Halloween-Parties kommerziell ausgenutzt würden und unmittelbar vor dem Allerheiligenfest stattfinden. "Sie können nicht alles vermischen, nur um Spaß zu haben", sagte ein Pfarrer. (Kurier, 26.10.00)
Italien
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(2936) Neapel - Tausende Gläubige haben in der überfüllten Kathedrale von Neapel das "Blutwunder des Heiligen Januarius" gefeiert. Kardinal Michele Giordano hielt vor den Blicken der Zuschauer zwei Ampullen in die Höhe, in denen sich eine ansonsten feste Substanz angeblich zu einer roten Flüssigkeit verwandelt hatte. Zuvor hatten die Gläubigen eine Stunde lang für die Wiederholung des "Blutwunders" gebetet, das als gutes Omen für die Stadt gilt. In der Vergangenheit hatten die Neapolitaner oft tagelang auf die Verflüssigung warten müssen. In den Ampullen befindet sich kirchlicher Überlieferung zufolge Blut des Heiligen Januarius, der im Jahre 305 den Märtyrertod starb. Das "Wunder" wiederholt sich zwei Mal im Jahr, am 19. September und im Mai. (Aol-Newsbote, 9.9.00)
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(2937) Rom. Es braucht nicht viel, um Menschen an Dämonen und Besessenheit glauben zu lassen. Durch eine Reihe schlicht anmutender Experimente konnte eine amerikanische Psychologin zeigen, wie leicht die Einstellungen und Erinnerungen von Menschen manipuliert werden können. Das Hauptexperiment wurde mit 200 Studenten in Italien durchgeführt. Die Studenten hielten Dämonenerzählungen für Ammenmärchen, bis sie einer so genannten "Plausibilitäts-Manipulation" unterzogen wurden: Sie erhielten Texte, von denen einige behaupteten, dass Dämonen und Besessene in Italien sogar recht häufig seien, und Kinder oft Zeugen solcher Ereignisse seien. Eine Woche später wurde allen erzählt, dass ihre Ängste auf eine als Kind miterlebte Besessenheit hindeuten könnten.
Zum Schluss des Experimentes meinten viele der Studenten, dass Dämonen doch nicht so unglaublich seien. Jeder Fünfte glaubte sogar, als Kind eine Dämonen-Besessenheit miterlebt zu haben. Die Forscherin betont, dass das Annehmen fremder oder falscher Erinnerungen ein ganz normaler Prozess sei. Dies könne jedem passieren - nicht nur besonders anfälligen Personen. (WDR Radio, 17.10.00)
Vatikan
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(2938) Vatikanstadt. Trotz scharfer internationaler Proteste hat Papst Johannes Paul II. seinen Amtsvorgänger Pius IX. selig gesprochen. Pius, der von 1846 bis 1878 amtierte, gilt als eine der umstrittensten Gestalten der jüngeren Kirchengeschichte. In Israel stieß die Würdigung auf scharfe Ablehnung. Sprecher jüdischer Organisationen warfen ihm Antisemitismus vor. Kirchenhistoriker kritisierten, Pius sei unbelehrbar konservativ gewesen und habe fortschrittliches Denken verdammt. In seiner Predigt wies Johannes Paul darauf hin, dass die Kirche mit einer Seligsprechung nicht "besondere historische Optionen" eines Kandidaten würdige, sondern zur Nachahmung und Verehrung von dessen Tugendhaftigkeit aufrufe. "Er wurde sehr geliebt, aber auch gehasst und verleumdet", sagte der Papst über Pius. Er sei ein Beispiel bedingungsloser Gläubigkeit gewesen. Zugleich war er der Urheber des päpstlichen Unfehlbarkeitsdogmas, das er 1870 beim Ersten Vatikanischen Konzil gegen erhebliche Widerstände durchsetzte. Katholische Kirchenhistoriker des deutschen Sprachraums hatten einstimmig eine Resolution gegen die Seligsprechung von Pius verabschiedet. Er habe die Kirche als Bollwerk gegen die Moderne betrachtet und mit seinem 1864 veröffentlichten "Syllabus errorum" den Liberalismus verdammt. Zugleich habe er die alten Unterdrückungen der Juden im damaligen Kirchenstaat erneuert.
"Für Juden passt die Seligsprechung einfach nicht mit den jüngsten Entschuldigungen der katholischen Kirche für früheren Antisemitismus zusammen", schrieb die Jerusalem Post. Erst im März hatte der jetzige Papst die Sünden der Kirche bei den Leiden der Juden beklagt. (Westfälische Nachrichten, 4.9.00) -
(2939) Vatikanstadt. Der Vatikan hat bestätigt, dass Papst Johannes Paul II. den österreichischen Rechtspopulisten Jörg Haider empfangen wird. Der Landeshauptmann von Kärnten werde am 16. Dezember eine Audienz erhalten. Das südösterreichische Bundesland wird in diesem Jahr den großen Weihnachtsbaum auf dem Petersplatz stiften. Der Christbaum wird jedes Jahr von einem anderen Land gespendet; im vergangenen Jahr kam er aus Tschechien. Traditionsgemäß empfängt der Papst eine Delegation des jeweiligen Spender-Landes. Haider werde bei seinem Besuch von Abgeordneten und Kirchenvertretern begleitet, teilte der Vatikan weiter mit. In Italien ist Haider heftig umstritten: Während der Küstenort Jesolo ihn zum Ehrenbürger machte, hat Außenminister Lamberto Dini die österreichische Regierung aufgefordert, Haider in Zukunft an Reisen nach Italien zu hindern. (Berliner Zeitung, 25.8.00)
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(2940) Vatikanstadt. Eigentlich sollten im Heiligen Jahr alle Personalfragen, vor allem an der Spitze der römisch-katholischen Kirche, unangetastet bleiben und auf Beginn des Jahres 2001 verschoben werden. Entgegen dieser Vorgabe ernannte Papst Johannes Paul II. Anfang September Erzbischof Giovanni Battista Re (66) zum neuen Präfekten der Bischofs-Kongregation. Er wird Nachfolger des brasilianischen Kardinals Lucas Moreira Neves (75), der an einer schweren Diabetes leidet. Re übernahm von Neves auch die Leitung der päpstlichen Lateinamerika-Kommission. Der enge Vertraute des Papstes soll schon bald Kardinal werden. In dieser Position wird er ausschlaggebend an der Wahl des neuen Papstes beteiligt sein. Kenner des Vatikans halten es sogar für möglich, dass Re selbst Chancen auf das höchste Amt der katholischen Kirche hat.
Re zählt im Vatikan zu den konservativen Kräften der Kurie. Fast schon legendär ist seine Tüchtigkeit und sein Einsatz, mit dem er in den vergangenen elf Jahren als "Substitut" im vatikanischen Staatssekretariat arbeitete. Re, in Brescia (Norditalien) geboren, trat bereits 1963 in das Diplomatische Corps des Vatikans ein. Er arbeitete in Panama und in Iran, bevor er nach Rom zurückkehrte. In seiner Zeit als vatikanischer "Innenminister" erlangte er die Gunst des Papstes, weshalb eine Beförderung in der Vatikansspitze bereits seit längerem erwartet wurde. In seiner neuen Position nimmt Re die Schlüsselrolle bei der Berufung von Bischöfen in aller Welt ein, ein sehr wichtiges Amt im Vatikan. Auch Vorgänger Neves galt zeitweilig als eventueller Papst-Nachfolger. (Hamburger Abendblatt, 18.9.00)
Rußland
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(2941) Moskau. Der russische Präsident Wladimir Putin hat sich in einem Interview als gläubiger Christ bekannt. "Mein Glaube gibt mir innere Ruhe", sagte er der französischen Tageszeitung Le Figaro. Die Zugehörigkeit zur russisch-orthodoxen Kirche sei für ihn eine Bereicherung. "Dadurch entsteht eine persönliche Beziehung zu meinem Volk und zu seiner Kultur", sagte der Staatschef. Putin erinnerte in dem Interview daran, dass die Ausübung der Religion in der Sowjetunion "nicht ungefährlich" gewesen sei. (Dolomiten, 27.10.00)
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(2942) Moskau. In der Russisch-Orthodoxen Kirche, einer der größten der Welt, herrscht das Finanzchaos. Das berichtet das Ostkirchenforschungsinstitut Keston (Oxford). Es beruft sich auf eine unabhängige Studie unter dem Titel "Die dunklen Seiten der wirtschaftlichen Aktivitäten der Russisch-Orthodoxen Kirche". Danach versickern Kirchengelder in dunklen Kanälen, eine Kirchenmafia profitiere vom Verkauf unverzollter Zigaretten und türkischem Gold, und Schmiergeldzahlungen seien an der Tagesordnung. Das Moskauer Patriarchat müsse zugeben, dass ihm der vollständige Überblick fehle. Dessen Sprecher, Vsevolod Chaplin (Moskau), habe die Studie zwar als "größtenteils übertrieben" bezeichnet, aber eingeräumt, dass es zahlreiche Probleme gebe. Die Gemeinden, Klöster und Diözesen hätten nicht genügend Eigenmittel. Keston kritisiert, dass es der kirchlichen Finanzverwaltung an "Glasnost" (Offenheit) mangele. Weil die Verteilung von Kirchenmitteln nicht funktioniere, müßten die 76 Diözesen und rund 7.000 Gemeinden sehen, wie sie durch eigene kommerzielle Unternehmungen, etwa den Verkauf von selbst gebranntem Wodka oder Kerzen, an Geld kämen. Die Beiträge der Gemeindemitglieder überstiegen selten die Summe von etwa 2.600 Mark pro Jahr; daraus müßten sie unter anderem das Gehalt des Priesters und die Instandhaltung der Kirche zahlen. Wie zur Sowjetzeit seien "schwarze Kassen" weit verbreitet. (idea-online, 27.10.00)
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(2943) Moskau. Der Betrieb der untergegangenen "Kursk" sowie der anderen russischen Atom-U-Boote wurde bzw. wird zu einem erheblichen Teil aus Spendengeldern der russisch-orthodoxen Kirche finanziert. Der Klerus sieht seinen Beitrag zur Vaterlandsverteidigung als wichtigen Teil seines christlichen Auftrags an. Zum einen erhofft er sich eine Verbesserung seines Images bei konservativen Bevölkerungskreisen, zum anderen zeigen sich Missionserfolge beim Militär. Ein hoher Marine-Offizier bezeichnete den christlichen Einfluß als förderlich für die Kampfmoral. In der "Kursk" hing das orthodoxe Kreuz genau an der Stelle, an der früher der rote Stern nebst Sichel und Hammer angebracht war. Den Untergang konnte es allerdings auch nicht verhindern ... (3Sat Auslandsjournal extra, 25.8.2000)
Rumänien
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(2944) Iasi. In Rumänien ist eine 46-jährige Lehrerin aus dem Schuldienst entlassen worden, weil sie als angebliche "Braut Jesu" ein Jahr lang im Hochzeitskleid ihre Schüler unterrichtete. Florentina Caileanu sei in ihrer Schule in der nordwestrumänischen Stadt Iasi mehrmals wegen ihres Verhaltens ermahnt worden und trotzdem immer wieder im weißen Brautkleid zum Unterricht erschienen, sagte die Schulinspektorin des rumänischen Bildungsministeriums, Camelia Gavrila. Ihren kleinen Schülern im Alter zwischen sechs und zehn Jahren erzählte die Junggesellin regelmäßig, sie sei "die Ehefrau von Jesus". Wegen der fortgesetzten Klagen von Eltern sah sich das Ministerium schließlich gezwungen, die Lehrerin zu entlassen. (Mittelbayerische Zeitung, 18.10.00)
Nordamerika
USA
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(2945) New York. Abtreibungsgegnerinnen in den USA wollen einen neuen Weg einschlagen, um gegen Abtreibungskliniken vorzugehen. Ähnlich wie Raucher, die Tabakkonzerne mit Schadenersatzklagen in Millionenhöhe überziehen, wollen sie vor Gericht hohe Entschädigungen für Frauen erzwingen, die nach Schwangerschaftsabbrüchen psychische und körperliche Schäden erlitten haben. Die Amerikanische Lebens-Liga (ALL) verweist darauf, dass immer noch die Vorstellung vorherrsche, dass eine Abtreibung für die Frau relativ risikolos sei. Abtreibungskliniken klärten die Schwangeren kaum über mögliche Folgeschäden auf wie Selbstmordgedanken, Brustkrebs, Unfruchtbarkeit, Depressionen und Alkoholismus. Millionen Frauen könnten auf Wiedergutmachung klagen. Falls sie hohe Entschädigungen zugesprochen bekämen, würde dies eventuell das finanzielle Aus für einige Abtreibungskliniken bedeuten.
Unterdessen hat eine wissenschaftliche Langzeitstudie, die der Amerikanischen Psychologischen Gesellschaft vorgelegt wurde, gezeigt, dass Frauen in den ersten sechs Jahren nach einem Schwangerschaftsabbruch etwa doppelt so oft seelisch erkranken wie Mütter, die ihr Kind zur Welt bringen. Dies treffe besonders auf Frauen mit geringem Einkommen zu, so die Autoren der Studie, die Psychologieprofessoren Priscilla Coleman und David Reardon. In den USA besteht seit einem Grundsatzurteil des Obersten Gerichts aus dem Jahr 1973 ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch. (idea-online, 18.8.00)
Anm. MIZ: Die Kunst der Sozialforschung besteht weniger im quantitativen Sammeln von Daten als in ihrer qualitativen Deutung. Auch im Fall der oben genannten Studie kann man leicht zu Fehldeutungen kommen. So werden Abtreibungsgegnerinnen gerne übersehen, dass die beschriebenen psychischen Probleme nicht zuletzt darauf zurückzuführen sind, dass den Frauen durch die massive Propaganda gegen den Schwangerschaftsabbruch ein schlechtes Gewissen eingeredet wurde. Außerdem: Würden die Frauen gezwungen, ihre Kinder ungewollt auszutragen, statt abzutreiben, würde hierdurch sicherlich auch die Zahl der seelisch erkrankten Mütter steigen. Kurzum: Die Studie kann kaum als Beleg für die Sinnhaftigkeit christlicher "Lebensschutz"-Kampagnen angeführt werden. -
(2946) New York Wer der Bibel bisher Glauben geschenkt hat, dürfte die Welt nicht mehr verstehen: Ein internationales Forscherteam hat herausgefunden, dass unsere sprichwörtlichen Urahnen Adam und Eva sich nie begegnet sind. Das wird in der November-Ausgabe der Fachzeitschrift Nature Genetics berichtet. Adam, der genetische Urvater vom Schlag des Homo sapiens sapiens, habe etwa 84.000 Jahre später gelebt als die genetische Eva. Seit längerem gehen Genforscher bereits davon aus, dass die weibliche Vererbungslinie auf eine Frau zurückzuführen ist, die vor 143.000 Jahren in Afrika lebte. Über unzählige Generationen soll sich ihr genetisches Profil weltweit ausgebreitet haben.
Die weibliche Vererbungslinie wird anhand der Mitochondrien untersucht . Diese "Zellkraftwerke" werden nur von der Mutter weitergegeben und besitzen eigenes Erbgut. Dagegen beruht die weltweit vorherrschende Variante des männlichen Y-Chromosoms auf dem Erbgut eines Mannes, der erst vor rund 59.000 Jahren in Afrika zur Welt gekommen sein soll. Zu spät für ein Treffen mit Eva. Das ist das Ergebnis einer Genanalyse von mehr als 1000 Männern in 22 geografischen Regionen, die das Team um Peter Underhill von der Stanford Universität in Palo Alto, Kalifornien, in der Zeitschrift veröffentlichte. Die heute weltweit vorherrschenden Chromosomen der Menschen hätten sich demnach zu verschiedenen Zeiten entwickelt, so die Wissenschaftler. Die zur Zeit Evas verbreiteten Variationen des männlichen Geschlechtschromosoms wurden 84.000 Jahre später von der "Adam-Version" übertrumpft. (Spiegel-online, 31.10.00) -
(2947) Washington. Politische Experten in Washington haben die religiösen Äußerungen von US-Senator Joseph Lieberman als "Spiel mit dem Feuer" bezeichnet. Als Lieberman auf einer Wahlveranstaltung für "eine wichtigere Rolle der Religion im öffentlichen Leben" plädierte, geriet er ins Kreuzfeuer der Kritik. Das verwunderte nicht sonderlich in einem Land, das (aufgrund der Vielfalt religiöser Überzeugungen) wie kaum ein zweites auf Trennung von Staat und Religion besteht. Noch heute darf in öffentlichen Schulen kein Gebet gesprochen werden. Ebenso wenig dürfen zur Weihnachtszeit Krippen oder andere christliche Embleme in oder vor öffentlichen Gebäuden gezeigt werden.
Überraschend an der Kritik war, dass sie zuerst aus den eigenen Reihen kam, nämlich von der Anti-Defamation-League (ADL), einer jüdischen Organisation, die vehement gegen Antisemitismus kämpft. Sie warnte Lieberman davor, die "Religion zu politischen Zwecken zu missbrauchen". Lieberman musste erkennen, dass seine Wortwahl, wonach der "Verfall der moralischen Werte, besonders in der Pop-Kultur, durch eine Stärkung der Religion" aufgehalten werden müsse, nicht ganz glücklich und für viele Bürger beleidigend war. So wehrten sich neben der ADL eine ganze Reihe von Bürgerrechtsorganisationen, die darauf hinwiesen, dass es sehr viele Menschen mit einem strengen ethischen Verständnis und einer hohen Moral gebe, die in keiner Weise religiös seien und das eine nicht mit dem anderen gekoppelt werden dürfe. (Berliner Morgenpost, 4.9.00)
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(2948) Rockford. Ein katholischer Priester richtete in einer Abtreibungsklinik in Rockford (US-Staat Illinois) schweren Schaden an. Der 32-Jährige fuhr mit seinem Auto in der Nacht durch die Eingangstür der Klinik und zerschlug dann mit einer Axt das Mobiliar im Flur, so die Polizei. Gestoppt wurde der Geistliche erst durch den Besitzer des Gebäudes, der Warnschüsse abfeuerte. "Er hätte meinen Kopf abgehackt, wäre ich nicht bewaffnet gewesen", sagte Gerald Webster. Der Priester wurde festgenommen und gegen Kaution wieder freigelassen. (WAZ, 2.10.00)
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(2949) Oklahoma City. Eine Schülerin im US-Bundesstaat Oklahoma ist nach Angaben einer Bürgerrechtsbewegung wegen Hexerei vom Unterricht ausgeschlossen worden. Im Namen der Minderjährigen reichte die Organisation Klage ein. Der Konrektor ihrer Schule hatte die Disziplinarstrafe damit begründet, dass sie einen Lehrer verhext habe, so dass er schwer erkrankt sei. Der Vater der Zehntklässlerin äußerte sich entrüstet: "Ich kann kaum glauben, dass ich im Jahr 2000 vor Gericht ziehen muss, um meine Tochter vor Hexerei-Vorwürfen zu schützen." (WAZ, 30.10.00)
Afrika
Kenia
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(2950) Nairobi. Über 50 ältere Männer sind im August in Westkenia überfallen und gewaltsam beschnitten worden. Unter den Opfern sei auch ein Geistlicher der Anglikanischen Kirche, meldete die Daily Nation in Nairobi. (WAZ, 29.8.00)
Uganda
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(2951) Kampala. Gegen den Gebrauch von Kondomen als Schutz vor Aids hat sich der Apostolische Nuntius in Uganda, Erzbischof Christoph Pierre, ausgesprochen. Kondome böten keinen Schutz vor Ansteckung, sondern förderten sexuelle Freizügigkeit, so der Geistliche bei einem Gottesdienst. (WAZ, 21.8.00)
Asien
Indien
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(2952) Delhi. Folter im "Heim der Nächstenliebe": Eine Nonne des Schwesterordens Missionaries of Charity, der von Mutter Teresa in der indischen Stadt Kalkutta gegründet wurde, hat die Hand eines siebenjährigen Mädchens auf einer heißen Platte verbrannt. Schwester Nirmala, die gegenwärtige Leiterin des in aller Welt aktiven Ordens, gab zu: "Schwester Francesca hat die zulässigen Grenzen überschritten." Die beschuldigte Ordensfrau stellte sich in Begleitung ihrer Chefin den Behörden und durfte nach Hinterlegung einer Kaution heimkehren. Eine Untersuchung des Ordens ergab nun, dass die Anklage stimmt. Schwester Francesca habe vier Mädchen bestrafen wollen, weil sie ihre Sachen gestohlen hätten. Der Orden versicherte, die Untersuchungen nicht behindern zu wollen. Der Prozess soll im Oktober stattfinden.
Der Skandal kommt manchen Kreisen in Indien mehr als gelegen. Unter der Regierung des hindunationalistischen Premierministers Atal Bihari Vajpayee häufen sich Zwischenfälle, in denen Anhänger des Regierungschefs Christen überfallen und verprügeln. Hindunationalistische Gruppen beschuldigen Indiens Christen, die nur 2,3 Prozent der Bevölkerung ausmachen, gemeinsame Sache mit Terroristen und ominösen fremden Mächten zu machen. (Baseler Zeitung, 22.9.00)
Oman
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(2953) Oman. Emanzipation in kleinen Schritten: Im islamischen Sultanat Oman können Frauen jetzt auch als Taxifahrerinnen arbeiten. Sie dürfen allerdings nur weibliche Fahrgäste befördern und nicht auf Kundensuche durch die Straßen fahren, sondern können nur direkt gerufen werden. (WAZ, 5.9.00)
Israel
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(2954) Tel Aviv. Ein orthodoxer Jude ist in Tel Aviv unter dem Verdacht festgenommen worden, vier Prostituierte getötet und acht Bordelle angezündet zu haben. Er war auf frischer Tat ertappt worden, als er erneut ein Feuer legen wollte. Der 34-Jährige habe die Stadt "reinigen" wollen. (taz, 28.8.00)
China
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(2955) Peking. Entgegen aller Proteste aus Peking hat Papst Johannes Paul II. in Rom 33 Missionare und 87 chinesische Katholiken heilig gesprochen. Die meisten von ihnen waren im Jahr 1900 während des sogenannten Boxer-Aufstands umgekommen, der sich gegen das Christentum und die westlichen Staaten richtete. China betrachtet den Aufstand als legitimen Widerstand gegen den europäischen Imperialismus. (WAZ, 2.10.00)
2001 - Meldungen 2956-2992
2001 - Meldungen 2956-2992 rhartmann Mon, 12/31/2001 - 09:00Europa
Deutschland
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(2956) Landau. Konfessionslose haben keine lockerere Einstellung zum Sex als Kirchengänger. Ihre sexuellen Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen stimmen weitgehend mit denen lose gebundener oder gleichgültiger Konfessioneller überein. Dies geht aus einer Studie der Landauer Universität hervor, die den Einfluss sexueller Vorschriften auf das Sexualleben untersuchte. Die Landauer Forschungsstelle für Sexualwissenschaft und Sexualpädagogik hatte das Umfrageinstitut Emnid mit der Befragung von über 2400 Deutschen beauftragt. Obwohl Konfessionslose kaum oder gar nicht von sexuellen Normen einer Glaubensgemeinschaft beeinflusst seien, hätten sie ähnliche Werthaltungen entwickelt wie konfessionell Gebundene.
Gravierende Unterschiede entdeckten die Forscher bei Anhängern anderer Religionen wie dem Islam. Beim Thema Homosexualität kennen die Gläubigen hier kein Pardon: Von Homosexuellen wird verlangt, dass sie ihre Neigung unterdrücken und "abtöten". Weigern sich die Homosexuellen, so sollen sie von der Gesellschaft isoliert werden. Mit dem Thema gleichgeschlechtliche Liebe tun sich aber selbst liberale Katholiken schwer, betonen die Forscher. Zwar sei nach deren Ansicht Homosexualität nicht unbedingt eine Sünde, aber "Identitätsstörung und Verirrung". (Thüringer Allgemeine, 11.1.01)
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(2957) Karlsruhe. Die Erhebung eines Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe, das auf den Einkünften beider Ehegatten beruht, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Urteil ist das Finanzgericht Baden-Württemberg in Karlsruhe gekommen. Eheleute hatten gegen die Festsetzung eines Kirchgeldes in Höhe von 1200 Mark geklagt(AZ: 9K131/00). Die Ehefrau ist Mitglied der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, während ihr Mann keiner steuerberechtigten Kirche angehört. Im Streitjahr 1998 erzielten beide Einkünfte und wurden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Bei der Berechnung des Kirchgeldes wurde nicht nur das Einkommen der Ehefrau, sondern auch dasjenige des erheblich besser verdienenden Mannes einbezogen. Damit lag das evangelische Kirchgeld um mehr als die Hälfte höher als die auf das Einkommen der Ehefrau entfallende evangelische Kirchensteuer.
Seit der Änderung des baden-württembergischen Kirchensteuergesetzes 1997 können die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften im Land ein sogenanntes "besonderes Kirchgeld" erheben. Erfasst werden Gemeindemitglieder in glaubensverschiedenen Ehen, deren Partner keiner kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört - sofern das gemeinsam zu versteuernde Einkommen des Paars bei mehr als 54000 Mark liegt. (Stuttgarter Nachrichten, 8.11.00) -
(2958) Berlin. Einen besseren Schutz religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen vor Beschimpfungen möchte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erreichen. Ein Gesetzentwurf der Fraktion (14/4558) hat zum Ziel, eine einschlägige Vorschrift des Strafgesetzbuches (StGB, § 166) zu ändern. Nach dem Willen der Abgeordneten soll eine solche Beschimpfung künftig nicht erst dann strafbar sein, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Vielmehr soll bereits die Achtung des religiösen und weltanschaulichen Toleranzgebotes an sich und mittelbar hierdurch das religiöse Empfinden geschützt werden. Das Merkmal der Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, müsse in der StGB-Vorschrift deshalb gestrichen werden. Um eine Kollision mit der im Grundgesetz verbrieften Meinungs- und Kunstfreiheit zu vermeiden, soll nach dem Willen der Union nicht schon jedes abfällige Werturteil als Beschimpfen eingestuft werden, sondern nur eine "durch Form und Inhalt besonders verletzende Äußerung der Missachtung".
Die CDU/CSU begründet ihre Initiative damit, die Norm im Strafgesetzbuch sei bislang in Rechtsprechung und Schrifttum in einer Weise ausgelegt worden, die den Schutz religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen nicht mehr hinreichend gewährleiste. Wie die Erfahrungen in der jüngeren Vergangenheit zeigten, nähmen die Angriffe insbesondere auf christliche Bekenntnisse an Schärfe und Intensität zu. Beispiele seien die "Heiligsprechung" eines Homosexuellen durch eine ehemalige Prostituierte im papstähnlichen Kleid bei einer Demonstration gegen den Papstbesuch in Berlin im Juni 1996 sowie Nacktaufnahmen auf einem Altar des Kölner Doms im Monat darauf. [Anm. MIZ: Die CDU/CSU-Fraktion unterschlägt in ihrer Pressemitteilung, dass der Fotograf, der die Nacktaufnahmen im Dom veranlasste, zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.]
Zahlreiche Spielfilme und Bühnenstücke ließen zunehmend jegliches Maß an Toleranz und Achtung vor der religiösen Überzeugung anderer vermissen, so die CDU/CSU weiter. Mit "Betroffenheit und Empörung" hätten viele Bürger und kirchliche Stellen auf derartige Angriffe reagiert und sich mit Strafanzeigen, Eingaben und Beschwerden an verantwortliche Stellen gewandt. Die zahlreichen Entscheidungen von Staatsanwaltschaften und Gerichten, mit denen eine Strafverfolgung mit der Begründung abgelehnt worden sei, der öffentliche Friede sei nicht gestört, stoße bei den Betroffenen zunehmend auf Unverständnis. (Pressedienst des Bundestages, 14.11.00)
Anm. MIZ: Mit der Gesetzesinitiative versucht die CDU/CSU-Fraktion das Rad der Geschichte hinter die Strafrechtsreform der Sechziger Jahre zurückzudrehen. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten protestierte entschieden gegen diesen fundamentalistisch anmutenden Versuch, die demokratischen Veränderungen im Zuge der Studentenbewegung ungeschehen zu machen. In der Tat: Auf der politischen Tagesordnung sollte nicht die Verschärfung, sondern die seit Jahren anstehende, ersatzlose Streichung dieses unseligen Zensurparagraphen stehen! -
(2959) Düsseldorf/München. Da sich die Katholische Kirche aus der gesetzlichen Schwangerenberatung (mit Schein) verabschiedet hat, erhalten deren Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ab Januar keine staatliche Förderung mehr. Dafür werden die Angebote von 'Donum Vitae', der katholischen Laien, anerkannt. Etwas anders sieht es in Bayern aus. Dort erhalten die Stellen zwar künftig keine Zuschüsse zu Personal- und Sachkosten mehr. Die kirchlichen Beratungsstellen werden aber auch in Zukunft staatliche Mittel aus der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind" erhalten, um mit direkten Zahlungen Schwangere in Not zu unterstützen. Unklar ist noch, wieviel Stiftungsmittel die Kirche künftig zur Verteilung bekommt. 1999 waren rund 35 Millionen Mark aus diesem Topf an bedürftige Mütter vergeben worden, davon wurde mit rund 16 Millionen knapp die Hälfte von den kirchlichen Beratungsstellen verteilt. Ein Teil dieser Mittel zumindest soll künftig zu den bayernweit 17 neuen Beratungsstellen der katholischen Laienorganisation 'Donum Vitae' umgeleitet werden.
Dass die katholischen Beratungsstellen weiterhin unterstützt werden, liegt an einem bösen Brief Kardinal Ratzingers, der Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) gewarnt hat, der kirchlichen Schwangerenberatung auf finanziellem Wege den Boden zu entziehen. Ohne diese "Wohltaten", nämlich die kirchliche Verteilung staatlicher Hilfsgelder, so wurde befürchtet, würden nur noch wenige Frauen zur kirchlichen Beratung kommen. [Vor allem, wenn sich herumspricht, dass es keine kirchlichen, sondern staatliche Hilfen sind, die sie erhalten. Denn diese Hilfen könnten sie schließlich auch an anderen Stellen bekommen.] Ratzinger forderte sogar - anders als die bayerischen Oberhirten - auch künftig Personal- und Sachkostenzuschüsse. Dabei hatte er vor einer schwerwiegenden Störung im Verhältnis von Staat und Kirche gewarnt. (Kirchensteuer.de, 13.11.00) -
(2960) Düsseldorf. Wegen des Aufrufs zum Mord an einem Gegenkalifen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf den islamischen Fundamentalistenführer Metin Kaplan zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Staatsschutzsenat sah es nach mehr als neunmonatiger Verhandlungsdauer als erwiesen an, dass der selbsternannte "Kalif von Köln'' seine Anhänger im September 1996 zweimal "unmissverständlich'' zum Mord an seinem Berliner Rivalen Halil Ibrahim Sofu aufgefordert hatte. Sofu war im Mai 1997 von Unbekannten in Berlin-Wedding erschossen worden. Angesichts der Debatte um zunehmende Fremdenfeindlichkeit warnte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling vor Nachsicht gegenüber ausländischen Extremistengruppen. Auch der von Kaplan geleitete "Kalifatsstaat'' in Köln trüge dazu bei, "in wirren Köpfen eine extremistische Grundhaltung zu verfestigen''. Der Senat blieb mit seinem Urteil um fünf Monate unter dem Strafantrag der Bundesanwaltschaft. (Stuttgarter Zeitung, 16.11.00)
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(2961) München. Die katholische Kirche darf sich auch künftig christlich nennen und auf Jesus von Nazareth berufen - das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden (Az.: 7 ZB 00.2659). Ein abtrünniger katholischer Priester hatte für den Gottessohn dessen "Persönlichkeitsschutz" eingeklagt. Angesichts der "blutigen Geschichte" der Kirche treibe diese mit der Bezeichnung christlich einen "Etikettenschwindel". Der Kläger sei nicht befugt, für Jesus Christus zu handeln, argumentierte der VGH. Ein "postmortales Persönlichkeitsrecht" stehe ihm entgegen seiner Auffassung "ersichtlich nicht zu". (Frankfurter Rundschau, 20.01.2001)
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(2962) Köln. Katholische Kindergärten in Köln sollen nur noch so viele Plätze anbieten, wie es getaufte Kinder bis drei Jahre im Einzugsbereich der Einrichtung gibt. Dies kritisiert der Zentralverband der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der katholischen Kirche (ZKD) in einem Protestbrief an Generalvikar Norbert Feldhoff. Zusammen mit anderen Organisationen und Vereinen von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung KAB bis hin zur nicht-konfessionellen Kölner Eltern- und Kinder Selbsthilfe "Keks" fordert er die Kirche auf, von den Schließungsplänen Abschied zu nehmen. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: "In einer Zeit und Gesellschaft, die wesentlich von multikultureller und weltanschaulicher Offenheit geprägt sein sollte, müssen die katholischen Kindergärten ein Ort sein, wo Kinder unterschiedlicher Kultur, Rasse und Religion spielend lernen, dass man in dieser Gesellschaft gut zusammenleben kann." Laut ZKD sind bislang in Köln 61 Gruppen von den Schließungsplänen der Kirche betroffen. Allerdings seien erst in der Hälfte der Seelsorgebezirke die Sparauffordungen angekommen, so dass zu befürchten sei, dass insgesamt etwa 130 Gruppen bedroht seien. Das entspricht etwa 3000 Kindergartenplätzen. (Kölnische Rundschau, 14.11.00)
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(2963) München. Die Teilnahme am Sexualkundeunterricht ist Pflicht. Das Verwaltungsgericht München wies damit die Klage eines Vaters ab, der seine Kinder ausschließlich "im Sinne christlicher Wertvorstellungen" erziehen lassen will. Sexualkunde verletze die kindliche Unschuld, da sie Schamlosigkeit, Verhütungsmittel und Sex mit wechselnden Partnern bejahe. Das Gericht wies hingegen auf die Rechtsprechung der Obergerichte hin, wonach es bei Sexualkunde keine Abmeldemöglichkeit gebe (AZ: M 3 K 99.1892). (Süddeutsche Zeitung, 14.7.2000)
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(2964) Hamburg. Das bisher in Hamburg erschienene evangelische "Sonntagsblatt", früher als "Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt" bekannt, hat sein Erscheinen eingestellt, lebt aber dennoch weiter. Nachdem die Auflage der Wochenzeitung in den letzten Jahren von einst 143.000 auf unter 20.000 verkaufte Exemplare reduziert wurde, lehnte die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) die weitere Subventionierung mit jährlich neun Millionen Mark ab. Nun erscheint eine Nachfolge-Ausgabe unter dem Titel "Chrisma" einmal monatlich als kostenlose Beilage diverser Zeitungen, u.a. der Süddeutschen Zeitung. Die Auflage beträgt nun 1,3 Millionen, die Herstellungskosten tragen die Zeitungen selbst – und mithin deren Leser. (Süddeutsche Zeitung, u.a. 14.10.2000)
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(2965) Berlin. Trotz der Einbußen durch die Steuerreform wird das Kirchensteueraufkommen wachsen. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die das Bundesfinanzministerium dem Evangelischen Arbeitskreis der CDU/CSU zukommen ließ. Danach werden die Kirchen im Jahre 2006 DM 20 Milliarden einnehmen gegenüber 17.29 Mrd. in diesem Jahr. Ohne das Steuersenkungsgesetz hätte der Zuwachs 3,34 Milliarden betragen. (Umwidmung von Kirchensteuern, Info 21; Zeitzeichen 11/2000)
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(2966) Karlsruhe. Die Zeugen Jehovas haben im Streit um ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts einen Teilerfolg beim Bundesverfassungsgericht erzielt. Der zweite Senat kam zu der Auffassung, dass die Verfassungsbeschwerde der Zeugen Jehovas begründet sei, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Berlin der Religionsgemeinschaft die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts drei Jahre zuvor verweigert hatte, weil sie ihren Mitgliedern die Teilnahme an Wahlen verbiete und weil sie es an "Staatsloyalität" fehlen lasse.
Diese Begründung genügte dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts nicht. Von einer Religionsgemeinschaft könne und müsse zwar "Rechtstreue" verlangt werden, aber keine besondere "Loyalität" zum Staat - zumal das ein vager Begriff sei. Eine Religionsgemeinschaft dürfe den Staat, wie es die Zeugen Jehovas tun, sogar als "Bestandteil der Welt Satans" ansehen, wenn sie den Staat nur in ihrem tatsächlichen Verhalten akzeptiere. Was die "Enthaltsamkeit gegenüber staatlichen Wahlen" angehe, so sei dies noch keine gravierende Verletzung des Demokratieprinzips. Schließlich gebe es nach dem Grundgesetz keine Wahlpflicht, sondern nur die Erwartung einer Wahlteilnahme. Im Übrigen strebten die Zeugen Jehovas keine andere Staatsform als die Demokratie an. Sie verfolgten im Gegenteil einen "apolitischen Lebensentwurf". Man könne zwar bei einer Gesamtbetrachtung die Ablehnung staatlicher Wahlen berücksichtigen - für sich allein könne daraus nicht auf eine Gefährdung des Demokratieprinzips geschlossen werden.
Zugleich stellte Karlsruhe aber neue Hürden auf. Insbesondere wird es im weiteren Anerkennungsverfahren um die Kindererziehung und um austrittswillige Mitglieder gehen. Das Verfassungsgericht verlangt von einer Körperschaft, dass sie den staatlichen Schutz von Grundrechten gewährleistet. Bisher sei offen geblieben, ob die empfohlenen Erziehungspraktiken - im Erziehungsbuch "Stock und Rute" werden "ein paar feste Klapse" durchaus für wirksam erklärt - das Wohl der Kinder beeinträchtigen und ob Mitglieder mit Zwang oder anderen zu missbilligenden Mitteln in der Gemeinschaft festgehalten werden.
Allgemein verlangt Karlsruhe für die staatliche Anerkennung als Körperschaft in erster Linie "Rechtstreue" - schon wegen der damit verbundenen Privilegien und besonderen Machtmittel. Eine Körperschaft müsse gewährleisten: die Beachtung fundamentaler Verfassungsprinzipien wie Rechtsstaat und Demokratie, die Wahrung der Grundrechte Dritter und die Nichtgefährdung des freiheitlichen Religions- und Staatskirchenrechts. Das Ganze fordere von den Behörden und Gerichten eine "komplexe Prognose" und eine "typisierende Gesamtbetrachtung".
In einem Punkt legte sich der Zweite Senat fest: Die von der Verfassung geforderte "Gewähr der Dauer" einer Gemeinschaft sei bei den Zeugen Jehovas nicht zu bezweifeln. Zwar glaubten diese an ein bevorstehendes Ende der Welt und hätten bereits einige Male den Weltuntergang vorhergesagt. Aber zum einen habe das den Mitgliederbestand nicht beeinträchtigt, und zum anderen dürfe sie der religiös neutrale Staat nicht beim Wort nehmen. (Az: 2 BvR1500/97)
Der Prozessbevollmächtigte der Zeugen, Hermann Weber, sprach von einem "grundlegenden Urteil zum Staatskirchenrecht". Er zeigte sich optimistisch über eine künftige Anerkennung. Demgegenüber kündigte Wolf-Dietrich Patermann für den Berliner Wissenschaftssenat an, seine Behörde werde jetzt Fälle von Gewalt gegen Kinder und von Druck auf Austrittswillige vorlegen.(Süddeutche Zeitung, 20.12.00) -
(2967) Limburg. Der Limburger Bischof und seine Widersacher im Vatikan haben sich über das zukünftige Verfahren in der Schwangerschaftskonfliktberatung geeinigt. Theoretisch darf das Bistum Limburg im Unterschied zu den anderen 26 deutschen Bistümern mit einer Frist bis Jahresende weiterhin den umstrittenen Schein ausstellen, den Rat suchende Frauen bekanntermaßen für eine legale Abtreibung benötigen. Andererseits gilt das nur, solange die Frauen auf die Ausstellung eines Beratungsnachweises von sich aus verzichten.
Wie das? Bischof Kamphaus löst diese einmalige katholische Dialektik in seiner heutigen Erklärung ganz einfach auf: Das Bistum Limburg werde der Bitte des Papstes entsprechend die Präsenz der Kirche in der Beratung noch verstärken. Diese verstärkte beratende Präsenz kann aber nichts anderes bedeuten, als dass der Druck vom Bischof weg an die Hilfe suchenden Frauen weitergegeben wird.
Die sollen mit einer Schwindelpackung weiter bei der Stange gehalten werden. Das Beratungsgespräch in Limburg sieht demnach zukünftig, auf den Punkt gebracht, etwa so aus: Sie wollen abtreiben und einen Schein? Genau solche Frauen wollen wir erreichen! Den Schein können Sie auch haben, aber nur theoretisch! Sie sollten am besten darauf verzichten, dann können wir auch weiterhin mit päpstlicher Genehmigung theoretisch solche Scheine ausstellen...! Die Beraterinnen im Bistum Limburg müssen den Frauen also fortan ihren Wunsch ausreden, so will es der jetzige Kompromiss mit dem Papst und darum muss der Bischof auch nicht zurücktreten.
Ob das noch im Sinne der staatlichen Konfliktberatung ist, und die Beratungsstellen in Limburg mit Steuergeldern weiterfinanziert werden können, ist da nur eine Nebenfrage. Ob die neue Regelung der Glaubwürdigkeit der Kirche dient, werden zuerst die betroffenen Frauen entscheiden, die die verstärkte Präsenz der Kirche zu spüren bekommen. (Spiegel online, 22.01.01) -
(2968) Bonn. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner fordert von den Katholiken den Verzicht auf künstliche Empfängnisverhütung. Die deutschen Bischöfe müssten die "Königsteiner Erklärung" von 1968 korrigieren, die den Gebrauch empfängnisverhütender Mittel für die Gläubigen "gewissermaßen legitimiert" habe, betont Meisner in einem Interview der Wochenzeitung Rheinischer Merkur. Diese Erklärung, die die Bischöfe als Reaktion auf die Enzyklika "Humanae Vitae" von Papst Paul VI. verabschiedet hatten, stehe "am Anfang einer Kausalkette", die "dem Leben nicht förderlich war", unterstreicht der Kölner Erzbischof. Meisner fordert zugleich eine neue Debatte über die Abtreibungsregelungen. Wenn Deutschland therapeutisches Klonen ablehne, könne man die Abtreibung auch nicht weiter "so leichtfertig regeln". (Frankfurter Rundschau, 10.01.01)
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(2969) Bonn/Hamburg. Deutschland soll voraussichtlich noch im Herbst einen Bibel-Fernsehkanal bekommen. Ein Sprecher der in Bonn gegründeten Bibel TV-Stiftung sagte, in dem über digitalen Satelliten ausgestrahlten Programm sollten vorwiegend Bibelfilme ausgestrahlt werden. Hinter dem Sender stehe der Bonner Verleger Norman Rentrop, der auch die Anteilsmehrheit halte. Entgegen einem Bericht der "Bild"-Zeitung wollen sich die evangelische und katholische Kirche in Deutschland allerdings nicht an dem Sender beteiligen. Das Blatt hatte gemeldet, dass neben Rentrop auch die großen Kirchen beteiligt seien. Dem widersprachen die Rundfunktbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Johanna Haberer, und ein Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Haberer sagte der Nachrichtenagentur AFP, sie sehe das Projekt zwar "mit großer Sympathie". Die EKD habe aber eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen und beteilige sich grundsätzlich nicht an privatrechtlichen Programmen. (Kieler Nachrichten, 11.01.01)
Anm. MIZ: Man kann die großen Kirchen verstehen: Warum für etwas möglicherweise viel Geld bezahlen, was man es über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch umsonst bekommt... -
(2970) Berlin. Die Bundesvorsitzende der CDU Angela Merkel bekannte sich in ihrer Antwort auf ein Anschreiben der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) offen dazu, auch die Nichtchristen der christliche Auslegung von Ethik zu unterwerfen. Zwar lehnte sie ab, "durch den Einsatz moderner Intensivtherapie erlöschendes Leben unter Umständen sogar qualvoll und gegen den Willen des Kranken zu verlängern." Gleich danach schränkte sie aber ein: "Nach christlichem Verständnis ist uns das Leben von Gott zu eigener Verantwortung in die Hand gelegt worden. Eigenverantwortlichkeit bedeutet jedoch nicht, daß der Mensch willkürlich darüber verfügen kann und verfügen darf. Das Leben kann deshalb nie zur freien Disposition des Sterbenden stehen." Damit begründete sie ihre Ablehnung jeglicher aktiver Sterbehilfe: "Eine auch nur teilweise Legalisierung der aktiven Sterbehilfe könnte zu dem Schluß führen, der Mensch dürfe über menschliches Leben verfügen." (Schreiben an die DGHS vom 28.8.2000, dokumentiert in: Humanes Leben; Humanes Sterben, 4/2000)
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(2971) Berlin/Fulda. Abtreibungsgegner haben die Berufung der SPD-Sozialpolitikerin Ulla Schmidt zur neuen Bundesgesundheitsministerin scharf kritisiert. "In ihrer bisherigen parlamentarischen Arbeit hat Frau Schmidt wenig Sensibilität für Fragen des Lebensschutzes gezeigt", erklärte die Vorsitzende der "Aktion Lebensrecht für Alle" (AlfA), die Ärztin Claudia Kaminski (Fulda). So habe sich die Politikerin in der Debatte um die Neuregelung der Abtreibungsgesetzgebung Anfang der neunziger Jahre vehement für eine Fristenregelung eingesetzt. Da das Gesundheitsressort auch für das geplante Fortpflanzungsmedizingesetz verantwortlich sei, lasse die Berufung Schmidts das Schlimmste befürchten. "Nach den unglaublichen Äußerungen des neuen Staatsministers für Kultur, Julian Nida-Rümelin, ist diese Personalie ein weiterer Schlag gegen den Lebensschutz", so Kaminski.
In einem Beitrag für den Berliner "Tagesspiegel" hatte der Minister Embryonen jegliche Menschenwürde abgesprochen. Die AlfA-Vorsitzende forderte den Bundestag zu erhöhter Wachsamkeit auf, da die Bundesregierung im Begriff stehe, den Grundkonsens der Demokraten aufzukündigen. An die Bundestagsabgeordneten appellierte Kaminski: "Lassen Sie nicht zu, dass das Lebensrecht Ungeborener weiter missachtet wird. Folgen Sie dem Auftrag des Grundgesetzes, das allen ein Recht auf Leben garantiert." (idea-online, 11.1.01)
Niederlande
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(2972) Den Haag. Ärzteorganisationen und Kirchen in Deutschland halten die Entscheidung der Niederlande für falsch, die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zu erlauben. Dies stehe "in krassem Widerspruch zu den ethischen Prinzipien des Arztberufes", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe. Nach Ansicht der Evangelischen Kirche in Deutschland überschreiten die Niederlande Grenzen, "die aus christlicher Sicht nicht überschritten werden dürfen". Die Deutsche Bischofskonferenz nannte die niederländische Regelung "alarmierend für ganz Europa". Der Vatikan rief dazu auf, die Niederlande zu isolieren. (Rhein-Zeitung, 30.11.00)
Luxemburg
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(2973) Luxemburg. In Büros und an sonstigen Arbeitsplätzen in der Europäischen Union soll in Zukunft der Grundsatz der Gleichberechtigung gelten. Die europäischen Arbeits- und Sozialminister einigten sich in Luxemburg auf eine neue EU-Richtlinie, die Diskriminierungen aus Gründen der Weltanschauung oder der Religion, der sexuellen Orientierung, der Behinderung oder des Alters verhindern will. EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou sprach von einem "historischen Augenblick". Die Einigung habe gezeigt, dass Europa nicht nur eine Union des Geldes sei, sondern auch eine Gemeinschaft der Werte. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gilt eine Frist von drei Jahren.
Die Verhandlungen über die Richtlinie seien bis zum Schluss schwierig gewesen, sagte die Kommissarin. Umstritten war vor allem die Frage, wann eine Ungleichbehandlung aus religiösen Motiven gerechtfertigt ist. Der Vertreter der irischen Regierung hatte sich dafür eingesetzt, dass die Kirchen in ihren Schulen oder Krankenhäusern auch außerhalb des seelsorgerischen Personals darauf bestehen dürfen, nur Angehörige der eigenen Religion zu beschäftigen, zum Beispiel auch als Mathematiklehrer oder als Gärtner.
Die Luxemburger Einigung besagt, dass Ausnahmen zulässig sind, wenn es das "religiöse Ethos" der Einrichtung erfordert. Was das genau bedeutet, blieb unklar. EU-Kommissarin Diamantopoulou legte den Text der Richtlinie so aus, dass etwa ein Mathematiklehrer in einer katholischen Schule die Religion seines Arbeitgebers "respektieren", ihr aber nicht angehören müsse. Keine Ausnahmen gebe es bei der sexuellen Orientierung eines Mitarbeiters, sagte die Kommissarin. Das bedeute, dass etwa die katholische Kirche niemanden benachteiligen dürfe, nur weil er homosexuell ist. (Süddeutsche Zeitung, 19.10.00)
Österreich
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(2974) Salzburg. Nur "unter äußerst großem Druck" hatte der wegen Konzelebration (einer nach dem Kirchengesetz verbotenen konfessionellen Eucharistiefeier) in Ungnade gefallene Pfarrer Hausberger der Erklärung zugestimmt, die ihm Erzbischof Georg Eder im Zusammenhang mit der Suspendierung abgerungen hatte. Dies betonte der Geistliche bei der Klausurtagung des Priestervereines der Erzdiözese. Er habe mit seiner Konzelebration mit einem methodistischen Pfarrer gegen geltendes Kirchenrecht verstoßen, aber nicht die Liebe verletzt. Anders als in der Erklärung von ihm unterzeichnet, sehe er darin "für Glaube und Einheit der Kirche" keine Gefahr, "noch dazu wo uns die gemeinsame Eucharistiefeier mit allen christlichen Kirchen als Ziel vor Augen steht." Hausbergers Suspendierung wurde nach der verlangten Erklärung aufgehoben. (Salzburger Nachrichten, 10.1.01)
Schweiz
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(2975) Zürich. Der Vorschlag für die Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche von Justizdirektor Markus Notter bringt eine starke Entflechtung zwischen dem Staat und den von ihm anerkannten Kirchen, ohne dass ihr öffentlich-rechtlicher Charakter aufgehoben würde. Der Staat reduziert seinen gesetzgeberischen Zugriff auf die Kirchen auf ein Minimum; für die drei staatlich anerkannten Kirchen genügt ihm noch ein gemeinsames Kirchengesetz mit bloß 23 Paragrafen.
Vor allem soll das neue Kirchengesetz die Finanzierung der Kirchen auf eine neue Basis stellen. Zwar bleiben neben den Steuern der Mitglieder auch die Kirchensteuern der Unternehmen und die staatlichen Zuschüsse. Der Staat bezahlt aber nicht mehr auf Grund von historischen Ansprüchen der Kirchen, sondern für Leistungen, die im allgemeinen Interesse erbracht werden. Die gleiche Begründung gilt auch für die Kirchensteuern der Unternehmen, bei denen sogar explizit festgehalten wird, dass sie nicht für kultische Zwecke verwendet werden dürfen.
Die beiden großen Landeskirchen des Kantons, die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche, zeigten sich in ihren ersten Stellungnahmen vorsichtig, jedoch ist ihre Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf gewiss, denn an dem Vorschlag für die Neuordnung des Verhältnisses von Staat und Kirche haben sie selbst mitgearbeitet.
Reformbedarf im Verhältnis zwischen Staat und Kirchen hatte sich vor fünf Jahren im Zusammenhang mit der - vom Volk abgelehnten - Initiative für die vollständige Trennung von Staat und Kirchen gezeigt. Die jetzige Vorlage nimmt die damaligen Anliegen auf. Insbesondere das Festhalten an der Kirchensteuer für juristische Personen dürfte allerdings Widerstand hervorrufen; die Steuer ist seit langem umstritten.
Ein Volksentscheid soll noch vor dem Frühling 2003 stattfinden. Wenn die Stimmberechtigten zustimmen, soll die Neuordnung Mitte 2006 in Kraft treten. (TagesAnzeiger, 13.1.01)
Großbritannien
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(2976) London. An einer renommierten Londoner Schule soll es zu sexuellen Misshandlungen von Schülern durch einen katholischen Priester gekommen sein. Die Lehranstalt wird auch von den beiden ältesten Söhne Tony Blairs besucht. Zwei Schüler riefen die Telefonseelsorge an. Polizei und Sozialdienste haben Ermittlungen eingeleitet. Sie hätten die Befürchtung geäußert, möglicherweise mit dem HIV- Virus infiziert zu sein. Der früher an der Schule tätige Priester David Martin war 1998 im Alter von 44 Jahren an Aids gestorben. (kurier, 5.12.00)
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(2977) London. Als erstes Land der Europäischen Union (EU) hat Großbritannien das Klonen von bis zu zwei Wochen alten Embryos für therapeutische Zwecke legalisiert. Nach einer kontroversen Diskussion, in der die Kirchenvertreter gegen die Entscheidung protestierten, stimmte auch das Oberhaus (House of Lords) einer entsprechenden Gesetzesänderung zu.
Das Klonen von Menschen zu "Zwecken der Reproduktion" soll auch künftig streng verboten bleiben. Die Lords setzten sich mit einer Mehrheit von 120 Stimmen auch über Bedenken hinweg, die hohe Kirchenvertreter in der zweiten Kammer geltend gemacht hatten. Anhänger der Klonforschung begrüßten die "weitsichtige" Entscheidung der Lords.
Die Lords hatten sich mit 212 gegen 92 Stimmen für die Forschung mit Stammzellen ausgesprochen. Zuvor hatten die im Oberhaus sitzenden Vertreter der anglikanischen und römisch-katholischen Kirche sowie Persönlichkeiten aus den Glaubensgemeinschaften von Juden und Moslems sich in einem gemeinsamen Appell für eine Verschiebung der Forschung ausgesprochen. Sie unterstützen damit einen von dem parteilosen Lord Alton eingebrachten Antrag, der jedoch abgelehnt wurde. (Walsroder Zeitung, 25.1.01)
Spanien
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(2978) Madrid. Nach einem Urteil des spanischen Verfassungsgerichtes darf sich die Vereinigungskirche (Mun-Sekte) in Spanien als religiöse Körperschaft registrieren lassen. Damit revidierten die Richter die Entscheidungen der unteren Gerichtsebene sowie der spanischen Regierung. Die von Kritikern als totalitär eingeschätzten Sekte um den koreanischen Religionsführer Sun Myung Mun war die Einschreibung seit 1973 untersagt. Sie soll in Spanien nur 200 Mitglieder umfassen. (Süddeutsche Zeitung, 1.3.01)
Italien
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(2979) Rom. Der Vatikan hat das seit kurzem im italienischen Handel befindliche Medikament Norvedo, eine "Pille danach", scharf verurteilt und Ärzte sowie Apotheker dazu aufgerufen, aus Gewissensgründen die Verbreitung dieses Präparats zu verhindern. Das kirchliche Nein ist in einer Erklärung der von Johannes Paul II. gegründeten Päpstlichen Akademie für das Leben enthalten. Die "Pille danach" sei nichts anderes als eine , "chemisch verursachte Abtreibung". Alle Personen, die zur Verbreitung des Medikamentes beitragen sowie die Frauen, die es einnehmen, laden dem Vatikan zufolge schwere moralische Schuld auf sich. Indirekt droht die vatikanische Erklärung diesem Personenkreis mit der Exkommunizierung.
Die Stellungnahme hat in Italien leidenschaftliche Auseinandersetzungen ausgelöst. Ein Großteil der Öffentlichkeit teilt die Auffassung der Kirche nicht oder hält die päpstliche Intervention sogar für eine "Attacke auf den laizistischen Staat". Nach Auffassung vieler von den Medien befragter Mediziner wirkt die Pille Norvedo wie ein Verhütungsmittel. Die Ministerin für soziale Solidarität, Livia Turco, betonte: Dies Medikament ,"ist nicht dasselbe wie die Pille RU 486, die nur in den USA verkauft wird und eine Abtreibung auslöst". (Badische Zeitung, 2.11.00) -
(2980) Rom. In Italien ist es künftig nicht mehr strafbar, die katholische Religion zu verunglimpfen. Das höchste Gericht des überwiegend katholischen Landes erklärte eine entsprechende strafrechtliche Bestimmung für ungesetzlich. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts hatte das Strafgesetz das Prinzip der Religionsfreiheit und -gleichheit verletzt. Der italienische Staat sei säkular und müsse in Religionsfragen unparteiisch sein. Bislang konnten Schimpfkanonaden gegen den Katholizismus mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden. Zu Verurteilungen kam es aber nur äußerst selten. Schon 1983 hat der Katholizismus seine noch aus Italiens faschistischer Ära stammende offizielle Stellung als einzige Staatsreligion verloren. (Rheinpfalz, 21.11.00)
Vatikan
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(2981) Vatikanstadt. Der Vatikan hat die vom Bundestag beschlossene "Homo-Ehe" kritisiert. Solche Gesetze entstellten "das göttliche Projekt der Ehe". In einem Leitartikel der Vatikan-Zeitung "L'Osservatore Romano" schrieb der Moraltheologe Giano Convetti außerdem, derartige Gesetze beschädigten die Familie und hätten negative Auswirkungen auf Gesellschaft und künftige Generationen. Die katholische Kirche erachte die Familie als einen Eckpfeiler der Gesellschaft, schrieb Concetti in dem Artikel mit der Überschrift: "Es ist nicht hinnehmbar, eine 'moralische Verirrung' zu legalisieren". Es sei falsch, irgendeinen Ersatz für die Familie zu schaffen. (Spiegel online, 12.11.00)
Griechenland
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(2982) Athen. Der Athener Börse soll jetzt göttliche Hilfe zu einem neuen Aufschwung verhelfen: Das Oberhaupt der griechisch orthodoxen Kirche, Erzbischof Christodoulos, rief alle Gläubigen dazu auf, gemeinsam mit ihm für die "Rettung der Opfer des Index-Sturzes" zu beten. Das berichtete der griechische Rundfunk. Der Börsenindex in der griechischen Hauptstadt (XAA) war in den vergangenen Monaten von etwa 5.500 auf rund 3.000 Punkte gefallen. (Kurier, 29.01.01)
Türkei
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(2983) Ankara. In der Türkei hat ein Verbotsverfahren gegen die islamistische Tugendpartei begonnen. Generalstaatsanwalt Savas will die Hauptopposition des Landes verbieten. Er ist der Ansicht, sie sei eine Fortführung der 1998 verbotenen islamistischen Wohlfahrtspartei. (taz,13.12.00)
Polen
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(2984) Warschau. Ein polnischer Priester kritisierte in seiner Sonntagspredigt in Breslau die Harry Potter-Kinderbücher der britischen Bestseller-Autorin Joanne K. Rowling als "heidnisch". Wie die Zeitung "Gazeta Wyborcza" berichtete, sollten die Abenteuer des kleinen Zauberlehrlings nach Ansicht des Pfarrers der St.-Augustin-Gemeinde im südwestpolnischen Breslau von Kindern nicht gelesen werden. In seiner Sonntagspredigt sagte der Geistliche, die Romane gaukelten den Lesern vor, "die Welt würde von übernatürlichen Kräften regiert" und "alle Probleme könnten mit Magie gelöst werden". In den Geschichten würden "heidnische Praktiken" beschrieben, denen sich jeder Katholik widersetzen müsse. (Kurier, 6.2.01)
Nordamerika
USA
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(2985) Washington. Als unerhörtes Beispiel religiöser Diskriminierung hat die internationale Scientology-Organisation eine Vereinbarung zwischen der deutschen Bundesregierung und dem Software- Konzern Microsoft bezeichnet. Diese sieht die Möglichkeit vor, die von der Firma eines US- Scientologen hergestellte Funktion «Diskeeper» aus dem «Windows 2000»-Programm von Microsoft zu entfernen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war aufgefordert worden, die Sicherheit von Windows 2000 und «Diskeeper» wegen des Scientology-Hintergrundes zu überprüfen. "Sollen nicht- katholische Amerikaner jetzt Mercedes-Autos boykottieren, weil sie von Katholiken in Stuttgart gebaut werden?" heißt es rhetorisch in der Scientology- Erklärung. (Remscheider GA, 7.11.00) -
(2986) New York. Im Sexualkundeunterricht an der Lane Technical High School bedienen sich beschäftigte Lehrkrafte recht fragwürdiger Lehrmethoden: Ein halbes Dutzend Schüler kauen Käsekräcker, spucken den zermalmten Brei in Wassergläser und vermischen die trübe Flüssigkeit. Lehrerin Griska Gray kommentiert: "Das passiert mit Körperflüssigkeiten beim Geschlechtsverkehr." Angewidert sind sich die Viertklässler einig: Sex muss etwas ziemlich Ekeliges sein, Enthaltsamkeit - wie von Mrs. Gray gepriesen - die einzig richtige Entscheidung.
"Just say no" (Sag einfach Nein) ist ein Slogan, den die Abstinenzbefürworter unter den Sexualerziehern von Anti-Drogen-Kampagnen übernommen haben. Enthaltsamkeit bis zur Ehe ist die Lektion, die an immer mehr amerikanischen Schulen gelehrt wird. Bereits 23 Prozent der Sekundarstufenlehrer geben an, ihren Schülern Abstinenz als einzig wirksame Methode zur Schwangerschaftsverhütung beizubringen. 1988 waren es noch zwei Prozent. Auch die Zahl der Elternverbände, Schulpolitiker und Mediziner, die "Just say no" unterstützen, nimmt stetig zu. Besonders seit konservative Republikaner in einem wenig wahrgenommenen Gesetzeszusatz des "Wellfare Reform Act" die ehemals 60 Millionen Dollar (etwa 120 Millionen Mark) staatliche Unterstützung für Sexualerziehung zur Enthaltsamkeit auf 437 Millionen Dollar (etwa 874 Millionen Mark) aufgestockt haben. Mit einer Ausschlussklausel: Programme, welche die Nutzung von Kondomen oder anderen Empfängnisverhütungsmitteln zur Vermeidung von Schwangerschaften, Geschlechtskrankheiten oder etwa Aids propagieren, erhalten keine Zuschüsse mehr aus diesem Topf.
"Wir stecken mitten in einem riesigen Kulturkampf", sagt Sarah S. Brown, Direktorin der Nationalen Kampagne zur Vermeidung von Teenagerschwangerschaften. "Hier geht es um Glaubensfragen, nicht um Wissenschaft." Drei Studien, welche die Enthaltsamkeitskampagnen evaluiert haben, seien zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den Zeitpunkt der ersten sexuellen Erfahrungen amerikanischer Teenager keinesfalls hinauszögerten. Im Gegenteil: 1999 lag in den eher konservativen USA das Durchschnittsalter für das "erste Mal" bei 16 Jahren, in den eher als liberal geltenden Niederlanden dagegen erst bei siebzehneinhalb, wie das holländische Institut für Soziosexuelle Forschung herausfand. Außerdem gibt es in den USA im Vergleich zu anderen westlichen Industrieländern auch eine mehr als doppelt so hohe Rate von Teenagerschwangerschaften. (Welt, 4.1.01) -
(2987) Washington. Als "Säule der Moral und Stimme der Unterdrückten" haben Mitglieder des US-Senats und des Repräsentantenhauses Johannes Paul II. im Vatikan die höchste Ehrung des Parlaments in Washington, die Goldmedaille des Kongresses, überreicht. Die Delegation wurde vom republikanischen Abgeordneten Dennis Hastert angeführt, der derzeit "Speaker" im Repräsentantenhaus ist. Hastert begründete die Verleihung mit den historischen Verdiensten des Papstes im 20. Jahrhundert. Der Parlamentspräsident verlieh der Hoffnung Ausdruck, dass Johannes Paul II. auch im neuen Jahrhundert seinen Einfluss geltend machen werde.
Frühere Träger der nur selten verliehenen Medaille waren u.a. Winston Churchill, Mutter Teresa von Kalkutta und der evangelikale Prediger Billy Graham. In seiner Dankesrede an die Parlamentarier sagte Johannes Paul II., er nehme die Ehrung an als Zeichen dafür, dass die Gesetzgeber in den USA "die Wichtigkeit der Verteidigung der Menschenwürde ohne Kompromisse" respektieren. (Kurier, 10.01.01) -
(2988) Washington. US-Präsident George W. Bush will soziale Programme religiöser Gruppen mit Milliarden Dollar fördern. Nach Angaben der "New York Times" wollte Bush für den neuen Posten eines Koordinators für religiöse Programme den Universitätsprofessor John Dilulio ernennen. Der Plan, der ein zentrales Thema im Wahlkampf von Bush war, sieht vor, dass religiöse Gruppen soziale Dienste wie Gefängnisleitungen, Drogenberatung und Kinderbetreuung übernehmen. Sie würden dafür Steuergelder erhalten, um die verschiedene Gruppen aber konkurrieren müssten. Bush plant Treffen mit Vertretern mehrerer religiöser Gruppen, um seine Idee vorzustellen. Kritiker befürchten, dass damit die Trennung zwischen Staat und Kirche aufgehoben wird.
Bushs Pläne haben die Säkularisten in den USA in Rage gebracht. "Er denkt, er wäre gleichzeitig zum nationalen Pastor und zum Präsidenten gewählt worden", schimpft Barry Lynn von der Interessengruppe für die Trennung von Kirche und Staat. "Eine Kirche, die in einer Gemeinde einen Dienst aufbaut, hat durch und durch religiöse Ziele, und damit haben wir ein verheerendes Verfassungsproblem."
Darüber hinaus soll John Ashcroft, der Rechtsanwalt, Gospel-Sänger und erklärter Abtreibungsgegner neuer Justizminister werden. Er ist die umstrittenste Kabinettsentscheidung Bushs. Die Ashcroft-Gegner sehen in dem Senator aus Missouri die Inkarnation eines religiösen Fanatikers, der statt Gesetzen seine eigenen Überzeugungen durchpauken werde. Sie werfen ihm Rassismus und Vorurteile gegen Frauen und Homosexuelle vor. (Kurier, 29.01.01; NewsBote, 30.01.01)
Afrika
Nigeria
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(2989) Abuja. Seit Anfang 2000 herrscht in Zamfara, einem Bundesstaat im Norden der Republik Nigeria, islamisches Recht. Im Januar 2001 wurde ein 17-jähriges Mädchen wegen "vorehelichen Geschlechtsverkehrs" zu einer Strafe von 100 Peitschenhieben verurteilt. Das Mädchen, Bariya Ibrahima Magazu, war im März 2000 von drei Nachbarn vergewaltigt worden - dies der voreheliche Geschlechtsverkehr -, woraufhin sie schwanger wurde. Sie brachte im Dezember 2000 das Kind eines der Vergewaltiger zur Welt. Die während der Schwangerschaft Bariyas ausgesetzte Strafe wurde kurz nach der Entbindung vollzogen. Die Regierung in Abuja bestätigte den Vorfall; desgleichen weitere Strafen nach islamischem Recht: einem Dieb sei die Hand abgehackt worden, zahllose Frauen säßen im Gefängnis, weil sie sich auf der Straße mit Männern unterhalten hätten. (Süddeutsche Zeitung, 26.1.2001)
Kenia
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(2990) Iten. Zwei 15 und 17 Jahre alte Schwestern aus dem Distrikt Iten in Nordkenia sind von zu Hause geflohen, um der rituellen Beschneidung zu entgehen. Die beiden wurden von einer Menschenrechtsorganisation aufgenommen und klagten gegen ihren Vater. Ein Amtsrichter gab ihnen Recht und untersagte in diesem Falle die Genitalverstümmelung für alle Zukunft.
Es war das erste Mal, dass Kinder vor Gericht gegen die Eltern gewonnen hätten, sagt der Kenianer Samson Radeny von der US-Gesundheitsorganisation Path in Nairobi. Jedes Jahr in den Weihnachtsferien seien Hunderte von Mädchen in Kenia vor der sexuellen Verstümmelung auf der Flucht, sie retteten sich zu Verwandten, Kirchen oder in die Stadt. Die Mädchen wüßten genau, was wenige Monate nach dem schmerzhaften Ritual und einer Feier mit Geschenken auf sie warte, sagt Radeny: "Sie müssen die Schule verlassen und werden früh mit einem Mann verheiratet, den ihre Eltern ausgewählt haben." Beschneidung und Frühverheiratung im Alter von zwölf oder 13 Jahren sind gerade bei den Massai noch Tradition. Mehr und mehr begreifen die Mädchen aber, dass der Abbruch der Schulausbildung ihnen schadet. "Sie wissen, dass Bildung ihr Schlüssel zum Erfolg ist", sagt Radeny. (Frankfurter Rundschau, 16.12.00)
Kongo
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(2991) Brazzaville. Beim Versuch, wie Jesus über das Wasser zu laufen, ist ein Prediger im Fluss Kongo ertrunken. Wie das staatliche Radio der Republik Kongo berichtet, war der 42-jährige selbsternannte Prophet "Azarias" vor seiner Gemeinde ins Wasser gestiegen und nach fünf Schritten von einem Strudel mitgerissen worden. Seinen Ertrinkenskampf missverstanden die ekstatisch singenden Gläubigen als segnende Gesten. (ARD-Videotext, 13.12.00)
Asien
Thailand
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(2992) Bangkok. Thailands Mönche bringen mit Sexskandalen und ausschweifendem Lebensstil den Buddhismus in Verruf. Als 30 Mönche des Wat Tha Chang wie üblich mit ihren Bettelschalen auszogen, um Lebensmittel bei den Bewohnern des nahegelegenen Dorfes zu sammeln, gab es statt Almosen Prügel. Im zu 95 Prozent buddhistischen Thailand grenzen die Schläge für die Bettelmönche an eine Revolution. Anlass des Aufruhrs: Thammathorn Wanchai, der Abt des Klosters, war ein paar Tage zuvor ertappt worden, als er die Nacht mit zwei Damen in einem Privathaus in Bangkok verbrachte. In einer Offiziersuniform und mit Perücke getarnt ließ Wanchai sich in seiner Mercedes-Limousine zu feuchtfröhlichen Festen in Karaokebars chauffieren. Bei einer Durchsuchung seiner "Liebeslaube" in Bangkok fanden die Behörden zu allem Überfluss nicht nur Kondome und Reizunterwäsche, sondern auch pornographisches Material. Zu den 227 Eiden, die Wanchai vor Amtsantritt ablegte, gehörte aber der Schwur, intimem Kontakt zu Frauen zu entsagen - und auch dem Alkohol.
Die "Sexeskapaden", so eine Tageszeitung in der Hauptstadt Bangkok, des 43-jährigen Mönchs versetzten Thailand in helle Aufregung. Denn kaum eine Woche zuvor hatte bereits Phra Pativetviset, der wichtigste Abt in Bangkok, sein Amt niederlegen müssen. Er war während einer Razzia um Haaresbreite der Festnahme in einem zweifelhaften Etablissement entkommen.
Die beiden Sexskandale fügen sich in eine Reihe von Affären des thailändischen Klerus. Vor einigen Jahren fiel ein Mönch auf, der tote Säuglinge siedete, weil das so gewonnene Öl angeblich magische Kräfte verlieh. Ein anderer Glaubensbruder wurde der Nekrophilie in den Leichenkammern seines Klosters überführt. Erst im September brüstete sich ein weiterer Mönch in einer Zeitung mit einer seltenen Sammlung von 60 teuren Mercedes-Oldies.
Dieser leichtfertige Umgang mit dem Geld erzürnt die Thais: Für viele Gläubige gehören beim "Wai Phra", dem Opfer für ein Kloster, auch Geldspenden zur Routine. Traditionell zählt diese Investition in den Glauben als eine Art "Versicherung für die Zukunft". Die Tageszeitung "The Nation" fürchtet nun angesichts der "Symbole der Dekadenz" um den Bestand des Buddhismus: "Der Niedergang scheint unaufhaltsam." (WAZ, 7.11.00)
2001 - Meldungen 2993-3032
2001 - Meldungen 2993-3032 rhartmann Mon, 12/31/2001 - 09:00Europa
Deutschland
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(2993) Tübingen. Die Kirche sollte sich mehr mit Dämonen auseinander setzen. Das haben die Dozenten des Tübinger Albrecht-Bengel-Studienhauses gefordert. Im Gegensatz zur Gesellschaft, die sich zunehmend für übernatürliche Phänomene interessiere, schweige die Kirche böse Mächte weitgehend tot, hieß es bei einem Studientag. Der Rektor dieser studienbegleitenden Ausbildungsstätte für Theologen, Rolf Hille, sagte, an vielen Fakultäten herrsche die Ansicht, Dämonen seien Fabelgestalten. Mit der Verharmlosung widergöttlicher Mächte bewiesen die Theologen schlechte Bibelkenntnis und nähmen der christlichen Verkündigung ihre Zuspitzung. "Der aufgeklärte Spott über Teufel und Dämonen hat dem Glauben an Gottes Macht den letzten Ernst genommen. So wurde ein Vakuum erzeugt, in das der Aberglaube einströmt", kritisierte Hille. Umfragen zeigten, dass die Unkenntnis über Teufel, Götzen und Dämonen weit verbreitet sei. Besonders Jugendliche wendeten sich Wahrsagerei und Horoskopen zu, nähmen an spiritistischen Sitzungen teil und ließen sich von Satanisten zu schwarzen Messen einladen, ohne die Hintergründe zu kennen. Studienleiter Hartmut Schmid sagte, die Bibel warne vor heidnischen Göttern und okkulten Mächten. Statt dessen lade sie ein, im Gebet den direkten Kontakt zu Gott zu suchen. (idea-online, 22.5.01)
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(2994) München. Die katholische Kirche in Bayern hat übermütigen Fußballspielern, Fans und Journalisten die gelbe Karte gezeigt. Das "Gerede vom Fußball-Gott" müsse beendet werden, befand der bayerische Sportprälat Karl-Heinz Summerer in München, der seit fast 30 Jahren Beauftragter für Kirche und Sport im Freistaat ist.. Das Beschwören eines "Fußball-Gottes" verstoße gegen das erste Gebot, das Gotteslästerung verbiete.
"Ab heute glaube ich nicht mehr an den Fußball-Gott!", hatte Rudi Assauer, allmächtiger Manager von FC Schalke 04, am Ende des dramatischen Finales der Fußball-Bundesliga gestöhnt.
Der Fußball-Gott ist Bayer!
, meldeten die Zeitungen. Die katholische Kirche im Fußball-Land Bayern lief sofort Sturm gegen solche ungebührliche Rede. Sportprälat Summerer bemängelte das Bemühen des Fußball-Gotts, der mal den einen, dann den anderen zur Seite stehe, alsganz und gar unangebracht
. Er ermahnte die Aktiven, Funktionäre, Journalisten und Politiker eindringlich:Man sollte den Ball auf dem grünen Rasen lassen und nicht in den Himmel heben.
(Münchener Merkur, 23.5.01)Anm. MIZ: Die Assauersche Präzisierung des Theodizee-Problems (Wie kann ein gütiger und allmächtiger Gott existieren, wenn Bayern Meister wird?) führte leider nicht dazu, dass der Bau einer Kappelle im neuen Gelsenkirchner Fußball-Tempel gestoppt wurde. Ab nächster Saison werden sich ein katholischer und protestantischer Priester um die seelischen Nöte der Schalke-Fans kümmern...
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(2995) Untertürkheim. Eine evangelische Kirchengemeinde hat vorerst verhindert, dass es in Untertürkheim wieder eine Albert Dulk-Straße gibt. Auf Initiative der SPD-Gemeinderatsfraktion hin sollte ein Fußgängerweg nach dem Freidenker, der lange in Untertürkheim lebte, benannt werden. Da dieser jedoch als Verbindung zwischen alter und neuer Gartenstadtkirche genutzt wird, protestierte der Kirchengemeinderat dagegen. In einem Brief an den Untertürkheimer Bezirksbeirat wurde dieser aufgefordert, nach einer Alternative zu suchen. Hinter vorgehaltener Hand war zu hören, die Kirchenfunktionäre sähen die Benennung des Weges vor ihrer Gotteshaustür nach dem Freigeist und Begründer der ersten freireligiösen Gemeinde in Deutschland (vgl. MIZ 1/96) als
gewisse Zumutung
an. Der Bezirksbeirat gab daraufhin dem Drängen nach und verzichtete auf die Straßenumbenennung. (Stuttgarter Zeitung 23.5.01) -
(2996) Rottweil. Weil sich die Hausmeisterin eines kirchlichen Gebäudes auf ihrer Website als
Hexe
bezeichnet und sich vor dem Treppenaufgang des katholischen Kindergartens als solche hat ablichten lassen, hat die katholische Kirchengemeinde Rottweil eine arbeitsrechtliche Abmahnung durch einen Rechtsanwalt veranlasst.Im Zusammenhang mit dem mit Ihnen abgeschlossenen Dienstvertrag ist auch Bezug genommen auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses ist
, heißt es in dem anwaltlichen Schreiben.Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Website zur Auflösung des Dienstvertrages führen kann
. (heise.de, 21.3.01) -
(2997) Augsburg. Papst Johannes Paul II. hat in einem Mahnbrief an die deutschen Kardinäle
Missbräuche
im deutschen Katholizismus kritisiert. Trotzvieler lehramtlicher Klarstellungen
gebe es „weiterhin Vorfälle in Liturgie, Predigt, Katechese und Gemeindeleitung, die nicht mit den lehrmäßigen und disziplinären Vorgaben der Kirche übereinstimmen“. Die Sprecherin der Deutschen Bischofskonferenz, Martina Höhns, bestätigte, das Schreiben sei an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann gegangen. Auch die anderen acht deutschen Kardinäle erhielten den Brief. Darin werden die Kardinäle aufgefordert, der Ökumene eine „noch bessere Orientierung“ zu geben - auf der Grundlage der Erklärung „Dominus Jesus“. Die umstrittene Erklärung betont den Vorrang der katholischen Kirche vor anderen Glaubensgemeinschaften. Das Papst-Schreiben ist auf der jüngsten Vollversammlung in Augsburg allen deutschen Bischöfen per Kopie zugegangen, ohne dass es zu einer Aussprache über den Text gekommen ist. (Berliner Zeitung, 13.3.01) -
(2998) München. Als erstes Bundesland bietet Bayern in einem Pilotprojekt ab dem Schuljahr 2001/2002 islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache an. Das fördere die Integration und wahre zugleich die religiöse Identität, sagte Kultusministerin Monika Hohlmeier (CSU) in München. Derzeit nähmen ein Drittel aller türkischen Schüler am islamischen Religionsunterricht auf Türkisch teil. Der Unterricht auf Deutsch soll von erfahrenen Lehrern nach den Richtlinien erteilt werden, die vom bayerischen mit dem türkischen Schulministerium erarbeitet wurden. Das Pilotprojekt startet im September in den ersten Klassen von fünf Grundschulen. (Frankfurter Rundschau, 18.5.01)
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(2999) Frankfurt. Die fristlose Kündigung eines „tempelunwürdig“ gewordenen Hausmeisters der „Mormonen“-Kirche ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter wiesen damit in zweiter Instanz die Klage des Hausmeisters zurück, ließen jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Nach der handgreiflichen Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau wurde dem Hausmeister von dem zuständigen Bischof der Tempelschein entzogen. Denn eine Misshandlung gilt als schweres Vergehen. Damit hatte der Mann keinen Zutritt mehr zu seinem Arbeitsplatz. Die Kirche verwies auf eine Bestimmung im Arbeitsvertrag, wonach bei einem Entzug des Tempelscheines außerordentlich gekündigt werden dürfe.
Der klagende Arbeitnehmer vertrat die Auffassung, dass ihm der Tempelschein zu Unrecht entzogen worden sei und wandte sich gegen die Kündigung. Die Richter wiesen im Urteil jedoch auf das im Grundgesetz gewährte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen hin. Vor diesem Hintergrund könne ein ordentliches Gericht nicht die „Schwere und Tragweite eines Loyalitätsverstoßes“ kirchlicher Mitarbeiter überprüfen. Mit dem Entzug des Tempelscheines und dem damit verbundenen Hausverbot am Arbeitsplatz hätten die formalen Voraussetzungen für eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen. Hinweise auf eine willkürliche Behandlung des Arbeitnehmers oder einen Verstoß gegen die guten Sitten seien nicht erkennbar, so die Richter. (Frankfurter Rundschau, 7.5.2001)
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(3000) Karlsruhe. Die umstrittene Glaubensgemeinschaft „Universelles Leben“ muss sich nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin „kritische Wertungen durch die Kirchen“ gefallen lassen. Die Kirchen dürfen dem Urteil zufolge andere Glaubensgemeinschaften beobachten und auch vor ihnen warnen. Das Gericht wies damit eine Verfassungsbeschwerde der Glaubensgemeinschaft zurück, die sich durch Beobachtungen der Sektenbeauftragten der Kirchen verfolgt gesehen hatte. (Berliner Zeitung, 19.4.01)
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(3001) Siegen. Das Arbeitsgericht Siegen hat die fristlose Kündigung einer Krankenschwester, die in einem Krankenhaus der Diakonie angestellt ist, aufgehoben. Die Frau hatte auf einer Abteilungsfeier zusammen mit einem Assistenzarzt zu vorgerückter Stunde die Kollegen und Kolleginnen mit einem „table dance“-Striptease unterhalten. Daraufhin waren beide fristlos gekündigt worden, da ein solches Freizeitvergnügen nicht mit christlichen Moralvorstellungen vereinbar sei. Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen sind jedoch arbeitsvertraglich verpflichtet, auch ihr Privatleben an den Vorstellungen der Kirche auszurichten. Das Arbeitsgericht Siegen (AZ 3 CA 1358/00) hat Anfang März entschieden, dass die Strip-Einlage im Kollegenkreis nicht als so gravierend anzusehen sei, dass sie eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Mit einer Abmahnung sei das Verhalten der Krankenschwester hinreichend geahndet. Die Entlassung des Arztes war bereits in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt worden; der Mann hat mittlerweile einen neuen Arbeitsplatz gefunden. (Westfalenpost, 10.3.01)
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(3002) Soest. Die Zahl der in Deutschland lebenden Moslems ist innerhalb eines Jahres um 160 000 angestiegen. Damit bekennen sich derzeit 3,2 Millionen Menschen in Deutschland zum Islam, wie das Zentralinstitut Islam Archiv in Soest mitteilte. 520 000 (16 Prozent) davon hatten einen deutschen Pass, wovon 11200 deutschstämmig waren. Die Zahl der moslemischen Kinder belief sich am Stichtag 1. März auf 840000. Von ihnen besuchten sieben Prozent die von den Moscheen eingerichteten Korankurse.
Wie die einmal jährlich vorgenommene Umfrage weiter ergab, ist die Zahl derer, die Koran und Grundgesetz für vereinbar halten, von 36 Prozent auf 52 Prozent gestiegen. 87 Prozent der befragten Moslems befürworten die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen. In Deutschland gibt es derzeit 70 klassische Moscheen und 2204 Gebetshäuser. 32 Moscheen stehen den Angaben zufolge vor der Fertigstellung. (Frankfurter Rundschau, 21.4.01)
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(3003) Berlin. Zwischen dem Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Andreas Nachama, und dem Initiator der Anatomie-Ausstellung „Körperwelten“, Gunther von Hagens, ist ein offener Streit ausgebrochen. Hagens wandte sich jetzt gegen Äußerungen Nachamas, die Schau sei möglicherweise die „logische Konsequenz dessen, was im 20. Jahrhundert schon passiert ist - da wurde kein Halt gemacht vor lebenden Menschen, da wurden menschliche Körper millionenfach von Mördern zu Asche verbrannt oder zu Seife verarbeitet, aus menschlicher Haut Lampenschirme hergestellt“.
In einem Offenen Brief an Nachama verwahrt sich Hagens gegen einen inhaltlichen Zusammenhang seiner gegenwärtig in Berlin zu sehenden Ausstellung mit den Verbrechen der Nationalsozialisten. Nachamas Äußerungen beruhten auf Unkenntnis der Ausstellungswirklichkeit und gefährdeten „den Ruf der Jüdischen Gemeinde als ernst zu nehmende moralische Institution“. Die Ausstellung sei keine Folge, sondern „der Kontrast zum Horror des Massenmords und der Leichenberge in deutschen Konzentrationslagern“, meint Hagens in seiner Stellungnahme. „Damals wurden Menschen selektiert und ermordet, heute stellen sich Menschen ganz bewusst nach ihrem Tod in den Dienst gesundheitlicher Aufklärung.“ Eine Unterstellung geistiger Verwandtschaft zwischen dem menschenverachtenden Terror des Naziregimes und bisher sechs Millionen Besuchern der Ausstellung in vier Ländern sei „grobe Publikumsbeschimpfung und beleidigend“. Nachamas Logik folgend, müssten auch die anatomischen Dauerpräparate in Universitäten bestattet werden. (Frankfurter Rundschau, 22.3.2001)
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(3004) Düsseldorf. Das Land NRW stockt seine Finanzhilfen für die jüdischen Gemeinden auf. Vor allem der Zuzug jüdischer Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion hatte die Mitgliederzahl seit 1992 von 7500 auf heute 24 000 anwachsen lassen. Statt bisher 5 Mio DM pro Jahr sollen die Gemeinden deshalb 6 Mio in 2001, 7,5 Mio in 2002 und 10 Mio DM in 2003 erhalten. Ministerpräsident Clement (SPD) und die Repräsentanten der jüdischen Gemeinden in NRW unterzeichneten den geänderten Staatsvertrag. (WAZ, 26.4.01)
Anm. MIZ: Es ist erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit jüdisch-stämmige Einwanderer, die oftmals mit dem jüdischen Glauben nie in Berührung gekommen sind, den religiösen Gemeinden in Deutschland einverleibt und als Mitglieder gezählt werden.
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(3005) Berlin. Manchmal muten politische Versuche, traditionell gewachsenen Zeremonien das Wasser abzugraben, ziemlich lächerlich an. Beim Stichwort „Jugendweihe“ wurde das in den zurückliegenden Monaten erneut deutlich. Da hatten tapfere politische Hinterbänkler, denen zumeist eine pathologische Abneigung gegen alles, was mit dem Begriff „DDR“ zusammenhängt, nachgesagt wird, Anfang Januar in Berlin einen neuen Verein gegründet. „Maiglocke“, so dessen Name, soll als Alternative zu den Jugendweihen „bürgerliche Feiern“ mit christlichen Bezügen veranstalten und sich an Eltern und Jugendliche wenden, die mit den Jugendfeiern unzufrieden seien, hieß es dazu aus Gründerkreisen.
Noch immer entschieden sich nach Angaben des Maiglocke-Mitbegründers Günther Nooke 60 Prozent der 14jährigen Ostdeutschen für die Jugendweihe und nur 15 bis 16 Prozent für die Konfirmation. Der Rest feiere den Eintritt ins Erwachsenwerden überhaupt nicht. Dies ist dem CDU-Bundestagsabgeordneten und früheren „Bürgerbewegten“ Nooke offensichtlich unangenehm. Denn er und ein Teil seiner Gründer-Kollegen halten nach wie vor die Jugendweihen für eine DDR-Erfindung. Demzufolge, so der Schluß der Maiglocke-Fans, müsse man etwas dagegen tun. Nookes Mitkämpfer, wie der SPD-Allzwecktheologe Richard Schröder und der Bündnisgrüne Werner Schulz, sehen deshalb in ihrem Angebot eine tolle Initiative. An vier Kursnachmittagen sollen den jungen Leuten demokratische Werte und festliche Traditionen vermittelt werden. Auf dem Programm würde zudem ein Kirchenbesuch und ein Gespräch mit dem Pfarrer sowie eine Wochenendfahrt zu einem Umwelt- oder Sozialprojekt oder einer Gedenkstätte stehen, hieß es vage zu den Inhalten der Antijugendweiheveranstaltung. Kritiker sehen das als eine Art „Konfirmation light“, dem die tatsächliche Sinngebung fehlt. Lediglich mit einer Antihaltung werden die Initiatoren von Maiglocke Probleme haben, den traditionellen Jugendfeiern das Wasser abzugraben. (junge Welt, 21.2.01)
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(3006) Karlsruhe. Im Prozess um den behördlich angeordneten Kopftuchzwang gegen zwei iranische Asylbewerberinnen wird das Bundesverfassungsgericht kein Urteil verkünden. Das Verfahren sei erledigt, weil die beiden Frauen Ende Januar in die Vereinigten Staaten ausgereist seien. Damit bestehe kein Rechtsschutzinteresse mehr.
Der Zweite Senat hatte am 21. November über die Verfassungsbeschwerde der 36-Jährigen und ihrer 16-jährigen Tochter verhandelt. Das Nürnberger Ausländeramt hatte verfügt, die abgelehnten Asylbewerberinnen zwangsweise mit Kopftuch fotografieren zu lassen, um eine Abschiebung zu ermöglichen. Der Iran lässt Frauen nur einreisen, wenn ihre Papiere ein Bild mit Kopftuch enthalten. Die Frauen rügten eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit. (Frankfurter Rundschau, 17.2.2001)
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(3007) Altötting. Mit einer Hochglanzbroschüre voller Horrorszenarien sind die Marienkinder in Altötting in Erscheinung getreten: Flugblätter „extremistischer Gruppen“ seien im Wallfahrtsort Altötting fast an der Tagesordnung, sagte Pfarrer Wilhelm Probst. Selten aber derart absurd anmutende: „Das Tier der Apokalypse ist der Computer“, warnt die Broschüre. Mittels einer komplizierten Rechnung glauben die Marienkinder bewiesen zu haben, dass „der Computer“ für die Zahl „666“, sprich: „den Satan“, stehe und der Weltuntergang nun nicht mehr lange auf sich warten ließe.
1983 gründete sich die Psychosekte in Mindelheim. Ihre Lehre bezeichnet sie selbst als katholisch, sie lehnt jedoch die Hand- und Stehkommunion und das „unselige Buch ,Gotteslob`“ ab. Auch gegen die kirchliche Erneuerung durch das 2. Vatikanische Konzil in den 60er Jahren stellt sie sich. Der Gründer der Sekte, Josef Zanker, hielt sich für die Stimme Mariens. Zu Prügelgewalt, Terror und sexuellem Missbrauch sah er sich - besonders in betrunkenem Zustand - genötigt, „um die Dämonen (in den Marienkindern) zu schwächen“. Nach einer schweren Prügelei spaltete sich 1993 ein Teil der Marienkinder unter dem ehemaligen katholischen Priester Johann Bauer ab. Der Geistliche kehrte ein Jahr später zur Mutterkirche zurück. Josef Zanker starb im Februar dieses Jahres. Seitdem ist über die Führung der Sekte nichts Konkretes bekannt.
Die Marienkinder betreiben die Spedition AVE für Omnibusfahrten und Kühltransporte. Mit Dumpingpreisen überbieten sie das örtliche Angebot. „Die Sektenmitglieder werden für ein Taschengeld ausgebeutet“, mutmaßt der Augsburger Sektenbeauftragte Hubert Kohle. Zudem kursieren Gerüchte, ein größeres Wirtschaftsunternehmen sei Geldgeber. Denn die Herstellung der Hochglanzbroschüren kostet einiges und erfordert zudem den Einsatz moderner Technik - sprich: des „teuflischen Computers“. (Passauer Neue Presse, 23.3.01)
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(3008) Bonn. „Neue Wege in der Jugendarbeit“ waren das Thema eines deutsch-britischen Kirchentreffens vom 4.bis 9.April in Bonn. Die Delegationen unter der Leitung des EKD-Ratsvorsitzenden Manfred Kock und des anglikanischen Bischofs von Coventry, Colin Bennetts, tauschten Anregungen für die Weitergabe des Glaubens an die nächste Generation aus. Ihrer Meinung nach sollten Handys, Modeartikel und Technopartys zunehmend zu Trägern religiöser Botschaften werden, mit denen Jugendliche erreicht werden könnten. Die Evangelische Jugend Hannover führte wenige Wochen später prompt den ersten Jugendgottesdienst via SMS in Deutschland durch. Am 3. Mai, 9.00 Uhr verschicken die Initiatoren die erste SMS zum "Start in den Tag"; in der Zeit von 17.00 bis 17.30 Uhr erhielten die Teilnehmer des Online-Gottesdienstes fünf SMS-Nachrichten inklusive Bibeltext, Predigt, Fürbitte und Segen. (ARD-Videotext, 26.3.01, Netzzeitung, 3.5.01)
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(3009) Frankfurt. Die Kosten des Evangelischen Kirchentags im Juni 2001 in Frankfurt am Main werden zur Zeit mit 22 Mio Mark veranschlagt. Das Land Hessen steuert dazu 5,1 Mio bei und die Stadt Frankfurt knapp 4 Mio. Damit wird der Kirchentag mit ca. 9 Mio DM aus öffentlichen Steuergeldern finanziert. (Frankfurter Rundschau, 8.3.2001)
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(3010) München. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber erwägt, gegen das neue niederländische Sterbehilfegesetz, das unter bestimmten Umständen die aktive Sterbehilfe erlaubt, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Nach einem Treffen mit Vertretern der evangelischen Kirche verlautbarte der CSU-Vorsitzende dies Ende April gegenüber der Presse. Das Gesetz verstoße nach seiner Auffassung gegen die europäische Grundrechtscharta. Auch könne nicht verhindert werden, dass im Zuge der Freizügigkeit in der Europäischen Union Methoden zur Sterbehilfe nach Deutschland kämen. (Frankfurter Rundschau, 26.4.01)
Anm. MIZ: Beobachter sehen in Stoibers zuletzt häufiger werdenden Profilierungsbemühungen auf dem Feld der Außenpolitik ein Indiz für dessen Ambitionen auf die Kanzlerkandidatur. Dass ausgerechnet der bayerische Ministerpräsident, der sich ansonsten als vehementer Vertreter föderalistischer Strukturen gibt, einen Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines anderen EU-Mitgliedsstaates plant, zeigt, dass der Mann ein überaus „pragmatisches“ Verhältnis zu politischen Positionen hat.
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(3011) München. Der Deutsche Orden, der sich in den 90er Jahren rund 120 soziale Einrichtungen, vorwiegend im Bereich der Krankenpflege und der Altenhilfe einverleibt hat, steckt in einer tiefen Finanzklemme. Während er noch im Juli 2000 seinen Jahresumsatz und sein Vermögen mit jeweils 500 Millionen DM angegeben hatte, bestehen heute Verbindlichkeiten von etwa 50 Millionen DM, für die neben der Kirche auch der Freistaat Bayern einspringen musste.
Grund dafür war die vorzeitige und unter illegalen Umständen zustande gekommene Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - allem Anschein nach auf Drängen seines prominentesten Mitglieds, des Ministerpräsidenten Stoiber, der den Status eines „Familiar“ in dessen Laienorganisation, dem Deutschherrenbund, innehat. Da derartige Körperschaften nicht Konkurs gehen können, musste nun der Freistaat mit öffentlichen Steuermitteln einspringen.
In einer Landtagsdebatte forderte der SPD-Landtagsabgeordnete Schieder die Rücknahme der Anerkennung als Körperschaft, die Bayern als einziges Bundesland gewährt hatte. Der Bund fuer Geistesfreiheit Bayern wies darauf hin, dass die Verleihung unter falschen Voraussetzungen erfolgt sei, weil der Orden zwar 300 Mitglieder angegeben habe, in Wirklichkeit aber mehr als die Hälfte nur „Karteileichen“ waren, die inzwischen vom Orden selbst gestrichen wurden. Außerdem habe das Kultusministerium in diesem Ausnahmefall nur 200 Mitglieder verlangt, während bei anderen sich neu bewerbenden Gemeinschaften eine Mitgliederzahl von 12.000 zur Voraussetzung des Körperschaftsstatus gemacht werde. Selbst wenn diese Hürde von einem Promille der Bevölkerung als rechtlich fragwürdig einzustufen sei, so der bfg, müsse sich der Freistaat Bayern zumindest an seine eigenen Regeln halten.
Inzwischen wurden Querverbindungen zu einer weiteren wegen krimineller Machenschaften in die Schlagzeilen geratenen Kirchenorganisation aufgedeckt: Die Deutsch Ordens Hospitalwerke (DOH) erhielten ihr Startkapital von der dubiosen Caritas-Trägergesellschaft Trier (CTT), deren Geschaeftsführer Doerfert kürzlich wegen Untreue zu sieben Jahren und drei Monaten Gefaengnis verurteilt wurde. Sein Caritas-Kollege Veit, gleichfalls wegen Untreue in die Schusslinie der Justiz geraten, ist seit Mitte 2000 Finanzchef des Deutschen Ordens. (Süddeutsche Zeitung, 15.2.01; Humanes Leben - Humanes Sterben 2/2001, S. 22; Freigeistige Rundschau, April 2001)
Niederlande
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(3012) Amsterdam. Der niederländische Kardinal Adrianus Simonis hat der Regierung in Den Haag vorgeworfen, die Religion systematisch aus dem öffentlichen Leben zu verbannen. Die Regierung mache die Trennung von Staat und Kirche zum Dogma, erklärte der Kardinal in einem Interview in der Tageszeitung „De Volkskrant“. Glaube und Kirche bestünden für die Regierung nicht mehr. Die Kirche werde auf diese Weise völlig bedeutungslos gemacht. Simonis beklagte auch, dass in den von der Regierung geschriebenen Thronreden der Königin die Religion nicht mehr vorkomme. Dagegen übernehme die Regierung die Aufgaben der Gesellschaft beim Bestimmen von Werten und Normen. (Darmstädter Echo, 10.3.2001)
Anm. MIZ: Die von Simonis kritisierte Verbannung der Religion aus dem Bereich der Politik hat dazu geführt, dass die Niederländer heute die unumstrittenen Vorreiter bürgerlicher Freiheitsrechte in Europa sind. Ob Homosexuellen-Ehe, Sterbehilfe oder Drogenfreigabe - die Niederlande sind sowohl Deutschland als auch den anderen europäischen Ländern stets einen Schritt voraus...
Schweiz
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(3013) Fribourg. Für rückhaltlose Aufklärung bei von Priestern begangenen Sexualdelikten hat sich der Bischof von Lausanne, Genf und Fribourg, Bernard Genoud, ausgesprochen. Geistliche, die sexuelle Verfehlungen begangen hätten, dürften nicht zwischen den Diözesen und Ordensgemeinschaften hin und her geschoben werden, sagte der Bischof der Fribourger Zeitung „La Liberte“. Wenn ein Ordensoberer einen Pädophilen einer anderen Gemeinschaft „unterjubelt“, ohne dass Maßnahmen getroffen werden, dann sei das unanständig. (ARD-Videotext, 6.4.01)
Großbritannien
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(3014) Birmingham. Im Kampf gegen Kindesmissbrauch will England alle Priester der katholischen Kirche von der Polizei überprüfen lassen. Die von der Kirche selbst beauftragte Kommission unter Leitung des früheren Berufungsrichters Lord Nolan schlug ferner vor, eine landesweite Datenbank mit Informationen über alle Priesteramtskandidaten anzulegen.
Dadurch übernehme jedes erwachsene Kirchenmitglied die Verantwortung, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen, hieß es in Nolans Bericht weiter. Zudem soll die katholische Kirche aufgefordert werden, eine nationale Stelle zum Schutz von Kindern zu schaffen. In jeder Gemeinde müsse es einen Vertreter für Kinderschutz geben.
Der Erzbischof von Birmingham, Vincent Nichols, unterstützte die Forderungen in einem BBC-Interview. Die Kirche müsse jeden sorgfältig prüfen, der sich um das Priesteramt bewerbe, sagte Nichols. Zwischen 1995 und 1999 wurden in England und Wales 21 der insgesamt 5600 katholischen Priester wegen Vergehen gegen Kinder verurteilt. (Focus, 17.04.01)
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(3015) London. Königin Elizabeth II. ist nach Ansicht einer schottischen protestantischen Kirche für den Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien verantwortlich. Auch die Überschwemmungen und Zugunglücke der jüngsten Zeit gingen auf das Konto der Queen, weil diese im Oktober 2000 zu Papst Johannes Paul II. in den Vatikan gereist sei, meldete die britische Presse unter Berufung auf ein Schreiben von Kirchensekretär John MacLeod. Der Besuch beim „Antichristen“ habe die an das Alte Testament erinnernden Strafen über das Land gebracht. (Berliner Zeitung, 13.3.01)
Frankreich
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(3016) Pau. Eine 38-jährige Deutsche und ihr französischer Ehemann sind in Frankreich zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt worden, weil die beiden Sekten-Mitglieder ihr kleines Kind sterben ließen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden ihren mit einem Herzfehler geborenen Sohn entgegen der Empfehlung der Ärzte nicht operieren ließen. Der kleine Raphael starb 1997 im Alter von 18 Monaten.
Die Deutsche und ihr 40-jähriger Mann gehören der Sekte „Tabithas Place“ an, die in den USA gegründet wurde. Die Mitglieder befolgen die Gebote der Bibel wortwörtlich. Die Gruppe hat in den USA einige hundert Anhänger und einen Ableger mit etwa 100 Mitgliedern im südfranzösischen Departement Pyrenées-Atlantiques. In Pau sind weitere 19 Mitglieder der Sekte angeklagt, weil sie ihre Kinder nicht einschulen und nicht impfen lassen. (Kurier, 23.3.2001)
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(3017) Caen. Erstmals in Frankreich muss sich ein katholischer Bischof vor einer Strafkammer verantworten. Die Staatsanwaltschaft von Caen wirft dem Bischof der Diözese Bayeux-Lisieux, Pierre Pican, vor, einen pädophilen Pfarrer trotz Kenntnis der Straftaten nicht angezeigt zu haben. Mehrere Familien der Opfer hatten im Januar vergangenen Jahres gegen den Bischof Anzeige erstattet. Ein Gericht hatte den pädophilen Geistlichen wegen sexuellen Missbrauchs von elf Jugendlichen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Bischof war damals als Zeuge geladen, hatte aber nicht ausgesagt. (Stuttgarter Nachrichten, 24.02.01)
Italien
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(3018) Rom. Ein katholischer Priester in Italien hat mit einer drastischen Wahlempfehlung seine Schäfchen gegen sich aufgebracht. Wer bei den Parlamentswahlen am 13. Mai für das regierende Mitte-Links-Bündnis stimme, werde exkommuniziert und komme in die Hölle. Dies predigte Don Lino Dragu von der Kanzel seiner Pfarrkirche in Civitavecchia bei Rom. In einem Brief an die Lokalpresse forderten einige Gemeindemitglieder daraufhin, dass der Bischof der Diözese als Vorgesetzter des Priesters einschreiten und den parteipolitischen Predigten ein Ende setzen sollte. "Diesmal hat er die Grenze überschritten", kritisierten die Gläubigen. Bereits im vergangenen Jahr hatte Don Lino für Unmut gesorgt - mit einem Gedenkgottesdienst zu Ehren des faschistischen Diktators Benito Mussolini. (News.ch, 28.4.01)
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(3019) Rom. Zwischen der italienischen Regierung und dem Vatikan ist ein offener Streit um die angebliche Elektrosmog-Gefährdung von Menschen durch die Sendeanlagen von Radio Vatikan entbrannt. Ein Papst-Sprecher wies ein Ultimatum des Umweltministeriums zurück. Darin hatte der italienische Umweltminister Bordon angedroht, den Sendeanlagen den Strom abzudrehen, wenn es zu keiner Lösung innerhalb von zwei Wochen käme. Im Umfeld der Antennen von Radio Vatikan sollen vermehrt Leukämie-Erkrankungen festgestellt worden sein, die durch Elektrosmog verursacht sein könnten.
Der Antennenwald, der die Frohe Botschaft in 37 Sprachen rund um die Welt schickt, liegt in ländlicher Gegend, einen Steinwurf vom idyllischen Bracciano-See entfernt. Seit längerem schon sollen sich seltsame Dinge im Schatten der rund 100 Meter hohen Sendemasten zutragen. Wenn manche Einwohner ihren Kühlschrank öffnen, ertönt die Stimme von Radio Vatikan. Andere berichten, schon wenn sie ihr Ohr an die Heizungsrohre in ihren Wohnungen halten, können sie die himmlischen Sphärengesänge der Kirchenfunker hören. Und wenn der kleine Vorortzug den mysteriösen Ort gut 20 Kilometer vor Rom passiert, dann gehen wie von Geisterhand entzündet plötzlich die Lichter in den Abteilen an - auch am hellen Tag.
Ins Rollen kam die Affäre erst durch Klagen von Anwohnern, es gebe unter ihnen deutlich mehr Leukämiekranke als anderswo. Bereits vor einem Jahr präsentierte ein Arzt im Städtchen Cesano eine eigene Statistik. Demnach gibt es 30 Prozent mehr Leukämiefälle als sonst üblich. Anwohner schrieben einen Protestbrief an den Papst und appellierten an ihn, sie „von dem unsichtbaren Übel zu befreien“. Radio Vatikan, so die Bitte, möge sich einen anderen Platz für seine 30 Riesen-Antennen suchen.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation stehe eine fundierte Studie über den Elektrosmog und die Leukämiehäufigkeit in dem Gebiet noch aus. Aber es herrsche ohne Zweifel eine „extreme Situation“, die Sendeanlagen seien von einer ganz ungewöhnlichen Stärke. „Ein einmaliges System, das in alle Welt senden kann.“
Während sich die Experten über Emissionswerte streiten, ist aus der Angelegenheit ein politischer Fall geworden. Feinsinnig machte der Vatikan die Behörden darauf aufmerksam, dass sich der Antennenwald auf exterritorialem Gebiet befinde - der italienische Staat also gar kein Recht habe, tätig zu werden. Dies wiederum brachte den italienischen Umweltminister Bordon in Rage. „Das wäre ja, als wenn die Leute in einer Botschaft gefährliche Dinge aus dem Fenster werfen, die die Gesundheit der Bewohner gefährden.“ (ARD-Videotext, 18.3.01, Mainpost, 7.4.01)
Vatikan
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(3020) Vatikanstadt. Der Heilige Stuhl hat bestätigt, dass in Afrika Nonnen von Pfarrern oder Missionaren vergewaltigt worden sind. ,,Das Problem ist bekannt'', erklärte der Pressesprecher Navarro Valls. Aber man dürfe wegen einiger ,,negativer Fälle'' nicht die ,,oft heldenhafte christliche Treue der Mehrheit der Ordensleute vergessen''. Ein Bericht über die sexuellen Übergriffe war von dem US-Magazin ,,National Catholic Reporter'' gedruckt worden; die angesehene römische Tageszeitung „La Repubblica“ übernahm die Angaben. Der Artikel stützte sich auf einen Report, den zwei amerikanische Nonnen dem Vatikan 1995 vorgelegt hatten. Darin ist zum Beispiel von einem Priester die Rede, der eine geschwängerte Ordensfrau zur Abtreibung drängte; die Nonne starb, woraufhin der Geistliche die Trauerfeier zelebrierte.
,,Repubblica'' spricht von hunderten von Fällen sexueller Ausbeutung. Priester und Missionare vor allem in Afrika sollen katholische Ordensschwestern belästigen, zum Sex nötigen oder gar vergewaltigen. Wenn die Opfer schwanger würden, zwängen Kirchenmänner sie teilweise zur Abtreibung. Bereits 1995 habe die Kongregation für die Ordensberufe entsprechende Berichte erhalten. Diese seien aber unter Verschluss gehalten worden. „Die Anklagen (der Frauen) sind präzise und mit Namen und Vornamen unterschrieben“, schreibt das Blatt.
„Es ist wie ein Schlag in den Magen. Es wird von sexuell ausgebeuteten Schwestern berichtet, die von Priestern und Missionaren verführt oder vergewaltigt werden“, heißt es unter Berufung auf Vatikan-Archive. „Es passiert häufig, dass Priester die Schwestern auffordern, die Pille zu nehmen“, schreibt Vatikan-Experte Marco Politi. „Es passiert aber auch, dass in einer Ordensgemeinschaft an einem Ort 20 Schwestern schwanger sind.“
„Ordensschwestern sind von Priestern finanziell abhängig, die im Gegenzug sexuelle Dienstleistungen fordern können“, berichtet eine Ordensschwestern „Repubblica“ zufolge. Derartige sexuelle Übergriffe gebe es aber auch in Brasilien, Kolumbien, Indien, den Philippinen und sogar in Italien und Irland. (Spiegel-Online, 20.3.01, Stuttgarter Zeitung, 22.03.01)
Griechenland
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(3021) Athen. Eine „Pilgerfahrt auf den Spuren des Apostels Paulus“ wird Papst Johannes Paul II. nach Griechenland, Syrien und Malta führen. Eigentlich hätte die Reise schon im Jubiläumsjahr 2000 stattfinden sollen, doch der Widerstand der griechisch-orthodoxen Kirche hatte den Besuch bisher vereitelt. Wäre es nach der griechischen Kirche gegangen, würde die Pilgerfahrt des katholischen Kirchenoberhauptes auch jetzt nicht stattfinden. Erst die Einladung des Papstes durch Staatspräsident Kostis Stefanopoulos zwang Erzbischof Christodoulos, den Gast zähneknirschend zu akzeptieren.
Besonders herzlich wird der Empfang kaum ausfallen. Bei den drei Begegnungen zwischen dem Papst und dem Erzbischof von Athen und ganz Griechenland steht kein einziges gemeinsames Gebet auf dem Programm. In einem Interview für das italienische Fernsehen formulierte Christodoulos forsch seine Erwartungen an den Papst. Er erhoffe sich von Johannes Paul II. „ein Wort der Selbstkritik und ein Wort der Liebe, vor allem für die Griechisch-Orthodoxen“, sagte der Erzbischof. Höhepunkt des Athen-Aufenthalts soll ein gemeinsamer Besuch des Areopags sein, jener Ort, an dem der Apostel Paulus sich predigend an die wenig interessierten Athener gewandt hatte. Besonders hier fürchten die Sicherheitskräfte Störaktionen der Gegner des Besuchs, die bereits drei Gebetstreffen gegen den Papst veranstaltet haben. Vor allem jene 500 000 ultrakonservativen Orthodoxen, die sich 1930 von der griechisch-orthodoxen Kirche abgespalten haben und die am Julianischen Kalender festhalten, wehren sich gegen den Besuch. (Berliner Zeitung, 4.5.01)
Polen
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(3022) Warschau. Ein katholischer Priester ist in Polen wegen sexuellen Missbrauchs zweier zwölfjähriger Jungen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Es handelte sich um eines der ersten derartigen Verfahren gegen einen Kleriker im katholisch geprägten Polen. Der Prozess fand hinter verschlossenen Türen statt; die Identität des Priesters wurde nicht bekannt. Nach einem Bericht der polnischen Nachrichtenagentur PAP war der 36-Jährige in allen Punkten geständig. Der Missbrauch wurde im vergangenen Jahr aufgedeckt, als einer der Jungen mit Alkoholvergiftung von einem Gottesdienst nach Hause kam. Im Krankenhaus berichtete er, der Priester habe ihm den Alkohol aufgenötigt, pornografische Filme gezeigt und ihn anschließend missbraucht. (Kurier, 06.04.01)
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(3023) Warschau. In Polen hat die katholische Kirche ein historisches Signal für die Aussöhnung mit den Juden gesetzt. Die Bischöfe des Landes entschuldigten sich erstmals offiziell für das an den polnischen Juden begangene Unrecht. Auslöser dieses Schritts waren die Enthüllungen des polnischen Historikers Jan Gross, der nachwies, dass das Massaker an den jüdischen Einwohnern des Ortes Jedwabne im Nordosten des Landes im Juli 1941 von ihren katholischen Nachbarn begangen wurde. Das Buch von Gross hat in Polen eine heftige Debatte um die Rolle von Polen als Helfer der NS-Besatzer ausgelöst. (Bayrischer Rundfunk, 27.05.01)
Russland
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(3024) Moskau. Der wegen seiner provokanten Bühnenschau berüchtigte US-Sänger Marilyn Manson ist der russisch-orthodoxen Kirche nicht geheuer. Der Sänger sei „eine extrem unmoralische und zynische Persönlichkeit, die viele satanische Symbole, Worte und Bilder verwendet“, sagte ein Kirchensprecher. Daher solle das bereits ausverkaufte Konzert in Moskau abgesagt werden. Solche Veranstaltungen stellten eine Beleidigung für religiöse und nationale Gefühle dar. „Noch besser wäre es, wenn die Behörden in Zukunft alle Konzerte dieser Art untersagten, auch wenn sie Geld einbringen“, fügte Wsewolod Tschaplin hinzu.
Marilyn Manson selbst, der gerne grell geschminkt und in Lack und Leder auftritt, verteidigte sich in einem Interview mit der russischen Wirtschaftszeitung „Kommersant“: Wenn er auf der Bühne stehe, lasse er sich gehen. Außerdem hätten alle Musiker sexuelle Elemente in ihren Bühnenauftritten. „Aber meine Kostüme sind mit mehr Phantasie gemacht als die meiner Kollegen.“ (Mittelbayerische Zeitung, 24.2.01)
Nordamerika
USA
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(3025) Indianapolis. Wegen Steuerschulden hat die Regierung im US-Bundesstaat Indiana eine Baptistenkirche enteignet. Mehr als 150 Polizeibeamte beschlagnahmten in Indianapolis im Auftrag des Finanzministeriums das gesamte Eigentum der Kirche. Das Gebäude der etwa 2000 Mitglieder zählenden Kirche „Baptist Temple“ soll jetzt versteigert werden, um die sechs Millionen Dollar Steuerschulden der Gemeinde zu tilgen.
Der Pastor und vier Kirchenmitglieder hätten bei der Polizeiaktion hinausgetragen werden müssen, hieß es. Der unabhängige „Baptist Temple“ zahlt aus religiösen Gründen schon seit 1984 keine Steuern mehr. Kirchenvertreter begründeten ihren Steuerboykott damit, dass sie als Christen unter der Oberhoheit Gottes stünden und dem Staat nichts schuldeten. Kirchen in den USA sind von den meisten Steuern befreit, müssen aber ihren Angestellten die Einkommenssteuer vom Lohn abziehen und Beiträge zur staatlichen Rentenversicherung leisten. (Darmstädter Echo, 17.2.01)
Afrika
Ghana
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(3026) Accra. Seinen festen Glauben an ein Zaubermittel zum Schutz vor Gewehrkugeln hat einem jungen Mann in Ghana das Leben gekostet. Zwei Wochen lang hatte er die Anweisungen eines Magiers befolgt und sich mit Kräutern eingerieben. Als er einen Freund bat, die Wirkung zu testen, tötete ihn der Schuss des Freundes. (ARD-Videotext, 16.03.01).
Asien
Israel
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(3027) Nazareth. Die Christen im Heiligen Land haben den israelischen Ministerpräsidenten Sharon aufgefordert, die Genehmigung für den Moscheebau in Nazareth zurückzunehmen. Ein islamisches Gebetshaus direkt neben der Verkündigungs-Basilika wäre Anlass für einen Dauerstreit, heißt es in einem Brief des Franziskaner-Kustos Giovanni Battistelli an den israelischen Regierungschef. Das christliche Gotteshaus geriete durch das Projekt in einen „Belagerungszustand“, der freie Zugang zu den Heiligen Stätten wäre gefährdet. (ARD-Videotext, 8.4.01)
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(3028) Jerusalem. Über Ostern soll in der Grabeskirche eine „blutende Christus-Ikone“ entdeckt worden sein. Am Karfreitag, heißt es, hätten Pilger das Phänomen erstmals bemerkt, wonach auf einer Darstellung der Auspeitschung Christi durch römische Soldaten den Schienbeinen des Gemarterten in regelmäßigen Abständen Blut wie aus einer frischen Wunde entströme. „Namentlich nicht genannte Jerusalemer Kirchenführer“ sollen schon von einem „Osterwunder“ gesprochen haben, auch der Vatikan sei bereits informiert.
Pater Angelo von den Franziskanern freilich, der jeden Tag 20 Meter von dem Bild entfernt eine Etage höher vor dem Golgothafelsen eine Messe liest, hat von der ganzen Geschichte noch nie gehört. Und ein griechischer Mönch, der vor dem heiligen Grab Wache hält, lächelt nur dezent. An der Sache sei nichts dran, meint er überlegen, außer in den Köpfen der Russen, Griechen und Rumänen, die hier immer wieder Ikonen mit Parfüm besprühen und dann in die Knie gingen, wenn sich danach die Farbe auflöse. (Welt, 30.04.01)
Indien
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(3029) Delhi. Auf Drängen eines Hindupriesters müssen alle Bürger der Stadt Palwal im Norden Indiens zu Vegetariern worden. Der Stadtrat beschloss, alle 100 Metzgereien, die vor allem von Moslems betrieben werden, zu schließen. Palwal hat 150 000 Einwohner und liegt südlich von Delhi. „Ich habe darunter gelitten, Metzgereien zu sehen. So etwas ist nicht richtig“, sagte der Priester Kamla zur Begründung seiner Initiative. Die Restaurants der Stadt dürfen von nun an nur noch vegetarische Gerichte servieren.
Die Bürger befürchten nun Zusammenstöße zwischen Hindus und Moslems, da der Islam das Schlachten von Tieren nicht verbietet und moslemische Metzger in Palwal arbeitslos geworden sind. „Bislang haben Hindus und Moslems hier friedlich zusammengelebt, aber nun kann alles passieren“, sagte ein Einwohner Palwals. Von den mehr als eine Milliarde Indern sind 82 Prozent Hindus und zwölf Prozent Moslems. Wegen der Gewaltlosigkeit, die .der Hinduismus lehrt, leben viele Hindus vegetarisch. Kaum ein Hindu würde Rindfleisch essen, da Kühe als heilig gelten. Geflügel, Ziege und Lamm stehen mittlerweile aber auch auf der Speisekarte eines großen Teils der Hindufamilien. Sie essen Fleisch jedoch vorzugsweise in Restaurants und bereiten es nicht zu Hause zu. (Neues Deutschland, 30.3.01)
Iran
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(3030) Teheran/Berlin. Amnesty international hat vor der Reise des Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse in den Iran eindringlich an den Politiker appelliert, die Menschenrechte bei seinen Gesprächen mit der iranischen Führung zur Priorität zu machen. „Die Meinungsfreiheit ist im Iran nicht gewährleistet“, kritisiert Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international. „Wolfgang Thierse soll sich bei seinen Gesprächspartnern für die Freilassung der sieben gewaltlosen politischen Gefangenen einsetzen, die nach dem Besuch einer Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung im letzten Jahr verhaftet und am 13. Januar 2001 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.“
Unter ihnen ist der Journalist Akbar Ganji, dessen Recherchen zu Morden an Regimegegnern vor zwei Jahren die Beteiligung des iranischen Geheimdienstes aufdeckte. Er erhielt 10 Jahre Haft für die „Beleidigung des Ayatollah Khomeini“ und die „Verbreitung von Propaganda gegen das islamische System“. In der Haft während des Prozesses wurde er Berichten zufolge von Wachpersonal getreten und geschlagen und in Einzelhaft ohne Kontakt zu seiner Familie oder einem Anwalt gehalten. Auch der Dolmetscher Saeed Sadr wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen den Dolmetscher und Übersetzer Khalil Rostamkhani wurden neun Jahre, gegen den Chefredakteur der inzwischen verbotenen Zeitschrift „Iran-e-Farda“ Ezzotollah Sahabi vier Jahre Haft verhängt. Ebenfalls vierjährige Haftstrafen erhielten die beiden Frauen- und Menschenrechtlerinnen Mehrangiz Kar und Shahla Lahiji. Über Anklagen gegen Mehrangiz Kar wegen „Verstoßes gegen die islamische Kleiderordnung“ steht ein Gerichtsurteil noch aus. Der Aufenthaltsort des zu viereinhalb Jahren Haft verurteilten Studentenvertreters Ali Afshari ist zur Zeit weder seiner Familie noch seinem Anwalt bekannt. amnesty international betrachtet alle sieben Verurteilten als gewaltlose politische Gefangene, die nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht haben.
Besonders besorgt ist amnesty international über das Justizsystem im Iran. In den ersten drei Wochen dieses Jahres wurde mit 12 offiziell belegten Hinrichtungen ein deutlicher Anstieg der Vollstreckung von Todesurteilen verzeichnet. Viele Tatbestände, die bis zur Todesstrafe führen können, sind im Strafgesetzbuch nur vage umschrieben. Die Richter sind gleichzeitig Ankläger - damit ist eine unabhängige Rechtssprechung nicht möglich. Die Prozesse vor Sondergerichten und sogenannten Revolutionsgerichten finden häufig im Schnellverfahren und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach wie vor werden im Iran Körperstrafen wie Auspeitschen oder Amputationen von Gliedmaßen vollstreckt. Barbara Lochbihler: „Der deutsche Bundestagspräsident muss die Gespräche im Iran nutzen, um gegen diesen eindeutigen Verstoß gegen das Verbot der Folter und grausamer oder unmenschlicher Strafen zu protestieren und eine unabhängige Justiz nach internationalen Standards anzumahnen.“ (amnesty international, 5.4.01)
(3031) Teheran. Die von Konservativen kontrollierte iranische Justiz hat den Reformern einen weiteren Schlag versetzt. Mehr als 30 Oppositionelle oder Anhänger des reformorientierten Staatspräsidenten Mohammed Chatami wurden nach Oppositionsangaben festgenommen, unter ihnen zwei frühere Minister. Die meisten Festgenommenen stammen aus dem Umfeld der Partei Iranische Befreiungsbewegung. Sie wurde von Mehdi Basargan gegründet, dem ersten Regierungschef nach dem Sturz des Schahs 1979.
Die Chatami nahe stehende Partei ist zwar verboten, ihre politischen Aktivitäten wie die Aufstellung von Kandidaten bei Wahlen wurden bislang jedoch toleriert. Nun wurde offiziell Anklage gegen den Direktor der reformorientierten Regierungszeitung „Iran“, Hossein Sijai, erhoben. Er wird unter anderem der „Diffamierung“ und „Verbreitung von lügnerischen Artikeln“ beschuldigt.
Das Teheraner Revolutionsgericht sprach von mehreren Verhaftungen wegen geplanter „Umsturzversuche“, ohne zunächst die Zahl oder Namen der Festgenommenen zu nennen. Zu den Verhafteten zählten der frühere Teheraner Bürgermeister Mohammad Tavassoli, ein einflussreiches Mitglied der Iranischen Befreiungsbewegung, Chosro Mansurian, der bekannte Oppositionelle Fasllolah Salavati aus Isfahan sowie die früheren Minister für Inneres und Justiz unter Basargan, Haschem Sabaghian und Achmad Sadr.
Am 9. Juni finden in Iran Präsidentschaftswahlen statt. Staatschef Chatami hat bislang offen gelassen, ob er sich um eine zweite Amtszeit bewerben will. Die Konservativen um den geistlichen Führer Irans, Ayatollah Ali Chamenei, hintertreiben Chatamis reformorientierte Politik durch Verhaftungen und Verurteilungen vor allem von Journalisten. Innerhalb eines Jahres wurden in Iran 17 Tageszeitungen und rund zwanzig weitere Publikationen verboten. (Freie Presse, 8.4.01)
Afghanistan
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(3032) Islamabad. Die Kennzeichnungspflicht für Hindus in Afghanistan ist international scharf verurteilt worden. Die Anordnung, nach der Hindus eine gelbe Markierung auf der Kleidung tragen müssen, stelle eine schwere Verletzung der Menschenrechte dar, erklärte UN-Generalsekretär Kofi Annan in New York. Sie rufe Erinnerungen an die schlimmsten Diskriminierungen von Menschen in der Geschichte wach.
Die radikalislamische Taliban-Führung Afghanistans hatte zuvor bestätigt, dass Angehörige der Hindu-Minderheit künftig ein gelbes Kennzeichen auf der Brust tragen müssen. Mullah Abdul Hannan Himmat vom Informationsministerium in Kabul sagte, auf diese Weise könne die Religions- und Sittenpolizei die afghanischen Hindus von Moslems unterscheiden. Männliche Moslems müssen Bärte und Turbane tragen, Frauen sich von Kopf bis Fuß verschleiern. Außerdem sind fünf Gebete am Tag vorgeschrieben. Die Sittenpolizei verprügelt Menschen auf offener Straße, die dagegen verstoßen. Das Abzeichen für Hindus kennzeichnet daher nicht nur diese Minderheit: Männer ohne Bart oder Turban, die kein Zeichen tragen, sind damit als rebellische Moslems zu erkennen.
UN-Generalsekretär Annan rief die Taliban auf, die von der Religions- und Sittenpolizei gewollte Kennzeichnung der Hindus nicht zu erlauben. Die Taliban-Regierung müsse sich auf die Linderung der Leiden der afghanischen Bevölkerung und auf die Herstellung von Frieden und Sicherheit konzentrieren. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, und UNESCO-Generaldirektor Koichiro Matsuura bezeichneten die Taliban- Anordnung als „ein Rückfall in die dunkelsten Epochen der Menschheits-Geschichte“. In ihrer in Paris veröffentlichten gemeinsamen Erklärung hieß es weiter: „Ähnliche Praktiken in der Vergangenheit, von Nazi-Deutschland in den dreißiger Jahren bis Ruanda in den frühen neunziger Jahren, haben zu den fürchterlichsten Verbrechen geführt.“
Frankreichs Außenministerium kritisierte die Maßnahme der Taliban ebenfalls scharf. Auch in Indien wurde das Vorgehen der Taliban mit dem Judenstern unter den Nazis in Deutschland verglichen. Die USA verurteilten die Maßnahme als „die jüngste in einer Serie von himmelschreienden Unterdrückungen“. (Mittelbadische Presse, 24.5.01)
2001 - Meldungen 3033-3055
2001 - Meldungen 3033-3055 rhartmann Mon, 12/31/2001 - 09:00Europa
Deutschland
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(3033) Mannheim. Moslemische Lehrerinnen mit Kopftuch haben in Baden-Württemberg keine Chance auf Einstellung in den Schuldienst. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wies die Berufungsklage der Lehrerin Fereshta Ludin ab. Sie hatte sich unter Verweis auf Religionsfreiheit geweigert, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen und war deshalb nicht ins Beamtenverhältnis übernommen worden. Die Richter urteilten, dass bei Lehrern die staatliche Neutralitätspflicht Vorrang vor Religionsfreiheit hat. Der Kölner Zentralrat der Muslime kritisierte das Urteil als „Berufsverbot“.
In erster Instanz hatte bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart zu Gunsten des Oberschulamts Stuttgarts gegen Ludin entschieden. Ludin sagte nach der Urteilsverkündung, das Kopftuch sei kein Symbol religiöser Unterdrückung von Frauen. Sie wolle auch nicht für den Islam werben. Einziger Grund für das Tragen des Kopftuchs sei die „Bedeckung ihrer Reize“ vor Männern, sagte die 28 Jahre alte, in Afghanistan geborene Deutsche. Nun müsse sie nach Berlin „auswandern“, wo sie als Lehrerin an einer islamischen Schule arbeiten könne. Ludins Anwalt sagte, er werde möglicherweise bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Die Richter betonten dagegen das Recht von Schülern und Eltern auf Freiheit von religiöser Beeinflussung. Auch könne das Tragen eines Kopftuchs die friedliche Koexistenz der Religionen an den Schulen beeinträchtigen. (Az.: 4 S 1439/00) (Berliner Zeitung, 27.6.01)
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(3034) Berlin. Zwei bayerische evangelische Kirchenvertreter haben Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Kreuz für sein Büro im neuen Kanzleramt gespendet. Dekan Michael Wehrwein (Lohr am Main) und der Landessynodale Fritz Schroth (Bischofsheim) sandten es dem Kanzler zu. In ihrem Begleitbrief heißt es: „Da wir wissen, dass Sie evangelischer Christ sind, möchten wir als Zeichen der Verbundenheit Ihnen für Ihre Arbeitsräume ein Kreuz als Zeichen des christlichen Glaubens und der Solidarität Gottes mit dieser Welt, als Zeichen der Erlösung und Hoffnung für diese Welt überreichen.“ Die beiden Kirchenvertreter bedauern, dass der Einzug in das Amt ohne kirchliche Beteiligung stattfand. In Bayern sei es „eine Selbstverständlichkeit, dass auch öffentliche Gebäude und Arbeitsräume mit einer kurzen Segenshandlung in Dienst genommen werden“. Dies sei „keineswegs bayerische Folklore, sondern Ausdruck des Wissens um die Notwendigkeit von Gottes Segen für alles Tun und der Abhängigkeit von ihm.“ (idea-online, 29.5.01)
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(3035) München. Im Münchner Kirchengemeindeamt (KGA), der Verwaltung sämtlicher evangelischer Gemeinden der Stadt, herrschen nach Einschätzung von Mitarbeitern „menschenverachtende“ Zustände. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf einen vertraulichen Brief der Mitarbeitervertretung an den Stadtdekan Hans Dieter Strack. In dem Brief heißt es, im KGA herrsche ein Klima der Einschüchterung. Amtsleiter Bruno Müller lasse eine „unfassbare menschenverachtende Vorverurteilung spüren“. Einige der Kollegen seien „aufgrund der geschilderten Umstände bereits psychisch angeschlagen“. Differenzen gibt es offensichtlich auch in der Leitung des Amtes. So wird die Stellvertreterin des Amtschefs, Renate Kux, am 1. Juli ins landeskirchliche Rechnungsprüfungsamt wechseln. Der Wechsel der bei den Mitarbeitern beliebten Finanz-Expertin sei allerdings mit „keinerlei Schuldzuweisung“ verbunden.. Hintergrund: Das Kirchengemeindeamt war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten, weil durch Fehlbuchungen das Vermögen von angeblich 32 Millionen Mark auf sieben Millionen Mark geschrumpft war. (Süddeutsche Zeitung, 11.6.01)
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(3036) Bremen. Die Evangelische und die Katholische Kirche in Bremen sind gegen Islamkunde im Rahmen des Biblischen Geschichtsunterrichtes in den Schulen. Das erklärte der theologische Repräsentant der Bremischen evangelischen Kirche, Pastor Louis-Ferdinand von Zobeltitz. Er verwies auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen: Nach der Bremer Landesverfassung findet in Bremer Schulen ein Angebot „Biblische Geschichte“ statt, dieses Fach soll auf allgemein christlicher Grundlage konfessionell ungebunden unterrichtet werden. Da könnten auch nichtchristliche Schüler und Schülerinnen hingehen. Der Unterricht finde zwar „auf allgemein christlicher Grundlage“ statt, müsse aber so gestaltet werden, dass andere religiöse Identitäten respektiert werden.
Es gibt Vorüberlegungen, ob außerhalb des normalen Unterrichtsangebotes islamischer Religionsunterricht in Form von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften angeboten werden kann. Die beiden Kirchen bezeichnen ihre Haltung zu diesem Vorschlag als „abwartend“. Diese Angebote dürften „nicht ausschließlich religionskundlich orientiert“ sein und auch nicht „von den islamischen Religionsgemeinschaften verantwortet werden“. Möglicherweise hätten die christlichen Kirchen aber nichts dagegen, wenn solche AGs von „religionspädagogisch ausgebildeten Muslimen“ angeboten würden, betonte von Zobeltitz. (taz, 28.06.01)
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(3037) Mainz. Die brisante Akte „Mainz“ auf dem Schreibtisch von Kurienkardinal Joseph Ratzinger (74) wächst von Monat zu Monat um einige Zentimeter. Der Präfekt der römischen Glaubenskongregation ist oberster Ermittler (und vermutlich auch Richter) in der bizarren Affäre um Weihbischof Franziskus Eisenbach (58), die seit Mitte September 2000 die weltliche wie die kirchliche Justiz auf Trab hält und über Mainz hinaus für Schlagzeilen sorgt. Der Doktor der Theologie Eisenbach wird von der Professorin Anne Bäumer beschuldigt, an ihr und an weiteren Personen einen Großen Exorzismus vorgenommen zu haben. Es spielen auch Sex-Vorwürfe eine Rolle, die vom Bischöflichen Ordinariat sibyllinisch mit „körperlicher Nähe und Zuwendung“ umschrieben wurden.
Strafrechtliche Ermittlungen gegen den Weihbischof, unter anderem wegen Verdachts der Körperverletzung, wurden von der Mainzer Staatsanwaltschaft eingestellt - sie zog die Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatterin in Zweifel. Dagegen hat der Anwalt der Professorin, Helmut Jipp (Hamburg), bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt. Der Jurist vermutet ein Zusammenspiel zwischen Justiz und Bistum.
Der Exorzismus-Vorwurf wiegt in der öffentlichen Wahrnehmung allerdings schwerer als die mögliche strafrechtliche Seite der Angelegenheit. Denn der feierliche oder Große Exorzismus, eine rituelle Verbannung böser Mächte aus Personen oder Gegenständen, darf nach dem katholischen Kirchenrecht nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Ortsbischofs praktiziert werden. In der Vergangenheit war es mehrmals zu Todesfällen gekommen, in Deutschland zuletzt 1976 beim Exorzismus an einer Studentin im unterfränkischen Klingenberg. Der zuständige Bischof ist Kardinal Karl Lehmann, Doktorvater und Freund des Beschuldigten seit mehr als 30 Jahren. „Wir gehen davon aus, dass Kardinal Lehmann von den Großen Exorzismen wusste“, sagt Anwalt Jipp. „Absurd“, entgegnet ein Sprecher des Mainzer Ordinariats: „Es gab keinen Großen Exorzismus.“
Lehmann hatte schon im Herbst 2000 beteuert, der Weihbischof sei niemals mit einem solchen Ansinnen an ihn herangetreten. Allerdings ist in Mainz auch davon die Rede, dass Lehmann nie so genau gewusst habe, was sein Adlatus gerade mache. Hat der charismatisch-umtriebige Eisenbach, der über enge Verbindungen zu innerkirchlichen Sektierergruppen verfügt, als Spezialist für „Befreiungsdienste“ gilt und offenbar von seiner spirituellen Sendung überzeugt ist, eventuell auf eigene Faust gehandelt?
In Mainz hat sich jedenfalls eine weitere Exorzismus-Zeugin gemeldet. Und die Anzeigeerstatterin hält eine ganze Liste mit Namen parat, die die Vorgänge angeblich bestätigen können. Ihr Ehemann, ebenfalls Professor an der Mainzer Universität, ging mit dem Hinweis an die Öffentlichkeit: „Es gab die Exorzismen, sogar in unserem Haus.“ Der so belastete Weihbischof weigert sich, „auf Anraten der Anwälte“, detailliert Stellung zu nehmen. Er lässt über die Bistumsleitung pauschal erklären, die Vorwürfe seien falsch. Franziskus Eisenbach soll bis zur Klärung der Causa nicht in der Öffentlichkeit auftreten. Was Rom mit ihm vorhat, wird man frühestens im Herbst erfahren. Bis dahin, so hofft man, werde Kardinal Ratzinger die Akte zugeklappt und seine Entscheidung der Bischofskongregation mitgeteilt haben; ihr gehört auch Kardinal Lehmann an. (Welt, 13.7.01)
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(3038) Karlsruhe. Die Gegner des Schulfachs „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER) gaben sich vor der Verhandlung im Bundesverfassungsgericht siegesgewiss. Zur Entscheidung steht die Stellung des Religionsunterrichts und die Einführung des Schulfachs LER in Brandenburg. Es geht auch um die Befürchtung der Religionsgemeinschaften, das Modell LER könne den verfassten Status der Kirchen ändern.
„Ich bin zuversichtlich, dass unsere Rechtsposition bestätigt wird“, sagt Steffen Reiche (SPD), Bildungsminister im beklagten Land. Er hat gleich fünf Gegner, die überzeugt sind, mit Karlsruhe den Brandenburger Türspalt schließen zu können: Berlin-Brandenburgs Evangelische Kirche, die katholischen Bistümer Berlin, Görlitz, Magdeburg, evangelische sowie katholische Eltern und 297 CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete. Sie fordern das ordentliche Lehrfach Religion, zumindest gleichberechtigt mit LER.
Brandenburg beruft sich auf Artikel 141 Grundgesetz, der Ausnahmen zulässt, wenn ein Land vor 1949 eine andere Regelung hatte. 1996 wurde LER nach Erprobung schrittweise Pflichtfach. Die Kirchen können in eigener Verantwortung Religion in Schulräumen anbieten; die katholische Kirche verzichtete. Von LER müssen Eltern ihre Kinder ziemlich aufwendig abmelden, über 14 Jahre alte Schüler sich selbst. 77 Prozent der Siebtklässler nehmen jetzt an LER teil, 3,7 Prozent besuchen Religion, außerhalb der Stundentafel. Karlsruhe muss nun klären, ob der Zugriff des 1952 in der DDR aufgelösten Landes auf Artikel 141 zu billigen oder es als neues Land anzusehen ist. Das Urteil, das noch vor Jahresende erfolgen soll, wird auch Grundsätzliches zum Religionsunterricht sagen. (Frankfurter Rundschau, 24.6.01)
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(3039) Stuttgart. Streiks in kirchlichen Einrichtungen sind nach einem von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Auftrag gegebenen Gutachten zulässig. Im Hinblick auf mögliche Streiks in dem Bereich sagte ver.di-Chef Frank Bsirske in Stuttgart, eine riesige Gruppe von Arbeitnehmern werde innerhalb der Kirche um ihre verfassungsmäßigen Rechte gebracht. Die Kirchen mit ihren 1,2 Millionen Beschäftigten seien der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. „Jetzt sind die Kirchen am Zug.“
Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichter Jürgen Kühling kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeitskämpfe, die die Evangelische und Katholische Kirche ihren Beschäftigten verweigern wollen, von dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Koalitionsfreiheit abgedeckt seien. Auch im öffentlichen Dienst dürfe für die Tarifforderung gestreikt werden. In ver.di sind rund 80.000 kirchliche Mitarbeiter organisiert. Kühling sagte, obwohl das Recht der Religionsgemeinschaften, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, ebenfalls Verfassungsrang habe, dürften diese sich nicht „über die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung hinwegsetzen.“
Das Gutachten weist ausdrücklich darauf hin, dass der so genannte „Dritte Weg zur Entgeltfindung“ bei den Kirchen kein Ersatz für den weitgehenden Verlust der Koalitionsfreiheit der Beschäftigten sei. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie ist den Angaben zufolge paritätisch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt und entscheidet mit qualifizierter Mehrheit. Kommt keine Entscheidung zu Stande entscheidet eine Schiedskommission. Kühling sprach in diesem Zusammenhang von einem „unerträglichen Zwangsschlichtungsverfahren“. (Kieler Nachrichten, 1.6.01)
Österreich
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(3040) Wien. Ein österreichischer Abt hat in einer Predigt vor Firmlingen das „Gemeinschaftsgefühl“ im Dritten Reich gelobt. „Ein Volk, ein Reich, ein Führer und wir sind damals marschiert“, sagte der 70-jährige Abt des Stiftes Kremsmünster in Oberösterreich, Oddo Bergmair, nach einem Bericht des österreichischen Nachrichtenmagazins Format. Der hohe katholische Würdenträger hat seine Aussagen gegenüber dem Magazin verteidigt. „Bei einer Predigt sage ich alles, wie ich es mir denke. Ich habe betont, heute ist alles Individualismus und damals war es Gemeinschaft und die Jugend war begeistert. Nur sind die Ziele falsch.“ Bergmair kritisierte, dass nur die negativen Seiten des Nationalsozialismus aufgezählt würden. „Über die Nazis darf man schimpfen, da ist alles schlecht“, bedauerte er. Er habe in seiner Predigt lediglich das Gemeinschaftsgefühl hervorheben wollen. (Newsbote, 10.6.01)
Großbritannien
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(3041) London. Ein britisches Gericht hat einem wegen Pädophilie verurteilten Mann die Teilnahme an Gottesdiensten ohne vorherige polizeiliche Genehmigung untersagt. Außerdem seien dem 34-Jährigen jegliche Kontakte zu Jugendlichen unter 18 Jahren verboten, wie die Londoner Tageszeitung The Times unter Berufung auf einen Polizeisprecher berichtete. Der Mann, der gerade eine 18-monatige Gefängnisstrafe abgesessen hat, stelle nach wie vor eine große Gefahr dar. Er hatte zwei Minderjährige, die er durch seine Pfarrgemeinde kennen gelernt hatte, missbraucht. Zuvor war er wegen sexueller Übergriffe auf zwei Kinder eines Priesters ebenfalls zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Britische Menschenrechtsgruppen kritisierten die richterliche Anordnung und werteten sie als Einschränkung der Menschenrechte des Betroffenen. (Frankfurter Rundschau, 7.6.01)
Irland
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(3042) Dublin. Ein 14jähriges irisches Mädchen bekam Hautausschlag, nachdem es sich mit dem Weihwasser der örtlichen Kirche an der Stirn bekreuzigt hatte. Sie glaubte nicht an ein Wunder, sondern beschloss, der Sache im Rahmen des Irish-Young-Scientist-Wettbewerbs auf den Grund zu gehen. Zusammen mit zwei Gleichaltrigen fand sie im Wasser etwa einen halben Zentimeter lange, grüne Würmer sowie deren Eier. Drei Jahre vorher waren junge Wissenschaftler im gleichen Wettbewerb schon auf Coli-Bakterien, Staphylokokken, Hefen und Schimmelpilze in Weihwasser gestoßen. In Dublin mussten vor zwei Jahren Weihwassergefäße aus einigen Kirchen entfernt werden, weil Drogenabhängige ihre Spritzen darin gespült hatten.(bild der wissenschaft, 9/2001)
Polen
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(3043) Warschau. Nach monatelangen Debatten hat sich Präsident Alexander Kwasniewski am 60. Jahrestag des Pogroms von Jedwabne öffentlich bei den Angehörigen der von ihren polnischen Nachbarn ermordeten Juden entschuldigt. Doch nicht nur viele Bewohner des Ortes, sondern auch kirchliche Würdenträger blieben der Feier fern. An Deutlichkeit ließ die mit Spannung erwartete Rede des polnischen Präsidenten nichts zu wünschen übrig. Es gebe „keine Zweifel“, dass Polen in Jedwabne von Polen ermordet worden seien, betonte Kwasniewski: ,,Es war ein Verbrechen, für das es keine Entschuldigung gibt. Ich entschuldige mich persönlich, als polnischer Staatsbürger und Präsident Polens.“
Wie schwer manchen Polen der offene Umgang mit den dunklen Kapiteln der eigenen Geschichte und mit antisemitischen Vorbehalten fällt, zeigte die Gedenkfeier in Jedwabne. Die meisten Bewohner des Ortes, aber auch führende Vertreter der katholischen Kirche und des konservativen Regierungsbündnisses AWS, waren der vom Fernsehen übertragenen Trauerfeier ferngeblieben. Er habe schon in einem Gedenkgottesdienst im Mai für die Toten von Jedwabne gebetet, ließ Kardinal Jozef Glemp mitteilen. Ortspriester Edward Orlowski wollte den Tag in aller Ruhe zu Hause verbringen: „Die Deutschen waren für das Massaker verantwortlich. Warum sollten wir uns entschuldigen?“ (Frankfurter Rundschau, 11.7.01)
Tschechien
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(3044) Prag. Der tschechische Ministerpräsident Milos Zeman (CSSD) hat sich öffentlich zum Atheismus bekannt. „Mein Gott ist in Auschwitz gestorben“, erklärte er der tschechischen Tageszeitung „Mlada Frona Dnes“. Als Teenager zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr habe er noch an Gott geglaubt. Nachdem er aber erfahren habe, was in dem Konzentrationslager der Nationalsozialisten geschehen sei, könne er nicht mehr glauben, dass Gott existiere, betonte der 56 Jahre alte Sozialdemokrat. Er glaube nicht, dass ein barmherziger Gott so etwas zulassen konnte. Bislang habe er über solche Fragen noch nie in der Öffentlichkeit gesprochen. (Darmstädter Echo, 30.6.01)
Griechenland
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(3045) Athen. Das höchste griechische Verwaltungsgericht hat in letzter Instanz den Religionsvermerk in griechischen Ausweisen für verfassungswidrig erklärt. Damit setzte sich die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident Kostas Simitis gegen die griechisch-orthodoxe Kirche durch. Das Thema hatte für eine monatelange öffentliche Kontroverse in Griechenland gesorgt. Die Kirche rief mehrfach die Gläubigen zu Demonstrationen auf und sammelte rund drei Millionen Unterschriften gegen das Gesetz. (Berliner Zeitung, 29.6.01)
Ukraine
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(3046) Kiew. Papst Johannes Paul II. hat zum Auftakt seiner fünftägigen Reise in die Ukraine die Orthodoxie um Vergebung für Fehler und Irrtümer der Vergangenheit und Gegenwart gebeten. „Mögen sich die Irrtümer der Vergangenheit in der Zukunft nicht wiederholen“, sagte er bei seiner Ankunft im Flughafen von Kiew, wo ihn Staatspräsident Leonid Kutschma begrüßte. Zugleich bot der Papst den Orthodoxen die Bereitschaft der katholischen Kirche zur Vergebung für erlittenes Unrecht an. Die Erinnerung der Vergangenheit dürfe nicht den Weg zu gegenseitigem Verständnis, zu Brüderlichkeit und Zusammenarbeit bremsen.
Kurz vor der Ankunft des Papstes hatte das Oberhaupt der dem Moskauer Patriarchat unterstehenden orthodoxen Mehrheitskirche der Ukraine, Metropolit Wolodymyr, endgültig ein Treffen abgesagt. Der Moskauer Patriarch Alexi II. erklärte, der Besuch des Papstes beruhige die Spannungen zwischen den Konfessionen in der Ukraine nicht, sondern verschärfe die Lage. Die orthodoxe Kirche wirft der katholischen unter anderem Missionierungsversuche in traditionell orthodoxen Ländern vor. Zuvor hatten rund 3000 orthodoxe Christen in Kiew gegen den Papstbesuch demonstriert.
Bereits bei seinem Griechenland-Besuch im vergangenen Mai hatte Johannes Paul II. die Orthodoxen um Vergebung gebeten für katholische Verfehlungen, insbesondere in der Zeit der Kreuzzüge. Er komme als Pilger des Friedens und der Brüderlichkeit, unterstrich der Papst in seiner Begrüßungsrede in Kiew. Es gehe ihm keineswegs um Proselytismus, um das Abwerben von Gläubigen anderer Kirchen. Vielmehr sei er gekommen, um den Glauben zu bezeugen und die Glaubenstreue und den Mut zu würdigen, den die Ukrainer auch in der Verfolgung und unter vielen Leiden bewahrt hätten. Ausdrücklich verwies Johannes Paul II. auch auf den friedlichen und unblutigen Übergang des Landes zur Unabhängigkeit. .
Der Moskauer Patriarch Alexi hatte noch einmal scharfe Kritik am Papstbesuch geäußert. Mit der Visite unterstütze Johannes Paul II. den „barbarischen Nationalismus“ der ukrainischen Katholiken, sagte er dem staatlichen russischen Fernsehsender RTR. Da die Orthodoxie der Ukraine innerhalb der Weltorthodoxie der Jurisdiktion Moskaus zugeordnet sei und die Orthodoxie die Mehrheit unter den Christen des Landes stelle, hätte es seiner Zustimmung zu dem päpstlichen Besuch bedurft, betonte der Patriarch.(Vorarlberg online, 25.6.01)
Türkei
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(3047) Istanbul. Eigentlich ist es nur ein Stück Stoff – doch es scheint, als hätte das Kopftuch der türkischen Politikerin Merve Kavakci die Hauptrolle beim Verbot derislamistischen Tugend-Partei (FP) gespielt. Die Istanbuler FP-Abgeordnete Kavakci war im Mai 1999 bei der feierlichen Vereidigung im Parlament mit Kopftuch erschienen und hatte damit einen Tumult ausgelöst. Vor allem die Demokratische Linkspartei (DSP) von Ministerpräsident Bülent Ecevit hatte den Auftritt als Verstoß gegen die laizistische Grundordnung verstanden. Kavakci konnte ihren Eid nicht ablegen und verlor in Folge des „Kopftuch-Skandals“ ihr Mandat. Außerdem wurde ihr – weil sie ohne Erlaubnis der türkischen Behörden die US-Staatsbürgerschaft angenommen hatte – die türkische Staatsbürgerschaft entzogen. Im Verbots-Verfahren gegen die Hauptopposition des Landes hatte die Generalstaatsanwaltschaft den Kopftuch-Auftritt als „Sabotageakt“ der Islamisten verstanden. Das Verfassungsgericht stimmte der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt zu und verbot die Tugend-Partei wegen anti-laizistischer Aktivitäten. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Politikverbot unter anderem gegen Kavakci und Ilicak. Ilicaks Hauptvergehen ist, dass sie sich in Reden und in Zeitungskolumnen mehrfach für Kavakci und für eine Lockerung des Kopftuch-Verbotes in Universitäten ausgesprochen hatte. Dabei entspricht Ilicak selbst so gar nicht dem Klischee einer islamischen Fundamentalistin. Die 1944 geborene Politikerin studierte in Lausanne, trägt kein Kopftuch, geht auf Partys und trinkt Wein. „Die Istanbuler Politikerin und Journalistin Ilicak ist eine der wichtigsten Stimmen der Opposition in diesem Land und ein Albtraum für die Regierungsparteien“, schrieb Ilnur Cevik in der „Turkish Daily News“.
Mit ihrer Kritik an der weit verbreiteten Korruption eckte sie immer wieder an. Wenn in Kürze ihre Immunität aufgehoben werden wird, werden insgesamt elf Verfahren – unter anderem wegen Beleidigung des Militärs – gegen die Politikerin und Journalistin beginnen. Eigentlich müsste eine Politikerin wie Ilicak, die dem reformistischen Flügel innerhalb der FP angehörte, ein positives Beispiel für eine moderne, islamisch orientierte Politikerin sein. Doch auf Grund des Politikverbotes wirkt es jetzt fälschlicherweise so, als sei sie eine der führenden Fundamentalistinnen des Landes. Dabei fühlen sich die meisten FP-Politiker dem Westen näher als dem Iran. „Früher haben sich die Islamisten gegen den Westen gewandt, inzwischen haben sie begonnen, sich beim Westen über die Türkei zu beschweren“, schreibt der bekannte Kolumnist Mehmet Ali Birand. (Weser Kurier, 25.6.01)
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(3048) Istanbul. Wegen pro-islamischer Äußerungen hat die Staatsanwaltschaft in Istanbul gegen den Chef der neu gegründeten türkischen Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AK Partei), Recep Tayyip Erdogan, Ermittlungen eingeleitet. Gleichzeitig forderte die Anklage des Kassationsgerichtshofes das türkische Verfassungsgericht auf, dem früheren islamistischen Bürgermeister von Istanbul die politische Betätigung vorübergehend zu verbieten. Umfragen zufolge würde die AK Partei bei Wahlen als stärkste Partei hervorgehen. Auslöser für die Ermittlungen der türkischen Staatsanwaltschaft war die Fernsehausstrahlung einer Rede des Politikers aus dem Jahre 1994. Damals sagte Recep Tayyip Erdogan bei der Eröffnung eines Parteibüros der inzwischen verbotenen islamistischen Wohlfahrtspartei (RP): „Entweder ist man säkular, oder man ist Moslem. Es ist nicht möglich, beides gleichzeitig zu sein.'' (Stuttgarter Zeitung , 22.8.01)
Nordamerika
USA
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(3049) New York. Ein heftiger Streit über die Teilnahme von Homosexuellen-Vertretern hat am ersten Tag der Aids-Sonderkonferenz der Vereinten Nationen in New York eine offene Debatte über die Immunschwächekrankheit behindert. Elf islamische Länder protestierten in der Vollversammlung dagegen, die einzige Vertreterin von Schwulen und Lesben teilnehmen zu lassen. Nach zweieinhalbstündiger hitziger Debatte unterstützten schließlich 62 Mitgliederstaaten einen Vorschlag Kanadas, Karyn Kaplan von der Internationalen Schwulen- und Lesben-Menschenrechtskommission an einem der vier Runden Tische zu beteiligen. 30 Länder enthielten sich, die meisten islamischen Staaten boykottierten die Abstimmung. Die Debatte machte die anhaltende Tabuisierung von Aids und Sexualität deutlich, die schon im Vorfeld der Konferenz eine Einigung auf eine gemeinsame Abschlusserklärung verhindert hatte. Nach Angaben von Diplomaten lehnten mehrere moslemische Staaten die Erwähnung von Homosexuellen, Drogenabhängigen und Prostituierten in dem offiziellen Abschlussdokument ab. (Berliner Zeitung, 27.6.01)
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(3050) Los Angeles. Die katholische Kirche in Südkalifornien zahlt einem ehemaligen Schüler wegen sexueller Belästigung durch einen Priester eine Entschädigung in Höhe von 5,2 Millionen Dollar (5,7 Millionen Euro/11 Millionen Mark). Nach US-Medienberichten will die Erzdiözese von Orange County mit dieser Rekordsumme den Rechtsstreit eines 28-jährigen Klägers gegen einen ehemaligen Priester außergerichtlich beilegen. Die Kirche erklärte sich außerdem bereit, sich bei den Opfern sexueller Belästigung zu entschuldigen, Geistliche besser zu überwachen, Anschuldigungen gründlicher zu untersuchen und Missbrauchten mehr Hilfe zu gewähren.
Ryan DiMaria behauptete in seiner Klage, dass er als Schüler von dem Priester Michael Harris wiederholt sexuell belästigt wurde Vier ehemalige Mitschüler, die ebenfalls angaben, sexuell missbraucht worden zu sein, untermauerten die Anschuldigungen gegen den katholischen Lehrer. Harris, der 1994 aus dem Kirchendienst entlassen wurde, hat wiederholt seine Unschuld beteuert. Der ehemalige Schüler hatte die Erzdiözese verklagt, weil sie angeblich über die Machenschaften des Priesters Bescheid wusste, aber nichts dagegen unternahm. Die Kirche wies diese Vorwürfe zurück. (Newsbote, 22.8.2001)
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(3051) Chicago. Religiöse Zweifel und Ängste sind gesundheitsschädigend und können das Leben kranker Menschen verkürzen. Das meinen US-Forscher entdeckt zu haben. Psychologen von der Bowling Green Universität in Ohio befragten 596 ältere und kranke Menschen, ob sie sich „von Gott verlassen“ fühlten und glaubten, dass ihre Krankheit eine Strafe „des Teufels“ sei. Zwei Jahre nach der Umfrage an US-Kliniken versuchte das Team um Kenneth Pargament von der Bowling Green Universität in Ohio, mit den gleichen Patienten wieder Kontakt aufzunehmen. Dabei stellten sie fest, dass weitaus mehr Patienten in der Gruppe der religiösen Zweifler gestorben waren als in der Gruppe jener, die sich mit den Fragen nicht identifizieren konnten. Von früheren Untersuchungen sei bereits bekannt, dass gläubige Menschen im allgemeinen länger leben. (Frankfurter Rundschau, 15.08.2001)
Anm. MIZ: Wieder einmal: Trau keiner Statistik, es sei denn, du hast sie selbst gefälscht! Wer sich „von Gott verlassen“ und vom „Teufel“ bestraft fühlt, muss durchaus als gottgläubig bezeichnet werden und ist keinesfalls ungläubig. Schließlich kann man sich nur von jemandem verlassen fühlen, dessen Existenz man prinzipell annimmt.
Kanada
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(3052) Oakville. Ein wegen eines Scientology-kritischen Postings verurteilter US-Bürger hat in Kanada politisches Asyl beantragt. Der Scientology-Kritiker Keith Henson war im April von einem Bezirksgericht im kalifornischen Riverside County zu einer Haftstrafe von 200 Tagen verurteilt worden, weil er angeblich im Usenet eine Bombendrohung gegen Scientologen veröffentlicht hat. Dabei wurde ihm ein kurzer Satz zum Verhängnis, den er als Antwort auf ein Posting in der Newsgroup alt.religion.scientology unter der Überschrift „Re: 'Gold Base' French-German ICBM/Tom Cruise Missle Coordinates“ eingetippt hatte: „Modern weapons are accurate to a matter of a few tens of yards.“ (Moderne Waffen treffen mit einer Genauigkeit von wenigen Zentimetern) Das kalifornische Gericht sah darin den Beweis für die Henson unterstellte Bombendrohung. Zudem wurde dem 58-Jährigen zur Last gelegt, an einer Demonstration vor den Golden Era Studios der Scientology-Sekte im Osten von Los Angeles teilgenommen zu haben. Wie Hensons Ehefrau Arel Lucas einer kanadischen Lokalzeitung sagte, protestiert Henson seit fünf Jahren gegen die Scientology-Sekte und hält sie für ein kriminelles Syndikat. Scientology habe es deshalb auf ihren Mann abgesehen und für die Anzeige gesorgt.
Das Gericht wertete Hensons Teilnahme an der Demonstration als Störung einer Religionsgemeinschaft. Dies sei ein hate crime, das in Kalifornien bestraft wird Der Verurteilung hatte sich Henson durch Flucht nach Kanada entzogen. Dort war er auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums in Oakville in Begleitung seines Freundes Gregg Hagglund, eines „Freedom of Speech“-Aktivisten, verhaftet worden. Hagglund hält das Strafverfahren gegen Keith Henson für einen Bruch des erstens Zusatzes zur amerikanischen Verfassung, der die Redefreiheit garantiert. Vorerst bleibt der Scientology-Gegner allerdings noch in kanadischer Haft. Dies hat nach Angaben seiner Ehefrau gestern ein Richter bei einem Haftprüfungstermin entschieden. Die Haft in Kanada wird damit begründet, dass Henson den Behörden bei der Einreise seine Verurteilung in den USA verschwiegen hat. (heise.de, 1.6.01)
Afrika
Ruanda
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(3053) Sovu/Brüssel. Sieben Jahre nach dem Völkermord an bis zu einer Million Menschen in Ruanda hat ein belgisches Gericht zwei Nonnen und zwei weitere Angeklagte schuldig gesprochen und zu Haftstrafen verurteilt. Die zwölf Geschworenen entschieden nach elfstündigen Beratungen, dass die Angeklagten an den Massakern von 1994 beteiligt waren. Die beiden katholischen Ordensschwestern Consolata Mukangango, genannt Schwester Gertrude, und Julienne Mukabutera (Schwester Maria Kisito) sollen maßgeblich an den Massakern im Kloster von Sovu teilgenommen haben. Die beiden Nonnen müssen für 15 beziehungsweise zwölf Jahre in Haft. Während des achtwöchigen Prozesses in Brüssel kamen unbeschreibliche Ereignisse des Völkermordes zur Sprache. 7000 Opfer soll allein das Mai-Massaker im Kloster von Sovu gefordert haben. 500 bis 700 von ihnen sind nach Zeugenberichten in einer Garage verbrannt. Schwester Gertrude, die Oberin der Benediktiner-Abtei, und Schwester Maria Kisito sollen Kanister voller Benzin herangeschleppt haben, um das Feuer zu entfachen. „Schmutz“ - mit diesem Ausdruck soll Schwester Gertrude die Opfer von Sovu bezeichnet haben. Es waren Angehörige der Minderheit der Tutsi, Familienmitglieder von Schwestern und Personal des Klosters, die in der Abtei Zuflucht suchten vor den Hutu-Angreifern. Die beiden Nonnen fanden kurz nach den Massakern Unterschlupf in einem belgischen Ardennen-Kloster. (WAZ, 9.6.01)
Asien
Afghanistan
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(3054) Kabul. Vierundzwanzig Mitarbeiter der in Deutschland ansässigen Hilfsorganisation Shelter Now International wurden Anfang August von den herrschenden Taliban verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, in dem überwiegend moslemischen Land für das Christentum missioniert zu haben.. Nach Angaben der Taliban wurden den verhafteten Ausländern eine große Menge an christlichen Büchern, Kassetten und Disketten abgenommen, was beweise, dass sie in dem islamischen Land das Christentum propagierten. Die westlichen Staaten und die Vereinten Nationen haben den Taliban Verletzung internationalen Rechts vorgeworfen.
Die Verhaftungen folgten auf Monate immer schlechter werdender Beziehungen zwischen den Taliban, die ihre strenge Lesart des Islams durchsetzen wollen, und ausländischen Hilfsorganisationen. Diese helfen Afghanen, die unter den mehr als zwei Jahrzehnten Krieg und einer verheerenden Dürre leiden. Die Taliban hatten 1996 die afghanische Regierung gestürzt und kontrollieren inzwischen etwa 95 Prozent des Landes. Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamischen Religionsstaates. In diesem Jahr begann die Taliban-Regierung, die Spuren konkurrierender Religionen auszulöschen. So zerstörten sie trotz internationaler Appelle und Kritik die berühmten Buddha-Statuen von Bamijan. (Spiegel-online 8.8.2001)
Taiwan
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(3055) Tainan- Süßlich duftender Weihrauch, der in vielen Kirchen und Glaubensgemeinschaften zu rituellen Zwecken verbrannt wird, kann der Gesundheit schaden. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher aus Taiwan nach der Auswertung von Luftproben. Die Luftschadstoffe können dabei ein höheres Niveau erreichen, als im Straßenverkehr. „Es gibt ein potentielles Krebsrisiko. Wir können aber noch nicht sagen, wie gefährlich es ist. Trotzdem hoffen wir, dass Weihrauch Trost spendet, ohne zugleich körperliche Beschwerden zu verursachen“, sagt Ta Chang Lin von der National Cheng Kung University in Tainan. Wie das Wissenschaftsmagazin „New Scientist“ berichtet, maßen Lin und sein Team in einem Tempel in Tainan 45-mal höhere Benzo(a)pyren-Konzentrationen als in Wohnungen von Rauchern. Benzo(a)pyren entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material und wird auch mit Kfz-Abgasen freigesetzt. Der Stoff gilt als krebserregend. Die im Tempel gemessenen polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) waren 19-mal höher als im Freien und leicht erhöht gegenüber den Messdaten einer Straßenkreuzung. Der Gehalt an Schwebestäuben war im Tempel dreimal so hoch wie im Straßenverkehr.
„Aufgrund des schlechten Luftaustauschs im Tempel und des ständigen Abbrennens von Weihrauch, waren wir von den Ergebnissen nicht überrascht“, sagt Lin. „Die PAK-Konzentration im Tempel hing davon ab, wieviel Besucher pro Tag kamen. Während Zeremonien wurden Hunderte von Weihrauchstäbchen angezündet“. Die Forscher befürchten, dass die Gesundheit der Angestellten des Tempels leiden könnte. Weitere Untersuchungen sollen zeigen, wie sich die hohen Schadstoffmengen auf die menschliche Lunge auswirken. (wissenschaft-aktuell, 3.8.2001)
2001 - Meldungen 3056-3094
2001 - Meldungen 3056-3094 rhartmann Mon, 12/31/2001 - 09:00Europa
Deutschland
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(3056) Berlin. Nach den Anschlägen vom 11. September legte Bundesinnenminister Otto Schily im Eilverfahren mehrere Vorschläge zur Unterstützung des so genannten „Kampfes gegen den Terrorismus“ vor. Vor allem von der Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsrecht erhofft sich der Minister für die Zukunft positive Wirkungen. Schily hatte die Änderung schon vor dem Anschlag in den USA angekündigt. Ziel des neuen Gesetzes sei es, verfassungsfeindliche, fundamentalistische und extremistische Gruppen wirksamer bekämpfen zu können [vgl. hierzu die Kritik von Johannes Neumann in dieser MIZ]. Bisher schützte Paragraf 2 des Vereinsgesetzes „Religionsgemeinschaften und Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen“ generell; Verbote nach Paragraf 3 Vereinsgesetz waren für sie nicht zulässig.
Schily kritisierte, dass eine immer stärker wachsende, extremistische Szene innerhalb des Islams den Deckmantel religiöser Betätigung für verfassungsfeindliche und extremistische Propaganda gegen die deutsche Verfassungsordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung nutze. Dem solle mit der Streichung des Religionsprivilegs entgegengewirkt werden.
Vor seiner Gesetzesinitiative hatte sich Schily die Zustimmung der christlichen Kirchen gesichert. Diese konnten der Änderung leicht gutheißen, da sie als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ von der Veränderung des Vereinsrechts überhaupt nicht betroffen sind. Zwar fürchteten sie einen leichten Ansehensverlust der Religion im Allgemeinen, sprachen aber dem Staat nicht das Recht ab, das Privileg zu streichen. Im Gegenteil: Wer das religiöse Anliegen politisch oder wirtschaftlich missbrauche, sei ohnehin keine Religionsgemeinschaft, meinten Funktionäre des Kirchenbüros in Berlin. (Frankfurter Rundschau, 18.9.01)
Anm. MIZ: Welche Religionsgemeinschaft hat „das religiöse Anliegen“ nicht „politisch oder wirtschaftlich missbraucht“? Würde man diesen Satz ernstnehmen, dürften sich die beiden christlichen Großkirchen wohl kaum noch als Religionsgemeinschaften bezeichnen.
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(3057) Berlin. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird erstmals an zwei Berliner Grundschulen der Koran gelehrt. Die umstrittene Islamische Föderation darf nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes an der Kreuzberger Fichtelgebirge-Grundschule und an der Weddinger Rudolf-Wissell-Grundschule unterrichten. Damit sind alle Versuche von Schulsenator Klaus Böger (SPD) gescheitert, die Föderation nicht in die staatlichen Schulen zu lassen. Böger hatte dem Gericht schriftlich zugesichert, die „technischen Voraussetzungen für einen Religionsunterricht der Antragstellerin“ zu schaffen. „Aus bildungspolitischer Sicht bedauere ich die Gerichtsentscheidung“, sagte Böger. Seine Behörde prüfe, ob Beschwerde eingelegt werden könne.
Das Gericht begründet seine einstweilige Anordnung damit, dass der Schulbehörde nicht die Befugnis zustehe, die inhaltliche Konzeption des Unterrichtes zu prüfen. Wie mehrfach berichtet, hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im Februar 2000 der Föderation Recht auf Islamunterricht gegeben und von Böger gefordert, das Urteil „unverzüglich“ umzusetzen. Der Senator hatte dennoch die eingereichten Rahmenpläne insgesamt viermal abgelehnt. Nach Ansicht der Schulbehörde sind Prinzipien der Verfassung - wie die Gleichstellung von Mann und Frau - nicht eindeutig beachtet worden.
Die Föderation wollte gegen Böger ein Zwangsgeld von 200 000 Mark erwirken. „Erst diese Androhung und der weitere Druck durch die Entscheidung des Gerichtes hat Böger zum Einlenken gezwungen“, sagte Burhan Kesici von der Föderation. „Anders als in fast allen anderen Bundesländern ist Religionsunterricht nach dem Berliner Schulgesetz kein Pflichtfach, die Teilnahme am jeweiligen Religionsunterricht ist von einer freiwilligen Anmeldung abhängig“, schreiben die Richter in ihrer Begründung. Deshalb unterliege in diesem Fall die Koranlehre „der grundrechtlich geschützten Glaubens- und Bekenntnisfreiheit“. Eine Grenze sieht das Gericht nur, wenn im Unterricht „in vollem Umfang oder doch hinsichtlich tragender Prinzipien“ von staatlichen Bildungszielen abgewichen werde und die Lehrer eine Art „Gegenunterricht“ veranstalteten. Solche Anhaltspunkte seien aber nicht zu erkennen. Zudem würden auch christliche Kirchen in Einzelfragen darauf bestehen, bei einem unausweichlichen Konflikt den Glaubensgeboten mehr zu gehorchen als weltlichen Geboten. Ohnehin bewege sich eine „gegebene Verfassungslage im Spannungsfeld gesellschaftlicher Auseinandersetzungen“.
Der Sprecher des Türkischen Bundes, Safter Cinar, bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes hingegen als „unerträglich“. Es müsse alles getan werden, verfassungsfeindliches Gedankentum aus Schulen fern zu halten. (Berliner Zeitung, 30.8.01)
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(3058) Potsdam. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Brandenburg pocht weiterhin auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit um das Unterrichtsfach „Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde“ (LER). Obwohl sich die Kirchen unter bestimmten Voraussetzungen kompromissbereit zeigten, werde nach Ansicht der Gewerkschaft nur mit einem Richterspruch Rechtssicherheit geschaffen. Ansonsten schwele der Rechtsstreit zwischen den Kirchen und CDU sowie dem Land weiter. Auch die wünschenswerte Entwicklung von LER hin zu einem durchgängigen Fach von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II benötige eindeutige Rechtsverhältnisse. Die GEW schloss sich damit der Auffassung von PDS und Teilen der SPD an, die vor einem „faulen Kompromiss“ im LER-Verfassungsstreit warnten und der Vergleichslösung des Gerichts nicht zustimmen wollten. Die Position der Brandenburger CDU, den Vergleichsvorschlag anzunehmen, um auf diesem Weg eine Gleichwertigkeit von LER und Religionsunterricht zu erreichen, kritisierte die GEW als „unredlich“. Die Union wisse sehr wohl, dass es in Brandenburg nur ein „begrenztes Interesse“ gebe für ein ordentliches Schulfach Religion. Die Gewerkschaft sprach sich dafür aus, dass Religion wie bisher als freiwilliger Unterricht in der Verantwortung der Kirchen bleibe, demnach LER als ordentliches Schulfach nicht gleichgestellt werde. Die Kirchen hätten jetzt schon eine „faire Chance“, ihre Angebote zu unterbreiten. (Lausitzer Rundschau , 29.9.01)
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(3059) Trier. Ein als Diakon verkleideter Hochstapler ist in Trier aufgeflogen. Der 54-Jährige soll Ehen geschlossen, Kinder getauft und Urkunden gefälscht haben, wie Oberstaatsanwalt Georg Jüngling in Trier mitteilte. Der Schwindel flog nach Darstellung des Bistums Trier auf, als der gelernte Krankenpfleger aus Trier mit Diakonschärpe das neue Domizil des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in seiner Heimatstadt segnete und sein Foto in der Zeitung auftauchte. Der Mann gab sich den Berichten zufolge auch als Chirurg aus. Außerdem soll er nach einem Gottesdienst mit einer Kollekte getürmt sein. (Stuttgarter Nachrichten, 24.8.01)
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(3060) Wilhelmshaven. Der Bundesverband der Pfarrer hat die Personalpolitik der evangelischen Kirchen scharf kritisiert. Angesichts eines sich abzeichnenden Pfarrermangels hätten nur wenige Landeskirchen „geschickt und zukunftsweisend“ vorgesorgt, erklärte der Vorsitzende des „Bundesverbandes der Vereine evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer“, Klaus Weber, auf der Mitgliederversammlung in Wilhelmshaven. Während Mitte der 80er Jahre noch 11 000 junge Menschen Theologie studierten, seien zur Zeit bundesweit nur noch 3 500 Studenten auf den Kandidatenlisten der Kirchen eingetragen. Das seien 2.000 weniger als noch vor fünf Jahren.. (Berliner Zeitung, 30.9.01)
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(3061) Köln. Knapp 500 Zwangsarbeiter, meist Frauen aus Osteuropa, mussten während des Zweiten Weltkriegs für 100 kirchliche Einrichtungen des Erzbistums Köln arbeiten. Das ermittelte das Historische Archiv des Erzbistums bislang nach einem Jahr Suche. Bei über 200 Zwangsarbeiterinnen konnte der Name nicht ermittelt werden. Nur 22 Menschen erhielten bisher eine Entschädigung von je 5000 Mark bewilligt. Nach Einschätzung des Zwangsarbeiterbeauftragten des Erzbistums, Ulrich Helbach, wird die Zahl der ermittelten Zwangsarbeiter im Dienst der katholischen Kirche im Rheinland trotz weiterer Bemühungen nicht mehr wesentlich ansteigen. (Bonner Rundschau, 29.8.01)
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(3062) Koblenz. Wer als Ausländer nach Deutschland zieht und sich bei den Behörden zu einer christlichen Konfession bekennt, muss auch Kirchensteuern zahlen. Ob er getauft sei oder nicht, spiele dabei keine Rolle, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem in Koblenz veröffentlichten Urteil. (Az.: 6 A 10237/01.OVG). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines aus Hongkong stammenden Steuerpflichtigen ab. Der Kläger hatte bei seiner Einreise der Meldebehörde und in den späteren Jahren auch in seiner Einkommensteuererklärung jeweils angegeben, er sei römisch- katholisch. Später klagte er mit der Begründung, er sei nicht getauft worden, gegen die jahrelange Heranziehung zur Kirchensteuer. Das OVG ließ dieses Argument nicht gelten. Der Kläger müsse vielmehr seine Selbstauskunft gegen sich gelten lassen. So lange er keine Korrektur des Melderegisters erwirke, bleibe er kirchensteuerpflichtig. (kiz-online, 10.9.01)
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(3063) Essen. Trotz aller Kirchenskepsis und Tendenzen zur Säkularisierung prägt ein christlich anmutender Volksglaube als gemeinschaftliches Kulturgut die Seelenlage der Deutschen in Ost und West. Zu dem Ergebnis kommt zumindest eine Studie des Kölner Rheingold-Instituts für Markt- und Medienanalyse über die Frage „Wie halten es die Deutschen mit dem Glauben?“ Die Daten waren im Auftrag der überkonfessionellen Projekt-Agentur ProChrist in Essen, Dortmund, Leipzig, Halle und Stuttgart unter aktiven, inaktiven und Nicht-Kirchenmitgliedern erhoben worden und wurden in Leipzig und Essen vorgestellt. [Anm. MIZ: Traue keiner Statistik, es sei denn, du hast sie selbst gefälscht!) Unabhängig von der Zugehörigkeit zu Glaubensgemeinschaften findet sich in allen Regionen ein Volksglaube, der das Verhalten im Alltag wesentlich mitbestimmt. Dies gelte sowohl für Menschen, die sich als gläubig oder kirchennah bezeichnen, als auch für jene, die erklären, mit Glauben und Kirche nichts zu tun zu haben.
Die Forscher machten vier Grundtypen aus. Den Volksglauben, der zwar diffus sei, aber eine große Bedeutung für die Lebensführung habe. Ihn zeichne jenseits von amtskirchlichen Lehren eine Ein-Gott-Vorstellung, ein Jenseits-Prinzip, die Sinnfrage, die Orientierung von Moral und Ethik an den Normen der Zehn Gebote, ein Belohnungsprinzip und die Hoffnung auf eine „unerwartete Verrechnung“ guter Werke aus. Weitere Typen seien der vom Willen gesteuerte „intentionale Atheist“, der Sucher nach einer sozialen Gemeinde, in der man nicht bibelfromm und kirchentreu sei, sich aber treffen und Gutes tun könne sowie der Gläubige, der seine Gemeinde als Vertreterin Gottes ansieht.
An Jesus Christus interessiere mehr die menschliche als die göttliche Seite - er wird eher als „der beste Mensch“ denn als Sohn Gottes und Erlöser gesehen. An ihm beeindruckten die Befragten Mut und Konsequenz, Selbstlosigkeit bis hin zur Aufopferung und sein Handeln im direkten Umfeld und im konkreten Einzelfall. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 30.10.01)
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(3064) Karlsruhe. Ein muslimischer Metzger und die Bundesregierung haben vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe das in Deutschland praktizierte Schächtverbot von Tieren als zu weitgehend kritisiert. Insbesondere nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1995 wird Muslimen zunehmend die Ausnahmegenehmigung entzogen, Tiere ohne vorherige Betäubung zu schlachten. Ein muslimischer Metzger aus dem Raum Gießen, der das Geschäft bereits von seinem Vater übernahm, sieht dadurch seine Religions- und Berufsfreiheit verletzt. Das Urteil des Ersten Senats wird Anfang 2002 erwartet. Nach dem Gang der mündlichen Anhörung wird eine Lockerung der rigiden deutschen Praxis erwartet.
Ein Teil der Muslime und Juden isst aus religiöser Überzeugung nur Fleisch, das von Tieren stammt, die ohne vorherige Betäubung geschlachtet wurden. Das Schächten ist nach dem deutschen Tierschutzgesetz aber nur erlaubt, wenn die Religion die Schlachtungsart zwingend vorschreibt. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist das im Islam nicht der Fall. Die Rechtsprechung führte dazu, dass dem muslimischen Metzger 1996 die Ausnahmegenehmigung nach Jahren entzogen wurde. Jüdische Gemeinden, deren Religion ebenfalls den Verzehr geschächteten Fleisches vorschreibt, erhalten dagegen weiterhin die Genehmigung. Nach Ansicht der Prozessvertreter eine Diskriminierung.
Auch der Vertreter der Bundesregierung, Professor Gerhard Robbers, machte bei der Anhörung in Karlsruhe deutlich, dass die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Grundrechte eingreife. Das Gebot religiöser Toleranz verlange, dass sich Angehörige einer Glaubensgemeinschaft „mit Lebensmitteln versorgen können“. Robbers betonte, dass das Schächten von Tieren bei sachgerechter Durchführung unter Gesichtspunkten des Tierschutzes „noch akzeptabel“ sei. (Frankfurter Rundschau, 07.11.01)
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(3065) Düsseldorf. An nordrhein-westfälischen Schulen wird es keinen Islam-Unterricht als ordentliches Lehrfach geben. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies eine entsprechende Klage des Zentralrats der Muslime in Deutschland und des Islamrates ab. Bei den Klägern handele es sich nicht um Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung. Daher stehe ihnen der Anspruch auf Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach nicht zu, begründeten die Richter die Entscheidung. Dem Staat stehe kein Ansprechpartner gegenüber, der die Grundsätze der islamischen Religionsgemeinschaften verbindlich vertreten könne. (Frankfurter Rundschau, 03.11.2001)
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(3066) München. Zwei Tage vor der Deutschland-Premiere des Harry-Potter-Films hat der CSU-Abgeordnete Benno Zierer eine Verschiebung des Kinostarts gefordert. „Am besten wäre es, den Film in Deutschland nicht zu zeigen, bis wir wissen, welche Auswirkungen er in anderen Ländern hat“, sagte Zierer. Für Sechsjährige sei „so viel Okkultismus gefährlich“. Sie seien „religiös nicht gefestigt und glauben alles, was sie sehen“. Zierer forderte Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) auf, entschieden einzuschreiten. (Rheinpfalz, 20.11.01)
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(3067) Amberg. Dass katholische Nonnen durchaus zu extremen Reaktionen neigen können, musste das bayrische Kultusministerium unlängst erleben. Erst rissen die Schulschwestern aus Auerbach (Kreis Amberg) alle Seiten zur Sexualkunde aus den Biologiebüchern ihrer Schüler heraus. Dann, als sie Gegenwind bekamen, gaben sie das Unterrichten ganz auf.
Wie das Landratsamt in Amberg mitteilte, werden die Nonnen ab kommendem Schuljahr nicht mehr unterrichten. Ob die Klosterschule als staatliche Realschule fortgeführt werden kann oder die 280 Kinder auf andere Schulen verteilt werden, ist vorerst offen.
Die Schwestern hatten entgegen dem bayerischen Lehrplan keine Sexualkunde unterrichtet, Schülern die Biologiebücher weggenommen und Tanzen als Werk des Teufels gegeißelt. Das Kultusministerium hatte die Zustände als untragbar kritisiert und die Ablösung der Schulleitung verlangt. Der völlige Rückzug des Ordens habe aber alle Beteiligten überrascht, sagte der Sprecher des Landrats. (Spiegel online, 22.11.01)
Österreich
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(3068) Wien. Neue „wissenschaftliche Kenntnisse“ hat der Salzburger Weihbischof Andreas Laun nach eigenem Bekunden seinem reaktionären Weltbild hinzugefügt. So meinte er in einem Interview, dass Homosexuelle wegen der größeren Gefahr von Geschlechtskrankheiten eine um 20 bis 30 Jahre kürzere Lebenserwartung haben. Dies habe „mit Aids, Hepatitis und anderen Schwulenkrankheiten“ zu tun. Selbstverständlich habe diese Einschätzung nichts mit seiner persönlichen Meinung zu tun, sondern sei eine „Frage der Fakten und der Wissenschaftlichkeit und Objektivität“. Seine arg logische Schlussfolgerung: Es ergebe sich „daraus die Verantwortung für Staat und Gesetzgeber, dem auch Rechnung zu tragen durch einen entsprechend erhöhten Jugendschutz“. (Rosa Antifa Wien, 1.9.01)
Frankreich
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(3069) Aix-en-Provence/Caen. Im südfranzösischen Aix-en-Provence ist ein 67-jähriger Priester zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden, weil er den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in seinem Pfarrhaus geduldet hatte. Das Gericht setzte drei der fünf Jahre zur Bewährung aus. Ein Freund des Priesters, der den sexuellen Missbrauch verübt hatte, war zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. (Die Presse, 5.9.01)
Ebenfalls verurteilt wurde ein nordfranzösischer Bischof, weil er einen pädophilen Pfarrer nicht anzeigte. Der Priester hatte die Tat gebeichtet, doch sein Bischof deckte ihn. Der Priester René Bissey war im Oktober wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung Minderjähriger in elf Fällen zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl der Bischof davon wusste, hatte er seinen Untergebenen nicht angezeigt. Drei Monate auf Bewährung, so das Urteil des Strafgerichts im nordfranzösischen Caen. Der Bischof habe durch sein Schweigen Mitverantwortung dafür, dass Bissey von seinen Taten nicht abließ, so der Staatsanwalt. Unabhängig vom Beichtgeheimnis sind Geistliche in Frankreich verpflichtet, den Missbrauch von Jugendlichen unter 15 Jahren anzuzeigen. (Netzzeitung, 5.9.01)
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(3070) Castellane. Die Polizei hat im südostfranzösischen Castellane eine 33 Meter hohe Statue der so genannten Mandarom-Sekte gesprengt. Die Behörden setzten dabei schwere Steinbrecher ein, da die Figur mit Beton von mehr als einem Meter Dicke ummantelt war. Die Statue war ohne Baugenehmigung errichtet worden und stellte den 1998 gestorbenen Guru der Sekte dar. Im Gegensatz zum „kosmoplanetären Messias“ wurden die sonstigen Bauten der Sekte geschont, darunter eine 22 Meter hohe Buddha- und eine 17 Meter hohe Christus-Figur.
150 Polizeibeamte waren auf das Gelände vorgedrungen und hatten die schwierige Sprengung vorbereitet. Dabei stiessen sie zuerst auf den Widerstand eines Mandarom-Anhängers, der sich an die Statue gekettet hatte. Die Sekte gilt in französischen Justizkreisen als gefährlich. Sie hat nach eigenen Angaben weltweit 400 Anhänger. Der ehemalige französische Finanzbeamte Gilbert Bourdin gründete sie 1967. Die Anhänger der Sekte wollen die Welt vor ihrer Selbstzerstörung retten und sie vor „extra-terrestrischen bösen Kräften“ schützen. (news.ch, 6.9.01)
Großbritannien
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(3071) London. Der britische Starkomiker Rowan Atkinson (Mr. Bean) hat gegen die neuen Bestimmungen zum Verbot der Religionshetze protestiert. Nach den in dem Anti-Terror-Gesetz enthaltenen Paragraphen müsse jeder, der in Zukunft religiöse Witze mache, „wohl mit Gefängnisstrafen rechnen“, erklärte Atkinson in einem in der Times veröffentlichten Leserbrief. Mehrere religiöse Organisationen hatten nach Terroranschlägen vom 11. September darauf hingewirkt, dass in den neuen Anti-Terror-Gesetzen auch die Aufstachelung zu religiös oder rassistisch motiviertem Hass bestraft werden kann.
Atkinson führte aus, es gäbe überhaupt kein Thema, über das man keine Scherze machen dürfe. Allein das Publikum müsse entscheiden, welche Gags zulässig sind und welche nicht, schrieb er in einer zornigen Abrechnung. Immerhin habe er einen großen Teil seines beruflichen Lebens damit verbracht, sich über diverse Figuren seines christlichen Hintergrundes lustig zu machen, schreibt Atkinson, der „es sich einfach nicht vorstellen kann, dass ich dafür in Zukunft bestraft werde“.
Der Vorstoß des Komikers löste eine lebhafte Diskussion aus. Zahlreiche Kabarettisten und Comedy-Stars stellten sich an die Seite von Rowan Atkinson und teilten seine Befürchtung. Für den Filmklassiker „Das Leben des Brian“, der sich recht respektlos mit dem Leben von Jesus Christus beschäftigte, wanderten die Komiker von „Monty Python“ wohl in Zukunft alle in den Knast, meinte Atkinson.
Das britische Innenministerium wies die Befürchtungen sowie die Forderungen nach Milderung zurück. Man habe keine Pläne, in Zukunft Komiker bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen zu Rate zu ziehen, gab ein Sprecher des Ministeriums bekannt. (Frankfurter Rundschau, 17.10.01)
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(3072) London. Jetzt ist es offiziell: Die Jedi-Ritter aus dem Science-Fiction-Epos Star Wars tauchen in der Bevölkerungsstatistik von Grossbritannien als Religion auf.
„Verfalle nicht der dunklen Seite der Macht“: So etwa könnte man das Leitmotiv des altehrwürdigen Obi-Wan Kenobi und der anderen Jedi-Ritter bezeichnen. Die Anhänger der fiktiven Lehre von Macher George Lucas sind so zahlreich, dass sie es - per E-Mail mobilisiert von eifrigen Jedi-Fundis - zum offiziellen Eintrag als Religion bei der Volkszählung 2001 geschafft haben.
Eine genügende Anzahl von Einträgen - vermutlich über 10 000 - hat es möglich gemacht: In der britischen Einwohnerstatistik tauchen die Jedi-Ritter unter der Kennziffer 896 als Religionsgemeinschaft auf. Dieser Eintrag bedeutet allerdings nicht, dass die Jedi in Grossbritannien den Status als offiziell anerkannte Religion haben. Aber immerhin: Bei der nächsten Volkszählung wird im Fragebogen „Jedi“ als Religion zum Ankreuzen aufgeführt werden. Genaue Zahlen wollte ein Sprecher des Statistischen Amtes nicht nennen, aber es seien genug, um daraus eine eigene statistische Gruppe zu machen. Näheres werde erst bei der Veröffentlichung der Ergebnisse im Herbst kommenden Jahres zu erfahren sein. (Westdeutsche Zeitung, 11.10.01)
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(3073) London. Die Welt ist schlecht, die Kinder wollen einfach nicht gehorchen. Deshalb hat sich eine Vereinigung Christlicher Schulen zu einer pädagogischen Reform der ganz besonderen Art entschlossen. Vor einem Londoner Gericht klagt man auf Wiedereinführung der Prügelstrafe. Vor zwei Jahren hatte die britische Regierung das vollständige Verbot einer Erziehungsmaßnahme durchgesetzt, die auf der Insel als „Corporal Punishment“ bekannt ist. Mit einem speziellen Gerät, meist einem widerstandsfähigen Lineal, zuweilen aber auch einem Bambusstock, wurden Verstöße gegen die Schulordnung durch Schläge auf Hand, Beine oder Hinterteil geahndet. An den staatlichen Schulen war die Erlaubnis für die körperliche Züchtigung bereits 1986 außer Kraft gesetzt worden. Die Privatschulen, die angesichts des desolaten öffentlichen Systems in England eine wichtige Rolle spielen, verteidigten die Prügelstrafe jedoch hartnäckig bis zum Jahre 1999. Nach dem Verbot fühlte man sich in seinem Erziehungsauftrag endgültig allein gelassen. Es handele sich doch um eine „liebevolle, von Gott gegebene Disziplinierung“ argumentiert der Direktor der „Christian Fellowship School“ in Liverpool, der im Auftrag von rund 50 Privatschulen den Musterprozess vor dem Londoner High Court führt.
Pro Jahr müssen an dieser Schule 1920 Pfund (rund 6200 Mark) an Schulgeld entrichtet werden, und dafür könnten Eltern und Kinder „die Festlegung von moralischen Grenzen“ erwarten, erklärte Direktor Philip Williamson. Seit dem Verbot der Prügelstrafe aber sei ein beklagenswerter Niedergang der Disziplin zu beobachten. Das „Corporal Punishment“ unterläge strengen Regeln, behauptet der Pädagoge. So würden zum Beispiel nur Jungen über 12 mit einem Lineal verprügelt, das auch mindestens zehn Zentimeter breit sein müsse. Mädchen dürften nur von einem weiblichen Mitglied des Lehrkörpers bestraft werden, und das nicht mit einem Stock, sondern mit einem Lederriemen, durch einen Schlag auf die Hand, nicht auf Beine oder Hinterteil. Nach Berichten englischer Medien wird die Klage auf Wiedereinführung der Prügelstrafe von vielen Eltern unterstützt. Man habe die Christliche Schule in Liverpool wegen ihrer besonders konsequenten Haltung ausgesucht, sagte Karen McGlynn der Times. Die vierfache Mutter ist von der positiven Wirkung der Prügelstrafe überzeugt. Man dürfe die Züchtigung natürlich erst als letztes Mittel einsetzen. Der englische Kinderschutzbund zeigte sich dagegen entsetzt. Kinder sollten den gleichen Schutz vor körperlichen Angriffen genießen wie Erwachsene, forderte ein Sprecher. (Bremer Nachrichten, 3.11.01)
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(3074) Oxford. Der Bischof von Oxford hat ein Fußballfeld exorziert, auf dem ein böser Fluch zu ruhen schien. Wie das britische Boulevardblatt Sun berichtete, schritt Richard Harries nach einer Niederlagenserie von Oxford United auf das Feld des Klubs, besprenkelte es mit Weihwasser, sprach zwei Gebete und bat den Allmächtigen: „Schütze diesen Ort vor allem Bösen.“ Oxford United hatte auf dem Feld in einem fast 50 Millionen Mark teuren Stadion einen diabolischen Saisonauftakt erlebt. In 17 Spielen musste der Drittligaverein 13 Niederlagen hinnehmen. Der Trainer hatte daraufhin erklärt, an ihm liege es nicht: Zigeuner hätten das Spielfeld verflucht, weil sie für den Bau des neuen Stadions ihre Wohnwagen hätten wegfahren müssen. Nach dem Einsatz des Bischofs erklärte Klub-Präsident Firoz Kassam: „Wenn wir jetzt wieder verlieren, kann der Trainer nicht mehr den Zigeunern die Schuld geben.“(Focus, 7.11.01)
Nordirland
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(3075) Belfast. Fanatische Protestanten haben in der nordirischen Hauptstadt Belfast eine Brandbombe in die Richtung von katholischen Schulmädchen geworfen. Zwei Polizisten wurden dadurch verletzt. Unter den etwa 100 Kindern und ihren Eltern brach Panik aus. Eine Frau fiel in Ohnmacht und wurde ins Krankenhaus gebracht. Kinder wurden nicht verletzt. Zu dem Anschlag bekannten sich die „Red Hand Defenders“, ein Codename für pro-britische, protestantische Terrorgruppen wie die Ulster Defence Association. Die Polizei nahm eine Person fest.
Es war der dritte Tag in Folge, an dem Hunderte von schwer bewaffneten Soldaten und Polizisten den Schulweg der katholischen Kinder durch ein protestantisches Gebiet in Nord-Belfast sichern mussten. Auch diesmal wurden die vier bis elf Jahre alten Mädchen wieder beschimpft und mit Steinen beworfen. In der Nacht zuvor waren bei Straßenkämpfen in Belfast nach Angaben der Polizei 15 Brandbomben und 250 Molotow-Cocktails gezündet worden. 41 Polizisten und zwei Soldaten wurden verletzt, vier Autos brannten aus. Politiker beider Seiten bemühten sich, eine Lösung für den immer hitzigeren Konflikt um den Schulweg der katholischen Mädchen zu finden.
Die örtlichen Protestanten bestanden darauf, dass die Kinder nicht durch ihr Wohngebiet zur Grundschule „Heiliges Kreuz“ ziehen. Sie fühlten sich dadurch „bedroht“. Die Kinder könnten auch einen anderen Weg nehmen. (Mitteldeutsche Zeitung, 5.9.01)
Niederlande
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(3076) Den Haag. Richterinnen und Justizbeamtinnen in den Niederlanden dürfen bei Gerichtsverhandlungen kein Kopftuch als Zeichen ihrer religiösen Überzeugung tragen. Darauf hat Justizminister Korthals in einer schriftlichen Antwort auf Anfragen von Parlamentsabgeordneten hingewiesen. Er kündigte ein Gesetz an, in dem die Kleidungsvorschriften für Gerichtspersonal ausdrücklich festgelegt werden sollen. (Neue Züricher Zeitung, 1.9.01)
Italien
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(3077) Rom. Der italienische EU-Minister Rocco Buttiglione hat eine Einschränkung des liberalen Abtreibungsgesetzes in seinem Land gefordert. Eine entsprechende Gesetzesänderung könne jedes Jahr das Leben von 10.000 Babies retten, sagte Buttiglione in Rom. Unter anderem sollten Frauen, die sich gegen eine Abtreibung entscheiden, ein Jahr lang 500 Euro (rund eine Million Lire) pro Monat erhalten. Für den Fall, dass sich sein Reformvorschlag im Parlament nicht durchsetzt, kündigte Buttiglione seinen Rücktritt an. (Dolomiten, 24.8.01)
Vatikan
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(3078) Vatikanstadt. Das Wunder, das für die Seligsprechung der vor knapp vier Jahren gestorbenen Mutter Teresa von Kalkutta benötigt wird, steht fest. Es handele sich um die unerklärliche Genesung einer 30-jährigen Inderin von einem Tumor im Unterleib und von schwerer Tuberkulose. Die verheiratete Frau und Mutter von zwei Kindern war vor drei Jahren von Schwestern vom Orden der Mutter Teresa gepflegt worden. Sie hätten ihr am 5. September 1998, dem ersten Todestag der Ordensgründerin, ein Medaillon aufgelegt, das mit dem Leichnam von Mutter Teresa in Berührung gekommen war. In der folgenden Nacht seien sowohl der Tumor als auch die Tuberkulose verschwunden. Die Ärzte hätten danach keinen Rückfall festgestellt. Wie aus Kreisen des Vatikans bekannt wurde, tritt Papst Johannes Paul II. dafür ein, dass Mutter Teresa möglichst rasch zu den Ehren der Altäre erhoben wird. (Frankfurter Rundschau, 29.8.01)
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(3079) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. ist mit einem mit 100.000 Dollar (212.000 Mark) dotierten internationalen Friedenspreis ausgezeichnet worden. Das Oberhaupt der katholischen Kirche erhielt die Auszeichnung der Stiftung „Verzeihen“ in seiner Sommerresidenz Castelgandolfo nahe Rom. Der Papst kündigte an, er wolle das Preisgeld für wohltätige Zwecke stiften. Johannes Paul II. ist der erste Träger der neu geschaffenen Auszeichnung. Der Preis wurde zum Andenken an Papst Cölestin V. geschaffen, der im 13. Jahrhundert Oberhaupt der katholischen Kirche war. (Mittelbayerische Zeitung, 23.8.01)
Anm. MIZ: Colestin V. war der erste Papst, der freiwillig abdankte. Ob hinter der Preisvergabe die Hoffnung steht, Johannes Paul II. könne es seinem Vorgänger gleichtun?
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(3080) Vatikanstadt. Nach heftigem Streit mit den italienischen Behörden [vgl. IR-Meldung 3019] stellt Radio Vatikan auf einen umweltfreundlichen Sendebetrieb um. Ab September werde ein Teil der Sendungen über Satellit anstatt wie bisher über starke Mittelwelle-Sender ausgestrahlt werden. Umweltschützer hatten über die extrem hohe Strahlenbelastung durch Elektrosmog für die Bevölkerung durch die Mittelwelle-Sendeanlage in Cesano bei Rom geklagt, von der bisher die kirchlichen Programme in alle Welt ausgestrahlt wurden. Die italienischen Behörden hatten daraufhin dem Vatikan mit Stromabschaltungen, der Umweltminister gar mit Rücktritt gedroht. (taz, 29.8.01)
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(3081) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. will laut italienischen Zeitungsberichten den Opus-Dei-Gründer Josemaria Escriva de Balaguer heilig sprechen. Anlass könnte Escrivas 100. Geburtstag sein, der sich am 9. Januar 2002 jährt, heißt es in den Berichten. Der spanische Priester hatte 1928 die weltweit tätige und sehr umstrittene erzkonservative katholische Organisation Opus Dei gegründet. Er lebte von 1902 bis 1975 und wurde bereits 1992 selig gesprochen.
Damit der Papst diese Auszeichnung gewährt, muss der Betroffene ein Wunder vollbracht haben. Bei seiner Seligsprechung wurde angerechnet, dass eine todkranke Karmeliter-Nonne 1976 wieder geheilt wurde, nachdem Mitglieder ihrer Familie darum gebetet hatten, dass Josemaria der Kranken hilft. (Netzzeitung, 2.10.01)
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(3082) Vatikanstadt. Novum in der Geschichte der katholischen Kirche: Der Papst hat ein Ehepaar selig gesprochen. Sie hätten Ehe und Familie „heldenhaft“ [!!] gelebt. Der Papst segnete die Italiener Luigi und Maria Beltrame Quattrocchi als Vorbilder für „christliche Spiritualität, die Ehe und Familie heldenhaft gelebt hätten“. Formal manifestiert sich die Vorbildlichkeit darin, dass das Ehepaar vier Kinder hatte, von denen drei dem Klerus beitraten. Eine ihrer zwei Töchter wurde Nonne, die zwei Söhne wurden zu Priestern geweiht. Die Eltern heirateten 1905 und verbrachten ihr ganzes Leben in Rom. Unter Berufung auf die Söhne berichteten Zeitungen, das Paar habe sich nach rund 20 Jahren entschieden, in getrennten Betten zu schlafen und habe die restlichen 26 Ehejahre wie Bruder und Schwester zusammengelebt. Ob das für die Seligsprechung ausschlaggebend war, war nicht auszumachen. (Spiegel online, 22.10.01)
Spanien
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(3083) Madrid. Weil sie einen geschiedenen Mann geheiratet hat, ist eine Religionslehrerin in Spanien entlassen worden. Resurreccion Galera wurde vom Bistum Almeria gekündigt, weil die Bischöfe in ihrer Ehe einen Verstoß gegen die christliche Moral sehen. Für den Religionsunterricht sei sie nicht mehr geeignet. Die 36-Jährige und ihr deutscher Ehemann kündigten Klage wegen ungerechtfertigter Kündigung an. Gewerkschaften und Elternverbände warfen der Kirche unzulässige Einmischung in das Erziehungswesen vor. Für Bischof Jose Gea Escolano ist der Fall klar: „Ein Mitglied der Taliban könnte auch keine Lektionen in Demokratie erteilen.'' (Stuttgarter Nachrichten, 5.9.01)
Griechenland
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(3084) Moudrous. Schlafstörungen, Krankheiten, Pechstränen: Seit Jahrhunderten kämpfen Menschen aus Moudros angeblich mit einem „Unsegen“. Viele Einwohner der griechischen Hafenstadt auf der Nordägäis-Insel Limnos hoffen nun auf Besserung. Seit 300 Jahren sind sie in Griechenland als „Die Verdammten“ bekannt. Ein religiöser Akt von Mönchen aus der autonomen Mönchsrepublik Berg Athos verschafft ihnen nun eine neue Perspektive. Die Mönche hoben einen Unsegen auf, eine mildere Form des Fluches, den orthodoxe Vorgänger vor rund 300 Jahren über die Menschen in der Hafenstadt, ihre Kinder und Kindeskinder verhängt hatten. Ganz umsonst war diese Erlösung allerdings nicht. Umgerechnet rund 14.280 Mark hätten die Inselbewohner zusammengelegt und an die Mönche übergeben, berichtete der griechische Rundfunk. Dafür rechnen die Menschen in Moudros mit mehr Glück und weniger Krankheiten. Auch Einschlafprobleme sollen nun ohne Unsegen nur noch Teil der Stadtgeschichte sein. (Netzzeitung, 25.8.01)
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(3085) Athen. Mehr als drei Millionen Griechen haben in einer Unterschriftensammlung der orthodoxen Landeskirche eine Volksabstimmung über einen Religionsvermerk in den staatlichen Personalausweisen gefordert. Die Griechen sollen dazu befragt werden, ob die Religionszugehörigkeit im Personalausweis auf freiwilliger Basis eingetragen werden soll oder nicht. Die griechische Verfassung kennt jedoch keine obligatorische Volksabstimmung auf Grund eines derartigen Volksbegehrens. Die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident Costas Simitis hatte Anfang des Jahres auf Druck der EU den Religionsvermerk in den Personalausweisen abgeschafft, da die Eintragung die Menschenrechte verletze. Die orthodoxe Landeskirche meint hingegen, dadurch werde die „Identität der Griechen gefährdet“ [vgl. IR-Meldung 3045] (Wiener Zeitung, 29.08.01)
Nordamerika
USA
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(3089) Washington. Islamexperten haben kritisiert, dass US-Präsident George W. Bush nach den Terroranschlägen vom 11. September betont hat, einen „Kreuzzug gegen das Böse“ führen zu wollen. Diese Wortwahl könne auch gemäßigte Moslems gegen die USA aufbringen. Die Regierung dürfe keinesfalls andeuten, sie wolle einen Heiligen Krieg gegen den Islam beginnen. „Mit diesen Worten rekrutieren Terroristen ihre Leute; sie sagen, die Christen sind auf einem Kreuzzug gegen den Islam“, erklärte Yvonne Haddad, Professorin für Islamgeschichte in Washington. „Das ist für ihre Ohren so schlimm, wie wenn wir den Begriff Dschihad hören.“ Der Direktor des Rates für Amerikanisch-Islamische Beziehungen, Joshua Salaam, erklärte, viele Menschen glaubten, die USA wollten den Islam auf jeden Fall bekämpfen: „Wir müssen vorsichtig sein, welche Worte wir wählen.“
Bush schien die Botschaft verstanden zu haben und bezeichnete fortan den Islam als eine „Religion des Friedens“. Durch die jüngsten Attentate seien die grundlegenden Prinzipien des Islam verletzt worden, sagte er nach dem Besuch des Islam-Zentrums in Washington. Damit wollte er offenbar ein Zeichen dafür setzen, dass kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Terror-Anschlaegen und dem Islam besteht.
In den vorangegangenen Tagen hatte es in den USA zahlreiche Übergriffe gegen Moslems gegeben. Das FBI ermittelte nach eigenen Angaben in über 40 Fällen. (Frankfurter Rundschau, 19.9.01)
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(3090) Salt Lake City. Der wegen „Vielweiberei“ verurteilte Mormone Tom Green muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Ein Gericht im amerikanischen Bundesstaat Utah verurteilte den mit fünf Frauen verheirateten 53-Jährigen außerdem zur Rückzahlung von unrechtmäßig erworbener Sozialhilfe in Höhe von knapp 170.000 DM. Gegen Green läuft noch ein Verfahren wegen Vergewaltigung, da seine erste Frau Linda mit 13 Jahren ihr erstes Kind bekam. Zurzeit ist sie zum siebten Mal schwanger. Ein Viertel seiner Geldstrafe bezahlte Green noch im Gericht mit einem Scheck. Er lebt mit der Großfamilie in der abgelegenen Ortschaft Partoun. Vor Prozessbeginn übertrug er seinem 14-jährigen Sohn Melvin die Verantwortung für die Familie während seiner Abwesenheit. (Stuttgarter Zeitung, 27.8.01)
Australien
Australien
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(3091) Sydney. Die Ehescheidung sollte nach Ansicht des Erzbischofs von Sydney, George Pell (60), durch Steuernachteile sowie Geldbußen für den „schuldigen Teil“ bestraft werden. „Warum sollte die Ehe der einzige Vertrag sein, den die Leute ungestraft brechen können?“, so Pell. Die Regierung in Canberra rief der erst im Mai in sein Amt eingeführte Erzbischof dazu auf, „sich endlich aufzuraffen und für den Schutz der Familie auch ungewöhnliche Wege zu beschreiten“. So forderte der in der Öffentlichkeit bereits sehr umstrittene Erzbischof außer der Geldstrafe für „schuldig Geschiedene“ auch einen nach Jahren gestaffelten Steuernachlass für „Marathon-Ehen“ mit vielen Kindern. „Wir könnten die Rentenhöhe an die Zahl der Kinder eines Ehepaares koppeln oder ihren Steuersatz jeweils um ein Prozent pro Ehejahr und pro Kind unter 18 Jahren senken“, schlug der Geistliche vor. Wie in den „goldenen 50er Jahren“, in denen die Männer arbeiten gingen und die Frauen zu Hause blieben, sollte das Steuersystem gezielt wieder die Ganztags-Mutter begünstigen, forderte Pell. Seine Thesen riefen allerdings sofort mehrere Kritiker auf den Plan. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 25.8.01)
Asien
Israel
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(3092) Elat. Nach dem Anschlag auf das New Yorker World Trade Center und der nicht abreißenden Kette von Selbstmordattentaten in Jerusalem und Umgebung, wurden die israelische Polizei und Armee in erhöhte Alarmbereitschaft versetzt. Zumindest in einem Fall hatten die leidgeprüften Ordnungshüter Israels Anlass zum Lachen. Mit Besorgnis hatte man festgestellt, dass ein Flugzeug im Tiefflug Kreise über der Stadt Elat zog. Doch noch bevor die Luftwaffe aufsteigen konnte, landete die Maschine wohlbehalten auf der Erde. Zur Verwunderung der Polizei entstieg dem Flieger ein Rabbiner mit Hühnerkäfigen. Wie sich herausstellte, war er in die Lüfte gestiegen, um die Bewohner der Stadt am Tag vor dem jüdischen Versöhnungsfest von Sünden zu befreien. Angeblich kann nach jüdischer Überlieferung die Sünde eines Menschen auf ein Huhn übertragen werden. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 27.9.01)
Pakistan
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(3093) Bahawalpur. Bei einem Überfall auf eine Kirche im Osten Pakistans haben bewaffnete Unbekannte mindestens 16 Menschen getötet. Nach Polizeiangaben rasten sechs Männer während eines protestantischen Gottesdienstes auf Motorrädern in die Kirche in einem Wohngebiet der Stadt Bahawalpur und eröffneten mit Maschinengewehren das Feuer auf die Menschen. Unter den Toten sind laut Augenzeugen ein Pastor sowie ein Polizist, der die Kirche bewachen sollte. Mehrere Gläubige wurden verletzt. Zu der Tat bekannte sich bislang niemand. Der Polizeichef von Bahawalpur sagte, möglicherweise sei der Überfall eine Antwort auf die US-Luftangriffe gegen Afghanistan. Militante Moslems hatten seit Beginn der Bombardements teilweise gewalttätig gegen die USA protestiert und sich solidarisch mit den Taliban erklärt. Wie der Polizeichef weiter sagte, könnte es sich aber auch um einen „normalen terroristischen Akt“ handeln. Die Vorsteherin des katholischen Klosters in der Stadt sagte, dass die meisten Opfer des Überfalls Protestanten waren, die sich die katholische Kirche mit den Katholiken am Ort teilen. Vermutlich habe das Massaker Katholiken gegolten, die gemäß der alten Uhrzeit in dem Gotteshaus hätten sein müssen und zahlreicher gewesen wären. Wegen der Zeitumstellung seien aber die evangelischen Kirchgänger dort gewesen.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September hatte die christliche Gemeinde um Polizeischutz gebeten, weil sie Übergriffe durch radikale Moslems fürchtete. Daraufhin wurde ihr ein Beamter zugewiesen. Die große Mehrheit der Pakistaner sind Moslems, nur rund zwei Prozent sind Christen. Zwischen Christen und Moslems kam es in der Vergangenheit schon häufig zu Spannungen.(Rheinpfalz, 28.10.01)
Indien
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(3094) Kaschmir. Moslemische Frauen im nordindischen Bundesstaat Kaschmir sollen nur noch von Kopf bis Fuß verhüllt in die Öffentlichkeit. Eine mysteriöse Organisation will mit Säureangriffen auf unverhüllte Frauen ihrer unpopulären Forderung Nachdruck verleihen.
Im Zentrum von Srinagar waren zwei Mädchen von Fundamentalisten mit Säure beworfen worden, weil sie ihr Gesicht nicht verhüllt hatten und zudem Make-up trugen. Mit diesem Attentat wollte eine bis dahin unbekannte islamisch-fundamentalistische Organisation mit dem Namen Lashkar-e-Jabbar ihren Forderungen Nachdruck verleihen. Demnach sollen sich im mehrheitlich moslemischen Kaschmir alle Moslemfrauen in der Öffentlichkeit von Kopf bis Fuß verhüllen oder zumindest ein Kopftuch tragen. Von weiblichen Angehörigen der religiösen Minderheiten wird verlangt, sie sollten sich klar als Nicht-Moslems zu erkennen geben. Von den Sikh-Frauen wird erwartet, dass sie einen orangefarbenen Schal tragen.
Hindu-Frauen sollen sich durch Bindis, einen roten Punkt auf der Stirn, als Nicht-Moslems ausweisen, um vor Säureattentaten verschont zu bleiben.
Diese Verhüllungs-Forderungen sind in Kaschmir äußerst unpopulär. Selbst die militanten Organisationen und Parteien, die für ein unabhängiges Kaschmir oder dessen Anschluss an Pakistan eintreten, verurteilten das Vorgehen der Lashkar-e-Jabbar. „Derlei Ziele können nur durch Überzeugungsarbeit und nicht mit Gewalt erreicht werden.“ Mit diesen Worten wird Syed Ali Shan Geelani zitiert, der Vorsitzende der separatistischen Dachorganisation Hurriat. Er forderte - wie andere führende Moslems - die Hintermänner der Lashkar-e-Jabbar auf, den über ihrer Identität ruhenden Schleier zu lüften. Einige der militanten Separatisten befürchten gar, dass sich dieses Verhüllungsgebot nicht eigentlich gegen die kaschmirischen Frauen, sondern gegen den kaschmirischen Unabhängigkeitskampf richtet. Sie fordern darum die Lashkar-e-Jabbar auf, statt sich um Kleidervorschriften zu kümmern, sich dem Kampf für ein unabhängiges Kaschmir anzuschließen. Ganz anders sieht das die indische Armee. Auf ihrer Website ist im Zusammenhang mit den militanten Separatisten von der „Talibanisierung Kaschmirs“ die Rede.
Nur eine Organisation unterstützte bisher die Verhüllungs-Forderungen: Es handelt sich um die militante islamische Frauenorganisation Duktharan-e-Milat. Sie hatte schon früher die Anwendung einer strengen Kleidervorschrift gefordert. Ihr Aufruf aber fand wenig Beachtung. Deshalb, so glauben viele Kaschmiris, könnte sich auch diese Organisation hinter dem Schleier von Lashkar-e-Jabbar verbergen. (Frankfurter Rundschau. 13.9.2001)
2002 - Meldungen 3095-3126
2002 - Meldungen 3095-3126 rhartmann Tue, 12/31/2002 - 09:00Europa
Deutschland
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(3095) München. In der Finanzaffäre des Deutschen Ordens will die SPD Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) ins Kreuzverhör nehmen. Stoiber solle vor den geplanten Untersuchungsausschuss des Landtags geladen werden, teilte die SPD-Fraktion mit. Die SPD hat dazu einen Katalog mit 33 Fragen an die Landtagsfraktionen von CSU und Grünen übergeben. Der Deutsche Orden hatte sich in den neunziger Jahren in einen Konzern verwandelt und dabei Schulden in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro angehäuft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Verdächtige wegen Untreueverdachts und anderer Delikte.
Prüfen wollen die Sozialdemokraten vor allem die "Doppelrolle" von "Ordensritter" Edmund Stoiber, der als Laienmitglied zu dessen Förderung verpflichtet sei und als Regierungschef Einfluss auf die Verleihung der Körperschaftsrechte genommen habe. "Stoiber ist eine zentrale Figur", sagte der SPD-Wirtschaftsexperte Heinz Kaiser. Die Sozialdemokraten verwahrten sich gleichzeitig gegen den Vorwurf, mit dem Untersuchungsausschuss Wahlkampf zu betreiben. "Seit die Finanzprobleme des Ordens im November 2000 offenkundig wurden, drängen wir auf Aufklärung und haben sie im Landtag nicht bekommen", sagte Kaiser. Auch Stoiber sei seither "abgetaucht".
Sozial- und Kultusministerium sowie die CSU-Landtagsfraktion wiesen die Kritik zurück, während die Landtags-Grünen ihre Unterstützung für den Untersuchungsausschuss bekundeten. Der Deutsche Orden war im Jahr 1998 vom ursprünglichen Stammsitz in Hessen nach Bayern umgezogen. In Hessen war der Orden lediglich ein Verein, in Bayern verlieh ihm das Kultusministerium 1998 den privilegierten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit dem unter anderem steuerliche Vorteile verknüpft sind. (Süddeutsche Zeitung, 23.2.02)
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(3096) Hamm. Ein Moslem darf während seiner Arbeitszeit nicht ohne das Einverständnis des Arbeitgebers Gebets-pausen einlegen. Das hat das Landesarbeitsgericht für Nordrhein-Westfalen in Hamm entschieden. Ein türkischer Arbeiter aus Ennigerloh (Kreis Warendorf) war abgemahnt worden, weil er sich während der Arbeitszeit ungefragt gen Mekka wandte, um seiner Gebetspflicht als Moslem nachzukommen. Dies hätte er nach Ansicht des Gerichts auf die offiziellen Pausen verschieben müssen. Unter Berufung auf den Islamrat in Köln argumentierten die Richter der 5. Kammer in Hamm, die Religion erlaube für die täglichen Gebete zeitliche Spielräume. Das Beten könne zum Teil über mehrere Stunden verschoben werden. Deshalb sei das Einverständnis des Arbeitgebers für Gebetspausen in der Arbeitszeit unumgänglich gewesen (Az.: 5 Sa 1782/01).
Der Türke war am 11. Januar 2001 laut Gericht von Vorgesetzten im Verpackungslager des Betriebes bei rituellen Waschungen und anschließenden Gebeten angetroffen worden. Er räumte ein, die etwa sechs Minuten langen Gebetspausen schon seit sechs Jahren während der Arbeitszeit einzulegen. Er sei als Moslem zu den Gebeten verpflichtet. In den Wintermonaten fielen die vorgeschriebenen und nach islamischer Tradition am Sonnenstand orientierten Gebetszeiten in die Arbeitszeit, hatte er argumentiert. Er habe dafür auf Kaffee- oder Zigarettenpausen verzichtet und stets in Absprache mit seinen Kollegen gehandelt. Die ausgesprochen Abmahnungen sollten daher aus seiner Personalakte entfernt werden. Mit dieser Argumentation war der Moslem bereits in erster Instanz gescheitert. Nun wies das Landesarbeitsgericht auch die Berufung zurück, ließ jedoch eine Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. (Westfalenpost, 26.2.02)
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(3097) Berlin. Im Streit um den Religionsunterricht und das Schulfach LER setzt das Bundesverfassungsgericht weiter auf eine Verständigung der Konfliktparteien. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hatte im Dezember eine Aufwertung des konfessionellen Religionsunterrichts in Brandenburg vorgeschlagen. Zugleich regten die Richter an, Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) als einziges weltanschauliches Pflichtfach zu erhalten. Das Gericht geht davon aus, dass Brandenburgs Landesregierung "auf der Grundlage einer Verständigung" einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringt. Das Bildungsministerium hat nach eigenen Angaben bereits einen Entwurf des neuen Schulgesetzes fertig gestellt. (tagesspiegel, 8.2.02)
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(3098) Berlin. Mehr Transparenz in Geldfragen hat der Politikwissenschaftler Carsten Frerk von den Kirchen gefordert. Der Hamburger stellte seine Studie vor, die erstmals seit dreißig Jahren einen umfassenden Überblick über die Vermögensverhältnisse von katholischer und evangelischer Kirche in Deutschland geben soll. Nach dreijähriger Fleißarbeit beziffert Frerk den Finanzbestand der beiden großen Kirchen auf die gewaltige Summe von 500 Milliarden Euro. Da darin auch Kirchengebäude enthalten sind, die nicht verkäuflich wären, ist das theoretisch "kapitalisierbare" Vermögen geringer: Frerk geht von 327 Milliarden Euro in Geld- und Sachwerten aus.
Die Kirchen können die Zahlen weder bestätigen noch korrigieren: Sie haben wenig Überblick über ihr Vermögen, dessen Träger tausende Kirchengemeinden, Landeskirchen und Bistümer sowie Ein-zelorganisationen sind, etwa Altenheimstiftungen und die Hilfswerke Brot für die Welt und Misereor. Zwar erstellen die Protestanten in großen zeitlichen Abständen Gesamtaufstellungen, die letzte datiert aber von 1984, eine aktuelle ist noch in Arbeit.
Frerk will nun "ein stärkeres Bekenntnis" der Kirchen zu ihrem wirtschaftlichen Gewicht hören. Er findet es ärgerlich, wenn in der Öffentlichkeit der undifferenzierte Eindruck entstehe, "die Kirchen seien arm dran". Diskussionen wünscht sich der konfessionslose Hamburger mit Blick auf die "intensiven finanziellen Verflechtungen zwischen Staat und Kirche". So solle klarer gemacht werden, dass Militärseelsorge, Religionsunterricht, christliche Kindergärten oder Sozialarbeit von Caritas und Diakonie zu einem wesentlichen Teil aus öffentlichen Mitteln refinanziert werden. Und in Zeiten, in denen sich der Staat aus der Finanzierung sozialer Aufgaben zurückziehe, müssten die Kirchen in die Bresche springen - stärker als bisher mit ihrem eigenen Geld. (Frankfurter Rundschau, 8.2.02)
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(3099) Dortmund. Durch die Fusion zur KD Bank eG (Die Bank für Kirche und Diakonie) mit der neuen Zentrale in Dortmund wollen die Bank für Kirche und Diakonie (Duisburg) und die Ev. Darlehens-Genossenschaft Münster e.G. ab 2003 zu einer der größten deutschen Kirchenbanken wachsen. Die neue Bank hat 162 Mitarbeiter. Das Institut, das 2003 die Geschäfte am neuen Hauptsitz aufnimmt, kommt auf eine Bilanzsumme von 3,78 Mrd. Euro. (WAZ, 30.1.02)
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(3100) Kassel/Mainz. Die umstrittene Broschüre Kraft zum Leben soll nicht mehr im Fernsehen beworben werden. Bei den Spots für das Buch der amerikanischen Arthur-S.-DeMoss-Stiftung handele es sich um religiöse und weltanschauliche Werbung, die in Deutschland verboten sei, begründete die Gemeinsame Stelle Werbung der Landesmedienanstalten ihre Empfehlung. Eine weitere Ausstrahlung der mit Prominenten wie dem Fußballer Paulo Sergio, dem Golfer Bernhard Langer und dem Sänger Cliff Richard besetzten Spots solle unterbunden werden. Die Gemeinsame Stelle der Landesmedienanstalten gibt im Bereich Werbung Handlungsempfehlungen für die zulassenden Medienaufsichtsbehörden. Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle in Kassel, Wolfgang Thaenert, sagte, "das Werbeverbot soll verhindern, dass Sendezeit gekauft oder genutzt wird, um außerhalb des redaktionellen Programms für bestimmte inhaltliche Positionen zu werben". Die Rundfunksender seien verpflichtet, die Vielfalt und Ausgewogenheit der Programme zu beachten. "Ideelle Werbung würde diesem Gebot zuwiderlaufen", sagte Thaenert.
Die Arthur-S.-DeMoss-Stiftung wird seit längerem auch in Amerika kritisiert. In der ARD-Sendung Report bezeichnete Rob Boston von der Bürgerrechtsorganisation Americans United for Separation of Church and State die Stiftung als "intolerant, dogmatisch und fundamentalistisch". Es sei bekannt, dass sie rechte Gruppen unterstütze, "die ganz offensichtlich die Rechte der Frauen in der Gesellschaft beschneiden und Homosexualität als Verbrechen brandmarken wollen, das die Todesstrafe nach sich ziehen kann". (taz, 4.1.02; Berliner Zeitung, 9.1.02)
Anm. MIZ: Das Verbot der DeMoss-Werbekampagne ist in Anbetracht der starken medialen Präsenz der beiden Großkirchen in Deutschland rechtlich alles andere als unbedenklich. Dennoch trifft es nicht unbedingt wehrlose Opfer: Mit einem Vermögen von rund 500 Million Dollar ist die DeMoss Foundation die Nummer 98 der reichsten amerikanischen Stiftungen überhaupt. Das Geld stammt aus dem Vermögen des 1979 verstorbenen Versicherungsunternehmers Arthur DeMoss. Seine Witwe Nancy und zeitweise bis zu sieben Familienmitglieder leiten die Stiftung, die mit Millionenspenden und eigenen Aktionen seit Jahren den erbitterten Kampf der christlichen Rechten gegen Abtreibung und Homosexualität unterstützt. Sogar an die christlichen Fundamentalisten der Plymouth Rock Foundation, die sich für die Einführung "biblischen Rechts" in den USA einsetzt, flossen nach Informationen der amerikanischen Zeitung Palm Beach Post großzügige Summen. Zudem wurde bekannt, dass Mark DeMoss, Sohn von Nancy DeMoss und lange Zeit einer der führenden Funktionäre der Stiftung, unter anderem als Medienvertreter für den erzkonservativen Priester Jerry Falwell arbeitete, der Homosexuellen, Ungläubigen und Feministinnen eine Mitschuld an den Terroranschlägen auf New York und das Pentagon gegeben hatte. Welche Verfehlung die DeMoss-Funktionäre allerdings begangen haben, die dazu führte, dass der "liebe Gott" das bundesdeutsche Verbot des Kraft zum Leben-Filmchens zuließ, entzieht sich leider unserer Kenntnis?
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(3101) Bonn/Hannover. Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben zur Teilnahme an den Betriebsratswahlen aufgerufen. Nur ein funktionierender Betriebsrat könne die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft wirksam wahrnehmen, heißt es in einer in Bonn und Hannover veröffentlichten gemeinsamen Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, und des Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Manfred Kock. Die von der Globalisierung und dem Wandel zu einer Wissensgesellschaft ausgehenden Veränderungen böten vielfältige Chancen für Arbeitnehmer und Betriebe, erklärten die beiden Bischöfe. Mit ihrem hohen persönlichen Einsatz leisteten die Betriebsräte nicht nur einen "unverzichtbaren Beitrag zum innerbetrieblichen Frieden und Fortschritt, sondern darüber hinaus auch einen wichtigen zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Dienst". (Frankfurter Rundschau, 10.1.02)
Anm. MIZ: Starke Worte, doch was steckt dahinter? Nichts als heiße Luft, meint die Webredaktion von www.kirchensteuer.de, die den Aufruf der Kirchen mit vollem Recht als "besonders dreiste Fensterpredigt" bezeichnete, da sie in ihren eigenen Einrichtungen keine Betriebsräte, sondern nur rechtlich schlechter gestellte Mitarbeitervertretungen zulassen und ihren Angestellten wichtige Arbeitnehmerrechte verweigern. (www.kirchensteuer.de, 11.1.02)
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(3102) Kiel. Schülerinnen und Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, konnten in Schleswig-Holstein bislang zu einem "Ersatzdienst" in einer beliebigen anderen Klasse verpflichtet werden, wenn nur der dortige Unterricht für sinnvoll erklärt wurde. So konnte religionsmündigen Schülern die Abwahl des Faches Religion verleidet und zugleich das Aufsichtsproblem gelöst werden. Dieser Praxis hat nun der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Schleswig einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht erklärte aufgrund der Klage eines Vaters von vier Kindern in einem Revisionsverfahren diesen Teil des Erlasses des Kieler Bildungsministeriums für unzulässig und hob ein gegenteiliges Urteil erster Instanz auf (7.12.2001, Az.: 3 L 6/00). Es bezog sich dabei auf ein Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.7.1998 zum Ethik-unterricht, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz erkannt hatte, wenn als Ersatz für den Religionsunterricht eine nicht gleichwertige "zweitklassige Beschäftigungstherapie" zur Pflicht gemacht würde.
Nun brauchen Eltern und Schüler nur noch einen Unterricht zu akzeptieren, der gleichwertige Inhalte behandelt. Schülerinnen und Schüler "sind im Falle ihrer Abmeldung vom Religionsunterricht nur verpflichtet, stattdessen an einem anderen gleichwertigen Unterricht - soweit angeboten - teilzunehmen". Wenn Philosophie oder Ethik nicht erteilt werden können, haben sie unterrichtsfrei.
Damit ging eine fünfjährige Auseinandersetzung des jetzt 62-jährigen Architekten mit Schulen, Schulbehörden und Bildungsministerium zu Ende. Nach seiner Meinung ergibt sich nun für diese daraus die Verpflichtung, die Unterrichtsversorgung für vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler zu verbessern oder den Religionsunterricht so in die Randstunden zu legen, dass ohne Nachteile ausgewichen werden kann. (Presseerklärung des Klägers Sigmar Salzburg, 2.1.02)
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(3103) Köln. Auf scharfe Ablehnung der Handwerkskammer stoßen die Überlegungen der evangelischen Kirche, ein kircheneigenes Bestattungsunternehmen zu gründen. "Der Kirche ist es als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersagt, sich privatwirtschaftlich zu betätigen", erklärte Ortwin Weltrich, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Kammer. "Für die Kirche gilt hier kein anderes Recht als für die Kommunen und andere öffentliche Unternehmen."
Weltrich weist darauf hin, dass allein in Köln 70 Bestatterfirmen - meist Familienbetriebe - mit rund 500 Mitarbeitern "in einem intensiven Wettbewerb stehen" und sieht Arbeitsplätze durch die Überlegungen der Kirche gefährdet. Diese dürfe ihr Privileg der Kirchensteuer nicht "zu einem Konkurrenzkampf mit der Privatwirtschaft" einsetzen. Da auch viele Bestatter Kirchensteuer zahlten, kämen sie in die Situation, mit ihrem Geld den eigenen Mitbewerber zu finanzieren. (Kölner Stadtanzeiger, 25.1.02)
Anm. MIZ: In vielen Bereichen sind der Kirche zugehörige Unternehmungen längst wirtschaftlich tätig. Dazu wurden entsprechende GmbHs oder andere Formen gewählt. Weniger durch die Kirchensteuer - denn die fließt nicht direkt in die Wirtschaftsbetriebe -, als durch die Nichtgeltung des Betriebsverfassungsgesetzes haben die kirchlichen Unternehmen hier Wettbewerbsvorteile.
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(3104) Lüneburg/Minden. Die Beratungsstellen der katholischen Kirche für Schwangere haben ohne die Ausgabe von Beratungsscheinen kein Anrecht auf staatliche Förderung. Das entschieden jetzt das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg und das Verwaltungsgericht Minden in zwei Prozessen. Nachdem auf Anordnung der Kirchenleitungen die Beratungsstellen seit Anfang 2001 keine Beratungsscheine mehr ausstellen, hatten die staatlichen Stellen deren Anerkennung verweigert und die Zuschüsse eingestellt. Dagegen klagten wiederum zahlreiche Beratungsstellen. Die Scheine sind Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung.
Eine Beratung, die für die Schwangeren keine Bescheinigung ausstelle, sei keine Schwangerschaftskonfliktberatung im Sinne des Gesetzes, argumentierte das Oberverwaltungsgericht. Die Beratung müsse ergebnisoffen geführt werden, um der Schwangeren eine eigene verantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. Lehne die Beratungsstelle die Ausgabe einer Bescheinigung nach erfolgter Beratung ab, verliere sie ihren gesetzgeberischen Zweck. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden lehnte mit einer entsprechenden Begründung die Klagen dreier Ortsverbände des Sozialdienstes katholischer Frauen ab. (Az.: OVG Lüneburg 11 MA 3363/01, VG Minden 7 K 27/01, 7 K 72/01, 7 K 555/01) (Frankfurter Rundschau, 25.1.02)
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(3105) München. Das neue Kruzifix-Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) ist bei der Staatsregierung und der CSU auf heftige Kritik gestoßen. Kultusministerin Monika Hohlmeier warf dem erfolgreichen Kläger Konrad Riggenmann vor, er habe sich "ohne Toleranz und Rücksicht auf die Gemeinschaft gegen die große Mehrheit gestellt". Der 49-jährige Volksschullehrer aus Pfaffenhofen a.d.Roth hatte nach einem mehrjährigen Rechtsstreit erzwungen, dass in seinen Klassenzimmern die Kreuze abgehängt werden müssen. CSU-Generalsekretär Thomas Goppel forderte den Lehrer auf, das Unterrichten aufzugeben.
Riggenmann hatte in dem Kruzifix einen Angriff auf seine Religionsfreiheit gesehen. Seine Abneigung dagegen begründete er unter anderem damit, dass im Zeichen des Kreuzes seit dem Tod Jesu 13 Millionen Juden ermordet worden seien. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Klage statt, verwies zugleich aber darauf, dass man damit keine Grundsatz-entscheidung gefällt habe.
Manfred Rothenberger, der Direktor der Pfaffenhofener Volksschule, will das Kruzifix im Zimmer von Riggenmanns Klasse 8a nun abhängen. Auch in den Räumen, in denen der Lehrer vertretungsweise Unterricht gibt, werden die Kruzifixe entfernt. "Das werden wir erst mal üben müssen", sagte Rothenberger, der selbst Religionslehrer ist und an Kreuzen in Klassenzimmern nichts auszusetzen hat.
Kultusministerin Hohlmeier bezeichnete die Entscheidung des VGH als sehr problematisch. Es handle sich dabei jedoch um einen "atypischen Einzelfall". Sie habe keinen Grund anzunehmen, dass nun auch andere bayerische Lehrer ihre "befremdlichen Auffassungen rücksichtslos gegen Schüler und Eltern durchsetzen wollten". Bisher gebe es gerade einmal zehn Fälle, in denen Eltern die Abnahme von Kreuzen erzwungen hätten.
Goppel hingegen sprach von einem Präzedenzfall. Die Verfassung werde ausgehebelt, "wenn dies Schule macht". Nach dem Urteil müsse das Kultusministerium den klagenden Lehrer auffordern, seinen Unterricht abzugeben: "Wenn der Mann Beamter bleiben will, muss er raus aus dem Unterricht. Dafür ist er nicht geeignet." Ein Lehrer dürfe die Liebe zum Unterricht nicht dem eigenen Gewissen unterordnen.
Der CSU-Fraktionsvorsitzende Alois Glück wollte dem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung bemessen. "Es schaffte keine neue Rechtssituation", sagte er. Die Kirchen müssten sich aber darauf einstellen, dass der Begründungszwang für christliche Positionen immer stärker werde. Der Münchner Domdekan und Leiter des katholischen Schulkommissariats, Ernst Blöckl, warf Riggenmann eine absurde und völlig fehlgeleitete Interpretation des Kreuzes vor. Es sei keinesfalls eine "Pfahlwurzel des Antijudaismus", sondern stehe vielmehr für Erlösung, Hingabe und Versöhnung. Er verwies auch darauf, dass gemäß der Bayerischen Verfassung der Unterricht an den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse auszurichten sei. Bei den Grünen allerdings stieß das Urteil auf Zustimmung. "Die Krokodilstränen von Staatsregierung und CSU sind scheinheilig", sagte Christine Stahl, die Vorsitzende der Landtagsfraktion. Die Landtagsmehrheit habe es mit ihrem Kruzifix-Gesetz selbst zu verantworten, dass einzelne ihre Gewissensnöte in Aufsehen erregenden Prozessen begründen müssten. Der SPD-Landesvorsitzende Wolfgang Hoderlein hingegen zeigte sich erstaunt über die Gerichtsentscheidung: Offensichtlich werde der Gewissensfreiheit des Einzelnen Vorrang vor der kulturell-religiösen Prägung des Staates und seiner Verfassung eingeräumt. In der Praxis werde das jedoch ein Ausnahmefall bleiben. (Süddeutsche Zeitung, 4.1.02)
Anm. MIZ: Wollen wir hoffen, dass sich der - wie es scheint - reichlich traditionsblinde SPD-Mann hier irrt (siehe hierzu auch die nachfolgende Meldung). Wir empfehlen den um das kulturelle Erbe besorgten bayerischen Politikern einen Blick in Riggenmanns vorzügliches Buch Kruzifix und Holocaust. Über die erfolgreichste Gewaltdarstellung der Weltgeschichte. Vor dem Hintergrund dieser Argumentation wird die immer wieder strapazierte Formel von der "kulturell-religiösen Prägung des Staates" doppelt problematisch. Es bleibt dabei: Die Trennung von Staat und Weltanschauung ist die entscheidende Grundvoraussetzung für jede offene Gesellschaft. Sie sollte bundesweit gelten - selbstverständlich auch in Bayern?
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(3106) Neu-Ulm. Ein Akt mit symbolischem Charakter: Der Neu-Ulmer Volksschullehrer Gerhard Rauch hängte im Januar das Kreuz in seinem Klassenzimmer ab, der zuständige Hausmeister kurze Zeit später wieder auf. Rauch will nicht mehr unter dem Kruzifix unterrichten. Für den 53-jährigen Atheisten ist das Kreuz ein Symbol der Intoleranz. Außerdem beruft er sich auf die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit. Diese müsse auch die Ablehnung von Religion mit einschließen. Ermutigt fühlte sich Rauch vom Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das dem Pfaffenhofener Lehrer Konrad Riggenmann Recht gab.
"Herr Rauch muss schriftlich beantragen, was er sich wünscht", erklärte Rektor Roland Denninger, der erst aus der Zeitung von der Abhäng-Aktion des Lehrers erfahren hatte. "Bis eine Entscheidung gefallen ist, bleibt das Kreuz hängen." Selbstverständlich ist Gerhard Rauch klar, dass er sich mit seinem Einsatz für Weltanschauungsfreiheit Probleme einhandelt. "Wenn man den Ärger nicht in Kauf nimmt, hat man bald keine Rechte mehr", sagt er. Deshalb steht für ihn fest, dass er nicht nachgeben werde. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, werde er eben vor Gericht gehen. Von dem Erfolg ist er überzeugt: "Ich bin hundertprozentig zuversichtlich." (Augsburger Allgemeine, 13.1.02)
Österreich
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(3107) Salzburg. Der Vorstoß von FPÖ-Landesparteisekretär Andreas Schöppl, die im neuen Kinderbetreuungsgesetz vorgesehene "verpflichtende Anbringung eines Kruzifixes in öffentlichen Kindergärten" aufzuheben, stößt bei Volkspartei und Katholischer Kirche auf Ablehnung. Das Kreuz sei "ein Sinnbild für die christlich-abendländische Kultur", erklärte Wilhelm Rieder vom Katechetischen Amt der Erzdiözese Salzburg. Die Kirche sei von dem FP-Ansinnen "überrascht", so Rieder, immerhin habe ja die Bundespartei sehr vehement für die Kreuze in Schulen plädiert. Ähnlich argumentiert auch die ÖVP. Deren Landtagsabgeordneter Michael Neureiter will das Kreuz ebenfalls als Symbol "christlich-abendländischer Werte" verstanden wissen. Die "kulturkämpferischen Urtöne" Schöppls seien fehl am Platz. Dieser hatte von einer "Zwangsmissionierung von Kindergartenkindern" gesprochen, will aber erst dann gegen die Bestimmung aktiv werden, "wenn es konkrete Probleme gibt". (Der Standard, 28.2.02)
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(3108) Ried. Wegen Missbrauchs von minderjährigen Ministranten wurde in Ried im Innkreis (Oberösterreich) ein Pfarrer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Geistliche hatte schon zuvor in einem Schreiben die Übergriffe im Pfarrhof gestanden und als "abscheulich" bezeichnet. Aus generalpräventiven Gründen dürfe bei derartigen Übergriffen keine teilbedingte Strafe ausgesprochen werden, sagte der vorsitzende Richter. Der Pfarrer erbat Bedenkzeit, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Fünf Opfern wurde Schmerzensgeld zwischen 1000 und 2500 Euro zugesprochen. (Der Standard, 8.1.02)
Frankreich
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(3109) Paris. Das Plakat zum Film Der Stellvertreter hat Klagen seitens der Katholischen Kirche provoziert. Es zeigt ein Kruzifix in Hakenkreuz-Form. Das Plakat des Films sei ein "Zeichen der damaligen Zeit" gewesen, sagte der griechische Regisseur Constantin Costa-Gavras (69) der französischen Tageszeitung Le Figaro. In der Nazizeit hätten deutsche Kirchenvertreter nun einmal beide Abzeichen getragen, das sei gut dokumentiert. Der kürzlich auf der Berlinale unter dem internationalen Titel Amen vorgestellte, auf das berühmte Buch von Rolf Hochhut zurückgehende Streifen kommt erst am 30. Mai in Deutschland in die Kinos. (Hier allerdings unter dem Hochhutschen Originaltitel Der Stellvertreter.)
In Frankreich lief der Film, in dem der katholischen Kirche und vor allem Papst Pius XII. Schweigen zum Holocaust vorgehalten wird, bereits an. Die Gerichtsklage einer katholischen Vereinigung (Agrif) gegen das Plakat des italienischen Fotografen Oliviero Toscani, der auch schon umstrittene Anzeigen der Firma Benetton fotografiert hatte, war in der vorangegangenen Woche gescheitert. Die Vereinigung hatte eine "Verletzung religiöser Gefühle" geltend gemacht. In der Interpretation des Gerichts zeuge das Plakat "von dem Willen, das Hakenkreuz zu zerbrechen". Nur eine verengende Interpretation der Botschaft des Plakats könne es als einen Angriff auf die Religion missverstehen, argumentierte das Gericht. Es verwies auf das Schuldbekenntnis des französischen Episkopats vom 30. September 1997, in dem bedauert wurde, dass "die Kirche durch ihr Schweigen schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zugelassen hat". Nach Ansicht der Deutschen Bischofskonferenz stellt das Plakat eine "grobe Verleumdung und Geschichtsklitterung" dar. Zum Abschluss ihrer Frühjahrskonferenz hatten die Oberhirten erklärt: "Die vielen Menschen, die auch aus dem Bereich der katholischen Kirche im Kampf gegen den Nationalsozialismus ihr Leben eingesetzt und verloren haben, müssen sich im Nachhinein verhöhnt vorkommen." (Rheinpfalz, 27.2.02)
Großbritannien
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(3110) London. Geistliche der Anglikanischen Kirche in Großbritannien wollen sich künftig mit Tae Kwon Do gegen körperliche Angriffe verteidigen. Nach einem Bericht der Times bietet die zuständige Gewerkschaft MFS das koreanische Kampfsporttraining an. Es sei eine "traurige Tatsache" dass anglikanische Geistliche häufiger angegriffen würden als Ärzte oder Gefängniswärter, hieß es von Seiten der Gewerkschaft. Dabei gehe es manchmal um so lapidare Dinge wie Ärger darüber, dass der gewünschte Trauungstermin schon vergeben ist. (Die Welt, 17.12.01)
Irland
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(3111) Dublin. Die katholischen Orden in Irland wollen Opfer von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Heimen mit insgesamt 128 Millionen Euro entschädigen. Die irische Regierung wird die restlichen Mittel der auf bis zu 500 Millionen Euro geschätzten Entschädigungssumme bereitstellen. Eine entsprechende Übereinkunft sei von der dafür zuständigen Staat-Kirche-Kommission erzielt worden, teilte Erziehungsminister Michael Woods in Dublin mit. Gleichzeitig habe die Regierung zugesagt, keine weiteren Forderungen gegen die Orden zulassen zu wollen. (ARD Videotext, 4.2.02)
Italien
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(3112) Rom. Papst Johannes Paul II. hat alle Anwälte und Richter zu einem Boykott von Scheidungen aufgerufen. Ehescheidungen seien eine "eiternde Wunde", die die Gesellschaft zerstörten. Der Papst erklärte, seine mahnenden Worte bezögen sich auf alle Scheidungen, nicht nur auf die von Katholiken. Die Unauflöslichkeit der Ehe sei Teil der göttlichen Ordnung und gelte für jeden. Wer als Anwalt oder Richter an Scheidungsverfahren teilnehme, kollaboriere mit dem Bösen. Stattdessen sollten sie sich bemühen, die Eheleute zu versöhnen.
Der Boykottaufruf aus dem Vatikan rief einen Sturm der Entrüstung bei der Mehrheit der Politiker in Italien hervor. Die Radikale Partei bezeichnete den Standpunkt des Papstes als "fundamentalistisch". "Der Papst macht einen großen Fehler. Das hier ist immer noch ein laizistischer Staat - trotz des Vatikans", heiß es in einer Erklärung. (Kölnische Rundschau, 29.1.02)
Vatikan
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(3113) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. hat dem katholischen Geistlichen und Exorzisten Gabriele Amorth zufolge drei Teufelsaustreibungen vorgenommen. Zuletzt sei dies im September 2001 geschehen. Die erste Austreibung habe der Papst 1982 vorgenommen. "Dieses Mädchen rollte auf dem Boden herum. Die Leute im Vatikan hatten so etwas noch nie gesehen. Für uns Exorzisten ist das alltäglich", behauptete Amorth. Johannes Paul II. habe an zwei weiteren Austreibungen teilgenommen, um die Bedeutung der Zeremonie zu unterstreichen. "Er wollte ein Zeichen setzen, dass wir wieder Exorzismen bei denen vornehmen müssen, die von Dämonen besessen sind." Die 20-jährige Frau, bei der im September die Austreibung vorgenommen worden sei, werde immer noch behandelt, sagte Amorth. "Es ist ein sehr ernster Fall. Eine Serie von Flüchen."
Amorth zufolge kann die Besessenheit verschiedene Formen annehmen. "Ich habe viel seltsame Dinge gesehen, Objekte wie Nägel wurden ausgespuckt. Der Teufel sagte einer Frau, dass er sie zwingen würde, ein Transistor-Radio auszu-spucken und sehe da, sie fing an, Stücke eines Radio-Transistors auszuspucken. Ich habe Levitationen gesehen, und eine Kraft so stark, dass sechs oder acht Männer benötig wurden, um die Person ruhig zu halten", sagte er. "Solche Dinge sind selten, aber sie kommen vor." (Kölnische Rundschau, 18.2.02)
Anm. MIZ: Seltsamerweise scheint die Anwesenheit von unbefangenen Wissenschaftlern den Teufel enorm zu besänftigen. Zumindest konnten niemals irgendwelche Phänomene bestätigt werden, die nicht auf wissenschaftliche Weise weit besser hätten erklärt werden können (beispielsweise durch die Diagnose psychischer bzw. hirnorganischer Störungen wie Schizophrenie oder Epilepsie).
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(3114) Vatikanstadt. Der Vatikan will schärfer als bisher gegen den sexuellen Kindesmissbrauch durch Priester vorgehen. Dazu hat Papst Johannes Paul II. alle Bischöfe in der Welt angewiesen, künftig alle Verdachtsfälle direkt dem Vatikan zu melden. Die innerkirchlichen Ermittlungen soll die päpstliche Glaubens-Behörde unter ihrem Vorsitzenden Kardinal Joseph Ratzinger zentral führen. Ratzinger hat außerdem die Aufgabe, genaue Richtlinien zu erarbeiten, wie die Diözesen mit Pädophilen unter Priestern und Ordensleuten umgehen sollen.
Damit reagiere der Papst auf sich häufende Skandale, berichteten italienische Zeitungen. Er habe sich entschlossen, endlich offensiv gegen das Tabuthema vorzugehen. Mit diesen Maßnahmen wolle man "nicht nur dazu beitragen, Verbrechen zu verhindern, sondern auch durch notwendige Sanktionen die Heiligkeit des Priesteramtes zu schützen", meinte Ratzinger den Angaben zufolge.
Vor allem in den USA deckten Medien kürzlich mehrere Fälle von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche auf. Schlagzeilen machte zudem der Fall des französischen Bischofs Pierre Pican, den ein Zivilgericht zu drei Monaten Haft verurteilte, weil er einen pädophilen Priester deckte. Auch in Deutschland wurden in den vergangenen Jahren mehrmals Kirchenleute verurteilt. In der österreichischen Kirche löste in den 90er Jahren der Fall des ehemaligen Wiener Erzbischofs, Kardinal Hans-Hermann Groer, eine Krise aus: Er hatte sich als Religionslehrer an Kindern vergangen.
Die Maßnahmen des Vatikans berühren nicht das Vorgehen von Zivilgerichten gegen Verdächtige. Sie sehen außerdem vor, dass künftig auch sexuelle Vergehen gegen Jugendliche bis zu 18 Jahren von der Kirche verfolgt werden; bisher lag die Altersgrenze bei 16 Jahren. Allerdings würden keine genauen Strafen festgelegt, hieß es in Rom. Kritiker hatten immer wieder moniert, dass Fälle von Kindesmissbrauch durch Priester von der römisch-katholischen Kirche vertuscht würden. Häufig seien Priester in der Vergangenheit lediglich ermahnt oder versetzt worden. (dpa, 9.1.02)
Anm. MIZ: Der IBKA kritisierte an der vatikanischen Erklärung zu Recht, dass der Papst sich mehr Sorgen um die "Gnade des Weiheamts" mache als um die Opfer. Es fehle an einer Vorsorge zum Schutze von potentiellen Opfern, die an den Ursachen ansetze. Zu diesen Ursachen zählten die repressive Sexualmoral der Katholischen Kirche und das Zölibat. Priester, denen akzeptable Formen der Sexualität untersagt seien, kämen hierdurch leichter in Versuchung, ihre Sexualität in inakzeptabler Weise auszuleben.
Spanien
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(3115) Madrid. José Mantero ist Priester. In einem Interview mit der Schwulenzeitschrift Zero hat er sich als erster Geistlicher in Spanien offen zu seiner Homosexualität bekannt. Das Outing löste in der spanischen Kirche einen Skandal aus, und zwar nicht nur, weil José Mantero schwul ist. Der 39-Jährige hat zudem eingeräumt, er halte sich seit Jahren auch nicht an das Zölibat. "Ich danke Gott, schwul zu sein, weil mir das die Fähigkeit zum Lieben gegeben hat", sagte er in dem Zero-Interview.
Danach ist Pfarrer Mantero erst einmal aus seinem Dorf Valverde del Camino in Andalusien in der westandalusischen Provinz Huelva nach Madrid gereist - um dem Medienrummel zu entgehen. Doch der Bannstrahl der Kirche traf ihn auch dort. Die spanische Bischofskonferenz habe Mantero von seinem Dienst als Priester suspendiert, berichtet die spanische Zeitung El Pais. Die Begründung des zuständigen Bischofs Ignacio Noguer Carmona: "Wer das Gelöbnis des Zölibats bricht und damit gegen heilige Prinzipien der Kirche verstößt, kann kein Priesteramt ausüben."
Bereits kurz nach dem Erscheinen des Interviews hatte der Sprecher der spanischen Bischofskonferenz, Juan José Asenjo, erklärt: "Die Kirche akzeptiert die Praxis der Homosexualität nicht, sie hält sie für eine Sünde und eine moralische Verwirrung." Und bald fand sich auch ein Bischof, Gea Escolano aus dem traditionell konservativen Galizien, der zu schärferen Worten griff: "Eine Homosexueller ist nicht normal, er hat einen Fehler in seiner Natur." Ganz so wie Blinde oder Taubstumme, befand der Bischof. Viele in Spanien sind über solche Worte empört.
In ganz Spanien machen sich Laienverbände, Homosexuellengruppen und Politiker für den rebellischen Priester stark. Auch aus der katholischen Kirche kommt Kritik. Der Theologe Enrique Miret Magdalena sagt, selbst der Vatikan gehe nicht so streng mit seinen schwulen Priestern um. Die Zeitung El Mundo schreibt: "Mantero ist das Opfer des machistischen, intoleranten und reaktionären Spaniens."
Am weitesten ist bisher Carlos Alberto Biendicho gegangen. Der Sprecher der "Schwulen Plattform" der regierenden konservativen Volkspartei (PP) erzählte, er selbst habe in seiner Zeit auf dem Priesterseminar Anfang der achtziger Jahre mit drei Kollegen sexuellen Kontakt gehabt, aus denen mittlerweile Bischöfe geworden seien. "Wenn einer von diesen dreien gegen Mantero vorgehen sollte, werde ich seinen Namen nennen", kündigte Politiker Biendicho an. (Berliner Zeitung, 8.2.02)
Tschechien
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(3116) Prag. Der Prager Erzbischof, Kardinal Miloslav Vlk, wirft der sozialdemokratischen Minderheitsregierung vor, sie wolle die Kirchen zum "Kleingärtnerverein" degradieren und aus dem öffentlichen Leben verdrängen. Grund für die scharfe Auseinandersetzung ist das vom Abgeordnetenhaus beschlossene neue Gesetz über die Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dies sieht unter anderem vor, dass bei der Bildung von kirchlichen Institutionen und Sozialeinrichtungen von Caritas und Diakonie künftig nicht mehr die Kirchen, sondern der Staat das letzte Wort haben soll. Demzufolge erhalten diese den Status einer juristischen Person erst durch die Eintragung beim Innenministerium - allerdings rückwirkend zum Tag der Gründung.
Auf den ersten Blick handelt es sich dabei um eine Formalität. Doch gerade in dieser Frage sind die tschechischen Kirchen, denen - anders als in der früheren DDR - zu kommunistischer Zeit jegliche soziale Arbeit in der Gesellschaft untersagt war, äußerst empfindlich. Sie sehen erneut Anzeichen für die Einschränkung ihrer Souveränität. Das Gesetz sei ein deutlicher Schritt zurück hinter die 1989 erlangte Freiheit und erinnere an den Umgang mit den Kirchen unter dem kommunistischen Regime, sagt der Vorsitzende der Tschechischen katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jan Graubner.
Kulturminister Pavel Dostal verteidigt dagegen die neue Verfahrensweise. Kirchenrecht könne nicht über die staatliche Rechtsordnung gestellt werden, betont er. Am bisherigen Stellenwert der kirchlichen Sozialeinrichtungen in der Gesellschaft werde sich trotzdem nichts ändern.
Der Streit zwischen Staat und Kirchen in Tschechien zieht sich schon seit zwölf Jahren hin. Die Tschechische Republik ist das einzige Land im ehemaligen Ostblock, in dem das Verhältnis zwischen Kirche und Staat noch nicht verfassungsrechtlich geregelt ist. Somit hängen die Kirchen nach einem Gesetz von 1949 bis heute am finanziellen Tropf des Staates, die Pfarrer bekommen ihren Sold vom Kulturministerium.
Für die Eigenständigkeit fehlt den Kirchen die materielle Basis. Die Einführung einer Kirchensteuer zur Finanzierung ihrer Arbeit lehnen die Kirchen jedoch ab, denn es fehlt ihnen an finanzkräftigen Mitgliedern. Tschechien gilt als eines der am stärksten säkularisierten Länder in Mittelosteuropa. Der jüngsten Volkszählung zufolge sind nur etwa 30 Prozent der Bevölkerung katholisch, die Mitglieder der anderen christlichen Kirchen machen knapp fünf Prozent aus. (Süddeutsche Zeitung, 17.12.01)
Mazedonien
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(3117) Skopje. Der Besuch des Militärbischofs Mixa bei den deutschen Truppen in Mazedonien hatte gerade erst begonnen, da begab sich Hochwürden am zweiten Weihnachtsfeiertag auf eine ganz andere Mission. Ohne Begleitung ließ sich der 60-jährige Oberhirte der bayerischen Diözese Eichstätt am Bischofssitz seines Amtskollegen Joakim Herbut in Skopje absetzen, und als Walter Mixa am nächsten Morgen die Privatgemächer Herbuts im ersten Stock verließ, trug er 400.090 Mark, größtenteils in Tausenderscheinen, bei sich.
Als Zollbeamte drei Tage später auf dem Flughafen Skopje die Aktentasche des Bischofs aufmachten, beschlagnahmten sie zwei Kuverts mit Geld - wegen Verstoßes gegen das mazedonische Devisengesetz. Mixa war nun in Erklärungsnot, woher das Geld stammte. Während deutsche Kirchenoberen zunächst noch den Mantel des Schweigens über die Angelegenheit breiten wollen, stellte sich bald heraus: Mixa war offenbar mit Geld aus einer grauen Kasse des Bischofs von Skopje unterwegs. Eine peinliche Affäre, die auch den Ambitionen des ehrgeizigen Kirchenfürsten Mixa schadet, Nachfolger des Münchner Kardinals Friedrich Wetter zu werden.
Während in deutschen Kirchenkreisen schon über "Mixa Bargeld" gejuxt wird, hätte vor allem Skopjes Bischof Herbut offenbar Grund zur Beichte: Einnahmequellen hatte er in den vergangenen Jahren wohl weit mehr, als bislang bekannt. So zahlte das katholische Osteuropahilfswerk Renovabis eifrig Summen in Mark an Herbuts Bistum, etwa für den Bau einer Kirche in der Stadt Ohrid (200.000 Mark) oder als "Unterhaltshilfe für Seminaristen" (50.000 Mark im Jahr), außerdem Zuschüsse für ein "Pastoralzentrum", ein "Begegnungszentrum" oder als Existenzhilfe für Priester. Auch die deutsche Caritas fördert viele Projekte wie etwa den Bau einer Schule im Bistum.
Offensichtlich rechnete die Kirche so ab, dass von den Spendenflüssen am Jahresende 400.000 Mark in bar übrig blieben. "Das Geld stammt aus einer ganzen Reihe von Spendenfonds", bestätigte man im Bischofshaus von Skopje dem Spiegel hinter vorgehaltener Hand. Dieser inoffizielle Bischofsschatz musste nun wegen der Euro-Einführung im neuen Jahr umgewandelt werden, um nicht wertlos zu werden. Doch beim "Umrubeln" in den Wechselstuben von Skopje wäre durch einen schlechten Kurs und hohe Gebühren zu viel Geld verloren gegangen; auf einem kircheneigenen Konto wären die Devisen sogar in schnöde Dinare umgestellt worden. Ein Geldbote musste also her, der - illegal - die Scheine diskret ins Ausland schaffte. Dumm nur, dass "Mixa Bargeld" den Job vermasselte? (Der Spiegel 5/2002)
Nordamerika
USA
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(3118) Louisiana. Ein Berufungsgericht im US-Staat Louisiana hat das dort erlaubte Schulgebet als verfassungswidrig bezeichnet und damit der Klage einer Mutter gegen das obligatorische Gebet zum Unterrichtsbeginn stattgegeben. Kürzlich hatte das Oberste US-Gericht Schulgebete unter Bedingungen zugelassen. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 14.12.01)
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(3119) Alamogordo/New Mexiko. Mehrere hundert christliche Fundamentalisten trafen sich in der Kleinstadt Alamogordo im südlichen New Mexiko, um einer Predigt des Priesters Jack Brock zu lauschen. Dessen biblischer Zorn galt vor allem einem Werk, dem Kinder-Bestseller Harry Potter. "Potter ist ein Teufel und er zerstört die Menschen", rief der Anführer der radikalen Christ Community Church seiner Gemeinde zu, während er einen Potter-Band in die Höhe hielt: "Hinter diesem unschuldigen Gesicht sitzt die Kraft satanischer Dunkelheit." Er habe zwar keines der Potter-Bücher gelesen, gab Brock zu verstehen, dennoch habe er ihren Inhalt studiert. Der sei Hexenwerk, Satanszeug und Anleitung zur Zauberei.
Anschließend warfen die Versammelten mehrere dutzend Potter-Bücher auf einen Scheiterhaufen. Auch andere Werke, die den Gottesfürchtigen als Teufelszeug galten, flogen in die Flammen, darunter Werke des Bestseller-Autors Steven King. Nicht auf den Scheiterhaufen, sondern in eine Mülltonne warfen die erzürnten Gemeindemitglieder CDs und Videos, darunter das Disney-Werk Schneewittchen. Brock hatte seine Gemeinde aufgefordert, alles aus ihren Häusern zu verbannen, was die Kommunikation mit Gott stören könne.
Gegenüber des Gottesdienstes hatten sich hunderte Stadt-Einwohner zu einer Gegendemonstration versammelt. Sie begleiteten den Gottesdienst mit Protestgesängen gegen die Verbrennung von Büchern und hielten Zeichen in die Höhe wie: "Hitler - Bin Laden - Pastor Brock". (Der Spiegel, 31.12.01)
Lateinamerika
Brasilien
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(3120) Rio de Janeiro. Ein deutscher Franziskanermönch und ein Touristenpaar aus Deutschland sind in Brasilien wegen Kindesmissbrauchs festgenommen worden. Sie seien beim sexuellen Missbrauch eines achtjährigen Jungen ertappt worden, teilte die Polizei des nordöstlichen Bundeslandes Bahia mit. Der Ordensbruder sowie die beiden Touristen seien am Tatort in einer Touristenherberge nahe der Gemeinde Rio de Contas in Bahia nach einer Anzeige der Mutter des Jungen dingfest gemacht worden. Sie hätten die Szenen des Missbrauchs mit zwei Digitalkameras aufgenommen, hieß es. [Die Namen der Personen wurden nachträglich gestrichen, Anm. der Webredaktion]
Bei der Festnahme der drei Deutschen seien Fotos und Filmmaterial mit "unglaublich obszönen Szenen" sichergestellt worden, erklärte die zuständige Kommissarin Marinalva Rocha ohne Angaben von Einzelheiten. Sie sagte, man wolle die Festgenommenen nun wegen Sittlichkeitsverbrechen und Kindermissbrauchs vor Gericht bringen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in Brasilien mit Freiheitsentzug zwischen einem und vier Jahren bestraft.
Der Ordensmann arbeitete nach Medienangaben in seiner Gemeinde in der Provinzhauptstadt Joao Pessoa im nordöstlichen Land Paraiba seit vielen Jahren mit Kindern ärmerer Familien. Negativ aufgefallen war er bislang nicht. (Mannheimer Morgen, 13.1.02)
Asien
Saudi-Arabien
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(3121) Riad/Kairo. Ein Richter aus Saudi-Arabien hat wegen angeblicher Gotteslästerung die Todesstrafe für die bekannte tunesische Sängerin Dhikra Mohammed gefordert. Vermeintliches Vergehen: Sie soll ihre eigenen Erfahrungen im Leben mit den Schwierigkeiten des Propheten Mohammed bei der Verbreitung des Islam verglichen haben. Dieser Vergleich sei "blasphemisch" erklärte Scheich Ibrahim al-Hodeiri vom "Großen Gericht" in der saudischen Hauptstadt Riad.
Nach Angaben der arabischen Tageszeitung al-Hayat bezog sich der Scheich dabei auf Äußerungen, die Dhikra Mohammed bei einer Pressekonferenz in Katar gemacht hatte. Dort war die Tunesierin zusammen mit anderen arabischen Künstlern aufgetreten. Die Sängerin habe sich so ausgedrückt, "als sei sie selbst von Gott gesandt", wetterte der Scheich. Sollte sie keine Reue zeigen, so habe sie den Tod verdient.
Bei den Worten des saudischen Scheichs handele es sich allerdings nicht um eine Fatwa (islamisches Rechtsgutachten), wie sie einst über den aus Indien stammenden Schriftsteller Salman Rushdie wegen seiner Satanischen Verse verhängt wurde. Die Sängerin könnte aber wegen des "Skandals" nach Einschätzung arabischer Beobachter künftig Probleme bei der Einreise in islamische Länder bekommen und möglicherweise sogar von Fanatikern angegriffen werden. (Spiegel-online, 7.2.02)
Afrika
Tansania
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(3122) Arusha. Ein katholischer Priester, dem der UN-Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen in Ruanda im Jahr 1994 vorwirft, hat sich nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Internews dem Tribunal in Tansania gestellt. Die Staatsanwaltschaft in Arusha klagt Athanase Seromba an, an der Ermordung von 2000 Angehörigen des Tutsi-Volkes beteiligt gewesen zu sein. Seromba äußerte in einem Brief, der in der Kirchenzeitung Toscana Oggi (Toscana Heute) veröffentlicht worden war, er habe nichts Falsches getan. Seromba war kurz zuvor aus Italien nach Afrika zurückgekehrt, wo er seit 1997 im Exil gelebt hatte. (Stuttgarter Zeitung, 8.2.02)
Nigeria
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(3123) Lagos. Mit Plänen für einen "Kreuzzug" löst ein umstrittener deutscher Prediger in Nigeria Unruhe aus. Trotz gewaltsamer Proteste von Moslems genehmigten die Behörden des südwestlichen Bundesstaates Osun das Missionierungsvorhaben von Reinhard Bonnke. Der Prediger will auf einer fünftägigen Tour durch den Süden Nigerias für seine Vorstellung des Christentums werben. Aus Protest zerstörten aufgebrachte Moslems der Polizei zufolge elf Kirchen. Die Unruhen gelten als ungewöhnlich: Der Südwesten Nigerias, der von der Volksgruppe der Yoruba dominiert wird, ist traditionell von religiöser Toleranz geprägt. Christen und Moslems sind dort gleichermaßen vertreten. Der Gouverneur von Osun kündigte an, die Provinzregierung werde für Sicherheit und Ordnung sorgen. Als Bonnke vor zehn Jahren in Kano im Norden Nigerias zu einem "Kreuzzug" rüstete, starben Hunderte. Bonnke verfolgt laut Webseite seiner Organisation Christus für alle Nationen seit 25 Jahren eine Mission zur "Rettung Afrikas". Der Kontinent müsse durch das "Blut Jesu Christi reingewaschen" werden. (Frankfurter Rundschau, 3.12.01)
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(3124) Lagos. Bei religiös motivierten Auseinandersetzungen sind in der nigerianischen Millionenstadt Lagos mindestens 55 Menschen getötet worden. Wie ein Mitarbeiter des nigerianischen Roten Kreuzes im örtlichen Radio sagte, befürchteten die Helfer noch mehr Opfer, da sie in dem betroffenen Stadtteil bislang nicht überall Zugang hätten. Mindestens 200 Menschen seien verletzt worden, 57 schwer. Wie das Rote Kreuz weiter mitteilte, wurden mehr als 200 Häuser niedergebrannt und über 1.000 Familien obdachlos. Die nigerianische Armee habe Soldaten in den Stadtteil entsandt, um die Kämpfe zu beenden, sagte eine Armeesprecher. (news.ch, 6.2.02)
Kenia
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(3125) Nairobi. Die Genitalverstümmelung von Mädchen, die jünger als 17 Jahre sind, ist fortan im ostafrikanischen Kenia verboten. "Jedem, der bei der Beschneidung eines jüngeren Mädchens erwischt wird, droht das Gefängnis", sagte Präsident Daniel Arap Moi in seiner Ansprache zum Unabhängigkeitstag in der Hauptstadt Nairobi. "Mädchen, die älter sind, sollen die freie Wahl haben. Wehren sie sich aber gegen die Beschneidung, soll das Gesetz sie schützen." Die Änderung ist Bestandteil eines neuen Kinder- und Jugendgesetzes in Kenia. Bislang stand dort keine Strafe auf die Ausübung des schmerzhaften und gefährlichen Rituals, bei dem Frauen und Mädchen Teile ihrer primären Geschlechtsorgane abgeschnitten werden. Nach einer drei Jahre alten Studie sind 38 Prozent aller Kenianerinnen zwischen 15 und 49 Jahren beschnitten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass 130 Millionen Frauen in 28 Ländern verstümmelt sind. (Frankfurter Rundschau, 14.12.01)
Australien
Australien
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(3126) Sydney. Sein Mangel an Respekt gegenüber dem Weihnachtsmann hat einem australischen Grundschullehrer seinen Job gekostet. Nach einem Bericht der Zeitung Sunday Herald Sun wurde dem Mann seine Lehr-Erlaubnis an der Schule von Corowa (Neu-Süd-Wales) entzogen, weil er seiner Klasse erzählte, der Nikolaus sei eine Erfindung. Freimütig soll der Lehrer den Kindern weiter erklärt haben, die Geschenke unter dem Christbaum stammten in Wirklichkeit von den Eltern. "Es war unangemessen, das zu sagen - ein unglücklicher Vorfall", zitierte die Zeitung den Leiter der zuständigen Schulbehörde. "Wenn ein Kind an den Weihnachtsmann glaubt und das auch seine Eltern wollen, hat niemand das Recht, diese Vorstellung zu zerstören." Eine Mutter sagte, ihre kleinen Söhne seien verwirrt und ärgerlich, seit Vater und Mutter als Lügner dargestellt worden seien. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 3.12.01)
2002 - Meldungen 3127-3155
2002 - Meldungen 3127-3155 rhartmann Tue, 12/31/2002 - 09:00Europa
Deutschland
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(3127) Würzburg. Eine künftige Verfassung der Europäischen Union soll mit einer Anrufung Gottes beginnen. Das haben das deutsche Komitee zur Seligsprechung Robert Schumans und die Gesellschaft zur Förderung der Europäischen Einigung aus christlicher Verantwortung bei ihrer Plenarsitzung in Würzburg gefordert. Damit solle deutlich werden, dass die Mitgliedsstaaten der EU sich der Wurzeln ihrer 3000 Jahre alten Kultur bewusst seien und ihren Umgang mit der Schöpfung vor Gott verantworten. Hans August Lücker, Exekutiv-Präsident des Schuman-Komitees und früherer Vizepräsident des EU-Parlaments, wird den Beschluss persönlich dem Präsident des EU-Verfassungskonvents, Valery Giscard d'Estaing, überreichen.
Das Seligsprechungsverfahren für Schuman befindet sich nach Angaben des Komitees in seiner entscheidenden Phase. Noch im Herbst sollen die vollständigen Unterlagen nach Rom gesandt werden. Zum Jahresende 2004 könne eine Entscheidung erwartet werden, sagte Lücker, der selbst bereits vor zwei Jahren 7.000 Seiten Bild- und Textdokumente zum Lebenswerk des europäischen Politikers im Vatikan eingereicht hat.
Schuman war französischer Ministerpräsident, Außenminister und Präsident des Europäischen Parlaments. Papst Johannes Paul II. hat ihn als "authentischen Christen, zugleich außergewöhnlich fähigen Staatsmann und ewiges Vorbild für alle Verantwortlichen am Aufbau Europas" bezeichnet. Das Komitee zur Seligsprechung Robert Schumans wurde 1991 in Würzburg gegründet und umfasst rund 75 Persönlichkeiten aus Politik und Kultur. Präsident ist der Augsburger Bischof Viktor Josef Dammertz. (www.religion.orf.at, 1.5.02)
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(3128) Bonn/Hannover. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) haben das Bundestags-Mehrheitsvotum gegen eine Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz religiöser Gruppen und Überzeugungen bedauert. "Es wäre eine Klarstellung gewesen. Wir bedauern, dass es nicht dazu kommt", sagte EKD-Sprecher Thomas Krüger der dpa in Hannover. Die EKD hoffe darauf, dass die bestehenden Gesetzestexte strenger angewandt werden.
Ähnlich äußerte sich die katholische Kirche. "Wir bedauern, dass es nicht zu einem besseren Schutz gekommen ist", sagte Prälat Karl Jüsten, Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin. Es sei zu hoffen, dass in der nächsten Legislaturperiode ein neuer Anlauf unternommen werde, zumal Union und FDP hier Handlungsbedarf sähen. CDU und CSU waren im Bundestag mit einem Gesetzesentwurf gescheitert, durch den eine Regelung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden sollte, wonach eine Beschimpfung von religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften und Bekenntnissen erst strafbar ist, wenn dadurch der öffentlichen Frieden gefährdet wird. SPD, Grüne und PDS hatten dagegen gestimmt.
"Die Beleidigung von Religion sei aus EKD-Sicht eine klare Störung des öffentlichen Friedens", sagte Krüger. "Sie fördert Intoleranz und vermittelt den gläubigen Menschen den Eindruck, dass ihre Religion nicht respektiert wird. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz aus dem Jahr 1996 mit diesem Tenor habe die richtigen Maßstäbe gesetzt. (AOL-NewsBote, 16.4.02)
Anm. MIZ: Bei der von der EKD gelobten richterlichen Entscheidung handelt es sich um ein Urteil aus dem sog. Maria-Syndrom-Verfahren. Dem Autor des Stücks, MIZ-Redakteur Michael Schmidt-Salomon, wurde zur Last gelegt, durch seine satirische Aufarbeitung des Marienkults den öffentlichen Frieden gestört zu haben. Als zentraler Beleg für diese Behauptung diente die Feststellung, dass Schmidt-Salomon Morddrohungen von beleidigten christlichen Fundamentalisten erhalten hatte. Eine skandalöse Umdrehung des Täter-Opfer-Verhältnisses (vgl. hierzu: Reinsdorf, Clara und Paul [Hrsg.]: Zensur im Namen des Herrn. Zur Anatomie des Gotteslästerungsparagraphen. Alibri. Aschaffenburg 1997).
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(3129) Essen. Katholische Pfarrer, Diakone und Professoren an Priesterseminaren müssen auch im Bistum Essen künftig einen Treueid ablegen. Sie schwören dabei mit der Hand auf den Evangelien beispielsweise der Möglichkeit einer Frauenpriesterweihe ab. Über zehn Jahre lag der Eid auf Eis: Als eine der letzten deutschen Diözesen setzt das Bistum Essen den von Rom geforderten Treueschwur in Kraft. Wie es im Bistum heißt, wollte der im Mai scheidende Ruhrbischof "die Sache noch erledigen" und seinen Nachfolger nicht gleich mit einem Malus starten lassen. Denn unter den Geistlichen sind die drei Zusätze zum großen Glaubensbekenntnis, die künftig bei Amtseinführungen, Amtswechseln, Weihen und Beförderungen zu leisten sind, umstritten. Der Priesterrat des Ruhrbistums empfand sie "als Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Amtsträgern" und fragte sich, "ob diese Vorgehensweise der richtige Weg zum richtigen Zeitpunkt" ist. Die drei Zusätze verpflichten Klerus und Theologen, auch solchen kirchlichen Lehren vorbehaltlos und unwiderruflich zuzustimmen, die nicht als Dogmen definiert sind. Dazu gehören etwa die Verwerflichkeit der Euthanasie, die sittliche Verwerflichkeit bestimmter Methoden der Empfängnisverhütung - und die Unmöglichkeit der Priesterweihe der Frauen. Um diesen Punkt war es gerade ruhig geworden in den Kirchen. "Jetzt kommt das alles wieder hoch", stöhnt man bei der Bischofskonferenz.
Mit Eiden ist die Kirche sparsam - aus gutem Grund. Zuletzt wurde 1910 der Anti-Modernisteneid neu eingeführt und 1967 wieder abgeschafft. Wenn es nun zum Schwur kommt, empfinden manche Priester das als "Verfestigung", andere als "unnötig", ein weiterer hätte "ein ungutes Gefühl, wenn ich vor der Entscheidung stünde, so einen umfassenden Eid abzulegen". Pater Dominik Kitta, Kirchenrechtler und Vizeoffizial des Bistums: "Glücklich ist kaum einer darüber." Noch deutlicher wird der Tübinger Dogmatiker Peter Hünermann: "Unsittlich" nennt er die Einforderung des Eides. "Mit der Verpflichtung der Theologen und des Klerus, diesen Amtseid abzulegen, überschreiten die kirchlichen Autoritäten die ihnen gegebenen Kompetenzen in schwerwiegender Weise". (WAZ, 17.4.02)
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(3130) Augsburg. Weil er seine beiden Töchter sexuell missbraucht haben soll, ist ein evangelischer Pfarrer aus Augsburg vom Dienst suspendiert worden. Gleichzeitig ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Geistlichen. Die Übergriffe des Geistlichen sollen sich bereits 1988 zugetragen haben, als seine Töchter zehn und neun Jahre alt waren. Bekannt wurden sie aber erst jetzt im Rahmen polizeilicher Ermittlungen in einem ganz anderen Fall: Im Mai 2001 war ein 42-jähriger Wachmann in Gersthofen (Kreis Augsburg) von einem Freund erschossen worden - angeblich auf ausdrücklichen Wunsch des 42-Jährigen hin. Bei den Todesschüssen dabei war die heute 23-jährige Pfarrerstochter. Als sie zu dem Vorfall befragt wurde, machte sie psychische Probleme geltend. Und die seien auf den sexuellen Missbrauch durch ihren Vater zurückzuführen.
Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den Geistlichen wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen auf. Der Pfarrer teilte dies der Landeskirche mit. Anfang November 2001 wurde er mit seinem Einverständnis vom Amt entbunden. Eine Suspendierung sei noch keine Schuldfeststellung, betonte die evangelisch-lutherische Landeskirche, die einen entsprechenden Bericht der Zeitung bestätigte. Allerdings seien die Vorwürfe gegen den Pfarrer "sehr ernst" zu nehmen. "Kirchenmitglieder und Öffentlichkeit können sich darauf verlassen, dass wir alles dazu beitragen, um die Vorwürfe aufzuklären und die notwendigen disziplinarrechtlichen Konsequenzen ziehen", sagte Oberkirchenrat Franz Peschke, Personalreferent der Landeskirche. Allerdings sei man dabei auf die Staatsanwaltschaft angewiesen. (Augsburger Allgemeine, 8.1.02)
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(3131) München. Der Vorsitzende des Münchner Diözesanrats der Katholiken, Alois Baumgartner, hat die Kirchenmitglieder dazu aufgerufen, Kontakte zur Initiative Kirche von unten (IKvu) abzubrechen. Es bestehe "keine Legitimation mehr, sie als innerkirchlichen Gesprächspartner zu akzeptieren", sagte Baumgartner bei der Vollversammlung des Diözesanrats in Bad Tölz. Die IKvu beteilige sich an einer Aktionsgruppe "Trennung von Kirche und Staat", die dafür eintrete, alle Kreuze aus öffentlichen Schulen zu entfernen. Die Organisation habe in den Gemeinden keinen Rückhalt mehr. Deshalb sollte auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Versuche aufgeben, die IKvu in die Katholikentage einzubinden. Die Gruppe sei keine Initiative von unten, sondern eine "heruntergekommene Initiative". (Süddeutsche Zeitung, 10.3.02)
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(3132) Hannover. Das Zusammenwachsen der Europäischen Union könnte die Sonderrechte der Kirchen in Deutschland gefährden. "Ein Frontalangriff auf das deutsche Staatskirchenrecht ist zwar nicht zu befürchten, doch es könnte von den Flanken her in die Zange genommen werden." Diese Überzeugung äußerte der Juraprofessor Michael Brenner (Jena) bei einem Rechtssymposion der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), das Ende April in Hannover stattfand. Sorgen macht deutschen Kirchenrechtlern Artikel 13 (Antidiskriminierungsmaßnahmen) aus dem 1997 geschlossenen Amsterdamer Vertrag. Unklar ist beispielsweise, ob ein evangelisches Krankenhaus auch künftig nicht-evangelische Bewerber für eine Arbeitsstelle abweisen kann. Harald Schliemann (Erfurt), Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, empfiehlt Kirchen, Diakonie und Caritas, von allen Mitarbeitern die Zugehörigkeit zu einer Kirche zu fordern. Der Einzug der Kirchensteuer über die Finanzämter ist nach Ansicht mehrerer Redner nicht bedroht, da dies vom Grundgesetz geschützt sei. Der frühere Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof (Heidelberg) hat keine Sorge, dass über das Antidiskriminierungsgebot die katholische Kirche gezwungen werden könnte, Frauen zum Priesteramt zuzulassen: "Die Kirche ist 2.000 Jahre alt, Europa als Rechtsgemeinschaft 50 Jahre - diesen Kampf wird Europa verlieren." (idea online, 30.4.02)
Anm. MIZ: Ein seltsames Demokratie- und Rechtsverständnis: Als ob der Verweis auf den Herrschaftserfolg der Kirche genügen würde, um notwendige demokratische Reformen zu verhindern! Das Beispiel zeigt, wie notwendig es ist, dass die Konfessionslosen die vielfältigen Bestrebungen um eine Privilegierung der Kirchen im Rahmen der Europäischen Union nicht aus den Augen verlieren dürfen.
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(3133) München: Das bayerische Kultusministerium zieht Konsequenzen aus dem Skandal um die Auerbacher Schulschwestern. Den acht Ordensfrauen, die an der Grund- und Hauptschule beschäftigt sind, wird zum Schuljahresende gekündigt. Staatliche Lehrer sollen sie ersetzen. Nach den Schlagzeilen um zensierte Biologiebücher im vergangenen Jahr hatten zahlreiche Eltern an der Grund- und Hauptschule Alarm geschlagen, weil die Nonnen die Kinder mit Erzählungen von Teufel, Todsünden und Höllenqualen eingeschüchtert hätten. Wie das Kultusministerium mitteilte, konnten die Ordensschwestern die Vorwürfe nicht ausräumen. (br-online, 15.4.02)
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(3134) Mainz. Der Mainzer Weihbischof Franziskus Eisenbach, dem die Professorin Anne Bäumer-Schleinkofer Missbrauch eines seelsorgerischen Betreuungsverhältnisses vorgeworfen hatte (siehe IR-Meldung 3037), ist zurückgetreten. Einen kirchlichen Strafprozess gegen den Weihbischof gibt es nicht, auch keine Amtsenthebung oder Absetzung. Vielmehr verzichtet der Weihbischof auf sein Amt, weil der Vatikan ihn genau darum gebeten hatte. Dies ist das merkwürdige Ende einer Geschichte, die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte: Anne Bäumer-Schleinkofer hatte den Weihbischof im September 2000 bei der Mainzer Staatsanwaltschaft wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung im Rahmen eines seelsorgerischen Betreuungsverhältnisses angezeigt. Zugleich hatte sie beim Vatikan Anzeige eingereicht und Eisenbach vorgeworfen, das Zölibatsversprechen gebrochen, das Beichtgeheimnis verletzt und eine Teufelsaustreibung vorgenommen zu haben. Das Bistum wies die Vorwürfe zurück, räumte aber "körperliche Zuwendung" durch Eisenbach ein.
Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte das Verfahren ein. Und nun der angeordnete Rücktritt. Die römischen Kongregationen für Glaubenslehre und für die Bischöfe erklärten, der Rücktritt sei nicht als Schuldeingeständnis zu werten, sondern sei "wegen des Wohls der Kirche und der Klarheit ihres Zeugnisses" erfolgt. Der Mainzer Bischof Kardinal Lehmann sprach dagegen von einer "eigentümlichen dialektischen Struktur". Er meinte damit offenbar, dass Rom zwar einen kirchlichen Strafprozess für unangemessen hält, dennoch auf Rücktritt pochte. Lehmann kündigte an, er werde Eisenbach eine neue seelsorgliche Aufgabe übertragen. (WAZ, 16.4.02)
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(3135) Sievernich. Die Frau soll Mitte 30 sein und Melanie heißen. Sie will nicht im Rampenlicht stehen, scheut Interviews und lehnt es ab, fotografiert zu werden. Doch jeden zweiten Montag im Monat steht sie im Mittelpunkt hunderter Gläubiger aus ganz Deutschland. Sie reisen in die Voreifel, um mit dieser Frau in dem kleinen Kirchlein von Sievernich (Kreis Düren) zu beten. Der als tief gläubig beschriebenen Frau erscheint beim Gebet angeblich die Gottesmutter Maria und spricht zu ihr. Zuletzt drängten sich 1000 Menschen in dem 450-Seelen-Dorf. "Das geht jetzt seit Oktober so", erzählt eine Bewohnerin, keineswegs genervt, und deutet auf die Straße vor ihrem Einfamilienhaus: "Die Leute parken hier ihre Autos und ziehen dann quietschfidel mit ihren Campingstühlchen zur Kirche. Denn sie wissen, dass sie eh keinen Platz mehr bekommen." Dann quillt die Ansammlung der Pilger nach Schilderungen der Dorfbewohner aus der kleinen Backstein-Kirche St. Johann-Baptist durch die Holztüre auf den angrenzenden Friedhof.
Meistens seien es Auswärtige. "Die Leute hier sind eher zurückhaltend", erzählt eine Bewohnerin. Die Frau mit dem scheinbar guten Draht zu Maria kenne sie nicht - "die ist nicht von hier". Die dürftige Nachrichtenlage über die angeblichen Marienerscheinungen ist Nährboden für bunte Spekulationen. Von der schwebenden Maria neben dem Altar ist die Rede, von einer Lichterscheinung wird geschrieben, von Wunderheilungen, die die "Auserwählte" durch ihre Gebete vollbracht haben soll.
Auf der Suche nach Fakten und Deutung landen Medienleute und Gläubige in diesen Tagen beim Beauftragten für Religions- und Weltanschauungsfragen des Bistums Aachen, Hermann-Josef Beckers. Das Bistum nehme die Schilderungen über die angeblichen Marienerscheinungen ernst, sagt er. Die Frau sei glaubwürdig. Ob die Erscheinung selbst wahr sei, könne man nicht sagen und werde zurzeit auch nicht geprüft. Die Inhalte der so genannten Privatoffenbarung seien aber keineswegs neu. Die Aufforderung zum Gebet oder zum Frieden entspräche kirchlichen Lehren. "Offenbar ist das so vergessen, so verschüttet, dass es für manche Menschen erschütternd ist, wenn es jemand sagt", versucht er eine Erklärung für die Ergriffenheit der Pilger von Sievernich zu geben. (Frankfurter Rundschau, 18.4.02)
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(3136) München. Für die Amtskirche ist es ein absurdes Theater und eine Anmaßung: Fünf katholische Frauen aus Bayern wollen sich im Sommer zusammen mit einigen Österreicherinnen an einem unbekannten Ort heimlich zu Priesterinnen weihen lassen. Die Antwort aus dem Münchner Ordinariat ist deutlich: "Solche Weihen sind nach katholischen Verständnis nicht nur irregulär, sondern ungültig", betont Pressesprecher Winfried Röhmel. Das Kirchenrecht befinde: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann." Dies entspreche nach katholischer Auffassung der apostolischen Tradition, und auch der Papst habe dies ausdrücklich bekräftigt.
"Wir sind nicht die Feinde des Papstes", stellt Gisela Forster, eine der hoffnungsvollen Priesterinnen in spe, auf Anfrage fest. Die promovierte Philosophin, Kunsterzieherin und diplomierte Architektin, die mit einem früheren Benediktinerpater verheiratet ist, sieht es theologisch als nicht gerechtfertig an, dass Frauen vom Priesteramt ausgeschlossen sind. Seit rund drei Jahren bereiteten sich die Frauen bei heimlichen Treffen in Linz und Passau auf die Weihe vor. Die Initiative sei von der österreichischen Lehrerin Christine Mayr-Lumetzberger (Linz) ausgegangen. Knapp ein Dutzend Frauen mit theologischen Vorkenntnissen aus Bayern und Österreich treffen sich seither alle zwei Monate und werden nach eigenen Angaben von Theologen unterrichtet. "Dieser handstreichartige Vorgang ist völlig deplatziert", meint der Pressesprecher des Münchner Bischofs. Damit würden nur fundamentalistische Gegenpositionen provoziert. Zudem sei es kontraproduktiv, weil die Kirche seit 20 Jahren einen Weg eingeschlagen habe, der die Frauen maßgeblich an der Gestaltung von Kirche und Gesellschaft beteilige. Sollten die Frauen aber auf ihrem Priesteramt beharren, sei das als "Amtsanmaßung" zu werten und müsse im Einzelfall auf seine Konsequenzen hin überprüft werden. Das Wort "Exkommunikation" will er nicht in den Mund nehmen: "Man muss aufpassen, dass man nicht mit Kanonen auf Spätzinnen schießt." (Münchener Merkur, 8.2.02)
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(3137) Frankfurt. Der Druck der Wirtschaft auf allgemein bildende Fächer wie Religion oder Sport an Berufsschulen nimmt immer mehr zu. Diese Einschätzung vertritt der katholische Berufsschul-Pfarrer Wolfgang Steinmetz. Daher sei auf Dauer die Vermittlung sozialer Kompetenz in den berufsbildenden Schulen gefährdet. "Wir spüren Gegenwind", sagt Pfarrer Steinmetz. Handwerk und Industrie hätten "kein großes Interesse an Fächern, die nicht direkt mit dem Beruf zu tun haben". Der Einfluss der Wirtschaft auf die Gestaltung des Unterrichts an Berufsschulen habe zugenommen. So sei immer wieder zu beobachten, dass Lehrer, die Fachkunde und Religion unterrichten, "in den anderen Fächern eingesetzt werden". Pfarrer Steinmetz ist als einziger Vollzeitlehrer für katholische Religion an Berufsschulen tätig; er unterrichtet 24 Klassen. Peter Eberhard, Leiter des katholischen Amtes für Religionspädagogik, berichtet von einem "totalen Ausfall auf weiten, weiten Strecken". Im Schuljahr 1999/2000 habe 60 Prozent des Religionsunterrichts nicht stattgefunden. Neuere Zahlen lägen nicht vor, weil diese von den staatlichen Stellen erst mit ein bis zwei Jahren Verzögerung geliefert würden. Ein Grund für den Niedergang des Religionsunterrichts in den Berufsschulen sei, so Eberhard, "der dramatische Rückgang an Lehrern". Dafür sei auch das Land verantwortlich, weil nur an der TU Darmstadt Berufsschullehrer für Religion ausgebildet würden. Derzeit sind für die 29.000 Schüler an berufsbildenden Schulen in Frankfurt 30 katholische und 14 evangelische Reli-Lehrer im Einsatz. Hinzu kommen zehn katholische und 22 evangelische Pädagogen mit Staatsexamen, die Fachkunde und Religion geben. Im Staatlichen Schulamt betont Sprecher Rolf Hahn, Religion sei und bleibe "ein versetzungsrelevantes Pflichtfach". Wer es abwähle, müsse am Ethikunterricht teilnehmen. Allerdings, so räumt Hahn ein, könne Ethik "nur begrenzt angeboten werden". Der Rückgang des Fachs Religion habe auch damit zu tun, dass immer mehr Berufsschüler volljährig seien und das Abitur in der Tasche hätten. "Die können sich von dem Fach befreien lassen", so Hahn. Daher werde die für Berufsschulen geltende "Messzahl" von 30 Schülern je Klasse, mit der der Lehrerbedarf ermittelt wird, im Fach Religion oft nicht erreicht.
Für die evangelische Kirche betont Karin Frindte-Baumann, Leiterin des religionspädagogischen Amtes, die Bedeutung des Religionsunterrichts an Berufsschulen: "Nirgendwo sonst kommen wir in Kontakt zu diesen jungen Leuten." Aus diesem Grund seien vier Berufsschul-Pfarrerstellen mit einem "zusätzlichen Dienstauftrag schulische Seelsorge" versehen. Der Dienstauftrag sieht zusätzlich vor, dass die Theologen 18 statt 24 Stunden Unterricht geben und in der restlichen Zeit Angebote zu seelsorgerlichen Gesprächen machen. (Frankfurter Rundschau, 5.3.02)
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(3138) Köln. Das umstrittene Theaterstück "Corpus Christi" darf auch weiterhin auf Kölner Bühnen gespielt werden. Die Ermittlungen gegen Terrence McNallys Drama sind eingestellt worden. Das Kölner Erzbistum hatte Strafanzeige gestellt, da in dem Stück Jesus und seine Jünger als trinkfreudige Homosexuelle dargestellt werden. "In dem Stück wird der Glaube aber nicht so weit herab gesetzt, dass eine Bestrafung möglich ist", sagte Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt der dpa in Köln. Ermittler hätten sich eine der Aufführungen angesehen und seien zu dem Schluss gekommen, dass der Inhalt durch die Kunstfreiheit gedeckt sei.
Der Kölner Kardinal Joachim Meisner und Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) hatten sich öffentlich gegen "Corpus Christi" ausgesprochen. Wie auch in anderen Städten führte die Aufführung in Köln zu Protesten Gläubiger. Frank Müller-Sendino vom Theaterhaus Köln reagierte erleichtert auf die Verfahrens-Einstellung: "Wir hatten befürchtet, dass wir das Stück absetzen müssen oder hohe Prozesskosten auf uns zu kommen könnten." Das Stück, das im vergangenen Oktober in Köln seine Premiere feierte hatte bis Anfang April rund 9000 Zuschauer angelockt. (Rheinische Post, 15.4.02)
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(3139) München. Eine evangelische Gemeinde im bayerischen Aschaffenburg muss aus Lärmschutzgründen ihre Kirchenglocken künftig leiser läuten lassen. Ein entsprechendes Urteil hat eine Nachbarin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München erstritten (Az. 22 B 99.338). Das bisherige Glockengetöse sei der Frau, deren Wohnung nur zwölf Meter von dem Turm entfernt ist, auf Dauer nicht zuzumuten, heißt es in dem Urteil. Die Kirchengemeinde St. Lukas wurde demnach verpflichtet, bis Januar 2004 entweder den Geräuschpegel zu senken oder für die Wohnung der Klägerin Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren. Ansonsten dürften die Glocken nicht länger geläutet werden. Der VGH hob damit eine anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg auf. (NRZ, 7.3.02)
Anm. MIZ: Leider handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Es geht um einen Kirchturmneubau, der entgegen den Plänen erstellt wurde. Ansonsten stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass wegen der Religionsfreiheit sich die Kirchenglocken nicht an die Lärmschutzgrenzwerte halten müssen.
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(3140) Limburg. Als letzte Diözese in Deutschland muss auch das Bistum Limburg aus der staatlichen Schwangeren-Konfliktberatung aussteigen. Bischof Franz Kamphaus bleibt aber im Amt. Den Ausstieg aus der gesetzlichen Schwangerenberatung soll auf Weisung von Papst Johannes Paul II. der Limburger Weihbischof Gerhard Pieschl so zügig wie möglich organisieren, wie Kamphaus mitteilte. Kamphaus hatte als einziger katholischer Oberhirte auch nach Ablauf einer Frist Ende 2001 gegen den Willen des Papstes an der Konfliktberatung festgehalten. Damit stellten die zwölf Beratungsstellen im Bistum weiterhin die für eine straffreie Abtreibung benötigten Scheine aus. Die anderen Bischöfe waren bereits zum Jahresende 2000 aus dem staatlichen System ausgestiegen.
Der Limburger Weihbischof Gerhard Pieschl, der im Auftrag des Papstes das Bistum aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung führen soll, ist dort seit 1978 Weihbischof. Mitte Februar hatte der Geistliche auf der Deutschen Bischofskonferenz in Stuttgart das Amt eines Koadjutors abgelehnt: "Jemand, der in so tiefer Solidarität mit dem Bischof steht, kann das nicht machen." Jetzt ist Pieschl Weihbischof mit Sondervollmachten. Als Koadjutor hätte er die gleichen Aufgaben, aber zusätzlich das Recht der Nachfolge für Bischof Franz Kamphaus erhalten. (Frankfurter Neue Presse, 9.3.02)
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(3141) Trier. Wie findet man heraus, ob ein Asylbewerber mit einem Pass der Sowjetunion Armenier oder Aserbaidschaner ist? In der Trierer Ausländerbehörde versuchte ein Sachbearbeiter dieses Problem dadurch zu lösen, dass er mit dem Flüchtling zur Toilette ging - zur Penisbeschau. Im Dezember wurde der 35-jährige Ali G. in der Clearingstelle Rheinland-Pfalz für Passbeschaffung und Flugabschiebung Mitarbeitern des armenischen Konsulats vorgeführt. Sie sollten herausfinden, ob G. Armenier ist und daher eine Rücknahmeverpflichtung Armeniens besteht. Sein Mandant sei zunächst in verschiedenen Sprachen unter anderem nach seiner Religionszugehörigkeit befragt worden, berichtet der Wiesbadener Rechtsanwalt Eberhard Kunz. 94 Prozent der Armenier sind Christen, nur 6 Prozent Muslime.
Nach einem Gespräch zwischen Sachbearbeiter und Konsulatsvertretern, das sein Mandant nicht verstanden habe, habe ein Polizist G. zur Toilette geführt. Dort habe der Sachbearbeiter geprüft, ob G. beschnitten und somit kein Christ sei. Kunz dazu: "Das sind menschenunwürdige Zustände." Der Ausländerrechtsanwalt hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter gestellt. In der Clearingstelle versteht man die Aufregung nicht. Ein Fehlverhalten seines Mitarbeiters will der Leiter Dietmar Martini-Emden nicht erkennen. Der Angestellte sei "gebeten" worden, mit G. zur Toilette zu gehen, "damit dieser ihm dort eine Beschneidung nachweisen könne", antwortete Martini-Emden auf einen Beschwerdebrief von Kunz. "Inwieweit dies möglicherweise ein freiwilliges Beweisangebot von Herrn G. war - wofür spricht, dass keinerlei zusätzliche Aufforderung erfolgen musste - oder ob dies von ihm verlangt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis", so Martini-Emden. "Praktiken dieser Art nicht mit allen Mitteln zu verhindern, deutet auf eine kaum glaubliche Unsensibilität in einem Land hin, in dem die Feststellung einer Beschneidung vor einigen Jahrzehnten eine tödliche Bedrohung dargestellt hätte", wirft Pro Asyl nun der Behörde vor und fordert sofortige disziplinarrechtliche Konsequenzen. Auch die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, kritisiert das Verfahren. Es sei "ebenso untauglich wie unsachgemäß zur Feststellung der Staatsangehörigkeit", sagte sie. Ali G., dessen Asylantrag im Herbst 2000 abgelehnt wurde, kann übrigens vorerst in Deutschland bleiben. Nachdem der Trierer Sachbearbeiter den armenischen Konsulatsvertretern berichtete, was er gesehen hatte, war für die der Fall erledigt: Ali G. ist beschnitten, also Muslim und somit nach armenischer Logik kein Armenier. Da allerdings auch Aserbaidschan und Russland ihn bisher nicht haben wollen, wird Ali G. erst mal weiterhin in Rheinland-Pfalz geduldet. (taz, 6.2.02)
Österreich
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(3142) Linz. Die Kirchenbänke bleiben zwar zunehmend leer, die Österreicher sind aber weiterhin ein religiös geprägtes Volk. Das ist zumindest das Ergebnis einer Umfrage des Linzer Meinungsforschungsinstitutes IMAS. Demnach ist der Stellenwert des christlichen Glaubens als Erziehungsziel für die Menschen seit nahezu drei Jahrzehnten konstant. Die Zahl jener Landsleute, die an ein Leben nach dem Tod glauben, sei in diesem Zeitraum sogar gestiegen, so die Meinungsforscher. In der Zeit von November bis Dezember 2001 interviewte das Meinungsforschungsinstitut eine statistisch repräsentative Gruppe von 1000 Personen über 16 Jahren. Die Fragen bezogen sich unter anderem auf den Kirchenbesuch, die Zugehörigkeit zu Religionsgemeinschaften und den Glauben an ein Leben nach dem Tod.
Beinahe keine Überraschung mehr ist das Ergebnis in Hinblick auf den Kirchenbesuch: Nur mehr 14 Prozent der Gesamtbevölkerung - das entspricht etwa 930.000 Personen - besuchen regelmäßig den Gottesdienst. In den 70er Jahren lag dieser Anteil noch deutlich höher, nämlich bei einem Viertel. Dem gegenüber ist der Anteil der absoluten "Gottesdienstverweigerer" von 21 Prozent im Jahr 1973 auf 28 Prozent gestiegen. Besonders eifrige Kirchenbesucher sind - der Umfrage zufolge - Landwirte und Selbstständige, Personen mit einfacher Bildung, ältere Personen und ÖVP-Wähler. In kleinen Gemeinden (unter 5000 Einwohner) sind deutlich mehr Kirchgänger anzutreffen als in den Städten, generell sitzen Sonntags mehr Frauen als Männer in den Kirchenbänken. Im Bundesdurchschnitt haben Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Nase vorn. Besonders deutlich bekommt die römisch-katholische Kirche den Schwund der Gläubigen zu spüren. Bekannten sich im Jahr 1981 noch 88 Prozent der Österreicher zum katholischen Glauben, so taten das 2001 nur mehr 78 Prozent.
Die Evangelische Kirche konnte dagegen die Zahl ihrer Schäfchen - etwa fünf Prozent der Bevölkerung - halten. Trotz der zunehmenden Zahl der "Kirchenmuffel" ist es den Österreichern wichtig, ihren Kindern christliche Wertvorstellungen zu vermitteln. 36 Prozent bezeichnen "Frömmigkeit und christlichen Glauben" als wichtiges Erziehungsziel. Diese Zahl ist seit 30 Jahren konstant.
Ebenfalls dem Wandel der Zeit getrotzt hat der Glaube an ein Leben nach dem Tod. Glaubten 1981 nur 39 Prozent an ein Dasein im Jenseits, so sind es nun 42 Prozent. Erwartungsgemäß hoch ist der Anteil unter den regelmäßigen Kirchenbesuchern - er liegt bei 75 Prozent. Aber immerhin noch gut 40 Prozent derer, die nur selten zur Messe gehen, und auch 28 Prozent der "Gottesdienstverweigerer" glauben an ein Leben nach dem Tod. (Dolomiten online, 6.2.02)
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(3143) Wien. Polizeieinsatz im Verlag sowie diverse Drohungen - der Streit um das Buch Das Leben des Jesus vom Karikaturisten Gerhard Haderer eskaliert. Auch der Handel hat bereits reagiert. In vielen Kärntner Buchhandlungen wurden Haderers Karikaturen in die hinteren Regale verbannt. In Wien ist die Lage noch ruhig. Im Gespräch mit dem Standard wehrt sich der Karikaturist und wirft den katholischen Bischöfen Demokratiegefährdung vor: "Es ist demokratiegefährdend, wenn man sich von höchster kirchlicher Stelle anmaßt, gegen die Freiheit der Kunst und das Recht auf freie Meinungsäußerung aufzutreten." Zu den bei der Staatsanwaltschaft liegenden Anzeigen wegen "Herabwürdigung religiöser Lehren" sagt er: "Kommt es zu einer staatsanwaltlichen Aktion, was ich nicht glaube, werde ich mich sicher nicht entschuldigen. Da gehe ich bis zum Europäischen Gerichtshof." (Der Standard, 26.3.02)
Frankreich
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(3144) Paris. Der (mittlerweile durch den Regierungswechsel nicht mehr im Amt befindliche) französische Bildungsminister Jack Lang hat eine Werte-Kommission für die staatlichen Schulen des Landes eingesetzt. Die 19 Mitglieder des Gremiums sollen jetzt Vorschläge machen, wie die Schulen verstärkt auf die menschlichen Grundwerte hinweisen könnten. Nach Meinung des Ministers zeigen die jüngsten Ereignisse die Notwendigkeit, den Menschen wieder einen "vernünftigen und respektvollen Zugang zur Religion" zu erschließen. Auf Grund der Trennungsgesetze von 1905 gibt es in Frankreich an staatlichen Schulen keinen Religionsunterricht. (Dolomiten online, 6.2.02)
Niederlande
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(3145) Amsterdam. Weil ein von ihm angekündigtes Wunder ausblieb, ist der niederländische Wirtschaftswissenschaftler Frans Rutten von seinen Ämtern beim Institut für Katholische Information für die Niederlande und Flandern (IKI NV) zurückgetreten. Rutten hatte mit rund 200 meist kranken und behinderten Pilgern aus den Niederlanden und Belgien eine Wallfahrt ins spanische Dorf Garabandal unternommen, weil er dort ein Wunder und Heilungen erwartete. Vier jungen Mädchen soll dort 1961 die Gottesmutter Maria erschienen sein. Er habe sich wohl geirrt, bleibe aber bei seinem persönlichen Glauben, sagte Rutten. (Frankfurter Rundschau, 18.4.02)
Italien
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(3146) Messina. Die Statue des selig gesprochenen Padre Pio in der sizilianischen Stadt Messina weint keine blutigen Tränen. Offenbar hat sich ein drogenabhängiger Jugendlicher einen Scherz erlaubt. Eine Frau hatte anonym die Redaktion einer Zeitung angerufen und von dem Geständnis ihres 17-jährigen Sohnes berichtet, wonach er eigenes Blut auf die Bronzestatue gespritzt hat. Tausende Gläubige waren zu der Statue des Padre Pio gepilgert. Viele glaubten an ein Wunder und wischten die rötliche Flüssigkeit von der Statue ab. Eine Untersuchung der Polizei hatte zuvor ergeben, dass es sich tatsächlich um menschliches Blut handelte. Der Erzbischof von Messina, Giovanni Marra, hatte stets zur Vorsicht gemahnt. In der Vergangenheit hatten sich "weinende Statuen" mehrfach als Schwindel herausgestellt. Padre Pio wird von Millionen Italienern verehrt und ist am 16. Juni von Papst Johannes Paul II. in Rom heilig gesprochen worden. (Kölnische Rundschau, 9.3.02)
Vatikan
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(3147) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. hat überraschend die Öffnung der vatikanischen Geheimarchive über die Beziehungen zu Deutschland während der Amtszeit von Pius XI. zwischen 1922 und 1939 angeordnet. Die Akten würden von 2003 an zugänglich sein, teilte der Vatikan mit. Mit der Öffnung dieser Archive wolle der Papst "ungerechte Spekulationen" über die Haltung des Heiligen Stuhles zum Holocaust beenden.
Nach Angaben des Vatikans sollen auch die Geheimakten zu Deutschland aus der Zeit des Pontifikats von Pius XII. möglichst rasch zugänglich gemacht werden, sobald alle Dokumente aus der Amtszeit von Pius XI. aufgearbeitet worden sind. Dies werde noch rund drei Jahre dauern. Die Akten sollen vor allem den Seligsprechungsprozess von Papst Pius XII., der von 1939 bis 1958 amtierte, voranbringen. Historiker werfen Pius XII. vor, Nationalsozialismus und Judenverfolgung nie offen verurteilt zu haben. Kirchenhistoriker Giovanni Miccoli warnte vor übertriebenen Erwartungen. Die wesentlichen Dokumente seien in Deutschland bereits veröffentlicht worden, sagte er. (Frankfurter Rundschau, 18.2.02)
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(3148) Vatikanstadt. Papst Johannes Paul II. ermahnte Katholiken nachdrücklich zur Einzelbeichte und erteilte anderen Formen des Sündenbekenntnisses eine klare Absage. Im für alle Gläubigen verbindlichen Apostolischen Schreiben "Misericordia Dei" ("Barmherzigkeit Gottes"), das vom deutschen Kurienkardinal Joseph Ratzinger vorgestellt wurde, beklagt der Pontifex die "Krise des Bußsakraments, die sich besonders in einigen Gebieten der Welt zeigt". Beobachter werteten dies als klare Kritik vor allem an Katholiken in Ländern wie Deutschland, wo nur noch wenige Menschen regelmäßig zur Beichte gehen. Die Gläubigen seien verpflichtet, gegenüber einem Priester "alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden" zu bekennen, betonte Johannes Paul II. Zugleich lehnte er jede Form des kollektiven Sündenbekenntnisses und des Sündennachlasses (Absolution) ohne vorherige Einzelbeichte ab. Es müsse auch "jede Praxis missbilligt werden, die die Beichte auf ein allgemeines oder auf das Bekenntnis nur einer oder mehrerer für gewichtiger gehaltener Sünden beschränkt". Deshalb sollten nicht nur schwere, sondern auch so genannte lässliche Sünden bei der Beichte bekannt werden. (Bonner Rundschau, 3.5.02)
Anm. MIZ: Die Ermahnung des Papstes ist sowohl theologisch als auch marktstrategisch wohl begründet. Schließlich ist das Geschäft mit Sünde und Vergebung das eigentliche Geheimnis des theologischen Erfolgs.
Spanien
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(3149) Madrid. Spaniens Bischöfe haben ein neues Vorbild für ihre Schäfchen gefunden: Isabel von Kastilien. Die vor 498 Jahren gestorbene spanische Königin sei "ein Modell für die christlichen Frauen, mit missionarischem Geist, mitfühlend und selbstlos, aufopfernd im Dienst und in der Regierung des Volkes" gewesen, finden die Popen. Deshalb müsse sie heilig gesprochen werden.
Die 1451 geborene Isabel I. von Kastilien und León war zusammen mit ihrem Mann, König Fernando von Aragón, die Gründerin des spanischen Nationalstaates. Nach jahrelangem Krieg besiegten die Truppen aus dem Norden der iberischen Halbinsel den Süden, der 800 Jahren lang von arabischen Fürstenhäusern regiert war. Diese christliche "Reconquista" endete am 1. Januar 1492 mit dem Fall von Granada. Ein Dekret machte den Sieg perfekt. Juden und Muslime bekamen drei Monate, um zum katholischen Glauben überzutreten - oder das Land zu verlassen. Wer diese Möglichkeiten nicht wahrnahm und weiterhin als "ungläubig" galt, dessen nahm sich die Inquisition an. Bis zu ihrem Tod 1504 kannte Isabel die Katholische nur ein Ziel: Spanien und damit die Religion auszubreiten. Nach der Entdeckung Amerikas durch den vom spanischen Hof ausgerüsteten Christopher Columbus am 12. Oktober 1492 rissen die Expeditionen über den Atlantik nicht mehr ab. Mit Schwert und Feuer wurde der richtige Glaube gepredigt und ganz nebenbei die Reichtümer der Einheimischen nach Spanien verschifft. Als "eine außerordentliche Figur in der Evangelisierung Amerikas" lobt die Bischofskonferenz Isabel I. dafür. Die offizielle katholische Kirche Spaniens verehrt Isabel I. auch für ihre karitativen Werke. So gründete sie Feldlazarette, in denen die Soldaten ihres Kreuzzuges gegen die Ungläubigen behandelt wurden. Unerschütterlich im Glauben, betete sie jeden Tag mehrere Stunden. Als ihr Vater Enrique IV. sie gegen ihren Willen mit einem älteren Adligen verheirate wollte, flehte sie die ganze Nacht Gott an. Mit Erfolg: Der künftige Bräutigam verstarb überraschend.
Nicht alle wollen jetzt den Vorbildcharakter Isabels und ihre Heiligsprechung nachvollziehen: "Sie ist es nicht wert auf den Altar gehoben zu werden", beschwert sich der Sprecher der jüdischen Gemeinde Spaniens, Carlos Schorr. Fortschrittliche Christen und die Vertreter der Muslime schließen sich ihm an. Selbst 25 Prozent der Bischöfe stimmten gegen die Wiederaufnahme des bereits 1953 unter Diktator Franco gestellten und 1972 zu den Akten verwiesenen Antrags an den Vatikan.
Ihnen gilt Isabel die Katholische als Mutter der religiösen Intoleranz, die Spaniens Geschichte prägt. In den Jahren der Franco-Diktatur wurde die umstrittene Königin als Volksheldin verehrt. Spanien unterzeichnete ein Abkommen mit dem Vatikan und war fortan die "geistige Reserve des Westens": "La Cátolica" war die Standarte. Isabels Anhänger haben seit 1953 Millionen von Heiligenbildchen mit dem Konterfei der Königin verteilen lassen. Mit ihm zwischen den gefalteten Händen beten sie: "Allmächtiger Vater, der du in deiner unendlichen Barmherzigkeit Isabel die Katholische als ein Vorbild für junge Ehefrauen, Mütter, politische Führer und Regierungschefs schufst, schenke uns die Gnade, ihre unvergängliche Majestät in ihrer Heiligsprechung geehrt zu sehen. Amen." (taz, 5.3.02)
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(3150) Madrid. Die katholische Kirche in Spanien hat wieder mit einem Sexskandal zu kämpfen. Zu Beginn des Jahres hatte sich ein Priester im Internet verliebt und die Kirche verlassen, um zu heiraten. Ein anderer Priester war wegen seiner Beteiligung an einem Kinderporno-Ring festgenommen worden, ein dritter gestand, seit Jahrzehnten ein homosexuelles Doppelleben geführt zu haben. Nun hat zu allem Übel ein weiterer homosexueller Priester seine Gemeinde im südspanischen Nerja verlassen, nachdem sein ehemaliger Liebhaber ein Sexvideo von ihnen beiden in Umlauf gebracht hatte. Der Bischof von Malaga, Eladio Ocana Serrano, in dessen Zuständigkeit Nerja fällt, erklärte, der Priester habe sein Fehlverhalten eingestanden und die Hilfe der Kirche akzeptiert, um sich zu verändern. Derzeit sei er in einem Kloster, "um zu beten und nachzudenken". (WAZ, 29.4.02)
Serbien
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(3151) Belgrad. Deutliche Kritik an der Gleichsetzung von Orthodoxie und Nationalität in Serbien übte der katholische Erzbischof von Belgrad, Stanislav Hocevar, bei einem Vortrag in Wien. Die auf den heiligen Sava zurückgeführte Gleichsetzung von Serbentum und orthodoxem Glauben gehe so weit, dass ungetaufte Serben bekennen: "Ich bin ein atheistischer Orthodoxer."
Die "zu stark vertretene nationale Dimension im Glauben und in der Kirche" sei ein "Vorstoß zum gröbsten Atheismus", meinte Erzbischof Hocevar, der einen "Abschied von der nationalen Kirche" forderte. Ohne eine "bereinigte Orthodoxie" und "mehr katholischen Sinn für das Transzendentale und die Gemeinschaft" könne es auch keinen realistischen Dialog der Christen mit dem Judentum und mit dem Islam geben. Hocevar wörtlich: "Die Orthodoxie hat mehr Erfahrung mit dem Islam, der Katholizismus hingegen mehr Verständnis für den Islam." Der Vorsitzende der Historikerkommission von "Pro Oriente" für Südosteuropa, Alois Mosser, kritisierte die "Mystifizierung des Nationalstaates". Wörtlich sagte Mosser: "Aus der Sicht der Glaubensgemeinschaften und Kirchen bedeutete die Entwicklung der Nationalstaaten letztlich Säkularisierung und Laisierung. Der Nationalismus wurde selbst zur Religion." (Dolomiten, 13.3.02)
Nordamerika
U.S.A
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(3152) Palm Beach. Der katholische Bischof der US-Diözese Palm Beach in Florida ist 25 Jahre nach dem sexuellen Missbrauch eines Teenagers zurückgetreten. "Ich bin beschämt und traurig und verlegen", sagte Anthony O'Connell (63) in Palm Beach. O'Connell hatte 1999 Bischof Joseph Keith Symons abgelöst, der ebenfalls wegen Kindesmissbrauchs zurückgetreten war. Zeitungen in Florida hatten den Fall aufgedeckt, der den Bischof zum Rücktritt zwang. Ein heute 40-jähriger ehemaliger Klosterschüler war von O'Connell als 13-Jähriger sexuell missbraucht worden. Christopher Dixon hatte sich an O'Connell gewandt, damals Direktor der Schule im Bundesstaat Missouri, nachdem andere Priester sich an ihm vergangen hatten. Er wurde zunächst Priester, legte das Amt aber später nieder. 1996 reichte er Klage ein. Die Kirche wendete die Klage seinerzeit mit einer außergerichtlichen Vereinbarung ab. Sie zahlte dem Kläger 125 000 Dollar (etwa 130.000 Euro) und verlangte Schweigen, berichtete die New York Times. Der Vatikan war nach Angaben der Diözese von Missouri, die den Vergleich aushandelte, nie informiert worden.
O'Connells Fall ist der jüngste in einer Serie von Skandalen, die die katholische Kirche in den USA seit Januar erschüttert. Mehr als 25 Priester sind nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs zurückgetreten oder des Amtes enthoben worden. Ex-Priester John Geoghan, der mit Wissen seiner Vorgesetzten im Großraum Boston zahllose Kinder missbraucht hatte, wurde jahrzehntelang von Gemeinde zu Gemeinde versetzt. Mitte Februar wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt. (Westfälische Rundschau, 10.3.02)
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(3153) Missouri. Mit einer Klage vor einem Gericht im US-Bundesstaat Missouri haben Anwälte die katholische Kirche in den USA mit der Mafia verglichen. Sie reichten eine Klage gegen katholische Priester wegen sexuellen Missbrauchs ein, die sich auf ein Bundesgesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität beruft. Innerhalb der Hierarchie der katholischen Kirche habe es eine "Verschwörung" des Schweigens gegeben, um Priester zu schützen, die Kinder missbrauchten, heißt es in der Klage. (netcologne-ticker, 23.3.02)
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(3154) Washington. Nach einer Skandalserie in den eigenen Reihen hat Kardinal Theodore Edgar McCarrick angekündigt, die katholische Kirche in den USA werde "mit aller Schärfe" den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch durch Priester aufnehmen. Vorausgegangen war ein zweitägiges Krisengespräch, zu dem der Erzbischof von Washington in den Vatikan einbestellt worden war. Papst Johannes Paul II. und die amerikanischen Kardinäle einigten sich offenbar darauf, dass Geistliche in derartigen Fällen künftig entlassen werden. Nach Abschluss ihres Krisentreffens haben die amerikanischen Kardinäle ihr Fehlverhalten in dem Skandal öffentlich bedauert.
Aus Vatikankreisen verlautete, die amerikanische Kirche habe sich auf eine Linie der "Null-Toleranz" geeinigt. Vor dem Zugang zum Priesteramt solle es psychologische Untersuchungen geben. Zudem wolle man in den US-Diözesen "Überwachungs-Kommissionen" aus Priestern und Laien bilden. Amerikanische Medien berichteten, bei dem "Krisengipfel" sei auch die Ehelosigkeit für Priester (Zölibat) zur Sprache gekommen und die Frage, ob Homosexuelle für das Priesteramt geeignet sind. Der Papst hatte allerdings bereits klargestellt, am Zölibat dürfe nicht gerüttelt werden. Ungewiss scheint die Zukunft des Erzbischofs von Boston, Kardinal Bernard Francis Law, der über Jahre hinweg Fälle von Kindermissbrauch vertuscht haben soll. (Nordwestzeitung, 25.4.02)
Asien
Iran
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(3155) Teheran. Aus Zorn über den Tod von Palästinensern bei israelischen Militäraktionen hat ein hoher iranischer Geistlicher für den Tod von US-Präsident George W. Bush und des israelischen Ministerpräsidenten Ariel Scharon gebetet. Bei seinem Gebet anlässlich des schiitischen Feiertags Eid al-Ghadir sagte Ayatollah Ahmed Dschannati, die Menschen, die in Palästina Muslime töteten, scherten sich nicht darum, ob Eid al-Ghadir, Freitag oder Samstag sei. "Oh Gott, schenke bei dieser Gelegenheit unseren schmerzerfüllten Herzen Glück. Wenn dies dadurch möglich ist, Scharon oder Bush den Tod zu bringen, so tue es in jeder Form, die dir angemessen erscheint", betete Ayatollah Dschannati weiter. Der für seine extremistische Gesinnung bekannte Dschannati ist Chef des so genannten Wächterrats, des obersten Entscheidungsgremiums der Islamischen Republik Iran. (Spiegel online, 2.3.02)
2002 - Meldungen 3156-3183
2002 - Meldungen 3156-3183 rhartmann Tue, 12/31/2002 - 09:00Europa
Deutschland
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(3156) Dortmund. Ein Austritt aus der Kirche bewahrt Arbeitslose nicht vor dem Abzug der Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Prozess, den eine arbeits- und konfessionslose Ingenieurin gegen die Kirchensteuerabzüge des Arbeitsamtes angestrengt hatte (Az.: S 5 AL 264/01). Solange die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer noch Kirchensteuern zahle, müssen sie als "üblich anfallende Entgeltabzüge" bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden, erklärte das Sozialgericht. Konfessionslosigkeit spiele bei der Berechnung der Abzüge keine Rolle, da pauschal "übliche Abzüge" berücksichtigt würden. Im Jahr 1999 sei mit 57 Prozent die Mehrheit der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig gewesen. Für die strittigen Jahre 2001 und 2002 lagen noch keine Zahlen vor. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass bei gleich bleibendem Trend jährlich drei Prozent aller Arbeitnehmer aus der Kirche austreten würden. Damit könne man noch immer von einer Mehrheit ausgehen. Zumindest für dieses Jahr müssten Arbeitslose noch den Kirchensteuerhebesatz hinnehmen.
Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Themas eine Berufung zugelassen. "Das Verhältnis der Kirchensteuerzahler zu den Nicht-Zahlern nähert sich einem Grenzwert, bei dem es fraglich erscheint, ob noch von einer überwiegenden Mehrheit der kirchensteuerzahlenden Arbeitnehmer auszugehen sei", sagte ein Sprecher. (Aol-Newsbote, 5.8.02)
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(3157) München/Vatikan. Unbeeindruckt vom Widerstand der katholischen Kirche ließen sich sieben Frauen zu Priesterinnen weihen [vgl. MIZ-Meldung 3136]. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner bezeichnete die Weihe der Frauen als "ebensolchen Unsinn wie der Wunsch von Männern, Kinder gebären zu können". Die Kirche habe von Christus keine Vollmacht, Frauen zum priesterlichen Dienst zuzulassen. Kardinal Joseph Ratzinger setzte daraufhin den Frauen in einem Schreiben ein Ultimatum. Bis zum 22. Juli sollten sie Reue zeigen und die Gläubigen "für das verursachte Ärgernis um Verzeihung bitten". Ihre Weihe sei ein "schwerer Verstoß gegen die göttliche Verfassung der Kirche". Frauen könnten nicht zu Priestern geweiht werden, und die Gläubigen müssten sich an diese "endgültige Entscheidung" halten.
Die Frauen sahen das jedoch ganz anders: Sie beharrten auf ihren Anspruch, das Priesteramt ausüben zu wollen. "Wir sind nicht vom Glauben abgefallen, wir haben keinen Irrglauben verbreitet, wir sind nicht abtrünnig geworden", hieß es im Antwortschreiben an das erzbischöfliche Ordinariat in München. Daraufhin sprach Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom die Exkommunikation aus. Die Sprecherin der Priesterinnen, Gisela Forster, erklärte, sie würde diese Entscheidung nicht widerstandslos hinnehmen. Sie wollten alle kirchenrechtlichen Schritte gegen die Exkommunikation unternehmen. Der Kardinal schloss nicht aus, dass die Exkommunikation wieder aufgehoben werden könnte. "Die Kongregation vertraut darauf, dass die Genannten, erleuchtet durch die Gnade des Heiligen Geistes, zur Einsicht gelangen und den Weg zurückfinden zur Einheit im Glauben und zur Gemeinschaft mit der Kirche, die sie durch ihr Handeln verletzt haben", erklärte er. (Spiegel online, 5.8.02)
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(3158) Berlin. Die katholische Kirche sollte sich nach Ansicht des Kirchenexperten der Unions-Bundestagsfraktion, Hermann Kues (CDU), nicht in einzelne politische Personalfragen einmischen. Im Streit über die CDU-Politikerin Katherina Reiche sei es für die Partei und die Kirchen wichtig, inhaltlich klar Position zu beziehen, sagte Kues. Die Union müsse weiterhin an der Förderung von Ehe und Familie festhalten. Kues hält es für falsch, über den Status von Reiche als unverheiratete Mutter zu diskutieren. Reiche, die im Wahlkampfteam von Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) für Familienpolitik zuständig ist, habe gesagt, dass sie Familie und Ehe unterstützen wolle. So stehe es auch im Wahlprogramm der Union. "Dass sie selbst ein anderes Modell lebt, ist Teil unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit. Das gibt es so auch in den Kirchen und Kirchengemeinden", sagte Kues.
Die Kritik von Kardinal Joachim Meisner an der Berufung von Katherina Reiche in das Wahlkampfteam der Union stößt in der Bevölkerung auf wenig Zustimmung. Darauf verwies die Forschungsgruppe Wahlen unter Hinweis auf das jüngste ZDF-Politbarometer. 52 Prozent der Befragten hielten Stoibers Entscheidung, die unverheiratete Mutter Reiche als Verantwortliche für Familienpolitik in sein Wahlkampfteam aufzunehmen, für richtig. Nur 15 Prozent fanden die Entscheidung nicht richtig, 29 Prozent war es egal, und drei Prozent wollten sich dazu nicht äußern. (Frankfurter Rundschau, 16.7.02)
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(3159) Erfurt. Am Weimarer Sophien- und Hufelandklinikum (SHK) wird es künftig keinen Betriebsrat geben. Das entschied in letzter Instanz das Bundesarbeitsgericht (BAG). Es schloss sich damit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes vom 25. Januar 2001 an. Auch der 7. Senat des BAG war der Meinung, dass das in Form einer gemeinnützigen GmbH betriebene Krankenhaus eine kirchliche Einrichtung ist, in der das Betriebsverfassungsgesetz nicht zulässig sei. Die Folge daraus: Auch die Wahl eines Betriebsrates ist nicht möglich.
Damit folgte das Gericht den Argumenten der Kirche. Denn eigentlich halten Stadt und die Sophienhaus GmbH die Gesellschaftsanteile am Klinikum zu je 50 Prozent. In der Begründung des 7. Senats heißt es aber, dass "der Betrieb des Krankenhauses (...) auf die Verwirklichung eines christlichen Auftrags gerichtet" ist.
Der Rechtsstreit begann Februar 2000: Damals wollte die ÖTV die Betriebsratswahl vorbereiten. Die Geschäftsführung untersagte dies und zog sich in den arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen auf die Position zurück, dass die SHK die "satzungsmäßigen Zwecke, Aufgaben und Ziele" des Diakonischen Werkes zu fördern habe und somit an die Weisungen der Kirche gebunden sei. Und damit sei staatliches Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen.
Die Entscheidung des BAG ist pikant, da zwei Drittel der über 850 Beschäftigten des Sophien- und Hufelandklinikums konfessionslos sind. Die Belegschaft befürchtet nach Worten von Frank Ziegler, der sich als Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) für einen Betriebsrat stark gemacht hat, künftig "eine Einschränkung ihrer Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten". Denn nunmehr gilt am SHK zweifelsfrei das Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche. "In ihrer grenzenlosen Offenheit hat die Stadt ihre Anteile damals verschenkt", kritisierte Ziegler.
Kritisch wird es dann, wenn im Jahre 2006 die so genannte ACK-Klausel greift. Danach dürfen nur Frauen oder Männer in die MAV gewählt werden, die einer Kirche angehören, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen zugehörig ist. Ziegler kritisierte, dass die Richter die Realitäten in der Klinik verkennen. Künftig werde die Demokratie an den Toren der Klinik enden. (Thüringische Landeszeitung, 31.7.02)
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(3160) Karlsruhe. Die Bundesregierung darf religiöse Vereinigungen oder weltanschauliche Bewegungen grundsätzlich als "Sekte" oder "Jugendreligion" bezeichnen. Diffamierende, diskriminierende oder verfälschende Darstellungen wie "destruktiv" und "pseudoreligiös" seien dagegen nicht mit der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates vereinbar, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Beschluss zu staatlichen Informationen im religiös-weltanschaulichen Bereich. (Az.: 1 BvR 670/91) Vereine der Meditationsbewegung "Osho" hatten von der Bundesregierung gefordert, nicht als "Sekte", "Jugendsekte", "Jugendreligion" "Psychosekte" oder als "destruktiv" und "pseudoreligiös" bezeichnet zu werden. Zwischen den Jahren 1979 und 1984 erhob die Regierung gegen die Bewegung zudem den Vorwurf der Manipulation von Mitgliedern. Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde der Vereinigung nun zum Teil statt und hob ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen auf. Die Bezeichnung der Osho-Bewegung als "Sekte", "Jugendsekte", "Jugendreligion" und "Psychosekte" sei verfassungsrechtlich zwar "bedenkensfrei", so der Erste Senat. Die Kennzeichnung als "destruktiv" und "pseudoreligiös" sowie der Manipulationsvorwurf genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen dagegen nicht. Solche Äußerungen seien nur gerechtfertigt, wenn sie durch gewichtige oder konkrete Tatsachen gestützt würden. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall daher an das Oberverwaltungsgericht NRW zurück. Insgesamt biete das Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit keinen Schutz dagegen, dass sich der Staat kritisch mit umstrittenen Vereinigungen auseinander setzt, hieß es. (Pressemitteilung der EKD, 31.7.02)
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(3161) Traunstein. In Bayern hat es offenbar keine Satanisten-Morde an Kindern gegeben. Nach knapp einem halben Jahr hat die Staatsanwaltschaft Traunstein jetzt ihre Ermittlungen gegen vier Beschuldigte aus den Kreisen Altötting und Rottal-Inn eingestellt. Die Aussagen zweier Zeuginnen, wonach die Ermordung mehrerer Kinder und Jugendlicher bei satanistischen Ritualen in den Jahren 1965 bis 1980 als Verkehrsunfälle oder Selbstmorde getarnt worden seien, erwiesen sich als falsch. Das ergab eine umfangreiche Auswertung unter anderem von alten Krankenhausakten. Die Zeuginnen hätten vermutlich nicht bewusst die Unwahrheit gesagt, sondern möglicherweise nur Gerüchte und Verleumdungen für bare Münze genommen, so die Staatsanwaltschaft. (Süddeutsche Zeitung, 26.7.02)
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(3162) Frankfurt/Main. Wer als Säugling getauft wird, soll damit nicht länger automatisch für ein staatliches Kirchensteuereinzugsverfahren vereinnahmt werden. Das fordert ein "Initiativkreis Kirchensteuerreform", der am 6. Juli in Frankfurt am Main gegründet wurde. Die Taufe als religiöser Akt und die Beitragspflicht müssten voneinander getrennt werden, heißt es in einer Mitteilung der Initiative, die sich als "überkonfessioneller Arbeitskreis beim Dietrich-Bonhoeffer-Verein" (Wiesbaden) versteht. Nach Ansicht der Initiative sollte die Kirche ihren Mitgliedern verschiedene Möglichkeiten anbieten, wie sie ihre Beitragspflicht erfüllen können. Der Bonhoeffer-Verein unter Vorsitz von Pfarrer Karl Martin befürwortet eine neue Form der Gemeinwohlfinanzierung, das "Bürgerguthaben", das nicht nur den Kirchen, sondern allen kulturellen, sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen zugute kommen soll. (idea-online, 9.7.02)
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(3163) Frankfurt/Main. Der Evangelische Pressedienst (epd) revidiert die Darstellung seiner Geschichte während des Dritten Reichs. Anders als bisher dargestellt, habe es 1937 kein Verbot für die protestantische Nachrichtenagentur gegeben, berichtete Chefredakteur Thomas Schiller in Frankfurt. Der Dienst sei bis 1941 erschienen und habe im Ton den gleichgeschalteten Medien entsprochen. Zu dieser bitteren Erkenntnis sei epd in eigenen Recherchen gekommen. Anstoß dazu habe im vergangenen Jahr der frühere epd-Chefredakteur Hans Hafenbrack gegeben, der zur Zeit die Geschichte der Agentur seit ihrer Gründung 1910 erforscht. Die bisher nie angezweifelte und nie überprüfte "Verbotslegende" hatte nach dem Zweiten Weltkrieg der damalige Chefredakteur Focko Lüpsen (1898-1977) aufgestellt, der schon von 1933 bis 1941 für die Agentur verantwortlich war. Dass die Behauptung Lüpsens bis heute unwidersprochen blieb, sei ein Beispiel dafür, "wie Fälschung durch pures Abschreiben in die Wissenschaft kommt", sagte Volker Lilienthal, Redakteur beim Fachdienst epd medien. Lüpsen erhielt 1947 von den britischen Besatzungsbehörden mehrere Lizenzen für Publikationen, unter anderem für den epd, an dessen Spitze er bis 1968 arbeitete.
Bei seinen einjährigen Recherchen in verschiedenen Archiven habe er keinen Hinweis auf ein Verbot gefunden, sondern den Beweis für die ununterbrochene Erscheinungsweise der epd-Dienste, sagte Lilienthal. Niemandem sei dies bisher aufgefallen, obwohl das Material allgemein zugänglich sei. Der Inhalt der epd-Dienste sei während des NS-Regimes nicht erkennbar neutral gewesen, geschweige denn regimekritisch, sagte Lilienthal. Der Dienst habe sich unter anderem zum Kriegsbeginn an der "geistigen Mobilmachung" beteiligt. Die Einstellung 1941 habe vermutlich keinen politischen Grund gehabt, sondern könnte auf die Papierrationierung im Rahmen der NS-Kriegswirtschaft zurückzuführen sein. Die Veröffentlichung der Ergebnisse sei die Agentur ihren Kunden und der Kirche schuldig, sagte Schiller. Die kirchengeschichtliche Einordnung stehe noch aus, auch seien viele Fragen noch unbeantwortet - etwa, ob es für die Lizenz nach dem Krieg keine Alternative als die "Legende des Verbots" gegeben habe oder ob Lüpsen allein dafür verantwortlich war.
Der epd ist die älteste deutsche Nachrichtenagentur und beliefert Tageszeitungen, Rundfunk und Internet-Dienste mit Nachrichten und Hintergründen. Die Zentralredaktion hat ihren Sitz in Frankfurt, acht Landesdienste liefern regionale Berichterstattung. Bundesweit sind rund 80 Redakteure bei dem von der evangelischen Kirche getragenen Unternehmen fest angestellt. (Aol-Newsbote, 24.6.02)
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(3164) Hannover. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat für ihre Militärseelsorge neue Regelungen verabredet. Danach können Seelsorger in der Bundeswehr in Zukunft auch in ein Angestelltenverhältnis übernommen werden. Bisher galt dies nur als Sonderregelung für die neuen Bundesländer. Um die zukünftige Gestaltung der Seelsorge in der Bundeswehr gab es eine jahrelange innerkirchliche Debatte. Die östlichen Glied-kirchen weigerten sich nach der Wende, den 1957 geschlossenen Vertrag über die Militärseelsorge zu übernehmen, weil sie befürchten, dass der Staat zu viel Einfluss auf die Seelsorge nehmen könnte. Vertreter der EKD und des Bundesverteidigungsministeriums unterschrieben jetzt eine für beide Seiten verbindliche Auslegung des 1957 geschlossenen Vertrags, in der diese Bedenken keine Rolle mehr spielen: "Die EKD sieht keine Veranlassung, den Staatsvertrag insgesamt neu zu verhandeln, da er die Unabhängigkeit der Seelsorge und kirchlichen Verkündigung und Lehre von staatlichen Einfluss garantiert", teilte die EKD mit. "Wir hoffen nun, dass die östlichen Gliedkirchen die neue Auslegung des Vertrages übernehmen werden", sagte Wolfgang Wild von der EKD. Diskutiert werden sollen die neuen Absprachen auf der EKD-Synode im November. (Aol-Newsbote, 13.6.02)
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(3165) Berlin. Für die "strikte Trennung von Staat und Kirche" hat sich PDS-Chefin Gabi Zimmer ausgesprochen. Dabei sei schulischer Religionsunterricht für ihre Partei kein Tabu, sagte Zimmer in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur in Berlin. Staat und Kirchen sollten zudem verhandeln, wie die Kirchen ohne die bisher übliche Form der Kirchensteuer Geld für ihre sozialen und kulturellen Aufgaben bekommen könnten.
Trotz "politisch völlig konträrer Ausgangspunkte" sieht die PDS- Vorsitzende bei Kirchenvertretern Toleranz und Akzeptanz und "eine neue politische Kultur" gegenüber ihrer Partei. Zimmer sprach von Gemeinsamkeiten ihrer Partei mit der katholischen Kirche in vielen Bereichen der Politik. Eine "sehr große Nähe" gebe es etwa bei der Frage nach der Würde des Menschen. Sie zeigte Verständnis dafür, dass Christen in der früheren DDR die PDS und deren programmatische Erneuerung ablehnten. Auch im Umfeld müssten diejenigen einen Lernprozess durchmachen, die meinten, "sich praktisch über Christen erheben zu können". Nie wieder dürfe es passieren, dass Menschenrechte geteilt und gegeneinander gesetzt werden. Nähe zwischen PDS und Kirche sieht die Parteichefin unter anderem bei der Ausländerpolitik, der Bio-ethik und der Entwicklungspolitik. So mahnte sie, bei Zuwanderung müsse zuerst der Zuflucht suchende Mensch und nicht der Arbeitsmarkt gesehen werden. Deshalb müsse die Frage des Asyls neu gestellt werden, wobei die illegal in Deutschland lebenden Flüchtlinge legalisiert werden sollten. (Süddeutsche Zeitung, 9.7.02)
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(3166) Landau. Religiöse Sexualnormen wie das Verbot von Homosexualität oder vorehelichem Geschlechtsverkehr sind einer Studie zufolge für jeden fünften Deutschen von Bedeutung. Das geht aus einer Studie der Landauer Forschungsstelle für Sexualwissenschaft hervor, für die 2405 Deutsche im Alter von 14 bis 92 Jahren befragt wurden. Danach werden solche Vorschriften vor allem von Menschen mit enger Beziehung zu ihrer Glaubensgemeinschaft respektiert. Bei konfessionslosen und religiös lose gebundenen Menschen sei zu beobachten, dass die starren Kirchennormen von humanistischen, romantischen und individuellen Wertvorstellungen ersetzt würden, schrieben die Forscher. Teilweise entstehe aber auch ein "Werte-Vakuum", in dem alles erlaubt sei. "Es scheint, als würden sich heute viele Menschen an den "Resten" ehemals mächtiger, aber unbarmherziger Sexualnormen orientieren, wobei die feindseligen und intoleranten Aspekte dieser Sexualnormen ausgeklammert werden." Insgesamt stimmten 21,1 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass sie stark von sexuellen Grundsätzen ihrer Glaubensgemeinschaft beeinflusst seien. Auf 78,9 Prozent traf die Aussage "kaum" zu. Im Vergleich der neuen mit den alten Bundesländern zeigt sich laut Studie, dass religiöse Sexualvorschriften im Westen eine größere Rolle spielen. Während dort knapp ein Viertel der Befragten (24,4 Prozent) angibt, dass Vorschriften der Glaubensgemeinschaft eine Rolle spielten, sind es im Osten lediglich 11,3 Prozent. Die größte Rolle spielen die Sexualvorschriften bei einem Vergleich der alten Länder in Schleswig-Holstein. Dort stimmte knapp die Hälfte der Befragten (46,3 Prozent) der Aussage zu, dass solche Vorschriften sie beeinflussten. In Rheinland-Pfalz fiel die Zustimmung am niedrigsten aus (12,5 Prozent). Bei den fünf neuen Ländern liegt Mecklenburg-Vorpommern mit einer Zustimmung von 19,1 Prozent an der Spitze, das Schlusslicht bildet Brandenburg (3,0 Prozent). Bei der Betrachtung der verschiedenen Altersgruppen zeigt sich, dass die 30- bis 39-Jährigen den geringsten Einfluss der Normen verspüren. Nur 16,2 Prozent aus dieser Gruppe fühlen sich von den Vorschriften beeinflusst, während es bei den 60- bis 92-Jährigen 31,5 Prozent sind. Verwitwete sehen sich stärker von den Vorschriften beeinflusst (30,5 Prozent) als Geschiedene (14,1). Bei den Menschen mit engem Verhältnis zu einer Glaubensgemeinschaft stimmt mehr als die Hälfte (57,5 Prozent) der Aussage zu, dass religiöse Normen ihr Sexualverhalten beeinflussen. Von denen, die ihrer Glaubensgemeinschaft ablehnend gegenüber stehen, ist es immerhin noch jeder vierte (25). Auch für jeden fünften der nur lose gebundenen oder religiös gleichgültigen Menschen haben die Werte Bedeutung (21,5 beziehungsweise 20,7). (Aol-Newsbote, 28.5.02)
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(3167) Bremen. Als eines der letzten Bundesländer hat Bremen erstmals das Verhältnis zu den evangelischen Kirchen verbindlich geregelt. Beide Seiten unterzeichneten im Bremer Rathaus einen Staat-Kirche-Vertrag, in dem die Zusammenarbeit von Staat und Kirche festgeschrieben wird. Der Vertrag regelt unter anderem Bremens Verpflichtungen für biblischen Geschichtsunterricht an öffentlichen Schulen. Der Staat schützt und fördert zudem die Jugendarbeit der Kirchen. (Nordwest-Zeitung, 3.5.02)
Anm. MIZ: Wie der Weser Kurier berichtete, stimmten nach der Unterzeichnung der Vertrags, der inhaltlich wenig Neues bringt und die bisherige Auslegung der sog. "Bremer Klausel" weiterführt, die Anwesenden unter Leitung von Bürgermeister Henning Scherf den christlichen Kanon "Dona nobis pacem" an (Schlussvers des Agnus Dei: "Lamm Gottes, du nimmst hinweg die Sünde der Welt, gib uns deinen Frieden."). Der feierliche Festakt schien Scherf so überwältigt zu haben, dass er vergaß, dass er dort als Repräsentant eines weltanschaulich neutralen Staates agieren sollte - und nicht als bekennendes Mitglied der evangelischen Kirche.
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(3168) Hannover. Das umstrittene Opus Dei (Werk Gottes) gewinnt nach Meinung des Fachautors Peter Hertel in der katholischen Weltkirche zunehmend an Macht. Vor allem im Kardinalskollegium, das den nächsten Papst wählt, sei der Einfluss der theologisch konservativen Priester- und Laienorganisation stark gewachsen, sagte Hertel in Hannover bei der Vorstellung seines neues Buches "Schleichende Übernahme: Josemaria Escrivà, sein Opus Dei und die Macht im Vatikan" (Verlagsgesellschaft Publik-Forum, Oberursel). Auch wenn nur ein Kardinal der Organisation angehöre, so gäben sich doch 21 der derzeit 124 Papstwähler offen als Freunde des Opus Dei zu erkennen. 30 weitere ließen intern keinen Zweifel an ihrer Vorliebe für das Werk. Papst Johannes Paul II. will den Gründer des Opus Dei, den spanischen Priester Josemaria Escrivà (1902-1975), am 6. Oktober heilig sprechen. "Das Opus Dei wird weltweit Schlagzeilen machen und mit dieser Veranstaltung dem Vatikan und der Welt vor Augen führen, wer die stärksten Bataillone in der katholischen Kirche und die Macht hat, sie generalstabsmäßig nach Rom zu führen", meinte der in Ronnenberg bei Hannover lebende Theologe und Journalist, der bereits zuvor zwei Bücher über das Opus Dei verfasste. Von den knapp 85.000 Mitgliedern des Werkes in etwa 80 Ländern seien gut 2000 Kleriker, darunter ein Kardinal und 16 Bischöfe. Escrivà gründete das Opus Dei 1928 in Madrid. Die Mitglieder verfolgen das Ziel einer "Heiligung des Alltags": Sie sollen ihr Leben und ihre Arbeit ganz in den Dienst Gottes stellen, Gesellschaft und Staat "christianisieren". Außerdem gibt es strenge Gehorsams- und Bußregeln für die Mitglieder. (Aol-Newsbote, 8.5.02)
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(3169) Berlin. Moslemische Lehrerinnen an Grund- und Hauptschulen dürfen das Kopftuch nicht im Unterricht tragen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin (Az.: BVerwG 2 C 21.01). Es bestätigte damit die Auffassung des Oberschulamts Stuttgart. Dieses hatte es 1998 abgelehnt, die Klägerin, die aus Afghanistan stammt und 1995 eingebürgert wurde, als Beamtin in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg zu übernehmen (vgl. MIZ-Meldung 3033). Auch in Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht im März entsprechend entschieden. "Die Pflicht zu strikter Neutralität im Bereich der staatlichen Schule wird verletzt, wenn eine Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch trägt", urteilten die Bundesrichter. Das Kopftuch sei ein deutlich wahrnehmbares Symbol einer bestimmten Religion, selbst wenn seine Trägerin keinerlei missionarische Absicht damit verfolge und das Kopftuch nur aus eigener Glaubensüberzeugung trage. Wegen der Vorbildfunktion, die eine Lehrerin an Grund- und Hauptschulen ausübe, dürfe sie den in ihrer Persönlichkeit noch nicht gefestigten Schülern keine bestimmte Glaubensüberzeugung ständig und unübersehbar vor Augen führen. In der immer mehr von multikulturellen Einflüssen geprägten Gesellschaft gelte das Gebot der Neutralität gegenüber unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen in staatlichen Pflichteinrichtungen umso mehr, sagte der Vorsitzende Richter des zweiten Senats, Peter Silberkuhl. Jeder Schüler habe auf Grund seiner Religionsfreiheit Anspruch darauf, vom Staat nicht dem Einfluss einer fremden Religion, auch in Gestalt eines Symbols, ausgesetzt zu werden. Auch die Eltern religionsunmündiger Schüler könnten verlangen, dass der Staat sich in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral verhält. Silberkuhl wies darauf hin, dass gerade Kinder im Grundschulalter mental noch relativ leicht zu beeinflussen seien. Ein Kopftuch, das symbolisch eine religiöse Überzeugung ausdrücke, könnte durchaus so wirken. "Für ein islamisches Kopftuch gilt nichts anderes als für jedes andere religiöse Symbol auch."
Die 30-jährige Lehrerin Fereshta Ludin, die 1998 ihr zweites Staatsexamen in Baden-Württemberg ablegte, unterrichtet zur Zeit an einer islamischen Grundschule in Berlin-Kreuzberg. Sie zeigte sich bestürzt über das Urteil, ließ aber offen, ob sie Verfassungsbeschwerde einlegen will. "Ich hoffe, dass das Urteil nicht zu einer Diskriminierungswelle führt", sagte sie anschließend. Sie betonte, dass für sie das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit eine Selbstverständlichkeit sei. "Ich bedecke damit meine Reize." Der Sprecher des Stuttgarter Oberschulamts, Stefan Reip, begrüßte die Entscheidung. Der Anwalt der Lehrerin, Hansjörg Melchinger, sagte in der Verhandlung: "Es kommt nicht darauf an, was die Lehrerin auf dem Kopf hat, sondern was sie im Kopf hat." Der Tübinger Professor für Öffentliches Recht, Ferdinand Kirchhof, der das Land Baden-Württemberg vertrat, sagte: "Ein bisschen Kopftuch, das geht in diesem Fall nicht." Auch für den Bundesvertreter, Prof. Hans-Dietrich Weiß, stand fest: "Das Kopftuch ist ein Symbol". Gewiss werde Lehrern keine absolute Neutralität in weltanschaulichen Fragen abverlangt. "Auch dem Bundespräsidenten ist es erlaubt, aus seinem christlichen Herzen keine Mördergrube zu machen." Doch mit dem Tragen eines Kopftuchs verlasse die Klägerin die Grenze der gelockerten Neutralitätspflicht. Der Fall sei vergleichbar mit der Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. "Ist der staatliche Unterricht unter dem Kreuz verwehrt, muss es auch verwehrt sein, staatlichen Unterricht unter dem Shador zu betreiben." (Aol-Newsbote, 4.7.02)
Anm. MIZ: Ein Urteil, das der weltanschaulichen Neutralität des Staates geschuldet ist, oder eines, das im Geiste eines christlichen Kulturkampfes gefällt wurde? Nimmt man die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Maßstab, ist auch das über der Kleidung getragene Kreuz an der Halskette einer Lehrerin nicht mehr tabu. Ob die Richter diese Konsequenz ihres Urteils bedacht oder gar bezweckt haben, darf bezweifelt werden.
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(3170) Neu-Ulm. Der Neu-Ulmer Hauptschullehrer Gerhard Rauch hat Klage gegen den Freistaat Bayern erhoben, um das Kruzifix aus seinem Klassenzimmer entfernen zu lassen. Alle Versuche einer gütlichen Einigung mit dem Schulleiter bzw. dem Staatlichen Schulamt waren zuvor gescheitert. Rauch unterrichtete im Schuljahr 2001/02 in einer 6. Hauptschulklasse der Erich-Kästner-Schule Neu-Ulm/Ludwigsfeld. Der 53-jährige Pädagoge sieht sich selbst ausdrücklich als Atheist. Seine Klage richtet sich u.a. gegen die bayerische Praxis, das Kreuz in den Unterrichtsräumen der Volksschulen zu belassen, obwohl das Bundesverfassungsgericht 1995 dies für verfassungswidrig erklärt hatte: "Das Kreuzsymbol hat unabhängig von einem etwa möglichen nur kulturellen Verständnis untrennbar immer auch die Bedeutung eines religiösen Symbols (mit welchem Detailverständnis auch immer). Die religiöse Bedeutung des Kreuzsymbols konnte somit nicht durch den Landesgesetzgeber einfach wegdefiniert werden." Mit einer erstinstanzlichen Entscheidung ist frühestens im September 2002 zu rechnen. (Pressemitteilung G.R., 19.7.02)
Österreich
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(3171) Burgenland. Der evangelische Militärseelsorger des Burgenlandes trat aufgrund seiner Verwicklung in eine "Pornoaffäre" von seinen Ämtern zurück. Die Bilder im Sexmagazin ÖKM zeigten den evangelischen Militärseelsorger, Oberpfarrer Geza Molnar, in eindeutigen Stellungen mit einer blonden Partnerin. In einer Stellungnahme gegenüber dem ORF sprach Molnar von einem fatalen Fehler: "Ich habe da vor einiger Zeit große, machomäßige Dummheiten hinter mir. Gott sei Dank habe ich nie jemanden geschädigt und wir waren immer alle freiwillig dabei. Ich will niemanden da hineinziehen und schädigen. Deshalb war es für mich eine Selbstverständlichkeit, mich aus meinen bisherigen beruflichen Funktionen und Institutionen vollkommen zurückzuziehen."
Geza Molnar war seit 1990 evangelischer Pfarrer. Seine Aufgaben als Militärpfarrer werden zunächst Militärpfarrer aus anderen Bundesländern übernehmen. (ORF-Online, 1.6.02)
Frankreich
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(3172) Paris. Die französische Tageszeitung Le Monde ist bislang in religiösen Fragen nicht besonders aufgefallen - nun wird der Verlag 30-Prozent-Gesellschafter der katholischen Publications de la vie catholique, die unter anderem die Zeitschriften Telerama und La Vie herausgeben. Le Monde wird sich auch an der Geschäftsführung beteiligen und hat die Charta der akquirierten Gruppe unterschrieben, die als Hauptziel die Verbreitung christlicher Zeitschriften vorsieht. (Süddeutsche Zeitung, 24.7.02)
Großbritannien
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(3173) London. Die anglikanische Kirche von England hat einen Milliardenbetrag an der Börse verloren. Vor allem durch den starken Kursverfall in den vergangenen sechs Monaten büßte sie nach eigenen Angaben ein Viertel ihres Vermögens ein. Nach einem Bericht der Zeitung The Guardian beträgt die Summe umgerechnet etwa 1,3 Milliarden Euro. Die Finanzberater der Kirchenleitung hatten den Angaben zufolge vor allem in Telekommunikations-, Technologie- und pharmazeutische Unternehmen investiert, die in Großbritannien wie überall in der Welt dramatische Einbußen hinnehmen mussten. Besonders der Kursverfall des Handy-Herstellers Vodafone habe die anglikanische Kirche schwer getroffen, berichtete die Zeitung.
Ein Sprecher der Kirche bestätigte hohe Verluste, dementierte jedoch, dass sich die Finanzen der Kirche in einer Krise befänden: "Der Markt ist im Moment am Boden. Aber nur, weil sich der Wert der Aktien verringert hat, heißt das noch lange nicht, dass auch die Dividenden im Keller sind."
Bereits vor zehn Jahren hatte die anglikanische Kirche 800 Millionen Pfund, umgerechnet 1,3 Milliarden Euro, durch Missmanagement und Immobilienspeku-lation verloren. Eines der Hauptprobleme der Kirche ist es nun, die Pensionsansprüche von Priestern im Ruhestand zu finanzieren. In einigen Regionen veräußert sie bereits Besitztümer. So verkauft das Bistum Durham Werke des spanischen Malers Francisco de Zurbarán aus dem 17. Jahrhundert, die im Amtssitz des Bischofs hängen. Dadurch sollen 32 Millionen Euro erwirtschaftet werden. (Süddeutsche Zeitung, 30.7.02)
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(3174) London. Gläubige Katholiken leiden einer Studie zufolge häufiger unter Zwangsneurosen als weniger religiöse Menschen. Menschen, die in einem tiefgläubigen Umfeld aufgewachsen sind, seien öfter von dieser Störung betroffen, berichtete BBC online unter Berufung auf eine Untersuchung der Universität Parma. "Als Religion betont der Katholizismus die persönliche Schuld des Gläubigen", sagte der Psychiater Ian Hancock. Ein solcher Einfluss könne verstärkend auf jemanden wirken, "der ohnehin schon sehr anfällig dafür ist, sich ständig für alles die Schuld zu geben". Die Forscher betonen, ihre Studie beweise nicht, dass religiöse Erziehung von Kindern später zu Zwangsneurosen führen könne. Es sei ebenso möglich, dass Neurotiker sich von einer religiösen Lebensweise angesprochen fühlten. (Frankfurter Rundschau, 31.5.02)
Anm. MIZ: Die relativierende Feststellung Hancocks ist sicherlich empirisch korrekt. Dennoch dürfte der Befund, "dass Neurotiker sich von einer religiösen Lebensweise angesprochen fühlten", kaum zu einer Imageverbesserung der katholischen Kirche beitragen.
Russland
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(3175) Moskau. Rund 70 Jahre nach der Enteignung durch die Sowjets soll Russlands Kirche ihr Land wiederbekommen: Das russische Oberhaus will durchsetzen, dass die Orthodoxe Kirche ihren nach der Oktoberrevolution enteigneten Grundbesitz zurückerhält. Senator Iwan Starikow jedenfalls sagte den Zeitungen Iswestija und Gasjeta, man müsse der Kirche "so viel Land zurückgeben, wie sie fordert." Ein Sprecher des Patriarchats der Russisch-Orthodoxen Kirche in Moskau winkte aber auf Anfrage der SZ ab: "Uns geht es nicht um die Rückgabe des gesamten Landes. Wir wollen nur das Eigentum an jenen Ländereien, die derzeit von den Kirchen und Klöstern genutzt werden."
Senator Starikow, Sprecher der Landwirtschaftskommission, denkt offenbar weiter. Er erhofft sich durch "die Rückgabe" einen Aufschwung der geplagten Landwirtschaft. Auf den Ländereien könne die Kirche "ökologisch unbelastete landwirtschaftliche Produkte" anbauen. Zudem könne sie die Landwirtschaft mit Sozialprogrammen für Arbeitslose, Alkoholiker oder Drogensüchtige verbinden.
Die orthodoxe Kirche, eine der Hauptstützen des Zarenregimes, war nach der Revolution enteignet worden. In den dreißiger Jahren wurde die Enteignung umgesetzt. Auch viele Kirchen wurden von den Sowjets zerstört, geplündert oder zweck-entfremdet: als Lagerhäuser oder öffentliche Toiletten. Die Kirche hatte vor 1917 über riesige Ländereien verfügt. Nach Angaben des Patriarchatssprechers Wiktor Maluchin waren es drei Millionen Hektar Land. Nach dem Untergang der UdSSR wurden Kirchen, Klöster und Teile der Ländereien zurückgegeben. Der Sprecher des Patriarchates betonte aber, dass dieses Land weiter staatliches Eigentum sei. Es sei dem Patriarchat lediglich "zur Nutzung" überlassen worden. "Aus Gründen der Rechtssicherheit fordern wir nun das Eigentum an diesem Grund und Boden, der von Kirchen und Klöstern genutzt wird", sagte er. Mehr Land indes wolle man gar nicht: Die Kirche sei nicht an einer vollständigen Rückgabe interessiert, "weil wir nach den Jahrzehnten des Atheismus gar nicht das Personal haben, solche riesigen Ländereien zu bewirtschaften". Ebenso wichtig: Die Kirche, die in Russland heute wieder eng mit dem Staat verbunden ist, will das Eigentum zurück, ohne dass dies mit der Feststellung verbunden ist, die Enteignungen seien illegal gewesen. Hintergrund ist, dass eine allgemeine Rechtswidrigkeit der Enteignungen neue Forderungen an den Staat nach sich ziehen dürfte, etwa der enteigneten Adeligen.
Senator Starikow hat die Kirchenbesitzdebatte vor dem Hintergrund der Landreform losgetreten. Präsident Wladimir Putin hat die Reformgesetze nun unterzeichnet. Sie erlauben von 2003 an den Erwerb landwirtschaftlicher Böden durch Privatpersonen. Zudem ermöglichen sie die Lösung des Kirchenland-Problems. "Früher gab es kein in sich einheitliches Gesetz über den Grundbesitz - die einzelnen Gesetze widersprachen sich", so Starikow. Er fügte hinzu, auch alle anderen "traditionellen" Religionsgemeinschaften Russlands sollten enteigneten Besitz zurück-erhalten - "das sind die Juden, die Muslime, die Katholiken und die Buddhisten". (Süddeutsche Zeitung, 26.7.02)
Nordamerika
U.S.A
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(3176) Washington. Staat und Kirche sind nach der amerikanischen Verfassung getrennt. In den Köpfen der Amerikaner sind Gott und Vaterland aber untrennbar miteinander verbunden. Davon zeugt die nationale Entrüstung über eine kalifornische Gerichtsentscheidung zum Fahneneid, die quer durchs Land wogte. Eine Richterkammer des U.S. Court of Appeals for the Ninth District, das bekannt ist für seine liberalen Rechtsansichten, entschied, dass das Gebot der Trennung von Staat und Kirche verletzt sei, wenn die Schüler zu Beginn des Unterrichts den Fahneneid sprächen. Zwei der drei Richter stoßen sich an der Formulierung "eine Nation unter Gott", als die Amerika in dem Treuegelöbnis beschrieben wird, das Millionen amerikanischer Schulkinder zu Unterrichtsbeginn sprechen.
"Lächerlich" sei diese Entscheidung, ließ Präsident Bush wissen. "Traurig und absurd" und "einfach verrückt" lauteten die Kommentare führender Politiker beider Parteien in Washington. Die Empörung war so groß, dass Sitzungen im Kongress unterbrochen werden mussten. Während der Senat eine Resolution zur Beibehaltung des Fahneneides in seiner gegenwärtigen Fassung verabschiedete, versammelten sich Dutzende von Mitgliedern des Repräsentantenhauses vor dem Kapitol, sprachen mit lauter Stimme das Treuegelöbnis und sangen "God Bless America".
Der Kläger, ein Atheist, der nicht will, dass seine Tochter mitanhören muss, wie ihre Grundschulklasse den Vereinigten Staaten als "Nation unter Gott" die Treue gelobt, versicherte im Fernsehen, er sei ebenfalls Patriot, wenngleich kein religiöser. Aufgebrachte Eiferer überhäuften die Familie des Klägers dennoch mit Beschimpfungen und selbst Drohungen. Die Stimmen jener, die den Richterspruch aus Kalifornien gutheißen, sind bislang nur schwach zu hören. Aber einige Verfassungsrechtler sprechen von einer "gut begründeten" Entscheidung, die in der "Logik der Verfassung" liege.
In etwa der Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten ist das Treuegelöbnis zu Unterrichtsbeginn gesetzlich vorgeschrieben, in anderen nur empfohlen. Der durch die Terroranschläge vom 11. September neu belebte Wunsch nach patriotischer Symbolik hat zudem in einigen Bundesländern neue Gesetzesinitiativen zum Fahneneid hervorgebracht. Doch nicht immer enthielt das Treuegelöbnis die umstrittene Bezugnahme auf Gott. Erst 1954, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges, entschied der Kongress, die Worte "eine Nation unter Gott" hinzuzufügen, um die Unterschiede des amerikanischen Werteverständnisses gegenüber dem kommunistischen deutlich zu machen.
Dem kalifornischen Berufungsrichter zufolge ist diese politische Absicht jedoch nicht mit der Trennung von Staat und Kirche vereinbar. Das Trennungsgebot verbiete staatliche Unterstützung für Religion auf Kosten des Atheismus. Die Bekundung, Amerika sei eine "Nation unter Gott", widerspreche der Verfassung genau so, wie wenn es hieße, Amerika sei eine Nation "unter Jesus", "unter Vishnu", "unter Zeus" oder auch eine Nation "unter keinem Gott". Die Richter lassen auch nicht gelten, dass die kalifornischen Schüler nicht gezwungen sind, den Fahneneid zu sprechen. Grundschulkinder seien leicht zu beeinflussen. Ob die Entscheidung Bestand haben wird, die für neun Bundesstaaten im Westen gelten würde, gilt jedoch als fraglich. Zunächst könnte das Berufungsgericht selbst sie verwerfen, denn bislang hat nur eine Kammer entschieden. Und dann könnte sich womöglich auch der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten damit befassen. Eine Entscheidung des Supreme Court unmittelbar zum Fahneneid gibt es bislang nicht. Das Gebot der Trennung von Kirche und Staat hat die obersten Richter aber schon oft beschäftigt. Für verfassungswidrig erklärten sie Gebete im Schulunterricht, auch wenn diese freiwillig seien. Dagegen soll es amerikanischen Gemeinden nach Meinung der Richtermehrheit grundsätzlich erlaubt sein, zur Weihnachtszeit Krippen aufzustellen, da das Weihnachtsfest mitsamt seinen Symbolen inzwischen auch säkularen Charakter habe. In anderen Entscheidungen, in denen sich die Frage nach der Zulässigkeit religiösen Handelns und religiöser Symbole im öffentlichen Leben stellte, argumentierten die Richter ebenfalls, dass sich die religiöse Bedeutung abgeschliffen habe. So argumentiert auch der kalifornische Richter, der den Fahneneid mit dem Gottesbezug im Gegensatz zu den beiden anderen Richtern des Berufungsgerichts für verfassungsmäßig hält. Wenn der Supreme Court den Streit entscheiden sollte, dann steht womöglich auch eine Zeremonie in seinem eigenen Haus zur Debatte: Denn jede Sitzung wird mit den Worten "God save the United States and this Honorable Court" eröffnet. (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.6.02)
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(3177) Washington/Hannover. Nach monatelangem Tauziehen ist es jetzt beschlossene Sache: Die Regierung Bush entschied, die finanzielle Unterstützung des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) in diesem Jahr ganz zu streichen. "Die Entscheidung der Regierung Bush ist ein Sieg des erzkonservativen Fundamentalismus gegen die Menschlichkeit", kritisierte der Geschäftsführer der Deutschen Stiftung Weltbevölkerung (DSW), Dr. Hans Fleisch, den Beschluss. "Damit haben sich die reaktionären, aufklärungs- und frauenfeindlichen Kräfte in der Regierung Bush durchgesetzt."
Zwar hatte der US-Kongress bereits im Herbst letzten Jahres 34 Millionen US-Dollar für UNPFA bewilligt. Doch auf Druck konservativer Lobbygruppen hatte Präsident George W. Bush die Auszahlung der bereits bewilligten Gelder gestoppt. Obwohl der Vorwurf, UNFPA würde in China Abtreibungen und Zwangssterilisationen tolerieren, inzwischen von einer von der US-Regierung entsandten Kommission widerlegt wurde, sind die Gelder nun vollständig gestrichen worden. Auch UNFPA-Direktorin Thoraya Obaid bedauerte die Entscheidung der US-Regierung und warnte vor den Folgen der fehlenden Unterstützung. "Mit diesen 34 Millionen US-Dollar könnten zwei Millionen ungewollte Schwangerschaften und 77.000 Fälle von Säuglings- und Kindersterblichkeit verhindert werden", so Obaid. "Aufgrund dieser Entscheidung werden Frauen und Kinder sterben."
Nach Ansicht der DSW sind jetzt vor allem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gefordert, ihre finanzielle Unterstützung für UNFPA zu erhöhen. "Entscheidend ist auch, dass die EU beim kommenden Erdgipfel in Johannesburg weiterhin darauf dringt, dass das Thema Bevölkerungswachstum und freiwillige Familienplanung nicht in den Hintergrund gerät", so Fleisch. "Dies wäre sonst ein weiterer Sieg der erzkonservativen Kräfte." (Presseerklärung der DSW)
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(3178) Los Angeles. Über 20 Jahre hatte der Rechtsstreit zwischen Scientology und dem früheren Mitglied der Sekte, Lawrence Wollersheim, gedauert. Um der Angelegenheit ein Ende zu bereit, griff die Organisation jetzt tief in die Tasche. Der 53-jährige Wollersheim hatte Scientology 1980 verklagt. Unter anderem warf er der Organisation vor, ihn an den Rand des Wahnsinns getrieben zu haben. Scientology-Vertreter hinterlegten bei einem Gericht in Los Angeles einen Scheck in Höhe von 8.674.843 Dollar mit der Begründung, sie wollten die Angelegenheit nun endgültig abschließen. Ein Geschworenengericht hatte Wollersheim 1986 eine Entschädigung in Höhe von 30 Millionen Dollar zugesprochen. Die Summe wurde später in einer Berufungsverhandlung auf 2,5 Millionen Dollar reduziert. (Der Spiegel,11.5.02)
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(3179) Boston. Tausende US-Katholiken haben sich zusammengeschlossen, um die Macht der Bischöfe zu beschränken. Sie schmiedeten bei einem Treffen in Boston Pläne, wie der Kirche die Kontrolle über das Geld der Gläubigen entzogen werden kann. Nach den Skandalen um Bischöfe und Priester der katholischen Kirche in den USA, denen Kindesmissbrauch vorgeworfen wird, wollen die Gläubigen mehr Einfluss und mehr Demokratie durchsetzen. Ein Ziel der Gruppe mit dem Namen Voice of the Faithful (Stimme der Gläubigen) ist es, den Katholiken mehr Mitsprache in ihrer Kirche zu verschaffen. Das will die Gruppe nun über den Zugriff auf die Kirchenfinanzen erreichen. "Wir sind 99,9 Prozent der Kirche und 100 Prozent des Geldes", sagte Jim Muller, einer der Gründer der Gruppe. Die Gruppe um Muller traf sich erstmals im Januar und hat nach eigenen Angaben inzwischen 20.000 Mitglieder in mehreren Ländern. An dem Treffen in Boston nahmen 4000 Menschen teil.
Der Skandal um Kindesmissbrauch zeige "die ungezügelte Abhängigkeit" der Kirchenhierarchie von Macht, sagte Pastor Thomas Doyle. "Heute holen wir uns das wieder, was man uns weggenommen hat. Wir sind im Jahr 2002, nicht 1302." Joe Hickey, ein Teilnehmer aus New York, bekannte, er sei als Kind von einem Priester missbraucht worden. Niemand habe etwas davon wissen wollen. Sein Vorschlag gegen das Verschweigen und Vertuschen lautete: "Wenn man ihnen ihr Geld wegnimmt, werden sie zuhören. So einfach ist das."
Die Gruppe diskutierte auch alternative Formen der Kirchenfinanzierung. In den USA gibt es keine Kirchensteuer. Nun will die Gruppe Wege finden, wie den Bischöfen die Kontrolle über die Spenden der Gläubigen entzogen werden kann. Seit Januar, als die katholische Kirche in den USA wegen des Falls eines pädokriminellen Priesters in die Krise stürzte, sind vier Bischöfe und mehr als 250 Priester von ihrem Amt zurückgetreten oder suspendiert worden. (Netzzeitung.de, 21.7.02)
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(3180) Milwaukee. Milwaukees zurückgetretener Erzbischof Rembert Weakland (75) hat den sexuellen Missbrauch eines Mannes eingeräumt und sich öffentlich für seine Sünden entschuldigt. Vor mehreren hundert Gläubigen sagte er , er bedauere seine Vergehen und bekenne seine Verantwortung für die "sündige Natur seiner Beziehungen" zu dem Mann. Er entschuldige sich für alles, was er ihm angetan habe.
Weakland hatte am 24. Mai nach dem Vorwurf, einen jungen Mann sexuell missbraucht zu haben, seinen Rücktritt erklärt. Der Erzbischof hatte dabei seine Unschuld beteuert, aber die Zahlung einer Geldsumme an das mutmaßliche Opfer Paul Marcoux bestätigt. Der heute 53-jährige Marcoux hatte im US-Sender ABC erklärt, Weakland habe ihn vor 20 Jahren sexuell missbraucht. 1998 habe ihm die Erzdiözese gegen ein Schweigeversprechen umgerechnet 450.000 Euro gezahlt. Derzeit liegen allein in der Erzdiözese Boston rund 450 Missbrauchsklagen vor. (Frankfurter Rundschau, 3.6.02)
Lateinamerika
Paraguay
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(3181) Asuncion. Statt ins Gefängnis hat eine Richterin in Paraguay einen Vergewaltiger in die Kirche geschickt. Wegen des Missbrauchs seiner minderjährigen Schwägerin muss Jose Vega zwei Jahre lang eine Stunde pro Woche zum katholischen Religionsunterricht gehen, wie die Zeitung La Nacion berichtete.
Ein Vertreter der Kirchengemeinde von Ita nahe der Hauptstadt Asuncion soll die regelmäßige Teilnahme kontrollieren. Auf diese Weise könne sich Vega weiter um seine drei Kinder kümmern, begründete die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf die ungewöhnliche Strafe. Vega hatte seine Schwägerin vor zwei Jahren vergewaltigt, dabei geschwängert, und mit dem Tode bedroht. Das Urteil verpflichtet ihn auch dazu, das Kind der Schwägerin in seiner Familie aufzunehmen. (religion.orf.at, 24.5.02)
Anm. MIZ: Ob dieses Urteil angesichts der aktuellen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche (siehe u.a. die beiden vorangegangenen Meldungen) besonders weise war, sei einmal dahingestellt. Schließlich schickt man einen Alkoholiker auch nicht zum Entzug in den Schnapsladen?
Asien
Iran
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(3182) Teheran. Iranische Schülerinnen und Lehrerinnen müssen ihr Haupt künftig während der Schulstunden nicht mehr bedecken. Das Bildungsministerium des Landes will die islamische Kleiderordnung in Mädchenschulen abschaffen, wie die Zeitung Siassat Ruz berichtete. Die Schulgebäude sind laut dem Bericht jedoch mit verspiegelten Fenstern ausgestattet worden, damit die Mädchen und Frauen nicht von Männern gesehen werden können. Pläne für eine Neuregelung der Kleidervorschriften lagen bereits seit dem Jahr 2000 im Bildungsministerium. Fundamentalisten waren dagegen Sturm gelaufen. Im islamischen Iran müssen Mädchen ab dem Alter von neun Jahren in der Öffentlichkeit ein langes Gewand und ein Kopftuch tragen. (Focus, 3.8.02)
Israel
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(3183) Jerusalem. Vertreter der zwei linken Parlamentsfraktionen protestieren gegen das "Tal-Gesetz", das eine Kommission unter dem Vorsitz des früheren Richters Zvi Tal in den letzten zwei Jahren verfasst hatte. Es erlaubt ultra-orthodoxen Religionsstudenten, in ihren "Jeschivot" (Religionsschulen), weiterhin die Torah studieren zu dürfen - ohne den Grundwehrdienst ableisten zu müssen. Premierminister Ariel Scharon hatte nach der Abstimmung gesagt, er habe "schweren Herzens" dafür gestimmt, schließlich blicke er selbst auf eine Karriere in der Armee zurück. Doch das Zähneknirschen Scharons war halbherzig: Hätte er nicht für die Ausnahmeregelung gestimmt, hätten seine ultra-orthodoxen Koalitionspartner die Regierung verlassen. Nach dem Rücktritt zweier Minister kann sich Scharon eine weitere Erosion der großen Koalition nicht leisten.
Im mehrheitlich weltlich orientierten Israel wurde das Tal-Gesetz als sozial ungerecht empfunden. Die Demonstranten in Tel Hashomer wie auch Leitartikler der Tageszeitung Haaretz etwa sehen in der Ausnahmeregelung für die Jeschiva-Studenten eine gesellschaftliche Spaltung. Das neue Gesetz erlaubt es Jeschiva-Studenten, deren Torah-Studien vom Staat finanziert werden, selbst zu entscheiden, ob sie Militärdienst oder eine Art Zivildienst ableisten oder ob sie ihre Religionsstudien fortsetzen wollen. Die Studenten und ihre Rabbiner-Mentoren argumentieren, sie trügen durch ihr Studium genauso zur israelischen Gesellschaft bei wie Armee-Angehörige. Das Torah-Studium garantiere Israel die Verbundenheit zu Gott und dessen Schutz für das jüdische Volk.
Bislang war die Rechtslage nicht eindeutig. Vor zwei Jahren jedoch entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Parlament einen Gesetzesentwurf verabschieden müsse, der die Ausnahme von Jeschiva-Studenten am Militärdienst gesetzlich legalisiere. Bisher basierte die Regelung auf einer verbalen Vereinbarung aus Staatsgründungszeiten, wonach Religionsstudenten selbst entscheiden dürften, ob sie in die Armee wollten oder nicht. Staatsgründer David Ben-Gurion hatte diese Vereinbarung getroffen und 1948 gerade mal 400 Jeschiva-Studenten erlaubt, nicht in die Armee gehen zu müssen. Er konnte damals nicht absehen, dass es im Jahre 2002 mehrere zehntausend Religionsstudenten geben werde. (Süddeutsche Zeitung, 31.7.02)
2002 - Meldungen 3184-3221
2002 - Meldungen 3184-3221 rhartmann Tue, 12/31/2002 - 09:00Europa
Deutschland
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(3184) Berlin. Das Vertrauen in die Kirchen ist in Deutschland auf einem stark absteigenden Ast. Das berichtet die Zeitung Die Welt unter Berufung auf eine Umfrage des Gallup-Instituts, die im Auftrag des Weltwirtschaftsforums in Davos vorgenommen wurde. Danach belegen die Kirchen unter den 17 großen öffentlichen Institutionen in der Bundesrepublik den letzten Platz, was das Vertrauen zu ihnen angeht. Parlament und Großunternehmen rangierten am Tabellenende nur knapp davor, hieß es. Die Umfrage unter Deutschen war Teil einer groß angelegten Untersuchung in 47 Ländern. Dem Blatt zufolge kommentierten die Auftraggeber die Ergebnisse mit der Erklärung: "Das Vertrauen in viele Schlüsselinstitutionen ist auf kritische Größenverhältnisse gesunken". Die jetzt erstmals veröffentlichten Ergebnisse für Deutschland deuteten auf eine massive Verschiebung von Autoritäten hin, schreibt die Zeitung. Während das Vertrauen in Polizei und Armee hoch oder zumindest vorhanden sei, schnitten die Kirchen in Deutschland am schlechtesten ab. Weltweit kommen die Kirchen allerdings auf einen guten vierten Platz. 36 Prozent der Deutschen hingegen sagen, sie hätten "nicht viel" Vertrauen, 38 Prozent haben "gar kein" Vertrauen in die Religionsgemeinschaften. (Rheinische Post, 11.11.02, Die Welt, 11.11.02)
In einer Presseerklärung forderte der Internationale Bund der Konfessionslosen (IBKA) angesichts der deutlichen Ergebnisse der Gallup-Unmfrage endlich die längst überfällige Trennung von Staat und Kirche in Deutschland zu verwirklichen. Es sei eine Zumutung, wenn Konfessionslose mit ihren Steuergeldern kirchliche Krankenhäuser, Kindergärten und Altenheime mitfinanzieren müssten, wo sie zum Dank dafür grundsätzlich abgewiesen werden, wenn sie sich um eine Arbeitsstelle bewerben. Ebenso sei es nicht hinzunehmen, dass Steuergelder für einen Religionsunterricht ausgegeben werden, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt werde. Ein solcher Unterricht habe an einer staatlichen Schule ebenso wenig zu suchen wie parteipolitische Werbung.
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(3185) München. Kardinal Faulhaber bleibt Ehrenbürger der Stadt München. Nachdem ein Antrag der Bündnisgrünen vom März 2002, in dem gefordert wurde, dem katholischen Würdenträger die Ehrenbürgerschaft abzuerkennen und der nach ihm benannten Straße einen neuen Namen zu geben, seinerzeit bis zur Erschließung von dessen Nachlass zurückgestellt wurde, ist er Anfang Oktober mit den Stimmen von SPD, CSU, ÖDP und der Republikaner abgelehnt worden. Gestützt auf eine Ausarbeitung des Stadtarchivs wurde die Sache im Verwaltungs- und Personalausschuss und eine Woche später im Stadtrat diskutiert. Nach Auffassung des zuständigen Referenten lagen keine Erkenntnisse über eine etwaige Nähe des Kardinals zum NS-Regime vor; die Mehrheit schloss sich dieser Einschätzung an. Stadträtin Brigitte Wolf (PDS) betonte in einer Gegenstellungnahme, dass der Kardinal sehr wohl Kontakte zur NS-Spitze gepflegt habe, so bei seinem von der Öffentlichkeit stark beachteten Besuch bei Hitler auf dem Obersalzberg 1936, und zu vielen der damals allgemein bekannten Verbrechen geschwiegen habe. Einer Ehrenbürgerschaft sei solches Verhalten nicht würdig gewesen. In der Münchner Presse wurde gemutmaßt, die SPD und Oberbürgermeister Ude hätten das Thema mit Blick auf die katholische Wählerschaft vom Tisch haben wollen. (Antifaschistische Nachrichten, 24.10.02)
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(3186) Berlin/Bonn. Die Kündigungsdrohung für Beschäftigte katholischer Einrichtungen, die eine eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaft eingehen, hat scharfe Proteste ausgelöst. Die Grünen nannten die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz "ein Dokument der Diskriminierung und Scheinheiligkeit". Der Lesben- und Schwulenverband LSVD erklärte, die Bischöfe hätten mit der Ankündigung ihr wahres Gesicht gezeigt. Am Vortag hatten Medien eine entsprechende Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz verbreitet. In der Erklärung vom Juni stellen die Bischöfe fest, dass das Eingehen einer Homo-Ehe gegen das kirchliche Arbeitsrecht verstoße. Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, gleich ob katholisch oder nicht katholisch, verstießen dadurch gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten. Das neue Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft widerspreche der Auffassung der katholischen Kirche über Ehe und Familie. Die Bischöfe verweisen weiter auf die Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Demnach sei in einem solchen Fall grundsätzlich eine Kündigung gerechtfertigt. Volker Beck und Christa Nickels von der Grünen-Bundestagsfraktion forderten die katholische Kirche auf, die Gesetze anzuerkennen. Für Homosexuelle mit bestimmten sozialen Berufsausbildungen komme die Regelung faktisch einem Berufsverbot gleich. Die Erklärung mache auch moralisch keinen Sinn, da ein homosexueller Mensch, der in keiner offiziellen Partnerschaft lebe, nicht loyaler sei als einer, der dies öffentlich mache. Man wolle aber mit der Kirche und ihren Verbänden den Dialog suchen. LSVD-Sprecher Manfred Bruns sagte, die Bischöfe wollten offensichtlich lesbische und schwule Mitarbeiter wie "ansteckende Kranke" aussondern. Er kritisierte, dass das kirchliche Arbeitsrecht nicht nur bei Mitarbeitern im Verkündigungsdienst gelte, sondern auch für Beschäftigte in den Einrichtungen der Caritas, in katholischen Kindergärten, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Privatschulen oder Kirchenzeitungen. Diese Sozialarbeit finanzierten die Kirchen "nicht mit ihren Kirchensteuereinnahmen, sondern fast ausschließlich mit staatlichen Mitteln". Der Staat müsse deshalb die Beachtung der arbeits- und beamtenrechtlichen Diskriminierungsverbote zur Auflage machen. Der Sprecher des Bistums Limburg, Michael Wittekind, sagte, die Erklärung sei auf der Linie dessen, was die Bischöfe immer gesagt hätten. Es gebe ein eigenständiges Arbeitsrecht für die Kirche, und die Mitarbeiter wüssten, dass sie sich daran zu halten haben. Bereits im Juli habe das Bischöfliche Ordinariat Limburg in einem Schreiben alle Mitarbeiter ausdrücklich auf die Regelung hingewiesen. In anderen Bistümern werde ebenso verfahren, da die Erklärung der Bischofskonferenz einstimmig und bindend sei.
Ein Jahr nach In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes hatten bis Anfang August bundesweit insgesamt rund 4.400 Paare eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft eintragen lassen. Bei den Diözesen und dem Caritas-Verband ist allerdings kein Fall bekannt, in dem ein Kirchenmitarbeiter die Homo-Ehe einging. Offen ist, ob es einen strikten Kündigungsautomatismus gibt. Das Dienstrecht schließt die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung bei schwerwiegenden Loyalitätsverstößen aus, wenn es sich um pastoral, katechetisch oder leitend tätige Mitarbeiter und jene handelt, die eine kirchliche Lehrbefugnis, die so genannte Missio canonica, haben. (Berliner Zeitung, 9.8.02)
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(3187) Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen erneut bestätigt. Nach dem Urteil des 2. Senats haben staatliche Gerichte nicht das Recht, die Rechtmäßigkeit von kirchlichen Personal-entscheidungen zu überprüfen (Aktenzeichen: BVerwG 2 C 23.01). Im konkreten Fall habe ein Wormser Pfarrer gegen die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau geklagt. Die Kirche habe seine Amtsführung bemängelt und ihn deshalb in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Der Pfarrer wollte gegen diese Entscheidung vorgehen. Nach Auffassung des Gerichts gehört jedoch das kirchliche Amtsrecht und insbesondere das Dienstrecht zum Kernbereich der Kirche. Und dieser sei vom Selbstverwaltungsrecht der Kirchen im Grundgesetz besonders geschützt. Eine Einmischung des Staates sei von der Verfassung nicht vorgesehen, um damit die freie Entfaltung der Kirche zu gewährleisten, begründete das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil. Zugriff auf Entscheidungen der Kirche habe der Staat nur bei Gesetzen, die jede Person und nicht den ureigenen Bereich der Kirche beträfen. Dazu gehörten beispielsweise strafrechtliche Belange. Personalentscheidungen seien aber eng an die Glaubensüberzeugung geknüpft. Damit gehörten sie zum inneren Bereich. Werde von diesem Grundsatz abgewichen, ermögliche dies einen Übergriff des Staates auf die Kirche, sagte der Vorsitzende Richter, Peter Silberkuhl, in seiner Urteilsbegründung. Zunehmende Bedenken gegen das Selbstverwaltungsrecht der Kirchen könnten nur der Gesetzgeber und eine Änderung der Verfassung lösen. Auf der bestehenden Gesetzesgrundlage könne ein Pfarrer vor staatlichen Gerichten keinen Rechtsschutz erlangen.
Damit blieb das Bundesverwaltungsgericht bei seiner bisherigen Rechtsprechung, die das Bundesverfassungsgericht bestätigt hatte. Auch die Karlsruher Richter hatten 1998 das im Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht der Kirchen betont. Im Gegensatz dazu hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz im vorliegenden Fall grundsätzlich den Weg zu einem staatlichen Verwaltungsgericht geöffnet. Hintergrund war, dass der Kläger die Verletzung fundamentaler Rechtsgrundsätze bei den erfolglosen Verfahren vor dem Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht geltend gemacht hatte. So sei ihm nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden. Dies war in der Verhandlung von der Evangelischen Kirche eingeräumt worden. Dennoch schließt sich nach dem jetzigen Leipziger Urteil eine Einmischung eines staatlichen Gerichts aus. (Wormser Zeitung, 31.10.02)
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(3188) Berlin. In Diensten der Kirchen stehen rund 1,3 Millionen Menschen - ohne Streikrecht, ohne Betriebsräte und mit ungewöhnlichen Loyalitätspflichten. Der Ex-Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling will das ändern. Als Vorstand der Humanistischen Union organisierte Kühling zum ersten Mal die "Berliner Gespräche zu Staat, Religion und Weltanschauung", Thema der Zusammenkunft: "Die Kirche und ihr Arbeitsrecht". Bisher haben Gesetzgeber und Gerichte das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen stets höher gewertet als entgegenstehende Rechte anderer. So darf die Kirche Beschäftigte entlassen, wenn sie aus der Kirche austreten, homosexuell sind, einen Geschiedenen heiraten oder Leserbriefe schreiben, die mit der kirchlichen Abtreibungspolitik nicht konform gehen. Wenn es nach Axel von Campenhausen, dem führenden deutschen Staatskirchenrechtler, ginge, soll sich der Staat auch künftig aus den inneren Angelegenheiten der Kirche heraushalten. "Wer Frauen als Priester will, soll evangelisch werden - aber nicht das bewährte Verhältnis von Staat und Kirche in Frage stellen", sagte er in Berlin.
Der Streit entzündete sich allerdings weniger an den rund 36.000 Geistlichen in Deutschland, sondern vielmehr an den über eine Million Beschäftigten in den Sozialeinrichtungen von Diakonie und Caritas. (taz, 4.11.02)
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(3189) Himmelkron. Erstmals seit 80 Jahren sind Beschäftigte des evangelischen Diakonischen Werks in den Streik getreten. Sie protestierten in Himmelkron nicht nur gegen die einseitige Arbeits- und Entlohnungspolitik ihres Arbeitgebers, sondern auch gegen ihre deutlich geringeren Rechte als Arbeitnehmer. Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, forderte die Diakonie auf, endlich in Tarifverhandlungen einzutreten, damit vor allem die Geringverdienenden im Kirchendienst eine menschenwürdige Entlohnung erhalten. Er kündigte auch eine Auseinandersetzung um die kirchlichen Sonderrechte an: "Möglicherweise wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, ob das Autonomierecht der Kirchen höher zu bewerten ist als das im Grundgesetz verankerte Streikrecht." Der Rektor des bayerischen Diakonischen Werks beharrte hingegen darauf, dass das Kirchenrecht der Diakonie nicht erlaube, in Tarifverhandlungen einzutreten. Inzwischen sind die meisten kirchlichen Einrichtungen dazu übergegangen, die Gewerkschaften auszusperren (SüddeutscheZeitung, 18.10.02)
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(3190) Fulda. Der Kölner Kardinal Joachim Meisner hat schwere Vorwürfe gegen katholische Institutionen und Gremien erhoben. "Manche unserer Einrichtungen verdunkeln den katholischen Glauben", sagte Meisner bei der Bischofskonferenz in Fulda. Der kaum versteckte Angriff auf die Arbeit kirchlicher Verbände empörte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Bei der Herbst-Vollversammlung der Bischöfe beklagte der Erzbischof, in die Kirche habe ein "selbst gezimmerter, ideologischer Glaube" Einzug gehalten, der nur noch dem Namen nach katholisch sei. Würde in einem Pisa-Test das Glaubenswissen der Katholiken untersucht, würde das Resultat noch schlechter ausfallen als die Schulstudie. In seiner Predigt ging Meisner auch Mitarbeiter katholischer Einrichtungen und Helfer in der Gemeinde hart an: Er habe von Kindergärtnerinnen gehört, die noch nicht zum katholischen Glauben gefunden hätten - das könne nicht gut gehen.
"Blinde können doch nicht Führer von Blinden sein", sagte Meisner mit Blick auf die Kindererziehung. Er rechnete zudem mit katholischen Verbänden ab. Die Kirche drohe "vor lauter Strukturen, Statuten, Sekretariaten und Kommissionen" zur reinen Organisation zu erstarren. Die Apparate seien oft so mächtig, dass sich die Bischöfe "machtlos" fühlten und "gute Miene zum bösen Spiel machen". Das ZdK, das höchste Laiengremium, wertete die Predigt als Frontalangriff und warf dem Kardinal vor, den Dialog mit den Laien zu verweigern. Laut ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer hat Meisner die Predigt gegenüber einer am Vorabend verbreiteten schriftlichen Fassung entschärft. In der ursprünglichen Version habe der Kardinal massiv ausdrücklich das ZdK, den Bund der Deutschen Katholischen Jugend, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung sowie katholische Politiker angegriffen und den Verantwortlichen geringes Glaubenswissen attestiert. In dieser Hinsicht könnten sie es aber "getrost" mit dem Erzbischof aufnehmen, so Meyer. Ohne die Arbeit der Laien sei die Kirche eine "bedeutungslose Sekte". (Frankfurter Rundschau, 27.9.02, Berliner Zeitung, 26.9.02)
Anm. MIZ: Das Argument des ZdK-Präsidenten ist schlichtweg falsch. Die Kirche kommt schon heute recht gut ohne eine nennenswerte Zahl von Gläubigen und engagierter Laien aus. Es müsste vielmehr heißen: Ohne die (u.a. durch das Reichskonkordat mit Hitler errungenen) staatlichen Privilegien wäre die Kirche (in Deutschland) eine "bedeutungslose Sekte". Kardinal Meisner hingegen muss zugute gehalten werden, dass er die christliche Botschaft noch Ernst zu nehmen scheint. In der Tat hat das in Deutschland weit verbreitete "Weichfilterchristentum" mit dem eigentlichen Glauben nur noch den Namen gemein. Das mag zwar vorteilhaft für die Gesellschaft sein, verdunkelt aber durchaus die Wahrnehmung des authentischen christlichen Glaubens, der längst nicht so harmlos ist, wie er uns von der großen Schar freundlich-zotteliger Religionslehrer verkauft wird.
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(3191) Fulda. Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen einen härteren Kurs im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche einschlagen. Sie vereinbarten bei ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda gemeinsame Leitlinien, nach denen künftig jede Anzeige und jeder Verdacht gegen einen Priester umgehend geprüft werden soll. Bei einem erwiesenen sexuellen Vergehen soll gegen den Täter eine Kirchenstrafe bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt werden. Den Opfern wollen die Bischöfe umfangreiche Hilfsangebote machen. Zugleich drückten sie ihr "Bedauern" über vergangene Versäumnisse in diesem Bereich aus.
Im Vorfeld der Bischofskonferenz hatten zwei Bischöfe, Joachim Meisner aus Köln und Reinhard Lettmann aus Münster, noch Zweifel an der Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens geäußert. Doch der öffentliche Druck war seit dem Bekanntwerden zahlreicher Missbrauchsfälle in den USA zu Beginn des Jahres so stark angewachsen, dass auch die deutschen Bischöfe sich zu dem Thema verhalten mussten. Die Initiative Kirche von unten schaltete im Juni ein Nottelefon und erfuhr seither von 27 verjährten und aktuellen Fällen, die bislang unbekannt waren - was darauf hindeutet, dass das ganze Ausmaß noch lange nicht bekannt ist. Kardinal Lehmann hingegen sprach bis in die jüngste Vergangenheit gerne von "einigen" oder "wenigen" Fällen.
Im April wurde zunächst eine Arbeitsgruppe eingerichtet, doch bereits im Sommer wurde deutlich, dass das Thema so schnell nicht aus den Schlagzeilen verschwinden würde. Bereits im Juli schwante Lehmann, dass mit weiteren Enthüllungen gerechnet werden muss. Der Schock sitze besonders tief, weil es doch gerade die katholische Kirche sei, die "stets für Ordnung [sic!] in den sexuellen Beziehungen eintritt". Nun hat die Bischofskonferenz gewissermaßen die Notbremse gezogens und sich zu klaren Worten durchgerungen. Im Vorwort der Leitlinien räumen die Bischöfe ein, dass in der Vergangenheit "häufig unangemessen reagiert" worden sei auf Anzeigen von Missbrauch - freilich nicht aus bösem Willen, sondern "aus fehlenden Kenntnissen über die näheren Zusammenhänge sexuellen Missbrauchs". (Frankfurter Rundschau, 28.9.02)
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(3192) Berlin. Drei Jahre nach ihrer Gründung hat sich die katholische Beratungsorganisation Donum Vitae bundesweit etabliert, aber die Lücke, die nach dem Ausstieg der katholischen Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung entstanden war, noch nicht ganz schließen können. "Unsere Beratung wird angenommen", sagte die Vorsitzende von Donum Vitae, Rita Waschbüsch, in Berlin. Im ersten Halbjahr 2002 sprachen die 201 Beraterinnen des Vereins, der vornehmlich von katholischen Laien getragen wird, mit 14.400 schwangeren Frauen. 6600 von ihnen kamen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung, erwogen also, die Schwangerschaft abzubrechen. Die Zahl der ausgegebenen Beratungsscheine wurde laut Donum Vitae nicht erfasst. Waschbüsch forderte mehrere Bundesländer auf, Beratungsstellen finanziell stärker zu unterstützen. Während Thüringen und Bayern die Kosten fast vollständig übernähmen, seien es etwa in Schleswig-Holstein, Hessen oder Niedersachsen maximal 25 Prozent. Zudem plädierte die Donum Vitae-Vorsitzende dafür, Schwangere besser zu beraten, bei deren ungeborenen Kindern eine Behinderung festgestellt wurde. Die Regelung, wonach es den Ärzten überlassen bleibt, den Frauen eine zusätzliche psychosoziale Beratung zu empfehlen, sei zu unverbindlich.
1999 war die katholische Kirche auf Druck des Vatikan aus dem System der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgeschert. Die Caritas und der Sozialdienst Katholischer Frauen stellen seitdem keinen Beratungsschein mehr aus, der als Voraussetzung für eine Abtreibung vorgelegt werden muss. Vor dem Ausstieg hatten katholische Stellen jährlich 20.000 Frauen in Schwangerschaftskonflikten beraten. Donum Vitae ist mittlerweile in 150 Orten vertreten. (Frankfurter Rundschau, 2./3.10.02)
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(3193) Schweinfurt. Eine böse Überraschung erlebte in Schweinfurt die Mieterin einer Wohnung, die im Besitz einer katholischen Kirchenstiftung ist. Als sie beim Vorsitzenden der Kirchenstiftung einige in der Wohnung aufgetretene Mängel rügte - unter anderem regnete es in die Wohnung herein - und um Abhilfe bat, bekam sie zunächst drei Monate lang keine Antwort. Als sie den Mieterverein einschaltete, musste sie feststellen, dass es mit der Nächstenliebe des kirchlichen Vermieters schnell vorbei war. Die Kirchenstiftung berief sich nämlich darauf, dass ihre Mietverträge nur dann wirksam seien, wenn sie von der Aufsichtsbehörde (in diesem Fall dem Bischöflichen Ordinariat in Würzburg) genehmigt worden wären. Die Mieterin war jedoch von einer solchen Klausel nie informiert worden. Das Ordinariat beschied jedoch kühl: "Eine nachträgliche Genehmigung des Mietvertrags kommt wegen der jüngsten Vorkommnisse (gemeint war die Mängelrüge der Mieterin) nicht in Betracht." Stattdessen wurde die Mieterin zum Auszug aufgefordert. Dabei berief sich die Kirche auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken aus dem Jahr 1966. Das OLG hatte nämlich entschieden, dass ein Mieter, der mit einer Kirchenstiftung einen Mietvertrag abschließt, wissen muss, dass dieser von der Stiftungsaufsicht erst noch zu genehmigen ist und er daher selbst bei langjährigen Mietverhältnissen schutzlos ist, wenn die Stiftung später wegen der fehlenden Zustimmung auf die Unwirksamkeit des Vertrags pocht. Obwohl fraglich war, ob das Schweinfurter Amtsgericht dieser Auffassung angesichts der veränderten weltanschaulichen Situation folgen würde, schlossen die Parteien angesichts der unsicheren Rechtslage einen Räumungsvergleich. Der Anwalt des Mietervereins will auf diese versteckte Falle künftig stärker achten: "Allein in der Diözese Würzburg gibt es rund 600 kirchliche Stiftungen. Da kann sich jeder selbst ausrechnen, wie oft solche Fälle vorkommen". Auf Unwissen der Stiftungsvorstände könne man sich auf kirchlicher Seite nicht herausreden, weil nach seiner Kenntnis auf internen Seminaren durchaus auf die Genehmigungspflicht hingewiesen werde. (MieterZeitung, August 2002)
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(3194) München. Gläubigerbanken und Kirchenvertreter haben sich über die Grundzüge einer Sanierung des Deutschen Ordens offenbar geeinigt. Demnach leistet die katholische Kirche einen Zuschuss von 20 Millionen Euro (also gerade mal ein Zehntel der mutmaßlichen Schuldenlast), außerdem hat der Orden seine Krankenhäuser verkauft. Die Bankenvertreter verzichteten dem Vernehmen nach auf etwa ein Drittel ihrer Forderungen. Streit gab es aber über die restlichen 28 Einrichtungen des Deutschen Ordens. Die grüne Haushaltsexpertin Kellner forderte deren Übernahme durch verlässlichere Träger, was auch im Interesse der Beschäftigten liege. Die CSU zeigte sich hingegen zuversichtlich, dass der Orden die restlichen Schulden noch zurückzahlen kann. Zu Details wollte sie jedoch unter Hinweis auf das Bank- und Geschäftsgeheimnis keine Auskunft geben.
Heinz Kaiser (SPD), der das Geschäftsgebaren des Deutschen Ordens von Anfang an sehr genau unter die Lupe genommen und auch nach Stoibers Rolle im Ordens-Skandal gefragt hatte, bezweifelte, ob mit den Tagessätzen in den beim Deutschen Orden verbliebenen Altenheimen überhaupt Gewinne zu erzielen seien. Immerhin habe der Orden aus Geldmangel schon seit Jahren keine Investitionen mehr in seinen Einrichtungen getätigt. Außerdem bestehe ein hohes Prozessrisiko, das überhaupt nicht im Sanierungsplan berücksichtigt worden sei. Immerhin ließ die CSU durch Stimmenthaltung einen SPD-Antrag passieren, dass auch zwei Bischöfe als Zeugen vor den Landtags-Untersuchungsausschuss geladen werden, obwohl dies laut CSU nicht der "Würde des Bischofsamtes" gerecht werde. (Süddeutsche Zeitung, 5.6., 23.6. u. 11.7.02).
Die Freigeistige Rundschau kommentierte: Selbst wenn der Staat nicht direkt zur Kasse gebeten wird, trägt er indirekt einen erheblichen Teil der Lasten, weil die Banken ihre Ausfälle von der Steuer absetzen und den Fiskus damit etwa zur Hälfte beteiligen. Und offenbar geht die Staatsregierung davon aus, dass die Tagessätze in den Seniorenheimen von vornherein so kalkuliert werden, dass dort Gewinne gemacht werden. Genau dies ist aber unzulässig. Der Seniorenschutzbund ist gut beraten, künftig den Altenheimen des Deutschen Ordens genau auf die Finger zu sehen.
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(3195) Karlsruhe. Religiöse Eltern sind mit dem Versuch gescheitert, den Kompromiss um das Schulfach Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde (LER) zu Fall zu bringen. Nach dem Vergleichsvorschlag des Bundesverfassungsgerichts bleibt LER staatliches Pflichtfach, doch wird auch der konfessionelle Religionsunterricht aufgewertet: Er wird benotet, doch sind die Zensuren nicht relevant für Versetzung und Abschluss (Aktenzeichen: 1 BvQ 25/02 - Beschluss vom 28.7.2002). Dies kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der LER-Kompromiss nur noch wenig mit dem ursprünglichen Fach zu tun hat. (taz, 19.12.01; Süddeutsche Zeitung, 2.8.02)
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(3196) Düsseldorf. Das Land NRW plant als erstes Bundesland eine Liberalisierung des Bestattungsgesetzes. Unter anderem sollen der Friedhofs- und der Sargzwang aufgehoben werden. Nach dem Gesetzentwurf dürften Urnen auf Wunsch des Verstorbenen zu Hause aufbewahrt werden, solange Familienangehörige da sind. Auch das Ausstreuen der Asche auf Ausstreuwiesen soll möglich werden. Wohlgemerkt: Dies alles sind Alternativen, niemandem wird vorgeschrieben, dass er seine sterblichen Überreste nicht wie gehabt auf dem Friedhof - in Sarg oder Urne - bestatten darf. Trotzdem laufen die Kirchen Sturm gegen diese Änderung, die von vielen Menschen gewünscht wird. Sie warnen vor einem Verfall der Bestattungskultur, fürchten wohl, dass sie auch hier nicht mehr gebraucht werden. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche Deutschland und Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Kock, ließ sich dabei in einem Tagesschau-Interview zu einem besonders wahnwitzigen Vergleich hinreißen: "Wir brauchen eine Gedenkkultur. Wir müssen nicht die Leute verschwinden lassen. Das Verschwinden lassen, das spurlose Entsorgen erinnert an Krematorien in unheiligen Zeiten, in denen Menschen zu Millionen vergast worden sind, und damit man sie nicht mehr auffindet, wurden sie verstreut." (Tagesschau, 1.11.02, humanist.de, 11.11.02)
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(3197) Bad Endbach/Wommelshausen. Im nordhessischen Wommelshausen wird der Vater eines fünfjährigen Kindes vor Gericht ziehen, um zu gewährleisten, dass sein Sohn im kommunalen Kindergarten nicht länger beten muss. Nach dem "Erziehungskonzept" des Wommelshausener Kindergartens werden Tischgebete, christliche Feste und biblische Geschichten in die Arbeit integriert. Gerechtfertigt wird dies mit einem Hinweis darauf, dass die überwiegende Mehrheit der 800 Einwohner "christlich gebunden" seien. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) geht in einer Stellungsnahme noch weiter und behauptet, nur wer die Chance bekomme, im Tischgebet "die Dankbarkeit für das tägliche Brot" zu lernen, werde später auch ein soziales Bewusstsein entwickeln können [sic!!]. Dies sei Teil der kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft. (epd-online, 29.10.02)
Anm. MIZ: Angenommen, die Wommelshausener Eltern hätten tatsächlich mehrheitlich den Wunsch, dass ihre Kinder im Kindergarten religiös indoktriniert werden (was durchaus noch zu bezweifeln ist), so sollte man ihnen anraten, sich um den Aufbau eines kirchlich oder privat getragenen Kindergartens mit frei gewählter religiöser Propaganda zu bemühen. Kommunale Kindergärten hingegen unterliegen anderen rechtlichen Bestimmungen. Sie müssen weltanschaulich neutral sein, selbst dann, wenn die örtliche Eltern-Mehrheit gerne ein erzieherisches Programm verwirklicht sähe, das Minderheitsinteressen von vornherein ausschließt.
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(3198) Düsseldorf. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat eine muslimische Referendarin von einer Hauptschule im Stadtteil Garath an eine Grundschule in Neuss versetzt. Die Lehramtsanwärterin, die aus einer türkischen Familie stammt und einen deutschen Pass besitzt, hatte sich aus religiösen Gründen geweigert, im Unterricht ihr Kopftuch abzulegen. Das führte zu Elternprotesten und Unruhe im Kollegium. An der alten Schule sei eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Wegen der Monopolstellung bei der Lehrerausbildung sei man verpflichtet, die junge Frau bis zum Ende ihres Referendariats zu beschäftigen. An der Neusser Grundschule habe man die Muslimin ohne Vorbehalte aufgenommen. Das NRW-Schulministerium vertritt die Auffassung, dass ein Kopftuch im Unterricht nicht ausreicht, um eine Beamtin aus dem Schuldienst zu entlassen. Es seien schwerwiegendere Gründe, wie zum Beispiel politische und religiöse Indoktrination, notwendig. Demnächst werde das Bundesverfassungsgericht in der strittigen Frage ein Urteil fällen, sagte eine Ministeriums-Sprecherin. (Süddeutsche Zeitung, 13.11.02)
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(3199) Bergkamen. Im Falle des sog. "Kopftuchstreits von Bergkamen" kamen die Konfliktparteien des Dortmunder Arbeitsgerichtes zu keiner gütlichen Einigung. Die muslimische Kindergärtnerin Selma Gümüs stellte unmissverständlich klar, dass sie auf ihre Kopfbedeckung auch in Zukunft nicht verzichten werde. In diesem Fall, erwiderte Karl Peter Sikora, Sachgebietsleiter Personal bei der Stadt Bergkamen, werde man Frau Gümüs nicht wieder im Kindergarten arbeiten lassen.
Der Kopftuchstreit beschäftigt die Stadt seit Anfang des Jahres. Da nämlich erschien Gümüs, seit 1996 in der Bergkamener Vorschulerziehung tätig, plötzlich mit Kopftuch zur Arbeit im Kindergarten. Als gläubige Muslimin lebe sie nach dem Koran, und der verlange von einer Frau, sich zu bedecken. Das sei ihr unbenommen, erwiderte Sikora, nur eben nicht während der Arbeit als Gruppenleiterin im Kindergarten. Das Tragen einer Kopfbedeckung aus religiösen Gründen verstoße gegen das Neutralitätsgebot, egal ob es sich um ein Kopftuch oder - wie von Gümüs ersatzweise angeboten - um eine Art Strohhut handele. Sikora berief sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuches in staatlichen Einrichtungen untersagte. Nach zwei Abmahnungen war Gümüs im Sommer dieses Jahres gekündigt worden.
Erboste Eltern hatten der Stadt daraufhin Fremdenfeindlichkeit vorgeworfen. Ein Vorwurf, den Sikora nicht stehen lassen wollte. Mit Vorbehalten gegen den Islam, so der Sachgebietsleiter, habe diese Kündigung nichts zu tun. "Wir würden auch keine Nonne in ihrer Tracht in einem städtischen Kindergarten arbeiten lassen." Gümüs' Anwalt Kaya Gercek hält dagegen, dass "im Kindergarten ja auch christliche Weihnachtslieder gesungen" würden. Eine Entscheidung wird für Januar 2003 erwartet. (NRZ, 16.10.2002)
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(3200) Bremen. Auch Bremen hat seinen ersten Kopftuch-Fall. In den Sommerferien hatte die Schulbehörde angeordnet, dass eine Lehramtsstudentin aus Bremerhaven ihr vorgeschriebenes Praktikum nicht antreten dürfe - es sei denn, sie nehme während des Unterrichts ihr Kopftuch ab. Diese Verfügung löste jetzt auf der Bremer Islam-Woche Irritationen auf höchster Ebene aus.
Bürgermeister Henning Scherf will sich nun persönlich dafür einsetzen, dass die angehende Deutsch- und Geografielehrerin ihre Ausbildung auch mit Kopftuch fortsetzen darf. Darauf hatte in den vergangenen Wochen auch die Beauftragte der Bundesregierung für Integration und Immigration, Marieluise Beck, in einem längeren Schriftwechsel mit der Bremer Bildungsbehörde gepocht. Beck, die durchaus auch problematische Aspekte im Zusammenhang mit dem Tragen eines Kopftuches sieht, hatte im Falle der Bremerhavenerin auf das Ausbildungsmonopol des Staates hingewiesen. Der Fall der 21-Jährigen sei nicht mit dem der ausgebildeten religiösen Lehrerin Fereshta Ludin zu vergleichen. Deren Klage auf Einstellung als Beamtin war vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden.
Bildungssenator Willi Lemke hatte Marieluise Beck entgegengehalten, durch das Tragen eines religiösen Symbols werde zumindest indirekt ein Einfluss ausgeübt, um so mehr noch, als eine erwachsene Lehrerin für die Schüler auch eine gewisse Vorbildfunktion habe. Dies widerspreche aber der Neutralitätspflicht des Staates. Aufgrund des noch ausstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts und der anstehenden Diskussionen in den Gremien der nächsten Kultusministerkonferenz bezeichnete Lemke seine bisherige Haltung zu dem aktuellen Fall jedoch als "vorläufig". Oberschulrat Werner Wilker, der zugleich bei der Behörde als Referent für die Förderung von Unterricht für Migranten zuständig ist, deutete nun eine vorläufige Lösung an. "Die örtliche Schulbehörde in Bremerhaven darf so entscheiden. Wenn aber die junge Studentin zu uns kommen würde, wäre ich bereit, ihr bei der Suche nach einer Schule in Bremen zu helfen." Voraussetzung sei jedoch, dass das Kopftuch nicht in missionarischer Absicht getragen werde. (Weser-Kurier, 4.11.02)
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(3201) München. Die evangelische Kirche hat der Stadt München angeboten, eine städtische Schule zu übernehmen und als kirchlich geprägte Einrichtung weiterzuführen. Während die Schulreferentin Weiß-Söllner die Offerte angesichts der städtischen Finanznot "wohlwollend" prüfen will, sind die Betroffenen skeptisch. Die Überführung in kirchliche Trägerschaft bedeutet nämlich, dass alle nicht konfessionszugehörigen Beschäftigten entweder in die Kirche eintreten oder an eine andere Schule wechseln müssen. Da sie städtische Angestellte oder Beamte bleiben, steht noch gar nicht fest, ob sich die Stadt wirklich so viel einspart. Pikanterweise handelt es sich bei dem Objekt der kirchlichen Begierde ausgerechnet um ein Gymnasium, das nach dem marxistisch-atheistischen Schriftsteller Bertolt Brecht benannt ist. (Wahrscheinlich würde der "arme B.B." im Grabe rotieren, wenn er von der christlichen Übernahme erfahren würde!) Die Schülerinnen des Gymnasiums überlegen sich bereits Texte für Demo-Transparente und die Eltern planen eine groß angelegte Unterschriften-Aktion. Ganz so einfach, wie die Kirche sich das gedacht hat, dürfte die Übernahme kaum vonstatten gehen. (Süddeutsche Zeitung, 2.8.02 und 14.11.02)
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die evangelische Kirche eine Notlage der Stadt ausnutzen wolle, die sie in der Vergangenheit selbst verschärft habe, indem sie z.B. für Kindergärten oder für Kirchentage freiwillige Zuschüsse der Kommune gefordert (und erhalten) habe, deren Folgen nunmehr die Stadt offenbar nicht mehr bewältigen könne. Außerdem kritisierte der bfg das Millionengeschenk an die Israelitische Kultusgemeinde beim Bau von deren Zentrum am Jakobsplatz, zu dem die Stadt nicht - und schon gar nicht in der Höhe von 40 Millionen DM - verpflichtet gewesen wäre. Nun solle die Stadt zuerst einmal alle freiwilligen Zuschüsse an die sehr viel reicheren Kirchen einstellen, ehe sie ihre sozialen Verpflichtungen meistbietend versteigere.
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(3202) München. Auf der Liste der vom Aussterben bedrohten Arten stehen sie noch nicht, aber es könnte bald dazu kommen: katholische Priester. Ganze drei Priesterweihen verzeichnete die Erzdiözese München 2002, in ganz Bayern sind es 31 einschließlich der Ordensgeistlichen. Das ist die niedrigste Zahl seit 50 Jahren. Die Kirche sucht die Schuld dafür nicht in einem verfehlten Gesamtkonzept (z.B. fehlende demokratische Strukturen) oder in unmenschlichen Vorschriften (z.B. Zölibat), sondern in dem "berufungsfeindlichen Klima der Gesellschaft". (dpa, 24.6.02, SZ, 28.6.02)
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(3203) Karlsruhe/Kiel. Die Nordelbische Kirche ist im langjährigen Kirchensteuerstreit endgültig unterlegen und muss nun rund 5000 Mitgliedern zügig ein Prozent der gezahlten Kirchensteuer zurückerstatten. Die Kirche hatte die Auszahlung bisher verweigert, weil man ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe abwarten wollte. Doch das Gericht hat die Annahme der kirchlichen Beschwerde abgelehnt (Az: 2 BvR 443/01). Gleichzeitig stellten die Karlsruher Richter fest, dass die Kirche bei ihrer Steuerfestsetzung an das Grundgesetz gebunden ist - eine Aussage, die der Kirche nun wohl weitere Klagen bescheren wird. Der Streit begann 1993, als Elfriede Reth aus Schönwalde gegen die Kirchensteuer vor Gericht zog. Begründung: Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, dass Mitglieder in Hamburg acht Prozent Kirchensteuer, Schleswig-Holsteiner neun Prozent zahlen müssten. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig und das Bundesverwaltungsgericht in Berlin gaben Elfriede Reth Recht und stellten fest, dass jedem, der einen rechtskräftigen Widerspruch gegen die ungleiche Kirchensteuer einlege, rückwirkend bis zum Jahr 1994 das zuviel gezahlte Prozent zurückerstattet werden müsse. Rund 5000 Schäfchen sollen daraufhin Widerspruch eingelegt haben. Die Kirche glich daraufhin zwar den Hamburger Steuersatz an den schleswig-holsteinischen an, bearbeitete die Widersprüche aber nicht: Das müsse warten, bis die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht entschieden sei.
Es stellte sich nun heraus, dass die Kirche sich möglicherweise mit ihrem Gang nach Karlsruhe selbst einen Bärendienst erweisen hat. Nicht nur, dass das BVG die Beschwerde nicht angenommen hat und damit die Kirche endgültig zur Auszahlung von einer sechsstelligen Eurosumme gezwungen ist. Die Richter schrieben der Kirche auch ins Stammbuch, dass sie an die Grundrechte gebunden ist und die Kirchensteuer den Rang einer Satzung habe. Das beflügelt nun die Steuer-Kritiker: Nach ihrer Ansicht war die gesamte Kirchensteuer von 1977 bis Ende 2000 rechtswidrig. Deshalb müsse die gesamte Steuer und nicht nur ein Prozent zurückgezahlt werden. Die Kirche muss sich jetzt auf eine erneute Runde durch die Verwaltungsgerichte einstellen, die sie möglicherweise wesentlich teurer zu stehen kommt als das jetzige Urteil. (Kieler Nachrichten, 18.9.02)
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(3204) Bonn. Angesichts der Auslands-einsätze der Bundeswehr klagt die evangelische Kirche über "Personalprobleme". Die Zahl der Pfarrstellen sei trotz der größeren Belastung durch die steigende Zahl von Einsätzen der Bundeswehr außerhalb Deutschlands nicht erhöht worden, sagte der Militärgeneraldekan des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr, Erhard Knauer, in Bonn. Im Inland könne die seelsorgerische Betreuung der Soldaten durch die Zusammenarbeit mit den zivilen Pfarrgemeinden gewährleistet werden. Dieses Modell löse jedoch nicht das Problem der geistlichen Fürsorge bei Auslandseinsätzen. Gerade dort aber brauchten die Soldaten dringend einen Ansprechpartner, sagte Knauer. Angesichts der zunehmenden Zahl der Bundeswehr-Einsätze im Ausland und einer möglichen Ausweitung der Einsatzmöglichkeit im Inneren stoße die evangelische Militärseelsorge "personell an eine logische Grenze". Zwar sinke bei den Soldaten - wie in der gesamten Gesellschaft - das Interesse an der Kirche. Doch zeige sich gerade bei Kriseneinsätzen wie jüngst in den ostdeutschen Hochwassergebieten, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Seelsorger für die Soldaten der Bundeswehr sei. (dpa, 5.9.2002)
Anm. MIZ: Angesichts des geringen Vertrauens, das die Kirche bei den Menschen genießt (siehe Meldung 3184), sollten sich die politisch Verantwortlichen überlegen, die Militärseelsorge ganz abzuschaffen, anstatt sie - wie von der evangelischen Kirche hier mit Blick auf die staatlichen Geldtöpfe gefordert - weiter auszubauen. Professionelle Psychologen sollten ohnehin weit besser in der Lage sein, Soldaten in Krisensituationen zu beraten, als Priester, die sich um eine metaphysische "Seele" sorgen, die nach dem Stand der Wissenschaft überhaupt nicht existiert.
Österreich
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(3205) Wien. Die Zahl der Katholiken nimmt in Österreich weiter ab. Machten bei der Volkszählung 1991 noch rund 78 Prozent ihr Kreuzchen bei "römisch-katholisch", waren es bei der Volkszählung 2001 nur mehr 73,6 Prozent. Auch die evangelische Kirche ist geschrumpft, sie bleibt aber weiterhin die zweitstärkste Religion vor dem Islam. Die eigentlich zweitstärkste Gruppe ist mittlerweile die der Personen "ohne Bekenntnis" (12 Prozent). Diese neuesten Daten der Volkszählung 2001 gab Johann Ladstätter von der Statistik Austria bekannt.
In absoluten Zahlen leben 5,92 Millionen Katholiken in Österreich. Zehn Jahre zuvor waren es noch 6,08 Millionen. Mit dem Rückgang setzt sich ein jahrzehntelanger Trend fort. Vor 30 Jahren gaben noch 87,4 Prozent an, Katholiken zu sein. 1981 waren es immerhin noch 84,3 Prozent. Die Anhängerschaft der evangelischen Kirche hat sich von 5,0 Prozent im Jahr 1991 auf nunmehr 4,7 Prozent verringert. Die Zahl der Muslime hat sich hingegen in der letzten Dekade mehr als verdoppelt. Sie stieg von 2 Prozent im Jahr 1991 auf 4,2 Prozent an, was 338.000 Personen entspricht. Den Anstieg bei den Muslimen führt Ladstätter auch auf die höhere Bekenntnisfreudigkeit bei den in Österreich lebenden Türken zurück. Stark angewachsen ist auch die Gruppe der Menschen "ohne Bekenntnis". Es handelt sich mittlerweile um fast eine Million Personen, ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung stieg von 1991-2001 von 8,6 auf 12 Prozent.
In Wien liegt der Katholikenanteil erstmals sogar unter 50 Prozent. Zehn Jahre zuvor lag er noch bei über 57 Prozent. 25,6 Prozent gaben in der Bundeshauptstadt an, ohne Bekenntnis zu sein. Die zweitstärkste Religion in Wien ist mit 7,8 Prozent der Islam. Der Rückgang bei den Katholiken sei aber nicht nur auf die Kirchenaustritte zurückzuführen, meinte Ladstätter. Auch der Zuzug aus dem Ausland spiele hier eine Rolle. (Standard, 17.10.02)
Schweiz
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(3206) Zürich. Eine Umfrage des Zürcher GfS-Forschungsinstituts im Februar hat ergeben, dass rund zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung kaum noch oder gar keine Erwartungen mehr an die Kirchen haben. Befragt wurden 718 Personen aus 70 Gemeinden, 75 Prozent aus der Deutschschweiz und 25 Prozent aus der Romandie. Die Resultate sehen für die Kirchen nicht allzu verheißungsvoll aus. So antworteten über 50 Prozent der Befragten, dass sie von den Kirchen überhaupt nichts erwarteten. Über weitere 20 Prozent beantworteten die entsprechende Frage nicht. "Zusammen ergibt dies gut 70 Prozent, die eigentlich keine Erwartungen gegenüber den Kirchen äußern", schreibt das Institut. Die Umfrage zeige auch, dass Protestanten noch weniger von ihren Kirchen erwarten als Katholiken oder Mitglieder anderer Konfessionen. Frauen äußerten mehr Erwartungen gegenüber den Kirchen als Männer, Westschweizer erwarten öfter überhaupt nichts von den Kirchen als die Deutschweizer. Die Stadt-Land-Unterschiede seien eher gering. Nehme man die Werte für "keine Antwort" und "erwarte nichts" zusammen, dann zeige sich, dass auch ältere Menschen kaum mehr von den Kirchen erwarten als die jüngeren Generationen, schreibt die GfS.
Doch gibt es auch noch die Minderheit, von der 16 Prozent von den Kirchen mehr Offenheit und Toleranz erwartet. Etwa 10 Prozent wünschen sich mehr kirchliches Engagement in der Jugendarbeit oder der "Übernahme sozialer Aufgaben durch die Kirchen", etwas seltener wurden eine bessere Seelsorge sowie mehr Anpassung an modernes Denken genannt. Kaum auf Interesse stoßen Engagement in der Entwicklungshilfe, in der Asylpolitik sowie Unterstützung und Betreuung alter Menschen. Anstoß zur Umfrage gab nach Angaben des Instituts die in verschiedenen Kantonen zur Diskussion stehende Neuregelung des Verhältnisses von Staat und Kirche und die Frage nach der staatlichen Abgeltung gesamtgesellschaftlicher Leistungen der Kirchen. In diesem Zusammenhang sei die Frage von Interesse, in welchen Aufgabenbereichen die Bürger mehr Engagement der Kirchen erwarteten. (Reformierte Nachrichten, 29.3.02)
Frankreich
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(3207) Paris. Der französische Autor Michel Houellebecq darf auch weiterhin den Islam als "dümmste Religion" bezeichnen, wenn er denn will. Ein Gericht in Paris sprach den Schriftsteller vom Vorwurf der rassistischen Beleidigung frei. Gleich vier muslimische Verbände Frankreichs hatten Houellebecq, Autor der provokanten Bestseller Elementarteilchen und Plattform verklagt. Rassistische Beleidigung und Beihilfe zur Anstiftung zum Rassenhass lauteten die Anklagepunkte, von denen der 44-Jährige nun frei gesprochen wurde. Houellebecq wurde vor einem Jahr in einem Interview mit den Worten zitiert: "Die dümmste Religion ist doch der Islam." Er empfinde nur Hass dem Islam gegenüber, er sei "eine gefährliche Religion". Diese Einschätzung rief die muslimischen Institutionen auf den Plan. Der Rektor der Pariser Moschee, Daniel Boubakeur, sah in den Äußerungen eine Erniedrigung der Muslime und eine Beleidigung seiner Religion. Die Staatsanwaltschaft schloss sich Mitte September in der mündlichen Verhandlung jedoch der Auffassung Houellebecqs an, die Äußerungen richteten sich gegen den Islam, nicht gegen einzelne Gläubige.
Intellektuelle und Künstler sahen ob des Gerichtsverfahrens gegen den Autor die Meinungsfreiheit gefährdet. In einer Petition für Houellebecq hieß es: "Eine Meinung über die Religion zu haben, eine der anderen vorzuziehen oder alle abzulehnen fällt unter das Recht auf freie Meinungsäußerung." Die Unterstützer des in Irland lebenden Autors erklärten weiter, in dem Interview in der Zeitschrift Lire seien abschwächende Sätze Houellebecqs nicht wiedergegeben worden. Zudem habe sich das Gespräch um Romanfiguren gedreht. (Spiegel online, 22.10.02)
Großbritannien
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(3208) London. Mehr als drei Monate vor der Amtseinführung des neuen Erzbischofs von Canterbury ist in der anglikanischen Kirche ein heftiger Streit über die theologischen Positionen von Rowam Williams entbrannt. Evangelikale Gruppen verlangen von dem künftigen geistlichen Oberhaupt der Anglikanischen Kirche, dass er traditionelle Lehrsätze bekräftigt, sich gegen Sex außerhalb der Ehe ausspricht und verspricht, keine Homosexuellen als Priester zu weihen. In einem Antwortbrief an die konservative Kirchengruppe Reform schrieb Williams jetzt: "Ich werde pflichtgemäß festhalten, was die mehrheitlich vertretene Lehre der Kirche darstellt. Aber ich kann nicht darüber hinausgehen und sagen, dass ich etwas glaube, was ich nicht glaube." Im Juli hatte Williams zugegeben, einen Priester geweiht zu haben, von dem er wusste, dass er in einer homosexuellen Partnerschaft lebt. In der Zeitschrift Churchman rief der anglikanische Theologe Gerald Bray dazu auf, sich dem neuen geistlichen Oberhaupt nicht zu beugen. Der "Fan-Club" von Williams sei "infiltriert von Feministen und homosexuellen Aktivisten", schrieb Bray. Widerstands ist bereits auszumachen. So kündigte der Priester der evangelikalen Gemeinde von St. Helen im Zentrum von London, William Taylor, an, er werde aus Protest keine Mittel der Kirche von England für die Bezahlung von Priestern mehr annehmen. Williams ist bisher Erzbischof von Wales. Er wurde im Juli von Premierminister Tony Blair zum Nachfolger von George Carey ernannt, der mit 66 Jahren in den Ruhestand geht. Der Erzbischof von Canterbury ist traditionell das Oberhaupt der anglikanischen Kirche mit weltweit 70 Millionen Mitgliedern (Yahoo, 10.11.02)
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(3209) London. Das Terrornetzwerk El Kaida hat offenbar zwei Mal versucht, Papst Johannes Paul II. auf den Philippinen zu ermorden. Das berichtete die Zeitung Sunday Times. Der erste Versuch sei 1995 gescheitert; 1999 habe der Papst seinen Besuch in Manila abgesagt. In beiden Fällen seien die Anschläge von Chalid Scheich Mohammed, einem engen Vertrauten von Osama bin Laden, vorbereitet worden. Die Zeitung berief sich dabei auf philippinische Geheimdiensterkenntnisse. (Yahoo, 10.11.02)
Italien
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(3210) Viterbo. Einen Strafantrag wegen der "Nichtexistenz von Jesus" hat der Buchautor Luigi Cascioli am 13. September 2002 gestellt. Die Anzeige beim Gericht von Viterbo richtet sich gegen den Gemeindepfarrer Don Enrico Righi, der im Gemeindeblättchen die Existenz von Jesus behauptet hatte. Mit der Vorspiegelung, bei dem illusionären Jesus handele es sich um eine reale Person, sieht Cascioli Bestimmungen des italienischen Strafgesetzbuchs verletzt: über den Missbrauch des guten Glaubens (Vertrauensbruch) und über die Vertauschung von Personen/Kindesunterschiebung.
Als Beweis übergab Cascioli dem Gericht sein Buch Das Märchen von Christus (La fable du christ), welches er in seinem Selbstverlag in italienischer, englischer und französischer Sprache herausbrachte. Darin stellt er den Behauptungen der Bibel die historischen Wahrheiten gegenüber. In seiner historischen Studie führt er allerdings, außer der Bibel, keinerlei Literaturangaben an. Seine Zusammenschau der wenigen gesicherten Fakten, die die Geschichtsschreibung aus der Zeit verfügt, in der Jesus gelebt haben soll, bietet wenig Neues. Neu ist allerdings sein Versuch, die Auseinandersetzung darüber mit der Kirche strafrechtlich zu führen. Seine Anzeige hatte Cascioli lange zuvor angekündigt und sich um internationale Unterstützung bei Freidenkern und Atheisten bemüht. Auf der Website www.anti-religions.org wird laufend über den Fortgang des Strafantrags informiert. (www.antireligious.org, Oktober 2002)
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(3211) Rom. In Italien haben Juden, Muslime und die Mitte-Links-Opposition gegen den Plan des Bildungsministeriums protestiert, in Schulklassen wieder Kruzifixe aufzuhängen. Der Präsident der jüdischen Gemeinden Italiens, Amos Luzzatto, sagte, er habe sich in seiner Jugend von Kreuzen an Schulen diskriminiert gefühlt. Für die Grünen verletzt das Vorhaben die Trennung von Kirche und Staat. Bildungsministerin Letizia Moratti will das Kreuz als Symbol für die Wurzeln der europäischen Kultur wieder einführen. Die rechtspopulistische Liga Nord brachte gleichzeitig einen Gesetzentwurf ein, nach dem in allen öffentlichen Räumen Kruzifixe aufgehängt werden sollen. Wer sich weigert, in öffentlichen Gebäuden das Kreuz aufzuhängen, soll danach eine Geldstrafe zahlen. In Italien wurden Kruzifixe nie per Gesetz aus den Schulen verbannt. Sie wurden jedoch in den vergangenen Jahren aus den meisten Schulen stillschweigend entfernt. (neue bildpost, 26.9.02)
Vatikan
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(3212) Vatikanstadt. Der Vatikan bekräftigte seine kompromisslose Haltung in der Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS. Monsignore Javier Lozano Barragan, Präsident des Pontifical Council for Health Workers, meinte, dass - auch wenn manchen die Position des Vatikans "lächerlich" erscheine - nur ein Weg wirklich Wirkung zeigen würde: Keuschheit. Die kirchliche Argumentation hat auf den unzureichenden Schutz von Kondomen (Pearl Index) hingewiesen. Sie würden, so Monsignore Barragan, nur eine "pan-sexuelle" Gesellschaft fördern, die den geschlechtlichen Akt auf Lust reduziere und von der Zeugung völlig trenne. (Kath.net, 7.11.02)
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(3213) Vatikanstadt. Josemaria Escriva hat es geschafft: Der Opus Dei-Gründer ist ein Vierteljahrhundert nach seinem Tod in die exklusive Loge der Heiligen der Katholischen Kirche aufgenommen worden. Die Feierlichkeiten fanden Anfang Oktober im Vatikan statt. Am Vormittag des 6. Oktober feierte Papst Johannes Paul II. mit Hunderttausenden von Pilgern auf dem Petersplatz die Eucharistiefeier zur Heiligsprechung. Nach Angaben der Berichterstatter handelte es sich um eine der größten Heiligensprechungszeremonien, die jemals stattgefunden haben. In 15 Sprachen feierten Kardinäle und Bischöfe Danksagungsmessen für die Heiligsprechung Escrivás. Allein am 8. und 9. Oktober fanden 29 Danksagungsmessen in verschiedenen römischen Kirchen statt. (Frankfurter Rundschau 6/7.10.02, Trierischer Volksfreund 6.11.02, ZDF-online 6.11.02)
Anm. MIZ: Es ist zu befürchten, dass die Anhänger des heiligen Bußgürtelfetischisten nun ihre bereits errungene Machtposition innerhalb der Katholischen Kirche noch ungestörter ausbauen können. Entsprechend enthusiastisch feierte das "Werk Gottes" die Heiligsprechung des Ordensgründers. In der deutschen Medienlandschaft hingegen wurde überwiegend kritisch berichtet. Es scheint so, als ob die massive Aufklärungsarbeit zu Opus Dei, an der sich auch die MIZ beteiligt hat (siehe beispielsweise MIZ 1/00 und 2/02), erste Früchte tragen würde. Hier gilt es im Falle der anstehenden Seligsprechung von Mutter Teresa anzusetzen, denn bisher herrscht noch das Meinungsbild vor, der vermeintliche "Engel von Kalkutta" habe ein vorbildliches Leben im Dienste der Armen und Kranken geführt. Dass sie in Wahrheit eine Freundin menschenverachtender Diktatoren war, die die gespendeten Millionen nicht für die Armen verwendete, sondern für den Vatikan hortete etc., wird man der deutschen Öffentlichkeit erst mühsam beibringen müssen.
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(3214) Vatikanstadt. Der Vatikan will alle Akten der Berliner Nuntiatur von 1922 bis 1939 zugänglich machen. In dieser Zeit war der Kardinal Eugenio Pacelli, der 1939 zum Papst Pius XII. gewählt wurde, Nuntius in Deutschland. Die Dokumente könnten ab Januar kommenden Jahres eingesehen werden, kündigte der für die vatikanische Bibliothek zuständige Kardinal Jorge Maria Mejia auf einer Pressekonferenz an. Pius XII. wird von vielen Historikern vorgeworfen, seit seiner Zeit in Deutschland dem Nationalsozialismus wohlwollend begegnet zu sein. Der Vatikan weist hingegen diese Vorwürfe zurück und hat ein Verfahren zur Seligsprechung von Pius XII. eingeleitet. Papst Johannes Paul II. hatte im Februar alle Dokumente aus der Zeit des Pontifikats von Pius XI. (1922-1939) zur Veröffentlichung freigegeben. Die Sichtung und Katalogisierung aller Dokumente aus dieser Zeit könnten nicht vor 2005 abgeschlossen werden, betonte Kardinal Mejia. Alle vatikanischen Dokumente ab 1939 bleiben weiter unzugänglich. (Newsbote, 29.10.02)
Spanien
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(3215) Madrid. Gewalt durch den Ehepartner ist nach Ansicht der katholischen Kirche in Spanien kein Grund, eine Ehe zu annullieren. Die Kirche verurteile zwar "kategorisch" Misshandlungen, das Kirchenrecht sehe darin aber keinen Grund, das Ehebündnis aufzuheben, teilte der Sprecher des spanischen Episkopats, Juan José Asenjo, mit. In Spanien wurden nach Regierungsangaben in der ersten Hälfte dieses Jahres 26 Frauen von ihren Ehemännern getötet und zwölf Männer von ihren Ehefrauen. Mehr als 16.000 Personen zeigten nach Angaben des Sozialministeriums in diesem Zeitraum ihre Partner wegen Gewaltbereitschaft an, die meisten Anzeigeerstatter waren Frauen. (Frankfurter Rundschau, 19.9.02)
Weißrussland
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(3216) Minsk. In Weißrussland hat die russisch-orthodoxe Kirche nun auch offiziell eine Vormachtstellung gegenüber allen anderen Religionsgemeinschaften. Deren Handlungsspielräume werden in einem neuen Gesetz, das Präsident Alexander Lukaschenko unterzeichnete, erheblich eingeschränkt. Zur Begründung hieß es, der Verbreitung destruktiver Sekten und des Okkultismus müsse Einhalt geboten werden. Menschenrechtsgruppen sprachen indessen von der restriktivsten Religionsgesetzgebung in ganz Europa. Beobachter werten die Privilegien für die russisch-orthodoxe Kirche als Schachzug Lukaschenkos, um die Bevölkerung noch stärker für seine autokratische Politik zu gewinnen. Religiöse Minderheiten dagegen könnten von dem Präsidenten, der sich selbst als "russisch-orthodoxen Atheisten" bezeichnet, jetzt noch massiver unterdrückt werden. Dem neuen Gesetz zufolge dürfen etwa Religionsgemeinschaften mit weniger als 20 Mitgliedern in einer bestimmten Region keine Gottesdienste mehr abhalten. Auch dürfen sie überhaupt nicht mehr öffentlich in Erscheinung treten, wenn sie nicht schon länger als 20 Jahre in Weißrussland verankert sind. Vor allem Protestanten und Juden wehrten sich gegen diese Vorschriften. (Yahoo 1.11.02)
Nordamerika
Kanada
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(3217) Ottawa. Ein kanadisches Gericht hat die anglikanische Kirche des Landes von der Verantwortung für in kirchlichen Schulen oder Heimen erfolgten sexuellen Missbrauch von Ureinwohnern freigesprochen. Die Kirchenleitung könne für die zwischen 1916 und 1983 begangenen Taten nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da die Einrichtungen im Auftrag der Regierung betrieben worden seien, so das Gericht. Gegen diesen Spruch will die Regierung in Ottawa Einspruch einlegen. Tausende ehemalige Schüler oder Heimbewohner haben in den vergangenen Monaten Klage auf Entschädigung eingereicht. Die Regierung fürchtet, durch den Gerichtsentscheid allein für derartige Zahlungen, die sich auf eine Milliardensumme belaufen, verantwortlich zu sein. Die anglikanische Kirche wiederum würde durch Zahlungsverpflichtungen in den Bankrott getrieben. Das Gericht in Alberta erklärte, eine kirchliche Verantwortung könne nur der damals direkt für die Schulen und Heime zuständigen Missionary Society zugewiesen werden, einer kleinen selbstständigen Organisation ohne finanzielle oder andere Rücklagen. Daher sei allein die Regierung für Entschädigungszahlungen zuständig. (Frankfurter Rundschau, 28.10.02)
Lateinamerika
Chile
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(3218) Santiago de Chile. Die katholische Kirche in Chile hat die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester um Vergebung gebeten. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Francisco Javier Errazuriz Ossa, sagte, die Kirche schäme sich für ihren "nicht angemessenen Umgang mit dem Problem", berichteten lateinamerikanische Zeitungen am Wochenende. Bereits vor Jahren sei der Fall eines jetzt wegen sexuellen Missbrauchs angezeigten Priesters in der Kirche bekannt geworden. Man habe den Fall jedoch intern zu regeln versucht, erklärte der Erzbischof weiter. Vor wenigen Wochen war dem Geistlichen einer Gemeinde nördlich von Santiago de Chile zur Last gelegt worden, mehrere Kinder sexuell missbraucht zu haben. (Frankfurter Rundschau, 28.10.02)
Brasilien
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(3219) Rio de Janeiro. Es sollte der schönste Tag im Leben des Brautpaares werden. Leider wurde nichts daraus, da der Pfarrer die Trauung unmittelbar vor Beginn der Zeremonie verweigerte. Die Braut sei "übertrieben" geschminkt gewesen, meinte der Geistliche erklärend. Jetzt muss er umgerechnet knapp 17.000 Euro Schadenersatz zahlen. Der Geistliche habe dem Brautpaar durch die Absage der Heirat kurz vor Beginn der Zeremonie "moralische Schmerzen und Angstgefühle" zugefügt und es in "Verlegenheit gebracht", erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung in Sao Paulo. Medienberichten zufolge handelt es sich um "eine einmalige Entscheidung in der Geschichte der brasilianischen Justiz".
Der Pfarrer Carlos Trevisan habe im Sommer 2000 die weinende Braut Simara Azevedo (22) sehr schlecht behandelt und das Brautpaar sowie die 250 Hochzeitsgäste regelrecht aus der evangelischen Kirche in Sao Paolo verjagt, sagte Anwalt Walter Wolmes. "Wenn Sie so heiraten wollen, gehen sie zur katholischen Kirche, die ist gleich um die Ecke!", habe der Pfarrer geschrieen und auch den "tiefen Halsausschnitt am Kleid" bemängelt. Der Richter ließ sich indes vom Beweismaterial überzeugen. Fotos hätten gezeigt, dass sowohl das Make-up als auch der Halsausschnitt in Ordnung gewesen seien, hieß es. (Rheinische Post, 31.10.02)
Asien
Kambodscha
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(3220) Phnom Penh. Drei Anhänger einer buddhistischen Gruppe haben sich in Kambodscha auf grausame Weise das Leben genommen: In Badewannen übergossen sie sich mit 60 Litern Benzin und verbrannten sich. Daraufhin wurde der Anführer der Gruppe festgenommen. Der 54 Jahre alte Anführer, der nach den Selbstmorden geflohen war, wurde in Handschellen zum Verhör geführt, teilte die Polizei in der im Osten des Landes gelegenen Provinz Prey Veng mit. Er habe sich für unschuldig erklärt. "Ich habe nichts Falsches getan, ich habe sie nicht gezwungen. Es war ihr Fehler", zitierte ihn die Polizei. Drei weitere Mönche, die sich durch Messerstiche töten wollten, konnten gerettet werden. Der Anführer der Gruppe sagte der Polizei zufolge, er habe keinen Selbstmord begangen, da er schon heilig genug sei. In den Abschiedsbriefen der Opfer hieß es nach Angaben der Beamten, der rituelle Freitod sei der einzige Weg in den Himmel: "Bitte lacht nicht über uns. Wir begingen im Interesse Gottes Selbstmord." (Spiegel online, 2.10.02)
Afghanistan
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(3221) Herat. Ein Jahr nach dem Sturz der Taliban in Afghanistan ist die Provinz Herat zum Verbot von Hochzeitsfeiern mit Musik und Tanz zurückgekehrt. Feste in Hotels, bei denen Männer und Frauen miteinander reden, gelten von nun an wieder als gesetzeswidrig. (Westdeutsche Allgemeine Zeitung, 14.11.02)
2003 - Meldungen 3222-3260
2003 - Meldungen 3222-3260 rhartmann Wed, 12/31/2003 - 09:00Europa
Deutschland
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(3222) München. In deutschen Kinderzimmern herrscht Unkenntnis über den Grund des Weihnachtsfestes. Das hat eine Umfrage des Münchener Jugendforschungsinstituts iconkids&young bei der Befragung von über 700 Kindern ergeben. Danach haben 39 von hundert Kindern im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren keine Ahnung, welchen religiösen Ursprung das Fest hat. Der befragte Nachwuchs begründete die Feierlichkeiten u.a. damit, "dass Winter ist", weil "der Weihnachtsmann gestorben ist", weil "Ferien sind und die Oma kommt" oder (durchaus clever!) "damit die Geschäfte mehr verkaufen". (idea, 14.12.02)
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(3223) Dietzenbach/Darmstadt. Das Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt hat in einer Eilentscheidung den Vorsitzenden des Kreistages Offenbach, Walter Faust (CDU) angewiesen, ein Jesus-Kreuz aus dem Plenarsaal - zumindest während der laufenden Sitzungen - wieder abzuhängen. Dagegen geklagt hatte ein Mitglied der Grünen-Kreistagsfraktion. "Damit wird dem Gebot der staatlichen Neutralität entsprochen", sagte Gerichtssprecherin Sabine Seidler in Darmstadt.
Das Kreuz war von dem christdemokratischen Landrat Peter Walter ohne Absprache angebracht worden. Nach Auskunft von Seidler entspricht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts der gängigen Rechtsprechung. Das Kreuz müsse abgehängt werden, sobald ein Abgeordneter der Grünen an der Sitzung des Kreistages teilnehme. Mit dem abschließenden Urteil rechnet Seidler nicht vor Mitte des Jahres. Der Streit um das Kreuz war im September 2002 eskaliert. Sechs Abgeordnete der Grünen verließen die Sitzung des Offenbacher Kreistags aus Protest gegen das christliche Symbol, nachdem Kreistagsvorsitzender Walter Faust (CDU) im Vorfeld keinerlei Kompromissbereitschaft gezeigt hatte. Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen, Ursula Chmelnik, reichte daraufhin Klage ein. (FR, 3.12.02, Mannheimer Morgen, 3.12.02)
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(3224) Stuttgart. Die künftige europäische Verfassung soll einen eindeutigen Bezug auf Gott enthalten. Dafür macht sich Erwin Teufel als Vertreter der Bundesländer stark. "Begrüßenswert wäre, wenn in Verbindung mit der Erwähnung der religiösen Grundlagen Europas eine Bezugnahme auf Gott Eingang in die Verfassung finden könnte". Das schrieb Ministerpräsident Erwin Teufel, Vertreter des Bundesrats im Konvent zur Zukunft Europas, in einem Brief zur Jahreswende an den Präsidenten des Konvents, Frankreichs Ex-Staatschef Giscard D'Estaing.
Dies wäre neu auf europäischer Ebene. Weder in Giscards Rohentwurf vom Oktober vergangenen Jahres noch in der unter Leitung des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeiteten Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird das Wort "Gott" erwähnt. In der Charta ist lediglich vom "geistig-religiösen und sittlichen Erbe" die Rede.
Nun sind die im Konvent vertretenen Christdemokraten auf eine Wendung gestoßen, die einerseits einen Gottesbezug herstellt, andererseits Andersgläubige wie Muslime sowie auch humanistische Atheisten nicht direkt ausschließen soll, sofern sie die Wertegrundlage der EU anerkennen. Diese Formel entstammt der Präambel der polnischen Verfassung: "Die Werte der Union beinhalten die Werte derer, die an Gott als Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, Güte und Herrlichkeit glauben ebenso wie jener, die diesen Glauben nicht teilen, aber diese fundamentalen Werte abgeleitet aus anderen Quellen respektieren". Die Vertreter der C-Parteien im Konvent haben sich im italienischen Frascati auf einen Verfassungsentwurf geeinigt, der diese Passage enthält. Sogar die bisher gegenüber einem Hinweis auf Gott skeptischen Franzosen sind damit einverstanden. Daneben bleibt es bei der Berufung auf das geistig-religiöse Erbe. Da eine solche Formulierung nicht als Verpflichtung auf das Christentum interpretiert werden müsse, hat der Vorschlag auch Chancen auf Billigung durch die sozialdemokratischen Vertreter des Konvents. "Eine Darstellung der Werte Europas zu Beginn der Verfassung wäre zugleich ein wichtiges Signal an die Beitrittsländer", schreibt Teufel an Giscard. Zumindest die Polen, deren Verfassung Pate steht für den angestrebten Bezug auf Gott, könnten dazu nur Ja und Amen sagen. (suedwest-aktiv.de, 11.1.02)
Anm. MIZ: Es mag ja angehen, dass Konfessionsfreie an die Werte der "Wahrheit" und "Gerechtigkeit" glauben, vielleicht sogar an Güte (im Sinne von Empathie und Freundlichkeit), aber an "Herrlichkeit"? Nein, Herr Teufel, so "dämlich" sind wir sicherlich nicht! Außerdem darf nicht übersehen werden, dass der weltliche Wahrheitsbegriff auf Logik und Empirie beruht, d.h. auf Kriterien, gegen die die göttlichen "Wahrheitssucher" in ihren Heilserzählungen meist radikal verstoßen. Und auch der weltliche Gerechtigkeitsbegriff hat mit dem religiösen nur wenig gemeinsam. Insofern ist der Vereinnahmungsversuch Teufels und seiner Mitstreiter aufs Energischste zurückzuweisen. Angesichts der kulturellen Vielfalt in Europa kann eine europäische Verfassung nur auf laizistischem Fundament gedeihen. Alles andere wäre ein Verrat an den Idealen der Aufklärung, die bekanntlich erst den Boden für den europäischen Einigungsprozess bereitet hat.
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(3225) München. An den neun Theologischen Fakultäten in Bayern herrschen "paradiesische Zustände". So jedenfalls sieht es der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) in seinem jüngsten Jahresbericht. Ihren Eindruck belegen Bayerns oberste Kassenprüfer mit handfesten Zahlen. Danach ist an den sieben katholischen Theologischen Fakultäten seit 1986 die Zahl der Studenten im Diplomstudiengang um 60 Prozent zurückgegangen. Bei der evangelischen Theologie (zwei Fakultäten) fällt das Minus mit 78 Prozent noch drastischer aus. Den insgesamt 987 Studenten stehen 364 wissenschaftliche Fachkräfte - darunter 131 Professoren - gegenüber. Das Fazit des ORH: "Auf eine Professorenstelle entfällt jährlich eine Diplom-Abschlussprüfung." Fakultäten anderer Fachrichtungen können da nur vor Neid erblassen.
Der Rechnungshof begnügt sich freilich nicht nur mit einer Situationsbeschreibung, sondern er fordert auch Konsequenzen. Mindestens drei Katholisch-Theologische Fakultäten an den Universitäten Augsburg, Bamberg und Passau sollten aufgelöst werden, schlägt er in seinem Prüfbericht vor. Auch auf evangelischer Seite müsse man sich von wissenschaftlichem Personal trennen. Auf diese Weise könnten pro Jahr rund sieben Millionen Euro Steuergelder eingespart werden, rechnet der ORH in seinem Report vor.
Mit seinen Forderungen begibt sich der Rechnungshof auf heikles Gebiet. Denn die Staatsregierung kann in dieser Frage nicht frei entscheiden. Die Theologischen Fakultäten sind auf katholischer Seite durch ein Konkordat mit dem Heiligen Stuhl und auf evangelischer Seite durch einen Kirchenvertrag mit der Evangelischen Landeskirche abgesichert. Sollen Fakultäten abgebaut werden, müssten Konkordat und Kirchenvertrag neu verhandelt werden. Schon 1997 hatte der ORH gerügt, die Fakultäten für Theologie an den Universitäten in Bayern seien "mit Personal überreichlich ausgestattet". Auf Drängen des Landtags entwickelte daraufhin die Staatsregierung 1998 mit den beiden Kirchen einen Strukturplan. Danach sollen bis 2019 schrittweise insgesamt 90 Stellen abgebaut werden. Das sei zu wenig, findet jetzt der ORH, denn inzwischen gebe es noch weit weniger Theologie-Studenten als 1997 vorausberechnet worden war. (Süddeutsche Zeitung, 5.12.02)
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(3226) Erfurt. Fast zwei Drittel der Bevölkerung Thüringens sind konfessionslos Unwichtig, sagt die CDU-Landesregierung: Die Universität in der Landeshauptstadt erhält Ostdeutschlands einzige staatliche Fakultät für katholische Theologie. Mit dem Vertrag soll das vor 50 Jahren gegründete "Philosophisch-Theologische Studium" im Priesterseminar Erfurt, das 1999 kirchliche Fakultät wurde, in die staatliche Universität eingegliedert werden. An der kirchlichen Hochschule werden zur Zeit Priester, Diplom-Theologen und Religionslehrer ausgebildet.
Jahrelang zogen sich die Verhandlungen zwischen Thüringen und dem Vatikan hin. Immer wieder ging es darum, ob die neue Fakultät in Erfurt so wie diejenigen in Westdeutschland funktionieren solle und der Bischof eine entscheidende Rolle bekommt. Nachdem die CDU bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit errungen hatte, ging es voran: Wissenschaftsminister Gerd Schuchardt (SPD), ein strikter Gegner der Eingliederung, schied damals aus der Regierung aus. Schuchardt ist auch heute noch gegen den Kirchenvertrag.
In Thüringen sind laut Statistik 8,5 Prozent der 2,4 Millionen Einwohner Katholiken. 27,9 Prozent gehören der evangelischen Kirche an. 63 Prozent der Thüringer sind konfessionslos. Was Schuchardt "Bauchschmerzen" bereitet, ist in westdeutschen Bundesländern, die mit dem Vatikan Verträge geschlossen haben, längst Alltag. Es geht um die Verquickung von kirchlichen und staatlichen Befugnissen: Theologieprofessoren erhalten künftig nur dann vom Freistaat Thüringen einen Lehrauftrag, wenn der Bischof von Erfurt keine Einwände hat. Außerdem verlieren sie ihren Posten, wenn sie gegen "die Erfordernisse eines Lebenswandels nach der Ordnung der katholischen Kirche" verstoßen und der Erfurter Bischof das beanstandet. Ein Priester im Hochschuldienst, der heiratet, wäre untragbar. Gegen diese "Nihil obstat"-Regelung ("Nichts steht entgegen") bei der Besetzung von Professorenstühlen und bei der Lehrbefugnis wendet sich die Landtagsopposition von SPD und PDS. "Thüringens Steuerzahler müssten einen neuen Professor bezahlen, außerdem den aus dem Amt entfernten Professor bis zur Pensionierungsgrenze", kritisiert Schuchardt. Staatliches Beamtentum und Dienstaufsicht der Kirche würden vermischt. Für kritikwürdig hält Schuchardt auch die Tatsache, dass der Vertrag nichts über eine mögliche Schließung der Fakultät sagt. "Was ist, wenn die Studenten ausgehen? Der Freistaat hat die Dinge nicht mehr in der Hand", bemängelt Schuchardt. "Geht es schief, dann müssen wir auf ewig eine Fakultät vorhalten." (FR, 20.11.02)
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(3227) Bremen. Mit einem klaren Rückzug hat die Bremische Evangelische Kirche (BEK) vor dem Oberverwaltungsgericht einen Streit mit den Zeugen Jehovas beigelegt. 1996 hatte die BEK in einer Broschüre des Sektenbeauftragten Pfarrer Helmut Langel die Zeugen Jehovas als "destruktiven Kult" beschrieben und diverse Tatsachenbehauptungen aufgestellt, gegen die die Zeugen Jehovas gerichtlich vorgingen. Nun musste die Evangelische Kirche vor Gericht zusichern, ihre Broschüre nicht weiter zu verbreiten.
Der Sektenbeauftragte und Autor Langel erklärte dem Gericht freimütig, er würde heute "fast keinen einzigen Satz" mehr so schreiben wie damals. Die Broschüre sei im Übrigen "sehr schnell vergriffen" gewesen, auf eine zweite Auflage verzichtete die Kirche. Langel findet nicht alles falsch, was er damals geschrieben hat, aber er müsse die umstrittenen Behauptungen neu überprüfen und würde vermutlich "vieles anders formulieren", sagte er. Da über eine Unterlassungsklage verhandelt wurde, ging es vor Gericht nicht darum, ob die Behauptungen damals gerechtfertigt gewesen waren.
Langel hatte in seiner Broschüre "verpönte oder verbotene Tätigkeiten" aufgelistet und fälschlicherweise behauptet, seine Liste sei ein "Auszug aus einem internen Originaldokument der Zeugen Jehovas". "Sehr verpönt" sei beispielsweise das Studium an einer Hochschule, heißt es in der Liste. Der Anwalt, der die Zeugen vor Gericht vertrat, bekannte sich als Anhänger der Religionsgemeinschaft und lebendiger Gegenbeweis - er hatte 1987 sein Jura-Examen abgelegt.
"Kinder dürfen nicht basteln, keine Gesellschaftsspiele spielen", heißt es weiterhin in der Broschüre der BEK. "Unsinn", sagt der Anwalt, der selbst Vater ist. "All das, was Jugendlichen Spaß macht, ist streng untersagt", hatte Langel formuliert. Die Wiederholung solcher Behauptungen würde die Kirche nach dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich 5.000 Euro kosten. Was Spaß macht, soll in der strengen Religionsgemeinschaft hinter dem Dienst an Jahwe zurückzutreten, das wäre korrekt gewesen - eine Einstellung, die es vereinzelt auch noch in der Evangelischen Kirche geben soll. Vor Gericht erklärte Langel, die Sitten bei den Zeugen Jehovas hätten sich in den letzten Jahren "liberalisiert". Das Bastelverbot beziehe sich zudem auf die christlichen Feiertage wie Weihnachten oder Ostern.
Dies ist allerdings ein pikanter Punkt, denn das Weihnachtsfest etwa ist eine späte Erfindung, die Teilnahme daran wurde von der katholischen Kirche über Jahrhunderte verboten - bis sie dem Zeitgeist nachgab und dem Fest den christlichen Segen gab. Der Weihnachtsbaum wurde erst im 19. Jahrhundert dazu gestellt. Weihnachtsbasteleien werden von den Zeugen Jehovas als wenig christliche Betätigung angesehen. Auch das Osterfest oder die Geburtstagsfeier sind Anpassungsleistungen der Kirchen an nichtchristliche Traditionen. Was die Bremer Evangelische Kirche den Zeugen Jehovas also vorwirft, ist deren fehlende Anpassung an den Zeitgeist. "Klerikaler Absolutismus" wird da als Kennzeichen von Sekten definiert, "destruktives Merkmal" ist der Glaube, dass die kirchliche "Organisation im Besitz der einzig gültigen Wahrheit" ist. Langel bekannte schon in der Broschüre, dass "auch die Großkirchen in ihrer Geschichte ähnliche Strukturen entwickelt haben" wie das, was er als "destruktiver Kult" heute kleinen Konkurrenten vorwirft. (taz, 15.11.02)
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(3228) Bielefeld. Ein Biologiebuch auf der Grundlage des christlichen Schöpfungsglaubens ist mit dem Schulbuchpreis 2002 ausgezeichnet worden. Die Autoren des bisher in den meisten Bundesländern für den Schulunterricht nicht freigegebenen Buches "Evolution - ein kritisches Lehrbuch", Siegfried Scherer und Reinhard Junker, erhielten den Preis des Vereins "Lernen für die deutsche und europäische Zukunft" am 17. November in Bielefeld.
Der Vorsitzende des "Kuratoriums Deutscher Schulbuchpreis", Wolfram Ellinghaus (Harsewinkel bei Gütersloh), erklärte, mit dem Buch könne Schülern eine mündige Beurteilung der unterschiedlichen Vorstellungen über die Entstehung der Welt ermöglicht werden. Für viele junge Menschen sei die Evolutionslehre Anlass, Gott aus ihrem Lebenskonzept zu streichen. Daher sei eine kritische Auseinandersetzung notwendig. Der CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzende in Thüringen, Dieter Althaus (Erfurt), würdigte das Lehrbuch als ausgezeichnetes Beispiel dafür, dass Werte-Erziehung und Bildung zusammengehören. Das Buch ermögliche, auch im naturwissenschaftlichen Unterricht über den Glauben an Gott zu sprechen. Althaus, der auch lange Kultusminister in Thüringen war, hofft, dass das Buch in vielen Schulen Anwendung finde. Bisher ist das Buch von den Kultusministern nicht für den Schulgebrauch zugelassen. Auch der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Diethardt Roth (Hannover), äußerte in einem Grußwort die Hoffnung, dass das Lehrbuch in den Schulen eine weite Verbreitung finden werde. Die Ehrenvorsitzende des Elternvereins Nordrhein-Westfalen, Gisela Friesecke (Bonn), nannte das Buch eine Alternative zu den Lücken der Naturwissenschaft. Die sachliche Toleranz gegenüber christlichem Schöpfungsglauben müsse gestärkt werden.
Preisträger Scherer, Direktor des Mikrobiologischen Instituts an der Technischen Universität München, erklärte, das Buch sei aus der Spannung entstanden, Wissenschaftler und Christ zu sein. Die Biowissenschaften seien weitgehend zu einer Domäne des Atheismus geworden. Es habe viel Gegenwind zu dem Lehrbuch gegeben, auch von Theologen. Das Buch wolle die sachliche Auseinandersetzung mit der Evolutionstheorie aufnehmen und Schülern auch helfen, über die Schöpfung "neu zu staunen". Scherer dankte der evangelikalen Studiengemeinschaft Wort und Wissen, ohne die Buch nicht habe entstehen können. Der Koautor des Buches, der promovierte Biologe Reinhard Junker, ist hauptamtlicher Mitarbeiter der Studiengemeinschaft. Das Buch ist im Weyel Lehrmittelverlag (Gießen) erschienen. (idea.de, 20.11.02)
Anm. MIZ: Zur Einordnung des Preises: Den Schulbuchpreis 2001 des Vereins "Lernen für die deutsche und europäische Zukunft" erhielt Christa Meves, ultrakonservative, christlich-fundamentalistische Psychologin und Publizistin mit besten Verbindungen in die rechte Szene. In ihren Schriften heißt es u.a.: "Die Frau hat von ihrer biologischen Aufgabe her ein natürliches Bedürfnis nach Unterwerfung, der Mann nach Eroberung und Beherrschung." Auch die Preisverleihung an Christa Meves wird vom Elternverein NRW auf seiner Homepage gewürdigt.
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(3229) Bonn. Klaus Wowereit outete sich im Sommer 2001 mit einem einzigen Satz: "Ich bin schwul, und das ist auch gut so." Der Berliner SPD-Parteitag applaudierte seinem Spitzenmann. Der homosexuelle Pfarrer Nulf Schade aus dem Frankfurter Gallusviertel sagte es in zwei Sätzen: "So wie ich bin, hat mich Gott erschaffen. Ich bin sehr froh darüber." Schades Bekenntnis vor der Synode der evangelischen Kirche von Hessen-Nassau in Frankfurt (noch mehr aber sein Zusatz "Ich habe geheiratet" und das gleichzeitige Votum der Kirchenparlamentarier für eine Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften) löste einen Proteststurm im deutschen Protestantismus aus.
Die Evangelische Kirche hat ein Problem: Was sich in Frankfurt abspielte, lässt sich nicht als lokaler "Ausrutscher" abtun. Auch die Synoden von Berlin-Brandenburg und der Pfalz haben Segnungshandlungen zugestimmt. Die Voten sind eine schwere Niederlage für den Rat der EKD unter Präses Manfred Kock. Er hatte in einer Orientierungshilfe für die Landeskirchen die Meinung bekräftigt, dass Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare nicht dem Willen Gottes entsprächen. Gleichzeitig bat er darum, Kirchengesetze zu diesem Thema solange nicht zu ändern, bis man einheitliche Regelungen gefunden habe.
Drei Synoden hielten sich nicht daran. Der Konsens, noch im Sommer von der Kirchenkonferenz festgehalten, sei brüchig geworden, bedauerte daraufhin der Vizepräsident des Kirchenamtes in Hannover, Hermann Barth. Das wurde in Frankfurt als Einmischung ausgelegt. "Wir sind nicht katholisch, und Hannover ist nicht der Vatikan", zürnte der Präses der hessen-nassauischen Synode, Karl Heinrich Schäfer. Im Rat der EKD ist von einer "tiefen Depression" die Rede. Denn die "kirchenspalterischen Beschlüsse", wie die Segnungs-Entscheidungen von Pietisten genannt werden, treffen die EKD zu einer Zeit, in der lauthals über eine Stärkung dieses "Daches" des landeskirchlichen Protestantismus debattiert wird.
Dieses Dach erweist sich als porös. Im Rat sitzt auch der Berliner Bischof Wolfgang Huber; er hat offenbar in seinem Sprengel die eigene Ratsempfehlung ignoriert. Vom Ratsvorsitzenden Kock ist bekannt, dass er der Segnung homosexueller Lebensgemeinschaften ablehnend gegenüber steht. Dass sich jetzt Landeskirchen über seine Empfehlungen hinwegsetzen, verdüstert die letzten Monate von Kocks Amtszeit. Eine neue Austrittswelle rollt an. Als erstes prominentes Mitglied verabschiedete sich die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach von ihrer Kirche. "Das Maß ist voll", schrieb sie Kirchenpräsident Peter Steinacker. "Kirche ist lächerlich geworden", tönt es auch von pietistischer Seite. Diskriminiert würden die Christen, welche die Bibel ernst nähmen. Die Verwerfung homosexueller Praktiken im Alten und Neuen Testament sei eine Konsequenz aus der unbedingten Geltung der Gebote Gottes, gibt der schaumburg-lippische Oberkirchenrat Werner Führer zu bedenken. Führer, Mitglied der Synode der EKD, nennt den Segnungsbeschluss eine "Irrlehre". So gewiss die Seelsorge an Homosexuellen zur Aufgabe der Kirche gehört, so gewiss dürfe sie Homosexuelle auf ihrem Weg nicht bestärken. Hessen-Nassau habe sich ökumenisch isoliert und "außerhalb der Lehrbildung der Kirche" gestellt. Die gesamte EKD steht nun an einem Scheideweg. (Die Welt, 16.12.02)
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(3230) Fulda. Die evangelischen Wochenzeitungen müssen ums Überleben kämpfen. Ihre Strukturprobleme sind noch existenzieller als die aktuelle Krise in der gesamten Medienbranche. Während bei Tageszeitungen vor allem Anzeigen-Einnahmen eingebrochen sind und es immerhin Hoffnung auf eine Belebung der Konjunktur gibt, sterben bei den kirchlichen Wochenblättern die Leser langsam aus. Die Stammklientel wird älter und weniger. Und unter Jüngeren sind - sofern sie sich überhaupt noch kirchlich engagieren - nur schwer neue Leser zu gewinnen.
Professor Will Teichert, der die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in Medienfragen berät, schlägt Alarm: "Wenn jetzt nicht gehandelt wird, ist dieser gesamte Sektor der Publizistik in Frage gestellt", sagte er bei einer Fachtagung des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik in Fulda. Der Wissenschaftler fordert mehr Kooperation in der föderal zersplitterten evangelischen Presselandschaft.
Die verkaufte Auflage der 16 regionalen evangelischen Zeitungen ist seit Ende 1991 um 38 Prozent gesunken und liegt derzeit bei 431.000 Stück. Das kleinste Blatt, Die Kirche für die Kirchenprovinz Sachsen und Anhalt, verkauft weniger als 4.000 Exemplare. Und der auflagenstärkste Titel, das Evangelische Gemeindeblatt für Württemberg, sank 2001 unter die 100.000er Marke. In den vergangenen zwölf Monaten verlor es weitere sieben Prozent - das entspricht dem bundesweiten Durchschnitt. Ein Ende der Talfahrt ist nicht in Sicht. (EKD, 20.11.02)
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(3231) Viechtach. Durch ein Schüler-Votum ist an einem Gymnasium in Niederbayern ein Streit um ein Kruzifix in einem Klassenzimmer gelöst worden. Bei einer geheimen Abstimmung hätten die Schüler einer 11. Klasse mit knapper Mehrheit gegen das Anbringen des Kreuzes gestimmt, sagte der Leiter der Schule in Viechtach (Landkreis Regen). Der Direktor hatte auf Antrag eines konfessionslosen Lehrers die Kreuze in zwei Klassenzimmern einige Tage nach Allerheiligen abhängen lassen.
"Die Situation war rechtlich eindeutig, dennoch schlugen die Wellen der Empörung hoch", sagte der Schulleiter. Zahlreiche Eltern hätten Beschwerde gegen die Entfernung des Kreuzes eingelegt. Nach einer Diskussionsveranstaltung hätten sich die Betroffenen auf den Kompromiss geeinigt, die Schüler der 11. Klasse selbst entscheiden zu lassen. Bei drei Enthaltungen stimmten dann elf Schüler gegen und zehn Jugendliche für ein Kreuz im Unterrichtsraum. (Nürnberger Nachrichten, 23.11.02)
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(3232) Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen mehrere Personen in verschiedenen Teilen Deutschlands wegen zahlreicher "strafbarer sexueller Handlungen mit okkultem Hintergrund". Nach einem Fernsehbericht soll es dabei auch zu Morden oder Fällen von Kannibalismus gekommen sein. Zu den in der Sendung geschilderten Taten von Satanisten - etwa Mord und Kannibalismus - wollte sich die Staatsanwaltschaft "aus Ermittlungsgründen" nicht äußern. Es würden Namen von Tätern und Zeugen genannt, die an schwarzen Messen teilgenommen haben sollen, sagte der Trierer Staatsanwalt Jüngling. Einige der behaupteten rituellen Handlungen sollen sich in Trier zugetragen haben, lägen aber teilweise etwa 15 Jahre zurück. Dabei sollen jeweils mehrere Menschen beteiligt gewesen sein. "Nicht verjährten Verbrechen gehen wir nach", sagte Jüngling. Nach dem Eingang der Anzeige Mitte vorigen Jahres sei die Hauptbelastungszeugin vernommen worden, "damit Vorwürfe mit strafrelevantem Hintergrund von anderen getrennt werden konnten". Gegen sie werde nicht ermittelt. Zur Glaubwürdigkeit der Zeugin machte der Staatsanwalt keine Angaben, sagte aber: "Wir haben die Akte nicht gleich zugemacht, die Genauigkeit der Schilderungen erfordert eine intensive Ermittlungsarbeit." Viele der behaupteten Verbrechen hätten sich über mehrere Jahre hingezogen. Es sei nicht ungewöhnlich, dass Verbrechen wie etwa Vergewaltigungen erst so spät angezeigt würden, weil die psychische Aufarbeitung Jahre dauern könne. (Trierischer Volksfreund, 16.1.03)
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(3233) München. Gisela Forster, eine jener Frauen, die sich zur katholischen Priesterin weihen ließen und dafür mit der Exkommunikation bestraft wurden [vgl. IR-Meldung 3157], versuchte gemeinsam mit der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Offinger, am Finanzgericht München eine Klage gegen die Kirchensteuer einzubringen. In einer Pressemitteilung hieß es dazu: "Wenn die Katholische Kirche nicht bereit ist, die Gesetze des Deutschen Staates zu achten und zu befolgen, dann sollen ihr die Finanzmittel entzogen und die steuerlichen Vorteile genommen werden."
Begründet wurde die Klage damit, dass es zu der Zeit, als der Staat sich bereit erklärte, einen Teil der Kirchenunkosten zu übernehmen, eine Grundbedingung gewesen sei, dass die Kirche die Grundrechte des Staates einhalte. Nur unter diesem Vorzeichen wäre der Staat damals bereit gewesen, die kirchlichen Aktivitäten zu unterstützen. Dies, so Forster, sei jedoch in der römisch-katholischen Kirche nicht gegeben. Die "Priesterin" wirft der Kirche ein Arbeitsrecht mit mangelndem Schutz, Sippenhaft und Verstoß gegen die Gleichwertigkeit von Mann und Frau vor. Desweiteren gebe es weder Gewaltenteilung noch demokratische Entscheidungen. (kath.net, 27.11.02)
Anm. MIZ: Wie nicht anders zu erwarten, hat das Münchener Finanzgericht die Klage am 29.11.2002 abgewiesen.
Frankreich
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(3234) Paris. Spätestens seit dem 11. September 2001 haben sich islamisch-korrekte Cola-Getränke in Ländern des Nahen Ostens etabliert - doch auch in Frankreich wird seit Beginn des Ramadan die Marke Mecca-Cola vertrieben. Die erste Verkaufsbilanz ist erstaunlich. Der tunesisch-französische Unternehmer Tawfik Mathlouthi, der den Polit-Softdrink erfunden hat, konnte nach eigenen Angaben bis Mitte Dezember über 1,2 Millionen 1,5-Liter-Flaschen absetzen. Dabei war der Verkauf erst zum 6. November aufgenommen worden, dem Start des Fastenmonats Ramadan.
Da in Frankreich, der Heimat des neuen Produktes, nur knapp fünf Millionen Muslime leben, zeugen die Zahlen von einem beachtlichen Erfolg. Schon im November hatte Mathlouthi seine eigenen Prognosen übertroffen. Er hoffte, in diesem Zeitraum rund 500.000 Flaschen zu verkaufen, tatsächlich hatte er schon bis Mitte des Monats 700.000 abgesetzt - und zwei Millionen Vorbestellungen gesammelt.
Nachdem sich etwa in Saudi-Arabien die islamische Konkurrenz des US-Softdrink-Giganten Coca-Cola formiert hat, scheint das Konzept somit auch in Europa aufzugehen. Mathlouthi verkauft seine Mecca-Cola nach eigenen Angaben nicht nur in Frankreich, sondern auch in Großbritannien und Deutschland. Auf weitere Märkte in Europa wolle er noch vorstoßen. Und das alles, obwohl die Web-Site, auf der der Unternehmer die "Classic-Variante" seiner Cola und Ableger wie Mecca Orange und Mecca Tonic anpreist, bisher eher einen semiprofessionellen Eindruck macht.
Mathlouthi fordert seine Glaubensgenossen faktisch auf, das braune Brause-Original aus den USA aus politischen Gründen zu boykottieren. Der Slogan "Ne buvez plus idiot, buvez engagé" ruft zu politisch bewusstem Konsum auf. Für ihre religiöse Überzeugung müssen Kunden allerdings einen Aufpreis zahlen: Eine Flasche Mecca-Cola kostet rund 1,50 Euro, rund 30 Cent mehr als eine Coke-Flasche in vergleichbarer Größe. Dafür verspricht der Unternehmer, 20 Prozent der Verkaufserlöse zu spenden, unter anderem für die Unterstützung palästinensischer Belange. Auf seiner Internet-Seite zeigt er neben Fotos verwundeter oder weinender palästinensischer Kinder auch Bilder von Intifada-Kämpfern, die sich nur mit Steinen bewaffnet israelischen Panzern gegenüberstellen.
Seine Produkt-Idee hat sich Mathlouthi im Sommer von einem iranischen Vorbild abgeschaut: Die Abfüllfirma Samsam, früher der persische Partner des Coke-Konkurrenten Pepsico, hat bereits weit über zehn Millionen Flaschen ihrer politisch korrekten Cola in Länder wie Saudi-Arabien, Katar oder Bahrein exportiert. Auch in anderen arabischen Ländern verkaufen sich muslimische Softdrinks glänzend. In den Vereinigten Arabischen Emiraten etwa, berichtet der Economist, sei der Umsatz der in der West Bank hergestellten Star Cola allein im vergangenen Quartal um 40 Prozent angestiegen. Nicht immer jedoch sind es islamische Firmen, die vom religiösen Getränketrend profitieren. Die in Kairo beheimatete, hoch profitable Brauerei Al Ahram Beverages etwa, die "islamisches" Bier vertreibt, wurde erst kürzlich auf diskrete Weise vom niederländischen Heineken-Konzern aufgekauft. (Spiegel online, 16.12.02)
Irland
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(3235) Dublin. Dublins Kardinal Desmond Connell hat zugesichert, Akten von Fällen des sexuellen Missbrauchs an Jugendlichen beschuldigten Priestern den Behörden zu übergeben. Die Polizei könne die Akten einsehen, sagte der Kardinal laut irischen Presseberichten. Zuvor hatte Connell fünf Stunden lang mit mutmaßlichen Missbrauchsopfern gesprochen. Daraufhin sagte eine Opfervereinigung einen bereits geplanten Protestmarsch gegen den Kardinal ab. Die irische Regierung hatte Anfang Dezember 2002 beschlossen, Vorwürfen sexuellen Missbrauchs durch Geistliche in der Erzdiözese Dublin nachgehen zu wollen. Unter anderem wird Connell vorgeworfen, des Missbrauchs verdächtigte Priester in andere Pfarreien versetzt zu haben. Allein in der Erzdiözese Dublin liegen laut Schätzungen mehr als 400 Klagen wegen sexuellen Missbrauchs durch Priester vor. Der Kardinal hatte sich öffentlich bei allen Opfern entschuldigt und die rückhaltlose Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden angekündigt, Akteneinsicht jedoch bislang abgelehnt. (Radio Vatikan 2.1.02)
Schweden
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(3236) Stockholm. Am ersten Januar ist in Schweden eine Grundgesetzänderung in Kraft getreten, die einen Paragraphen gegen Diskriminierung aus sexuellen Gründen enthält. Demnach ist es nicht mehr erlaubt, Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Überzeugung verbal anzugreifen oder zu diskriminieren. Vor der Verabschiedung des Gesetzes im November hatten konservative Christen die Befürchtung geäußert, auch das Zitieren entsprechender Bibelstellen und die Verbreitung der Heiligen Schrift falle künftig unter Strafe. Der schwedische Justizminister Thomas Bodström betonte jedoch in einem Interview mit der christlichen Tageszeitung Nya Dagen (Stockholm), dass es auf den Zusammenhang ankommen werde, in dem die fraglichen Formulierungen benutzt werden. Es werde selbstverständlich weiterhin erlaubt sein, auch diskriminierende Passagen der Bibel etwa während einer Predigt zu zitieren, sich auf die Bibel zu berufen, Bibeln zu drucken oder zu verteilen. (idea, 9.1.03)
Italien
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(3237) Rom. Trotz starker Proteste [vgl. IR-Meldung 3211] hat das italienische Erziehungsministerium das Anbringen von Kruzifixen in allen staatlichen Schulen angeordnet. Ferner sollten nach Möglichkeit interkonfessionelle Gebetsräume für die Schüler eingerichtet werden. Das schreibt Erziehungsministerin Letizia Moratti in einem Rundschreiben an die Schulrektoren des Landes. Die gesetzliche Grundlage für die Kruzifix-Verordnung stammt aus den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts, sie wurde bislang je nach Region und Schule unterschiedlich gehandhabt. (Radio Vatikan, 14.12.02)
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(3238) Rom. Rekordjahr für Priester im italienischen Fernsehen: Staatliche und private Programme ließen im vergangenen Jahr katholische Geistliche so oft zu Wort kommen wie nie zuvor. Das stellt die Wochenzeitschrift l'Espresso fest. Unter ihnen sind vor allem Don Antonio Mazzi, dem mit einer Stunde und 18 Minuten Redezeit sogar mehr Raum gegeben wurde als dem Papst, welcher "nur" 46 Minuten zu hören war. Priester werden von italienischen Fernsehjournalisten nicht nur zu kirchlichen Fragen, sondern auch zu Themen wie Prostitution, Weltfriede oder ähnlichen Themen geladen. (Radio Vatikan, 9.1.03)
Vatikan
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(3239) Vatikanstadt. Italienischen Medienberichten zufolge plant die katholische Kirche nun Maßnahmen gegen das zunehmende "Verlottern der Sitten" [sic! angesichts der Vielzahl von Missbrauchsfällen in katholischen Kreisen] zu ergreifen. Laut der römischen Zeitung La Repubblica wird der Vatikan demnächst ein 500 Seiten starkes Dokument veröffentlichen. Unter dem Titel Lexikon der Familie und des Lebens stellt die Kirche u.a. die Beziehung von Mann und Frau als Grundlage der Gesellschaft heraus und wendet sich somit gegen das Tolerieren von Homo-Ehen. Des Weiteren begründet sie ihre Ablehnung jeglicher Art von Empfängnisverhütung und Praktiken der Sexualaufklärung, die ihr Augenmerk lediglich auf biologische Aspekte legt. Zum ersten Mal werden mit diesem Dokument die Ansichten schriftlich fixiert. (ntv.de, 17.12.02)
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(3240) Vatikanstadt. Die Seligsprechungsfeier für Mutter Teresa von Kalkutta wird voraussichtlich am 19. Oktober 2003 auf dem Petersplatz in Rom stattfinden. Das wurde Ende Dezember im Vatikan bekannt gegeben. Vertreter der Kongregationen der Missionarinnen und Missionare der Nächstenliebe, die von der vor fünf Jahren verstorbenen Ordensfrau gegründet worden waren, zeigten sich über dieses Datum erfreut. Besonders bedeutsam sei, dass der Termin so nahe am 25. Jahrestag der Wahl von Papst Johannes Paul II. liege. Dieser war am 16. Oktober 1978 vom Kardinalskollegium zum Nachfolger Petri erwählt worden. (Radio Vatikan, 20/21.12.02)
Anm. MIZ: Das Seligsprechungsverfahren für Teresa ist das bei weitem Kürzeste in der jüngeren Kirchengeschichte. (Der bisherige Rekordhalter, Opus Dei-Gründer Escriva, brauchte immerhin 17 Jahre!). Es liegt nun an den Konfessionslosenverbänden und den Medien, den hartnäckigen Mythos vom "Engel aus Kalkutta" zu dekonstruieren und aufzuzeigen, wer Teresa in Wirklichkeit war: eine Freundin von Diktatoren, die auf Kosten der Armen, die zu ihr kamen, die reichlich fließenden Spendengelder aus aller Welt für den Vatikan hortete.
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(3241) Vatikanstadt. Johannes Paul II. sprach sich bei einem diplomatischen Neujahrsempfang ungewöhnlich heftig gegen einen möglichen Krieg gegen den Irak aus. Der Kirchenführer erklärte auf dem Empfang. "Krieg ist niemals ein unabwendbares Schicksal. Krieg bedeutet immer eine Niederlage für die Menschheit." Zugleich erinnerte das Oberhaupt der katholischen Kirche an das Leiden der Bevölkerung im Irak durch das UNO-Wirtschaftsembargo. Krieg sei kein Mittel zur Konfliktlösung. Nach der UNO-Charta könne Krieg lediglich unter bestimmten Bedingungen als letztes Mittel betrachtet werden. Dabei müssten aber auch "die Folgen für die Zivilbevölkerung" beachtet werden.
Johannes Paul II. plant nach italienischen Zeitungsberichten, einen hohen Kurienkardinal zu Friedensmissionen nach Bagdad und Washington zu schicken. Falls sich die Gefahr eines militärischen Angriffs auf den Irak weiter zuspitze, solle der französische Kardinal Roger Etchegaray mit dem irakischen Staatschef Saddam Hussein und mit US-Präsident George Bush zusammentreffen. Der Kardinal solle dabei zugleich persönliche "Friedensbotschaften" des Papstes überbringen, berichtet die römische Zeitung Il Messaggero. Das Blatt verweist auf die Friedensversuche des Vatikans im Jahre 1991, als der Papst nur Stunden vor Beginn des Golfkrieges Botschaften an die Staatspräsidenten beider Länder schickte.
Der Papst hatte bereits in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich gemacht, dass er einen Angriff auf Bagdad ablehnt. Er rief alle "Menschen guten Willens" auf, sich dafür einzusetzen, einen Krieg zu verhindern. (Spiegel online, 13.1.03)
Anm. MIZ: Es freut die Redaktion, zumindest dieses eine Mal dem Papst beipflichten zu können. Allerdings ist kaum zu erwarten, dass die Bemühungen des Kirchenoberhaupts von Erfolg gekrönt sein werden. (Hierzu müsste er wohl selbst nach Bagdad fliegen und die nächsten Monate dort verbringen?) In der politischen Landschaft Deutschlands sorgte der päpstliche Appell immerhin für Irritationen. So sah sich ausgerechnet CSU-Hardliner Peter Gauweiler bemüßigt, sich auf die Seite der Friedensbewegung zu stellen und seine Parteigenossen mit einer unangenehmen Gewissensfrage zu konfrontieren: Papst oder Bush? Da die Union aus taktischen Gründen eine Gegenposition zu Kanzler Schröder aufbauen musste, zog der Papst ausnahmsweise bei den Christparteien den Kürzeren...
Spanien
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(3242) Madrid. Bei einer Umfrage des spanischen Zentrums für Sozialforschung (CIS) gaben 46% der Spanier an, gar nicht mehr zu Gottesdienst zu gehen. Als regelmäßige Kirchgänger bezeichnen sich nur 18%. 1960 waren es noch 95% der vom CIS befragten Personen. (WAZ, 10.12.02)
Griechenland
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(3243) Athen. Der griechisch-orthodoxe Metropolit Ambrosios ist mit der Forderung nach religiös gemischten Ehen als Maßnahme gegen Rassismus auf Kritik aus den eigenen Reihen gestoßen. Der Metropolit hatte seine Forderung im Rahmen einer Diskussion der Heiligen Synode über Einwanderung erhoben. Die Kirche solle Ehen von griechisch-orthodoxen Gläubigen mit Anhängern anderer Religionen oder Konfessionen ermutigen und damit ihrer alten Praxis entsprechen, so Ambrosios. Das Oberhaupt der griechisch-orthodoxen Kirche, Christodoulos, wies die Forderung jedoch barsch zurück. (Radio Vatikan, 11.1.03)
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(3244) Athen. Der Primas der griechisch-orthodoxen Kirche, Christodoulos, hat eine mögliche Aufnahme der Türkei in die Europäische Union scharf kritisiert. Das Land habe nichts zur Zivilisation beizutragen, sagte der Erzbischof von Athen in einer Predigt. Der bisherige Beitrag der Türkei zur europäischen Geschichte habe in Barbarei und Raubzügen bestanden, so der Kirchenführer laut Nachrichtenagentur afp. Der EU-Beitrittskandidat sei nur daran interessiert, seine Märkte zu erweitern, nicht aber daran, zum Fortschritt der Kultur beizutragen. (Radio Vatikan, 19.1.03)
Serbien
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(3245) Vranje. Ein Skandal um sexuellen Missbrauch von jungen Ministranten, in den ein Bischof verwickelt sein soll, hat die Spitze der serbisch-orthodoxen Kirche erschüttert. Drei junge Männer, die zur Tatzeit minderjährig waren, haben den Bischof der Stadt Vranje, Pahomije, beschuldigt, sie sexuell misshandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Geistlichen, berichten Belgrader Zeitungen. Die serbische Bischofskonferenz hat scharf auf die Anschuldigungen reagiert. Es gebe eine "gottlose Hetzjagd" gewisser "antikirchlicher Kreise", urteilte die Bischofskonferenz. Die Kirchenleitung verlangte zugleich die Aufklärung der Vorwürfe. (orf.at, 11.01.03)
Polen
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(3246) Warschau. Einen deutlichen Gottesbezug in der künftigen EU-Verfassung hat der Primas der katholischen Kirche des Landes, Kardinal Jozef Glemp, gefordert. Jede andere Entscheidung sei eine Verletzung der Demokratie, da die Mehrheit der Bürger in der Europäischen Union Christen seien. Das betonte Glemp gegenüber der polnischen katholischen Nachrichtenagentur (KAI). Daher könne er auch die Nervosität nicht verstehen, mit der über einen Gottesbezug in der Verfassung diskutiert werde. Der Sprecher der EU-Kommission hatte unlängst erklärt, die Mitglieder des Gremiums hätten das Thema noch nicht abschließend diskutiert. (Radio Vatikan, 4.1.03)
Russland
(3247) Moskau. Der katholischen Kirche in Russland ist Gefährdung der nationalen Sicherheit vorgeworfen worden. In einem von Regierungsmitarbeitern und Religionsvertretern erstellten Bericht wird empfohlen, sie gemeinsam mit anderen ausländischen Religionsgemeinschaften von den Sicherheitsbehörden überwachen zu lassen. Wie die Tageszeitung Moscow Times in ihrer Internet-Ausgabe berichtete, gilt die katholische Kirche als besonders gefährlich. An zweiter Stelle stehen die Protestanten, gefolgt von den Zeugen Jehovas, Scientology und den Satanisten. (Radio Vatikan, 9.12.03)
Ukraine
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(3248) Kiew. Staatspräsident Leonid Kutschma hat sich für eine engere Zusammenarbeit des Staates mit den Kirchen ausgesprochen. Bei einem Treffen mit katholischen Bischöfen sagte Kutschma, eine solche Kooperation würde die geistige und moralische Erneuerung der ukrainischen Gesellschaft unterstützen. Bei der Rückgabe des von den Kommunisten beschlagnahmten Eigentums an die Kirchen gebe es zwar noch immer eine Reihe von Hindernissen. Es würden aber viele Anstrengungen unternommen, um die Rückgabe zu beschleunigen, so Kutschma. (Radio Vatikan, 20.12.02)
Nordamerika
U.S.A
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(3249) Tallahassee. Der Gründer der Restaurantkette "Domino Pizza", Tom Monaghan, will umgerechnet 200 Millionen Euro für den Aufbau einer katholischen Universität im Bundesstaat Florida zur Verfügung stellen. Sie soll die größte und modernste im Süden der USA werden. Daneben ist laut US-Medienberichten eine "Ave-Maria-Stadt" für rund 5.000 Studenten geplant. Es wäre die erste Neugründung einer katholischen Universität in den Vereinigten Staaten seit 40 Jahren. (Radio Vatikan, 24.11.02)
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(3250) Boston. Gegen Priester der Erzdiözese Boston sind erneut schwere Vorwürfe erhoben worden - es ist von Missbrauch kleiner Mädchen und Drogenkonsum die Rede. Insgesamt acht Geistliche werden beschuldigt, wie aus 3.000 Seiten Akten hervorgeht, die von den Rechtsanwälten der Missbrauchsopfer veröffentlicht wurden. Der zuständige (mittlerweile zurückgetretene) Kardinal Bernard Law soll die Priester in andere Gemeinden versetzt haben, nachdem die Vorwürfe laut wurden, wie die Anwälte beweisen wollen.
Rund 450 Opfer gehen jetzt vor Gericht und verlangen insgesamt eine Summe von 100 Millionen Dollar Strafen und Schadenersatz. Doch so wie es aussieht, wird das Geld wohl nicht gezahlt. Denn die katholische Kirche sagt, sie sei pleite. Wie für jedes Wirtschaftssubjekt gilt auch für die katholische Kirche das Konkursrecht. Wie Enron und Worldcom hat auch sie die Möglichkeit, sich unter den Schutz des Insolvenzrichters zu stellen, Konkurs nach Kapitel 11 des amerikanischen Insolvenzrechtes zu erklären und ohne Vermögensliquidation weiter zu wirtschaften. Die Diözese Boston, Zentrum des jüngsten Sexskandals, will diesen Schritt nun gehen, sollte der Vergleich mit den Opfern zu teuer werden.
Das letzte Wort ist zwar noch nicht gesprochen, denn die Kirchenleitung muss dem Konkurs zustimmen, aber die Kirche lässt keinen Zweifel daran, im Notfall jedes Mittel auszunutzen, das eigene Vermögen zu schützen. "Wir wollen die Opfer unterstützen", zitiert der Boston Globe Kirchensprecherin Donna Morrissey, "gleichzeitig wollen wir aber auch die gute Kirchenarbeit aufrecht erhalten".
Die katholische Kirche ist ein kompliziertes Gebilde von Holdings und Tochtergesellschaften, regional zersplittert und international nicht schadenersatzpflichtig. Als eigener Staat hat der Vatikan, also die Zentrale der katholischen Kirche, mit dem amerikanischen Schadenersatzrecht nichts zu tun. Für Amerika ist es bei Schadenersatzklagen schwerer, an die Kirche heranzukommen als beispielsweise an das Franchisesystem von McDonald's. Das Vermögen der katholischen Kirche Amerikas verteilt sich auf 178 Diözesen, die wiederum unzählige Tochtergesellschaften betreiben. Die Diözese Providence in Neuengland etwa hat nach Auskunft der Schadenersatzkläger 220 Tochterunternehmen, unter anderem die Vermögensverwaltung der vornehmen Aldrich Mansion, der Kinokulisse aus dem Hollywood-Film "Meet Joe Black". Aber auch die Priester in Providence sagen, sie könnten für alle Schadenersatzklagen nicht aufkommen.
Es wäre nicht das erste Mal, dass die katholische Kirche hohe Schadenersatzsummen für ihre Priester zahlen soll. Die Diözese Santa Fe zahlte jüngst 25 Millionen Dollar, ebenfalls für sexuellen Missbrauch, Boston zahlte 30 Millionen Dollar und Dallas 31 Millionen Dollar. Aber diesmal scheint die Zahl der Kläger nicht mehr überschaubar, und in Amerika hat generell ein Wettlauf der Geschworenengerichte um die höchste Strafsumme begonnen.
Der Konkurs nach Kapitel 11 kann Unternehmen vor zu hohen Belastungen retten. Trotzdem zögert die katholische Kirche noch. Und das hat einen Grund: Anders als gewöhnliche Unternehmen müssen kirchliche Einrichtungen bisher ihre Bücher nicht offen legen. Mit dem Gang zum Konkursrichter wäre es damit allerdings vorbei. "Man wird jede Buchung überprüfen", sagt Professor Fred Naffziger von der Universität Indiana. Und was jetzt bekannt ist, lässt unangenehme Enthüllungen erwarten. In der Diözese Stockton in Kalifornien etwa wurde jüngst bekannt, dass die viele Millionen Dollar teure Kathedrale noch mit 28.000 Dollar verbucht ist. Der jüngste Skandal könnte also weitere nach sich ziehen? (SZ, 4.12.02, Netzzeitung, 4.12.02)
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(3251) Boston/Vatikanstadt. Pikanter Nachtrag zur Bostoner Missbrauchaffäre: In einem von Papst Johannes Paul II. unterzeichneten Brief vom 25. Mai 1999 rät dieser dem Sexualstraftäter und (inzwischen) laisierten Priester Robert Burns, er solle wegziehen und sich dort niederlassen, "wo seine Vergehen nicht bekannt sind". Das Schreiben fanden die Anwälte der Missbrauchsopfer in der Personalakte des Täters aus der Erzdiözese Boston. Robert Burns war bereits in den 80er Jahren zweimal von seinem Chef, Kardinal Law, versetzt worden. Experten hatten genau davor gewarnt. Die Anwälte sehen die Auffassung bestätigt, dass es der römischen Kirche um Täterschutz und Verschleierung gehe, nicht aber um die Opfer. (WAZ, 13.12.02)
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(3252) Washington. Neuer Schock für die katholische Kirche: Vier von zehn Nonnen in den USA sind allem Anschein nach sexuell missbraucht worden - oft von einem Priester oder einer anderen Nonne. Wie die Tageszeitung St. Louis Post-Dispatch berichtete, wird die Studie der Universität St. Louis, die diese Zahlen belegt, seit 1996 unter Verschluss gehalten - weil die katholische Kirche einen neuen Skandal befürchte. Viele der Nonnen seien "Opfer der Strukturen in derselben Institution, der sie ihr Leben gewidmet haben", zitierte die Zeitung den Psychologen, der für die Studie insgesamt 1.164 Nonnen aus 123 US-Ordensgemeinschaften befragt hatte. Die Autoren der Studie gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil viele der Befragten aus Scham und Furcht vor einer Entdeckung möglicherweise nicht offen geantwortet hätten. Die von Nonnenorden mitfinanzierte Studie ist die einzige US-weite wissenschaftliche Erhebung über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche. (20 Minuten [Zürich], 5.1.03)
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(3253) Alabama. Ein US-Bundesrichter hat die Entfernung eines monumentalen Gedenksteins mit den "Zehn Geboten" aus einem Gerichtsgebäude in Montgomery im Bundesstaat Alabama angeordnet. Der rund 2,4 Tonnen schwere Stein in der Eingangshalle des Gebäudes verstoße gegen die verfassungsmäßige Trennung von Kirche und Staat, urteilte Richter Myron Thompson. Die Verantwortlichen, so berichtet Kathpress, hätten 30 Tage Zeit, um das Monument zu entfernen. Der Oberste Richter von Alabama, Roy Moore, hatte den Gedenkstein nach seiner Ernennung im November 2000 aufstellen lassen. Er argumentiert, dass die "Zehn Gebote" die moralische Grundlage der amerikanischen Gesetzgebung seien. Außerdem werde durch die bloße Anwesenheit des Denkmals niemand dazu gezwungen, an Gott zu glauben. In seiner 96-seitigen Begründung kam Thompson jedoch zu dem Schluss, dass das Monument in Montgomerys Gerichtsgebäude einen "heiligen Platz" darstelle und damit "ein religiöses Heiligtum" sei. Dies sei jedoch in einem öffentlichen Gebäude nicht gestattet. Moore kündigte umgehend Berufung an. (orf.at, 19.11.02)
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(3254) Lewiston. Einen Hexenkult sieht der amerikanische Prediger Douglas Taylor in den Harry-Potter-Romanen. Deshalb inszenierte er einen öffentlichen "Bücher-Veriss". Der 33-jährige Taylor ist Gründer der "Jesus Partei" und schon seit längerem aktiv im Kampf gegen die Kinderbücher. Er hält sie schlicht für Teufelswerk. "Harry Potter ist voll von Hexerei", sagte Taylor der Zeitung Boston Globe. Unter dem Applaus von hundert Zuschauern zerriss er nun eines der Werke in Lewiston im Bundesstaat Maine. Allerdings war das Zerreißen nur eine Notlösung. Ursprünglich hatte er das Buch verbrennen wollen, was ihm aber die Stadtverwaltung wegen giftiger Emissionen untersagt habe. Taylor hatte schon bei der Premiere des ersten Potter-Films vor einem Jahr Proteste organisiert. Für ihn sei auch der neue Film Harry Potter und die Kammer des Schreckens eine Anleitung für Schwarze Magie. Er würde in Kindern eine verheerende Leidenschaft für das Okkulte wecken, ist sich Taylor sicher. (Spiegel-online, 16.11.02)
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(3255) New York. Die Erzdiözese New York will gerichtlich gegen ein neues Gesetz vorgehen, nach dem sie im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsfürsorge auch für Verhütungsmittel von Angestellten aufkommen müsste. Nach den neuen Bestimmungen sind zwar Kirchen und Seminare von dieser Verpflichtung ausgenommen; katholische Schulen und andere Sozialeinrichtungen fallen jedoch nicht unter die Ausnahmeregelungen. Für dort arbeitende Personen müssen auch Verhütungsmittel in den Katalog der vom Arbeitgeber zu bezahlenden ärztlich verschriebenen Präparate aufgenommen werden. Nach Auskunft eines Sprechers der Erzdiözese hält sich die Kirche derzeit "unter Protest" an die neuen Bestimmungen. Es könne jedoch nicht angehen, dass der Staat darüber befinde, "was katholisch ist und was nicht". So werde nicht allein in Gotteshäusern oder in Seminare die katholische Morallehre gelehrt, sondern selbstverständlich auch in Schulen. Juristen weisen allerdings darauf hin, dass katholische Schulen oder Krankenhäuser Menschen aller Glaubensgemeinschaften offen stehen und zudem öffentliche Gelder erhalten. Daher fielen sie nicht unter das Kirchen und Seminare zustehende Ausnahmegesetz. (Radio Vatikan, 6.1.03)
Australien
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(3256) Sydney. Der mutmaßliche indonesische Terroristenführer Abu Bakar Bashir hat heftige Drohungen gegen Australien geäußert. Bashir, der geistige Führer der muslimischen Organisation Jemaah Islamiyah, sagte der Zeitung Sydney Morning Herald, Australien werde in einen Krieg gezogen, falls die Regierung terroristische Ziele im Ausland angreife. Ministerpräsident John Howard hatte kürzlich erklärt, er sei zu solchen Angriffen bereit, wenn damit Terroranschläge in Australien verhindert werden könnten.
"Falls die Australier John Howards Haltung folgen, wird es einen Krieg in der Welt geben, und so Gott will, wird Australien sofort zerstört werden wegen der verrückten Idee seines Ministerpräsidenten", sagte Bashir der Zeitung. Er steht derzeit in einem Krankenhaus in Jakarta unter Bewachung der indonesischen Behörden. Bashir lobte in dem Interview Selbstmordattentate, die zur Verteidigung des Islam eingesetzt würden. Die Jemaah Islamiyah gilt als Drahtzieher des Bombenanschlags von Bali. Bislang wird gegen Bashir aber lediglich wegen Anschlägen auf christliche Kirchen vor zwei Jahren ermittelt. Die australische Zeitung The Australian berichtete jedoch, er habe im Februar 2002 an einem Treffen in Bangkok teilgenommen, das der Vorbereitung des Bombenanschlags von Bali gedient habe. Bei dem Attentat vom 12. Oktober waren mehr als 180 Menschen getötet worden, darunter 88 Australier und sechs Deutsche. (Spiegel-online, 13.12.02)
Asien
Israel
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(3257) Jerusalem. Der Direktor der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem, Avner Shalev, hat den Vatikan aufgefordert, unverzüglich seine Archive über die Zeit des Zweiten Weltkrieges zu öffnen. In einer Erklärung heißt es, der Vatikan wolle zwar demnächst seine Akten zur Zeit bis 1939 zugänglich machen; viel wichtiger sei es aber, Erkenntnisse über die Haltung der katholischen Kirche während der kritischen Jahre danach zu erhalten. (Radio Vatikan, 31.12.02)
Irak
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(3258) Bagdad. Moslemische kurdische Autoritäten haben zu einem Heiligen Krieg gegen die "ungläubigen" Amerikaner aufgerufen. Am Ende einer Konferenz im Norden des Irak bezeichneten es die 600 dort versammelten Vertreter der Kurden als eine Pflicht der Moslems, den Dschihad zu unterstützen, wenn die "Ungläubigen ins Gebiet der Moslems eindringen". In ihrer Verlautbarung bekräftigen die Kurden - laut übereinstimmenden Meldungen - der ganze Irak und das gesamte arabische und kurdische Volk würden dem "amerikanisch-zionistischen" Feind die Stirn bieten. (Radio Vatikan, 24.12.03)
Indien
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(3259) Kilimanoor. Nach dem Anschlag auf einen christlichen US-Missionar sind im südindischen Bundesstaat Kerala drei militante Hindu-Aktivisten verhaftet worden. Die Männer, die mutmaßlich der fundamentalistischen Hindu-Organisation RSS angehören, hatten den 68-jährigen Joseph Cooper in der Stadt Kilimanoor durch mehrere Messerstiche verletzt. Fünf weitere Menschen wurden verwundet, darunter eine Pastorenfamilie. Zahlreiche christliche Gruppen, darunter der Indische Christenrat verurteilten den Anschlag. In Kerala ist es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Übergriffen militanter Hindus auf Angehörige anderer Religionsgemeinschaften gekommen. (Radio Vatikan, 16.1.03)
Afrika
Nigeria
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(3260) Kaduna. "Was wir sagen, ist, dass der Heilige Koran klar festgelegt hat, dass jeder, der den Propheten des Islam, Mohammed, beleidigt, getötet werden muss", erklärte der Informationsminister des Bundeslandes Zamfara, Umar Dangaladima Magaji, der Nachrichtenagentur Reuters. Die Journalistin Isioma Daniel hatte in der Zeitung This Day Kritik von Muslimen an der ursprünglich in Nigeria angesetzten Miss-Wahl zurückgewiesen: Der Religionsgründer des Islam, Mohammed, hätte sicherlich eine der Schönheiten zur Frau genommen. Wegen dieser Äußerung war es zu Auseinandersetzungen zwischen Moslems und Christen in der nordnigerianischen Stadt Kaduna gekommen, bei denen mehr als 200 Menschen (!) getötet wurden. Daniel ist in die USA geflohen.
Bei dem Aufruf zur Tötung Daniels handle es sich um eine Fatwa, ein Urteil nach islamischem Recht, sagte Magaji. "Sie basiert auf dem Wunsch des Volkes." Die Regierung halte die Fatwa für angemessen, weil sie zur Entschärfung der Lage und zum Vermeiden von weiterem Blutvergießen beitragen könne. (Spiegel online, 24.11.02)
2003 - Meldungen 3261-3289
2003 - Meldungen 3261-3289 rhartmann Wed, 12/31/2003 - 09:00Europa
Deutschland
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(3261) Berlin. Nur noch 39 Prozent der Deutschen, so wollen Meinungsforscher einer Online-Umfrage "Perspektive Deutschland" herausgefunden haben, bezeichnen sich als religiös. 36 Prozent stuften sich als Atheisten oder als eher nicht-religiös ein. Während Kardinal Karl Lehmann die Zahlen als "dramatisches Ergebnis" deutete, sehen es Religionssoziologen gelassener als Ausdruck einer säkularisierten Gesellschaft. Zwar kommen die beiden Großkirchen noch immer auf die stolze Zahl von 53 Millionen Mitgliedern (Katholiken: 26,66 Millionen; Protestanten 26,34 Millionen), aber vor allem im Osten gewinnt eine neue, "dritte Konfession", die der Konfessionslosen, an Boden. 22 Prozent der Deutschen glaubten, auf Religion verzichten zu können - meldete schon zu Jahresbeginn eine Allensbach-Studie.
Statistiken sagen allerdings wenig aus über die tatsächliche Gläubigkeit. Konfessionslos gleich religionslos - diese Gleichung geht nicht auf. Jeder fünfte Konfessionslose in der "alten" Bundesrepublik, so hat der Pastoralsoziologe Michael Ebertz herausgefunden, betrachtet sich durchaus als religiös - in den "neuen Ländern" sind es acht Prozent. Und wer sich als "nichtreligiös" zu erkennen gibt, muss nicht unbedingt ein überzeugter Atheist sein. Umgekehrt können sich aber auch Protestanten und Katholiken durchaus als "nichtreligiös" verstehen. Professor Ebertz, der an der Katholischen Fachhochschule Freiburg lehrt, überraschte mit einem deutschen Ost-West-Vergleich: Von den Katholiken in Ostdeutschland bezeichnen sich demnach 95 Prozent als "religiös", im Westen sind es nur 66 Prozent. Außerdem: Nicht einmal drei Viertel der deutschen Katholiken beantworte die Gottesfrage mit Ja. Zwar fänden Vorstellungen, die Gott als (persönlichen) Schöpfer annähmen, unter Katholiken noch die höchste Zustimmung. Aber mittlerweile seien es doch mehr als 40 Prozent unter ihnen, die nicht an einen Schöpfer glaubten. Nur bei einem Viertel der Katholiken, so die Analyse von Ebertz, gehöre das Beichtsakrament noch zum festen Glaubensbestand. Selbst 20 Prozent der Kirchentreuen glaubten überhaupt nicht oder eher nicht an ein Leben nach dem Tod oder an die Auferstehung. Die Auferstehungsgläubigen sind damit zu einer Minderheit (45 Prozent) unter den Katholiken in Deutschland geworden, wenn auch nicht eine so krasse Minorität wie unter den evangelischen Christen (27 Prozent).
In Ostdeutschland ist die Erosion des christlichen Glaubens am gravierendsten. Nach der internationalen Wertestudie aus dem Jahr 1990 hatten sich 32 Prozent der Menschen in den neuen Bundesländern als religiös eingeschätzt und 37 Prozent als areligiös, 17 Prozent nannten sich atheistisch. 1999, bei der letzten derartigen Studie, bezeichneten sich nur noch 29 Prozent als religiös, der Anteil der Areligiösen stieg um zwölf Punkte auf 49 Prozent und der der Atheisten auf 22 Prozent (Die Welt, 28.4.03)
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(3262) Greifswald. Die Evangelischen Kirchen vor allem im Osten Deutschlands verlieren immer mehr Mitglieder. Allein in Vorpommern schrumpfte die Mitgliederzahl der Pommerschen Evangelischen Kirche von 700 000 im Jahr 1958 auf rund 120 000 im Jahr 2003. Mitten im "Tal der Konfessionslosen" wagen Theologen jetzt einen kühnen Schritt. In Greifswald, traditionsreicher Bischofssitz der Kirche, soll Deutschlands erstes "wissenschaftliches Missionsinstitut" entstehen. Spätestens zum Sommersemester 2004 werden Theologiestudenten und gestandene Pfarrer in diesem Institut der Greifswalder Universität lernen, wie man hart gesottenen Atheisten im eigenen Land erfolgreich das Evangelium verkündet. Der designierte Direktor und Theologieprofessor Michael Herbst versteht die missionarische Ausbildung als eine "Grundqualifikation".
Statt in Burundi, China oder Kenia sollen nach dem Willen der Kirchen deutsche Missionare also künftig verstärkt in Pasewalk, Annaberg-Buchholz oder Neuruppin den Glauben an Jesus Christus vermitteln. Lange haben sich die Kirchen im Osten in der Überzeugung gewähnt, dass die Menschen sich nach der Wende wieder Gott zuwenden würden. Ein Trugschluss, wie sich herausstellte. Die Konfessionslosigkeit im Osten habe sogar einen ganz eigenen Charakter, stellt der Westfale Herbst nach sieben Jahren Ost-Erfahrung fest. "In der dritten Generation ohne Bindung an die Kirche sind Vokabular und Grammatik der Religion ausgelöscht." Deshalb sollen die Studenten eine kommunikative Kompetenz erwerben, die sie zum Umgang mit nicht kirchlich gebundenen Menschen befähigt, sagt Herbst. Vor allem aber sollen gemeindliche Angebote erarbeitet werden, die auch Konfessionslosen Antworten auf wichtige Fragen der Zeit geben. (Schweriner Volkszeitung, 27.1.03)
Anm. MIZ: Auf diese "Angebote, die auch Konfessionslosen Antworten auf wichtige Fragen der Zeit geben", sind wir wirklich gespannt! Auf jeden Fall werden wir dieses "wissenschaftliche Missionsinstitut" (wozu doch die "Wissenschaft" heutzutage alles herhalten muss!) im Auge behalten. Bei Bedarf stellt sich die MIZ-Redaktion auch gerne als "wissenschaftlich-missionarisches" Versuchsobjekt zur Verfügung?
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(3263) Karlsruhe. Kirchen müssen für ungerechtfertigte, abwertende Äußerungen ihrer Sektenbeauftragten über Dritte haften. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem Prozess gegen die Diözese Bamberg, dass öffentlich-rechtlich verfasste Kirchen wegen ihres erhöhten Einflusses in Staat und Gesellschaft eine größere Sorgfaltspflicht treffe. Sektenbeauftragte dürften keine folgenschweren Warnungen äußern, "ohne sich zuvor hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine solche Abqualifizierung verschafft zu haben".
Der BGH wies ein Verfahren um Schadenersatzansprüche eines Psychotherapeuten an das Oberlandesgericht Nürnberg zurück. Der auch als Heilpraktiker und Sozialpädagoge ausgebildete Kläger hatte Einzel- und Gruppentherapien veranstaltet, in denen eine neuartige "Reittherapie" angeboten wurde. Ein bei der Diözese angestellter Sektenbeauftragter hatte den Mann seit Jahren wiederholt als "Sektenführer" bezeichnet und von einer "eindeutigen Psychosekte" gesprochen. In Artikeln und einer Rundfunksendung war von einer etwa 200 bis 300 Personen starken, hierarchisch strukturierten Gruppe die Rede, in der es Gruppendruck und Abhängigkeiten gebe.
Der Therapeut sagte, er habe seine Klientel in keiner Weise organisiert und keine Weltverbesserungsideologie verfolgt. Er und ein Kollege machten einen Schaden in Millionenhöhe geltend, von dem ein kleiner Teil eingeklagt wurde. Die Kampagne habe zu erheblichem Verdienstausfall durch das Ausbleiben von Klienten, zur schweren Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts und zu einem Gesundheitsschaden geführt. Eine Querschnittslähmung sei Folge der Rufschädigung.
Der BGH stellte klar, dass öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften im Wege der Amtshaftung für schuldhafte Pflichtverletzungen ihrer Bediensteten einstehen müssten. Im öffentlichen Meinungskampf hätten sie mehr als jeder Bürger auf das Persönlichkeitsrecht und die wirtschaftliche Existenz anderer zu achten. Bei amtlichen Äußerungen werde zwar keine Neutralität verlangt, wohl aber "ein angemessener Grad an Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit". (Süddeutsche Zeitung, 25.2.03)
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(3264) München. Die umstrittene Ausstellung "Körperwelten" ist doch eröffnet worden - allerdings in stark zensierter Form. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte kurzfristig das von der Stadt verhängte Verbot mit einer Art "Jein" zwar aufgehoben: Aber alle spektakulären Exponate durften nicht gezeigt werden. Auch der Souvenirverkauf war untersagt, abgesehen von Katalogen und Videos. Damit wurde alles aus dem Blickfeld der Besucher geräumt, was umstritten ist. Der 10. VGH-Senat hat in seinem Beschluss deutlich gesagt, dass Plastinate auf jeden Fall Leichen im Sinne des Bestattungsrechts seien. Anhand des Kataloges und von Videos haben die Richter die Ausstellung begutachtet und festgestellt, dass einige Bereiche zur populärwissenschaftlichen Vermittlung anatomischer Gegebenheiten geeignet sind. Im Sinne der Wissenschaftsfreiheit sei der didaktische Einsatz eines Leichnams als Mittel der Erkenntnis der Menschheit über sich selbst legitim - auch unter dem Blickwinkel der Menschenwürde. Der Einsatz von Toten zu künstlerischen Zwecken erschien den Richtern dagegen "höchst problematisch".
Sie gingen deshalb das Angebot des Veranstalters zur Selbstzensur ein: Gunther von Hagens hatte nämlich in letzter Minute dem Gericht vorgeschlagen, besonders umstrittene Plastinate nicht zu zeigen. Dazu gehören unter anderem: der "Prayer", das "mystische Plastinat Harry Potter", der "Torwart nach unten", die "total expandierten Körper", der "Schubladenmann" sowie der "Fechter". Damit seien die unter dem Aspekt der Menschenwürde "durchaus problematische Plastinate" weggefallen, befanden die Richter. In anderen Fällen verlangten sie die "Entschärfung" der Präsentation: Etwa der "Basketballspieler" muss ohne Ball gezeigt werden. "Der Senat vermochte aber auch bei dem 'Scheuenden Pferd mit Reiter' kein wirklich didaktisches Anliegen zu erkennen." Dass es angeblich um den Vergleich zwischen Pferd und Mensch gehe, kritisierte er als "oberflächlich und vorgeschoben". Dieses Plastinat durfte deshalb ebenfalls nicht ausgestellt werden.
Dem gegenüber erschien den Richtern der "Läufer" wegen des besonderen Anliegens, sowohl den Knochenapparat als auch die Muskulatur in der Dynamik der Bewegung festzuhalten, "noch tragbar". Gleiches gelte für den "Lassowerfer" sowie das "Ganzkörperplastinat mit Haut". Das Gericht: "Bei letzterem vermag die Gegenüberstellung von Haut und darunter liegendem Körper die gewählte Darstellung gerade noch zu rechtfertigen." Die "zwei schwangeren Frauen" mit offenem Blick auf den Fötus sehen die Richter dagegen "von dem pädagogischen Zweck getragen, die Entwicklung des vorgeburtlichen Lebens in enger Verbundenheit zwischen der Schwangeren und dem heranwachsenden Kind zu vermitteln" (sic!!). Der VGH ging aber auch auf die "von vielen Seiten zu Recht monierte" Werbestrategie von Hagens ein. Vor allem die "Geschmacklosigkeit", für eine Illustrierten-Reportage nachts mit plastinierten Leichen durch München zu touren, könne sogar strafrechtlich relevant sein, stellte der Senat fest. Zwar rechtfertige dieses "fragwürdige Verhalten" kein Totalverbot. Aber "solche Verhaltensweisen im Umgang mit Leichen können Anlass geben, dagegen im Einzelnen vorzugehen" (Süddeutsche Zeitung, 21.2.03)
Anm. MIZ: Seltsamerweise hat das hohe Gericht die Ausstellung von Reliquien (u.a. Leichenteile sog. "Heiliger") in katholischen Kirchen nicht bemängelt. Wahrscheinlich weil sie einen so enormen Beitrag zur "populärwissenschaftlichen Vermittlung anatomischer Gegebenheiten" leisten?
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(3265) Essen. Wegen des anstehenden Umzugs von Coca Cola von Essen nach Berlin hat der Betriebsratschef des Unternehmens, Gerhard Eisel, Mitarbeitern, deren Job wegfällt, einen Kirchenaustritt empfohlen. Die Mitarbeiter könnten so eine höhere Abfindung erzielen, begründet Eisel. Die Kirchen reagierten empört, signalisierten aber Entgegenkommen. Betroffenen, die der Kirche treu bleiben, wollen sie bei der Abfindung einen Großteil der Kirchensteuer erlassen. (Süddeutsche Zeitung, 23.2.03)
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(3266) Düsseldorf. Zunächst unbemerkt von der Öffentlichkeit erging im Dezember 2002 ein skurriles, bei genauerer Betrachtung jedoch sehr viel sagendes Urteil, das möglicherweise noch weitreichende Folgen haben wird. Und zwar verurteilte das OLG Düsseldorf einen Steuerberater, weil dieser "den ihm obliegenden Beratungspflichten schuldhaft nicht nachgekommen" sei. Sein Vergehen: Er hätte von sich aus seinen Mandanten, einen Geschäftsmann, darauf hinweisen müssen, dass dieser eine höhere Gewinnausschüttung erzielen könnte, wenn er nicht der Kirche angehören würde. "Bei einer ordnungsgemäßen Beratung", so das Gericht, hätte sich der Mandant wahrscheinlich für einen Kirchenaustritt entschieden. Der Verurteilte muss seinem Mandanten nun die Kirchensteuer ersetzen.
Da das OLG eine Revision nicht zuließ, werden sich kluge Kollegen des gestraften Steuerberaters auf einen neuen Sachverhalt einstellen müssen. Von nun an wird wohl die Gretchenfrage am Anfang jedes ordentlichen Fiskalgespräches stehen: "Also, bevor wir uns mit dem Kinderfreibetrag beschäftigen: Mandant, nun sag, wie hast du's mit der Religion?"
Interessant ist die Begründung des Urteils. Offenbar ist es dem Geschäftsmann gelungen, glaubhaft zu versichern, dass er zuvor nichts von der Existenz der Kirchensteuer gewusst habe. Das Gericht erklärte, dass die Mitgliedschaft in der Kirche (Taufe) "ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen" erfolgt sei. Die lange Zeit, die seit Beginn seiner Mitgliedschaft in der Kirchensteuergemeinschaft vergangen sei, sei nicht im Sinne eines "schweigenden Einverständnisses" mit der "drohenden Kirchensteuerlast" zu deuten. (Süddeutsche Zeitung, 20.5.03)
Anm. MIZ: Es ist zweifellos richtig, dass die durch die Taufe hervorgerufene Aufnahme in eine exklusive Steuergemeinschaft rechtlich höchst fraglich ist, da dieser finanziell durchaus folgeträchtige Akt in der Regel ohne bewusste Mitwirkung des Steuerpflichtigen in spe erfolgt. Die Unterstellung, der 48-jährige Kläger habe zuvor noch nie etwas von der Exis-tenz der Kirchensteuer gehört und bedürfe daher der Aufklärung durch den Steuerberater, klingt aber doch etwas merkwürdig. Entsprechend süffisant fiel auch der Kommentar der Süddeutsche Zeitung aus: "Der Mensch, lässt sich folgern, wird ungefragt getauft und danach von den Verhältnissen daran gehindert, sich an seine Taufe zu erinnern - bis ein Steuerberater ihn aus dem Schlaf der Ahnungslosigkeit weckt."
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(3267) Mainz. Weil sie sich weigert, ihre Vollverschleierung abzulegen, erhält eine junge Muslimin künftig keine Sozialhilfe mehr. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor. Die Begründung des Gerichts: Wegen der Vollverschleierung sei die Frau auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Da sie sich weigere, dieses "Vermittlungshindernis" zu beseitigen, habe sie ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt (Az.: 1 L 98/03.MZ). Das Urteil bestätigte die Stadt Mainz in ihrer Weigerung, der Muslimin weiterhin Sozialhilfe zu zahlen. Die Frau tritt in der Öffentlichkeit stets voll verschleiert auf, indem sie ihren gesamten Körper mit einem schwarzen Kleid bedeckt, schwarze Handschuhe sowie ein Kopftuch und einen Schleier vor ihrem Gesicht trägt. (Frankfurter Rundschau, 7.3.03)
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(3268) Berlin. Bei der großen Friedensdemonstration am 15. Februar in Berlin zeigte die Analyse einer Umfrage des Wissenschaftszentrums Berlin, dass die meisten der 500.000 Demonstranten ziemlich gottlos waren. 1400 Fragebögen hatten die Politforscher an unterschiedlichen Punkten des Protestzugs verteilt. Jeder zweite Bogen kam ausgefüllt zurück. Das Ergebnis: Mit einem Anteil von 65 Prozent waren überdurchschnittlich viele Teilnehmer ohne jede Religionszugehörigkeit. Überwiegend verorteten sie sich politisch links. Fast 53 Prozent würden Grün wählen, 21 Prozent SPD, 20 Prozent PDS. CDU und FDP erhielten keine zwei Prozent. Noch frappierender war der Bildungsgrad der Friedensdemonstranten. Gut Dreiviertel von ihnen hatte Abitur. Die Hälfte konnte sogar einen Hochschulabschluss vorweisen. Auch die These, der drohende Irak-Krieg habe viele erstmals auf die Straße getrieben, relativierten die Forscher. Nur 22 Prozent hätten sich in den vergangenen fünf Jahren nicht an Demonstrationen beteiligt. (Frankfurter Rundschau, 14.3.03)
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(3269) Rüsselsheim. "Damit hat die Islamische Föderation auf der ganzen Linie verloren", erklärte der aus Rüsselsheim stammende SPD-Europaabgeordnete Ozan Ceyhun nach einem für ihn positiven Entscheid des Landgerichts Berlin. Das hat jener in Berlin ansässigen Föderation untersagt, "unwahre und verleumderische Behauptungen" über Ceyhun zu verbreiten. In der von dem aus der Türkei stammenden SPD-Politiker herausgegebenen Broschüre Politik im Namen Allahs werden kritisch die Verbindungen islamischer Gruppen hierzulande zu politisch extremistischen und auch fundamentalistischen Gruppierungen aufgezeigt. Deswegen war Ozan Ceyhun mit einer Vielzahl gerichtlicher und auch außergerichtlicher Verfahren überzogen worden. Dazu zählten auch die Bemühungen der islamischen Förderation in Berlin. Nunmehr hat der Rüsselsheimer Europaabgeordnete nach eigener Auskunft alle Verfahren gewonnen. Alle gegen ihn erhobenen diffamierenden Behauptungen seien untersagt worden. Durch jene Behauptungen fühlte sich Ceyhun als Terrorist und Straftäter diffamiert. Weil außerdem seine Privatanschrift in Rüsselsheim in diesem Zusammenhang veröffentlicht worden war, waren Ceyhun und seiner Familie wochenlang unter Polizeischutz gestellt worden. Denn Übergriffe gegen ihn und seine Familie konnten nicht ausgeschlossen werden. Ceyhun wurde wegen alledem gerichtlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugebilligt. Nach Abzug seiner Prozesskosten will er den übrig bleibenden Betrag einer Organisation spenden, die sich für Frauenrechte in der islamischen Gesellschaft einsetzt. (Frankfurter Rundschau, 17.3.03)
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(3270) Dortmund. Priester und Nonnen misshandelten in den fünfziger und sechziger Jahren Tausende Jugendliche, die ihnen in Heimen anvertraut waren. 1960 trimmten katholische und evangelische Erzieher in rund 3000 Heimen mit 200.000 Plätzen die ihnen Anvertrauten. Sobald sich die Tore der konfessionellen Besserungsanstalten hinter ihnen schlossen, mussten viele von ihnen schmerzhaft erfahren, was damals Buße bedeutete: Misshandlungen, Ungerechtigkeiten, soziale Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen im Namen Gottes und der Kirche, die bis heute unangeklagt und damit ungesühnt sind.
Erst ein Kinofilm beendete vor kurzem die Sprachlosigkeit der Opfer: The Magdalene Sisters des britischen Regisseurs Peter Mullan über die Demütigungen und Qualen "gefallener Mädchen" in katholischen Magdalenen-Heimen Irlands. Viele ehemalige Heimkinder verstanden die Botschaft des Films, begriffen, dass die Traumata ihrer Kindheit auch deshalb oft noch heute andauern, weil es hier zu Lande keine Aufarbeitung ihres Schicksals gegeben hat. Jetzt wollen sie reden über jene, die sie heute noch in ihren Träumen verfolgen und die der deutsche Filmtitel benennt: "Die unbarmherzigen Schwestern".
In Amerika und England verlangen seit kurzem ehemalige Opfer katholischer Heime Entschuldigung und Wiedergutmachung. Sollten sich auch die deutschen Heimkinder dazu entschließen, müssen sie sich wohl auf einen schweren Kampf gegen die Institution Kirche einrichten. Der Vatikan reagierte bislang ähnlich abweisend wie vor zehn Jahren, als die ersten Missbrauchsvorwürfe gegen Priester laut wurden. Und bei der Deutschen Bischofskonferenz, den Ordensgemeinschaften, bei Caritas und Diakonie will man angeblich nicht wissen, was jahrzehntelang unter ihrer Verantwortung geschehen ist.
Nur ein Fall unter vielen: das Heim der "Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vincenz von Paul", Dortmund. Den Fluch der Erbsünde bekämpften die Schwestern in Dortmund vor allem mit akkordähnlicher Arbeit. Gisela Nurthen wurde schon bald in jenen Trakt beordert, in dem Dutzende Mädchen mit gesenktem Blick nähten und stopften, wuschen, mangelten und bügelten. Dabei herrschte Sprechverbot, nur Marienlieder waren erlaubt. Arbeitsbeginn war sechs Uhr. Bis zu zehn Stunden schuftete die 15-Jährige fortan im immer gleichen Takt - erst beten, dann mangeln. Schon die geringsten Verfehlungen, erinnert sich die Frau, hätten Schläge oder andere Bestrafungen durch die Nonnen nach sich gezogen. "Wir wurden nummeriert und durften nur in Zweierreihen durchs Haus marschieren - zur Kirche, zur Toilette, zum Essen." Als sie im Schlafraum ein Elvis-Lied summte, musste Nurthen zur Einzelhaft in die "Klabause", eine Isolationskammer mit Pritsche und Eimer.
Die hauseigene Großwäscherei war für die Schwestern ein lukratives Geschäft. Dortmunder Hotels, Firmen, Krankenhäuser und viele Privathaushalte zahlten gut - und fragten nicht, wer da fürs Reinwaschen missbraucht wurde. "Die Kunden bekamen uns nie zu sehen, es gab einen Abholraum, zu dem war uns der Zutritt streng verboten." Lohn für die Mädchen gab es keinen, nicht mal Taschengeld - und als Folge auch keinen Rentenanspruch für diese Jahre. "Wir waren jugendliche Zwangsarbeiter", sagt Gisela Nurthen. "Jede Minute des Tages wurden wir bewacht, auch während des Entkleidens zur Nacht, jede Schamgrenze wurde verletzt. Sie spielten mit Schlüsseln oder Rosenkränzen und fixierten unsere jungen Körper." Die "Barmherzigen Schwestern" referierten dann gern darüber, wie man sich wirklich "unten reinwäscht", und kontrollierten es auch.
Es gibt heute kaum noch zugängliche Unterlagen über die düstere Realität in den Erziehungsheimen. Auch Gisela Nurthen hat sich vergebens bemüht, irgendeine Spur ihrer Leidenszeit im Dortmunder Vincenzheim zu finden. Die Akten der beteiligten Institutionen - vom Jugendamt bis zum Vormundschaftsgericht - sind angeblich unauffindbar oder vernichtet worden. Die Geschädigten wollen dennoch nicht klein beigeben. Gemeinsam wollen sie die Konfrontation mit (den Peinigern) ihrer Vergangenheit suchen. (Der Spiegel 21/2001, 19.5.03)
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(3271) Essen. Nach einer neuen Studie des Zentrums für Türkeistudien an der Universität Essen ist die Integrationsbereitschaft von türkischen MigrantInnen seit den Anschlägen vom 11. September zurückgegangen. Dabei zeigten sich gegenläufige Entwicklungen: Während bei Jugendlichen schon seit längerem eine zunehmende Abkapselung zu beobachten sei, legten die Erwachsenen verstärkt Wert auf gute Kenntnisse der deutschen Sprache und eine Erfolg versprechende Ausbildung der Kinder. Als Veränderungen seit dem 11. September beschreibt die Studie des ZfT, dass 38 Prozent der Türken eine Verschlechterung im Verhältnis zu Deutschen empfinden und ein Drittel sich mehr als vorher fremd in Deutschland fühlen. Bei 25 Prozent bewirkten die Anschläge und deren Folgen, dass sie sich stärker mit dem Islam identifizierten. (REMID-Newsletter, 22.5.03)
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(3272) Trier. Wegen ihrer Hochzeit mit einer Frau darf eine Pädagogin des Trierer Hindenburg-Gymnasiums künftig keinen Religionsunterricht mehr erteilen. Die 33-jährige Frau hatte selbst das Bistum über die "Homo-Ehe" informiert. Daraufhin entzog ihr das Generalvikariat die "Missio canonica". Ohne diese kirchliche Lehrbefugnis dürfen Katholiken auch an einer staatlichen Schule wie dem Trierer Hindenburg-Gymnasium keinen Religionsunterricht erteilen. Nach Angaben der Organisation Homosexuelle und Kirche (HuK) ist dies bundesweit erst der zweite Fall, bei dem einem katholischen Lehrer wegen einer eingetragenen Le-benspartnerschaft die Lehr-Erlaubnis entzogen worden sei. "Menschenverachtend und unbarmherzig", nennt die HuK das Vorgehen. Die deutschen Bischöfe sehen in der Homo-Ehe indes einen "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß", der der katholischen Lehre über Ehe und Familie widerspreche. Der Entzug der Lehr-Erlaubnis hat für die Trierer Pädagogin allerdings keine schwerwiegenden Konsequenzen. Ab kommendem Schuljahr unterrichtet sie Ethik statt Religion. (Trierischer Volksfreund, 22.5.03)
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(3273) Berlin. Neben dem islamischen und alevitischen Religionsunterricht wird es ab dem Schuljahr 2003/2004 in Berlin auch einen Bekenntnisunterricht für Buddhisten geben. An zwei Schulen soll das Pilotprojekt starten. Den Antrag dazu hatte die Buddhistische Gesellschaft Berlin (BGB) im Auftrag der Deutschen Buddhistischen Union (DBU) am 19. Dezember 2002 an die Berliner Schulbehörde gestellt. Den Rahmenplan für den Unterricht der Klassen 1 bis 13 hat die AG Buddhismus und Schule in Berlin mit Unterstützung der DBU, der BGB und der Buddhistischen Akademie Berlin-Brandenburg auf Basis der Pläne für Österreich erarbeitet. In Berlin leben rund 6.000 SchülerInnen aus asiatischen Ländern. An sie sowie an alle anderen am Buddhismus Interessierten richtet sich das Angebot. Dabei gelten folgende Grundsätze: Kein Teilnehmer des Unterrichts muss zum Buddhismus konvertieren; angesichts der Vielfalt der buddhistischen Strömungen der Herkunftsländer von MigrantInnen sollen die gesamte Vielfalt buddhistischer Lehre vermittelt werden; andere Religionen und die Orientierung auf Dialog und Konfliktlösung sind Bestandteile des Unterrichts. Durch Evaluation unter Beteiligung der AG Buddhismus und Schule soll versucht werden, das Berliner Projekt zum Modell auch für andere Bundesländer zu machen. Die Ausbildung der LehrerInnen soll unter wesentlicher Einbeziehung der DBU länderübergreifend konzipiert werden - zurzeit denkt man an eine mehrjährige Zusatzausbildung von BuddhistInnen mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen durch Selbststudium und Ferienkurse. Religiöse Grundlage bildet das Bekenntnis der DBU, durch das die verschiedensten Traditionslinien des Buddhismus von den Lehrkräften respektiert und entsprechend vermittelt werden sollen. Die DBU ist ein Zusammenschluss von 50 Gemeinschaften und Landesorganisationen, die den Anspruch vertritt, den Buddhismus in Deutschland, zunehmend einschließlich der Verbände von MigrantInnen, nach Außen zu repräsentieren. (REMID-Newsletter, 22.5.03)
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(3274) Düsseldorf. In der Diskussion um die von CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers geforderte Ausländer-Quote an NRW-Schulen fordern die Grünen die Öffnung der kirchlichen Schulen für ausländische Kinder. "Vielerorts lehnen konfessionelle Schulträger noch immer die Aufnahme von Migrantenkindern ab", sagte die Grüne-Landtagsabgeordnete Sybille Hausmann. So gebe es etwa in Essen eine Grundschule mit einem Ausländeranteil von 97 Prozent. "An der gegenüberliegenden konfessionellen Schule liegt er unter zehn Prozent. Hier ist der Hebel anzusetzen", sagte Hausmann.
Der IBKA hat dagegen darauf hingewiesen, dass eine solche "Öffnung" von Konfessionsschulen für anders- oder nichtgläubige Kinder auf eine "Bestands- und Ausweitungsgarantie des staatlichen Konfessionsschulunwesens zu Lasten der Gemeinschaftsschulen" hinauslaufen würde. Ohnehin bleibe ein solcher Appell an Kirche und Privatschulen politisch folgenlos - abgesehen davon, dass nun einzelne Politiker auch islamische Konfessionsschulen forderten. Das sei aus der "herrschenden Logik staatlicher Subvention weltanschaulicher Käseglocken" zwar konsequent, richte sich aber gegen die pluralen Bildungsinteressen der Schüler. (Süddeutsche Zeitung, 24.2.03; IBKA-Rundbrief, Mai 2003)
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(3275) Berlin. Auf seiner Sitzung im März hat sich nun auch die Kultusminis-terkonferenz offiziell für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts in deutscher Sprache ausgesprochen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) seien die Kultusminister von der Linie abgerückt, dass es für den Unterricht einen einheitlichen Ansprechpartner auf muslimischer Seite geben müsse, wenngleich die Muslime weiterhin angehalten werden, landesweite Religionsgemeinschaften zu bilden, die den Unterricht mittragen. Diskussionen wird es sicherlich weiter über die Inhalte geben. Nach Angaben der SZ präferierten die Kultusminister weiterhin das Fach Islamkunde, wie es in Nordrhein-Westfalen seit Jahren als Modellversuch eingerichtet ist. Diese Islamkunde betont jedoch den religionskundlichen Charakter und ist kein bekennender Religionsunterricht. Gleichwohl zeigen neuere Entwicklungen, dass über den Weg der Modellversuche an einigen Schulen eine Flexibilisierung und Regionalisierung einsetzt: In Rheinland-Pfalz und in Bayern wird es einen islamischen Religionsunterricht geben, der von örtlichen Initiativen getragen ist. Ungelöst ist hingegen weiterhin das Problem der Lehrerausbildung. Der erste Lehrstuhl für die Ausbildung islamischer Lehrer wird erst 2004 an der Universität Münster eingerichtet werden. (Süddeutsche Zeitung, 25.3.03; REMID-Newsletter, 22.5.03)
Frankreich
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(3276) Paris. Die Idee gab es schon 20 Jahre, doch erst die konservative Regierung Frankreichs setzte das Projekt um: Im April diesen Jahres wurde der Französische Rat des moslemischen Kults (Conseil français du culte muselman, CFCM) gewählt. Der Rat soll zentraler Ansprechpartner für die französische Regierung sein. Dringlichstes Vorhaben ist eine Regelung zur Ausbildung von Imamen. Bislang werden sie noch zumeist aus den jeweiligen Herkunftsländern nach Frankreich entsandt, in Zukunft möchte die Regierung, dass in Frankreich ausgebildete Imame in den Moscheen auf Französisch lehren. Dieses Vorhaben gilt zugleich als wichtiger Baustein für die Etablierung eines "französischen Islam" auf den Grundlagen der Werte und Gesetze der französischen Republik. Weitere offene Fragen, die zwischen dem Islam-Rat und der Regierung geklärt werden sollen, sind der Bau von neuen Moscheen, die Berufung von islamischen Seelsorgern für Krankenhäuser und Gefängnisse, islamische Begräbnisstätten, die Zulässigkeit des rituellen Schächtens und nicht zuletzt die Auseinandersetzungen um das Kopftuch in staatlichen Einrichtungen.
Es entspricht der Tradition des laizistischen Frankreichs - wie der vieler Staaten, in denen eine strikte Trennung von Religion und Staat etabliert ist -, dass die Regierung auf die Religion Einfluss nimmt. So hat der französische Innenminister bereits im Vorhinein ausgehandelt, wer Präsident des zu wählenden Islam-Rats sein soll: der liberale Vorsteher der algerischen Moscheegemeinde von Paris, Dalil Boubakeur. Nur ihn werde die Regierung wie auch das französische Volk als repräsentativen Ansprechpartner der fünf Millionen Muslime Frankreichs akzeptieren. Dafür holte sich die Regierung vorab die Unterstützung aus dem Ausland, aus dem bestehenden französischen islamischen Vereinigungen finanzielle und ideologische Unterstützung erfahren.
Allerdings hat sich die Repräsentanz der gemäßigten algerischen Muslime im Islam-Rat nicht in der Weise widergespiegelt, die sich die Regierung und der designierte Ratsvorsitzende erhofft hatten. Nur sechs der 41 Sitze gingen an den algerisch dominierten Verband der Pariser Moschee. 16 Mandate errang die von Marokko unterstützte Nationale Föderation der Muslime Frankreichs (FNMF), und 13 Sitze entfielen auf die Union der Islamischen Vereine Frankreichs (UOIF), die als islamistisch gilt, da sie Verbindungen zu den arabischen Muslimbrüdern unterhält.
Ob die vom französischen Staat erzwungene bzw. maßgeblich mitbestimmte nationale Vertretung der Muslime für andere Länder ein Vorbild ist, ist fraglich. Angesichts des Ergebnisses der Wahlen, die sich in den zeitgleich bestimmten Räten der Regionen ähnlich abbildeten, dürfte die Sorge von einem "islamistischen" oder "fundamentalistischen" Einfluss solcher Gremien gewachsen sein; Zeitungsberichte über die Wahlen in Frankreich heben genau auf diesen Punkt ab. Die Befürchtung, ein solch unerwünschtes Wahlergebnis könnte eintreten, hat frühere Regierungen das Projekt des einheitlichen Islam-Rates immer wieder verzögern lassen.
Ob als Reaktion auf die nunmehr eher nicht genehme Vertretung der Muslime Frankreichs oder ob aus grundsätzlichen Erwägungen: der französische Innenminister Nicolas Sarkozy hat eine Woche nach der Wahl zum Islam-Rat den bereits so genannten "Schleier-Krieg" angezettelt. Auf einer Versammlung von 10.000 Anhängern der UOIF hat er angekündigt, dass zukünftig per Gesetz festgeschrieben sein soll, dass in amtlichen Identitätspapieren wie Personalausweis oder Führerschein der Inhaber - und vor allem die Inhaberin - mit unbedecktem Kopf zu sehen sein müsse. Ebenso gibt es Überlegungen, per Gesetz vorzuschreiben, dass in öffentlichen Gebäuden - vor allem in Schulen, Universitäten, Gerichtssälen - kein Kopftuch mehr getragen werden dürfe. Hierüber hat es in den vergangenen Jahren zahlreiche Gerichtsurteile gegeben. Meist gingen sie zu Gunsten der Kopftuchträgerinnen aus, da das Gebot der Trennung von Staat und Kirche das Tragen des Kopftuches so lange nicht verhindere, wie es nicht als Ausdruck von Unterdrückung oder religiöser Propaganda anzusehen sei. Während der Innenminister mit solchen Plänen bei den Muslimen auf heftigste Proteste trifft, gräbt er der rechtsextremen Nationalen Front Le Pens das Wasser ab und sichert der Regierung die Unterstützung derer, die immer wieder Angst vor Überfremdung und dem Untergang der französischen Kultur äußern. (REMID-Newsletter, 22.5.03)
Vatikan
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(3277) Vatikanstadt. Was ist "safer sex"? Wie kann man die Formulierung "Schwangerschaftsunterbrechung" verstehen, und was bedeutet "die Pille danach"? Solchen und ähnlichen Fragen widmet sich ein jetzt vom päpstlichen Familienrat im Vatikan herausgebrachtes Lexikon. Das rund 900 Seiten dicke Werk soll kirchlichen Würdenträgern moralische Argumentationshilfen im neuzeitlichen Wörterdschungel geben. Deshalb befasst sich das Lexikon gezielt mit "zweideutigen und umstrittenen Begriffen über das Familienleben und ethische Fragen". In 78 Stichworten werden nach Meinung der Herausgeber verharmlosende Formulierungen zu Fragen der Abtreibung und der Geschlechterrollen behandelt, es geht um Homo-Ehen, sexuelle Erziehung und das Patriarchat. Unter den Autoren des Lexikons, das zunächst nur in italienisch vorliegt, in Kürze jedoch auch in Deutschland herauskommen soll, sind bekannte Namen wie der Münchner Kardinal Leo Scheffczyk und der päpstliche Haustheologe George Cottier.
Das Buch sei "kein amtliches Moralbuch", sagt Erzbischof Karl-Josef Romer, der Sekretär des päpstlichen Familienrates. Entsprechend wurde das Lexikon im Vatikan auch nicht offiziell vorgestellt, obgleich der Buchtext von der päpstlichen Glaubenskongregation offiziös abgesegnet worden war. Doch wollen die Herausgeber den Bischöfen, kirchlichen Beratern und Seelsorgern vor Ort "Prinzipien für eine moralische Bewertung" im Themenbereich Familie und Bioethik an die Hand geben. In unserer heutigen Zeit sei so viel "Boshaftigkeit in den Worten", klagt Bischof Romer, "so viel zweideutiges Gerede, mit dem die unmenschlichsten Dinge schön verbrämt werden." Deshalb sei eine Klarstellung der Begriffe vonnöten.
Beispiel Schwangerschaftsunterbrechung: "Das klingt doch, als würde der Strom mal kurz unterbrochen", meint Romer, dabei gehe es um die Tötung eines Menschen. Beispiel Diskriminierung: "Natürlich darf ich einen Homosexuellen nicht diskriminieren", so Romer, "ich muss ihn ernst nehmen als vollwertigen Menschen". Aber deshalb dürfe man die Homo-Beziehungen der Hetero-Ehe noch lange nicht gleichstellen - "das diskriminiert die Ehe". Im Buch wird die gleichgeschlechtliche Liebe hart angegriffen: Homosexualität sei eine "psychische Notlage" und "kein Rechtssubjekt", heißt es. Es handele sich dabei um ein "psychisches Problem" einer kleinen Minderheit.
Italienische Homosexuellen-Verbände kritisierten die päpstliche Moralkeule bereits. Aber auch die deutsche Schwangerenberatung kommt in dem Lexikon nicht gut weg, der Verein Donum Vitae, so heißt es darin, sei jedenfalls "in keiner Weise von der Kirche anerkannt". (Süddeutsche Zeitung, 4.4.03)
Slowakei
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(3278) Bratislava. Das Parlament der Slowakei hat die dortige Regierung beauftragt, einen Sondervertrag mit dem Vatikan über die Gewissensentscheidung seiner Bürger abzuschließen. Dies würde den Einfluss der katholischen Kirche stark erweitern. Auf Basis des geplanten Abkommens könnten zum Beispiel Ärzte die Teilnahme an einer Abtreibung in ihrem Spital ablehnen, ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen. Auch Richter könnten sich weigern, Scheidungsfälle zu verhandeln, wenn das gegen ihr Gewissen ginge. Lehrer könnten eine gegen die Lehre der Kirche gerichtete Sexualaufklärung in den Schulen verhindern.
Das Abkommen zur Gewissensfreiheit ist ein Pakt, den erstmals zwischen dem Vatikan und einem europäischen Staat geschlossen wird. Er hat viel weitreichendere Auswirkungen als alle Konkordate, die in den letzten Jahren mit Staaten wie Kroatien oder Litauen abgeschlossen wurden. Der Papst hat bei seinen Bemühungen um eine Re-Evangelisierung Europas verstärkt auf die Ausweitung seines Einflusses in den ehemals kommunistischen Ländern gesetzt. Zuletzt verlangte Polen im Rahmen seiner Beitrittsgespräche mit der EU eine Ausstiegsklausel bei all jenen EU-Entscheidungen, die Gesetze mit moralischen Implikationen betreffen. Kritiker sehen in der verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Vatikan und den neuen Demokratien im europäischen Osten die politische Trennung von Kirche und Staat gefährdet. (kath.net, 24.4.03)
Anm. MIZ: Ist die Slowakei auf dem Weg zurück ins Mittelalter? Es hat zumindest den Anschein. Ein Richter, der eher den moralischen Appellen des Papstes folgt als der Gesetzgebung seines Landes, hat auf seinem Posten nichts verloren.
Nordamerika
U.S.A.
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(3279) Washington. Ein offizieller Gebets- und Fastentag soll den US-Soldaten im Irak nach Auffassung der Abgeordneten in Washington göttlichen Beistand sichern. Mit 346 gegen 49 Stimmen verabschiedete das Repräsentantenhaus einen Aufruf an Präsident George W. Bush, einen solchen Tag der Einkehr anzusetzen. "Ein Tag des Fastens und des Gebetes ist notwendig, um den Segen und den Schutz der göttlichen Vorsehung für das Volk der Vereinigten Staaten und unsere Streitkräfte während des Konfliktes in Irak und der Bedrohung durch den Terrorismus zu Hause zu sichern", heißt es in dem Text.
Der Senat hatte zuvor bereits eine ähnliche Resolution beschlossen. Beide Kammern des Kongresses wiesen darauf hin, dass solche Appelle auch in anderen schweren Zeiten ergangen seien. So habe Präsident Abraham Lincoln 1863 während des amerikanischen Bürgerkriegs das Volk aufgefordert, "vor Gott Buße für die Sünden der Nation" zu tun. (Tagesschau, 28.3.03)
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(3280) San Francisco. Ein US-Berufungsgericht hat den an US-Schulen geleisteten Treueschwur erneut für verfassungswidrig erklärt und damit eine Eingabe der Regierung von Präsident George W. Bush abgelehnt. Der Eid bringe Schüler in "die unhaltbare Lage", sich zwischen der Teilnahme an einem religiösen Akt oder dem Protest dagegen entscheiden zu müssen, begründete das Berufungsgericht von San Francisco im Bundesstaat Kalifornien sein Urteil. In der Schule stünden die Kinder schon wegen ihres Alters und ihrer Beeinflussbarkeit in einer Zwangssituation. Der Streit um den täglich von Millionen Schülern geleisteten Treueschwur könnte nun vor dem Obersten Gericht in Washington weitergehen. Im Juni vergangenen Jahres hatte das Berufungsgericht von San Francisco den 110 Jahre alten Treueschwur für verfassungswidrig erklärt und damit bei der Regierung in Washington einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. US-Präsident George W. Bush nannte die Entscheidung "lächerlich". Die Richter hatten erklärt, die Schwurformel "eine Nation unter Gott" verstoße gegen die in der Verfassung verankerte Trennung zwischen Kirche und Staat. Ein Atheist hatte dagegen geklagt, dass seine Tochter jeden Morgen an der Schwur-Zeremonie teilnehmen musste.
In neun westlichen US-Bundesstaaten leisten jeden Tag Millionen Schüler zwischen fünf und elf Jahren vor der gehissten Fahne den Eid: "Ich schwöre Treue auf die Fahne der Vereinigten Staaten von Amerika und die Republik, für die sie steht, eine Nation unter Gott, unteilbar mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle." Dabei legen die Kinder die Hand aufs Herz.
Der Baptistenprediger Francis Bellamy hatte den Schwur auf die Flagge 1892 zum 400. Jahrestag der Entdeckung Amerikas durch Christopher Columbus an Schulen verfasst. Die Formulierung "Nation unter Gott" wurde 1954 vom Kongress hinzugefügt. (Karlsruher Nachrichten, 1.3.03)
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(3281) Pierre. Sechs Indianer vom Volk der Sioux haben eine Entschädigungsklage über 25 Milliarden Dollar gegen die US-Regierung wegen geistiger, körperlicher und sexueller Misshandlung von Schülern in Internaten für Ureinwohner eingereicht. Die sechs Kläger fordern die Entschädigung im Namen aller indianischen Schüler, die im 20. Jahrhunderts landesweit in den Internaten misshandelt worden sein sollen. Die meisten der Schulen wurden von Kirchen oder Religionsgemeinschaften betrieben, berichtet die Nachrichtenagentur AP.
Die Kläger im US-Staat South Dakota machen geltend, die Regierung habe ihre Fürsorgepflicht verletzt. In Verträgen mit verschiedenen Indianervölkern habe die Regierung zugesichert, Ureinwohnern Wiedergutmachung für Schäden zu zahlen, die Nicht-Indianer ihnen zugefügt hätten, heißt es in der Klageschrift. Weitere Klagen würden gegen die Betreiber der Internate eingereicht. Die Kläger wurden nach eigenen Angaben in den Schulen von Priestern oder Nonnen geschlagen und sexuell misshandelt. Sie fordern die Einstufung ihrer Klage als Sammelklage. (Spiegel-Online, 12.4.03)
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(3282) Concord. Der caritative Auftrag, für Bedürftige zu spenden, hat einen US-Geistlichen offenbar dazu verleitet, sich selbst zum Hauptbedürftigen zu erklären. Seiner Kirche stahl er 1,6 Millionen Dollar. Der ehemalige Schatzmeister einer Kirche in New Hampshire hat vor einem Gericht in Concord (New Hampshire) gestanden, die Summe über einen Zeitraum von sechs Jahren veruntreut zu haben. Er leistete ganze Arbeit: Auf dem Konto seiner Kirche verblieben schließlich weniger als hundert Dollar. Der Geistliche hatte von 1995 bis 2002 als Schatzmeister in der Kirche gearbeitet. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft hat er in dieser Zeit ursprünglich für die Kirche bestimmte Schecks an sich selbst ausgezahlt, finanzielle Sicherheiten der Kirche verscherbelt und dem Kirchenvorstand Lügengeschichten über seine Transaktionen und die finanzielle Situation der Gemeinde aufgetischt. "Ich kenne keinen vergleichbaren Fall von Diebstahl in einer religiösen Organisation", sagte der Staatsanwalt. Der gierige Geistliche muss mit bis zu 41 Jahren Gefängnis und bis zu 2,1 Millionen Dollar Geldstrafe rechnen. (Spiegel-Online, 15.4.03)
Lateinamerika
Haiti
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(3283) Port-au-Prince. Knapp 200 Jahre nach der Unabhängigkeit Haitis wird Voodoo dort als Religion offiziell anerkannt. Eine entsprechende Verfügung gab Präsident Jean-Bertrand Aristide bekannt. In einem Gesetz solle der Voodoo den christlichen Konfessionen gleichgestellt werden, hieß es. Rund drei Viertel der acht Millionen Einwohner Haitis gelten als Anhänger des Voodoo-Kultes. Aus Afrika verschleppte Sklaven brachten diese Religion im 18. Jahrhundert mit und vermischten sie in Haiti mit christlichen Elementen. (RZ, 8.4.03)
Asien
Tibet
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(3284) Sikkim. Vor kurzem überraschte der Dalai Lama seine Zuhörer mit einer sensationell erscheinenden Stellungnahme. "Ich bin der Ansicht, dass das System der Reinkarnation abgeschafft werden sollte, weil es eine Menge Streitigkeiten hervorgerufen hat", erklärte er. Sein fortschrittlicher Vorschlag schien sich allerdings ausschließlich auf das Reinkarnationssystem zu beziehen, mit dem im Rungtek-Kloster von Sikkim der Karmapa identifiziert zu werden pflegt. Gegenwärtig erheben nicht weniger als vier angebliche Reinkarnationen Anspruch auf die Position des Karmapa. Das Reinkarnationssystrem sei ein traditioneller Volksglaube, nicht ein von der Buddhistischen Lehre vorgeschriebenes Ritual, erklärte der Dalai Lama weiter. Wenn die Bevölkerung von Tibet es abschaffen will, könne sie das einfach machen.
Eine Kleinigkeit "vergaß" der religiöse Führer allerdings in seinen offenen Betrachtungen: nicht nur der Titel des Karmapa - auch der Titel des Dalai Lama wurde durch die Zeiten ausschließlich mittels eines Sets von Ritualen auf der Basis des Reinkarnationsglaubens weitergegeben. Eine generelle Ablehnung der Reinkarnation, so wünschenswert sie im Interesse wissenschaftlichen Denkens ist, würde auch seine persönliche Inthronisation als Dalai Lama für ungültig erklären. (Rationalist International Bulletin/108, 6.5.03)
Anm. MIZ: Der Dalai Lama erklärte bereits vor geraumer Zeit, dass er selbst nicht noch einmal wiedergeboren werde. Hinter diesem Bekenntnis (wie auch hinter seinem Angriff auf das Reinkarnationssystem zur Ermittlung des Karmapa) steht vor allem politisches Kalkül: Es zielt darauf ab, dass die chinesischen Besatzer seit langem versuchen, Tibet mittels eingesetzter Lamas und Kamapas noch besser kontrollieren zu können. Dies jedoch versucht der Dalai Lama mit allen Mitteln zu verhindern - selbst wenn er hierfür einige zentrale Mythen des Tibetanischen Buddhismus (nach Ansicht von Lästerern eher eine Höhenkrankheit als eine Religion) aufopfern muss.
Irak
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(3285) Kerbela. Irakische schiitische Geistliche haben die Errichtung eines islamischen Staates im Irak gefordert, wie er im Nachbarland Iran besteht. Die Anhänger der schiitischen Religionsgelehrten haben inoffiziell bereits vereinzelt staatliche Funktionen übernommen. Der von ihnen organisierte reibungslose Ablauf der religiösen Zeremonien in Kerbela, zu der Hunderttausende von Schiiten angereist waren, beweise, dass die Iraker sehr wohl in der Lage seien, ihre Angelegenheiten ohne die Amerikaner zu regeln, zitierte ein Radiosender aus dem Iran Abd al-Asis al-Hakim, den Sprecher des vom Iran unterstützten Hohen Rates für die Islamische Revolution im Irak (SCIRI).
US-Soldaten waren während der Feierlichkeiten in der Umgebung der südlich von Bagdad gelegenen Stadt nicht zu sehen gewesen. Die schiitischen Geistlichen haben inzwischen auch die Rückgabe eines Teils der Güter organisiert, die von Plünderern seit dem Einmarsch der Amerikaner aus öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Privathäusern und Geschäften gestohlen worden waren. Außerdem haben sie die Verteilung von Nahrungsmitteln an besonders Bedürftige gestartet.
Offiziell zeigen sich die Amerikaner nicht sonderlich beunruhigt über die erstarkte Rolle der religiösen Schiiten. Doch die jüngsten Vorwürfe gegen den Iran zeugen von einer großen Anspannung. Die Washington Post zitierte hohe Beamte, denen zufolge die US-Regierung den Organisationsstand der Schiiten unterschätzt habe und nicht darauf vorbereitet sei, den Aufstieg einer islamischen, anti-amerikanischen Regierung in Bagdad zu verhindern.
Am Rande des größten Festes schiitischer Pilger seit 25 Jahren in der zentral-irakischen Stadt Kerbela hatten Demonstranten den Abzug der amerikanischen und britischen Truppen gefordert sowie "Tod Amerika" und "Tod Israel" skandiert. Die SCIRI rief allerdings zur Mäßigung auf. "Wir sind gegen die Besatzung, aber wir möchten keine Kämpfe", sagte Abd al-Asis al-Hakim dem arabischen TV-Sender al-Dschasira. Der bewaffnete Kampf liege nicht im Interesse der Iraker. Er sprach sich für Wahlen aus, als deren Ergebnis er ein islamisches System erwartet, für das die schiitische Mehrheit am Ende votieren werde.
Hier zeigt sich die Ironie der Geschichte: Vor gut 20 Jahren machten die USA Saddam Hussein stark, um am Golf ein Bollwerk gegen den iranischen Gottesstaat des Ajatollah Khomeini zu schaffen. Dann führten sie zwei Kriege, jagten den Diktator aus dem Amt und besetzten den Irak. Nun, so scheint es, müssen sie den Einfluss von Khomeinis Erben wirklich fürchten. (Spiegel-Online, 24.4.03)
Iran
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(3286) Teheran. Der wegen Blasphemie angeklagte iranische Säkularist, Prof. Hashem Aghajari, hat die Anordnung des iranischen Obersten Gerichtshofes zurückgewiesen, sich einer psychologischen Untersuchung zu unterziehen, berichtet die Gruppe RA, eine neue Rationalistenorganisation in Iran, die sich im Januar 2003 geformt hatte. Aghajari lehnte die Entscheidung der 27. Kammer des Obersten Gerichtshofes als Beleidigung ab und erklärte, er sei ausschließlich bereit, sich in einem öffentlichen Gerichtsverfahren gegen die gegen ihn erhobene Anklage der Blasphemie zu verteidigen. Er würde niemals seine Einwilligung für eine Untersuchung im Gerichtsmedizinischen Institut geben, sagte er.
Aghajari war im August vergangenen Jahres verhaftet und in einem Blasphemieverfahren hinter verschlossenen Türen zum Tode verurteilt worden, nachdem er dem Iranischen Shia-Klerus in einem Vortrag das Recht absprach, das Land zu regieren. Das Todesurteil löste einen Schrei der Empörung in Iran sowie in der ganzen Welt aus. Um den anhaltenden Massenprotest zur Ruhe zu bringen, ordnete Irans höchster religiöser Führer Ayatollah Ali Khamenei im November eine juristische Revision des Falles an. Das Revisionsgericht entschied im Februar 2003, das Todesurteil außer Kraft zu setzen. Aber Aghajari wurde nicht freigelassen. Seinen Antrag auf zeitweilige Freilassung gegen Bürgschaften würdigte das Gericht nicht einmal einer Antwort, sagt Aghajaris Ehefrau Zahra Behnoudi. Der Kriegsinvalide, der im Iran-Irak-Krieg ein Bein verlor, entbehrt immer noch ausreichender medizinischer Versorgung. (Rationalist International Bulletin/108, 6.5.03)
Indien
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(3287) Delhi. Für die Tantriks (Praktizierende der Schwarzen Magie) und Wunderheiler von Delhi sind schlechte Zeiten angesagt: Sie könnten bald gezwungen sein, ihre lukrativen Geschäfte aufzugeben oder im Untergrund zu betreiben. Eine Anordnung des High-Court von Delhi vom 30. April 2003 verpflichtet die Regierung des Stadtstaates Delhi, nach Männern und Frauen Ausschau zu halten, die sich wunderbarer Heilkräfte rühmen, und ihnen das Handwerk zu legen. Grundlage dieser Anordnung ist ein fast 50 Jahre altes Gesetz. In Reaktion auf eine Anzeige, im öffentlichen Interesse erstattet von Salek Chand Jain, blies der High-Court den Staub vom Drugs and Magic Remedies Objectionable Advertisements Act von 1954, nach dem es einen Straftatbestand erfüllt, jemandem Wunderlösungen für seine Probleme und Wunderheilung seiner Krankheiten zu versprechen. Egal ob die Straftat durch Werbeinserate in Zeitungen, auf Hausschildern und Wandschriften oder einfach durch verbale Bekanntmachungen begangen wird, derartige betrügerische Behauptungen können mit einer Geldbuße und einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten (im Wiederholungsfall einem Jahr) bestraft werden. Der High-Court hat die Regierung nun aufgefordert, auf der Grundlage von Adressen und Telefonnummern in Zeitungsinseraten in Aktion zu treten und nach spirituellen Betrügern zu fahnden. In Delhi operieren mindestens 200 selbsternannte Wunderheiler, die ihre Opfer mit Zeitungsinseraten und Wandschriften anlocken.
Die Indian Rationalist Association (IRA) begrüßte die Anordnung des High-Court. "Maßnahmen gegen Wunderheiler dürfen allerdings nicht auf die indische Hauptstadt beschränkt bleiben", sagte Generalsekretär Sanal Edamaruku, "denn es ist hauptsächlich die arme und ungebildete Bevölkerung der ländlichen Gebiete, die den absurden und verhängnisvollen Behauptungen von Wunderheilern zum Opfer fällt". Hilflose Menschen, die sich auf deren übernatürliche Heilkräfte verlassen, sterben an Krankheiten, die mit wissenschaftlichen Mitteln leicht geheilt werden könnten.
Lange in der Versenkung verschwunden, wurde das Gesetz von 1954 im August 1997 zur öffentlichen Aufmerksamkeit gebracht, als die Indian Rationalist Association einen groß angelegten öffentlichen Feldzug gegen ein "Mantra-Healing-Center" führte, das offiziell als Abteilung eines staatlichen medizinischen Colleges in Delhi eröffnet worden war und dort Heilung durch Handauflegen und Zauberformel-Murmeln anbot. Der Kampf war siegreich. Die Behörden konnten gezwungen werden, das Mantra-Center zu schließen. (Rationalist International Bulletin/108, 6.5.03)
Afghanistan
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(3288) Kabul. Im Kabuler Frauengefängnis Welayat werden Afghaninnen meist ohne Urteil und wegen Nichtigkeiten gefangen gehalten und gequält. Sie vegetieren unter unmenschlichen Bedingungen vor sich hin. Das berichteten die TV-Journalistin Bettina Böttinger und Medica-Mondiale-Gründerin Monika Hauser nach einer Afghanistan-Reise.
Sie zeigten sich "geschockt" von den Verhältnissen in dem - in einem baufälligen Gebäude untergebrachten - Kabuler Frauengefängnis. Sie hatten die Inhaftierten in von Schimmel überzogenen, kalten Zellen angetroffen. Einige Frauen waren so unterernährt, dass sie ihre Neugeborenen nicht stillen konnten. Die Jüngste, die sie dort trafen, war nach ihren Angaben etwa elf Jahre alt, die Älteste ungefähr 70. Dort, in Welayat, so Monika Hauser vor Journalisten in Köln, "werden Frauen wegen Nichtigkeiten festgehalten". Die meisten sitzen wegen des Übertretens althergebrachter Gesetze nach der Scharia in Haft. "Nach europäischen Rechtsnormen ist die große Mehrzahl der Frauen keines Verbrechens schuldig", bestätigte eine von der Frauenorganisation Medica-Mondiale vorgelegte Untersuchung. So reicht es aus, wenn ihr Ehemann sie des Ehebruchs beschuldigt oder wenn ein Mädchen vor der Zwangsheirat mit einem 60-Jährigen Reißaus nimmt. Hierfür kann die Frau dann für Jahre ins Gefängnis kommen, oft ohne Prozess und ohne Aussicht auf juristischen Beistand. Die Ungehorsamen werden von ihren Familien oder Ehemännern regelrecht hierhin abgeschoben. "Im Gefängnis werden sie vergessen und vegetieren ohne Hoffnung vor sich hin", so Monika Hauser. Eine 22-Jährige, die vor ihrem gewalttätigen Ehemann zum Onkel geflohen war, wurde des Ehebruchs beschuldigt und zu sechs Jahren Haft verurteilt. Eine 13-Jährige, die ihre Vergewaltigung anzeigen wollte, wurde statt ihres Peinigers ins Kabuler Frauengefängnis gesteckt. Bettina Böttinger berichtete von einer jungen Frau, die sich nach der Vergewaltigung durch ihre Cousins ins Kabuler Frauenministerium flüchtete. Dort wusste man nicht, wohin man sie vor der Rache ihrer Familie in Sicherheit bringen sollte. "Da bleibt dann nur das Frauengefängnis oder das Irrenhaus", erklärte die Journalistin.
Traditionelles Feudalrecht breche nach wie vor das Menschenrecht dieser Frauen, berichtete Monika Hauser. Ermittlungen liefen schleppend, Beweisaufnahmen - wenn sie denn stattfänden - würden unprofessionell durchgeführt und könnten durch Geldzahlungen von Verwandten zu Ungunsten der Inhaftierten beeinflusst werden. Die seit einem Jahr von Medica-Mondiale in dem Welayat-Gefängnis betreuten 20 Frauen bekamen hierdurch erstmals juristischen Beistand. Gleichzeitig wurde das Frauenministerium auf ihr Schicksal aufmerksam gemacht. Wobei Monika Hauser den Eindruck hatte, die afghanische Regierung statte das Frauenministerium nicht mit den nötigen Kompetenzen aus. Deshalb müsse der "Druck von außen bleiben, wenn nicht sogar stärker werden". (Frankfurter Rundschau, 4.4.03)
Afrika
Marokko
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(3289) Casablanca. Bei mehreren Terror-Anschlägen sind im marokkanischen Casablanca mindestens 40 Menschen getötet worden. Aus den USA war zu hören, dass solche Anschläge nur von al-Qaida verübt werden könnten. Abstimmung, die effiziente Logistik und die Ziele der Selbstmordbomber wiesen auf Osama Bin Ladens Männer hin, sagten Geheimdienstler US-Nachrichtenagenturen.
Marokko ist seit Jahren ein fester Verbündeter der USA. Die Regierung bedauerte jedoch, dass der Irak-Konflikt nicht friedlich gelöst wurde. In der marokkanischen Bevölkerung gab es heftigen Widerstand gegen den US-geführten Golfkrieg. An einer Demonstration in Rabat hatten vor Kriegsbeginn 200.000 Menschen teilgenommen. König Mohammed VI. hatte gewarnt, der Krieg könne den islamischen Fundamentalismus im Land schüren. Im April waren wegen der Sorge vor muslimischen Fundamentalisten Kommunalwahlen verschoben worden. (Spiegel-Online, 17.5.03)
2003 - Meldungen 3290-3319
2003 - Meldungen 3290-3319 rhartmann Wed, 12/31/2003 - 09:00Europa
Deutschland
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(3290) Mannheim. Ein kirchlich ausgerichtetes Krankenhaus darf einer leitenden Krankenschwester kündigen, wenn diese aus der Kirche ausgetreten ist. Dabei spielt es auch keine Rolle, wenn es sich bei der Angestellten um eine Schwerbehinderte handelt. Das geht aus einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) in Mannheim hervor. Gegen die Entlassung hatte der Landeswohlfahrtsverband geklagt, der laut Schwerbehindertengesetz der Entlassung zustimmen muss. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende des 9. Senats, dass das Gericht nicht darüber zu entscheiden hatte, ob es dem Arbeitgeber, einem evangelischen Krankenhaus, als christlicher Einrichtung nicht gut zu Gesicht gestanden hätte, die Schwester weiter zu beschäftigen. An ihrer fachlichen Qualifikation gab es zudem keinen Zweifel. Entscheidend sei allein der rechtliche Maßstab.
Die Mannheimer Richter, die ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aufhoben, beriefen sich auf die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Wenn ein kirchlicher Arbeitgeber den Austritt einer Angestellten aus einer christlichen Kirche als Loyalitätsverletzung und damit Kündigungsgrund ansehe, müsse das akzeptiert werden. (Urteil des baden-württembergtschen VGH vom 26.5.2003, Aktenzeichen: 9 S 1077/02) (Mannheimer Morgen, 27.5. 03)
Die Freigeistige Rundschau kommentierte: "Das Verhalten der Kirchen ist nicht nur moralisch widersprüchlich, weil sie sich bei anderen gern als Garant der Grundrechte darstellen, sondern auch unlogisch, weil sie mit Recht betonen, dass der Kircheneintritt durch die Taufe erfolgt und daher ein beim Standesamt erklärter "Kirchenaustritt" in Wirklichkeit nur ein Austritt aus der Kirchensteuerpflicht ist, der über den Glauben noch gar nichts besagt. Letztlich wird also nur die fehlende Zahlungsbereitschaft bestraft."
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(3291) Leipzig. Die Kirche darf ausgetretene Mitglieder von einer Steuerermäßigung ausschließen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht Mitte Mai in Leipzig. Laut Urteil gelten für die Kirchensteuer die gleichen Gebote wie für staatliche Steuern. Diese können nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erhoben oder erlassen werden. Eine entsprechende Regelung gibt es weder im Kirchensteuergesetz von Rheinland-Pfalz, wo die Klägerin wohnt, noch in der Steuerordnung der Kirche (Az.: BVerwG 9 C 12.02). Im konkreten Fall wollte die Klägerin von der Evangelischen Kirche der Pfalz einen Teil ihrer Kirchensteuer erlassen bekommen. Diese war 1998 wesentlich höher als zuvor ausgefallen, weil sie ein Unternehmen verkauft hatte. Die Kirche lehnte eine Ermäßigung, wie sie sie anderen Mitgliedern gewährt hatte, ab. Ihre Ablehnung begründete die Kirche mit dem Austritt der Klägerin aus der Kirche 1999. Dies ist nach Auffassung der Leipziger Richter zulässig und verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Mit dem Urteil bestätigte das Bundesgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. (Handelsblatt, 21.5.03)
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(3292) Berlin. Gut ein Drittel der Deutschen würde zugunsten der Altersvorsorge aus der Kirche austreten, um die gesparte Kirchensteuer anzulegen. Dies geht aus einer Umfrage unter 5000 Usern der Internetplattform www.vorfreu.de hervor. Fast 20 Prozent würden auf einen modernen PC verzichten und 17 Prozent würden bei Urlaubsreisen sparen. (www.vorfreu.de, 22.5.03)
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(3293) Kassel. Eltern müssen freiwillige Tischgebete in kommunalen Kindergärten akzeptieren. Dies entschied nun auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof. Das freiwillige Tischgebot verstößt nach diesem Urteil nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot, wenn es nicht auf staatliche Anordnung hin gesprochen werde, sondern nach Absprache zwischen Eltern und Kindergartenpersonal. Der Vater eines Kindergartenkindes hatte Klage eingereicht [siehe MIZ 4/02 u. 1/03)] mit der Begründung, christliche kultische Handlungen im Kindergarten verletzten das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit. (Fuldaer Zeitung, 3.7.03)
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(3294) Berlin. Der "Ökumenische Kirchentag zu Berlin wurde zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Mitteln finanziert. Obwohl die Stadt Berlin hochverschuldet ist, machte sie 1,8 Mio Euro aus dem Senatshaushalt locker. Weitere 5,6 Mio Euro kamen von der landeseigenen Klassenlotterie hinzu. Schließlich erhielten die Kirchentags-Veranstalter noch 120.000 Euro aus Landesmitteln (Brandenburg) und 1,5 Mio Euro aus Bundesmitteln (Innenministerium). Bei einem Gesamtetat von 18,2 Mio Euro hat die öffentliche Hand somit etwa die Hälfte der Kosten getragen. Da unter den zahlreichen Spendern neben der Kirche zuzuordnenden Firmen wie der HUK Coburg auch die IHK Berlin oder die Bundeswehr aufgelistet sind, ist der Ökumenische Kirchentag zu weniger als der Hälfte durch Geld aus dem kirchlichen Bereich finanziert worden. (Märkische Allgemeine, 28.4.03; Evangelisches Sonntagsblatt 23/03)
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(3295) Berlin/Vatikanstadt. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel war Ende Mai zu Besuch bei Papst Johannes Paul II. Die Privataudienz bei dem Kirchenoberhaupt dauerte ungefähr 15 Minuten. Anschließend bezeichnete die Protestantin Merkel diese Unterredung als ein "bewegendes Erlebnis". Die CDU-Chefin sprach auch mit Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano und mit dem Präfekten der Glaubenskongregation, dem deutschen Kardinal Joseph Ratzinger. Danach wurde Merkel zu einem Besuch bei Kardinal Walter Kasper, dem Präsidenten des Päpstlichen Einheitsrates, erwartet. Ihre Gespräche im Vatikan seien sehr erfolgreich gewesen, erklärte Merkel nach den Treffen vor Journalisten. Sie betonte, dass sich die CDU "mit aller Kraft" für einen Gottesbezug in der EU-Verfassung einsetzen wolle. Außerdem hätten sich die Gespräche um das Thema Krieg und Frieden gedreht; vor allem eine Unterstützung der CDU für den Schutz der christlichen Minderheit im Irak soll Angela Merkel bei den Unterredungen zugesichert haben. (Radio Vatikan, 27.5.03)
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(3296) Rottenburg. Der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst hat den in Isny (Kreis Ravensburg) geplanten "Friedwald" scharf kritisiert. Solch eine Einrichtung bedeute eine Absage an die "christlich-humane" Begräbnis und Auferstehungskultur, sagte der katholische Oberhirte. Die Friedwald GmbH aus Darmstadt will in einem Wald bei Isny-Neutrauchburg Urnengräber unter Bäumen anlegen. Die Asche der Toten soll dabei als Nährstoff für die Bäume dienen.
Die katholische und die evangelische Kirchengemeinden der Allgäustadt haben sich gegen diese Bestattungsform ausgesprochen. Sie kritisierten, dass hinter der Bestattungsform in einem Friedwald eine "naturreligiöse Weltvorstellung" stehe. Bischof Fürst monierte, die Friedwald GmbH mache ihre weltanschauliche Ausrichtung nicht transparent. Offenkundig handle es sich um eine "Hinwendung zur Natur als quasi-göttlicher Instanz". Das christliche Kreuz als Zeichen der Erlösung werde durch den Baum ersetzt. "An die Stelle der christlichen Hoffnung auf ewiges Leben bei Gott", meinte Fürst "tritt die Rückkehr in den naturhaften Kreislauf des Stirb und Werde." Beim Einrichten von Friedwäldern seien Anklänge an esoterische oder neuheidnische "Naturvergötzung" unverkennbar.
Friedwälder gibt es bereits im hessischen Michelstadt und in Kassel. Die Bewegung stammt aus der Schweiz, wo bereits 19 Friedwälder bestehen. (Südwestpresse Ulm, 27.5.03)
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(3297) Hagen. Zum 70. Jahrestag des Reichskonkordates forderte der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) die sofortige Kündigung des Reichskonkordates durch die Bundesregierung. Dieser Schritt wäre ein begrüßenswerter Einstieg, das durch so genannte "Staatskirchenverträge" geprägte Verhältnis zwischen Staat und Kirchen zu beenden. Alles, was im Verhältnis zwischen bestimmten Religionsgesellschaften und staatlichen Gliederungen zu regeln ist, könne ebenso gut im Wege allgemeiner Gesetzgebung geregelt werden. Staatskirchenverträge seien Ausdruck einer altertümlichen Verbindung von Staat und Kirchen, von Thron und Altar. Trennung von Staat und Kirchen sei jedoch das zugrundeliegende Leitmotiv des Grundgesetzes. "In einer modernen, demokratischen Gesellschaft sollten Religionsgesellschaften keine Extrarolle für sich fordern, sondern als selbständige gesellschaftliche Gruppen neben Parteien, Gewerkschaften und anderen Verbänden ihre Angelegenheiten verfolgen" erklärte Rudolf Ladwig, stellvertretender Vorsitzender des IBKA, in Hagen. Daher sei das Reichskonkordat zügig zu kündigen, das Staatskirchenvertragssystem aufzulösen. Es gäbe schließlich auch keine Staatsparteien- oder Staatsvereinsverträge.
Hintergrund: Am 20. Juli 1933 schlossen das Deutsche Reich und der Heilige Stuhl als Vertreter des internationalen Katholizismus das so genannte Reichskonkordat, einen "internationalen" Vertrag. Dem NS-Regime verschaffte es seinerzeit einen erheblichen Ansehensgewinn und trug dazu bei, die vorhandene Skepsis in der katholischen Bevölkerung Deutschlands gegenüber der Hitlerdiktatur zu entschärfen. Der katholischen Kirche wurden von Seiten Hitlers erhebliche Zugeständnisse gemacht, die ihnen zuvor in den 14 Jahren der Weimarer Republik von demokratischen Regierungen zu Recht nicht eingeräumt wurden.
Dieser Vertrag ist als einziger "internationaler" Vertrag aus der NS-Zeit noch heute gültig, wenn auch z.B. die Schulartikel keine Anwendung finden. Auch heute noch dient das Reichskonkordat als Rechtfertigung verschiedenster kirchlicher Privilegien. So wird beispielsweise die ersatzlose Einstellung der so genannten "Staatsleistungen" durch die Knebelartikel 18 und 33 des Reichskonkordates erschwert, obwohl sie sachlich gerechtfertigt wäre. Diese "Staatsleistungen", jährliche Zahlungen der Bundesländer (aber auch Zahlungen verschiedenster Kommunen), stellen tatsächlich heute nichts anderes dar als Kichensubventionen in einem Staat, der eigentlich weltanschaulich neutral sein sollte. Allein diese Maßnahme könnte einen jährlichen Einspareffekt von ca. 420 Millionen Euro für die Länder bewirken und einen hohen, aber schwer zu beziffernden Einspareffekt auf kommunaler Ebene. (Presseerklärung des IBKA, 14.7.03)
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(3298) Berlin. Zur Veröffentlichung der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom zur rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften erklärte der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Kues, dass die "Erwägungen" aus Rom und auch die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz die klare Position der Union bestätigten, wonach eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau mit der vom Grundgesetz gewollten Bevorzugung von Ehe und Familie nicht vereinbar sei. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften hätten Anspruch auf Toleranz und Respekt und rechtliche Absicherung ihrer Beziehung. Allerdings sei eine Gesellschaft, die heterosexuellen Beziehungen keinen Vorrang einräume, nicht zukunftsfähig. Insofern könne es konsequenterweise nicht sinnvoll sein, die Mitversicherung in den Sozialsystemen für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. (Presseerklärung der CDU/CSU - Bundestagsfraktion, 1.8.03)
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(3299) Trier. Schon im Jahr 2000 wurde ein Trierer Priester wegen des amtskirchlich verbotenen Feier eines ökumenischen Abendmahls scharf gemaßregelt. Der neue Trierer Bischof Reinhard Marx folgte nun dem Vorbild seines Vorgängers Spital und suspendierte den abtrünnigen Theologen Gotthold Hasenhüttl vom Priesteramt. Hasenhüttl hatte am 29. Mai am Rande des ökumenischen Kirchentages einen Gottesdienst zelebriert, bei dem der "Leib Christi" auch an evangelische Christen verteilt wurde. Eine Handlung, die nach dem Kirchenrecht streng verboten ist. Außerdem hatte Hasenhüttl unerlaubterweise das Hochgebet geändert und den Papst darin nicht ausdrücklich erwähnt - dafür aber "Bischöfe und Bischöfinnen". Vor zahlreichen Pressevertretern rechtfertigte Marx die Suspendierung des 69-jährigen Theologen mit seiner bischöflichen Pflicht, für die Einheit der katholischen Kirche Sorge zu tragen: "Ich habe die Verantwortung, dort einzuschreiten, wo offensichtlich und demonstrativ die Ordnung der Kirche verletzt wird." Marx unterstrich, er sei nach wie vor überzeugt von der Notwendigkeit der Ökumene, der Hasenhüttl geschadet habe. Der Bischof sagte, er werde Hasenhüttl auch die kirchliche Lehr-Erlaubnis entziehen. Hasenhüttl erklärte, er habe mit der Entscheidung gerechnet, sei aber gleichwohl enttäuscht über die Machtdemonstration der Kirche. Hasenhüttl ist der zweite Geistliche, der nach dem Berliner Kirchentag wegen eines verbotenen Gottesdienstes bestraft wird. Zuvor war schon der Pfarrer Bernhard Kroll aus der Diözese Eichstätt suspendiert worden. Wir sind Kirche und die Initiative Kirche von unten solidarisierten sich mit Hasenhüttl. Die Suspendierung sei "völlig überzogen". Auch im Bistum Trier regte sich der Widerstand: Die kirchenkritische Zeitschrift Imprimatur protestierte in einem offenen Brief an Bischof Marx gegen dessen Entscheidung. Der Theologe Hans Küng forderte in einem Interview mit dem Trierischen Volksfreund alle Priester im Bistum Trier zum Widerstand gegen die Suspendierung Hasenhüttls auf. Doch dieser Aufruf verhallte ungehört im Raum. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) stärkte Bischof Marx den Rücken. "Wir bedauern, dass Hasenhüttl durch Dialogverweigerung den Konflikt dramatisiert hat", sagte ZdK-Präsident Meyer. (Trierischer Volksfreund, 18.7.03)
Anm. MIZ: In der hitzigen Diskussion um die verbotene Abendmahl-Zeremonie tat sich der Eichstätter Bischof Mixa besonders hervor. Er bezeichnete das evangelische Abendmahl u.a. als "geselliges Brötchenessen". Auch seine Floskel "Sonntagsbrunch mit Alkoholausschank" stieß - obwohl aus katholischer Sicht gut begründet - bei Protestanten auf wenig Gegenliebe. Die meisten Journalisten konnten sich keinen Reim auf die Sache machen. Der Kommentator des Trierischen Volksfreundes etwa meinte, dass das ganze Geschehen "mit gesundem Menschenverstand" kaum zu verstehen sei. Wohl wahr. Aber alles andere wäre auch sehr verwunderlich gewesen, denn schon das Ritual des "christlichen Abendmahls", das dem Streit zugrunde liegt, hat mit "gesundem Menschenverstand" rein gar nichts zu tun. Die Zeremonie wurde schon von Sigmund Freud als Form des "rituellen Kannibalismus" beschrieben. In der Tat glauben sowohl Katholiken als auch Lutheraner, ihre spirituellen Kräfte dadurch stärken zu können, dass sie während des Abendmahls wahrhaftig (nicht bloß symbolisch!) den "Leib des Herrn" verspeisen. Der derzeitige Streit entzündet sich allein an der Frage, wer für die seltsame Wandlung (Transsubstantiation) der vegetarischen Oblate in die jesusfleischhaltige Hostie verantwortlich ist. Gläubige Katholiken nehmen an, dass sich hierbei die Priester als Brotverwandlungskünstler betätigen (fehlen diese, ist das Abendmahl aus katholischer Sicht tatsächlich nur ein "geselliges Brötchenessen"!), Luther hingegen meinte, das mache der liebe Gott persönlich. Es ist schon sehr erstaunlich, dass mehr als 200 Jahre nach Einsetzen der Aufklärung die Gemüter immer noch durch diesen christlichen "Hokuspokus" (das Wort leitet sich pikanterweise ab von der Konsekrationsformel, die vor der vermeintlichen Verwandlung des Brotes in den Leib Christi gesprochen wird: "Hoc est corpus meum"/ "Dies ist mein Leib") erregt werden.
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(3300) Bochum. Der Bochumer Theologieprofessor Joachim Wiemayer unterstützt angesichts der Kostenexplosion im Gesundheitswesen den Vorschlag, die besonders kostspielige Behandlung von über 75-Jährigen einzuschränken. Besonders pikant: Wiemayer ist offizieller Berater der katholischen Bischofskonferenz, die sonst so vehement für den "Schutz des Lebens" eintritt. Deren Vorsitzender, Kardinal Lehmann, distanzierte sich von dem Vorschlag erst zwei Tage später, als die öffentliche Empörung ihm gar keine andere Wahl mehr ließ. Nach einem persönlichen Gespräch ließ er den Theologen in seiner herausgehobenen Beratungsfunktion. (Report Mainz, 2.6.03; Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz, 4.6.03)
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(3301) Augsburg. Der bfg Bayern hat die katholische Kirche aufgefordert, analog zu den Fällen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern nun auch in einer Untersuchungskommission die teilweise menschenunwürdige Behandlung von Kindern in katholischen Heimen aufzuarbeiten und den Opfern Schmerzensgeld zu zahlen. Nach dem großen Echo des Films Die unheiligen Schwestern über die Zustände in katholischen irischen Kinderbewahranstalten häuften sich in Leserbriefen die Klagen von Betroffenen, die in ihrer Jugendzeit von strengen Nonnen und Patres psychisch geschädigt wurden (vgl. dazu die SZ vom 19.4. und vom 3.5.03 sowie den Spiegel vom 12. und 26.5.03). Opfer berichteten, dass sie sogar, wenn sie das z.T. miserable Essen nicht behalten konnten, gezwungen wurden, das Erbrochene nochmals zu essen.
Nachdem sich die Zahl der bekannt gewordenen Fälle von sexuell mißbrauchten Kindern im letzten Jahr lawinenartig vermehrt hatte, konnte die Bischofskonferenz unter dem Druck der Öffentlichkeit nicht umhin, Nachforschungen im Klerus anzustellen. Die Frage von Entschädigungen ist indessen noch ungeklärt. Zu den kaum weniger schlimmen Erziehungsmißständen äußerten sich die Bischöfe hingegen bisher nicht. Der bfg stellte darüber hinaus die Frage, warum die Erziehung von Heimkindern überhaupt so oft den Nonnen überlassen wurde. "Besondere Frömmigkeit ist jedenfalls noch lange kein Qualitätsmerkmal für besondere pädagogische Fähigkeiten, zumal den Schwestern in den meisten Fällen jegliche sozialpädagogische Ausbildung fehlte." (Freigeistige Rundschau 3/2003, 22.7.03)
Großbritannien
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(3302) London. Sechzehn Bischöfe der Kirche von England protestierten gegen die Ernennung eines bekennend homosexuellen Mannes zum Bischof. Die Tageszeitung The Guardian berichtete von einem offenen Brief, in dem die überwiegend evangelikalen Bischöfe die Rücknahme der umstrittenen Bischofsberufung fordern. Beobachter bezeichnen den Brief auch als eine Kampfansage an den anglikanischen Primas, Rowan Williams, der als ein Befürworter der Gleichbehandlung Homosexueller gilt. Nach Bekanntwerden des Briefes forderten Anglikanische Bischöfe aus der ganzen Welt den homosexuellen Priester Joffrey John dazu auf, auf sein Bischofsamt zu verzichten. Der anglikanischen Kirche drohe eine Spaltung, wenn John, der nach eigenen Angaben über Jahrzehnte mit einem männlichen Partner zusammengelebt hat, im Oktober zum Bischof von Reading geweiht werde. Laut BBC äußerten sich insgesamt 35 anglikanische Bischöfe in dieser Richtung. Die Ernennung verstoße gegen die von der Mehrheit der anglikanischen Kirche vertretene Morallehre. (Radio Vatikan, 17.6.03, KNA/BBC 26.6.03)
Vatikan
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(3303) Vatikanstadt. Der Entwurf der künftigen EU-Verfassung ist im Vatikan auf Kritik gestoßen. Zwar begrüßt er, dass der Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften aufrechterhalten werden soll. Vatikansprecher Joaquin Navarro Valls zeigte sich aber enttäuscht über das Fehlen einer ausdrücklichen Erwähnung des Christentums. Der "Heilige Stuhl" wiederholte daher die Forderung, in der Präambel aus Gründen der geschichtlichen Wahrheit und einer besseren Ausgewogenheit einen derartigen Passus einzubinden. Der vatikanische Wirtschaftsminister Kardinal Sergio Sebastiani betonte in der Turiner Tageszeitung la Stampa: "Das Christentum aus der neuen Verfassung zu streichen hieße, die 2.000-jährigen Wurzeln Europas abzuschneiden". Nach Ansicht des vatikanischen Außenministers, Erzbischof Jean-Louis Tauran, sei der Entwurf der Präambel "unausgeglichen". Die Tatsache, dass philosophische Strömungen der Aufklärung, nicht aber das Christentum erwähnt würden, sei eine "ideologische Entscheidung mit der dreisten Absicht, die Geschichte umzuschreiben", erklärte er dem Corriere della Sera. Auch das Argument, eine Erwähnung des Christentums hätte für die anderen Religionen die gleichen Konsequenzen gefordert, will Tauran nicht gelten lassen. (Radio Vatikan, 30.5.03)
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(3304) Vatikanstadt. Die ursprüngliche Darstellung des Vatikan, wonach der Schweizergardist Cedric Tornay am 4. Mai 1998 seinen Chef Alois Estermann und dessen Frau ermordet und dann sich selbst getötet haben soll, ist eindeutig unhaltbar. Ein Abschiedsbrief Tornays erwies sich als gefälscht, und als Täter kommt er nicht in Frage, sondern er wurde von einem Dritten umgebracht. Warum Vatikan-Sprecher und Opus-Dei-Mitglied Navarro Valls bereits drei Stunden nach der Tat ohne jede Untersuchung diese Version aufgetischt hat, bleibt bis heute unklar, denn der Vatikan verweigert jede unabhängige gerichtliche Nachprüfung, obwohl seinerzeit die üblichen gerichtsmedizinischen und richterlichen Ermittlungen weitgehend unterblieben waren.
Die Theologin und Vatikan-Expertin Valesca von Roques sieht in ihrem Buch Mord im Vatikan Indizien, dass Estermann umgebracht wurde, weil er in einem internen Machtkampf eine zentrale Rolle gespielt hat. Er stand dem Opus Dei nahe, dessen Gegner eine völlige Kontrolle dieses Geheimbunds über den Papst verhindern wollten. Auch andere Schweizergardisten meinten, Tornay sei der Mord in die Schuhe geschoben worden, weil persönliche Spannungen zwischen ihm und seinem Vorgesetzten bekannt waren.
Aufsehen erregte, dass Estermanns Nachfolger im letzten Jahr völlig überraschend seinen Abschied nahm und ein Angebot als Chef der Luzerner Polizei annahm (vgl. SZ, 6.5.02). Schon damals wurde ein Zusammenhang mit dem Fall Estermann angenommen. (DreiSat Schweiz, 16.6.03; Phoenix-Dokumentation, 20.6.03; Freigeistige Rundschau 3/2003)
Spanien
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(3305) Madrid. Der Nachrichtendienst der spanischen Bischofskonferenz hat unter dem Titel "Die Errichtung Europas und das christliche Erbe" einen Artikel über einen "Zehnpunkteplan für die Errichtung eines neuen Europa" veröffentlicht. Dieser "Zehnpunkteplan" sieht folgendermaßen aus: "1. Europa ist in Vergangenheit und Gegenwart zutiefst vom Christentum durchwirkt. Der christliche Glaube hat die europäische Kultur gestaltet und sie und trotz der schmerzlichen Trennung zwischen Ost und West zu einem harmonischen Ganzen zusammengebildet? 2. Die vom Evangelium gepredigten Werte werden zu einem neuen geistigen Europa, einem Europa der Hoffnung beitragen. Die Union hätte keinen Bestand, würde sie nur auf eine wirtschaftliche oder geografische Größe reduziert werden. Sie muss vor allem in einer Eintracht der Werte bestehen. 3. Christliche Inspiration kann auch die politische, kulturelle und wirtschaftliche Integration in ein Zusammenleben verwandeln, bei dem sich alle Europäer heimisch und als eine Familie der Nationen fühlen. So werden sie auch zum Vorbild für andere Kontinente. 4. Die christlichen Wurzeln sind Hauptgarantie für Europas Zukunft. Europas christliches Erbe zu ignorieren, zu verhehlen oder zu vergessen, wäre eine schwerwiegende Ungerechtigkeit und ein Zeichen von beklagenswerter Verarmung, die früher oder später schlimme Folgen zeitigen wird. 5. Daher muss das Christentum auch unbedingt in der künftigen EU-Verfassung als besonderes kulturelles und religiöses Erbe Erwähnung finden. 6. In einem von Laizismus, Materialismus und Konsumismus geprägten Umfeld wie dem heutigen muss die Kirche konsequent die transzendente Dimension menschlicher Existenz bezeugen. 7. Europa muss weiterhin die unverletzliche Würde der menschlichen Person von der Zeugung bis zum natürlichen Ableben hinsichtlich aller unveräußerlicher Rechte verteidigen und fördern. 8. Das Europa der Zukunft wird ein Europa der Liebe und des Dienstes an den Armen und Notleidenden sein, ein Europa, das Kultur und Solidarität fördert. 9. Das Fundament des vereinten Europa muss von Offenheit, Achtung, Dialog und Brüderlichkeit geprägt sein. 10. Fürchte dich also nicht, Europa. Das Evangelium ist nicht gegen dich, sondern für dich. Im Evangelium, das Jesus selbst ist, wirst du die feste und dauerhafte Hoffnung finden, die du suchst." (ZENIT, 25.7.03)
Anm. MIZ: In der Sozialpsychologie wird der Begriff "groupthink" benutzt, um das Verhalten einer Gruppe zu beschreiben, die durch ihre besondere innere Einmütigkeit von Überzeugungen zu völlig unangemessenen Beurteilungen der Außenwelt verleitet wird. In der Regel wird zu Illustration dieses Phänomens Kennedys Beraterteam herangezogen, das fälschlicherweise von einem Erfolg der Schweinebuchtinvasion überzeugt war. Die spanische Bischofskonferenz scheint jedoch ein noch besseres Anschauungsobjekt für dieses interessante Phänomen einer gruppendynamischen Wahrnehmungsverzerrung zu sein?
Dänemark
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(3306) Kopenhagen. Ein protestantischer Pastor ist von seinem Amt suspendiert worden, weil er nicht mehr an Gott glaubt. Der Mann hatte seine Zweifel einer Tageszeitung anvertraut und rief damit seine lutherische Bischöfin auf den Plan. Es sei inakzeptabel, dass der Priester unter anderem von einem "kindischen Glauben der Christen" gesprochen habe. (Radio Vatikan, 4.6.03)
Polen
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(3307) Wladyslawowo. Die geplante Ankunft des niederländischen "Abtreibungsschiffs" in einem polnischen Ostseehafen ist auf starken Protest der katholischen Kirche gestoßen. Der polnische Bischof Tadeusz Pieronek bezeichnete die durch einen Sturm verschobene Landung des Schiffes in Wladyslawowo als "Piraterie". Zwei an Bord befindliche Ärzte führen für Frauen aus Ländern mit restriktiven Abtreibungsgesetzen in internationalen Gewässern Schwangerschaftsabbrüche durch. Das niederländische Schiff war von polnischen Feministinnen als Protest gegen den strengen "Lebensschutz" im Land eingeladen worden. Die Hafenpolizei beschlagnahmte bei der Landung des Schiffs alle in Polen verbotenen Abtreibungsmittel. (Radio Vatikan, 21.6.03, AFP 24.6.03)
Russland
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(3308) Moskau. Via Handy können Vergessliche in Zukunft Gebetstexte empfangen. Die russische Mobiltelefongesellschaft Megaphon bietet ab sofort einen Service an, der den Gläubigen die Texte eines Gebetes direkt ins Ohr souffliert. Vom gleichen Anbieter kann man auch Informationen über orthodoxe Kirchengeschichte oder Glaubensartikel erhalten. Die Telefongesellschaft betonte, dass diese Initiative den Segen des orthodoxen Metropoliten von Sankt Petersburg habe. (AFP, 22.7.03)
Nordamerika
USA
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(3309) Washington. Weil die Geschworenen während ihrer Beratungen die Bibel konsultierten, hat ein US-Richter das Todesurteil gegen einen überführten Mörder aufgehoben. Der Mann war bereits 1995 für die Ermordung einer Kellnerin und eines weiteren Gewaltverbrechens zum Tod verurteilt worden. Der Richter nannte die Taten nun zwar besonders verabscheuungswürdig, verwies jedoch auf schwere Verfahrensfehler. Die Geschworenen hätten in einem Hotelzimmer beraten, wo sie zwar keinen Zugang zu Zeitungen und sonstigen Medien, jedoch zur Bibel gehabt hätten. Die Anwälte des Mörders argumentierten, Bibelzitate wie "Auge um Auge" und weitere alttestamentliche Rechtstexte hätten möglicherweise Einfluss auf das Urteil gehabt. Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden. (Stuttgarter Nachrichten, 27.5.03)
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(3310) Massachusetts. Vermutlich über 1.000 Kinder sind in der Erzdiözese Boston in den vergangenen 40 Jahren Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Das steht in dem Bericht des Generalstaatsanwalts von Massachussetts, der Mitte Juli veröffentlicht wurde. Nach 16 Monaten Recherche sei klar, dass die Übergriffe von Kirchenleuten gegen Kinder alle Befürchtungen an Ausmaß und Gewicht noch übertroffen hätten, so Staatsanwalt Tom Reilly. Dabei sprach er auch von einem "unentschuldbaren" Verhalten der Kirchenleitung unter dem inzwischen zurückgetretenen Bostoner Kardinal Bernard Law. Dennoch wird die Bundesstaatsanwaltschaft voraussichtlich keine Klage gegen Law erheben. Reilly begründete seine Entscheidung mit Hinweis auf die schwache Gesetzeslage. Diese habe es ihm nicht erlaubt, die Vorgesetzten von pädophilen Priestern in der Erzdiözese Boston zur Verantwortung zu ziehen. Dem zurückgetretenen Erzbischof Bernard Law wird vorgeworfen, pädophile Priester von einer Pfarrei in die andere versetzt zu haben. (AP, 23/24/25.7.03)
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(3311) Minneapolis. Nach Anschuldigungen sexueller Belästigung hat die anglikanische Kirche in den USA die Ernennung des ersten praktizierenden homosexuellen Bischofs, Gene Robinson, aufgeschoben. Primas Frank Griswold sagte vor der in Minneapolis tagenden Generalversammlung der Episkopalkirche, Robinson sei beschuldigt worden, einen Mann sexuell belästigt zu haben. Bis zur Klärung der Vorwürfe wird nun die Ernennung Robinsons als neuer Bischof von New Hampshire zurückgestellt. Nachdem Robinsons Wahl im Juni bereits von den Kammern der Laien und der Kleriker bestätigt worden war, hätte die Kammer der Bischöfe über die Ernennung des 56-Jährigen abstimmen sollen. Doch nun haben führende Bischöfe der anglikanischen Weltgemeinschaft ultimativ gefordert, die Ernennung Robinsons zurückzunehmen. Andernfalls wolle man handeln - eine Zerschlagung der Kirchengemeinschaft will der evangelikale Flügel der rund 75 Millionen Anglikaner nicht ausschließen (vgl. Meldung 3302). Der Ehrenprimas der anglikanischen Weltgemeinschaft, Erzbischof Rowan Williams von Canterbury, hatte wiederholt alle nationalen Kirchen ermahnt, in strittigen Fragen keine Alleingänge zu unternehmen. (KNA, 5.8.03)
Kanada
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(3312) Ontario. Die katholischen Bischöfe haben die Einführung der Homosexuellenehe in Kanada scharf kritisiert. Sie wandten sich gegen das jüngste Urteil des Berufungsgerichts in Ontario, das die Ehe als Lebensgemeinschaft von zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht definiert. Die Bischofskonferenz forderte Justizminister Martin Cauchon auf, Einspruch zu erheben. Der Gerichtshof hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Generalstaatsanwalt keine substanziellen Gründe dargelegt habe, aus denen die Ehe als ausschließlich heterosexuelle Institution aufrecht erhalten werden müsse. (Radio Vatikan, 15.6.03)
Afrika
Ägypten
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(3313) Kairo. Aus religiösen Gründen darf der amerikanische Erfolgsfilm Matrix Reloaded in ägyptischen Kinos nicht gezeigt werden. Der Film setze sich in einer dem Islam widersprechenden Art und Weise mit der Frage der Schöpfung auseinander, heißt es in der Begründung des 14-köpfigen Zensurkomitees. Außerdem verherrliche der Science-Fiction-Thriller Gewalt. (Radio Vatikan, 11.6.03)
Asien
Indien
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(3314) Neu Delhi. Wegen angeblicher Hexerei ist im ostindischen Bundesstaat Jharkhand eine 65-jährige Frau bei lebendigem Leibe verbrannt worden. Das berichtete die Tageszeitung Hindustan Times. Tage zuvor waren in demselben Bundesstaat bereits zwei Frauen erschlagen und ihre Leichen verbrannt worden, weil ein Dorfrat sie der Hexerei für schuldig befunden hatte. In Jharkhand ist seit zwei Jahren ein Gesetz in Kraft, dass das Töten angeblicher Hexen verbietet. Das Gesetz wird aber nicht angewendet. (dpa, 6.7.03)
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(3315) Ayodhya. Hindus wollen in Ayodhya auf den Ruinen eines moslemischen Gotteshauses einen Tempel bauen. Die Resolution ist von der Regierungspartei von Ministerpräsident Atal Behari Vajpyee angenommen worden. Wie die französische Agentur AFP berichtet, wird allerdings nicht mit einer baldigen Umsetzung des Vorhabens gerechnet. Der Tempelbau in Ayodhya ist seit Jahren umstritten und hat mehrfach zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Moslems und Hindus geführt. (AFP, 19.7.03))
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(3316) Kalkutta. Die von Mutter Teresa von Kalkutta gegründeten "Missionarinnen der Nächstenliebe" haben das "Copyright" für den Namen der Gründerin ihrer Kongregation beantragt, um so eine Vermarktung [durch andere!!] zu verhindern. "Solange Mutter Teresa lebte, hat sie immer wieder gesagt, sie wolle nicht, dass ihr Name von anderen Personen und Organisationen ohne ihre Zustimmung und nach ihrem Tod ohne die Zustimmung ihrer Nachfolgerin gebraucht würde", so Schwester Nirmala, die Generaloberin des Ordens. Viele Organisationen sind dieser Bitte bereits gefolgt und verwenden den Namen Teresas nicht mehr, so die Generaloberin. "Wir danken allen, die den Namen Mutter Teresas aus der Bezeichnung ihrer Einrichtungen herausgenommen haben, wie das Mother Teresa Institute of Management". (ZENIT, 20.7.03)
Anm. MIZ: Mit der "Copyright"-Sicherung ist der Weg frei für eine (geld-)segenreiche, innerkirchliche Vermarktung der "Scheinheiligen von Kalkutta" (vgl. MIZ 4/99). Im Jahr ihrer Seligsprechung auf vielfältige Weise verewigt werden: Das Erzbistum Kalkutta will ein Mutter-Teresa-Denkmal in Kalkutta errichten. Zudem soll eine Straße nach der Ordensgründerin und Friedensnobelpreisträgerin benannt werden. Zur Seligsprechung am 19. Oktober in Rom sollen alle Armen in den von ihrem Orden betreuten Zentren Geschenke erhalten. Ferner ist ein gemeinsamer Umzug von Straßenkindern geplant, die zum Grab von Mutter Teresa pilgern sollen usw. usf.
Irak
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(3317) Nadschaf/Teheran/London. Hussein Chomeini, Enkel von Ajatollah Chomeini, hat den heutigen geistlichen Führern in Iran den Kampf angesagt. Wie 1979 sein Großvater, der Revolutionsführer, plant er derzeit von der irakischen Stadt Nadschaf aus den Umsturz. Die in London erscheinende Zeitung al-Sharq al-Awsat zitierte den 46 Jahre alten Hussein Chomeini mit den Worten: "Iran braucht ein neues demokratisches Regime, das die Religion nicht benutzt, um die Menschen zu unterdrücken." Staat und Religion sollten in Iran voneinander getrennt werden. Alle Nachfolger seines Großvaters an der Spitze des iranischen Staates hätten seinen Namen zur Legitimierung ihrer ungerechten Herrschaft missbraucht. Er rechne bald mit einer neuen Revolution in Iran. "Freiheit ist wichtiger als Brot", sagte er laut al-Sharq al-Awsat. Wenn die Amerikaner Iran die Freiheit bringen könnten, dann sei ihm auch das recht. Hussein Chomeini, der mit den Reformern und der iranischen Studentenbewegung sympathisiere, habe in Nadschaf im schiitischen Südirak ein einst von seinem Großvater genutztes Haus bezogen, berichtete die Zeitung weiter.
Das Chomeini-Büro in Teheran dementierte allerdings die Berichte über ein Exil des Enkels im Irak und erklärte, er sei wohl von al-Sharq al-Awsat und einer niederländischen Zeitung falsch zitiert worden. Hussein Chomeini habe lediglich erklärt, dass die von seinem Großvater einst geforderte Gedankenfreiheit in Iran auch umgesetzt werden müsse. Hussein Chomeini befinde sich derzeit auf einer Pilgerreise im Irak. Nadschaf ist neben Kerbela nicht nur das wichtigste Ziel schiitischer Pilger im Irak, sondern auch Sitz der einflussreichen Religionsakademie Hauza Ilmija. (Spiegel-online, 4.8.03)
Afghanistan
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(3318) Kabul. Die neue, USA-gestützte Regierung von Afghanistan hat die Wochenzeitschrift Aftaab wegen Veröffentlichung "blasphemischer" Artikel verboten. Alle Hefte wurden von Zeitungsständen und Verkäufern beschlagnahmt. Chefredakteur Sayed Mir Hussein Mahdavi und sein iranischer Assistent Ali Reza Payam Sistany wurden am 17. Juni auf Anordnung der Regierung in Kabul verhaftet und von der Generalstaatsanwaltschaft verhört. Zur Zeit der Verhaftung lag kein schriftlicher Haftbefehl vor. Die beiden Journalisten werden seither im zentralen Untersuchungsgefängnis von Kabul festgehalten und harren ihres Schicksals. Sie werden beschuldigt, das Pressegesetz des islamischen Staates verletzt zu haben, das in seinem Artikel 31 die "Beleidigung des Islam" verbietet. Der Oberste Gerichtshof von Afghanistan kann auf Vorschlag der Regierung direkt Blasphemie-Prozesse gegen angebliche Delinquenten eröffnen und ihnen ihre Strafe zumessen.
Rationalist International hat die Inhaftierung der Journalisten und den Akt von Pressezensur schärfstens verurteilt. In einem Brief an den Afghanischen Präsidenten Hamid Karzai schrieb der Präsident von Rationalist International, Sanal Edamaruku: "Nach der langen und dunklen Phase des religiösem Despotismus braucht Afghanistan nichts dringender als Meinungsfreiheit und Pressefreiheit, um zu genesen und eine positive Zukunft für seine Bevölkerung zu schaffen. Wir fordern Sie auf, Ihr hohes Amt zu nutzen, diese Grundrechte zu garantieren und die Rückkehr zu den alten Taliban-Praktiken brutaler Unterdrückung, ausgeübt im Namen von Religion, zu verhindern. Wir fordern Sie dringend auf, alle Anklagen gegen Sayed Mir Hussein Mahdavi und Ali Reza Sistany zurückzuziehen und beide unverzüglich freizulassen." Protestbriefe, die die sofortige Freilassung der Journalisten fordern, wurden auch vom Journalisten-Schutz-Komitee CPJ mit Sitz in den USA und von den Journalisten ohne Grenzen in Frankreich geschickt.
"Religion plus Verwaltung ist gleich Despotismus", lautet nach Angaben des Informations- und Kulturministers Abdul Hamid Mubariz einer der "blasphemischen" Sätze, die zum Arrest der Journalisten führten. "Dies sind sensitive blasphemische Themen, denen gegenüber wir nicht gleichgültig bleiben können," sagte der Minister. Mahdavis Unterstützer hingegen erklärten, die Regierung missbrauche eindeutig das Pressegesetz und versuche, unter dem Deckmantel religiöser Betroffenheit private Rechnungen zu begleichen.
Mahdavi hatte gefordert, Afghanistan brauche eine säkulare, religionsneutrale Regierung. Er warf den Führern der Taliban (viele wieder in Amt und Ehren) und vielen Anti-Taliban-Politikern gleichermaßen vor, "auf Kosten des Blutes des Volkes" zu handeln. In seinem Artikel "Heiliger Faschismus", am 11.Juni in Aftaab erschienen, klagte er prominente Führer der Nördlichen Allianz, darunter den ehemaligen Präsidenten Rabbani und den amtierenden Vizepräsidenten Khalini, für die Rolle an, die sie im Bürgerkrieg von 1992-1996 spielten, der mehr als 50.000 Menschen das Leben kostete und schließlich die Taliban an die Macht brachte. (Rationalist Bulletin 111, 15.7.03)
Pakistan
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(3319) Peshawar. Am 2. Juni 2002 verabschiedete das Provinz-Parlament in Peshawar das Shariat-Gesetz und machte damit die Nord-West-Grenz-Provinz (NWFP) zur ersten Provinz Pakistans unter Islamischem Recht. Nach einer offenen Abstimmung begrüßten die Abgeordneten die Entscheidung mit Triumphrufen wie "Allah ist groß! Allah ist mächtig!" Die schwache Opposition war zu verängstigt, sich dem religiösen Vormarsch entgegenzustellen.
Die NWFP an der Grenze zu Afghanistan ist eine traditionelle Brutstätte des Islamischen Fundamentalismus. Seit den Wahlen Ende Oktober 2002 von der radikalen Sechs-Parteien-Koalition Mutahida Majlis-e-Amal (MMA) regiert, marschiert sie in rasendem Tempo in Richtung Talibanisierung. Die Einsetzung von Shariat-Recht bedeutet das Ende bürgerlicher Rechte und Freiheiten. Sie bedeutet die Schaffung eines parallelen Rechtssystems auf der Grundlage von Religion und bringt dramatische Veränderungen im Erziehungs- und im Finanzsystem mit sich, die beide durch spezielle Ausschüsse in Einklang mit dem Koran gebracht werden. Die nationale Regierung in Islamabad zögert ganz offensichtlich, gegen die alarmierenden Vorgänge in der NWFP in Aktion zu treten. So schritt die unter Kommando der zentralen Regierung stehende Polizei nicht ein, als fundamentalistische Gruppen zur Feier der Vorlage des Shariat-Gesetzes randalierend durch die Straßen zogen, Kabelfernseh-Verbindungen zerstörten und Werbeplakate niederrissen, auf denen Frauen abgebildet waren.
Nur wenige Tage nach Verabschiedung des Shariat-Gesetzes kam das Hisba-Gesetz, das die Grundlage zur Schaffung eines Hisba-(Rechenschafts-)Ministeriums bildet - eine Kopie des gefürchteten Talibanministeriums "zur Verhütung von Laster und zur Förderung von Tugend". Mit dem Aufbau paralleler Rechts-, Regierungs- und Polizeistrukturen gerät die NWFP unter totale Kontrolle der Fundamentalisten. In ihrer sechsmonatigen Regierungszeit hat die MMA bereits Alkohol verboten, Musik von öffentlichen Plätzen und Bussen verbannt, die Schuluniformen für Jungen von "westlichen" Hemden und Hosen zur traditionellen Kurta verändert und Mädchen gezwungen, die traditionelle Kopfbedeckung zu tragen. Männliche Ärzte dürfen in Krankenhäusern keine weiblichen Patienten mehr behandeln. Seit 1. Juni müssen alle Büros, Schulen und Geschäfte während der Gebetszeiten geschlossen werden, damit alle Männer in die Moschee gehen können. Staatsbedienstete sind verpflichtet, fünfmal am Tag zu beten.
Auf der Welle weit verbreiteter anti-amerikanischer Gefühle zum Sieg reitend, hat die MMA in den Oktoberwahlen nicht nur die Regierung in der NWFP erobert. Sie konnte auch fast ein Viertel der Sitze im nationalen Parlament besetzen. Sie wirbt für ein Taliban-Pakistan und fordert, dass Shariat-Recht im ganzen Lande eingesetzt wird. (Rationalist-Bulletin 110, 10.6.03)
2003 - Meldungen 3320-3347
2003 - Meldungen 3320-3347 rhartmann Wed, 12/31/2003 - 09:00Europa
Deutschland
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(3320) Köln. Die europäische Werteordnung ist nach Meinung des Kölner Kardinals Meisner gefährdet. Gift für die europäische Gesellschaft seien Drogensüchtige, Terroristen und Wissenschaftsgläubige. Auch Homosexualität verurteilte Meisner bei einem Vortrag in Budapest indirekt, denn sie widerspreche der Schöpfungsordnung. Die Frage laute: "Kann der europäische Mensch aus eigener Kraft all diese Gifte ausschwitzen oder überwinden?" Einen Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers über die heftigen Äußerungen des Kardinals bestätigte das Erzbistum. Der Mensch solle nicht "aus Zweckmäßigkeitsberechnungen Moral erfinden", sagte Meisner. Der Kölner Lesben- und Schwulentag (KLuST) nannte Meisner einen "Hetzer auf dem Bischofsstuhl", den das liberale Köln nicht gebrauchen könne. Der Kardinal habe eine Grenze überschritten, deren Respektierung Konsens der Gesellschaft sei. "Der Kardinal sollte bedenken, dass er mit seinem unqualifizierten Urteil Mitglieder seiner Kirche trifft, als vergiftet bezeichnet und sie damit verstößt", hieß es in der KLuST-Mitteilung. In seinem Referat hatte Meisner weiter gesagt, wenn humanistische Werte allein auf sich, ohne einen Bezug zu Gott gestellt seien, "dann ist das nicht nur bedauerlich, sondern gefährlich". "Unsere europäische Gegenwart trägt darum auf vielfältige Weise solche Todeskeime in sich, die den gesunden Organismus vergiften, ja zum Kollabieren kommen lassen." Die Entkoppelung der Werte von Gott sei nicht eine neutrale Erscheinung, sondern eine Bedrohung. "Sie scheiden dann nämlich gleichsam auf natürliche Weise giftige Stoffe aus, die langsam das lebendige Gewebe unseres christlichen Abendlandes verseuchen und vergiften und schließlich zerstören." (Spiegel online, 28.10.03)
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(3321) Weiden. Wegen sexuellen Missbrauchs und Untreue muss ein 47-jähriger Pfarrer aus der Oberpfalz drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Weiden verurteilte den katholischen Geistlichen zudem zu einem lebenslangen Berufsverbot für seelsorgerische Tätigkeiten in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen. Zur Begründung sagte der Vorsitzender Richter, der Priester habe sich über einen langen Zeitraum und wiederholt an Jungen vergangen und damit einen erheblichen Vertrauensbruch begangen. Der inzwischen vom Dienst suspendierte Pfarrer hatte 45 Fälle von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie die Veruntreuung von 76.000 Euro aus Kirchengeldern eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie ein Berufsverbot gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Als Pfarrer in der Gemeinde Georgenberg fasste der 47-Jährige laut Anklage über Jahre Ministranten sowie Schülern im Religionsunterricht durch die Kleidung an die Genitalien und missbrauchte sie zu "Reiterspielen". Die Übergriffe geschahen auch in der Öffentlichkeit, etwa bei einem Kindergartenfest oder während der Busfahrt zu einer Jugendfahrt. Vor Gericht sagte der Pfarrer, er bedauere die Taten zutiefst und hoffe, dass keiner der Jungen in seiner persönlichen Entwicklung Schaden nehme. Ein Psychiater stellte bei ihm eine "sexuelle Abwegigkeit" fest. Der Priester sei pädophil und damit krank. Auf unbestimmte Zeit absolviert er derzeit eine Therapie in einer psychosomatischen Klinik.
Der Prozess war im Februar ausgesetzt worden, weil noch ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeholt werden sollte. Kurz darauf wurden auch Betrugsvorwürfe gegen den Geistlichen laut. In dem neu aufgerollten Verfahren gab der Pfarrer auch zu, in zehn Fällen Geld von Konten der Kirchengemeinde zu Privatzwecken unterschlagen zu haben. Er sei mit seinem Verdienst nicht ausgekommen, weil er sich eine Eigentumswohnung gekauft habe. Den Betrag zahlt er durch monatliche Abzüge von seinem Gehalt zurück.
Während des Prozesses war auch Kritik am Umgang mit den Opfern durch die Diözese Regensburg laut geworden. Der Vater eines der missbrauchten Jungen sagte, er verstehe nicht, wie ein pädophiler Pfarrer so lange unbehelligt Karriere in der Kirche machen könne. Die ersten Missbrauchsfälle datieren aus dem Jahr 1992, wurden aber zum Teil erst Jahre später angezeigt. Damals war der Angeklagte Kaplan in einer Pfarrei im oberpfälzischen Nittenau und verging sich mehrmals bei Ministrantenausflügen und in Jugendherbergen an Jungen. (N24.de, 18.8.03)
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(3322) Hagen/Potsdam. Rotstift, Sozialabbau, Subventionsstreichungen - Begriffe, die in Brandenburg bekannt und verbreitet sind. Jeden trifft diese Politik - oder besser: fast jeden, denn die katholische Kirche im Bundesland Brandenburg mit einem Katholikenanteil von 3,2% in der Bevölkerung kann sich in dieser Hinsicht wahrlich nicht beklagen. Ministerpräsident Matthias Platzeck unterzeichnete am 12. November ein so genanntes Konkordat mit dem "Heiligen Stuhl", in dem etliche neue Zahlungen und Privilegien für die brandenburgische katholische Kirche vereinbart werden, Subventionen, die ein Vielfaches der direkt aus dem Vertrag ersichtlichen 1,15 Millionen Euro jährlich betragen werden.
Auf diesen Umstand haben im Vorfeld der Brandenburgische Freidenker-Verband (BFV), der Deutsche Freidenker-Verband (DFV), der Dachverband der Freien Weltanschauungsgemeinschaften (DFW), der Humanistische Freidenkerbund Brandenburg (HFB), der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg (HVBB) und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in einer gemeinsamen Stellungnahme, gerichtet an Ministerpräsident und Landtagsabgeordnete hingewiesen.
Der Vertrag weist zahlreiche Merkwürdigkeiten auf: Er läuft unbefristet und enthält keine Kündigungsklausel, obwohl er fast ausschließlich nur Rechte für die katholische Seite und fast nur Pflichten für das Land Brandenburg enthält. Eine öffentliche Diskussion um das Konkordat fand ebenso wenig statt wie eine Anhörung im brandenburgischen Landtag. Es gab auch keine zureichende Information der Öffentlichkeit. Um diesen "Geheimverhandlungen" Transparenz für eine möglichst wache Öffentlichkeit entgegenzusetzen, hatten sich die sechs beteiligten Verbände entschlossen, eine ihnen anonym zugegangene Fassung des Vertragstextes im Internet zu publizieren. Der Abschluss des Konkordates konnte dadurch jedoch nicht verhindert werden (Presseerklärung der Verbände, 29.10.2003, dpa 12.11.03)
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(3323) Köln/Berlin. Der Islamistenführer Metin Kaplan darf vorerst in Deutschland bleiben. Er habe zwar kein Recht auf Asyl mehr, dürfe aber auch nicht abgeschoben werden, entschied das Verwaltungsgericht in Köln. Denn in der Türkei drohe ihm ein Strafverfahren, das nicht rechtsstaatlich sei. Der als "Kalif von Köln" bekannte Kaplan hatte wegen eines Mordaufrufs vier Jahre im Gefängnis gesessen und war im Mai entlassen worden. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und die Stadt Köln wollen ungeachtet des Abschiebeverbots die Ausweisung Kaplans vorantreiben. Eine Sprecherin der Stadt Köln wertete das Urteil als Fortschritt, weil klar sei, dass Kaplan keinen Asylstatus mehr genieße. Sobald die Bedenken mit Blick auf die Türkei nicht mehr bestünden, könne er abgeschoben werden.
Kaplan habe den Asylstatus durch seine Straftat verwirkt, außerdem bestehe die Gefahr, dass er wieder straffällig werde, entschieden die Kölner Richter (Aktenzeichen 3 K 629/02.A und 3 K 8110/02.A). Deshalb sei die Aberkennung des Asylstatus, gegen die Kaplan geklagt hatte, gerechtfertigt. In der Türkei droht Kaplan ein Hochverratsprozess. Es bestehe die Gefahr, dass dabei Aussagen von Personen verwendet würden, die gefoltert worden seien. Dies verstoße gegen das Antifolterabkommen der Vereinten Nationen und die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilte das Verwaltungsgericht. Darum dürfe er nicht abgeschoben werden. Schily hatte im Dezember 2001 Kaplans Organisation "Kalifatsstaat" verboten. Es war die erste islamistische Organisation, die nach der Streichung des Religionsprivilegs aus dem Vereinsgesetz verboten wurde. Schily hatte danach mehrfach mit der Türkei über die Modalitäten einer Abschiebung Kaplans verhandelt. (Trierischer Volksfreund, 28.8.03)
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(3324) Kassel. Im langjährigen "Kopftuchstreit" zwischen der Lehrerin Fereshta Ludin und dem Land Baden-Württemberg ist die Entscheidung gefallen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte in seine Urteilsbegründung fest, dass Lehrerinnen mit Kopftuch unterrichten dürfen. Mit 5:3 Stimmen hoben sie damit die Urteile von drei Verwaltungsgerichten auf. Nicht Behörden und Gerichte sollten über die Kopftuchfrage entscheiden, sondern der Gesetzgeber. Drei (konservative) Richter gaben ein Sondervotum ab.
Die Karlsruher Richter taten sich mit der Entscheidung offenkundig schwer und formulierten zurückhaltend. Nach jahrelangem erbitterten Rechtsstreit mussten sie zwischen dem staatlichen Neutralitätsgebot und dem Recht auf freie Religionsausübung entscheiden; hinzu kommt zum Beispiel auch das Recht auf freie Berufswahl. "Das Grundgesetz lässt den Ländern im Schulwesen umfassende Gestaltungsfreiheit", so die Richter in der Urteilsbegründung.
Nach ihrer Auffassung hat der Gesetzgeber grundsätzlich auch das Recht, auch das Tragen von Kopftüchern im Unterricht zu verbieten. Allerdings fehle es bisher an einer "hinreichend präzisen gesetzlichen Grundlage": Aus der gegenwärtigen Gesetzeslage lasse sich ein Verbot des Kopftuchs und die Einschränkung der Religionsfreiheit jedenfalls nicht begründen, so die Richtermehrheit. Nun müssen die Parlamente nachlegen - nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch in den 15 anderen Bundesländern. Wie sie die strittige Kopftuchfrage im Detail regeln, liegt in ihrer Hand, sofern die Begründung nachvollziehbar ist. Die Karten werden also neu gemischt, und das Bundesverfassungsgericht hat das Blatt zurück in die Hand der Politik gegeben.
Somit feiert die streitbare Lehrerin zunächst einen Teilerfolg. Der Konflikt ist damit allerdings keineswegs vom Tisch: Sobald die Länder klare Regeln für den Umgang mit religiösen Symbolen und der Kleidung von Lehrern aufgestellt haben, ist ein Kopftuchverbot wieder möglich. "Auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit" seien denkbar, so das Bundesverfassungsgericht.
Wieweit der Gesetzgeber dabei auf den gesellschaftlichen Wandel und die "gewachsene religiöse Vielfalt" reagiere, bleibe den Ländern überlassen, heißt es in der Urteilsbegründung. Das sei nicht die Aufgabe der Exekutive. Letztlich reagiert das Bundesverfassungsgericht damit auch auf die starke Neigung der Politik in den letzten Jahren, unbequeme Sachverhalte nach Karlsruhe abzuschieben und politische Entscheidungen juristisch klären zu lassen. (Spiegel-online, 24.9.03)
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(3325) Lohne. Jeden Morgen, kurz vor acht, liefert der Schulbus ein Rudel quirliger Kinder vor einem roten, nüchternen Backsteinbau am Rande der Stadt ab. Tag für Tag findet dann eine merkwürdige Szene statt. Die Schüler laufen zur gläsernen Eingangstür der Schule, plötzlich teilen sich ihre Wege. Die blonden Schüler strömen zum rechten Flügel des Gebäudes, in die katholische Franziskus-Schule. Die eher dunkelhäutigen Knirpse müssen sich links halten, Richtung Grimm-Schule. Sie ist für "Schüler aller Bekenntnisse" gebaut worden. "Aller Bekenntnisse" - das heißt hier: keine katholische Taufe. Es sind öffentliche Grundschulen, in denen die Kinder tagtäglich selektiert werden. Finanziert von den Steuern aller Bürger.
Für die Zustände in den Grundschulen von Lohne haben sich bislang nur Lokalzeitungen interessiert. Doch nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat sich die Situation verändert. Die Zeit berichtete von nichtreligiösen Lohner Müttern, die ihr Kind katholisch hatten (um)taufen ließen, damit es einen guten Platz in einer öffentlichen, katholischen Bekenntnisschule und mehr Anerkennung in der Nachbarschaft bekommt. Hintergrund der seltsamen Geschehnisse: Aufgrund des Konkordates von 1965 ist das Land Niedersachsen verpflichtet, in der Gegend um Oldenburg einige öffentliche Schulen nur für katholisch getaufte Kinder bereitzuhalten. Die Kirche muss dafür bis heute nichts bezahlen. 130 staatliche katholische Bekenntnisschulen gibt es in Niedersachsen. In manchen Enklaven, wo das Schulwesen traditionell in katholischer Hand lag, sollten die kleinen Christenmenschen nicht von gottlosen protestantischen Beamten unterrichtet werden. So war es die letzten 200 Jahre. So stand es bereits am Anfang des 20. Jahrhunderts in der Verfassung des damaligen Freistaates Oldenburg. So ist es heute noch.
Die Auswirkungen dieses Regelwerkes sind zementiert und folgenreich: Nur eine von insgesamt fünf Grundschulen in Lohne, eben die Grimm-Schule, darf von nichtkatholischen Kindern besucht werden. Die anderen vier katholischen Grundschulen müssen nur 15 Prozent andere Kinder aufnehmen. Vor allem eine gebildete Schicht protestantischer Bürger will das nicht mehr hinnehmen. "Die Integration wird ausgebremst. Die Kinder werden vier Jahre hermetisch voneinander abgeriegelt. Russische Aussiedler und Türken verlernen Deutsch, weil sie nur unter sich sind", sagt die Protestantin Kerstin Sommer. In der Grimm-Schule, wo alle büffeln dürfen, würden die Zustände langsam unerträglich, erklären die Eltern. Hinten im Schulhof hat die Verwaltung bereits Baucontainer aufgestellt, die nun als Klassenzimmer dienen sollen. Die Sortierung der Kinder nach ihrer Konfession ist zugleich auch ein Mittel zuur Ausgrenzung von Ausländern: "Der Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache beträgt in einer Klasse erstmals 100 Prozent", erzählt Claudia Menschel, die Elternratsvorsitzende.
In fünf Jahren, so die Berechnung, werden in der Industriestadt nur noch 50 Prozent aller Schüler Katholiken sein. Am liebsten würde Walter Becker, der zuständige Beamte im Lohner Rathaus, die Schulen schon morgen für alle öffnen. "Dass diese Situation nicht zeitgemäß ist, darüber sind sich alle einig", sagt er. Doch die staatlichen Bekenntnisschulen können laut Gesetz nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Eltern geöffnet werden. Eine nicht abgegebene Stimme zählt als Nein. Allerdings gibt es eine Voraussetzung für das aktive Wahlrecht in dieser Frage: die katholische Taufe. (Die Zeit, 42/03)
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(3326) Paderborn. Ein Plus von 6,5 Prozent bei den Einnahmen aus Vermächtnissen verzeichnet das Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken 2002. Das entspreche einer Mehreinnahme von rund 170.000 Euro, teilte der Generalsekretär des Diaspora-Hilfswerks, Prälat Clemens Kathke, in Paderborn mit. Insgesamt hätten die Spenden aus diesem Bereich rund 2,8 Millionen Euro betragen. Die Zahlen verdeutlichten, dass die Arbeit des Werkes gerade bei Älteren einen hohen Stellenwert habe, erklärte Kathke. (Radio Vatikan, 27.8.03)
Anm. MIZ: Diese Zahlen sprechen wohl eher dafür, dass die kirchlichen Institutionen (nicht nur das Bonifatiuswerk!) in Zeiten knapper werdender Kassen sich wieder stärker auf eine Strategie besinnen, für die sie schon in der Vergangenheit berüchtigt waren: die Erbschleichstrategie. Der MIZ-Redaktion sind Fälle bekannt geworden, in denen kirchliche Seelsorger noch auf dem Sterbebett mit sanftem Druck daran erinnerten, wie sinnvoll es doch sei, zumindest einen Teil des Vermögens (gerne auch mehr!) den kirchlichen Werken zu vererben.
Schweiz
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(3327) Lausanne. In der Kirche von Thal in der Schweiz darf auch weiterhin um sechs Uhr am Morgen das Angelus-Läuten stattfinden. Dies berichtet das St. Galler Tagblatt. Damit wurde vom Bundesgericht in Lausanne die Klage eines Ehepaares aus Thal abgewiesen, die die Pfarrgemeinde verpflichten wollten, das Läuten um sechs Uhr abzustellen oder zu verschieben. In der Begründung verwies das Gericht darauf, dass die gemessenen Maximalwerte des Kirchengeläutes zu gering seien. Es widerspreche auch nicht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das öffentliche Interesse am Beibehalten einer gewachsenen Tradition höher zu bewerten als das Ruhebedürfnis der Kläger, so die Meinung der Lausanner Bundesgerichts. (Kath.net, 6.7.03)
Österreich
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(3328) Sankt Pölten. Nicht der Islam ist die größte Herausforderung für die Kirche in Europa, sondern der Atheismus. Dieser Ansicht ist der St. Pöltener Bischof Kurt Krenn. Die beste Antwort auf die Angriffe der Moderne sei die persönliche Bekehrung jedes Katholiken, meinte Krenn gegenüber der Internetzeitung Kath.net. Erfreut zeigte sich der Bischof über das wachsende Interesse am Priesteramt in seiner Diözese. In Sankt Pölten hätten sich für das kommende Ausbildungsjahr mindestens 15 neue Seminaristen gemeldet. Die angehenden Priester müssten spüren, dass sie von der Kirche gebraucht und geliebt würden, erklärte Krenn. Dann gebe es auch Nachwuchs. (Kath.net, 28.8.03)
Frankreich
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(3329) Paris. Der Minister für Kultur und Kommunikation der französischen Regierung, Jean-Jacques Aillagon, ist der Ansicht, dass das Übergehen des Christentums in der künftigen EU-Verfassung einem Akt der "Undankbarkeit", ja sogar der "Feindseligkeit" gleichkomme. So drückte sich der Kultusminister während eines Interviews mit dem katholischen Magazin France Catholique aus, bei dem es um den Europäischen Tag des Kultur-erbes am 20./21. September ging. Die Tagung wird dieses Jahr unter dem Thema "das spirituelle Erbe" stattfinden.
"Das Christentum hat die europäische Kultur über mehrere Jahrhunderte lang geprägt und zwar sehr tiefgreifend, das ist eine Tatsache." Das Prinzip der Autonomie des Staates gegenüber der Kirche, so Aillagon, schließe eine exklusive Bezugnahme auf das religiöse Erbe aus, was gerechtfertigt sei. "Seinen spezifischen Charakter [den des religiösen Erbes] und seine Kraft jedoch zu verschweigen, ist meines Erachtens ein Versäumnis, ein Akt der Undankbarkeit, ja sogar der Feindseligkeit", so der Kulturminister. "Ich persönlich hätte einen großzügigeren und realistischeren, allerdings auch dynamischeren Text [der EU-Verfassung] bevorzugt".
Die Tatsache, dass das Christentum nicht erwähnt werde, sei auf ein lückenhaftes Verständnis des Prinzips der Autonomie des Staates gegenüber der Kirche zurückzuführen: "Die Autonomie des Staates ist niemals mit der Negierung des Glaubens oder der Religion einher gegangen, sondern hat in Frankreich die Ablehnung einer Staatsreligion bedeutet [?] So verstandene Staatsautonomie schafft einen neutralen Raum, in dem ein Austausch verschiedener Bekenntnisse stattfinden kann. Auf diese Weise wird das gesamte kulturelle Erbe mit einbezogen, Kirchen, Synagogen, Tempel und Moscheen". [?] Aufgrund des Prinzips der Staatsautonomie kann jeder, ob er sich zu einem Glauben bekennt oder nicht, das gesamte Kulturerbe bewundern". (Zenit.org, 18.9.03)
Großbritannien
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(3330) London. Eine detaillierte wissenschaftliche Langzeit-Studie, durchgeführt von Forschern in England, weist nach, dass das zentrale Prinzip der Astrologie jeder Gültigkeit und Grundlage entbehrt. Die Studie widerlegt die Behauptung, dass die Konstellation von Sternen und Planeten zur Zeit der Geburt Charakterentwicklung und Lebenslauf eines Menschen beeinflussen oder gar bestimmen könnte.
Die "Time-Twin"-Studie wurde 1958 in London als medizinisches Forschungsprojekt begonnen. In ihrem Rahmen wurden mehr als 2.000 Babys registriert, die alle innerhalb von wenigen Minuten an einem bestimmten Tag Anfang März 1958 geboren waren. Die Studie hatte das Ziel, die gesundheitliche Entwicklung dieser "Zeit-Zwillige" zu vergleichen. Bald wurde das Untersuchungsfeld erweitert. Das Forscherteam beobachtete die Testpersonen über mehrere Jahrzehnte hinweg und erfasste Beobachtungsergebnisse in mehr als hundert Parametern im Zusammenhang mit Gesundheit, Beruf, Partnerbeziehung, Grade von Angst, Aggressivität, sozialer Aktivität, Intelligenz, Fähigkeiten im Bereich Musik, Kunst, Sport, Mathemathik, Sprache usw. Es wurde versucht, Belege für Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen zwischen den "Zeit-Zwilligen" zu finden. Solche konnten jedoch nicht festgestellt werden!
"Die Testbedingungen hätten kaum erfolgversprechender sein können, aber die Ergebnisse waren gleichförmig negativ", schreibt der Wissenschaftler und ehemalige Astrologe Dr. Geoffrey Dean von Perth (Australien) in einem Bericht über die Studie, der gerade in der Zeitschrift Journal of Consciousness Studies erschien. Dr. Dean und sein Kollege Prof. Ivan Kelley, Psychologe an der Universität Saskatchewan (Kanada) haben die Ergebnisse der Studie ausgewertet und analysiert. Sie stellten fest, dass die "Zeit-Zwillige" keinerlei Merkmale oder Tendenzen miteinander teilen.
Die Behauptung, die Konstellation von Sternen und Planeten könnte Einfluss auf Charakter und Leben der Menschen nehmen, hat sich nie auf eine wissenschaftliche Theorie stützen können, die in der Lage wäre zu erklären, wie und mittels welcher Art von Mechanismus dieser Einfluss möglicherweise wirken könnte. Nun ist schließlich der empirische Beweis erbracht, dass er überhaupt nicht wirkt. Die Studie zeigt in aller Klarheit, dass astrologische Voraussagen auf der Basis der Geburtskoordinaten nicht mit der Realität korrespondieren. Sie sind nichts anderes als Täuschungsmanöver. (Rationalist International Bulletin Nr. 112, 4.9.03)
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(3331) London. Wie die britische Zeitung Observer berichtete, ist der Regierungschef Tony Blair entschlossen, den Säkularismus auszufegen und "Gott dazu einzuladen, mitten auf der Bühne politischer Entscheidung Platz zu nehmen". In einem schwerwiegenden "Bruch mit der britischen Tradition, dass Religion und Regierung nicht vermischt werden sollen", schreibt der Observer, hat Blair eine hoch profilierte religiöse Arbeitsgruppe aus Vertretern christlicher und anderer Glaubensvereinigungen als mächtiges Regierungsberatungskomitee berufen. Die "Faith Community Liaison Group" (Gruppe der vereinten Glaubensgemeinschaften) ist Teil des Innenministeriums. Ihre Einflusssphäre umfasst offiziell die Ministerien für Erziehung, Kultur, Medien, Sport, Handel und Industrie.
Vorsitzender der ministeriellen Arbeitsgruppe ist Fiona Mactaggert, Minister für "Zivile Erneuerung" im Innenministerium. Mactaggert beschreibt die Zielsetzung des Komitees folgendermaßen: "Es hat zur Aufgabe, die effektivsten Mittel auszuarbeiten, um eine stärkere Beteiligung der Glaubensgemeinschaften an der Entwicklung politischer Richtlinien und deren Umsetzung in ganz Whitehall [im gesamten Regierungsbereich] zu erreichen. Dazu gehört es auch herauszufinden, in welchen speziellen Bereichen ein solcher Beitrag [der Glaubensgemeinschaften] am wertvollsten wäre. Der Premierminister kennt unsere Pläne und misst der Sache große Bedeutung bei. Das Komitee wird die Grundlage schaffen für eine wirkungsvolle Einbringung der Perspektiven und Bedürfnisse der Glaubensgemeinschaften in die Entwicklung politischer Konzepte in allen Regierungsbereichen."
Christliche Gruppen frohlocken über die Initiative des Premierministers. Graham Dale, Direktor des Christian Socialist Movement, dessen Mitglied Blair ist, sagt: "Die Gruppe wird die Freiheit haben, sich mit politischen Angelegenheiten in allen Bereichen befassen. Sie wird sich aber auch anderen, weniger greifbaren Dingen zuwenden wie der Frage der Werte im öffentlichen Leben. Es hebt die Anerkennung des Glaubens als eines Faktors in der Beratung der Regierung auf eine neue Ebene und zeigt die Bereitschaft der Regierung an, sich in allen Bereichen des öffentlichen Lebens mit Gläubigen einzulassen." Neben verschiedenen christlichen Gruppen sind in dem Komitee auch Hindu, Muslim, Sikh und jüdische Glaubensgemeinschaften vertreten.
Säkularisten in Großbritannien schlagen Alarm. "Wir haben den Eindruck, dass dies ein weiteres Beispiel für den Wunsch der Regierung darstellt, religiöse Organisationen zu bevorzugen und mit Sonderrechten zu bedenken. Und wir fragen uns, wann wohl die Ansichten und Bedürfnisse von Religionslosen in vergleichbarer Weise berücksichtigt werden", schrieb Keith Wood, Geschäftsführer der National Secular Society in London an Mactaggert. Trotz wiederholter Bitten, beklagt sich Wood, wurden nicht-religiöse Gruppen von jeder Beteiligung an der religiösen Arbeitsgruppe ausgeschlossen. (Rationalist International Bulletin Nr. 112, 4.9.03)
Belgien
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(3332) Brüssel. Der Präsident der Europäischen Kommission, Romano Prodi, hat sich für die ausdrückliche Nennung des Christentums in der künftigen europäischen Verfassung ausgesprochen. Die unlösbare Verbindung zwischen Europa und dem Christentum verlange das, betonte Prodi in einem Beitrag für Dialoghi, die Quartalsschrift der italienischen Katholischen Aktion. Die monotheistischen Religionen, vor allem das Christentum, seien "einer der Faktoren der Entwicklung des Kontinents". Nach Ansicht Prodis hindert eine Anerkennung der christlichen Wurzeln Europas nicht daran, auch die Wurzeln zu entdecken, die Europa mit dem Volk Israel verbinden und "den Willen zum Dialog mit dem Islam zu betonen". (Kathpress, 6.9.03)
Vatikan
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(3333) Vatikanstadt. Der Papst spricht Kondome löchrig. Entgegen dem wissenschaftlichen Konsens, wonach das Verhütungsmittel für das HI-Virus undurchlässig ist, propagiert der Vatikan, die Gummis hätten kleine Löcher, durch die das Virus dringen könne. Diese Überzeugung herrscht in den Führungsgremien der Kurie vor. Die britische Zeitung The Guardian berichtet von einem leitenden Pressesprecher in Rom, der die Behauptung, Kondome seien virendurchlässig, unterstützt. Dabei scheint es die geistlichen Herren herzlich wenig zu interessieren, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) versichert, die Beurteilung des Vatikans sei falsch.
Der für Familienfragen zuständige Kardinal in Rom, Alfonso Lopez Trujillo, sagte gegenüber dem britischen Sender BBC: "Das Aids-Virus ist grob 450 Mal kleiner als ein Spermium. Und das Spermium kann leicht durch ein Kondom dringen." Diese "Margen der Unsicherheit", so der Kardinal, sollten für die Gesundheitsministerien Verpflichtung sein, auf Kondomverpackungen - wie etwa auf Zigarettenschachteln - darauf hinzuweisen, dass der Inhalt Gefahren birgt.
Bei der Weltgesundheitsorganisation ist man über die Thesen aus dem Vatikan empört: "Diese falschen Aussagen über Kondome und HIV sind gefährlich. Wir haben mit einer weltweiten Seuche zu tun, der schon mehr als 20 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind. Derzeit sind mindestens 42 Millionen Menschen von dem Virus befallen." Laut WHO reduzieren ordnungsgemäße Kondome das Risiko einer HIV-Infektion um etwa 90 Prozent. Ein Kondom könne reißen oder verrutschen, es gebe jedoch keine Löchlein, durch die das Virus dringen könnte. (Spiegel online, 9.10.03)
Anm. MIZ: Wenn man belegen wollte, wie stark Erkenntnis aus Interesse gespeist wird, beim Vatikan würde man leicht fündig: Hinter der pseudowissenschaftlichen vatikanischen Kondomkritik verbirgt sich natürlich die rigide Sexualmoral der Katholischen Kirche. Nach deren Vorstellung ist jede Form der künstlichen Empfängnisverhütung abzulehnen, da der Sex (gottgewollt) im Dienste der Zeugung stehe.
Polen
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(3334) Warschau. In Polen erfährt die zeitgenössische Kunst derzeit einen massiven Angriff aus der rechtsgerichteten Politikecke. Im August dieses Jahres wurde Dorota Nieznalska, eine Künstlerin aus Gdansk, von einem Gericht dafür verurteilt, dass sie mit einem ihrer Kunstwerke angeblich die "religiösen Gefühle" einiger Leute verletzt habe. Dies war das erste solche Gerichtsverfahren im "freien" Polen.
Kunst und Kunstinstitutionen sind ein leichtes Opfer für politische Angriffe. Diese einfache Wahrheit wurde in jüngster Zeit von polnischen Rechtskonservativen entdeckt. Zuerst fanden die Medien Interesse an junger Kunst, dann folgten Politiker, die mit ihren Angriffen auf die Kunst Unterstützung in den Medien und bei den ungebildeteren Bevölkerungsschichten erhielten. Schon im Dezember 2000 hatte der Parlamentsabgeordnete der rechten Polnischen Allianz (PP), Witold Tomczak, erwirkt, dass eine Skulptur von Maurizio Cattelan aus einer Schau in der Warschauer Galerie Zacheta entfernt und die Direktorin Anda Rottenberg entlassen wurde. Er forderte außerdem, dass die Verletzung religiöser Gefühle vor Gericht gestellt werden solle. Sein Brief an den Premierminister und Kulturminister enthielt antisemitische Anwürfe gegen Rottenberg. Tomczak schlug vor, dass sie "besser in Israel als in Polen" Ausstellungen organisieren solle und verlangte die Entlassung der "Angestellten jüdischer Abstammung" von ihrem Posten als Direktorin der Nationalgalerie. Am 21. Dezember ging Tomczak zur Galerie Zacheta und beschädigte Cattelans Skulptur.
Dies ermutigte andere Politiker und Staatsbedienstete dazu, Künstler und Galerieleiter in anderen Städten zu beschuldigen, ihre Position und öffentliche Gelder zu missbrauchen. Zeitgenössische polnische Kunst wurde zu einem Schimpfwort und Vorwürfe wie "öffentliche Provokation", "Beleidigung" von Kirche, Religion und sogar von kommerziellen Unternehmen wurden zu Schlagwörtern in den polnischen Medien.
Dorota Nieznalska ist von Sympathisanten der Polnischen Familienliga (LRP), einer im Parlament vertretenen rechtsgerichteten Partei, angezeigt worden. Unterstützt von Mitgliedern der so genannten Gesamtpolnischen Jugend - einer nationalistischen Organisation mit neofaschistischen Tendenzen - warfen sie der Künstlerin die Verletzung ihrer religiösen Gefühle vor. Nieznalska hatte in einer Ausstellung eine Installation gezeigt, bei der das Foto eines Penis auf einer Lichtbox in Form eines griechischen Kreuzes und ein Video mit einem jungen Mann beim Muskeltraining gezeigt wurden. Nach Ansicht der Künstlerin bezog sich das - in Anspielung auf ein christliches Motiv - "Passion" betitelte Werk auf einen männlichen Masochismus als Preis für den idealen Männerkörper. Schon in früheren Werken hatte die Künstlerin die Themen männlich-weibliche Beziehungen, männliche Aggression, Gewalt und Sadismus behandelt.
Die Ankläger behaupteten, dass die Angeklagte "die Würde aller Gläubigen mit Füßen trete, indem sie sage: hier ist euer Kreuz, euer Glaube, seht her, was ihr anbetet - das männliche Glied". Obwohl Nieznalskas Anwalt das Recht auf freien künstlerischen Ausdruck reklamierte, befand Richter Zielinski nach sieben Anhörungen von Experten, Lehrern und Künstlern die Künstlerin der Verletzung religiöser Gefühle für schuldig. "In Polen", sagte der Richter "steht das Kreuz direkt für Christi Martyrium". Außerdem warf er der Künstlerin vor, ihre Beleidigung aus niedrigen Absichten - des künstlerischen Erfolgs wegen - inszeniert zu haben und verurteilte sie zu sechs Monaten Sozialarbeit und 2.000 Sloty (etwa 450 Euro) Geldbuße.
Das Urteil provozierte eine Lawine des Protests unter den Kulturschaffenden landesweit. Es scheint, dass polnische Künstler und Intellektuelle zum ersten Mal eine direkte Bedrohung ihrer zivilen Freiheiten erfuhren, die von politischen Extremisten ausging und durch ein Gerichtsurteil abgesegnet wurde. Sogar ein Repräsentant der katholischen Kirche, Vater Krzystof Niedaltowski aus Gdansk, lehnte das Urteil ab: "Dieser Fall ist ein Propagandamanöver der Polnischen Familienliga, die durch den Prozess politische Ziele verfolgt." (Berliner Zeitung, 2.8.03)
Russland
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(3335) Moskau. Ein Gericht in Moskau hat die Einstellung eines Strafverfahrens gegen zwei junge Männer angeordnet, die im Januar eine religionskritische Kunstausstellung verwüstet hatten. Während der Ermittlungen seien erhebliche Formfehler begangen worden, urteilte das Gericht. Die russische orthodoxe Kirche begrüßte die Entscheidung. "Wie die Mehrheit der Geistlichen und Kirchen-Hierarchen bin ich absolut gegen Provokationen, die Menschen unterschiedlicher Religion oder Nationalität gegeneinander aufhetzen", wird Metropolit Kirill, der Leiter des kirchlichen Außenamtes, in der Presse zitiert. Orthodoxe Gläubige hatten die Ausstellung "Vorsicht, Religion!" scharf kritisiert, weil sie ihre religiösen Gefühle verletzt sahen. In den Räumen des Moskauer Sacharow-Museums waren die Arbeiten von über 40 Künstlern ausgestellt worden. Darunter ein Bild, das Christus als Coca-Cola-Verkäufer zeigt, sowie Ikonen, in denen anstelle des Heiligengesichts ein Loch klaffte, in das die Besucher ihre Köpfe stecken konnten. Die Ausstellung war von einer Gruppe strenggläubiger Orthodoxer überfallen worden, die einen Großteil der Ausstellungsstücke zerstörten oder beschädigten. Der Direktor des Sacharow-Museums, Jurij Samodurow, kündigte an, juristisch gegen die Gerichtsentscheidung vorzugehen. Er werde auch weiter darauf bestehen, dass die Schuldigen für den entstandenen Sachschaden aufkommen, sagte Samodurow dem Radiosender Echo Moskaus. (Russland-aktuell, 18.8.03)
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(3336) Moskau. In Russland fordert die Wiedererstarkung der Religion Tribute an Freiheit und Selbstbestimmung. 1955 schuf die Sowjetunion eines der liberalsten Abtreibungsgesetze der Welt. Nun hat die Regierung Russlands den Rückwärtsgang eingelegt. Leise und ohne öffentliche Debatte wurde das Gesetz beachtlich verschärft. Seit August 2003 sind nur noch vier der vormals 13 so genannten "sozialen Indikationen" als Grund zur Abtreibung anerkannt. Im Falle von Vergewaltigung, Gefängnisstrafe, Entzug der Elternrechte und plötzlichem Tod des Ehemannes, darf eine Frau nach wie vor zwischen der 12. und der 24. Woche ihre Schwangerschaft abbrechen. Es ist dagegen nicht mehr als soziale Indikation anerkannt, wenn die Schwangere ledig, geschieden, Studentin oder Flüchtling ist oder wenn sie Armut, Arbeits- oder Obdachlosigkeit nachweist.
Die neuen Restriktionen sind Ergebnis ständigen Druckes auf das Gesundheitsministerium, ausgeübt von der Russisch- Orthodoxen Kirche, die die Gesetzesverschärfung als "einen ersten Schritt" begrüßt und geschworen hat, den Kampf für weitere Restriktionen fortzusetzen. Die Ärzte der Russischen Familienplanungsgesellschaft befürchten, dass das grundsätzliche Recht auf Abtreibung bald noch weiter beschnitten werden könnte.
1955 hob die Sowjetunion das von Stalin 1936 verhängte Abtreibungsverbot auf. Unter einer der liberalsten Abtreibungsregelungen stieg die Rate der Schwangerschaftsunterbrechungen erheblich und war lange eine der höchsten der Welt. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion, als moderne Verhütungsmittel leicht zugänglich wurden, fiel der Rate drastisch. Die Gesamtzahl von Abbrüchen fiel von 4,6 Millionen im Jahre 1988 auf 1,7 Millionen im Jahre 2002. Dies geschah ganz ohne Gesetzesdruck und spiegelt offensichtlich die freie und verantwortliche Entscheidung für Verhütungsmittel als die bessere Methode der Geburtenkontrolle wider. Trotzdem wird die angebliche Sorge um die Gesundheit der Frauen und um die demographische Zukunft Russlands in Hinsicht auf die hohe Abtreibungsrate (und die sinkende Geburtenrate) immer wieder als Argument für eine Gesetzesverschärfung missbraucht. (Rationalist International Bulletin Nr. 115, 22.10.03)
Nordamerika
U.S.A
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(3337) Malibu. Lange vor dem Kinostart sorgt der Jesus-Film von Hollywoodstar Mel Gibson in den USA für Schlagzeilen. Eine Gruppe Theologen prangert antisemitische Klischees und die Verdrehung von Apostel-Überlieferungen an. In Mel Gibsons neuem Film The Passion geht es um die letzten zwölf Stunden Jesu vor seinem Tod am Kreuz. Der strenggläubige Actionheld, siebenfacher Vater und in erster Ehe verheiratet, hat sich mit der Passions-Verfilmung einen lang gehegten Wunsch erfüllt. Das 25-Millionen-Dollar-Projekt finanzierte er aus eigener Tasche. Der Film über die letzten Stunden im Leben Jesu wurde in Latein und Aramäisch gedreht. Die Bilder sprechen für sich, erklärte Gibson. Wann der Film genau in die Kinos kommt, steht noch nicht fest: frühestens im nächsten Frühjahr, vielleicht aber auch erst später. Denn bis zum heutigen Tag hat Gibson (Mad Max, The Patriot) noch keinen Verleiher für sein Werk gefunden. Umso höher schlagen die Wellen um den Jesus-Film, den nur wenige vorab sahen, der von vielen aber kontrovers diskutiert wird. Die Reaktionen reichen von euphorischem Lob christlicher Fundamentalisten über detaillierte theologische Kritik an Gibsons Interpretation der Leidensgeschichte bis hin zu schwersten Antisemitismus-Vorwürfen aus Reihen der großen jüdischen Organisationen und Volkskirchen. Dabei ging es Alt-Katholik Gibson doch "nur" darum, "die Wahrheit zu erzählen". Die Wahrheit, wie sie Gibson sieht, schockte eine Gruppe von neun bekannten katholischen und jüdischen Theologen, die das Skript offenbar von einem besorgten Mitarbeiter der Produktionsfirma Icon zugespielt bekamen. Ihr Fazit nach eingehender Analyse: Gibsons Passions-Geschichte charakterisiere die Juden als Gottesmörder, die von "Blutgier, Rachegelüsten und Geldhunger" getrieben gewesen seien. Die katholische Theologin Paula Fredriksen, Expertin in Sachen Leidensgeschichte Jesu an der Boston University und Mitglied der Gruppe, schreibt in einer Wochenschrift, Gibson werde einiges zu erklären haben, "wenn sein Film Gewalt auslöst". Die Theologen versuchten Gibson auf vertraulichem Weg mit ihren Befunden zu konfrontieren. Die Reaktion: Gibson, der im kalifornischen Malibu gerade eine Kirche für 70 Mitgläubige baut, um dort nach altem Ritus sonntags die Messe in Latein zu lesen, drohte mit dem Kadi. Kritik nicht erwünscht. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass die PR-Leute der Icon-Produktion die Vorschau auf den Film nur handverlesenen Gästen ermöglichten, darunter vorzugsweise ultrakonservativen Kommentatoren. (Weser Kurier, 18.8.03)
Anm. MIZ: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Gibson die erste authentische Verfilmung der Evangelien geglückt ist, denn der antijüdische Grundzug dieser "heiligen Schriften" (insbesondere des Johannesevangeliums) ist unverkennbar. So verwundert es auch nicht, dass ein hochrangiger Kardinal des Vatikans die Kritik an Mel Gibsons Film über das Sterben Jesu zurückwies. Kardinal Dario Castrillon Hoyos erklärte, er habe bei Ansicht einer vorläufigen Fassung des Films "einige Momente tiefer geistlicher Nähe zu Jesus" erlebt. (Radio Vatikan, 18.9.03)
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(3338) Washington. In den USA haben naturalistisch denkende Wissenschaftler begonnen, sich unter dem Begriff "The Brights" zu formieren und den Aufstand gegen metaphysische Weltdeutungen zu erproben. Mit von der Partie sind: James "The Amazing" Randi, der Direktor der Randi Stiftung aus Florida, die einen Preis von einer Million Dollar für denjenigen ausgelobt hat, der ein übernatürliches Phänomen unter wissenschaftlich kontrollierten Bedingungen reproduzieren kann; der amerikanische Evolutions-Genetiker Massimo Pigliucci, der sich in den Essays und Kolumnen auf seiner Internetseite www.rationallyspeaking.org mit den neuesten pseudowissenschaftlichen Moden befasst; Michael Shermer, der Herausgeber des kalifornischen Skeptic Magazine; und natürlich Richard Dawkins, der berühmte Evolutionstheoretiker und Erfinder des "egoistischen Gens". Die Brights bilden eine freie Gemeinschaft von Gleichgesinnten. Sie sind "Naturalisten", also Anhänger einer naturwissenschaftlichen Weltanschauung. Sie sind Mystik, Metaphysik und allem Übernatürlichen abgeneigt, damit auch frei von Aberglauben - ja: von jedem Glauben. Das wäre zwar nicht viel an Gemeinsamkeit, aber immerhin ein kleinster gemeinsamer Nenner, als Grundlage, um es mit neuen Auswüchsen der Pseudowissenschaft und religiöser Bigotterie aufzunehmen.
Jeder kann mitmachen: Auf der Webseite www.the-brights.com kann man sich als Bright registrieren lassen. Man kann Buttons und T-Shirts bestellen und andere Brights in seiner Stadt kennen lernen. Auch in Deutschland hat das internationale Netzwerk der Brights bereits Wurzeln geschlagen. Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, sollen die Brights auf der ganzen Welt ihre Stimme erheben. Doch zuvor muss noch die Vorarbeit geleistet werden. Der Kognitionswissenschaftler Daniel Dennett und Genforscher Dawkins haben damit schon begonnen - mit Aufrufen in der New York Times und im britischen Guardian. Der Begriff "Bright" muss unters Volk gebracht werden. Vorbild ist dabei die Diskurspolitik der Schwulenbewegung. Gleichgeschlechtlich Orientierte, die sich selbst nicht länger mit dem bei vielen Menschen negativ konnotierten Wort "homosexuell" bezeichnen wollten, kaperten vor dreißig Jahren das Adjektiv "gay", das in der Folge seine ursprüngliche Bedeutung im Sinne von "heiter" so gut wie verloren hat. Auf gleiche Weise wollen die Freidenker und Atheisten sich des Kunstworts "Bright" bemächtigen: "Bright" ist als Substantiv ein völlig neuer Begriff, der frei sein soll von historischen und kulturellen Konnotationen.
Brights sind die Aufgeweckten, Aufgeklärten, die Hellen und Gescheiten. Diese Assoziationen soll die Wortneuschöpfung "Bright" wecken, ohne dabei allerdings allzu ausdrücklich zu werden. Die Webseite gibt Musterbeispiele dafür, wie der neue Ausdruck verwendet werden soll. Auf jeden Fall sollen die Brights die Verwendung von "bright" als Adjektiv vermeiden und auch auf Spielereien mit "ein Bright" verzichten. Allzu leicht könnte das einen eher arroganten als freundlich offenen Eindruck machen. Man muss kein knallharter Verfechter des Alleinerklärungsanspruches der Naturwissenschaften zu sein, um dazuzugehören. Trotz solcher Weitherzigkeit in Fragen der Wissenschaft ist die Spitze allerdings scharf gegen ein Ziel gerichtet: gegen die immer stärker religiös-fundamentalistischen Untertöne in der amerikanischen Politik und Kultur. Die Brights kämpfen für die Rechte der gottlosen Minderheit - der allerdings, wie Richard Dawkins weiß, immerhin 60 Prozent aller amerikanischen Wissenschaftler angehören und sogar 93 Prozent aller Mitglieder der National Academy of Sciences. Gegenwärtig würde die Mehrheit der Amerikaner eher jemanden zum Präsidenten wählen, der entweder schwarz, homosexuell, weiblich oder Mormone wäre, denn einen atheistischen Kandidaten. Dass sich dieser Trend aber ändern könnte, zeigt das Vorbild der Schwulenrechtsbewegung. 1978 konnten sich nur 26 Prozent der Amerikaner vorstellen, für einen schwulen Präsidenten zu votieren. 1999 waren es schon 59 Prozent. Wenn die Kampagne der Brights zündet, hofft Richard Dawkins, werde sein Land vielleicht auch einmal einen hellen, aufgeklärten, gescheiten Präsidenten bekommen. (tagesspiegel, 5.10.03)
Anm. MIZ: Die Bewegung der "Brights" hat mittlerweile auch die MIZ-Redaktion "infiltriert". MIZ-Redakteur Michael Schmidt-Salomon gehörte zu den ersten deutschen Wissenschaftlern, die sich auf der Liste der "Brights" eingetragen haben. Die MIZ wird sich (auch in Vorbereitung auf die IBKA-Versammlung 2004, auf der dem Brights-Mitbegründer James Randy der Erwin-Fischer-Preis verliehen wird) intensiver mit der (in Amerika besonders heftig geführten) Kontroverse zwischen Religion und Wissenschaft auseinandersetzen.
Lateinamerika
Peru
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(3339) Lima. Jahre nach den Diktaturen in Südamerika gibt es vorsichtige Ansätze, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region aufzuarbeiten. Letztes Beispiel für diesen Trend ist der Andenstaat Peru. Im September diesen Jahres stellte eine Kommission aus nationalen und internationalen Experten der Kommission zur Aussöhnung und Wahrheit (CRV) nach rund zwei Jahren Forschungsarbeit einen achttausend Seiten fassenden Bericht vor. In der laufenden Debatte um Schuld und Nutznießer des Terrors bewaffneter Akteure ist auch die katholische Kirche in die Kritik geraten.
"Als die extralegalen Hinrichtungen und der Terror gegen die Zivilbevölkerung Mitte der neunziger Jahre den Höhepunkt erreichten, stellte sich der damalige Erzbischof Juan Luis Cipriani schützend vor Polizei und Armee", so die Anklage des oppositionellen Parlamentsabgeordneten der Peruanischen Union für die Dezentralisierung (UPD). Cipriani stand damals der katholischen Kirche im Verwaltungsbezirk Ayacucho vor, einem Zentrum des Terrors gegen die Zivilbevölkerung. Diez Canseco und andere Politiker in Peru weisen vor allem darauf hin, dass der heutige Kardinal von Lima der radikalen katholischen Organisation Opus Dei angehört.
Als "besonders besorgniserregend" bezeichnete Diez Canseco, dass Cipriani trotz massiver Kritik nach dem Sturz Fujimoris im Jahr 2000 zum Kardinal von Lima ernannt wurde. Mehrere Vertreter der "Theologie der Befreiung" waren nach seiner Amtsübernahme aus Peru eilends ausgereist. Nach Ansicht von Diez Canseco ist die Ernennung Ciprianis gegen den Widerstand von fortschrittlichen Teilen der katholischen Kirche in Peru der Tatsache geschuldet, dass das "Werk Gottes" mit wachsendem Erfolg die Führungsebene im Vatikan unterwandere. Dass der Einfluss in Peru so groß ist, führt Diez Canseco auf die Struktur der katholischen Kirche in dem Andenstaat zurück: "Proportional zur Bevölkerung haben wir die meisten Bischöfe in Lateinamerika, es sind über sieben." Ein solcher "Wasserkopf" und die fehlende aufgeklärte Basis habe es Opus Dei einfach gemacht, ihre Macht unter der Diktatur von Alberto Fujimori in den neunziger Jahren auszuweiten. (heise.de, 5.10.03)
Chile
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(3340) Santiago. Mit Fernseh-Spots kämpft die Kirche gegen eine mögliche Einführung der zivilen Ehescheidung im Land. Die Spots, die das Erzbistum Santiago erstellt hat, weisen auf die angeblich unvermeidlichen, katastrophalen Scheidungsfolgen für Kinder hin. Unter anderem wird behauptet, dass Kinder aus Scheidungsfamilien in der Schule gewalttätiger sind und mehr zu Alkohol und Drogen neigen als andere Kinder. Die Spots sind auch innerkirchlich nicht unumstritten. Chile gilt als das letzte westliche Land, in dem es noch keine Scheidung gibt. (Radio Vatikan, 1.10.03)
Asien
Pakistan
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(3341) Lahore. Naseem Bibi, 45, war seit Mai 2002 Insassin des Kotlakhpat Gefängnisses von Lahore in der Provinz Punjab. Der Gotteslästerung angeklagt, erwartete sie ihren Prozess. Sie starb am 25. August, gefoltert und zu Tode geprügelt von Mitgefangenen. Die Gefängnisbehörden versuchten, den Fall zu vertuschen, und gaben als Todesursache "Herzversagen" an. Naseem Bibis Rechtsanwalt Pervez Aslam teilte mit, dass seine Klientin sich eine Woche vor ihrem Tode über Drohungen und Angriffe beschwert hatte. Die Gefängnisbehörden seien alarmiert worden, hätten jedoch keine geeigneten Maßnahmen zu ihrem Schutze ergriffen. Er verlangt eine offizielle Untersuchung.
Naseem Bibi lebte allein mit ihren beiden Söhnen im Teenage-Alter. Ihr Nachbar pflegte Annäherungsversuche zu machen, die sie zurückwies. Im Mai 2002 beschloss er, sich zu rächen. Er rief die Polizei und beschuldigte Naseem, eine Ausgabe des Koran verbrannt zu haben. Sie bestritt die Tat. Obwohl es keine weiteren Zeugen gab, reichte die falsche Anschuldigung des Nachbarn aus, ein Blasphemie-Verfahren gegen Naseem einzuleiten. Rationalist International kommentierte: "Pakistans Blasphemie-Gesetz ist eine schmutzige Vernichtungswaffe. Wenn sie einmal gegen jemanden gerichtet ist, hat er wenig Chancen zu entkommen, egal, ob sie im Namen Allahs von religiösen Fundamentalisten geschwungen oder von irgendwelchen anderen hassgetriebenen Fanatikern 'missbraucht' wird." (Rationalist International Bulletin Nr. 113, 24.9.03)
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(3342) Nord-West-Frontier-Provinz. In Pakistans Nord-West-Frontier-Provinz (NWFP) sind Frauen neuerdings von medizinischen Standarduntersuchungen wie Ultraschalltest und EKG ausgeschlossen. Zum Schutze der "höchsten Islamischen Werte" hat die Regierung der fundamentalistischen Sechs-Parteien-Koalition Muttahida Majlis-e-Amal (MMA) beschlossen, männlichen Ärzten und Medizintechnikern zu verbieten, diese Untersuchungen an weiblichen Patienten durchzuführen. "Sie könnten sexuelle Lust beim Anblick des weiblichen Körpers verspüren, während sie es tun", sagte Maulana Gul Naseeb Khan, der Generalsekretär der MMA. "Ähnlich könnten einige Frauen Männer unter dem Vorwand von Ultraschalltest oder EKG verführen." Da es in der Provinz nur eine EKG-Technikerin gibt und keinen einzigen weiblichen Ultraschall-Spezialisten, sind diese wichtigen Methoden moderner medizinischer Diagnostik nun für den weiblichen Teil der Bevölkerung unerreichbar. Das bedeutet einen schweren Rückschlag für die Gesundheitsversorgung der Frauen.
Die Nord-West-Frontier-Provinz ist eine traditionelle Hochburg islamischen Fundamentalismus. Seit Oktober 2002 unter der Regierung der MMA, wurde sie im Mai 2003 zur ersten Provinz in Pakistan unter Islamischer Gesetzgebung. Mit einem Drittel der Parlamentssitze in ihrer Kontrolle, arbeitet die MMA auf die Islamisierung des ganzen Landes hin. (Rationalist International Bulletin Nr. 115, 22.10.03)
Indien
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(3343) Bombay. Beim hinduistischen Kumbh-Mela-Fest im Westen Indiens sind mindestens 39 Menschen zu Tode getrampelt worden. Als Millionen Gläubige versuchten, sich im Godavari-Fluss ihrer Sünden zu entledigen, brach eine Panik aus. Augenzeugen berichteten, dass Tausende von Pilgern die Polizeisperren durchbrochen hätten, um ihrer rituellen Pflicht nachzukommen und im Godavari unterzutauchen.
Das Festival, zu dem zwischen dem 30. Juli und dem 1. September rund 60 Millionen Hindus strömen, findet alle zwölf Jahre in Allahabad statt, immer dann, wenn sich Jupiter und Sonne in einer bestimmten Konstellation befinden. In kleinerem Umfang feiern die Gläubigen alle drei Jahre an anderen Orten, darunter in Nasik. Der Godavari gilt als heilig. Hindus glauben, dass man sich in ihm zu bestimmten Zeiten von Sünden reinwaschen kann. Das Fest geht auf einen hinduistischen Mythos zurück. Demzufolge erbeuteten Götter einen Topf mit Nektar, der sie im Kampf gegen Dämonen unbesiegbar machte. Ein Gott floh mit dem Nektar und verschüttete dabei an zwölf Stellen - vier in Indien und acht im Himmel - Tropfen des heiligen Nektars. (Spiegel online, 27.8. 03)
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(3344) Kalkutta. Eine Gruppe von rund hundert Atheisten hat in der ostindischen Stadt Kalkutta gegen die Seligsprechung von Mutter Teresa durch den Papst protestiert. Die Demonstranten warfen der katholischen Kirche "Propaganda" vor, da sie der Ordensschwester "falsche Wunder" zuschreibe. Veranstaltet wurde die Aktion vom Indischen Verein für Wissenschaft und Rationalismus.
Die Begründung für die Seligsprechung ist die angebliche Wunderheilung einer krebskranken Inderin durch Mutter Teresa. Der Verein für Wissenschaft und Rationalismus erstattete gegen Mutter Teresas Nachfolgerin Schwester Nirmala für diese Behauptung Anzeige. Die kranke Frau sei nicht durch die Ordensschwester, sondern durch Medikamente geheilt worden, sagte der Vereinsvorsitzende Prabir Ghosh. Er erkannte aber an, Mutter Teresa habe aufgrund ihres Einsatzes für die Armen über die Eigenschaften einer Heiligen verfügt.
Dem wiederum widersprach Sanal Edamaruku, Generalsekretär der Indian Rationalist Association und Präsident von Rationalist International. Er sagte, Indien habe keinen Grund, Mutter Teresa dankbar zu sein. Mutter Teresa habe Kalkutta ein negatives Image gegeben, indem sie die schöne, interessante, lebendige und kulturell reiche indische Metropole in den Farben von Schmutz, Elend, Hoffnungslosigkeit und Tod malte. Ihr Orden sei nur eine der mehr als 200 gemeinnützigen Organisationen, die versuchen, den Slumbewohnern von Kalkutta zu helfen, eine bessere Zukunft aufzubauen. Vor Ort sei er nicht sonderlich sichtbar oder aktiv. Phantastische Behauptungen wie die jeder Grundlage entbehrende Geschichte von Mutter Teresas Slumschule für 5000 Kinder, hätten ihr enorme Publicity und Spenden eingebracht. Mutter Teresa habe viele Millionen Dollar im Namen der indischen Armen eingesteckt, diese aber nicht zu deren Nutzen ausgegeben.
Die Legende von ihren Sterbeheimen habe die Welt zu Tränen gerührt. Die Wirklichkeit jedoch sei skandalös: "In den überfüllten und primitiven kleinen Heimen müssen Patienten oft ihr Bett mit anderen teilen. Obwohl viele an Tuberkulose, AIDS und anderen hoch ansteckenden Krankheiten leiden, ist Hygiene hier kein Thema. Die Patienten werden mit frommen Worten und ungenügenden Medikamenten behandelt. Bei der Verabreichung werden alte Spritzen benutzt, die jeweils vor dem nächsten Gebrauch in lauwarmem Wasser gewaschen werden. Man kann die Schreie von Menschen hören, denen Maden aus ihren offenen Wunden gezupft werden - ohne Betäubung. Aus Prinzip werden auch in harten Fällen keine starken Schmerzmittel gegeben."
Mutter Teresa habe nicht den Armen von Kalkutta, sie habe den Reichen im Westen gedient. Sie habe ihnen geholfen, ihr schlechtes Gewissen zu vergessen, indem sie Milliarden von Dollars von ihnen angenommen hat: "Einige der edlen Spender waren Diktatoren und Verbrecher, die versuchten, ihre Weste weiß zu waschen. Mutter Teresa erwies ihnen Anerkennung gegen Geld. Die meisten ihrer Unterstützer jedoch waren ehrliche Menschen mit guten Absichten und einem warmen Herzen, der Illusion verfallen, dass die 'Heilige der Gosse' gekommen war, alle Tränen abzuwischen und alles Elend zu beenden und alles Unrecht wieder gut zu machen in der Welt. Wer sich in eine Illusion verliebt hat, weigert sich oft, die Wirklichkeit zu sehen." (Der Standard, 30.10.03; Rationalist International Bulletin Nr. 115, 22.10.03)
Bali
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(3345) Denpasar. Zum Auftakt seines Verteidigungsplädoyers hat der Drahtzieher der Bali-Anschläge der Staatsanwaltschaft für deren Antrag auf Todesstrafe gedankt. Damit hätte sie ihm "den Tod ins Bewusstsein gerufen, und nur durch den Tod kann ich Gott näher kommen", sagte Imam Samudra vor einem Gericht in der balinesischen Hauptstadt Denpasar. Er sei sich bewusst, dass ihn die Todesstrafe erwarte. Die Staatsanwaltschaft hatte die Hinrichtung Samudras beantragt, weil er die Anschläge finanziert habe. "Ich habe keine Angst, zum Tode verurteilt zu werden, weil ich dem Pfad Allahs und der islamischen Lehre gefolgt bin", sagte Samudra. Er bedauerte erstmals, dass es bei dem Anschlag auf zwei gut besuchte Nachtclubs auch moslemische und indonesische Opfer gegeben habe. "Aber über diejenigen, die aus Ländern stammten, die mit den USA verbündet sind, freue ich mich", sagte der 33-Jährige. In früheren Aussagen hatte der ehemalige Computertechniker die Auswahl der Nachtclubs als Terrorziel damit begründet, dass sie von westlichen Ausländern besucht werden. Bei dem Anschlag waren 202 Menschen getötet worden. (Frankfurter Neue Presse, 12.8.03)
Afrika
Nigeria
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(3346) Kano. Mädchen im Bundesstaat Kano im Norden des Landes müssen im Schulunterricht in Zukunft das islamische Kopftuch im Schulunterricht tragen. Der Bundesstaat hatte 1999 die islamische Rechtsordnung Sharia als Strafrecht eingeführt. Der Verantwortliche für Bildung und Erziehung in Kano wird mit den Worten zitiert, es sei nötig, die Scharia ohne Ausnahme im ganzen Staat durchzusetzen. Kano ist der dritte Bundesstaat Nigerias, der eine rigide Kleiderordnung für Schulkinder erlässt. (AFP, 30.8.03)
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(3347) Katsina. Die in Nigeria wegen Ehebruchs zur Steinigung verurteilte Amina Lawal hat ihren Berufungsprozess gewonnen. Ein islamisches Gericht hat die zum Tod verurteilte junge Mutter frei gesprochen. Die heute 32 Jahre alte Lawal wurde im März 2002 zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie ein nicht-eheliches Kind zur Welt gebracht hatte. Sie wurde nach dem islamischen Gesetz, der Scharia, des Ehebruchs für schuldig befunden. Das Urteil sollte vollstreckt werden, sobald Lawals Tochter Anfang kommenden Jahres abgestillt ist.
Der Fall sorgte in aller Welt für Aufsehen. Ein Gremium von fünf islamischen Richtern sprach Lawal schließlich frei. Der Schuldspruch vom März vergangenen Jahres wurde verworfen mit der Begründung, Lawal habe nicht ausreichend Gelegenheit gehabt, sich zu verteidigen. (Spiegel online, 25.9.2003)
2004 - Meldungen 3348-3380
2004 - Meldungen 3348-3380 rhartmann Fri, 12/31/2004 - 09:00Europa
Deutschland
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(3348) Hamburg. Eine streng muslimische Erziehung ist kein Grund für eine Freistellung vom Biologieunterricht, wenn Sexualkunde auf dem Lehrplan steht. Das haben Hamburger Richter im Fall von zwei 14 und 15 Jahre alten Mädchen entschieden. Dass ihre beiden Töchter am Sexualkunde-Unterricht teilnehmen sollten, wollte eine türkische Mutter aus dem Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg nicht hinnehmen. Der Sexualkundeunterricht werde die beiden Neuntklässlerinnen in schwere Gewissenskonflikte stürzen, argumentierte die Mutter. Denn Sexualität finde im Islam nur in der Ehe statt, und deshalb gebe es vorher auch keinen Bedarf, muslimische Schülerinnen darüber aufzuklären.
Bei der Schule beantragte sie zunächst die Befreiung von der Sexualkunde - erfolglos. Dann klagte sie. Doch das Hamburger Verwaltungsgericht entschied jetzt, das Schulgesetz verpflichte alle Schüler zur Teilnahme am Biologieunterricht, auch wenn Sexualkunde auf dem Stundenplan stehe. Eltern könnten darüber nicht frei entscheiden. Wie die Richter ausführten, können Schulen zwar Schüler "aus wichtigem Grund" von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien; auch gewähre das Grundgesetz die Glaubensfreiheit, das Recht der ungestörten Religionsausübung sowie das Erziehungsrecht der Eltern. Dafür gebe es jedoch Einschränkungen. So sei der Erziehungsauftrag des Staates dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgestellt: "Die Relevanz der Sexualität und der sexuellen Aufklärung sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft begründen ein berechtigtes Interesse an einer die elterliche Erziehung ergänzenden Behandlung des Themas im schulischen Unterricht."
Abstriche "von einer absolut gesetzten Weltanschauung" müssten die Eltern hinnehmen, so die Hamburger Richter. Sie wurden in der Urteilsbegründung noch deutlicher: Der Elternverantwortung werde eine Erziehung nicht gerecht, "die unter Berufung auf religiöse Dogmen bereits bloßes Wissen vorenthalten will". Es sei ein legitimes staatliches Erziehungsziel, Kindern durch Aufklärung die Chance zu vermitteln, "eine eigenverantwortliche denkende und handelnde Persönlichkeit zu werden". Zudem habe die Allgemeinheit ein berechtigtes Interesse, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken, und eine Unterrichtsbefreiung fördere gerade das Gefühl der Andersartigkeit. Auch das Kindeswohl sieht die Kammer nicht gefährdet. Zwar könnten "nicht unerhebliche Probleme" entstehen, wenn die Schülerinnen sich zwischen Loyalität zur Mutter mit ihren "rigiden weltanschaulichen Stan-dards" und den Anforderungen im Unterricht hin- und hergerissen fühlten. Aber die Mutter habe es selbst in der Hand, den "weltanschaulich-religiösen Druck" auf ihre Töchter zu mindern (Aktenzeichen 15 VG 5827/2003).
Die Hamburger Bildungsbehörde sieht in dem bemerkenswert klaren Urteil eine Erleichterung für Lehrer in Diskussionen mit Eltern. "Das ist sehr hilfreich", so Bildungssenator Reinhard Soltau (FDP). Schulleiter zeigten sich erleichtert, auch die Türkische Gemeinde in Deutschland begrüßte die Teilnahmepflicht. "Die Entscheidung ist richtig", sagte der Vorsitzende Hakki Keskin. Es gäbe ein Chaos, wenn jeder seine eigenen Regeln aufstelle. Ähnlich äußerte sich Ahmet Yazici, stellvertretender Vorsitzender der Islamischen Gemeinden Norddeutschlands: "Wir leben in diesem Land, unserer Wahlheimat." Es sei selbstverständlich, den geltenden Regeln und Gesetzen zu folgen. "Der Islam eröffnet den Moslems keine Möglichkeit, sich Parallelgesetze zu schaffen", betonte Yazici und verwies aber zugleich darauf, dass es auch nicht religiöse Eltern gebe, die Besonderheiten für ihre Kinder durchsetzen wollten.
Ähnliche Konflikte wie in Hamburg gibt es auch in anderen Städten mit einem hohen Einwandereranteil. So steigt in Berlin die Zahl muslimischer Eltern, die ihre Töchter aus religiösen Gründen vom Sport- oder Biologieunterricht abmelden oder nicht an Klassenfahrten teilnehmen lassen wollen. Streit um die Sexualkunde gibt es allerdings nicht nur mit muslimischen Eltern. In den siebziger Jahren waren die Lehrinhalte überall umstritten, und wo streng christliche Lehrer unterrichten, wollen sie sich nicht immer an die Lehrpläne halten - wie im Jahr 2002 jene Nonnen im bayerischen Auerbach, die an einer Realschule vermeintlich anstößige Kapitel kurzerhand aus dem Biologiebuch herausrissen (vgl. MIZ 1/03). In Hessen weigerten sich unlängst bibeltreue Eltern, ihre fünf schulpflichtigen Kindern in eine staatliche Schule zu schicken. Das Ehepaar nahm Anstoß daran, dass die Schüler zu "sexueller Freizügigkeit" erzogen würden und dass statt der Schöpfungsgeschichte ausschließlich die Evolutionslehre gelehrt werde. Um ihre Kinder "keusch und rein zu erziehen, wie es die Bibel vorgibt", unterrichtete die Mutter fortan selbst. Das Landgericht Gießen urteilte allerdings, die Schulpflicht gelte für alle - auch für die Kinder streng religiöser Eltern. (Spiegel online, 20.1.04)
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(3349) Karlsruhe. Im Rechtsstreit um Religions- und LER-Unterricht im Bundesland Brandenburg hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlussstrich gezogen. Erwartungsgemäß nahmen die Karlsruher Richter die Klage von sechzig evangelischen Eltern gegen einige Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht an. Damit sind alle Gerichtsverfahren zu LER erledigt. "Lebenskunde, Ethik, Religion" ist daher - wie im Gesetz von 2002 festgelegt - ordentliches Lehrfach, von dem sich Schüler nur abmelden können, wenn sie stattdessen konfessionellen Religionsunterricht belegen. (KNA, 21.1.04)
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(3350) Wiesbaden. Hessen plant, nicht nur das Schulgesetz, sondern auch das Beamtengesetz zu ändern. Damit gehe das Land weiter als alle anderen Bundesländer, sagte CDU-Fraktionschef Franz-Josef Jung. Das Kopftuch stehe im Widerspruch zu den elementaren Grundwerten der Verfassung. Es gehe nicht an, dass in den Schulen Kruzifixe verboten würden, während das demonstrative Tragen von Kopftüchern geduldet werden müsse. Nach Überzeugung der CDU wird das "Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität" den Landtag noch vor der Sommerpause passieren.
Das Kopftuch sei nicht in erster Linie Ausdruck eines Glaubens, sondern eine politische Demonstration und ein Symbol der Unterdrückung und Unfreiheit, sagte Jung zur Begründung. Künftig sollen Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale, die das Vertrauen in die Neutralität der Amtsführung gefährden könnten, für hessische Beamte tabu sein. Allerdings dürfte ein kleines Kreuz an einer Halskette davon nicht betroffen sein. Bei der Bewertung sei jeweils "der christlich und humanistisch geprägten abendländischen Tradition des Landes Hessen angemessen Rechnung zu tragen", formuliert die Union in ihrem Gesetzentwurf. Die CDU verfügt im hessischen Landtag über die absolute Mehrheit. Im September 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Länder Lehrerinnen das Tragen per Gesetz verbieten können. (Spiegel online, 10.2.04)
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(3351) Düsseldorf. Die SPD plant in Nordrhein-Westfalen ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Kindergärtnerinnen. Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Edgar Moron, sagte bei der Vorlage eines Gutachtens des Berliner Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis, die Schule müsse ein politik- und ideologiefreier Raum bleiben. Er forderte die anderen Parteien im Landtag zu einer einvernehmlichen Lösung auf.
Das islamische Kopftuch symbolisiere grundsätzlich auch eine Ungleichbehandlung der Frau und sei damit grundrechtswidrig, sagte Battis. Zugleich müsse aber den Grundrechten der Kopftuchträgerin Rechnung getragen und diese gegen die Grundrechte von Eltern und Schülern abgewogen werden. Deshalb soll nach den Worten von Moron im Ausnahmefall das Tragen des Kopftuches auch erlaubt werden können, wenn die Frau das Tragen nicht weltanschaulich, sondern religiös begründen könne.
Nach Battis' Vorschlag soll ein Gesetz Lehrerinnen und Lehrern verbieten, im Dienst "Kleidung oder Zeichen zu tragen oder in Schulräumen aufzustellen oder anzubringen", deren vom Bundesverfassungsgericht festgestellter "objektiver Erklärungsgehalt" zu Grundwerten der Verfassung, insbesondere der Menschenwürde sowie den Freiheits- und Gleichheitsrechten, im Widerspruch stehe und geeignet sei, den Schulfrieden zu beeinträchtigen. Im Einzelfall muss die Schulleitung das prüfen und zusammen mit der Elternkonferenz eine Empfehlung aussprechen. Die abschließende Entscheidung solle dann aber die zuständige Schulaufsichtsbehörde, also die Regierungspräsidenten, fällen.
Die Grünen im Landtag lehnten ein solches Gesetz umgehend ab. Das bestehende gesetzliche Instrumentarium reiche "vollkommen aus, um gegen fundamentalistische Indoktrinationen in der Schule vorzugehen", sagte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Sybille Haußmann. Fraktionsgeschäftsführer Johannes Remmel meinte, ein "Kulturkampf wäre das Letzte, was unsere Schulen jetzt brauchen". Beifall kam dagegen von der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion und von der FDP. Das Gutachten betone, dass ein Kopftuchverbot nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern sogar geboten sei, erklärte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Kufen. (Spiegel online, 10.1.04)
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(3352) Stuttgart. Der baden-württembergische Ministerrat hat sich einstimmig für das neue Kopftuchgesetz ausgesprochen. Das bestätigte die Landesregierung in Stuttgart. Laut Gesetzentwurf sollen an Schulen "politische, religiöse, weltanschauliche oder ähnliche äußere Bekundungen", die den Schulfrieden gefährden könnten, verboten werden. Bekundungen christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen sollen hingegen erlaubt sein. Der Entwurf ist dem Landtag weitergeleitet worden. Nach der zweiten Lesung Ende März soll das Gesetz beschlossen werden. (KNA, 13.1.04)
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(3353) Erfurt. In Zeiten zunehmender Verweltlichung beobachten Experten auch einen veränderten Umgang der Deutschen mit ihren Toten. Die Bedeutung der Kirchen und Gemeinden bei Beerdigungen sinkt, Kosten spielen eine größere Rolle als früher. Die Individualisierung zeigt sich in der bunteren Gestaltung von Trauerfeiern, die persönliche Noten bekommen.
Während sich die professionellen Bestattungsunternehmen auf zunehmend extravaganten Wünsche der Hinterbliebenen (z.B. knallige Farben, eigene Bemalungen oder Unterschriften auf Särgen) einstellen, tun sich die Kirchen mit dieser Entwicklung schwer. Zwar sei die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zu Zugeständnissen bereit, meint Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Hermann Barth. Wenn aber beispielsweise nur Musik gespielt werde, die zu einer christlichen Bestattung keine Verbindung mehr habe, sei eine Grenze erreicht. Die Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz glaubt dabei eine "Sinnentleerung von Riten und Bräuchen" beobachten zu können. Deren Vorsitzender, der Erfurter Bischof Joachim Wanke, räumt ein, dass die Kirche Angebote schaffen müsse, die über ihre Klientel hinausgingen. Denkbar seien beispielsweise Trauerfeiern für Verstorbene ohne Kirchenzugehörigkeit. Er warnt jedoch davor, Bestattungen vollkommen zur "Privatsache" werden zu lassen: "Wir werden uns zurückentwickeln zu einer Horde rivalisierender Indianerstämme", beschreibt er das Szenario einer "kulturlosen Gesellschaft" (sic!).
Der Bundesverband Deutscher Bestatter zählt in Deutschland jährlich rund 830.000 Beerdigungen. Davon sind etwa 40 Prozent Feuerbestattungen - mit steigender Tendenz. Auch die Zahl der anonymen Beerdigungen nimmt nach Angaben des Verbraucherschutzvereins aeternitas in Bonn zu und liegt jetzt bei etwa 14 Prozent. Zocher hat eine Erklärung: Die Feuerbestattung gelte als modern, praktisch und besonders pflegeleicht. Zudem sei eine Einäscherung deutlich preisgünstiger als ein Familiengrab. Bei 18 Millionen Single-Haushalten in Deutschland gebe es auch immer weniger Menschen, die bereit seien, ein aufwändiges Grab zu pflegen.
Unterdessen sind die Bundesländer dabei, ihre Bestattungsgesetze zu überprüfen. So ist es seit dem 1. September 2003 in Nordrhein-Westfalen erlaubt, die Asche eines Toten unter bestimmten Voraussetzungen auch außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen. (dpa, 21.11.03)
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(3354) Bremen. Die katholische Kirche und das Land Bremen haben ein Konkordat geschlossen. Die feierliche Unterzeichnung im Rathaus der Freien Hansestadt nahmen Bürgermeister Henning Scherf (SPD) und der Apostolische Nuntius in der Bundesrepublik, Erzbischof Giovanni Lajolo, vor. Die katholischen Christen seien ein "gutes Stück Bremen", stellte Scherf fest. Die protestantische Stadt sei nicht immer freundlich mit den Katholiken umgegangen. Nun aber seien sie "hoch geschätzt".
Der Vertrag muss noch vom bremischen Parlament ratifiziert werden. Dies gilt als sicher. In der Vereinbarung werden sämtliche Beziehungen zwischen Staat und katholischer Kirche in Bremen geregelt. In der Präambel heißt es, die Partner seien sich "einig in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und der Freien Hansestadt Bremen in freundschaftlichem Geist zu festigen, fortzubilden und zu fördern".
Neben Selbstverständlichkeiten wie der Zusicherung der Freiheit der Glaubensausübung sind Abschnitte zum Schutz der Feiertage, zu Seelsorge und Denkmalpflege sowie zum Religionsunterricht vorgesehen. Diesen gibt es in Bremen nur in konfessionellen Schulen. Die katholische Kirche hat in der Hansestadt fünf Schulstandorte. An den staatlichen Schulen wird laut Verfassung lediglich ein "biblischer Geschichtsunterricht auf allgemein christlicher Grundlage" angeboten.
Die Verhandlungen über das Konkordat waren zu Beginn des Jahres auf Wunsch der katholischen Kirche aufgenommen worden, nachdem Bremen 2001 mit der jüdischen Gemeinde und ein Jahr später mit der evangelischen Kirche Verträge abgeschlossen hatte. Verhandlungsführer waren der bremische Dekan Propst Ansgar Lüttel sowie Bürgermeister Scherf, der zugleich "Senator für Kirchenangelegenheiten" ist. Die Verhandlungen seien wesentlich zügiger geführt worden als bei vergleichbaren Verträgen, hob Lajolo hervor.
Bremen ist das vorletzte deutsche Bundesland, das ein Konkordat mit der katholischen Kirche schließt. In Hamburg haben entsprechende Verhandlungen begonnen. Zuletzt war in Brandenburg ein Staatsvertrag unterzeichnet worden. Im Land Bremen, das die Städte Bremen und Bremerhaven umfasst, sind von 660.000 Menschen etwa 80.000 katholisch, das sind rund zwölf Prozent. (KNA, 22.11.03)
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(3355) Münster. Erstmals werden an einer deutschen Hochschule Lehrer für islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache ausgebildet werden. An der Universität Münster wurde das Projekt vorgestellt: zwei neue Studiengänge gibt es am "Zentrum für Religiöse Studien". Neben Religionslehrern für den Islam sollen auch solche für christliche Orthodoxie ausgebildet werden. Studieren können dort Studenten aller Bekenntnisse, wer aber später Religion unterrichten will, muss auch der dementsprechenden Religionsgemeinschaft angehören, sagt Thomas Bauer, Gründungsdirektor des Zentrums. Er rechnet, dass mit Beginn des kommenden Sommersemesters die ersten Studenten für islamische Religionslehre eingeschrieben werden. (Radio Vatikan, 9.12.03)
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(3356) Bamberg. Schon seit längerem war bekannt, dass die katholischen Diözesen überhöhte Mitgliederzahlen an das Statistikreferat der Bischofskonferenz melden. Über das Ausmaß herrschte jedoch bis vor kurzem Rätselraten. Früher ging die Zentrale von einer Differenz von rund einer Million aus, 1997 bezifferte sie die Fehlerquote auf rund 370.000. Ursache sind Doppeltzählungen aufgrund mehrerer Wohnsitze.
Nun hat die Erzdiözese Bamberg auf die Daten der Einwohnermeldeämter umgestellt - und siehe da: Während die Katholiken in Bayern 2002 insgesamt 52.000 Mitglieder verloren, waren es allein in dem mittelfränkischen Erzbistum gut 32.000. Davon entfielen nur 7000 auf echte Einbußen, doch musste der tatsächliche Bestand um über 25.000 bereinigt werden - was bei nunmehr 763.000 Mitgliedern immerhin 3,3 % ausmacht. Da es in Bayern insgesamt nunmehr 7,329 Millionen Katholiken gibt, ist selbst bei vorsichtiger Hochrechnung von einer Überhöhung zwischen 100.000 und 200.000 Katholiken auszugehen. Problematisch ist dies weniger wegen einer Verfälschung der Statistik, sondern weil die katholische Kirche (wie alle anderen weltanschaulichen Körperschaften) einen Staatszuschuss von derzeit gut 5 Euro je Mitglied erhält. Damit haben die bayerischen Diözesen seit vielen Jahren mindestens eine halbe, wenn nicht eine ganze Million Euro pro Jahr zu viel kassiert. Und so löblich die Umstellung auf eine korrekte Datenbasis in Bamberg ist, so geht doch aus der Meldung der Katholischen Nachrichten Agentur hervor, dass in anderen Diözesen wie Regensburg die Praxis unverändert bleibt. (Heinrichsblatt, Kirchenzeitung der Erzdiözese Bamberg, 16.11.03, Freigeistige Rundschau, 1/2004)
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(3357) Berlin. Auch im Jahr 2002 setzte sich die Talfahrt der beiden Großkirchen fort. Die evangelische Kirche verlor nach einer vorläufigen Erhebung 243.000 Mitglieder, davon je die Hälfte durch Kirchenaustritt und durch Überalterung. (Nähere Angaben liegen noch nicht vor.) Die katholische Kirche, die bereits ihre offiziellen Daten vorstellte, verlor 190.000 Mitglieder, während die Gesamtbevölkerung um 96.000 wuchs. Rechnet man von der offiziell angegebenen Mitgliederzahl von 26,466 Millionen noch jene 351.000 Doppeltzählungen ab, die sich aus der Fortschreibung der Angaben des Statistikreferats der katholischen Bischofskonferenz ergeben [siehe vorige Meldung] hat die katholische Kirche allerdings nur 26,115 Millionen Mitglieder. Das sind 31,64% der Bevölkerung. (Bei der evangelischen Kirche sind es 26,211 Millionen = 31,76%. Damit ist der Anteil der beiden Kirchen binnen eines Jahres um exakt 0,6% geschrumpft.)
Während die katholischen Kirchenaustritte bundesweit nur unwesentlich zunahmen, sank die Teilnahme der Katholiken am Sonntagsgottesdienst wie in allen Vorjahren, diesmal aber ungewöhnlich stark von 15,9 auf 15,2%. Besonders dramatisch verlor die katholische Kirche in Bayern an Boden. Dort stieg die Kirchenaustrittszahl um 10% und damit doppelt so stark wie im gesamten Bundesgebiet, und auch die Kirchgangsquote schrumpfte dort um das Doppelte - von 19,4 auf 17,9%. (Statistische Eckdaten der katholischen Kirche 2002; EKD-Pressemitteilung vom 2.12.03; Freigeistige Rundschau, 1/2004)
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(3358) Berlin. Der Bund wird den Weltjugendtag (WJT) 2005 in Deutschland mit 7,5 Millionen Euro unterstützen. Das bekräftigte der zuständige Haushaltsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Hagemann, in Berlin. Nach einem Gespräch mit dem Leiter des Katholischen Büros, Prälat Karl Jüsten, erklärte Hagemann, beide Koalitionsfraktionen hätten sich auf die finanzielle Förderung geeinigt. Der WJT biete Deutschland eine eindrucksvolle Gelegenheit, "seine Gastfreundlichkeit und Weltoffenheit zu präsentieren". Zu dem Großereignis im August 2005 werden bis zu einer Million Teilnehmer aus aller Welt erwartet. Der Gesamtetat wird nach offiziellen Angaben auf hundert Millionen Euro geschätzt. Hagemann unterstrich, Rot-Grün wolle einen wesentlichen Beitrag leisten, um den WJT in Deutschland zu ermöglichen. Über die finanzielle Förderung hinaus werde sich der Bund an dem Großereignis mit Technischem Hilfswerk und Bundesgrenzschutz "in einem erheblichen Umfang" beteiligen. (Deutsche Tagespost, 11.12.03)
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(3359) Dresden. Der Sächsische Landtag hat mit den Stimmen der CDU-Fraktion ein überarbeitetes Schulgesetz verabschiedet. Zuvor war es im Plenum zu heftigen Diskussionen zwischen Regierung und Opposition über den neu eingefügten Verweis auf die "christliche Tradition im europäischen Kulturkreis" im ersten Paragraphen des Gesetzes über die Bildungsziele gekommen. Der bildungspolitische Sprecher der PDS, André Hahn, sagte, für seine Partei komme die Verankerung christlicher Werte einem "Missionsauftrag an die Schule" gleich. Dies sei eindeutig verfassungswidrig. Der SPD-Abgeordnete Cornelius Weiß äußerte, mit der eingefügten Passage werde die weltanschauliche Neutralität der Schule in Sachsen aufgehoben. Bei dem Vorhaben der CDU handele es sich um "die staatlich verordnete Christianisierung unserer Schulen". PDS und SPD kündigten an, vor das sächsische Verfassungsgericht zu ziehen.
Der CDU-Abgeordnete Thomas Colditz sagte, es gehe darum, deutlich zu machen, dass der im bisherigen Schulgesetz aufgeführte, gesellschaftlich akzeptierte Wertekanon "christliche Wurzeln" habe. "Wir werden uns erhobenen Hauptes einem Urteil des Verfassungsgerichts stellen", äußerte der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Fritz Hähle. Er verwies darauf, dass die Anfügung niemanden ausschließe. Ein Kopftuch-Verbot ist im neuen sächsischen Schulgesetz nicht verankert. Die sächsische Regierung sieht in dieser Frage keinen Handlungsbedarf, da im Freistaat so gut wie keine Muslime leben. (FAZ,16.1.04)
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(3360) Berlin. In der Union ist das Nachdenken über Alternativen zur Kirchensteuer offenbar keine Tabu mehr. Gegenüber der Welt am Sonntag meinte der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kues, dass es Sache der Kirche sei, sich im Rahmen der steuerpolitischen Diskussion Gedanken über neue Finanzierungsformen zu machen. Der evangelische Theologe und Wirtschaftsexperte im CDU-Bundesvorstand, Kurt Lauk, sprach sich dabei für die völlige Abschaffung der Kirchensteuer aus. Im Zuge der Verfassungsreform solle die Zuständigkeit von Bund und Ländern neu geordnet werden. Das Verhältnis von Kirche und Staat solle entzerrt werden. "Um die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Kirchen zu erhöhen, wird es Zeit, dass sie auch für ihre Einnahmen eigene Verantwortung übernehmen. Dann tritt an die Stelle der bisherigen Kirchensteuer der Kirchenbeitrag, den die Kirchen selbst bestimmen und erheben."
Gegen solch progressive Vorschläge, zumal wenn sie ausnahmsweise einmal von der CDU kommen, musste sich die SPD natürlich verwehren: Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Kurt Beck erteilte der CDU-Forderung zur Abschaffung der Kirchensteuer postwendend eine Absage. Was hier gefordert werde, sei höchst erstaunlich aus christdemokratischem Mund und wirke sich unsozial aus. Ferner widerspreche diese Forderung dem Abkommen mit den Kirchen. Er sehe keine unzulässige Verflechtung zwischen Kirche und Staat, sagte Beck. "Im Zusammenwirken mit Land und Kommunen nehmen die Kirchen auch wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahr. Das ist nicht mehr gewährleistet, wenn die CDU ihre Forderung aufrechterhält." (Welt am Sonntag, 18.1.04; SPD-Presseerklärung, 19.1.04)
Anm. MIZ: Ob Kurt Beck noch nicht gemerkt hat, dass das konfessionslose Drittel der deutschen Bevölkerung auch zu Wahlen geht - und selbst in den Reihen der (nominellen) Kirchenmitglieder eine große Anzahl potentieller SPD-Wähler mit einer Abschaffung der Kirchensteuer einverstanden wäre? Seine scheuklappenblinde Erwiderung auf die CDU-Initiative lässt zumindest vermuten, dass die SPD gewillt ist, noch den letzten Rest ihrer konfessionsfreien Mitglieder zu vergraulen?
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(3361) Lampoldshausen. Die Schäfchen waren einigermaßen schockiert. In einer baden-württembergischen Kirchengemeinde bei Heilbronn sind aus Versehen Porno- statt Jesus-Videos verteilt worden. Mitarbeiter der evangelischen Gemeinde Lampoldshausen im Landkreis Heilbronn hatten bereits rund 25 Videos verteilt, bis der Fehler auffiel, räumte Pfarrer Frithjof Schwesig der Nachrichtenagentur AP gegenüber ein. Die Filme seien sofort wieder eingesammelt worden, nachdem "fünf bis sieben" Haushalte das Video angesehen hätten, so Schwesig. Kurz darauf seien die richtigen Filme verteilt worden. Verantwortlich für die peinliche Panne war wohl eine Video-Kopierfirma: Von 300 gelieferten Exemplaren hätten 200 nicht den bestellten Lehrfilm über das Lukas-Evangelium, sondern Pornos enthalten. Schwesig nahm die Affäre mit Humor: "Derjenige, der ursprünglich den Porno bestellt hat, hat jetzt einen Jesus-Film im Recorder", sagte er der Heilbronner Stimme, die über den Fall berichtete. (Spiegel online, 5.12.03)
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(3362) Frankfurt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen (DGB) hat den Ausstieg der Protestanten des Landes aus der Rentenkasse kritisiert. Die Kirche setze ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel, wenn sie Solidarität predige und gleichzeitig die solidarische Finanzierung der Rentenversicherung verlasse, sagte der DGB-Landesvorsitzende Stefan Körzell in Frankfurt. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hatte beschlossen, das Altersruhegeld der 2000 Kirchenbeamten privat abzusichern. Damit will sie rund sieben Millionen Euro sparen. Künzell forderte das Kirchenparlament auf, seine Entscheidung zu korrigieren. Viele Kirchenmitglieder könnten den Beschluss nicht nachvollziehen.
Die EKHN war der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) 1973 beigetreten. Diese sichert derzeit ein Drittel der Pensionen ab. Der Rest wird von der Kirchlichen Versorgungsstiftung der EKHN getragen. Die Synode hatte bereits vor drei Jahren über den Ausstieg debattiert. Damals war der Antrag mit einer Stimme Mehrheit abgelehnt worden. Bei der jetzigen Abstimmung hatten sich die Mehrheitsverhältnisse deutlich verändert (170 zu 103). Daraufhin trat der SPD-Sozialpolitiker Armin Clauß als Synodaler zurück. (FAZ-NET, 2.12.03)
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(3363) Berlin. Die GEW Berlin protestierte gegen die Unterzeichnung eines Konkordates zwischen der Landesregierung Brandenburg und dem Vatikan, welche am 12. November 2003 durch Ministerpräsident Platzeck und dem Vertreter des Vatikans erfolgte. Das Konkordat ist nicht befristet und enthält keine Kündigungsklausel. Die GEW rief alle Mitglieder des Landtages Brandenburg auf, dieses geheim und ohne Beteiligung des Landtages zustandegekommene Konkordat nicht zu bestätigen und stattdessen über die Finanzierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften eine breit angelegte öffentliche Debatte zu führen. Die GEW vertritt grundsätzlich den Standpunkt, dass die christlichen Kirchen in der gleichen Weise den Haushaltsgesetzen unterliegen müssen, wie andere freie Träger. Zudem ist nach der Verfassung eine Privilegierung der christlichen Kirchen gegenüber anderen Religionsgemeinschaften und gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften verfassungswidrig. Die besondere Relevanz des Konkordates für Berlin besteht darin, dass es dem Grundsatz widerspricht, dass im Vorfeld der Fusion der Länder Berlin und Brandenburg jegliche unbefristete vertragliche Vorfestlegungen sowohl seitens des Landes Brandenburg als auch des Landes Berlin zu vermeiden sind. (GEW-Presseerklärung, 27.11.03)
Österreich
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(3364) St. Pölten. Ein Kruzifix sorgt in St. Pölten, dem Sitz des niederösterreichischen Landtags, für Aufregung. St. Pöltens ultrarechter Bischof Kurt Krenn hatte dem Landtag ein Kruzifix zum Aushang im Sitzungssaal geschenkt. Die SPÖ- und Grünen-Fraktion lehnten dankend ab. Die konservative ÖVP, Inhaber der absoluten Mehrheit, befürwortet dagegen diese christliche Propaganda. Der ÖVP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner gegenüber der SPÖ: "Wir sind entsetzt und betroffen über die Heimatfremde vor allem der SPÖ Niederösterreichs in dieser Frage." Die SPÖ verteidigte die weltanschauliche Neutralität des Staates und sprach dagegen von "faschistoider Polemik", wie sie zuletzt in den 30er Jahren üblich gewesen sei. Völlig richtig spielte sie damit auf die Zeit des Austrofaschismus an, in der die SPÖ verboten war, das klerikalfaschistische Regime dagegen offen den Katholizismus gefördert hatte. Die Grünen-Landesvorsitzende und frühere Bundessprecherin Dr. Madeleine Petrovic kündigte an, sie werde das Kruzifix abnehmen, falls es im Sitzungssaal angebracht würde. (Heidenheimer Neue Presse, 6.12.03)
Frankreich
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(3365) Paris. Frankreich steht vor einem Kopftuchverbot. Eine von Präsident Jacques Chirac eingesetzte Kommission setzt sich dafür ein, islamische Kopftücher oder Schleier sowie vergleichbare religiöse Symbole per Gesetz aus den Schulen zu verbannen. Das Verbot würde Lehrern und Schülern in öffentlichen Schulen auch das Tragen von größeren christlichen Kreuzen verbieten. Außerdem setzen sich die Experten für einen jüdischen und einen islamischen staatlichen Feiertag ein. Der Bericht der Kommission, in Paris veröffentlicht, widerspricht mit seinem Ruf nach Kopftuchverbot Vertretern der großen Religionen in Frankreich. Die katholischen Bischöfe etwa halten nichts von einem solchen Gesetz, das viele Moslems als gegen sich gerichtet interpretieren könnten; sie würden Streitfälle lieber im Einzelfall lösen. Bischof Gérard Defois von Lille: "Das scheint uns völlig überzogen, diese Frage mit einem förmlichen Gesetz lösen zu wollen. Allerdings rühren wir hier an ein typisches Problem: Die Franzosen halten sich oft für die Garanten der Freiheit von anderen. Sie glauben andere von Unterdrückung, also auch Frauen vom Schleier befreien zu müssen." Bischof Defois kritisierte, wichtige religiöse Fragen würden in Frankreich oft willkürlich, je nach der gerade herrschenden gesellschaftlichen Stimmung (Anmerkung MIZ: So etwas nennt man Demokratie!), entschieden.
Der Pariser Kardinal Jean-Marie Lustiger warnte die französische Regierung gar vor einem "neuen Religionskrieg". Das geplante Gesetz gegen religiöse Symbole biete "unfreiwilligen Brandstiftern" wegen seiner mangelnden Sensibilität die besten Voraussetzungen, sagte der Erzbischof im Rundfunk. Die Befürworter des Gesetzes machten sich nicht klar dass auf das in der Praxis nicht umzusetzende Verbot der religiösen Symbole in der Schule eine "lange dauernde Krise" folgen werde. Außerdem werde in dem Gesetz fälschlich eine Einwanderergruppe mit einer Religion gleichgesetzt. Hinzu komme, dass es ein Erwachen einer antireligiösen Aggressivität gebe, die auch katholische Gruppierungen zu spüren bekommen. Regierungssprecher Cope wies die Vorwürfe zurück. Es handele sich um ein sensibles Gesetz, das ausgewogen sei. Die weltanschauliche Neutralität des Staates sei "keine Verneinung der Religion", sondern die "Freiheit, seinen Glauben im Respekt der anderen auszuüben". (Radio Vatikan 11.12.03; KNA, 15.1.04)
Italien
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(3366) Rom. In Italien gelten fortan strenge Regeln zur künstlichen Befruchtung. Nach hitzigen Debatten, geheimen Abstimmungen und heftigem Streit in der Opposition ist es durch: Italiens neues Gesetz zur künstlichen Befruchtung. Der Senat verabschiedete sämtliche vom Parlament vorgeschlagenen Artikel mit 169 gegen 90 Stimmen und nur fünf Enthaltungen. Das Gesetz sieht nicht nur strenge Richtlinien für die Befruchtung im Reagenzglas vor, es verbietet auch die Präimplantationsdiagnostik und die Forschung an so genannten überzähligen Embryonen. Damit gehören die italienischen Bestimmungen zu den strengsten in Europa. Nur verheiratete Paare und stabile Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau dürfen in Italien zur in-Vitro-Fertilisation greifen. Spendersamen und fremde Eizellen sind ebenso verboten wie Leihmütter und künstliche Befruchtung bei Homosexuellen, Minderjährigen und Singles. Um die Abtreibung von Mehrlingen zu verhindern, dürfen höchstens drei befruchtete Eizellen in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Die für die Befruchtung gewonnenen Embryonen sind unantastbar, das heißt: keine Untersuchungen auf Erbkrankheiten durch PID, keine Forschung, kein Einfrieren. Auch die rund 27.000 existierenden und bereits auf Eis gelegten Embryonen dürfen nicht zur Forschung verwendet werden. Für die Generalsekretärin der Bewegung für das Leben, Olimpia Tarzi, ist das Gesetz ein voller Erfolg: "Ich halte das für eine ungeheuer wichtige politische und kulturelle Umwälzung. Denn es war versucht worden, Katholiken und Laizisten gegeneinander auszuspielen. Aber dieses ideologisch motivierte Treiben ist gescheitert. Stattdessen hat sich eine breite Allianz von Menschen unterschiedlichster politischer Bekenntnisse gebildet, denen vor allem eines am Herzen lag: nämlich das wichtigste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben." Für die Abstimmung über das heftig umstrittene Gesetz war sowohl im Parlament als auch jetzt im Senat der Fraktionszwang aufgehoben worden. Während die Regierungsparteien praktisch einstimmig für die Regelungen votierten, gab es einen Riss durch die Fraktion des Mitte-Links-Bündnisses. Vor allem die katholisch geprägte Partei Margherita musste sich von ihren laizistischen Bündnispartnern den Vorwurf anhören, sie habe sich von den kirchlichen Hierarchie unter Druck setzen lassen. Gegner des neuen Gesetzes kündigten den Aufruf zu einem Referendum an. (Radio Vatikan, 11.12.03)
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(3367) Rom. Immer weniger Paare lassen sich kirchlich trauen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Italienischen Bundesamtes für Statistik (ISTAT). Demnach ist die Zahl der kirchlichen Eheschließungen innerhalb von vier Jahren um knapp sieben Prozent gefallen. Im Gegensatz dazu erreichten die standesamtlichen Trauungen im vergangenen Jahr einen Rekordanteil von 28,1%. Anders als in Deutschland wird die kirchliche Eheschließung vom Staat anerkannt und ist damit der standesamtlichen Trauung gleichwertig. (Radio Vatikan, 5.2.04)
Vatikan
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(3368) Vatikanstadt. Mehr als zwei Jahre lang wurde Erzbischof Emanuel Milingo vom Vatikan in einem Kloster in Zagarola in der Nähe von Rom unter Arrest gehalten. Nun ist er entkommen. Das vatikanische Pressebüro schweigt sich über den Untergetauchten aus. Im Mai 2001 brachte Erzbischof Milingo aus Zambia den Vatikan in Verlegenheit, als die Nachricht von seiner Heirat in New York mit einem koreanischen Mitglied der Mun-Sekte internationale Schlagzeilen machte. Unter dem Druck des Vatikans distanzierte er sich von der Heirat und wurde unter Arrest gestellt. Nun ist er verschwunden und hat sich angeblich zusammen mit der italienischen Malerin Alva Vitali nach Lecco in Norditalien abgesetzt.
Der rebellische Kleriker war im Jahre 1983 aus Zambia entfernt worden, angeblich weil er Exorzismus betrieb, sich als religiöser Wunderheiler betätigte und in seinen Messen Stammesriten und Hexenzauber durchführte. Milingo verlor daraufhin sein Amt und wurde als Erzbischof Emeritus von Lusaka in vatikanischen Gewahrsam genommen. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)
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(3369) Vatikanstadt. Der Papst warnt vor einer einfachen Übertragung demokratischer Denkmuster auf die Kirche. Die kirchliche Hierarchie sei von Christus selbst gewollt, betonte Johannes Paul II. in einer Ansprache an die vatikanische Kleruskongregation. Die Mitglieder der Kongregation hatten sich bei ihrer Vollversammlung u.a. mit den beratenden Laiengremien in Pfarreien und Diözesen auseinander gesetzt. "Keinesfalls darf es dahin kommen, dass die Priester sich nur noch demokratischen Mehrheitsbeschlüssen kirchlicher Versammlungen zu beugen haben", erklärte das Oberhaupt der Katholischen Kirche. "Die Kirche kann nicht nach menschlich-politischen Vorbildern gestaltet werden. Ihre hierarchische Struktur ist Teil jenes Glaubensgutes, das über die Jahrhunderte hinweg bewahrt bleiben muss. Die Entwicklung der Laiengremien sollte deshalb aufmerksam beobachtet und immer wieder anhand der Maßgaben des Lehramtes überprüft werden." (Radio Vatikan, 10.1.04)
Griechenland
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(3370) Athen. Gegen einen EU-Beitritt der Türkei hat sich das Oberhaupt der orthodoxen Kirche Griechenlands, Erzbischof Christodoulos, ausgesprochen. Der Erzbischof bezeichnete die Türken als Barbaren. Bei einem Gottesdienst sagte er, die überwiegend muslimische Türkei solle nicht in die Union aufgenommen werden, denn "wir können nicht miteinander leben". (Radio Vatikan, 4.12.03 )
Finnland
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(3371) Helsinki. Seit dem vergangenen Jahr hat die Evangelisch Lutherische Kirche in Finnland einen scharfen Anstieg von Austritten ihrer Mitglieder zu verzeichnen. Die Kirchenführung ist alarmiert. 2003 entschlossen sich in der Hauptstadt Helsinki 4100 Mitglieder zum Austritt; 2002 waren es nur 2700. Die Entwicklung ist landesweit und begann im August - mit einer Änderung des Religionsfreiheits-Gesetzes. Nach der Gesetzesänderung ist es sehr einfach geworden, die Kirche zu verlassen: man muss nicht mehr persönlich zum Registeramt, um Formulare auszufüllen - ein Brief genügt. Und man braucht seine Entscheidung auch nicht nach einem Monat Bedenkzeit noch einmal zu bestätigen - einfach nur noch den Austritt erklären und fertig. Da tun viele Leute, was sie schon lange hatten tun wollen. Noch ein weiteres Ergebnis der Gesetzesänderung mag zum gegenwärtigen Exodus beitragen: Kirchenmitglieder haben ihr altes Privileg der reduzierten Beerdigungskosten verloren. Die letzten Ausgaben sind jetzt für jedermann gleich. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)
Nordamerika
U.S.A.
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(3372) Alabama. In einer außerordentlichen Entscheidung hat ein eigens formiertes Ethik-Gremium von Richtern in Alabama den Obersten Richter des Staates, Roy S. Moore, seines Amtes enthoben, da er "sich über das Gesetz stellte". Moore, besser bekannt als Alabamas "Zehn-Gebote-Richter", hatte ein großes Granit-Monument mit dem Dekalog in der Halle des Höchsten Gerichtshofes von Alabama installieren lassen. Atheistenorganisationen und Bürgerrechtsgruppen nahmen den Kampf gegen diese "monumentale Verletzung der Verfassung" auf. Die amerikanische Verfassung verbietet die Anbringung religiöser Symbole auf öffentlichem Besitz. Im September 2003 ordnete ein Bundesgericht die Entfernung des verfassungswidrigen Steinstückes an. Moore widersetzte sich hartnäckig. Das Bundesberufungsgericht bestätigte die Entscheidung. Der Höchste Gerichtshof der USA weigerte sich, Moores Berufung anzunehmen.
Das zweieinhalb Tonnen schwere Granitmonument, von Moore persönlich entworfen und in der Nacht des 31. Juli 2000 heimlich ins Gerichtsgebäude geschoben, wurde inzwischen in einen Vorratsraum gerollt. Nun ist auch der Höchste Richter selbst draußen, wegen vorsätzlicher und öffentlicher Missachtung des Gesetzes. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)
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(3373) Milwaukee. In Milwaukee ist ein achtjähriger Junge, der unter Autismus litt, bei einer Teufelsaustreibung ums Leben gekommen. Die Mutter des Jungen hatte so versucht, die Krankheit ihres Sohnes zu heilen. Die Mutter habe ihren Sohn drei Mal in der Woche in die Faith Temple Church of the Apostolic Faith in Milwaukee gebracht in der Hoffnung, seinen Autismus zu heilen, erklärte Bischof David Hemphill. Der Junge sei in Decken gewickelt worden. Nach "einer Stunde des Gebets" habe ein Gläubiger schließlich bemerkt, dass das Kind sich nicht mehr bewegte und einen Rettungswagen gerufen. Die Großmutter des Jungen sagte, das Kind sei gewaltsam ruhig gestellt und niedergedrückt worden. Dies bestritten Vertreter der Kirche. "Wir haben Gott gebeten, den Geist zu vertreiben, der diesen kleinen Jungen zu Tode quälte", sagte Hemphill. Die Decken seien benutzt worden, damit das Kind sich selbst und andere nicht kratze. Es habe jedoch bequem sitzen können. Nach dem Tod des Jungen wurde ein Verdächtiger festgenommen, die Vorwürfe gegen ihn wurden jedoch nicht veröffentlicht. (Rheinische Post, 25.8.03)
Anm. MIZ: Der Geist, "der diesen kleinen Jungen zu Tode quälte", war offensichtlich nicht der ominöse "Satan", sondern realiter ein gutgläubiges Mitglied der Faith Temple Church of the Apostolic Faith. Absurderweise erfreuen sich solche "Teufelsaustreibungen", die in der Regel an geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen vorgenommen werden, in manchen religiösen Zirkeln noch heute große Beliebtheit. Im katholischen Kontext hat vor allem Papst Johannes Paul II. den "Teufelsaustreibern" durch die von ihm verantwortete Neuauflage des Exorzismus neuen Auftrieb gegeben.
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(3374) Boston. Der Erzbischof von Boston, Sean O'Malley, sieht die Institution Ehe und Familie in den USA gefährdet. Deshalb müssten sich katholische Anwälte und Richter gegen Homo-Ehen auszusprechen. Mit dieser Warnung wandte sich O'Malley beim Sonntagsgottesdienst an die Gläubigen. Erst im November hatte der Oberste Gerichtshof im US-Bundesstaat Massachusetts die Verweigerung der Ehe für homosexuelle Paare als verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung war vor allem von der Kirche kritisiert worden. (Radio Vatikan, 12.1.04)
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(3375) Connecticut. Die meisten amerikanischen College-Studenten wissen nicht, dass Religionsfreiheit in der Bill of Rights, der US-Verfassung garantiert ist! In einer nationalen Umfrage bewiesen mehr als zwei Drittel der teilnehmenden Studenten und Verwaltungskräfte von Colleges und Universitäten in den USA einen schockierenden Grad von Ahnungslosigkeit über die rechtlichen und moralischen Grundlagen von Religionsfreiheit in ihrem Lande.
Mit anderen Bürgerrechten sah es nicht viel besser aus: Ein Viertel der Teilnehmer erinnerte sich nicht, dass Redefreiheit ein im First Amendment verbrieftes Grundrecht ist. Zwei Drittel wussten nichts von einer Verfassungsverankerung der Pressefreiheit. Drei Viertel hatten keine Ahnung von Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit und wussten auch nicht, dass jeder Bürger das Recht besitzt, sich mit Beschwerden auf dem Petitionswege direkt an die Regierung zu wenden.
Die Umfrage wurde vom Institut für Umfragenforschung und -analyse an der Universität Connecticut durchgeführt, das während des vergangenen Jahres 1037 Studenten und 306 Verwaltungskräfte an 339 privaten und öffentlichen Colleges und Universitäten über die Grundlagen der Bürgerrechte in den USA befragte. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)
(3376) Ohio. Der US-Bundesstaat Ohio hat eines der am weitesten gehenden Gesetze des Landes gegen Ehen zwischen Homosexuellen verabschiedet. Gouverneur Bob Taft unterzeichnete die Regelung, die verhindern soll, dass gleichgeschlechtliche Partner, die in anderen Bundesstaaten geheiratet haben, in Ohio als Ehepaare anerkannt werden. In Massachusetts hatte ein Gericht zuvor mit knapper Mehrheit entschieden, dass Homosexuelle heiraten können und denselben Status genießen, wie heterosexuelle Ehepaare. (KNA, 8.2.04)
Asien
Indien
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(3377) Kalkutta. Das neue Buch der vom IBKA mit dem Erwin Fischer-Preis ausgezeichneten Schriftstellerin Taslima Nasrin Dwikhandita ("Zwiegespalten") ist durch die westbengalische Links-Regierung unter Führung der Kommunistischen Partei Indiens verboten worden. "Das Verbot von Büchern stellt eine Verletzung der Meinungsfreiheit und der Informationsfreiheit dar und widerspricht dem Geist der Indischen Verfassung sowie dem Geist der Zivilisation", schrieb die International Rationalist Association (IRA) in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Buddhadev Bhattarcharjee. "Es kann keineswegs als Rechtfertigung für diesen Akt der Zensur gelten, dass er in der 'guten Absicht' begangen wurde, religiöse Gewalt zu verhüten: Bücher rufen niemals Gewalt hervor. Der Mob liest nicht. Gewisse Kräfte missbrauchen Bücher, um den Mob in Rage zu versetzen und zum Gewalteinsatz zu bringen. Wenn kein 'blasphemisches' Buch zur Hand ist, finden sie eine andere Provokation."
Dwikhandita erschien kürzlich in bengalischer Sprache als dritter Teil von Taslima Nasrins Autobiographie. Einige muslimische Intellektuelle in Kalkutta waren der Ansicht, es könne religiöse Unruhen auslösen und drängten, es zu verbieten. Ministerpräsident Bhattacharjee verhängte ohne Zögern ein Verbot gemäß Paragraph 153a des Indischen Strafgesetzbuches, zur Verhinderung kommunaler Spannungen. In der Nacht vom 28. November ließ er eine Razzia in Kalkuttas Buchläden durchführen und alle Exemplare des Buches beschlagnahmen. Die Opposition (Kongress-Partei) begrüßte die Aktion. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)
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(3378) Charada. Die Indian Rationalist Association (IRA) hat das Indische Verteidigungsministerium und die National Aeronautics and Space Administration (NASA) der USA kritisiert, Leichtgläubigkeit in Indien zu fördern und die Entwicklung einer positiven Grundeinstellung zur Wissenschaft zu unterminieren. "Das Indische Verteidigungsministerium und die NASA sind offensichtlich den absurden Behauptungen eines Dorf-Scharlatans auf den Leim gegangen", schrieb Sanal Edamaruku, Generalsekretär der Indian Rationalist Association, in einem Brief an Verteidigungsminister George Fernandes. "Es ist schockierend zu sehen, dass Regierungsvertreter und Wissenschaftler so einfältig sein können zu glauben, dass ein Mensch 60 Jahre lang ohne Essen und Trinken leben kann. Die Behauptung widerspricht nicht nur Erfahrung und gesundem Menschenverstand, sondern auch unserem gut gesicherten biologischen und medizinischen Wissen über das Funktionieren des menschlichen Körpers. Es ist absolut unmöglich, dass das stimmt - stimmte es, wären die Gesetze der Physiologie widerlegt und wir müssten unsere wissenschaftlichen Lehrbücher umschreiben."
Das Verteidigungsministerium hatte ein Team von Ärzten in das Dorf Charada im Staate Gujarat geschickt, um medizinische Tests an einem gewissen Prahlad Jani vorzunehmen, einem 78-jährigen Mann, der behauptet, seit 60 Jahren nicht gegessen und getrunken zu haben. "Wir versuchen zu verstehen, wie er in der Lage gewesen ist, 60 Jahre lang ohne Essen und Trinken zu leben", sagte der Neurophysiologe Dr. Sudhir Shah, Leiter des Teams, in vollem Ernst. "Die NASA ist an dem Projekt beteiligt, das vom Indischen Verteidigungsministerium koordiniert wird, und hat spezielle Richtlinien herausgegeben, keine Einzelheiten über Jani bekannt werden zu lassen."
"Dadurch dass der Mann zehn Tage lang 'getestet' wurde, ohne dass das Geheimnis seines angeblichen Dauerfastens gelüftet worden wäre, hat die mysteriöse Operation von Verteidigungsministerium und NASA seinen absurden Behauptungen enorme Glaubwürdigkeit verliehen. Warum diese Geheimniskrämerei? Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Art der Tests und ihre Ergebnisse zu erfahren. Es ist eine öffentliche Angelegenheit wie jedes Verbrechen", schrieb Edamaruku. "Falls Ihre Ärzte in der Lage waren, die falschen Behauptungen zu entlarven, ist es Ihre Pflicht, mit der Wahrheit herauszukommen. Falls sie aus Unerfahrenheit und Mangel an skeptischem Vermögen noch immer über das 'unerklärliche Wunder' staunen sollten, fordern wir Sie dringend auf, den Spezialisten der Indian Rationalist Association Gelegenheit zu geben, die Untersuchungen zu übernehmen und zu einem schlüssigen Ende zu bringen." Die IRA hat erfahrene Spezialisten für derartige Fälle und kann ein langes Register von erfolgreichen Untersuchungen ähnlicher Behauptungen vorweisen. Bis jetzt haben sie sich alle als Betrug erwiesen. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)
Afghanistan
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(3379) Kabul. Afghanistans neue Verfassung garantiert gleiche Rechte für Männer und Frauen - aber nur auf dem Papier. In Wirklichkeit benutzen die alten Fundamentalisten, die in der US-gestützten Regierung viele Schlüsselpositionen innehalten, noch immer Religion als eine Waffe, mit der sich Menschenrechte verletzen und insbesondere Frauen unterdrücken lassen.
Am 12. Januar gab kurzfristig einen Silberstreif am Horizont: Das Gesangsverbot für Frauen im Fernsehen wurde aufgehoben, und das Staatliche Fernsehen in Kabul überraschte seine Zuschauer mit einer alten Aufnahme der berühmten Sängerin Parasto (die mittlerweile im Ausland lebt). Sie trug - unverschleiert - einige ihrer beliebten Lieder vor. "Wir bemühen uns, bei der Aufführung unserer Kunstwerke die Frage des Geschlechtes auszuklammern", sagte Informations- und Kulturminister Sayed Makdoom Raheen. Aber schon drei Tage später gab es einen peinlichen Rückschlag für die Reformisten: Das Gesangsverbot wurde in aller Eile wieder eingesetzt, nachdem der von religiösen Konservativen kontrollierte Höchste Gerichtshof Protest angemeldet hatte.
Von Präsident Karzai berufener Oberrichter des Höchste Gerichtshof ist der 80-jährige islamische Hardliner Fazl Hadl Shinwari, dessen Entscheidungen die geltende Verfassung offen verletzen. Er hat sogar das gefürchtete "Amt für Sünde und Tugend" der Taliban unter dem Namen Ministerium für religiöse Angelegenheiten wiedereingeführt. Auch die gesetzlichen Regelungen, die während der vergangenen Monate erlassen wurden, könnten von den Taliban stammen: Verbot gemischter Schulklassen, Reisebeschränkungen für Frauen, Verbot der Hochschulzulassung für verheiratete Frauen, Verbot öffentlichen Singens für Frauen und vieles mehr. Nach dem Fall der Taliban hat sich das Leben der Frauen nicht wesentlich verändert.
Die wenigen Verbesserungen bleiben auf Kabul beschränkt. Außerhalb der Hauptstadt ist die Situation so schrecklich wie zuvor: Mädchenschulen werden abgebrannt, männlichen Lehrern ist es verboten, Frauen und Mädchen zu unterrichten, männlichen Ärzten ist es verboten, weibliche Patienten zu behandeln, die Polizei zwingt Frauen, die mit Männern gesehen wurden, die nicht ihre Verwandten sind, sich Keuschheitstests zu unterziehen. Das neue Ministerium für Frauenangelegenheiten, das international als große Errungenschaft gefeiert wurde, sieht alledem hilflos zu. (Rationalist Bulletin Nr. 116, 8.12.03)
Afrika
Nigeria
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(3380) Damaturu. Die Al Sunna Wal Jamma (Nachfolger des Propheten), eine militante Gruppe islamischer Extremisten, versuchen im Nordosten Nigerias die Macht zu ergreifen. Am 31. Dezember 2003 griffen 200 bewaffnete Rebellen die Sicherheitskräfte im Staat Yobe an und steckten in der Hauptstadt Damaturu Regierungsgebäude in Brand. Sie überfielen Polizeistationen, raubten Waffen und Munition und besetzten die Kleinstadt Kanamma an der Grenze zum Staat Niger als ihr zeitweiliges Hauptquartier. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung von Kanamma ist geflohen. Die Regierung schickte Soldaten zur Unterstützung der örtlichen Polizei.
Seit der versuchten Besetzung fanden in der Gegend immer wieder Kämpfe zwischen Extremisten und Sicherheitskräften statt. Während der ersten Tage gab es einen Exodus von Flüchtlingen aus den Städten Geidam, Babangida und Dankalawa. Nach Angaben der staatlichen Notstands- und Hilfsmittelzentrale von Yobe hat die Zahl der Flüchtlinge zehntausend überschritten. Die Extremisten entführten 30 Bauern und zwangen sie zum Transport von Raubgut und Waffen in ihr Camp. In einigen Fällen versuchten sie, ihre Opfer zu überreden sich ihnen anzuschließen.
Die "Nachfolger des Propheten" traten erstmals vor etwa zwei Jahren in Erscheinung. Sie sollen viele Anhänger unter den Studenten der Universität von Maiduguri haben. Sie bezeichnen sich selbst als die "Taliban von Nigeria" und wollen hier einen fundamentalistischen islamischen Staat errichten. Zumindest zwei ihrer Anführer sind für ihre Beziehungen zu den Taliban von Afghanistan bekannt. Während der Besetzung von Kanamma hissten sie eine Taliban-Flagge. (Rationalist Bulletin Nr. 118, 25.1.04)
2004 - Meldungen 3381-3398
2004 - Meldungen 3381-3398 rhartmann Fri, 12/31/2004 - 09:00Europa
Deutschland
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(3381) Bremen. Der Kopftuchstreit ist noch nicht ausgefochten, da sorgt in Bremen die Diskussion um muslimische Bibelkunde-Lehrer für neuen Zündstoff. Anfang des 19. Jahrhunderts war das konfessionsunabhängige Fach "Biblische Geschichte" geschaffen worden. Damals hatten sich Reformierte und Lutherische nicht darüber einigen können, wer für den Religionsunterricht an Bremer Schulen zuständig sei. Seit 1947 ist es auch in der Landesverfassung festgeschrieben: "Die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen sind Gemeinschaftsschulen mit bekenntnismäßig nicht gebundenem Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage", heißt es in Artikel 32. Nun studieren die ersten Muslime Religionspädagogik, um später "Biblische Geschichte" zu unterrichten. Ein erster Absolvent bewirbt sich derzeit um ein Referendariat, eine junge Frau folgt in diesem Jahr.
Diese Entwicklung alarmiert die Kirchen. 1947 wurde in der Landesverfassung festgeschrieben, dass der Unterricht in "Biblischer Geschichte" (BGU) zwar bekenntnismäßig nicht gebunden sei, aber auf christlicher Grundlage erfolgen müsse. "Es wäre schizophren, wenn Muslime christlichen Religionsunterricht geben würden. Christen bringen Moslems doch auch nicht den Koran bei", wird Wilhelm Tacke, Sprecher der Katholischen Kirche in Bremen, zitiert. Theoretisch könne die Kirche klagen, sollte künftig ein Muslim Biblische Geschichte lehren. Auch Andreas Quade, Leiter der Religionspädagogischen Arbeitsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche, kann sich einen solchen Unterricht "nicht gut vorstellen". Die Kirche sei zwar nicht an einer Klage interessiert. Ein juristisches Gutachten, das den Fall überprüft, habe sie aber trotzdem bereits in Auftrag gegeben. Quade deutet vorsichtig an, dass Muslime als BGU-Lehrer möglicherweise "nicht vereinbar mit der Verfassung" sein könnten. Der Widerstand der Kirchen erzürnt die Aktionsgemeinschaft Biblische Geschichte/ Religionskunde Bremen. Den jungen Muslimen nach jahrelangem Studium Steine in den Weg zu legen, sei "schäbig" und "unanständig". "Das geht in Richtung Berufsverbot", betont der Vorsitzende Manfred Spieß, der selbst BGU unterrichtet. Spieß ist überzeugt, dass die muslimischen Lehrer in spe ihren persönlichen religiösen Hintergrund nicht mit ins Klassenzimmer bringen werden. Besonders "delikat" ist nach Auffassung des Bremer Religionswissenschaftlers Christoph Auffarth, dass eine der künftigen Bewerberinnen überzeugte Kopftuchträgerin ist. Auffarth rechnet damit, dass die muslimischen Absolventen den Eintritt in den Schuldienst gegebenenfalls vor Gericht einfordern werden. Über die Einstellung der muslimischen Nachwuchslehrer muss das Bildungsressort als Arbeitgeber entscheiden. Der Behörde ist indes noch keine Bewerbung bekannt. Allerdings fragt sie weder Lehrer noch Schüler nach ihrer Konfession. (Spiegel-online, 22.3.04)
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(3382) Frankfurt/Main. Mit Steuervorteilen für Katholiken und Protestanten will die CDU den dramatischen Mitgliederschwund der beiden großen christlichen Kirchen stoppen. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Christoph Böhr nannte an Ostern die wachsende Zahl von Kirchenaustritten aus Steuergründen eine unheilvolle Entwicklung, die dringend gestoppt werden müsse: "Kirchenaustritt darf kein Steuersparmodell sein." Daher sollten entsprechende steuerliche Anreize für den Verbleib in der Kirche geschaffen werden.
Böhrs Vorschlag sieht vor, dass Katholiken und Protestanten künftig 20 Prozent der Kirchensteuer direkt von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen können. Dadurch könnten leicht rund 100 Euro im Jahr gespart werden, sagte der rheinland-pfälzische CDU-Landesvorsitzende. Er forderte die Bundesregierung auf, dieses Modell zu prüfen. Zurzeit gehören nur noch 63,8 Prozent der rund 82 Millionen Deutschen der katholischen oder evangelischen Kirche an. Seit langem bewegt sich die jährliche Zahl der Austritte für beide Kirchen jeweils im sechsstelligen Bereich. (Memminger Zeitung, 14.4.04)
Anmerkung MIZ: Der promovierte (!) CDU-Vize Christoph Böhr versucht schon seit vielen Jahren das intellektuelle Niveau seines großen Vorbilds, des ebenfalls promovierten (!) Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl, zu unterschreiten. Mit diesem Vorschlag, der sämtliche Staats-Subventionen zugunsten der Kirchen (aus Steuergeldern auch der Konfessionslosen!) außer Acht lässt, ist es ihm endlich gelungen. Die MIZ-Redaktion gratuliert?
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(3383) München. Der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller profiliert sich immer wieder als Rechtsaußen der katholischen Kirche und scheut auch nicht davor zurück, verfassungsmäßig garantierte Rechte auszuhebeln. Im kirchlicehn Amtsblatt des Bistums verbot er jüngst die "Anrufung eines weltlichen Gerichts im Rahmen kirchlicher Ämter und Aufgaben": "Kraft meiner bischöflichen Vollmacht untersage ich mit sofortiger Wirkung den katholischen Christen der Diözese Regensburg, insbesondere Geistlichen und pastoralen Mitarbeitern, bei Streitigkeiten, die im Rahmen ihrer kirchlichen Ämter und Aufgaben entstehen, weltliche Gerichte anzugehen." Zuwiderhandlungen stellten "bei kirchlichen Mitarbeitern ein Dienstvergehen" dar, dass "mit einer gerechten Strafe, ggf. Disziplinarmaßnahmen, belegt werden" könne.
Als Journalisten anfragten, ob das Bistum dadurch die Rechtswegegarantie der deutschen Verfassung aushebeln wolle, lautete die Antwort: Man habe nur auf einen unschönen Fall reagiert, wo ein Pfarrer seinen Kaplan verklagt habe. Wenn Formulierungen missverständlich seien, würden sie geändert. Da drei Monate lang nichts an dem Dekret geändert wurde, sieht es so aus, als ob der Bischof sein Geschriebenes auch so meine. Das wiederum hat bei Verfassungs- und Kirchenjuristen für Verwunderung gesorgt. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde erklärte auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung: "Die Kirche darf ihre internen Verhältnisse regeln, aber nicht einfach bürgerliche Rechte einschränken." [Anmerkung MIZ: Was Sie dennoch nachweislich in vielen Fällen tut!] Wenn so etwas mit dem schwammig formulierten Edikt gemeint sei, sei es "schlicht unwirksam". Auch die Mainzer Kirchenrechtlerin Ilona Riedel-Spangenberger staunte nicht schlecht über Müllers Anweisungen: "Das sind ja Vorstellungen aus dem 19. Jahrhundert." Mit dem Kirchenrecht von 1983 lasse sich der Erlass nicht begründen. Trotzdem erklärte Bistumssprecher Gregor Tautz gegenüber der Presse, dass eine Änderung des Edikts nicht geplant sei? (Süddeutsche Zeitung, 18.2.04)
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(3384) München. Die Osterbotschaft des CSU-Generalsekretärs, Markus Söder, die Abkehr von religiösen Wertvorstellungen in Bayern zu stoppen, christliche Wertvorstellungen in den Schulen verbindlich vorzuschreiben und nationalistische Rituale zu fördern, ist nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit ein Anschlag auf die Religionsfreiheit und auf die im Grundgesetz und auch der Bayerischen Verfassung verankerte weltanschauliche Neutralität des Staates.
Hintergrund der Osterbotschaft war offenbar eine 2003 veröffentlichte Studie (vgl. Materialdienst der EZW, Juni 2003), der zufolge sich in Deutschland nur noch 39% der Bevölkerung als religiös einstuft. In Bayern liegt dieser Anteil mit 53% zwar noch knapp über der Hälfte, aber weit unter früheren Werten. Auch unter Kirchenmitgliedern lässt die Konfessionsbindung nach: Obwohl seit 1990 über eine halbe Million Bayern aus der Kirche ausgetreten sind (nach Abzug der Eintritte), ist die sonntägliche Kirchgangsquote auch unter den verbliebenen Katholiken dramatisch von 26,1 auf 17,9% gesunken, bei Protestanten (trotz Umstellung auf günstigere Zählsonntage) von rund 8 auf 6%. Inzwischen sind noch 58% der Bayern nominell katholisch und 22% evangelisch, aber schon 18% konfessionslos.
Diesen auf freier Entscheidung der Menschen beruhenden Trend haben die politischen Parteien nach Auffassung des Bundes für Geistesfreiheit zu respektieren. Die Aussagen des CSU-Generalsekretärs laufen hingegen auf den Versuch hinaus, das Christentum in Bayern als Staatsreligion wieder einzuführen. Zwar ist "nur" von der "christlichen Werteordnung" die Rede, aber auch diese darf nicht als verbindlich festgeschrieben werden, da konfessionelle Morallehre - nach übereinstimmender Auffassung aller Religionspädagogen - stets die Folgerung aus der jeweiligen konfessionellen Glaubenslehre darstellt. Daher kann eine für alle geltende Werteordnung nur eine säkulare sein, die nicht einen bestimmten Glauben voraussetzt.
"Jetzt wird offenbar, welch fürchterlichen Fehler die Konfessionsfreien und Nichtreligiösen gemacht haben, als sie bei der letzten Landtagswahl erstmals mehrheitlich die Union gewählt haben", stellte der Bund für Geistesfreiheit in seiner Pressemitteilung fest. "Wenn auch SPD, Grüne und andere Parteien oft unbefriedigende Lösungen anbieten - die C-Parteien sind für Nichtreligiöse allemal der Tod der Religionsfreiheit." (Pressemitteilung des bfg-Bayern, 14.4.04)
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(3385) Bad Herrenalb. Die evangelische Landeskirche Baden plant die Einführung eines flächendeckenden Kirchengelds. Auf der diesjährigen Frühjahrstagung der Landessynode in Bad Herrenalb haben die Vertreter über ein entsprechendes Kirchgeldgesetz beraten. Betroffen sind davon Protestanten aller 560 Gemeinden der badischen Landeskirche, die keine Lohn- oder Einkommensteuer und daher auch keine Kirchensteuer zahlen. Sie sollen künftig 0,5 Prozent ihrer Jahreseinkünfte entrichten, maximal 150 Euro im Jahr.
Verglichen mit dem bisherige Höchstbetrag des jährlich anfallenden Kirchgelds von 18 Euro ist das ein riesiger Sprung. Marc Witzenbacher, Pressesprecher der evangelischen Landeskirchen, betonte gegenüber ka-news jedoch ausdrücklich, dass es sich um eine freiwillige Abgabe handle. Rentner und geringfügig Beschäftigte müssten nicht damit rechnen, von der Kirche abgemahnt zu werden, für den Fall, dass sie die Abgabe nicht zahlen würden. Im Gegensatz zum bisher geltenden Kirchgeld, würde die neue Abgabe von den Kirchen in den einzelnen Gemeinde direkt eingezogen und diesen auch sofort zufließen. Die Gelder kämen so den kirchlichen Institutionen unmittelbar zu Gute.
Hintergrund für die Überlegungen zur Einführung des flächendeckenden Kirchengelds ist die allgemeine Finanzknappheit, die angeblich auch vor der Kirche nicht Halt macht. Witzenbacher sieht keine Gefahr für die allgemeine Akzeptanz der Kirche seitens ihrer Mitglieder. Wer nicht bereit sei, die freiwillige Abgabe zu leisten, werde nicht dazu gezwungen. Aber "wer sich entscheidet, seinen Beitrag zu leisten, weiß, was er damit tut und macht dies gerne", so der Pressesprecher der Kirche. (ka-news, 20.4.04)
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(3386) Karlsruhe. Als Konsequenz aus dem Kopftuchurteil erwartet der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, dass religiöse Glaubenssymbole nach und nach aus den Schulen verschwinden könnten. "Es kann durchaus sein, dass wir am Ende eine größere Zurückhaltung gegenüber religiösen Symbolen entwickeln", sagte Hassemer in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Focus. Hassemer betonte, dass der Staat nicht nur einen Glauben für richtig halten und sich "schon gar nicht" mit dem Glauben identifizieren dürfe. (AFP, 20.2.04)
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(3387) Berlin. Die CDU-Vorsitzende Angela Merkel hat sich für ein offensives Bekenntnis zu christlichen Überzeugungen in Europa ausgesprochen. Sie halte nichts von einer falsch verstandenen Toleranz, nach der die eigenen Wertüberzeugungen nicht benannt werden dürften, sagte sie bei einer Buchvorstellung in Berlin. Ohne die geistigen und religiösen Wurzeln habe Europa nicht die Kraft, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Neben dem griechisch-römischen Erbe und der Aufklärung gehört laut Merkel auch das Christentum zur Identität Europas. (kna, 8.3.04)
Frankreich
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(3388) Paris. Mit großer Mehrheit hat das französische Parlament einem Gesetz, das die Laizität der Schule gewährleisten soll, zugestimmt. Auffällige religiöse Zeichen sind damit in öffentlichen Schulen untersagt. Neben der rechtsliberalen Regierungspartei UMP stimmten auch die oppositionellen Sozialisten in der Nationalversammlung dem von Staatspräsident Jacques Chirac geforderten Verbot zu. Das Verbot, das neben dem islamischen Kopftuch auch die jüdische Kippa und größere christliche Kreuze betrifft, soll mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft treten. Es gilt nicht für Privatschulen.
Die kleine bürgerliche Regierungspartei UDF hatte angekündigt, sich zu enthalten. Grüne und Kommunisten lehnen das Gesetz ab, weil es ihrer Ansicht nach die Diskriminierung der fünf Millionen Muslime in Frankreich verstärkt. Premierminister Jean-Pierre Raffarin hatte im Parlament versichert, das Verbot richte sich gegen keine bestimmte Religion. Die Sozialisten setzten durch, dass das Gesetz nach einem Jahr überprüft wird. Sie wollen alle "sichtbaren" Zeichen der Religionszugehörigkeit verbieten, um jeden Streit über die Auslegung zu vermeiden.
Bislang stand es im Ermessen der Schulleitung, Zeichen der Religionszugehörigkeit zu untersagen. In Thann in den Vogesen beispielsweise wurde ein türkischstämmiges Mädchen wieder zum Unterricht zugelassen, nachdem sie sich bereit erklärt hatte, das Kopftuch gegen ein Baumwolltuch (Bandana) auszutauschen. Das neue Gesetz wird auch im Elsass gelten, wo es aus historischen Gründen im Gegensatz zum Rest Frankreichs keine strikte Trennung von Staat und Kirche gibt. (Spiegel-Online, 10.2.04)
Schottland
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(3389) Edinburgh. Die fast 500jährige Tradition, bei ihren Abschlussfeiern zu beten, ist von der Universität Edinburgh abgeschafft worden. Unter Hinweis auf die moderne multikulturelle Gesellschaft teilte deren Vize-Rektor mit, würden künftig säkulare Gedanken in den Ablauf der Feiern eingebaut, berichtete die Tageszeitung The Scotsman. Die katholische Kirche kritisierte die Entscheidung und betonte, Schottland sei nach wie vor ein christliches Land. Auch die protestantische Kirche verurteilte den Schritt. Laut der Zeitung verlangten mehr als die Hälfte der 14 Studentenseelsorger, darunter auch Juden und Muslime, die Beibehaltung des traditionellen Gebetes. Die Studentenvertretung hingegen wies darauf hin, dass die Mehrheit der Studierenden eine rein säkulare Feier befürworte. (kath.net, 19.2.04)
Italien
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(3390) Rom. Möglicherweise wird zukünftig nicht mehr allen italienischen Grundschülern die Darwinsche Evolutionslehre beigebracht. Dies könnte langfristig die Folge einer Verordnung von Italiens Bildungsministerin Letizia Brichetto Arnaboldi Moratti sein, die allgemein als ein Zugeständnis an die katholische Bischofskonferenz gesehen wird. Zwar hat massiver öffentlicher Protest dazu geführt, dass die Richtlinie in einer deutlich abgeschwächten Fassung in Kraft treten wird, es wird jedoch davon ausgegangen, dass religiöse Kreise den Schritt der Regierung zumindest als Anfangserfolg werten und ihre Bemühungen, das wissenschaftliche Weltbild aus der Schule zu verdrängen, fortsetzen werden.
Sollten sich die Konservativen in dieser Frage durchsetzen, bekäme der eigentlich in den USA sehr viel virulentere Kreationismus auch ein europäisches Standbein. In den USA gibt es nach einem Bericht des Wissenschaftsmagazins Science mittlerweile juristische und politische Auseinandersetzungen über die Darstellung der Evolutionslehre in 31 Bundesstaaten. Nachdem das oberste US-Gericht 1987 entschieden hatte, dass Kreationismus als religiöse Überzeugung keinen Platz im naturwissenschaftlichen Unterricht habe, versuchten die Gegner der Evolutionslehre unter dem Stichwort Intelligent Design eine "wissenschaftliche Kritik" der Darwinschen Lehre in den Unterricht zu drücken. Randy Moore, Biologe an der University of Minnesota schätzt, dass mittlerweile 15 bis 20 Prozent aller Lehrer an US-Highschools kreationistische Konzepte in ihrem Unterricht behandeln. (Deutschlandradio, 15.4.04)
Vatikan
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(3391) Vatikanstadt. Der umstrittene Seligsprechungsprozess für den letzten österreichischen Kaiser Karl I. geht voran, auch wenn selbst Gläubige Unbehagen empfinden angesichts eines selig gesprochenen Herrschers, der in einen Krieg verwickelt war. Um Bedenken wie diese auszuräumen, fand in Wien ein dreitägiges Historikersymposion über Karl I. statt, an dem sich auch die Historikerin Elisabeth Kovacs, Autorin einer Biografie Karls, beteiligte. Ob grundsätzlich ein Herrscher ein vorbildlicher Christ sein kann, auch wenn er einen Krieg führte, hängt Kovacs zufolge von der Haltung der Kirche zum Krieg ab: "Die Kirche hat bis nach dem Zweiten Weltkrieg den Krieg nicht ganz verurteilt. Sie hat ihn als gerechten Krieg bezeichnet, wenn er in Verteidigung und Notwehr geführt worden ist."
Das europäische Herrschertum lebte bis nach der Wende zum 20. Jahrhundert im Bewusstsein eines Gottesgnadentums, so Kovacs. Das heißt, sie waren der Ansicht, dass sie ihre Macht von Gott erhalten und daher auch vor Gott zu verantworten hätten. "Das was Karl meiner Meinung nach zum Seligen qualifiziert," meint Kovacs, "ist, dass er dafür alles eingesetzt und geopfert hat. Er hat diese Verbindung zwischen Herrscher und Volk, das die Historiker 'mariage mystique' nennen, also mystische Heirat, als unauflöslich betrachtet, und dafür alles eingesetzt: Finanzen, Macht, Leben, Möglichkeiten für die Dynastie. Er hat sich geopfert im christlichen Sinn, in der Nachfolge des Kreuzes, um die Völker wieder zusammen zu bringen." [Anmerkung MIZ: Wie wahr! Einer seiner erfolgreichen Versuche, "die Völker wieder zusammen zu bringen" ist gemeinhin bekannt als der "Erste Weltkrieg"!] Der Vatikan hat bereits die beiden prozessual notwendigen Wunder anerkannt. Nach dem Kanonisationsgesetz muss jeder Anwärter auf den Heiligenschein ein Wunder zu Lebzeiten vollbracht haben und eines nach seinem Tode. Kaiser Karls posthumes Wunder sieht demjenigen recht ähnlich, das der Seligen Teresa zugeschrieben wurde. In seinem Falle war es eine todkranke Nonne in Brasilien, die in den 70er Jahren behauptete, dass sie eines schönen Nachts für die Seligsprechung des verstorbenen Österreichischen Kaisers gebetet habe und plötzlich - man mag es glauben oder nicht - auf wundersame Weise von all ihren Leiden kuriert war.
Weitaus bekannter als dieser passive Akt von Faith Healing, ist ein anderes Wunder, das Karl zugeschrieben wird. In österreichischen Geschichtsbüchern wird es das "Wunder von Karfeit" genannt - und es hat vierzigtausend italienischen Soldaten das Leben gekostet: Es geschah während des ersten Weltkrieges, am 24. Oktober 1917: Das 1. Corps der 14. Armee der österreichisch-deutschen Truppen unter dem Kommando Kaiser Karls I. durchbrach die Barrikaden der italienischen Armee nahe Karfeit in Slowenien. Niemand hatte diesen Durchbruch für möglich gehalten. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, Radio Vatikan, 12.2.04)
Anmerkung MIZ: Der sensationelle militärische Erfolg war allerdings nicht allein durch die Macht der Heiligkeit zustandegekommen, sondern nicht zuletzt dank der "Segnungen" des Giftgases. (Der Kaiser hatte in einem massiven vierstündigen Bombardement 100.000 Gasgranaten auf die Feinde abfeuern lassen.) So wird der österreichische Kaiser vielleicht schon bald als der "Selige Karl der Massenvernichtungswaffen" in den Gebetsbüchern Einzug halten?
Slowakei
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(3392) Bratislava. Das slowakische Parlament hat mit großer Mehrheit, aber auch gegen starke Opposition, einen Vertrag mit dem Vatikan ratifiziert. Das Konkordat garantiert der römisch-katholischen Kirche beachtlichen Einfluss im Erziehungswesen und unterläuft damit die säkulare Verfassung. Der Vatikanvertrag verpflichtet Schüler zwischen 6 und 18 Jahren an Grundschulen und weiterführenden Schulen zur Teilnahme an religiösem oder ethischem Unterricht. Religiöse Erziehung wird in Zukunft auch im Kindergarten angeboten, wenn es genügend Teilnehmer dafür gibt. Der religiöse Unterricht, der mit dem neuen Schuljahr im September beginnen wird, kostet den Staat 2.46 Millionen Euro für Bücher und zusätzliche Lehrergehälter.
Das Konkordat sieht einen besonderen Status für Kirchenschulen vor. Obwohl zu einem Teil durch Staatsgelder finanziert, sind sie nicht an die offiziell verbindlichen Erziehungsrichtlinien gebunden. Es steht ihnen insbesondere frei, die staatlichen Lehrpläne zu zensieren, d.h. ganz nach Wunsch in allen Fächern all jenes zu streichen, was nicht mit den Kirchenlehren übereinstimmt.
Neben der römisch-katholischen Kirche wurden die gleichen Rechte auch elf anderen in der Slowakei registrierten Kirchen zugestanden. Zusammen mit dem Konkordat ratifizierte das Parlament auch hier entsprechende Verträge. Die Mehrheit der Parlamentsmitglieder repräsentiert christliche Parteien und stimmte zu Gunsten der Kirchenverträge. Die liberale Neue Bürger-Allianz, die Oppositionspartei Smer und die Kommunistische Partei haben allerdings ihren Protest zum Ausdruck gebracht und angekündigt, die Sache vor das Verfassungsgericht zu bringen. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, 12.2.04)
Finnland
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(3393) Tampere. Nie war es so einfach, die Evangelisch-Lutherische Kirche von Finnland zu verlassen: Die Freidenker von Tampere haben eine Website entwickelt, in der man nur seinen Namen und seine Sozialversicherungsnummer in ein elektronisches Formular einträgt, es ausdruckt und ans Registeramt schickt. Amen!
Die Website hat die Adresse www.eroakirkosta.fi (zu deutsch: www.trete-aus-der-kirche-aus.fi). Vom Tag ihrer Einsetzung am 21.11.2003 bis zum Ende des Jahres haben 1400 Leute die Site benutzt, um ihren Kirchenaustritt zu erklären.
Wie bereits in MIZ 1/04 [Meldung 3371] berichtet, erlebt die Evangelisch-Lutherische Kirche Finnlands einen scharfen Anstieg von Austritten, seit eine Änderung des Religionsfreiheitsgesetzes im vergangenen Jahr den Austritt mit sofortiger Wirkung und per Brief ermöglichte. Im Jahr 2003 traten 26 857 Finnen aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche aus - 10 000 mehr als im Jahre 2002. Die finnischen Medien berichteten ausführlich über diese historische Entwicklung. (Rationalist International Bulletin Nr. 121, 6.3.04)
Nordamerika
U.S.A.
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(3394) Kansas-City. Der Erzbischof von Kansas City, James Keleher, hat Abtreibungsbefürwortern Hausverbot für alle katholischen Einrichtungen erteilt. Demnach darf niemand, der sich öffentlich für ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch einsetzt, in einer katholischen Institution einen Vortrag halten. Das schreibt der Erzbischof in der neuesten Ausgabe seiner Bistumszeitung. Damit reagierte Keleher auf einen Vortrag der katholischen Gouverneurin und Abtreibungsbefürworterin Kathleen Sebelius an der katholischen Universität von Leavenworth. (Radio Vatikan, 20.2.04)
Asien
Irak
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(3395) Bagdad. Die US-kontrollierte provisorische Regierung des Irak hat beschlossen, das säkulare Familienrecht in ein islamisches zu verwandeln. Sie hat bereits ein Komitee gebildet, diesen Plan zu verwirklichen. Aber der "Beschluss Nr.137" stößt auf vehementen Protest. Irakische Frauen demonstrierten am Ferdus Square in Zentral-Bagdad, um die provisorische Regierung und die US-geführte Koalition wissen zu lassen, dass sie nicht bereit sind, die ihnen bisher garantierten gleichen Rechte aufzugeben und ihre Familienangelegenheiten künftig religiöser Rechtsprechung zu unterwerfen. Sie trugen Transparente mit Aufschriften wie: "Hände weg vom säkularen Familienrecht!" und "Keine Diskriminierung zwischen Männern und Frauen im neuen Irak!"
"Ich bin empört, dass so eine Entscheidung getroffen werden konnte!" sagte Nesrine al Barwari, eine der Wortführerinnen der Protestbewegung. Sie erinnerte daran, dass der Irak ein multi-ethnischer und multi-konfessioneller Staat ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch Iraks von 1959, das bisher alle familienrechtlichen Angelegenheiten regelte, gilt als das fortschrittlichste im Mittleren Osten. Einige Veränderungen, 1991 von der damaligen Regierung vorgenommen, um es mehr mit muslimischem Recht in Einklang zu bringen, haben seinen Grundcharakter bislang nicht verändert.
In Irak genossen Frauen mehr Freiheit und Gleichheit als in den meisten anderen arabischen Staaten. Sie konnten sich frei und ohne Kopfbedeckung und Kleiderordnung bewegen, Auto fahren, von gleich zu gleich mit Männern sprechen, allein oder mit männlichen oder weiblichen Freunden ein Restaurant besuchen. Ihnen stand jede Ausbildung und jeder Beruf offen. Sie konnten als Lehrerinnen, Professorinnen, Ärztinnen, Fabrikarbeiterinnen, Busfahrerinnen oder Regierungsbeamtinnen arbeiten. Sie konnten in Positionen ohne Kampfeinsatz in der Armee dienen und sogar im nationalen Frauen-Fußballteam spielen. Bereits 1922 begann die erste Ärztin in Irak zu praktizieren. Im Jahre 2002 waren 54 Prozent der Studenten an der Universität von Basra weiblich. (Rationalist International Bulletin Nr. 120, 12.2.04)
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(3396) Bagdad. Seit dem vergangenen Sommer haben neun in den USA ansässige Evangelische Kirchen Filialen in Bagdad eröffnet. Unter ihnen sind die National Biblical Christian Federation Church (NBFC), die Southern Baptist Convention, die Association of Baptists for World Evangelization and die Voice of the Martyrs. Amerikanische Spenden fließen großzügig. In wenigen Monaten haben die meisten der Gruppen bereits sechsstellige Dollarbeträge gesammelt.
Die Iraker reagieren bis jetzt nicht mit dem gleichen Enthusiasmus auf die Versuche, ihre Seelen zu retten. Die meisten der hastig gedruckten eine Million Bibeln auf arabisch warten noch auf Abnehmer. Die NBFC, eine der größten unter den neuen Kirchen in Bagdad, zählt sonntags bis zu 400 Besucher. Viele von ihnen kommen allerdings aus profanen Gründen. Alte Frauen wollen die Nahrungsmittelpakete abholen, die ihnen versprochen wurden. Andere benötigen Medikamente oder hoffen auf Hilfe bei der Suche nach einem Job. Jesus löst viele Probleme, war ihnen gesagt worden.
Care-Pakete werden reichlich verteilt. "Während der Essensausgabe ist die beste Zeit, mit Ungläubigen über Jesus zu sprechen", erklärt einer der Pastoren. Die NBFC hat bis jetzt 60.000 Pakete verteilt. Tonnen von Nahrungsmitteln und medizinischem Bedarf kommen laufend aus den USA. Trotzdem sind die christlichen Brigaden im Irak nicht willkommen. Die Medien sprechen von "christlicher Verschwörung" und "Kreuzzügen" und kündigen Hass und Gewaltausbrüche zwischen den Religionsgemeinschaften an. Religiöse Führer werden in diesem Zusammenhang noch deutlicher: "Die Iraker sehen bereits die amerikanische Besetzung ihres Landes als religiösen Krieg an", sagte Schiitenführer Shaik Fatih Kashif Ghitaa, der sich sogar mit Sunni-Klerikern traf, um die Möglichkeit einer gemeinsam von beiden Muslimfraktionen verhängten Fatwa zu besprechen. (Rationalist International Bulletin Nr. 123, 12.2.04)
Sri Lanka
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(3397) Colombo. Wo sich religiöse Führer in der Mehrheit glauben, ist ihnen die Macht wichtiger als der Frieden. Diese Erkenntnis bestätigte nun die einflussreiche Vertretung der buddhistischen Mönche auf Sri Lanka, die sich kurz vor den Wahlen gegen den von der Regierung erwogenen Plan stellten, einen Teil der Macht an die (überwiegend hinduistische) tamilische Minderheit abzugeben. "Die nationale Einheit hat Vorrang, eine Teilung kann keinesfalls hingenommen werden", meinte ihr Sprecher, Reverend Sobitha. Bisher hatte die (buddhistische) singhalesische Mehrheit die Tamilen faktisch ausgeschlossen, was aber seit 20 Jahren zu einem Guerillakrieg mit bisher 64.000 Toten führte.
Die Mönche haben zwar keine eigene Partei gebildet, stellen aber rund 200 Kandidaten für die nationalistische Jathika Hela Urumaya Partei. (Reuter, 3.4.04)
Afrika
Südafrika
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(3398) Johannesburg. In Südafrika wurde eine sechsköpfige Familie entdeckt, die aus "religiösen Gründen" mehr als 20 Jahre ohne jeglichen Kontakt zur Außenwelt gelebt hatte. Eine Verständigung mit der Frau oder den Kindern sei nicht möglich gewesen, berichtete die Polizei. Weder die Mutter noch die Kinder sprechen eine der elf offiziellen Landessprachen - untereinander und mit dem Vater kommunizierten sie nur in Zeichensprache oder Grunzlauten. Nur der Vater sei regelmäßig in die Stadt gefahren, seine heute 26, 22, 18 und 14 Jahre alten Kinder habe er stets in die Wildnis geschickt, wenn ein Besucher kam. Eines der Kinder sei auf allen Vieren gelaufen, sagte eine Beamtin des Gesundheitsministeriums. Als Begründung für die totale Abschottung seiner Familie habe der Vater angegeben, er folge damit einem religiösen Pfad eines regionalen Stammes. Die Mutter und die Kinder wurden in die Obhut des Staates genommen und von Ärzten untersucht. (Spiegel-Online, 18.2.04)
2004 - Meldungen 3399-3418
2004 - Meldungen 3399-3418 rhartmann Fri, 12/31/2004 - 09:00Europa
Deutschland
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(3399) Frankfurt/Main. Auch wenn der Unterrichtsstoff an staatlichen Schulen nicht den Glaubensgrundsätzen der Eltern entspricht, müssen die Kinder die Schule besuchen. Das entschied das Hessischen Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az: 2 Ss 139/04). Im vorliegenden Fall gehörten die Eltern einer Glaubensgemeinschaft an, die wortgetreu der Bibel folgt. Seit August 2001 hatte die Mutter ihre damals fünf schulpflichtigen Kinder zu Hause unterrichtet, weil die Eltern mit den Inhalten des Religions- und Sexualkunde-Unterrichts nicht einverstanden waren.
Die Richter urteilten nun, dass die Lehrinhalte an staatlichen Schulen nicht den elterlichen Ansichten entsprechen müssen. Aus der Glaubensfreiheit folge kein Anspruch, sich nicht mit wissenschaftlichen Erkenntnissen befassen zu müssen, die der eigenen religiösen Überzeugung widersprechen. Die Richter beließen es jedoch bei einer Verwarnung mit Strafandrohung, weil die Eltern aus ihrer Sicht das Beste für ihre Kinder wollten. Das Hessische Schulgesetz sieht für Eltern, die ihre Kinder der Schulpflicht entziehen, Geld- oder Haftstrafen von bis zu sechs Monaten vor. (Tagesschau, 29.7.04)
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(3400) München. Obwohl der Landesrechnungshof die luxuriöse Ausstattung der Theologie an den bayerischen Universitäten gerügt hat und Bayern auch das einzige Bundesland ist, in dem (in der 3. und 4. Jahrgangsstufe) der Religionsunterricht mehr als zwei Wochenstunden umfasst, hat sich die bayrische Landesregierung nicht dazu durchringen können, auch im religiösen Bereich ihren angeblich so eisernen Sparwillen zu demonstrieren. Die vorgeschlagene Streichung von vier theologischen Fakultäten in Passau, Augsburg, Bamberg und Nürnberg-Erlangen wurde von der Staatskanzlei konterkariert. Einzig die Zusammenlegung der letztgenannten Fakultäten in Bamberg scheint sicher. Entgegen der ursprünglichen Absicht wird auch die dritte Religionsstunde nicht gestrichen, weil die bayerischen Bischöfe und katholische Verbände massiven Druck gemacht und die Kraftprobe gewonnen haben. Ihr Hauptargument klang auch allzu plausibel in christlich-sozialen Köpfen: Nach den wiederholt publik gewordenen Ausbrüchen von Gewalt an der Schule brauche es dort mehr moralische Orientierung, und diese könne eben nur der Religionsunterricht garantieren. (Süddeutsche Zeitung, 3.4. und 7.4.04)
Die Freigeistige Rundschau kommentierte: Dass die Gewalttäter in Bad Reichenhall, Metten und Freising allesamt Katholiken waren - der Mörder einer Lehrerin an einem katholischen Gymnasium in Görlitz hatte sogar tags zuvor in einer Kirche für das Gelingen seiner Tat gebetet - scheinen die staatlichen wie kirchlichen Würdenträger ebenso zu ignorieren wie den Umstand, dass ausgerechnet gläubige Katholiken an gefälschten Beitrittserklärungen in der Münchner CSU mitgewirkt haben. Der nun verurteilte und aus dem Finanzministerium ausgeschiedene Christ(ian) Baretti hatte sich sogar in den Pfarrgemeinderat wählen lassen, und jener langjährige niederbayerische Landtagsabgeordnete, der vom Landtag aus für rund 10.000 Euro Sextelefonate geführt hatte, litt nicht unter einem Mangel, sondern offenbar unter einem Überfluss an religiöser Erziehung.
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(3401) Berlin. Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) will einheitliche Anforderungen an die kirchliche Bindung von Mitarbeitern formulieren, die für alle Einrichtungen der Kirche und Diakonie gelten sollen. Während Diakonie-Präsident Jürgen Gohde die Pläne begrüßte, halten Mitarbeitervertretungen und ver.di sie für überflüssig und schädlich.
Der Rat der EKD wollte ursprünglich im September über den vom Kirchenamt erarbeiteten Entwurf für eine "Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (...) über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihres Diakonischen Werkes" entscheiden. Nach den Protesten aus der Mitarbeiterschaft werde sich die Beschlussfassung aber mindestens auf Ende des Jahres verschieben, sagte der Leiter des Arbeitsrechtsreferats im EKD-Kirchenamt, Detlev Fey.
Die Loyalitätsrichtlinie soll dem Entwurf zufolge für alle Beschäftigten gelten, die nicht Amtsträger (z. B. Pfarrer) oder Kirchenbeamte sind, also für rund 620.000 der 650.000 in kirchlichen und diakonischen Einrichtungen angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In den sechs Paragrafen des Entwurfs wird geregelt, in welcher Form die Beschäftigten daran mitwirken sollen, "im Rahmen ihrer Arbeit das Evangelium zu verkünden": "Diese Verpflichtung bildet die Grundlage der Pflichten und Rechte von Anstellungsträgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern."
Im Einzelnen geht es in dem Papier um Einstellungsvoraussetzungen, Anforderungen an Beschäftigte während des Arbeitsverhältnisses sowie mögliche Sanktionen. Es werden allgemeine Grundsätze definiert und differenzierte Anforderungen an bestimmte Gruppen von Mitarbeitern benannt. Ursprünglich wurde von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet, dass sie "Schrift und Bekenntnis wahren und ihrem Handeln zugrunde legen", so der Entwurf. Nach einem Treffen der EKD-Juristen mit Vertretern aus den Landeskirchen, der Diakonie und der Arbeitnehmerschaft soll die Richtlinie an dieser Stelle jedoch differenziert werden, da eine solche Forderung an alle Mitarbeitenden realitätsfern sei. Deshalb werde man drei Gruppen unterscheiden, an die unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt würden. So erwarte man von konfessionslosen Mitarbeitern in der Diakonie lediglich, die christliche Prägung ihrer Einrichtung zu respektieren. Mitglieder der evangelischen Kirche sollen dagegen "in ihrem Dienst das Evangelium bezeugen".
Grundsätzlich sollen alle Mitarbeiter in Kirche und Diakonie einer Gliedkirche der EKD oder einer anderen Kirche angehören, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Das sind zum Beispiel die anglikanische Kirche und die evangelisch-methodistische Kirche. Unabdingbar ist diese Voraussetzung aber nur für Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung (als z.B. für Religionslehrer) oder leitendes Personal. Diese Gruppe von Beschäftigten hat ihre Loyalität auch durch ihre "inner- und außerdienstliche Lebensführung" zu erweisen. In den anderen Bereichen reicht als Einstellungsvoraussetzung die Mitgliedschaft in einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK), der auch die katholische Kirche angehört. Über die Einstellung konfessionsloser Mitarbeiter sagt die Richtlinie nichts aus. Als ungeeignet gilt, wer aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist, ohne in eine Kirche der ACK übergetreten zu sein. Der Austritt aus einer Kirche der ACK kann, muss aber nicht ein Hinderungsgrund sein, einen Bewerber einzustellen.
Kritiker beurteilen die geplante Loyalitätsrichtlinie als "Verschärfung bereits bestehender Regelungen". Das normale Arbeitsrecht biete genügend Möglichkeiten, auch Loyalitätspflichten im kirchlichen Bereich zu formulieren, argumentierte beispielsweise Renate Richter, die ver.di-Kirchenbeauftragte. Der Vorsitzende der Gesamt-Mitarbeitervertretung der Diakonie in Hessen-Nassau, Erhard Schleitzer, erklärte, er registriere in den Belegschaften eine "breite Ablehnung". Im Berufs-alltag, so die Befürchtung, werde die Frage der Kirchenmitgliedschaft zur Disziplinierung eingesetzt. "Diese Erfahrung machen wir schon", sagt der langjährige Mitarbeitervertreter. "In einer Reihe von Einrichtungen werden konfessionslose Mitarbeiter stets befristet eingestellt. Verlängert wird der Vertrag nur, wenn der- oder diejenige in die Kirche eintritt." In den neuen Ländern hingegen gehe die Frage der Kirchenmitgliedschaft häufig an der Realität vorbei. Manche Einrichtung im Osten Berlins oder in Mecklenburg arbeite mit weniger als zehn Prozent kirchlichen Mitarbeitern. Zudem, argumentiert Schleitzer, "passt die Richtlinie nicht in die Beschäftigungsstruktur der Diakonie". Krankenhäuser und Kindergärten würden aus öffentlichen Mitteln und nicht aus Kirchengeldern refinanziert. Die Zeit, in der Diakonissen die Einrichtungen prägten, sei vorbei. Die Richtlinie stelle nur einen weiteren Versuch dar, "die Sonderstellung der Kirche zu festigen". (epd, 17.8.04)
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(3402) Hamburg. Der katholische Sozialverband Caritas hat angekündigt, aufgrund der Hartz-IV-Regelung mehrere tausend neuer Jobs schaffen zu wollen. Vor allem junge Langzeitarbeitslose könnten, so die Caritas, in der Alten- und Krankenpflege tätig werden. Die Pläne sind jedoch nicht auf einhellige Zustimmung gestoßen. Bei einem Stundenlohn von zwei Euro sei das Ausbeutung, erklärte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland, gegenüber dem Hamburger Abendblatt. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Dirk Niebel sprach in diesem Zusammenhang von einer "Zwangsverpflichtung mit Almosenaufschlag". Die Leistungsbezieher würden "unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit" ausgenutzt. (NDR, 6.8.04)
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(3403) München. Der 1992 seines Amtes enthobene Pfarrer Willibald Glas (76) ist mit dem Versuch gescheitert, sich durch eine Klage vor einem weltliche Gericht gewissermaßen rehabilitieren zu lassen. Das Verwaltungsgericht München hat Ende Juni seine Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter abgewiesen. Glas, der bereits in den 1980er Jahren einige der seltsamsten Glaubenssätze der katholischen Kirche in seinem Buch Der Pfarrer von Arget hinterfragt hatte, warf in der Klageschrift dem Kardinal vor, er verletze die unantastbare Würde des Menschen: "Er erzwingt von seinen Mitarbeitern die totale Unterwerfung im Denken mit dem Druckmittel sofortiger Suspendierung vom Amt und mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses." Die katholische Kirche wies jegliche Kritik zurück und forderte von ihrem ehemaligen Funktionär Besinnung und Umkehr.
Das Gericht sah sich jedoch als nicht zuständig an, über solcherart Menschenrechtsverletzung und auch nicht über den Vorwurf der "Missachtung der Fürsorgepflicht an seinen Mitarbeitern" zu urteilen. Bereits am Tag vor dem Prozesstermin hatte ein Gerichtssprecher erklärt, dass die Klage vielleicht doch besser vor einem Kirchengericht verhandelt werden solle. Die konkrete Forderung von Willibald Glas veranlasst denn auch eher zum Schmunzeln: der 76-Jährige wünschte, wieder ins seit seiner Suspendierung leer stehende Pfarrhaus von Arget einziehen zu dürfen. (AZ, 24.6.04, kath.net, 25.6.04)
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(3404) Essen. Weil ein Unbekannter im Internet die Nachricht verbreitet hat, im Essener Universitätsklinikum sei ein muslimischer Messias geboren, ist das Klinikgelände zur Pilgerstätte für Muslime geworden. In einem Chatroom wurde die Behauptung aufgestellt, dass eine türkische Frau bei der Geburt ihres Kindes gestorben, nach 41 Tagen aber von den Toten wiederauferstanden sei, um ihren von Allah auserwählten Sohn zu stillen und die Menschen zu mahnen, nicht mehr zu sündigen. Daraufhin besuchten in den darauf folgenden Wochen hunderte Muslime das Krankenhaus, um selbst mit der Frau zu sprechen und das "heilige" Kind zu sehen.
Da der Zahl der Pilger zunahm und sie sich auch auf die Versicherung der Klinikleitung, dass es weder ein solches Kind noch eine "wiedergeborene" Frau gebe, nicht abweisen ließen, versuchte das Hospital zunächst, die teilweise sogar aus dem Ausland angereisten Gläubigen durch einen Wachmann am Betreten des Gebäudes zu hindern. Letztlich wandte sich das Klinikum um Unterstützung an den örtlichen Ausländerbeirat, der eine Erklärung abgab, dass es sich um eine Legende handele, und machte die Geschichte öffentlich. Erst danach ebbte der Pilgerstrom ab. (spiegel.de, 23.6.04)
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(3405) Ulm. Nach Ende des Katholikentags wird den Bürgerinnen und Bürgern das dicke Ende präsentiert. Um den Millionenzuschuss der Kommune an die Veranstalter zu decken, mussten Gebühren erhöht und Leistungen gestrichen werden. Die Kindergarten- und -krippengebühren wurden erhöht, der Zuschuss zur Schülerbeförderung gesenkt, 250.000 Euro für die Jugendarbeit gestrichen, die Rabatte für kinderreiche Familien beim Besuch der Musikschule reduziert.
Anm. MIZ: Diese wahrhaft "sozialen Errungenschaften" des Kirchentags können die Betroffenen allerdings durch ein "Dreiecksgeschäft" ausgleichen: Die Kirche lässt die Stadt zahlen, diese wälzt die Kosten auf ihre Bürger ab - und diese stoppen ihre monatlichen Zahlungen an die Kirche. Dann hätte der Katholikentag sogar sein Gutes gehabt. (Eigenmeldung MIZ)
Schweden
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(3406) Stockholm. Weil er Schwule als "Perverse" bezeichnet hat, muss der Pastor einer Pfingstgemeinde in Schweden für einen Monat hinter Gittern. Im vergangenen Jahr hatte Ake Green in einer Predigt Homosexualität als "schreckliches Krebsgeschwür im Körper der Gesellschaft" gebrandmarkt und gesagt, der Teufel benutze bei Schwulen den Sexualtrieb als "seine stärkste Waffe gegen Gott". Laut einem Bericht der ökumenischen Nachrichtenagentur ENI (Genf) sah ein Gericht diese Aussage als Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz an. Es verbietet, Stimmung gegen Minderheiten aufgrund von deren Rasse oder sexueller Orientierung zu machen. Green bestritt vor Gericht seine Aussagen nicht. In seiner Predigt habe er die biblische Sicht gleichgeschlechtlicher Liebe darstellen und keineswegs Verachtung gegenüber Homosexuellen zum Ausdruck bringen wollen. Er wird voraussichtlich Berufung gegen das Urteil einlegen.
Es ist das erste Mal, dass das Antidiskriminierungsgesetz auf einen Fall angewandt wurde, in dem es um die Beleidigung Homosexueller geht. Einwände, das Urteil bedrohe die Religionsfreiheit wies der Vorsitzende des Schwedischen Bundes für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen, Soren Anderson, zurück. Religionsfreiheit könne nicht dazu benutzt werden, Menschen zu beleidigen, sagte er. (kath.net, 6.7.04)
Großbritannien
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(3407) London. Biblischer Glaube kann offensichtlich (Geld-)Berge versetzen. Eine Gruppe christlicher Unternehmer aus England bemühte sich bei den israelischen Behörden um eine Angel-Lizenz am Toten Meer. Dort hielt man dies zunächst für einen Scherz, denn in dem Salzsee gibt es bekanntlich bis auf wenige Bakterienarten kein Leben. Die Unternehmer verwiesen jedoch auf eine eindeutige Fundstelle - eine Stelle in der Bibel: Der Prophet Hesekiel (Kap. 47, Verse 9-10) sagt darin voraus, dass "die Wasser des (Toten) Meeres gesund werden": "Von En Gedi bis En Eglaim werden Plätze sein zur Ausbreitung der Netze", und die Fische werden "sehr zahlreich" sein.
Das überzeugte die israelischen Behörden allem Anschein nach. Nun dürfen die Geschäftsleute die Angelscheine für je 100 Dollar an ihre gläubige Kundschaft verkaufen, müssen darauf aber anmerken, dass die Angler nicht mit einem Fang rechnen dürfen. (dpa, 10.10.03, Freigeistige Rundschau 2/04)
Türkei
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(3408) Istanbul/Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 29. Juni entschieden, dass das Verbot muslimischer Kopftücher in staatlichen Schulen nicht die Religionsfreiheit verletzt. Die sieben Richter erklärten in ihrem einstimmigen Urteil, dass das Kopftuch-Verbot eine angemessene Maßnahme zum Schutze der säkularen Natur des Staates sei, insbesondere gegen extremistische Forderungen. Im Namen der Trennung von Kirche und Staat erlassen, könnten derartige Verbote als "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" erachtet werden.
Die Entscheidung erging im Fall Leyla Sahin vs. Republik Türkei. Sahin, eine ehemalige Studentin der medizinischen Hochschule an der Universität von Istanbul, war nicht zur Ablegung eines Examens zugelassen worden, weil sie darauf bestand, ein Kopftuch zu tragen, was die offizielle Bekleidungsordnung in staatlichen Einrichtungen der Türkei verletzt. Nachdem sie ihre Klage vor dem Höchsten Gerichtshof der Türkei verloren hatte, legte sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung ein. Dieses Gericht ist Teil des Europarates in Straßburg, zu dessen Mitgliedern auch die Türkei gehört.
"Das Prinzip des Säkularismus war mit Sicherheit eines der Gründungsprinzipien des türkischen Staates", führte das Gericht im Urteil aus. "Dieses Prinzip zu gewährleisten, kann als notwendig zum Schutze des demokratischen Systems der Türkei angesehen werden". Die regierende Gerechtigkeits-und-Entwicklungs-Partei (AKP), die islamische Wurzeln hat, hatte in Erwägung gezogen, das Kopftuch-Verbot aufzuheben, gab das Vorhaben jedoch auf, nachdem sie auf harte Opposition im Lande stieß.
Da Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes eine Vorrangstellung gegenüber nationalen Gerichtsurteilen einnehmen und richtungweisend für diese sind, stärkt das Urteil auch die Position der französischen Regierung, die ähnliche Verfahren zu erwarten haben dürfte. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres wird das Verbot von Kopftüchern und anderen religiösen Symbolen in den staatlichen Schulen Frankreichs wirksam werden. Das Straßburger Urteil dürfte auch laufende Verfahren in einigen deutschen Bundesländern beeinflussen, in denen muslimische Lehrer gegen Kopftuch-Verbots-Gesetze Berufung eingelegt haben. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)
Nordamerika
Kanada
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(3409) Ontario. Der Plan, in der kanadischen Provinz Ontario Islamische Gerichte einzurichten und die muslimische Minderheit einer an der Scharia orientierten Gerichtsbarkeit zu überlassen, hat eine Protestwelle ausgelöst. Muslimische Frauen sind entsetzt darüber, dass eine säkulare westliche Demokratie wie Kanada archaische religiöse Gesetze, die auf der Ungleichheit der Geschlechter beruhen, in ihr Rechtssystem zu integrieren. Wachsender Widerstand gegen die drohende Menschenrechtskrise hat die Regierung von Ontario nun gezwungen, die Sache noch einmal zu überdenken.
"Wir sehen keinen zwingenden Grund, in Kanada unter irgendeiner anderen Form von Gesetz zu leben, und wir wollen, dass für uns die gleichen Gesetze gelten wie für andere kanadische Frauen", fordert das nationale Kanadische Konzil Muslimischer Frauen. Aber einige selbsternannte Muslimführer haben andere Pläne, und die Regierung von Ontario schien willig, diese zu unterstützen.
Der Schiedsgerichts-Akt von Ontario aus dem Jahre 1991 erlaubt religiösen und anderen Gruppen, bürgerrechtliche Streitfälle zwischen ihren Mitgliedern nach ihren eigenen Regeln und Schiedsverfahren selbst zu lösen (vgl. MIZ 1/04). Unter diesem Gesetzesakt führen Hassidische Juden seit Jahren ihre Beit-Din-Gerichte durch, die nach jüdischem Recht urteilen. Auch Katholiken, Ismailische Muslime (Nachfolger von Aga Khan) und kanadische Ureinwohner nehmen ihre traditionellen Schiedsgerichte in Anspruch. Im Oktober 2003 entdeckten konservative Sharia-Propagandisten, dass sich dieses rechtliche Schlupfloch benutzen ließ, um in Kanada islamisches Recht einzuführen. Sie sicherten sich das Einverständnis von Vertretern einiger wichtiger muslimischer Gruppen, Sekten und nationaler Gemeinschaften, und schufen rasch das sog. Islamische Institut für Gesetzliche Gerechtigkeit, das sie zum höchsten Islamischen Schiedsgericht des Landes erklärten.
Wenn die Regierung von Ontario nicht schnell reagiert, werden Scharia-Gerichte in der Provinz bald beginnen, ihre Urteile zu verhängen. Diese Urteile werden endgültig und verbindlich sein, denn ihnen ist die volle Autorität der kanadischen Justiz verliehen. Sie garantiert ihre Durchsetzung mit Hilfe der kanadischen Polizei und der örtlichen kanadischen Gerichte - ohne dass diesen irgendein Entscheidungsspielraum in der Angelegenheit bliebe. Das heißt nicht, dass Ehebrecher zu Tode gesteinigt werden könnten, beeilt sich die Regierung zu versichern. Sie glaubt, sie habe bereits genug getan, indem sie gewisse "Sicherheitsgarantien" gegen derartige Exzesse einführte. Scharia-Gerichte werden - bis auf weiteres - nicht für den strafrechtlichen, sondern nur für zivilrechtlichen Bereich zuständig sein (Scheidung, Trennung, Sorgerecht für Kinder, Güteraufteilung usw.). Ihre Urteile müssen mit kanadischem Recht und den geltenden Menschenrechtsabkommen in Einklang stehen. Und schließlich können sie nur unter der Bedingung in Aktion treten, dass alle betroffenen Parteien ihr Einverständnis dazu geben. (Es wird also möglich sein, sich den religiösen Tribunalen zu entziehen, allerdings müssten "Apostaten" dies wohl mit hohem sozialem Druck, familiärer Ächtung etc. bezahlen.)
Was mit dem modischen Etikett eines "multikulturellen Ethos" und als Geste der Großzügigkeit gegenüber Kanadas eine Million starker muslimischer Minderheit daherkommt, ist bei Licht betrachtet ein Ausverkauf des Rechtssystems, das die Kanadier in verschiedene Klassen aufteilt. In Zukunft könnte es Frauen geben, deren Gleichheit unter dem Schutze des Gesetzes steht, und andere - weniger glückliche -, deren Ungleichheit unter dem Schutze des Gesetzes steht.
Das "Modell Ontario", einmal Praxis geworden, wird neue Standards setzen. Es wird dazu beitragen, die Forderungen fundamentalistischer religiöser Führer zu untermauern, die autonome Ghettos Islamischen Rechts in der ganzen säkularen Welt einrichten wollen. Delegierte der Internationalen Islamischen Konferenz im April in Kairo forderten bereits die Aufnahme des Scharia-Kodex und seiner moralischen Werte ins Internationale Recht. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)
U.S.A
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(3410) Wisconsin. Die Freedom From Religion Foundation in Wisconsin hat wegen Präsident Bushs "Religionsgruppen-Initiative" Klage gegen die US-Regierung erhoben. Das Programm, das Bush gleich in den ersten Wochen seiner Präsidentschaft ins Leben rief, bevorzugt bei der Vergabe staatlicher Dienstleistungsverträge religiöse Gruppen gegenüber säkularen, professionellen Organisationen. Dies stellt eine Verletzung des First Amendment, der ersten Zusatzerklärung zur US-Verfassung dar. Obwohl Bushs Vorschläge nie vom Kongress bestätigt und in Gesetzesrang erhoben wurden, werden sie dennoch auf der Grundlage von Exekutiv-Vorschriften und Verordnungen praktiziert. Es wurden spezielle Institutionen eingerichtet, die religiöse Gruppen ermutigen, sich um staatliche Förderungen und Verträge zu bewerben, und ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die Freedom From Religion Foundation kämpft für ein striktes Verbot des Einsatzes von Steuergeldern zur Finanzierung derartiger Initiativen zur Förderung religiöser Gruppen. Sie fordert auch, dass Sozialdienst-Organisationen, bei denen Religion eine integrale Komponente des Dienstes darstellt, generell von der Bewerbung um staatliche Förderungen und Verträge ausgeschlossen werden sollen. (Rationalist International Bulletin Nr. 127, 8.7.04)
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(3411) Chicago. Trotz aller religiösen Aufrüstung in der amerikanischen Politik, ist auch in den USA eine leichte Tendenz zur Säkularisierung festzustellen. Gemäß einer Studie der National Organization for Research an der Universität von Chicago ist der Anteil der Protestanten an der Bevölkerung der USA von 62,5 Prozent im Jahr 1972 auf 52,4 Prozent in 2002 gefallen. Der Anteil der Katholiken ging im gleichen Zeitraum von 27,4 Prozent auf 25,5 Prozent zurück. Die jüdischen Gemeinden haben die Hälfte ihrer Mitglieder verloren und machen nur noch 1,5 Prozent der Bevölkerung aus. Zugenommen haben die "Anderen", von 1,9 auf 6,9 Prozent, und insbesondere die Gruppe der Religionslosen, von 5,1 auf 13,8 Prozent. (Yahoo.com, 20.7.04)
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(3412) Washington. Am Montag, dem 14. Juni 2004, haben die USA eine historische Chance verpasst, den nationalen Treue-Eid mit der Verfassung in Einklang zu bringen. Genau ein halbes Jahrhundert zuvor - am "Tag des Sternenbanners", dem 14. Juni 1954 - entschied der Congress unter Präsident Eisenhower unter dem Druck religiöser Lobby, die USA auf der Höhe des Kalten Krieges von den "gottlosen Kommunisten" zu unterscheiden, indem sie Gott in den Treue-Eid einbauten. Im Original, geschrieben 1892, hatte es keinen Gott gegeben. Fünfzig Jahre später, erwarteten viele, der Supreme Court würde diese Entscheidung rückgängig machen und die täglichen Rezitationen des Treue-Eides durch Tausende von amerikanischen Schulkindern mit dem First Amendment in Einklang zu bringen, dem ersten Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung, der es staatlichen Schulen und anderen Regierungsinstitutionen untersagt, Religion zu "etablieren". Aber der oberste Gerichtshof wählte einen einfachen Ausweg und wies den Fall Elk Grove Unified School District vs. Newdow aus technischen Gründen ab.
Im Juni 2002 hatte ein Ausschuss des 9. US-Berufungsgerichtes entschieden, dass die Formulierung under God eine "Annerkennung Gottes" bedeutete und ihr Vortrag in staatlichen Schulen gegen das First Amendment verstieß. Der Atheist Michael A. Newdow gewann den Prozess, den er im Namen seiner damals fünfjährigen Tochter gegen die Schulbehörden angestrengt hatte, weil sie verfassungswidrig zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen wurde.
Die Entscheidung, von Säkularisten begrüßt, löste einen Sturm der Verurteilung und des religiösen Eifers aus - besonders in den höheren Etagen der Regierung. Als Präsident Bush sich persönlich ereiferte und der Kongress alle gesetzlichen Register zog, das Urteil rückgängig zu machen, entwickelte sich die Angelegenheit zum nationalen Affäre. Der Treue-Eid, so die offizielle Position, sei keine religiöse Handlung, sondern eine zeremonielle Anerkennung des Christlichen Erbes der Nation usw. Die Regierung versuchte, das Berufungsgericht dazu zu bringen, die kontroverse Entscheidung seines Ausschusses zu revidieren, aber das Gericht weigerte sich. Der Fall ging vor den Supreme Court.
In ihrer unbequemen Lage sahen sich die acht Richter nach einem Ausweg um und tatsächlich fanden sie einen: der Kläger hatte "keine Rechtsstellung". Der Entscheid eines Vormundschaftsgerichtes in Kalifornien tauchte genau zur rechten Zeit auf, um zu belegen, dass Newdow nicht das volle Recht besaß, Entscheidungen über die Erziehung seiner Tochter zu treffen. Dieses Recht lag bei der unverheirateten Mutter des Kindes. Es konnte eine kurze Erklärung der Dame beschafft werden, die besagte, sie habe keine Einwände dagegen, dass ihre Tochter den Treue-Eid aufsage - einschließlich der Gottesnennung. Diese unerwartete Wende des Falles bedeutete das Ende aller Verlegenheit, die der Prozess ansonsten in einem Wahljahr hätte verursachen können. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)
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(3413) New York. Rabbiner in New York haben das Wasser in den öffentlichen Leitungen der Stadt als "nicht koscher" beanstandet. Seitdem das Wasser nicht mehr gefiltert sondern lediglich chemisch gereinigt wird, beinhaltet es mikroskopische Copepoden, die den strengen Vorschriften des Talmuds nicht genügen. Die harmlosen Schalentiere, die häufig in Leitungs- und Grundwasser vorkommen, wurden entdeckt, als geprüft wurde, ob Gemüse, die von Rabbinern als einwandfrei (d.h. frei von Insekten) zertifiziert wurde, eventuell durch das Waschen in New York kontaminiert werden konnte. Orthodox jüdische Schulen und Privathaushalten rüsten jetzt mit Filtern nach. (Süddeutsche Zeitung, 14.6.04)
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(3414) Washington. Am 23. März ließ sich der koreanische Sektenführer und Zeitungsverleger Sun Myung Moon in einem Bürogebäude des US-Senats offensichtlich zum "Messias" krönen. In Gegenwart von Kongressmitgliedern wurden ihm und seiner Frau Kronen aufgesetzt, woraufhin Moon einen koreanischen Text verlas. In der englischen Übersetzung, die zugleich verteilt wurde, hieß es, Kaiser, Könige und Präsidenten hätten "dem Himmel und der ganzen Erde erklärt, dass Sun Myung Moon nicht anderes sei als der Retter der Menschheit, Messias, Wiederkehrender Herr und Wahrer Vater". Bald darauf distanzierten sich die anwesenden Abgeordneten von der Zeremonie und behaupteten, sie hätten nicht gewusst, was dahinter stecke, oder seien nur vorbeikommen. Einer verglich die Zeremonie mit der Krönung der Königin eines Schul-Abschlussballs oder einer Karnevalsveranstaltung. (International Herald Tribune, 25.6.04)
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(3415) Morgantown. Rhianna Rose Schmidt starb am 19. August 2003. Sie war weniger als zwei Tage alt. Eigentlich hätte ihr mit Antibiotika geholfen werden können, aber ihre Eltern DeWayne and Maleta Schmidt ließen keinerlei medizinische Behandlung zu. Stattdessen riefen sie die Kirchenältesten der Church of the Firstborn in Morgantown, deren Mitglieder sie sind, zusammen und baten sie, für das Baby zu beten. Die 150-köpfige Gemeinde der Kirche vertraut darauf, "dass Gott alle Krankheit kuriert" und verweigert jede medizinische Behandlung. Nun wird der Fall von einem großen gerichtlichen Untersuchungsausschuss in Johnson County, Indiana, geprüft, der entscheiden soll, ob die Schmidts für den Tod ihres Babys vor Gericht gestellt werden. In ähnlichen Fällen wurden in den 1980er Jahren mehrere Eltern wegen Vernachlässigung des Kindes, Totschlag oder fahrlässiger Tötung verurteilt. Derartige Fälle von Kindestod als Folge von religiösem Fanatismus der Eltern ereigneten sich selbstverständlich auch in den letzten Jahren, aber oftmals wurden sie nicht angezeigt oder von Polizei und Justiz auf die leichte Schulter genommen. Aus jüngster Zeit sind mindestens zwei weitere Fälle bekannt, in die die kleine Gemeinde der Church of the Firstborn in Morgantown verwickelt ist. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)
Asien
Iran
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(3416) Teheran. Der iranische Historiker und prominente RegimekritikerProf. Sayyed Hashem Aghajari wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt und für weitere fünf Jahre mit einem Lehrverbot sowie dem Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter belegt. Ein Gericht in Teheran befand ihn schuldig, in einer öffentlichen Rede in Hamedan im Jahre 2002 "heilige religiöse Werte beleidigt" zu haben. Prof. Aghajari bestreitet jede Beleidigung der Religion. Wie sein Verteidiger ankündigte, wird er gegen das Urteil Berufung einlegen.
Das Urteil in dem Blasphemie-Verfahrens, das für landesweite Aufmerksamkeit gesorgt hatte, erging am 20. Juli. Nach seiner Hamedan-Rede, in der er dem Klerus das Recht absprach, Iran zu regieren, wurde Aghajari zweimal von einem Provinzgericht zum Tode verurteilt. Mehr als eineinhalb Jahre lang saß der invalide Kriegsveteran in der Todeszelle von Teherans Evin-Gefängnis, während der brutale Versuch, ihn mundtot zu machen, in Iran zu anhaltenden Protest führte und die Regierung gegenüber dem Ausland in große Verlegenheit brachte.
Schließlich gaben Regierung und Justiz nach. Um die Protestbewegung zu besänftigen, verwarf der Oberste Gerichtshof am 1. Juli das Todesurteil und ordnete eine Wiederaufrollung des Falles durch ein Gericht in Teheran an. Alle Anklagepunkte, die zu einem Todesurteil führen konnten, wurden nun fallengelassen. Der neu gefassten Anklage entsprechend, schöpfte das Gericht das Strafmaß von fünf Jahren Gefängnis voll aus, erließ aber zwei Jahre. Nach Anrechnung der bisherigen zwei Jahre im Evin-Gefängnis, bliebe also noch ein Jahr übrig. Prof. Aghajari wurde Haftentlassung gegen Hinterlegung einer Bürgschaft zugestanden. Er kann gegen eine Kaution von einer Milliarde Rials (etwa 100.000 Euro) freigelassen werden. Gegen das Urteil hat er Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegt.
Nachdem die drohende Hinrichtung schon sehr nahe gekommen schien, sind Aghajaris Unterstützer erleichtert über den Ausgang des neuen Verfahrens, weigern sich jedoch, Kompromisse zu akzeptieren. "Der Fall stellt eine schwere Verletzung der Rede- und Meinungsfreiheit dar. Die Herrschenden haben die Justiz missbraucht, um einen einflussreichen Kritiker zum Schweigen zu bringen", sagte ein Vertreter der iranischen Rationalistenorganisation Gruppe RA, die einen "Freispruch Erster Klasse" ohne alle Beschränkungen für Aghajari fordert und seine Wiedereinsetzung in alle früheren Ämter und Positionen. (Rationalist International Bulletin Nr. 129, 29.7.04)
Afrika
Nigeria
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(3417) Abuja. Islam Online, eine internationale islamische Website für Nachrichten und Glaubensangelegenheiten, hat einen irreführenden und gefährlichen Bericht aus Nigerias Hauptstadt Abuja verbreitet, der Hass und Gewaltausbrüche gegen Atheisten in Nigeria auslösen könnte. Afrikas dichtest bevölkerter Staat herrscht seit vielen Jahren ein blutiger, auch religiös motivierter Bürgerkrieg, der bis heute Tausende von Leben gefordert hat.
Islam Online berichtete, neun nigerianische Atheisten seien festgenommen worden, weil sie in einer Moschee in Abuja am 18. Juli friedliche Gläubige "mit Messern und Äxten" angegriffen hätten, und stünden nun "vor dem Obersten Gerichtshof im Staate Osun, angeklagt der Stiftung öffentlicher Unruhe, Beschädigung öffentlicher Einrichtungen, Bruch der Religionsfreiheit und Auslösung sektiererischen Aufruhrs". Der Artikel provoziert muslimische Leser weiterhin, indem er behauptet, dass "atheistische Kultgruppen" mit Rückendeckung einer "amerikanischen, christlich-atheistischen Koalition" (sic!) in der Vergangenheit bereits mehrere derartige Angriffe verübt hätten und verantwortlich seien für Tötungen und planvoll verübte Attentate auf Muslime in Nigeria.
"Dies ist ein kalkulierter Versuch, nigerianische Atheisten zu erpressen und als gewalttätig zu brandmarken", sagte Leo Igwe, Sekretär des Nigerian Humanist Movement (NHM), einer Allianz von Atheisten, Rationalisten und Humanisten in Nigeria. Die NHM ist islamischen Hardlinern schon lange ein Dorn im Auge, denn sie verhilft Menschen, die nach islamischem Scharia-Recht der Blasphemie oder des Ehebruches angeklagt sind, zu einem Rechtsbeistand. Obwohl das Rechtssystem Nigerias aus einer Kombination von traditionellem Recht und britischem Recht besteht, haben die muslimischen Provinzen im Norden die Scharia eingeführt.
"Wir sind schockiert von der schwerwiegenden Geschichtsfälschung", sagte Loe Igwe, "und wir legen Wert darauf, kategorisch festzustellen, dass es in Nigeria keine atheistischen Kultgruppen gibt und dass es in der Geschichte des Landes keinen einzigen Fall von Angriffen oder Tötungen durch Atheisten gegeben hat." Auf der anderen Seite habe Nigeria eine blutige Geschichte von Bürgerkriegen zwischen Muslimen und Muslimen, Muslimen und Christen, Muslimen und Animisten, Christen und Christen, Christen und Muslimen, Christen und Animisten. In allen Fällen von religiösem Blutvergießen im Lande seien auch Atheisten Opfer gewesen. Igwe forderte den Islam-Online-Korrespondenten in Abuja mit allem Nachdruck auf, "diese Kampagne der Verleumdung, der Lüge und der Geschichtsfälschung zu beenden." (Rationalist International Bulletin Nr. 129, 29.7.04)
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(3418) Abuja. Die Nationale Rundfunk-Kommission Nigerias (NBC) hat ein Verbot der Darstellung von "Wundern" und "religiösen Wunderheilungen" für alle Fernsehprogramme erlassen. Die Sendeanstalten wurden ermahnt, den Erlass strikt zu respektieren. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldstrafen, erzwungenen Sendepausen oder gar Lizenzentzug rechnen.
NBC-Generaldirektor Dr. Silas Yisa initiierte die Aktion, um damit den Praktiken christlicher Wunderpriester und Tele-Evangelisten Einhalt zu gebieten, die die Fernsehkanäle mit dramatischen Präsentationen der angeblich sensationellen Erfolge ihrer Heildienste überschwemmten. Die NBC habe die Pflicht, die Interessen der Nigerianer gegen solchen Betrug zu verteidigen, sagte Yisa.
Die Fernsehanstalten haben große finanzielle Einbußen zu verzeichnen, seit die Wunderprogramme verschwunden sind. Sie hatten früher von Kirchen und Tele-Evangelisten Millioneneinnahmen eingebracht. Das Senden eines einstündigen Programms via Satellit kostete 10.000 US-Dollar, einige der Kirchen finanzierten 20 Stunden pro Woche. Nun sind die Programmlücken mit Musik und Dokumentarfilmen gefüllt.
Viele Nigerianer sind erleichtert über den Wechsel zu "unvergifteten" Fernsehprogrammen. Es herrscht eine große Verärgerung über die Kirchen vor, die weithin als skrupellose Geschäftsunternehmen angesehen werden. Einige fordern, die Kirchen sollten steuerpflichtig werden. Die christlichen Kirchen allerdings laufen Sturm gegen das "Wunder"-Verbot. Sie haben versucht, den Senat dagegen zu mobilisieren. Dieser hat eine offizielle Untersuchung der Angelegenheit eingeleitet, aber bis jetzt noch nicht Stellung bezogen. Die Christ Embassy, eine der größten Kirchen Nigerias, hat bereits ein Gerichtsverfahren gegen das Verbot angestrengt. (Rationalist International Bulletin Nr. 126, 27.5.04)
2004 - Meldungen 3419-3439
2004 - Meldungen 3419-3439 rhartmann Fri, 12/31/2004 - 09:00Europa
Deutschland
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(3419) Berlin. Das Jahr 2003 brachte der katholischen Kirche Deutschlands mit einem Minus von 295.000 Mitgliedern ihren stärksten Rückgang seit 1949. Entscheidend waren nicht die rund 130.000 Austritte (plus 18.000 gegenüber 2002), sondern der immer größer werdende Überhang der Bestattungen gegenüber den Taufen. Offiziell wird die Katholikenzahl bundesweit mit 26,165 Millionen angegeben, doch tatsächlich dürften es gut 300.000 weniger sein, weil viele Diözesen immer noch nicht die amtlichen Meldedaten berücksichtigen und deshalb Personen mit doppeltem Wohnsitz oft auch doppelt gezählt werden. Die evangelische Kirche, von der ansonsten noch keine Daten zu erhalten waren, verlor 2003 sogar 375.000 Mitglieder. Demnach waren Ende 2003 effektiv noch 31,3 % der Einwohner katholisch und nahezu ebenso viele evangelisch. (Inzwischen dürften es jeweils glatt 31 Prozent sein.)
Die katholischen Kirchensteuereinnahmen stiegen 2003 trotzdem um 55 Millionen auf 8,499 Milliarden Euro, was das Wehklagen über angeblich sinkende Einnahmen doch in einem eher fragwürdigen Licht erscheinen lässt. (Eigenmeldung auf Basis der statistischen Daten des Statistikreferats der katholischen Bischofskonferenz und der EKD sowie des Statistischen Jahrbuchs 2004)
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(3420) Hamburg. Mit der Demokratie sei das Modell einer multikulturellen Gesellschaft nur schwer zu vereinbaren, erklärte Altkanzler Helmut Schmidt in einem Interview des "Hamburger Abendblatts". Die durch Migration entstandenen Probleme seien in Deutschland, aber auch in ganz Europa vernachlässigt worden. Bislang funktionierten multikulturelle Gesellschaften nur dort friedlich, wo es einen starken Obrigkeitsstaat gebe, sagte Schmidt und nannte Singapur als Beispiel. Die entscheidende Ursache für das Misslingen der Integration liegt nach Schmidts Worten in der Feindseligkeit gegen andere Religionen, zu der die christlichen Kirchen die Europäer über Jahrhunderte erzogen hätten. Das gelte insbesondere gegenüber dem Judentum und dem Islam. "Wir haben eine Grundhaltung der Abwehr gegenüber diesen Religionen erzeugt, und wenn jetzt einige Idealisten von Toleranz reden, kommt dieser Appell Hunderte von Jahren zu spät", sagte der Altkanzler. (Handelsblatt online, 24.11.04)
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(3421) Bad Kreuznach. Christoph Böhr, stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU, hat auf dem Sonderparteitag der rheinland-pfälzischen CDU, auf dem er zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl im Frühjahr 2006 gekürt wurde, den Kulturkampf gegen "gott- und vaterlandslosen Gesellen" ausgerufen. In seiner Rede, die den diskreten Charme einer Kreuzzugspredigt von George W. Bush versprühte, würdigte Böhr sein Heimatland Rheinland-Pfalz als "Wiege der christlichen Kultur in Europa". Als steinerne Zeugnisse für diese These mussten die Dome in Mainz, Trier und Speyer herhalten, die Wegkreuze überall und "die schlanken Kirchtürme in unseren schmucken Dörfern". Deutschland sei, so führte der christliche Patriot Böhr aus, eben "keine AG, wie der Bundeskanzler meint, sondern unser Vaterland, das wir ins Herz geschlossen haben".
Seinem Plädoyer für den Erhalt der "Werte des christlichen Abendlandes" schob Böhr noch eine Solidaritätsadresse an den verhinderten EU-Kommissar Rocco Buttiglione nach. Nur wegen seines christlichen Glaubens sei der "Mann ohne Fehl und Tadel" von den Linken im EU-Parlament "über die Reling geschubst worden". Danach gab es stehende Ovationen der 440 Delegierten für Böhr. Ein seltenes Glücksgefühl für den Mann, dem die mächtigen Bezirksfürsten der Partei zuvor alle Fähigkeiten abgesprochen hatten, die Union nach 16 Jahren der Abstinenz wieder zurück an die Fleischtöpfe der Macht in Mainz zu führen. Knapp 80 Prozent der Delegierten stimmten in geheimer Wahl für den nun wohl unumstrittenen Herausforderer des SPD-Ministerpräsidenten Kurt Beck.
Nach der Grundsatzrede von Böhr dürfte einigermaßen klar sein, wohin die Reise bei der Union gehen wird: scharfe Polarisierung auf allen politischen Ebenen, inszeniert vor dem Hintergrund der Beschwörung der Werte des christlichen Abendlandes und zusätzlich gewürzt mit einer ordentlichen Prise Islamophobie: Das Kopftuchtragen aus politischen und religiösen Gründen jedenfalls, stellte Böhr schon einmal fest, werde von der CDU "niemals akzeptiert". (taz,15.11.04)
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(3422) München. Die Forderung des CSU-Generalsekretärs Söder nach Wiedereinführung von flächendeckenden Schulgebeten ist ausgerechnet bei der katholischen Kirche auf Ablehnung gestoßen. Prälat Pfanzelt, Leiter des Katholischen Schulkommissariats Bayern, begrüßte zwar freiwillige Schulgebete, wollte diese aber "nicht als Instrument eines politischen oder gar religiös motivierten Kampfes gegen Andersdenkende und Andersglaubende" missbraucht wissen. Zwang sei "keine Dimension des Evangeliums". (Süddeutsche Zeitung, 16.11.04)
Anm. MIZ: Abgesehen davon, dass die Behauptung, Zwang sei keine Dimension des Evangeliums, jeder halbwegs soliden Textinterpretation der "frohen Drohbotschaft" widerspricht, ist es doch bemerkenswert, dass alle bayrischen Bischöfe (mit Ausnahme des Regensburger Oberhirten) diese Position billigten. Dies zeigt, dass die Kirche aus der Schulkreuz-Diskussion und dem dort erfolgten Missbrauch des Kreuzes durch die CSU (als "Kultursymbol") offensichtlich gelernt hat.
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(3423) Düsseldorf. Einmal mehr hat die "Integrationsbeauftragte" der Bundesregierung, Marieluise Beck, eine "Einbürgerung des Islam" gefordert. Auf einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag warnte sie vor sich verstärkenden kulturellen Konflikten, wenn die Kommunikationsstörungen zwischen Deutschen und muslimischen Einwanderern nicht behoben würden. In diesem Zusammenhang regte Beck an, das im Grundgesetz festgeschriebene Staatskirchenrecht zu überprüfen. Um die Zusammenarbeit des Staates auch mit muslimischen Gemeinschaften zu ermöglichen, müsse nach entsprechenden Rechtsformen gesucht werden.
Ausdrücklich begrüßt wurde von Beck der Vorschlag der Fraktion der Grünen, ein Moschee-Register in Nordrhein-Westfalen einzurichten. In dieses Verzeichnis sollten sich (freiwillig) alle islamischen Gemeinden aufnehmen lassen, die sich zum Grundgesetz und den Strafgesetzen bekennen. (Frankfurter Rundschau, 9.10.04)
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(3424) Berlin. Verbraucherschutzministerin Renate Künast hat sich für die flächendeckende Einführung von islamischem Religionsunterricht an deutschen Schulen ausgesprochen. "Warum soll man die Inhalte der Bibel, nicht aber des Koran vermitteln?", so die Ministerin in der Berliner Zeitung. Der Unterricht böte die Chance, einen aufgeklärten Islam zu entwickeln, der sich in eine offene Gesellschaft einfügen lasse. Das Fach solle auf Deutsch unterrichtet werden. Sie forderte für die nächste Legislaturperiode zudem eine Ergänzung des Zuwanderungsgesetzes. "Ein Zuwanderer, der gut Deutsch kann, sollte im Rahmen eines Punktesystems mit einem Bonus dafür belohnt werden." Dies gelte auch für gute Qualifikationen. (Tagesschau, 3.12.2004)
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(3425) Berlin. Im mehr als zehnjährigen Rechtsstreit um die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas strebt das Berliner Oberverwaltungsgericht eine "friedliche Einigung" an. Der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp legte einen Vergleichsvorschlag vor. Bei einer Einigung könnte das sehr schwierige Verfahren um die Anerkennung der Gemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Dauer beendet werden.
Das Land Berlin versagt der Gemeinschaft bislang die Anerkennung, womit Vergünstigungen verbunden wären. Der Vorschlag muss zunächst von beiden Seiten beraten werden. Sollte keine Einigung zu Stande kommen, will das Gericht im März nächsten Jahres ein Urteil verkünden. Dieses könnte jedoch wieder angefochten werden. Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht und wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht an Berlin zurückverwiesen. In dem Vergleich schlägt das Gericht vor, dass die Zeugen Jehovas bei einer Anerkennung als öffentliche Körperschaft auf Beamtenverhältnisse, den Einzug von Kirchensteuer sowie Religionsunterricht an Schulen verzichten. Die Religionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben in Deutschland rund 210.000 Mitglieder. Das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas nicht an ihrem Glauben und ihrer Lehre, sondern an ihrem tatsächlichen Verhalten zu messen seien. Die vom Land Berlin beanstandete mangelnde Staatsloyalität sei kein Grund für eine Statusverweigerung.
Für das Land Berlin betonte Rechtsanwalt Stephan Südhoff in der Verhandlung, die Zeugen Jehovas setzten körperliche "Zuchtmittel" gegen Kinder von Gemeindemitgliedern ein und übten psychischen Druck aus. Verboten seien auch Bluttransfusionen für Minderjährige. Dies solle nicht privilegiert werden. Die Religionsgemeinschaft wies diese Darstellung als unwahr zurück. (dpa, 3.12.04)
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(3426) Würzburg. Der Würzburger Bischof Hofmann sprach sich für nur noch zwei statt der bisher sechs katholisch-theologischen Fakultäten in Bayern aus, die ihren Standort in Würzburg und München haben sollten. "Ich werde alles tun, um andere Bischöfe zu überzeugen, die großen Standorte zu stützen und ihre Leute dahin zu schicken, statt alles auf ein niedriges Niveau herunterzuschrauben." Obwohl direkter Widerspruch ausblieb, steht ein solch radikaler Schnitt noch nicht an. Die Bischöfe und die Hochschulleitungen von Regensburg und Passau vereinbarten in einem ersten Gespräch, dass in Passau künftig nur noch die Religionslehrerausbildung stattfinden solle, nicht aber mehr der Studiengang für Diplom- und Priesteramtstheologie angeboten wird. Bamberg und Augsburg sollen dem Passauer Beispiel folgen. Ferner beschlossen die bayerischen Bischöfe auf ihrer Herbsttagung die Schließung der zur kirchlichen Uni Eichstätt gehörenden Münchner Abteilung der Fakultät Religionspädagogik. Noch im Frühjahr hatten sie dies abgelehnt. (Süddeutsche Zeitung, 12.11.04; Kirchenzeitung der Erzdiözese Bamberg, 21.11.04)
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(3427) Gersthofen. Einer bundesweit einmaligen Verletzung der religiös-weltanschaulichen Neutralität durch eine Kommune kam der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Augsburg dank der Aufmerksamkeit eines Mitglieds auf die Spur. Die Stadt Gersthofen bei Augsburg übernahm einen renovierungsbedürftigen Kindergarten der katholischen Kirche, den diese aus Kostengründen nicht weiter betreiben wollte. Gleichzeitig verpflichtete sich die Stadt dort künftig nur Personal einzustellen, das einer Kirche angehört.
Gegen diese Praxis lief der bfg Sturm und drohte eine Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof an. Gleichzeitig forderte er das Landratsamt Augsburg-Land auf, diesen Passus des Vertrags wegen Rechtswidrigkeit nicht zu genehmigen. (Eine Antwort hierzu steht noch aus.)
Nach der erheblichen Presseresonanz verteidigte der zweite Bürgermeister den Deal zunächst, doch später rückte der 1. Bürgermeister (ebenfalls CSU) davon etwas ab, indem er betonte, nicht die Kommune, sondern die Kirche habe auf dem umstrittenen Passus bestanden, der "ganz unproblematisch nicht" sei. Daher habe er die Kirche um Stellungnahme gebeten. Sollte diese aber auf der Vereinbarung bestehen, gelobte er Nibelungentreue: "Dann stehen wir das gemeinsam durch." Beiläufig wurde bekannt, dass die genannte Regelung bereits bei zwei anderen Kindergärten unbeanstandet praktiziert wurde, weil sie - anders als diesmal - nicht in der Presse erwähnt wurde. (Augsburger Allgemeine, 26./27./28.8.04 sowie 17.9.04)
Anm. MIZ: Der Verdacht liegt nahe, dass der Kindergarten nur vorübergehend in städtische Hand übergehen soll, um nach der Sanierung wieder von der Kirche betrieben zu werden. Dies entspräche auch dem kirchlichen Bestreben, möglichst viele Sozialeinrichtungen zu betreiben - aber mit möglichst wenig Eigenanteil.
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(3428) Saarbrücken. Der Vatikan hat den Einspruch des Saarbrücker Priesters und emeritierten Theologen Gotthold Hasenhüttl gegen seine Amtsenthebung endgültig zurückgewiesen. Mit der Zustellung des Beschlusses, den Hasenhüttl nach eigenen Angaben erhielt, ist die Suspendierung rechtskräftig. Damit würden evangelische Gläubige zu Christen zweiter Klasse gestempelt, sagte Hasenhüttl. Der amtsenthobene Priester hatte beim Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin eine gemeinsame Abendmahlsfeier mit evangelischen Christen geleitet und auch Nicht-Katholiken zum Empfang der Kommunion eingeladen (vgl. hierzu das Editorial "Die Kannibalen kommen!" in MIZ 3/03). (kna, 5.12.04)
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(3429) Paderborn. Das Erzbistum Paderborn wird mit seinem strikten Sparkurs auch vor den Kindergärten nicht Halt machen. In Zukunft soll eine Förderung aus Kirchensteuermitteln in bisherigem Umfang nur noch dann erfolgen, wenn in den Einrichtungen mindestens 75% der Kinder katholischen Glaubens sind. Dies geht aus einem Brief hervor, den der Paderborner Generalvikar Manfred Grothe an alle Kirchengemeinden geschickt hat, die Träger eines oder mehrerer katholischer Kindergärten sind. Danach sollen die neuen Förderrichtlinien bereits ab dem 1. August 2006 in Kraft treten. Ob es dann zu Schließungen von Gruppen oder Einrichtungen komme, hänge vom Einzelfall ab, so ein Sprecher des Erzbistums. Auch betriebsbedingte Kündungen von Erziehern und Erzieherinnen seien nicht ganz auszuschließen.
Von der neuen Förderrichtlinie, die die übrigen Bistümer in NRW teilweise noch schärfer anwenden wollen, werden landesweit tausende von Kindergärten betroffen sein. So hatte das Erzbistum Köln angekündigt, die Zuschüsse für insgesamt 900 Kindergartengruppen zu kippen. Ziel sei es, für die betroffenen Einrichtungen einen Trägerwechsel herbeizuführen. Das kirchliche Streichkonzert bringt allerorten die Kommunen noch mehr in Zugzwang. Denn sie haben letztlich die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, für jedes drei- bis sechsjährige Kind einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen.
Der Städtetag NRW ist daher bereits in Stellung gegangen. Er sieht "Grundsatzfragen für die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und kirchlichen Trägern" tangiert. Einen "flächendeckenden Rückzug der kirchlichen Träger" könnten die Kommunen "unmöglich kompensieren", teilte der Vorsitzende des NRW-Städtetages, Gerhard Langemeyer, mit. (nw-news, 30.11.04)
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(3430) Wolfsburg. In Niedersachsen steht eine Ausweitung der "Konkordatsschulen" bevor. Durch eine Änderung der schulgesetzlichen Bestimmungen wird es den zusammengefassten Haupt- und Realschulen in katholischer Trägerschaft ermöglicht, ein gymnasiales Angebot zu schaffen. Die in den 1970er Jahren gegründeten 13 so genannten Konkordatsschulen in Niedersachsen unterscheiden sich von herkömmlichen (auch katholischen) Privatschulen durch eine bessere staatliche Subventionierung (volle Übernahme der Personalkosten, Beteiligung des Landes und der kommunalen Schulträger an den Sachkosten). Entstanden sind diese Schulen als Nachfolgerinnen der katholischen Bekenntnisschulen. Der besondere Charakter wurde dadurch unterstrichen, dass ursprünglich nur 10% der Schülerinnen und Schüler nicht-katholisch sein durften.
Die Forderung nach einem gymnasialen Zweig begründen die Konkordatsschulen mit einer Veränderung im niedersächsischen Schulgesetz, die zum Wegfall der Orientierungsstufe führt. Damit, so ihre (nicht unbegründete) Befürchtung, würde die Mehrzahl der lernstarken katholischen Schülerinnen und Schüler nach der Grundschule auf ein öffentliches Gymnasium überwechseln. Die Folge ist, dass nun Konkordatsgymnasien gegründet werden, die - finanziell besser ausgestattet - in Konkurrenz zu den öffentlichen Gymnasien treten. Denn eine weitere von CDU und FDP vollzogene Änderung im Schulgesetz verbietet die Neugründung von Gesamtschulen; eine solche wäre aber entstanden, wenn an die bestehenden zusammengefassten Haupt- und Realschulen ein gymnasialer Zweig angegliedert worden wäre.
Zum Schuljahresbeginn 2004/05 waren zunächst drei Konkordatsgymnasien geplant: in Duderstadt, in Göttingen und in Wolfsburg. Allerdings stießen die Pläne auf breiten Widerstand. Die Landtagsopposition stimmte unter Hinweis auf die Ungleichbehandlung freier Schulträger gegen das Gesetz; der Landesrechnungshof monierte, dass eine finanzielle Privilegierung der Konkordatsschulen fragwürdig geworden sei, weil sie sich "immer weiter von ihrem ursprünglichen Leitbild der Volksschule und Bekenntnischule entfernt" hätten. Und die (zustimmungspflichtigen) öffentlichen Schulträger in Duderstadt und Göttingen lehnten die Gründung eines Konkordatsgymnasiums in ihrer Stadt schlicht ab. Lediglich in Wolfsburg ist zum neuen Schuljahr bereits ein Gymnasium des Sekundarbereichs I (Klassen 5 bis 7) entstanden. (E&W Niedersachsen, 8/2004)
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(3431) Bamberg. Erzbischof Ludwig Schick hat sich gegen die Banalisierungen der Heiligen ausgesprochen. Bei der Eröffnung der Sonderausstellung "St. Nik'laus komm in unser Haus. Vom Heiligen zum Weihnachtsmann" im Historischen Museum Bamberg kritisierte er, dass das Heilige zum Niedlichen verkürzt und die Heiligen zweckentfremdet werden: "So ist der heilige Nikolaus entweder zu einem außerirdischen Hilfs- oder Ersatzerzieher für hilflose Eltern geworden, der zusammen mit Knecht Ruprecht in der Weihnachtszeit Lob und Tadel, Belohnung und Strafe der Eltern ersetzt beziehungsweise verstärkt oder er wird gar zu einer Werbefigur, die das vorweihnachtliche Geschäft belebt, zu einem Werbespot in den Konsumtempeln unserer Gesellschaft".
Diese Banalisierungen, so der Erzbischof, beraubten besonders unsere Kinder einer Dimension, die sie unbedingt für ihr Leben, ihr Wachsen, ihr Menschwerden bräuchten. Unsere Welt, unsere Zeit und unsere Zukunft bräuchten das Religiöse, sie bräuchten das Evangelium Jesu Christi, in dem vor allem die menschenfreundliche, barmherzige, gütige und alle umfassende Liebe Gottes im Mittelpunkt stehe. Die Heiligen seien Evangelium auf Füßen."
Schick verwies in diesem Zusammenhang auf die Patentämter, die darüber wachten, dass keine Erfindung geraubt oder zweckentfremdet werde. Die Patentämter garantierten die Rechte des Ersterfinders. Die Justiz bestrafe jeden Etikettenschwindel bei Wein, Kleidung, Möbeldesign, Nahrungsmitteln. Die Rechte der Kirche auf die christlichen Symbole schütze niemand: "Um den Etikettenschwindel im Heiligen und Religiösen kümmert sich bei uns kein Gericht. Die Schäden, die diese Missbräuche, dieser Schwindel und diese Nachlässigkeiten anrichten, sind aber viel schlimmer und nachhaltiger als Patentbetrug und die Etikettenschwindel in unserem Alltagsleben. Sie berauben uns dessen, was den Menschen zutiefst angeht, ihn prägt und heiligt - das Religiöse." In der Weihnachtszeit seien Etikettenschwindel und Patentverstöße im Religiösen besonders schlimm. Sie machten selbst vor Jesus, dem "menschgewordenen Gottessohn", keinen Halt. Erzbischof Schick: "Ich hoffe sehr, dass diese Ausstellung vor allem die wahre Gestalt des heiligen Nikolaus neu ins Bewusstsein bringt und den Heiligen der Banalisierung, Vermarktung und Zweckentfrem-dung entreißt". (kath.net, 26.11.04)
Anm. MIZ: Selbst wenn man ignoriert, dass das Urheberrecht gemeinhin 70 Jahre nach dem Tod des Wortschöpfers endet, ist Schicks Vorstellung von einer originellen und daher patentierungswürdigen, christlichen Märchen- und Mythenwelt reichlich absurd, schließlich ist das Christentum - was für religionswissenschaftlich Kundige nicht sonderlich verwunderlich ist - nichts weiter als eine "Second-Hand-Religion", die erwiesenermaßen selbst ihre zentralsten Ideen und Dogmen anderen Religionen und Kulturen abgekupfert hat.
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(3432) Bremen. Im November hat sich eine neue Partei gegründet, die laut Grundsatzprogramm die "deutschen christlichen Konservativen und Patrioten" als Wählerschaft im Auge hat. Obwohl sie unter dem Namen Deutsche Christliche Partei firmiert, finden sich in ihren ersten programmatischen Aussagen allerdings nur wenige konkrete Bezüge auf explizit christliche oder gar kirchliche Vorstellungen. Lediglich allgemein wird auf die bedeutung der "christlich-abendländischen Kultur" für die "Wiedergewinnung von verbindlichen Werten" verwiesen.
Dafür erinnern viele Passagen an altbekannte Positionen rechter Parteien, was angesichts des Personals nicht überrascht: Parteigründer Reinhold Thiel war bislang bei der Deutschen Partei und in der Pommerschen Landsmannschaft politisch engagiert. (heise.de, 29.12.04, Antifaschistische Nachrichten, 16.12.04)
Österreich
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(3433) Wien. Die SPÖ hat am derzeit laufenden Bundesparteitag auf Antrag der Sozialistischen Jugend einen Antrag "zur Absicherung und Ausweitung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch" beschlossen. Der Antrag geht auf die Initiative von Stefanie Vasold, Frauensprecherin der Sozialistischen Jugend Österreich (SJÖ) zurück. Im Antrag ist die Forderung nach einer Bannmeile für Lebensrechtsgruppen im Umfeld von Abtreibungskliniken enthalten. Außerdem möchte die SPÖ, dass das Abtreibungsgesetz aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen wird und dass in Landesspitälern eine anonyme Abtreibung vorgenommen werden kann. Wörtlich meinte Vasold laut SPÖ-Pressedienst: "Die SPÖ geht in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs damit wieder in die Offensive. Nicht nur das Bewahren des Erreichten, sondern ergänzende Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, verbessern. All jenen, die fordern, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen oder einzuschränken, sei gesagt, dass das mit der SPÖ nicht zu machen ist. Denn: Ob wir Kinder kriegen oder keine, das entscheiden wir alleine!" (kath.net, 1.12.04)
Frankreich
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(3434) Paris. Taslima Nasrin, die 2002 den Erwin-Fischer-Preis des IBKA entgegennahm, wurde mit dem Mandajeet-Singh-Preis 2004 der UNESCO für die Förderung von Toleranz und Gewaltfreiheit ausgezeichnet. Geehrt wurde sie für ihren mutigen und unermüdlichen Kampf für Menschenrechte, Freiheit und Gleichberechtigung der Frauen in islamischen Ländern. Die in Bangladesch geborene Ärztin, Dichterin und Autorin hatte 1994 ihr Land verlassen müssen, als islamische Fundamentalisten schworen, sie zu töten. Seither lebt sie im Exil in Europa und den USA. Zur Zeit forscht sie an der Harvard-Universität über Säkularisation und Emanzipation von Frauen in islamischen Ländern.
Der Preis, der 1995 mit der Hilfe des indischen Schriftstellers und UNESCO-Goodwill-Ambassadors Mandajeet Singh geschaffen wurde und der alle zwei Jahre vergeben wird, ist mit 100.000 Dollars dotiert. Er wurde Taslima Nasrin am 16. November in einer Feier im UNESCO-Hauptquartier in Paris von UNESCO-Generaldirektor Koiichi Matsuura überreicht. Zuvor war der Preis im Jahr 2002 der Friedensnobelpreis-Trägerin Aung San Suu Kyi verliehen worden. (Rationalist International Bulletin Nr. 135, 2.12.04)
Großbritannien
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(3435) Liverpool. Eine christliche Privatschule in Großbritannien hat eine Sondergenehmigung zur Wiedereinführung der Prügelstrafe beantragt. Die Züchtigung von Kindern sei Teil ihrer religiösen Überzeugungen, erklärten Vertreter der Christian Fellowship School in Liverpool. Der Antrag wurde beim Oberhaus eingereicht, dessen fünf Lordrichter die höchste Rechtsinstanz im Vereinigten Königreich darstellen. Zwei Gerichtsinstanzen hatten die Argumentation der Schule zuvor zurückgewiesen. Die Lehranstalt kämpft seit insgesamt fünf Jahren vor diversen Gerichten für das Recht auf Erziehung mit dem Rohrstock.
Die Prügelstrafe an Schulen wurde in Großbritannien 1996 verboten. Die Liverpooler Schule sieht darin jedoch eine Einschränkung ihres Rechts auf freie Religionsausübung, wie Direktor Philip Williamson erklärte. Sein Anwalt James Dingemans machte geltend, dass es nach britischem Gesetz Eltern gestattet sei, ihre Kinder zu züchtigen. Dieses Recht müssten sie auf Lehrer übertragen können. Schon im Buch der Sprüche stehe geschrieben: "Bestrafe das Kind mit der Gerte und rette seine Seele vor dem Tod."
Die Ansicht der Traditionalisten ist in Großbritannien allerdings auch innerhalb der Kirche umstritten. Zahlreiche Funktionsträger und kirchliche Organisationen erklärten, Kinder zu schlagen sei ein Akt der Gewalt. Kinderorganisationen und moderne Pädagogen sind über die handfesten Pläne erzürnt. Ein Bündnis mit dem Namen "Kinder sind unschlagbar" kämpft seit Jahren für ein absolutes Züchtigungsverbot. Nach britischem Recht ist es Eltern nach wie vor gestattet, ihre Kinder zu züchtigen.
Auch in amerikanischen Schulen ist das gefürchtete "Paddling" weit verbreitet, vor allem in den religiös geprägten Bundesstaaten des "Bible Belt". Dort ist das gefürchtete Instrument rund einen Meter lang und ähnelt einem Paddel. Mit Wucht auf den Hintern geschlagen, hinterlässt es Striemen oder sogar Blutergüsse. Zur Züchtigung müssen sich Schüler nach vorne beugen - eine ebenso schmerzhafte wie erniedrigende Prozedur.
Nur 28 amerikanische Bundesstaaten haben die Prügelstrafe offiziell abgeschafft, in den übrigen 22 ist sie noch erlaubt. Laut US-Bildungsministeriums bekamen im Bundesstaat Mississippi 9,8 Prozent der Schüler den Hintern versohlt. Auf den weiteren Plätzen folgen Arkansas mit 9,1 Prozent, Alabama mit 5,4 Prozent und Tennessee mit 4,2 Prozent.
Hinter der Initiative der Liverpooler Schule stehen 40 weitere Privatschulen, die allesamt das Verbot der Prügelstrafe als Beschneidung der Religionsfreiheit ablehnen. Der Vorstoß werde auch von den Eltern unterstützt, behauptet der Direktor. Die Gerichtskosten in sechsstelliger Höhe hoffen die streitbaren Pädagogen durch Spenden zu decken. Die Privatschule verlangt ein Schulgeld von mehr als 3000 Euro pro Jahr.
Das höchste Appellationsgericht des Landes hatte zuvor erklärt, Lehrer könnten bei Problemen mit Kindern deren Eltern kontaktieren, die dann eine etwaige Bestrafung selbst ausführen könnten. Für den Fall, dass die Christian Fellowship School mit ihrer Argumentation vor Gericht durchkommt, liegen bereits konkrete Gebrauchsanweisungen für das Instrument der Prügelstrafe vor. Kleine Kinder könne man "auf die Hände oder die Beine" schlagen. Größere Schüler gehörten auf den Hintern geschlagen, "mit einem Gegenstand, der einem Lineal ähnelt, aber etwa 10 Zentimeter breit ist". (Spiegel online, 6.12.04)
Niederlande
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(3436) Den Haag. Der Mord an Theo van Gogh hat in den Niederlanden zu einer ersten politischen Entscheidung geführt - nämlich lieber gar nichts zu entscheiden. Nach wochenlanger Koalitionskrise beschloss das Parlament in Den Haag, dass der Straftatbestand der "herabsetzenden Gotteslästerung" unverändert bleibt. Das Gesetz wird weder verschärft noch wird es abgeschafft.
Seit 70 Jahren existiert der Straftatbestand der "herabsetzenden Gotteslästerung". Doch die Paragrafen 147 und 147a wurden nur äußerst selten angewandt - und die wenigen Verfahren endeten fast immer mit Freisprüchen. Kein Wunder, wie Juristen finden: "Schließlich vertreten selbst Theologen die 'Gott-ist-tot'-Theorie. Damit ist auch strafrechtlich eine Periode abgeschlossen."
Doch das Relikt wurde unerwartet aktuell: Nach dem Mord an van Gogh schlug der christdemokratische Justizminister Piet Hein Donner vor, Gotteslästerung künftig härter zu bestrafen. Filme wie van Goghs "Submission" sollten dann nicht mehr möglich sein. Das Werk hatte viele Muslime gekränkt, weil Teile des Korans auf die nackte Haut einer Frau gemalt wurden.
Die Kunstwelt protestierte mit einem offenen Brief an den Justizminister: "Müssen Menschen, die Religionen und deren extreme Übersteigerungen verspotten, nun neben den Terroristen auch noch Ihre Beamten fürchten?", wollten fast alle namhaften Schriftsteller und Filmemacher wissen. Auch die Koalitionspartner konterten umgehend. So ein Gesetz, das sei ja "wie eine Belohnung für islamistische Mörder", befand etwa die Integrationsministerin Rita Verdonk von der rechtsliberalen VVD. Die linksliberale Regierungspartei D66 wiederum wollte nicht einsehen, warum ausgerechnet religiöse Gefühle besonders zu schützen seien. Dann müsste es künftig auch Sondergesetze für Homosexuelle, Behinderte, Frauen oder Ausländer geben. "Absurd", befand D66 und kündigte einen Gegenantrag an: Der Straftatbestand Gotteslästerung sollte komplett aus dem Gesetzbuch gestrichen werden.
Der Koalitionskrach war da. Zugleich bildeten sich im Parlament ganz neue Allianzen. Der Gegenantrag von D66 hatte beste Aussichten angenommen zu werden. Denn die oppositionellen Sozialisten, Sozialdemokraten und Grüne waren ebenfalls geneigt, den Straftatbestand Gotteslästerung ganz zu streichen. Und nicht nur sie: Auch die Fortuyn-Partei LPF zeigte sich begeistert. Die Populisten fanden es schon immer unnötig, Rücksicht auf die Gefühle von Muslimen zu nehmen. Schließlich hatte doch bereits Parteigründer Fortuyn verkündet, der Islam sei "rückständig".
Es begann eine Phase der intensiven Diplomatie, besonders die Christdemokraten machten Druck. Schließlich war D66 bereit, den Gegenantrag abzuschwächen: Man wollte nicht mehr fordern, den Straftatbestand Gotteslästerung abzuschaffen - es wurde nur noch verlangt zu "überprüfen", ob das Gesetz nicht geändert werden könnte. Doch selbst diese Mini-Version fand schließlich keine Mehrheit. Grüne, Soziallisten und Sozialdemokraten fürchteten nun doch die symbolische Wirkung. "Von der Abschaffung der Strafbarkeit könnte die Botschaft ausgehen, dass Gotteslästerung künftig erlaubt ist", erläuterte der sozialdemokratische Fraktionsführer Wouter Bos. "Das wäre jetzt ein falsches Signal gegenüber den Muslimen." (taz, 25.11.04)
Spanien
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(3437) Madrid. Spanien verwandelt sich in raschem Tempo in ein säkulares Land, seit die sozialistische Regierung unter Ministerpräsident José Luis Rodriguez Zapatero im März 2004 die Macht übernahm. Jetzt hat die Regierung einen Zeitplan aufgestellt, nach dem die staatliche Finanzierung der Römisch-Katholischen Kirche auf die Hälfte reduziert werden soll - ein erster Schritt auf dem Wege zu ihrer völligen Abschaffung. Bisher sind jedes Jahr mehr als 136 Millionen Euros aus der Staatskasse in den Klingelbeutel der Katholischen Kirche geflossen. Die Regierung hat auch eine Übereinkunft gekündigt, die spanischen Steuerzahlern bisher erlaubte, einen gewissen Prozentsatz ihrer Steuern der Kirche zu spenden. Und sie setzte eine Kommission ein, die das Verbot von Kruzifixen auf öffentlichen Gebäuden durchsetzen soll. Obwohl Spanien gemäß seiner Verfassung von 1978 ein laizistischer Staat ist, wurde die Römisch-Katholische Kirche bisher mit öffentlichen Mitteln finanziert und genoss viele Privilegien, die nun Schritt für Schritt gestrichen werden.
Selten hat die spanische Bischofskonferenz so einmütig an einem Strang gezogen wie in den vergangenen Wochen und Monaten. Seit die sozialistischen Reformprojekte auf der Tagesordnung stehen, sind binnenkirchliche Streitthemen quasi über Nacht vergessen. Nationalistisch gefärbte Vorstöße einzelner Prälaten im Baskenland und Katalonien oder gar Erwägungen der Regionalkonferenzen, aus der spanischen Bischofskonferenz auszusteigen, sind derzeit kein Thema. Die Regierung Zapatero hat mit ihren Initiativen zu Abtreibung, Sterbehilfe, Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und einer Reform des Religionsunterrichts paradoxerweise erreicht, was die spanische Kirche seit Francos Tod nicht zustande brachte: eine nationale Phalanx zu schmieden, in der regionale Interessen eine untergeordnete Rolle spielen.
Wie geschlossen die Bistümer derzeit agieren, zeigte kürzlich eine Kirchenkampagne gegen die Sterbehilfe. Mehr als sieben Millionen Faltblätter hatte die Bischofskonferenz drucken lassen, um die Gläubigen über die kirchliche Position zur Sterbehilfe zu informieren. Nahezu alle Gemeinden verteilten die Prospekte, obwohl es noch kurz vor Beginn der Kampagne Gerüchte über einen Boykott der baskischen Bistümer gab. Viele Geistliche riefen in den Sonntagsmessen zum Engagement für den "Lebensschutz" auf. Die Aktion bildete den Auftakt der Kampagne "Das ganze Leben leben". Themen sind der Religionsunterricht an den staatlichen Schulen, Abtreibung und die Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare.
Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Spanier nicht vor Tatsachen gestellt werden, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wären: etwa der Vorschlag, einen Lehrstuhl für Öffentliche Freiheit und Laizität an der Madrider Universität Carlos III. einzurichten, oder der Plan der katalanischen Gesundheitsbehörden, Abtreibungen zu hundert Prozent über die Krankenkassen zu finanzieren. Vor allem die Verdrängung traditioneller christlicher Zeremonien und Bräuche zeigt die schwindende Bedeutung des Katholizismus in Spanien. Überregionales Aufsehen erregte am 7. November die erste Ziviltaufe im katalanischen Igualada. Die so genannte "Zeremonie der Namensgebung" geht auf die Französische Revolution zurück. In Igualada las der Standesbeamte dem Baby ein Kapitel aus der spanischen Verfassung und der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen vor, "um es mit demokratischen Grundsätzen willkommen zu heißen".
Auch der Streit eines Schulleiters in Castejón mit dem lokalen Elternverband sorgt für Schlagzeilen. Die Schule hatte die Proben für das traditionell von Schülern aufgeführte Krippenspiel in diesem Jahr abgesagt mit dem Hinweis, weder Weihnachtsgeschichte noch -lieder seien in einer Schule, die einen Muslimenanteil von 25 Prozent aufweist, zumutbar - und damit heftige Proteste bei den Eltern ausgelöst.
Ein Hauch von Melancholie liegt daher über den jüngsten Erklärungen spanischer Würdenträger. Der Primas des Landes, Erzbischof Antonio Cañizares, klagte, die Christen befänden sich gegenwärtig in einem kulturellen Exil, das Ähnlichkeit mit der Situation der Urchristen habe.
Auch wenn Spaniens Bewegung in Richtung Säkularismus die Bischöfe zu neuer Zusammenarbeit treibt, ihr Aufschrei über den "moralischen Niedergang" der Legislativen und über den "allgemeinen Glaubensabfall" des Landes findet wenig Resonanz in der Bevölkerung. Umfrageergebnisse zeigen, dass es eine starke Mehrheit zugunsten der geplanten Gesetze gibt. 72% der Bevölkerung wünschen zu sehen, dass die Kirche sich selbst finanzieren muss. Obwohl etwa 90% der Spanier formal Katholiken sind, üben nur 25% ihre Religion aus, darunter nur wenige Jugendliche. Die neue Politik, sagt Ministerpräsident Zapatero, sei genau das, wofür die Leute bei der Wahl gestimmt haben. "Was die Regierung dem Parlament vorlegen wird, ist im strengsten Sinne eine Widerspiegelung dessen, was am Wahltag Unterstützung fand." (Rationalist International Bulletin Nr. 133, 6.11.04, Die Tagespost, 20.11.04)
Nordamerika
U.S.A.
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(3438) Hollywood. Ein zehn Jahre altes Käsebrot, auf dem ein angeblich Wunder bewirkendes Antlitz der Jungfrau Maria erkennbar sein soll, hat in den Vereinigten Staaten für 28.000 Dollar (21.392 Euro) den Besitzer gewechselt. Das halbe Sandwich mit einer abgebissenen Ecke wurde beim Internet-Auktionshaus Ebay vom Online-Kasino GoldenPalace.com erstanden, wie Kasinochef Richard Rowe mitteilte. Rowe will jetzt das Sandwich zusammen mit dessen bisheriger Besitzerin Diana Duyser auf Welttournee schicken, damit das Wort von den mystischen Kräften dieses Käsebrots sich über den Erdball ausbreitet.
Duyser berichtete auf Ebay, dass sie die Heilige Jungfrau aus dem Sandwich anblickte, nachdem sie den ersten Bissen getan hatte: "Ich habe das Sandwich vor zehn Jahren getoastet. Als ich reinbiss, sah ich ein Gesicht, das mich anblickte; es war die Jungfrau Maria, die mich anstarrte. Ich war total unter Schock." Die Schmuckdesignerin aus Florida merkte zudem als Beweis für die Besonderheit Grillsandwichs an, dass das Brot nicht verschimmelt sei. Außerdem habe es ihr "Segen" gebracht: Bei mehreren Besuchen in einem Spielkasino habe sie insgesamt 70.000 Dollar gewonnen; sie könne die Belege zeigen.
Da Duyser soviel Geld im Glücksspiel gewonnen habe, sei es nur passend, dass das Brot nun von einem Kasino erstanden worden sei, erklärte GoldenPalace.com auf seiner Webseite. Dort wird auch ein "Virgin Mary Grilled Cheese T-Shirt" zum Verkauf angeboten. Auf der Welttournee soll Geld für wohltätige Zwecke gesammelt werden, kündigte Rowe an. Außerdem solle das Sandwich "die Lebensgeister der Menschen beflügeln".
Das Marien-Brot löste nicht nur Klickreflexe aus - das Höchstgebot lag zwischenzeitig bei wohl nicht ernst gemeinten 70 Millionen Euro -, es animierte auch Scherzkekse: So gab es bei Ebay auch ein Käsebrot, auf dem angeblich ein Bild von Elvis Presley zu sehen ist, ein "Schnitzel mit Ariel Scharon", ein "Falafel mit Jassir Arafat" und "ein Panini mit Madonna". Das wohl seriöseste (und wahrscheinlich auch schmackhafteste) Angebot fand allerdings keine Abnehmer: Für den "echten Käsetoast ohne Jungfrau Maria" wollte sich kein Ebay-Aktionär erwärmen. (Südkurier 18.11.04, WZ-Online, 18.11.04, FAZ, 23.11.04)
Asien
Pakistan
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(3439) Islamabad. Die Nationalversammlung von Pakistan hat - gegen die Stimmen der fundamentalistischen Koalition Muttahida Majlis-e-Amal (MMA) - ein ergänzendes Gesetz verabschiedet, das darauf abzielt, den Missbrauch der pakistanischen Blasphemie-Gesetze einzuschränken, die in Artikel 295 B, C und 298 A, B, C des Pakistanischen Strafgesetzbuches niedergelegt sind. Der neue Gesetzes-Zusatz fordert, dass Beschuldigungen von einem Polizeibeamten gehobenen Ranges auf ihren Tatsachengehalt überprüft werden müssen, bevor ein Strafverfahren eröffnet werden kann. Momentan gelten bereits vage Behauptungen gegen eine Person als zureichende Grundlage für sofortige Verhaftung und Anklage. Untersuchungen werden, wenn überhaupt, erst später und von rangniederen Beamten durchgeführt. Wegen dieser willkürlichen Verfahrensregelungen sind die Blasphemie-Gesetze nicht nur ein tödlicher Dolch in der Hand religiöser Fanatiker, sondern auch ein billiges und brutales Instrument, mit dem Skrupellose persönliche Rache üben, sich Besitztümer aneignen und viele andere Angelegenheiten auf eigene Faust regeln können, die überhaupt keine Verbindung zu Religion haben.
Der Gesetzes-Zusatz wird wirksam, sobald das Gesetz vom Senat gebilligt ist. Die Novelle könne vielleicht tatsächlich den Missbrauch der Blasphemie-Gesetze reduzieren, aber das allein genüge nicht, erklärte Tahir Muhammed Khan, der Vorsitzende der Menschenrechtskommission von Pakistan. Ziel müsse es sein, das Blasphemie-Gesetz ganz abzuschaffen. Er kritisierte, dass die Nationalversammlung, indem sie ausschließlich Veränderungen auf Verfahrensebene berücksichtigte, ganz nebenbei bestätigt habe, dass die Todesstrafe auf Blasphemie obligatorisch bleibe.
Die pakistanischen Blasphemie-Gesetze sind ein Überbleibsel des britischen Kolonial-Strafrechtes. Zunächst religionsneutral, wurden sie 1986 von der Militärregierung des General Zia-ul Haq "islamisiert" und an das Sharia-Recht angepasst. 1991 machte der gewählte Premierminister Nawaz Sharif die Todesstrafe obligatorisch. Durch die Islamisierung der Gesetze stieg die Zahl der Blasphemie-Verfahren gewaltig in die Höhe: Während es in den sechzig Jahren zwischen 1927 und 1987 nur ganze 7 Fälle gegeben hatte, schoss die Anzahl der Fälle zwischen 1987 und heute (knapp 16 Jahre) auf 4000 empor.
Präsident General Musharraf hat die drakonischen Blasphemie-Gesetze mehrfach in öffentlichen Reden kritisiert, ergriff aber nie entschlossen die Initiative, sie zu ändern. Als die Fundamentalisten seiner liberalen Vision des Islam im Mai 2000 mit wütenden Demonstrationen entgegentraten, versprach er ihnen sogar, dass alle Pläne aufgegeben seien, die Blasphemie-Gesetze zu ändern. Aber der internationale Druck auf seine Regierung wuchs, als der Blasphemieprozess gegen den Rationalisten Dr. Younus Shaikh eine weltweite Welle von Protest hervorrief. Shaikh, zum Tode verurteilt und mehr als zwei Jahre lang in Einzelhaft in einer winzigen Todeszelle im Gefängnis von Rawalpindi eingesperrt, wurde schließlich freigesprochen. (Rationalist International Bulletin Nr. 135, 2.12.04)